V/0207/2018
Fortschreibung des Baulandprogramms 2018 - 2025
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Anlage 3 Stufe 2 Baulandprogramm 2018 - 2025
1689 Zeichen
Baulandprogramm 2018-2025 Anlage 3 zur Vorlage V/0207/2018 (Entwurf 16.04.2018) Stufe 2 (Flächensicherung) Stadtteil Name Stadtteil Name Stadtbezirk Mitte Stadtteil Kinderhaus Mitte - Hörster - Parkplatz Kinderhaus - Südl. Helgolandweg Mitte - Gartenstr. / Niedersachsenring Kinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia Mitte - westl. Hammerstr. / Umgehungsstr. Mitte - Manfred-von-Richthofenstr. (ehem. BW-Standort) Stadtteil Sprakel Mitte - Mauritzheide Sprakel - nördliche Erweiterung Mitte - östl. Gartenstr. Sprakel - westl. Erweiterung, südl. Landwehr Mitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße Stadtteil Mauritz-Ost Stadtteil Gievenbeck Mauritz Ost - Westl. Schmittingheide Gievenbeck - südlich Laxenburg Gievenbeck - Borghorstweg Stadtteil Gelmer Gievenbeck - nördlich Toppheide (ehem. Institut) Gelmer - nördliche, östliche Erweiterung Gievenbeck - westlich Technologiepark Stadtteil Gremmendorf Stadtteil Sentrup Gremmendorf - Lilienthalweg Sentrup - Muckermannweg Sentrup - Albert-Schweitzer-Str. / Fliednerstr. Stadtteil Angelmodde Angelmodde - Westfalen AG Stadtteil Albachten Angelmodde - Nördl. Homannstr. Albachten - Erweiterung nach Nordosten Stadtteil Wolbeck Stadtteil Roxel Wolbeck - südl. Petersheide Roxel - südl. Tilbecker Str. Sportplatz Teil 2 Wolbeck - Westl. Brandhoveweg Roxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach Wolbeck - Berdel Roxel - Nordwest Stadtteil Hiltrup Stadtteil Nienberge Hiltrup - Südlich Tulpenweg Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil Hiltrup - Südlich Pfarrer-Ensink-Weg Häger - nördlich der Bahn Häger - östliche Erweiterung Stadtteil Amelsbüren Amelsbüren - Westl. Böckenhorst Amelsbüren - südostl. Erweiterung
Anlage 1 Karte Baulandprogramm 2018 - 2025
576 Zeichen
k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k 814-04C 562-07 814-04B 871-09 515-04B 981-04 464-05 862-03 541-03 983-04 712-02 515-04C 774-06 431-02 681-07 515-04D 681-05 562-10 814-04A547-08 634-02 462-01 344-03 972-05 681-04C 515-04A 333-03 614-03 573-07A 561-07 572-08 572-07 526-04 622-02 966-05 623-05 333-04 331-01 Wohnbauflächenmonitoring Kartografie und Entwurf: Michael Telgmann 04/2018 Stufe 2 (Flächensicherung)k Baulandprogramm 2018 - 2025 Stand: Entwurf 16.04.2018 Stufe 1 (Baulandaktivierung) ANLAGE 1 ZUR VORLAGE V/0207/2018
Anlage 2 Stufe 1 Baulandprogramm 2018 - 2025
3875 Zeichen
Baulandprogramm 2018-2025 Anlage 2 zur Vorlage V/0207/2018 (Entwurf 25.05.2018) Stufe 1 (Baulandaktivierung) - nicht erforderlich ● vorhanden ● größtenteils vorhanden abgeschlossen noch nicht abgeschlossen Wohneinheiten (04/2018) Nr. / Zelle Name Mefa Efa insg. Liegen- schaftliche Sicherung Freigabe städtebaul. Konzept Schaffung Planungsrecht Bau der öff. Erschließung Baureif 2018 331-01 Mitte - östl. Dahlweg / Südpark 57 0 57 - ● 462-01 Mitte - Zentrum Nord 514 0 514 - ● 464-05 Mitte - Südl. Markweg 210 105 315 - 541-03 Mecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp (B eresa) 300 95 395 - 623-05 Kinderhaus - Südl. Ermlandweg 45 0 45 Summe 2018 1126 200 1326 Entwicklungsstand (04/2018) - nicht erforderlich ● vorhanden ● größtenteils vorhanden abgeschlossen noch nicht abgeschlossen Wohneinheiten (04/2018) Nr. / Zelle Name Mefa Efa insg. Liegen- schaftliche Sicherung Freigabe städtebaul. Konzept Schaffung Planungsrecht Bau der öff. Erschließung Baureif 2019 333-03 Mitte - südl. Roddestr. 284 0 284 - ● 333-04 Mitte - nördl. Roddestr. 