V/0615/2013
Konzept zur Reduzierung der Verschmutzung mit Hundekot
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Beschlussvorlage
13861 Zeichen
V/0615/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Konzept zur Reduzierung der Verschmutzung mit Hundekot
Beratungsfolge
11.09.2013 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
17.09.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
25.09.2013 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Dem Konzept zur Reduzierung der Verschmutzung mit Hundekot durch die Aufstellung
von Tütenspendern in Grünanlagen und der Finanzierung über die Abfallgebühren wird
zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Umsetzung des Konzeptes vorzube-
reiten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von etwa 14.000 Euro, die über die Abfallgebühren ab-
gedeckt werden können. Auch die Folgekosten in Höhe von etwa 43.000 €/ Jahr können über die
Abfallgebühren abgedeckt werden.
Begründung:
1. Arbeitsauftrag
Ausgehend vom Antrag der UWG /ÖDP vom 30.11.2010 (Anlage 1) zur Vorlage V/0664/2010 (Ä n-
derung der Hundesteuersat zung) hat der Rat die Ergänzungsvorlage V/0664/2010/1 mehrheitlich
beschlossen und mit dem Beschlusspunkt zwei die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Erric h-
tung von Hundetoiletten sowie Automaten für Abfallbeutel und Behälter zu entwickeln. Mit der Vo r-
lage V/0349/2011 hat die Verwaltung dazu einen Sachstandsbericht vorgelegt. Bezüglich der E r-
richtung von Hundetoiletten kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung von Hu n-
Vorlagen-Nr.:
V/0615/2013
Auskunft erteilt:
Herr Staubach
Ruf:
492 67 18
E-Mail:
StaubacJ@stadt-muenster.de
Datum:
15.08.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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detoiletten nicht sachgerecht und nicht zielführend ist, deshalb sollte dieser Aspekt des Antr a-
ges/Beschlusses nicht weiter verfolgt werden. Hinsichtlich der Aufstellung von Spendern für Hu n-
detüten hatte die Verwaltung die Durchführung eines Praxisversuches in ausgewählten Grünanl a-
gen vorgeschl agen, bei dem getestet werden sol lte, inwieweit das Aufstellen von Spendern für
Hundetüten in den Grünanlagen zu einer Verbesserung der Situ ation beitragen kann, um so die
Kosten für eine stadtweite Umsetzung zu ermitteln sowie Alternativen zur Aufstellung von Hu n-
detütenspendern zu prüfen.
Auch im Rahmen des Bürgerhaushaltes wurde das Thema aufgegriffen. Die Vorschläge Nr. 356
aus 2011 sowie Nr. 43 und 88 aus 2012 (Maßnahmen gegen Hundekot ergreifen) wurden in die
Bestenliste aufgenommen und bilden ebenfalls eine Arbeitsgrundlage.
2. Auswertung des Praxisversuches
In den Monaten Mai bis Dezember 2011 hat die Verwaltung an sechs verschiedenen Stando rten
die Benutzung von Hundetütenspendern erfasst und ausgewertet. Hierbei handelt es sich um die
Grünanlagen Südpark (1 Spender), Park Sentmaring (3 Spender) sowie die öffentliche Grünanlage
"Grüner Finger" (2 Spender).
Die Befüllung wurde - mit Ausnahme des Südparks - wöchentlich vorgenommen. Im Südpark e r-
folgte die Beschickung aufgrund der hohen Nachfrage mehrmals wöchentlich. Neben der r einen
Befüllung und Wartung der Spender wurde ebenfalls der Zustand der Grünanlagen, im Hinblick auf
die Verunreinigung mit Hundekot, betrachtet und ein Augenmerk auf die mögliche Zweckentfre m-
dung der Beutel sowie auf Vandalismusschäden gelegt.
