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V/0646/2022

Weseler Straße Spinne und Mobilstation – von Boeselagerstraße bis Franz-Hitze-Straße - Baubeschluss Straßenbau und Kanalbau -

Vorlagen 08.11.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.02.2023, TOP 5

Anlage3_Flächenaufteilungen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage2_AQs

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Ansehen

Anlage1_Lagepläne

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Ansehen

Anlage4_Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage3_Flächenaufteilungen

79 Zeichen

Anlage 3: Flächenaufteilung nach Straßenbaulasten, Mobilstation und Beschlüssen

Beschlussvorlage

17988 Zeichen

V/0646/2022 
V/0646/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Weseler Straße Spinne und Mobilstation – von Boeselagerstraße bis Franz-Hitze-Straße - 
Baubeschluss Straßenbau und Kanalbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Anhörung 
   30.11.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Anhörung 
   06.12.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 
10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
2. Die Verwaltung wird mit den vorbereitenden Arbeiten für die Mobilstation beauftragt. 
 
3. Der Sperrvermerk „Die Entsperrung hängt davon ab, ob die Beschleunigung des Busverkehrs 
durch den Bau einer Busspur möglich ist“. im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der Maßnahme 1201 -
4071 „Weseler Straße L551/B219 dopp Linksabb“ wird aufgehoben. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 8.670.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 5.742.000 €. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
14.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Szeike 
Telefon: 492-6645 
Szeike@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0646/2022 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnah-
me 
0012 Verbesserung v Kanä-
len/Hausanschlüssen 
   
Auszahlungen    2025 850.000  
 
Produktgruppe 
 
 
 
1201 
 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
 
 
 
 
Investitionsmaßnah-
me 
4071 Weseler Straße L551/B219 dopp 
Linksabb 
   
Auszahlungen    2024 
2025 
2026 
3.230.000 
2.830.000 
1.760.000 
 
Auszahlungen PG 
1201 
   7.820.000  
Auszahlungen insges.    8.670.000  
Einzahlungen   2024 
2025 
2026 
spätere 
Jahre 
1.675.000 
1.550.000 
1.400.000 
957.000 
Zuwendungen, 
Kostenbeteili-
gung Landes-
betrieb Stra-
ßen.NRW 
 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG spätere 
Jahre 
160.000 
 
 
Einzahlungen insges.    5.742.000  
Saldo 2.928.000  
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
 
Produktgruppe 
 
 
 
1201 
 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
Folgeaufwand 
 
Zeile  
 
13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen spätere 
Jahre 78.200 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen spätere 
Jahre 195.500 Folgeaufwand 
Zeile 02 Zuwendungen und Beiträge spätere 
Jahre 143.550 Folgeertrag 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
spätere 
Jahre 31.170 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
Die zur Finanzierung er forderlichen Ermächtigungen im Haushaltsplan-Entwurf 2023 bei den o.  g. 
Investitionsmaßnahmen werden über ein Veränderungsblatt angepasst. Es wird zur Kenntnis ge-
nommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der

- 3 - 
V/0646/2022 
Haushaltssatzung 2023 bzw. der  mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen 
bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Mit der Vorlage V/0834/2015 wurden die Planung und der Bau des Knotenpunktes „Spinne“ und der 
Weseler Straße bis zur Eifelstraße beschlossen. Über den dort enthaltenen Umfang hinaus wurde die 
Maßnahme um Straßenerhaltungsmaßnahmen bis zur Franz-Hitze-Straße und eine Verlängerung der 
stadtauswärtigen Busspur erweitert. Diese Vorlage beinhaltet sowohl die neuen Ausbaubereiche, als 
auch die bereits beschlossenen, um einen Überblick des Gesamtprojektes zu geben. 
 
