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1316/2026

Arbeitsbericht Auszugsmanagement 2025

Mitteilung Ausschuss 18.06.2026

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Jahresbericht Auszugsmangement 2025

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1586 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/2 
 
Vorlagen-Nummer 18.06.2026 
 1316/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 15.09.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.09.2026 
 
Arbeitsbericht Auszugsmanagement 2025 
 Jahresbericht des Auszugsmanagements 2025  
 
Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, 
welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die 
Träger Deutsches Rotes Kreuz und Kölner Flüchtlingsrat mit der Durchführung beauftragt.  
 
Mit dem Ratsbeschluss vom 14. November 2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete 
Aufgabe mit insgesamt drei Vollzeitstellen verstetigt worden.  
 
Mit Vorlage 2261/2025 wurden durch den Rat der Stadt Köln am 04. September 2025 zwei 
weitere Vollzeitstellen Fachkräfte der Sozialen Arbeit sowie eine halbe Stelle Immobilienkauf-
frau befristet bis zum 31. Dezember 2026 beschlossen.  
 
Insgesamt wurde das Projekt „Auszugsmanagement“ im Jahr 2025 mit 5,5 Vollzeitstellen – 
verteilt auf zwei Träger – von der Stadt Köln bezuschusst.  
 
Der Jahresbericht des Auszugsmanagements für das Jahr 2025 wird zur Kenntnis gegeben.  
 
Unter Berücksichtigung der angespannten Lage am Wohnungsmarkt in Köln leistet das Aus-
zugsmanagement nach wie vor einen wichtigen Beitrag, um das Unterbringungssystem für 
Geflüchtete zu entlasten und gleichzeitig Geflüchtete in die Stadtgesellschaft zu integrieren. 
 
Gez. Dr. Rau 
 
Anlage

Anlage 1 - Jahresbericht Auszugsmangement 2025

34279 Zeichen

Jahresbericht 
Auszugsmanagement 
2025

Inhaltsverzeichnis 
1. Einleitung ...................................................................................................................... 1 
2. Ausgangslage ............................................................................................................... 1 
2.1 Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt ........................................................................ 1 
2.2 Situation Geflüchteter auf dem Kölner Wohnungsmarkt .............................................. 1 
2.3 Ressourcenmanagement ............................................................................................ 2 
3. Projektbeschreibung .................................................................................................... 2 
3.1 Zielsetzungen der Förderung ...................................................................................... 2 
3.2 Finanzierung und Dauer der Förderung ...................................................................... 2 
3.3 Qualitätsmanagement ................................................................................................. 3 
4. Wirtschaftlichkeit ......................................................................................................... 3 
5. Handlungsfelder des Auszugsmanagements ............................................................. 4 
5.1 Zusammenarbeit mit Klient*innen ............................................................................... 4 
5.1.1 Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche/Clearing ............................. 5 
5.1.2 Umzugsbegleitung ................................................................................................. 6 
5.1.3 Nachbetreuung ...................................................................................................... 7 
5.2 Akquise und Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................ 7 
5.3 Zusammenarbeit mit der Erbbauverein Köln e.G. ........................................................ 8 
5.4 Vernetzung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten ................................ 9 
6. Analyse und Auswertung ...........................................................................................10 
6.1 Controlling ..................................................................................................................10 
6.2 Wirkungen des Auszugsmanagements ......................................................................13 
6.2.1 Hilfe und Unterstützung bei der Integration in die Stadtgesellschaft .....................13 
6.2.2 Antidiskriminierung ...............................................................................................13 
6.2.3 Nachhaltigkeit der Wohnungsvermittlung ..............................................................14 
7. Fazit/Ausblick ..............................................................................................................14 
Quellenverzeichnis .............................................................................................................16

1 
 
1. Einleitung 
Der vorliegende Jahresbericht des Auszugsmanagements ist ein gemeinsamer Bericht der 
beiden Träger Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V und Kölner Flüchtlingsrat e.V. 
sowie der städtischen Koordinationsstelle des Amtes für Wohnungswesen. Er bezieht sich 
auf den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025. 
 
2. Ausgangslage 
2.1 Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt 
Mit mehr als einer Million Einwohner*innen zählt Köln nach Berlin, Hamburg und München zu 
den größten Städten Deutschlands und ist aufgrund seiner Bedeutung für Wirtschaft, For-
schung, Bildung und Kultur zugleich begehrter Wohnort. Immer mehr Menschen möchten in 
Köln wohnen.  
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW 
gesetzlich verpflichtet, Köln zugewiesene Geflüchtete unterzubringen und zu betreuen. Es un-
terhält und verwaltet dafür zahlreiche städtische Unterkünfte, in denen im Berichtszeitraum 
2025 zwischen 9.100 und 9.300 Menschen untergebracht waren. 
 
