Mandari Insight

V/0046/2018

Sanierung der kath. Kindertageseinrichtung St. Anna in Mecklenbeck

Vorlagen 31.01.2018

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St.Anna_Raumplan

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Ansehen

St.Anna_Sanierungskonzept

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

St.Anna_Raumplan

1740 Zeichen

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St.Anna_Sanierungskonzept

12652 Zeichen

DANNE LINNEMANNSTÖNS

PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT
ARCHITEKTEN UND STADTPLANER

Sanierungskonzept Kita St. Anna Mecklenbeck, Stand 22.11.2017

AMTSGERICHT ESSEN REGISTERNR: PR 3085

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BIC WELADED1MST IBAN DE79 4005 0150 0034 3978 44

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DANNE LINNEMANNSTÖNS PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT
ARCHITEKTEN UND STADTPLANER

Sanierungskonzept Kath. Kindertageseinrichtung St. Anna Münster-Mecklenbeck

Einleitung

Die Tageseinrichtung gehört zur Kath. Kirchengemeinde St. Anna und liegt am Dingbängerweg 59 in Mecklenbeck im
west. Stadtteil von Münster.

Es werden Kinder im Alter von 0-6 Jahren in drei unterschiedlichen Gruppen von qualifiziertem Fachpersonal betreut,
seit Jahren auch integrativ mit einer zusätzlichen Fachkraft.

Die Kath. Kirchengemeinde St. Anna hat das Architekturbüro DLP, Danne . Linnemannstöns
Partnerschaftsgesellschaft mbB Architekten und Stadtplaner beauftragt, den Sanierungsbedarf in der
Kindertagepflegeeinrichtung zu definieren und mit Kostenansätzen zu versehen, da an mehreren Stellen in der
Einrichtung in der letzten Zeit Schäden zutage treten. Hierbei sind zu benennen Beschädigungen der Dacheindeckung
und der Fassade (vorrangig der West / Süd-West-Seite), Schimmelbefall in Sanitärräumen, defizitäre Sanitär- und
Wickelbereiche, welche nicht den heutigen Anforderungen an diese Räumlichkeiten entsprechen, ein fehlendes
Lüftungskonzept etc.

DLP haben mehrere Ortsbegehungen durchgeführt, in der die vorgenannten Mängel besichtigt und fotografisch
dokumentiert wurden. Zwischenzeitlich hat auch eine Kamerabefahrung und Spülung der alten Entwässerungsrohe
rund um die Kirche St. Anna und der dazugehörigen Einrichtungen einschl. der Kita stattgefunden.

Nachfolgend werden diese Mängel beschrieben und Hinweise zu einer möglichen Sanierung gegeben.

1.Dach
1.1 Dachflächensanierung

Das Dach ist in Teilbereichen flächig (ca. 200 m?) zu sanieren, da an mehreren Stellen bereits Feuchtigkeit nach Innen
eintritt und an den Oberflächen innenseitig zu erkennen ist. Bei der Begehung wurde deutlich, dass das Dach bereits
partiell geöffnet und geflickt wurde. Zu einer flächigen Sanierung wird geraten gem, der folgenden Grafik.

Die Sanierung des Daches trägt zudem zu einer besseren Dämmung des Gebäudes bei, Stichwort energetische
Sanierung.

Grippeniaum
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FACHDACHL CHEN SARIERUNGSBEDARF

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1.2 Lichtkuppeln

Die Lichtkuppeln sind noch aus dem Ursprungsjahr, größten Teils undicht, unzureichend gedämmt und sollten
erneuert werden,

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3.6 Jarıd

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1.3 Aufgehendes Mauerwerk der Gruppenräume über den Flachdachanschlüssen

Diese Anschüsse sind ebenfalls im Zuge der Dachsanierung zu überprüfen. Es ist wahrscheinlich, dass auch hier (wie
bereits in den anderen Gebäudeteile festgestellt wurde) Dichtbahnen wie z.B. eine Z-Sperre im Mauerwerk gar nicht
oder nur in unzureichender Weise eingebaut worden sind, bzw. über die Jahre schadhaft geworden sind.