Ergänzend werden in der Berichtsvorlage V/0643/2022 die Maßnahmen im Projekt „Spinne“ aus ver-
kehrsplanerischer Sicht eingeordnet und der Zusammenhang mit den Maßnahmen für den MIV -, 
ÖPNV- und Radverkehr im Umfeld und im weiteren Verlauf der Weseler Straße erläutert.  
. 
2. Beschreibung der Straßenbaumaßnahme 
 
Der Umbau des Knotenpunktes auf Basis dieser Vorlage bildet den 2. Bauabschnitt der gesamten 
Baumaßnahme B51 „Spinne“. Mit der Vorlage V/0005/2015 wurde die Regenwasserbehandlung als 
1. Bauabschnitt beschlossen und inzwischen umgesetzt. Der Zusammenhang der Straßenbaumaß-
nahme und der Regenwasserbehandlung, bzw. der Kanalbaumaßnahme wird unter Punkt 3 erläutert. 
 
Die Umgestaltung des Knote npunktes erfolgt in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Stra-
ßen.NRW, da die Maßnahme sowohl Bereiche in der Straßenbaulast der Stadt Münster, als auch des 
Landesbetriebes umfasst. Der Landesbetrieb Straßen.NRW ersetzt zwei Brückenbauwerke im Plan-
gebiet der Maßnahme „Spinne“ im Verlauf der B 51 durch Neubauten. 
 
Mit Umsetzung der Straßenbaumaßnahme werden wesentliche und notwendige Verbesserungen an 
diesem für Münster verkehrlich besonders wichtigen Knotenpunkt erreicht. Dies beinhaltet eine ent-
scheidende Förderung des Umweltverbundes durch den Bau von stadtein - und stadtauswärtigen 
Busspuren, eine Verbesserung des Verkehrsablaufes im Knotenpunkt im Zusammenhang mit der 
bereits umgesetzten Umstufung der B 54 und die bauliche Sanierung des Abschnittes der W eseler 
Straße zwischen der Eifelstraße und Franz-Hitze-Straße. 
 
Folgende Maßnahmen sind für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufes 
geplant: 
 
 Bau einer zweiten Linksabbiegespur von der Weseler Straße zur B51 in Fahrtrichtung Osten 
(Vollausbau wegen Kanalarbeiten). Hierbei handelt es sich um eine Folgemaßnahme des 
Umstufungskonzeptes der B 54. 
 Bau einer zweiten Linksabbiegespur von der B51 (Autobahnzubringer) zur Weseler Straße in 
Fahrtrichtung stadtauswärts Richtung Mecklenbeck (Maßnahme von Straßen.NRW) 
 Bau einer zweiten Rechtsabbiegespur und Signalisierung von der B51 aus Osten in 
Fahrtrichtung Weseler Straße stadteinwärts. Dies ist das Ergebnis aus der Arbeitsgruppe für 
Verkehrsfragen vom 18.12.2020. 
 Bau einer Bussonderspur vom Autobahnzubringer in Fahrtrichtung Weseler Straße 
stadteinwärts (Vollausbau) 
 Bau einer Busspur auf der Weseler Straße stadtauswärts von der Buckstraße bis zum 
Rechtsabbieger Richtung Mecklenbeck (Vollausbau) 
 Sanierungsarbeiten der bestehenden Fahrbahnoberflächen zur Verbesserung des Zustandes 
und für Höhenanpassungen, die durch geänderte Spuren und Querneigungen notwendig 
werden.

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V/0646/2022 
 
Der Abschnitt von der Eifelstraße bis zur Franz-Hitze-Straße wird aufgrund des kritischen bis schlech-
ten baulichen Zustandes im gesamten Querschnitt saniert. Stadtauswärts wird der Querschnitt durch 
eine Busspur ab der Buckstraße ergänzt. Mit Ausnahme der Busspuren, die mit verstärktem Aufbau 
im Vollausbau hergestellt werden, werden in dem Abschnitt die Oberflächen der Fahrbahnen und 
Nebenanlagen saniert. Dies soll im Zuge der Umbauarbeiten der Spinne durchgeführt werden. Das 
hat den Vorteil, dass Sperrungen, Umleitungen und Behinderungen für alle Verkehrsteilnehmer nicht 
wiederholt auftreten und nur eine Baustelleneinrichtung notwendig ist. 
 
