mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Abschlussbericht und Handlungsempfehlungen zur wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzeptes 2022

Mitteilung Ausschuss 0589/2023 vom 10.03.2023

Stand: Am 21.11.2023 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    *Erweiterung der Beratungsfolge Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 27.02.2023/ *10.03.2023 0589/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 Gesundheitsausschuss 07.03.2023 *Jugendhilfeausschuss 14.03.2023 Abschlussbericht und Handlungsempfehlungen zur wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzeptes 2022 Der Rat der Stadt Köln hat am 28.09.2017 die Fortsetzung des Suchthilfeplanungsprozesses mit dem Schwerpunkt illegale Drogen sowie die Entwicklung des Drogenhilfekonzeptes be- schlossen (2360/2017). Zur wissenschaftlichen Begleitung des Prozesses hat das Gesund- heitsamt am 01.06.2019 die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (FOGS GmbH) mit der Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts der Stadt Köln beauftragt. Die Laufzeit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation erstreck- te sich bis zum 31.12.2022. Im Verlauf der Evaluation wurden zur besseren Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe eine Projekt- und Begleitstruktur entwickelt und die Betroffenen in die Prozesse integriert. So wurden beispielsweise verschiedene Partizipationsformate realisiert, um die Perspektive der Drogenkonsumierenden bzw. der Nutzer*innen einzubeziehen. Zusammen mit FOGS hat die Stadt Köln im Projektverlauf zwei Fachgespräche mit der Politik geführt (28.06.2021 und 24.10.2022). Dort wurden sowohl die Ergebnisse eines Workshops mit den Suchtplaner*innen verschiedener Großstädte zur fachlichen Ausrichtung des Drogen- hilfekonzeptes und die geplanten Arbeitsschritte besprochen als auch die wesentlichen Er- gebnisse der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation und die bisher umgesetzten Maß- nahmen vorgestellt sowie Anregungen aus der Politik aufgegriffen. Die Fachausschüsse wur- den zuletzt im Mai 2022 über den Stand der Evaluation des Drogenhilfekonzeptes informiert (1436/2022). Zum Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Drogenhilfekonzeptes liegt mit Stand Januar 2023 der Abschlussbericht von FOGS vor. Der Berichtet bildet den 3 ½ Jahre andauernden Prozess ab, legt die Ergebnisse der Evaluation dar und schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung und weiterführenden Handlungsempfehlungen ab, die sich u.a. auf die Weiterentwicklung, Gremienstruktur und Partizipation beziehen. Anlage: Abschlussbericht „Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts“ Gez. Dr. Rau
  • Wiss. Begleitung DHK Köln - Abschlussbericht 11_01_2023 inkl. Anlagen

    PDF

    Herunterladen: Wiss. Begleitung DHK Köln - Abschlussbericht 11_01_2023 inkl. Anlagen

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Abschlussbericht Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts im Auftrag der Stadt Köln FOGS Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich Dürener Str. 295 50935 Köln Tel.: 0221 973101-0 E-Mail: kontakt@fogs-gmbh.de www.fogs-gmbh.de Köln, im Januar 2023 Projektnr. 948/2019 Bearbeitet durch: Miriam Martin Martina Schu Hans Oliva Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 I Inhaltsverzeichnis Kap. Seite DANKSAGUNG II 1 HINTERGRUND, RAHMENBEDINGUNGEN UND WEITERENTWICKLUNG DES EVALUATIONSAUFTRAGS 3 2 METHODISCHES VORGEHEN UND ARBEITSSCHRITTE DER WISSENSCHAFTLICHEN BEGLEITUNG UND EVALUATION 4 2.1 Fachgespräch Suchtkoordination zur Bewertung des Drogenhilfekonzepts 7 2.2 Projekt- und Begleitstruktur 7 2.2.1 Lenkungsgruppe 8 2.2.2 Projektbegleitende Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppen 10 2.3 Bestandsaufnahme und -analyse der Kölner Drogenhilfeangebote 11 2.4 Vertiefende Analyse von (ausgewählten) Bedarfslagen des Kölner Drogenhilfesystems 13 2.5 Fachgespräche mit der Politik 16 3 ERGEBNISSE DER WISSENSCHAFTLICHEN BEGLEITUNG 16 3.1 Ergebnisse von Bestandsaufnahme und -analyse (Teil 1 und 2) 16 3.2 Ergebnisse der vertiefenden Bedarfsanalysen 21 3.2.1 Sekundäranalyse zu Zielen und Meilensteinen des Drogenhilfekonzepts sowie zu Grundlagen von Planung, Steuerung und Controlling 21 3.2.2 Großstädte-Vergleich ausgewählter Strukturdaten 21 3.2.3 Analyse statistischer Angaben der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger sowie Befragungen von ASC und MMD 22 3.2.4 Ergebnisse partizipativer bzw. klientenzentrierter Arbeitsschritte/Formate 24 3.3 Weiterentwicklung Planung und Steuerung (inkl. [Fach-]Controlling) 29 3.3.1 Weiterentwicklung der Datengrundlagen und Berichterstattung 31 3.3.2 Weiterentwicklung der Planungs- und Steuerungsgremien 33 4 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG UND WEITERFÜHRENDE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 36 4.1 Leitlinien für die Weiterentwicklung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe 37 4.2 Schaffung von Steuerungs- und Planungsgremien 39 4.3 Verbesserung der Datengrundlagen und der Berichtstruktur 40 4.4 Weiterentwicklung bestehender und Schaffung neuer Angebote 41 4.5 Verbesserung der fallbezogenen Kooperation und der Qualität der Hilfeerbringung 42 4.6 Partizipation für die künftige Ausrichtung der Sucht- und Drogenhilfe 42 4.7 Entstigmatisierung 43 4.8 Künftige Aufgaben und personelle Ausstattung des Gesundheitsamts im Bereich der Steuerung und Planung von Sucht- und Drogenhilfe 43 ANHANG 45 Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 II Danksagung Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts fand unter verschiedenen Herausforderungen statt, angefangen dabei, dass Fertigstellung und Verabschiedung des Konzepts erst Monate nach Beginn der Arbeiten stattf anden. In der Zwischenzeit wurden Ziele und Schwerpunkte verändert und die Corona-Pandemie be- gann. Unsere Arbeitsschritte mussten sich erneut anpass en, und Vieles, was geplant war, war nun nicht mehr möglich. Dass es gleichwohl gelungen ist, über 3,5 Jahre einen gemeinsamen Prozess aufzusetzen, ist der tatkräftigen Unterstützung vieler Beteiligter zu verdanken. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle bedanken. An erster Stelle gilt unser Dank der besonderen Unterstützung durch drogenkonsumierende Menschen! Nur durch ihre Mitwirkung konnten die verschiedenen Partizipationsformate gelingen und Erkenntnisse bringen. Ihre Erfahrungen sind eine wichtige Grundlage für die passgenaue Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems. Wir danken auch den Mitarbei- tenden von Aufsuchendem Suchtclearing (ASC), Aidshilfe, Vision und der Streetwork der GAG, die für die Community Mappings Zugänge zu Drogengebrauchenden gebahnt und sie zur Teilnahme motiviert sowie den „direkten Draht“ mitorganisiert oder Räume zur Verfügung gestellt haben. Wir danken zudem allen Akteuren aus den verschiedenen Verwaltungen der Stadt Köln, im Jobcenter Köln und beim LVR, die an der Lenkungsgruppe und an vielen Interviews im Rahmen der Bestandsaufnahme mitgewirkt haben und die für weitere Arbeitsschritte Ma- terialien zusammengestellt, Zugänge eröffnet und immer für Fragen bereitstanden. Wir danken den Trägern und den Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe in Köln, die uns im Rahmen von Interviews mit Offenheit und Engagement begegneten und in verschie- denen Arbeitsgruppen ihre Expertise eingebrachten. Wir danken den Kolleg*innen des Aufsuchenden Suchtclearings (ASC), die Personen be- fragt und jenen des Mobilen Medizinischen Dienstes (MMD), die spezifische Bedarfe fall- bezogen notiert haben und auch dafür, dass wir wiederholt bestimmte Aspekte mit ihnen vertiefen durften. Schließlich danken wir den engagierten Fachkräften aus Einrichtungen und Verwaltung, die im letzten halben Jahr über fünf Termine zur Situationsanalyse im Bereich Teilhabe Fälle eingebracht und rekonstruiert sowie die Erkenntnisse gemeinsam mit uns bilanziert haben. Danke! Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 3 1 Hintergrund, Rahmenbedingungen und Weiterentwicklung des Evaluationsauftrags Im Jahr 2017 wurde – als Fortsetzung des Suchtberichts 2016 – im Rat der Stadt Köln ein Suchthil- feplanungsprozess mit dem Schwerpunkt illegale Drogen beschlossen. Ziel war die Entwicklung ei- nes Drogenhilfekonzepts (DHK). Der Prozess sollte wissenschaftlich beglei tet werden. Die Aus- schreibung der wissenschaftlichen Begleitung verzögerte sich jedoch erheblich, sodass der Prozess zur Entwicklung des DHK ohne externe wissenschaftliche Begleitung startete. D er Prozess wurde vom Gesundheitsamt der Stadt Köln koordiniert. Aufgrund langanhaltender personeller Vakanzen im Gesundheitsamt (insbesondere in den Bereichen Suchtkoordination, Abteilungsleitung Sucht- und Psychiatrieplanung sowie zuletzt Amtsleitung) gestalteten sich Planung und Umsetzung des Ent- wicklungsprozesses sowie die Verschriftlichung des Konzepts schwierig. Vor allem fehlte eine kon- tinuierliche Begleitung. Für die Erarbeitung des Drogenhilfekonzepts legte das damalige Dezernat V – Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen – sowohl eine inhaltliche Gliederung (orientiert am Konzept „Stages of Change“/„Motivierende Gesprächsführung“) als auch die Vorgehensweise fest. Demnach wurden zu vier als relevant identifizierten Schritten/Bereichen im Sucht- und Drogenhil- fesystem sog. Meilensteinworkshops durchgeführt. Erst nach Abschluss des letzten Meilensteinworkshops im Frühjahr 2019 wurden wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts ausgeschrieben und mit Start zum 1. Juli 2019 die FOGS – Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozial- bereich mbH, Köln beauftragt. Ziel und Auftrag der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation waren gem. Leistungsbeschreibung vom März 2019 darauf ausgerichtet „das Drogenhilfekonzept und die Umsetzung der darin vereinbarten Maßnahm en in Bezug auf die gesamte Struktur, die An- gebote und Maßnahmen zu analysieren und zu bewerten. Dabei soll untersucht werden, inwieweit zentrale Bedarfsgruppen erreicht werden und welche Wirkungen die Hilfeerbringung erzielt. Weiter sollen Optimierungspotentiale in der Leistungserbringung, der fachlichen und konzeptionellen Aus- gestaltung und Wirksamkeit ermittelt werden. Auch Planungs- und Steuerungsstrukturen sind dabei einzubeziehen. Aus den Erkenntnissen sollen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die Ana- lyse und die Bewertung stellen eine Basis für weiterführende Entscheidungen zur künftigen Ausrich- tung und qualitativen Weiterentwicklung dar. Sie sollen darüber hinaus eine fortschreibungsfähige Grundlage für zukünftige Analyse- und Planungsprozesse legen.“ Bereits im Ausschreibungsverfahren, aber insbesondere in den anschließenden Abstimmungsgesprä- chen, wurde der ursprüngliche Auftrag – auch als Folge der Verzögerungen bei der Fertigstellung des Drogenhilfekonzepts sowie der externen Rückmeldungen im Rahmen eines Fachgesprächs mit Drogenbeauftragten/Suchtkoordinator*innen verschiedener deutscher Großstädte im Juli 2019 (s. u. Kap. 2.1) – noch einmal verändert: ◼ Im Rahmen des Auftaktgesprächs zwischen FOGS und de m Gesundheitsamt am 2. Juli 2019 wurde zwischen Gesundheitsamt und FOGS der Gegenstand der Evaluation genauer festgelegt: Um kommunale Prozesse im Kontext von Sucht- und Drogenhilfe umfassend in den Blick neh- men zu können, sollte sich das Aufgabenspektrum der wissenschaftlichen Begleitung sowohl auf die Angebote im Zuständigkeitsbereich des Dezernats V (Gesundheitsamt, Amt für Soziales Arbeit und Senioren) als auch auf die Angebote des Amts für Kinder, Jugend und Familie sowie des Jobcenters Köln und des Landschaftsverbands Rheinland – LVR (Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe) beziehen. Im Unterschied dazu sollten Behandlungs- bzw. Betreuungs- angebote (die vorrangig auf Basis de s SGB-V und VI finanziert werden) eher mit Blick auf Schnittstellen zu den kommunal finanzierten Angeboten analysiert werden. ◼ Am 23. August 2019 wurde im Gespräch zwischen Herrn Dr. Rau und Herrn Schlanstedt (Lei- tung Dezernat V/Sozialplanung) sowie FOGS darüber hinaus vereinbart, die wissenschaftliche Begleitung auf das Thema Planung und Steuerung der Sucht- und Drogenhilfe in Köln zu kon- zentrieren. FOGS sollte dazu im ersten Schritt eine Bestandsaufnahme zur Planung und Steue- rung der Sucht- und Drogenhilfe in der Stadt Köln durchführen. Diese Analyse sollte sich, wie Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 4 im Fachgespräch Suchtkoordination gefordert (s. u. Pkt. 2.1), auf das gesamte (kommunal ver- antwortete) Hilfe-system für drogenabhängige Personen beziehen. In diesem Rahmen sollte FOGS nun die Planungs- und Steuerungsverfahren bzw. -gremien in allen bet eiligten Ämtern betrachten und analysieren. Als Ziel wurde festgelegt, ein Dokumentations-/Berichtskonzept zu erarbeiten, das dauerhaft planungs- und steuerungsrelevante Daten liefern kann. Daneben sollte es um die Entwicklung beteiligungsorientierter Verf ahren von Datenauswertung und datenge- stützter Planung gemeinsam mit den Kölner Sucht- und Drogenhilfeträgern gehen. In diesem Gespräch informierte das Dezernat V FOGS auch über den Stand der Masterplanerstellung So- ziales und wünschte sich eine stärkere Bez ugnahme des noch nicht fertiggestellten Drogenhil- fekonzepts zum Masterplan und die Einbeziehung der Überlegungen des Dezernats zum Aufbau eines Fördermittelmanagements. Beide Projekte waren jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht so weit entwickelt, dass FOGS die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten konnte. ◼ In einem abschließenden Gespräch am 27. August 2019 mit dem neuen Leiter des Gesundheits- amts Herrn Dr. Nießen zum weiteren Vorgehen wurde die mit der Dezernatsleitung vereinbarte Neuausrichtung des Auftrags und der Aufgabenstellung der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation konsentiert und bestätigt. Nach der von der Stadt Köln gemeinsam mit den Sucht- und Drogenhilfeträgern im Jahr 2016 durch- geführten Bestandsaufnahme zu Angeboten für Sucht- und Drogenabhängige, die im Kölner Sucht- bericht 2016 veröffentlich wurde, wurde eine erneute Erhebung mit Blick auf die Evaluation des Drogenhilfekonzepts als nicht erforderlich angesehen. Stattdessen sollte sich die wissenschaftliche Begleitung von FOGS – wie beschrieben – zum einen auf die vertiefte Untersuchung der städtischen Planung, Steuerung und des (Fach)Controllings der Sucht- und Drogenhilfe beziehen; zum anderen sollte ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von FOGS darin bestehen, die Suchtkoordination und-pla- nung des Gesundheitsamts fortlaufend im Hinblick auf die Umsetzung des schließlich Anfang 2020 durch die Politik verabschiedeten Drogenhilfekonzepts zu beraten. Insgesamt wurde insbesondere der zeitliche Ablauf der wissenschaftlichen Begleitung und Evalua- tion des Drogenhilfekonzepts der Stadt Köln erheblich durch die Corona-Pandemie beeinflusst und machte Anpassungen in der Vorgehensweise und den ursprünglich geplanten Arbeitsschritten erfor- derlich. Dies betraf in besonderer Weise die Art der Zusammenarbeit mit den Sucht- und Drogenhil- feträgern (s. u.). Der vorliegende Bericht weist deshalb an den entsprechenden Stellen auf sich daraus ergebende methodische Umstell ungen hin und greift zudem etwaige damit verbundene Einschrän- kungen in der Auftragsbearbeitung auf. 2 Methodisches Vorgehen und Arbeitsschritte der wissen- schaftlichen Begleitung und Evaluation Aufgrund von Erfahrungen in vergleichbaren Projektvorhaben und en tsprechend der Leistungsbe- schreibung hat FOGS einen Evaluationsansatz umgesetzt, mit dem vor allem Strukturen und Prozesse erfasst werden konnten. Dem Konzept responsiver Evaluation 1 folgend war für die Untersuchung zudem die grundlegende Beteiligung sowohl der kommunal Verantwortlichen als auch von Trägern und Einrichtungen der Kölner Sucht- und Drogenhilfe sowie Drogenkonsumierenden bedeutsam, da im Sinne eines partizipativen Vorgehens darüber Stärken und Schwachstellen der aktuellen Praxis aus unterschiedlichen Perspektiven erfasst sowie Anregungen erhoben werden konnten. 1 Vgl. Beywl, W. (1988). Zur Weiterentwicklung der Evaluationsmethodologie. Grundlegung, Konzeption und Anwendung eines Mo- dells der responsiven Evaluation. Frankfurt/Main: Peter Lang (Reprint Köln 1999), S. 247. