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0589/2023

Abschlussbericht und Handlungsempfehlungen zur wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzeptes 2022

Mitteilung Ausschuss 10.03.2023

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Mitteilung Ausschuss

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Wiss. Begleitung DHK Köln - Abschlussbericht 11_01_2023 inkl. Anlagen

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Mitteilung Ausschuss

2540 Zeichen

*Erweiterung der Beratungsfolge 
 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer  27.02.2023/ 
*10.03.2023 
 0589/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 
Gesundheitsausschuss 07.03.2023 
*Jugendhilfeausschuss 14.03.2023 
 
Abschlussbericht und Handlungsempfehlungen zur wissenschaftlichen Begleitung der 
Umsetzung des Drogenhilfekonzeptes 2022 
Der Rat der Stadt Köln hat am 28.09.2017 die Fortsetzung des Suchthilfeplanungsprozesses 
mit dem Schwerpunkt illegale Drogen sowie die Entwicklung des Drogenhilfekonzeptes be-
schlossen (2360/2017). Zur wissenschaftlichen Begleitung des Prozesses hat das Gesund-
heitsamt am 01.06.2019 die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und 
Sozialbereich (FOGS GmbH) mit der Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts der 
Stadt Köln beauftragt. Die Laufzeit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation erstreck-
te sich bis zum 31.12.2022. 
 
Im Verlauf der Evaluation wurden zur besseren Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und 
Drogenhilfe eine Projekt- und Begleitstruktur entwickelt und die Betroffenen in die Prozesse 
integriert. So wurden beispielsweise verschiedene Partizipationsformate realisiert, um die 
Perspektive der Drogenkonsumierenden bzw. der Nutzer*innen einzubeziehen. 
Zusammen mit FOGS hat die Stadt Köln im Projektverlauf zwei Fachgespräche mit der Politik 
geführt (28.06.2021 und 24.10.2022). Dort wurden sowohl die Ergebnisse eines Workshops 
mit den Suchtplaner*innen verschiedener Großstädte zur fachlichen Ausrichtung des Drogen-
hilfekonzeptes und die geplanten Arbeitsschritte besprochen als auch die wesentlichen Er-
gebnisse der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation und die bisher umgesetzten Maß-
nahmen vorgestellt sowie Anregungen aus der Politik aufgegriffen. Die Fachausschüsse wur-
den zuletzt im Mai 2022 über den Stand der Evaluation des Drogenhilfekonzeptes informiert 
(1436/2022). 
 
Zum Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Drogenhilfekonzeptes 
liegt mit Stand Januar 2023 der Abschlussbericht von FOGS vor. Der Berichtet bildet den 3 ½ 
Jahre andauernden Prozess ab, legt die Ergebnisse der Evaluation dar und schließt mit einer 
zusammenfassenden Bewertung und weiterführenden Handlungsempfehlungen ab, die sich 
u.a. auf die Weiterentwicklung, Gremienstruktur und Partizipation beziehen. 
 
Anlage: 
Abschlussbericht „Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts“ 
 
 
Gez. Dr. Rau

Wiss. Begleitung DHK Köln - Abschlussbericht 11_01_2023 inkl. Anlagen

250200 Zeichen

Abschlussbericht 
Wissenschaftliche Begleitung  
der Umsetzung des 
Drogenhilfekonzepts 
im Auftrag der Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FOGS 
Gesellschaft für Forschung  
und Beratung im Gesundheits-  
und Sozialbereich 
 
Dürener Str. 295  
50935 Köln  
Tel.: 0221 973101-0 
 
 
 
 
E-Mail: kontakt@fogs-gmbh.de  
www.fogs-gmbh.de  
Köln, im Januar 2023 
Projektnr. 948/2019 
Bearbeitet durch: 
Miriam Martin 
Martina Schu 
Hans Oliva

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 I 
Inhaltsverzeichnis 
Kap.   Seite 
DANKSAGUNG II 
1 HINTERGRUND, RAHMENBEDINGUNGEN UND 
WEITERENTWICKLUNG DES EVALUATIONSAUFTRAGS 3 
2 METHODISCHES VORGEHEN UND ARBEITSSCHRITTE 
DER WISSENSCHAFTLICHEN BEGLEITUNG UND 
EVALUATION 4 
2.1 Fachgespräch Suchtkoordination zur Bewertung des Drogenhilfekonzepts 7 
2.2 Projekt- und Begleitstruktur 7 
2.2.1 Lenkungsgruppe 8 
2.2.2 Projektbegleitende Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppen 10 
2.3 Bestandsaufnahme und -analyse der Kölner Drogenhilfeangebote 11 
2.4 Vertiefende Analyse von (ausgewählten) Bedarfslagen des Kölner 
Drogenhilfesystems 13 
2.5 Fachgespräche mit der Politik 16 
3 ERGEBNISSE DER WISSENSCHAFTLICHEN BEGLEITUNG 16 
3.1 Ergebnisse von Bestandsaufnahme und -analyse (Teil 1 und 2) 16 
3.2 Ergebnisse der vertiefenden Bedarfsanalysen 21 
3.2.1 Sekundäranalyse zu Zielen und Meilensteinen des Drogenhilfekonzepts  
sowie zu Grundlagen von Planung, Steuerung und Controlling 21 
3.2.2 Großstädte-Vergleich ausgewählter Strukturdaten 21 
3.2.3 Analyse statistischer Angaben der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger  
sowie Befragungen von ASC und MMD 22 
3.2.4 Ergebnisse partizipativer bzw. klientenzentrierter Arbeitsschritte/Formate 24 
3.3 Weiterentwicklung Planung und Steuerung (inkl. [Fach-]Controlling) 29 
3.3.1 Weiterentwicklung der Datengrundlagen und Berichterstattung 31 
3.3.2 Weiterentwicklung der Planungs- und Steuerungsgremien 33 
4 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG UND 
WEITERFÜHRENDE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 36 
4.1 Leitlinien für die Weiterentwicklung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe 37 
4.2 Schaffung von Steuerungs- und Planungsgremien 39 
4.3 Verbesserung der Datengrundlagen und der Berichtstruktur 40 
4.4 Weiterentwicklung bestehender und Schaffung neuer Angebote 41 
4.5 Verbesserung der fallbezogenen Kooperation und der Qualität der 
Hilfeerbringung 42 
4.6 Partizipation für die künftige Ausrichtung der Sucht- und Drogenhilfe 42 
4.7 Entstigmatisierung 43 
4.8 Künftige Aufgaben und personelle Ausstattung des Gesundheitsamts im 
Bereich der Steuerung und Planung von Sucht- und Drogenhilfe 43 
ANHANG   45

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 II 
Danksagung 
Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts 
fand unter verschiedenen Herausforderungen statt, angefangen dabei, dass Fertigstellung 
und Verabschiedung des Konzepts erst Monate nach Beginn der Arbeiten stattf anden. In 
der Zwischenzeit wurden Ziele und Schwerpunkte verändert und die Corona-Pandemie be-
gann. Unsere Arbeitsschritte mussten sich erneut anpass en, und Vieles, was geplant war, 
war nun nicht mehr möglich. 
Dass es gleichwohl gelungen ist, über 3,5 Jahre einen gemeinsamen Prozess aufzusetzen, 
ist der tatkräftigen Unterstützung vieler Beteiligter zu verdanken. Dafür möchten wir uns 
an dieser Stelle bedanken. 
An erster Stelle gilt unser Dank der besonderen Unterstützung durch drogenkonsumierende 
Menschen! Nur durch ihre Mitwirkung konnten die verschiedenen Partizipationsformate 
gelingen und Erkenntnisse bringen. Ihre Erfahrungen sind eine wichtige Grundlage für die 
passgenaue Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems. Wir danken auch den Mitarbei-
tenden von Aufsuchendem Suchtclearing (ASC), Aidshilfe, Vision und der Streetwork der 
GAG, die für die Community Mappings Zugänge zu Drogengebrauchenden gebahnt und 
sie zur Teilnahme motiviert sowie den „direkten Draht“ mitorganisiert oder Räume zur 
Verfügung gestellt haben. 
Wir danken zudem allen Akteuren aus den verschiedenen Verwaltungen der Stadt Köln, 
im Jobcenter Köln und beim LVR, die an der Lenkungsgruppe und an vielen Interviews im 
Rahmen der Bestandsaufnahme mitgewirkt haben und die für weitere Arbeitsschritte Ma-
terialien zusammengestellt, Zugänge eröffnet und immer für Fragen bereitstanden. 
Wir danken den Trägern und den Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe in Köln, die 
uns im Rahmen von Interviews mit Offenheit und Engagement begegneten und in verschie-
denen Arbeitsgruppen ihre Expertise eingebrachten. 
Wir danken den Kolleg*innen des Aufsuchenden Suchtclearings (ASC), die Personen be-
fragt und jenen des Mobilen Medizinischen Dienstes (MMD), die spezifische Bedarfe fall-
bezogen notiert haben und auch dafür, dass wir wiederholt bestimmte Aspekte mit ihnen 
vertiefen durften. 
Schließlich danken wir  den engagierten Fachkräften aus Einrichtungen  und Verwaltung, 
die im letzten halben Jahr über fünf Termine zur Situationsanalyse im Bereich Teilhabe 
Fälle eingebracht und rekonstruiert sowie die Erkenntnisse gemeinsam mit uns bilanziert 
haben. 
Danke!

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 3 
1 Hintergrund, Rahmenbedingungen und Weiterentwicklung 
des Evaluationsauftrags 
Im Jahr 2017 wurde – als Fortsetzung des Suchtberichts 2016 – im Rat der Stadt Köln ein Suchthil-
feplanungsprozess mit dem Schwerpunkt illegale Drogen beschlossen. Ziel war die Entwicklung ei-
nes Drogenhilfekonzepts (DHK). Der Prozess sollte wissenschaftlich beglei tet werden.  Die Aus-
schreibung der wissenschaftlichen Begleitung verzögerte sich jedoch erheblich, sodass der Prozess 
zur Entwicklung des DHK ohne externe wissenschaftliche Begleitung startete. D er Prozess wurde 
vom Gesundheitsamt der Stadt Köln koordiniert. Aufgrund langanhaltender personeller Vakanzen 
im Gesundheitsamt (insbesondere in den Bereichen Suchtkoordination, Abteilungsleitung Sucht- und 
Psychiatrieplanung sowie zuletzt Amtsleitung) gestalteten sich Planung und Umsetzung des Ent-
wicklungsprozesses sowie die Verschriftlichung des Konzepts schwierig. Vor allem fehlte eine kon-
tinuierliche Begleitung. Für die Erarbeitung des Drogenhilfekonzepts legte das damalige Dezernat V 
– Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen – sowohl eine inhaltliche Gliederung (orientiert am 
Konzept „Stages of Change“/„Motivierende Gesprächsführung“) als auch die Vorgehensweise fest. 
Demnach wurden zu vier als relevant identifizierten Schritten/Bereichen im Sucht- und Drogenhil-
fesystem sog. Meilensteinworkshops durchgeführt. 
Erst nach Abschluss des letzten Meilensteinworkshops im Frühjahr 2019 wurden wissenschaftliche 
Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts ausgeschrieben und mit Start 
zum 1. Juli 2019 die FOGS – Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozial-
bereich mbH, Köln beauftragt. Ziel und Auftrag der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation 
waren gem. Leistungsbeschreibung vom März 2019 darauf ausgerichtet „das Drogenhilfekonzept 
und die Umsetzung der darin vereinbarten Maßnahm en in Bezug auf die gesamte Struktur, die An-
gebote und Maßnahmen zu analysieren und zu bewerten. Dabei soll untersucht werden, inwieweit 
zentrale Bedarfsgruppen erreicht werden und welche Wirkungen die Hilfeerbringung erzielt. Weiter 
sollen Optimierungspotentiale in der Leistungserbringung, der fachlichen und konzeptionellen Aus-
gestaltung und Wirksamkeit ermittelt werden. Auch Planungs- und Steuerungsstrukturen sind dabei 
einzubeziehen. Aus den Erkenntnissen sollen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.  Die Ana-
lyse und die Bewertung stellen eine Basis für weiterführende Entscheidungen zur künftigen Ausrich-
tung und qualitativen Weiterentwicklung dar. Sie sollen darüber hinaus eine fortschreibungsfähige 
Grundlage für zukünftige Analyse- und Planungsprozesse legen.“ 
Bereits im Ausschreibungsverfahren, aber insbesondere in den anschließenden Abstimmungsgesprä-
chen, wurde der ursprüngliche Auftrag – auch als Folge der Verzögerungen bei der Fertigstellung 
des Drogenhilfekonzepts sowie der externen Rückmeldungen im  Rahmen eines Fachgesprächs mit 
Drogenbeauftragten/Suchtkoordinator*innen verschiedener deutscher Großstädte im Juli 2019 (s. u. 
Kap. 2.1) – noch einmal verändert: 
◼ Im Rahmen des Auftaktgesprächs zwischen FOGS und de m Gesundheitsamt am 2. Juli 2019 
wurde zwischen Gesundheitsamt und FOGS der Gegenstand der Evaluation genauer festgelegt: 
Um kommunale Prozesse im Kontext von Sucht- und Drogenhilfe umfassend in den Blick neh-
men zu können, sollte sich das Aufgabenspektrum der wissenschaftlichen Begleitung sowohl 
auf die Angebote im Zuständigkeitsbereich des Dezernats V (Gesundheitsamt, Amt für Soziales 
Arbeit und Senioren) als auch auf die Angebote des Amts für Kinder, Jugend und Familie sowie 
des Jobcenters Köln und des Landschaftsverbands Rheinland – LVR (Maßnahmen im Rahmen 
der Eingliederungshilfe) beziehen. Im Unterschied dazu sollten Behandlungs- bzw. Betreuungs-
angebote (die vorrangig auf Basis de s SGB-V und VI  finanziert werden) eher mit Blick auf 
Schnittstellen zu den kommunal finanzierten Angeboten analysiert werden. 
◼ Am 23. August 2019 wurde im Gespräch zwischen Herrn Dr. Rau und Herrn Schlanstedt (Lei-
tung Dezernat V/Sozialplanung) sowie FOGS darüber hinaus vereinbart, die wissenschaftliche 
Begleitung auf das Thema Planung und Steuerung der Sucht- und Drogenhilfe in Köln zu kon-
zentrieren. FOGS sollte dazu im ersten Schritt eine Bestandsaufnahme zur Planung und Steue-
rung der Sucht- und Drogenhilfe in der Stadt Köln durchführen. Diese Analyse sollte sich, wie

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 4 
im Fachgespräch Suchtkoordination gefordert (s. u. Pkt. 2.1), auf das gesamte (kommunal ver-
antwortete) Hilfe-system für drogenabhängige Personen beziehen. In diesem Rahmen sollte 
FOGS nun die Planungs- und Steuerungsverfahren bzw. -gremien in allen bet eiligten Ämtern 
betrachten und analysieren. Als Ziel wurde festgelegt, ein Dokumentations-/Berichtskonzept zu 
erarbeiten, das dauerhaft planungs- und steuerungsrelevante Daten liefern kann. Daneben sollte 
es um die Entwicklung beteiligungsorientierter Verf ahren von Datenauswertung und datenge-
stützter Planung gemeinsam mit den Kölner Sucht- und Drogenhilfeträgern gehen. In diesem 
Gespräch informierte das Dezernat V FOGS auch über den Stand der Masterplanerstellung So-
ziales und wünschte sich eine stärkere Bez ugnahme des noch nicht fertiggestellten Drogenhil-
fekonzepts zum Masterplan und die Einbeziehung der Überlegungen des Dezernats zum Aufbau 
eines Fördermittelmanagements. Beide Projekte waren jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht 
so weit entwickelt, dass FOGS die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten konnte. 
◼ In einem abschließenden Gespräch am 27. August 2019 mit dem neuen Leiter des Gesundheits-
amts Herrn Dr. Nießen zum weiteren Vorgehen wurde die mit der Dezernatsleitung vereinbarte 
Neuausrichtung des Auftrags und der Aufgabenstellung der wissenschaftlichen Begleitung und 
Evaluation konsentiert und bestätigt. 
Nach der von der Stadt Köln gemeinsam mit den Sucht- und Drogenhilfeträgern im Jahr 2016 durch-
geführten Bestandsaufnahme zu Angeboten für Sucht- und Drogenabhängige, die im Kölner Sucht-
bericht 2016 veröffentlich wurde, wurde eine erneute Erhebung mit Blick auf die Evaluation des 
Drogenhilfekonzepts als nicht erforderlich angesehen. Stattdessen sollte sich die wissenschaftliche 
Begleitung von FOGS – wie beschrieben – zum einen auf die vertiefte Untersuchung der städtischen 
Planung, Steuerung und des (Fach)Controllings der Sucht- und Drogenhilfe beziehen; zum anderen 
sollte ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von FOGS darin bestehen, die Suchtkoordination und-pla-
nung des Gesundheitsamts fortlaufend im Hinblick auf die Umsetzung des schließlich Anfang 2020 
durch die Politik verabschiedeten Drogenhilfekonzepts zu beraten. 
Insgesamt wurde insbesondere der zeitliche Ablauf der wissenschaftlichen Begleitung und Evalua-
tion des Drogenhilfekonzepts der Stadt Köln erheblich durch die Corona-Pandemie beeinflusst und 
machte Anpassungen in der Vorgehensweise und den ursprünglich geplanten Arbeitsschritten erfor-
derlich. Dies betraf in besonderer Weise die Art der Zusammenarbeit mit den Sucht- und Drogenhil-
feträgern (s. u.). Der vorliegende Bericht weist deshalb an den entsprechenden Stellen auf sich daraus 
ergebende methodische Umstell ungen hin und greift zudem etwaige damit verbundene Einschrän-
kungen in der Auftragsbearbeitung auf. 
2 Methodisches Vorgehen und Arbeitsschritte der wissen-
schaftlichen Begleitung und Evaluation 
Aufgrund von Erfahrungen in vergleichbaren Projektvorhaben und en tsprechend der Leistungsbe-
schreibung hat FOGS einen Evaluationsansatz umgesetzt, mit dem vor allem Strukturen und Prozesse 
erfasst werden konnten. Dem Konzept responsiver Evaluation 1 folgend war für die Untersuchung 
zudem die grundlegende Beteiligung sowohl der kommunal Verantwortlichen als auch von Trägern 
und Einrichtungen der Kölner Sucht- und Drogenhilfe sowie Drogenkonsumierenden bedeutsam, da 
im Sinne eines partizipativen Vorgehens darüber Stärken und Schwachstellen der aktuellen Praxis 
aus unterschiedlichen Perspektiven erfasst sowie Anregungen erhoben werden konnten. 
 
1 Vgl. Beywl, W. (1988). Zur Weiterentwicklung der Evaluationsmethodologie. Grundlegung, Konzeption und Anwendung eines Mo-
dells der responsiven Evaluation. Frankfurt/Main: Peter Lang (Reprint Köln 1999), S. 247.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 5 
Grundsätzlich wichtig ist FOGS, die Perspektive der Drogenkonsumierenden bzw. der Nutzer*innen 
von Drogenhilfeangeboten einzu beziehen. Deshalb wurden mehrere Partizipationsformate reali-
siert.2 
Neben der Evaluation i.  e. S. hat FOGS – über den im Angebot vorgesehenen zeitlichen Umfang 
hinaus – vor allem die Suchtkoordination und -planung des Gesundheitsamts während der gesamten 
Projektlaufzeit umfassend im Hinblick auf die schrittweise Umsetzung des Drogenhilfekonzepts und 
die dazu erforderliche Projekt- und Gremienstruktur beraten und begleitet. Dabei waren im Rahmen 
der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation für FOGS insbesondere folgende Leitlinien und 
Rahmenbedingungen handlungsleitend: 
◼ enge und transparente Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin (s. u.) 
◼ Verknüpfung von Forschungsergebnissen und Praxiserfahrungen 
◼ hohe Praxisorientierung der Arbeit 
◼ partizipativer Einbezug aller relevanten Akteure und Betroffene 
◼ Umsetzung des Projekts in einem multiprofessionellen Team 
◼ langjährige Erfahrungen und umfassende Feldkenntnisse der Projektfachkräfte 
◼ personelle Kontinuität in der Projektleitung, Team und Auftragsabwicklung. 
Die FOGS GmbH arbeitet als Mitglied der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) bei der Durchfüh-
rung von Studien, wissenschaftlichen Untersuchungen sowie Evaluationen auf Basis der Standards 
dieser Fachgesellschaft.3 Standards wie Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Fairness und Genauigkeit 
sind wichtige Orientierungshilfen bei der Untersuchungsplanung und -umsetzung sowie Berichter-
stattung. 
Im Folgenden werden – ausgehend von den oben dargestellten Vereinbarungen zur Spezifizierung 
des Auftrags und Aufgabenstellung – die von FOGS durchgeführten Arbeitsschritte im Einzelnen 
dargestellt. Einen Überblick gibt die folgende Abbildung: 
 
 
2 Vgl. Hartung, S., Wihofszky, P. & Wright, M.T. (Hrsg.). (2020). Partizipative Forschung. Ein Forschungsansatz für Gesundheit 
und seine Methoden. Wiesbaden: Springer VS. 
3 Vgl. Gesellschaft für Evaluation e. V. (DeGEval). (2002). Standards für Evaluation. Köln: DeGEval. Für die revidierte Fassung aus 
dem Jahr 2016 siehe: https://www.degeval.org/degeval-standards-alt/kurzfassung/ [letzter Abruf am 25.04.2019].

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 6 
Abb. 1: Zeitplan und Umsetzung wissenschaftliche Begleitung und Evaluation im Zeitraum 2019 bis 2022

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 7 
Die Laufzeit des Projektvorhabens wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt im Herbst 2020 
kostenneutral um ein halbes Jahr bis Ende 2022 verlängert, um den Verzögerungen u.  a. infolge der 
Corona-Pandemie Rechnung zu tragen. 
2.1 Fachgespräch Suchtkoordination zur Bewertung des Drogenhil-
fekonzepts 
Auf Anregung von FOGS fand zu Beginn der Evaluation und wissenschaftlichen Begleitung am 24. 
Juli 2019 ein Fachgespräch mit den Drogenbeauftragten/Suchtkoordinator*innen verschiedener 
deutscher Großstädte zum Entwurf des K ölner Drogenhilfekonzepts statt. Die teilnehmenden Ex-
pert*innen aus den Städten Dortmund, Dresden, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Leipzig und 
Stuttgart erhielten vorab den Entwurfstext des Konzepts. FOGS unterstützte die städtische Suchtko-
ordination bei der Planung des Fachgesprächs und übernahm die Moderation sowie die Dokumenta-
tion der eintägigen Veranstaltung. 
Von den Teilnehme nden des Fachgesprächs wurde die partizipative Erarbeitung des Drogenhilfe-
konzepts der Stadt Köln sehr begrüßt. Zugleich richteten sich kritische Rückmeldungen darauf, dass 
das geplante Drogenhilfekonzept nur den illegalen Drogenbereich in den Blick nehme und dass das 
Transtheoretische Modell wenig geeignet sei, eine umfassende kommunale Sucht- und Drogenhilfe-
versorgung in den Blick zu nehmen. Die mangelnde Passung gelte insbesondere für Aspekte, die im 
Konzept noch weitgehend fehlen: Planung und Steuerung , Schnittstellen zu anderen Versorgungs-
sektoren (Sozialpsychiatrie und Wohnungslosenhilfe) sowie (institutionelle und fallbezogene) Ver-
netzung zwischen relevanten Akteuren. Bemängelt wurde zudem, dass es an der Formulierung über-
greifender, möglichst operationalisierter und auf die Angebotsstrukturen ausgerichteter Ziele fehle – 
und damit verbunden auch an Indikatoren zur Erfolgsmessung. 
Die Expert*innen wiesen darauf hin, dass eine Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts 
nur auf der Basis definierter Ziele und Indikatoren erfolgen könne. Diese Einschätzung teilt e auch 
FOGS und plante daher eine stadtweite und im Austausch mit den Sucht- und Drogenhilfeträgern 
gemeinsam abgestimmte  Zielentwicklung als einen ( wesentlichen und möglichst ersten) Arbeits-
schritt der wissenschaftlichen Begleitung. 
Die sich aus dem Fachgespräch ergebenen inhaltlichen Anregungen wurden – in Verbindung mit 
Bezügen zum Masterplan Soziales des Dezernats V – ergänzend in die Einleitung und das Schluss-
kapitel des Drogenhilfekonzepts eingefügt und wurden in der Folge insbesondere bei der Evaluation, 
Umsetzung und Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts berücksichtigt, u. a. durch die Schwer-
punktsetzung auf die Unterstützung bei der Weiterentwicklung kommunaler Suchthilfeplanung und 
-steuerung. 
Der Fachaustausch wurde von den Teilnehmen den insgesamt als bereichernd erlebt und es wurde 
beschlossen, sich zukünftig jährlich zu treffen. Auch wenn die Beschränkungen der Corona -Pande-
mie diese Planung erschwerten, so kam es in der Folge doch zu mehreren Austausch - bzw. Arbeits-
treffen von Sucht- und Drogenkoordinator*innen mehrerer deutscher Großstädte, zuletzt im Novem-
ber 2022 zum Thema Cannabis. 
2.2 Projekt- und Begleitstruktur 
Zwischen dem FOGS-Projektteam und der Auftraggeberin wurde in der Anfangsphase eine Projekt-
struktur abgestimmt und laufende Status- und Abstimmungsgespräche vereinbart. Dementsprechend 
tauschten sich Gesundheitsamt bzw. Sozialplanung des Dezernats V und FOGS regelmäßig aus , 
stimmten das Vorgehen ab und berieten sich insbesondere mit Blick auf die jeweils umzusetzenden 
Arbeitsschritte. Der Austausch umfasste neben der regelmäßigen Statusgespräche auch die laufende

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 8 
Beratung des Gesundheitsamts. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Implementierung neuer Gre-
mien und des neuen (Fach)Controllings, aber auch in konkreten Aufgaben zu spezifischen Themen 
wie der Erstellung eines Kurzkonzepts für einen Tagesaufenthalt in Neumarktnähe oder der Beratung 
bzgl. des neuen ASC-Konzepts. Aufgrund der Corona-Pandemie fand der Austausch vor allem tele-
fonisch und per Videokonferenz statt. 
2.2.1 Lenkungsgruppe 
Um den Prozess über alle für die Versorgung von sucht- und drogenabhängigen sowie suchtgefähr-
deten Personen in Köln tätigen Bereiche aufzusetzen, wurde eine dementsprechend besetzte Len-
kungsgruppe implementiert. Hier wirkten Vertreter*innen des Gesundheitsamts und des Dezernats 
V (Sozialplanung) sowie weiterer kommunaler Akteure (Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Amt 
für Kinder, Jugend und Familie) bzw. von verantwortlichen Leistungsträgern (Jobcenter Köln, Land-
schaftsverband Rheinland – LVR) und FOGS mit. Die Lenkungsgruppe diente der Abstimmung und 
Beratung des Vorgehens der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation als auch der Koordina-
tion einer ämterübergreifenden Zusammenarbeit in Bezug auf die Weiterentwicklung der Kölner 
Sucht- und Drogenhilfe. Im Rahmen der mehr als dreijährigen Projektlaufzeit (Juli 2019 bis Dezem-
ber 2022) wurden in der Lenkungsgruppe vor allem folgende übergreifende Themen erörtert bzw. 
Arbeitsschritte vorbereitet und abgestimmt: 
◼ Implementierung eines (ämter- und behördenübergreifenden) kommunalen Abstimmungsgremi-
ums („Steuerungsgremium Suchthilfe“) und Erstellung einer Geschäftsordnung für dieses Gre-
mium 
◼ Überlegungen zu (strategischen) Zielen für eine bedarfsbezogene Weiterentwicklung der Kölner 
Sucht- und Drogenhilfe sowie für das Fördermittelmanagement des Dezernats V 
◼ Entwicklung und Abstimmung relevanter Datengrundlagen und eines Dokumentationskonzepts 
für die Kölner Sucht- und Drogenhilfe 
◼ Beratung des Gesundheitsamts zur Umsetzung des neuen Förderprogramms von Dezernat V 
◼ Entwicklung einer Systematik/Gliederung zur Erstellung des Sachberichts für die Kölner Sucht- 
und Drogenhilfeträger 
◼ Planung und Durchführung vertiefender Bedarfserhebungen und -analysen ( Aufsuchendes 
Suchtclearing – ASC und Mobiler Medizinischer Dienst – MMD in Bezug auf die beiden Kran-
kenwohnungen) 
◼ Beteiligung der Zielgruppe im Rahmen eines Partizipativen Mappings mit Blick auf die E rfas-
sung ausgewählter Hilfe- und Unterstützungsbedarfe 
◼ Implementierung des „Beirats Suchthilfe“ (als Weiterentwicklung der Projektbegleitenden Ar-
beitsgruppe – PAG [s. nächster Punkt] und Erstellung einer Geschäftsordnung für dieses Gre-
mium 
◼ Implementierung des partizipativen Gremiums „der direkte Draht“ mit Drogenkonsumierenden 
◼ Inhaltliche Vorbereitung der beiden Fachgespräche mit der Kölner Politik am 16. Juni 2021 und 
24. Oktober 2022 
◼ Diskussion des Abschlussberichts und der Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der 
Kölner Sucht- und Drogenhilfe. 
Die Lenkungsgruppe wurde kurz nach Auftragserteilung Ende August 2019 eingerichtet und traf sich 
bis Dezember 2022 zu insgesamt 17 Sitzungen, seit Ausbruch der Corona -Pandemie überwiegend

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 9 
per Video. FOGS war dabei gemeinsam mit der Suchtkoordination des Gesundheitsamts für die Vor-
bereitung, die inhaltliche Ausgestaltung und Moderation der Sitzungen zuständig und erstellte die 
Protokolle. Nachfolgend sollen sämtliche Termine aufgelistet und die inhaltlichen Schwerpunkte der 
jeweiligen Lenkungsgruppensitzungen kurz beschrieben werden: 
1. 27.08.2019: Konstituierung der Lenkungsgruppe, Klärung Evaluationsgegenstand, Abstimmung 
der geplanten Arbeitsschritte 
2. 19.11.2019: Bericht und Diskussion der Bestandsaufnahme Teil 1 (kommunale Interviews) 
3. 22.01.2020: Steuerung und Kooperation in der Stadt Köln, Diskussion der Schaffung eines äm-
ter- und behördenübergreifenden Steuerungsgremiums 
4. 01.04.2020: Bericht und Diskussion der Bestandsaufnahme Teil 2 (Trägergespräche) 
5. 08.06.2020: Bewertung zur Bedarfslage ausgewählter Aspekte des DHK anhand sekundärstatis-
tisch ausgewerteter Daten der Stadt Köln 
6. 24.08.2020: Operationalisierung der Ziele der zu evaluierenden Maßnahm en des Drogenhilfe -
konzepts sowie Priorisierung mögliche r Bedarfsanalysen und Entwicklung daraus abgeleiteter 
Arbeitspakete 
7. 17.11.2020: Informationsaustausch zu Ergebnissen der Projektarbeitsgruppe (PAG) mit den Trä-
gern der Sucht- und Drogenhilfe sowie den Unterarbeitskreisen (UAK) sowie Abstimmung der 
geplanten Bedarfsanalysen 
8. 02.02.2021: Vorstellung und Beratung der neuen Jahresberichtsstruktur und der Dokumentati-
onsinstrumente sowie Vorstellung und Reflexion der ersten Ergebnisse zu weiteren Bedarfsana-
lysen (ASC-Befragung) 
9. 22.04.2021: Entwicklung und Abstimmung eines Entwurfs zur Geschäftsordnung für das ämter- 
und behördenübergreifende Steuerungsgremium Suchthilfe 
10. 24.06.2021: Aktueller Arbeitsstand und erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe (AG) Daten Sucht-
hilfe (hervorgegangen aus de n UAKs KDS und niedrigschwellige Hilfen ), Vorbereitung des 
Fachgesprächs der wissenschaftlichen Begleitung mit der Politik (am 28. Juni 2021), Fortfüh-
rung von Bedarfsanalysen unter Einbezug der Zielgruppen sowie Stand der Umsetzung des För-
derprogramms Dezernat V (derzeit niedrigschwellige Sucht- und Drogenhilfe) 
11. 08.09.2021: Darstellung des Diskussionsstands (insbesondere zur Frage des Datenschutzes aus 
Sicht der Träger der Sucht- und Drogenhilfe) in der AG Daten Suchthilfe, Vorstellung relevanter 
Ergebnisse des Fachgesprächs mit der Politik und daraus sich ergebender Aufgaben der wissen-
schaftlichen Begleitung (Beteiligung Betroffener an der Erhebung von Bedarfen vor allem mit 
Blick auf tagesstrukturierende- und Beschäftigungsangebote mittels Partizipativem Mapping) 
12. 11.11.2021: Darstellung des aktuellen Stands der Datengrundlagen und der neuen Berichtsstruk-
tur, Vorstellung eines Befragungsinstruments für den MMD, mit dem bestehende Zugangs- und 
Vermittlungshürden zu den beiden Krankenwohnungen für sechs Monate erfasst werden sollen, 
Präsentation von Zwischenergebnissen des Partizipativen Mappings) 
13. 10.02.2022: Bericht zur Fertigstellung der Sachberichtsvorlagen für Beratungsstellen, nied-
rigschwellige Angebote und Notschlafstellen inkl. der dazu erstellten Manuale und Excel-Tabel-
len, Vorstellung einer Zwischenauswertung der bisher dokumentierten Zugangs - und Vermitt-
lungshürden des MMD bzgl. der Krankenwohnungen, Präsentation der Ergebnisse des Partizi-
pativen Mappings, Vorstellung eines Konzepts zur künftigen Gremienstruktur mit Blick auf die 
zukünftige Ausgestaltung von Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe 
14. 31.03.2022: Vorstellung der Jahresplanung der wissenschaftlichen Begleitung, Fortsetzung der 
Diskussion zur künftigen Ausgestaltung der Gremienstruktur im Bereich Planung und Steuerung

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 10 
(hier vor allem in Bezug auf den Entwurf einer Geschäftsordnung für den Beirat Suchthilfe) , 
Erörterung der finalen Ergebnisse der vertiefenden Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Kranken-
wohnungen, Festlegung eines weiteren Fachgesprächs zwischen der Politik und der wissen-
schaftlichen Begleitung, Konzeptvorstellung Situationsanalyse Teilhabe (Fallrekonstruktionen) 
sowie Bericht zu neueren Entwicklungen in der Sucht - und Drogenhilfe (u. a. kontrollierte Ab-
gabe von Cannabis und Fachtagung Cannabis) 
15. 11.08.2022: (statt des zunächst geplanten Termin s am 9. Juni 2022): Vorstellung und abschlie-
ßende Diskussion der Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe , Präsentation der Ergebnisse im 
Hinblick auf die Krankenwohnungen, Gliederung und Themen des Abschlussberichts, aktueller 
Stand zu den Fallrekonstruktionen in Bezug auf Teilhabe/Beschäftigung/Tagesstruktur  sowie 
zum Partizipationsgremium, Planung zweites Fachgespräch mit der Politik, Entwicklungen in  
der Kölner Sucht- und Drogenhilfe (aktueller Stand des Fördermanagements sowie Umsetzung 
Drogenkonsumräume) 
16. 19.10.2022: Stand der Gremienarbeit (Beirat Suchthilfe, Steuerungs - und Partizipationsgre-
mium), Ergebnisse der Bedarfsanalysen bzgl. Teilhabe (Fallrekonstruktionen), Planung Fachge-
spräch mit der Politik am 24.  Oktober 2022 und des Abschlussberichts; Austausch zu Entwick-
lungen in der Sucht- und Drogenhilfe (Substitution, Cannabis) 
17. 08.12.2022: Diskussion des Abschlussberichts und der Empfehlungen zur Weiterentwicklung 
der Kölner Sucht- und Drogenhilfe. Überlegung, die Lenkungsgruppe auch zukünftig beizube-
halten, insbesondere um dem Steuerungsgremium zuzuarbeiten und es zu unterstützen.  
2.2.2 Projektbegleitende Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppen 
Im Angebot von FOGS vom 3. Mai 2019 stellte die frühzeitige Konstituierung einer Projektbeglei-
tenden Arbeitsgruppe (PAG) ein wichtiges Element zur Einbindung der Sucht- und Drogenhilfeträ-
ger in den Prozess der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Drogenhilfekonzepts dar. 
Die Funktion der PAG sollte antragsgemäß zum einen darin bestehen, die Träger der Kölner Sucht- 
und Drogenhilfe partizipativ in den Prozess der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts einzubeziehen 
und zum anderen wesentliche Arbeitsschritte der Evaluation zu unterstützen sowie (Zwischen -)Er-
gebnisse und daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen zu bewerten. Zudem sollte ihr die Aufgabe 
zukommen, die in der Lenkungsgruppe entwickelten, strategischen Ziele zur Weiterentwicklung des 
Kölner Sucht- und Drogenhilfesystem (s. o.) zu operationalisieren und dazu Indikatoren festzulegen. 
Entsprechend dieser Aufgabenstellung waren in der PAG vor allem folgende Akteure repräsentiert: 
Vertreter*innen der Stadt Köln ( Dezernat V/Sozialplanung, Gesundheitsamt, Amt für Soziales, Ar-
beit und Senioren, Amt für Kinder, Jugend und Familie), Jobcenter Köln, Landschaftsverband Rhein-
land sowie die Träger der kommunal geförderten Sucht4- und Drogenhilfeangebote sowie FOGS. 
FOGS unterstützte die Vorbereitung und die Moderation der Sitzungen und übernahm die Protokol-
lierung. 
Anders als konzeptionell und zeitlich vorgesehen, konnte die konstituierende Sitzung der PAG auf-
grund der Corona-Pandemie erst am 14. September 2020 durchgeführt werden. Im Mittelpunkt dieser 
Sitzung standen nach etwa gut einem Jahr Projektlaufzeit die Präsentation und Diskussion nachfol-
gender Themen: Städtische (strategische) Ziele im Handlungsfeld „Gesundheit“, bisherig es Vorge-
hen, Arbeitsschwerpunkte/Arbeitsstand und erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung, Be-
wertung der Datenlage sowie Weiterentwicklung der Dokumentationsgrundlagen und -verfahren mit 
Blick auf die Sucht- und Drogenhilfe der Stadt Köln. 
 