2.2 Situation Geflüchteter auf dem Kölner Wohnungsmarkt 
Ziel der Unterbringungsstrategie der Verwaltung ist es, städtisch untergebrachte Geflüchtete 
mit Bleiberechtsperspektive aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in den freien Woh-
nungsmarkt zu vermitteln. Aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage in Köln ist insbe-
sondere die Konkurrenz um öffentlich geförderten Wohnraum groß. Besonders für Familien 
mit zwei und mehr Kindern, die größere Wohnungen mit eher kleinteiliger Raumaufteilung be-
nötigen, ist das Angebot nicht ausreichend. Zudem finden Geflüchtete aufgrund sprachlicher 
Barrieren, der Unkenntnis der Gepflogenheiten bei der Bewerbung um eine Wohnung und 
aufgrund häufiger Vorbehalte von Vermietenden gegenüber Menschen mit Migrationsge-
schichte schwerer eine Mietwohnung als andere. 
Zum 31. Dezember 2025 waren 9.224 geflüchtete Personen in Unterkünften für Geflüchtete 
der Stadt Köln untergebracht. Die Unterbringung so vieler Menschen war auch 2025 eine 
große Herausforderung für alle Beteiligten.

2 
 
2.3 Ressourcenmanagement 
Das Auszugsmanagement trägt dazu bei, das Ressourcenmanagement im Amt für Woh-
nungswesen zu unterstützen. Geflüchtete, die in privaten Wohnraum vermittelt werden, ent-
lasten damit die städtischen Unterkünfte und schaffen dort freie Wiederbelegungskapazitä-
ten. 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht durch 
die Kommune beeinflussbaren - Schwankungen in der Anzahl unterzubringender geflüchte-
ter Menschen gerecht zu werden als auch die Qualität der Unterkünfte kontinuierlich zu ver-
bessern. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Privatsphäre für die geflüchteten Menschen. 
Ressourcenmanagement bedeutet auch, die Zahl der Unterbringungsplätze im Interesse des 
städtischen Haushalts regelmäßig dem tatsächlichen Bedarf aufgrund der aktuellen und 
prognostizierten Zahl unterzubringender Geflüchteter anzupassen. 
Eine ausführliche Darstellung des Ressourcenmanagements erfolgt regelmäßig in Mitteilun-
gen an die Politik, zuletzt im 48. Bericht zur Situation Geflüchteter.1  
 
3. Projektbeschreibung 
3.1 Zielsetzungen der Förderung 
Das Auszugsmanagement besteht seit 2011 und zielt darauf ab, Geflüchtete, die in einer 
städtischen Einrichtung öffentlich-rechtlich untergebracht und betreut werden, zu einer eigen-
verantwortlichen und selbstständigen Lebensführung zu motivieren und in den regulären 
Wohnungsmarkt zu vermitteln. Die Vermittlungsarbeit leistet neben der Förderung der In-
tegration des Einzelfalles einen Beitrag dazu, das städtische Unterbringungssystem generell 
zu entlasten. 
 
3.2 Finanzierung und Dauer der Förderung  
Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2017 wurde das Auszugsmanagement als unbefristete 
Aufgabe mit insgesamt drei unbefristeten Vollzeitstellen eingerichtet. Vier weitere Vollzeitstel-
len wurden jeweils für zwei weitere Jahre befristet bewilligt.  
Der Rat der Stadt Köln hat am 7. Dezember 2023 eine Verlängerung der Finanzierung der vier 
weiteren befristeten Stellen im Rahmen des Auszugsmanagements vom 1. Januar 2024 bis 
zum 31. Dezember 2025 beschlossen. Außerdem wurde entschieden, dass ab dem 1. Januar 
2024 zwei der vier befristeten Stellen nicht mehr von Fachkräften für Soziale Arbeit, sondern 
 
1 48. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln, Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen, S. 13-15 
Link:https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1090844&type=do&#search=%220908/2026%22

3 
 
für Immobilienkaufleute vorgehalten werden sollten. Die Immobilienfachkräfte sollten durch 
das Deutsche Rote Kreuz e. V. angestellt werden und sind für die Akquise und Öffentlichkeits-
arbeit des Auszugsmanagements zuständig. Im Mai 2024 wurde schließlich eine Immobilien-
fachkraft mit einer halben Stelle eingestellt. Die übrigen 1,5 Stellen für Immobilienfachkräfte 
blieben mangels geeigneter Bewerbungen bis zum 31. Dezember 2025 unbesetzt.  
Die Kosten je Vollzeitstelle und Jahr betrugen im Jahr 2025 bei den Stellen der Sozialen Arbeit 
80.300 Euro, bei den Immobilienkaufleuten 80.000 Euro (Personal- und Sachkosten). Auf-
grund der Tatsache, dass 1,5 Stellen für Immobilienfachleute nicht besetzt wurden, belief sich 
das tatsächliche Gesamtvolumen für die besetzten Stellen auf 441.500 Euro (fünf Vollzeitstel-
len Soziale Arbeit bei den Trägern DRK e.V. und KFR e.V. und 0,5 Stellen Immobilienfachkraft 
beim DRK e.V.).  
Für das Jahr 2026 wurden am 04.09.2025 in der 44. Sitzung des Rates der Stadt Köln die zwei 
befristeten Stellen für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit und die zu 50% besetzte Vollzeitstelle 
Immobilienkaufleute beim Deutschen Roten Kreuz e.V. um ein weiteres Jahr bis zum 
31.12.2026 verlängert.2 
 
3.3 Qualitätsmanagement 
Das Qualitätsmanagement des Auszugsmanagements erfolgte im Berichtszeitraum basierend 
auf der statistischen und inhaltlich-pädagogischen Evaluation.  
Das Controlling und die Einzelfallstatistik stellen die Arbeit des Auszugsmanagements in Zah-
len dar. Die Austauschtreffen zwischen Trägern und der Koordinationsstelle des Amtes für 
Wohnungswesen sorgen für die Steuerung und die Umsetzung von einheitlichen Arbeitsab-
läufen.  
Im Jahresbericht wird der Inhalt der Arbeit beschrieben, evaluiert und der Öffentlichkeit vorge-
stellt.  
 