Der Verbrauch der Hundetüten an den einzelnen Standorten stellt sich wie folgt dar:
Grüner Finger Park Sentmaring Südpark
Standort 1 Standort 2 Standort 1 Standort 2 Standort 3
Summe Tüten
während des Ve r-
suchszeitraumes 4750 4800 7250 7100 7550 21900
Anzahl Tüten/Woche (Durc h-
schnitt) 170 171 279 273 298 1095
Summe Kosten pro Woche
(Durchschnitt) 3,40 € 3,42 € 5,58 € 5,46 € 5,96 € 21,90 €
Summe Kosten pro
Jahr/Tütenspender (hochg e-
rechnet) 176,80 € 177,84 € 290,16 € 293,92 € 309,92 € 1.138,80 €
Die Auswertung der o. g. Zahlen führt zu folgendem Ergebnis:
Der durchschnittliche Tütenverbrauch pro Spender beträgt ca. 238 Tüten/Woche ohne den Stan d-
ort Südpark. Dieser fällt seit vielen Jahren durch einen extrem hohen Verbrauch auf. Ein Grund
hierfür könnte sein, dass diese stark von Hundehaltern frequentierte Grünanlage bisher lediglich
mit einem Tüt enspender ausgestattet worden ist. Bezieht man den Standort Südpark mit in die
Berechnungen ein, ergibt sich sogar ein durchschnittlicher Verbrauch von 381 Tüten/Woche.
Im Hinblick auf die anfallenden Kosten ergeben sich folgende Werte: Die Standorte im P ark Sent-
maring und im Grünen Finger (ohne Südpark) verursachen durchschnittliche Materialkosten in H ö-
he von 250 €/Spender/Jahr. Bezieht man den Standort Südpark wiederum mit ein, ergibt sich s o-
gar ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 398 €/Spender/Jahr.
Neben den reinen Materialkosten für die Tüten fallen zusätzlich jährliche Arbeitskosten in Höhe
von 260 €/Jahr/Spender an. Die Gesamtkosten betragen also rund 510 €/Spender und Jahr.
Während des Versuchszeitraumes und auch danach kam es zu keinem nennenswerten Vandalis-
mus an den Spendern. Lediglich im "Grünen Finger" wurden die Hundetüten zweckentfremdet.
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Dieses liegt vermutlich daran, dass die Standorte an einem stark frequentie rten Schulweg liegen.
Sowohl im Südpark, als auch im Park Sentmaring hat der Faktor "Soziale Kontrolle" eine besonde-
re Bedeutung. Diese Grünanlagen werden täglich von einem festen Stamm Hundebesitzer aufg e-
sucht, die darauf achten, dass das Angebot an Hundetüten genutzt wird. Gerade im Park Sentm a-
ring hat sich hierdurch die Anzahl von Beschwerden deutlich verringert.
Allgemein wird festgestellt, dass Hundetüten zunehmend von Hundehaltern verwendet we rden.
Obschon Hundetüten im Handel sehr preiswert angeboten werden, hat der Praxisversuch gezeigt,
dass kostenlose Angebote genutzt werden und zur Reduzierung der Verschmutzung mit Hundekot
führen.
3. Möglichkeiten zur Reduzierung der Verschmutzung mit Hundekot
Im Grundsatz gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung der Verschmutzung mit Hunde-
kot. Einige dieser Möglichkeit en werden im Folgenden aufgegriffen und hinsichtlich der Umset z-
barkeit in Münster betrachtet.
a) Einführung einer Mitnahmepflicht für Hundetüten
Durch eine entsprechende Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung werden alle Hun-
dehalter verpflichtet, selbst Hundetüten zu beschaffen und mitzuführen, wenn sie sich auf öffentl i-
chen Flächen befinden.
Ausgangspunkt für diese Variante ist folgende Überlegung: Grundsätzlich ist jeder Tierhalter dafür
verantwortlich, Verschmutzungen, die durch das Tie r entstehen, auch zu beseitigen und das nicht
auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Der finanzielle Aufwand für den einzelnen Hundehalter durch
den Erwerb von Hundetüten beläuft sich auf etwa 5 - 10 Euro/Jahr. Dieser Betrag belastet die
Hundehalter nicht übermäßig.
Eine derartige Verpflichtung gibt es beispielsweise in der Stadt Nürnberg sowie in weiteren, kleine-
ren Gemeinden in Süddeutschland. Dort wurden die Grünanlagen -/ Straßenreinigungssatzungen
bereits in den Jahren 2007 und 2008 um den entsprechenden P assus ergänzt. Allerdings sind die
Erfahrungen nicht positiv, weil eine intensive Kontrolle der Einhaltung dieser Vo rschrift notwendig
wäre, damit sie Wirkung zeigt. Da dies in der Praxis kaum möglich ist, hält sich der Erfolg in Gre n-
zen.