4 Im Hinblick auf die Erweiterung des Drogenhilfe- zu einem Suchthilfekonzept.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 11 
Ein wesentliches Ergebnis der ersten PAG-Sitzung bestand darin, sich zeitnah mit der Verbesserung 
der Dokumentationsgrundlagen sowie der inhaltlichen Struktur künftiger Jahresberichte der Träger 
der Sucht- und Drogenhilfe zu beschäftigen. Hierzu wurde die Einrichtung von zwei Unterarbeits-
kreisen (UAK) beschlossen, die sich thematisch beide mit der derzeitigen Struktur und den Inhalten 
der Dokumentation a) in Suchtberatungsstellen und b) bei niedrigschwelligen Hilfen (s.  u.) ausei-
nandersetzten. 
Beide UAK haben sich im Zeitraum von November 2020 bis Mai 2021 mehrfach getroffen und sich 
mit der Entwicklung der künftigen Dokumentationsgrundlagen (inkl. der Manuale dazu) und einer 
neuen Struktur für die Sachberichte befasst. Ende Mai 2021 wurden die beiden UAK in einer ersten 
gemeinsamen Sitzung zur „Arbeitsgruppe [AG] Daten Suchthilfe“ zusammengefasst, mit dem Ziel, 
die Diskussion der Dokumentationsgrundlagen und -verfahren in diesem Gremium fortzuführen. 
Die weiteren fünf Sitzungen der AG Daten Suchthilfe am 28. Juni 2021, am 04. Oktober 2021, am 
19. Januar 2022, am 11. Mai 2022 und am 08 . November 2022 fokussierten sich insbesondere auf 
die neue Sachberichtsstruktur und die Implementierung eines neuen Procederes zum (Fach)Control-
ling sowie den Einsatz und die stadtweite Auswertung des Deutschen Kerndatensatz Sucht (KDS). 
Diskutiert wurde ebenfalls die Einordnung der AG in die neue Gremienstruktur bzw. die Abgrenzung 
zum Beirat Suchthilfe. FOGS war beratend und moderierend an der Entwicklung beteiligt, erstellte 
Dokumentationsvorlagen, führte erste Auswertungen durch etc. 
Anknüpfend und bezugnehmend auf die Ergebnisse der AG Daten Suchthilfe fand die zweite Sitzung 
der PAG am 12. Mai 2022 statt.  Im Mittelpunkt der Sitzung standen vor allem folgende Themen: 
Aktueller Sachstand der wissenschaftlichen Begleitung, Ergebnisse der von FOGS durchgeführten 
vertiefenden Bedarfsanalysen, Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung von Planung, Steu-
erung und (Fach)Controlling der Kölner Sucht- und Drogenhilfe, Ergebnisse des Partizipativen Map-
pings und geplante weitere Schritte zur Einbeziehung der Zielgruppe sowie Vorstellung eines Vor-
schlags zur künftigen Gremienstruktur der Kölner Sucht- und Drogenhilfe, Entwurf einer Geschäfts-
ordnung für den Beirat Suchthilfe. 
Am 22. Juni 2022 befasste sich eine Video-Konferenz der PAG mit der Umwandlung des Gremiums 
zum auf Dauer angelegten Beirat Suchthilfe und diskutierte den Entwurf einer Geschäftsordnung für 
das neue Gremium. 
In der vierten Sitzung der PAG am 11. August 2022 wurde – nach Eingang verschiedener Stellung-
nahmen der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger – erneut der Entwurf der Geschäftsordnung des 
Beirats Suchthilfe erörtert und final abgestimmt. Zudem wurde ve reinbart, dass die Geschäftsord-
nung sukzessive von den Vertreter*innen der Sucht- und Drogenhilfeträger sowie der Leitung des 
Gesundheitsamts unterschrieben wird. Mit dieser Sitzung beendete die PAG ihre Arbeit und der neu 
konstituierte Beirat Suchthilfe nahm seine Arbeit auf. 
An der folgenden Sitzung, der ersten des Beirats Suchthilfe, war FOGS als Gast beteiligt, insbeson-
dere mit der Aufgabe, aus dem Partizipationsgremium und den Fallrekonstruktionen zur Situations-
analyse im Bereich Teilhabe zu berichten. 
2.3 Bestandsaufnahme und -analyse der Kölner Drogenhilfeange-
bote 
Die Recherche zu und die Analyse ambulant/er, kommunal geförderter/n Sucht- und Drogenhilfean-
gebote in der Stadt Köln sollten auftragsgemäß eine wesentliche Grundlage für die wissenschaftliche 
Begleitung und Evaluation durch FOGS darstellen. Da das Drogenhilfekonzept 2020 und der Sucht-
bericht 2016 bereits eine detaillierte Bestandsaufnahme der in der Stadt Köln vorhandenen Angebote 
enthält, wurde für diesen ursprünglich in der Ausschreibung vorgesehenen Arbeitsschritt keine Not-

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 12 
wendigkeit mehr gesehen. Allerdings beinhaltet das Drogenhilfekonzept viele Annahmen zu Bedar-
fen aus Sicht der an der Ausarbeitung beteiligten Akteure, die im Rahmen der Evaluation überprüft 
werden sollten und wurden. 
1) Sekundäranalyse und Interviews mit relevanten kommunalen Akteuren 
Da ein wichtiges Ergebnis des kommunalen Fachgesprächs Suchtkoordination war, dass das Kölner 
Drogenhilfekonzept Fragen der Planung und Steuerung sowie Schnittstellen und Vernetzung zu bzw. 
mit anderen Versorgungssektoren nicht bzw. zu wenig thematisiert, wurden – auch mit Blick auf die 
eingangs erwähnte veränderte Schwerpunktsetzung des Auftrags durch Dezernat und Amt – durch 
FOGS in den ersten sechs Monaten der Projektlaufze it eine Sekundäranalyse und qualitative Inter-
views mit relevanten kommunalen Akteuren vorrangig zur aktuellen Umsetzung von Planung, Steu-
erung und (Fach)Controlling im Hinblick auf die Sucht- und Drogenhilfe durchgeführt. Die Materi-
alsammlung und darauf aufbauend die Sekundäranalyse (im Zeitraum von 3. Quartal 2019 bis etwa 
2. Quartal 2020) umfasste vor allem: 
◼ Recherchen im Ratsinformationssystem der Stadt Köln und im Internet 
◼ Erfassung und Auswertung relevanter städtischer Dokumente zur Finanzierung, Planung und 
Steuerung von Hilfen/Angeboten der Sucht - und Drogenhilfe (Berichte, Verwendungsnach-
weise, Protokolle) 
◼ Unterlagen zu wichtigen Gremien im Sucht- und Drogenbereich 
◼ Daten der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger 
◼ Vergleiche klient*innenbezogener Daten aus dem Kerndatensatz Sucht des Landes Nordrhein-
Westfalen (NRW) und der Stadt Köln. 
Die von FOGS zu Fragen der kommunalen Planung, Steuerung und des (Fach)Controllings durch-
geführten Gespräche mit den kommunalen Akteuren fanden vorrangig bis Ende 2019  statt. Dabei 
waren die leitfadengestützten Interviews vor allem auf folgende Aspekte ausgerichtet: Art und Höhe 
der Finanzierung/Förderung von Hilfen/Angeboten der Sucht- und Drogenhilfe, Steuerungs- und 
(Fach)Controlling-Ansätze der kommunalen Ämter, Planungsverfahren zu Implementierung (neuer) 
Hilfen/Angebote, Gremien bzw. Arbeitsgruppen, die zu Planungs- bzw. Steuerungszwecken im Be-
reich der Sucht- und Drogenhilfe genutzt werden, (ämter- und behördenübergreifende) Abstimmung 
der Planung und Steuerung von Hilfen/Angebote für sucht- und drogenabhängige Personen. In die 
Interviewreihe wurden – nach Absprache mit dem Gesundheitsamt – Vertreter*innen folgender Or-
ganisationen, Ämter bzw. Organisationsbereiche einbezogen: 
◼ Frau Brünner, Frau Dr. Bokhof (Sucht- und Psychiatriekoordination Gesundheitsamt) 
◼ Herr Richter (Finanzen/Controlling Gesundheitsamt) 
◼ Frau July (Reso-Dienste, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren) 
◼ Frau Kuna (Jobcenter Köln) 
◼ Frau Rothe (Amt für öffentliche Ordnung) 
◼ Herr Bathen, Frau Baars (Amt für Kinder, Jugend und Familie) 
◼ Herr Peters, Herr Zimmermann (Landschaftsverband Rheinland – LVR) 
◼ Frau Schmieder (LVR). 
Ergänzend zu den Gesprächen führte FOGS eine (teilstandardisierte) schriftliche Befragung der für 
das Projekt relevanten kommunalen Ämter zu den o. g. Dimensionen durch.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 13 
Auf Basis der verschiedenen Erhebungen nahm FOGS vor allem mit Blick auf Planung, Steuerung 
und das (Fach)Controlling einen IST-SOLL-Vergleich zu Zielen/Leitlinien, Verfahren/Instrumenten, 
ämterübergreifender Kooperation, Gremien, Dokumentation  und (Fach)Controlling sowie eine Be-
wertung vorliegender KDS-Daten im (NRW-)Vergleich vor. Zudem wurden die Befragungen auch 
dazu genut zt (datenbasierte) Hinweise zur Bedarfsgerechtigkeit des vorhandenen Angebotsspekt-
rums im Bereich der Drogenhilfe abzuleiten bzw. aktuelle und künftige Bedarfe einzuschätzen. 
Die Ergebnisse dieses ersten Teils der Bestandsaufnahme  (Planung, Steuerung, [Fach]Controlling) 
wurden für die Lenkungsgruppe aufbereitet und dort am 19. November 2019 präsentiert (vgl. Anhang 
A). 
2) Interviews mit Vertreter*innen der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger 
Als nächster Schritt der Bestandsaufnahme standen überwiegend im ersten Quartal 2020 Interviews 
mit Vertreter*innen der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger sowie mit Mitarbeitenden des Gesund-
heitsamts an. Die Gespräche wurden entweder als Einzelinterview oder als Fokusgruppen durchge-
führt und thematisierten insbesondere folgende Aspekte: Bewertung des Drogenhilfekonzepts, (mög-
liche) Ziele der Kölner Sucht- und Drogenhilfe (hilfesystembezogen) des Drogenhilfekonzepts, Ein-
schätzung der Bedarfsgerechtigkeit des Kölner Sucht- und Drogenhilfesystems sowie Bewertung von 
Planung und Steu erung aus Sicht der Sucht- und Drogenhilfe. An den Interviews waren folgende 
Akteure beteiligt: 
◼ Aidshilfe Köln e. V. 
◼ Alexianer Köln GmbH, „Brücke zur Arbeit“ 
◼ Aufsuchendes Suchtclearing – ASC (Gesundheitsamt) 
◼ KJSA e. V., Auf Achse, B.O.J.E. 
◼ Drogenhilfe gGmbH 
◼ FABA e. V. 
◼ Mobiler medizinischer Dienst – MMD (Gesundheitsamt) 
◼ Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. (SkF) 
◼ Sozialdienst Katholischer Männer Köln (SKM) 
◼ Spiritaner-Stiftung, Notel Köln 
◼ Vision e. V. 
Diese Ergebnisse des zweiten Teils der Bestandsaufnahme wurden für die Lenkungsgruppe aufbe-
reitet und am 1. April 2020 dort präsentiert (vgl. Anhang B). 
2.4 Vertiefende Analyse von (ausgewählten) Bedarfslagen des Köl-
ner Drogenhilfesystems 
Wie mit dem Gesundheitsamt abgestimmt, sollten die Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme (Teil 
1 und 2) zunächst durch einen weiterführenden sekundäranalytischen Blick auf beobachtete Bedarfs-
lagen im Bereich der Drogenhilfe ergänzt und vertieft werden. Die Lenkungsgruppe entschied, den 
Fokus dabei auf die Bewertung von Bedarfslagen zu richten, bei denen im Drogenhilfekonzept eine 
weitere Prüfung (durch die Evaluation) dokumentiert ist.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 14 
Tab. 1: Offene Bedarfsaussagen aus dem Drogenhilfekonzept 
Hierzu wurden im Frühjahr 2020 nach Abstimmung in der Lenkungsgruppe zunächst die FOGS vor-
liegenden statistischen Daten systematisch gesichtet und analysiert. Die beteiligten Ämter sollten 
zudem weitere, schon vorhandene Daten zur Verfügung stellen. Bearbeitet wurden jeweils folgende 
Fragestellungen: 
◼ Welche Daten gibt es zu den im DHK genannten Bedarfslagen? 
◼ Was sagen die Daten jeweils zu den Bedarfslagen aus? 
◼ Wie ist die Qualität der analysierten Daten mit Blick auf die Bedarfslagen zu bewerten? 
Anknüpfend an die Ergebnisse der Sekundäranalyse vorliegender Daten zum Kölner Sucht- und Dro-
genhilfesystem wurden darüber hinaus von FOGS noch folgende vertiefende Erhebungen zur Ana-
lyse ausgewählter Bedarfslagen durchgeführt: 
Bedarfsaussagen/Maßnahmen/Ziele im Drogenhilfe-
konzept 
im Drogenhilfekonzept an die Evaluation de-
legierte Aufgaben 
Frühzeitiges Erkennen von Problemsituationen in evtl. 
unterversorgten Sozialräumen durch die Verwaltung  
Prüfung unter Einbezug der Erfahrungen des 
ASC 
Erreichbarkeit von Safer-Use-Utensilien in der Nähe po-
tenzieller Konsumorte 
Überprüfung des konkreten Bedarfs 
Niedrigschwellige, temporäre Übernachtungsmöglich-
keiten mit und ohne Betreuung für wohnungslose Drogen-
abhängige stehen bedarfsgerecht zur Verfügung 
Überprüfung des konkreten Bedarfs 
Barrierefreie Wohnmöglichkeiten für somatisch kranke 
drogenabhängige Männer und Frauen mit Krankschrei-
bung stehen bedarfsgerecht zur Verfügung 
Überprüfung des konkreten Bedarfs 
Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung al-
ler drogenabhängigen wohnungslosen Menschen in Köln 
Erforderlicher Umfang (Bedarf) wird geprüft 
Vorhalten eines bedarfsgerechten Aufsuchenden 
Suchtclearings in der Kölner Innenstadt, Chorweiler, 
Meschenich, Mülheim und Kalk 
Überprüfung 
Reduzierung der gesundheitlichen und sozialen Folgen 
des Drogenkonsums für Drogenabhängige in Köln durch 
eine ausreichende Anzahl an Substitutionsplätzen zur 
medizinischen Behandlung 
Überprüfung des Bedarfs 
Reduzierung der Wartezeiten und zeitnahe Therapiever-
mittlung 
Klärung IST-Situation und Handlungsempfeh-
lungen 
Unterstützung und Beratung für suchtbelastete Familien Bedarfsanalyse 
Verbesserung der Betreuung von Konsument*innen von 
Amphetamin und Partydrogen 
Bedarfsanalyse 
Sozialräumlich ausgewogene Verteilung der Beratungs-
stellen 
Situationsanalyse 
Unverzüglicher Beginn PSB Prüfung IST-Situation und Handlungsempfeh-
lungen 
Ausreichend niedrigschwellige Wohnangebote Bedarfsanalyse zu Dauerwohnplätzen 
Niedrigschwelliger Zugang zu AGH für erwerbsfähige 
Drogenabhängige 
Situationsanalyse und Beleuchtung Schnittstel-
len 
Aufsuchende Hilfe in unversorgten Sozialräumen Situationsanalyse

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 15 
◼ Vergleich vorliegender (Struktur-)Daten zu (ausgewählten) Angeboten der Kölner Sucht- und 
Drogenhilfe (Notschlafstellen, Krankenwohnungen, niedrigschwelligen Beschäftigungsangebo-
ten inkl. AGH und Wohnprojekten) zwischen der Sta dt Köln und anderen Großstädten (Berlin, 
Frankfurt am Main, Hamburg und Stuttgart)  
◼ Systematische Auswertung von Daten der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger zu Betreuten 
Wohnangeboten, Notschlafstellen, Krankenwohnungen und niedrigschwellige Beschäftigun gs-
angeboten inkl. AGH  
◼ Schriftliche standardisierte Befragung drogenabhängiger Personen durch den ASC u.  a. zu den 
Themen bzw. Bedarfen im Bereich Wohnen sowie zu Tagesstruktur und Beschäftigung, Ende 
2020. Erreicht wurden 16 Personen 
◼ Qualitative Befragung des MMD im Februar 2021 mit den Themenschwerpunkten: Bedarfe dro-
genabhängiger Personen, Hürden/Barrieren in Bezug auf die Nutzung des MMD, zusätzlicher 
Bedarf an Sprechzeiten des MMD, Möglichkeiten der Anschlussversorgung sowie Hürden/Bar-
rieren in Bezug auf die Nutzung von Krankenwohnungen 
◼ Beim MMD wurde zudem eine schriftliche Erhebung von Hürden für Vermittlungen in Kran-
kenwohnungen angeregt. Zwischen Oktober 2021 und April 2022 dokumentierten die Fach-
kräfte für knapp 50 Fälle Daten und Vermittlungshürden.  
◼ Anknüpfend an Erfahrungen von FOGS in vergleichbaren Projekten in anderen Großstädten und 
an die Akzentsetzung im ersten Fachgespräch mit der Politik (s. nächster Punkt) wurde im No-
vember 2021 ein partizipativer Forschungsansatz umgesetzt und drei sog. Mapping-Workshops 
mit (ehemaligen) drogengebrauchenden Personen durchgeführt. Die Vorgehensweise orientierte 
sich an „Community Mapping“ und lädt zu Diskussionen entlang von Visualisierungen be-
stimmter (Sozial-) Räume ein. 5 Diese Workshops mit Szeneangehörigen fokussierten auf die 
Sozialräume Neumarkt, Kalk und Chorweiler . Der Zugang zur Zielgruppe erfolgte vor allem 
durch den ASC, Vision e. V. und über die Streetwork der GAG Immobilien AG – erreicht wur-
den insgesamt 14 Personen. Das Ziel der Mappings bestand vor allem darin, (Bedarfs-)Einschät-
zungen direkt von den Betroffenen zu erfassen und diese im Sinne eines partizipativen Vorge-
hens am Analyse- und Planungsprozess zu beteiligen. 
◼ Schließlich wurde eine Situationsanalyse mit Schwerpu nkt Beschäftigung/Teilhabe umgesetzt, 
genutzt wurde hierfür der Produktionsnetzwerk-Ansatz6. Mittels Fallrekonstruktionen wurden 
in insgesamt fünf mehrstündigen Treffen zwischen Juni und November 2022 Situation, Vorge-
hen, Zusammenwirken und Probleme in drei Einzelfällen systematisch betrachtet und analysiert 
und Handlungsbedarfe abgeleitet. An den Treffen nahmen insgesamt 19 Praktiker*innen von 
mehreren Hilfeeinrichtungen (Beschäftigungsprojekte, Substitutionsambulanz, PSB, niedrig -
schwellige Hilfen) sowie von Jobcenter, Sozialamt und Gesundheitsamt teil. FOGS gewann mit 
Unterstützung der Lenkungsgruppenmitglieder Teilnehmende für das Vorhaben, informierte in 
einer digitalen Kick-Off-Veranstaltung (22.06.2022) zum Vorgehen, organisierte Räume, berei-
tete die vier weiteren Präsenz-Sitzungen (30.08., 20.09., 20.10. und 21.11.2022) vor, moderierte 
und dokumentierte die Veranstaltungen.  
 
5 Vgl. Hartung, S., Wihofszky, P. & Wright, M. T. (Hrsg.). (2020). Partizipative Forschung.  Ein Forschungsansatz für Gesundheit 
und seine Methoden. Wiesbaden: Springer VS.; Klaus, L., Dichtl, A., Padberg, C. & Zielinski, A. (2020). Workshop Partizipatives 
Mapping in Frankfurt. „Was ist unser ideales Viertel“. Sichtweisen von Drogenkonsumierenden im Frankfurter Bahnhofsviertel. 
Frankfurt am Main: Center for Drug Research und Institut für Suchtforschung der Goetheuniversität Frankfurt; Germes, M., Klaus, 
L., Guarascio, F. & Hergesell, C. (2020) Berliner Partizipativer Mapping -Workshop „Was ist unsere ideale Stadt als Drogen -nut-
zer*innen?“ Durchgeführt in Kooperation der Projekte DRUSEC (Drugs and Urban Security) und NUDRA (Netzwerk zum Umgang 
mit Drogen und Alkohol im öffentlichen Raum); siehe: https://drogenalternativeplanung.wordpress.com, zuletzt abgerufen 31.08.21;  
6 Vgl. Reis, C. et al. (2 010). Produktionsnetzwerke und Dienstleistungsketten. Neue Ansätze nachhaltiger Unterstützungsstrukturen 
für Alleinerziehende. Hrsg. vom BMFSFJ. Berlin.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 16 
(Zwischen-)Ergebnisse der verschiedenen Erhebungen wurden von FOGS in Form ausführlicher Prä-
sentationen aufbereitet und zusammenfassend in Lenkungsgruppentreffen vorgestellt. 
2.5 Fachgespräche mit der Politik 
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurden im Projektverlauf zwei Fachgespräche mit der Po-
litik geführt. Im Rahmen des ersten Fachgesprächs ( 28. Juni 2021 ) wurden insbesondere folgende 
Themen mit Vertreter*innen  der Kölner Politik besprochen: Ergebnisse des Workshops mit den 
Suchthilfe-Planer*innen verschiedener Großstädte zur fachlichen Ausrichtung des Drogenhilfekon-
zepts, Stärken und Schwachstellen von Planung und Steuerung der Sucht und Drogenhilfe, weitere 
Arbeitsschritte der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation. Seitens der Politik wurde im Fach-
gespräch der Wunsch an FOGS herangetragen, auch Betroffene in die Bewertung der Hilfen und 
Angebote der Kölner Sucht- und Drogenhilfe einzubeziehen. FOGS griff die Anregung auf und be-
zog Drogenkonsument*innen im Rahmen eines sog. Partizipativen Mapping s (vgl. Kapitel 2.4 und 
3.2.4) in die Erhebung aus ihrer Sicht relevanter Hilfe- und Unterstützungsbedarfe ein. 
Im Rahmen des zweiten Fachgesprächs (24. Oktober 2022) wurden insbesondere wesentliche Ergeb-
nisse der wissenschaftlichen Begleitung und  Evaluation des Drogenhilfekonzepts sowie die bisher 
umgesetzten Maßnahmen vorgestellt und mit Blick auf das weitere Vorgehen in der Stadt Köln um-
fassend diskutiert. 
3 Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung  
3.1 Ergebnisse von Bestandsaufnahme und -analyse (Teil 1 und 2) 
Der im Zeitraum von Juli bis November 2019 von FOGS durchgeführte 1. Teil der Bestandsaufnah-
me und -analyse (Sekundäranalyse ausgewählter Dokumente sowie leitfadengestützte Interviews mit 
kommunalen Mitarbeitenden) wurde insbesondere mit Blick auf die Umsetzung von Planung, Steu-
erung und Controlling im Bereich der Kölner Sucht- und Drogenhilfe qualitativ ausgewertet und in 
einem IST-SOLL-Vergleich zusammengefasst. Grundlage und Bezugsrahmen für den Vergleich wa-
ren vor allem aus der Fachdiskussion und der Praxis abgeleitete Bewertungskriterien. Zum damali-
gen Zeitpunkt fanden in der Stadt Köln verschiedene Entwicklungen statt, die insgesamt die Pla-
nungs-, Steuerungs- und (Fach)Controlling-Verfahren im Bereich der Sucht- und Drogenhilfe beein-
flussten und insofern von FOGS zu berücksichtigen waren. Im Einzelnen betraf dies vor allem fol-
gende Handlungsfelder: 
◼ Durchführung einer Verwaltungsreform in der Stadt Köln #wirfürdiestadt 
◼ Umsetzung eines integrierten Managements: Steuerungsstruktur des Dezernats für Soziales, Ge-
sundheit und Wohnen 7 sowie seiner Ämter (Weiterentwicklung des Projekts „Zielorientierte 
Führung und Steuerung“) 
◼ Leitziele des Dezernats für Soziales, Gesundheit und Wohnen im Transparenzbericht aus dem 
Jahr 2018 
◼ Masterplan des Dezernates für Soziales, Gesundheit und Wohnen 
◼ Entwicklung eines ziele- und indikatorengestützten Förderprogramms. 
 
7  Damals Dezernat für Soziales, Umwelt. Gesundheit und Wohnen.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 17 
Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse des im Herbst 2019 aus den Erhebungen abgelei-
teten IST-SOLL-Vergleichs in tabellarischer Form gebündelt vorgestellt – getrennt nach verschiede-
nen Dimensionen: 
Tab. 2: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Ämterübergreifende Kooperation 
IST SOLL 
(Regelmäßig stattfindende) Leitungsrunde auf der 
Ebene Dezernat V. 
Anlassbezogene (punktuelle) Zusammenarbeit 
des Gesundheitsamtes, des Amts für Soziales, Ar-
beit und Senioren (ResoDienste Köln), des Amts 
für Kinder, Jugend und Familie sowie des Jobcen-
ters ausgehend i. d. R. von der Suchtkoordination. 
 
Regelhafter und strukturierter Austausch zwischen 
den für Suchtprävention sowie Sucht- und Drogen-
hilfe zuständigen städtischen Ämtern; Federfüh-
rung durch das vorrangig für die Drogenhilfe zu-
ständige städtische Amt. 
 
Tab. 3: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Fachliche Ziele/Leitlinien 
IST SOLL 
Kölner Suchtbericht 2016: Beschreibung übergrei-
fender Ziele und Schwerpunkte der Sucht- und 
Drogenhilfe. 
Masterplan des Dezernats V: Darstellung des 
grundsätzlichen Steuerungs- und Planungsver-
ständnis der Stadt Köln mit Blick auf sechs Hand-
lungsfelder; daraus Ableitung von Visionen, (stra-
tegischen) Zielen und Maßnahmen. 
Für die Sucht- und Drogenhilfe ist vor allem das 
Handlungsfeld „Gesundheit“ mit den darauf bezo-
genen (strategischen) Zielen wie u. a. „Menschen 
sind vor Gesundheitsgefahren geschützt; übertrag-
bare Krankheiten sind bekämpft“ relevant. 
Das Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln: Das 
Konzept nimmt Bezug auf den Masterplan und be-
schreibt in sehr begrenzter und allgemeiner Form 
künftig anzustrebende Ziele der städtischen Dro-
genhilfe. 
Systematische Erarbeitung aus der Fachdiskus-
sion abgeleiteter (messbarer) Ziele als Bezugsrah-
men für die Weiterentwicklung von Planung, Steu-
erung und (Fach)Controlling der Sucht- und Dro-
genhilfe; der Zielbildungsprozess sollte federfüh-
rend durch das zuständige Amt gemeinsam mit 
den Trägern und Einrichtungen der Sucht- und 
Drogenhilfe erfolgen.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 18 
Tab. 4: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Verfahren/Instrumente der Steuerung und des (Fach)Controllings 
IST SOLL 
Mittelvergabe und -prüfung im Sinne eines Finanz-
controllings erfolgt auf Basis von Trägeranträgen 
(inkl. Konzepte), Verwendungsnachweisen und 
Kurzberichten durch das Sachgebiet Haushalt, 
Controlling, Vergabe und Zuschussangelegenhei-
ten; anlassbezogen finden dazu Gespräche mit 
den Sucht- und Drogenhilfeträgern statt. 
Für das (Fach)Controlling im Gesundheitsamt ist 
formal die Suchtkoordination zuständig, konnte je-
doch aufgrund der personellen Situation bisher 
nicht umfassend durchgeführt werden. 
Zukunft: Aufbau eines (ämterübergreifenden) För-
dermittel-Managements durch das Dezernat V und 
das Büro der Oberbürgermeisterin. 
Zielführende und in vielen Großstädten erfolgreich 
praktizierte Verfahren/Instrumente der Steuerung 
und des integrierten (Finanz- und Fach)Control-
lings in der Sucht- und Drogenhilfe sind: 
• Ziel-/Leistungsvereinbarungen o. a. leistungs-
bezogene Finanzierungsformen. 
• Erstellung von Leistungsdokumentationen. 
• Erfassung und systematische Auswertung ein-
heitlich dokumentierter Daten der Klient*innen 
i. d. R. auf Basis des Kerndatensatz Sucht 
(KDS). 
• Erstellung und systematische Auswertung 
standardisierter/vergleichbar aufgebauter 
Sach- bzw. Jahresberichte der Träger der 
Sucht- und Drogenhilfe. 
• Jährliche Statusgespräche auf Basis von 
Sach- bzw. Jahresberichten. 
 
Tab. 5: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Gremien/Arbeitsgruppen 
IST SOLL 
• Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG): 
Verbesserung der fachlichen Zusammenarbeit 
(Vernetzung/Kooperation), gegenseitige Infor-
mation und Beratung, fach- und trägerüber-
greifende Analyse der Versorgung und Erar-
beitung von Vorschlägen ihrer Weiterentwick-
lung; träger- und einrichtungsübergreifende 
Zusammensetzung inkl. Angehörige und Be-
troffene. 
• Arbeitskreis (AK) Sucht der PSAG: Regelmä-
ßiger fachlicher Austausch sowie Fortbildung 
zu unterschiedlichen Themen; Mitglieder sind 
Fachkräfte der Sucht- und Drogenhilfe sowie 
der Suchtselbsthilfe. 
• Dienstagsrunde: Gremium zum Erfahrungs- 
und Informationsaustausch im Bereich illega-
ler Drogen zwischen Verwaltung, Ordnungs-
behörden und Trägern der Sucht- und Dro-
genhilfe. 
• Netzwerk Drogen: Abstimmung ordnungspoli-
tischer und gesundheitlicher Handlungsbe-
darfe mit Blick auf die Bürgerschaft der Stadt 
zwischen Polizei, Gesundheits- und Ord-
nungsamt sowie Kölner Verkehrsbetriebe 
(KVB). 
Die Gremien sind vorwiegend auf Informations- 
und Erfahrungsaustausch und kaum auf Planung 
und Steuerung der Sucht- und Drogenhilfe ausge-
richtet. 
• Steuerungs- und Planungsgremium, das sich 
datengestützt und regelhaft mit der bedarfsge-
rechten Weiterentwicklung der Angebotsstruk-
turen im Bereich der Sucht- und Drogenhilfe 
beschäftigt; Zusammensetzung des Gremi-
ums: relevante Ämter der Stadt, Träger der 
Sucht- und Drogenhilfe, Selbsthilfe/Betroffene; 
die Geschäftsführung des Gremiums sollte in 
Abhängigkeit von Aufgaben und Zuständigkeit 
definiert werden. 
• Aufbau eines Sucht- und Drogenhilfeverbunds 
o. ä. aller Träger.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 19 
Tab. 6: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Einheitliche Dokumentation und Auswertung/Diskussion der Da-
ten 
IST SOLL 
• Dokumentation auf Basis des KDS – bei ei-
nem Teil der Sucht- und Drogenhilfeträger. 
• KDS-F (früher KDS-K) aus den Jahren 2016, 
2017 und 2018 liegen vor (2018 allerdings 
ohne die Daten der Kölner Sucht- und Dro-
genhilfe).8  
• Der KDS-F bzw. KDS-K weist bezogen auf ei-
nige relevante Items viele Missings auf. 
• KDS-E liegt der Kommune nicht vor. 
• Szenebeobachtungen durch den ASC. 
• Weitere Statistiken zu Inanspruchnahme: 
Konsumraum, MMD. 
• Systematische und umfassende Auswertung 
des KDS (auch E) zu Planungs- und Steue-
rungszwecken (datengestützte Bedarfs- und 
Bestandsanalysen) sowie zur Zielüberprüfung. 
• Nutzung der KDS-Daten 
- zu kommunaler Gesundheits- und Sozial-
berichterstattung 
- zur Qualitätssicherung der Träger und 
Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe 
- zur einheitlichen/standardisierten Erstel-
lung von Jahres- bzw. Sachberichten der 
Träger und Einrichtungen der Sucht- und 
Drogenhilfe 
- zu jährlichen Status- bzw. Planungsge-
sprächen mit den Trägern und Einrichtun-
gen der Sucht- und Drogenhilfe im Rah-
men eines (Finanz- und Fach-)Control-
lings. 
Anknüpfend an den IST-SOLL-Vergleich wurden im zweiten Teil der Bestandsaufnahme und -ana-
lyse, leitfadengestützte Interviews und Fokusgruppen mit überwiegend leitenden Mitarbeitenden der 
Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger durchgeführt. Dabei zielten die Gespräche sowohl auf eine Be-
wertung der Erstellung des Drogenhilfekonzepts (Beteiligung, Struktur und theoretische Grundlagen, 
Ziele) als auch auf E inschätzungen zur Bedarfsgerechtigkeit des Sucht- und Drogenhilfesystems 
(Angebotsspektrum, Zielgruppenerreichung, Bedarfe) sowie auf die Rolle der Stadt im Hinblick auf 
die Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe. Nachfolgend werden wesentliche 
Ergebnisse der im ersten Quartal 2020 geführten Gespräche zusammenfassend dargestellt: 
◼ Erstaunlicherweise war nicht allen Interviewten d er Sucht- und Drogenhilfeträger das Drogen-
hilfekonzept bekannt. 
◼ Sofern bekannt, wird d as Drogenhilfekonzept von fast allen Interviewten nicht als „Konzept“ 
i. e S., sondern eher als Bestandsaufnahme verstanden. 
◼ Von einem größeren Teil der Interviewten wurde d er Prozess der Erstellung des Drogenhilfe-
konzepts mit Blick auf die damit zu erreichenden Ziele und die Vorgehensweise als intransparent 
wahrgenommen. 
◼ Überwiegend kritisch wurde angemerkt, dass in der Leitung und Moderation der Workshops 
keine personelle Kontinuität seitens des Gesundheitsamts gewährleistet war. 
◼ Generell wurden mehr Planung und Steuerung durch die Stadt sowie ein ämterübergreifend bes-
ser abgestimmtes Handeln gewünscht. 
◼ Die theoretische Grundlage des Drogenhilfekonzepts (das Transtheoretische Modell) wurde von 
vielen Interviewten mit Blick auf die Weiterentwicklung des Drogenhilfe systems kritisch hin-
terfragt. 
 