4. Wirtschaftlichkeit 
In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass die wirtschaftliche Betrachtung des Aus-
zugsmanagements ausschließlich von einer eventuellen Kostenersparnis der vermittelten 
Einzelfälle erweitert werden muss auf die Be- beziehungsweise Entlastung des Unterbrin-
gungssystems. Eine alleinige Betrachtung des Einzelfalls ist nicht mehr zielführend, da die 
erhobenen Nutzungsgebühren (als Ertrag) die Kölner Mietobergrenzen nicht überschreiten 
 
2 Vorlage 2261/2025 Beschlussvorlage 44. Sitzung des Rates vom 04.09.2025. Link: https://buerger-
info.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=128647

4 
 
dürfen und somit nicht mehr den tatsächlichen Aufwand der Unterbringung widerspiegeln. 
Neben dem Faktor der Integration, die durch das Auszugsmanagement erheblich gefördert 
wird, sind die Einsparungen durch freiwerdende Plätze beziehungsweise insbesondere nicht 
neu zu schaffende Plätze der ausschlaggebende Faktor, der das Auszugsmanagement zu 
einer wirtschaftlichen Maßnahme macht. Neu nach Köln zugewiesene Geflüchtete können in 
bereits vorhandenen, durch die Vermittlungen des Auszugsmanagements frei gewordenen 
Einrichtungen untergebracht und betreut werden. Jeder vorhandene Platz, der nicht erst ak-
quiriert und mit hohem Personal- und Kostenaufwand betrieben und betreut werden muss, 
bedeutet insbesondere in den sich ständig verringernden Unterbringungsressourcen eine 
wichtige Entlastung des Systems.  
Im Jahr 2025 konnten 224 Personen aus städtischen Unterbringungseinrichtungen in Privat-
wohnungen vermittelt werden. Die durchschnittlichen Jahreskosten (Durchschnitt aller Unter-
bringungsformen) abzüglich der Erträge je Platz in einer Unterkunft beliefen sich auf 5.471 
Euro.  
Insgesamt konnten somit durch die Vermittlungen des Auszugsmanagements 1.225.504 
Euro an zusätzlichem kommunalem Mehraufwand für die Unterbringung in Wohnheimen und 
Beherbergungsbetrieben vermieden werden.  
Berücksichtigt man die Fördermittel und die Personalkosten der Koordinierungsstelle für das 
Auszugsmanagement in Höhe von insgesamt 533.300 Euro (Fördermittel Träger in Höhe von 
441.500 Euro zzgl. der Personalkosten Koordinierungsstelle Stadt Köln in Höhe von 91.800 
Euro) wurde im Jahr 2025 ein Mehraufwand in Höhe von 692.204 Euro vermieden.  
 
5. Handlungsfelder des Auszugsmanagements  
5.1 Zusammenarbeit mit Klient*innen 
Geleitet vom Empowerment-Ansatz werden die Klient*innen durch das Auszugsmanagement 
in drei wesentlichen Phasen begleitet und unterstützt. Zunächst erfolgt eine Erstberatung in-
klusive Clearing, anschließend die Unterstützung bei der Wohnungssuche und im dritten 
Schritt die Begleitung des Umzugsprozesses. Nach dem Einzug stehen die Träger den Kli-
ent*innen und Vermieter*innen im Rahmen einer Nachbetreuung für Fragen zur Verfügung. 
Während der gesamten Zusammenarbeit werden die Klient*innen gemäß dem Ansatz der 
„Hilfe zur Selbsthilfe“ in der Sozialen Arbeit zum eigenständigen Lösen ihrer Probleme ange-
leitet, um die Erfahrung der Selbstwirksamkeit zu machen und künftige Herausforderungen 
alleine meistern zu können.