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 5 Grundsätzlich wichtig ist FOGS, die Perspektive der Drogenkonsumierenden bzw. der Nutzer*innen von Drogenhilfeangeboten einzu beziehen. Deshalb wurden mehrere Partizipationsformate reali- siert.2 Neben der Evaluation i. e. S. hat FOGS – über den im Angebot vorgesehenen zeitlichen Umfang hinaus – vor allem die Suchtkoordination und -planung des Gesundheitsamts während der gesamten Projektlaufzeit umfassend im Hinblick auf die schrittweise Umsetzung des Drogenhilfekonzepts und die dazu erforderliche Projekt- und Gremienstruktur beraten und begleitet. Dabei waren im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation für FOGS insbesondere folgende Leitlinien und Rahmenbedingungen handlungsleitend: ◼ enge und transparente Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin (s. u.) ◼ Verknüpfung von Forschungsergebnissen und Praxiserfahrungen ◼ hohe Praxisorientierung der Arbeit ◼ partizipativer Einbezug aller relevanten Akteure und Betroffene ◼ Umsetzung des Projekts in einem multiprofessionellen Team ◼ langjährige Erfahrungen und umfassende Feldkenntnisse der Projektfachkräfte ◼ personelle Kontinuität in der Projektleitung, Team und Auftragsabwicklung. Die FOGS GmbH arbeitet als Mitglied der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) bei der Durchfüh- rung von Studien, wissenschaftlichen Untersuchungen sowie Evaluationen auf Basis der Standards dieser Fachgesellschaft.3 Standards wie Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Fairness und Genauigkeit sind wichtige Orientierungshilfen bei der Untersuchungsplanung und -umsetzung sowie Berichter- stattung. Im Folgenden werden – ausgehend von den oben dargestellten Vereinbarungen zur Spezifizierung des Auftrags und Aufgabenstellung – die von FOGS durchgeführten Arbeitsschritte im Einzelnen dargestellt. Einen Überblick gibt die folgende Abbildung: 2 Vgl. Hartung, S., Wihofszky, P. & Wright, M.T. (Hrsg.). (2020). Partizipative Forschung. Ein Forschungsansatz für Gesundheit und seine Methoden. Wiesbaden: Springer VS. 3 Vgl. Gesellschaft für Evaluation e. V. (DeGEval). (2002). Standards für Evaluation. Köln: DeGEval. Für die revidierte Fassung aus dem Jahr 2016 siehe: https://www.degeval.org/degeval-standards-alt/kurzfassung/ [letzter Abruf am 25.04.2019]. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 6 Abb. 1: Zeitplan und Umsetzung wissenschaftliche Begleitung und Evaluation im Zeitraum 2019 bis 2022 Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 7 Die Laufzeit des Projektvorhabens wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt im Herbst 2020 kostenneutral um ein halbes Jahr bis Ende 2022 verlängert, um den Verzögerungen u. a. infolge der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen. 2.1 Fachgespräch Suchtkoordination zur Bewertung des Drogenhil- fekonzepts Auf Anregung von FOGS fand zu Beginn der Evaluation und wissenschaftlichen Begleitung am 24. Juli 2019 ein Fachgespräch mit den Drogenbeauftragten/Suchtkoordinator*innen verschiedener deutscher Großstädte zum Entwurf des K ölner Drogenhilfekonzepts statt. Die teilnehmenden Ex- pert*innen aus den Städten Dortmund, Dresden, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Leipzig und Stuttgart erhielten vorab den Entwurfstext des Konzepts. FOGS unterstützte die städtische Suchtko- ordination bei der Planung des Fachgesprächs und übernahm die Moderation sowie die Dokumenta- tion der eintägigen Veranstaltung. Von den Teilnehme nden des Fachgesprächs wurde die partizipative Erarbeitung des Drogenhilfe- konzepts der Stadt Köln sehr begrüßt. Zugleich richteten sich kritische Rückmeldungen darauf, dass das geplante Drogenhilfekonzept nur den illegalen Drogenbereich in den Blick nehme und dass das Transtheoretische Modell wenig geeignet sei, eine umfassende kommunale Sucht- und Drogenhilfe- versorgung in den Blick zu nehmen. Die mangelnde Passung gelte insbesondere für Aspekte, die im Konzept noch weitgehend fehlen: Planung und Steuerung , Schnittstellen zu anderen Versorgungs- sektoren (Sozialpsychiatrie und Wohnungslosenhilfe) sowie (institutionelle und fallbezogene) Ver- netzung zwischen relevanten Akteuren. Bemängelt wurde zudem, dass es an der Formulierung über- greifender, möglichst operationalisierter und auf die Angebotsstrukturen ausgerichteter Ziele fehle – und damit verbunden auch an Indikatoren zur Erfolgsmessung. Die Expert*innen wiesen darauf hin, dass eine Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts nur auf der Basis definierter Ziele und Indikatoren erfolgen könne. Diese Einschätzung teilt e auch FOGS und plante daher eine stadtweite und im Austausch mit den Sucht- und Drogenhilfeträgern gemeinsam abgestimmte Zielentwicklung als einen ( wesentlichen und möglichst ersten) Arbeits- schritt der wissenschaftlichen Begleitung. Die sich aus dem Fachgespräch ergebenen inhaltlichen Anregungen wurden – in Verbindung mit Bezügen zum Masterplan Soziales des Dezernats V – ergänzend in die Einleitung und das Schluss- kapitel des Drogenhilfekonzepts eingefügt und wurden in der Folge insbesondere bei der Evaluation, Umsetzung und Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts berücksichtigt, u. a. durch die Schwer- punktsetzung auf die Unterstützung bei der Weiterentwicklung kommunaler Suchthilfeplanung und -steuerung. Der Fachaustausch wurde von den Teilnehmen den insgesamt als bereichernd erlebt und es wurde beschlossen, sich zukünftig jährlich zu treffen. Auch wenn die Beschränkungen der Corona -Pande- mie diese Planung erschwerten, so kam es in der Folge doch zu mehreren Austausch - bzw. Arbeits- treffen von Sucht- und Drogenkoordinator*innen mehrerer deutscher Großstädte, zuletzt im Novem- ber 2022 zum Thema Cannabis. 2.2 Projekt- und Begleitstruktur Zwischen dem FOGS-Projektteam und der Auftraggeberin wurde in der Anfangsphase eine Projekt- struktur abgestimmt und laufende Status- und Abstimmungsgespräche vereinbart. Dementsprechend tauschten sich Gesundheitsamt bzw. Sozialplanung des Dezernats V und FOGS regelmäßig aus , stimmten das Vorgehen ab und berieten sich insbesondere mit Blick auf die jeweils umzusetzenden Arbeitsschritte. Der Austausch umfasste neben der regelmäßigen Statusgespräche auch die laufende Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 8 Beratung des Gesundheitsamts. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Implementierung neuer Gre- mien und des neuen (Fach)Controllings, aber auch in konkreten Aufgaben zu spezifischen Themen wie der Erstellung eines Kurzkonzepts für einen Tagesaufenthalt in Neumarktnähe oder der Beratung bzgl. des neuen ASC-Konzepts. Aufgrund der Corona-Pandemie fand der Austausch vor allem tele- fonisch und per Videokonferenz statt. 2.2.1 Lenkungsgruppe Um den Prozess über alle für die Versorgung von sucht- und drogenabhängigen sowie suchtgefähr- deten Personen in Köln tätigen Bereiche aufzusetzen, wurde eine dementsprechend besetzte Len- kungsgruppe implementiert. Hier wirkten Vertreter*innen des Gesundheitsamts und des Dezernats V (Sozialplanung) sowie weiterer kommunaler Akteure (Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Amt für Kinder, Jugend und Familie) bzw. von verantwortlichen Leistungsträgern (Jobcenter Köln, Land- schaftsverband Rheinland – LVR) und FOGS mit. Die Lenkungsgruppe diente der Abstimmung und Beratung des Vorgehens der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation als auch der Koordina- tion einer ämterübergreifenden Zusammenarbeit in Bezug auf die Weiterentwicklung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe. Im Rahmen der mehr als dreijährigen Projektlaufzeit (Juli 2019 bis Dezem- ber 2022) wurden in der Lenkungsgruppe vor allem folgende übergreifende Themen erörtert bzw. Arbeitsschritte vorbereitet und abgestimmt: ◼ Implementierung eines (ämter- und behördenübergreifenden) kommunalen Abstimmungsgremi- ums („Steuerungsgremium Suchthilfe“) und Erstellung einer Geschäftsordnung für dieses Gre- mium ◼ Überlegungen zu (strategischen) Zielen für eine bedarfsbezogene Weiterentwicklung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe sowie für das Fördermittelmanagement des Dezernats V ◼ Entwicklung und Abstimmung relevanter Datengrundlagen und eines Dokumentationskonzepts für die Kölner Sucht- und Drogenhilfe ◼ Beratung des Gesundheitsamts zur Umsetzung des neuen Förderprogramms von Dezernat V ◼ Entwicklung einer Systematik/Gliederung zur Erstellung des Sachberichts für die Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger ◼ Planung und Durchführung vertiefender Bedarfserhebungen und -analysen ( Aufsuchendes Suchtclearing – ASC und Mobiler Medizinischer Dienst – MMD in Bezug auf die beiden Kran- kenwohnungen) ◼ Beteiligung der Zielgruppe im Rahmen eines Partizipativen Mappings mit Blick auf die E rfas- sung ausgewählter Hilfe- und Unterstützungsbedarfe ◼ Implementierung des „Beirats Suchthilfe“ (als Weiterentwicklung der Projektbegleitenden Ar- beitsgruppe – PAG [s. nächster Punkt] und Erstellung einer Geschäftsordnung für dieses Gre- mium ◼ Implementierung des partizipativen Gremiums „der direkte Draht“ mit Drogenkonsumierenden ◼ Inhaltliche Vorbereitung der beiden Fachgespräche mit der Kölner Politik am 16. Juni 2021 und 24. Oktober 2022 ◼ Diskussion des Abschlussberichts und der Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe. Die Lenkungsgruppe wurde kurz nach Auftragserteilung Ende August 2019 eingerichtet und traf sich bis Dezember 2022 zu insgesamt 17 Sitzungen, seit Ausbruch der Corona -Pandemie überwiegend Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 9 per Video. FOGS war dabei gemeinsam mit der Suchtkoordination des Gesundheitsamts für die Vor- bereitung, die inhaltliche Ausgestaltung und Moderation der Sitzungen zuständig und erstellte die Protokolle. Nachfolgend sollen sämtliche Termine aufgelistet und die inhaltlichen Schwerpunkte der jeweiligen Lenkungsgruppensitzungen kurz beschrieben werden: 1. 27.08.2019: Konstituierung der Lenkungsgruppe, Klärung Evaluationsgegenstand, Abstimmung der geplanten Arbeitsschritte 2. 19.11.2019: Bericht und Diskussion der Bestandsaufnahme Teil 1 (kommunale Interviews) 3. 22.01.2020: Steuerung und Kooperation in der Stadt Köln, Diskussion der Schaffung eines äm- ter- und behördenübergreifenden Steuerungsgremiums 4. 01.04.2020: Bericht und Diskussion der Bestandsaufnahme Teil 2 (Trägergespräche) 5. 08.06.2020: Bewertung zur Bedarfslage ausgewählter Aspekte des DHK anhand sekundärstatis- tisch ausgewerteter Daten der Stadt Köln 6. 24.08.2020: Operationalisierung der Ziele der zu evaluierenden Maßnahm en des Drogenhilfe - konzepts sowie Priorisierung mögliche r Bedarfsanalysen und Entwicklung daraus abgeleiteter Arbeitspakete 7. 17.11.2020: Informationsaustausch zu Ergebnissen der Projektarbeitsgruppe (PAG) mit den Trä- gern der Sucht- und Drogenhilfe sowie den Unterarbeitskreisen (UAK) sowie Abstimmung der geplanten Bedarfsanalysen 8. 02.02.2021: Vorstellung und Beratung der neuen Jahresberichtsstruktur und der Dokumentati- onsinstrumente sowie Vorstellung und Reflexion der ersten Ergebnisse zu weiteren Bedarfsana- lysen (ASC-Befragung) 9. 22.04.2021: Entwicklung und Abstimmung eines Entwurfs zur Geschäftsordnung für das ämter- und behördenübergreifende Steuerungsgremium Suchthilfe 10. 24.06.2021: Aktueller Arbeitsstand und erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe (AG) Daten Sucht- hilfe (hervorgegangen aus de n UAKs KDS und niedrigschwellige Hilfen ), Vorbereitung des Fachgesprächs der wissenschaftlichen Begleitung mit der Politik (am 28. Juni 2021), Fortfüh- rung von Bedarfsanalysen unter Einbezug der Zielgruppen sowie Stand der Umsetzung des För- derprogramms Dezernat V (derzeit niedrigschwellige Sucht- und Drogenhilfe) 11. 08.09.2021: Darstellung des Diskussionsstands (insbesondere zur Frage des Datenschutzes aus Sicht der Träger der Sucht- und Drogenhilfe) in der AG Daten Suchthilfe, Vorstellung relevanter Ergebnisse des Fachgesprächs mit der Politik und daraus sich ergebender Aufgaben der wissen- schaftlichen Begleitung (Beteiligung Betroffener an der Erhebung von Bedarfen vor allem mit Blick auf tagesstrukturierende- und Beschäftigungsangebote mittels Partizipativem Mapping) 12. 11.11.2021: Darstellung des aktuellen Stands der Datengrundlagen und der neuen Berichtsstruk- tur, Vorstellung eines Befragungsinstruments für den MMD, mit dem bestehende Zugangs- und Vermittlungshürden zu den beiden Krankenwohnungen für sechs Monate erfasst werden sollen, Präsentation von Zwischenergebnissen des Partizipativen Mappings) 13. 10.02.2022: Bericht zur Fertigstellung der Sachberichtsvorlagen für Beratungsstellen, nied- rigschwellige Angebote und Notschlafstellen inkl. der dazu erstellten Manuale und Excel-Tabel- len, Vorstellung einer Zwischenauswertung der bisher dokumentierten Zugangs - und Vermitt- lungshürden des MMD bzgl. der Krankenwohnungen, Präsentation der Ergebnisse des Partizi- pativen Mappings, Vorstellung eines Konzepts zur künftigen Gremienstruktur mit Blick auf die zukünftige Ausgestaltung von Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe 14. 31.03.2022: Vorstellung der Jahresplanung der wissenschaftlichen Begleitung, Fortsetzung der Diskussion zur künftigen Ausgestaltung der Gremienstruktur im Bereich Planung und Steuerung Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 10 (hier vor allem in Bezug auf den Entwurf einer Geschäftsordnung für den Beirat Suchthilfe) , Erörterung der finalen Ergebnisse der vertiefenden Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Kranken- wohnungen, Festlegung eines weiteren Fachgesprächs zwischen der Politik und der wissen- schaftlichen Begleitung, Konzeptvorstellung Situationsanalyse Teilhabe (Fallrekonstruktionen) sowie Bericht zu neueren Entwicklungen in der Sucht - und Drogenhilfe (u. a. kontrollierte Ab- gabe von Cannabis und Fachtagung Cannabis) 15. 11.08.2022: (statt des zunächst geplanten Termin s am 9. Juni 2022): Vorstellung und abschlie- ßende Diskussion der Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe , Präsentation der Ergebnisse im Hinblick auf die Krankenwohnungen, Gliederung und Themen des Abschlussberichts, aktueller Stand zu den Fallrekonstruktionen in Bezug auf Teilhabe/Beschäftigung/Tagesstruktur sowie zum Partizipationsgremium, Planung zweites Fachgespräch mit der Politik, Entwicklungen in der Kölner Sucht- und Drogenhilfe (aktueller Stand des Fördermanagements sowie Umsetzung Drogenkonsumräume) 16. 19.10.2022: Stand der Gremienarbeit (Beirat Suchthilfe, Steuerungs - und Partizipationsgre- mium), Ergebnisse der Bedarfsanalysen bzgl. Teilhabe (Fallrekonstruktionen), Planung Fachge- spräch mit der Politik am 24. Oktober 2022 und des Abschlussberichts; Austausch zu Entwick- lungen in der Sucht- und Drogenhilfe (Substitution, Cannabis) 17. 08.12.2022: Diskussion des Abschlussberichts und der Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe. Überlegung, die Lenkungsgruppe auch zukünftig beizube- halten, insbesondere um dem Steuerungsgremium zuzuarbeiten und es zu unterstützen. 2.2.2 Projektbegleitende Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppen Im Angebot von FOGS vom 3. Mai 2019 stellte die frühzeitige Konstituierung einer Projektbeglei- tenden Arbeitsgruppe (PAG) ein wichtiges Element zur Einbindung der Sucht- und Drogenhilfeträ- ger in den Prozess der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Drogenhilfekonzepts dar. Die Funktion der PAG sollte antragsgemäß zum einen darin bestehen, die Träger der Kölner Sucht- und Drogenhilfe partizipativ in den Prozess der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts einzubeziehen und zum anderen wesentliche Arbeitsschritte der Evaluation zu unterstützen sowie (Zwischen -)Er- gebnisse und daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen zu bewerten. Zudem sollte ihr die Aufgabe zukommen, die in der Lenkungsgruppe entwickelten, strategischen Ziele zur Weiterentwicklung des Kölner Sucht- und Drogenhilfesystem (s. o.) zu operationalisieren und dazu Indikatoren festzulegen. Entsprechend dieser Aufgabenstellung waren in der PAG vor allem folgende Akteure repräsentiert: Vertreter*innen der Stadt Köln ( Dezernat V/Sozialplanung, Gesundheitsamt, Amt für Soziales, Ar- beit und Senioren, Amt für Kinder, Jugend und Familie), Jobcenter Köln, Landschaftsverband Rhein- land sowie die Träger der kommunal geförderten Sucht4- und Drogenhilfeangebote sowie FOGS. FOGS unterstützte die Vorbereitung und die Moderation der Sitzungen und übernahm die Protokol- lierung. Anders als konzeptionell und zeitlich vorgesehen, konnte die konstituierende Sitzung der PAG auf- grund der Corona-Pandemie erst am 14. September 2020 durchgeführt werden. Im Mittelpunkt dieser Sitzung standen nach etwa gut einem Jahr Projektlaufzeit die Präsentation und Diskussion nachfol- gender Themen: Städtische (strategische) Ziele im Handlungsfeld „Gesundheit“, bisherig es Vorge- hen, Arbeitsschwerpunkte/Arbeitsstand und erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung, Be- wertung der Datenlage sowie Weiterentwicklung der Dokumentationsgrundlagen und -verfahren mit Blick auf die Sucht- und Drogenhilfe der Stadt Köln. 4 Im Hinblick auf die Erweiterung des Drogenhilfe- zu einem Suchthilfekonzept. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 11 Ein wesentliches Ergebnis der ersten PAG-Sitzung bestand darin, sich zeitnah mit der Verbesserung der Dokumentationsgrundlagen sowie der inhaltlichen Struktur künftiger Jahresberichte der Träger der Sucht- und Drogenhilfe zu beschäftigen. Hierzu wurde die Einrichtung von zwei Unterarbeits- kreisen (UAK) beschlossen, die sich thematisch beide mit der derzeitigen Struktur und den Inhalten der Dokumentation a) in Suchtberatungsstellen und b) bei niedrigschwelligen Hilfen (s. u.) ausei- nandersetzten. Beide UAK haben sich im Zeitraum von November 2020 bis Mai 2021 mehrfach getroffen und sich mit der Entwicklung der künftigen Dokumentationsgrundlagen (inkl. der Manuale dazu) und einer neuen Struktur für die Sachberichte befasst. Ende Mai 2021 wurden die beiden UAK in einer ersten gemeinsamen Sitzung zur „Arbeitsgruppe [AG] Daten Suchthilfe“ zusammengefasst, mit dem Ziel, die Diskussion der Dokumentationsgrundlagen und -verfahren in diesem Gremium fortzuführen. Die weiteren fünf Sitzungen der AG Daten Suchthilfe am 28. Juni 2021, am 04. Oktober 2021, am 19. Januar 2022, am 11. Mai 2022 und am 08 . November 2022 fokussierten sich insbesondere auf die neue Sachberichtsstruktur und die Implementierung eines neuen Procederes zum (Fach)Control- ling sowie den Einsatz und die stadtweite Auswertung des Deutschen Kerndatensatz Sucht (KDS). Diskutiert wurde ebenfalls die Einordnung der AG in die neue Gremienstruktur bzw. die Abgrenzung zum Beirat Suchthilfe. FOGS war beratend und moderierend an der Entwicklung beteiligt, erstellte Dokumentationsvorlagen, führte erste Auswertungen durch etc. Anknüpfend und bezugnehmend auf die Ergebnisse der AG Daten Suchthilfe fand die zweite Sitzung der PAG am 12. Mai 2022 statt. Im Mittelpunkt der Sitzung standen vor allem folgende Themen: Aktueller Sachstand der wissenschaftlichen Begleitung, Ergebnisse der von FOGS durchgeführten vertiefenden Bedarfsanalysen, Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung von Planung, Steu- erung und (Fach)Controlling der Kölner Sucht- und Drogenhilfe, Ergebnisse des Partizipativen Map- pings und geplante weitere Schritte zur Einbeziehung der Zielgruppe sowie Vorstellung eines Vor- schlags zur künftigen Gremienstruktur der Kölner Sucht- und Drogenhilfe, Entwurf einer Geschäfts- ordnung für den Beirat Suchthilfe. Am 22. Juni 2022 befasste sich eine Video-Konferenz der PAG mit der Umwandlung des Gremiums zum auf Dauer angelegten Beirat Suchthilfe und diskutierte den Entwurf einer Geschäftsordnung für das neue Gremium. In der vierten Sitzung der PAG am 11. August 2022 wurde – nach Eingang verschiedener Stellung- nahmen der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger – erneut der Entwurf der Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe erörtert und final abgestimmt. Zudem wurde ve reinbart, dass die Geschäftsord- nung sukzessive von den Vertreter*innen der Sucht- und Drogenhilfeträger sowie der Leitung des Gesundheitsamts unterschrieben wird. Mit dieser Sitzung beendete die PAG ihre Arbeit und der neu konstituierte Beirat Suchthilfe nahm seine Arbeit auf. An der folgenden Sitzung, der ersten des Beirats Suchthilfe, war FOGS als Gast beteiligt, insbeson- dere mit der Aufgabe, aus dem Partizipationsgremium und den Fallrekonstruktionen zur Situations- analyse im Bereich Teilhabe zu berichten. 2.3 Bestandsaufnahme und -analyse der Kölner Drogenhilfeange- bote Die Recherche zu und die Analyse ambulant/er, kommunal geförderter/n Sucht- und Drogenhilfean- gebote in der Stadt Köln sollten auftragsgemäß eine wesentliche Grundlage für die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation durch FOGS darstellen. Da das Drogenhilfekonzept 2020 und der Sucht- bericht 2016 bereits eine detaillierte Bestandsaufnahme der in der Stadt Köln vorhandenen Angebote enthält, wurde für diesen ursprünglich in der Ausschreibung vorgesehenen Arbeitsschritt keine Not- Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 12 wendigkeit mehr gesehen. Allerdings beinhaltet das Drogenhilfekonzept viele Annahmen zu Bedar- fen aus Sicht der an der Ausarbeitung beteiligten Akteure, die im Rahmen der Evaluation überprüft werden sollten und wurden. 1) Sekundäranalyse und Interviews mit relevanten kommunalen Akteuren Da ein wichtiges Ergebnis des kommunalen Fachgesprächs Suchtkoordination war, dass das Kölner Drogenhilfekonzept Fragen der Planung und Steuerung sowie Schnittstellen und Vernetzung zu bzw. mit anderen Versorgungssektoren nicht bzw. zu wenig thematisiert, wurden – auch mit Blick auf die eingangs erwähnte veränderte Schwerpunktsetzung des Auftrags durch Dezernat und Amt – durch FOGS in den ersten sechs Monaten der Projektlaufze it eine Sekundäranalyse und qualitative Inter- views mit relevanten kommunalen Akteuren vorrangig zur aktuellen Umsetzung von Planung, Steu- erung und (Fach)Controlling im Hinblick auf die Sucht- und Drogenhilfe durchgeführt. Die Materi- alsammlung und darauf aufbauend die Sekundäranalyse (im Zeitraum von 3. Quartal 2019 bis etwa 2. Quartal 2020) umfasste vor allem: ◼ Recherchen im Ratsinformationssystem der Stadt Köln und im Internet ◼ Erfassung und Auswertung relevanter städtischer Dokumente zur Finanzierung, Planung und Steuerung von Hilfen/Angeboten der Sucht - und Drogenhilfe (Berichte, Verwendungsnach- weise, Protokolle) ◼ Unterlagen zu wichtigen Gremien im Sucht- und Drogenbereich ◼ Daten der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger ◼ Vergleiche klient*innenbezogener Daten aus dem Kerndatensatz Sucht des Landes Nordrhein- Westfalen (NRW) und der Stadt Köln. Die von FOGS zu Fragen der kommunalen Planung, Steuerung und des (Fach)Controllings durch- geführten Gespräche mit den kommunalen Akteuren fanden vorrangig bis Ende 2019 statt. Dabei waren die leitfadengestützten Interviews vor allem auf folgende Aspekte ausgerichtet: Art und Höhe der Finanzierung/Förderung von Hilfen/Angeboten der Sucht- und Drogenhilfe, Steuerungs- und (Fach)Controlling-Ansätze der kommunalen Ämter, Planungsverfahren zu Implementierung (neuer) Hilfen/Angebote, Gremien bzw. Arbeitsgruppen, die zu Planungs- bzw. Steuerungszwecken im Be- reich der Sucht- und Drogenhilfe genutzt werden, (ämter- und behördenübergreifende) Abstimmung der Planung und Steuerung von Hilfen/Angebote für sucht- und drogenabhängige Personen. In die Interviewreihe wurden – nach Absprache mit dem Gesundheitsamt – Vertreter*innen folgender Or- ganisationen, Ämter bzw. Organisationsbereiche einbezogen: ◼ Frau Brünner, Frau Dr. Bokhof (Sucht- und Psychiatriekoordination Gesundheitsamt) ◼ Herr Richter (Finanzen/Controlling Gesundheitsamt) ◼ Frau July (Reso-Dienste, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren) ◼ Frau Kuna (Jobcenter Köln) ◼ Frau Rothe (Amt für öffentliche Ordnung) ◼ Herr Bathen, Frau Baars (Amt für Kinder, Jugend und Familie) ◼ Herr Peters, Herr Zimmermann (Landschaftsverband Rheinland – LVR) ◼ Frau Schmieder (LVR). Ergänzend zu den Gesprächen führte FOGS eine (teilstandardisierte) schriftliche Befragung der für das Projekt relevanten kommunalen Ämter zu den o. g. Dimensionen durch. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 13 Auf Basis der verschiedenen Erhebungen nahm FOGS vor allem mit Blick auf Planung, Steuerung und das (Fach)Controlling einen IST-SOLL-Vergleich zu Zielen/Leitlinien, Verfahren/Instrumenten, ämterübergreifender Kooperation, Gremien, Dokumentation und (Fach)Controlling sowie eine Be- wertung vorliegender KDS-Daten im (NRW-)Vergleich vor. Zudem wurden die Befragungen auch dazu genut zt (datenbasierte) Hinweise zur Bedarfsgerechtigkeit des vorhandenen Angebotsspekt- rums im Bereich der Drogenhilfe abzuleiten bzw. aktuelle und künftige Bedarfe einzuschätzen. Die Ergebnisse dieses ersten Teils der Bestandsaufnahme (Planung, Steuerung, [Fach]Controlling) wurden für die Lenkungsgruppe aufbereitet und dort am 19. November 2019 präsentiert (vgl. Anhang A). 2) Interviews mit Vertreter*innen der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger Als nächster Schritt der Bestandsaufnahme standen überwiegend im ersten Quartal 2020 Interviews mit Vertreter*innen der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger sowie mit Mitarbeitenden des Gesund- heitsamts an. Die Gespräche wurden entweder als Einzelinterview oder als Fokusgruppen durchge- führt und thematisierten insbesondere folgende Aspekte: Bewertung des Drogenhilfekonzepts, (mög- liche) Ziele der Kölner Sucht- und Drogenhilfe (hilfesystembezogen) des Drogenhilfekonzepts, Ein- schätzung der Bedarfsgerechtigkeit des Kölner Sucht- und Drogenhilfesystems sowie Bewertung von Planung und Steu erung aus Sicht der Sucht- und Drogenhilfe. An den Interviews waren folgende Akteure beteiligt: ◼ Aidshilfe Köln e. V. ◼ Alexianer Köln GmbH, „Brücke zur Arbeit“ ◼ Aufsuchendes Suchtclearing – ASC (Gesundheitsamt) ◼ KJSA e. V., Auf Achse, B.O.J.E. ◼ Drogenhilfe gGmbH ◼ FABA e. V. ◼ Mobiler medizinischer Dienst – MMD (Gesundheitsamt) ◼ Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. (SkF) ◼ Sozialdienst Katholischer Männer Köln (SKM) ◼ Spiritaner-Stiftung, Notel Köln ◼ Vision e. V. Diese Ergebnisse des zweiten Teils der Bestandsaufnahme wurden für die Lenkungsgruppe aufbe- reitet und am 1. April 2020 dort präsentiert (vgl. Anhang B). 2.4 Vertiefende Analyse von (ausgewählten) Bedarfslagen des Köl- ner Drogenhilfesystems Wie mit dem Gesundheitsamt abgestimmt, sollten die Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme (Teil 1 und 2) zunächst durch einen weiterführenden sekundäranalytischen Blick auf beobachtete Bedarfs- lagen im Bereich der Drogenhilfe ergänzt und vertieft werden. Die Lenkungsgruppe entschied, den Fokus dabei auf die Bewertung von Bedarfslagen zu richten, bei denen im Drogenhilfekonzept eine weitere Prüfung (durch die Evaluation) dokumentiert ist. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 14 Tab. 1: Offene Bedarfsaussagen aus dem Drogenhilfekonzept Hierzu wurden im Frühjahr 2020 nach Abstimmung in der Lenkungsgruppe zunächst die FOGS vor- liegenden statistischen Daten systematisch gesichtet und analysiert. Die beteiligten Ämter sollten zudem weitere, schon vorhandene Daten zur Verfügung stellen. Bearbeitet wurden jeweils folgende Fragestellungen: ◼ Welche Daten gibt es zu den im DHK genannten Bedarfslagen? ◼ Was sagen die Daten jeweils zu den Bedarfslagen aus? ◼ Wie ist die Qualität der analysierten Daten mit Blick auf die Bedarfslagen zu bewerten? Anknüpfend an die Ergebnisse der Sekundäranalyse vorliegender Daten zum Kölner Sucht- und Dro- genhilfesystem wurden darüber hinaus von FOGS noch folgende vertiefende Erhebungen zur Ana- lyse ausgewählter Bedarfslagen durchgeführt: Bedarfsaussagen/Maßnahmen/Ziele im Drogenhilfe- konzept im Drogenhilfekonzept an die Evaluation de- legierte Aufgaben Frühzeitiges Erkennen von Problemsituationen in evtl. unterversorgten Sozialräumen durch die Verwaltung Prüfung unter Einbezug der Erfahrungen des ASC Erreichbarkeit von Safer-Use-Utensilien in der Nähe po- tenzieller Konsumorte Überprüfung des konkreten Bedarfs Niedrigschwellige, temporäre Übernachtungsmöglich- keiten mit und ohne Betreuung für wohnungslose Drogen- abhängige stehen bedarfsgerecht zur Verfügung Überprüfung des konkreten Bedarfs Barrierefreie Wohnmöglichkeiten für somatisch kranke drogenabhängige Männer und Frauen mit Krankschrei- bung stehen bedarfsgerecht zur Verfügung Überprüfung des konkreten Bedarfs Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung al- ler drogenabhängigen wohnungslosen Menschen in Köln Erforderlicher Umfang (Bedarf) wird geprüft Vorhalten eines bedarfsgerechten Aufsuchenden Suchtclearings in der Kölner Innenstadt, Chorweiler, Meschenich, Mülheim und Kalk Überprüfung Reduzierung der gesundheitlichen und sozialen Folgen des Drogenkonsums für Drogenabhängige in Köln durch eine ausreichende Anzahl an Substitutionsplätzen zur medizinischen Behandlung Überprüfung des Bedarfs Reduzierung der Wartezeiten und zeitnahe Therapiever- mittlung Klärung IST-Situation und Handlungsempfeh- lungen Unterstützung und Beratung für suchtbelastete Familien Bedarfsanalyse Verbesserung der Betreuung von Konsument*innen von Amphetamin und Partydrogen Bedarfsanalyse Sozialräumlich ausgewogene Verteilung der Beratungs- stellen Situationsanalyse Unverzüglicher Beginn PSB Prüfung IST-Situation und Handlungsempfeh- lungen Ausreichend niedrigschwellige Wohnangebote Bedarfsanalyse zu Dauerwohnplätzen Niedrigschwelliger Zugang zu AGH für erwerbsfähige Drogenabhängige Situationsanalyse und Beleuchtung Schnittstel- len Aufsuchende Hilfe in unversorgten Sozialräumen Situationsanalyse Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 15 ◼ Vergleich vorliegender (Struktur-)Daten zu (ausgewählten) Angeboten der Kölner Sucht- und Drogenhilfe (Notschlafstellen, Krankenwohnungen, niedrigschwelligen Beschäftigungsangebo- ten inkl. AGH und Wohnprojekten) zwischen der Sta dt Köln und anderen Großstädten (Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg und Stuttgart) ◼ Systematische Auswertung von Daten der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger zu Betreuten Wohnangeboten, Notschlafstellen, Krankenwohnungen und niedrigschwellige Beschäftigun gs- angeboten inkl. AGH ◼ Schriftliche standardisierte Befragung drogenabhängiger Personen durch den ASC u. a. zu den Themen bzw. Bedarfen im Bereich Wohnen sowie zu Tagesstruktur und Beschäftigung, Ende 2020. Erreicht wurden 16 Personen ◼ Qualitative Befragung des MMD im Februar 2021 mit den Themenschwerpunkten: Bedarfe dro- genabhängiger Personen, Hürden/Barrieren in Bezug auf die Nutzung des MMD, zusätzlicher Bedarf an Sprechzeiten des MMD, Möglichkeiten der Anschlussversorgung sowie Hürden/Bar- rieren in Bezug auf die Nutzung von Krankenwohnungen ◼ Beim MMD wurde zudem eine schriftliche Erhebung von Hürden für Vermittlungen in Kran- kenwohnungen angeregt. Zwischen Oktober 2021 und April 2022 dokumentierten die Fach- kräfte für knapp 50 Fälle Daten und Vermittlungshürden. ◼ Anknüpfend an Erfahrungen von FOGS in vergleichbaren Projekten in anderen Großstädten und an die Akzentsetzung im ersten Fachgespräch mit der Politik (s. nächster Punkt) wurde im No- vember 2021 ein partizipativer Forschungsansatz umgesetzt und drei sog. Mapping-Workshops mit (ehemaligen) drogengebrauchenden Personen durchgeführt. Die Vorgehensweise orientierte sich an „Community Mapping“ und lädt zu Diskussionen entlang von Visualisierungen be- stimmter (Sozial-) Räume ein. 5 Diese Workshops mit Szeneangehörigen fokussierten auf die Sozialräume Neumarkt, Kalk und Chorweiler . Der Zugang zur Zielgruppe erfolgte vor allem durch den ASC, Vision e. V. und über die Streetwork der GAG Immobilien AG – erreicht wur- den insgesamt 14 Personen. Das Ziel der Mappings bestand vor allem darin, (Bedarfs-)Einschät- zungen direkt von den Betroffenen zu erfassen und diese im Sinne eines partizipativen Vorge- hens am Analyse- und Planungsprozess zu beteiligen. ◼ Schließlich wurde eine Situationsanalyse mit Schwerpu nkt Beschäftigung/Teilhabe umgesetzt, genutzt wurde hierfür der Produktionsnetzwerk-Ansatz6. Mittels Fallrekonstruktionen wurden in insgesamt fünf mehrstündigen Treffen zwischen Juni und November 2022 Situation, Vorge- hen, Zusammenwirken und Probleme in drei Einzelfällen systematisch betrachtet und analysiert und Handlungsbedarfe abgeleitet. An den Treffen nahmen insgesamt 19 Praktiker*innen von mehreren Hilfeeinrichtungen (Beschäftigungsprojekte, Substitutionsambulanz, PSB, niedrig - schwellige Hilfen) sowie von Jobcenter, Sozialamt und Gesundheitsamt teil. FOGS gewann mit Unterstützung der Lenkungsgruppenmitglieder Teilnehmende für das Vorhaben, informierte in einer digitalen Kick-Off-Veranstaltung (22.06.2022) zum Vorgehen, organisierte Räume, berei- tete die vier weiteren Präsenz-Sitzungen (30.08., 20.09., 20.10. und 21.11.2022) vor, moderierte und dokumentierte die Veranstaltungen. 