Mandari Insight

V/0207/2018

Fortschreibung des Baulandprogramms 2018 - 2025

Vorlagen 18.05.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 26.1

Anlage 3 Stufe 2 Baulandprogramm 2018 - 2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Karte Baulandprogramm 2018 - 2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Stufe 1 Baulandprogramm 2018 - 2025

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Stufe 2 Baulandprogramm 2018 - 2025

1689 Zeichen

Baulandprogramm 2018-2025 Anlage 3 zur Vorlage V/0207/2018 
(Entwurf 16.04.2018) 
Stufe 2 (Flächensicherung) 
Stadtteil 
Name 
Stadtteil 
Name 
Stadtbezirk Mitte Stadtteil Kinderhaus 
Mitte - Hörster - Parkplatz Kinderhaus - Südl. Helgolandweg 
Mitte - Gartenstr. / Niedersachsenring Kinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia 
Mitte - westl. Hammerstr. / Umgehungsstr. 
Mitte - Manfred-von-Richthofenstr. (ehem. BW-Standort) Stadtteil Sprakel 
Mitte - Mauritzheide Sprakel - nördliche Erweiterung 
Mitte - östl. Gartenstr. Sprakel - westl. Erweiterung, südl. Landwehr 
Mitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße 
Stadtteil Mauritz-Ost 
Stadtteil Gievenbeck Mauritz Ost - Westl. Schmittingheide 
Gievenbeck - südlich Laxenburg 
Gievenbeck - Borghorstweg Stadtteil Gelmer 
Gievenbeck - nördlich Toppheide (ehem. Institut) Gelmer - nördliche, östliche Erweiterung 
Gievenbeck - westlich Technologiepark 
Stadtteil Gremmendorf 
Stadtteil Sentrup Gremmendorf - Lilienthalweg 
Sentrup - Muckermannweg 
Sentrup - Albert-Schweitzer-Str. / Fliednerstr. Stadtteil Angelmodde 
Angelmodde - Westfalen AG 
Stadtteil Albachten Angelmodde - Nördl. Homannstr. 
Albachten - Erweiterung nach Nordosten 
Stadtteil Wolbeck 
Stadtteil Roxel Wolbeck - südl. Petersheide 
Roxel - südl. Tilbecker Str. Sportplatz Teil 2 Wolbeck - Westl. Brandhoveweg 
Roxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach Wolbeck - Berdel 
Roxel - Nordwest 
Stadtteil Hiltrup 
Stadtteil Nienberge Hiltrup - Südlich Tulpenweg 
Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil Hiltrup - Südlich Pfarrer-Ensink-Weg 
Häger - nördlich der Bahn 
Häger - östliche Erweiterung Stadtteil Amelsbüren 
Amelsbüren - Westl. Böckenhorst 
Amelsbüren - südostl. Erweiterung

Anlage 1 Karte Baulandprogramm 2018 - 2025

576 Zeichen

k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
k
814-04C
562-07
814-04B
871-09
515-04B
981-04
464-05
862-03
541-03
983-04
712-02
515-04C
774-06
431-02
681-07
515-04D
681-05
562-10
814-04A547-08
634-02
462-01
344-03
972-05
681-04C
515-04A
333-03
614-03
573-07A
561-07
572-08
572-07
526-04
622-02
966-05
623-05
333-04
331-01
Wohnbauflächenmonitoring
Kartografie
und Entwurf: Michael Telgmann
04/2018
Stufe 2 (Flächensicherung)k
Baulandprogramm 2018 - 2025          
Stand: Entwurf 16.04.2018
Stufe 1 (Baulandaktivierung)
ANLAGE 1 ZUR VORLAGE V/0207/2018

Anlage 2 Stufe 1 Baulandprogramm 2018 - 2025

3875 Zeichen

Baulandprogramm 2018-2025 Anlage 2 zur Vorlage V/0207/2018 
(Entwurf 25.05.2018) 
Stufe 1 (Baulandaktivierung) 
- nicht erforderlich 
● vorhanden 
● größtenteils vorhanden 
 abgeschlossen 
 noch nicht abgeschlossen 
Wohneinheiten (04/2018) 
Nr. / Zelle Name Mefa Efa insg. 
Liegen- 
schaftliche 
Sicherung 
Freigabe 
städtebaul. 
Konzept 
Schaffung 
Planungsrecht 
Bau der öff. 
Erschließung 
Baureif 2018 
331-01 Mitte - östl. Dahlweg / Südpark 57 0 57 -   ●
462-01 Mitte - Zentrum Nord 514 0 514 -   ●
464-05 Mitte - Südl. Markweg 210 105 315 -   
541-03 Mecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp (B eresa) 300 95 395 -   
623-05 Kinderhaus - Südl. Ermlandweg 45 0 45    
Summe 2018 1126 200 1326 
Entwicklungsstand (04/2018)