5 
 
5.1.1 Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche/Clearing 
In der Erstberatung werden zunächst alle relevanten Informationen über die entsprechenden 
Personen abgefragt, hierunter fällt beispielsweise die aufenthaltsrechtliche und finanzielle 
Lebenssituation sowie ggf. besondere Bedarfe aufgrund von gesundheitlichen Einschränkun-
gen der jeweiligen Klient*innen. 
Ferner werden die Flexibilität und Mobilität hinsichtlich der Wohnungssuche sowie mögliche 
Vermittlungshemmnisse erörtert. Weitere Themen sind die Beantragung eines Wohnberech-
tigungsscheines und einer Schufa-Auskunft. Die Klient*innen werden zudem über den Kölner 
Immobilienmarkt und über den konkreten Ablauf einer Wohnungsvermittlung informiert.  
Regelmäßig werden durch die Träger in den Unterkünften Workshops und Einzelberatungen 
zum Thema Wohnungssuche in Köln angeboten. Dabei werden die Themen Wohnungssu-
che, Bewerbung und Auftreten gegenüber Vermieter*innen vermittelt. In Einzelgesprächen 
wird auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Geflüchteten eingegangen.  
Das Thema Digitalisierung, welches auch im Vermietungswesen zunehmend an Bedeutung 
gewinnt und eine besondere Zugangshürde für die Geflüchteten darstellt, wird in den Ge-
sprächen ausführlich erläutert. Mittlerweile ist es üblich, dass Registrierungen und Bewer-
bungen bei Wohnungsbaugesellschaften nur noch online eingereicht werden können. Die 
Antragstellung und Klärung von Ansprüchen, wie zum Beispiel Erstausstattung und Kaution 
beim Jobcenter, erfolgt nur noch auf digitalem Weg. Für Geflüchtete stellt die Digitalisierung 
und die Abwesenheit persönlicher Ansprechpartner*innen bei Wohnungsbaugesellschaften 
und Behörden ein besonderes Hemmnis dar und steht den Chancen, selbstständig eine 
Wohnung zu finden, entgegen.  
Die Beratung zum Thema Wohnungssuche stellt in der Arbeit des Auszugsmanagements ei-
nen besonders wichtigen Aspekt dar, mit dem Ziel, die Geflüchteten zur eigenständigen 
Wohnungssuche zu befähigen. Im Jahr 2025 wurden hierzu insgesamt 27 Infoveranstaltun-
gen mit 169 Teilnehmer*innen durchgeführt. 
Im ersten Quartal 2025 war das Auszugsmanagement intensiv in ein Kooperationsprojekt mit 
dem Erbbauverein Köln e.G. eingebunden. Derartige Großprojekte stellen für das Auszugs-
management einen besonders hohen Koordinierungsaufwand dar, da in der Regel für jede 
angebotene Wohnung zwei bis drei passgenaue Belegungsvorschläge gemacht werden 
müssen. Dies bedeutet für das Auszugsmanagement, dass die potenziellen Mietparteien zu-
nächst ausgewählt und zum Gespräch eingeladen werden und im Anschluss daran die erfor-
derlichen Unterlagen beschafft werden müssen.

6 
 
Die Zusammenarbeit mit dem Erbbauverein e.G. ermöglichte eine gezielte Vermittlung von 
Wohnraum und eine engmaschige Begleitung der Klient*innen im Rahmen konkreter Woh-
nungsangebote. Die enge Abstimmung zwischen allen beteiligten Akteuren trug wesentlich 
zur Qualität und Effizienz des Unterstützungsprozesses bei. 
 
5.1.2 Umzugsbegleitung 
In der zweiten Phase, der Umzugsbegleitung, werden die Klient*innen bei der Erledigung der 
formellen Aufgaben (Kautionsantrag, Beantragung der Übernahme der Mietkosten, Erläute-
rung des Mietvertrages, Wohnungsübergabe, Beantragung der Erstausstattung, Ummel-
dung, Stromanmeldung etc.) unterstützt und je nach Bedarf begleitet.  
Einen wesentlichen Teil der Arbeit mit den Klient*innen stellen Antragstellung und Bearbei-
tung von Formularen dar, angefangen mit dem Einreichen des Mietangebotes beim jeweils 
zuständigen Sozialleistungsträger bis hin zur Antragstellung auf Kaution oder Erstausstat-
tung. Dies stellt für viele Klient*innen eine Herausforderung dar und bedarf oft der Unterstüt-
zung seitens des Auszugsmanagements. 
Ebenso sind die Beratung und die Begleitung während der Mietvertragsunterzeichnung von 
großer Bedeutung. Es werden Rechte und Pflichten von Mieter*innen und Vermieter*innen, 
die Hausordnung und der Umgang mit dem Mietobjekt, wie zum Beispiel das richtige Heizen, 
Lüften und Energiesparen, besprochen. Ebenso werden Nebenkostenvorauszahlungen und 
mögliche Nachzahlungen aufgeschlüsselt und erklärt. Anträge in Verbindung mit dem Leis-
tungsbezug wie zum Beispiel Kinder- und Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss werden, 
wenn diese für die Vermittlung und Finanzierung der Wohnung relevant sind, ebenfalls bear-
beitet. Um einen möglichst reibungslosen Informationsfluss zu garantieren, können an dieser 
Stelle Sprachmittler*innen oder Online-Übersetzungsprogramme hinzugezogen werden. 
Weiterhin werden die Klient*innen zu den Themen Ummeldung und Privathaftpflichtversiche-
rung, Stromanmeldung und Antrag auf die Rundfunkgebührenbefreiung beraten und unter-
stützt. Bei Bedarf unterstützt das Auszugsmanagement auch beim Schul- beziehungsweise 
Kitawechsel. Darüber hinaus werden die Geflüchteten über Beratungsangebote im Stadtteil 
informiert. 
Die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements verfügen über ein breites Netzwerk an Be-
ratungsangeboten und vermitteln bei spezifischen Problemen auch unmittelbar an entspre-
chende Fachberatungsstellen. Das Ziel des Auszugsmanagements besteht darin, den Kli-
ent*innen eine nachhaltige und passgenaue Hilfe zu bieten, die ihren Bedürfnissen gerecht 
wird und ihnen den Übergang in ihr neues Zuhause erleichtert.