Theoretisch ist die Überlegung, die Verantwortung des Hundehalters in den Vordergrund zu ste l-
len, richtig. Aber auch jetzt schon gibt es auch in Münster eine Regelung, die den Halter verpflic h-
tet, die Verschmutzungen zu beseitigen und für ein Zuwiderhandeln Bußgelder and roht. Dies lässt
sich aber in der Praxis nicht so intensiv kontrollieren, dass es zu einer tatsächlichen Reduzierung
der Verschmutzung kommt. Insofern bleibt es bei einer eher theoretischen Möglichkeit.
b) kostenlose Verteilung von Hundetüten
Die Stadt M ünster bietet den Hundebesitzern kostenlos Hundetüten an, verzichtet aber aus Ko s-
tengründen auf die Aufstellung von Spendern. Die Ausgabe erfolgt über ö ffentliche Einrichtungen
(z. B. Bezirksverwaltungsstellen, Münster Info, u.s.w.) sowie über private Verteiler, wie Tierärzte,
Hundeschulen, den Einzelhandel und/oder Tankstellen.
Neben den Kosten für die Beschaffung der Beutel fallen bei dieser Variante nicht unerhebliche
Kosten, z. B für die Organisation der Verteilstellen, die Abwicklung der Anlieferu ng u. ä. an. Be i-
spiele für diese Variante gibt es in anderen Städten nach den vorliegenden Informationen nicht.
Deshalb wurde diese Möglichkeit auch nicht weiter ausgearbeitet.
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c) Aufstellung von Tütenspendern nur in öffentlichen Grünflächen
In ausgewählten Grünanlagen werden Tütenspender installiert (ca. 80 Stck.) . Die Auswahl erfolgt
nach dem von der Verwaltung eingeschätzten Bedarf. Dabei finden insbesondere diejenigen Parks
Berücksichtigung, in denen es aufgrund der hohen Anzahl von Hunden immer wie der zu Probl e-
men und Beschwerden kommt.
Für das Aufstellen der Spender fallen zunächst Investitionskosten in Höhe von ca. 14.000 Euro an
(175 Euro/Stck.). Ausgehend von einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren entstünden also Ja h-
reskosten von 1.400 Euro. D arüber hinaus ist - entsprechend den Ergebnissen des Praxisve r-
suchs - von laufenden Betriebskosten in Höhe von ca. 41.000 Euro auszugehen. Der erforderliche
Finanzbedarf beläuft sich somit nach jetzigem Kostenstand pro Jahr auf insgesamt rund 43.000
Euro. Dieser Betrag könnte aus den Abfallgebühren finanziert werden.
Neben den guten Erfahrungen, die in Münster mit den probehalber aufgestellten Tütenspendern
gemacht wurden, gibt es auch eine Vielzahl an Erfahrungen in anderen Städten, die ähnlich positiv
ausgefallen sind, wie in Münster. Deshalb ist im Grundsatz von einer guten Ausnutzung auszug e-
hen. Diese Variante hat aber den Nachteil, dass keine flächendeckende Abdeckung erreicht wird.
Allerdings werden die Schwerpunkte abgedeckt. Dies wird zu einer deutl ichen Red uzierung der
Verschmutzung mit Hundekot in den Grünflächen führen.
d). Aufstellung von Tütenspendern in öffentlichen Grünflächen
und auf befestigten Bereichen
Es werden sowohl besonders betroffene Grünanlagen (siehe c), als auch ausgewählt e Str aßen
und Plätze mit Tütenspendern ausgestattet, so dass insgesamt etwa 120 Spender im Stadtgebiet
aufgestellt werden. Dabei finden diejenigen Parks, Straßen und Plätze ebenfalls nach Bedarf B e-
rücksichtigung, in/auf denen es aufgrund der hohen Anzahl v on Hunden immer wieder zu Probl e-
men und Beschwerden kommt.
Die Höhe der erforderlichen Investitionskosten würde sich zunächst auf 21.000 Euro belaufen.
Hinzu kommen laufende Betriebskosten von etwa 61.000 Euro/Jahr. Somit besteht ein Finanzb e-
darf nach de rzeitigem Kostenstand von insgesamt 64.000 Euro/Jahr. Das könnte ebenfalls aus
den Abfallgebühren finanziert werden.
Die Vorteile dieser Variante sind oben schon dargestellt und werden durch die größere Durchdri n-
gung des Stadtgebietes mit Spendern noch we iter verstärkt. Allerdings nehmen die Kosten für die
Allgemeinheit der Gebührenzahler auch weiter zu. Darüber hinaus sind die Straßen und Plätze in
Münster häufig schon intensiv möbliert, so dass es Schwierigkeiten geben könnte, verträgliche und
geeignete Standorte zu finden.