Die Fahrbahnsanierungen umfassen die Asphaltdeckschicht (3 cm), die Asphaltbinderschicht (8 cm) 
und eine bituminöse Ausgleichsschicht, deren Stärke von den au szugleichenden Unebenheiten ab-
hängig ist. Die Busspuren und Fahrbahnerneuerungen im Vollausbau werden in der Belastungsklasse 
32 hergestellt: 3 cm Asphaltdeckschicht, 8 cm Asphaltbinderschicht, 14 cm Asphalttragschicht und 45 
cm Schottertragschicht. Die Ne benanlagen werden mit 8 cm Betonstein/ Betonplatten (Radweg/ 
Gehweg), 4 cm Brechsand und 20 cm Frostschutzschicht erneuert. Die Ausbauquerschnitte E-E und 
J-J in der Anlage 2 zeigen die in der gesamten Planung vorkommenden Straßenaufbauten. 
 
Als Reduktionsvariante kann auf die Erweiterung der Busspuren und die zusätzliche Verkehrsfläche 
von ca. 200 m² für die zweite Linksabbiegespur von der Weseler Straße auf die Umgehungsstraße 
verzichtet werden. Hiervon wird jedoch deutlich abgeraten, um den stadtauswärti gen Verkehrsfluss 
sicherzustellen und eine Beschleunigung des ÖPNV zu erreichen (Erläuterung in Berichtsvorlage 
V/0643/2022). Dies betrifft sowohl den städtischen, als auch den regionalen ÖPNV. Die Sanierungs-
arbeiten der Gesamtmaßnahme sind zum Erhalt der Verkehrssicherheit zwingend notwendig. 
 
3. Beschreibung der Kanalbaumaßnahme 
 
Veranlassung/ Allgemeines 
Im Zuge der straßenbautechnischen Optimierung und Erweiterung der Anschlussstelle „Weseler 
Straße/ Spinne“ wird die Neuregelung der Straßenentwässerung des  Knotenpunktes im Sinne der 
aktuellen Wassergesetzgebung und entsprechend der Auflagen der Unteren Wasserbehörde zur Ein-
leitung des gesammelten Niederschlagswassers in das Vorflutgewässer Canisiusgraben mit Folge-
gewässer Aasee umgesetzt. Unter verfahrenstechnischen und ökonomischen Gesichtspunkten wird 
die Trennung von nicht behandlungsbedürftigem und behandlungsbedürftigem Regenwasser vollzo-
gen. 
Lt. MURL-Erlaß vom 26.05.2004 -IV-9 031 001 2104 - und dem ATV DWA A/M 102 bedarf Nieder-
schlagswasser hoch frequentierter Verkehrsflächen (Kategorie III) der stofflichen Behandlung.  
Entsprechend den Anforderungen der Einleitungserlaubnis Netz 538, zur Regenwassereinleitung in 
den Canisiusgraben, wurde im Einvernehmen mit der „Unteren Wasserbehörde Münster“, als Auf-
sichtsbehörde, die Behandlung des Regenwassers in einem ständig gefüllten Regenklärbecken fest-
gelegt.  
 
Der Bau der Regenwasserbehandlung erfolgte bereits 2017 im ersten Bauabschnitt der geplanten 
Gesamtanlage zur Niederschlagswasserableitung. 
Eine z entrale Retention vor Einleitung in den Canisiusgraben war liegenschaftlich nicht realisierbar. 
Um den hydraulischen Ausgleich für das Gewässer zu schaffen wurde der Canisiusgraben durch Ent-
rohrung und Verlegung innerhalb des öffentlichen Grünzuges ökologisch aufgewertet und hydraulisch 
belastungsfähiger umgestaltet. 
Weiteres Retentionspotential wird im unterhalb gelegenen Aasee bereitgestellt.  
 
Regenwasserkanalisation 
Das gesamte vorhandene städtische Regenwassernetz des Planungsgebietes muss aufgegeben und 
durch ein optimiertes Kanalnetz ersetzt werden. 
Neben den höhe– und lagemäßigen Anpassungen an die neuen und erweiterten Verkehrswege muss 
auch die konsequente Trennung der Regenwasserableitung in nicht behandlungs- und behandlungs-
bedürftige Ströme vollzogen werden.