45 0 45 - ● 344-03 Düesberg - Nordkirchenweg 40 25 65 515-04A Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1a 100 10 110 526-04 Sentrup - westl. Steinfurter Str. (ehem. Eiss porthalle) 560 0 560 - ● 572-08 Roxel - südl. Nottulner Landweg 30 0 30 614-03 Coerde - Kiesekampweg 175 0 175 - ● 622-02 Kinderhaus - Südlich Moorhock 54 4 58 ● 681-05 Sprakel - östl. Sprakeler Str /westl. DB 87 47 134 - 814-04A Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 1 0 110 110 871-09 Wolbeck - Am Steintor / Petersheide 85 115 200 - Summe 2019 1460 311 1771 Entwicklungsstand (04/2018) - nicht erforderlich ● vorhanden ● größtenteils vorhanden abgeschlossen noch nicht abgeschlossen Wohneinheiten (04/2018) Nr. / Zelle Name Mefa Efa insg. Liegen- schaftliche Sicherung Freigabe städtebaul. Konzept Schaffung Planungsrecht Bau der öff. Erschließung Baureif 2020 431-02 Mitte - Neuhafen / Hafenkante 550 0 550 - 515-04B Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1b 350 60 410 515-04C Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 2 435 0 435 562-07 Albachten - östl.Erw. südl. Teil 309 166 475 562-10 Albachten - Steinbrede 87 55 142 ● 634-02 Kinderhaus - Südl. Langebusch 180 15 195 814-04B Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 2 800 0 800 966-05 Hiltrup - Zur Vogelstange 50 0 50 981-04 Amelsbüren - Nordwestl. Am Dornbusch 105 65 170 Summe 2020 2866 361 3227 Entwicklungsstand (04/2018) - nicht erforderlich ● vorhanden ● größtenteils vorhanden abgeschlossen noch nicht abgeschlossen Wohneinheiten (04/2018) Nr. / Zelle Name Mefa Efa insg. Liegen- schaftliche Sicherung Freigabe städtebaul. Konzept Schaffung Planungsrecht Bau der öff. Erschließung Baureif 2021 515-04D Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 3 215 30 245 561-07 Albachten - Lindenallee / nördl.freie Flur 20 15 35 572-07 Roxel - Südlich Roxeler Straße 35 35 70 573-07 Roxel - südl. Tilbecker Str. Teil 1 74 0 74 681-04C Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landweh r 2. Teil 0 11 11 712-02 Mauritz Ost - Maikottenweg 65 110 175 814-04C Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 3 875 15 890 862-03 Angelmodde - Südl. Hiltruper Str. 220 70 290 972-05 Hiltrup - Westfalenstr (ehem. Baumschule Esch weiler) 155 25 180 - 983-04 Amelsbüren - Böckenhorst 100 100 200 Summe 2021 1759 411 2170 Baureif 2022 547-08 Mecklenbeck - Südlich verlegter Heroldstraße 110 50 160 681-07 Sprakel - östl.Bahn (ehemals GE) 140 60 200 774-06/07 Handorf - Kirschgarten / Bäder 160 80 240 Summe 2022 410 190 600 Summe 2018 - 2022 7621 1473 9094 Entwicklungsstand (04/2018)
Beschlussvorlage
20634 Zeichen
V/0207/2018
V/0207/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fortschreibung des Baulandprogramms 2018 - 2025
Beratungsfolge
07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement
Vorberatung
21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen
Vorberatung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.07.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Fortschreibung des Baulandprogramms 2018 – 2025 (Anlagen 1 bis 3) wird beschlo s-
sen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Baulandentwicklung gemäß fortgeschriebenem Ba u-
landprogramm 2018 – 2025 erforderlichen liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und e r-
schließungstechnischen Schritte in den einschlägigen Arbeitsprogrammen der städtischen
Fachämter zu verankern.
3. Vor dem Hintergrund der hohen Priorität der Baulandentwicklung nimmt der Rat zur Kenn t-
nis, dass die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten prüft, die Prozess - und Projektsteuerung
der Baulandentwicklung weiter zu optimieren.