- nicht erforderlich 
● vorhanden 
● größtenteils vorhanden 
 abgeschlossen 
 noch nicht abgeschlossen 
Wohneinheiten (04/2018) 
Nr. / Zelle Name Mefa Efa insg. 
Liegen- 
schaftliche 
Sicherung 
Freigabe 
städtebaul. 
Konzept 
Schaffung 
Planungsrecht 
Bau der öff. 
Erschließung 
Baureif 2019 
333-03 Mitte - südl. Roddestr. 284 0 284 -   ●
333-04 Mitte - nördl. Roddestr. 45 0 45 -   ●
344-03 Düesberg - Nordkirchenweg 40 25 65    
515-04A Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1a 100 10 110    
526-04 Sentrup - westl. Steinfurter Str. (ehem. Eiss porthalle) 560 0 560 -   ●
572-08 Roxel - südl. Nottulner Landweg 30 0 30    
614-03 Coerde - Kiesekampweg 175 0 175 -   ●
622-02 Kinderhaus - Südlich Moorhock 54 4 58    ●
681-05 Sprakel - östl. Sprakeler Str /westl. DB 87 47 134 -   
814-04A Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 1 0 110 110    
871-09 Wolbeck - Am Steintor / Petersheide 85 115 200 -   
Summe 2019 1460 311 1771 
Entwicklungsstand (04/2018)

- nicht erforderlich 
● vorhanden 
● größtenteils vorhanden 
 abgeschlossen 
 noch nicht abgeschlossen 
Wohneinheiten (04/2018) 
Nr. / Zelle Name Mefa Efa insg. 
Liegen- 
schaftliche 
Sicherung 
Freigabe 
städtebaul. 
Konzept 
Schaffung 
Planungsrecht 
Bau der öff. 
Erschließung 
Baureif 2020 
431-02 Mitte - Neuhafen / Hafenkante 550 0 550 -   
515-04B Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1b 350 60 410    
515-04C Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 2 435 0 435    
562-07 Albachten - östl.Erw. südl. Teil 309 166 475    
562-10 Albachten - Steinbrede 87 55 142 ●   
634-02 Kinderhaus - Südl. Langebusch 180 15 195    
814-04B Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 2 800 0 800    
966-05 Hiltrup - Zur Vogelstange 50 0 50    
981-04 Amelsbüren - Nordwestl. Am Dornbusch 105 65 170    
Summe 2020 2866 361 3227 
Entwicklungsstand (04/2018)

- nicht erforderlich 
● vorhanden 
● größtenteils vorhanden 
 abgeschlossen 
 noch nicht abgeschlossen 
Wohneinheiten (04/2018) 
Nr. / Zelle Name Mefa Efa insg. 
Liegen- 
schaftliche 
Sicherung 
Freigabe 
städtebaul. 
Konzept 
Schaffung 
Planungsrecht 
Bau der öff. 
Erschließung 
Baureif 2021 
515-04D Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 3 215 30 245    
561-07 Albachten - Lindenallee / nördl.freie Flur 20 15 35    
572-07 Roxel - Südlich Roxeler Straße 35 35 70    
573-07 Roxel - südl. Tilbecker Str. Teil 1 74 0 74    
681-04C Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landweh r 2. Teil 0 11 11    
712-02 Mauritz Ost - Maikottenweg 65 110 175    
814-04C Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 3 875 15 890    
862-03 Angelmodde - Südl. Hiltruper Str. 220 70 290    
972-05 Hiltrup - Westfalenstr (ehem. Baumschule Esch weiler) 155 25 180 -   
983-04 Amelsbüren - Böckenhorst 100 100 200    
Summe 2021 1759 411 2170 
Baureif 2022 
547-08 Mecklenbeck - Südlich verlegter Heroldstraße 110 50 160    
681-07 Sprakel - östl.Bahn (ehemals GE) 140 60 200    
774-06/07 Handorf - Kirschgarten / Bäder 160 80 240    
Summe 2022 410 190 600 
Summe 2018 - 2022 7621 1473 9094 
Entwicklungsstand (04/2018)

Beschlussvorlage

20634 Zeichen

V/0207/2018 
V/0207/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fortschreibung des Baulandprogramms 2018 - 2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Fortschreibung des Baulandprogramms 2018 – 2025 (Anlagen 1 bis 3) wird beschlo s-
sen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Baulandentwicklung gemäß fortgeschriebenem Ba u-
landprogramm 2018 – 2025 erforderlichen liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und e r-
schließungstechnischen Schritte in den einschlägigen Arbeitsprogrammen der städtischen 
Fachämter zu verankern. 
 