7 
 
Eine besondere und zeitintensive Herausforderung stellt die Vermittlung von Menschen mit 
Behinderung in geeigneten Wohnraum dar. Der Kölner Wohnungsmarkt bietet derzeit nur 
wenig Angebote an bezahlbaren barrierefreien oder behindertengerechten Wohnungen.  
 
5.1.3 Nachbetreuung 
In der Phase der Nachbetreuung stehen die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements 
noch weitere drei Monate (ab 2026: sechs Monate) nach dem Umzug zur Verfügung, um 
eine Orientierung und Integration im neuen Stadtteil zu erleichtern. Auch die Vermieter*innen 
können sich in diesem Zeitraum an das Auszugsmanagement wenden, wenn es zu Fragen 
kommt. 
In der Vergangenheit zeigte sich, dass die Nachbetreuungszeit von drei Monaten bei be-
stimmten Fallkonstellationen oder Problemlagen teilweise nicht ausreichend war. Daher wird 
die Nachbetreuungszeit ab dem Jahr 2026 auf bis zu sechs Monate erweitert, um die best-
mögliche Unterstützung und ein gutes Ankommen im neuen Wohnumfeld der Klient*innen zu 
gewährleisten. 
 
5.2 Akquise und Öffentlichkeitsarbeit  
Seit Mai 2024 ist der Bereich Akquise und Öffentlichkeitsarbeit innerhalb des Auszugsmana-
gements durch eine Immobilienfachkraft mit einer halben Stelle besetzt. Die Tätigkeit um-
fasst die Akquise von Wohnraum sowie die Konzeption und Umsetzung flankierender Kom-
munikationsmaßnahmen. 
Auch im Jahr 2025 bildete die systematische Sichtung des Wohnungsmarktes (Privatmarkt, 
Genossenschaften, kirchliche und gewerbliche Wohnungsbauunternehmen) den Schwer-
punkt der Arbeit. Aufgrund der anhaltenden Angebotsknappheit im Stadtgebiet Köln wurde 
der Suchradius verstärkt auf das Umland ausgeweitet.  
Es zeigte sich ein deutlicher Trend zur Digitalisierung und Anonymisierung im Vermietungs-
wesen. Der Verzicht auf persönliche Ansprechpersonen und die Automatisierung von Aus-
wahlprozessen erschwerten den Zugang für Haushalte mit besonderen Vermittlungshemm-
nissen erheblich. Um diesen Barrieren entgegenzuwirken, fokussierte sich das Auszugsma-
nagement verstärkt auf den Aufbau direkter Kooperationen mit Bauträgern, Projektentwick-
lern und Wohlfahrtsverbänden, insbesondere im Bereich des öffentlich geförderten Wohn-
raums. Hierbei gilt insbesondere die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Erbbauverein 
e.G. als Referenzprojekt.

8 
 
Neben der Akquise lag ein Fokus auf der Pflege von Kontakten zu kirchlichen Institutionen 
und privaten Eigentümer*innen. Systematisch wurden Leerstände und Potenziale im kirchli-
chen Bestand (zum Beispiel Pfarr- und Gemeindehäuser) sowie im allgemeinen Stadtgebiet 
identifiziert, um diese für die Unterbringung von Geflüchteten nutzbar zu machen. 
Die Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit wurden im Jahr 2025 weitergeführt. Durch gezielte 
Beiträge in kirchlichen Publikationen konnte die Sensibilisierung für das Thema Wohnraum-
suche für Geflüchtete gesteigert werden. 
Auch der Flyer für Vermieter*innen wurde grundlegend überarbeitet. Die Ansprache kon-
zentriert sich nun verstärkt auf die Potenziale Geflüchteter und deren Integrationsfortschritte. 
 
5.3 Zusammenarbeit mit der Erbbauverein Köln e.G.  
Im Februar 2025 konnte das mit der Genossenschaft Erbbauverein Köln e.G. im Jahr 2024 
begonnene Projekt erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei wurden durch das Auszugs-
management 34 Wohnungen in Köln-Vogelsang an insgesamt 82 geflüchtete Menschen 
vermittelt.  
Nach Abschluss des Projektes fasste die Erbbauverein Köln e.G. dies wie folgt zusammen:  
Neubau am Seeadlerweg in Vogelsang 
„Im Kölner Stadtteil Vogelsang hat die Erbbauverein Köln e.G. 2024 ihre dritte Liegenschaft 
mit 104 Wohnungen fertiggestellt. Ende Januar 2025 zogen die ersten Mieter*innen ein. 
Vogelsang 3, wie es der Erbbauverein Köln e.G. nennt, ist ein gutes Beispiel für modernen, 
komfortablen und klimagerechten Wohnraum, den die Genossenschaft trotz gestiegener 
Baukosten zu erschwinglichen Mieten anbietet. Darüber hinaus leistet das Neubauprojekt 
einen wichtigen sozialen Beitrag: Ein Drittel der Wohnungen ist öffentlich gefördert und 
wurde geflüchteten Menschen zur Verfügung gestellt.  
Neues Zuhause für 82 Geflüchtete 
Die Erbbauverein Köln e.G. bietet in ihrem Neubau 82 geflüchteten Menschen ein gutes 
und neues Zuhause. Aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadt Köln hat sie 34 Wohnun-
gen für Menschen unterschiedlicher Nationalität zur Verfügung gestellt, die vorher in städti-
schen Unterkünften untergebracht waren. In enger Zusammenarbeit mit dem Auszugsma-
nagement des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln und den kooperierenden Trä-
gern, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Kölner Flüchtlingsrat, wurden die Mieter*innen 
für die geförderten Wohnungen ausgewählt.  
Über einen Zeitraum von rund acht Monaten erfolgte eine intensive Zusammenarbeit der 
Erbbauverein Köln e.G. mit dem Auszugsmanagement der Stadt Köln und den freien Trä-
gerorganisationen. Das Auszugsmanagement unterstützte dabei nicht nur bei der Auswahl

