V/0046/2018
Sanierung der kath. Kindertageseinrichtung St. Anna in Mecklenbeck
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St.Anna_Raumplan
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St.Anna_Sanierungskonzept
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DANNE LINNEMANNSTÖNS PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT ARCHITEKTEN UND STADTPLANER Sanierungskonzept Kita St. Anna Mecklenbeck, Stand 22.11.2017 AMTSGERICHT ESSEN REGISTERNR: PR 3085 BERGSTRASSE 36-38 TEL 0251- 925226 48143 MÜNSTER FAX 0251- 70360371 INFO@DLP-ARCHITEKTEN.DE STEUERNR. 3371574010042 WWW.DLP-ARCHITEKTEN.DE BIC WELADED1MST IBAN DE79 4005 0150 0034 3978 44 BANKVERBINDUNG SPARKASSE MÜNSTERLAND OST DANNE LINNEMANNSTÖNS PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT ARCHITEKTEN UND STADTPLANER Sanierungskonzept Kath. Kindertageseinrichtung St. Anna Münster-Mecklenbeck Einleitung Die Tageseinrichtung gehört zur Kath. Kirchengemeinde St. Anna und liegt am Dingbängerweg 59 in Mecklenbeck im west. Stadtteil von Münster. Es werden Kinder im Alter von 0-6 Jahren in drei unterschiedlichen Gruppen von qualifiziertem Fachpersonal betreut, seit Jahren auch integrativ mit einer zusätzlichen Fachkraft. Die Kath. Kirchengemeinde St. Anna hat das Architekturbüro DLP, Danne . Linnemannstöns Partnerschaftsgesellschaft mbB Architekten und Stadtplaner beauftragt, den Sanierungsbedarf in der Kindertagepflegeeinrichtung zu definieren und mit Kostenansätzen zu versehen, da an mehreren Stellen in der Einrichtung in der letzten Zeit Schäden zutage treten. Hierbei sind zu benennen Beschädigungen der Dacheindeckung und der Fassade (vorrangig der West / Süd-West-Seite), Schimmelbefall in Sanitärräumen, defizitäre Sanitär- und Wickelbereiche, welche nicht den heutigen Anforderungen an diese Räumlichkeiten entsprechen, ein fehlendes Lüftungskonzept etc. DLP haben mehrere Ortsbegehungen durchgeführt, in der die vorgenannten Mängel besichtigt und fotografisch dokumentiert wurden. Zwischenzeitlich hat auch eine Kamerabefahrung und Spülung der alten Entwässerungsrohe rund um die Kirche St. Anna und der dazugehörigen Einrichtungen einschl. der Kita stattgefunden. Nachfolgend werden diese Mängel beschrieben und Hinweise zu einer möglichen Sanierung gegeben. 1.Dach 1.1 Dachflächensanierung Das Dach ist in Teilbereichen flächig (ca. 200 m?) zu sanieren, da an mehreren Stellen bereits Feuchtigkeit nach Innen eintritt und an den Oberflächen innenseitig zu erkennen ist. Bei der Begehung wurde deutlich, dass das Dach bereits partiell geöffnet und geflickt wurde. Zu einer flächigen Sanierung wird geraten gem, der folgenden Grafik. Die Sanierung des Daches trägt zudem zu einer besseren Dämmung des Gebäudes bei, Stichwort energetische Sanierung. Grippeniaum sole 3 dahs FACHDACHL CHEN SARIERUNGSBEDARF BERGSTRASSE 36-38 TEL 0251. 925226 AMTSGERICHT ESSEN REGISTERNR: PR 3085 48143 MÜNSTER FAX 0251- 703603714 SLR -ARCHITEKTEN.DE STEUERNR. 