8  Seit 2020 bedient auch die Diakonie Köln und Region den KDS.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 20 
◼ Aus Sicht de s überwiegenden Teils der Interviewten wurden die im Drogenhilfekonzept ver-
schriftlichten Bedarfsaussagen nicht aus der Empirie abgeleitet, sondern i. d. R. auf Praxiserfah-
rungen der beteiligten Akteure zurückgeführt, z. T. wurden sie auch als „Wunschkonzert“ cha-
rakterisiert. 
◼ Das Kölner Hilfesystem für illegal drogenabhängige Personen  wird insgesamt als differenziert 
und als überwiegend bedarfsgerecht eingeschätzt. Dabei werden insbesondere ASC und MMD 
als wichtige und besondere Angebotsbausteine der Kölner Drogenhilfe bewertet. 
◼ Gleichwohl werden Angebotsdefizite insbesondere in folgenden Bereichen gesehen: Konsum-
räume, niedrigschwellige Wohnmöglichkeiten und ebensolche Beschäftigungsangebote. 
Aus Sicht von FOGS kann mit Blick auf die Ergebnisse der verschiedenen Erhebungen übergreifend 
konstatiert werden, dass die vorliegenden (statistischen) Daten weder eine belastbare Bewertung der 
im Drogenhilfekonzept formulierten „Ziele und Maßnahmen“ noch eine empirische Überprüfung der 
dort getroffenen Bedarfsaussagen ermöglichen  (s. dazu auch  Kap. 3.2). Zudem zeigt e sich in den 
Interviews, dass die Sucht - und Drogenhilfeträger das Drogenhilfekonzept insgesamt eher als eine 
Art Bestandsaufnahme einschätzten und sich eine Weiterentwicklung in Richtung eines „ echten“ 
zukunftsweisenden und zielgeleiteten Konzepts wünschten. Zugleich konnten sie selbst kaum Ziele 
formulieren. 
Des Weiteren wurde deutlich, dass sich die Berichterstattung der Dienste und Einrichtungen gegen-
über den kommunalen Ämtern, die Sucht- und Drogenhilfeangebote finanzieren bzw. fördern, sehr 
(stark) unterscheidet und insgesamt nicht geeignet ist, Transparenz zum Hilfegeschehen herzustellen. 
Außerdem wurde auch hier auf Defizite in der Versorgung drogenabhängiger Personen und auf 
Handlungsbedarfe hinsichtlich der Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe hin-
gewiesen, u. a. bezüglich 
◼ Zieldefinitionen 
◼ ämterübergreifender Abstimmung, insbesondere an der Schnittstelle Amt für Kinder, Jugend 
und Familie sowie Gesundheitsamt 
◼ transparenter (einheitlicher) Berichterstattung 
◼ der Datengrundlagen für Planungs- und Steuerungszwecke (auch sozialräumlich) 
◼ der fallbezogenen Datenerfassung mittels des Deutschen Kerndatensatzes Sucht (KDS). 
In den Gesprächen wurde n des Weiteren „verhärtete Fronten“ zwischen der kommunalen Verwal-
tung – vor allem Gesundheitsamt und Sozialdezernat – und den Sucht- und Drogenhilfeträgern er-
kennbar. Trägerseitig wurde ein dezernats- und ämterübergreifendes Handeln  angemahnt. Ge-
wünscht wurde deshalb ein neuer Anlauf in Bezug auf die Entwicklung einer gemeinsamen Arbeits-
struktur von Sucht- und Drogenhilfeträgern sowie (allen relevanten) städtischen Ämtern ( inkl. Job-
center und LVR) unter Moderation von FOGS. In Verbindung damit zeigten die Träger Bereitschaft, 
mehr Daten zu dokumentieren, am liebsten in vergleichbarer Weise für die verschiedenen Ämter/Ak-
teure. 
Trotz dieser z. T. kritischen Anmerkungen der Sucht- und Drogenhilfeträger zeigte die Bestandsauf-
nahme und -analyse (Teil 1 und 2) aber auch, dass die Stadt Köln – auch im Vergleich zu anderen 
Großstädten – weitgehend über ein qualitativ gutes und differenziertes Hilfesystem für drogenabhän-
gige Personen verfügt – wenn auch mit punktuellen Entwicklungsbedarfen (Angebote am Wochen-
ende, Drogenkonsumräume, niedrigschwellige Maßnahmen und Beschäftigungsangebote).

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 21 
3.2 Ergebnisse der vertiefenden Bedarfsanalysen 
3.2.1 Sekundäranalyse zu Zielen und Meilensteinen des Drogenhilfe-
konzepts sowie zu Grundlagen von Planung, Steuerung und Con-
trolling 
Im Rahmen der vertiefenden Bedarfsanalyse wurden von FOGS in einem weiteren Arbeitsschritt alle 
relevanten Statistiken und Dokumente m it Blick auf die im Drogenhilfekonzept der Stadt Köln be-
schlossenen Ziele und Meilensteine sowie die Grundlagen von Planung, Steuerung und (Fach)Con-
trolling umfassend untersucht. Die Ergebnisse der darauf bezogenen umfassenden Sekundäranalyse 
und die sich daraus ergebenden Empfehlungen wurden ein einer Tabelle zusammengefasst (s. An-
hang C). 
Wie aus der Sekundäranalyse hervorgeht, kann eine datengestützte Bewertung der Ziele des Drogen-
hilfekonzepts sowie der dort getroffenen Bedarfsaussagen kaum vorgenommen werden. Der Mangel 
an aussagekräftigen Daten, den die Untersuchung offenlegt, verweist auf die Notwendigkeit, belast-
bare Datengrundlagen zu schaffen und Maßnahmen in Angriff zu nehmen, um eine ämter- und be-
hördenübergreifende Planung, Steuerung und ein angemessenes (Finanz- und Fach-)Controlling im 
Bereich der Sucht- und Drogenhilfe in der Stadt Köln umzusetzen (s. dazu im Einzelnen Kap. 3.3.2). 
Aus diesem Grund wurde anknüpfend an die verabredete Neuausrichtung der wissenschaftlichen 
Begleitung in der ersten Projektphase in der Lenkungsgruppe vereinbart, im Weiteren folgende er-
gänzende Arbeitsschritte durchzuführen:  
◼ Großstädte-Vergleich ausgewählter Strukturdaten 
◼ Befragung von ASC und MMD 
◼ Weiterentwicklung der Datengrundlagen, der Berichterstattung und des (Fach)Controllings 
◼ Einbeziehung der Betroffenen in den Analyse-Prozess 
◼ Institutionelle Weiterentwicklung der Planungs- und Steuerungsgremien. 
3.2.2 Großstädte-Vergleich ausgewählter Strukturdaten 
Wie oben bereits dargestellt, lagen den vertiefenden Bedarfsanalysen neben einem Vergleich ausge-
wählter Strukturdaten von Angeboten der Drogenhilfesysteme verschiedener Großstädte (auf Basis 
der im Jahr 2020 vorliegender Daten), die Ergebnisse einer umfassenden Sekundäranalyse relevanter 
Dokumente sowie qualitative und quantitative Erhebungen zu Grunde. Nachfolgend sollen zunächst 
– trotz der generellen Schwierigkeit, Angebots- und Hilfestrukturen für drogenabhängige Personen 
sowie Kooperations- und Steuerungsstrukturen (s. dazu auch Anhang D) zu vergleichen – Ergebnisse 
des Großstädten-Vergleichs knapp und mit dem Fokus auf Unterschiede vorgestellt werden: 
◼ Die Stadt Köln verfügt mit vier Notschlafstellen und darin 39 Plätzen über ähnlich viele Plätze 
wie Frankfurt am Main und Hamburg. 
◼ Neben Berlin verfügt nur die Stadt Köln über eine Krankenwohnung , die speziell von drogen-
abhängigen Personen in Anspruch genommen werden kann, eine niedrigschwellige medizini-
sche, zu Teilen kommunal finanzierte  Versorgung wie den MMD haben nur wenige andere 
Städte. 
◼ Niedrigschwellige Beschäftigungsangebote (inkl. Arbeitsgelegenheiten [AGH]) sind in allen in 
den Vergleich einbezogenen Großstädten ein wichtiger Baustein der Versorgung drogenabhän-
giger Personen; Anzahl und fachliche Ausrichtung der Beschäftigungsangebote unterscheiden 
sich zwischen den Großstädten jedoch z. T. erheblich.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 22 
◼ Eine ähnliche Einschätzung kann auch mit Blick auf die in den einzelnen Großstädten für Dro-
genabhängige bereitgestellten Wohnangeboten bzw. -projekte getroffen werden. Gleichwohl 
ergaben sich für die Stadt Köln insbesondere mit Blick auf dieses Angebotssegment Hinweise 
auf gute Beispiele in Bezug auf spezifische Teilgruppen illegal Drogenabhängiger (u.  a. HIV-
Erkrankte, pflegebedürftige Personen, wohnungslose Menschen, cleane Personen , vgl. Anhang 
E). 
◼ In Köln st anden lange (bis zur Bereitstellung der Konsummobile und der Eröffnung des  Dro-
genkonsumraums am Neumarkt) sehr wenige Drogenkonsumräume bzw. -plätze zur Verfügung. 
Trotz einer deutlichen Ausweitung auf mittlerweile 15 Plätze liegt Köln nun im NRW-Vergleich 
erst im Mittelfeld (Essen verfügt über 13, Bielefeld über 22 und Dortmund  über 23 Konsum-
raumplätze)9. Auch gibt es wenig Kontakt- und Aufenthaltsmöglichkeiten, Tagesruhebetten feh-
len gänzlich. 
◼ Während in anderen Großstädten regelmäßig gemeinsame Gremien für die Kooperation von 
Verwaltung und Sucht - und Drogenhilfeträgern entwickelt wurden, gestaltet sich die Zusam-
menarbeit in Köln eher situativ. Deutlich weniger Zusammenarbeit besteht im Kontext von Da-
tengenerierung und -interpretation sowie von Planung und Steuerung und bzgl. der Weiterent-
wicklung von Hilfen,  auch erscheint die trägerübergreifende fallbezogene Vernetzung ver-
gleichsweise wenig ausgeprägt. 
◼ Die Verwaltungskapazitäten für Planung und Steuerung sowie (Fach)Controlling der Sucht- und 
Drogenhilfe sind im Vergleich zu anderen, auch kleineren Städten außerordentlich gering. Mög-
licherweise steht damit in Zusammenhang, dass der Deutsche Kerndatensatz Sucht vergleichs-
weise schlecht implementiert ist und generell wenig vergleichbare Daten vorliegen. 
3.2.3 Analyse statistischer Angaben der Kölner Sucht- und Drogenhil-
feträger sowie Befragungen von ASC und MMD 
Die in einem dritten Arbeitsschritt von FOGS durchgeführte Analyse statistischer Angaben der Köl-
ner Sucht- und Drogenhilfeträger machte deutlich, dass auch dort kaum aussagekräftige Daten zur 
Überprüfung der im Drogenhilfekonzept aufgelisteten Bedarfe vorliegen. Deutlich wurde jedoch, 
dass die Dienste und Einrichtungen bzw. deren Konzepte z.  T. Inanspruchnahme-Barrieren für be-
stimmte Zielgruppen/Bedarfslagen aufweisen. Im Detail ergaben sich aus der Analyse der Trägeran-
gaben folgende Erkenntnisse, die in der Lenkungsgruppe am 17. November 2020  vorgestellt und 
diskutiert wurden: 
◼ Zum Erhebungszeitpunkt bestand eine insgesamt geringe Auslastung der AGH-Plätze, was auf 
konzeptionelle Hürden bzw. mangelnde Passung hinweisen kann. 
◼ Demgegenüber war die jeweils dokumentierte Auslastung der Notschlafstellen und der Kran-
kenwohnung hoch, wenn auch nicht durchgehend bei 100 % (2019 insgesamt bei 90 %, schwan-
kend zwischen 78 % im November und 104 % im Februar). 
◼ Die Konzepte wiesen z. T. Inanspruchnahme-Barrieren auf bezüglich: 
- Geschlecht 
- Kinder 
- Pflegebedarf 
- Intelligenzminderung 
 
9 Vgl. Landesstelle Sucht NRW (Hrsg.). 2020. Jahresbericht 2019 Drogenkonsumräume in Nordrhein -Westfalen. Köln: LS Sucht 
NRW.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 23 
- psychische Erkrankung. 
◼ Außerdem konnte festgestellt werden, dass z.  T. bauliche Barrieren bezüglich der Inans pruch-
nahme etwa der Krankenwohnung bestanden. 
◼ Wartelisten werden entweder nicht geführt oder nicht ausgewertet, sodass keine Daten aus und 
Erkenntnisse zu Wartelisten vorliegen. 
◼ Schließlich lagen bei den Trägern der Kölner Sucht- und Drogenhilfe nur vereinzelt Ergebnisse 
von Befragungen zu beobachteten Bedarfen der Klientel vor, aus denen allerdings keine belast-
baren Hinweise auf relevante Bedarfsdefizite abgeleitet werden konnten. 
Befragungen durch den ASC am Neumarkt 
Aufgrund der begrenzten Datenlage zu den im Drogenhilfekonzept vermuteten Bedarfen hat FOGS 
gezielte Befragungen durchgeführt. So wurde zum Jahresende 2020 gemeinsam mit dem ASC eine 
Befragung entwickelt, die sich insbesondere an Drogenabhängige richtete, die sich abends in Neu-
marktnähe aufhalten. Die Erhebung wurde im Sinne eines Pre-Tests bei den damals neu eingeführten 
Abendrundgängen am Neumarkt umgesetzt. Hierbei wurden die Teilnehmer*innen nach ihrem Kon-
sumverhalten, ihren Kenntnissen zu Drogenhilfeangeboten und deren Inanspruchnahme sowie zu 
möglichen Hürden/Barrieren einer Nutzung  befragt. Abschließende Fragen galten bestehenden Be-
darfen aus Sicht der Drogenkonsument*innen. 
Am Pre-Test haben sich insgesamt 16 männliche Drogenabhängige beteiligt. Fast die Hälfte der Be-
fragten war zwischen 26 und 35 Jahre alt, drei Personen waren jünger und vier zwischen 36 und 45 
Jahren. Der größte Teil der interviewten drogenabhängigen Personen kommt nicht aus Deutschland 
(je zwei Personen aus Iran, Syrien, Afghanistan, weitere aus Ägypten, der Türkei, Äthiopien, Rumä-
nien). Die Hälfte der Befragten bezog SGB-II-Leistungen. Die Wohnsituation stellte sich wie folgt 
dar: Sechs Befragte waren ohne Wohnung bzw. lebten auf der Straße oder im Parkhaus, fünf wohnten 
selbständig bzw. bei anderen Personen,  drei Befragte nutzten eine Notunterkunft und eine Person  
lebte in einer Betreuten Wohngemeinschaft. Von den interviewten Pers onen wurden überwiegend 
Opiate (N = 15), Kokain (N = 13), Crack (N = 11) und in drei Fällen Alkohol konsumiert. Der Kon-
sum bestand bei sieben Befragten seit zwei bis fünf Jahren, in einem Fall seit acht Jahren und bei der 
Hälfte seit 15 Jahren und mehr . Den Befragten waren viele, insbesondere niedrigschwellige , Ange-
bote bekannt und sie berichteten auch von deren Nutzung. Weitergehende Bedarfe bestanden aus 
Sicht der Befragten insbesondere in Bezug auf 
◼ Tagesruhebetten 
◼ Aufenthalts- und Beschäftigungsmöglichkeiten 
◼ Wohnraum. 
Insgesamt konnten die sich aus dem Pre-Test ergebenden Erkenntnisse nicht als ausreichende Grund-
lage zur Bewertung von Situation und Bedarfen dieser Nutzer*innengruppe gewertet werden. Gleich-
wohl gaben sie Hinweise auf die vielfältige Herkunft der Klientel, ihre Verbindungen/Bedarfe zu 
anderen (potenziellen) Hilfefeldern (SGB-II-Bezug, Wohnungslosigkeit) sowie zu ihrem nächtlichen 
Konsumverhalten. Die Befragungen können wiederholt Anwendung finden, um eine umfassende Da-
tengrundlage aufzubauen. Zunächst wurden sie jedoch aufgrund (der wieder zunehmenden Corona-
Beschränkungen und) reduzierter Kapazitäten im Team nicht weitergeführt.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 24 
Befragung MMD und Dokumentation von Vermittlungshemmnissen 
Mit Blick auf die im Drogenhilfekonz ept vermuteten Bedarfe im Bereich von Krankenwohnungen 
fanden im ersten Quartal 2021 (Gruppen-)Interviews mit Mitarbeitenden des MMD statt. Im Vorder-
grund der Befragung en standen – ähnlich wie in der ASC -Erhebung – insbesondere folgende As-
pekte: Vorrangige Bedarfe drogenabhängiger Personen, Hürden/Barrieren in Bezug auf die Nutzung 
des MMD, Einschätzungen zum MMD-Bedarf in niedrigschwelligen Einrichtungen. Darüber hinaus 
wurde im Zeitraum von Oktober 2021 bis April 2022 mit Hilfe eines Dokumentationsbogens vom 
MMD schriftlich erfasst, aus welchen Gründen Klient*innen nicht in die Krankenwohnungen Kos-
midion und am Salierring10 vermittelt werden konnten. 
Nach Abschluss der Erhebung konnten 46 Fälle (davon sieben Frauen) mit einem Durchschnittsalter 
von 46 (Kosmidion) bzw. 59 Jahren (Salierring) bei einer Altersspanne von 3 4 bis 69 Jahren in die 
Auswertung einbezogen werden. Als Vermittlungshemmnisse wurden erfasst:  
◼ Fehlende Mitwirkungsbereitschaft bzw. verhaltensbedingte Gründe (zehn Fälle) 
◼ Hausverbote (acht Fälle) 
◼ Dauerhafter Pflegebedarf (acht Fälle) 
◼ Aktueller Konsumstatus bzw. Suchtform (acht Fälle) 
◼ Psychische Erkrankung (sechs Fälle) 
◼ Sozialrechtliche Gründe (sechs Fälle). 
Übergreifend wurde sowohl aus der qualitativen Befragung des MMD als auch der schriftlichen Do-
kumentation von Vermittlungsfällen deutlich, dass die Krankenwohnungen neben baulichen Barrie-
ren insbesondere fehlende Pflegemöglichkeiten aufweisen, was mit Blick auf die Klientel mit künftig 
weiter steigenden Pflegebedarf problematisch ist. 
Die ergänzenden Erhebungen haben einige wertvolle Hinweise für die Bewertung von Bedarfslagen 
und von Handlungsnotwendigkeiten erbracht – gerade aus der Perspektive von Betroffenen. 
3.2.4 Ergebnisse partizipativer bzw. klientenzentrierter Arbeits-
schritte/Formate  
Ausgehend von grundsätzlichen fachlichen Überlegungen und anknüpfend an den Wunsch der poli-
tischen Vertreter*innen der Stadt Köln (s.  o.) wurden (ehemals) drogenabhängige Personen in den 
Evaluationsprozess einbezogen. Wie oben beschrieben, wurden im Rahmen der vertiefenden Be-
darfsanalyse verschiedene partizipative Formate eingesetzt. Handlungsleitend dafür war: 
◼ die Hilfe- und Unterstützungsbedarfe sowie Einschätzungen der Betroffenen zum Kölner Sucht- 
und Drogenhilfesystem sollen unmittelbar erfasst werden 
◼ (ehemals) drogenabhängige Personen sollen am Planungsgeschehen beteiligt werden 
◼ dabei sollen auch ggf. vorhandene sozialraumbezogene Unterschiede identifiziert werden 
◼ Umsetzungs- und Evaluationsprozess zum Drogenhilfekonzept soll auch für Betroffene trans-
parent werden. 
 
10  Einrichtung der Diakonie für den Bereich legaler Suchtmittel.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 25 
Als Schwerpunktthemen wurden Bedarfe und Anforderungen im Bereich besonderer Wohnformen, 
Aufenthalt sowie bzgl. Tagesstruktur/Beschäftigung identifiziert. Wie bewerten die Betro ffenen die 
Situation? Was fehlt? Was stört bisher? 
Umgesetzt wurden Partizipative Mappings  und Fallrekonstruktionen zur Situationsanalyse im Be-
reich Teilhabe sowie Diskussionen mit Zielgruppenpersonen im Rahmen des neuen Gremiums „der 
direkte Draht“. 
Partizipative Mappings 
Im November 2021 fanden drei etwa zweistündige Partizipative Mappings mit insgesamt 14 (ehe-
mals) drogenkonsumierenden Personen, darunter vier Frauen, statt. Die Teilnehmenden wurden mit 
Hilfe des ASC, von Vision e. V. und der Streetwork der GAG Immobilien AG erreicht und erhielten 
eine Aufwandsentschädigung. Das Alter der Teilnehmer*innen lag zwischen 30 und Mitte 60 Jahren; 
hauptsächlich handelte es sich um Opiatkonsumierende (auch Substituierte und Ex -User*innen) so-
wie Cannabiskonsumierende, z. T. mit Migrationshintergrund und z.  T. wohnungslos. Das Ziel der 
Mappings bestand vor allem darin, den Blick von Betroffenen auf ihre Situation und ihren Sozial-
raum sowie ihre (Bedarfs-)Einschätzungen unmittelbar zu erfassen und die Zielgruppe im Sinne ei-
nes partizipativen Vorgehens an Analyse- und Planungsprozess zu beteiligen. Die Mappings fokus-
sierten auf die Sozialräume Neumarkt, Kalk und Chorweiler.  Bei den Workshops handelte es sich 
um offene Gesprächsrunden mit gemeinsamer Visualisierung/Dokumentation der Arbeitsergebnisse 
mit Zeichnungen und Karten. 
Die nachfolgende Abbildung gibt einen Eindruck zur Arbeitsweise und Erfassung der Arbeitsergeb-
nisse der Workshops:

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 26 
Abb. 2: Ergebnisse der Mapping-Workshops (Ausschnitt)  
 
Die Ergebnisse der Workshops  (vgl. Anhang F) verweisen zunächst auf die hohe Diskussions - und 
Mitwirkungsbereitschaft der Teilnehmenden. Derart eingebunden zu werden, wurde als Wertschät-
zung erlebt und begrüßt. Mit Blick auf die Kölne r Sucht- und Drogenhilfe wurden viele Angebote 
positiv bewertet. 
Bei allen Workshops wurden auch sehr grundsätzliche Themen angesprochen, wie Stigmatisierungs-
erfahrungen und der Bedarf nach Entstigmatisierung, Akzeptanz und Beteiligung. Im Konkreten zeig-
ten sich dann je nach Sozialraum deutlich andere Schwerpunkte. So waren Tagesstruktur und Be-
schäftigung für einen Teil der Drogenkonsumierenden kein Thema – zu zeitaufwändig und dominant 
sei die Drogenbeschaffung. Andere Teilnehmende hingegen wünschten sich Aufgaben, wollten sich 
kümmern und bspw. Spritzen/Nadeln sam meln, Streetwork unterstützen oder an einer Zeitung mit-
wirken. Ebenfalls gewünscht wurden Begegnungs- und Freizeitangebote, Stabilisierungsmaßnahmen 
und Qualifizierungschancen.   
Mit Blick auf den Aufenthalt im öffentlichen Raum votierten die Teilnehmenden vor allem für mehr 
und deutlich länger geöffnete Drogenkonsumräume und Kontaktläden, für Schließfächer und für ge-
schützte Räume mit Ruhe- und Sitzmöglichkeiten. Insbesondere mit Blick auf den Winter wurde ein 
Kältebus benannt und weniger ausgrenzende Regelungen in Notschlafstellen. Ganz generell wurden 
angesichts der Wohnraumproblematik in Köln Wohnraumvermittlung, alternative Wohnangebote 
und Alterswohnformen angeregt.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 27 
Die Drogenkonsumierenden verwiesen beim Thema Krankheit auf Bedarf nach Tagesruhebetten und 
mehr niedrigschwelliger medizinischer Versorgung und offenere Konzepte bei (mehr) Krankenwoh-
nungen.  
Schließlich wurden mehrere Lücken in der – im Prinzip gut bewerteten Köln er Hilfelandschaft – 
benannt: Nach Haftentlassung oder Therapie brauche es direkt aufnehmende Unterstützung und nach 
Auslaufen von PSB fehle Betreuung. Speziell für Chorweiler wurde der Aufbau von kultursensibler 
Suchtberatung mit Angeboten auch für Jugend liche und für Angehörige, Streetwork und Peer -to-
Peer-Angeboten gewünscht sowie eine Vernetzung von suchtbezogenen und anderen Hilfen. 
Übergreifend zeigten die partizipativen Mappings, dass Personen und Settings sehr heterogen waren 
und angesichts des explorativen Charakters der Workshops die Ergebnisse sicher nicht als repräsen-
tativ gelten können. Aus Sicht der Betroffenen wird Entstigmatisierung, Respekt und Akzeptanz  
grundsätzlich und mit Blick auf die künftige Sucht - und Drogenhilfeplanung eine große Bedeutung 
zugemessen. Die Partizipation der Betroffenen sollte (auch) deshalb fortgeführt und regelhaft in re-
levanten Gremien und bei konkreten Planungsvorhaben verankert werden. 
Situationsanalyse Teilhabe/Beschäftigung 
Im Drogenhilfekonzept war Bedarf nach mehr Beschäftigungsangeboten für Drogenkonsumierende 
festgehalten worden  und folgendes Ziel formuliert: erwerbsfähigen Drogenabhäng igen im Leis-
tungsbezug nach dem SGB II wird ein niedrigschwelliger Zugang zu individuell passenden Angebo-
ten, insbe sondere in Arbeitsgelegenheiten (AGH), ermöglicht“  (Stadt Köln 2020, S. 29 ). Hierfür 
wurde eine Situationsanalyse im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Drogenhilfekon-
zepts mit Bewertung der Schnittstellen vorgeschlagen. Auf Basis der vorliegenden Daten ließen sich 
im Rahmen der Sekundäranalyse von FOGS jedoch kaum Aussagen dazu treffen. Zu Tage trat aller-
dings, dass die Platzzahlen der bestehenden Beschäftigungsangebote nicht durchgehend ausge-
schöpft sind und dass angebots- und trägerübergreifend wenig Transparenz (insbesondere in Hinblick 
auf – fallbezogene – Vernetzung und Schnittstellen) besteht. 
Bei der Durchführung der Mapping -Workshops wurde – wie oben erwähnt – deutlich, dass seitens 
der Zielgruppe g anz vielfältige Perspektiven auf das Thema bestehen: Nicht alle Personen sehen 
einen Bedarf an den bestehenden Beschäftigungsmöglichkeiten, andere schätzen vor allem nied-
rigschwellige Angebote (z. B. Needle Jumper) und/oder wünschen sich darüber hinaus andere „Auf-
gaben“ wie bspw. „sich einfach um jemanden kümmern“, Peer -Arbeit, Perspektiven sozialer 
und/oder kulturelle Teilhabe. 
Alle bisherigen Analysen verwiesen zudem darauf, dass im Drogenhilfekonzept sowie in der Praxis 
der Hilfen für sucht- und drogenabhängige Personen fallbezogene Vernetzung perspektivisch stärker 
berücksichtigt werden sollte. FOGS schlug deshalb zur weiteren Analyse der Situation bzw. zum 
Abgleich von Bedarfen und bestehenden Angeboten im Bereich Tagesstruktur und Beschäftigung 
die Nutzung des im Kontext des Produktionsnetzwerk -Ansatzes bewährten Instruments der Fallre-
konstruktionen vor. Die Durchführung von Fallrekonstruktionen bietet eine gute Chance, sowohl 
eine (fallbasierte) Situationsanalyse umzusetzen als auch dadurch (aus Fallpe rspektive) eine Aus-
gangsbasis für eine vernetzte Angebotsentwicklung bzw. -planung zu schaffen. Konkrete gemein-
same Rekonstruktionen abgeschlossener (typischer) Fälle können bestehende Schnittstellen gut be-
leuchten und Erkenntnisse generieren, die dann (fa ll)übergreifend als Basis für weitere Planungen 
und eine zielgruppenadäquate Weiterentwicklung von Angeboten dienen. 
In insgesamt fünf mehrstündigen Treffen zwischen Juni und November 2022 wurden Situation, Vor-
gehen, Zusammenwirken und Probleme in drei Einzelfällen systematisch aus mehreren Perspektiven 
(von Leistungsträgern und Leistungserbringern) zusammengetragen, analysiert und anschließend 
fallübergreifend Handlungsbedarfe abgeleitet (vgl. Anhang G). Das Vorgehen setzte das Konzept

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 28 
der Produktionsnetzwerke nicht in Gänze um, sollte jedoch einführend und explorativ an die Ent-
wicklung von Lösungen auf Basis vertiefter Fallrekonstruktionen heranführen sowie in einem ersten 
Schritt konkrete Handlungsbedarfe aufzeigen. 
Die Ergebnisse der Fallrekonstruktionen  verweisen zum einen auf fehlende niedrigschwellige , vo-
raussetzungslose und offene (sowohl akzeptierende als auch szeneferne) Beschäftigungsangebote in 
Köln. Zum anderen mangelt es an Transparenz bzgl. des Versorgungsangebots: insbesondere in der 
Verwaltung ist wenig bekannt, was in anderen Bereichen gefördert wird/vorhanden ist. Angeregt 
wurden hier digitale Übersichtsportale o. ä., aber auch ein regelhafter Austausch der Akteure wie er 
im Rahmen der Fallrekonstruktionen begonnen hat (bspw. auch durch Fachtage). 
Ein deutlicher Entwicklungsbedarf wurde bei fallbezogener Zusammenarbeit festgestellt: Vielfach 
arbeiten sehr viele verschiedene Akteure an den Fällen  und es werden viele Maßnahmen gewährt. 
Gleichzeitig besteht wenig Kenntnis dazu, welche (professionellen) Akteure im Fall involviert sind 
und es fehlt eine eindeutige und umfassende Fallverantwortung (sowie ein Verfahren, wie ein Fall-
führungs-Mandat überhaupt bestimmt werden könne), Abstimmung von Hilfen, „warme“/begleitete 
Übergaben u. ä. Ein individuelles Controlling von Maßnahme -Verläufen bzw. -erfolgen fehlt weit-
gehend, z. T. einhergehend mit häufigen Zuständigkeitswechseln (dies wurde im Rahmen von Inter-
views und von Fal lrekonstruktionen vor allem zu m Jobcenter Köln deutlich). Rolle und Aufgaben 
der Psychosozialen Begleitung Substituierter scheinen unklar und z. T. deutlich weniger aktiv. Dies 
ist umso schwieriger, als Ambulant Betreutes Wohnen ebenfalls wenig definiert s cheint und zwi-
schen beiden Hilfen keine klaren Abgrenzungen bestehen und – noch relevanter – keine fallbezogene 
Abstimmung erfolgt. 
Weitere Hinweise betreffen die unzureichende Einbindung von Psychiatrie und Psychotherapie – 
trotz massiver Störungsbilder bei der Klientel – sowie von Migrationshilfen. 
Generell wurden Bedarfe deutlich, nicht nur die fallbezogene Zusammenarbeit weiterzuentwickeln 
(fallbezogener Austausch, Fallkonferenzen, gemeinsame Planungsinstrumente etc.) , sondern auch 
Qualitätsstandards (bspw. für die PSB) zu definieren und als Maßgaben der Steuerung zu nutzen. Ein 
besonderer Fokus sollte dabei auf dem gezielten Aufbau und der systematischen Förderung von (Ver-
änderungs-)Motivation liegen sowie auf einer fachlichen Reflexion des Spannungsfelds zwischen 
Freiwilligkeit und Kontaktverantwortung: Wie viel aktiver Zugang zu Klient*innen und aktives 
Nachgehen ist nötig? 
Die Arbeitsgruppe votierte dafür, Weiterentwicklung partizipativ zu gestalten , also die Perspektive 
der Betroffenen stärker einzubeziehen. Da zugleich die Rekonstruktion von konkreten Fällen und die 
Einbeziehung von Praktiker*innen als gewinnbringend für den Erkennt nisprozess bewertet wurde, 
sollte dies auch zukünftig praktiziert werden. 
Der „direkte Draht“ 
„Der direkte Draht“ ist der Name eines neu geschaffenen Partizipationsgremiums, in dem die Selbst-
vertretung Junkies, Ex-User und Substituierter – JES Köln und das Gesundheitsamt regelmäßig zu 
Gesprächen einladen. Die Treffen f anden seit dem konstituierenden Treffen am 24. Mai 2022 bei 
dem Drogenhilfeträger Vision in Kalk im Zwei-Monats-Rhythmus statt, jeweils am ersten Dienstag 
gerader Monate (August, Oktober, Dezember 2022). Ziel ist es, einen direkten Eindruck von Bedar-
fen und Einschätzungen Drogenkonsumierender einzuholen, um die Erkenntnisse in die Planungs-
prozesse, insbesondere des Gesundheitsamts, einzubeziehen. Die Teilnahme ist ohne Anmeldung 
und anonym möglich. Das Gesundheitsamt übernimmt in Abstimmung mit JES Köln die Verteilung 
der Einladungen über einen Verteiler der Sucht- und Drogenhilfeeinrichtungen in Köln. Die Treffen 
fanden bisher bei Vision in Kalk (24.  Mai 2022, konstituierende Sitzung), im Gesundheitsamt am 
Neumarkt (02. August 2022), im Café Bach am Heumarkt (04.  Oktober 2022) und nochmals bei

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 29 
Vision in Kalk (06. Dezember 2022) statt. Die Treffen fokussierten jeweils auf ein Thema: Öffnungs-
zeiten niedrigschwelliger Einrichtungen, gewünschte und fehlende Elemente im Angebot nied-
rigschwelliger Einrichtungen – allgemein und im neu einzurichtenden Konsumraum in Kalk. FOGS 
unterstütze Organisation und Umsetzung der Treffen, erstellte z.  T. vorbereitende Unterlagen und 
übernahm die Weitergabe der Ergebnisse in die Lenkungsgruppe bzw. den Beirat Suchthilfe. 
Auch wenn sich bisher erst wenige Personen an den Treffen beteiligt haben, konnten einige erste 
Hinweise zum Sucht- und Drogenhilfesystem zusammengetragen werden. Bspw. zeigte die Betrach-
tung der Öffnungszeiten niedrigschwelliger Einrichtungen, dass es nur wenig frauenspezifische Zei-
ten bzw. Orte gibt. Tatsächlich blieb unklar, ob es Kontakt - und Aufenthaltsräume nur für Frauen 
braucht – eindeutig war jedoch das Votum für mehr Notschlafstellen für Frauen, mindestens aber 
räumlich getrennte Schlafplätze. Die Drogenkonsumierenden votierten zudem für längere Öffnungs-
zeiten bis in den späten Abend sowie für Öffnungszeiten an Wochenenden und – noch wichtiger – 
an Feiertagen ( vor allem wenn es mehrtägige Feiertage sind). Angeregt wurde, dass verschiedene 
Angebote ihre Öffnungszeiten so aufeinander abstimmen, dass sie abwechselnd geöffnet sind. 
Mit Blick auf das Angebotsspektrum niedrigschwelliger Einrichtungen wurden viele aus Sic ht der 
Betroffenen relevante Bausteine identifiziert, die z. T. schon vorhanden sind, z. T. jedoch fehlen: 
◼ Essen und Getränke  
◼ Kostenlose Möglichkeit zu duschen (inkl. Bereitstellung von Rasierutensilien, Shampoo u. ä.), 
Kleiderkammer, Wäsche waschen und Ausgabe von neuer Unterwäsche und Socken  
◼ Ladestationen für Mobiltelefone 
◼ Verbandskasten – wichtig sei hierbei auch Spezialmaterial wie Hydrokolloid-Pflaster, 
Beratung zur Wundversorgung sowie Angebote der Gesundheitsprävention. Wichtig sei hier 
insbesondere eine aktive Ansprache (Safer Use, Zahnpflege, Händewaschkampagne, allg. Hy-
giene …)  
◼ Tages- bzw. 24-Stunden-Ruhebetten 
◼ Freizeitangebote: Kunst (action painting u. a.), Fußballspielen und -turnier, Kickerturnier  
◼ Spezifische Ansprache/Öffnungszeiten/Angebote für ältere Konsument*innen ggf. in 
Verbindung mit einem Fahrdienst für nicht-mobile Klient*innen 
◼ (mehr) 1-Euro-Stellen, um Drogenkonsumierende verstärkt in die Arbeit im Cafébetrieb, in der 
Wäschekammer, für die Ansprache von Klient*innen etc. einzubinden. 
Beim letzten Treffen des Jahres am 06.12.2022 wurden Bedarfe für Drogenkonsumräume, insbeson-
dere Anforderungen an den geplanten Drogenkonsumraum in Kalk diskutiert. Auch hier wurde deut-
lich, dass Synergien mit dem Angebot von Vision oder – perspektivisch – mit dem eines Drogenkon-
sumraums in Mülhe im genutzt werden sollten. Neben konkreten Anregungen zur Gestaltung des 
Drogenkonsumraums (u. a. Möglichkeit zum Ausruhen nach dem Konsumvorgang, genug Platz im 
Konsumraum, ausreichend Schließfächer) votierten die Teilnehmenden – angesichts der Beschaffen-
heit der aktuell in Umlauf befindlichen Drogen – für die Möglichkeit einer schnellen Drogenprüfung 
(drug checking).  
3.3 Weiterentwicklung Planung und Steuerung (inkl. [Fach-]Control-
ling) 
FOGS empfahl als Ergebnis der durchgeführten Bestandsaufnahmen und vertiefenden Analysen ein 
umfangreiches Maßnahmenpaket: Aufgrund der heterogenen Grundlagen und Formen der Finanzie-
rung verschiedener Angebote (im Bereich der Suchtprävention, der Frühintervention sowie der

