V/0646/2022
Weseler Straße Spinne und Mobilstation – von Boeselagerstraße bis Franz-Hitze-Straße - Baubeschluss Straßenbau und Kanalbau -
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Anlage3_Flächenaufteilungen
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Anlage 3: Flächenaufteilung nach Straßenbaulasten, Mobilstation und Beschlüssen
Beschlussvorlage
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V/0646/2022 V/0646/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Weseler Straße Spinne und Mobilstation – von Boeselagerstraße bis Franz-Hitze-Straße - Baubeschluss Straßenbau und Kanalbau - Beratungsfolge 29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Anhörung 30.11.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Anhörung 06.12.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.12.2022 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird mit den vorbereitenden Arbeiten für die Mobilstation beauftragt. 3. Der Sperrvermerk „Die Entsperrung hängt davon ab, ob die Beschleunigung des Busverkehrs durch den Bau einer Busspur möglich ist“. im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der Maßnahme 1201 - 4071 „Weseler Straße L551/B219 dopp Linksabb“ wird aufgehoben. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 8.670.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 5.742.000 €. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Amt für Mobilität und Tiefbau 14.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Szeike Telefon: 492-6645 Szeike@stadt-muenster.de - 2 - V/0646/2022 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnah- me 0012 Verbesserung v Kanä- len/Hausanschlüssen Auszahlungen 2025 850.000 Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 4071 Weseler Straße L551/B219 dopp Linksabb Auszahlungen 2024 2025 2026 3.230.000 2.830.000 1.760.000 Auszahlungen PG 1201 7.820.000 Auszahlungen insges. 8.670.000 Einzahlungen 2024 2025 2026 spätere Jahre 1.675.000 1.550.000 1.400.000 957.000 Zuwendungen, Kostenbeteili- gung Landes- betrieb Stra- ßen.NRW 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG spätere Jahre 160.000 Einzahlungen insges. 5.742.000 Saldo 2.928.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Folgeaufwand Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen spätere Jahre 78.200 Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen spätere Jahre 195.500 Folgeaufwand Zeile 02 Zuwendungen und Beiträge spätere Jahre 143.550 Folgeertrag Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf- wendungen spätere Jahre 31.170 Folgeaufwand Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Die zur Finanzierung er forderlichen Ermächtigungen im Haushaltsplan-Entwurf 2023 bei den o. g. Investitionsmaßnahmen werden über ein Veränderungsblatt angepasst. Es wird zur Kenntnis ge- nommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der - 3 - V/0646/2022 Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen Mit der Vorlage V/0834/2015 wurden die Planung und der Bau des Knotenpunktes „Spinne“ und der Weseler Straße bis zur Eifelstraße beschlossen. Über den dort enthaltenen Umfang hinaus wurde die Maßnahme um Straßenerhaltungsmaßnahmen bis zur Franz-Hitze-Straße und eine Verlängerung der stadtauswärtigen Busspur erweitert. Diese Vorlage beinhaltet sowohl die neuen Ausbaubereiche, als auch die bereits beschlossenen, um einen Überblick des Gesamtprojektes zu geben. Ergänzend werden in der Berichtsvorlage V/0643/2022 die Maßnahmen im Projekt „Spinne“ aus ver- kehrsplanerischer Sicht eingeordnet und der Zusammenhang mit den Maßnahmen für den MIV -, ÖPNV- und Radverkehr im Umfeld und im weiteren Verlauf der Weseler Straße erläutert. . 