337/5740/0042 WWW. DLP-ARCHITEKTEN.DE BANKVERBINDUNG SPARKASSE MÜNSTERLAND OST BIC WELADEDIMST IBAN DE7940050150 0034 3978 44 DANNE LINNEMANNSTÖNS PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT ARCHITEKTEN UND STADTPLANER 1.2 Lichtkuppeln Die Lichtkuppeln sind noch aus dem Ursprungsjahr, größten Teils undicht, unzureichend gedämmt und sollten erneuert werden, Garen 3.6 Jarıd BERGSTRASSE 36-38 TEL 6251- 925226 AMTSGERICHT ESSEN REGISTERNR: PR 3085 48143 MÜNSTER FAX 0251- 70360371 INFO@BLP-ARCHITEKTEN.DE STEUERNR. 3371574010042 WWW.DLP-ARCHITEKTEN.DE BANKVERBINDUNG SPARKASSE MÜNSTERLAND OST BIC WELADED/MST IBAN DE79 40050150 0034 3978 44 DANNE LINNEMANNSTÖNS PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT ARCHITEKTEN UND STADTPLANER 1.3 Aufgehendes Mauerwerk der Gruppenräume über den Flachdachanschlüssen Diese Anschüsse sind ebenfalls im Zuge der Dachsanierung zu überprüfen. Es ist wahrscheinlich, dass auch hier (wie bereits in den anderen Gebäudeteile festgestellt wurde) Dichtbahnen wie z.B. eine Z-Sperre im Mauerwerk gar nicht oder nur in unzureichender Weise eingebaut worden sind, bzw. über die Jahre schadhaft geworden sind. Hier ist der Schnittpunkt zwischen dem Gewerk der Dachsanierung und der Fassadensanierung, welcher mit Fachfirmen beprobt und überarbeitet werden sollte. 2. Fassade 2.1 Fassadensanierung Wie bereits bei der Kirche durchgeführt (s. auch Gutachterliche Stellungnahme zur Beurteilung der Standsicherheit der Verblendfassade der Pfarrkirche St. Anna in Münster-Mecklenbeck, Verfasser Ing.-Büro Bökamp) und momentan beim Gemeindezentrum in Ausführung, muss die vorhandene Klinker-Fassade, vor allem auf der Wetterseite saniert werden, um den Bestand dauerhaft erhalten zu können und eine weitere Beschädigung zu vermeiden. Nachfolgend einige Fotos der zu sanierenden Fassadenbereiche: BERGSTRASSE 36-38 TEL 0251. 925226 AMTSGERICHT ESSEN REGISTERNR: PR 3085 48143 MÜNSTER FAX 0254- 70360374 INFO@BLP-ARCHITEKTEN,DE STEUERNR. 3371574018042 WWW.BLP-ARCHITEKTEN.DE BANKVERBINDUNG SPARKASSE MÜNSTERLAND OST BIC WELADEDIMST IBAN DE794005 0150 0034 3978.44 DANNE LINNEMANNSTÖNS PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT - ARCHITEKTEN UND STADTPLANER Es müssen analog zum Gemeindezentrum die folgenden Tätigkeiten durchgeführt werden: - Aufstellen und Vorhalten eines Fassadengerüsts und von Vorhangkonsolen - Fenster und sonst. Elemente mit Folien und Spanplatten schützen - Fassadenflächen mit Heißwasserhochdruckreiniger reinigen - _ Schadhafte Verfugungen partiell manuell Entfugen und nach erfolgter Reinigung wieder fachgerecht Verfugen - Dachrand des Verblendmauerwerks nach Demontage der Abklebung abtragen - Mauerkrone neu erstellen und fachgerecht verfugen = Vorhandene nicht mehr intakte Z-Sperren austrennen und neue Z-Sperre einbringen - Einbau neuer Fensterabfangungen wo erforderlich - _ Tw. Mauerwerksbereiche zu Kontroll- und Reparaturzwecken öffnen - Schadhafte Einzelsteine ausstemmen und ersetzten - Schadhafte Dehnfugen demontieren und erneuern - Ete. 2.2 Sanierung der Befensterung (ggf. in Teilbereichen) Bestehende Holzfenster aus dem Ursprungsjahr weisen z.T. Beschädigungen und Undichtigkeiten sowie Mängel an der Bedienbarkeit und der Mechanik auf. Ein Austausch der Fenster würde zudem unter dem Aspekt der energetischen Sanierung zur besseren Energiebilanz des Gebäudes beitragen. BERGSTRASSE 36-38 TEL 0251- 925226 AMTSGERICHT ESSEN REGISTERNR: PR 3085 48143 MÜNSTER FAX 0251. 