3. Vor dem Hintergrund der hohen Priorität der Baulandentwicklung nimmt der Rat zur Kenn t-
nis, dass die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten prüft, die Prozess - und Projektsteuerung 
der Baulandentwicklung weiter zu optimieren. 
 
 
 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
28.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bartmann 
Telefon: 492-6115 
Bartmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0207/2018 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten der beteiligten 
Fachämter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils en t-
sprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Begründung: 
Zu Beschlusspunkt 1.) Fortschreibung des Baulandprogramms 
 
Mit dem Baulandprogramm 2018 - 2025 werden diejenigen Flächen für eine Entwicklung zur Baure i-
fe1 ausgewählt, mit denen die wohnungs - und stadtentwicklungspolitischen Ziele am besten erreicht 
werden können. Es werden alle Flächen in das Baulandprogramm aufgenommen, bei denen die Stadt 
die Entwicklung der Baureife aktiv begleitet.  
 
Da die Baulandaktivierung von v ielen Faktoren (liegenschaftlichen, planerischen, fachgesetzlichen 
etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm dynamisch und auf eine jährliche Fortschreibung ang e-
legt. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung des Baulandprogramms 2018  – 
2025 angestrebt.  
1.1 Konzeptionelle Einbindung des Ba u-
landprogramms  
Um den besonderen Herausforderungen des 
Wohnungs- und Baulandmarktes begegnen zu 
können, hat die Stadt Münster das Handlung s-
konzept Wohnen erarbeitet (vgl. V/0593/2013). 
Die Umsetzung  des Handlungskonzeptes soll 
dazu beitragen, die Wohnungsversorgung zu 
verbessern und insgesamt zu einer Entspannung 
am Wohnungsmarkt führen. 
  
Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Erhöhung 
des Angebots an Wohnungen, um der gewac h-
senen Nachfrage gerecht  werden zu können. 
Daher liegt ein besonderes Augenmerk darauf, 
die Anzahl der Wohnungsbaufertigstellungen in 
Münster weiter zu steigern.  
 
Insofern ist das Baulandprogramm als wesentl i-
cher Teil des Prozesses der Baulandentwicklung 
ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Hand-
lungskonzepts Wohnen.  
 
Die Entwicklung einer einzelnen Fläche zur Baureife ist ein langwieriger und komplexer Prozess, der 
durch eine Vielzahl politischer Entscheidungen begleitet wird. Dieser Prozess kann in Phasen eing e-
teilt werden (vgl. Abb. 1). Die Stadt Münster hat für die einzelnen Phasen konzeptionelle Bausteine 
entwickelt, die systematisch aufeinander aufbauen und eine ganzheitliche Bearbeitung der Baulan d-
bereitstellung erleichtern.  
Die Phase I wird durch das o.a. Kommunale Handlungskonzept Wohnen, ergänzt um die Erkenntni s-
se aus dem Prozess der Planungswerkstatt 2030, abgedeckt.  
                                                
1 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.  
Flächen-
sicherung
Ziele Bedarfe
Bauland-
aktivierung
Nutzungs-
vorbereitung
Leitbilder 
Mengengerüste
Prognosen 
Konzepte
Bodenbevorratung
REP 
FNP
Vertragliche Regelungen 
Wettbewerb 
Bebauungsplan 
Bodenordnung 
Erschließung
Vermarktung 
Baugenehmigung 
Wohnungsbauförderung
Phase I
Phase II
Phase III
Phase IV
 
 
Abb. 1: Phasen der Wohnbaulandentwicklung   
(Quelle: Handlungsprogramm Wohnen 1993)

- 3 - 
V/0207/2018 
  
  
Abb. 2: Stufen des Baulandprogramms 
 
Das Baulandprogramm steht für die Phasen II (Flächensicherung) und III (Baulandaktivierung. Auf 
Grund des langen Zeitraums des Baulandprogramms bis zum Jahr 2025 sowie aufgrund des sehr 
unterschiedlichen Entwicklungsstandes der Baugebiete werden die ausgewählten Flächen in zw ei 
Stufen in das Baulandprogramm eingestellt (vgl. Abb. 2). 
 