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V/0646/2022 
Die im Eigentum des Landesbetriebes Straßen NRW stehende, vorhandene Regenwasserkanalisati-
on der Auf- und Abfahrtsbereiche zur B 51 wird beibehalten und wie zuvor an das geplante Netz der 
Stadt Münster angebunden.  
Ausnahmen bilden die Kanalisation der zukünftigen neuen stadteinwärtigen Busspur, sowie der sa-
nierungsbedürftige Regenwasserkanal der östlichen Auffahrt zur B51. Diese Kanäle werden im Zuge 
der Maßnahme durch die Stadt Münster erstellt und anschließend dem Landesbetrieb Straßen NRW 
übergeben.  
 
Insgesamt steht die geplante Regenwasserkanalisation im Einklang mit den geplanten straßenbau-
technischen Umbauten am Knotenpunkt. Zur Ableitung des gesammelten Niederschlagswassers des 
Einzugsgebietes werden Kreisprofilbetonrohre der Dimensionen DN 300 bis DN 1200 verlegt.  
Die Abtrennung des nicht behandlungsbedürftigen Regenwassers, der Teileinzugsgebiete, Wohnbe-
bauung Eifelstraße und der Wohnbebauung westlich Weseler Straße wird über separate Leitungsfüh-
rungen erzielt die bereits im ersten Bauabschnitt 2017 über Anbindepunkte an das Regenwassernetz 
angelegt wurden. Für den Bereich der Wohnbebauung westlich der Weseler Straße kann der vorhan-
dene Regenwasserkanal mittels Relining für die zukünftige Aufgabe der Regenwasserableitung ge-
nutzt werden. Unterhalb des bereits erstellten Regenklärbeckens treffen die behandelten und nicht 
behandlungsbedürftigen Regenwasserabflüsse aufeinander und werden über den bereits erstellten 
Sammler im Bereich des Rad-/ Fußweges zum Canisiusgraben abgeleitet.  
 
Die Planung zur Neuordnung der Niederschlagswasserableitung wurde am 14.03.2012 entsprechend 
§ 58.1 und 2 LWG zur Anzeige/ Genehmigung vorlegt und genehmigt. Für die Niederschlagswas-
sereinleitung in den Canisiusgraben ist die Einleitungserlaubnis gem. §8 WHG bei der Unteren Was-
serbehörde beantragt. 
 
Diese Maßnahmen müssen zusammen  mit den verkehrstechnischen Umbaumaßnahmen am Kno-
tenpunkt „Spinne“ erfolgen. 
 
4. Ausschreibung und Bau 
 
Der Landesbetrieb Straßen. NRW strebt noch im Jahr 2022 die Veröffentlichung der Baumaßnahme: 
„Erneuerung des Überfliegers, einschließlich der Erneuerung des Bauwerkes der Rampe zur B51“, 
an. Im Zuge dessen sollen der Straßen - und Kanalbau auf den Liegenschaften des Landesbetriebes 
entsprechend dieser Vorlage mit umgesetzt werden. Dazu gehört auch die stadteinwärtige Busspur, 
die durch Straßen.NRW zunächst provisorisch auf die Kreuzung geführt wird. Der Lückenschluss auf 
die vorhandene stadteinwärtige Busspur erfolgt dann mit der Baumaßnahme durch die Stadt Münster. 
Nach aktuellem Stand plant der Landesbetrieb einen Baubeginn im Sommer 2023 und eine Bauzeit 
von vier Jahren. 
 