9 
 
der zukünftigen Mieter*innen, den Wohnungsbesichtigungen und den Wohnungsüberga-
ben. Es half im Vorfeld auch bei allen behördlichen Formalitäten wie der Beantragung der 
Wohnberechtigungsscheine, dem Einreichen der Mietangebote und der Mietverträge beim 
Jobcenter, dem Nachhalten der Zahlungen von Kautionen, Mieten und Genossenschaftsan-
teilen sowie der Beantragung der einmaligen Beihilfen beim Jobcenter. Eine intensive Ab-
stimmung zwischen der Koordinationsstelle im Amt für Wohnungswesen, den involvierten 
Behörden, den freien Trägerorganisationen und der Erbbauverein Köln e.G. war für den er-
folgreichen Abschluss des Projektes unerlässlich.  
Dank des Engagements und der hervorragenden Zusammenarbeit aller involvierten Par-
teien konnten 82 geflüchtete Menschen zum 1. Februar 2025 ihr neues Zuhause in Vogel-
sang beziehen. 
Mit der Versorgung der geflüchteten Menschen mit Wohnraum hat sich die Erbbauverein 
Köln e.G. als zuverlässige Partnerin der Stadt erwiesen, indem sie die knappen städtischen 
Unterbringungskapazitäten entlastet und einen wichtigen Beitrag zur Integration Geflüchte-
ter leistet. 
 
5.4 Vernetzung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten  
Auch im Jahr 2025 bildete die enge Verbindung zum Ehrenamt ein wertvolles Fundament 
der Arbeit des Auszugsmanagements. In einem gezielten und fokussierten Fachaustausch 
mit dem „Arbeitskreis Wohnen“ sowie weiteren Akteur*innen der Geflüchtetenhilfe wurden 
die wichtigsten Herausforderungen des Jahres besprochen. Im Mittelpunkt standen dabei die 
Anpassungen der Mietrichtwerte sowie die komplexen Anforderungen bei Kautionsbeantra-
gungen. Ein besonderes Augenmerk galt zudem der lösungsorientierten Bewältigung von 
Schnittstellenproblemen im Umgang mit dem Jobcenter. Darüber hinaus führte das Auszugs-
management im Rahmen des Patenprojekts „KöKiPad“ (Kölner Freiwilligen Agentur e.V. & 
Kölner Flüchtlingsrat e.V.) im Sommer eine digitale Informationsveranstaltung durch. Neben 
der Vorstellung der Arbeit stand dabei die bedarfsorientierte Beantwortung von Praxisfragen 
der Ehrenamtlichen im Fokus.

10 
 
6. Analyse und Auswertung 
6.1 Controlling 
Im Jahr 2018 hat die städtische Koordinationsstelle ein Controlling implementiert. Ziel des 
Controllings ist, für das Auszugsmanagement sinnvolle und aussagefähige Kennzahlen zu 
entwickeln, um langfristig Aussagen über die Wirkungsweise des Auszugsmanagements tä-
tigen zu können.  
Vierteljährlich erfolgt ein Datenabgleich zwischen den Trägern und der städtischen Koordi-
nationsstelle, um die Datenqualität zu sichern und Inkonsistenzen zu vermeiden. Diese Aus-
wertung ist inzwischen etabliert und wird laufend fortgeschrieben. 
 
6.1.1 Vermittlungszahlen 
Im Folgenden wird die Entwicklung der Vermittlungszahlen seit der Einführung des Control-
lings im Jahr 2018 aufgezeigt und die relevanten Daten des Jahres 2025 vorgestellt. 
 
