V/0462/2018
Bebauungsplan Nr. 587 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0462/2018 V/0462/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 587: Kinderhaus - Südlich Im Moorhock / Westlich Rektoratsweg Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh- nen Vorberatung 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich südlich der Straße Im Moorhock und westlich des Rektoratswegs ist gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche n und der Verkehrsflächen aufz u- stellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster: Flur 93, Flurstücke 529 und 531, Teile der Flurstücke 528, 530, 532, 981 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s- ten. Die Flächen des Plangebietes befinden sich teilweise im Eigentum der Stadt Münster. Durch die künf- tige Veräußerung von Baugrundstücken werden Einnahmen für den städtischen Haushalt entstehen. Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 30.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Beck / Herr Husmann Telefon: 492 61 42 / 492 61 94 Beck@stadt-muenster.de Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0462/2018 Begründung: Aus Anlass eines Antrages auf Bauleitplanung wurde dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick- lung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) am 03.03.2016 ein erstes städtebauliches Konzept für eine Siedlungsarrondierung auf der Fläche südlich der Straße Im Moorhock und westlich des Rektorats- wegs in Münster-Kinderhaus vorgestellt. Der ASSVW beauftragte die Verwaltung, die Realisierbarkeit der Planung in weiteren Untersuchungen und Gesprächen zu eruieren und zu konkretisieren. Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Fortschreibung des Baulandpro gramms 2017-2025 wurde die Verwaltung schließlich beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baulandaktivierung zu schaffen. Mit der im März 2018 erfolgten Veräußerung von 50 % des künftigen Bruttobaulandes an die Stadt Münster und der mit den privaten Grundstückseigentümerinnen zu sch ließenden Rahmenvereinba- rung werden die Voraussetzungen gem. Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 02.04.2014 über die „Sozialgerechte Bodenordnung in Münster (SoBoMünster)“ bei Baulandentwicklungen im Außenb e- reich (§ 35 Baugesetzbuch (BauGB)) erfüllt. Der Bereich war bereits bis zur Teilaufhebung im Jahr 1992 im Bebauungsplan Nr. 106, Blatt 1 als Wohngebiet festgesetzt. Mit der Baulandaktivierung soll ein Beitrag zur Deckung des derzeit best e- henden dringenden Bedarfs an Wohnraum geleistet werden. In der Grün ordnung Münster (GO) liegt die Fläche im Grünzug Vorbergshügel -Gasselstiege und ist als Vorrangfläche zur Freiraumsicherung dargestellt. In der Gesamtabwägung überwiegen jedoch die Aspekte einer maßvollen, erschließungs- sinnvollen Erweiterung des Siedlungsraums zu denen der Freiraumziele. Städtebauliches Ziel ist eine maßvolle und freiraumverträgliche Siedlungsarrondierung, die die Errich- tung von ca. 60 Wohneinheiten – überwiegend im Geschosswohnungsbau – ermöglicht. Zur optisch- visuellen Abschirmung zu dem sich nach Süden anschließenden freien Landschaftsraum ist eine großzügige Eingrünung innerhalb einer festzusetzenden öffentlichen Grünfläche vorgesehen. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB. Um eine gute verkehrliche Erschließung zu ermöglichen, wird eine kleine Teilfläche des Bebauung s- plans Nr. 106 XVI überplant. Nach der Rechtskraft tritt der neue Bebauungsplan Nr. 587 im überlager- ten Bereich an die Stelle des bisherigen Planungsrechts. Die vorgesehene Abgrenzung des Plangeltungsbereichs kann der beigefügten Anlage entnommen werden. I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Plangebiet
V-0462-2018-Anlage-Plangebiet
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0462/2018 3ODQJHELHW0DVWDEBebauungsplan Nr. 587
Anlage A
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Anlage A zur V/0462/2018 Kurzüberblick Für den Bereich östlich der Straße im Moorhock und westlich des Rektoratswegs ist im beschleu- nigten Verfahren gem äß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufzustellen, der die dortige Wohnsiedlung im Süden arrondiert und die Errichtung von ca. 60 Wohneinheiten – überwiegend im Geschosswohnungsbau – ermöglicht. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Baulandaktivierung soll ein Beitrag zur Deckung des derzeit bestehenden dringenden Be- darfs an Wohnraum geleistet werden. Das Projekt steht am Beginn der Planung. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Flächen des Plangebietes befinden sich teilweise im Eigentum der Stadt Münster. Durch die künftige Veräußerung von Baugrundstücken werden Einnahmen für den städtischen Haushalt entstehen. Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Im Moorhock
- Rektoratsweg
- Gasselstiege
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0462/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37