Hier ist der Schnittpunkt zwischen dem Gewerk der Dachsanierung und der Fassadensanierung, welcher mit
Fachfirmen beprobt und überarbeitet werden sollte.

2. Fassade
2.1 Fassadensanierung

Wie bereits bei der Kirche durchgeführt (s. auch Gutachterliche Stellungnahme zur Beurteilung der Standsicherheit der
Verblendfassade der Pfarrkirche St. Anna in Münster-Mecklenbeck, Verfasser Ing.-Büro Bökamp) und momentan beim
Gemeindezentrum in Ausführung, muss die vorhandene Klinker-Fassade, vor allem auf der Wetterseite saniert
werden, um den Bestand dauerhaft erhalten zu können und eine weitere Beschädigung zu vermeiden.

Nachfolgend einige Fotos der zu sanierenden Fassadenbereiche:

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Es müssen analog zum Gemeindezentrum die folgenden Tätigkeiten durchgeführt werden:

- Aufstellen und Vorhalten eines Fassadengerüsts und von Vorhangkonsolen

- Fenster und sonst. Elemente mit Folien und Spanplatten schützen

-  Fassadenflächen mit Heißwasserhochdruckreiniger reinigen

- _ Schadhafte Verfugungen partiell manuell Entfugen und nach erfolgter Reinigung wieder fachgerecht Verfugen
-  Dachrand des Verblendmauerwerks nach Demontage der Abklebung abtragen

-  Mauerkrone neu erstellen und fachgerecht verfugen

= Vorhandene nicht mehr intakte Z-Sperren austrennen und neue Z-Sperre einbringen
- Einbau neuer Fensterabfangungen wo erforderlich

- _ Tw. Mauerwerksbereiche zu Kontroll- und Reparaturzwecken öffnen

-  Schadhafte Einzelsteine ausstemmen und ersetzten

-  Schadhafte Dehnfugen demontieren und erneuern

-  Ete.

2.2 Sanierung der Befensterung (ggf. in Teilbereichen)

Bestehende Holzfenster aus dem Ursprungsjahr weisen z.T. Beschädigungen und Undichtigkeiten sowie Mängel an
der Bedienbarkeit und der Mechanik auf. Ein Austausch der Fenster würde zudem unter dem Aspekt der
energetischen Sanierung zur besseren Energiebilanz des Gebäudes beitragen.

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3. Innenbereich
3.1 Schimmelstellen über Fenstern

An mehreren Stellen ist Schimmelbefall innen über den Fenstern zu erkennen.
Dies liegt aller Wahrscheinlichkeit nach an den folgenden Faktoren:

-  Undichtigkeiten aus dem Dachbereich

= Kondensatbildung über den Fenstern an den kalten Oberflächen der Decken von Waschräumen, da die
Fenster anscheinend häufig in Kippstellung geöffnet bleiben (vor allen in der kalten Jahreszeit)

-  Konstruktionsbedingte Kältebrücke an der Unterseite der Fensterstürze und der Betondecken (keine
thermische Trennung zwischen Betondecke und Klinkermauerwerk vorhanden)

Mögliche Sanierungsmaßnahmen:

- Einbau einer feuchtegesteuerten Zwangslüftung (möglichst Be- und Entlüftung)
- Sanierung und bessere Dämmung des Daches

- Optimieren des Lüftungsverhaltens (Stoßlüftung statt Dauerkipp)

- Dämmung der Deckenunterkante innenseitig (z.B. mit Knauf InTherm Dämmkeil)

| Be zur Dänmurig dar Deökanzone Im Bereich der Außenwände

3.2 Sanierung Waschbereiche und neues Konzept für den Wickelbereich

Die Sanierung der Waschräume, Bäder und des Personal-WCs sind angezeigt, da diese größtenteils noch im
Ursprungszustand sind und auch die Sanitärgegenstände bereits vielfach Beschädigungen aufweisen. Der Boden /
Estrich in den Sanitärbereichen wölbt sich und drückt sich an mehreren Stellen nach oben.