Entwicklung der Vermittlungszahlen 2018 bis 2025 
Tabelle 1 
Jahr 
 
Personenanzahl 
 
Anzahl Wohnungen 
2018 426 144 
2019 371 132 
2020 407 130 
2021 334 110 
2022 284  103 
2023 335  135  
2024 141 58 
2025 224 90 
Quelle: Eigene Darstellung

11 
 
Vermittlungszahlen 2025 
Im Jahr 2025 wurden 224 Personen erfolgreich in 90 Wohnungen vermittelt.  
 Quelle: Eigene Darstellung  
Folgende Haushaltsgrößen wurden vermittelt:  
Quelle: eigene Darstellung 
 
 
 
 
23,3%28,9%47,8%0102030405060GAG Privat AndereHerkunft vermittelte Wohnungen 
Tabelle 2 
 
2024 2025 
GAG 27 
(46,6%) 
21 
(23,3%) 
Privat 26 
(44,8%) 
26 
(28,9%) 
Andere  
(zum Beispiel 
Wohnungsbauge-
sellschaften, Kir-
che, Ehrenamt) 
5 
(8,6%) 
43 
(47,8%) 
Tabelle 3 
 
Anzahl % 
1 Person 28 31,1% 
2 Personen 27 30,1% 
3 Personen 20 22,2% 
4 Personen 6 6,7% 
5 Personen 4 4,4% 
6 Personen 2 2,2% 
7 und größer 3 3,3% 
 
31,1%30,0%22,2%6,7%4,4%2,2%3,3%0,0%5,0%10,0%15,0%20,0%25,0%30,0%35,0%Haushaltsgrößen

12 
 
Die vermittelten Wohnungen teilen sich wie folgt auf die Stadtbezirke auf: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: eigene Darstellung 
Nachdem die Anzahl der vermittelten Wohnungen im Jahr 2024 stark gesunken war, ist sie im 
Jahr 2025 wieder angestiegen (von 58 Wohnungen im Jahr 2024 auf 90 Wohnungen im Jahr 
2025). Der Anstieg ist unter anderem durch die Vermittlung von 82 geflüchteten Personen in 
34 Wohnungen der Erbbauverein Köln e.G. zum 1. Februar 2025 zu erklären. Damit machten 
die Angebote durch andere Wohnungsbaugesellschaften (außer der GAG) knapp die Hälfte 
aller Wohnungsvermittlungen aus. 
Der Anteil der Wohnungsvermittlungen durch private Vermieter*innen ist mit 26 Wohnungen 
genauso hoch wie im Jahr 2024.  
Die Wohnungsangebote der GAG Immobilien AG reduzierten sich erneut von 27 Wohnungen 
im Jahr 2024 auf 21 Wohnungen und beliefen sich im Jahr 2025 nur noch auf einen Anteil von 
23,3 Prozent.  
Bei der Größe der vermittelten Haushalte hatten – wie in den Vorjahren - insbesondere Sin-
glehaushalte und kleinere Familien (bis zu drei Personen) Chancen auf eine Vermittlung. Für 
größere Haushalte (ab vier Personen) war es weitaus schwieriger, geeigneten Wohnraum auf 
dem freien Wohnungsmarkt zu finden. Dennoch wurden dem Auszugsmanagement auch im 
Jahr 2025 wieder vereinzelt Einfamilienhäuser und große Wohnungen angeboten, so dass 
auch einige größere Familien ein neues Zuhause gefunden haben (vier 5-Personen, zwei 6-
Personen, zwei 7-Personen-Haushalte und ein 8-Personen-Haushalt).  
Tabelle 4 
Aufteilung Stadtbezirke 
Anzahl Prozent 
Außerhalb Kölns 3 3,3% 
Chorweiler 7 7,8% 
Ehrenfeld 39 43,3% 
Innenstadt 1 1,1% 
Kalk 9 10,1% 
Lindenthal 1 1,1% 
Mülheim 11 12,2% 
Nippes 12 13,4% 
Porz 4 4,4% 
Rodenkirchen 3 3,3%

13 
 
Angesichts der großen Wohnungsknappheit in Köln ist das Auszugsmanagement nach wie vor 
ein erfolgreiches Projekt, um Geflüchtete auf dem Weg in die eigene Wohnung als wesentli-
chen Schritt zur Integration zu begleiten. 
 
6.2 Wirkungen des Auszugsmanagements 
6.2.1 Hilfe und Unterstützung bei der Integration in die Stadtgesell-
schaft 
Die Wirkungen des Auszugsmanagements sind vielschichtig. Die Integration in den Stadtteil 
wird durch den Umzug in den privaten Wohnraum erleichtert und ist ein deutlicher Mehrwert 
für die Klient*innen. Durch die dezentrale Unterbringung in Privatwohnungen ist bei den Par-
teien eine positive Entwicklung in Bezug auf unter anderem die Arbeitsaufnahme, das Erler-
nen der deutschen Sprache und den Aufbau von Kontakten zu beobachten, der die weitere 
Integration stark begünstigt. Das Kennenlernen der neuen Nachbarschaft und die Anbindung 
an die lokalen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen fördern die soziale In-
tegration und erleichtern ein „Ankommen“ der Geflüchteten in der Stadtgesellschaft. Die Un-
terbringung der Geflüchteten in den unterschiedlichen Stadtteilen wirkt zudem einer sozial-
räumlichen Segregation entgegen.  
Die Geflüchteten können sich eigenständig in der neuen Umgebung zurechtfinden und ei-
gene Netzwerke aufbauen. Die verbesserte Wohnsituation ermöglicht es den Menschen, ein 
eigenständiges Leben in Deutschland zu verwirklichen. In der eigenen Wohnung finden sie 
die nötige Ruhe, sich auf Sprachkurse, Schule, Ausbildung, Arbeitssuche und Erwerbstätig-
keit zu konzentrieren. 
 