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 30 
Sucht- und Drogenhilfe i. e. S) über die einzelnen Ämter der Stadt hinweg sollten zukünftig wesent-
liche Aspekte ämter- und behördenübergreifend geregelt und dabei wesentliche Schnittstellen insbe-
sondere zum Jobcenter und zum LVR (Eingliederungshilfe) berücksichtigt werden. An eine zielfüh-
rende Planung, Steuerung und ein (Fach)Controlling der Sucht- und Drogenhilfe sind dabei grund-
sätzlich folgende Anforderungen zu stellen: 
◼ Eindeutige Zielbestimmung für Sucht- und Drogenhilfe sowie Auftragsgestaltung und Anforde-
rungen im Rahmen kommunalen Förderungen.11 
◼ Alle (städtisch finanzierten/geförderten) Dienste und Einrichtungen von Sucht- und Drogenhilfe 
sollen angebotsbezogene Strukturdaten in einheitlicher Weise ausweisen, d.  h. einheitliche 
Struktur und inhaltliche Dokumentationsstandards der Jahres-, Sach- und Tätigkeitsberichte der 
verschiedenen Akteure. Die Strukturdaten sollen geeignet sein, Zieldimensionen abzubilden 
bzw. Zielerreichung/Umsetzung von Vorgaben nachzuweisen (bspw. Mehrsprachigkeit, Fortbil-
dung, Öffnungszeiten). 
◼ Ebenso sollen Leistungen nach Art und Umfang einheitlich dokumentiert werden, wobei die 
Items ebenfalls dazu geeignet sein sollten, inhaltlich relevante Fragen zur Erreichung von Zielen 
bzw. (weiter) bestehenden Bedarfen zu beantworten. 
◼ Alle (städtisch finanzierten/geförderten) Dienste und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe 
sollten die Daten der Klient*innen umfassend und einheitlich mittels des deutschen Kerndaten-
satz Sucht (KDS) dokumentieren. Dabei sollen die Dokumentationen möglichst wenig Missings 
aufweisen.12 
◼ Die Vorgabe einheitlicher Dokumentationsstandards soll auch hinsichtlich niedrigschwelliger 
Angebote (u. a. Notschlafstellen, Kontaktläden, Konsumräume etc.) gelten. Auch für sie sollen 
ämterübergreifend definierte Vorgaben entwickelt werden. 
◼ Für Planung und Steuerung der Sucht- und Drogenhilfe sowie die Bewertung von Bedarfen soll-
ten perspektivisch (möglichst) auch aussagekräftige Daten von Diensten und Einrichtungen ein-
bezogen werden, die Leistungen von Rehabilitations- bzw. Leistungsträger (u. a. auf Basis von 
SGB V, VI, IX und XI) durchführen, vorrangig (qualifizierte) Entzüge und (stationäre) Rehabi-
litationsmaßnahmen für Kölner Klient*innen. 
◼ Ergänzend sollen punktuell zielgruppenspezifische und/oder an r elevanten Fragestellungen, 
Themen, Bedarfen orientierte schriftliche Erhebungen und qualitative Befragungen/Formate von 
Diensten, Einrichtungen sowie von Drogengebrauchenden durchgeführt werden. 
◼ Von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung des Hilfesyste ms für sucht - und drogenab-
hängige Personen ist, dass alle relevanten Akteure einbezogen werden. FOGS hat dazu eine Gre-
mienstruktur und ein Procedere vorgeschlagen, das im Kern vorsieht: 
- verbindliche Rückkopplung der Sachberichtsdaten mit den Trägern in bilateralen Qualitäts-
gesprächen (jährlich) 
- ämterübergreifende Auswertung der Daten (bspw. in der Steuerungsgruppe) 
- verbindliche Rückkopplung kölnweiter Daten, Diskussion der Ergebnisse und gemeinsame 
Ableitung von Konsequenzen mit den Trägern im Rahmen eines regelmäßig tagenden Gre-
miums (AG Daten). 
 
11 Zum damaligen Zeitpunkt war eine final e städtische Entscheidung über die Ausgestaltung der künftigen Förderprogramme und 
deren entsprechende Berücksichtigung in der Dokumentation noch offen. 
12 Optimal wäre der Einsatz eines personeneindeutigen, pseudonymisierten Klient *innen-Codes, um die Wege der Inanspruchnahme 
der Klientel nach Ort und Hilfeart verfolgen und so Angebote besser planen zu können. Dies wurde jedoch seitens FOGS und 
Verantwortlichen in Köln aufgrund der datenschutzrechtlichen Hürden verworfen.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 31 
Mithilfe einer derartigen Dokumentationssystematik können nicht nur Planung, Steuerung sowie (Fi-
nanz- und Fach-)Controlling datengestützt erfolgen, sondern auch die im Drogenhilfekonzept for-
mulierten Bedarfe perspektivisch regelmäßig verfolgt bzw. verifiziert werden. Diese Anforderungen 
an eine (einheitliche) Datengrundlage und an die Verfahren/Gremienstruktur wurden den Sucht- und 
Drogenhilfeträgern im Rahmen der konstituierenden Sitzung der PAG am 20. September 2 020 vor-
gestellt. Um gemeinsam an der Weiterentwicklung der Dokumentationsstandards zu arbeiten, wur-
den im Rahmen dieses Treffens zunächst zwei Unterarbeitskreise (UAK Beratungsstellen und UAK 
niedrigschwellige Angebote) initiiert, die später als gemeinsame  AG Daten Suchthilfe weiterarbei-
teten. 
3.3.1 Weiterentwicklung der Datengrundlagen und Berichterstattung 
Als Quintessenz aus Ist -Aufnahme und vertiefenden Bedarfsanalyse n, bei denen wie bereits be-
schrieben deutlich geworden war, dass die offenen Fragen zu Bedarfslagen ohne eine bessere Daten-
lage nicht beantwortet werden können, setzte die Lenkungsgruppe als erste Priorität für die Umset-
zung des Drogenhilfekonzepts die Verbesserung der Datengrundlagen. Nur unter Rückgriff auf va-
lide Daten können zukünftig Bedarfe erfasst und darüber hinaus belastbare Grundlagen für Planung, 
Steuerung und (Fach)Controlling bereitgestellt werden. FOGS arbeitete im Folgenden an zwei 
Schwerpunkten: 
◼ Weiterentwicklung der Dokumentation von Inanspruchnahme der Sucht- und Drogenhilfeange-
bote in Köln unter Verwendung des deutschen Kerndatensatz Sucht zur Schaffung datenbasierter 
Planungs- und Steuerungsgrundlagen 
◼ Standardisierung des Berichtswesens (Datenbasis und Verfahren) für die Weiterentwicklung des 
Finanz- und Fachcontrollings. 
Auf Basis der dargestellten Anforderungen und der Lücken bzgl. der bisherigen Dokumentation und 
Berichterstattung in der Stadt Köln entwickelte FOGS im Oktober 2020 einen Vorschlag für eine 
einheitliche Sachberichtsstruktur sowie  verschiedene entsprechende Dokumentations vorlagen und 
-instrumente. Erstellt wurden drei spezifische Berichtsvorlagen für Suchtberatung, niedrigschwellige 
Angebote und für Notschlafstellen sowie dazugehörig drei angepasste Manuale zu r Nutzung. Auch 
im niedrigschwelligen Bereich sollen Mengengerüste und Klient*innen -Daten erhoben und ein ent-
sprechendes Rückmelde- und Planungsprocedere eingeführt werden. 
Im Sachbericht sollen künftig sowohl Daten zu Struktur als auch zu Ergebnissen dokumentiert wer-
den, was auch den Anforderungen der parallel entwickelten Förderprogrammlogik des Dezernats V 
entspricht. Bei der Entwicklung der Berichtsstruktur wurde sichergestellt, dass Anforderungen so-
wohl zu Bedarfsüberprüfungen aus dem Drogenhilfekonzept als auch zu definierten Zielen (Kultur-
sensibilität, Partizipation, Einbezug von Selbsthilfe …) möglich werden . Im Groben unterteilt sich 
der vereinheitlichte Sachbericht dabei in folgende Bereiche: 
 
◼ Strukturdaten (analog KDS-E): U. a. zu Räumlichkeiten , Personal und Qualifikation, ergänzt 
um Dimensionen, die im Drogenhilfekonzept benannt wurden, bspw. Kommunikationsformen

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 32 
und Kompetenzen zu interkultureller Arbeit, gendersensible Beratung , Selbsthilfe, Partizipa-
tionsformate und Befragungen von Klient*innen in der Einrichtung, Qualitätssicherung etc. 
◼ Angebotsdaten (je nach Angebotstyp): Übersicht der vorgehaltenen Angebote (Beratung, Ver-
mittlung, Testung, Streetwork, Verpflegung, Hygiene, Notschlafbetten, Kleiderkammer etc.) 
wenn möglich mit Öffnungszeiten, um bspw. eine möglichst umfassende Erreichbarkeit der Hil-
fen abzubilden 
◼ Leistungsnutzung (je nach Angebotstyp, insbesondere für den niedrigschwelligen Bereich): Er-
brachte bzw. genutzte Leistungen  (um bspw. auch Informationen zu Auslastung zu erhalten ), 
darunter bspw. Anzahl Kontaktladenbesuche, Beratungen, ausgegebene Mahlzeiten, Nutzungen 
Kleiderkammer, ausgegebene Safer-Use- und Safer-Sex-Utensilien, HIV- und HCV-Tests, Wei-
tervermittlung etc. 
◼ Daten zur erreichten Klientel  (analog KDS, vor allem für Beratungsstellen, aber auch für die 
Klientel, die in niedrigschwelligen Angeboten i.  e. S. beraten wird): Erfassung ausgewählter 
Merkmale der Klient*innen und ihrer Betre uung (bspw. Vermittlung), um Aussagen zur Errei-
chung bestimmter Zielgruppen (bspw. Personen mit Migrationshintergrund oder zu such tbelas-
teten Familien) treffen zu können.13 
◼ Wartelisten/Abweisungsgründe: Zur Erfassung (längerer Wartezeiten) und Inanspruchna hme-
Hürden (bspw. baulich, nach Geschlecht, Alter o. ä.), um Bedarfe identifizieren zu können. 
Das Verfahren setzt dabei bezüglich der klient*innenbezogenen Daten (sowie in Teilen der Struktur-
daten) auf die Nutzung des bei dem überwiegenden Teil der Träger eingesetzten KDS und damit die 
Vermeidung von Doppelerfassungen/-arbeit. Zugleich bietet die Nutzung der KDS -Basis die Mög-
lichkeit, Kölner Ergebnisse mit denen anderer Großstädte in NRW und Deutschland zu vergleichen. 
Für diejenigen Angebote, die über ke in Dokumentationssystem fallbezogener Daten verfügen, ent-
wickelte FOGS ein Instrument zur Erfassung der für die Berichterstattung notwendigen Klient*in-
nen-Daten. In Bezug auf Angaben zu Leistungen/Mengengerüsten insbesondere im niedrigschwelli-
gen Bereich w urde zudem ein Instrument zur laufenden Erfassung der Daten aufgesetzt und den 
Sucht- und Drogenhilfeträgern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus stellte FOGS auch ein ange-
passtes Instrument zur Erfassung der Monatsstatistik in Notschlafstellen zur Verfügung. 
Die neue Berichtsstruktur ersetzt das bisherige Berichtswesen . Wesentlicher Bestandteil des 
(Fach)Controllings sind zudem jährliche ergänzende bilaterale Ziel- und Qualitätsgespräche mit den 
einzelnen Sucht- und Drogenhilfeträgern. 
Die von FOGS dazu vorgelegten Entwürfe wurden über den Herbst 2020 und Winter 2020/2021 so-
wie im Frühjahr 2021 in mehreren Sitzungen mit den Sucht- und Drogenhilfeträgern14 diskutiert und 
in einem Pre-Test erstmalig für die Jahresberichterstattung 2020 (soweit möglich) und weiterhin als 
Testlauf für die laufende Dokumentation im Jahr 2021 genutzt. Zur Unterstützung der Umsetzung 
wurden für Beratungsstellen, Kontaktläden und Notschlafstellen wie erwähnt je spezifische Manuale 
erstellt. Sowohl die Instrumente als auch di e Manuale wurden in der Folge entsprechend der Rück-
meldungen aus den Praxiserfahrungen angepasst. Zum Jahreswechsel 2021/2022 wurden die Vorla-
gen und Instrumente abschließend fertiggestellt, sodass die Berichterstattung für das Jahr 2021 nach 
dem neuen Sys tem erfolgen konnte. Für einige Sucht- und Drogenhilfeträger bestanden allerdings 
noch Schwierigkeiten in Bezug auf die geforderten angebotsspezifischen Auswertungen auf Basis 
der eigenen Dokumentationsroutinen. Zudem steht noch eine landesweite Anpassung der KDS-Kurz-
 
13 Eine zunächst vorgesehene Erfassung von Sozialraum oder PLZ wurde wieder zurückgezogen. 
14 Der UAK Beratungsstellen tagte am 04.  November 2020, 15. Dezember 2020 und 03.  März .2021, der UAK niedrigschwellige 
Angebote am 04. November 2020, 14. Januar 2021 und 14. März 2021. Hinzu kommen ein zusätzlicher Termin zu den Notsch laf-
stellen am 27.  April 2021 sowie vorbereitende und klärende Gespräche mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und  dem 
Jobcenter.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 33 
auswertungen des beauftragen Institut für interdisziplinäre Sucht - und Drogenforschung (ISD) aus, 
die auf Anregung der Stadt Köln initiiert werden konnte. 
3.3.2 Weiterentwicklung der Planungs- und Steuerungsgremien 
Neben den Erkenntnissen aus Bestan dsaufnahme und -analyse sowie den von FOGS in den letzten 
Jahren durchgeführten Evaluationsprojekten fußen die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Pla-
nungs- und Steuerungsgremien in der Stadt Köln auch auf einem Vergleich entsprechender Struktu-
ren in an deren Großstädten (vgl. Anhang D). Für Köln wurde im Rahmen der wissenschaftlichen 
Begleitung und Evaluation des Drogenhilfekonzepts gemeinsam mit der Lenkungsgruppe eine neue 
Gremienstruktur entwickelt (vgl. Abb. 3): 
Abb. 3: Vorschlag zur neuen Gremienstruktur Suchthilfe Köln 
 
Steuerungsgremium Suchthilfe der Stadt Köln 
Für Koordinierung und Abstimmung von Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe 
sowie zu Umsetzung und Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts wurde in der zweiten Phase 
der Evaluation die ämter- und behördenübergreifende Steuerungsgruppe Suchthilfe geschaffen. Ent-
sprechend der in der Lenkungsgruppe gemeinsam entwickelten Geschäftsordnung sind in diesem 
Gremium Vertreter*innen folgender kommunaler Akteure repräsentiert: Dezernat V – Soziales,  Ge-
sundheit und Wohnen, Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport, Gesundheitsamt, Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren, Amt für Kinder, Jugend und Familie  sowie Landschaftsverband Rheinland 
(LVR) als Träger der Eingliederungshilfe  und überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Jobcenter 
Köln als Träger von SGB -II-Maßnahmen inkl . d er Kommunalen Eingliederungsleistungen nach 
§ 16a SGB II. Die Steuerungsgruppe ist übergreifend auf die fachliche Abstimmung der Ziele und 
Maßnahmen der Suchthilfe der Stadt Köln ausgerichtet. Im Rahmen dieser Zielsetzung sollen die 
bestehenden Angebotsstrukturen überprüft und Handlungsbedarfe identifiziert, beraten und bewertet 
sowie Handlungsoptionen entwickelt werden. Im Einzelnen kommen dem Gremium folgende Auf-
gaben zu: 
 
 
 
Steuerungsgremium 
Suchthilfe 
(ämterübergreifendes 
kommunales 
Abstimmungsgremium) 
strategische Ziele 
 
Partizipations-
gremium  
"der direkte Draht"  
Selbstvertretung  
und GA 
** 
*  sofern kommunal bzw. zuwendungsfinanziert    **  zusätzlich: Instrumente zur Sicherstellung von Beteiligung 
Beirat Suchthilfe 
Stadt und alle 
Träger*  
Operationalisierung 
Ziele, Diskussion 
Daten und 
Weiterentwicklung  
 
AG Daten 
Suchthilfe  
 
AK  
Substitution 
 
Beirat Kinder 
suchtbelasteter 
Familien 
 
 
Bspw.: AG  
Teilhabe 
 
Weitere 
themenbezogene 
AGs… 
 
Bspw.: AG  
Streetwork 
Bspw.: AG 
fallbezogene 
Vernetzung/Case 
Management 
 
 
AG…

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 34 
◼ Beratung und Begleitung der Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts zu einem Suchthilfe-
konzept 
◼ Datenbasierte Entscheidungsfindung insbesondere mit Blick auf Mitteilungen und Beschluss-
vorlagen für die politischen Gremien der Stadt Köln 
◼ Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit, der Ergebnisse und soweit möglich die Wirkung der An-
gebote und jährlich erbrachten Leistungen der kommunal finanzierten Suchthilfe 
◼ Abstimmung der Datengrundlagen im Hinblick auf die Umsetzung der städtischen Fördersyste-
matik und das Controlling der kommunal finanzierten Leistungen. 
Das Steuerungsgremium trifft sich i.  d. R. zwei Mal im Jahr, bei Bedarf häufiger. Der Vorsitz des 
Gremiums wird vom Beigeordneten des Dezernats V, die Geschäftsführung vom Gesundheitsamt 
wahrgenommen. Wie in der Geschäftsführung festgelegt, arbeitet das Steuerungsgremium eng mit 
dem Beirat Suchthilfe zusammen und prüft und bewertet dessen Empfehlungen.15 
Als Unterstützung des Steuerungsgremiums und zur Bearbeitung operativer Aufgaben wird das im  
Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung geschaffene Gremium der Lenkungsgruppe (s.o., Abs. 
2.2.1) in der mittlerweile erreichten Form weiterarbeiten und sich bei Bedarf zwischen den Steue-
rungsgruppensitzungen treffen.  
Beirat Suchthilfe (und Suchtprävention) 
Als zweites Gremium wurde der Beirat Suchthilfe als zentrales Gremium für den Austausch zwi-
schen Verwaltung und Suchthilfe- und Suchtpräventionsträgern eingerichtet. Die Konstituierung er-
folgte in der dritten Sitzung der P rojektbegleitenden Arbeitsgruppe (P AG; 11. August 2022) . Mit-
glieder dieses Gremiums, das Suchthilfe und Suchtprävention umfasst, sind Vertreter*innen der für 
die Sucht- und Drogenhilfe der Stadt Köln zuständigen Ämter und Behörden , das Jobcenter sowie 
die Sucht- und Drogenhilfeträger bzw. ihre entsprechenden Abteilungen und Einrichtungen. Entspre-
chend der gemeinsam zwischen den Mitgliedern verabschiedeten Geschäftsordnung ist der Beirat 
Sucht vor allem auf die Beratung aktueller sucht - bzw. fachpolitischer Entwicklungen zur Weiter-
entwicklung des Kölner Hilfesystems für suchgefährdete un d suchtkranke Menschen sowie die Un-
terstützung von Planung und Umsetzung neuer (kommunaler) Angebote ausgerichtet. Darüber hin-
aus ist er für die Förderung des träger- und einrichtungsübergreifenden Austauschs, der Abstimmung 
und Kooperation zuständig. Schließlich kommt dem Gremium die fachliche Beratung zu Zielen und 
Maßnahmen von Suchtprävention und Suchthilfe in der Stadt Köln zu. Dafür werden gemeinsam 
Handlungsbedarfe bzw. -vorschläge identifiziert, beraten und bewertet sowie Handlungsoptionen 
entwickelt. 
Übergreifend werden vom Beirat Suchthilfe folgende Aufgaben wahrgenommen: 
◼ Beratung, Unterstützung und Begleitung des Steuerungsgremiums Suchthilfe der Stadt Köln 
◼ Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit, der Ergebnisse und soweit möglich die Wirkung der An-
gebote und jährlich erbrachten Leistungen der kommunal finanzierten Suchthilfe 
◼ Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Beirat datenbasiert und greift dabei auf Arbei-
ten aus der AG Daten Suchthilfe zurück. 
In der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Beira t Suchthilfe Arbeitsgruppen einrichten bzw. 
bestehende Arbeitsgruppen einbinden, stimmt sich in Bezug auf die Datengrundlagen mit der AG 
Daten Suchthilfe ab und tauscht sich mit Gremien von Selbsthilfe und Selbstvertretung sowie mit 
 
15 Vgl. zu den einzelnen Punkten die Geschäftsordnung des Steuerungsgremiums Suchthilfe, die am 29. November 2022  in Kraft 
getreten ist (Anhang H).

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 35 
anderen Gremien/Akteuren aus Suchthilfe und Suchtprävention sowie angrenzenden Arbeitsfeldern 
aus. 
Der Beirat Suchthilfe trifft sich i. d. R. viermal jährlich. Der Vorsitz des Gremiums wird durch die 
Suchtkoordination des Gesundheitsamts wahrgenommen, wo auch die geschäftsführende Stelle des 
Beirats Suchthilfe verortet ist. In ihrer Vorsitzfunktion sichert die Suchtkoordination den Informati-
onsfluss zwischen dem Beirat Suchthilfe und dem ämterübergreifenden Steuerungsgremium Sucht-
hilfe.16 
AG Daten Suchthilfe 
Im Verlauf des Evalua tions- und Begleitungsprozesses zur Umsetzung des Drogenhilfekonzepts 
wurde deutlich, wie wichtig eine gute und umfassende Datengrundlage für Planung und Steuerung 
eines bedarfsgerechten Sucht- und Drogenhilfesystems bzw. einzelner Angebote ist. Das wird auch 
von der Verwaltung der Stadt Köln und den Trägern der Sucht- und Drogenhilfe, der Selbsthilfe und 
der Selbstvertretung so gesehen. Diese Datengrundlage sollte aus Sicht von FOGS gemeinsam von 
Verwaltung und Trägern erarbeitet und analysiert werden, deshalb wurde die AG Daten Suchthilfe 
gegründet. 
Ziele des Gremiums sind die Verbesserung der Datengrundlage durch Weiterentwicklung und Qua-
litätssicherung einer einheitlichen Dokumentation, die Weiterentwicklung geeigneter Erfassungsfor-
mate sowie die Nutzung relevanter Daten. Den Daten kommen sowohl eine wichtige Bedeutung für 
die zielgruppenbezogene Ausrichtung der bestehenden Angebote als auch für die gemeinsame be-
darfsorientierte Weiterentwicklung des Angebotsspektrums der Sucht- und Drogenhilfe zu. 
Die AG Daten Suchthilfe berät den Beirat Suchthilfe und das Steuerungsgremium Suchthilfe in Hin-
blick auf Erfassung, Auswertung und Nutzung der im Drogen - und Suchtbereich der Stadt Köln er-
zeugten angebots- und klient*innenbezogenen Daten mit Fokus auf technische und methodische Fra-
gen. Laut ihrem Selbstverständnis übernimmt die AG Daten Suchthilfe folgende Aufgaben: 
◼ Analyse und methodische Bewertung relevanter Daten der Kölner Sucht- und Drogenhilfe; ggf. 
auch im Vergleich zu anderen Kommunen, Land und Bund. 
◼ Aufbereitung der Daten mit Blick auf die regelmäßige Berichterstellung. 
◼ Bearbeitung von datenbezogenen Anfragen für die Planung und Steuerung durch den Beirat 
Suchthilfe und das Steuerungsgremium Suchthilfe. 
◼ Qualitätssicherung, Schwerpunktsetzung und Weiterentwicklung der Regeldokumentation 
◼ Entwicklung von weiteren (zielgruppenbezogenen) Bedarfsanalysen  
◼ Einbezug und Sichtung weiterer Daten aus nichtkommunalfinanzierten Angeboten, angrenzen-
den Hilfefeldern und Schnittstellenbereichen. 
Mitglieder der AG Daten Suchthilfe können Vertreter*innen von Gesundheitsamt, Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren, Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie von Träger und Einrichtungen kom-
munal finan zierter Suchthilfeangebote , von Selbsthilfe und von Selbstvertretungsorganisationen 
werden. Die AG Daten Suchthilfe hat sich in den Jahren 2021 und 2022 je dreimal getroffen und 
gemeinsam die Dokumentationsgrundlagen abgestimmt (s.o.) sowie erste Auswertungen diskutiert. 
 
16 Vgl. Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe, die am 1. September 2022 in Kraft getreten ist (Anhang I).

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 36 
Partizipationsgremium „der direkte Draht“ 
Das Partizipationsgremium „der direkte Draht“ wurde gegründet für die Kommunikation mit (ehe-
maligen) Suchtmittelkonsumierenden. Das Gesundheitsamt bekommt damit ein Format, über das es 
Betroffenenexpertise direkt einholen und einbeziehen kann. Aktuell fokussiert das Gremium auf sze-
nenahe Drogenkonsumierende. Ziel ist, die Erkenntnisse in die Planungsprozesse, insbesondere des 
Gesundheitsamts, einzubeziehen. So wurde am 6.12.2022 über Anforderungen an niedrigschwellige 
Angebote – Fokus: der geplante Drogenkonsumraum in Kalk – gesprochen. Das Gremium wird von 
JES als Selbstvertretung Drogenkonsumierender und dem Gesundheitsamt getragen. Nach mehreren 
Planungstreffen und einer konstituierenden Sitzung am  24. Mai 2022 bei Vision in Kalk wird nun 
alle zwei Monate jeweils am ersten Dienstag gerade Monate zu einem Austausch eingeladen.  
Das Gesundheitsamt übernimmt in Abstimmung mit JES die Verteilung der Einladungen über einen 
Verteiler der Drogenhilfeeinric htungen in Köln. Die Teilnahme ist ohne Anmeldung und anonym 
möglich (vgl. Kap. 3.2.4). In jeder Sitzung wird abschließend ein Thema für das nächst e Treffen 
abgestimmt, das zu Beginn des nächsten Treffens jedoch auch geändert werden kann. Es wird kein 
offizielles Protokoll erstellt, jedoch zum Abschluss der Treffen die Ergebnisse resümiert und festge-
halten. Wer will, macht sich ein Foto vom Flipchart. Nachdem bisher FOGS teilgenommen und die 
Ergebnisse in Lenkungsgruppe und Beirat Suchthilfe transportiert hat, sollte dies nun über das Ge-
sundheitsamt sichergestellt werden. 
Noch werden die Treffen nicht stark besucht. Hier werden Optimierungsbedarfe hinsichtlich der In-
formation zu den Treffen deutlich sowie bzgl. einer szenenahen und wertschätzenden Gestaltung der 
Treffen. Zugleich sollte das Format entweder auch für andere Zielgruppen (bspw. Alkoholabhängige, 
jugendliche Suchtmittelkonsumierende, Chemsex-User) geöffnet oder für diese jeweils eigene Foren 
ergänzt werden.   
4 Zusammenfassende Bewertung und weiterführende Hand-
lungsempfehlungen 
Im Jahr 2017 beauftragte der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Drogen-
hilfekonzepts (DHK). Der Prozess sollte wissenschaftlich begleitet werden. Aufgrund von verschie-
denen Verzögerungen wurde die FOGS – Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- 
und Sozialbereich mbH, Köln jedoch erst nach Abschluss des letzten Meilensteinworkshops zur Er-
stellung des DHK zum 1. Juli 2019 beauftragt. Ziel und Auftrag der auf drei Jahre geplanten wissen-
schaftlichen Begleitung und Evaluation konzentrierten sich also auf die Umsetzung des DHK. Zu 
Beginn der Arbeit wurde der Auftrag nochmals dahingehend geschärft, dass Planung und Steuerung 
der kommunal finanzierten Hilfen im Fokus stehen und es eher um wissenschaftliche Begleitung als 
um Evaluation gehen sollte. 
FOGS realisierte dann zunächst eine Bestandsaufnahme zu kommunaler Planung und Steueru ng – 
über verschiedene Ämter, Dezernate und weitere Stellen (LVR, Jobcenter Köln) hinweg. In der Folge 
wurde die Bestandsaufnahme auf die Träger von Sucht - und Drogenhilfen ausgeweitet und die Da-
tengrundlagen analysiert. FOGS untersuchte systematisch, welc he Datenquellen zur Abschätzung 
der vielen im DHK offen gebliebenen bedarfsbezogenen Fragen herangezogen werden könnten. Tat-
sächlich waren Planung und Steuerung kaum ausgebildet, valide Planungsgrundlagen fehlten und die 
ämterübergreifende Abstimmung verschiedener Hilfen für denselben Personenkreis nur rudimentär 
vorhanden. Das Ergebnis verwies auf die Notwendigkeit von Koordinierung, angefangen bei der 
Abstimmung von gemeinsam in der Stadt Köln abgestimmten Zielen bzw. einer Operationalisierung 
dieser mit Blick auf die Sucht- und Drogenhilfe.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 37 
Mittlerweile begrenzten die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie weitere Arbeitsschritte 
der wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts ebenso wie die Entwick-
lung kooperativer Arbeitsformen zwischen der Stadt Köln und den Sucht- und Drogenhilfeträgern. 
Später band die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine weitere Ressourcen – insbesondere in 
den auch für Sucht - und Drogenhilfe relevanten Ämtern . Aufgrund dieser schwierigen Rahmenbe-
dingungen wurde die wissenschaftliche Begleitung (kostenneutral) um sechs Monate verlängert, um 
so über Sommer und Herbst 2022 letzte Arbeitsschritte in Präsenz realisieren zu können. 
Gleichwohl konnte die wissenschaftliche Begleitung  wichtige Maßnahmen in Angriff nehmen und 
Ergebnisse erreichen: 
◼ Bewertung des Drogenhilfekonzepts und Anregungen zur Weiterentwicklung (Expertise FOGS, 
Fachgespräch Suchtkoordination, Trägergespräche) 
◼ Bestandsaufnahme zu Planung und Steuerung in Köln (s. o., Gespräche mit verschiedenen Stadt-
verwaltungen und weiteren Leistungsträgern, Sekundäranalyse von Planungsunterlagen und  
-verfahren, Gespräche mit Kölner Träger von Sucht- und Drogenhilfe) 
◼ Vergleich ausgewählter Strukturdaten aus der Stadt Köln mit anderen deutschen Großstädten 
◼ Sekundäranalyse von Daten aus Köln und Durchführung weiterführender Bedarfserhebungen 
◼ Erprobung und Umsetzung verschiedener Formate zur Beteiligung der Zielgruppe 
◼ Verbesserung der Datenbasis für Planung und Steuerung  durch Entwicklung einer kölnweiten 
Dokumentationsstruktur über alle Hilfefelder, auch im niedrigschwelligen Bereich 
◼ Entwicklung eines neuen städtischen (Fach-)Controllings mit einheitlicher und auf dem Deut-
schen Kerndatensatz Sucht (KDS) basierender Sachberichtsstruktur und eines Procedere für den 
Qualitätsdialog mit den Trägern 
◼ Initiierung einer neuen Gremienstruktur insbesondere mit Blick auf Planung und Steuerung 
◼ Laufende bedarfsbezogene Beratung von Suchtkoordination/Gesundheitsamt zu Fachfragen der 
Sucht- und Drogenhilfe, zu Konzeptentwicklung und zur Steuerung des Entwicklungsprozesses. 
FOGS implementierte gemeinsam mit dem Gesundheitsamt eine Projektstruktur mit zwei zentralen 
Abstimmungs- und Beratungsgremien: der Lenkungsgruppe mit verschiedenen in Sucht - und Dro-
genhilfe involvierten Ämtern/Leistungsträgern (17 Sitzungen) und der Projektbegleitenden Arbeits-
gruppe mit Vertretungen aus Verwaltung und Trägern (3 Sitzungen), ergänzt um zunächst zwei Un-
ter-Arbeitsgruppen zur (Weiter-)Entwicklung von Datengrundlagen für Suchtberatung und für nied-
rigschwellige Hilfen, die schließlich zur AG Daten Sucht zusammengefasst wurde. Diese Gremien 
werden nach Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung mit neu justierter Aufgabenstellung wei-
terarbeiten. 
Im Folgenden sollen absc hließend die aus der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation abge-
leiteten Handlungsempfehlungen sowie zunächst die zugrundeliegenden Leitlinien zur Weiterent-
wicklung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe dargestellt werden. 
4.1 Leitlinien für die Weiterentwicklung der Kölner Sucht- und Dro-
genhilfe 
Vorab sei bemerkt, dass der Gegenstand der Untersuchungen auftragsgemäß die Drogenhilfe in der 
Stadt Köln war, die Erkenntnisse beziehen sich deshalb vor allem darauf. Gleichwohl zielen die 
Empfehlungen darüber hinaus in Richtung einer integrierten Sucht- und Drogenhilfe.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 38 
Die Evaluation konnte aufzeigen, dass die Stadt Köln über ein weitgehend differenziertes Hilfesys-
tem für drogenkonsumierende Menschen mit präventiven, niedrigschwelligen, behandlungs- und be-
ratungsbezogenen sowie teilhabeorientierten Angeboten verfügt. Gleichwohl sieht das Evaluations-
team für die Stadt Köln einen mittel - und langfristig (drei bis fünf Jahre) umzusetzenden Nachsteu-
erungs- bzw. Weiterentwicklungsbedarf. Dieser sollte den Masterplan des Dezernats V mit Blick auf 
Sucht- und Drogenhilfe konkretisieren und sich insbesondere an folgenden Leitlinien orientieren: 
◼ Mittel- und langfristig sollte das vorliegende Drogenhilfekonzept der Stadt Köln sukzessive zu 
einem Konzept für alle Menschen mit Suchtgefährdung und suchtbezogenen Problemlagen fort-
geschrieben werden unabhängig von Suchtmittel oder  -form – beginnend mit stoffgebundenen 
Suchtformen. Dabei sollte der Blick von Prävention über Frühintervention bis Hilfe reichen. Mit 
Blick auf die komplexen Hilfe- und Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Sucht- und Dro-
genproblemen sollte in der Stadt Köln künftig ein integrierter Gesamtversorgungsansatz umge-
setzt werden. 
◼ Verstärkung einer systematischen Planung und Steuerung von Angeboten und Hilfen sowie des 
Ressourceneinsatzes unter Maßgabe der Ziel- und Bedarfsgerechtigkeit sowie der Funktionalität 
der Versorgung von Menschen  mit Sucht- und Drogenproblemen. Dabei sollten Planung und 
Steuerung dezernats-, ämter- und leistungsträgerübergreifend ausgestaltet sein und sich sowohl 
auf die Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen (Systemsteuerung) als auch auf die Planung 
und Organisation individueller Hilfeprozesse (einzelfallbezogene Steuerung) beziehen. 
◼ Intensivierung eines ziel- und datenbasierten sowie konzeptgesteuerten , vorausschauenden 
Handelns im Hinblick auf einen bedarfsbezogenen Aus- bzw. Umbau der Suchthilfe insgesamt 
und der einzelnen Angebotsbausteine , um dadurch die mit dem Drogenhilfekonzept gesetzten 
Ziele kurz-, mittel- und langfristig zu erreichen. 
◼ Die Art und Weise der Leistungserbringung der Kölner Suchthilfe (u. a. Ziele, Zielgruppen, Ar-
beitsansätze, Anzahl und Angebotsspektrum der Hilfen, Basis- und weiterführende Qualifikati-
onen der Mitarbeiter*innen etc.) sollte dem aktuellen Stand der Fachlichkeit entsprechen, d. h. 
basierend auf Zielen, Leitlinien und (Qualitäts-)Standards. Die Angebote sollten z. B. auf (mög-
lichst) frühe Intervention, Ressourcenorientierung, Selbst - vor Fremdhilfe usw. ausgerichtet 
sein. Zudem sollte angesichts der herausgehobenen Bedeutung, die das Drogenhilfekonzept der 
Motivierenden Gesprächsführung zumisst, dem Transtheoretisches Modell 17 bzw. der Motivie-
renden Gesprächsführung18 dabei ein besonderer Stellenwert zukommen und dazu explizit Fach-
lichkeit und Umsetzung gefördert werden. 
◼ Sucht- und Drogenhilfen sollten personenzentriert erfolgen und eine umfassende Teilhabe von 
Menschen mit Sucht - und Drogenproblemen sicherstellen, die sowohl die Ermöglichung von 
Eigenverantwortung und Selbstbes timmung als auch die volle und wirksame gesellschaftliche 
Teilhabe in allen Lebensbereichen beinhaltet (vgl. dazu insbesondere die Vorgaben des Bundes-
teilhabegesetz/SGB IX). 
◼ Insgesamt sollte die Ziel- und praxisorientierte Verknüpfung der im Suchthilfesystem handeln-
den Leistungsträger, Einrichtungen, Dienste und Berufsgruppen verstärkt sowie die Zusammen-
arbeit unter diesen Akteuren und mit Betroffenen und deren Angehörigen intensiviert werden. 
◼ Künftig sollte mit Blick auf eine personenzentrier te Hilfeerbringung systematisch eine enge 
(fallbezogene und institutionelle) Kooperation der Dienste und Einrichtungen der Suchthilfe mit 
Leistungsanbietern angrenzender Versorgungssektoren (vorrangig der Jugendhilfe, der sozial-
psychiatrischen Versorgung, der Wohnungslosenhilfe und dem Jobcenter), der Selbsthilfe und 
 