Bei dieser Maßnahme sollten die Sanitärbereiche komplett entkernt und können neu gestaltet werden.

In diesem Zuge sollte ein neues Konzept für einen Wickelbereich erstellt werden.

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Sıüppenrdum
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23 Jorue

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3.3 Zugänge zum Kriechkeller

Die Abdeckungen der beiden Zugänge zum Kriechkeller (jeweils in den Waschräumen gelegen) sollten im Zuge der
Badsanierung erneuert werden.

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3.4 E-Check und entsprechende Maßnahmen

Die Elektroinstallation sollte im Zuge der Gesamtsanierung im Hinblick auf die Sicherheit im Gebäude überprüft
werden, In dieser Kita gibt es immer noch die ersten Sicherungen mit alten Fl-Schaltern. Die Anzahl der Sicherungen
ist zu gering und die Fl-Schalter sind in dieser Form heute nicht mehr zulässig, Insofern werden ein E-Check und die
damit verbundenen Maßnahmen dringend empfohlen.

3,5 Malerarbeiten
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen sollte entsprechende Maßnahmen getroffen werden, dass die

Oberflächen, Wände und Böden wieder in einen gebrauchsfertigen Zustand gebracht werden, hierbei vorrangig
Malerarbeiten und Bodenbelagsarbeiten.

3.6 Grundleitungen im Bereich Kriechkeller und innenliegende Regenfallrohre

Nach Angabe von H. Wilde liegen im Bereich des Kriechkellers Grundleitungen, die teilweise über ein Kontergefälle |
verfügen. Dies sollte im Zuge der Sanierung der Badbereiche behoben werden. |
Des Weiteren ist bei der Dachsanierung der Zustand der innenliegenden Regenfallrohre zu beproben, da bei
vergleichbaren Bauvorhaben und Konstruktionen hier oftmals eine Schadensquelle vorzufinden ist. j

3.7 Böden in der Küche + 2 Gruppenräume erneuern, incl. Estrichreparatur

Der vorhandene Küchenfußboden (Linoleum) weist erhebliche Beschädigung (durch langjährige Nutzung - Verschleiß)
auf und muss erneuert werden.

In 2 Gruppenräumen wölbt sich der Boden, ähnlich wie in den Bädern. Der Oberboden muss entfernt werden und der
Estrich muss repariert werden. Da wir es hier mit einer Fußbodenheizung zu tun haben, ist die Aufstellung von
Heizkörpern, siehe 3.8, empfehlenswert.

3.8 Erneuerung der Heizungsanlage

Der Kindergarten verfügt über eine sich nicht mehr in Funktion befindende Decken-Flächenheizung und über eine
Fußbodenheizung, die in der Vergangenheit nach Auskunft der Nutzer/innen häufiger Funktionsstörungen aufgewiesen
hat.

Im Zuge der Sanierung des Gemeindezentrums und der Kirche sind ein neuer Fernwärmeanschluss an das gesamte
Ensemble der St. Anna Kirche angeschlossen und die Heizungsanlage der vorgenannten Bereich komplett ereuert
worden.

Es wird daher vorgeschlagen, auch die Kita an die neue Heizungsanlage anzuschließen. Dies kann über den
vorhandenen Kriechkeller technisch relativ einfach erfolgen. Im Kindergarten könnten dann statische Heizflächen /
Heizkörper angebracht und die alte ineffiziente Fußbodenheizung stillgelegt werden. Dies wäre die kostengünstigste
Maßnahme zur Erneuerung der Heizungsanlage der Kita. Eine Erneuerung der Fußbodenheizung würde deutlich
höhere Investitionskosten und längere Sanierungszeiten nach sich ziehen.