Stufe 1 deckt alle Flächen ab, die planerisch geeignet sind und bei denen insofern mögliche K.O. -
Kriterien für eine Entwicklung (beispielsweise landwirtschaftliche Geruchsimmissionen, fehlende E r-
schließungsmöglichkeiten) bereits geprüft wurden und die liegenschaftlichen Grunderwerbsverhan d-
lungen (sofern erforderlich) soweit fortgeschritten sind, dass realistisch von einer Realisierung im a n-
gegebenen Zeitraum (i.d.R. plus minus ein bis zwei Jahre) ausgegangen werden kann. Ebenfalls in 
Stufe 1 werden konkrete private Wohnbau -Entwicklungen, insbesondere im Rahmen vorhabenbez o-
gener Bebauungspläne, gelistet. 
In Stufe 2 des Baulandpro-
gramms sind alle Flächen 
verzeichnet, die ebenfalls 
grundsätzlich für eine Real i-
sierung anstehen, die aber die 
o.a. Merkmale noch nicht au f-
weisen. Da es in diesen Fällen 
noch offen ist, ob und wenn ja, 
wann eine Realisierung übe r-
haupt möglich ist , werden für 
diese Flächen keine weiteren 
Details angegeben. Im W e-
sentlichen entsprechen die 
Flächen des Baulandpr o-
gramms Stufe 2 den bereits 
politisch vom HA im Jahr 2013 
beschlossenen Flächen des 
sogenannten Wohnsiedlung s-
flächenkonzepts 2025 (vgl. 
Vorlage V/0230/2013). Nach 
Beschluss zur Fortschreibung 
des Wohnsiedlungsfläche n-
konzepts mit dem Zieljahr 
2030 (vgl. die nicht -öffentliche 
Vorlage V/0200/2018) sollen 
die dort identifizierten Flächen 
nach und nach in das Ba u-
landprogramm – im Regelfall 
in Stufe 2 - aufgenommen werden. 
Die IV. Phase umfasst die konkrete Nutzungsvorbereitung der Grundstücke. 
1.2 Zielwerte des Baulandprogramms  
Mit dem Handlungskonzept Wohnen hat der Rat im Jahr 2013 das Ziel beschlossen, dem Markt in 
den nächsten Jahren die Möglichkeit zu geben, jährlich mindestens 1.500 Wohneinheiten (WE) fertig 
zu stellen (vgl. Vorlage V/0593/2013). Mit Beschluss zum Baulandprogramm 2015 -2020 vom 
16.09.2015 hat der Rat entschieden, dass eine jährliche Bauleistung von 2.000 WE angestrebt we r-
den soll (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0088/2015/1. Erg.). Dieser Zielwert von 2.000 WE / Jahr ist im 
Rahmen der Beschlüsse zur Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 – 2025 (vgl. Vorlage 
V/0153/2016) und 2017 – 2025 (vgl. Vorlage V/0215/2017) sowie im P rozess der Planungswerkstatt 
2030 (vgl. die Vorlagen V/0945/2016 und V/0200/2018) bestätigt worden.

- 4 - 
V/0207/2018 
Die realisierte Zahl an Wohnungsfertigstellungen hat in den letzten Jahren den Wert von 1.500 WE / 
Jahr (Zielwert bis zum Jahr 2015) erreicht und sogar überschritten. Sie lag im Jahr 2016 bei ca. 1.700 
WE. Für das Jahr 2017 ist die statistische Nacherfassung der fertiggestellten Wohnungen noch nicht 
abgeschlossen, aus den bisher vorliegenden Erkenntnissen wird die Fertigstellungszahl auf ca. 1.750 
– 1.800 WE geschätzt. Dies bedeutet eine weitere Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Auch in Bezug 
auf die Baugenehmigungen ist – entgegen dem bundesweiten Trend – eine signifikante Zunahme 
erkennbar, so dass mit einer weiteren Belebung der Bautätigkeit in den Jahren  2018 bzw. 2019 g e-
rechnet werden kann. 
 
In den letzten Jahren ist regelmäßig mehr als die Hälfte der jährlichen Wohnungsneubauleistung a u-
ßerhalb der Baugebiete entstanden (spontane Bautätigkeit). In den Jahren 2012 bis 2016 lag dieser 
Wert absolut bei je ca. 1.000 WE / Jahr. Als Empfehlung der Planungswerkstatt 2030 wurde eine (r e-
duzierte) Zielzahl von ca. 750 WE an spontaner Bautätigkeit angenommen. Für das Baulandpr o-
gramm verbleibt damit ein Zielwert von 1.250 WE / Jahr (vgl. dazu auch die nicht -öffentliche Vorlage 
V/0200/2018 zum Prozess der Planungswerkstatt 2030). Um diese Zielgröße zu erreichen, ist auch 
die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen zu Wohngebieten erforderlich. 
 
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten der Baulandaktivierung konnte dieser Wer t bis zum Jahr 2017 
noch nicht erreicht werden. Die Fortschreibung des Baulandprogramms sieht jedoch vor, dass die 
Zielzahl dieses Jahr sowie in den Folgejahren erreichbar ist.  
 