Anmerkung: Die Finanzierung von sogenannten Hundestationen (Tütenspender und Mülleimer in
einem Gerät) über Werbung wurde ebenfalls geprüft. Wegen der geringen Größe der Stationen
(daher auch wenig Fläche für Werbung) gibt es dafür al lerdings praktisch keine Angebote und ent-
sprechend auch nur ganz wenige Beispiele. Auch lassen die derzeitigen vertraglichen Regelungen
zur Stadtwerbung eine derartige Regelung nicht ohne weiteres als umsetzbar erscheinen.
4. Fazit:
Grundsätzlich besteht zunächst für jeden Hundehalter die Verpflichtung, den im öffentlichen Raum
anfallenden Hundekot selbst aufzunehmen und zu entsorgen. Wie die Erfahrungen aus den ve r-
gangenen Jahren jedoch gezeigt haben, kann ein öffentliches und kostenloses Angebot von Hu n-
dekotbeuteln zu einer Verbesserung der Sauberkeit des öffentlichen Raumes führen.
Auch wenn aus grundsätzlichen Überlegungen viel dafür spricht, die Verantwortung für die Beseiti-
gung des Hundekots direkt den Hundehaltern zuzuordnen und eine entsprechen de Regelung im
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Ortsrecht zu verankern, würde dies nur durch eine intensive Kontrolle zum Erfolg fü hren. Dies
kann aber nicht gewährleistet werden. Eine Verteilung von Hundetüten im ganzen Stadtg ebiet
kann wegen des hohen Aufwandes für die komplette Abwickl ung nicht empfohlen we rden, auch
gibt es hierzu bisher keine Erfahrungen in anderen Städten.
Unter c) und d) werden die im Grundsatz positiven Erfahrungen mit dem Aufstellen von Tüte n-
spendern aufgegriffen. Sie unterscheiden sich nur durch die Menge der aufgestellten Spender.
Nach dem Praxisversuch ist davon auszugehen, dass dieses Angebot genutzt wird und sich die
soziale Kontrolle durch andere Bürger erhöhen wird. Die Sauberkeit in de n betroffenen Grünanla-
gen wird sich verbessern. Allerdings fallen Kosten an, die nicht zu Lasten der Verursacher gehen,
sondern von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Bei Abwägung, ob die Spender nur in
Grünflächen oder auch auf befestigten Flächen aufgestellt werden sollten, ist die Verwaltung zu
dem Ergebnis gekommen, dass die Aufstellung von rund 80 Tütenspendern in Grünflächen einen
guten Kompromiss zwischen Aufwand und Nutzen darstellt. Deshalb schlägt die Verwaltung die
Umsetzung dieser Variante vor.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlage
Vorlage_Hundetütenspender_Anlage_Antrag UWG_OEDP
1177 Zeichen
150
BL 11:26 - +ag2Eldy2TTE2 STÄDT MS DEZ II =
Ratsgruppe UWG/ÖDP
im Rat
der Stadt Münster
Änderungsantrag / Haushaltskegleitantrag
Münster, 30.11.2010.
\
! 4
!
} B
Zur Vorlage V/0884/2010 “
Ändsrung der Hundesteuersatzung der Stadt Münster
Der Rat möge ale folgenden Ergänzungen/Änderungen beschließen! .
Baschlussvorschlag:
:,}, Die Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Münster.
{Antage) wird beschlossen. =
wie Vorlage .
ı
2. Ein Konzept zur. Einrichtung von Hundstolletten sowie Automaten für
Abfallbeutel und Abfallbehälter wird entwickelt,
Begründung zu 2.: -
Diese Maßnahme wird seit Jahren von Bürgern unserer Stadt gefordert und ist:
- insbesonders auch aus hygienischen Gründen dringend erfarderlich. Vorrangig
halten wir eine flächendeckende Einrichtung in der Innenstadt für notwendig,
"Eine Konzepterstellung bis zum Herbst 2011 ist kostenneutral. j
In. der Begründung (Seite 4, 2. Absatz) wird die folgende Änderung beantragt:
‚Die Verwaltung wird in-einera-Jahr spätestens im Herbst 2011 (September) über
die Erfahrungen mit der „Kampfhundesteuer“ berichten.
- Ratsgruppe UWG/ÖDP
- gez. RH Gerd Kersting
gez. RH Fritz Pfau. .
BL’
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0615/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.08.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37