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3.9 Sicherheit für unvorhergesehene Maßnahmen

Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden ist es sinnvoll, eine Sicherheitsposition für unvorhergesehene Maßnahmen
zu bilden, da nicht alle Gegebenheiten einer Umbau- und Sanierungsmaßnahme im Vorfeld zutage treten,

Die vorgeschlagene Sicherheit beträgt ca. 5% der Gesamtumbausumme einschl. Nebenkosten.

4. Wirtschaftlichkeit

Bei dieser Maßnahme werden rund 413,- m? saniert und die geschätzten Kosten liegen bei 353,000,- €/ brutto. Ein
vergleichbarer Neubau in der gleichen Größe würde rund 949.785,- €/ brutto kosten.

Münster, 22.11.2017

Diana Danne / Anne Linnemannstöns

DLP Architekten

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Beschlussvorlage

9488 Zeichen

V/0046/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sanierung der kath. Kindertageseinrichtung St. Anna in Mecklenbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.02.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Bewilligung eines einmaligen städt. Zuschusses zur 
Sanierung der kath. Kita St. Anna in Münster-Mecklenbeck zu. 
 
2. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die beim Land beantragte Sanierungsförde-
rung in voller Höhe bewilligt wird. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der Sanierung entstehen Gesamtkosten in Höhe von 353.000,00 €. Die Stadt 
Münster hat  im Januar 2018 aktuell einen Antrag zur Sanierungsförderung beim Land gestellt. 
 
Finanzierungsplan lt. Förderantrag: 
 
1. Gesamtkosten 353.000,00 € 
2. Förderbetrag 70% = beantragte Landesmittel 247.100,00 € 
3. Trägeranteil 30 % = rechnerischer Trägeranteil 105.900,00 € 
4. davon Trägeranteil laut Kita-Träger * 0,00 €
5. Fehlbetrag 105.900,00 € 
6.
beantragter Betrag, der je vom  Bistum  und  der  Stadt  
Münster zu tragen ist ** 52.950,00 €   
 
  * Der Träger kann nach eigenen Angaben keinen Trägeranteil leisten. 
** Der städt. Anteil ist im Vorgriff auf die Bewilligung der Landesmittel festzustellen, 
    damit die Durchfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0046/2018 
Auskunft erteilt: 
Frau Hölscher 
Ruf: 
492-5142 
E-Mail: 
HoelscherL@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.01.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0046/2018 
 
 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnah-
me 
11 Auszahlung von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
Auszahlungen 0210 Zusch.z.Ausbau Kita-Betr. 2018 52.950  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Die kath. Kindertageseinrichtung St. Anna befindet sich im Wohnbereich Münster-Mecklenbeck. In 
der Einrichtung werden 55 Kinder in einer G I-, einer G II- und einer G III-Gruppen im Alter von 0-6 
Jahren betreut. 
 
In Mecklenbeck liegt die u3-Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2017/2018 bei 55,0 % (120 
Plätze bei 218 Kindern), die ü3-Versorgungsquote bei 115,3 % (256 Plätze bei 222 Kindern). 
Die Versorgungsquote u3 liegt aktuell über dem städtischen Durchschnitt von 43,1 %, die ü3-
Versorgungsquote liegt ebenso über dem städt. Durchschnitt von 104,4 %. 
 
Für den Fall eines Wegfalls des Platzangebotes durch die kath. Kita würde sich hinsichtlich der 
Versorgung der u3- und ü3-Kinder eine teilweise erhebliche Unterdeckung ergeben; die u3-Quote 
würde auf 47,7 % fallen und die ü3-Versorgungsquote auf 97,7 %. Der Erhalt der kath. Kinderta-
geseinrichtung im Wohnbereich Münster-Mecklenbeck ist insoweit als ein Bestandteil der gesamt-
städtischen Jugendhilfeplanung notwendig, um die ermittelten kurz- bis mittelfristigen Bedarfe zur 
Rechtsanspruchssicherung im Wohnbereich Münster-Mecklenbeck zu decken.  
 