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung
28.05.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bartmann
Telefon: 492-6115
Bartmann@stadt-
muenster.de
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V/0207/2018
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten der beteiligten
Fachämter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils en t-
sprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1.) Fortschreibung des Baulandprogramms
Mit dem Baulandprogramm 2018 - 2025 werden diejenigen Flächen für eine Entwicklung zur Baure i-
fe1 ausgewählt, mit denen die wohnungs - und stadtentwicklungspolitischen Ziele am besten erreicht
werden können. Es werden alle Flächen in das Baulandprogramm aufgenommen, bei denen die Stadt
die Entwicklung der Baureife aktiv begleitet.
Da die Baulandaktivierung von v ielen Faktoren (liegenschaftlichen, planerischen, fachgesetzlichen
etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm dynamisch und auf eine jährliche Fortschreibung ang e-
legt. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung des Baulandprogramms 2018 –
2025 angestrebt.
1.1 Konzeptionelle Einbindung des Ba u-
landprogramms
Um den besonderen Herausforderungen des
Wohnungs- und Baulandmarktes begegnen zu
können, hat die Stadt Münster das Handlung s-
konzept Wohnen erarbeitet (vgl. V/0593/2013).
Die Umsetzung des Handlungskonzeptes soll
dazu beitragen, die Wohnungsversorgung zu
verbessern und insgesamt zu einer Entspannung
am Wohnungsmarkt führen.
Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Erhöhung
des Angebots an Wohnungen, um der gewac h-
senen Nachfrage gerecht werden zu können.
Daher liegt ein besonderes Augenmerk darauf,
die Anzahl der Wohnungsbaufertigstellungen in
Münster weiter zu steigern.
Insofern ist das Baulandprogramm als wesentl i-
cher Teil des Prozesses der Baulandentwicklung
ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Hand-
lungskonzepts Wohnen.
Die Entwicklung einer einzelnen Fläche zur Baureife ist ein langwieriger und komplexer Prozess, der
durch eine Vielzahl politischer Entscheidungen begleitet wird. Dieser Prozess kann in Phasen eing e-
teilt werden (vgl. Abb. 1). Die Stadt Münster hat für die einzelnen Phasen konzeptionelle Bausteine
entwickelt, die systematisch aufeinander aufbauen und eine ganzheitliche Bearbeitung der Baulan d-
bereitstellung erleichtern.
Die Phase I wird durch das o.a. Kommunale Handlungskonzept Wohnen, ergänzt um die Erkenntni s-
se aus dem Prozess der Planungswerkstatt 2030, abgedeckt.
1 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.
Flächen-
sicherung
Ziele Bedarfe
Bauland-
aktivierung
Nutzungs-
vorbereitung
Leitbilder
Mengengerüste
Prognosen
Konzepte
Bodenbevorratung
REP
FNP
Vertragliche Regelungen
Wettbewerb
Bebauungsplan
Bodenordnung
Erschließung
Vermarktung
Baugenehmigung
Wohnungsbauförderung
Phase I
Phase II
Phase III
Phase IV
Abb. 1: Phasen der Wohnbaulandentwicklung
(Quelle: Handlungsprogramm Wohnen 1993)
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V/0207/2018
Abb. 2: Stufen des Baulandprogramms
Das Baulandprogramm steht für die Phasen II (Flächensicherung) und III (Baulandaktivierung. Auf
Grund des langen Zeitraums des Baulandprogramms bis zum Jahr 2025 sowie aufgrund des sehr
unterschiedlichen Entwicklungsstandes der Baugebiete werden die ausgewählten Flächen in zw ei
Stufen in das Baulandprogramm eingestellt (vgl. Abb. 2).
Stufe 1 deckt alle Flächen ab, die planerisch geeignet sind und bei denen insofern mögliche K.O. -
Kriterien für eine Entwicklung (beispielsweise landwirtschaftliche Geruchsimmissionen, fehlende E r-
schließungsmöglichkeiten) bereits geprüft wurden und die liegenschaftlichen Grunderwerbsverhan d-
lungen (sofern erforderlich) soweit fortgeschritten sind, dass realistisch von einer Realisierung im a n-
gegebenen Zeitraum (i.d.R. plus minus ein bis zwei Jahre) ausgegangen werden kann. Ebenfalls in
Stufe 1 werden konkrete private Wohnbau -Entwicklungen, insbesondere im Rahmen vorhabenbez o-
gener Bebauungspläne, gelistet.