17 Vgl. Prochaska, J.O., Velicer, W.F., DiClemente, C.C. et al. (1988). Measuring processes of change: applications to the cessation 
of smoking. Journal of Consulting and Clinical Psychology. 56: 520-528. 
18 Vgl. Miller, W.R. & Rollnick, S. (2015). Motivierende Gesprächsführung: Motivational Interviewing. 3. Auflage des Standardwerks 
in Deutsch. Freiburg i. Br.: Lambertus.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 39 
der Selbstvertretung sowie verschiedener Rehabilitations- und Leistungsträger entwickelt wer-
den, um so „Hilfen wie aus einer Hand“ umzusetzen. 
◼ Perspektivisch sollte sowohl auf der Angebots - als auch auf der Hilfesystem-Ebene Wirkungs-
orientierung eine größere Bedeutung zukommen: Welche Ziele sind vorrangig? Und werden 
sowohl vom Hilfesystem als auch im Einzelfall die intendierten Ziele erreicht? Mit welchen 
Ressourcen bzw. auf welchen Wegen? Wie lässt sich Zielerreichung optimieren? Um derartige 
Fragen zu beantworten, müssen in der Stadt Köln in den nächsten Jahren nach und nach die 
organisatorischen, personellen und datenbezogenen Voraussetzungen sowohl im Gesundheits-
amt (als dem für die Sucht - und Drogenhilfe vorrangig zuständigen Amt) und in anderen Ver-
waltungen als auch bei Trägern und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe geschaffen wer-
den. 
◼ Im Bereich der Sucht - und Drogenhilfe sollten verstärkt Formen und Möglichkeiten der Parti-
zipation, M itwirkung bzw. Mitbestimmung Betroffener ein größerer Stellenwert eingeräumt 
werden. Dabei geht es sowohl um Selbstvertretung im Rahmen kommunaler Planung und Steu-
erung (und der dazu bestehenden Gremien), als auch um den Einbezug von Betroffenenexpertise 
bei der Planung und Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen. 
Diese Leitlinien sollten als ein fachlicher Bezugsrahmen für die kurz -, mittel- bis langfristig vorzu-
nehmende Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen im Bereich der Sucht - 
und Drogenhilfe sowie der Hilfen angrenzender Versorgungsbereiche dienen. Darüber hinaus sollten 
die Leitlinien auch als Eckpunkte einer handlungsfeld- und zielgruppenübergreifenden (integrierten) 
kommunalen Planung und Steuerung der Stadt Köln berücksichtigt werden. 
4.2 Schaffung von Steuerungs- und Planungsgremien 
Im Verlauf der zweiten Phase der Evaluation wurden mehrere Gremien geschaffen, die die Planung 
und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe sowie die Einbeziehung der Betroffenen in diese 
Prozesse – im Sinne der dargestellten Leitlinien – neu ausrichten bzw. strukturieren sollen. Aus Sicht 
des Evaluationsteams sollten diese neu geschaffenen Planungs- und Steuerungsgremien – in der or-
ganisatorischen und fachlichen Zuständigkeit des Gesundheitsamts – entsprechend der ihnen zuge-
wiesenen Funktionen/Aufgaben „mit Leben gefüllt werden“ und – wenn erforderlich – nach und nach 
in ihren Aufgaben fortentwickelt werden. D. h.: 
◼ ämter- und behördenübergreifendes Steuerungsgremium Suchthilfe (kommunale Akteure/Leis-
tungsträger): Zur fachlichen Abstimmung (strategischer) Ziele und Maßnahmen hinsichtlich der 
Weiterentwicklung bzw. Neuausrichtung der Kölner Sucht - und Drogenhilfe sowie als Verbin-
dung in/zur Berichterstattung an die Politik. Mit Blick auf eine notwendige operative Unterstüt-
zung dieses Gremiums rät FOGS dazu, die im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung im-
plementierte Lenkungsgruppe mit Vertretungen aller involvierten Kölner Ämter sowie Jobcenter 
Köln und LVR weiterzuführen. 
◼ Beirat Suchthilfe (kommunale Akteure und Sucht-/Drogenhilfeträger): Fachliche Beratung zu 
(strategischen) Zielen und Maßnahmen im Bereich von Suchtprävention, Frühintervention , 
Sucht- und Drogenhilfe sowie Beratung, Begleitung und Unterstützung des Steuerungsgremi-
ums Suchthilfe. Der Beirat Suchthilfe sollte die Fach- und Praxisexpertise in der Stadt bündeln 
und systematisch die Arbeit bestehender und neu zu schaffender Arbeitsgruppen im Suchtbe-
reich in den Blick nehmen bzw. Einbeziehen ( bspw. Dienstagsrunde, AG Substitution). Dies 
könnte bspw. durch eine Verankerung fester Tagesordnungspunkte in den Beiratssitzungen er-
folgen. Angeraten wird zudem, Beiratsmitgliedern feste Zuständigkeiten für bestimmte Gremien

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 40 
zuzuordnen – ggf. arbeiten sie sowieso dort mit. „Zuständig“ bedeutet dabei, dass das Beirats-
mitglied sicherstellt, im Beirat über die Arbeit des Gremiums berichten zu können und umge-
kehrt das Gremium über Entwicklungen im Beirat zu informieren. 
◼ AG Daten Suchthilfe  (kommunale Akteure und Sucht-/Drogenhilfeträger): neu implementierte 
und herausgehoben wichtige Arbeitsgruppe im Kontext des Aufbaus Planungsgrundlagen; Be-
ratungsfunktion in Bezug auf Erfassung, Auswertung, Interpretation und Nutzung der im Sucht- 
und Drogenbereich der Stadt Köln erzeugten struktur -, angebots- und klient*innenbezogenen 
Daten mit Fokus auf technischen und methodischen Fragen sowie der Weiterentwicklung des 
Hilfesystems und der Anpassung auf je spezifische Fragestellungen. 
◼ Partizipationsgremium „der direkte Draht“ (Suchtkoordination und Drogengebrauchende): Di-
rekte Einbeziehung der Expertise und der Bedarfe Betroffener in Planung und Weiterentwick-
lung von Angeboten und Hilfen im Sucht- und Drogenhilfebereich. Aktuell auf szenenahen Dro-
genkonsum fokussiert, perspektivisch um andere Zielgruppen zu erweitern bzw. Schaffung er-
gänzender Foren. 
4.3 Verbesserung der Datengrundlagen und der Berichtstruktur 
Für eine zielführende Umsetzung kommunaler Planung, Steuerung und eines angebotsbezogenen 
(Fach-)Controllings müssen – wie die Erfahrungen in anderen Großstädten zeigen – neben dafür 
zuständigen Gremien (s. o.) vor allem folgende Voraussetzungen geschaffen werden: 
◼ Schaffung aussagekräftiger Datengrundlagen 
◼ einheitliche Dokumentation von 
- Strukturdaten 
- Angebotsdaten 
- Daten zur Nutzung von Leistungen (nach Umfang und Art) 
- Daten zu den erreichten Klient*innen (analog KDS) von Beratungsstellen und niedrig -
schwelligen Angeboten 
◼ einheitliche Erfassung von Inanspruchnahmehürden und ggf. von (längeren) Wartezeiten 
◼ (ergänzend) schriftliche Erhebungen/qualitative Befragungen zu spezifischen Fragestellungen 
◼ einheitlich strukturierte Sachberichte der Dienste und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe. 
FOGS hat im Rahmen der Evaluation – gemeinsam mit Trägern und Einrichtungen der Sucht - und 
Drogenhilfe – zum einen eine einheitliche Struktur für die Erstellung der Sachberichte  entwickelt, 
die das bisherige Berichtswesen ablöst. Zum anderen wurde sowohl ein einheitliches Item -Set für 
die Erfassung der Nutzer*innen niedrigschwelliger Hilfen als  auch – anknüpfend an den KDS – für 
Klient*innen der Beratungsstellen abgestimmt. Die hierüber erfassten Daten sind dann jeweils Ge-
genstand der von den Trägern und Einrichtungen der Sucht - und Drogenhilfe zu erstellenden Sach-
berichte. Im Zeitraum 2020 bis 2021 wurden die neue Struktur der Sachberichte als auch die Doku-
mentationsinstrumente erprobt. 
Die Erfahrungen müssen nun – unter Berücksichtigung der (Daten-)Rechtslage – gemeinsam mit den 
Trägern und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe mit Blick auf ggf. erforderliche Modifikati-
onen und Ergänzungen erörtert werden. 
Hierzu schlägt FOGS folgendes Prozedere vor:

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 41 
◼ ämter- und behördenübergreifende Diskussion der ausgewerteten kölnweiten Daten mit Blick 
auf die Weiterentwicklung des Hilfesystems für sucht- und drogenabhängige Personen (im Steu-
erungsgremium Suchthilfe und im Beirat Suchthilfe) 
◼ verbindliche Rückkopplung und Diskussion der Sachberichtsdaten mit den Trägern und Einrich-
tungen der Sucht- und Drogenhilfe in bilateralen Qualitätsgesprächen mit Zielbestimmung für 
das nächste Jahr (jährlich) 
◼ verbindliche Rückkopplung kölnweiter Daten, Diskussion der Ergebnisse und Ableitung von 
Konsequenzen gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen der Sucht - und Drogenhilfe so-
wie den beteiligten Ämtern im Rahmen der regelmäßig tagenden AG Daten Suchthilfe. 
Im Rahmen dieser Verfahrensschritte können nicht nur Planung, Steuerung und (Fach)Controlling 
datengestützt erfolgen, sondern auch die im Drogenhilfekonzept formulierten Bedarfe perspektivisch 
regelmäßig verfolgt bzw. verifiziert werden. Zukünftig sollten die Möglichkeiten ausgebaut und so 
auch Daten zu Leistungen der Eingliederungshilfe und des SGB II für den Personenkreis einbezogen 
werden – insbesondere hinsichtlich sozialraumbezogener Planung. 
4.4 Weiterentwicklung bestehender und Schaffung neuer Angebote 
Im Rahmen der Evaluation des Drogenhilfekonzepts bzw. im Vergleich zu Hilfesystemen im Sucht- 
und Drogenbereich anderer Großstädte geht es in Köln aufgrund des vorhandenen differenzierten 
Hilfeangebots kaum um die Schaffung neuer Angebote. Gleichwohl ergeben sich Hinweise, die für 
einen stärkeren Ausbau niedrigschwelliger Angebote sprechen sowie vor allem Anregungen zur mit-
telfristigen inhaltlich-konzeptionellen Weiterentwicklung bestehender Angebote und Hil fen für 
sucht- und drogenabhängige Personen in der Stadt Köln: 
◼ Weiterer Ausbau der Drogenkonsumräume bzw. -plätze (über die zuletzt ausgeweiteten Kapa-
zitäten hinaus) und deutliche Ausweitung der derzeit bestehenden Öffnungszeiten 
◼ Erweiterung niedrigschwelliger Kontaktläden und der Drogenkonsumräume um eine dezidiert 
gesundheitsprophylaktische Ausrichtung und medizinisch -pflegerisch-psychiatrische Versor-
gungselemente (u. a. Zahnpflege- und Händewasch-Programme, HIV- und HCV-Prophylaxe, 
Wundversorgung) sowie qualifizierter Sozialarbeit 
◼ Schaffung von neuen und Ausweitung von bestehenden Aufenthaltsmöglichkeiten inkl. Tages - 
bzw. 24-Stunden-Ruhebetten, mit spezifischen Angeboten/Zeiten für Frauen bzw. für Ältere 
◼ Auf-/Ausbau von pflegerischen Angeboten für ältere, pflegebedürftige suchtkranke Personen – 
ob als eigene Einrichtung oder Krankenwohnung (temporär oder längerfristig; vgl. hierzu z.  B. 
das vom Sozialamt geförderte  Projekt Sen[i]ora) oder als ambulante Dienste (aufsuchend im 
Wohnraum oder im Rahmen von Kontaktläden u. ä.) sowie durch Kooperation mit und Sensibi-
lisierung von bestehenden Pflegeeinrichtungen für diesen Personenkreis 
◼ Konzeptionelle Anpassungen vorhandener Krankenwohnungen und Notschlafstellen (stärker 
niedrigschwellige Orientierung bspw. durch weniger strikte Regeln, flexiblere Öffnungszeiten 
und ggf. separate Angebote für Frauen) 
◼ Ausweitung niedrigschwelliger Tagesstruktur- und Beschäftigungsangebote – vor allem offene 
und voraussetzungslose Angebote bzw. entsprechend e konzeptionelle Anpassungen. Ggf. stär-
kere Nutzung von Zuverdienst-Angeboten des LVR 
◼ Weiterentwicklung von Aufgabenprofil und Qualitätsstandards der Psychosozialen Begleitung 
(PSB) (in Richtung Case Management mit Übernahme von Kontakt- und Prozessverantwortung) 
– in Abstimmung mit bzw. Abgrenzung zu Ambulant Betreutem Wohnen.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 42 
Für die Weiterentwicklung der Hilfen wird angeraten, neben einer verstärkten Nutzung von Daten 
(s. o.) weiter (wie im Rahmen der wiss enschaftlichen Begleitung erprobt) fallbasierte Analyse- und 
Entwicklungsformate einzusetzen, z. B. das Konzept der Produktionsnetzwerkentwicklung19. 
4.5 Verbesserung der fallbezogenen Kooperation und der Qualität 
der Hilfeerbringung 
Die Evaluation zeigte auf, dass oftmals viele Hilfen/Angebote  an einem Fall beteiligt sind – jedoch 
ohne ausreichende Abstimmung und Koordination. Mit dem Ziel eines effizienteren Ressourcenein-
satz und zur Optimierung der klient*innenbezogenen Betreuungsergebnisse wird deshalb eine Ent-
wicklungs- und Qualitätsoffensive empfohlen mit folgenden Elementen: 
◼ Stärkere fachliche Verknüpfung insbesondere von Angeboten der Jugend- und Wohnungslosen-
hilfe, der Beschäftigungsförderung, der Eingliederungshilfe sowie der Sozialpsychiatrie mit der 
Sucht- und Drogenhilfe 
◼ Erarbeitung von Qualitätsstandards zur Verbesserung fallbezogener Zusammenarbeit innerhalb 
und zwischen den Diensten und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe sowie mit Leistungs-
anbietern angrenzender Versorgungsbereiche. Anzuraten ist der Aufbau von Case-Management-
Kompetenz in den Diensten und Einrichtungen sowie der Festlegung von Verfahren zur Defini-
tion/Übertragung von Fallkoordinierungs- bzw. Fallführungsaufgaben im Gesamtsystem. Ange-
sichts fehlender sozialrechtlicher Vorgaben zu leistungsträgerübergreifender Fallführung muss 
es hierbei um fachliche definierte und gemeinsam entwickelte Verfahren zur Mandatierung und 
zur Umsetzung von Fallführung gehen, auf die alle Beteiligten sich diesseits gesetzlicher Vor-
gaben einigen. Der Stadt Köln kommt dabei eine bedeutende Rolle für die Steuerung von Kom-
petenzaufbau, bei der Implementierung und der Überprüfung der Umsetzung zu. 
◼ Wie bzgl. fallbezogener Koordination gilt auch mit Blick auf andere Aspekte von Fachlichkeit, 
dass hierzu gezielt Kompetenzen über Fort - und Weiterbildung zu fördern und die Implemen-
tierung zu überprüfen. Vorrangig zu nennen ist hier bspw. Motivational Interviewing als hand-
lungsleitendes Prinzip des Drogenhilfekonzepts und fachlicher gebotener Standard sowie von 
Kompetenz für eine partizipative Hilfegestaltung. 
4.6 Partizipation für die künftige Ausrichtung der Sucht- und Dro-
genhilfe 
Insgesamt hat die Evaluation gezeigt, dass sucht - und drogenabhängige Personen verstärkt in die 
Erfassung des aktuellen und künftigen Hilfe - und Unterstützungsbedarfs sowie  die Bewertung der 
bestehenden Angebote einbezogen werden sollten. Sowohl der Verwaltung als auch den Trägern und 
Einrichtungen der Sucht - und Drogenhilfe wird deshalb empfohlen, Zielgruppenpartizipation wei-
terzuentwickeln. Als gutes Beispiel kann hier auf  den im Sommer 2022 implementierten Kund*in-
nen-Beirat im Jobcenter Köln 20 sowie die den Teilhabebeirat im Bereich Wohnungslosigkeit21 ver-
wiesen werden. 
Hierzu sollten Kompetenzen aufgebaut und – wie in der Evaluation von FOGS bereits mit szenena-
hen Drogenkonsumierenden erprobt – regelhaft partizipative Formate mit Betroffenen durchgeführt 
 
19  Vgl. Reis, C., et al (2016). Produktionsnetzwerke in der lokalen Sozial - und Arbeitsmarktpolitik. Aufbau kooperativer Struktur en 
und Weiterentwicklung sozialer Dienstleistungen am Beispiel des SGB II. Band 11 der Schriftenreihe des ISR. Frankfurt: Fachhoch-
schulverlag. 
20 Vgl. https://www.jobcenterkoeln.de/kundinnenbeirat/. 
21  Vgl. https://www.stadt-koeln.de/artikel/72027/index.html.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 43 
werden. Verschiedene Gruppen s uchtgefährdeter und -kranker Personen bzw. ihre Selbstvertretun-
gen sollten in die Planung neuer Angebote einbezogen werden – bspw. im Rahmen des Beirats Sucht-
hilfe oder per Partizipationsgremium („Der direkte Draht“). Denkbar sind zudem Szenebefragungen 
und Expert*innengespräche. 
Auf Einrichtungsebene sollte die Beteiligung der Nutzer*innen (über Zufriedenheitsbefragungen, 
Klient*innen-Beiräte, gemeinsame Projektgruppen o. ä.) an Qualitätssicherung und Weiterentwick-
lung der Hilfen systematisch verankert werden. Dieses Ziel sollte sich als Qualitätsmerkmal in den 
Förderprogrammen oder Zielvereinbarungen finden. Per Sachbericht sollte die Umsetzung dokumen-
tiert und in den jährlichen Qualitätsgesprächen thematisiert werden. Ein unabhängiges Beschwerde-
management für Nutzer*innen bei Träger und auf Stadtebene ergänzt diese Möglichkeiten. 
4.7 Entstigmatisierung 
Die erprobten Partizipationsformate verweisen auf die große Bedeutung des Themas Respekt und 
(Ent-)Stigmatisierung für die Zielgruppe. Hier sieht FOGS auch in Hinblick auf die Förderung einer 
inklusiven und diskriminierungsfreien Stad tgesellschaft in Köln gesamtstädtisch Handlungsbedarf. 
Dezernate, Ämter und Suchtkoordination sollten dem Thema explizit Beachtung schenken, bspw. 
durch die Initiierung einer entsprechenden  Öffentlichkeits-Initiative zu Verständigung und Akzep-
tanz bezüglich der Lebenssituation von suchtkranken/drogengebrauchenden Menschen (vergleichbar 
auch mit der aktuellen Entwicklung im Bereich Wohnungslosigkeit). Zu denken ist dabei bspw. an 
Plakataktionen oder Social -Media-Kampagnen. Interessante Möglichkeiten bieten a uch inklusive 
Kulturprojekte, wie bspw. Drugland im Rahmen des Sommerblut -Festivals. Schließlich dürfte auch 
die Beteiligung von Betroffenen( -Vertretungen) an Regelgremien Wahrnehmung, Verstehen und 
Akzeptanz steigern (s. o.). 
4.8 Künftige Aufgaben und personelle Ausstattung des Gesund-
heitsamts im Bereich der Steuerung und Planung von Sucht- und 
Drogenhilfe 
Aus der und für die Umsetzung der o. g. Handlungsempfehlungen in Bezug auf Planung, Steuerung 
und (Fach)Controlling ergeben sich für Suchtkoordination und -planung im Gesundheitsamt deutlich 
mehr und aufwändigere sowie z. T. neue Aufgaben: 
◼ Bewertung der Ergebnisse der Evaluation sowie Priorisierung der umzusetzenden Handlungs-
empfehlungen (gemeinsam mit den relevanten Gremien, insbesondere der bisherigen Lenkungs-
gruppe) 
◼ verstärkte Abstimmung mit angrenzenden Hilfefeldern in unterschiedlichen Ämtern, insbeson-
dere Förderung von systematischen Bezügen zwischen Suchtprävention, Frühintervention und 
Suchthilfe 
◼ Geschäftsführung, Organisation und Protokollierung des Steuerungsgremiums Suchthilfe 
◼ Organisation der weiterzuführenden Lenkungsgruppe und Ergebnissicherung 
◼ Geschäftsführung, Vor- und Nachbereitung, Moderation, Protokollierung des Beirats Suchthilfe 
◼ Geschäftsführung, Vor- und Nachbereitung, Moderation, Protokollierung AG Daten Suchthilfe 
◼ Begleitung des Partizipationsgremiums „Der direkte Draht“ und ggf. Initiierung weiterer Parti-
zipationsformate

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 44 
◼ Implementierung und Entgegennahme sowie Auswertung von Verwendungsnachweisen und 
Sachberichten der Träger, Rückkopplung und Disku ssion der Ergebnisse mit den Trägern und 
Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe in bilateralen Qualitätsgesprächen (jährlich) mit Ziel-
vereinbarungen 
◼ fachliche Weiterentwicklung der bestehenden Angebote, u.  a. durch entsprechende Ausgestal-
tung der Förderp rogramme, Förderung von Vernetzung, einrichtungsübergreifenden Abstim-
mungstools, Initiierung von Fortbildungen etc. 
◼ Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Förderprogramme im Bereich der Suchthilfe 
◼ Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts in ein integriertes Suchtkonzept, Kooperation mit 
der Gesundheitsberichterstattung bezüglich der Suchtberichterstattung  
◼ Konzeptionelle Entwicklung und Implementierung neuer Angebote/Strategien sowie deren 
fachliche Begleitung, besonders in der Implementierungsphase (wie bspw. bzgl. der Kontrollier-
ten Abgabe von Cannabis oder veränderter Drogenkonsummuster – aktuell z. B. durch den zu-
nehmenden Crack-Konsum) 
◼ Netzwerkarbeit, Kontaktpflege und Austausch mit den Kölner Sucht - und Drogenhilfeträgern 
und ihren Einrichtungen, den Suchtkoordinator*innen im Rheinland/in NRW/der Großstädte in 
Deutschland sowie mit Selbsthilfe/Selbstvertretung 
◼ Beteiligung am Fachdiskurs 
◼ Öffentlichkeitsarbeit und Initiierung/Unterstützung von Maßnahmen/Aktionen zur Entstigmati-
sierung 
Hinter diesen Aufgaben stehen in der Regel aufwändige Vor - und Nachbereitungen. Auch für Fort-
bildungen und die Beteiligung am Fachdiskurs, bspw. durch Kongressteilnahmen u. ä. sind Ressour-
cen notwendig. 
Wie die Evaluation und die Vergleiche mit anderen Großstädten zeigen, ist die Kölner Suchtkoordi-
nation schon im IST personell deutlich unterausgestattet. Gegenwärtig reichen die personellen Ka-
pazitäten im Bereich Suchtkoordination und -planung definitiv nicht dazu aus, um die bisherigen 
sowie die genannten zusätzlichen Aufgaben durchzuführen. Nach einer überschlägigen Berechnung 
der FOGS sowie dem Vergleich mit anderen Bemessungen zu Gesundheits -, Sozial- oder Integrati-
onsplanung sollten kurzfristig mindestens drei weitere Fachstellen eingerichtet und mit geeignetem 
Personal besetzt werden (bspw. aus Sozialwissenschaften, Public Health). Ergänzend sind Kapazitä-
ten für unterstützende Sachbearbeitung vorzuhalten.22 
Die wissenschaftliche Begleitung von FOGS fokussierte auftragsgemäß auf Sucht- und Drogenhilfe 
im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts. Gleichwohl gilt, dass die geschilderten Anforderun-
gen ebenso für den Bereich Suchtprävention gelten und auch hier entsprechende Ressourcen ge-
baucht werden. Perspektivisch sollten Suchtprävention und Suchtkoordination in einer H and oder 
zumindest in enger Kooperation gestaltet werden.  
Perspektivisch sollten Aufgabenspektrum und Personalausstattung überprüft und dann ggf. nachge-
steuert werden.  
 
22 Vgl. dazu auch den Personalrahmen für Gesundheitsämt er des Landes Baden -Württemberg insbesondere in Bezug auf die Durch-
führung von Gesundheitsberichterstattung durch die Gesundheitsämter, der weit über die von FOGS vorgeschlagene Personalaus-
weitung hinausgeht.

Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 45 
Anhang 
Anhang A: Präsentation Lenkungsgruppe vom 19.11.2019 
Anhang B: Präsentation Lenkungsgruppe vom 01.04.2020 
Anhang C: Auswertung Sekundäranalyse 
Anhang D: Städtevergleich Planung und Steuerung 
Anhang E: Präsentation Lenkungsgruppe vom 17.11.2020 
Anhang F: Dokumentation Partizipatives Mapping 
Anhang G: Dokumentation Situationsanalyse Teilhabe (Fallrekonstruktionen) 
Anhang H: Geschäftsordnung Steuerungsgremium Suchthilfe 
Anhang I: Geschäftsordnung Beirat Suchthilfe

Anhang A – Lenkungsgruppe vom 19.11.2019

Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der 
Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln 
Gesundheitsamt Köln 
am 19. November 2019 
Hans Oliva, Miriam Martin und Martina Schu 
  
Gesellschaft für Forschung und Beratung 
im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 1 
TOP 
 Aktueller Stand in der Stadt Köln 
 Aktueller Stand Evaluation 
 Arbeitsschritte, Grundlagen und Bewertungsdimensionen der 
Bestandsaufnahme 
 Erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme 
 Fokus Planung und Steuerung 
 Beispielhafte weitere Ergebnisse 
 Nächste Schritte: Prioritäre Punkte der Umsetzung DHK und 
Evaluation sowie Einbeziehung Träger/Konstituierung PAG

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 2 
Arbeitsschritte/Elemente der Untersuchung 
 
 
 
Partizipativer Einbezug von Trägern  
und Selbstvertretung/-hilfe
 
 
 
Kontinuierlich enge Abstimmung mit dem Auftraggeber
Start 
und 
Fachge-
spräch 
Bestands-
aufnahme 
Ziel-
katalog 
Prozess-
begleitung 
Evalua-
tion 
Bericht und 
Handlungs-
empfeh-
lungen 
 

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 3 
Bisherige Aktivitäten 
Von Juli bis November 2019 wurden von FOGS folgende Aktivitäten umgesetzt:  
 Klärung des Auftrags (inkl. Gegenstand und Vorgehen) 
 Teilnahme an und Dokumentation des Fachgesprächs 
 Konstituierung, inhaltliche Vorbereitung und Teilnahme an der ersten Sitzung 
der Lenkungsgruppe 
 Vorstellung in der Dienstagsrunde und PSAG AK Sucht 
 Erstgespräche mit kommunalen Akteuren 
 Sammlung, Sichtung und Auswertung der bisher vorliegenden Unterlagen für 
die Sekundäranalyse 
 Ergänzende standardisierte Abfrage relevanter Daten beim Jobcenter, dem 
Gesundheitsamt, dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem Amt für 
Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 
 Protokollierung und Auswertung der Erstgespräche 
 Inhaltliche Vorbereitung der zweiten Sitzung der Lenkungsgruppe

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 4 
Bestandsaufnahme – Sekundäranalyse 
 
 
Grundlagen in Form von… Liegt vor: 
Leistungsdaten sowie Jahresberichte ~ nicht strukturiert; JB SKF, SKM und Vision 2016-2018, 
Aidshilfe und Blaues Kreuz 2018, Tätigkeitsberichte 
Drogenhilfe 2018; sowie umfangreichere Infos vom ASC 
Finanzdaten ~ nicht strukturiert und für gesamte Zielgruppe bzw. 
trennscharf zu anderen Beriechen (bspw. Prävention) 
Unterlagen der Planung, Koordination und Steuerung ~ Leistungsvereinbarungen aus dem Sozialamt sowie 
Ziel- und Leistungsvereinbarungen aus dem Jugendamt 
Protokolle der Planungs-, Vernetzungs- und 
Steuerungsgremien 
~ Protokolle Dienstagsrunde 2016-2018 
Dokumente, Papiere und Beschlüsse der Stadt Köln  ~ aus Ratsinfosystem (DKR und DHK) 
ggf. vorliegende Studien und Forschungsberichte ~ Ergebnisse/Synopse Szenebefragung 
Daten zur Epidemiologie X 
Daten zu weiteren sucht- und drogenbezogenen Merkmalen  Statistik DKR, Notschlafstellen, MMD 
Daten von Polizei und Strafverfolgungsstatistik ✔ Kriminalstatistik 
Sozial- und Gesundheitsberichterstattung ~ Suchtbericht 2016, KDS-K 2016-2018 
Weitere Statistiken (ÖGD, …) ~ KH-Statistik

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 5 
Bestandsaufnahme – Ämterabfrage 
Anknüpfend an erste Ergebnisse der Sekundäranalyse wurden im September 
2019  beim Jobcenter, dem Amt für Soziales, Arbeit und Soziales sowie dem Amt 
für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln folgende Daten/Informationen 
standardisiert abgefragt: 
 Form/Art und Höhe der Finanzierung/Förderung von Hilfen/Angeboten des Amtes im 
Bereich der Hilfen für (auch) drogenabhängige Personen 
 Anzahl der (auch) drogenabhängigen Personen, die Leistungsansprüche haben und die 
Leistungen durch das jeweilige Amt beziehen 
 Einrichtungen der Drogenhilfe, die durch das jeweilige Amt finanzierte/geförderte 
Leistungen (personenbezogene Ansprüche) erbringen oder institutionell gefördert werden 
 Steuerungs- bzw. Controllingansatz des jeweiligen Amtes im Hinblick auf 
Leistungen/Angebote für Drogenabhängige (inkl. Instrumente) 
 Planung der Hilfen/Angebote für (auch) drogenabhängige Personen 
 Gremien/Arbeitsgruppen, in denen es um die Steuerung und Planung von 
Angeboten/Hilfen für drogenabhängige Personen geht 
 Abstimmung der Planung von Hilfen für drogenabhängige Personen mit anderen 
städtischen Stellen

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 6 
Bestandsaufnahme – Bewertung der vorliegenden 
Unterlagen 
 
 
 zur Verfügung gestellt wurden nur teilweise bzw. unvollständige Unterlagen 
und Daten 
 die Ämterabfrage verlief schleppend: bis Ende September reichte nur das 
Jobcenter Angaben und Materialien ein, am 15.11. wurden Daten und 
Unterlagen aus dem Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie dem Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren eingereicht. Aus dem Gesundheitsamt fehlen 
weiterhin Angaben und Materialien.*  
 
*Nachtrag: wurden inzwischen eingereicht 
 keine vollständigen Daten (bspw. zu Anzahl Plätze bzw. Nutzer*innen) über 
das gesamte Hilfesystem für drogenabhängige Menschen in Köln bzw. zum 
Umfang der Nutzung von Hilfen durch Drogenabhängige

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 7 
Bestandsaufnahme – Erstgespräche 
zwischen Juli und November folgende (leitfadengestützte) Erstgespräche: 
 Dezernat V – Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen:  
Herr Prof. Dr. Rau und Herr Schlanstedt 
 Gesundheitsamt:  
Herr Dr. Nießen 
Frau Brünner und Frau Dr. Bokhof 
Herr Richter (Finanzen) 
Herr Lehmann (ASC) 
 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren: Frau July 
 Amt für öffentliche Ordnung: Frau Rothe 
 Amt für Kinder, Jugend und Familie: Frau Baars und Herr Bathen  
 Jobcenter: Frau Kuna 
 LVR:  
Herr Dr. Schartmann und Frau von Berg 
Geplant: Herr Peters, Herr Zimmermann, Frau Schmieder

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 8 
Bestandsaufnahme – Themen der Erstgespräche 
 Eigener Beitrag im Bereich Drogenhilfeangebote bzw. Schnittstellen 
 Steuerungs-, Controlling- und Planungsansatz der Stadt Köln im Bereich der 
Drogenhilfe 
 Ziele/Leitlinien von Steuerung, Controlling und Planung 
 Instrumente von Steuerung, Controlling und Planung 
 (Daten-)Grundlagen des Steuerungs-, Controlling- und Planungsansatzes 
 Art, Funktion und (personelle) Zusammensetzung relevanter Steuerungs-, 
Planungs- und Vernetzungsgremien 
 Zusammenarbeit relevante Ämter und andere Akteure mit Blick auf die Drogenhilfe 
 Bewertung des aktuellen Stands von Steuerung, Controlling und Planung 
 Art und Höhe der Finanzierung (ämterbezogener) Hilfen im Bereich der 
Drogenhilfe  
 Spezifika/Besonderheiten der Drogenhilfe in Köln (u.a. Bedarfe, 
Versorgungsdefizite) 
 relevante Kriterien für die Bewertung und Erwartung an die Evaluation