70360371 INFO@DBLP-ARCHITEKTEN.DE STEUERNR. 3371574070042 WWW,DLP-ARCHITEKTEN.DE BANKVERBINDUNG SPARKASSE MÜNSTERLAND OST BIC WELABED1MST IBAN DE79 40050150 0034 3978 44 DANNE LINNEMANNSTÖNS PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT ARCHITEKTEN UND STADTPLANER 3. Innenbereich 3.1 Schimmelstellen über Fenstern An mehreren Stellen ist Schimmelbefall innen über den Fenstern zu erkennen. Dies liegt aller Wahrscheinlichkeit nach an den folgenden Faktoren: - Undichtigkeiten aus dem Dachbereich = Kondensatbildung über den Fenstern an den kalten Oberflächen der Decken von Waschräumen, da die Fenster anscheinend häufig in Kippstellung geöffnet bleiben (vor allen in der kalten Jahreszeit) - Konstruktionsbedingte Kältebrücke an der Unterseite der Fensterstürze und der Betondecken (keine thermische Trennung zwischen Betondecke und Klinkermauerwerk vorhanden) Mögliche Sanierungsmaßnahmen: - Einbau einer feuchtegesteuerten Zwangslüftung (möglichst Be- und Entlüftung) - Sanierung und bessere Dämmung des Daches - Optimieren des Lüftungsverhaltens (Stoßlüftung statt Dauerkipp) - Dämmung der Deckenunterkante innenseitig (z.B. mit Knauf InTherm Dämmkeil) | Be zur Dänmurig dar Deökanzone Im Bereich der Außenwände 3.2 Sanierung Waschbereiche und neues Konzept für den Wickelbereich Die Sanierung der Waschräume, Bäder und des Personal-WCs sind angezeigt, da diese größtenteils noch im Ursprungszustand sind und auch die Sanitärgegenstände bereits vielfach Beschädigungen aufweisen. Der Boden / Estrich in den Sanitärbereichen wölbt sich und drückt sich an mehreren Stellen nach oben. Bei dieser Maßnahme sollten die Sanitärbereiche komplett entkernt und können neu gestaltet werden. In diesem Zuge sollte ein neues Konzept für einen Wickelbereich erstellt werden. BERGSTRASSE 36-38 TEL 0251- 925226 AMTSGERICHT ESSEN REGISTERNR: PR 3085 48143 MÜNSTER FAX 0251- 70360371 INFO@DLP-ARCHITEKTEN.DE STEUERNR. 33715740/0042 WWW.DLP-ARCHITEKTEN,DE BANKVERBINDUNG SPARKASSE MÜNSTERLAND OST BIC WELADEDIMST IBAN DE79 400501500034 3978 44 DANNE LINNEMANNSTÖNS PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT ARCHITEKTEN UND STADTPLANER Sıüppenrdum 36 Jahte 23 Jorue Grppüncsum ange 3 Järıra 3.3 Zugänge zum Kriechkeller Die Abdeckungen der beiden Zugänge zum Kriechkeller (jeweils in den Waschräumen gelegen) sollten im Zuge der Badsanierung erneuert werden. BERGSTRASSE 3 6-38 TEL 0251- 925226 AMTSGERICHT ESSEN REGISTERNR: PR 3085 48143 MÜNSTER FAX 0251- 70360371 INFO@DLP-ARCHITEKTEN.DE STEUERNR, 3371574010042 WWW. DBLP-ARCHITEKTEN.DE BANKVERBINDUNG SPARKASSE MÜNSTERLAND OST BIC WELADEDIMST IBAN DE7940050150 0034 397844 DANNE LINNEMANNSTÖNS PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT ARCHITEKTEN UND STADTPLANER 3.4 E-Check und entsprechende Maßnahmen Die Elektroinstallation sollte im Zuge der Gesamtsanierung im Hinblick auf die Sicherheit im Gebäude überprüft werden, In dieser Kita gibt es immer noch die ersten Sicherungen mit alten Fl-Schaltern. Die Anzahl der Sicherungen ist zu gering und die Fl-Schalter sind in dieser Form heute nicht mehr zulässig, Insofern werden ein E-Check und die damit verbundenen Maßnahmen dringend empfohlen. 