In Stufe 2 des Baulandpro-
gramms sind alle Flächen
verzeichnet, die ebenfalls
grundsätzlich für eine Real i-
sierung anstehen, die aber die
o.a. Merkmale noch nicht au f-
weisen. Da es in diesen Fällen
noch offen ist, ob und wenn ja,
wann eine Realisierung übe r-
haupt möglich ist , werden für
diese Flächen keine weiteren
Details angegeben. Im W e-
sentlichen entsprechen die
Flächen des Baulandpr o-
gramms Stufe 2 den bereits
politisch vom HA im Jahr 2013
beschlossenen Flächen des
sogenannten Wohnsiedlung s-
flächenkonzepts 2025 (vgl.
Vorlage V/0230/2013). Nach
Beschluss zur Fortschreibung
des Wohnsiedlungsfläche n-
konzepts mit dem Zieljahr
2030 (vgl. die nicht -öffentliche
Vorlage V/0200/2018) sollen
die dort identifizierten Flächen
nach und nach in das Ba u-
landprogramm – im Regelfall
in Stufe 2 - aufgenommen werden.
Die IV. Phase umfasst die konkrete Nutzungsvorbereitung der Grundstücke.
1.2 Zielwerte des Baulandprogramms
Mit dem Handlungskonzept Wohnen hat der Rat im Jahr 2013 das Ziel beschlossen, dem Markt in
den nächsten Jahren die Möglichkeit zu geben, jährlich mindestens 1.500 Wohneinheiten (WE) fertig
zu stellen (vgl. Vorlage V/0593/2013). Mit Beschluss zum Baulandprogramm 2015 -2020 vom
16.09.2015 hat der Rat entschieden, dass eine jährliche Bauleistung von 2.000 WE angestrebt we r-
den soll (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0088/2015/1. Erg.). Dieser Zielwert von 2.000 WE / Jahr ist im
Rahmen der Beschlüsse zur Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 – 2025 (vgl. Vorlage
V/0153/2016) und 2017 – 2025 (vgl. Vorlage V/0215/2017) sowie im P rozess der Planungswerkstatt
2030 (vgl. die Vorlagen V/0945/2016 und V/0200/2018) bestätigt worden.
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V/0207/2018
Die realisierte Zahl an Wohnungsfertigstellungen hat in den letzten Jahren den Wert von 1.500 WE /
Jahr (Zielwert bis zum Jahr 2015) erreicht und sogar überschritten. Sie lag im Jahr 2016 bei ca. 1.700
WE. Für das Jahr 2017 ist die statistische Nacherfassung der fertiggestellten Wohnungen noch nicht
abgeschlossen, aus den bisher vorliegenden Erkenntnissen wird die Fertigstellungszahl auf ca. 1.750
– 1.800 WE geschätzt. Dies bedeutet eine weitere Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Auch in Bezug
auf die Baugenehmigungen ist – entgegen dem bundesweiten Trend – eine signifikante Zunahme
erkennbar, so dass mit einer weiteren Belebung der Bautätigkeit in den Jahren 2018 bzw. 2019 g e-
rechnet werden kann.
In den letzten Jahren ist regelmäßig mehr als die Hälfte der jährlichen Wohnungsneubauleistung a u-
ßerhalb der Baugebiete entstanden (spontane Bautätigkeit). In den Jahren 2012 bis 2016 lag dieser
Wert absolut bei je ca. 1.000 WE / Jahr. Als Empfehlung der Planungswerkstatt 2030 wurde eine (r e-
duzierte) Zielzahl von ca. 750 WE an spontaner Bautätigkeit angenommen. Für das Baulandpr o-
gramm verbleibt damit ein Zielwert von 1.250 WE / Jahr (vgl. dazu auch die nicht -öffentliche Vorlage
V/0200/2018 zum Prozess der Planungswerkstatt 2030). Um diese Zielgröße zu erreichen, ist auch
die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen zu Wohngebieten erforderlich.
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten der Baulandaktivierung konnte dieser Wer t bis zum Jahr 2017
noch nicht erreicht werden. Die Fortschreibung des Baulandprogramms sieht jedoch vor, dass die
Zielzahl dieses Jahr sowie in den Folgejahren erreichbar ist.