6.2.2 Antidiskriminierung 
„Entlang der Wohnlage entstehen und reproduzieren sich Ungleichheiten in den Teilhabechan-
cen, von denen vor allem Personen mit Einwanderungsgeschichte häufiger betroffen sind. 
Darüber hinaus sind Personen mit Einwanderungsgeschichte auf dem Wohnungsmarkt be-
sonders häufig Diskriminierungen ausgesetzt, was die Wohnungssuche und das Finden einer 
geeigneten Wohnung erschwert.“3 
Wie der Bericht der Bundesregierung konstatiert, lässt sich Diskriminierung auf dem Woh-
nungsmarkt an verschiedenen Stellen beobachten. Durch den Auftrag des Auszugsmanage-
ments wirken die Träger hierbei bereits strukturell in ihrem Rahmen als eine Art Korrektiv. Dies 
geschieht dadurch, dass die Auszugsmanager*innen durch Prüfung der Wohnobjekte sowie 
 
3 14. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2025, 
Seite 235

14 
 
die Begleitung des Vermittlungsprozesses diskriminierende Parameter (zum Beispiel eine zu 
hohe Miete für zu schlechte Wohnqualität, Ausbeutung durch Vermieter*innen) ausschließen. 
Darüber hinaus werden in der operativen Arbeit Vermieter*innen bei der Kontaktaufnahme 
durch die Auszugsmanager*innen dahingehend sensibilisiert, keine Einschränkung hinsicht-
lich der ethnischen Herkunft potenzieller neuer Mieter*innen vorzunehmen.  
Um ihre Expertise in diesem Bereich weiter zu vertiefen, nahmen die Auszugsmanager*in-
nen im September 2025 an einem Fachworkshop unter Leitung des Antidiskriminierungsbü-
ros der Caritas teil. Ziel war die Entwicklung und Weiterentwicklung von Handlungsstrate-
gien, um Vermieter*innen noch fundierter zu sensibilisieren und Vorurteilen frühzeitig entge-
genzuwirken.  
Das Auszugsmanagement geht aktiv gegen Vorurteile und rassistische Einstellungen vor und 
leistet damit seinen Beitrag für Chancengleichheit in der Stadtgesellschaft. 
 
6.2.3 Nachhaltigkeit der Wohnungsvermittlung 
Ziel der Arbeit des Auszugsmanagements ist es, die Nachhaltigkeit einer Wohnungsvermitt-
lung sicherzustellen. Dies wird erreicht, indem die Geflüchteten grundsätzlich in unbefristete 
Mietverträge vermittelt werden und die Auszugsmanager*innen nach Einzug noch für weitere 
drei bis sechs Monate bei Fragen zur Verfügung stehen. Auf diese Weise kann Konflikten 
entgegengewirkt und Missverständnissen vorgebeugt werden. 
 
 
7. Fazit/Ausblick  
Im Jahr 2025 ist die Anzahl der vom Auszugsmanagement vermittelten Wohnungen erneut 
angestiegen. Maßgeblich hierfür war in erster Linie die Vermittlung von 34 Wohnungen über 
die Erbbauverein Köln e.G. zum 1. Februar 2025.  
Die Wohnungsvermittlung für Geflüchtete gestaltete sich aufgrund des eklatanten Mangels 
an bezahlbarem Wohnraum in Köln weiterhin sehr schwierig. Besonders im Niedrigmieten-
segment stehen nur wenige Wohnungen zur Verfügung, um die zahlreiche und unterschiedli-
che soziale Gruppen konkurrieren. Fehlender Wohnraum verzögert den Auszug aus Unter-
künften und erschwert sowohl die gesellschaftliche Teilhabe als auch die Aufnahme einer Er-
werbstätigkeit der Geflüchteten. 
Trotz der schwierigen Bedingungen auf dem Wohnungsmarkt hat sich das Auszugsmanage-
ment auch im Jahr 2025 als wirksames integrationsförderndes Instrument der Stadt Köln be-
währt.

15 
 
Das Auszugsmanagement ist als spezialisierte Beratungsstelle ein best practice-Beispiel für 
die Unterstützung von geflüchteten Menschen bei der Vermittlung in den regulären Woh-
nungsmarkt. Es leistet einen nachhaltigen Beitrag die Lebens- und Wohnsituation der Ge-
flüchteten zu verbessern und sozialem Ungleichgewicht entgegenzuwirken und fördert in be-
sonderem Maße die Integration schutzbedürftiger Menschen.

16 
 
Quellenverzeichnis 
 
14. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und In-
tegration: Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft vom 11.12.2024 
In https://dip.bundestag.de (Drucksache 20/14180).  
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln, Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen, 
2025, Microsoft Word - 48. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 
 
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss der Stadt Köln 2261/2025 der 44. Sitzung 
des Rates, Verlängerung Auszugsmanagement, 2025 https://buergerinfo.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=128647

Beratungsverlauf (2)

15.09.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.11 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
17.09.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Seeadlerweg

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Details

Vorlagen-Nr.
1316/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.06.2026
Erstellt
04.05.2026 10:30