Der Zielwert von 1.250 WE / Jahr, die über das Baulandprogramm zur Baureife g elangen sollen, gilt 
auch für die Jahre 2022 ff, in denen in Stufe 1 des Baulandprogramms noch nicht ausreichende 
(2022) bzw. gar keine (2023 – 2025) Flächen genannt werden. Die in Stufe 2 genannten Flächen 
werden hierfür derzeit sukzessive planerisch vorg eprüft und es werden die liegenschaftlichen Ve r-
handlungen geführt, um die Voraussetzungen zu schaffen, die Flächen dann in den nächsten Jahren 
der Stufe 1 des Baulandprogramms zuzuführen. Weitere Flächen, die im Rahmen des Prozesses 
Planungswerkstatt 2030 für eine Wohnsiedlungsentwicklung als gut geeignet identifiziert worden sind, 
stehen für die Jahre 2026 – 2030 zur Verfügung, können im Einzelfall – bei Vorliegen der Vorausset-
zungen – aber auch vorher zur Baureife entwickelt werden. Diese Flächen können z ur nächsten Fort-
schreibung des Baulandprogramms 2019 – mit einem voraussichtlichen Zielhorizont 2030 – in das 
Baulandprogramm in Stufe 2 oder ggf. auch in Stufe 1 aufgenommen werden. 
 
1.3 Veränderungen bei der Fortschreibung des Baulandprogramms 2018 – 2025 
Gegenüber dem Baulandprogramm 2017 – 2025 haben sich die nachfolgend aufgelisteten konkreten 
Änderungen ergeben. 
 
Herausnahme von Baugebieten, die im Jahr 2017 baureif geworden sind 
 
Die im Baulandprogramm 2017 – 2025 für das Jahr 2017 eingeplanten Baugebiete wurden im letzten 
Jahr planmäßig baureif. Insofern werden die nachfolgend aufgelisteten Baugebiete aus dem Ba u-
landprogramm herausgenommen und in das Baulandmonitoring überführt, um die tatsächliche Ina n-
spruchnahme in den nächsten Jahren nachhalten zu können. 
 
Mitte – Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege 
Angelmodde – Schlesienstraße / Albersloher Weg 
Wolbeck-Nord – Nördlich Am Borggarten (letzter Bauabschnitt) 
Hiltrup – Lange Straße / Malteser Straße 
Amelsbüren – Nördlich Deermannstraße 
 
Neuaufnahme von Baugebieten in Stufe 1 (Baulandaktivierung) des Baulandprogramms (BLP): 
 
Sentrup – Westlich Steinfurter Straße (ehem. Eissporthalle) – bisher Stufe 2 des BLP 
Mecklenbeck – Südlich verlegter Heroldstraße – bisher Stufe 2 des BLP

- 5 - 
V/0207/2018 
Roxel – Südlich Roxeler Straße - neu 
Albachten – Lindenallee / Nördlich Freie Flur – bisher Stufe 2 des BLP 
Hiltrup – Westlich Westfalenstraße (ehem. Baumschule Eschweiler) – bisher Stufe 2 des BLP 
 
 
Diese in Stufe 1 neu aufgenommenen Baugebiete weisen eine Kapazität von insgesa mt ca. 1000 
neuen WE auf.  
 
Zeitliche Verschiebungen von Baugebieten 
 
Auf Basis des ämterübergreifenden Monitorings liegen genaue Erkenntnisse über den Entwicklung s-
stand der einzelnen Baugebiete der Stufe 1 des Baulandprogramms vor. Auch im letzten Jahr ha t es 
bei einer Reihe von Gebieten Verzögerungen gegeben, die dazu führten, dass die geplante Baureife 
dieser Baugebiete um ein Jahr nach hinten verschoben werden musste. Die Gründe für zeitliche Ve r-
zögerungen sind vielfältig und können folgendermaßen zusammengefasst werden: 
 
Gründe, die im Wesentlichen im Verantwortungsbereich des Vorhabenträgers / Eigentümers liegen: 
 
Mitte – südlich und nördlich Roddestraße 
Mitte – Gartenstraße / Niedersachsenring (jetzt Stufe 2 des Baulandprogramms) 
Mitte – Neuhafen / Hafenkante 
Kinderhaus – Südlich Moorhock 
Gremmendorf – Lilienthalweg (jetzt Stufe 2 des Baulandprogramms) 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide 
 
Fachliche Gründe (sowohl bei städtischen wie auch privaten Entwicklungen): 
 