Zur Deckung weiterer entstehender Bedarfe abhängig von der demographischen Entwicklung in 
Mecklenbeck ist eine Kita an der Meyerbeer-Straße (V/0166/2017) und eine Kita am Meckmann-
weg im Rahmen  der Bebauungsplanung ca. 2020 geplant. 
 
2. Sachlage: 
 
Die Kindertageseinrichtung ist seit 1972 in Betrieb. 2009 und 2011 wurden die Einrichtung mit 
Fördermittel des Bundes und Landes zum u3-Ausbau umgebaut und ausgestattet und so 10 Plät-
ze für u3-Kinder zur Verfügung gestellt, um die bedarfsgerechte Betreuung im Stadtteil zu verbes-
sern. Für die geförderte Baumaßnahme zum u3-Ausbau besteht noch eine Zweckbindung bis 
2033/2034. 
 
Die Kita hat einen festgestellten Sanierungsbedarf, der sich auf die Substanz des Ursprungsge-
bäudeteils bezieht. Die zuständige Zentralrendantur hat diesbezüglich  ein Sanierungskonzept er-

- 3 - 
V/0046/2018 
stellen lassen, das die einzelnen Schäden und die notwendigen Maßnahmen beschreibt und aus 
dem die Kostenberechnung für den Sanierungsbedarf resultiert (s. Anlagen). 
 
Sanierungsbedürftig ist das Dach des Kindergartens. Das Dach ist in Teilbereichen flächig (ca. 
200 qm) zu sanieren, da an mehreren Stellen bereits Feuchtigkeit nach Innen eintritt und an den 
Oberflächen innseitig zu erkennen ist. Bei der Begehung wurde deutlich, dass das Dach bereits 
partiell geöffnet und geflickt wurde. Zu einer flächigen Sanierung wird geraten. Die Sanierung des 
Daches trägt zudem zu einer besseren Dämmung des Gebäudes bei, Stichwort energetische Sa-
nierung. 
 
Die Lichtkuppeln sind noch aus dem Ursprungsjahr, größten Teils undicht und sollten erneuert 
werden. 
 
Das Mauerwerk der Gruppenräume über den Flachdachanschlüssen geht auf und ist im Zuge der 
Dachsanierung zu überprüfen. Es ist wahrscheinlich, dass auch hier Dichtbahnen gar nicht oder in 
unzureichender Weise eingebaut bzw. über die Jahre schadhaft geworden sind. Hier ist der 
Schnittpunkt zwischen dem Gewerk der Dachsanierung und der Fassadensanierung, welcher mit 
Fachfirmen beprobt und überarbeitet werden sollte. 
 
Die vorhandene Klinkerfassade muss, vor allem auf der Wetterseite, saniert werden, um den Be-
stand dauerhaft erhalten zu können und eine weitere Beschädigung zu vermeiden.  
 
Bestehende Holzfenster aus dem Ursprungsjahr weisen z.T. Beschädigungen und Undichtigkei-
ten sowie Mängel an der Bedienbarkeit und der Mechanik auf. Ein Austausch der Fenster würde 
zudem unter dem Aspekt der energetischen Sanierung zur besseren Energiebilanz des Gebäudes 
beitragen. 
 
An mehreren Stellen ist Schimmelbefall innen über den Fenstern zu erkennen. Ursache wird die 
Undichtigkeit aus dem Dachbereich, die Kondensatbildung über den Fenstern an den kalten 
Oberflächen der Decken von Waschräumen und die konstruktionsbedingte Kältebrücke an der 
Unterseite der Fensterstürze und der Betondecken sein. 
 