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 9 
Bestandsaufnahme – Auswertungsdimensionen 
 Vereinbarungsgemäß (erste Sitzung der Lenkungsgruppe) zielte die 
Bestandsaufnahme zunächst auf Aspekte, die vorrangig die kommunale 
Steuerung und Planung der Drogenhilfe betreffen:  
 Ziele/Leitlinien als Grundlage der Steuerung, des Controllings und der Planung der 
Drogenhilfe 
 Instrumente, die zur Steuerung, zum Controlling und zur Planung 
 (Daten-)Grundlagen von Steuerung, Controlling und Planung 
 Steuerungs-, Planungs- und Vernetzungsgremien im Bereich der Drogenhilfe 
 Art und Höhe der Finanzierung (ämterbezogener) Hilfen/Angebote im Bereich der 
Drogenhilfe  
 Ergänzend (später) zu Angebotssituation/Trägern: 
 strukturelle Merkmale (Finanzierung, Träger- und Angebotsstrukturen, Personal, Ziele 
und Konzepte, Barrierefreiheit, Partizipation und Selbsthilfe, Kooperation) 
 Prozess- und Ergebnis-Merkmale (Leistungsspektrum, Klientel, Zugangswege, 
Durchführung sowie Ergebnisse der Beratung/Behandlung) 
 Konsumtrends und Entwicklungen bei Bedarfen/Zielgruppen

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 10 
Fokus der Bestandsaufnahme 
 Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Sekundäranalyse und den 
Interviews mit Blick auf Steuerung, Controlling und Planung im Rahmen eines 
IST-SOLL-Vergleichs 
 Grundlage und Bezugsrahmen für den IST-SOLL-Vergleich sind aus der 
Fachdiskussion und Praxis abgeleitete (ausgewählte) Indikatoren zu 
Steuerung, Controlling und Planung im Bereich der Sucht- bzw. Drogenhilfe   
 Bewertung fokussiert vor allem auf das Gesundheitsamt als die  Instanz, die in 
der Stadt Köln vorrangig für die Steuerung, das Controlling und die Planung der 
Drogenhilfe zuständig ist

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 11 
Indikatoren für die Bewertung von Steuerung, 
Controlling und Planung der Drogenhilfe   
 Vorhandensein (schriftlich vorliegender fachlicher) Ziele/Leitlinien als Grundlage und 
Bezugsrahmen für Steuerung, Controlling und Planung 
 Vorhandensein fachlich anerkannter Instrumente zu Steuerung, Controlling und Planung  
 angemessene personelle Ausstattung und definierte Zuständigkeiten der für Steuerung, 
Controlling und Planung verantwortlichen Organisationseinheiten bzw. Stellen 
 enge und regelhafte Kooperation der die Drogenhilfe finanzierenden Ämter mit Blick auf 
Steuerung, Controlling und Planung 
 Vorhandensein von Gremien/Arbeitsgruppen für Steuerung, Planung und Vernetzung 
 Vorhandsein einer einheitlichen Dokumentation der Zuwendungsnehmer*innen auf Basis 
eines abgestimmten (Kern-)Datensatzes der Drogenhilfe 
 Auswertung und regelhafte Diskussion standardisiert erhobener stadtweiter Daten als 
Grundlage der (bedarfsgerechten) Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen, der 
Arbeitsschwerpunkte und der Überprüfung abgestimmter fachlicher Ziele/Leitlinien 
 (standardisierte vergleichbare) Berichterstattung der Zuwendungsnehmer*innen als 
Grundlage jährlicher Gespräche mit den Trägern der Drogenhilfe

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 12 
Steuerung, Controlling und Planung – 
Übergreifende Entwicklungen 
 Derzeit finden unterschiedliche Entwicklungen in der Stadt Köln statt, die 
insgesamt Einfluss auf die Steuerung und das Controlling der Stadt Köln haben 
und auch den Bereich sozialer und gesundheitsbezogener Dienstleistungen 
betreffen; hier sind insbesondere zu nennen: 
 die in der Stadt Köln derzeit durchgeführte Verwaltungsreform 
 Umsetzung eines integrierten Management: Steuerungsstruktur des Dezernats für 
Soziales, Integration und Umwelt sowie seiner Ämter (Weiterentwicklung des Projekts 
„Zielorientierte Führung und Steuerung“) 
 Leitziele des Dezernats für Soziales, Integration und Umwelt im Transparenzbericht 
aus dem Jahr 2018 
 Steuerungsverständnis und Masterplan des Dezernates für Soziales, Integration und 
Umwelt

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 13 
IST-SOLL-Vergleich – fachliche Ziele/Leitlinien    
 IST: 
 Kölner Suchtbericht 2016: Beschreibung übergreifender Ziele und Schwerpunkte der 
Suchthilfe  
 Masterplan des Dezernats V: Darstellung des grundsätzlichen Steuerungs- und 
Planungsverständnisses der Stadt Köln mit Blick auf sechs Handlungsfelder; daraus 
Ableitung von Visionen, (strategischen) Zielen und Strategien 
 für die Drogenhilfe ist vor allem das Handlungsfeld „Gesundheit“ mit den darauf 
bezogenen (strategischen) Zielen wie u.a. „Menschen sind vor Gesundheitsgefahren 
zu schützen“ relevant 
 das Drogenhilfekonzept 2019 der Stadt Köln: Das Konzept nimmt Bezug auf den 
Masterplan und beschreibt in sehr begrenzter und allgemeiner Form künftig 
anzustrebende Ziele der städtischen Drogenhilfe 
 SOLL: 
 systematische Erarbeitung aus der Fachdiskussion abgeleiteter (messbarer) Ziele als 
Bezugsrahmen für die Weiterentwicklung von Steuerung, Controlling und Planung der 
Drogenhilfe; der Zielbildungsprozess sollte federführend durch die/das zuständige 
Stelle/Amt gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen der Drogenhilfe erfolgen

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 14 
IST-SOLL-Vergleich – Verfahren/Instrumente    
 IST: 
 Mittelvergabe und -prüfung im Sinne eines Finanzcontrollings erfolgt auf Basis von 
Trägeranträgen (inkl. Konzepte), Verwendungsnachweisen und Kurzberichten durch das 
Sachgebiet Haushalt, Controlling, Vergabe und Zuschussangelegenheiten; anlassbezogen 
finden dazu Gespräche mit den Drogenhilfeträgern statt 
 für das Fachcontrolling im Gesundheitsamt ist formal die Suchtkoordination zuständig, kann 
aber derzeit nicht umfassend durchgeführt werden 
 Zukunft: Aufbau eines (ämterübergreifenden) Fördermittel-Managements durch das 
Dezernat V und das OB-Büro 
 SOLL: 
Zielführende und in Großstädten erfolgreich praktizierte Verfahren/Instrumente der Steuerung, 
des integrierten Finanz- und Fachcontrollings und der Planung in der Drogenhilfe sind: 
 Ziel-/Leistungsvereinbarungen o.a. leistungsbezogene Finanzierungsformen 
 Erstellung von Leistungsdokumentationen 
 Erfassung und systematische Auswertung einheitlich dokumentierter Daten der Klient*innen i.d.R. auf Basis 
des KDS 
 Erstellung und systematische Auswertung standardisierter/vergleichbar aufgebauter Sach- bzw. 
Jahresberichte der Träger 
 Jährliche Statusgespräche auf Basis von Sach- bzw. Jahresberichten

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 15 
IST-SOLL-Vergleich – ämterübergreifende 
Kooperation    
 IST: 
 (regelmäßig stattfindende) Leitungsrunde auf der Ebene Dezernat V 
 anlassbezogene (punktuelle) Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes, des Amts für 
Soziales, Arbeit und Senioren (ResoDienste Köln), des Amts für Kinder, Jugend und 
Familie sowie des Jobcenters ausgehend i.d.R. von der Suchtkoordination 
 SOLL: 
 regelhafter und strukturierter Austausch zwischen den für Suchtprävention und Sucht- 
und Drogenhilfe zuständigen städtischen Ämtern; Federführung durch das vorrangig 
für die Drogenhilfe zuständige städtische Amt/Stelle

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 16 
IST-SOLL-Vergleich –  Gremien/Arbeitsgruppen (I)    
 IST: 
 Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG): Verbesserung der fachlichen Zusam-
menarbeit (Vernetzung/Kooperation), gegenseitige Information und Beratung, fach- 
und trägerübergreifende Analyse der Versorgung und Erarbeitung von Vorschlägen 
ihrer Weiterentwicklung; träger- und einrichtungsübergreifende Zusammensetzung 
inkl. Angehörige und Betroffene 
 Arbeitskreis (AK) Sucht der PSAG: regelmäßiger fachlicher Austausch sowie 
Fortbildung zu unterschiedlichen Themen; Mitglieder sind Fachkräfte der Sucht- und 
Drogenhilfe sowie der Suchtselbsthilfe 
 Dienstagsrunde: Gremium zur Erfahrungs- und Informationsaustausch im Bereich 
illegaler Drogen zwischen Verwaltung, Ordnungsbehörden und Trägern der 
Drogenhilfe 
 Netzwerk Drogen: Abstimmung ordnungspolitischer und gesundheitlichen Handlungs-
bedarfe mit Blick auf die Bürgerschaft der Stadt zwischen Polizei, Gesundheits- und 
Ordnungsamt und KVB 
 Kölner Arbeitsgemeinschaft für Suchtfragen (KAG)? (s. Suchtbericht S. 46) 
 Die genannten Gremien sind vorwiegend auf Informations- und Erfahrungsaustausch 
und wenig auf Steuerung und Planung ausgerichtet.

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 17 
IST-SOLL-Vergleich –  Gremien/Arbeitsgruppen (II)    
 SOLL: 
 Steuerungs- und Planungsgremium, das sich datengestützt und regelhaft mit der 
bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen im Bereich der Sucht- 
und Drogenhilfe beschäftigt; Zusammensetzung des Gremiums: relevante Ämter der 
Stadt, Träger der Sucht- und Drogenhilfe, Selbsthilfe/Betroffene …; die Geschäfts-
führung des Gremiums sollte in Abhängigkeit von Aufgaben und Zuständigkeit 
definiert werden 
 Aufbau eines Sucht- und Drogenhilfeverbunds o.ä. aller Träger

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 18 
IST-SOLL-Vergleich – einheitliche Dokumentation 
und Auswertung/Diskussion der Daten    
 IST: 
 Dokumentation auf Basis des KDS – bei einem Teil der Drogenhilfeträger 
 Derart gestalteter KDS-F (früher KDS-K) aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 liegen vor 
(2018 allerdings ohne die Daten der Kölner Drogenhilfe)  
 der KDS-F bzw. KDS-K weist bezogen auf einige relevante Items viele Missings auf 
 KDS-E liegt der Kommune nicht vor 
 (regelmäßige) Szenebeobachtungen durch den ASC 
 weitere Statistiken zu Inanspruchnahme: Konsumraum, MMD  
 SOLL: 
 systematische und umfassende Auswertung des KDS (auch E) zu Steuerungs-/Planungs-
zwecken (datengestützte Bedarfs- und Bestandsanalysen) sowie zur Zielüberprüfung 
 Nutzung der KDS-Daten 
 zu kommunaler Gesundheits- und Sozialberichterstattung  
 zur Qualitätssicherung der Träger und Einrichtungen der Drogenhilfe 
 zur einheitlichen/standardisierten Erstellung von Jahres- bzw. Sachberichten der Träger und 
Einrichtungen der Drogenhilfe 
 zu jährlichen Status- bzw. Planungsgesprächen mit den Trägern und Einrichtungen der Drogenhilfe 
im Rahmen eines Fachcontrollings

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 19 
IST-SOLL-Vergleich zu Steuerung, Controlling und 
Planung – standardisierte Berichterstattung    
 IST: 
 Es liegen z.T. Jahres- bzw. Sachberichte einzelner Träger und Einrichtungen der 
Drogenhilfe vor 
 Diese Berichte unterscheiden sich hinsichtlich des (formalen) Aufbaus und den 
berichteten quantitativen und qualitativen Daten z.T. erheblich; dies erschwert darauf 
basierende Vergleiche der Arbeit der Einrichtungen und Angebote  
 SOLL: 
 die Jahres- bzw. Sachberichte sämtlicher Träger und Einrichtungen der Drogenhilfe 
sind inhaltlich vergleichbar aufgebaut und aussagekräftig im Hinblick auf Steuerungs-, 
Controlling- und Planungsaspekte

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 20 
 Laut Drogenhilfekonzept liegt die jährliche städtische Fördersumme des 
Gesundheitsamtes bei 3,5 Mio. € (2018) plus 0,4 Mio. € Landesmittel. 
 Neu: Laut aktuell vorliegenden Angaben aus der Abfrage summieren sich die 
finanziellen Zuschüsse von Gesundheitsamt, Jobcenter, Sozialamt und Amt für 
Kinder, Jugend und Familie (inkl. Prävention und z.T. Angeboten im legalen 
Bereich) aktuell auf ca. 7 Mio €, wobei die Hauptfinanzierung der Träger durch 
das Gesundheitsamt und das Amt für Kinder, Jugend und Familie erfolgt. 
 Die vom Sozialamt geförderten Angebote (wie bspw. Notschlafstellen, 
niederschwelliges Wohnen, die Krankenwohnung, aber auch eine Kontakt- und 
Beratungsstelle) laufen als Objektförderung und als gesetzliche Pflichtleistung. 
 Hinzu kommt eine Vielzahl an Hilfen, die AUCH von drogengebrauchenden 
Personen genutzt werden können, die aber nicht entsprechend dokumentiert 
sind (bspw. durch Jobcenter, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, LVR*). 
* Nachtrag: Der LVR schätzt die jährlichen Ausgaben auf etwa 13 Mio Euro  
 Gesamtvolumen = ? 
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse:  
Finanzierung

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 
3,9 
4,6 
6,7 
1 
0,5 
1,5 
0,4 0,6 0,6 
1,7 1,5 
1,2 
1,1 1,1 1,3 
0
1
2
3
4
5
6
7
8
2016 2017 2018
Köln
D'dorf
Dortmund
Essen
NRW
21 
Ausgewählte erste Ergebnisse: Kriminalstatistik 
Drogentote je 100.000 Einwohner*innen 
       
 
2016 2017 2018 
Köln 42 49 73 
Düsseldorf 7 3 9 
Dortmund 4 6 6 
Essen 17 15 12 
NRW 204 203 240 
Drogentote je 100.000 EW  
in Großstädten 2017: 
Berlin:   4,7 
Köln:   4,6 
Frankfurt: 3,6 
Hamburg:  3,3 
München:  3,0 
Hannover: 1,9

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 22 
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: 
Krankenhausstatistik 
Krankenhausfälle, Psychische und Verhaltensstörungen durch … 
 
 
2015 2016 2017 
… Opioide 1.151 1.117 1.181 
… Cannabinoide 318 328 317 
… Kokain 102 102 112 
… multiplen und anderen Gebrauch psychoaktiver 
Substanzen 
472 461 606

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 23 
 KDS als Instrument für Planung und Steuerung: 
 Verknüpfung soziodemografischer Daten und Inanspruchnahme (KDS-F) 
 Informationen zum kommunalen Angebotsspektrum (KDS-E) 
 Bspw. zur Überprüfung der Erreichung von Zielen: 
 „höhere Erreichungsquote …“ für Drogenkonsumräume sowie niedrigschwellige 
Kontaktstellen (DHK S. 10, S. 18) 
 „Verlässliche Erreichbarkeit … durch bedarfsgerechte personelle Ausstattung“ 
(Entwurf DHK 2018, S. 9) 
 „Reduzierung der Prävalenz von Hep C“ (DHK, S. 15) 
 
 
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 24 
Was liegt vor?  KDS-K 2016 und 2017 bzw. KDS-F 2018 
 Nicht alle Einrichtungen dokumentieren im KDS: 
 Es liegen vor: Angaben von 14 Einrichtungen für 2016 und 2017 (Blaues Kreuz, SKM 
und Drogenhilfe Köln e.V.), 9 Einrichtungen für 2018 
 Es fehlen: Kontaktläden, 3 Substitutionsambulanzen und Diakonie (vorw. legale Einr.) 
 Dokumentiert sind 2016 max. 4.822 Fälle, 2017: 4.345 und 2018: 2.586 
 Bei einigen Items viele Missings, bspw. Daten 2018: 
 Infos zu Kindern für weniger als die Hälfte der Fälle  
 Gesundheitszustand: 60 – 70 % fehlend (bei Betreuungsbeginn), noch deutlich mehr 
bei Betreuungsende bzw. aktuell/keine Angaben zu Infektionen bzw. Tests  
 Wohnsituation: ca. 75 % fehlend (bei Betreuungsbeginn), noch deutlich mehr bei 
Betreuungsende bzw. aktuell 
 Alter Störungsbeginn/Erstkonsum kaum Angaben 
 Keine Daten zu Konsumhäufigkeit 
 
 
 
 
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 25 
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS 
Zielgruppe 
insgesamt  
Zielgruppe, 
die Hilfen in 
Anspruch 
nimmt 
Zielgruppe,  
die im KDS 
dokumentiert 
wird 
Zielgruppe
 zu 
der einzelne 
Items ausgefüllt 
werden

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 26 
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS 
 Finanzierung (KDS 2017), N = 2.534 (Infos über 58,3 %) 
 Im Vergleich zu NRW sind die Betreuungen insgesamt weniger pauschal/institutionell 
finanziert (inkl. Alkohol und GS: 63 % vs. 87 % // bei Cannabis und Glücksspiel 
höhere Werte) 
 Insbesondere im Bereich Opiate hoher Anteil der Förderung über die Sozialhilfe  
(46 %; insgesamt 19 % vs. 2 % in NRW) 
 Rentenversicherung eher vergleichbar mit NRW (gesamt 13 % vs. 9 %), während die 
Krankenversicherung als Leistungsträger der Betreuungen in Köln deutlich höhere 
Anteile hat (bei Opiaten 30 %; insgesamt 12 % vs. 3 %)

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 27 
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS 
 Auf Klient*innen bezogene Daten: 
 Der Anteil von Personen mit der Hauptdiagnose Opioide ist (wie in NRW insgesamt), 
im DSHS Vergleich, insbesondere zu Lasten der Hauptdiagnose Alkohol erhöht. 
2017 steigt der Anteil der Betreuungen mit Hauptdiagnose Cannabis deutlich an. 
 
 
 
 
 
 Das Alter bei Betreuungsbeginn ist in Köln bei den Hauptdiagnosen Opiate  
(N = 1.058; 82,9 %) bzw. Cannabis (N = 872; 83,3 %) mit ca. 40 bzw. 25 Jahren 
vergleichbar mit den Landeswerten NRW. 
 
       
 
 
Hauptdiagnose   DSHS  
(2016) 
NRW 
(2016) 
Köln 
(2016) 
N = 4.822  
Köln 
(2017) 
N = 4.345  
Alkohol 44,7% 33,9% 17,4% 22,0% 
Opioide 19,8% 26,1% 28,3% 29,4% 
Cannabis 14,5% 14,2% 16,4% 24,1%

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 28 
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS 
 Ausgewählte auf Klient*innen bezogene Daten im Landesvergleich: 
 Migrationshintergrund Neue/begonnene Betreuungen (2016, N = 2.886) in Köln (N = 
877; 30,4 %) deutlich höherer Anteil als im Landesvergleich: Opioide in Köln 71 % vs. 
38,2 % in NRW; Cannabis in Köln 68 % vs. 24,3 % in NRW 
 Weiterführende Schulabschlüsse Neue/begonnene Betreuungen (2016; N = 2.886) in 
Köln (N = 1.858; 64,4 %) etwas höhere Anteile als im Landesvergleich: Opioide in 
Köln 30 % vs. unter 25% in NRW; Cannabis in Köln 41% vs. 29 % in NRW 
 Lebensunterhalt bei Opiaten (N = 507, 87,1 %) in Köln (ähnlich wie in NRW) zu mehr 
als 60 % ALG II

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 29 
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS 
 Auf Klient*innen / Betreuung bezogene (konsumbezogene) Daten: 
 Anzahl der Kontakte/Termine (2016):  
bei Opiaten (N = 549; 48,9 %) deutlich höher als in NRW (25 % der abgeschlossenen 
Betreuungen 30 Kontakte und mehr vs. ca. 12 %; Cannabis) vergleichbar 
 Durchschnittliche Betreuungsdauer in Tagen (2016):  
bei Opiaten (N = 549; 48,9 %) mit 245,2 (Köln) deutlich kürzere Betreuungsdauer als 
landesweit 340 Tage (NRW); bei Cannabis hingegen vergleichbar (ca. 130) 
 Anteile der regulären und planmäßigen Beendigungen (2016) vergleichbar/leicht 
erhöht: Opiate = 46 % (N = 524; 46,7 %) und Cannabis 63 % (N = 466, 71,7 %) in 
Köln vs. ca. 44 % und ca. 60 % (NRW)

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 30 
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS 
 Daten zu Kooperation:  
(2017: n = 591 Opiate bzw. 205 Cannabis, 2016: n = 464 bzw. 240) 
 In den meisten Fällen Kooperation mit stationärer Suchthilfe/Reha  
(2017: 16 % bei Opiaten bzw. 24 % bei Cannabis, 2016: 20 % bzw. 21 %)  
sowie mit Kosten-/Leistungsträgern (2017: 50 % bzw. 31 %, 2016: 40 % bzw. 30 %), 
BA/Jobcenter (2017: 35 % bzw. 16 %, 2016: 27 % bzw. 14 %),  
Justizbehörden etc. (2017: 30 % bzw. 37 %, 2016: 32 % bzw. 26%) 
 Kaum Kooperation mit Selbsthilfe dokumentiert in den Bereichen Opiate und 
Cannabis (2017: 2 bzw. 3 %, 2016: 0 bzw. 4 %), ebenso wenig Weitervermittlung 
(2017: k.A., 2016: 0 bzw. 2 %)

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 
 31 
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse:  
weitere Inanspruchnahme-Daten 
 MMD 
2017: 4.053 Beratungskontakte in Suchthilfeeinrichtungen, ca. 700 drogenabh. Personen  
2018: 4.013 Beratungskontakte mit ca. 680 Personen 
 Drogenkonsumraum

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 32 
Erste Eindrücke aus den Gesprächen:  
Struktur des Drogenhilfesystems 
 insgesamt gutes und differenziertes System von Hilfen für 
drogenkonsumierende Personen mit punktuellen Entwicklungsbedarfen: 
 wenig Angebote am Wochenende und zu Randzeiten 
 wenig Drogenkonsumräume 
 wenig niedrigschwellige Wohnangebote bzw. solche für vulnerable Zielgruppen u.a. 
auch für drogenkonsumierende Personen 
 „Starke Träger“

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 33 
Mögliche nächste Arbeitsschritte der Stadt Köln 
 Arbeits- und Zeitplan zur mittel- und langfristigen Umsetzung des 
Drogenhilfekonzepts der Stadt Köln 
 Verortung von Zuständigkeiten/Verantwortung und stadtinternes Format zur 
Steuerung 
 Bereitstellung (ausreichender) personeller Ressourcen auf kommunaler Ebene 
für die Steuerung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts 
 Prioritäre Punkte: 
 Konkretisierung der Ziele des Drogenhilfekonzepts und Entwicklung von Indikatoren zur 
Überprüfung dieser Ziele 
 Entscheidung über aus städtischer Sicht prioritär umzusetzende Maßnahmen (nach 
Vorschlägen aus der PAG zur Umsetzung des Drogenhilfekonzept) 
 Definition von Teilschritten zur Weiterentwicklung von kommunaler Steuerung, 
Controlling und Planung der Drogenhilfe (inkl. Dokumentation als Planungsgrundlage)

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 34 
Mögliche nächste Arbeitsschritte von FOGS 
 Bestandsaufnahme, Teil 2: leitfadengestützte Interviews mit Vertreter*innen der 
Träger und Einrichtungen der Drogenhilfe sowie systematische Daten- bzw. 
Materialabfrage inkl. Auswertung   
 Konstituierung der Projektarbeitsgruppe mit Trägern der Drogenhilfe: 
1. Klärung Besetzung: seitens der städt. Ämter? seitens der Träger? 
2. Klärung Procedere:  
Variante A: erst Bestandsaufnahmegespräche, dann erste Arbeitssitzung 
Variante B: zeitnah erst eine konstituierende Sitzung, dann Bestandsaufnahmegespräche und 
Ergebnisdiskussion in erster Arbeitssitzung 
3. In der PAG: 
Erarbeitung eines Zielkatalogs auf der Basis der Priorisierung in der LG 
Diskussion von Maßnahmen, die vorrangig umgesetzt werden sollen und von Indikatoren zur 
Überprüfung 
Ein Thema dabei sollte immer sein: Dokumentation 
 Unterstützung/Beratung des Gesundheitsamts bei Verfahren und Instrumenten 
zu Steuerung, Controlling und Planung der Kölner Drogenhilfe

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 35 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 
 
 
              GmbH  
Hansaring 115, 50670 Köln 
Hans Oliva: Tel: 0221/973101-24, oliva@fogs-gmbh.de 
Miriam Martin: Tel.: 0221/973101-33, martin@fogs-gmbh.de  
Martina Schu: Tel.: 0221/973101-22, schu@fogs-gmbh.de  
www.fogs-gmbh.de

Anhang B – Lenkungsgruppe vom 01.04.2020

Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der 
Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln 
Telefonkonferenz der Lenkungsgruppe am 1. April 2020 
Miriam Martin, Hans Oliva und Martina Schu 
  
Gesellschaft für Forschung und Beratung 
im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 1 
TOP 
 Aktueller Stand in der Stadt Köln 
 Aktueller Stand Evaluation 
 Erste Ergebnisse aus den Trägergesprächen 
 Nächste Schritte

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 2 
Arbeitsschritte/Elemente der Untersuchung 
 
 
 
Partizipativer Einbezug von Trägern  
und Selbstvertretung/-hilfe
 
 
 
Kontinuierlich enge Abstimmung mit dem Auftraggeber
Start 
und 
Fachge-
spräch 
Bestands-
aufnahme 
Ziel-
katalog 
Prozess-
begleitung 
Evalua-
tion 
Bericht und 
Handlungs-
empfeh-
lungen 
 

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 3 
Gespräche 
 SKM (2x) 
 Drogenhilfe gGmbH 
 SKF 
 Aidshilfe 
 Spiritianer, Notel 
 Auf Achse, B.O.J.E. 
 Alexianer, Brücke zur Arbeit 
 FABA 
 MMD 
 Landesstelle Sucht

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 4 
Trägergespräche – Themen  
 Drogenhilfekonzept 
a. Beteiligung 
b. Genese 
c. Struktur 
d. Theoretische Grundlage 
 Ziele (systembezogen) 
 Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit des Hilfesystems in Köln nach … 
a. Angebot 
b. Zielgruppen(erreichung) 
c. Sozialräumlicher Verteilung 
d. (Entwicklung-)Bedarfe? Herleitung/Datengrundlagen der Einschätzung? 
e. Dokumentation? KDS?  
 Rolle der Stadt 
a. … und der verschiedenen beteiligten Ämter?  
b. Art, Beitrag zur Finanzierung und Vorgaben (jeweils) 
c. Planung/Steuerung 
d. Monitoring/GBE, KDS 
e. Vernetzung(-sstruktur)/Gremien 
 Erwartungen

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 
  
Erste Ergebnisse 
  
5

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 6 
Bewertung des Drogenhilfekonzepts 
 
 
 
 Drogenhilfekonzept ist nicht allen Trägern/Akteuren bekannt 
 Theoretische Grundlage (Transtheoretisches Modell) wird durch viele Akteure hinterfragt 
 Partizipativer Ansatz wird begrüßt … gleichwohl: hat „Kampfansage“ des Dezernenten die 
„Fronten verhärtet“. Zudem wurde Prozess als intransparent wahrgenommen: Ziele und 
Vorgehen waren z.T. unklar 
 Keine personelle Kontinuität in Leitung/Moderation/Begleitung – wie im GA, schwierige 
Rahmenbedingungen für Konzeptarbeit 
 Arbeitsatmosphäre wurde z. T. als positiv, häufiger aber als angespannt und gehemmt 
beschrieben, z.T. ging es Trägern v.a. um Geld und Bestandssicherung 
 Vielfach wurde Zielarbeit und Raum für Innovationen vermisst, ebenso: 
(hilfesystemübergreifende) Zielvorgaben der Stadt 
 Bedarfseinschätzungen beruhen i.d.R. auf Praxiserfahrungen der Beteiligten und wurden 
nicht empirisch abgeleitet; z.T. wurden sie auch als „Wunschkonzert“ bewertet 
 Das Drogenhilfekonzept wird fast ausschließlich nicht als „Konzept“ i.e.S., sondern eher 
als Einstieg, als Bestandsaufnahme bewertet 
 Einzelstimmen finden Konzeptarbeit „überflüssig“

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 7 
Bewertung Bedarfsgerechtigkeit des Drogenhilfesystems  
 Insgesamt wird das Hilfesystem im Bereich illegaler Drogen in Köln (vorwiegend in der 
Innenstadt) als vielfältig und gut aufgestellt bewertet – insbesondere sehr gut: ASC, MMD 
 Das Kölner Drogenhilfesystem wird z.T. eher als zu hochschwellig eingeschätzt  
(bspw. BeWo, PSB und Beschäftigungsprojekte) 
 Es fehlen … 
 Konsumräume 
 niedrigschwellige Wohnmöglichkeiten  
 niedrigschwellige Beschäftigungsprojekte, Tagesstruktur, Ausbildung etc., die den Klient*innen 
Perspektiven eröffnen 
 öffentlich erlaubte Aufenthaltsräume  
 Pflege für alt gewordene, für kranke Drogenabhängige 
 Zudem fehlen eine Reihe zielgruppenspezifischer Angebote (z.B. für Flüchtlinge, 
Systemsprenger*innen, Chemsex-User, Kinder Suchtkranker) 
 Problem: Bedarfe werden derzeit eher „gefühlt“, aber kaum/nicht datenbasiert analysiert

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 8 
Ziele 
 Es werden kaum konkrete hilfesystembezogene Ziele genannt, Einzelstimmen votierten 
für … 
 mehr Berücksichtigung des legalen Bereichs 
 Perspektive sollte in Richtung SUCHThilfe gehen (auch im Konzept) 
 mehr Drogenkonsumräume 
 mehr Niedrigschwelligkeit – aber auch im Bereich der Wohn- und Jugendhilfe 
 Teilhabeorientierung, gesellschaftliche Re-Integration 
 innovative Projekte, Digitalisierung 
 ämterübergreifende Verständigung mit Blick auf Steuerung, Planung und Finanzierung der 
Angebote  
 rechtskreisübergreifende Leistungserbringung und bereichsübergreifende Planung 
 Trägervielfalt  
 mehr Beteiligung Betroffener und von Selbsthilfe 
 Träger wollen, dass die Stadt ihre Ziele benennt – am besten stadtweit abgestimmte Ziele

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 9 
Bewertung von Planung und Steuerung durch die Stadt Köln 
 Planung und Steuerung durch die Stadt wird als intransparent bzw. kaum wahrnehmbar 
beschrieben, es fehlt an (einheitlichen) Planungsgrundlagen/Daten, an System, an 
gemeinsamen lebendigen Gremien, Transparenz in Entwicklung/Mittelvergabe  
 Über längere Zeit keine feste Ansprechperson im Gesundheitsamt, Stimmung schwierig, 
z.T. wird Verhältnis Träger – Stadt als zerrüttet beschrieben  
 Personalnot führe zu viel Stau, Entscheidungen (auch zu Einzelfällen, bspw. BeWo) 
dauern lang  
 In der Vergangenheit bilaterale „Entwicklung“: ein Träger meldete einen Bedarf an, dem 
wurde dann meist auch entsprochen 
 Es bestehen unterschiedliche Ansätze bei den verschiedenen Ämtern, wenig Abstimmung 
der Ämter, keine gemeinsame Linie, je unterschiedliche Berichtsvorgaben – und von 
nirgendwo Rückmeldung 
 Es fehle ein Planungsgremium im Bereich Drogen (besser laufe es beim Thema 
Wohnungslosigkeit). Zusammenspiel Träger, Verwaltung, Politik müsse neu aufgestellt 
bzw. ausgerichtet werden, dafür könnte Dienstagsrunde – weiterentwickelt/neu belebt – 
geeignetes Gremium sein 
 Träger sind stark, dominieren u.ä. (in sich mal gut kooperierend, öfter aber „jeder für sich“) 
 Monitoring und GBE im Drogenbereich in Köln sind unterentwickelt/nicht vorhanden 
 Stadt gibt keine/wenig innovativen Impulse

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 10 
Erwartungen an den Prozess 
 Jetzige Bestandsaufnahme zu einem echten Konzept weiterentwickeln  
 Dabei soll die Stadt ihre Ziele benennen und eine dezernats- und ämterübergreifende 
Position entwickeln  
 Implementierung ämterübergreifender Entscheidungsstrukturen 
 Wunsch, dass Stadt und Träger gemeinsam (mit FOGS als fachliche Moderation) 
transparente Verfahren und Instrumente für Planung und Steuerung und zur Umsetzung 
des DHK erarbeiten 
 Empirische Unterlegung von Weiterentwicklung, Konkretisierung Datenanforderungen und 
Entwicklung EINES Berichtswesens 
 Einbezug des „Frontpersonals“ und der Zielgruppen in die Entwicklung 
 Externe Unterstützung durch FOGS wird mehrheitlich als Chance bewertet, die 
Zusammenarbeit zwischen der Stadt (Dezernat, Gesundheitsamt) und den Trägern der 
Drogenhilfe auf eine neue Grundlage zu stellen

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 11 
Resumee 
 Träger bewerten jetziges Drogenhilfekonzept als Bestandsaufnahme und wünschen sich 
die Weiterentwicklung zu einem echten zukunftsweisenden Konzept 
 Träger berichten über verhärtete Fronten, insbesondere mit Blick auf Gesundheits- und 
Sozialdezernat 
 Träger sehen bei der Stadt kaum dezernats- und ämterübergreifendes Handeln, würden 
dies aber sehr begrüßen 
 Einem neuen Anlauf zu einer gemeinsame Arbeitsstruktur von Trägern und (allen 
relevanten) städtischen Ämtern (plus Jobcenter und LVR) werden Chancen eingeräumt  
 Träger haben insgesamt nur begrenzt Zielvorstellungen 
 Träger sind bereit, mehr Daten zu dokumentieren, am liebsten in einheitlicher Weise für 
die verschiedenen Ämter/Akteure

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 12 
Nächste Schritte 
 Strategiearbeit in der Kommune: Ziele, Dokumentation …  
 Projektarbeitsgruppe mit Trägern 
 Fachgespräch Politik 
 
 Zeitplanung??