Sprakel – Östlich Sprakeler Straße / westlich DB (Entwässerungsproblematik) 
Kinderhaus – Südlich Langebusch (Wasserrechtliches Verfahren erforderlich) 
Angelmodde – Südlich Hiltruper Straße (Städtebauliches Qualifizierungsverfahren erforderlich) 
Amelsbüren – Böckenhorst (Städtebauliches Qualifizierungsverfahren erforderlich) 
 
Gründe, die der Stadt Münster zuzurechnen sind (insbes. fehlende Personalressourcen): 
 
Roxel – Südlich Tilbecker Straße Teil 1 
Sprakel – Östlich Bahn  
Sprakel – westliche Erweiterung, Nördlich Landwehr, 2. Teil (Prüfung potenzieller Schulstandort) 
Handorf – Kirschgarten / Bäder  
Hiltrup – Zur Vogelstange  
Amelsbüren – Nordwestlich am Dornbusch  
 
Die notwendigen Personalkapazitäten sind im Stellenplan 2018 eingeplant und für 2019 angemeldet. 
 
Einen Sonderfall bilden die beiden ehemaligen Kasernenstandorte Oxford und York. Da die Ankauf s-
verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erst in diesem Frühjahr  abge-
schlossen werden konnten, verzögert sich auch hier die Baureife bei beiden Standorten um voraus-
sichtlich ca. 1 Jahr.  
 
Das Baugebiet Kinderhaus – Südlich Ermlandweg kann von 2019 auf 2018 vorgezogen werden, da 
die Bebauungsplanung bereits abgeschlossen ist und die Ausschreibung des Grundstücks dieses 
Jahr erfolgen soll. Die notwendigen Tiefbau -Arbeiten zur Anbindung an die Grevener Straße können 
ebenfalls dieses Jahr erfolgen. 
 
Insgesamt hat das Baulandprogramm 2018 – 2025 ein Volumen von über 9.000 WE in Stufe 1 bis 
zum Jahr 2022 sowie ein weiteres Potenzial von maximal bis zu 8.000 WE in Stufe 2. Es li egt damit 
insgesamt deutlich über dem unter 1.2 genannten Zielwert.

- 6 - 
V/0207/2018 
 
InfrastrukturErschließung
BevölkerungsprognoseVerbindliche 
Bauleitplanung
REP / FNP 
Bodenbevorratung
Ziele der Stadtentwicklung 
Ziele der Wohnungspolitik
Investitionsprogramm
Flächenbedarfe 
Bauleistung
Baulandmonitoring
Baulandprogramm 
Raum, Zeit, Menge
 
 
  
Abb. 3: Koordinationsinstrument Baulandprogramm  
 
 
Aus der Erfahrung der letzten Jahre ist bekannt, dass es immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen 
bei der Entwicklung einzelner Baugebiete kommt. Da diese aber jeweils sehr individuell s ind, können 
sie nicht von vornhinein in den Zeitketten eingeplant werden. In Einzelfällen gibt es auch zeitliche 
Verschiebungen nach vorne. Vor diesem Hintergrund sollten die Zahlen des Baulandprogramms j e-
weils deutlich über dem Zielwert von 1.250 / WE pro  Jahr liegen, damit trotz verschiedener Verzög e-
rungen erwartet werden kann, dass jedes Jahr eine Baureife in dieser Größenordnung tatsächlich 
realisierbar sein wird.  
 
Für die Stufe 2 des Baulandprogramms (bis zum Jahr 2025) ergibt sich ein weiteres Potenz ial von 
maximal bis zu 8.000 WE. Da sich erfahrungsgemäß nicht alle Gebiete des Baulandprogramms Stufe 
2 werden entwickeln lassen können (aus liegenschaftlichen, immissionsschutzrechtlichen etc. Grü n-
den), müssen diese Kapazitäten der Stufe 2 des Baulandpro gramms relativiert werden. Im Rahmen 
der Planungswerkstatt 2030 ist empfohlen worden, etwa dreimal so viele Baugebiete zu identifizieren 
wie tatsächlich realisiert werden sollen, um die notwendige liegenschaftliche und planerische Flexibili-
tät zu erhalten.  Setzt man in Bezug auf die Flächen des Baulandprogramms Stufe 2 einen solchen 
Faktor ebenfalls an, so ergibt sich eine Fläche in einer Größenordnung von max. ca. 70 ha, die m a-
ximal in den nächsten Jahren entwickelt werden kann. Dies entspricht einem Poten zial von ca. 2.500 
- 3.000 WE. Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass es zu weiteren – heute noch nicht 
bekannten – Nachverdichtungen und Umwandlungen im Siedlungsbestand kommen wird, die plan e-
risch begleitet Eingang in das Baulandprogramm finden werden.  
 