Die Sanierung der Waschräume, Bäder und des Personal-WCs sind angezeigt, da diese größten-
teils noch im Ursprungszustand sind und auch die Sanitärgegenstände bereits vielfach Beschädi-
gungen aufweisen. Der Boden/Estrich in den Sanitärbereichen wölbt sich und drückt an mehreren 
Stellen nach oben.  
 
Die Abdeckungen der beiden Zugänge zum Kriechkeller (jeweils in den Waschräumen gelegen) 
sollten im Zuge der Badsanierung erneuert werden. 
 
Die Elektroinstallation sollte im Zuge der Gesamtsanierung im Hinblick auf die Sicherheit im Ge-
bäude überprüft werden. Es gibt hier noch immer die ersten Sicherungen mit alten FI-Schaltern. 
Die Anzahl der Sicherungen ist zu gering und die alten FI-Schalter sind in dieser Form heute nicht 
mehr zulässig. 
 
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten sind vorrangig Maler- und Bodenbelagsarbeiten durchzu-
führen. 
 
Im Bereich des Kriechkellers liegen Grundleitungen, die teilweise über ein Kontergefälle verfügen. 
Bei der Dachsanierung ist auch der Zustand der innenliegenden Regenfallrohre zu beproben, da 
auch dort Schadensquellen vorzufinden sind. 
 
Der Küchenfußboden (Linoleum) weist erhebliche Beschädigungen auf und muss erneuert wer-
den. In zwei Gruppenräumen wölbt sich der Boden, so dass auch hier der Oberboden entfernt 
werden muss. Da hier eine Fußbodenheizung liegt, wäre die Aufstellung von Heizkörpern empfeh-
lenswert.

- 4 - 
V/0046/2018 
 
Im Zuge der Sanierung sollte die Heizungsanlage der Kita neu angeschlossen werden, die alte 
Fußbodenheizung stillgelegt werden und dafür statische Heizflächen/Heizkörper angebracht wer-
den. 
 
Zur Finanzierung der Maßnahme sollen maßgeblich Fördermittel des Bundes in Anspruch ge-
nommen werden. Der entsprechende Antrag wurde bereits gestellt. 
Dies ist möglich, da der Bund durch das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der 
Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) mit dem „Investitionskostenprogramm Kinderbetreuungs-
finanzierung 2017 – 2020“ auch Mittel für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stellt. In den 
letzten Programmen waren hierzu keine Mittel vorgesehen. Gefördert werden können Maßnah-
men, die nicht vor dem 01.07.2016 begonnen wurden. Bei den Sanierungsmaßnahmen werden 
gem. Nr. 4 der einschlägigen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen 
für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 70 % der angemesse-
nen Investitionsausgaben (max. 8.500,00 € pro Platz) gefördert. Die restlichen 30 % müssen im 
Sinne der Anteilsfinanzierung durch den Träger oder andere Beteiligte aufgebracht werden.  
  
3. Fazit: 
 
Die Sanierung der Einrichtung ist dringend notwendig, um den dauerhaften Betrieb zu gewährleis-
ten. Der dafür notwendige städtische Anteil von einmalig 52.950,00 € steht unter dem Vorbehalt, 
dass die beim Land beantragte Zuwendung aus dem Investitionsprogramm des Bundes für 2017 
bis 2020 in voller Höhe bewilligt wird, ist aber insgesamt ein kosteneffizienter Beitrag um die wich-
tige Funktion zu stützen, die die Kindertageseinrichtung infrastrukturell im Wohnbereich zusam-
men mit den Angeboten der Kirchengemeinde und allen anderen Partner vor Ort übernimmt. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Pläne 
2. Sanierungskonzept

Beratungsverlauf (4)

15.02.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 22.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dingbängerweg 59
  • Bergstraße 36

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Details

Aktenzeichen
V/0046/2018
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37