2. Beschreibung der Straßenbaumaßnahme Der Umbau des Knotenpunktes auf Basis dieser Vorlage bildet den 2. Bauabschnitt der gesamten Baumaßnahme B51 „Spinne“. Mit der Vorlage V/0005/2015 wurde die Regenwasserbehandlung als 1. Bauabschnitt beschlossen und inzwischen umgesetzt. Der Zusammenhang der Straßenbaumaß- nahme und der Regenwasserbehandlung, bzw. der Kanalbaumaßnahme wird unter Punkt 3 erläutert. Die Umgestaltung des Knote npunktes erfolgt in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Stra- ßen.NRW, da die Maßnahme sowohl Bereiche in der Straßenbaulast der Stadt Münster, als auch des Landesbetriebes umfasst. Der Landesbetrieb Straßen.NRW ersetzt zwei Brückenbauwerke im Plan- gebiet der Maßnahme „Spinne“ im Verlauf der B 51 durch Neubauten. Mit Umsetzung der Straßenbaumaßnahme werden wesentliche und notwendige Verbesserungen an diesem für Münster verkehrlich besonders wichtigen Knotenpunkt erreicht. Dies beinhaltet eine ent- scheidende Förderung des Umweltverbundes durch den Bau von stadtein - und stadtauswärtigen Busspuren, eine Verbesserung des Verkehrsablaufes im Knotenpunkt im Zusammenhang mit der bereits umgesetzten Umstufung der B 54 und die bauliche Sanierung des Abschnittes der W eseler Straße zwischen der Eifelstraße und Franz-Hitze-Straße. Folgende Maßnahmen sind für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufes geplant: Bau einer zweiten Linksabbiegespur von der Weseler Straße zur B51 in Fahrtrichtung Osten (Vollausbau wegen Kanalarbeiten). Hierbei handelt es sich um eine Folgemaßnahme des Umstufungskonzeptes der B 54. Bau einer zweiten Linksabbiegespur von der B51 (Autobahnzubringer) zur Weseler Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts Richtung Mecklenbeck (Maßnahme von Straßen.NRW) Bau einer zweiten Rechtsabbiegespur und Signalisierung von der B51 aus Osten in Fahrtrichtung Weseler Straße stadteinwärts. Dies ist das Ergebnis aus der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen vom 18.12.2020. Bau einer Bussonderspur vom Autobahnzubringer in Fahrtrichtung Weseler Straße stadteinwärts (Vollausbau) Bau einer Busspur auf der Weseler Straße stadtauswärts von der Buckstraße bis zum Rechtsabbieger Richtung Mecklenbeck (Vollausbau) Sanierungsarbeiten der bestehenden Fahrbahnoberflächen zur Verbesserung des Zustandes und für Höhenanpassungen, die durch geänderte Spuren und Querneigungen notwendig werden. - 4 - V/0646/2022 Der Abschnitt von der Eifelstraße bis zur Franz-Hitze-Straße wird aufgrund des kritischen bis schlech- ten baulichen Zustandes im gesamten Querschnitt saniert. Stadtauswärts wird der Querschnitt durch eine Busspur ab der Buckstraße ergänzt. Mit Ausnahme der Busspuren, die mit verstärktem Aufbau im Vollausbau hergestellt werden, werden in dem Abschnitt die Oberflächen der Fahrbahnen und Nebenanlagen saniert. Dies soll im Zuge der Umbauarbeiten der Spinne durchgeführt werden. Das hat den Vorteil, dass Sperrungen, Umleitungen und Behinderungen für alle Verkehrsteilnehmer nicht wiederholt auftreten und nur eine Baustelleneinrichtung notwendig ist. Die Fahrbahnsanierungen umfassen die Asphaltdeckschicht (3 cm), die Asphaltbinderschicht (8 cm) und eine bituminöse Ausgleichsschicht, deren Stärke von den au szugleichenden Unebenheiten ab- hängig ist. Die Busspuren und Fahrbahnerneuerungen im Vollausbau werden in der Belastungsklasse 32 hergestellt: 3 cm Asphaltdeckschicht, 8 cm Asphaltbinderschicht, 14 cm Asphalttragschicht und 45 cm Schottertragschicht. Die Ne benanlagen werden mit 8 cm Betonstein/ Betonplatten (Radweg/ Gehweg), 4 cm Brechsand und 20 cm Frostschutzschicht erneuert. Die Ausbauquerschnitte E-E und J-J in der Anlage 2 zeigen die in der gesamten Planung vorkommenden Straßenaufbauten. Als Reduktionsvariante kann auf die Erweiterung der Busspuren und die zusätzliche Verkehrsfläche von ca. 200 m² für die zweite Linksabbiegespur von der Weseler Straße auf die Umgehungsstraße verzichtet werden. Hiervon wird jedoch deutlich abgeraten, um den stadtauswärti gen Verkehrsfluss sicherzustellen und eine Beschleunigung des ÖPNV zu erreichen (Erläuterung in Berichtsvorlage V/0643/2022). Dies betrifft sowohl den städtischen, als auch den regionalen ÖPNV. Die Sanierungs- arbeiten der Gesamtmaßnahme sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit zwingend notwendig. 