Der Zielwert von 1.250 WE / Jahr, die über das Baulandprogramm zur Baureife g elangen sollen, gilt
auch für die Jahre 2022 ff, in denen in Stufe 1 des Baulandprogramms noch nicht ausreichende
(2022) bzw. gar keine (2023 – 2025) Flächen genannt werden. Die in Stufe 2 genannten Flächen
werden hierfür derzeit sukzessive planerisch vorg eprüft und es werden die liegenschaftlichen Ve r-
handlungen geführt, um die Voraussetzungen zu schaffen, die Flächen dann in den nächsten Jahren
der Stufe 1 des Baulandprogramms zuzuführen. Weitere Flächen, die im Rahmen des Prozesses
Planungswerkstatt 2030 für eine Wohnsiedlungsentwicklung als gut geeignet identifiziert worden sind,
stehen für die Jahre 2026 – 2030 zur Verfügung, können im Einzelfall – bei Vorliegen der Vorausset-
zungen – aber auch vorher zur Baureife entwickelt werden. Diese Flächen können z ur nächsten Fort-
schreibung des Baulandprogramms 2019 – mit einem voraussichtlichen Zielhorizont 2030 – in das
Baulandprogramm in Stufe 2 oder ggf. auch in Stufe 1 aufgenommen werden.
1.3 Veränderungen bei der Fortschreibung des Baulandprogramms 2018 – 2025
Gegenüber dem Baulandprogramm 2017 – 2025 haben sich die nachfolgend aufgelisteten konkreten
Änderungen ergeben.
Herausnahme von Baugebieten, die im Jahr 2017 baureif geworden sind
Die im Baulandprogramm 2017 – 2025 für das Jahr 2017 eingeplanten Baugebiete wurden im letzten
Jahr planmäßig baureif. Insofern werden die nachfolgend aufgelisteten Baugebiete aus dem Ba u-
landprogramm herausgenommen und in das Baulandmonitoring überführt, um die tatsächliche Ina n-
spruchnahme in den nächsten Jahren nachhalten zu können.
Mitte – Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege
Angelmodde – Schlesienstraße / Albersloher Weg
Wolbeck-Nord – Nördlich Am Borggarten (letzter Bauabschnitt)
Hiltrup – Lange Straße / Malteser Straße
Amelsbüren – Nördlich Deermannstraße
Neuaufnahme von Baugebieten in Stufe 1 (Baulandaktivierung) des Baulandprogramms (BLP):
Sentrup – Westlich Steinfurter Straße (ehem. Eissporthalle) – bisher Stufe 2 des BLP
Mecklenbeck – Südlich verlegter Heroldstraße – bisher Stufe 2 des BLP
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V/0207/2018
Roxel – Südlich Roxeler Straße - neu
Albachten – Lindenallee / Nördlich Freie Flur – bisher Stufe 2 des BLP
Hiltrup – Westlich Westfalenstraße (ehem. Baumschule Eschweiler) – bisher Stufe 2 des BLP
Diese in Stufe 1 neu aufgenommenen Baugebiete weisen eine Kapazität von insgesa mt ca. 1000
neuen WE auf.
Zeitliche Verschiebungen von Baugebieten
Auf Basis des ämterübergreifenden Monitorings liegen genaue Erkenntnisse über den Entwicklung s-
stand der einzelnen Baugebiete der Stufe 1 des Baulandprogramms vor. Auch im letzten Jahr ha t es
bei einer Reihe von Gebieten Verzögerungen gegeben, die dazu führten, dass die geplante Baureife
dieser Baugebiete um ein Jahr nach hinten verschoben werden musste. Die Gründe für zeitliche Ve r-
zögerungen sind vielfältig und können folgendermaßen zusammengefasst werden:
Gründe, die im Wesentlichen im Verantwortungsbereich des Vorhabenträgers / Eigentümers liegen:
Mitte – südlich und nördlich Roddestraße
Mitte – Gartenstraße / Niedersachsenring (jetzt Stufe 2 des Baulandprogramms)
Mitte – Neuhafen / Hafenkante
Kinderhaus – Südlich Moorhock
Gremmendorf – Lilienthalweg (jetzt Stufe 2 des Baulandprogramms)
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide
Fachliche Gründe (sowohl bei städtischen wie auch privaten Entwicklungen):
Sprakel – Östlich Sprakeler Straße / westlich DB (Entwässerungsproblematik)
Kinderhaus – Südlich Langebusch (Wasserrechtliches Verfahren erforderlich)
Angelmodde – Südlich Hiltruper Straße (Städtebauliches Qualifizierungsverfahren erforderlich)
Amelsbüren – Böckenhorst (Städtebauliches Qualifizierungsverfahren erforderlich)
Gründe, die der Stadt Münster zuzurechnen sind (insbes. fehlende Personalressourcen):
Roxel – Südlich Tilbecker Straße Teil 1
Sprakel – Östlich Bahn
Sprakel – westliche Erweiterung, Nördlich Landwehr, 2. Teil (Prüfung potenzieller Schulstandort)
Handorf – Kirschgarten / Bäder
Hiltrup – Zur Vogelstange
Amelsbüren – Nordwestlich am Dornbusch
Die notwendigen Personalkapazitäten sind im Stellenplan 2018 eingeplant und für 2019 angemeldet.