Die Taktung beider Baumaßnahmen erfolgt in enger zeitlicher Abstimmung zwischen dem Landesbe-
trieb Straßen.NRW und der Stadt Münster. Der mögliche Baustart und Bauabla uf der städtischen 
Maßnahme sind von den Abläufen der Maßnahme des Landesbetriebes abhängig. Durch eine enge 
und kontinuierliche Abstimmung zwischen der Stadt Münster und Straßen.NRW wird ein möglichst 
lückenloser und soweit wie möglich zeitlich überlagern der Bauablauf der beiden Baumaßnahmen 
sichergestellt, um die Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu hal-
ten. Dementsprechend wird ein Konzept erarbeitet, wie die Gesamtbauzeit beider Maßnahmen so 
gering wie möglich gehalten w erden kann. Die daraus resultierenden Baufelder und Bauzeiten wer-
den der Politik mitgeteilt. Die Bauzeit für die städtische Maßnahme, die sowohl den Kanalbau, als 
auch den Straßenbau umfasst, beträgt insgesamt voraussichtlich 3 Jahre.  
 
Die im Jahr 2020 an  ein externes Büro beauftragte und in 2021 gestoppte Ausschreibung wird wie-
deraufgenommen und an die Bauarbeiten durch den Landesbetrieb und den noch zu erarbeitenden 
Bauablauf der städtischen Maßnahme angepasst und fortgeführt, um diese zum frühestmöglich en 
Zeitpunkt veröffentlichen zu können.

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V/0646/2022 
Die Leitungsverlegungen von Versorgungsunternehmen sind bereits erfolgt, und nach derzeitigem 
Planungsstand sind keine weiteren geplant. 
 
Im Rahmen der weiteren Planung und Bauvorbereitung werden  z.B. zum Thema verkehrliche Ein-
schränkungen die münsteraner BürgerInnen, AnwohnerInnen und EigentümerInnen im überplanten 
Bereich, sowie die betroffenen Gewerbetreibenden (u.a. IHK, HWK) einbezogen bzw. informiert. Ein 
Kommunikationskonzept wird dazu erstellt.   
 
 
5. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Baulastträger im Kreuzungsbereich sind Straßen.NRW und die Stadt Münster. Eine Vereinbarung zur 
Kostenteilung wird vorbereitet. Nach dem Bundesfernstraßengesetz beteiligt sich der Landesbetrieb 
voraussichtlich mit 55,5 %, jedoch mit maximal 3 Millionen € der Ausbaukosten an der Maßnahme bis 
zur Eifelstraße. 
 
Die Kosten für die südöstlichen Nebenanlagen im Abschnitt zwischen der Eifelstraße und der Franz-
Hitze-Straße sind beitragsauslösend nach dem Kommunalabgabengesetz NRW. Es ergeben sich ca. 
160.000 € umlagefähige Kosten. Durch die „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Landes 
NRW“ vom 03.05.2022 ist zu erwarten, dass die fälligen Beiträge zu 100% vom Land übernommen 
werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden demnach voraussichtlich nicht zu Beiträgen herangezo-
gen.  
 
Die Maßnahme wurde mit dem Planungsstand aus dem Jahr 2011 am 22.12.2011 bewilligt. Für die 
Gesamtkosten von 4.440.000 € mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 2.039.200 wurde eine 
Förderung von 1.239.000 € bewilligt. 
Für die Planungsänderungen und Erweiterungen der Maßnahme wird ein Kostenerhöhungsantrag 
gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die darin enthaltenen zuwendungsfähigen Kosten weiter 
in Höhe von 60 % gefördert werden. 
 
6. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Der Knotenpunkt ist nicht durch einen Planungsrecht gebenden Bebauungsplan abgedeckt. Die Maß-
nahme kann nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb und dem Umweltamt wegen geringer Flä-
chenversiegelung und Achsverschiebung als „Fall unwesentlicher Bedeutung“ eingestuft werden. Da-
zu ist ein Lärmgutachten zu den Umbaumaßnahmen notwendig. Ein bestehendes Gutachten von 
Januar 2008 wird derzeit aufgrund geänderter Verkehrsprognosen und aktualisierter Richtlinien an-
gepasst. Es wird von einem ähnlichen Ergebnis wie in 2008 ausgegangen, welches außer passivem 
Lärmschutz an den Fassaden von vier Häusern keine weiteren Lärmschutz- bzw. Umweltschutzmaß-
nahmen ergeben hat. 
 
7. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich 
 
8. Mobilstation 
 
Die heutige Fläche des P&R -Platzes soll unter Beachtung des stadtweiten Mobilstationenkonzeptes 
neu entwickelt werden. Eine im Vorfeld stattgefundene Prüfung hat ergeben, dass eine Mobilstation in 
die aktuelle Planung des Knotenpunktes mit eingebunden werden kann, ohne neu hergestellte Ver-
kehrsflächen wieder umbauen zu müssen. Weitere Ergebnisse einer ersten Betrachtung des Standor-
tes sind in der begleitenden Berichtsvorlage aufgeführt. Fördermittel werden in der entsprechenden 
Planungsphase frühzeitig abgefragt. 
Über die weiteren Planungsschritte wird die Verwaltung regelmäßig berichten.

- 7 - 
V/0646/2022 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan Nr. 10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018 
Anlage 2: Ausbauquerschnitte E-E und J-J 
Anlage 3: Flächenaufteilung nach Straßenbaulasten, Mobilstation und Beschlüssen 
Anlage 4: Folgelastenberechnung

Anlage A

2169 Zeichen

Anlage A zur V/0646/2022 
Kurzüberblick  
Zur Optimierung des Verkehrsablaufes im IV und ÖV werden Spuränderungen im Bereich der Kreu-
zung geplant. Im Zuge dessen werden die Busspuren verstärkt und die abgängigen Fahrbahnen sa-
niert. Busspuren werden hinzugefügt und verlängert. Die Maßnahme „Canisiusgraben“ wird mit Ka-
nalsanierungsarbeiten und Arbeiten an der Straßenentwässerung ergänzt bzw. abgeschlossen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung  
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie 
bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen“ und „Optimierung des Verkehrsflusses zu-
gunsten des Immissionsausstoßes“. 
 
Nach heutigem Stand ist der Zeitraum der Realisierung nicht bestimmbar, da eine Abhängigkeit von 
einer Baumaßnahme von Straßen.NRW gegeben ist. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 8.670.000€  zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe:  1101 
1201 
Abwasserbeseitigung 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
       
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 enthalten?  x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad  
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen:  
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG),  
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufgeführ-
ten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusio n, Klimaschutz, Migration) 
Klimaschutz: ÖPNV-Beschleunigung, Verringerung Standzeiten an Signalanlagen

Anlage2_AQs

82 Zeichen

Anlage 2: Ausbauquerschnitte E-E und J-J

Anlage 2: Ausbauquerschnitte E-E und J-J

Anlage1_Lagepläne

333 Zeichen

Anlage 1: Lageplan Nr. 10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018 
 
1 (5)

Anlage 1: Lageplan Nr. 10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018 
 
2 (5)

Anlage 1: Lageplan Nr. 10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018 
 
3 (5)

Anlage 1: Lageplan Nr. 10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018 
 
4 (5)

Anlage 1: Lageplan Nr. 10219 Blatt 1-5(5) vom 18.07.2018 
 
5 (5)

Anlage4_Folgelastenberechnung

2394 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0646/2022 Aufgestellt am: 13.10.2022
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4071
Jahr der Fertigstellung: 2026
Nutzungsdauer: 40Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 5.582.000 71,38
2. Beiträge 160.000 2,05
3. Eigenanteil Stadt Münster 2.078.000 26,57
Gesamt-Kapitalbedarf 7.820.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 7.820.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 7.820.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2027 78.200 25,65
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 78.200 25,65
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 195.500 64,13
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 31.170 10,22
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 31.170 € p.a.
+ Tilgung 62.340 € p.a.
= Schuldendienst 93.510 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 304.870 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2027 143.550 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 143.550 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 161.320
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,06
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Weseler Straße Spinne – von Boeselagerstraße bis Franz-Hitze-Straße
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Weseler Straße L551/B219 dopp Linksabb
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beratungsverlauf (5)

08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.02.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2023 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Weseler Straße
  • Boeselagerstraße
  • Franz-Hitze-Straße
  • Eifelstraße
  • Buckstraße
  • Umgehungsstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0646/2022
Typ
Vorlagen
Datum
08.11.2022
Erstellt
13.10.2022 16:56