3,5 Malerarbeiten Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen sollte entsprechende Maßnahmen getroffen werden, dass die Oberflächen, Wände und Böden wieder in einen gebrauchsfertigen Zustand gebracht werden, hierbei vorrangig Malerarbeiten und Bodenbelagsarbeiten. 3.6 Grundleitungen im Bereich Kriechkeller und innenliegende Regenfallrohre Nach Angabe von H. Wilde liegen im Bereich des Kriechkellers Grundleitungen, die teilweise über ein Kontergefälle | verfügen. Dies sollte im Zuge der Sanierung der Badbereiche behoben werden. | Des Weiteren ist bei der Dachsanierung der Zustand der innenliegenden Regenfallrohre zu beproben, da bei vergleichbaren Bauvorhaben und Konstruktionen hier oftmals eine Schadensquelle vorzufinden ist. j 3.7 Böden in der Küche + 2 Gruppenräume erneuern, incl. Estrichreparatur Der vorhandene Küchenfußboden (Linoleum) weist erhebliche Beschädigung (durch langjährige Nutzung - Verschleiß) auf und muss erneuert werden. In 2 Gruppenräumen wölbt sich der Boden, ähnlich wie in den Bädern. Der Oberboden muss entfernt werden und der Estrich muss repariert werden. Da wir es hier mit einer Fußbodenheizung zu tun haben, ist die Aufstellung von Heizkörpern, siehe 3.8, empfehlenswert. 3.8 Erneuerung der Heizungsanlage Der Kindergarten verfügt über eine sich nicht mehr in Funktion befindende Decken-Flächenheizung und über eine Fußbodenheizung, die in der Vergangenheit nach Auskunft der Nutzer/innen häufiger Funktionsstörungen aufgewiesen hat. Im Zuge der Sanierung des Gemeindezentrums und der Kirche sind ein neuer Fernwärmeanschluss an das gesamte Ensemble der St. Anna Kirche angeschlossen und die Heizungsanlage der vorgenannten Bereich komplett ereuert worden. Es wird daher vorgeschlagen, auch die Kita an die neue Heizungsanlage anzuschließen. Dies kann über den vorhandenen Kriechkeller technisch relativ einfach erfolgen. Im Kindergarten könnten dann statische Heizflächen / Heizkörper angebracht und die alte ineffiziente Fußbodenheizung stillgelegt werden. Dies wäre die kostengünstigste Maßnahme zur Erneuerung der Heizungsanlage der Kita. Eine Erneuerung der Fußbodenheizung würde deutlich höhere Investitionskosten und längere Sanierungszeiten nach sich ziehen. BERGSTRASSE 36-38 TEL 0251- 925226 AMTSGERICHT ESSEN REGISTERNR: PR 3085 48143 MÜNSTER FAX 0251- 70360371 INFO@DLP-ARCHITEKTEN.DE STEUERNR. 3371574010042 WWW ,DLP-ARCHITEKTEN.DE BANKVERBINDUNG SPARKASSE MÜNSTERLAND OST BIC WELADEDIMST IBAN DE79 40050150 0034 3978.44 DANNE LINNEMANNSTÖNS PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT ARCHITEKTEN UND STADTPLANER 3.9 Sicherheit für unvorhergesehene Maßnahmen Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden ist es sinnvoll, eine Sicherheitsposition für unvorhergesehene Maßnahmen zu bilden, da nicht alle Gegebenheiten einer Umbau- und Sanierungsmaßnahme im Vorfeld zutage treten, Die vorgeschlagene Sicherheit beträgt ca. 5% der Gesamtumbausumme einschl. Nebenkosten. 