Einen Sonderfall bilden die beiden ehemaligen Kasernenstandorte Oxford und York. Da die Ankauf s-
verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erst in diesem Frühjahr abge-
schlossen werden konnten, verzögert sich auch hier die Baureife bei beiden Standorten um voraus-
sichtlich ca. 1 Jahr.
Das Baugebiet Kinderhaus – Südlich Ermlandweg kann von 2019 auf 2018 vorgezogen werden, da
die Bebauungsplanung bereits abgeschlossen ist und die Ausschreibung des Grundstücks dieses
Jahr erfolgen soll. Die notwendigen Tiefbau -Arbeiten zur Anbindung an die Grevener Straße können
ebenfalls dieses Jahr erfolgen.
Insgesamt hat das Baulandprogramm 2018 – 2025 ein Volumen von über 9.000 WE in Stufe 1 bis
zum Jahr 2022 sowie ein weiteres Potenzial von maximal bis zu 8.000 WE in Stufe 2. Es li egt damit
insgesamt deutlich über dem unter 1.2 genannten Zielwert.
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V/0207/2018
InfrastrukturErschließung
BevölkerungsprognoseVerbindliche
Bauleitplanung
REP / FNP
Bodenbevorratung
Ziele der Stadtentwicklung
Ziele der Wohnungspolitik
Investitionsprogramm
Flächenbedarfe
Bauleistung
Baulandmonitoring
Baulandprogramm
Raum, Zeit, Menge
Abb. 3: Koordinationsinstrument Baulandprogramm
Aus der Erfahrung der letzten Jahre ist bekannt, dass es immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen
bei der Entwicklung einzelner Baugebiete kommt. Da diese aber jeweils sehr individuell s ind, können
sie nicht von vornhinein in den Zeitketten eingeplant werden. In Einzelfällen gibt es auch zeitliche
Verschiebungen nach vorne. Vor diesem Hintergrund sollten die Zahlen des Baulandprogramms j e-
weils deutlich über dem Zielwert von 1.250 / WE pro Jahr liegen, damit trotz verschiedener Verzög e-
rungen erwartet werden kann, dass jedes Jahr eine Baureife in dieser Größenordnung tatsächlich
realisierbar sein wird.
Für die Stufe 2 des Baulandprogramms (bis zum Jahr 2025) ergibt sich ein weiteres Potenz ial von
maximal bis zu 8.000 WE. Da sich erfahrungsgemäß nicht alle Gebiete des Baulandprogramms Stufe
2 werden entwickeln lassen können (aus liegenschaftlichen, immissionsschutzrechtlichen etc. Grü n-
den), müssen diese Kapazitäten der Stufe 2 des Baulandpro gramms relativiert werden. Im Rahmen
der Planungswerkstatt 2030 ist empfohlen worden, etwa dreimal so viele Baugebiete zu identifizieren
wie tatsächlich realisiert werden sollen, um die notwendige liegenschaftliche und planerische Flexibili-
tät zu erhalten. Setzt man in Bezug auf die Flächen des Baulandprogramms Stufe 2 einen solchen
Faktor ebenfalls an, so ergibt sich eine Fläche in einer Größenordnung von max. ca. 70 ha, die m a-
ximal in den nächsten Jahren entwickelt werden kann. Dies entspricht einem Poten zial von ca. 2.500
- 3.000 WE. Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass es zu weiteren – heute noch nicht
bekannten – Nachverdichtungen und Umwandlungen im Siedlungsbestand kommen wird, die plan e-
risch begleitet Eingang in das Baulandprogramm finden werden.