3. Beschreibung der Kanalbaumaßnahme Veranlassung/ Allgemeines Im Zuge der straßenbautechnischen Optimierung und Erweiterung der Anschlussstelle „Weseler Straße/ Spinne“ wird die Neuregelung der Straßenentwässerung des Knotenpunktes im Sinne der aktuellen Wassergesetzgebung und entsprechend der Auflagen der Unteren Wasserbehörde zur Ein- leitung des gesammelten Niederschlagswassers in das Vorflutgewässer Canisiusgraben mit Folge- gewässer Aasee umgesetzt. Unter verfahrenstechnischen und ökonomischen Gesichtspunkten wird die Trennung von nicht behandlungsbedürftigem und behandlungsbedürftigem Regenwasser vollzo- gen. Lt. MURL-Erlaß vom 26.05.2004 -IV-9 031 001 2104 - und dem ATV DWA A/M 102 bedarf Nieder- schlagswasser hoch frequentierter Verkehrsflächen (Kategorie III) der stofflichen Behandlung. Entsprechend den Anforderungen der Einleitungserlaubnis Netz 538, zur Regenwassereinleitung in den Canisiusgraben, wurde im Einvernehmen mit der „Unteren Wasserbehörde Münster“, als Auf- sichtsbehörde, die Behandlung des Regenwassers in einem ständig gefüllten Regenklärbecken fest- gelegt. Der Bau der Regenwasserbehandlung erfolgte bereits 2017 im ersten Bauabschnitt der geplanten Gesamtanlage zur Niederschlagswasserableitung. Eine z entrale Retention vor Einleitung in den Canisiusgraben war liegenschaftlich nicht realisierbar. Um den hydraulischen Ausgleich für das Gewässer zu schaffen wurde der Canisiusgraben durch Ent- rohrung und Verlegung innerhalb des öffentlichen Grünzuges ökologisch aufgewertet und hydraulisch belastungsfähiger umgestaltet. Weiteres Retentionspotential wird im unterhalb gelegenen Aasee bereitgestellt. Regenwasserkanalisation Das gesamte vorhandene städtische Regenwassernetz des Planungsgebietes muss aufgegeben und durch ein optimiertes Kanalnetz ersetzt werden. Neben den höhe– und lagemäßigen Anpassungen an die neuen und erweiterten Verkehrswege muss auch die konsequente Trennung der Regenwasserableitung in nicht behandlungs- und behandlungs- bedürftige Ströme vollzogen werden. - 5 - V/0646/2022 Die im Eigentum des Landesbetriebes Straßen NRW stehende, vorhandene Regenwasserkanalisati- on der Auf- und Abfahrtsbereiche zur B 51 wird beibehalten und wie zuvor an das geplante Netz der Stadt Münster angebunden. Ausnahmen bilden die Kanalisation der zukünftigen neuen stadteinwärtigen Busspur, sowie der sa- nierungsbedürftige Regenwasserkanal der östlichen Auffahrt zur B51. Diese Kanäle werden im Zuge der Maßnahme durch die Stadt Münster erstellt und anschließend dem Landesbetrieb Straßen NRW übergeben. Insgesamt steht die geplante Regenwasserkanalisation im Einklang mit den geplanten straßenbau- technischen Umbauten am Knotenpunkt. Zur Ableitung des gesammelten Niederschlagswassers des Einzugsgebietes werden Kreisprofilbetonrohre der Dimensionen DN 300 bis DN 1200 verlegt. Die Abtrennung des nicht behandlungsbedürftigen Regenwassers, der Teileinzugsgebiete, Wohnbe- bauung Eifelstraße und der Wohnbebauung westlich Weseler Straße wird über separate Leitungsfüh- rungen erzielt die bereits im ersten Bauabschnitt 2017 über Anbindepunkte an das Regenwassernetz angelegt wurden. Für den Bereich der Wohnbebauung westlich der Weseler Straße kann der vorhan- dene Regenwasserkanal mittels Relining für die zukünftige Aufgabe der Regenwasserableitung ge- nutzt werden. Unterhalb des bereits erstellten Regenklärbeckens treffen die behandelten und nicht behandlungsbedürftigen Regenwasserabflüsse aufeinander und werden über den bereits erstellten Sammler im Bereich des Rad-/ Fußweges zum Canisiusgraben abgeleitet. Die Planung zur Neuordnung der Niederschlagswasserableitung wurde am 14.03.2012 entsprechend § 58.1 und 2 LWG zur Anzeige/ Genehmigung vorlegt und genehmigt. Für die Niederschlagswas- sereinleitung in den Canisiusgraben ist die Einleitungserlaubnis gem. §8 WHG bei der Unteren Was- serbehörde beantragt. Diese Maßnahmen müssen zusammen mit den verkehrstechnischen Umbaumaßnahmen am Kno- tenpunkt „Spinne“ erfolgen. 4. Ausschreibung und Bau Der Landesbetrieb Straßen. NRW strebt noch im Jahr 2022 die Veröffentlichung der Baumaßnahme: „Erneuerung des Überfliegers, einschließlich der Erneuerung des Bauwerkes der Rampe zur B51“, an. Im Zuge dessen sollen der Straßen - und Kanalbau auf den Liegenschaften des Landesbetriebes entsprechend dieser Vorlage mit umgesetzt werden. Dazu gehört auch die stadteinwärtige Busspur, die durch Straßen.NRW zunächst provisorisch auf die Kreuzung geführt wird. Der Lückenschluss auf die vorhandene stadteinwärtige Busspur erfolgt dann mit der Baumaßnahme durch die Stadt Münster. Nach aktuellem Stand plant der Landesbetrieb einen Baubeginn im Sommer 2023 und eine Bauzeit von vier