4. Wirtschaftlichkeit Bei dieser Maßnahme werden rund 413,- m? saniert und die geschätzten Kosten liegen bei 353,000,- €/ brutto. Ein vergleichbarer Neubau in der gleichen Größe würde rund 949.785,- €/ brutto kosten. Münster, 22.11.2017 Diana Danne / Anne Linnemannstöns DLP Architekten BERGSTRASSE 36-38 TEL 0251- 925226 AMTSGERICHT ESSEN REGISTERNR: PR 3085 48143 MÜNSTER FAX 0251- 703603714 INFO@DLP-ARCHITEKTEN.DE STEUERNR. 3371574010042 WWW.DLP-ARCHITEKTEN.DE BANKVERBINDUNG SPARKASSE MÜNSTERLAND OST BIC WELADEDINST IBAN DE79 40050150 0034 3978 44
Beschlussvorlage
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V/0046/2018
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Sanierung der kath. Kindertageseinrichtung St. Anna in Mecklenbeck
Beratungsfolge
15.02.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.03.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Bewilligung eines einmaligen städt. Zuschusses zur
Sanierung der kath. Kita St. Anna in Münster-Mecklenbeck zu.
2. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die beim Land beantragte Sanierungsförde-
rung in voller Höhe bewilligt wird.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Sanierung entstehen Gesamtkosten in Höhe von 353.000,00 €. Die Stadt
Münster hat im Januar 2018 aktuell einen Antrag zur Sanierungsförderung beim Land gestellt.
Finanzierungsplan lt. Förderantrag:
1. Gesamtkosten 353.000,00 €
2. Förderbetrag 70% = beantragte Landesmittel 247.100,00 €
3. Trägeranteil 30 % = rechnerischer Trägeranteil 105.900,00 €
4. davon Trägeranteil laut Kita-Träger * 0,00 €
5. Fehlbetrag 105.900,00 €
6.
beantragter Betrag, der je vom Bistum und der Stadt
Münster zu tragen ist ** 52.950,00 €
* Der Träger kann nach eigenen Angaben keinen Trägeranteil leisten.
** Der städt. Anteil ist im Vorgriff auf die Bewilligung der Landesmittel festzustellen,
damit die Durchfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
Vorlagen-Nr.:
V/0046/2018
Auskunft erteilt:
Frau Hölscher
Ruf:
492-5142
E-Mail:
HoelscherL@stadt-muenster.de
Datum:
16.01.2018
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0046/2018
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Investitionsmaßnah-
me
11 Auszahlung von aktivierb a-
ren Zuwendungen
Auszahlungen 0210 Zusch.z.Ausbau Kita-Betr. 2018 52.950
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Die kath. Kindertageseinrichtung St. Anna befindet sich im Wohnbereich Münster-Mecklenbeck. In
der Einrichtung werden 55 Kinder in einer G I-, einer G II- und einer G III-Gruppen im Alter von 0-6
Jahren betreut.
In Mecklenbeck liegt die u3-Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2017/2018 bei 55,0 % (120
Plätze bei 218 Kindern), die ü3-Versorgungsquote bei 115,3 % (256 Plätze bei 222 Kindern).
Die Versorgungsquote u3 liegt aktuell über dem städtischen Durchschnitt von 43,1 %, die ü3-
Versorgungsquote liegt ebenso über dem städt. Durchschnitt von 104,4 %.