5 Vgl. Hartung, S., Wihofszky, P. & Wright, M. T. (Hrsg.). (2020). Partizipative Forschung. Ein Forschungsansatz für Gesundheit und seine Methoden. Wiesbaden: Springer VS.; Klaus, L., Dichtl, A., Padberg, C. & Zielinski, A. (2020). Workshop Partizipatives Mapping in Frankfurt. „Was ist unser ideales Viertel“. Sichtweisen von Drogenkonsumierenden im Frankfurter Bahnhofsviertel. Frankfurt am Main: Center for Drug Research und Institut für Suchtforschung der Goetheuniversität Frankfurt; Germes, M., Klaus, L., Guarascio, F. & Hergesell, C. (2020) Berliner Partizipativer Mapping -Workshop „Was ist unsere ideale Stadt als Drogen -nut- zer*innen?“ Durchgeführt in Kooperation der Projekte DRUSEC (Drugs and Urban Security) und NUDRA (Netzwerk zum Umgang mit Drogen und Alkohol im öffentlichen Raum); siehe: https://drogenalternativeplanung.wordpress.com, zuletzt abgerufen 31.08.21; 6 Vgl. Reis, C. et al. (2 010). Produktionsnetzwerke und Dienstleistungsketten. Neue Ansätze nachhaltiger Unterstützungsstrukturen für Alleinerziehende. Hrsg. vom BMFSFJ. Berlin. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 16 (Zwischen-)Ergebnisse der verschiedenen Erhebungen wurden von FOGS in Form ausführlicher Prä- sentationen aufbereitet und zusammenfassend in Lenkungsgruppentreffen vorgestellt. 2.5 Fachgespräche mit der Politik In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurden im Projektverlauf zwei Fachgespräche mit der Po- litik geführt. Im Rahmen des ersten Fachgesprächs ( 28. Juni 2021 ) wurden insbesondere folgende Themen mit Vertreter*innen der Kölner Politik besprochen: Ergebnisse des Workshops mit den Suchthilfe-Planer*innen verschiedener Großstädte zur fachlichen Ausrichtung des Drogenhilfekon- zepts, Stärken und Schwachstellen von Planung und Steuerung der Sucht und Drogenhilfe, weitere Arbeitsschritte der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation. Seitens der Politik wurde im Fach- gespräch der Wunsch an FOGS herangetragen, auch Betroffene in die Bewertung der Hilfen und Angebote der Kölner Sucht- und Drogenhilfe einzubeziehen. FOGS griff die Anregung auf und be- zog Drogenkonsument*innen im Rahmen eines sog. Partizipativen Mapping s (vgl. Kapitel 2.4 und 3.2.4) in die Erhebung aus ihrer Sicht relevanter Hilfe- und Unterstützungsbedarfe ein. Im Rahmen des zweiten Fachgesprächs (24. Oktober 2022) wurden insbesondere wesentliche Ergeb- nisse der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Drogenhilfekonzepts sowie die bisher umgesetzten Maßnahmen vorgestellt und mit Blick auf das weitere Vorgehen in der Stadt Köln um- fassend diskutiert. 3 Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung 3.1 Ergebnisse von Bestandsaufnahme und -analyse (Teil 1 und 2) Der im Zeitraum von Juli bis November 2019 von FOGS durchgeführte 1. Teil der Bestandsaufnah- me und -analyse (Sekundäranalyse ausgewählter Dokumente sowie leitfadengestützte Interviews mit kommunalen Mitarbeitenden) wurde insbesondere mit Blick auf die Umsetzung von Planung, Steu- erung und Controlling im Bereich der Kölner Sucht- und Drogenhilfe qualitativ ausgewertet und in einem IST-SOLL-Vergleich zusammengefasst. Grundlage und Bezugsrahmen für den Vergleich wa- ren vor allem aus der Fachdiskussion und der Praxis abgeleitete Bewertungskriterien. Zum damali- gen Zeitpunkt fanden in der Stadt Köln verschiedene Entwicklungen statt, die insgesamt die Pla- nungs-, Steuerungs- und (Fach)Controlling-Verfahren im Bereich der Sucht- und Drogenhilfe beein- flussten und insofern von FOGS zu berücksichtigen waren. Im Einzelnen betraf dies vor allem fol- gende Handlungsfelder: ◼ Durchführung einer Verwaltungsreform in der Stadt Köln #wirfürdiestadt ◼ Umsetzung eines integrierten Managements: Steuerungsstruktur des Dezernats für Soziales, Ge- sundheit und Wohnen 7 sowie seiner Ämter (Weiterentwicklung des Projekts „Zielorientierte Führung und Steuerung“) ◼ Leitziele des Dezernats für Soziales, Gesundheit und Wohnen im Transparenzbericht aus dem Jahr 2018 ◼ Masterplan des Dezernates für Soziales, Gesundheit und Wohnen ◼ Entwicklung eines ziele- und indikatorengestützten Förderprogramms. 7 Damals Dezernat für Soziales, Umwelt. Gesundheit und Wohnen. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 17 Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse des im Herbst 2019 aus den Erhebungen abgelei- teten IST-SOLL-Vergleichs in tabellarischer Form gebündelt vorgestellt – getrennt nach verschiede- nen Dimensionen: Tab. 2: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Ämterübergreifende Kooperation IST SOLL (Regelmäßig stattfindende) Leitungsrunde auf der Ebene Dezernat V. Anlassbezogene (punktuelle) Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes, des Amts für Soziales, Ar- beit und Senioren (ResoDienste Köln), des Amts für Kinder, Jugend und Familie sowie des Jobcen- ters ausgehend i. d. R. von der Suchtkoordination. Regelhafter und strukturierter Austausch zwischen den für Suchtprävention sowie Sucht- und Drogen- hilfe zuständigen städtischen Ämtern; Federfüh- rung durch das vorrangig für die Drogenhilfe zu- ständige städtische Amt. Tab. 3: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Fachliche Ziele/Leitlinien IST SOLL Kölner Suchtbericht 2016: Beschreibung übergrei- fender Ziele und Schwerpunkte der Sucht- und Drogenhilfe. Masterplan des Dezernats V: Darstellung des grundsätzlichen Steuerungs- und Planungsver- ständnis der Stadt Köln mit Blick auf sechs Hand- lungsfelder; daraus Ableitung von Visionen, (stra- tegischen) Zielen und Maßnahmen. Für die Sucht- und Drogenhilfe ist vor allem das Handlungsfeld „Gesundheit“ mit den darauf bezo- genen (strategischen) Zielen wie u. a. „Menschen sind vor Gesundheitsgefahren geschützt; übertrag- bare Krankheiten sind bekämpft“ relevant. Das Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln: Das Konzept nimmt Bezug auf den Masterplan und be- schreibt in sehr begrenzter und allgemeiner Form künftig anzustrebende Ziele der städtischen Dro- genhilfe. Systematische Erarbeitung aus der Fachdiskus- sion abgeleiteter (messbarer) Ziele als Bezugsrah- men für die Weiterentwicklung von Planung, Steu- erung und (Fach)Controlling der Sucht- und Dro- genhilfe; der Zielbildungsprozess sollte federfüh- rend durch das zuständige Amt gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe erfolgen. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 18 Tab. 4: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Verfahren/Instrumente der Steuerung und des (Fach)Controllings IST SOLL Mittelvergabe und -prüfung im Sinne eines Finanz- controllings erfolgt auf Basis von Trägeranträgen (inkl. Konzepte), Verwendungsnachweisen und Kurzberichten durch das Sachgebiet Haushalt, Controlling, Vergabe und Zuschussangelegenhei- ten; anlassbezogen finden dazu Gespräche mit den Sucht- und Drogenhilfeträgern statt. Für das (Fach)Controlling im Gesundheitsamt ist formal die Suchtkoordination zuständig, konnte je- doch aufgrund der personellen Situation bisher nicht umfassend durchgeführt werden. Zukunft: Aufbau eines (ämterübergreifenden) För- dermittel-Managements durch das Dezernat V und das Büro der Oberbürgermeisterin. Zielführende und in vielen Großstädten erfolgreich praktizierte Verfahren/Instrumente der Steuerung und des integrierten (Finanz- und Fach)Control- lings in der Sucht- und Drogenhilfe sind: • Ziel-/Leistungsvereinbarungen o. a. leistungs- bezogene Finanzierungsformen. • Erstellung von Leistungsdokumentationen. • Erfassung und systematische Auswertung ein- heitlich dokumentierter Daten der Klient*innen i. d. R. auf Basis des Kerndatensatz Sucht (KDS). • Erstellung und systematische Auswertung standardisierter/vergleichbar aufgebauter Sach- bzw. Jahresberichte der Träger der Sucht- und Drogenhilfe. • Jährliche Statusgespräche auf Basis von Sach- bzw. Jahresberichten. Tab. 5: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Gremien/Arbeitsgruppen IST SOLL • Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG): Verbesserung der fachlichen Zusammenarbeit (Vernetzung/Kooperation), gegenseitige Infor- mation und Beratung, fach- und trägerüber- greifende Analyse der Versorgung und Erar- beitung von Vorschlägen ihrer Weiterentwick- lung; träger- und einrichtungsübergreifende Zusammensetzung inkl. Angehörige und Be- troffene. • Arbeitskreis (AK) Sucht der PSAG: Regelmä- ßiger fachlicher Austausch sowie Fortbildung zu unterschiedlichen Themen; Mitglieder sind Fachkräfte der Sucht- und Drogenhilfe sowie der Suchtselbsthilfe. • Dienstagsrunde: Gremium zum Erfahrungs- und Informationsaustausch im Bereich illega- ler Drogen zwischen Verwaltung, Ordnungs- behörden und Trägern der Sucht- und Dro- genhilfe. • Netzwerk Drogen: Abstimmung ordnungspoli- tischer und gesundheitlicher Handlungsbe- darfe mit Blick auf die Bürgerschaft der Stadt zwischen Polizei, Gesundheits- und Ord- nungsamt sowie Kölner Verkehrsbetriebe (KVB). Die Gremien sind vorwiegend auf Informations- und Erfahrungsaustausch und kaum auf Planung und Steuerung der Sucht- und Drogenhilfe ausge- richtet. • Steuerungs- und Planungsgremium, das sich datengestützt und regelhaft mit der bedarfsge- rechten Weiterentwicklung der Angebotsstruk- turen im Bereich der Sucht- und Drogenhilfe beschäftigt; Zusammensetzung des Gremi- ums: relevante Ämter der Stadt, Träger der Sucht- und Drogenhilfe, Selbsthilfe/Betroffene; die Geschäftsführung des Gremiums sollte in Abhängigkeit von Aufgaben und Zuständigkeit definiert werden. • Aufbau eines Sucht- und Drogenhilfeverbunds o. ä. aller Träger. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 19 Tab. 6: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Einheitliche Dokumentation und Auswertung/Diskussion der Da- ten IST SOLL • Dokumentation auf Basis des KDS – bei ei- nem Teil der Sucht- und Drogenhilfeträger. • KDS-F (früher KDS-K) aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 liegen vor (2018 allerdings ohne die Daten der Kölner Sucht- und Dro- genhilfe).8 • Der KDS-F bzw. KDS-K weist bezogen auf ei- nige relevante Items viele Missings auf. • KDS-E liegt der Kommune nicht vor. • Szenebeobachtungen durch den ASC. • Weitere Statistiken zu Inanspruchnahme: Konsumraum, MMD. • Systematische und umfassende Auswertung des KDS (auch E) zu Planungs- und Steue- rungszwecken (datengestützte Bedarfs- und Bestandsanalysen) sowie zur Zielüberprüfung. • Nutzung der KDS-Daten - zu kommunaler Gesundheits- und Sozial- berichterstattung - zur Qualitätssicherung der Träger und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe - zur einheitlichen/standardisierten Erstel- lung von Jahres- bzw. Sachberichten der Träger und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe - zu jährlichen Status- bzw. Planungsge- sprächen mit den Trägern und Einrichtun- gen der Sucht- und Drogenhilfe im Rah- men eines (Finanz- und Fach-)Control- lings. Anknüpfend an den IST-SOLL-Vergleich wurden im zweiten Teil der Bestandsaufnahme und -ana- lyse, leitfadengestützte Interviews und Fokusgruppen mit überwiegend leitenden Mitarbeitenden der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger durchgeführt. Dabei zielten die Gespräche sowohl auf eine Be- wertung der Erstellung des Drogenhilfekonzepts (Beteiligung, Struktur und theoretische Grundlagen, Ziele) als auch auf E inschätzungen zur Bedarfsgerechtigkeit des Sucht- und Drogenhilfesystems (Angebotsspektrum, Zielgruppenerreichung, Bedarfe) sowie auf die Rolle der Stadt im Hinblick auf die Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe. Nachfolgend werden wesentliche Ergebnisse der im ersten Quartal 2020 geführten Gespräche zusammenfassend dargestellt: ◼ Erstaunlicherweise war nicht allen Interviewten d er Sucht- und Drogenhilfeträger das Drogen- hilfekonzept bekannt. ◼ Sofern bekannt, wird d as Drogenhilfekonzept von fast allen Interviewten nicht als „Konzept“ i. e S., sondern eher als Bestandsaufnahme verstanden. ◼ Von einem größeren Teil der Interviewten wurde d er Prozess der Erstellung des Drogenhilfe- konzepts mit Blick auf die damit zu erreichenden Ziele und die Vorgehensweise als intransparent wahrgenommen. ◼ Überwiegend kritisch wurde angemerkt, dass in der Leitung und Moderation der Workshops keine personelle Kontinuität seitens des Gesundheitsamts gewährleistet war. ◼ Generell wurden mehr Planung und Steuerung durch die Stadt sowie ein ämterübergreifend bes- ser abgestimmtes Handeln gewünscht. ◼ Die theoretische Grundlage des Drogenhilfekonzepts (das Transtheoretische Modell) wurde von vielen Interviewten mit Blick auf die Weiterentwicklung des Drogenhilfe systems kritisch hin- terfragt. 8 Seit 2020 bedient auch die Diakonie Köln und Region den KDS. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 20 ◼ Aus Sicht de s überwiegenden Teils der Interviewten wurden die im Drogenhilfekonzept ver- schriftlichten Bedarfsaussagen nicht aus der Empirie abgeleitet, sondern i. d. R. auf Praxiserfah- rungen der beteiligten Akteure zurückgeführt, z. T. wurden sie auch als „Wunschkonzert“ cha- rakterisiert. ◼ Das Kölner Hilfesystem für illegal drogenabhängige Personen wird insgesamt als differenziert und als überwiegend bedarfsgerecht eingeschätzt. Dabei werden insbesondere ASC und MMD als wichtige und besondere Angebotsbausteine der Kölner Drogenhilfe bewertet. ◼ Gleichwohl werden Angebotsdefizite insbesondere in folgenden Bereichen gesehen: Konsum- räume, niedrigschwellige Wohnmöglichkeiten und ebensolche Beschäftigungsangebote. Aus Sicht von FOGS kann mit Blick auf die Ergebnisse der verschiedenen Erhebungen übergreifend konstatiert werden, dass die vorliegenden (statistischen) Daten weder eine belastbare Bewertung der im Drogenhilfekonzept formulierten „Ziele und Maßnahmen“ noch eine empirische Überprüfung der dort getroffenen Bedarfsaussagen ermöglichen (s. dazu auch Kap. 3.2). Zudem zeigt e sich in den Interviews, dass die Sucht - und Drogenhilfeträger das Drogenhilfekonzept insgesamt eher als eine Art Bestandsaufnahme einschätzten und sich eine Weiterentwicklung in Richtung eines „ echten“ zukunftsweisenden und zielgeleiteten Konzepts wünschten. Zugleich konnten sie selbst kaum Ziele formulieren. Des Weiteren wurde deutlich, dass sich die Berichterstattung der Dienste und Einrichtungen gegen- über den kommunalen Ämtern, die Sucht- und Drogenhilfeangebote finanzieren bzw. fördern, sehr (stark) unterscheidet und insgesamt nicht geeignet ist, Transparenz zum Hilfegeschehen herzustellen. Außerdem wurde auch hier auf Defizite in der Versorgung drogenabhängiger Personen und auf Handlungsbedarfe hinsichtlich der Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe hin- gewiesen, u. a. bezüglich ◼ Zieldefinitionen ◼ ämterübergreifender Abstimmung, insbesondere an der Schnittstelle Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie Gesundheitsamt ◼ transparenter (einheitlicher) Berichterstattung ◼ der Datengrundlagen für Planungs- und Steuerungszwecke (auch sozialräumlich) ◼ der fallbezogenen Datenerfassung mittels des Deutschen Kerndatensatzes Sucht (KDS). In den Gesprächen wurde n des Weiteren „verhärtete Fronten“ zwischen der kommunalen Verwal- tung – vor allem Gesundheitsamt und Sozialdezernat – und den Sucht- und Drogenhilfeträgern er- kennbar. Trägerseitig wurde ein dezernats- und ämterübergreifendes Handeln angemahnt. Ge- wünscht wurde deshalb ein neuer Anlauf in Bezug auf die Entwicklung einer gemeinsamen Arbeits- struktur von Sucht- und Drogenhilfeträgern sowie (allen relevanten) städtischen Ämtern ( inkl. Job- center und LVR) unter Moderation von FOGS. In Verbindung damit zeigten die Träger Bereitschaft, mehr Daten zu dokumentieren, am liebsten in vergleichbarer Weise für die verschiedenen Ämter/Ak- teure. Trotz dieser z. T. kritischen Anmerkungen der Sucht- und Drogenhilfeträger zeigte die Bestandsauf- nahme und -analyse (Teil 1 und 2) aber auch, dass die Stadt Köln – auch im Vergleich zu anderen Großstädten – weitgehend über ein qualitativ gutes und differenziertes Hilfesystem für drogenabhän- gige Personen verfügt – wenn auch mit punktuellen Entwicklungsbedarfen (Angebote am Wochen- ende, Drogenkonsumräume, niedrigschwellige Maßnahmen und Beschäftigungsangebote). Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 21 3.2 Ergebnisse der vertiefenden Bedarfsanalysen 3.2.1 Sekundäranalyse zu Zielen und Meilensteinen des Drogenhilfe- konzepts sowie zu Grundlagen von Planung, Steuerung und Con- trolling Im Rahmen der vertiefenden Bedarfsanalyse wurden von FOGS in einem weiteren Arbeitsschritt alle relevanten Statistiken und Dokumente m it Blick auf die im Drogenhilfekonzept der Stadt Köln be- schlossenen Ziele und Meilensteine sowie die Grundlagen von Planung, Steuerung und (Fach)Con- trolling umfassend untersucht. Die Ergebnisse der darauf bezogenen umfassenden Sekundäranalyse und die sich daraus ergebenden Empfehlungen wurden ein einer Tabelle zusammengefasst (s. An- hang C). Wie aus der Sekundäranalyse hervorgeht, kann eine datengestützte Bewertung der Ziele des Drogen- hilfekonzepts sowie der dort getroffenen Bedarfsaussagen kaum vorgenommen werden. Der Mangel an aussagekräftigen Daten, den die Untersuchung offenlegt, verweist auf die Notwendigkeit, belast- bare Datengrundlagen zu schaffen und Maßnahmen in Angriff zu nehmen, um eine ämter- und be- hördenübergreifende Planung, Steuerung und ein angemessenes (Finanz- und Fach-)Controlling im Bereich der Sucht- und Drogenhilfe in der Stadt Köln umzusetzen (s. dazu im Einzelnen Kap. 3.3.2). Aus diesem Grund wurde anknüpfend an die verabredete Neuausrichtung der wissenschaftlichen Begleitung in der ersten Projektphase in der Lenkungsgruppe vereinbart, im Weiteren folgende er- gänzende Arbeitsschritte durchzuführen: ◼ Großstädte-Vergleich ausgewählter Strukturdaten ◼ Befragung von ASC und MMD ◼ Weiterentwicklung der Datengrundlagen, der Berichterstattung und des (Fach)Controllings ◼ Einbeziehung der Betroffenen in den Analyse-Prozess ◼ Institutionelle Weiterentwicklung der Planungs- und Steuerungsgremien. 3.2.2 Großstädte-Vergleich ausgewählter Strukturdaten Wie oben bereits dargestellt, lagen den vertiefenden Bedarfsanalysen neben einem Vergleich ausge- wählter Strukturdaten von Angeboten der Drogenhilfesysteme verschiedener Großstädte (auf Basis der im Jahr 2020 vorliegender Daten), die Ergebnisse einer umfassenden Sekundäranalyse relevanter Dokumente sowie qualitative und quantitative Erhebungen zu Grunde. Nachfolgend sollen zunächst – trotz der generellen Schwierigkeit, Angebots- und Hilfestrukturen für drogenabhängige Personen sowie Kooperations- und Steuerungsstrukturen (s. dazu auch Anhang D) zu vergleichen – Ergebnisse des Großstädten-Vergleichs knapp und mit dem Fokus auf Unterschiede vorgestellt werden: ◼ Die Stadt Köln verfügt mit vier Notschlafstellen und darin 39 Plätzen über ähnlich viele Plätze wie Frankfurt am Main und Hamburg. ◼ Neben Berlin verfügt nur die Stadt Köln über eine Krankenwohnung , die speziell von drogen- abhängigen Personen in Anspruch genommen werden kann, eine niedrigschwellige medizini- sche, zu Teilen kommunal finanzierte Versorgung wie den MMD haben nur wenige andere Städte. ◼ Niedrigschwellige Beschäftigungsangebote (inkl. Arbeitsgelegenheiten [AGH]) sind in allen in den Vergleich einbezogenen Großstädten ein wichtiger Baustein der Versorgung drogenabhän- giger Personen; Anzahl und fachliche Ausrichtung der Beschäftigungsangebote unterscheiden sich zwischen den Großstädten jedoch z. T. erheblich. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 22 ◼ Eine ähnliche Einschätzung kann auch mit Blick auf die in den einzelnen Großstädten für Dro- genabhängige bereitgestellten Wohnangeboten bzw. -projekte getroffen werden. Gleichwohl ergaben sich für die Stadt Köln insbesondere mit Blick auf dieses Angebotssegment Hinweise auf gute Beispiele in Bezug auf spezifische Teilgruppen illegal Drogenabhängiger (u. a. HIV- Erkrankte, pflegebedürftige Personen, wohnungslose Menschen, cleane Personen , vgl. Anhang E). ◼ In Köln st anden lange (bis zur Bereitstellung der Konsummobile und der Eröffnung des Dro- genkonsumraums am Neumarkt) sehr wenige Drogenkonsumräume bzw. -plätze zur Verfügung. Trotz einer deutlichen Ausweitung auf mittlerweile 15 Plätze liegt Köln nun im NRW-Vergleich erst im Mittelfeld (Essen verfügt über 13, Bielefeld über 22 und Dortmund über 23 Konsum- raumplätze)9. Auch gibt es wenig Kontakt- und Aufenthaltsmöglichkeiten, Tagesruhebetten feh- len gänzlich. ◼ Während in anderen Großstädten regelmäßig gemeinsame Gremien für die Kooperation von Verwaltung und Sucht - und Drogenhilfeträgern entwickelt wurden, gestaltet sich die Zusam- menarbeit in Köln eher situativ. Deutlich weniger Zusammenarbeit besteht im Kontext von Da- tengenerierung und -interpretation sowie von Planung und Steuerung und bzgl. der Weiterent- wicklung von Hilfen, auch erscheint die trägerübergreifende fallbezogene Vernetzung ver- gleichsweise wenig ausgeprägt. ◼ Die Verwaltungskapazitäten für Planung und Steuerung sowie (Fach)Controlling der Sucht- und Drogenhilfe sind im Vergleich zu anderen, auch kleineren Städten außerordentlich gering. Mög- licherweise steht damit in Zusammenhang, dass der Deutsche Kerndatensatz Sucht vergleichs- weise schlecht implementiert ist und generell wenig vergleichbare Daten vorliegen. 3.2.3 Analyse statistischer Angaben der Kölner Sucht- und Drogenhil- feträger sowie Befragungen von ASC und MMD Die in einem dritten Arbeitsschritt von FOGS durchgeführte Analyse statistischer Angaben der Köl- ner Sucht- und Drogenhilfeträger machte deutlich, dass auch dort kaum aussagekräftige Daten zur Überprüfung der im Drogenhilfekonzept aufgelisteten Bedarfe vorliegen. Deutlich wurde jedoch, dass die Dienste und Einrichtungen bzw. deren Konzepte z. T. Inanspruchnahme-Barrieren für be- stimmte Zielgruppen/Bedarfslagen aufweisen. Im Detail ergaben sich aus der Analyse der Trägeran- gaben folgende Erkenntnisse, die in der Lenkungsgruppe am 17. November 2020 vorgestellt und diskutiert wurden: ◼ Zum Erhebungszeitpunkt bestand eine insgesamt geringe Auslastung der AGH-Plätze, was auf konzeptionelle Hürden bzw. mangelnde Passung hinweisen kann. ◼ Demgegenüber war die jeweils dokumentierte Auslastung der Notschlafstellen und der Kran- kenwohnung hoch, wenn auch nicht durchgehend bei 100 % (2019 insgesamt bei 90 %, schwan- kend zwischen 78 % im November und 104 % im Februar). ◼ Die Konzepte wiesen z. T. Inanspruchnahme-Barrieren auf bezüglich: - Geschlecht - Kinder - Pflegebedarf - Intelligenzminderung 9 Vgl. Landesstelle Sucht NRW (Hrsg.). 2020. Jahresbericht 2019 Drogenkonsumräume in Nordrhein -Westfalen. Köln: LS Sucht NRW. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 23 - psychische Erkrankung. ◼ Außerdem konnte festgestellt werden, dass z. T. bauliche Barrieren bezüglich der Inans pruch- nahme etwa der Krankenwohnung bestanden. ◼ Wartelisten werden entweder nicht geführt oder nicht ausgewertet, sodass keine Daten aus und Erkenntnisse zu Wartelisten vorliegen. ◼ Schließlich lagen bei den Trägern der Kölner Sucht- und Drogenhilfe nur vereinzelt Ergebnisse von Befragungen zu beobachteten Bedarfen der Klientel vor, aus denen allerdings keine belast- baren Hinweise auf relevante Bedarfsdefizite abgeleitet werden konnten. Befragungen durch den ASC am Neumarkt Aufgrund der begrenzten Datenlage zu den im Drogenhilfekonzept vermuteten Bedarfen hat FOGS gezielte Befragungen durchgeführt. So wurde zum Jahresende 2020 gemeinsam mit dem ASC eine Befragung entwickelt, die sich insbesondere an Drogenabhängige richtete, die sich abends in Neu- marktnähe aufhalten. Die Erhebung wurde im Sinne eines Pre-Tests bei den damals neu eingeführten Abendrundgängen am Neumarkt umgesetzt. Hierbei wurden die Teilnehmer*innen nach ihrem Kon- sumverhalten, ihren Kenntnissen zu Drogenhilfeangeboten und deren Inanspruchnahme sowie zu möglichen Hürden/Barrieren einer Nutzung befragt. Abschließende Fragen galten bestehenden Be- darfen aus Sicht der Drogenkonsument*innen. Am Pre-Test haben sich insgesamt 16 männliche Drogenabhängige beteiligt. Fast die Hälfte der Be- fragten war zwischen 26 und 35 Jahre alt, drei Personen waren jünger und vier zwischen 36 und 45 Jahren. Der größte Teil der interviewten drogenabhängigen Personen kommt nicht aus Deutschland (je zwei Personen aus Iran, Syrien, Afghanistan, weitere aus Ägypten, der Türkei, Äthiopien, Rumä- nien). Die Hälfte der Befragten bezog SGB-II-Leistungen. Die Wohnsituation stellte sich wie folgt dar: Sechs Befragte waren ohne Wohnung bzw. lebten auf der Straße oder im Parkhaus, fünf wohnten selbständig bzw. bei anderen Personen, drei Befragte nutzten eine Notunterkunft und eine Person lebte in einer Betreuten Wohngemeinschaft. Von den interviewten Pers onen wurden überwiegend Opiate (N = 15), Kokain (N = 13), Crack (N = 11) und in drei Fällen Alkohol konsumiert. Der Kon- sum bestand bei sieben Befragten seit zwei bis fünf Jahren, in einem Fall seit acht Jahren und bei der Hälfte seit 15 Jahren und mehr . Den Befragten waren viele, insbesondere niedrigschwellige , Ange- bote bekannt und sie berichteten auch von deren Nutzung. Weitergehende Bedarfe bestanden aus Sicht der Befragten insbesondere in Bezug auf ◼ Tagesruhebetten ◼ Aufenthalts- und Beschäftigungsmöglichkeiten ◼ Wohnraum. Insgesamt konnten die sich aus dem Pre-Test ergebenden Erkenntnisse nicht als ausreichende Grund- lage zur Bewertung von Situation und Bedarfen dieser Nutzer*innengruppe gewertet werden. Gleich- wohl gaben sie Hinweise auf die vielfältige Herkunft der Klientel, ihre Verbindungen/Bedarfe zu anderen (potenziellen) Hilfefeldern (SGB-II-Bezug, Wohnungslosigkeit) sowie zu ihrem nächtlichen Konsumverhalten. Die Befragungen können wiederholt Anwendung finden, um eine umfassende Da- tengrundlage aufzubauen. Zunächst wurden sie jedoch aufgrund (der wieder zunehmenden Corona- Beschränkungen und) reduzierter Kapazitäten im Team nicht weitergeführt. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 24 Befragung MMD und Dokumentation von Vermittlungshemmnissen Mit Blick auf die im Drogenhilfekonz ept vermuteten Bedarfe im Bereich von Krankenwohnungen fanden im ersten Quartal 2021 (Gruppen-)Interviews mit Mitarbeitenden des MMD statt. Im Vorder- grund der Befragung en standen – ähnlich wie in der ASC -Erhebung – insbesondere folgende As- pekte: Vorrangige Bedarfe drogenabhängiger Personen, Hürden/Barrieren in Bezug auf die Nutzung des MMD, Einschätzungen zum MMD-Bedarf in niedrigschwelligen Einrichtungen. Darüber hinaus wurde im Zeitraum von Oktober 2021 bis April 2022 mit Hilfe eines Dokumentationsbogens vom MMD schriftlich erfasst, aus welchen Gründen Klient*innen nicht in die Krankenwohnungen Kos- midion und am Salierring10 vermittelt werden konnten. Nach Abschluss der Erhebung konnten 46 Fälle (davon sieben Frauen) mit einem Durchschnittsalter von 46 (Kosmidion) bzw. 59 Jahren (Salierring) bei einer Altersspanne von 3 4 bis 69 Jahren in die Auswertung einbezogen werden. Als Vermittlungshemmnisse wurden erfasst: ◼ Fehlende Mitwirkungsbereitschaft bzw. verhaltensbedingte Gründe (zehn Fälle) ◼ Hausverbote (acht Fälle) ◼ Dauerhafter Pflegebedarf (acht Fälle) ◼ Aktueller Konsumstatus bzw. Suchtform (acht Fälle) ◼ Psychische Erkrankung (sechs Fälle) ◼ Sozialrechtliche Gründe (sechs Fälle). Übergreifend wurde sowohl aus der qualitativen Befragung des MMD als auch der schriftlichen Do- kumentation von Vermittlungsfällen deutlich, dass die Krankenwohnungen neben baulichen Barrie- ren insbesondere fehlende Pflegemöglichkeiten aufweisen, was mit Blick auf die Klientel mit künftig weiter steigenden Pflegebedarf problematisch ist. Die ergänzenden Erhebungen haben einige wertvolle Hinweise für die Bewertung von Bedarfslagen und von Handlungsnotwendigkeiten erbracht – gerade aus der Perspektive von Betroffenen. 3.2.4 Ergebnisse partizipativer bzw. klientenzentrierter Arbeits- schritte/Formate Ausgehend von grundsätzlichen fachlichen Überlegungen und anknüpfend an den Wunsch der poli- tischen Vertreter*innen der Stadt Köln (s. o.) wurden (ehemals) drogenabhängige Personen in den Evaluationsprozess einbezogen. Wie oben beschrieben, wurden im Rahmen der vertiefenden Be- darfsanalyse verschiedene partizipative Formate eingesetzt. Handlungsleitend dafür war: ◼ die Hilfe- und Unterstützungsbedarfe sowie Einschätzungen der Betroffenen zum Kölner Sucht- und Drogenhilfesystem sollen unmittelbar erfasst werden ◼ (ehemals) drogenabhängige Personen sollen am Planungsgeschehen beteiligt werden ◼ dabei sollen auch ggf. vorhandene sozialraumbezogene Unterschiede identifiziert werden ◼ Umsetzungs- und Evaluationsprozess zum Drogenhilfekonzept soll auch für Betroffene trans- parent werden. 10 Einrichtung der Diakonie für den Bereich legaler Suchtmittel. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 25 Als Schwerpunktthemen wurden Bedarfe und Anforderungen im Bereich besonderer Wohnformen, Aufenthalt sowie bzgl. Tagesstruktur/Beschäftigung identifiziert. Wie bewerten die Betro ffenen die Situation? Was fehlt? Was stört bisher? Umgesetzt wurden Partizipative Mappings und Fallrekonstruktionen zur Situationsanalyse im Be- reich Teilhabe sowie Diskussionen mit Zielgruppenpersonen im Rahmen des neuen Gremiums „der direkte Draht“. Partizipative Mappings Im November 2021 fanden drei etwa zweistündige Partizipative Mappings mit insgesamt 14 (ehe- mals) drogenkonsumierenden Personen, darunter vier Frauen, statt. Die Teilnehmenden wurden mit Hilfe des ASC, von Vision e. V. und der Streetwork der GAG Immobilien AG erreicht und erhielten eine Aufwandsentschädigung. Das Alter der Teilnehmer*innen lag zwischen 30 und Mitte 60 Jahren; hauptsächlich handelte es sich um Opiatkonsumierende (auch Substituierte und Ex -User*innen) so- wie Cannabiskonsumierende, z. T. mit Migrationshintergrund und z. T. wohnungslos. Das Ziel der Mappings bestand vor allem darin, den Blick von Betroffenen auf ihre Situation und ihren Sozial- raum sowie ihre (Bedarfs-)Einschätzungen unmittelbar zu erfassen und die Zielgruppe im Sinne ei- nes partizipativen Vorgehens an Analyse- und Planungsprozess zu beteiligen. Die Mappings fokus- sierten auf die Sozialräume Neumarkt, Kalk und Chorweiler. Bei den Workshops handelte es sich um offene Gesprächsrunden mit gemeinsamer Visualisierung/Dokumentation der Arbeitsergebnisse mit Zeichnungen und Karten. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Eindruck zur Arbeitsweise und Erfassung der Arbeitsergeb- nisse der Workshops: Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 26 Abb. 2: Ergebnisse der Mapping-Workshops (Ausschnitt) Die Ergebnisse der Workshops (vgl. Anhang F) verweisen zunächst auf die hohe Diskussions - und Mitwirkungsbereitschaft der Teilnehmenden. Derart eingebunden zu werden, wurde als Wertschät- zung erlebt und begrüßt. Mit Blick auf die Kölne r Sucht- und Drogenhilfe wurden viele Angebote positiv bewertet. Bei allen Workshops wurden auch sehr grundsätzliche Themen angesprochen, wie Stigmatisierungs- erfahrungen und der Bedarf nach Entstigmatisierung, Akzeptanz und Beteiligung. Im Konkreten zeig- ten sich dann je nach Sozialraum deutlich andere Schwerpunkte. So waren Tagesstruktur und Be- schäftigung für einen Teil der Drogenkonsumierenden kein Thema – zu zeitaufwändig und dominant sei die Drogenbeschaffung. Andere Teilnehmende hingegen wünschten sich Aufgaben, wollten sich kümmern und bspw. Spritzen/Nadeln sam meln, Streetwork unterstützen oder an einer Zeitung mit- wirken. Ebenfalls gewünscht wurden Begegnungs- und Freizeitangebote, Stabilisierungsmaßnahmen und Qualifizierungschancen. Mit Blick auf den Aufenthalt im öffentlichen Raum votierten die Teilnehmenden vor allem für mehr und deutlich länger geöffnete Drogenkonsumräume und Kontaktläden, für Schließfächer und für ge- schützte Räume mit Ruhe- und Sitzmöglichkeiten. Insbesondere mit Blick auf den Winter wurde ein Kältebus benannt und weniger ausgrenzende Regelungen in Notschlafstellen. Ganz generell wurden angesichts der Wohnraumproblematik in Köln Wohnraumvermittlung, alternative Wohnangebote und Alterswohnformen angeregt. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 27 Die Drogenkonsumierenden verwiesen beim Thema Krankheit auf Bedarf nach Tagesruhebetten und mehr niedrigschwelliger medizinischer Versorgung und offenere Konzepte bei (mehr) Krankenwoh- nungen. Schließlich wurden mehrere Lücken in der – im Prinzip gut bewerteten Köln er Hilfelandschaft – benannt: Nach Haftentlassung oder Therapie brauche es direkt aufnehmende Unterstützung und nach Auslaufen von PSB fehle Betreuung. Speziell für Chorweiler wurde der Aufbau von kultursensibler Suchtberatung mit Angeboten auch für Jugend liche und für Angehörige, Streetwork und Peer -to- Peer-Angeboten gewünscht sowie eine Vernetzung von suchtbezogenen und anderen Hilfen. Übergreifend zeigten die partizipativen Mappings, dass Personen und Settings sehr heterogen waren und angesichts des explorativen Charakters der Workshops die Ergebnisse sicher nicht als repräsen- tativ gelten können. Aus Sicht der Betroffenen wird Entstigmatisierung, Respekt und Akzeptanz grundsätzlich und mit Blick auf die künftige Sucht - und Drogenhilfeplanung eine große Bedeutung zugemessen. Die Partizipation der Betroffenen sollte (auch) deshalb fortgeführt und regelhaft in re- levanten Gremien und bei konkreten Planungsvorhaben verankert werden. Situationsanalyse Teilhabe/Beschäftigung Im Drogenhilfekonzept war Bedarf nach mehr Beschäftigungsangeboten für Drogenkonsumierende festgehalten worden und folgendes Ziel formuliert: erwerbsfähigen Drogenabhäng igen im Leis- tungsbezug nach dem SGB II wird ein niedrigschwelliger Zugang zu individuell passenden Angebo- ten, insbe sondere in Arbeitsgelegenheiten (AGH), ermöglicht“ (Stadt Köln 2020, S. 29 ). Hierfür wurde eine Situationsanalyse im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Drogenhilfekon- zepts mit Bewertung der Schnittstellen vorgeschlagen. Auf Basis der vorliegenden Daten ließen sich im Rahmen der Sekundäranalyse von FOGS jedoch kaum Aussagen dazu treffen. Zu Tage trat aller- dings, dass die Platzzahlen der bestehenden Beschäftigungsangebote nicht durchgehend ausge- schöpft sind und dass angebots- und trägerübergreifend wenig Transparenz (insbesondere in Hinblick auf – fallbezogene – Vernetzung und Schnittstellen) besteht. Bei der Durchführung der Mapping -Workshops wurde – wie oben erwähnt – deutlich, dass seitens der Zielgruppe g anz vielfältige Perspektiven auf das Thema bestehen: Nicht alle Personen sehen einen Bedarf an den bestehenden Beschäftigungsmöglichkeiten, andere schätzen vor allem nied- rigschwellige Angebote (z. B. Needle Jumper) und/oder wünschen sich darüber hinaus andere „Auf- gaben“ wie bspw. „sich einfach um jemanden kümmern“, Peer -Arbeit, Perspektiven sozialer und/oder kulturelle Teilhabe. Alle bisherigen Analysen verwiesen zudem darauf, dass im Drogenhilfekonzept sowie in der Praxis der Hilfen für sucht- und drogenabhängige Personen fallbezogene Vernetzung perspektivisch stärker berücksichtigt werden sollte. FOGS schlug deshalb zur weiteren Analyse der Situation bzw. zum Abgleich von Bedarfen und bestehenden Angeboten im Bereich Tagesstruktur und Beschäftigung die Nutzung des im Kontext des Produktionsnetzwerk -Ansatzes bewährten Instruments der Fallre- konstruktionen vor. Die Durchführung von Fallrekonstruktionen bietet eine gute Chance, sowohl eine (fallbasierte) Situationsanalyse umzusetzen als auch dadurch (aus Fallpe rspektive) eine Aus- gangsbasis für eine vernetzte Angebotsentwicklung bzw. -planung zu schaffen. Konkrete gemein- same Rekonstruktionen abgeschlossener (typischer) Fälle können bestehende Schnittstellen gut be- leuchten und Erkenntnisse generieren, die dann (fa ll)übergreifend als Basis für weitere Planungen und eine zielgruppenadäquate Weiterentwicklung von Angeboten dienen. In insgesamt fünf mehrstündigen Treffen zwischen Juni und November 2022 wurden Situation, Vor- gehen, Zusammenwirken und Probleme in drei Einzelfällen systematisch aus mehreren Perspektiven (von Leistungsträgern und Leistungserbringern) zusammengetragen, analysiert und anschließend fallübergreifend Handlungsbedarfe abgeleitet (vgl. Anhang G). Das Vorgehen setzte das Konzept Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 28 der Produktionsnetzwerke nicht in Gänze um, sollte jedoch einführend und explorativ an die Ent- wicklung von Lösungen auf Basis vertiefter Fallrekonstruktionen heranführen sowie in einem ersten Schritt konkrete Handlungsbedarfe aufzeigen. Die Ergebnisse der Fallrekonstruktionen verweisen zum einen auf fehlende niedrigschwellige , vo- raussetzungslose und offene (sowohl akzeptierende als auch szeneferne) Beschäftigungsangebote in Köln. Zum anderen mangelt es an Transparenz bzgl. des Versorgungsangebots: insbesondere in der Verwaltung ist wenig bekannt, was in anderen Bereichen gefördert wird/vorhanden ist. Angeregt wurden hier digitale Übersichtsportale o. ä., aber auch ein regelhafter Austausch der Akteure wie er im Rahmen der Fallrekonstruktionen begonnen hat (bspw. auch durch Fachtage). Ein deutlicher Entwicklungsbedarf wurde bei fallbezogener Zusammenarbeit festgestellt: Vielfach arbeiten sehr viele verschiedene Akteure an den Fällen und es werden viele Maßnahmen gewährt. Gleichzeitig besteht wenig Kenntnis dazu, welche (professionellen) Akteure im Fall involviert sind und es fehlt eine eindeutige und umfassende Fallverantwortung (sowie ein Verfahren, wie ein Fall- führungs-Mandat überhaupt bestimmt werden könne), Abstimmung von Hilfen, „warme“/begleitete Übergaben u. ä. Ein individuelles Controlling von Maßnahme -Verläufen bzw. -erfolgen fehlt weit- gehend, z. T. einhergehend mit häufigen Zuständigkeitswechseln (dies wurde im Rahmen von Inter- views und von Fal lrekonstruktionen vor allem zu m Jobcenter Köln deutlich). Rolle und Aufgaben der Psychosozialen Begleitung Substituierter scheinen unklar und z. T. deutlich weniger aktiv. Dies ist umso schwieriger, als Ambulant Betreutes Wohnen ebenfalls wenig definiert s cheint und zwi- schen beiden Hilfen keine klaren Abgrenzungen bestehen und – noch relevanter – keine fallbezogene Abstimmung erfolgt. Weitere Hinweise betreffen die unzureichende Einbindung von Psychiatrie und Psychotherapie – trotz massiver Störungsbilder bei der Klientel – sowie von Migrationshilfen. Generell wurden Bedarfe deutlich, nicht nur die fallbezogene Zusammenarbeit weiterzuentwickeln (fallbezogener Austausch, Fallkonferenzen, gemeinsame Planungsinstrumente etc.) , sondern auch Qualitätsstandards (bspw. für die PSB) zu definieren und als Maßgaben der Steuerung zu nutzen. Ein besonderer Fokus sollte dabei auf dem gezielten Aufbau und der systematischen Förderung von (Ver- änderungs-)Motivation liegen sowie auf einer fachlichen Reflexion des Spannungsfelds zwischen Freiwilligkeit und Kontaktverantwortung: Wie viel aktiver Zugang zu Klient*innen und aktives Nachgehen ist nötig? Die Arbeitsgruppe votierte dafür, Weiterentwicklung partizipativ zu gestalten , also die Perspektive der Betroffenen stärker einzubeziehen. Da zugleich die Rekonstruktion von konkreten Fällen und die Einbeziehung von Praktiker*innen als gewinnbringend für den Erkennt nisprozess bewertet wurde, sollte dies auch zukünftig praktiziert werden. Der „direkte Draht“ „Der direkte Draht“ ist der Name eines neu geschaffenen Partizipationsgremiums, in dem die Selbst- vertretung Junkies, Ex-User und Substituierter – JES Köln und das Gesundheitsamt regelmäßig zu Gesprächen einladen. Die Treffen f anden seit dem konstituierenden Treffen am 24. Mai 2022 bei dem Drogenhilfeträger Vision in Kalk im Zwei-Monats-Rhythmus statt, jeweils am ersten Dienstag gerader Monate (August, Oktober, Dezember 2022). Ziel ist es, einen direkten Eindruck von Bedar- fen und Einschätzungen Drogenkonsumierender einzuholen, um die Erkenntnisse in die Planungs- prozesse, insbesondere des Gesundheitsamts, einzubeziehen. Die Teilnahme ist ohne Anmeldung und anonym möglich. Das Gesundheitsamt übernimmt in Abstimmung mit JES Köln die Verteilung der Einladungen über einen Verteiler der Sucht- und Drogenhilfeeinrichtungen in Köln. Die Treffen fanden bisher bei Vision in Kalk (24. Mai 2022, konstituierende Sitzung), im Gesundheitsamt am Neumarkt (02. August 2022), im Café Bach am Heumarkt (04. Oktober 2022) und nochmals bei Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 29 Vision in Kalk (06. Dezember 2022) statt. Die Treffen fokussierten jeweils auf ein Thema: Öffnungs- zeiten niedrigschwelliger Einrichtungen, gewünschte und fehlende Elemente im Angebot nied- rigschwelliger Einrichtungen – allgemein und im neu einzurichtenden Konsumraum in Kalk. FOGS unterstütze Organisation und Umsetzung der Treffen, erstellte z. T. vorbereitende Unterlagen und übernahm die Weitergabe der Ergebnisse in die Lenkungsgruppe bzw. den Beirat Suchthilfe. Auch wenn sich bisher erst wenige Personen an den Treffen beteiligt haben, konnten einige erste Hinweise zum Sucht- und Drogenhilfesystem zusammengetragen werden. Bspw. zeigte die Betrach- tung der Öffnungszeiten niedrigschwelliger Einrichtungen, dass es nur wenig frauenspezifische Zei- ten bzw. Orte gibt. Tatsächlich blieb unklar, ob es Kontakt - und Aufenthaltsräume nur für Frauen braucht – eindeutig war jedoch das Votum für mehr Notschlafstellen für Frauen, mindestens aber räumlich getrennte Schlafplätze. Die Drogenkonsumierenden votierten zudem für längere Öffnungs- zeiten bis in den späten Abend sowie für Öffnungszeiten an Wochenenden und – noch wichtiger – an Feiertagen ( vor allem wenn es mehrtägige Feiertage sind). Angeregt wurde, dass verschiedene Angebote ihre Öffnungszeiten so aufeinander abstimmen, dass sie abwechselnd geöffnet sind. Mit Blick auf das Angebotsspektrum niedrigschwelliger Einrichtungen wurden viele aus Sic ht der Betroffenen relevante Bausteine identifiziert, die z. T. schon vorhanden sind, z. T. jedoch fehlen: ◼ Essen und Getränke ◼ Kostenlose Möglichkeit zu duschen (inkl. Bereitstellung von Rasierutensilien, Shampoo u. ä.), Kleiderkammer, Wäsche waschen und Ausgabe von neuer Unterwäsche und Socken ◼ Ladestationen für Mobiltelefone ◼ Verbandskasten – wichtig sei hierbei auch Spezialmaterial wie Hydrokolloid-Pflaster, Beratung zur Wundversorgung sowie Angebote der Gesundheitsprävention. Wichtig sei hier insbesondere eine aktive Ansprache (Safer Use, Zahnpflege, Händewaschkampagne, allg. Hy- giene …) ◼ Tages- bzw. 24-Stunden-Ruhebetten ◼ Freizeitangebote: Kunst (action painting u. a.), Fußballspielen und -turnier, Kickerturnier ◼ Spezifische Ansprache/Öffnungszeiten/Angebote für ältere Konsument*innen ggf. in Verbindung mit einem Fahrdienst für nicht-mobile Klient*innen ◼ (mehr) 1-Euro-Stellen, um Drogenkonsumierende verstärkt in die Arbeit im Cafébetrieb, in der Wäschekammer, für die Ansprache von Klient*innen etc. einzubinden. Beim letzten Treffen des Jahres am 06.12.2022 wurden Bedarfe für Drogenkonsumräume, insbeson- dere Anforderungen an den geplanten Drogenkonsumraum in Kalk diskutiert. Auch hier wurde deut- lich, dass Synergien mit dem Angebot von Vision oder – perspektivisch – mit dem eines Drogenkon- sumraums in Mülhe im genutzt werden sollten. Neben konkreten Anregungen zur Gestaltung des Drogenkonsumraums (u. a. Möglichkeit zum Ausruhen nach dem Konsumvorgang, genug Platz im Konsumraum, ausreichend Schließfächer) votierten die Teilnehmenden – angesichts der Beschaffen- heit der aktuell in Umlauf befindlichen Drogen – für die Möglichkeit einer schnellen Drogenprüfung (drug checking). 3.3 Weiterentwicklung Planung und Steuerung (inkl. [Fach-]Control- ling) FOGS empfahl als Ergebnis der durchgeführten Bestandsaufnahmen und vertiefenden Analysen ein umfangreiches Maßnahmenpaket: Aufgrund der heterogenen Grundlagen und Formen der Finanzie- rung verschiedener Angebote (im Bereich der Suchtprävention, der Frühintervention sowie der Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 30 Sucht- und Drogenhilfe i. e. S) über die einzelnen Ämter der Stadt hinweg sollten zukünftig wesent- liche Aspekte ämter- und behördenübergreifend geregelt und dabei wesentliche Schnittstellen insbe- sondere zum Jobcenter und zum LVR (Eingliederungshilfe) berücksichtigt werden. An eine zielfüh- rende Planung, Steuerung und ein (Fach)Controlling der Sucht- und Drogenhilfe sind dabei grund- sätzlich folgende Anforderungen zu stellen: ◼ Eindeutige Zielbestimmung für Sucht- und Drogenhilfe sowie Auftragsgestaltung und Anforde- rungen im Rahmen kommunalen Förderungen.11 ◼ Alle (städtisch finanzierten/geförderten) Dienste und Einrichtungen von Sucht- und Drogenhilfe sollen angebotsbezogene Strukturdaten in einheitlicher Weise ausweisen, d. h. einheitliche Struktur und inhaltliche Dokumentationsstandards der Jahres-, Sach- und Tätigkeitsberichte der verschiedenen Akteure. Die Strukturdaten sollen geeignet sein, Zieldimensionen abzubilden bzw. Zielerreichung/Umsetzung von Vorgaben nachzuweisen (bspw. Mehrsprachigkeit, Fortbil- dung, Öffnungszeiten). ◼ Ebenso sollen Leistungen nach Art und Umfang einheitlich dokumentiert werden, wobei die Items ebenfalls dazu geeignet sein sollten, inhaltlich relevante Fragen zur Erreichung von Zielen bzw. (weiter) bestehenden Bedarfen zu beantworten. ◼ Alle (städtisch finanzierten/geförderten) Dienste und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe sollten die Daten der Klient*innen umfassend und einheitlich mittels des deutschen Kerndaten- satz Sucht (KDS) dokumentieren. Dabei sollen die Dokumentationen möglichst wenig Missings aufweisen.12 ◼ Die Vorgabe einheitlicher Dokumentationsstandards soll auch hinsichtlich niedrigschwelliger Angebote (u. a. Notschlafstellen, Kontaktläden, Konsumräume etc.) gelten. Auch für sie sollen ämterübergreifend definierte Vorgaben entwickelt werden. ◼ Für Planung und Steuerung der Sucht- und Drogenhilfe sowie die Bewertung von Bedarfen soll- ten perspektivisch (möglichst) auch aussagekräftige Daten von Diensten und Einrichtungen ein- bezogen werden, die Leistungen von Rehabilitations- bzw. Leistungsträger (u. a. auf Basis von SGB V, VI, IX und XI) durchführen, vorrangig (qualifizierte) Entzüge und (stationäre) Rehabi- litationsmaßnahmen für Kölner Klient*innen. ◼ Ergänzend sollen punktuell zielgruppenspezifische und/oder an r elevanten Fragestellungen, Themen, Bedarfen orientierte schriftliche Erhebungen und qualitative Befragungen/Formate von Diensten, Einrichtungen sowie von Drogengebrauchenden durchgeführt werden. ◼ Von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung des Hilfesyste ms für sucht - und drogenab- hängige Personen ist, dass alle relevanten Akteure einbezogen werden. FOGS hat dazu eine Gre- mienstruktur und ein Procedere vorgeschlagen, das im Kern vorsieht: - verbindliche Rückkopplung der Sachberichtsdaten mit den Trägern in bilateralen Qualitäts- gesprächen (jährlich) - ämterübergreifende Auswertung der Daten (bspw. in der Steuerungsgruppe) - verbindliche Rückkopplung kölnweiter Daten, Diskussion der Ergebnisse und gemeinsame Ableitung von Konsequenzen mit den Trägern im Rahmen eines regelmäßig tagenden Gre- miums (AG Daten). 11 Zum damaligen Zeitpunkt war eine final e städtische Entscheidung über die Ausgestaltung der künftigen Förderprogramme und deren entsprechende Berücksichtigung in der Dokumentation noch offen. 12 Optimal wäre der Einsatz eines personeneindeutigen, pseudonymisierten Klient *innen-Codes, um die Wege der Inanspruchnahme der Klientel nach Ort und Hilfeart verfolgen und so Angebote besser planen zu können. Dies wurde jedoch seitens FOGS und Verantwortlichen in Köln aufgrund der datenschutzrechtlichen Hürden verworfen. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 31 Mithilfe einer derartigen Dokumentationssystematik können nicht nur Planung, Steuerung sowie (Fi- nanz- und Fach-)Controlling datengestützt erfolgen, sondern auch die im Drogenhilfekonzept for- mulierten Bedarfe perspektivisch regelmäßig verfolgt bzw. verifiziert werden. Diese Anforderungen an eine (einheitliche) Datengrundlage und an die Verfahren/Gremienstruktur wurden den Sucht- und Drogenhilfeträgern im Rahmen der konstituierenden Sitzung der PAG am 20. September 2 020 vor- gestellt. Um gemeinsam an der Weiterentwicklung der Dokumentationsstandards zu arbeiten, wur- den im Rahmen dieses Treffens zunächst zwei Unterarbeitskreise (UAK Beratungsstellen und UAK niedrigschwellige Angebote) initiiert, die später als gemeinsame AG Daten Suchthilfe weiterarbei- teten. 