Jahren. Die Taktung beider Baumaßnahmen erfolgt in enger zeitlicher Abstimmung zwischen dem Landesbe- trieb Straßen.NRW und der Stadt Münster. Der mögliche Baustart und Bauabla uf der städtischen Maßnahme sind von den Abläufen der Maßnahme des Landesbetriebes abhängig. Durch eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen der Stadt Münster und Straßen.NRW wird ein möglichst lückenloser und soweit wie möglich zeitlich überlagern der Bauablauf der beiden Baumaßnahmen sichergestellt, um die Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu hal- ten. Dementsprechend wird ein Konzept erarbeitet, wie die Gesamtbauzeit beider Maßnahmen so gering wie möglich gehalten w erden kann. Die daraus resultierenden Baufelder und Bauzeiten wer- den der Politik mitgeteilt. Die Bauzeit für die städtische Maßnahme, die sowohl den Kanalbau, als auch den Straßenbau umfasst, beträgt insgesamt voraussichtlich 3 Jahre. Die im Jahr 2020 an ein externes Büro beauftragte und in 2021 gestoppte Ausschreibung wird wie- deraufgenommen und an die Bauarbeiten durch den Landesbetrieb und den noch zu erarbeitenden Bauablauf der städtischen Maßnahme angepasst und fortgeführt, um diese zum frühestmöglich en Zeitpunkt veröffentlichen zu können. - 6 - V/0646/2022 Die Leitungsverlegungen von Versorgungsunternehmen sind bereits erfolgt, und nach derzeitigem Planungsstand sind keine weiteren geplant. Im Rahmen der weiteren Planung und Bauvorbereitung werden z.B. zum Thema verkehrliche Ein- schränkungen die münsteraner BürgerInnen, AnwohnerInnen und EigentümerInnen im überplanten Bereich, sowie die betroffenen Gewerbetreibenden (u.a. IHK, HWK) einbezogen bzw. informiert. Ein Kommunikationskonzept wird dazu erstellt. 5. Beiträge Dritter/Zuschüsse Baulastträger im Kreuzungsbereich sind Straßen.NRW und die Stadt Münster. Eine Vereinbarung zur Kostenteilung wird vorbereitet. Nach dem Bundesfernstraßengesetz beteiligt sich der Landesbetrieb voraussichtlich mit 55,5 %, jedoch mit maximal 3 Millionen € der Ausbaukosten an der Maßnahme bis zur Eifelstraße. Die Kosten für die südöstlichen Nebenanlagen im Abschnitt zwischen der Eifelstraße und der Franz- Hitze-Straße sind beitragsauslösend nach dem Kommunalabgabengesetz NRW. Es ergeben sich ca. 160.000 € umlagefähige Kosten. Durch die „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Landes NRW“ vom 03.05.2022 ist zu erwarten, dass die fälligen Beiträge zu 100% vom Land übernommen werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden demnach voraussichtlich nicht zu Beiträgen herangezo- gen. Die Maßnahme wurde mit dem Planungsstand aus dem Jahr 2011 am 22.12.2011 bewilligt. Für die Gesamtkosten von 4.440.000 € mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 2.039.200 wurde eine Förderung von 1.239.000 € bewilligt. Für die Planungsänderungen und Erweiterungen der Maßnahme wird ein Kostenerhöhungsantrag gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die darin enthaltenen zuwendungsfähigen Kosten weiter in Höhe von 60 % gefördert werden. 6. Genehmigungen/Vereinbarungen Der Knotenpunkt ist nicht durch einen Planungsrecht gebenden Bebauungsplan abgedeckt. Die Maß- nahme kann nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb und dem Umweltamt wegen geringer Flä- chenversiegelung und Achsverschiebung als „Fall unwesentlicher Bedeutung“ eingestuft werden. Da- zu ist ein Lärmgutachten zu den Umbaumaßnahmen notwendig. Ein bestehendes Gutachten von Januar 2008 wird derzeit aufgrund geänderter Verkehrsprognosen und aktualisierter Richtlinien an- gepasst. Es wird von einem ähnlichen Ergebnis wie in 2008 ausgegangen, welches außer passivem Lärmschutz an den Fassaden von vier Häusern keine weiteren Lärmschutz- bzw. Umweltschutzmaß- nahmen ergeben hat. 7. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich 8. Mobilstation Die heutige Fläche des P&R -Platzes soll unter Beachtung des stadtweiten Mobilstationenkonzeptes neu entwickelt werden. Eine im Vorfeld stattgefundene Prüfung hat ergeben, dass eine Mobilstation in die aktuelle Planung des Knotenpunktes mit eingebunden werden kann, ohne neu hergestellte Ver- kehrsflächen wieder umbauen zu müssen. Weitere Ergebnisse einer ersten Betrachtung des Standor- tes sind in der begleitenden Berichtsvorlage aufgeführt. Fördermittel werden in der entsprechenden Planungsphase frühzeitig abgefragt. Über die weiteren Planungsschritte wird die Verwaltung regelmäßig berichten. - 7 - V/0646/2022 i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Nr. 10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018 Anlage 2: Ausbauquerschnitte E-E und J-J Anlage 3: Flächenaufteilung nach Straßenbaulasten, Mobilstation und Beschlüssen Anlage 4: Folgelastenberechnung