Bei der nächsten Fortschreibung des Baulandprogramms im Jahr 2019 sollen die im Rahmen der
Planungswerkstatt 2030 identifizierten Flächen sukzessive in das Baulandprogramm aufgenommen
werden.
Zu Beschlusspunkt 2.) Baulandprogramm als koordinierte Zielplanung
Das Baulandprogramm ist
das Instrument zur Koordin a-
tion der verschiedenen Akt i-
vitäten in der Ve rwaltung zur
Baulandaktivierung. Mit dem
Zieljahr für die Baureife we r-
den die Zeiträume für die
Verhandlungen zur Siche r-
stellung der Mitwirkung der
Eigentümer bzw. Investoren
(an den Zielsetzungen der
Sozialgerechten Bodennu t-
zung, vgl. Vorlage
V/0039/2014), die Baulei t-
planung, die Ausbaupl anung
und die Erschließungsarbe i-
ten (Ka nalbau, Straßenbau)
bestimmt. Der Abschluss der
Bebauungsplanung ist V o-
raussetzung für den Bau der
öffentlichen Erschließung s-
einrichtungen.
Um für alle beteiligten Ämter und auch die politischen Entscheidungsträger eine größtmögliche
Transparenz herzustel len, werden für die einzelnen Baugebiete weitergehende Informationen zum
Stand der Aktivierung aufgeführt.
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V/0207/2018
Der Zeitpunkt der Baureife bestimmt den frühest möglichen Beginn der Wohnungsbautätigkeit und
liefert damit wichtige Orientierungen für die Planung von Wohnfolgeeinrichtungen. Letztlich betrifft das
Baulandprogramm die Arbeitsprogramme aller Dienststellen, die mit ihren Leistungen entweder zur
Baureife oder zur Funktionsfähigkeit eines Gebietes beitragen. Um die Anforderungen der Baulandak-
tivierung in den Arbeitsprogrammen berücksichtigen zu können, ist eine Verbindlichkeit des Baulan d-
programms erforderlich. Darüber hinaus bedarf das Baulandprogramm zu seiner Wirksamkeit einer
jährlichen Aktualisierung, die mit dieser Vorlage vorgenommen werden soll.
Zu Beschlusspunkt 3.) Prozess- und Projektsteuerung Baulandentwicklung
Da die Baulandentwicklung ganz entscheidend dazu beitragen soll und muss, die jährlichen Wo h-
nungsfertigstellungszahlen weiter zu steigern (vgl. Punkt 1.2), um dem Nachfragedruck im Wo h-
nungsmarkt begegnen zu können, sollte sie mit besonderer Priorität verfolgt werden. Daher prüft die
Verwaltung derzeit die Möglichkeiten sowie die zu schaffenden Voraussetzungen, um eine überg e-
ordnete, ressortübergreifende Prozess- und Projektsteuerung für (alle größeren) Baugebiete des Bau-
landprogramms zu etablieren.
Im Jahr 2016 wurde bereits ein ämterübergreifendes Monitoring der Baulandprogramm -Baugebiete
eingeführt. In diesem Zuge wurden erstmals genauere Zeitketten für die notwendigen Aktivierung s-
schritte (Prozess der Baulandentwicklung: Auswahl der Flächen durch Baulandprogramm, Anpassung
FNP, Erwerb von Flächen, städtebaulicher Entwurf, Bebauungs- und Erschließungsplanung, Bau der
Erschließungsanlagen) für jedes einzelne Baugebiet erstellt. Dieses Monitoring bildet die (groben)
Zeitketten für die einzelnen Aktivierungsschritte unterjährig ab und ist Grundlage für ggf. erforderliche
Prozessanpassungen. Eine übergeordnete Prozess - und Projektsteuerung, die das primäre Ziel ve r-
folgt, die Abläufe weiter – sofern möglich – zu beschleunigen und zeitliche Verzögerungen auf ein
Minimum zu beschränken, existiert bisher nicht.
Diese generelle Prozesssteuerung und Steuerung der Entwicklung einzelner Baugebiete (Projek t-
steuerung) müsste sämtliche Zeitketten un d Abläufe für jedes Baugebiet noch detaillierter und tiefe r-
gehender untersuchen, um sie optimal aufeinander abstimmen zu können und ggf. noch vorhandene
Beschleunigungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Im Rahmen eines solchen Controllings muss darauf auf-
bauend gewährleistet werden, dass bei den einzelnen Aktivierungsschritten (auch nicht vermeidbare)
Verzögerungen rechtzeitig erkannt werden, um – vor dem Hintergrund der o.a. hohen Priorität der
Baulandentwicklung – entsprechend steuernd eingreifen zu können.
