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V/0462/2018

Bebauungsplan Nr. 587 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 25.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 45.4.2

Beschlussvorlage

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V-0462-2018-Anlage-Plangebiet

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4576 Zeichen

V/0462/2018 
V/0462/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 587: Kinderhaus - Südlich Im Moorhock / Westlich Rektoratsweg 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh-
nen 
Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich südlich der Straße Im Moorhock und westlich des Rektoratswegs ist gemäß § 2 (1) in 
Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und 
Maß der baulichen  Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche n und der Verkehrsflächen aufz u-
stellen. 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: 
Gemarkung Münster:  
Flur 93, Flurstücke 529 und 531, Teile der Flurstücke 528, 530, 532, 981 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s-
ten. 
 
Die Flächen des Plangebietes befinden sich teilweise im Eigentum der Stadt Münster. Durch die künf-
tige Veräußerung von Baugrundstücken werden Einnahmen für den städtischen Haushalt entstehen. 
 
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den 
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert.  
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
30.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Beck / Herr Husmann 
Telefon:  
492 61 42 / 492 61 94 
Beck@stadt-muenster.de 
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0462/2018 
Begründung: 
 
Aus Anlass eines Antrages auf Bauleitplanung wurde dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) am 03.03.2016 ein erstes städtebauliches Konzept für eine 
Siedlungsarrondierung auf der Fläche südlich der Straße Im Moorhock und westlich des  Rektorats-
wegs in Münster-Kinderhaus vorgestellt. Der ASSVW beauftragte die Verwaltung, die Realisierbarkeit 
der Planung in weiteren Untersuchungen und Gesprächen zu eruieren und zu konkretisieren.  
Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Fortschreibung des Baulandpro gramms 
2017-2025 wurde die Verwaltung schließlich beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
eine Baulandaktivierung zu schaffen.  
Mit der im März 2018 erfolgten Veräußerung von 50 % des künftigen Bruttobaulandes an die Stadt 
Münster und der mit den privaten Grundstückseigentümerinnen zu sch ließenden Rahmenvereinba-
rung werden die Voraussetzungen gem. Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 02.04.2014 über die 
„Sozialgerechte Bodenordnung in Münster (SoBoMünster)“ bei Baulandentwicklungen im Außenb e-
reich (§ 35 Baugesetzbuch (BauGB)) erfüllt. 
Der Bereich war bereits bis zur Teilaufhebung im Jahr 1992 im Bebauungsplan Nr. 106, Blatt  1 als 
Wohngebiet festgesetzt. Mit der Baulandaktivierung soll ein Beitrag zur Deckung des derzeit best e-
henden dringenden Bedarfs an Wohnraum geleistet werden. In der Grün ordnung Münster (GO) liegt 
die Fläche im Grünzug Vorbergshügel -Gasselstiege und ist als Vorrangfläche zur Freiraumsicherung 
dargestellt. In der Gesamtabwägung überwiegen jedoch die Aspekte einer maßvollen, erschließungs-
sinnvollen Erweiterung des Siedlungsraums zu denen der Freiraumziele.  
Städtebauliches Ziel ist eine maßvolle und freiraumverträgliche Siedlungsarrondierung, die die Errich-
tung von ca. 60 Wohneinheiten – überwiegend im Geschosswohnungsbau – ermöglicht. Zur optisch-
visuellen Abschirmung zu dem  sich nach Süden anschließenden freien Landschaftsraum ist eine 
großzügige Eingrünung innerhalb einer festzusetzenden öffentlichen Grünfläche vorgesehen. 
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß §  13 b BauGB im beschleunigten Verfahren als 
Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §  2 (4) BauGB 
durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgt 
die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB. 
Um eine gute verkehrliche Erschließung zu ermöglichen, wird eine kleine Teilfläche des Bebauung s-
plans Nr. 106 XVI überplant. Nach der Rechtskraft tritt der neue Bebauungsplan Nr. 587 im überlager-
ten Bereich an die Stelle des bisherigen Planungsrechts. 
Die vorgesehene Abgrenzung des Plangeltungsbereichs kann der beigefügten Anlage entnommen 
werden. 
 
I.V. 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Plangebiet

V-0462-2018-Anlage-Plangebiet

84 Zeichen

Anlage zur Vorlage Nr. V/0462/2018
3ODQJHELHW0D‰VWDEBebauungsplan Nr. 587

Anlage A

1444 Zeichen

Anlage A zur V/0462/2018 
Kurzüberblick  
Für den Bereich östlich der Straße im Moorhock und westlich des Rektoratswegs ist im beschleu-
nigten Verfahren gem äß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan 
aufzustellen, der die dortige Wohnsiedlung im Süden arrondiert und die Errichtung von ca. 
60 Wohneinheiten – überwiegend im Geschosswohnungsbau – ermöglicht.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung  
Mit der Baulandaktivierung soll ein Beitrag zur Deckung des derzeit bestehenden dringenden Be-
darfs an Wohnraum geleistet werden.  
Das Projekt steht am Beginn der Planung.  
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine 
Kosten.  
Die Flächen des Plangebietes befinden sich teilweise im Eigentum der Stadt Münster. Durch die 
künftige Veräußerung von Baugrundstücken werden Einnahmen für den städtischen Haushalt 
entstehen.  
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den 
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB).  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beratungsverlauf (4)

19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 43.4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 45.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Im Moorhock
  • Rektoratsweg
  • Gasselstiege
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0462/2018
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37