Anlage A
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Anlage A zur V/0646/2022
Kurzüberblick
Zur Optimierung des Verkehrsablaufes im IV und ÖV werden Spuränderungen im Bereich der Kreu-
zung geplant. Im Zuge dessen werden die Busspuren verstärkt und die abgängigen Fahrbahnen sa-
niert. Busspuren werden hinzugefügt und verlängert. Die Maßnahme „Canisiusgraben“ wird mit Ka-
nalsanierungsarbeiten und Arbeiten an der Straßenentwässerung ergänzt bzw. abgeschlossen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie
bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt.
Das Teilziel lautet „Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen“ und „Optimierung des Verkehrsflusses zu-
gunsten des Immissionsausstoßes“.
Nach heutigem Stand ist der Zeitraum der Realisierung nicht bestimmbar, da eine Abhängigkeit von
einer Baumaßnahme von Straßen.NRW gegeben ist.
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 8.670.000€ zu kalkulieren.
Finanzierung
Produktgruppe: 1101
1201
Abwasserbeseitigung
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig frei-
willig
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen:
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufgeführ-
ten Reduktionsvariante zu entnehmen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusio n, Klimaschutz, Migration)
Klimaschutz: ÖPNV-Beschleunigung, Verringerung Standzeiten an Signalanlagen
Anlage2_AQs
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Anlage 2: Ausbauquerschnitte E-E und J-J Anlage 2: Ausbauquerschnitte E-E und J-J
Anlage1_Lagepläne
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Anlage 1: Lageplan Nr. 10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018 1 (5) Anlage 1: Lageplan Nr. 10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018 2 (5) Anlage 1: Lageplan Nr. 10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018 3 (5) Anlage 1: Lageplan Nr. 10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018 4 (5) Anlage 1: Lageplan Nr. 10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018 5 (5)
Anlage4_Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0646/2022 Aufgestellt am: 13.10.2022 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 4071 Jahr der Fertigstellung: 2026 Nutzungsdauer: 40Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 5.582.000 71,38 2. Beiträge 160.000 2,05 3. Eigenanteil Stadt Münster 2.078.000 26,57 Gesamt-Kapitalbedarf 7.820.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 7.820.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 7.820.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2027 78.200 25,65 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 78.200 25,65 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 195.500 64,13 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 31.170 10,22 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 31.170 € p.a. + Tilgung 62.340 € p.a. = Schuldendienst 93.510 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 304.870 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2027 143.550 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 143.550 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 161.320 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,06 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Weseler Straße Spinne – von Boeselagerstraße bis Franz-Hitze-Straße Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Weseler Straße L551/B219 dopp Linksabb Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Weseler Straße
- Boeselagerstraße
- Franz-Hitze-Straße
- Eifelstraße
- Buckstraße
- Umgehungsstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0646/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2022
- Erstellt
- 13.10.2022 16:56