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 13 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 
 
 
              GmbH  
Hansaring 115, 50670 Köln 
Miriam Martin: Tel.: 0221/973101-33, martin@fogs-gmbh.de  
Hans Oliva: Tel: 0221/973101-24, oliva@fogs-gmbh.de 
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Anhang C – Auswertung Sekundäranalyse

1 
Auswertung von Daten- und Sekundäranalyse bezogen auf 
die Zielbereiche des Drogenhilfekonzepts sowie 
Empfehlungen zum weiteren Vorgehen (Mai 2020) 
1. MEILENSTEIN 
Ziel 1 
Drogenkonsumräume 
Zusammenfassende 
Ergebnisse der 
Datenanalyse  
Empfehlungen von 
FOGS 
Frühzeitiges Erkennen von 
Problemsituationen in evtl. 
unterversorgten Sozialräumen durch 
die Verwaltung. 
Insgesamt weisen die 
ausgewerteten Dokumente 
sowohl auf 
Problemsituationen als 
auch auf 
Handlungsbedarfe im 
Bereich der Drogenhilfe in 
verschiedenen 
Stadtbezirken hin. 
Gleichwohl reichen die 
dokumentierten Daten 
unter planerischen 
Gesichtspunkten nicht 
dazu aus, um 
„unterversorgte 
Sozialräume“ datengestützt 
differenzierter zu 
qualifizieren. 
Mit Blick auf Ziel 1 sollten 
zunächst folgende Fragen 
geklärt werden: 
- Welche 
Problemsituationen sind 
gemeint bzw. sollen 
erkannt werden?  
- Was kennzeichnet 
„Unterversorgung“ eines 
Sozialraums? Mit welchen 
Indikatoren sollen unter-
versorgte Sozialräume 
erfasst werden? 
- Verabschiedung von 
Indikatoren zur Definition 
„unterversorgter 
Sozialraum“; dabei sollte 
am besten auf 
vorhandene Daten 
zurückgegriffen werden 
(bspw. Bezug von 
Transferleistungen, EM-
Rente, bestimmte Ziffern 
aus der 
Krankenhausentlass-
Statistik, Schulbesuch/-
abbruch, Kinder in Haus-
halten mit 
Transferleistungsbezug. 
Wenn sich dieses Ziel im 
e. S. auf die Drogenhilfe 
bezieht, sollten in jedem 
Fall die 
Dokumentationsinstrumen
te des ASC, des MMD, 
anderer szenenaher 
Angebote und 
Fachberatungsstellen 
fachlich neu ausgerichtet 
werden (Erfassung von 
PLZ der betreuten 
Personen). 
Zudem müssten darauf 
zielende Szene-
Befragungen durchgeführt 
werden. 
Ziel 2  
Notschlafstellen 
Zusammenfassende 
Ergebnisse der 
Datenanalyse  
Empfehlungen von 
FOGS 
Niedrigschwellige, temporäre 
Übernachtungsmöglichkeiten mit 
Betreuung für wohnungslose 
Nach Auswertung aller 
FOGS vorliegenden 
Dokumente ist davon 
Operationalisierung 
„bedarfsgerecht“: keine 
Abweisungen? Jede*r

2 
Menschen mit Drogenabhängigkeit 
stehen bedarfsgerecht zur 
Verfügung. 
auszugehen, dass der in 
der Stadt Köln bestehende 
Wohnungsmarkt nicht 
ausreicht, um für den 
Personenkreis wohnungs-
loser (drogenabhängiger) 
Personen adäquate und 
ausreichende 
niedrigschwellige 
Wohnangebote zur 
Verfügung zu stellen. 
Punktuelle Hinweise auf 
zusätzliche Bedarfe an 
niedrigschwelligen 
Übernachtungsmöglichkeit
en ergeben sich aus 
einzelnen Dokumenten. 
Gleichwohl müssten Art 
und Umfang des 
Wohnbedarfs für diese 
Zielgruppe auf Basis 
belastbarerer Daten 
konkretisiert werden. 
erhält einen Platz? Oder 
auch qualitative Aspekte? 
→ dafür Szenebefragung? 
- Weiterentwicklung der 
Belegungsstatistik der 
Notschlafstellen um 
qualitative Merkmale 
- Erstellen bzw. 
Auswertung von 
Wartelisten (mit Klienten-
Code?) 
- Qualitative Befragung 
der Mitarbeitenden der 
Notschlafstellen 
- Befragung 
wohnungsloser 
drogenabhängiger 
Personen  
- Befragung der 
Beschäftigten von ASC 
und MMD  
- Einbeziehung der 
Wohnungslosenhilfe in 
diese Thematik. 
Ziel 3 
Krankenwohnung für 
Drogenabhängige 
Zusammenfassende 
Ergebnisse der 
Datenanalyse  
Empfehlungen von 
FOGS 
Barrierefreie Wohnmöglichkeiten für 
somatisch kranke drogenabhängige 
Männer und Frauen mit 
Krankschreibung stehen 
bedarfsgerecht zur Verfügung. 
Mit der Krankenwohnung 
KOSMIDION (sechs 
Betten) der Spiritaner 
Stiftung e. V. verfügt die 
Stadt Köln über ein 
Wohnangebot, das explizit 
auf drogenabhängige 
Männer und Frauen mit 
Krankschreibung 
ausgerichtet ist. Hinzu 
kommt eine 
Krankenwohnung für 
wohnungslose Frauen und 
Männer des Diakonischen 
Werkes Köln. Aus den zu 
diesem Ziel von FOGS 
analysierten Unterlagen 
lassen sich keine belast-
baren Daten ableiten, wie 
der aktuelle und zukünftige 
Bedarf an 
Wohnmöglichkeiten für 
diese spezifische 
Zielgruppe zu bewerten ist. 
Operationalisierung 
„bedarfsgerecht“: keine 
Abweisungen? Jede*r 
erhält einen Platz? Oder 
auch qualitative Aspekte? 
→ dafür Szenebefragung? 
- Erfassung „Barrieren“ in 
vorhandenen Angeboten? 
– Weiterentwicklung der 
Belegungsstatistik der 
Krankenwohnung um 
qualitative Merkmale 
- Erstellen bzw. 
Auswertung von 
Wartelisten (mit Klienten-
Code?) 
- Qualitative Befragung 
der Mitarbeitenden der 
Krankenwohnung 
- Befragung der 
Beschäftigten von ASC 
und MMD 
- Einbeziehung der 
Wohnungslosenhilfe in 
diese Thematik. 
Ziel 4 
Mobiler Medizinischer Dienst 
(MMD) 
Zusammenfassende 
Ergebnisse der 
Datenanalyse  
Empfehlungen von 
FOGS 
Sicherstellung der medizinischen 
Grundversorgung aller 
drogenabhängigen, wohnungslosen 
Menschen in Köln. 
Aus den FOGS 
vorliegenden Dokumenten 
(insbesondere dem 
Jahresbericht 2018 des 
Operationalisierung 
„Sicherstellung der 
medizinischen 
Grundversorgung“

3 
MMD, dem Jahresbericht 
2018 der 
Substitutionsambulanz 
Neumarkt sowie den 
Jahres-/Sachberichten der 
Drogenhilfeträger) lässt 
sich keine qualifizierte 
Bewertung dazu 
vornehmen, ob eine 
bedarfsgerechte 
medizinische 
Grundversorgung 
wohnungsloser 
Drogenabhängiger in der 
Stadt Köln gewährleistet 
ist. 
Operationalisierung von 
„Aller“ 
- Weiterentwicklung der 
Dokumentationsinstrumen
te des ASC, des MMD 
und anderer szenenaher 
Dienste (Erfassung von 
Klienten-Code, 
Abhängigkeitsproblemen 
und Wohnstatus) 
- Befragung der 
Beschäftigten von ASC 
und MMD 
- Befragung 
wohnungsloser 
drogenabhängiger 
Personen 
- Befragung Mitarbeitende 
Substitutionsambulanzen 
- Recherchen zur Frage, 
wie andere Großstädte die 
medizinische 
Grundversorgung für 
diese Ziel-gruppe 
sicherstellen. 
Ziel 5 
Spritzentausch/Schadensminderu
ng 
Zusammenfassende 
Ergebnisse der 
Datenanalyse  
Empfehlungen von 
FOGS 
Erreichbarkeit von Safer Use-
Utensilien in der Nähe potenzieller 
Konsumorte. 
Insgesamt ergeben sich 
nach Durchsicht der FOGS 
vorliegenden, wenig 
aussagekräftigen 
Unterlagen keine expliziten 
Hinweise bzw. 
Einschätzungen dazu, dass 
Safer Use-Utensilien nicht 
in ausreichender Menge an 
potenziellen Konsumorten 
zur Verfügung stehen bzw. 
erreicht werden können. 
Operationalisierung 
„Erreichbarkeit“? 
Automaten an allen (?) 
entsprechend definierten 
Standorten? 
- Aufbau einer mit 
anderen Großstädten 
vergleichbaren breiten 
Verortung von Automaten 
oder/und anderen 
Abgabestellen und 
Statistik zur Nutzung der 
Safer Use-Utensilien 
- Befragung Mitarbeitende 
ASC, MMD und Träger 
der Drogenhilfe zu diesem 
Ziel sowie der Klientel (wo 
und was wird gebraucht?) 
- Auswertung des 
Verbrauchs der 
verschiedenen Automaten 
- Untersuchung 
Infektionsstatus der 
Drogenabhängigen (v. a. 
HCV). 
Ziel 6 
ASC 
Zusammenfassende 
Ergebnisse der 
Datenanalyse  
Empfehlungen von 
FOGS

4 
Vorhalten eines bedarfsgerechten 
Aufsuchenden Suchtclearings in der 
Kölner Innenstadt, Chorweiler, 
Meschenich, Mülheim und Kalk. 
Nach Aufstockung der 
Stellen im ASC im Jahr 
2018 ergeben sich aus den 
FOGS vorliegenden 
Dokumenten keine 
substanziellen Hinweise 
darauf, dass aktuell kein 
bedarfsgerechtes 
Aufsuchendes 
Suchtclearing in den 
relevanten 
Szenetreffpunkten der 
Drogenkonsument*innen 
stattfinden kann. 
Operationalisierung 
„bedarfsgerecht“: Jede*r 
wird gesehen? Oder auch 
qualitative Aspekte → dafür 
Szenebefragung? 
- Befragung Polizei und 
Ordnungsamt → wo gibt es 
Problemschwerpunkte? Und 
zu welchen Zeiten? 
- Befragung Mitarbeitende 
ASC 
- Befragung von 
Beschäftigten von 
Angeboten, die in den 
genannten Stadtteilen tätig 
sind. 
Ziel 7 
Substitutionsbehandlung 
Zusammenfassende 
Ergebnisse der 
Datenanalyse  
Empfehlungen von 
FOGS 
Reduzierung der gesundheitlichen 
und sozialen Folgen des 
Drogenkonsums für 
drogenabhängige Menschen in Köln 
durch eine ausreichende Anzahl an 
Substitutionsplätzen zur 
medizinischen Behandlung. 
Auf Basis der von FOGS 
ausgewerteten Unterlagen 
kann nicht valide beurteilt 
werden, ob die Stadt Köln 
über eine ausreichende 
Zahl von Substitutions-
plätzen verfügt. Gleichwohl 
deuten zumindest einige 
Hinweise des ASC darauf 
hin, dass die Kölner 
Drogenhilfe auf zu wenige 
Substitutions- und PSB-
Plätze zurückgreifen kann. 
- Befragung der 
Beschäftigten der 
Substitutionsambulanzen 
- schriftliche Befragung 
der Substitutionsärzte   
- Erstellen bzw. 
Auswertung von 
Wartelisten 
- Vergleich der 
Substitutionsplätze der 
Stadt Köln mit anderen 
Großstädten 
- verschiedene 
Substitutionsformen nach 
Stoff und nach Konzept 
vorhalten (hochschwellig, 
niedrig-schwellig) 
Stadt als Träger von 
Ambulanzen bzw. 
Förderung/Unterstützung 
von niedergelassener 
Substitution (Bsp. 
Hannover)

5 
2. Meilenstein 
Ziele 8, 9, 10 + 11 
Fachberatungsstellen 
Zusammenfassende 
Ergebnisse der 
Datenanalyse  
Empfehlungen von FOGS 
Ziel 8: Reduzierung der 
Warte-zeiten und zeitnahe 
Therapievermittlung. 
Zur Bewertung dieser 
Zielsetzung ergeben sich aus 
den FOGS vorliegenden 
Dokumenten keine 
ausreichenden bzw. 
belastbaren Hinweise auf 
Wartezeiten bei der 
Therapievermittlung. 
Lediglich in einem Protokoll 
der Dienstagsrunde (23. Juli 
2019) verweisen mehrere 
Teilnehmende auf 
mehrmonatige Wartezeiten 
bei der Therapievermittlung. 
- Auswertung KDS  
- Auswertung der 
Öffnungsstunden, der 
regionalen Verteilung und 
Abdeckung Randzeiten 
- Befragung der Beschäftigten 
der Kölner 
Fachberatungsstellen 
- Erstellen bzw. Auswertung 
von Wartelisten (mit Klienten-
Code und Zeitangabe) 
- Befragung der Entzugs- und 
Entwöhnungseinrichtungen im 
Kölner Raum 
- Auswertung bundes- und 
landesweiter Statistiken zur 
Ausstattung von Sucht- bzw. 
Drogen-beratung im Vergleich 
- Festlegung, was Köln sich 
leisten will. 
Ziel 9: Bedarfsorientierte 
Unterstützung und Beratung 
für suchtbelastete Familien 
(illegale Drogen → Alkohol 
z.Zt. noch separat beleuchten) 
Entsprechend der für die 
Stadt Köln vorliegenden 
Auswertung des KDS aus 
dem Jahr 2018 verfügen rd. 
15 % der betreuten 
Klient*innen (aktuell bzw. bei 
Betreuungsende) über 
minderjährige Kinder im 
Haushalt. Ob eine 
bedarfsorientierte 
Unterstützung und Beratung 
suchtbelasteter Familien 
durch die Drogenhilfe der 
Stadt Köln erfolgt, kann auf 
Basis der FOGS vorliegenden 
Unterlagen nicht beurteilt 
werden. 
Operationalisierung 
„bedarfsorientiert“: Jede 
Familie erhält ein Hilfeangebot  
- Vertiefte Auswertung KDS 
- Befragung der 
Drogenhilfeträger 
- Einbeziehung von 
Konsumproblemen in die 
Standarderhebung von 
Jugendämtern und 
Jugendhilfe 
- Einbeziehung Erhebung von 
Kindern bei Behandlung von 
Anhängigen in Krankenhaus 
etc. 
- Auswertung der beim 
Jugendamt der Stadt Köln 
vorliegenden Unterlagen 
- Auswertung Daten 
Substitutionsambulanzen 
(werden Kinder regelhaft 
erfasst?) 
- Befragung Mitarbeitende des 
Kölner ASD (s. o., es wird 
vermutet, dass 
Konsumprobleme in Familien 
nicht regelhaft erhoben 
werden. Und falls doch, sollte 
man die vorliegenden Daten 
auswerten) 
- Befragung Mitarbeitende 
ambulanter und (teil-
)stationärer 
Jugendhilfeangebote (dito)

6 
- Erarbeitung von 
Kooperationsvereinbarung 
Jugendhilfe – Suchthilfe (s. 
Hamburg, Essen, München). 
Ziel 10: Verbesserung der 
Betreuung von 
Konsumentinnen und 
Konsumenten von 
Amphetamin und Partydrogen.  
Auch zu dieser Zielsetzung 
liegen FOGS keine 
belastbaren Daten vor, um 
genauer zu beurteilen, wie 
derzeit die Qualität der 
Betreuung von 
Konsument*innen von 
Amphetaminen ist; 
dementsprechend kann auch 
nicht eingeschätzt werden, mit 
welchen Maßnahmen eine 
Verbesserung erreicht werden 
kann. Aus dem KDS kann 
dazu leider auch keine erste 
Einschätzung abgeleitet 
werden, da sowohl in der 
Auswertung des Jahres 2016 
als auch 2017 kein Konsum 
von Stimulatien (im 
Unterschied zu 2018) erfasst 
wurde. 
Operationalisierung 
„Verbesserung“ 
- Auswertung landes- und 
bundesweit dazu vorliegender 
Studien 
- Nutzung und Auswertung 
KDS 
- Implementierung von 
szenenahem Drogentest- und 
Beratungsangeboten 
- Befragung der Beschäftigten 
der Kölner 
Fachberatungsstellen zur 
bestehenden Praxis. 
Ziel 11: Sozialräumlich 
ausgewogene Verteilung der 
Beratungsstellen. 
Hierzu liegen FOGS keine 
verwertbaren Überlegungen 
und Daten vor. 
Zur Beurteilung dieser 
Zielsetzung müssten zunächst 
Sozialräume und Belastung 
bzw. Bedarf definiert werden; 
dann müssten Indikatoren 
erarbeitet werden, auf deren 
Grundlage die jeweilige 
Belastung der Sozialräume 
bewertet werden könnte. 
Im nächsten Schritt Erhebung 
und Auswertung 
differenzierter, belastbaren 
und vergleichbaren 
Inanspruchnahme-Daten 
sowie zur 
Personalausstattung 
sämtlicher Kölner 
Beratungsstellen. 
Im abschließenden Schritt 
müssten dann die jeweiligen 
Angaben miteinander in 
Beziehung gesetzt werden; 
erst dann könnte die 
ausgewogene sozialräumliche 
Verteilung (als relativ 
bedarfsbezogen) der 
Beratungsstellen beurteilt 
werden.

7 
Ziel 12 
PSB 
Zusammenfassende 
Ergebnisse der 
Datenanalyse  
Empfehlungen von FOGS 
Sicherstellung des 
unverzüglichen Beginns 
einer PSB, begleitend zur 
medizinischen 
Substitutionsbehandlung. 
Siehe dazu die obige 
Einschätzung zur Anzahl 
und Bedarfsgerechtigkeit 
der Substitutionsplätze und 
PSB in der Stadt Köln. 
- Zunächst: Ziel hinterfragen! PSB 
ist nur dann sinnvoll, wenn PSB 
gewünscht wird. Substitution muss 
auch ohne PSB möglich sein. 
Zudem müsste PSB ein Spektrum 
möglicher Ziele (von Seiten der 
Klientel) erlauben. System 
definieren, das zieloffenen 
Abklärungsprozess ermöglicht 
(= Angebot und Klärung im 
Gespräch mit Klient*innen). 
- Befragung der Beschäftigten der 
Substitutionsambulanzen und von 
niedergelassenen 
Substitutionsärzten  
- Erstellung bzw. Auswertung von 
Wartelisten (mit Kli-Code) 
- Vergleich PSB-Plätze der Stadt 
Köln mit anderen Großstädten 
- Befragung der Beschäftigten der 
Drogenhilfeträger, die über PSB-
Plätze verfügen. 
Ziel 13 
Betreute Wohnprojekte 
Zusammenfassende 
Ergebnisse der 
Datenanalyse  
Empfehlungen von FOGS 
Ausreichende Zahl an 
Plätzen in Betreuten 
Wohnprojekten unter 
besonderer 
Berücksichtigung von 
drogenabhängigen Frauen, 
drogenabhängigen 
Haftentlassenen, 
Drogenabhängigen mit 
Komorbidität und 
drogenabhängigen mit 
Pflegebedarf 
Alle Dokumente, die 
Hinweise zur Beurteilung 
dieser Zielsetzung FOGS 
vorliegen, weisen darauf 
hin, dass es aller 
Voraussicht nach keine 
ausreichende Zahl 
Betreuter Wohnplätze für 
die in Ziel 13 aufgeführten 
Zielgruppen in der Stadt 
Köln gibt. 
Schaffung differenzierter 
Wohnangebote, auch 
niedrigschwelliger 
Schaffung von Kooperationen mit 
Frauenhilfen. 
Bewährungshilfe/Strafentlassenen-
Hilfe, Wohnungslosenhilfe, 
Psychiatrie, Pflegeeinrichtungen 
- Schaffung von 
Entgeltmöglichkeiten für die Pflege 
von Drogenabhängigen mit 
Pflegebedarf in anderen 
Einrichtungen 
- verbindliche Nutzung und 
Auswertung KDS (mit Angaben zu 
allen in den 
Zielgruppenbeschreibungen 
angesprochenen Aspekten) 
- Erstellen bzw. Auswertung von 
Wartelisten (mit Klienten-Code) 
- Anforderung von 
klientengenauen Daten zum 
Betreuten Wohnen vom LVR 
- Befragung der Drogenhilfeträger

8 
Ziel 14 
Tagesstrukturierende 
Angebote 
Zusammenfassende 
Ergebnisse der 
Datenanalyse  
Empfehlungen von FOGS 
Erwerbsfähigen 
Drogenabhängen im 
Leistungsbezug nach dem 
SGB II wird ein 
niedrigschwelliger Zugang 
zu individuell passenden 
Angeboten, insbesondere in 
Arbeitsgelegenheiten 
(AGH), ermöglicht. 
Vor allem in den 
Jahresberichten des 
Jobcenters 2016 und 2017 
wird im Einzelnen 
aufgelistet, welche 
niedrigschwelligen Arbeits- 
und 
Beschäftigungsangebote im 
Rahmen des SGB II mit 
Blick auf Drogenabhängige 
in der Stadt Köln genutzt 
werden können. Gleichwohl 
wird in einigen FOGS 
vorliegenden Dokumenten 
(u. a. Suchtbericht aus dem 
Jahr 2016) erkennbar, dass, 
gerade mit Blick auf die 
soziale und berufliche 
Teilhabe drogenabhängiger 
Personen, aus Sicht 
verschiedener Akteure 
derzeit und künftig auf die 
individuellen Bedarfe dieses 
Personenkreises 
zugeschnittene 
(niedrigschwellige) Arbeits- 
und 
Beschäftigungsangebote als 
erforderlich angesehen 
werden. Dazu wird 
allerdings keine 
Größenordnung erkennbar 
oder belegt. 
- Befragung der Drogenhilfeträger 
- Befragung Klientel, was 
„niedrigschwellig“ bedeutet  
- Erfassung von Drogenproblemen 
der Klientel und Auswertung von 
Daten des Jobcenters 
- Vereinbarungen mit Jobcenter zu 
angemessenen Teilnehmenden -
Bedingungen und psychosozialer 
Unterstützung bei AGH o. ä. 
Ziel 15 
Aufsuchende Sozialarbeit 
Zusammenfassende 
Ergebnisse der 
Datenanalyse  
Empfehlungen von FOGS 
Ausreichendes Angebot 
aufsuchender Hilfen in 
fachlich unversorgten 
Sozialräumen (sozialen 
Brennpunkten) in Köln. 
s.o. s. o., z. B. Punkte 1, 5, 6

Anhang D – Planung und Steuerung Städtevergleich

1 
Planung und Steuerung von Drogen- und Suchthilfe in 
anderen deutschen Großstädten 
Düsseldorf 
Grundlage und Bezugsrahmen der Düsseldorfer Sucht- und Drogenpolitik ist das am 18. März 
2015 vorgelegte „Kommunale Suchthilfeplanungskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf“. Mit 
Blick auf Steuerung und Planung wird im Rahmen des Konzepts auf folgende Gremien 
hingewiesen: 
• Düsseldorfer Gesundheitskonferenz mit der Arbeitsgruppe Sucht und Drogen, Arbeitskreis 
Substitution und Arbeitskreis Essstörungen 
• Lenkungskreis Suchthilfeplanung 
• Facharbeitskreis Suchthilfeplanung. 
Die Suchtkoordination nimmt als Teil der unteren Gesundheitsbehörde die Koordinations- und 
Steuerungsfunktion nach dem ÖGDG NRW wahr. Wesentliche Aufgaben und Angebote sind: 
• Planung und Koordination der Hilfen und Angebote 
• Bearbeitung von Anfragen und Grundsatzfragen zur Suchtkrankenhilfe sowie bei 
Essstörungen 
• Analyse und Bewertung vorhandener Leistungsangebote 
• Projektentwicklung und Durchführung 
• Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Fachveranstaltungen und Aktionstagen 
• Beratung der Einrichtungsträger bei der konzeptionellen Ausgestaltung ihrer Angebote 
• Mitwirkung bei der Vernetzung der lokalen Beratungs-, Betreuungs- und 
Versorgungsangeboten 
• Beratung und Information zu Hilfen in der Suchtkrankenversorgung sowie bei Essstörungen. 
Frankfurt am Main 
In Frankfurt am Main ist das Drogenreferat (das als städtisches Referat direkt dem/der 
Gesundheitsdezernent*in unterstellt ist) für die Umsetzung der Drogen- und Suchtpolitik in den 
Bereichen Sucht-prävention, Drogen- und Suchthilfe sowie Öffentlichkeitsarbeit zuständig 
(Ausnahme: von anderen Dezernaten verantwortete/finanzierte Hilfen – bspw. Notschlafstellen 
[Sozialdezernat]. Vom personell deutlich stärker als in Köln besetzten Drogenreferat werden im 
Wesentlichen folgende Aufgaben wahrgenommen: 
• Analyse von Bedarfs- und Problemlagen 
• Entwicklung und Implementierung neuer Maßnahmen und Angebote 
• Koordination und Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen und Angebote 
• Dokumentation und Evaluation 
• Öffentlichkeitsarbeit 
• Verwaltung des Drogen- und Suchthilfeetats (vermutlich nur dem des Gesundheitsdezernat). 
Im Rahmen der Umsetzung des „Frankfurter Weg in der Drogenpolitik“ spielt die zweiwöchentlich 
stattfindende „Montagsrunde“ eine wesentliche Rolle, da hier das Lagebild Rauschgift und seine 
jeweiligen Erscheinungsformen im Frankfurter Bahnhofsviertel besprochen und bewertet werden. 
In der „Montagsrunde“ sitzen Vertreter*innen der Polizei, des Ordnungsamtes, des Gesundheits-
amtes, des Jugend- und Sozialamtes, der Staatsanwaltschaften beim OLG sowie des staatlichen 
Schulamtes, der Frankfurter Drogenhilfe, der Geschäftsstelle des Präventionsrates und der Stab-
sstelle Sauberes Frankfurt. Den Vorsitz der „Montagsrunde“ hat das Gesundheitsdezernat sowie 
die Geschäftsführung des Drogenreferats inne. Weitere feste Gremien ergänzen diese Runde. 
Die Datenlage ist sehr gut: Die Frankfurter Drogenhilfeeinrichtungen (auch die niedrigschwelligen 
Angebote) beteiligen sich an der Erhebung des KDS (in Hessen COMBASS = Computergestützte 
Basisdokumentation der Suchthilfe). Das Drogenreferat finanziert daneben eine regelmäßig 
durchgeführte Drogentrendstudie (MoSyD = MonitoringSystem Drogen) mit verschiedenen 
Elementen: Befragung von je 150 Personen auf der offenen Szene – alle 2 Jahre, Schüler-
befragung (je 1.500 Schüler*innen der Klassen 10 bis 12) – alle zwei Jahre sowie Expertenpanel 
(halbjährliche Fokusgruppen mit rd. 14 Expert*innen aus Drogen- und Jugendhilfe, Schulamt, 
Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Freizeitbereich. Zudem wird in den Konsumräumen eine 
sehr detaillierte Dokumentation durchgeführt (mit pseudonymisiertem Klient*innen-Code) und 
jährlich ausgewertet.

2 
Hamburg 
In Hamburg wird die Sucht- und Drogenpolitik behördenübergreifend durch die „Amtsleiterrunde 
Drogen“ gesteuert. In diesem Gremium sind die zuständigen Amtsleitungen der Behörde für 
Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und 
Integration (BASFI), der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die Behörde für Justiz und 
Gleichstellung, die Behörde für Inneres und Sport, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die 
Bezirke vertreten. Zu den Zielen der „Amtsleiterrunde“ zählt neben der behördenübergreifenden 
Abstimmung und Umsetzung sucht- und drogenpolitischer Maßnahmen auch die Eindämmung 
der Drogenszenen. 
Die operative behördliche Steuerung und Koordination des Sucht- und Drogenhilfesystems erfolgt 
in Hamburg durch die „Fachabteilung Drogen und Sucht“ der BGV. Sie ist erster Ansprechpartner 
für strategische Entwicklungen und Planung öffentlich geförderter Maßnahmen und Aktivitäten auf 
Landesebene und verantwortet auch die Eingliederungshilfen für Suchtkranke.  
Zur landesweiten Koordination der Querschnittsaufgabe Suchtprävention ist in Hamburg die 
„Ständige Arbeitsgruppe Suchtprävention“ (STAGS) eingesetzt, die im Auftrag der 
„Amtsleiterrunde Dro-gen“ Aufgaben der behörden- und ämterübergreifenden Steuerung der 
Suchtprävention wahrnimmt. Die STAGS setzt sich zusammen aus Vertreter*innen für 
Gesundheit, Jugend, Schule, Inneres und Justiz zuständigen Fachbehörden sowie Vertretungen 
der Bezirksämter. Traditionell schwierige Kommunikation zwischen Gesundheit und Jugend, damit 
auch zwischen Hilfe und Prävention. 
Zur Abstimmung und Steuerung zwischen den Trägern der Sucht- und Drogenhilfe und der 
Fachbehörde wurde der „Fachrat Drogen und Sucht“ eingesetzt. Ziel dieses Gremiums ist die 
Identifikation und Bewertung des Entwicklungsbedarfs in der Suchthilfe und dessen unmittelbare 
Umsetzung in den Einrichtungen. 
Schließlich gibt es das „Fachgremium Eingliederungshilfe“. Aufgabe dieses Gremiums ist die 
Abstimmung zwischen der Fachbehörde und den Trägervertreter*innen der stationären und 
teilstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Leistungen für suchtkranke Menschen 
erbringen. 
Hinsichtlich der Datenlage ist festzustellen, dass alle Einrichtungen (auch die niedrigschwelligen) 
den Deutschen Kerndatensatz Sucht in einer Hamburg-spezifischen Weise (Hamburger 
Basisdatendokumentation = BADO) dokumentieren. Träger ist der Verein BADO e. V., in dem die 
Sucht- und Drogenhilfeträger und die Fachabteilung Drogen paritätisch zusammenarbeiten, Items 
und Themenschwerpunkte definieren etc. Der BADO e. V. hat die Hoheit über die Hamburger 
Basisdatendokumentation und erstellt jedes Jahr einen Bericht. 
Stuttgart 
Steuerung und Planung ambulanter Suchthilfe in Stuttgart (sowie der Selbsthilfe) sind in der 
„Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung“ des Sozialamtes 
organisatorisch verortet. Zugleich ist die Abteilung für die Steuerung und Planung der Psychiatrie 
sowie der Wohnungsnotfallhilfe zuständig, also Versorgungsbereiche, deren Klientel oftmals auch 
Suchtprobleme aufweist. Daneben erfolgt hier die Planung der Angebote für ältere Personen, 
Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Personen. Des Weiteren wird in der Abteilung die 
räumliche Sozialplanung und die Sozialberichterstattung organisatorisch gebündelt sowie von hier 
aus die finanzielle Förderung der Angebote und das Fach- und Finanzcontrolling wahrgenommen. 
Im Gesundheitsamt von Stuttgart ist das Sachgebiet „Strategische Gesundheitsförderung“ sowohl 
für planerische Aufgaben als auch für die Projektinitiierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit 
auch im Bereich der Suchtprävention zuständig. 
Im Verlauf der letzten 20 Jahre wurden in Stuttgart verschiedene Gremien geschaffen, die eine 
zentrale Funktion für die Planung und Vernetzung (ambulanter) Suchthilfe und Suchtprävention 
haben. Hier sind insbesondere die „Planungssitzung Sucht“, der „Aktionskreis (AK) 
Suchtprävention“, dass „Kommunale Suchthilfenetzwerk“ und trägerseitig der „Suchthilfeverbund 
Stuttgart“ zu nennen. 
Derzeit sind in der „Planungssitzung Sucht“ alle Träger der ambulanten Suchthilfeeinrichtungen 
und die Schwerpunktpraxis Suchtmedizin sowie das Gesundheitsamt vertreten. Die Leitung 
dieses Gremiums obliegt der kommunalen Suchthilfeplanung. Als eher auf operative Aufgaben 
ausgerichtetes Gremium werden hier vor allem Planungen und Abstimmungsprozesse zu neuen 
bzw. der Weiterentwicklung bestehender Angebote vorgenommen. Zudem findet ein umfassender 
Informationsaustausch der Mitglieder mit Blick auf rechtliche und fachliche Entwicklungen sowie 
auf die fallbezogene Kooperation untereinander und im Hinblick auf andere Hilfesysteme statt.

3 
Hamm 
Die Lenkungsgruppe „Kommunale Suchthilfe“ koordiniert und steuert die Kooperation und 
Vernetzung der Suchthilfeangebote in der Stadt Hamm. Sie wurde auf Beschluss des 
Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration vom 22.Juni 2005 in der Stadt Hamm 
eingerichtet und im Jahr 2016 neu aufgestellt. Entsprechend der Geschäftsordnung von 30. 
November 2016 verfolgt die Lenkungsgruppe folgende Ziele: 
• Koordination und Steuerung der Kooperation und Vernetzung der Suchthilfeangebote in der 
Stadt Hamm 
• kontinuierliche Bedarfserhebung und die Schaffung eines ausreichenden und 
bedarfsorientierten Versorgungsnetzes 
• stabile Planungssicherheit für Leistungsträger und Leistungsanbieter 
• Bündelung von Ressourcen 
• Handlungsorientierung als Maxime der Zusammenarbeit. 
Im Rahmen dieser Zielsetzungen nimmt die Lenkungsgruppe folgende Aufgaben wahr: 
• Entwicklung und Fortschreibung einer Vision, eines Leitbildes und gemeinsamer Werte für die 
Suchthilfe in Hamm 
• Empfehlungen zu Versorgungsstruktur und Schwerpunktthemen (Versorgungsplanung) 
• Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen 
• Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit 
• Einrichtung von themenbezogenen ad hoc-Arbeitsgruppen und deren Auftragsdefinition 
• kontinuierliche Fortschreibung einer Suchthilfeplanung 
• regelmäßige Suchtberichterstattung 
• Kommunikation mit Stakeholdern 
• Ressourcenmanagement (so auch träger- und einrichtungsübergreifende Nutzung von 
Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes NRW, der Leistungsträger u. a.). 
Mitglieder der Lenkungsgruppe „Kommunale Suchthilfe“ sind neben den Leistungsanbietern und 
ihren Verbänden, Selbsthilfe folgende städtische Fachbereiche/Ämter: Fachbereich Jugend, 
Soziales und Gesundheit, Sozialpsychiatrischer Dienst und das Jugendamt. 
Die Lenkungsgruppe „Kommunale Suchthilfe“ bildet Arbeitsgemeinschaften zur Beratung und 
Bearbeitung ständiger und kurzfristiger Aufgaben. Zurzeit arbeiten folgende ständige 
Arbeitskreise: QZ Substitution und AK Suchtselbsthilfe. Die Lenkungsgruppe „Kommunale 
Suchthilfe“ mit ihren Arbeitsgemeinschaften ist Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz, 
die zwei Mal jährlich tagt. 
Die Erstellung der Gesundheitsberichte, die die gesundheitsbezogenen, epidemiologischen Daten 
und Informationen umfassen, erfolgt unter Einbeziehung von Fachleuten der entsprechenden 
Themenbereiche. Zudem werden vorliegende Daten für Politik und Verwaltung ausgewertet und 
bereitgestellt. Des Weiteren werden Projekte der Gesundheitsförderung entwickelt und in 
Kooperation mit anderen Akteuren durchgeführt. Grundlage der Arbeit stellt derzeit noch der 
Suchtbericht aus dem Jahr 2010 dar.

Anhang E – Lenkungsgruppe vom 17.11.2020

Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der 
Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln 
7. Sitzung der Lenkungsgruppe am 17.11.2020 
Miriam Martin, Hans Oliva und Martina Schu 
  
Gesellschaft für Forschung und Beratung 
im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  1 
TOP 
1. Aktueller Stand Evaluation  
Arbeitsschritte, Anpassung Laufzeit und Aufgaben 
2. Informationen aus der Projektarbeitsgruppe  
3. Weiterentwicklung Dokumentation  
Ergebnisse UAK und weiteres Vorgehen 
4. Weiterführende Bedarfsanalysen  
Ergebnisse und weiteres Vorgehen 
5. Steuerungsgremium 
6. Weiteres Vorgehen, nächste Termine

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  2 
TOP 1: Aktueller Stand 
 Anpassung Laufzeit und neue Aufgaben 
 Weiterführende Bedarfsanalysen zu priorisierten Zielen/Maßnahmen 
 Konstituierung PAG 
 Weiterentwicklung Dokumentation 
 Konzeption Clemensstraße

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  3 
TOP 1: Arbeitsplanung

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  4 
TOP 2: Projektarbeitsgruppe 
 Information der Stadt zum Prozess sowie Einbettung in weitere Entwicklungen 
 FOGS: Rückmeldung der bisherigen Arbeitsschritte und Teilergebnisse 
 Bestätigung der Einschätzungen durch die Träger bzgl. 
 mehr Abstimmungsbedarf der kommunalen Akteure  Planung und Steuerung 
 Verbesserung der Datenlage bzw. Vereinheitlichung der Dokumentation 
 Priorisierung der Bereiche Wohnen und Beschäftigung (hier Fokus auf 
niedrigschwellige Angebote jenseits von AGH) 
 Wille und Bereitschaft zur Mitarbeit ist vorhanden 
 Gründung von Unterarbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der Dokumentation 
 
Frage: sollten Träger-Vertreter*innen aus dem legalen Bereich in die PAG?