Bei der nächsten Fortschreibung des Baulandprogramms im Jahr 2019 sollen die im Rahmen der 
Planungswerkstatt 2030 identifizierten Flächen sukzessive in das Baulandprogramm aufgenommen 
werden.  
 
Zu Beschlusspunkt 2.)  Baulandprogramm als koordinierte Zielplanung 
Das Baulandprogramm ist 
das Instrument zur Koordin a-
tion der verschiedenen Akt i-
vitäten in der Ve rwaltung zur 
Baulandaktivierung. Mit dem 
Zieljahr für die Baureife we r-
den die Zeiträume für die 
Verhandlungen zur Siche r-
stellung der Mitwirkung der 
Eigentümer bzw. Investoren 
(an den Zielsetzungen der 
Sozialgerechten Bodennu t-
zung, vgl. Vorlage 
V/0039/2014), die Baulei t-
planung, die Ausbaupl anung 
und die Erschließungsarbe i-
ten (Ka nalbau, Straßenbau) 
bestimmt. Der Abschluss der 
Bebauungsplanung ist V o-
raussetzung für den Bau der 
öffentlichen Erschließung s-
einrichtungen. 
 
Um für alle beteiligten Ämter und auch die politischen Entscheidungsträger eine größtmögliche 
Transparenz herzustel len, werden für die einzelnen Baugebiete weitergehende Informationen zum 
Stand der Aktivierung aufgeführt.

- 7 - 
V/0207/2018 
  
Der Zeitpunkt der Baureife bestimmt den frühest möglichen Beginn der Wohnungsbautätigkeit und 
liefert damit wichtige Orientierungen für die Planung von Wohnfolgeeinrichtungen. Letztlich betrifft das 
Baulandprogramm die Arbeitsprogramme aller Dienststellen, die mit ihren Leistungen entweder zur 
Baureife oder zur Funktionsfähigkeit eines Gebietes beitragen. Um die Anforderungen der Baulandak-
tivierung in den Arbeitsprogrammen berücksichtigen zu können, ist eine Verbindlichkeit des Baulan d-
programms erforderlich. Darüber hinaus bedarf das Baulandprogramm zu seiner Wirksamkeit einer 
jährlichen Aktualisierung, die mit dieser Vorlage vorgenommen werden soll. 
 
Zu Beschlusspunkt 3.)  Prozess- und Projektsteuerung Baulandentwicklung 
Da die Baulandentwicklung ganz entscheidend dazu beitragen soll und muss, die jährlichen Wo h-
nungsfertigstellungszahlen weiter zu steigern (vgl. Punkt 1.2), um dem Nachfragedruck im Wo h-
nungsmarkt begegnen zu können, sollte sie mit besonderer Priorität verfolgt werden. Daher prüft die 
Verwaltung derzeit die Möglichkeiten sowie die zu schaffenden Voraussetzungen, um eine überg e-
ordnete, ressortübergreifende Prozess- und Projektsteuerung für (alle größeren) Baugebiete des Bau-
landprogramms zu etablieren. 
 
Im Jahr 2016 wurde bereits ein ämterübergreifendes Monitoring der Baulandprogramm -Baugebiete 
eingeführt. In diesem Zuge wurden erstmals genauere Zeitketten für die notwendigen Aktivierung s-
schritte (Prozess der Baulandentwicklung: Auswahl der Flächen durch Baulandprogramm, Anpassung 
FNP, Erwerb von Flächen, städtebaulicher Entwurf, Bebauungs- und Erschließungsplanung, Bau der 
Erschließungsanlagen) für jedes einzelne Baugebiet erstellt. Dieses Monitoring bildet die (groben) 
Zeitketten für die einzelnen Aktivierungsschritte unterjährig ab und ist Grundlage für ggf. erforderliche 
Prozessanpassungen. Eine übergeordnete Prozess - und Projektsteuerung, die das primäre Ziel ve r-
folgt, die Abläufe weiter  – sofern möglich – zu beschleunigen und zeitliche Verzögerungen auf ein 
Minimum zu beschränken, existiert bisher nicht.  
 
Diese generelle Prozesssteuerung und Steuerung der Entwicklung einzelner Baugebiete (Projek t-
steuerung) müsste sämtliche Zeitketten un d Abläufe für jedes Baugebiet noch detaillierter und tiefe r-
gehender untersuchen, um sie optimal aufeinander abstimmen zu können und ggf. noch vorhandene 
Beschleunigungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Im Rahmen eines solchen Controllings muss darauf auf-
bauend gewährleistet werden, dass bei den einzelnen Aktivierungsschritten (auch nicht vermeidbare) 
Verzögerungen rechtzeitig erkannt werden, um – vor dem Hintergrund der o.a. hohen Priorität der 
Baulandentwicklung – entsprechend steuernd eingreifen zu können. 
 