Für den Fall eines Wegfalls des Platzangebotes durch die kath. Kita würde sich hinsichtlich der
Versorgung der u3- und ü3-Kinder eine teilweise erhebliche Unterdeckung ergeben; die u3-Quote
würde auf 47,7 % fallen und die ü3-Versorgungsquote auf 97,7 %. Der Erhalt der kath. Kinderta-
geseinrichtung im Wohnbereich Münster-Mecklenbeck ist insoweit als ein Bestandteil der gesamt-
städtischen Jugendhilfeplanung notwendig, um die ermittelten kurz- bis mittelfristigen Bedarfe zur
Rechtsanspruchssicherung im Wohnbereich Münster-Mecklenbeck zu decken.
Zur Deckung weiterer entstehender Bedarfe abhängig von der demographischen Entwicklung in
Mecklenbeck ist eine Kita an der Meyerbeer-Straße (V/0166/2017) und eine Kita am Meckmann-
weg im Rahmen der Bebauungsplanung ca. 2020 geplant.
2. Sachlage:
Die Kindertageseinrichtung ist seit 1972 in Betrieb. 2009 und 2011 wurden die Einrichtung mit
Fördermittel des Bundes und Landes zum u3-Ausbau umgebaut und ausgestattet und so 10 Plät-
ze für u3-Kinder zur Verfügung gestellt, um die bedarfsgerechte Betreuung im Stadtteil zu verbes-
sern. Für die geförderte Baumaßnahme zum u3-Ausbau besteht noch eine Zweckbindung bis
2033/2034.
Die Kita hat einen festgestellten Sanierungsbedarf, der sich auf die Substanz des Ursprungsge-
bäudeteils bezieht. Die zuständige Zentralrendantur hat diesbezüglich ein Sanierungskonzept er-
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V/0046/2018
stellen lassen, das die einzelnen Schäden und die notwendigen Maßnahmen beschreibt und aus
dem die Kostenberechnung für den Sanierungsbedarf resultiert (s. Anlagen).
Sanierungsbedürftig ist das Dach des Kindergartens. Das Dach ist in Teilbereichen flächig (ca.
200 qm) zu sanieren, da an mehreren Stellen bereits Feuchtigkeit nach Innen eintritt und an den
Oberflächen innseitig zu erkennen ist. Bei der Begehung wurde deutlich, dass das Dach bereits
partiell geöffnet und geflickt wurde. Zu einer flächigen Sanierung wird geraten. Die Sanierung des
Daches trägt zudem zu einer besseren Dämmung des Gebäudes bei, Stichwort energetische Sa-
nierung.
Die Lichtkuppeln sind noch aus dem Ursprungsjahr, größten Teils undicht und sollten erneuert
werden.
Das Mauerwerk der Gruppenräume über den Flachdachanschlüssen geht auf und ist im Zuge der
Dachsanierung zu überprüfen. Es ist wahrscheinlich, dass auch hier Dichtbahnen gar nicht oder in
unzureichender Weise eingebaut bzw. über die Jahre schadhaft geworden sind. Hier ist der
Schnittpunkt zwischen dem Gewerk der Dachsanierung und der Fassadensanierung, welcher mit
Fachfirmen beprobt und überarbeitet werden sollte.
Die vorhandene Klinkerfassade muss, vor allem auf der Wetterseite, saniert werden, um den Be-
stand dauerhaft erhalten zu können und eine weitere Beschädigung zu vermeiden.
Bestehende Holzfenster aus dem Ursprungsjahr weisen z.T. Beschädigungen und Undichtigkei-
ten sowie Mängel an der Bedienbarkeit und der Mechanik auf. Ein Austausch der Fenster würde
zudem unter dem Aspekt der energetischen Sanierung zur besseren Energiebilanz des Gebäudes
beitragen.