Über ggf. erforderliche organisatorische Strukturen und personelle Ressourcen zur Durchführung
einer solchen Prozess- und Projektsteuerung wird nach abgeschlossener Prüfung durch die Verwa l-
tung gesondert zu entscheiden sein.
In Vertretung
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1: Karte Baulandprogramm 2018 – 2025
Anlage 2: Tabelle Baulandprogramm 2018 – 2025 Stufe 1
Anlage 3: Tabelle Baulandprogramm 2018 – 2025 Stufe 2
Anlage A
3403 Zeichen
Anlage A zur V/0207/2018 Kurzüberblick Mit dem Baulandprogramm 2018 - 2025 werden diejenigen Flächen benannt, die in den nächsten Jahren zur Baureife entwickelt werden sollen. Da die Baulandaktivierung von vielen Faktoren (lie- genschaftlichen, planerischen, fachgesetzlichen etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm dy- namisch. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung angestrebt. Der Zielwert, jährlich über das Baulandprogramm eine Baureife von 1.250 Wohneinheiten zu erreichen, wird nach derzeitigem Stand erreicht. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft.“ verfolgt. Dabei spielt im Wesentlichen das Ziel der Weiterentwicklung der Stadt mit hohem Wohnwert eine Rolle, mittelbar jedoch auch das Ziel einer hohen Umwelt- und Naturqualität, da die Belange von Natur und Umwelt regelmäßig eine hohe Bedeutung im Rahmen der Bauland- entwicklung genießen. Das Teilziel lautet: „Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für alle Bevölkerungs- gruppen“. Dazu sollen kurz- bis mittelfristig die notwendigen neuen Baugebiete zur Baureife ge- führt werden. Das Baulandprogramm begleitet damit den Prozess der Entwicklung neuer Wohn- baugebiete vom Planungsbeginn bis zur Baureife. Eine Baureife dieser Baugebiete ist i.d.R. für die Jahre 2018 - 2025 vorgesehen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten der beteiligten Fachämter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils ent- sprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“) Rechnung tragen zu können. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt für die Einwohnerentwicklung (zunehmende Einwohnerzahl, sinkende Haushaltsgrößen, älter werdende Gesellschaft) entsprechende Wohnbauentwicklungsflächen zur Verfügung stellen muss, um seiner (oberzentralen) Funktion gerecht werden zu können. Die Vorlage trifft insoweit klimaschutzrelevante Aussagen als in ihr Flächen für eine weitere Sied- lungsflächenentwicklung benannt werden. Jede weitere Siedlungsentwicklung im Außenbereich bedeutet einen – auch klimaschutzrelevanten – Eingriff in Natur und Landschaft.
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (56)
- Schlesienstraße
- Heroldstraße 110
- Lindenallee
- Roddestraße 284
- Gartenstraße
- Grevener Straße
- Umgehungsstraße
- Sibeliusstraße
- Albert-Schweitzer-Straße
- Fliednerstraße
- Homannstraße
- Tilbecker Straße
- Pienersallee
- Steinfurter Straße
- Hiltruper Straße 220
- Hohenzollernring
- Albersloher Weg
- Niedersachsenring
- Lilienthalweg
- Böckenhorst 100
- Helgolandweg
- Hoher Heckenweg
- Borghorstweg
- Muckermannweg
- Brandhoveweg
- Waltruper Weg
- Dahlweg
- Markweg 210
- Meckmannweg
- Schwarzer Kamp
- Ermlandweg 45
- Nordkirchenweg 40
- Nottulner Landweg 30
- Kiesekampweg 175
- Maikottenweg 65
- Am Borggarten
- Am Steintor
- Zur Vogelstange 50
- Am Dornbusch 105
- Westfalenstraße
- Sprakeler Straße
- Pfarrer-Ensink-Weg
- Bernsmeyerstiege
- Deermannstraße
- Roxeler Straße 35
- Schmittingheide
- Kirschgarten
- Mauritzheide
- Freie Flur 20
- Kinderhaus
- Petersheide 85
- Langebusch 180
- Tulpenweg
- Steinbrede 87
- Berdel
- Düesberg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0207/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37