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  5 
TOP 3: Weiterentwicklung Dokumentation 
Ziel: Schaffung einheitlicher Datengrundlagen für stadtweite Erkenntnisse, 
Monitoring und Weiterentwicklung 
 Nutzung und Auswertung der KDS-Einrichtungs-Dokumentation (KDS-E) oder ersatzweise 
Definition Angebotsabfrage im Jahresbericht 
 Prozessbegleitende Klient*innendokumentation nach KDS, sobald Beratung stattfindet 
(auch im niedrigschwelligen Bereich) 
 Städtische Definition zu vergleichbaren Berichtspflichten (inkl. Bezug zu Zielen/Maßnahmen 
Drogenhilfekonzept) 
 Träger-/einrichtungsindividuelle Jahresgespräche mit der Stadt zu gemeinsamer 
Auswertung der Daten und Ableitung je neuer Schwerpunkte  
 „AG Daten“: Strukturierte Auswertung und gemeinsame Reflexion der Kölner Daten  in 
Hinblick auf Datenqualität, Bedarfe und entsprechende Weiterentwicklung der Angebote etc. 
Erforderlich: „Datensatz Köln“  
 Abstimmung der kommunalen Akteure über:  
 Geltungsbereich (alle kommunal geförderten Angebote?!)  
 (Mindest-)Standards und deren Einführung  
 Abgleich mit Regelungen zu Förderprogrammen

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  6 
TOP 3: Arbeitskreise zu Dokumentation 
UAK KDS: Suchtberatungsstellen 
 Vorschlag für ein Berichtswesen:  
 standardisierter Jahresbericht mit Bezug zum Drogenhilfekonzept und ggf. unter 
Nutzung der KDS-E-Daten 
 umfassende Nutzung des KDS-F mit ergänzenden Items.  
UAK niedrigschwellige Angebote 
 Vorschlag zur zukünftig einheitlichen Erhebung und systematischen 
Jahresberichterstattung von: 
 Stammdaten der Angebote (inkl. Öffnungszeiten) 
 Mengengerüste (Nutzung/Leistungen) 
 Ausgewählte Klient*innendaten nach KDS (nur für Beratungsklientel) 
 ggf. Wartezeiten/Nutzungshemmnisse 
 
 Nach Rückmeldung der Träger: Überarbeitung des Vorschlags, Pre-Test 
Anfang 2021 und Einführung Mitte 2021 
 Ergänzend: Vorschlag für eine Jahresberichtsstruktur

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  7 
TOP 4: Weiterführende Bedarfsanalysen – 
Städtevergleiche 
Köln  Stuttgart Frankfurt Hamburg Berlin 
Notschlafstellen 4 (39 Plätze) 1 mit 8 Betten (46 Plätze) (53 Plätze) Krisen-
wohnung  
(15 Schlaf-
plätze plus  
2 Notbetten) 
Kranken-
wohnungen 
4 (5 Betten) - 
  
1 für Frauen  
Niedrigschwellige 
Beschäftigungs-
angebote (inkl. 
AGH) 
77 AGH  95 AGH (Arbeit 
statt Drogen) AGH bspw.  
in Eastside 
Werkstätten 
  
IdeFIx, 
Fixpunkt 
ABO, vista

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  8 
Weiterführende Bedarfsanalysen: Städtevergleiche 
Wohnprojekte 
Köln 4 (55 Plätze), davon 1 Angebot für Schwangere /Mütter (4 Plätze) 
Stuttgart Zwei abstinenz-orientierte Angebote (28 Plätze), 20 Plätze  für Frauen  
Frankfurt Betreute Wohngruppen HIV (12 Plätze), Psychiatrische Diagnosen, Alleinerziehende mit 
Kindern (insg. 18 Plätze),  
Betreute WG  u.a. barrierefrei sowie für HIV Erkrankte (40 Plätze),  
VAE: für Frauen (38 Plätze BWG und BEW), Subsitituierte (14 Plätze) sowie 
abstinenzorientiert (23 Plätze) 
Barrierefreie Betreute WG für Substituierte (28 Wohneinheiten), 
Wohn- und Pflegeheim für Menschen mit HIV-Infektion oder manifester AIDS- Erkrankung, 
auch Drogen (18 Plätze) 
10 Wohneinheiten (z. T. barrierefrei) mit Option Pflegedienst 
Hamburg Projekt Nox sowie Projektverbund Wohngruppen (Eingliederungshilfe), inklusive Angeboten für 
Abstinente, Doppeldiagnosen 
Wohngemeinschaft Straßensozialarbeit (3 Plätze für junge Volljährige) 
Berlin 4 Vista Wohnprojekte, Wohnen im Verbund 
zahlreiche therapeutische Wohngemeinschaften und Wohnverbünde 
Wohn- und Selbsthilfeeinrichtung Bettermann-Haus 
Wohnheim mit Cleananspruch für obdachlose Suchterkrankte 
(abstinente) Betreute Gruppenwohnen

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  9 
TOP 4: Weiterführende Bedarfsanalysen – 
Trägerdaten 
 geringe Auslastung der AGH Plätze  konzeptionelle Hürden? 
 Auslastung der Angebote im Bereich Notschlafstellen und Krankenwohnung  
 nicht alle durchgehend bei 100 % (2019 gesamt 90%: min total 78% im 
November/ max: 104% im Februar) 
 keine Daten aus und Erkenntnisse zu Wartelisten 
 Konzepte weisen tw. Barrieren auf bezüglich:  
 Geschlecht 
 Kinder 
 Pflegebedarf 
 geistige Behinderung 
 psychiatrisch kranke Drogenabhängige 
 zusätzlich bestehen tw. bauliche Barrieren (Bsp. Krankenwohnung) 
 vereinzelte Befragungen zu Zufriedenheit und Bedarfen

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  10 
TOP 4: Weiterführende Bedarfsanalysen – 
zusätzliche Erhebungen 
 Befragung der Zielgruppe durch ASC, u. a. zu Themen/Bedarfen Wohnen und 
Tagesstruktur/Beschäftigung 
 Befragung MMD, u.a. zum Thema Krankenwohnung 
 Anpassungen der Dokumentation auch in Hinblick auf zukünftig bessere 
Aussagekraft zu Bedarfen 
 Diskussion Ziele und Bedarfe in der Steuerungsgruppe 
 Diskussion Ziele, Bedarfe und Folgerungen in der PAG

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  11 
 Ziel: Erfassung der 
Zielgruppe und ihrer Bedarfe 
 Pre-Test bis Ende des 
Jahres:  
Einsatz zunächst ASC 
Gesundheitsamt (prioritär bei 
Abendrundgängen in der 
Umgebung Neumarkt)  
Auswertung durch FOGS 
 Einsatz perspektivisch im 
ganzen ASC Team und ggf. 
durch andere Angebote  
TOP 4: Erhebung ASC

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  12 
TOP 5: Steuerungsgremium 
 Aktueller Stand 
 Geschäftsordnung 
 Diskussion Ziele und Bedarfe 
 Definition von einheitlichen und abgestimmten Anforderungen an 
Dokumentation und Berichterstattung (in Abgleich mit den 
Förderprogrammen)

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  13 
TOP 6: Weiteres Vorgehen

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020  14 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 
 
 
              GmbH  
Hansaring 115, 50670 Köln 
Miriam Martin: Tel.: 0221/973101-33, martin@fogs-gmbh.de  
Hans Oliva: Tel: 0221/973101-24, oliva@fogs-gmbh.de 
Martina Schu: Tel.: 0221/973101-22, schu@fogs-gmbh.de  
www.fogs-gmbh.de

Anhang F – Dokumentation Situationsanalyse Teilhabe

Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der 
Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln
Dokumentation Situationsanalyse Teilhabe 
(Juni – November 2022)
Miriam Martin, Martina Schu
Gesellschaft für Forschung und Beratung
im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 1
Teilnehmende
Aidshilfe (Beratung und Information, Fahrradwerkstatt 180°)
Alexianer (Brücke zur Arbeit)
Drogenhilfe Köln (Substitutionsambulanz)
SKM (Kölner Feger)
Vision e.V.
Jobcenter Köln: Fallmanagement
Gesundheitsamt: ASC, Suchtkoordination
Sozialamt: Fachstelle Wohnen. Resodienste
Amt für Vielfalt (Kommunales Integrationsmanagement, KIM)
FOGS

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 2
Termine
1. 22. Juni: Kick-Off
2. 30. August: Fallrekonstruktion 1
3. 20. September: Fallrekonstruktion 2
4. 20. Oktober: Fallrekonstruktion 3
5. 21. November: Analyse und Abschluss

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 3
Ziel und Konzept
▪ Fallrekonstruktionen als Basis der Entwicklung von Produktionsnetzwerken. 
▪ Ziel: Entwicklung passgenauerer und vernetzter Angebotsstrukturen
▪ Erkenntnisgewinn durch genaue Analyse der bestehenden Situation auf Basis 
realer, abgeschlossener Fallverläufe 
▪ Schaffung von Transparenz und Identifizierung von Schnittstellen sowie 
Übergabepunkten durch Einbeziehung aller Akteure
▪ Ableitung von zentralen (fallübergreifenden) Themen als Grundlage von 
Weiterentwicklung und Planung
▪ Fokus auf Nutzer*innenperspektive

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 4
Vorgehen (I)
▪ Zielgruppe: Drogengebrauchende Personen im SGB II-Leitungsbezug oder mit 
Ansprüchen nach SGB XII
▪ Retrospektive Fallrekonstruktionen: echte, abgeschlossene und typische Fälle, 
die exemplarisch für die Probleme stehen, mit denen die Zielgruppe insgesamt 
häufig konfrontiert ist (wichtig: keine laufenden Fälle, um sich nicht konkret in 
noch akut zu lösenden Problemlagen zu verstricken!) und die mehrere Stellen 
nutzen
▪ Falldarstellungen vorbereiten
▪ Fälle in zwei – drei gemeinsamen Sitzungen (min. 3 Stunden) aufarbeiten:
▪ Rollenzuweisungen: Moderation und TN, der/die explizit die Nutzer*innenpers¬pektive einnimmt
▪ Schilderung des Falls und Rückfragen
▪ Diskussionsvorbereitung anhand verschiedener Fragen (aus Sicht der einzelnen Akteure sowie aus 
[stellv.] Perspektive der Zielgruppenperson)

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 5
Zentrale Fragen
Akteure
▪ Welche Rolle nehmen Sie in 
diesem Fall ein?
▪ Welchen gesetzlichen Auftrag 
haben Sie in diesem Fall? 
▪ Um was geht es in diesem Fall? 
▪ Welche Probleme und Ressourcen 
sehen Sie bei Person/Familie?
▪ Welche Logik steckt Ihrer Meinung 
nach im Handeln der 
verschiedenen Akteure? Wer 
übernimmt welchen Beitrag? 
▪ Was ist Ihr Ziel in diesem Fall?
▪ Welches Konzept verfolgen Sie 
dabei?
Nutzer*in
▪ Wie sieht die Nutzerin bzw. der 
Nutzer die Situation? 
▪ Wie sieht sich Nutzerin bzw. der 
Nutzer im Verhältnis zu anderen 
Akteuren?
▪ Welche Erwartungen hat die 
Nutzerin bzw. der Nutzer?
▪ Warum agiert der/die Nutzer*in 
so?
▪ Welche Handlungsoptionen haben 
die Nutzenden?
▪ Welche Strategien werden 
sichtbar?

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 6
Vorgehen (II)
Nach mehreren Fallrekonstruktionen werden abgeleitet:
- Generative/übergreifende Themen
- Vorrangige Schnittstellen
- Wirkungsgefüge insgesamt (gegenseitige Verstärkung bzw. Neutralisierung)
- Ansatzpunkte für Veränderung 
Ab dann können neue Prozesse entwickelt werden.

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 7
Die Fälle

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 8
Themen und (fehlende) Akteure/Maßnahmen

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 9
Themen und (fehlende) Akteure/Maßnahmen
Fallübergreifende Themen:
▪ Sucht/Beikonsum
▪ Psychische Verfassung
▪ Soziale Isolation
▪ Instabilität
▪ Keine Ausbildung
▪ Kein Schulabschluss
▪ Autonomiewunsch
▪ Fehlende Motivation/Tatkraft
→ viele Maßnahmen, aber z.T. fehlende Passung, kaum Abstimmung
→ wechselnde Zuständigkeiten/Akteure/Bezugspersonen, 
Wer/was fehlt?
▪ Abstimmung am 
Fall/Fallführung
▪ BeWo
▪ Niedrigstschwellige
Beschäftigungsangebote
▪ Soziale Einbindung
▪ Psychatrische/psychothera-
peutische Versorgung
▪ Migrationsbez. Angebote

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 10
Bewertung
Probleme und Fragen: Was braucht es?

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 11
Empfehlungen
1. Transparenz und Infofluss: am Fall (s.u.) und im Hilfenetz
▪ Übersicht zu Akteuren und Maßnahmen in Köln (bspw. digital)
▪ Austausch unter Akteuren (Fachtage)
2. Management am Fall, Fallführung und Entscheidung dazu (Case Management)
▪ Entscheidungsprocedere: Wer übernimmt das Management? Mandat?
▪ Fallkonferenzen
▪ Kürzere, begleitete, „warme“ Übergaben
▪ Controlling von Maßnahmen
▪ Gemeinsame Instrumente
▪ Psychiatrie/PT und Migrationshilfen stärker einbeziehen
3. Angebotsweiterentwicklung 
▪ Sowohl szeneferne Angebote als auch akzeptierende Angebote
▪ Offene und bedingungslose Angebote auch für nicht-SGB-II-Klientel (Tagelöhner) 
→ Fond zur Finanzierung
4. Perspektive der Zielgruppe einholen (übergreifend und im jeweiligen Fall)
5. Qualitätsstandards und Profile von Angeboten/Trägern schärfen und auf Bedarfe 
abstimmen (insb. PSB/beWo sowie bzgl. Motivationsarbeit)

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 12
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
GmbH 
Dürener Str. 295, 50935 Köln
Miriam Martin: Tel.: 0221/973101-33, martin@fogs-gmbh.de 
Martina Schu: Tel.: 0221/973101-22, schu@fogs-gmbh.de 
www.fogs-gmbh.de

Anhang G – Dokumentation Mapping

Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der 
Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln
Partizipatives Mapping, Dokumentation 
Maximilian Kalkbrenner, Miriam Martin, Denise Volz 
Gesellschaft für Forschung und Beratung
im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 1
Konzept
PARTIZIPATIVES MAPPING 
Angelehnt an in anderen Großstädten mit der Zielgruppe erprobte 
Methode, vgl. Literatur, Folie 12
Ziel
▪ Bedarfe und Einschätzungen der Zielgruppe direkt erfassen
▪ Beteiligung der Zielgruppe am Planungsgeschehen 
▪ Sozialraumbezogene Unterschiede identifizieren
▪ Transparenz des Umsetzungs- und Evaluationsprozesses
Fragestellung/Themen
▪ Wie sind (in unterschiedlichen Sozialräumen) die Bedarfe und 
Anforderungen im Bereich besonderer Wohnformen, Aufenthalt sowie 
Tagesstruktur/Beschäftigung aus Sicht der Zielgruppe 
▪ Was fehlt/was stört bisher?

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 2
Durchführung
Methode und Durchführung
▪ 3 etwa 2-stündige Mapping-Workshops mit der Zielgruppe: 
in Neumarktnähe (4 TN), in Kalk (6 TN) und in Chorweiler (4 TN) 
am 9., 15. und 19. November 2021
▪ Zugang zur Zielgruppe über Konsumbus/ASC/Vision/GAG Streetwork
▪ FOGS-Team aus 2 – 3 Personen (m/w)
▪ Offene Gesprächsrunde und Arbeit mit Karten
(heterogene) Teilnehmende
▪ Alter: etwa 30 bis Mitte 60
▪ 4 Frauen
▪ hauptsächlich Opiat-Konsumierende (auch Substituierte), aber auch 
Cannabis und Ex-User*innen
▪ Migrationshintergrund
▪ einige Wohnungslose

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 3
Eindrücke

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 4
Ergebnisse
Ergebnisse (übergreifend)
▪ hohe Diskussions- und Mitteilungsbereitschaft
▪ Workshop wurde als große Wertschätzung empfunden
▪ viele grundsätzliche Themen
▪ bestehende Angebote werden geschätzt
▪ unterschiedliche Schwerpunkte in den Sozialräumen 
(auch abhängig von der jeweiligen TN-Runde)
▪ breite Vielfalt an Ansätzen notwendig, da Zielgruppe sehr heterogen 
auch bzgl. Bedürfnissen (bspw. abstinenzwusch ja/nein)
Thema Respekt und Stigmatisierung
▪ Entstigmatisierung
▪ Akzeptanz
▪ Beteiligung

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 5
Ergebnisse
Thema Tagesstruktur/Beschäftigung
▪ für einige TN überhaupt kein Thema
▪ „sich kümmern“, eine Aufgabe haben 
(bspw. Needle-Jumper, Streetwork, Partizipation, Zeitung)
▪ von Begegnungs- und Freizeit- (Ausflüge), über Stabilisierungs-
(Coaching und Training) bis zu Qualifizierungsangeboten

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 6
Ergebnisse
Thema Aufenthalt und öffentlicher Raum (auch DKR)
▪ längere Öffnungszeiten für Aufenthaltsangebote (DKR früher)
▪ geschützter Raum: Ruhe- und Sitzmöglichkeiten bis hin zu eigenem 
Gelände („unser Bereich“)
▪ Schließfächer
▪ Kältebus

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 7
Ergebnisse
Thema Wohnen
▪ Wohnraumvermittlung
▪ mehr alternative Wohnprojekte
▪ Wohnen im Alter 
▪ weniger strenge Regeln in Notschlafstellen

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 8
Ergebnisse
Thema „Krankheit“
▪ offenere Konzepte bei Krankenwohnungen
▪ Tagesruhebetten
▪ niedrigschwelliger Zugang zu medizinischer Versorgung über MMD 
hinaus 
Thema „Übergänge“/Nachsorge
▪ Lücken in der Betreuung/Versorgung nach Haftentlassung und/oder 
nach Therapie
▪ Nach PSB → Betreuung?

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 9
Fazit
Neumarkt
▪ geschützter Aufenthalt und Respekt als dominantes Thema
▪ Vision vom „eigenen Bereich“
Kalk (rechtsrheinisch)
▪ große Zufriedenheit mit dem Angebot von Vision e.V. → mehr davon!
▪ starker Bezug auf übergreifende, gesellschaftliche Probleme
▪ Beschäftigung und Beteiligung
▪ konkrete Vorschläge für den rechtsrheinischen Raum insbesondere 
▪ Drogenkonsumraum
▪ alternative Wohnprojekte
▪ …

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 10
Fazit
Chorweiler
▪ Aufbau Suchtberatung:
▪ sprachliche/interkulturelle Kompetenz
▪ Angebote für Eltern/Familien/Kinder & Jugendliche
▪ gute Erreichbarkeit
▪ Streetwork
▪ Peer-to-Peer Angebote
▪ Vernetzung der Angebote und 
Multiplikator*innen

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 11
Fazit
Übergreifend
▪ Zielgruppe sehr heterogen und Bedarfe individuell → vielseitige und 
flexible Angebote wünschenswert
▪ Thema Entstigmatisierung, Respekt und Akzeptanz übergreifend auf 
die Agenda (als Bestandteil des Suchthilfekonzepts)
▪ Partizipation sollte fortgeführt und regelhaft verankert werden, 
insbesondere auch bei konkreten Planungsvorhaben

Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021
Literatur
12
Klaus, L., Dichtl, A., Padberg, C. & Zielinski, A. (2020). W orkshop Partizipatives Mapping in
Frankfurt. „W as ist unser ideales Viertel“. Sichtweisen von Drogenkonsu- mierenden im
Frankfurter Bahnhofsviertel. Frankfurt am Main: Center for Drug Research und Institut für
Suchtforschung der Goetheuniversität Frankfurt.
Germes, M., Klaus, L., Guarascio, F. & Hergesell, C. (2020) Berliner Partizipativer Mapping-
W orkshop„W asist unsere ideale Stadt als Drogennutzer*innen?“ Durchgeführt in Kooperation der
Projekte DRUSEC (Drugs and Urban Security) und NUDRA (Netzwerk zum Umgang mit Drogen
und Alkohol im öffentlichen Raum); siehe: https://drogenalternativeplanung.wordpress.com, zuletzt
abgerufen 31.08.21
Antonio, A., Bauer, R., Lytkin, A. et al. (2018). Partizipatives Forschungsprojekt. Bedarf eines
Drogenkonsumraums in der Landeshauptstadt Stuttgart. Stuttgart: unveröffentlichter
Forschungsbericht.
Hartung, S., Wihofszky, P. & Wright, M. T. (Hrsg.). (2020). Partizipative Forschung. Ein
Forschungsansatz für Gesundheit und seine Methoden. Wiesbaden: Springer VS.
Wihofszky, P., Hartung, S., Allweiss, T., Bradne, M., Brandes, S., Gebhardt, B. et al. (2020).
Photovoice als partizipative Methode: Wirkungen auf individueller, gemeinschaftlicher und
gesellschaftlicher Ebene. In S. Hartung, P. Wihofszky & M. T. Wright (Hrsg.). (2020). Partizipative
Forschung. Ein Forschungsansatz für Gesundheit und seine Methoden, S. 85 – 142. Wiesbaden:
Springer VS.

Anhang H – Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          1 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
§ 1 Geltungsbereich 
Diese Geschäftsordnung gilt für die zuständigen Ämter und Behörden der Stadt Köln, die die 
Kölner Suchtpräventionsangebote für Kinder, Jugendliche und (junge) Erwachsene und die 
Suchthilfeangebote finanzieren und für die Suchthilfeträger bzw. ihre entsprechende Abteilung 
und Einrichtung, die diese Angebote im Auftrag der Stadt durchführen. 
 
§ 2 Einrichtung und Besetzung des Beirats Suchthilfe 
(1) Die Stadt Köln richtet nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung den Beirat Suchthilfe ein. 
In diesem Gremium sind Vertreter*innen der für die Suchthilfe zuständigen Ämter und Be-
hörden der Stadt Köln , des Jobcenters Köln und der Suchthilfeträger bzw. ihrer entspre-
chenden Abteilungen und Einrichtungen vertreten.  
(2) Zum Beirat können weitere für die Versorgung von Suchtgefährdeten und -kranken zustän-
dige Akteure sowie Selbsthilfe und Selbstvertretung als Gäste eingeladen werden. 
 
§ 3 Ziele und Aufgaben des Beirats Suchthilfe 
(3) Ziel des Beirats Suchthilfe ist die Beratung aktueller sucht- bzw. fachpolitischer Entwick-
lungen zur Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für suchgefährdete und sucht-
kranke Menschen sowie die Unterstützung von Planung und Umsetzung neuer (kommu-
naler) Angebote.   
Übergreifend werden vom Beirat Suchthilfe folgende Aufgaben wahrgenommen: 
(4) Förderung von träger- und einrichtungsübergreifendem Austausch, Abstimmung und Ko-
operation 
(5) Fachliche Beratung zu Zielen und Maßnahmen von Suchtprävention und Suchthilfe in der 
Stadt Köln. Gemeinsam werden dafür Handlungsbedarfe bzw. -vorschläge identifiziert, be-
raten und bewertet sowie Handlungsoptionen entwickelt. 
(6) Im Rahmen dieser übergreifenden Aufgaben: 
a. berät, unterstützt und begleitet der Beirat Suchthilfe das Steuerungsgremium Sucht-
hilfe der Stadt Köln 
b. arbeitet das Gremium datenbasiert und greift dabei auf Arbeiten aus der AG Daten 
Suchthilfe zurück 
c. bewertet der Beirat Suchthilfe die Bedarfsgerechtigkeit, die Ergebnisse und soweit 
möglich die Wirkung der Versorgung und jährlich erbrachten Leistungen der kommunal 
finanzierten Suchthilfe. 
 
§ 4 Mitglieder des Beirats Suchthilfe 
(1) Mitglieder des Beirats Suchthilfe sind: 
 Dezernat V 
 Dezernat V-3 Sozialplanung / Sozialberichterstattung 
 Gesundheitsamt 
 Amt für Kinder, Jugend und Familie 
 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
 Jobcenter Köln

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          2 
 Träger kommunal finanzierter Angebote von Suchtprävention und -hilfe bzw. ihre ent-
sprechenden Abteilungen oder Einrichtungen 
 
(2) Die Mitglieder benennen je eine Vertretung namentlich. Die Teilnahme erfolgt verbindlich 
und personenkontinuierlich, für den Fall der Verhinderung wird verbindlich eine zweite Per-
son als feste Stellvertretung benannt.  
(3) Es können neue Mitglieder vorgeschlagen und mit einer Zweidrittel-Mehrheit in den Beirat 
aufgenommen werden.  
 
§ 5 Sitzungen des Beirats Suchthilfe 
(1) Der Beirat Suchthilfe tritt viermal jährlich zusammen. Die Termine eines Jahres werden 
jeweils in der letzten Sitzung des alten Jahres vereinbart.  
(2) Der Vorsitz des Beirats Suchthilfe wird durch die Suchtkoordination des Gesundheitsamts 
wahrgenommen. 
(3) Die Sitzungen werden vo n der Suchtkoordination einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 
mindestens vier Wochen und kann nur in besonderen Fällen verkürzt werden.  Die Einla-
dungen erfolgen per E-Mail. 
(4) Mit der Einladung wird die Tagesordnung mit allen Anlagen versendet. Anmeldungen zur 
Tagesordnung sind bis 6 Wochen vor dem Sitzungstermin einzureichen. Anträge auf Er-
gänzung und Erweiterung der verschickten Tagesordnung sind zulässig und müssen spä-
testens drei Arbeitstage vor der Sitzung vorliegen. 
(5) Regelmäßige Tagesordnungspunkte sind Berichte aus der ämterübergreifenden Steue-
rungsgruppe Sucht, der AG Daten Suchthilfe und dem Partizipationsgremium. 
(6) Die Ergebnisse der Sitzungen werden in einem schriftlichen Protokoll gesichert, das binnen 
drei Wochen an alle Mitglieder übermittelt und im Umlauf abgestimmt wird. Bei Bedarf wer-
den ergänzend Vorlagen, Positionspapiere o. ä. erstellt.  
(7) Das abgestimmte Protokoll der Sitzungen ist öffentlich zugänglich. Über den Umgang mit 
ggf. erarbeiteten (Positions-)Papieren o. ä. entscheidet das Gremien situationsbezogen.  
 
§ 6 Geschäftsführende Stelle des Beirats Suchthilfe 
(1) Das Gesundheitsamt ist die geschäftsführende Stelle des Beirats Suchthilfe. 
(2) Die Geschäftsstelle übernimmt Organisation und Protokollführung der Sitzungen des Bei-
rats Suchthilfe.  
 
§ 7 Zusammenarbeit mit anderen Gremien 
(1) Die Suchtkoordination sichert den Informationsfluss zwischen dem Beirat Suchthilfe und 
dem ämterübergreifenden Steuerungsgremium Sucht. 
(2) Der Beirat Suchthilfe kann Arbeitsgruppen einrichten bzw. aufnehmen und gibt sich ein e 
definierte Austauschstruktur mit diesen Arbeitsgruppen.  
(3) Der Beirat Suchthilfe stimmt sich in Bezug auf Datengrundlagen mit der AG Daten Sucht-
hilfe ab. 
(4) Der Beirat Suchthilfe tauscht sich mit Gremien von Selbsthilfe und Selbstvertretung aus 
sowie mit anderen Gremien/Akteuren aus Suchthilfe und Suchtprävention sowie angren-
zenden Arbeitsfeldern.

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          3 
§ 8 Änderungen und Inkrafttreten 
(1) Änderungen der Geschäftsordnung können von jedem ordentlichen Mitglied eingebracht 
werden und bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit.  
(2) Zwei Jahre nach Arbeitsaufnahme wird der Beirat Struktur, Arbeit und Ergebnisse seiner 
Arbeit sowie die Geschäftsordnung kritisch reflektieren und ggf. Weiterentwicklungsbedarf 
identifizieren. 
(3) Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.09.2022 in Kraft. 
 
Unterschriften (s. Einzelblätter) 
Dezernat V 
Dezernat V-3 Sozialplanung / Sozialberichterstattung 
Gesundheitsamt 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Jobcenter Köln 
Aidshilfe Köln e.V. 
Blaukreuz-Zentrum Köln 
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH 
Drogenhilfe Köln gGmbH 
Notel - Notschlafstelle & Krankenwohnung für Drogenabhängige 
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln 
Sozialdienst Katholischer Männer e.V. 
VISION e.V.

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          4 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
Dr. Harald Rau 
In Vertretung oder im Auftrag für 
Dezernat V 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
 
 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          5 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
Günter Schlanstedt 
In Vertretung oder im Auftrag für 
Dezernat V-3 Sozialplanung / Sozialberichterstattung 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
 
 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          6 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
Dr. Johannes Nießen 
In Vertretung oder im Auftrag für 
Gesundheitsamt Köln 
Neumarkt 15-21 
50667 Köln 
 
 
 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          7 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
Dagmar Niederlein 
In Vertretung oder im Auftrag für 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln 
 
 
 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          8 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
Dr. Katja Robinson 
In Vertretung oder im Auftrag für 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln 
 
 
 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          9 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
Martina Würker 
In Vertretung oder im Auftrag für 
Jobcenter Köln 
Pohligstr. 3 
50969 Köln 
 
 
 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          10 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
Oliver Schubert 
In Vertretung oder im Auftrag für 
Aidshilfe Köln e.V. 
Pipinstraße 7 
50667 Köln 
 
 
 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          11 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
Jörg Zeyßig 
In Vertretung oder im Auftrag für 
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH 
Kartäusergasse 9-11 
50678 Köln 
 
 
 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          12 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
Markus Wirtz 
In Vertretung oder im Auftrag für 
Drogenhilfe Köln gGmbH 
Victoriastraße 12 
50668 Köln 
 
 
 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          13 
 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
Daniel Sänger 
In Vertretung oder im Auftrag für 
Notel Köln 
Victoriastr. 12 
50668 Köln 
 
 
 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          14 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
Monika Kleine 
In Vertretung oder im Auftrag für 
Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. 
Mauritiussteinweg 77-79 
50676 Köln 
 
 
 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          15 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
Markus Peters 
In Vertretung oder im Auftrag für 
Sozialdienst Katholischer Männer e.V. 
Große Telegraphenstraße 31 
50676 Köln 
 
 
 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift

Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe          16 
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln 
 
Claudia Schieren/David Tepr 
In Vertretung oder im Auftrag für 
VISION e.V. 
Neuerburgstraße 25 
51103 Köln 
 
 
 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift 
 
________________  _________________  ____________________________ 
Ort    Datum    Unterschrift

Anhang I – Geschäftsordnung Steuerungsgremium Suchthilfe

Geschäftsordnung des Steuerungsgremiums Suchthilfe der Stadt Köln 
 
§ 1 Geltungsbereich 
Die Geschäftsordnung gilt für Institutionen, die in der Stadt Köln Suchthilfeangebote 
kommunal finanzieren. 
 
§ 2 Einrichtung und Besetzung des Steuerungsgremiums Suchthilfe 
Die Stadt Köln richtet nach Maßgaben dieser Geschäftsordnung das ämter- und 
behördenübergreifende Steuerungsgremium Suchthilfe ein. 
 
§ 3 Ziele und Aufgaben des Gremiums 
(1) Ziel des Gremiums ist die fachliche Abstimmung der Ziele und Maßnahmen der 
Suchthilfe der Stadt Köln. Dafür werden Handlungsbedarfe identifiziert, beraten und 
bewertet sowie Handlungsoptionen entwickelt. 
(2) Das Gremium berät und begleitet die Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts zu 
einem Suchthilfekonzept der Stadt Köln. 
(3) Das Gremium trifft datenbasierte Entscheidungen. Die Ergebnisse münden in 
Mitteilungen und Beschlussvorlagen für die politischen Gremien. Minderheitsvoten 
werden dokumentiert. 
(4) Das Gremium bewertet die Bedarfsgerechtigkeit, Ergebnisse und soweit möglich Wirkung 
der Angebote und jährlich erbrachten Leistungen der kommunal finanzierten Suchthilfe. 
(5) Das Gremium stimmt sich mit Blick auf die Umsetzung der Fördersystematik der Stadt 
Köln hinsichtlich der Datengrundlagen für das Controlling der kommunal finanzierten 
Leistungen ab. 
(6) Die Steuerungs- und Finanzierungsverantwortung der jeweils zuständigen 
Leistungsträger bleibt unberührt. 
 
§ 4 Mitglieder des Gremiums 
(1) Die Mitglieder des Steuerungsgremiums Suchthilfe sind Vertreter*innen der folgenden 
kommunalen Akteure:  
• Dezernat V - Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen 
• Dezernat IV - Bildung, Jugend und Sport 
• Gesundheitsamt 
• Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
• Amt für Kinder, Jugend und Familie 
• Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der Eingliederungshilfe und 
überörtlicher Träger der Sozialhilfe 
• Jobcenter Köln als Träger der Kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a 
SGB II. 
(2) Die Mitglieder benennen für den Fall ihrer Verhinderung eine*n Vertreter*in. 
(3) Es können neue Mitglieder vorgeschlagen werden und in das Steuerungsgremium mit 
einer Zweidrittel-Mehrheit aufgenommen werden.  
(4) Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Steuerungsgruppe sollte in einer Frist von vier 
Wochen schriftlich beantragt werden. In dem Zeitraum, bis ein*e Nachfolger*in gefunden

ist, hat das Mitglied seine vollen Aufgaben zu erfüllen oder eine einvernehmliche 
vorübergehende Stellvertretung zu beauftragen. 
 
§ 5 Sitzungen des Gremiums 
(1) Das Steuerungsgremium Sucht tritt zweimal jährlich zusammen, bei Bedarf häufiger. Der 
erste Sitzungstermin findet in der ersten Jahreshälfte statt, sobald die Jahresberichte der 
kommunal finanzierten Suchthilfe vorliegen. 
(2) Der Vorsitz des Steuerungsgremiums wird vom Beigeordneten des Dezernates V 
wahrgenommen. 
(3) Die Sitzungen werden vom Dezernat V einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 4 Wochen 
und kann in besonderen Fällen verkürzt werden. Die Einladungen können per Post oder 
per E-Mail erfolgen.  
(4) In der Einladung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Anträge auf Ergänzung und 
Erweiterung der Tagesordnung sind zulässig und müssen spätestens drei Tage vor der 
Sitzung vorliegen.  
(5) Die Sitzungen sind in einem schriftlichen Ergebnisprotokoll niederzulegen und an die 
Mitglieder weiterzuleiten. 
(6) Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der regulären Mitglieder 
der Steuerungsgruppe anwesend sind. 
(7) Das Gremium trifft seine Entscheidungen möglichst einvernehmlich. Ist eine 
einvernehmliche Entscheidung nicht herzustellen, wird Nicht-Einstimmigkeit festgestellt.  
Bei Nicht-Einstimmigkeit entscheidet dann die einfache Mehrheit der anwesenden 
regulären Mitglieder des Gremiums. 
(8) Die Sitzungen sind nicht öffentlich.  
 
§ 6 Geschäftsführende Stelle 
(1) Die geschäftsführende Stelle obliegt dem Gesundheitsamt. 
(2) Die Geschäftsstelle übernimmt die Organisation und die Vor- und Nachbereitung der 
Sitzungen des Steuerungsgremiums Suchthilfe.  
 
§ 7 Zusammenarbeit mit anderen Gremien 
(1) Das Gesundheitsamt gewährleistet den Informationsfluss zwischen den Gremien 
(insbesondere Suchthilfebeirat, Direkter Draht und AG Daten). 
(2) Das Steuerungsgremium Suchthilfe prüft und bewertet die Empfehlungen des Beirates 
Suchthilfe.  
(3) Die Sitzungen des Steuerungsgremiums sind zeitlich abgestimmt mit den Sitzungen der 
anderen Gremien.  
 
 
§ 8 Änderungen und Inkrafttreten 
(1) Änderungen der Geschäftsordnung können von jedem ständigen Mitglied eingebracht 
werden und bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit.  
(2) Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 29.11.2022 in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

20.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.08.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.11.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0589/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.03.2023
Erstellt
14.02.2023 16:27