An mehreren Stellen ist Schimmelbefall innen über den Fenstern zu erkennen. Ursache wird die
Undichtigkeit aus dem Dachbereich, die Kondensatbildung über den Fenstern an den kalten
Oberflächen der Decken von Waschräumen und die konstruktionsbedingte Kältebrücke an der
Unterseite der Fensterstürze und der Betondecken sein.
Die Sanierung der Waschräume, Bäder und des Personal-WCs sind angezeigt, da diese größten-
teils noch im Ursprungszustand sind und auch die Sanitärgegenstände bereits vielfach Beschädi-
gungen aufweisen. Der Boden/Estrich in den Sanitärbereichen wölbt sich und drückt an mehreren
Stellen nach oben.
Die Abdeckungen der beiden Zugänge zum Kriechkeller (jeweils in den Waschräumen gelegen)
sollten im Zuge der Badsanierung erneuert werden.
Die Elektroinstallation sollte im Zuge der Gesamtsanierung im Hinblick auf die Sicherheit im Ge-
bäude überprüft werden. Es gibt hier noch immer die ersten Sicherungen mit alten FI-Schaltern.
Die Anzahl der Sicherungen ist zu gering und die alten FI-Schalter sind in dieser Form heute nicht
mehr zulässig.
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten sind vorrangig Maler- und Bodenbelagsarbeiten durchzu-
führen.
Im Bereich des Kriechkellers liegen Grundleitungen, die teilweise über ein Kontergefälle verfügen.
Bei der Dachsanierung ist auch der Zustand der innenliegenden Regenfallrohre zu beproben, da
auch dort Schadensquellen vorzufinden sind.
Der Küchenfußboden (Linoleum) weist erhebliche Beschädigungen auf und muss erneuert wer-
den. In zwei Gruppenräumen wölbt sich der Boden, so dass auch hier der Oberboden entfernt
werden muss. Da hier eine Fußbodenheizung liegt, wäre die Aufstellung von Heizkörpern empfeh-
lenswert.
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V/0046/2018
Im Zuge der Sanierung sollte die Heizungsanlage der Kita neu angeschlossen werden, die alte
Fußbodenheizung stillgelegt werden und dafür statische Heizflächen/Heizkörper angebracht wer-
den.
Zur Finanzierung der Maßnahme sollen maßgeblich Fördermittel des Bundes in Anspruch ge-
nommen werden. Der entsprechende Antrag wurde bereits gestellt.
Dies ist möglich, da der Bund durch das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) mit dem „Investitionskostenprogramm Kinderbetreuungs-
finanzierung 2017 – 2020“ auch Mittel für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stellt. In den
letzten Programmen waren hierzu keine Mittel vorgesehen. Gefördert werden können Maßnah-
men, die nicht vor dem 01.07.2016 begonnen wurden. Bei den Sanierungsmaßnahmen werden
gem. Nr. 4 der einschlägigen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 70 % der angemesse-
nen Investitionsausgaben (max. 8.500,00 € pro Platz) gefördert. Die restlichen 30 % müssen im
Sinne der Anteilsfinanzierung durch den Träger oder andere Beteiligte aufgebracht werden.
3. Fazit:
Die Sanierung der Einrichtung ist dringend notwendig, um den dauerhaften Betrieb zu gewährleis-
ten. Der dafür notwendige städtische Anteil von einmalig 52.950,00 € steht unter dem Vorbehalt,
dass die beim Land beantragte Zuwendung aus dem Investitionsprogramm des Bundes für 2017
bis 2020 in voller Höhe bewilligt wird, ist aber insgesamt ein kosteneffizienter Beitrag um die wich-
tige Funktion zu stützen, die die Kindertageseinrichtung infrastrukturell im Wohnbereich zusam-
men mit den Angeboten der Kirchengemeinde und allen anderen Partner vor Ort übernimmt.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
1. Pläne
2. Sanierungskonzept
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Dingbängerweg 59
- Bergstraße 36
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Details
- Aktenzeichen
- V/0046/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37