Über ggf. erforderliche organisatorische Strukturen und personelle Ressourcen zur Durchführung 
einer solchen Prozess- und Projektsteuerung wird nach abgeschlossener Prüfung durch die Verwa l-
tung gesondert zu entscheiden sein. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:   Karte Baulandprogramm 2018 – 2025 
Anlage 2:   Tabelle Baulandprogramm 2018 – 2025 Stufe 1  
Anlage 3:  Tabelle Baulandprogramm 2018 – 2025 Stufe 2

Anlage A

3403 Zeichen

Anlage A zur V/0207/2018 
Kurzüberblick 
Mit dem Baulandprogramm 2018 - 2025 werden diejenigen Flächen benannt, die in den nächsten 
Jahren zur Baureife entwickelt werden sollen. Da die Baulandaktivierung von vielen Faktoren (lie-
genschaftlichen, planerischen, fachgesetzlichen etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm dy-
namisch. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung angestrebt. Der Zielwert, 
jährlich über das Baulandprogramm eine Baureife von 1.250 Wohneinheiten zu erreichen, wird 
nach derzeitigem Stand erreicht. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft.“ 
verfolgt. Dabei spielt im Wesentlichen das Ziel der Weiterentwicklung der Stadt mit hohem 
Wohnwert eine Rolle, mittelbar jedoch auch das Ziel einer hohen Umwelt- und Naturqualität, da 
die Belange von Natur und Umwelt regelmäßig eine hohe Bedeutung im Rahmen der Bauland-
entwicklung genießen. 
 
Das Teilziel lautet: „Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für alle Bevölkerungs-
gruppen“. Dazu sollen kurz- bis mittelfristig die notwendigen neuen Baugebiete zur Baureife ge-
führt werden. Das Baulandprogramm begleitet damit den Prozess der Entwicklung neuer Wohn-
baugebiete vom Planungsbeginn bis zur Baureife. Eine Baureife dieser Baugebiete ist i.d.R. für 
die Jahre 2018 - 2025 vorgesehen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten der beteiligten 
Fachämter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils ent-
sprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die 
Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche 
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“) Rechnung tragen zu können.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt 
für die Einwohnerentwicklung (zunehmende Einwohnerzahl, sinkende Haushaltsgrößen, älter 
werdende Gesellschaft) entsprechende Wohnbauentwicklungsflächen zur Verfügung stellen 
muss, um seiner (oberzentralen) Funktion gerecht werden zu können. 
Die Vorlage trifft insoweit klimaschutzrelevante Aussagen als in ihr Flächen für eine weitere Sied-
lungsflächenentwicklung benannt werden. Jede weitere Siedlungsentwicklung im Außenbereich 
bedeutet einen – auch klimaschutzrelevanten – Eingriff in Natur und Landschaft.

Beratungsverlauf (10)

07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 24.1 Vorberatung
Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 26.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (56)

  • Schlesienstraße
  • Heroldstraße 110
  • Lindenallee
  • Roddestraße 284
  • Gartenstraße
  • Grevener Straße
  • Umgehungsstraße
  • Sibeliusstraße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Fliednerstraße
  • Homannstraße
  • Tilbecker Straße
  • Pienersallee
  • Steinfurter Straße
  • Hiltruper Straße 220
  • Hohenzollernring
  • Albersloher Weg
  • Niedersachsenring
  • Lilienthalweg
  • Böckenhorst 100
  • Helgolandweg
  • Hoher Heckenweg
  • Borghorstweg
  • Muckermannweg
  • Brandhoveweg
  • Waltruper Weg
  • Dahlweg
  • Markweg 210
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp
  • Ermlandweg 45
  • Nordkirchenweg 40
  • Nottulner Landweg 30
  • Kiesekampweg 175
  • Maikottenweg 65
  • Am Borggarten
  • Am Steintor
  • Zur Vogelstange 50
  • Am Dornbusch 105
  • Westfalenstraße
  • Sprakeler Straße
  • Pfarrer-Ensink-Weg
  • Bernsmeyerstiege
  • Deermannstraße
  • Roxeler Straße 35
  • Schmittingheide
  • Kirschgarten
  • Mauritzheide
  • Freie Flur 20
  • Kinderhaus
  • Petersheide 85
  • Langebusch 180
  • Tulpenweg
  • Steinbrede 87
  • Berdel
  • Düesberg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0207/2018
Typ
Vorlagen
Datum
18.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37