3.3.1 Weiterentwicklung der Datengrundlagen und Berichterstattung Als Quintessenz aus Ist -Aufnahme und vertiefenden Bedarfsanalyse n, bei denen wie bereits be- schrieben deutlich geworden war, dass die offenen Fragen zu Bedarfslagen ohne eine bessere Daten- lage nicht beantwortet werden können, setzte die Lenkungsgruppe als erste Priorität für die Umset- zung des Drogenhilfekonzepts die Verbesserung der Datengrundlagen. Nur unter Rückgriff auf va- lide Daten können zukünftig Bedarfe erfasst und darüber hinaus belastbare Grundlagen für Planung, Steuerung und (Fach)Controlling bereitgestellt werden. FOGS arbeitete im Folgenden an zwei Schwerpunkten: ◼ Weiterentwicklung der Dokumentation von Inanspruchnahme der Sucht- und Drogenhilfeange- bote in Köln unter Verwendung des deutschen Kerndatensatz Sucht zur Schaffung datenbasierter Planungs- und Steuerungsgrundlagen ◼ Standardisierung des Berichtswesens (Datenbasis und Verfahren) für die Weiterentwicklung des Finanz- und Fachcontrollings. Auf Basis der dargestellten Anforderungen und der Lücken bzgl. der bisherigen Dokumentation und Berichterstattung in der Stadt Köln entwickelte FOGS im Oktober 2020 einen Vorschlag für eine einheitliche Sachberichtsstruktur sowie verschiedene entsprechende Dokumentations vorlagen und -instrumente. Erstellt wurden drei spezifische Berichtsvorlagen für Suchtberatung, niedrigschwellige Angebote und für Notschlafstellen sowie dazugehörig drei angepasste Manuale zu r Nutzung. Auch im niedrigschwelligen Bereich sollen Mengengerüste und Klient*innen -Daten erhoben und ein ent- sprechendes Rückmelde- und Planungsprocedere eingeführt werden. Im Sachbericht sollen künftig sowohl Daten zu Struktur als auch zu Ergebnissen dokumentiert wer- den, was auch den Anforderungen der parallel entwickelten Förderprogrammlogik des Dezernats V entspricht. Bei der Entwicklung der Berichtsstruktur wurde sichergestellt, dass Anforderungen so- wohl zu Bedarfsüberprüfungen aus dem Drogenhilfekonzept als auch zu definierten Zielen (Kultur- sensibilität, Partizipation, Einbezug von Selbsthilfe …) möglich werden . Im Groben unterteilt sich der vereinheitlichte Sachbericht dabei in folgende Bereiche: ◼ Strukturdaten (analog KDS-E): U. a. zu Räumlichkeiten , Personal und Qualifikation, ergänzt um Dimensionen, die im Drogenhilfekonzept benannt wurden, bspw. Kommunikationsformen Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 32 und Kompetenzen zu interkultureller Arbeit, gendersensible Beratung , Selbsthilfe, Partizipa- tionsformate und Befragungen von Klient*innen in der Einrichtung, Qualitätssicherung etc. ◼ Angebotsdaten (je nach Angebotstyp): Übersicht der vorgehaltenen Angebote (Beratung, Ver- mittlung, Testung, Streetwork, Verpflegung, Hygiene, Notschlafbetten, Kleiderkammer etc.) wenn möglich mit Öffnungszeiten, um bspw. eine möglichst umfassende Erreichbarkeit der Hil- fen abzubilden ◼ Leistungsnutzung (je nach Angebotstyp, insbesondere für den niedrigschwelligen Bereich): Er- brachte bzw. genutzte Leistungen (um bspw. auch Informationen zu Auslastung zu erhalten ), darunter bspw. Anzahl Kontaktladenbesuche, Beratungen, ausgegebene Mahlzeiten, Nutzungen Kleiderkammer, ausgegebene Safer-Use- und Safer-Sex-Utensilien, HIV- und HCV-Tests, Wei- tervermittlung etc. ◼ Daten zur erreichten Klientel (analog KDS, vor allem für Beratungsstellen, aber auch für die Klientel, die in niedrigschwelligen Angeboten i. e. S. beraten wird): Erfassung ausgewählter Merkmale der Klient*innen und ihrer Betre uung (bspw. Vermittlung), um Aussagen zur Errei- chung bestimmter Zielgruppen (bspw. Personen mit Migrationshintergrund oder zu such tbelas- teten Familien) treffen zu können.13 ◼ Wartelisten/Abweisungsgründe: Zur Erfassung (längerer Wartezeiten) und Inanspruchna hme- Hürden (bspw. baulich, nach Geschlecht, Alter o. ä.), um Bedarfe identifizieren zu können. Das Verfahren setzt dabei bezüglich der klient*innenbezogenen Daten (sowie in Teilen der Struktur- daten) auf die Nutzung des bei dem überwiegenden Teil der Träger eingesetzten KDS und damit die Vermeidung von Doppelerfassungen/-arbeit. Zugleich bietet die Nutzung der KDS -Basis die Mög- lichkeit, Kölner Ergebnisse mit denen anderer Großstädte in NRW und Deutschland zu vergleichen. Für diejenigen Angebote, die über ke in Dokumentationssystem fallbezogener Daten verfügen, ent- wickelte FOGS ein Instrument zur Erfassung der für die Berichterstattung notwendigen Klient*in- nen-Daten. In Bezug auf Angaben zu Leistungen/Mengengerüsten insbesondere im niedrigschwelli- gen Bereich w urde zudem ein Instrument zur laufenden Erfassung der Daten aufgesetzt und den Sucht- und Drogenhilfeträgern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus stellte FOGS auch ein ange- passtes Instrument zur Erfassung der Monatsstatistik in Notschlafstellen zur Verfügung. Die neue Berichtsstruktur ersetzt das bisherige Berichtswesen . Wesentlicher Bestandteil des (Fach)Controllings sind zudem jährliche ergänzende bilaterale Ziel- und Qualitätsgespräche mit den einzelnen Sucht- und Drogenhilfeträgern. Die von FOGS dazu vorgelegten Entwürfe wurden über den Herbst 2020 und Winter 2020/2021 so- wie im Frühjahr 2021 in mehreren Sitzungen mit den Sucht- und Drogenhilfeträgern14 diskutiert und in einem Pre-Test erstmalig für die Jahresberichterstattung 2020 (soweit möglich) und weiterhin als Testlauf für die laufende Dokumentation im Jahr 2021 genutzt. Zur Unterstützung der Umsetzung wurden für Beratungsstellen, Kontaktläden und Notschlafstellen wie erwähnt je spezifische Manuale erstellt. Sowohl die Instrumente als auch di e Manuale wurden in der Folge entsprechend der Rück- meldungen aus den Praxiserfahrungen angepasst. Zum Jahreswechsel 2021/2022 wurden die Vorla- gen und Instrumente abschließend fertiggestellt, sodass die Berichterstattung für das Jahr 2021 nach dem neuen Sys tem erfolgen konnte. Für einige Sucht- und Drogenhilfeträger bestanden allerdings noch Schwierigkeiten in Bezug auf die geforderten angebotsspezifischen Auswertungen auf Basis der eigenen Dokumentationsroutinen. Zudem steht noch eine landesweite Anpassung der KDS-Kurz- 13 Eine zunächst vorgesehene Erfassung von Sozialraum oder PLZ wurde wieder zurückgezogen. 14 Der UAK Beratungsstellen tagte am 04. November 2020, 15. Dezember 2020 und 03. März .2021, der UAK niedrigschwellige Angebote am 04. November 2020, 14. Januar 2021 und 14. März 2021. Hinzu kommen ein zusätzlicher Termin zu den Notsch laf- stellen am 27. April 2021 sowie vorbereitende und klärende Gespräche mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem Jobcenter. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 33 auswertungen des beauftragen Institut für interdisziplinäre Sucht - und Drogenforschung (ISD) aus, die auf Anregung der Stadt Köln initiiert werden konnte. 3.3.2 Weiterentwicklung der Planungs- und Steuerungsgremien Neben den Erkenntnissen aus Bestan dsaufnahme und -analyse sowie den von FOGS in den letzten Jahren durchgeführten Evaluationsprojekten fußen die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Pla- nungs- und Steuerungsgremien in der Stadt Köln auch auf einem Vergleich entsprechender Struktu- ren in an deren Großstädten (vgl. Anhang D). Für Köln wurde im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Drogenhilfekonzepts gemeinsam mit der Lenkungsgruppe eine neue Gremienstruktur entwickelt (vgl. Abb. 3): Abb. 3: Vorschlag zur neuen Gremienstruktur Suchthilfe Köln Steuerungsgremium Suchthilfe der Stadt Köln Für Koordinierung und Abstimmung von Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe sowie zu Umsetzung und Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts wurde in der zweiten Phase der Evaluation die ämter- und behördenübergreifende Steuerungsgruppe Suchthilfe geschaffen. Ent- sprechend der in der Lenkungsgruppe gemeinsam entwickelten Geschäftsordnung sind in diesem Gremium Vertreter*innen folgender kommunaler Akteure repräsentiert: Dezernat V – Soziales, Ge- sundheit und Wohnen, Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport, Gesundheitsamt, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der Eingliederungshilfe und überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Jobcenter Köln als Träger von SGB -II-Maßnahmen inkl . d er Kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II. Die Steuerungsgruppe ist übergreifend auf die fachliche Abstimmung der Ziele und Maßnahmen der Suchthilfe der Stadt Köln ausgerichtet. Im Rahmen dieser Zielsetzung sollen die bestehenden Angebotsstrukturen überprüft und Handlungsbedarfe identifiziert, beraten und bewertet sowie Handlungsoptionen entwickelt werden. Im Einzelnen kommen dem Gremium folgende Auf- gaben zu: Steuerungsgremium Suchthilfe (ämterübergreifendes kommunales Abstimmungsgremium) strategische Ziele Partizipations- gremium "der direkte Draht" Selbstvertretung und GA ** * sofern kommunal bzw. zuwendungsfinanziert ** zusätzlich: Instrumente zur Sicherstellung von Beteiligung Beirat Suchthilfe Stadt und alle Träger* Operationalisierung Ziele, Diskussion Daten und Weiterentwicklung AG Daten Suchthilfe AK Substitution Beirat Kinder suchtbelasteter Familien Bspw.: AG Teilhabe Weitere themenbezogene AGs… Bspw.: AG Streetwork Bspw.: AG fallbezogene Vernetzung/Case Management AG… Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 34 ◼ Beratung und Begleitung der Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts zu einem Suchthilfe- konzept ◼ Datenbasierte Entscheidungsfindung insbesondere mit Blick auf Mitteilungen und Beschluss- vorlagen für die politischen Gremien der Stadt Köln ◼ Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit, der Ergebnisse und soweit möglich die Wirkung der An- gebote und jährlich erbrachten Leistungen der kommunal finanzierten Suchthilfe ◼ Abstimmung der Datengrundlagen im Hinblick auf die Umsetzung der städtischen Fördersyste- matik und das Controlling der kommunal finanzierten Leistungen. Das Steuerungsgremium trifft sich i. d. R. zwei Mal im Jahr, bei Bedarf häufiger. Der Vorsitz des Gremiums wird vom Beigeordneten des Dezernats V, die Geschäftsführung vom Gesundheitsamt wahrgenommen. Wie in der Geschäftsführung festgelegt, arbeitet das Steuerungsgremium eng mit dem Beirat Suchthilfe zusammen und prüft und bewertet dessen Empfehlungen.15 Als Unterstützung des Steuerungsgremiums und zur Bearbeitung operativer Aufgaben wird das im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung geschaffene Gremium der Lenkungsgruppe (s.o., Abs. 2.2.1) in der mittlerweile erreichten Form weiterarbeiten und sich bei Bedarf zwischen den Steue- rungsgruppensitzungen treffen. Beirat Suchthilfe (und Suchtprävention) Als zweites Gremium wurde der Beirat Suchthilfe als zentrales Gremium für den Austausch zwi- schen Verwaltung und Suchthilfe- und Suchtpräventionsträgern eingerichtet. Die Konstituierung er- folgte in der dritten Sitzung der P rojektbegleitenden Arbeitsgruppe (P AG; 11. August 2022) . Mit- glieder dieses Gremiums, das Suchthilfe und Suchtprävention umfasst, sind Vertreter*innen der für die Sucht- und Drogenhilfe der Stadt Köln zuständigen Ämter und Behörden , das Jobcenter sowie die Sucht- und Drogenhilfeträger bzw. ihre entsprechenden Abteilungen und Einrichtungen. Entspre- chend der gemeinsam zwischen den Mitgliedern verabschiedeten Geschäftsordnung ist der Beirat Sucht vor allem auf die Beratung aktueller sucht - bzw. fachpolitischer Entwicklungen zur Weiter- entwicklung des Kölner Hilfesystems für suchgefährdete un d suchtkranke Menschen sowie die Un- terstützung von Planung und Umsetzung neuer (kommunaler) Angebote ausgerichtet. Darüber hin- aus ist er für die Förderung des träger- und einrichtungsübergreifenden Austauschs, der Abstimmung und Kooperation zuständig. Schließlich kommt dem Gremium die fachliche Beratung zu Zielen und Maßnahmen von Suchtprävention und Suchthilfe in der Stadt Köln zu. Dafür werden gemeinsam Handlungsbedarfe bzw. -vorschläge identifiziert, beraten und bewertet sowie Handlungsoptionen entwickelt. Übergreifend werden vom Beirat Suchthilfe folgende Aufgaben wahrgenommen: ◼ Beratung, Unterstützung und Begleitung des Steuerungsgremiums Suchthilfe der Stadt Köln ◼ Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit, der Ergebnisse und soweit möglich die Wirkung der An- gebote und jährlich erbrachten Leistungen der kommunal finanzierten Suchthilfe ◼ Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Beirat datenbasiert und greift dabei auf Arbei- ten aus der AG Daten Suchthilfe zurück. In der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Beira t Suchthilfe Arbeitsgruppen einrichten bzw. bestehende Arbeitsgruppen einbinden, stimmt sich in Bezug auf die Datengrundlagen mit der AG Daten Suchthilfe ab und tauscht sich mit Gremien von Selbsthilfe und Selbstvertretung sowie mit 15 Vgl. zu den einzelnen Punkten die Geschäftsordnung des Steuerungsgremiums Suchthilfe, die am 29. November 2022 in Kraft getreten ist (Anhang H). Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 35 anderen Gremien/Akteuren aus Suchthilfe und Suchtprävention sowie angrenzenden Arbeitsfeldern aus. Der Beirat Suchthilfe trifft sich i. d. R. viermal jährlich. Der Vorsitz des Gremiums wird durch die Suchtkoordination des Gesundheitsamts wahrgenommen, wo auch die geschäftsführende Stelle des Beirats Suchthilfe verortet ist. In ihrer Vorsitzfunktion sichert die Suchtkoordination den Informati- onsfluss zwischen dem Beirat Suchthilfe und dem ämterübergreifenden Steuerungsgremium Sucht- hilfe.16 AG Daten Suchthilfe Im Verlauf des Evalua tions- und Begleitungsprozesses zur Umsetzung des Drogenhilfekonzepts wurde deutlich, wie wichtig eine gute und umfassende Datengrundlage für Planung und Steuerung eines bedarfsgerechten Sucht- und Drogenhilfesystems bzw. einzelner Angebote ist. Das wird auch von der Verwaltung der Stadt Köln und den Trägern der Sucht- und Drogenhilfe, der Selbsthilfe und der Selbstvertretung so gesehen. Diese Datengrundlage sollte aus Sicht von FOGS gemeinsam von Verwaltung und Trägern erarbeitet und analysiert werden, deshalb wurde die AG Daten Suchthilfe gegründet. Ziele des Gremiums sind die Verbesserung der Datengrundlage durch Weiterentwicklung und Qua- litätssicherung einer einheitlichen Dokumentation, die Weiterentwicklung geeigneter Erfassungsfor- mate sowie die Nutzung relevanter Daten. Den Daten kommen sowohl eine wichtige Bedeutung für die zielgruppenbezogene Ausrichtung der bestehenden Angebote als auch für die gemeinsame be- darfsorientierte Weiterentwicklung des Angebotsspektrums der Sucht- und Drogenhilfe zu. Die AG Daten Suchthilfe berät den Beirat Suchthilfe und das Steuerungsgremium Suchthilfe in Hin- blick auf Erfassung, Auswertung und Nutzung der im Drogen - und Suchtbereich der Stadt Köln er- zeugten angebots- und klient*innenbezogenen Daten mit Fokus auf technische und methodische Fra- gen. Laut ihrem Selbstverständnis übernimmt die AG Daten Suchthilfe folgende Aufgaben: ◼ Analyse und methodische Bewertung relevanter Daten der Kölner Sucht- und Drogenhilfe; ggf. auch im Vergleich zu anderen Kommunen, Land und Bund. ◼ Aufbereitung der Daten mit Blick auf die regelmäßige Berichterstellung. ◼ Bearbeitung von datenbezogenen Anfragen für die Planung und Steuerung durch den Beirat Suchthilfe und das Steuerungsgremium Suchthilfe. ◼ Qualitätssicherung, Schwerpunktsetzung und Weiterentwicklung der Regeldokumentation ◼ Entwicklung von weiteren (zielgruppenbezogenen) Bedarfsanalysen ◼ Einbezug und Sichtung weiterer Daten aus nichtkommunalfinanzierten Angeboten, angrenzen- den Hilfefeldern und Schnittstellenbereichen. Mitglieder der AG Daten Suchthilfe können Vertreter*innen von Gesundheitsamt, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie von Träger und Einrichtungen kom- munal finan zierter Suchthilfeangebote , von Selbsthilfe und von Selbstvertretungsorganisationen werden. Die AG Daten Suchthilfe hat sich in den Jahren 2021 und 2022 je dreimal getroffen und gemeinsam die Dokumentationsgrundlagen abgestimmt (s.o.) sowie erste Auswertungen diskutiert. 16 Vgl. Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe, die am 1. September 2022 in Kraft getreten ist (Anhang I). Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 36 Partizipationsgremium „der direkte Draht“ Das Partizipationsgremium „der direkte Draht“ wurde gegründet für die Kommunikation mit (ehe- maligen) Suchtmittelkonsumierenden. Das Gesundheitsamt bekommt damit ein Format, über das es Betroffenenexpertise direkt einholen und einbeziehen kann. Aktuell fokussiert das Gremium auf sze- nenahe Drogenkonsumierende. Ziel ist, die Erkenntnisse in die Planungsprozesse, insbesondere des Gesundheitsamts, einzubeziehen. So wurde am 6.12.2022 über Anforderungen an niedrigschwellige Angebote – Fokus: der geplante Drogenkonsumraum in Kalk – gesprochen. Das Gremium wird von JES als Selbstvertretung Drogenkonsumierender und dem Gesundheitsamt getragen. Nach mehreren Planungstreffen und einer konstituierenden Sitzung am 24. Mai 2022 bei Vision in Kalk wird nun alle zwei Monate jeweils am ersten Dienstag gerade Monate zu einem Austausch eingeladen. Das Gesundheitsamt übernimmt in Abstimmung mit JES die Verteilung der Einladungen über einen Verteiler der Drogenhilfeeinric htungen in Köln. Die Teilnahme ist ohne Anmeldung und anonym möglich (vgl. Kap. 3.2.4). In jeder Sitzung wird abschließend ein Thema für das nächst e Treffen abgestimmt, das zu Beginn des nächsten Treffens jedoch auch geändert werden kann. Es wird kein offizielles Protokoll erstellt, jedoch zum Abschluss der Treffen die Ergebnisse resümiert und festge- halten. Wer will, macht sich ein Foto vom Flipchart. Nachdem bisher FOGS teilgenommen und die Ergebnisse in Lenkungsgruppe und Beirat Suchthilfe transportiert hat, sollte dies nun über das Ge- sundheitsamt sichergestellt werden. Noch werden die Treffen nicht stark besucht. Hier werden Optimierungsbedarfe hinsichtlich der In- formation zu den Treffen deutlich sowie bzgl. einer szenenahen und wertschätzenden Gestaltung der Treffen. Zugleich sollte das Format entweder auch für andere Zielgruppen (bspw. Alkoholabhängige, jugendliche Suchtmittelkonsumierende, Chemsex-User) geöffnet oder für diese jeweils eigene Foren ergänzt werden. 4 Zusammenfassende Bewertung und weiterführende Hand- lungsempfehlungen Im Jahr 2017 beauftragte der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Drogen- hilfekonzepts (DHK). Der Prozess sollte wissenschaftlich begleitet werden. Aufgrund von verschie- denen Verzögerungen wurde die FOGS – Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln jedoch erst nach Abschluss des letzten Meilensteinworkshops zur Er- stellung des DHK zum 1. Juli 2019 beauftragt. Ziel und Auftrag der auf drei Jahre geplanten wissen- schaftlichen Begleitung und Evaluation konzentrierten sich also auf die Umsetzung des DHK. Zu Beginn der Arbeit wurde der Auftrag nochmals dahingehend geschärft, dass Planung und Steuerung der kommunal finanzierten Hilfen im Fokus stehen und es eher um wissenschaftliche Begleitung als um Evaluation gehen sollte. FOGS realisierte dann zunächst eine Bestandsaufnahme zu kommunaler Planung und Steueru ng – über verschiedene Ämter, Dezernate und weitere Stellen (LVR, Jobcenter Köln) hinweg. In der Folge wurde die Bestandsaufnahme auf die Träger von Sucht - und Drogenhilfen ausgeweitet und die Da- tengrundlagen analysiert. FOGS untersuchte systematisch, welc he Datenquellen zur Abschätzung der vielen im DHK offen gebliebenen bedarfsbezogenen Fragen herangezogen werden könnten. Tat- sächlich waren Planung und Steuerung kaum ausgebildet, valide Planungsgrundlagen fehlten und die ämterübergreifende Abstimmung verschiedener Hilfen für denselben Personenkreis nur rudimentär vorhanden. Das Ergebnis verwies auf die Notwendigkeit von Koordinierung, angefangen bei der Abstimmung von gemeinsam in der Stadt Köln abgestimmten Zielen bzw. einer Operationalisierung dieser mit Blick auf die Sucht- und Drogenhilfe. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 37 Mittlerweile begrenzten die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie weitere Arbeitsschritte der wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts ebenso wie die Entwick- lung kooperativer Arbeitsformen zwischen der Stadt Köln und den Sucht- und Drogenhilfeträgern. Später band die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine weitere Ressourcen – insbesondere in den auch für Sucht - und Drogenhilfe relevanten Ämtern . Aufgrund dieser schwierigen Rahmenbe- dingungen wurde die wissenschaftliche Begleitung (kostenneutral) um sechs Monate verlängert, um so über Sommer und Herbst 2022 letzte Arbeitsschritte in Präsenz realisieren zu können. Gleichwohl konnte die wissenschaftliche Begleitung wichtige Maßnahmen in Angriff nehmen und Ergebnisse erreichen: ◼ Bewertung des Drogenhilfekonzepts und Anregungen zur Weiterentwicklung (Expertise FOGS, Fachgespräch Suchtkoordination, Trägergespräche) ◼ Bestandsaufnahme zu Planung und Steuerung in Köln (s. o., Gespräche mit verschiedenen Stadt- verwaltungen und weiteren Leistungsträgern, Sekundäranalyse von Planungsunterlagen und -verfahren, Gespräche mit Kölner Träger von Sucht- und Drogenhilfe) ◼ Vergleich ausgewählter Strukturdaten aus der Stadt Köln mit anderen deutschen Großstädten ◼ Sekundäranalyse von Daten aus Köln und Durchführung weiterführender Bedarfserhebungen ◼ Erprobung und Umsetzung verschiedener Formate zur Beteiligung der Zielgruppe ◼ Verbesserung der Datenbasis für Planung und Steuerung durch Entwicklung einer kölnweiten Dokumentationsstruktur über alle Hilfefelder, auch im niedrigschwelligen Bereich ◼ Entwicklung eines neuen städtischen (Fach-)Controllings mit einheitlicher und auf dem Deut- schen Kerndatensatz Sucht (KDS) basierender Sachberichtsstruktur und eines Procedere für den Qualitätsdialog mit den Trägern ◼ Initiierung einer neuen Gremienstruktur insbesondere mit Blick auf Planung und Steuerung ◼ Laufende bedarfsbezogene Beratung von Suchtkoordination/Gesundheitsamt zu Fachfragen der Sucht- und Drogenhilfe, zu Konzeptentwicklung und zur Steuerung des Entwicklungsprozesses. FOGS implementierte gemeinsam mit dem Gesundheitsamt eine Projektstruktur mit zwei zentralen Abstimmungs- und Beratungsgremien: der Lenkungsgruppe mit verschiedenen in Sucht - und Dro- genhilfe involvierten Ämtern/Leistungsträgern (17 Sitzungen) und der Projektbegleitenden Arbeits- gruppe mit Vertretungen aus Verwaltung und Trägern (3 Sitzungen), ergänzt um zunächst zwei Un- ter-Arbeitsgruppen zur (Weiter-)Entwicklung von Datengrundlagen für Suchtberatung und für nied- rigschwellige Hilfen, die schließlich zur AG Daten Sucht zusammengefasst wurde. Diese Gremien werden nach Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung mit neu justierter Aufgabenstellung wei- terarbeiten. Im Folgenden sollen absc hließend die aus der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation abge- leiteten Handlungsempfehlungen sowie zunächst die zugrundeliegenden Leitlinien zur Weiterent- wicklung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe dargestellt werden. 4.1 Leitlinien für die Weiterentwicklung der Kölner Sucht- und Dro- genhilfe Vorab sei bemerkt, dass der Gegenstand der Untersuchungen auftragsgemäß die Drogenhilfe in der Stadt Köln war, die Erkenntnisse beziehen sich deshalb vor allem darauf. Gleichwohl zielen die Empfehlungen darüber hinaus in Richtung einer integrierten Sucht- und Drogenhilfe. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 38 Die Evaluation konnte aufzeigen, dass die Stadt Köln über ein weitgehend differenziertes Hilfesys- tem für drogenkonsumierende Menschen mit präventiven, niedrigschwelligen, behandlungs- und be- ratungsbezogenen sowie teilhabeorientierten Angeboten verfügt. Gleichwohl sieht das Evaluations- team für die Stadt Köln einen mittel - und langfristig (drei bis fünf Jahre) umzusetzenden Nachsteu- erungs- bzw. Weiterentwicklungsbedarf. Dieser sollte den Masterplan des Dezernats V mit Blick auf Sucht- und Drogenhilfe konkretisieren und sich insbesondere an folgenden Leitlinien orientieren: ◼ Mittel- und langfristig sollte das vorliegende Drogenhilfekonzept der Stadt Köln sukzessive zu einem Konzept für alle Menschen mit Suchtgefährdung und suchtbezogenen Problemlagen fort- geschrieben werden unabhängig von Suchtmittel oder -form – beginnend mit stoffgebundenen Suchtformen. Dabei sollte der Blick von Prävention über Frühintervention bis Hilfe reichen. Mit Blick auf die komplexen Hilfe- und Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Sucht- und Dro- genproblemen sollte in der Stadt Köln künftig ein integrierter Gesamtversorgungsansatz umge- setzt werden. ◼ Verstärkung einer systematischen Planung und Steuerung von Angeboten und Hilfen sowie des Ressourceneinsatzes unter Maßgabe der Ziel- und Bedarfsgerechtigkeit sowie der Funktionalität der Versorgung von Menschen mit Sucht- und Drogenproblemen. Dabei sollten Planung und Steuerung dezernats-, ämter- und leistungsträgerübergreifend ausgestaltet sein und sich sowohl auf die Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen (Systemsteuerung) als auch auf die Planung und Organisation individueller Hilfeprozesse (einzelfallbezogene Steuerung) beziehen. ◼ Intensivierung eines ziel- und datenbasierten sowie konzeptgesteuerten , vorausschauenden Handelns im Hinblick auf einen bedarfsbezogenen Aus- bzw. Umbau der Suchthilfe insgesamt und der einzelnen Angebotsbausteine , um dadurch die mit dem Drogenhilfekonzept gesetzten Ziele kurz-, mittel- und langfristig zu erreichen. ◼ Die Art und Weise der Leistungserbringung der Kölner Suchthilfe (u. a. Ziele, Zielgruppen, Ar- beitsansätze, Anzahl und Angebotsspektrum der Hilfen, Basis- und weiterführende Qualifikati- onen der Mitarbeiter*innen etc.) sollte dem aktuellen Stand der Fachlichkeit entsprechen, d. h. basierend auf Zielen, Leitlinien und (Qualitäts-)Standards. Die Angebote sollten z. B. auf (mög- lichst) frühe Intervention, Ressourcenorientierung, Selbst - vor Fremdhilfe usw. ausgerichtet sein. Zudem sollte angesichts der herausgehobenen Bedeutung, die das Drogenhilfekonzept der Motivierenden Gesprächsführung zumisst, dem Transtheoretisches Modell 17 bzw. der Motivie- renden Gesprächsführung18 dabei ein besonderer Stellenwert zukommen und dazu explizit Fach- lichkeit und Umsetzung gefördert werden. ◼ Sucht- und Drogenhilfen sollten personenzentriert erfolgen und eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Sucht - und Drogenproblemen sicherstellen, die sowohl die Ermöglichung von Eigenverantwortung und Selbstbes timmung als auch die volle und wirksame gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen beinhaltet (vgl. dazu insbesondere die Vorgaben des Bundes- teilhabegesetz/SGB IX). ◼ Insgesamt sollte die Ziel- und praxisorientierte Verknüpfung der im Suchthilfesystem handeln- den Leistungsträger, Einrichtungen, Dienste und Berufsgruppen verstärkt sowie die Zusammen- arbeit unter diesen Akteuren und mit Betroffenen und deren Angehörigen intensiviert werden. ◼ Künftig sollte mit Blick auf eine personenzentrier te Hilfeerbringung systematisch eine enge (fallbezogene und institutionelle) Kooperation der Dienste und Einrichtungen der Suchthilfe mit Leistungsanbietern angrenzender Versorgungssektoren (vorrangig der Jugendhilfe, der sozial- psychiatrischen Versorgung, der Wohnungslosenhilfe und dem Jobcenter), der Selbsthilfe und 17 Vgl. Prochaska, J.O., Velicer, W.F., DiClemente, C.C. et al. (1988). Measuring processes of change: applications to the cessation of smoking. Journal of Consulting and Clinical Psychology. 56: 520-528. 18 Vgl. Miller, W.R. & Rollnick, S. (2015). Motivierende Gesprächsführung: Motivational Interviewing. 3. Auflage des Standardwerks in Deutsch. Freiburg i. Br.: Lambertus. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 39 der Selbstvertretung sowie verschiedener Rehabilitations- und Leistungsträger entwickelt wer- den, um so „Hilfen wie aus einer Hand“ umzusetzen. ◼ Perspektivisch sollte sowohl auf der Angebots - als auch auf der Hilfesystem-Ebene Wirkungs- orientierung eine größere Bedeutung zukommen: Welche Ziele sind vorrangig? Und werden sowohl vom Hilfesystem als auch im Einzelfall die intendierten Ziele erreicht? Mit welchen Ressourcen bzw. auf welchen Wegen? Wie lässt sich Zielerreichung optimieren? Um derartige Fragen zu beantworten, müssen in der Stadt Köln in den nächsten Jahren nach und nach die organisatorischen, personellen und datenbezogenen Voraussetzungen sowohl im Gesundheits- amt (als dem für die Sucht - und Drogenhilfe vorrangig zuständigen Amt) und in anderen Ver- waltungen als auch bei Trägern und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe geschaffen wer- den. ◼ Im Bereich der Sucht - und Drogenhilfe sollten verstärkt Formen und Möglichkeiten der Parti- zipation, M itwirkung bzw. Mitbestimmung Betroffener ein größerer Stellenwert eingeräumt werden. Dabei geht es sowohl um Selbstvertretung im Rahmen kommunaler Planung und Steu- erung (und der dazu bestehenden Gremien), als auch um den Einbezug von Betroffenenexpertise bei der Planung und Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen. Diese Leitlinien sollten als ein fachlicher Bezugsrahmen für die kurz -, mittel- bis langfristig vorzu- nehmende Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen im Bereich der Sucht - und Drogenhilfe sowie der Hilfen angrenzender Versorgungsbereiche dienen. Darüber hinaus sollten die Leitlinien auch als Eckpunkte einer handlungsfeld- und zielgruppenübergreifenden (integrierten) kommunalen Planung und Steuerung der Stadt Köln berücksichtigt werden. 4.2 Schaffung von Steuerungs- und Planungsgremien Im Verlauf der zweiten Phase der Evaluation wurden mehrere Gremien geschaffen, die die Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe sowie die Einbeziehung der Betroffenen in diese Prozesse – im Sinne der dargestellten Leitlinien – neu ausrichten bzw. strukturieren sollen. Aus Sicht des Evaluationsteams sollten diese neu geschaffenen Planungs- und Steuerungsgremien – in der or- ganisatorischen und fachlichen Zuständigkeit des Gesundheitsamts – entsprechend der ihnen zuge- wiesenen Funktionen/Aufgaben „mit Leben gefüllt werden“ und – wenn erforderlich – nach und nach in ihren Aufgaben fortentwickelt werden. D. h.: ◼ ämter- und behördenübergreifendes Steuerungsgremium Suchthilfe (kommunale Akteure/Leis- tungsträger): Zur fachlichen Abstimmung (strategischer) Ziele und Maßnahmen hinsichtlich der Weiterentwicklung bzw. Neuausrichtung der Kölner Sucht - und Drogenhilfe sowie als Verbin- dung in/zur Berichterstattung an die Politik. Mit Blick auf eine notwendige operative Unterstüt- zung dieses Gremiums rät FOGS dazu, die im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung im- plementierte Lenkungsgruppe mit Vertretungen aller involvierten Kölner Ämter sowie Jobcenter Köln und LVR weiterzuführen. ◼ Beirat Suchthilfe (kommunale Akteure und Sucht-/Drogenhilfeträger): Fachliche Beratung zu (strategischen) Zielen und Maßnahmen im Bereich von Suchtprävention, Frühintervention , Sucht- und Drogenhilfe sowie Beratung, Begleitung und Unterstützung des Steuerungsgremi- ums Suchthilfe. Der Beirat Suchthilfe sollte die Fach- und Praxisexpertise in der Stadt bündeln und systematisch die Arbeit bestehender und neu zu schaffender Arbeitsgruppen im Suchtbe- reich in den Blick nehmen bzw. Einbeziehen ( bspw. Dienstagsrunde, AG Substitution). Dies könnte bspw. durch eine Verankerung fester Tagesordnungspunkte in den Beiratssitzungen er- folgen. Angeraten wird zudem, Beiratsmitgliedern feste Zuständigkeiten für bestimmte Gremien Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 40 zuzuordnen – ggf. arbeiten sie sowieso dort mit. „Zuständig“ bedeutet dabei, dass das Beirats- mitglied sicherstellt, im Beirat über die Arbeit des Gremiums berichten zu können und umge- kehrt das Gremium über Entwicklungen im Beirat zu informieren. ◼ AG Daten Suchthilfe (kommunale Akteure und Sucht-/Drogenhilfeträger): neu implementierte und herausgehoben wichtige Arbeitsgruppe im Kontext des Aufbaus Planungsgrundlagen; Be- ratungsfunktion in Bezug auf Erfassung, Auswertung, Interpretation und Nutzung der im Sucht- und Drogenbereich der Stadt Köln erzeugten struktur -, angebots- und klient*innenbezogenen Daten mit Fokus auf technischen und methodischen Fragen sowie der Weiterentwicklung des Hilfesystems und der Anpassung auf je spezifische Fragestellungen. ◼ Partizipationsgremium „der direkte Draht“ (Suchtkoordination und Drogengebrauchende): Di- rekte Einbeziehung der Expertise und der Bedarfe Betroffener in Planung und Weiterentwick- lung von Angeboten und Hilfen im Sucht- und Drogenhilfebereich. Aktuell auf szenenahen Dro- genkonsum fokussiert, perspektivisch um andere Zielgruppen zu erweitern bzw. Schaffung er- gänzender Foren. 4.3 Verbesserung der Datengrundlagen und der Berichtstruktur Für eine zielführende Umsetzung kommunaler Planung, Steuerung und eines angebotsbezogenen (Fach-)Controllings müssen – wie die Erfahrungen in anderen Großstädten zeigen – neben dafür zuständigen Gremien (s. o.) vor allem folgende Voraussetzungen geschaffen werden: ◼ Schaffung aussagekräftiger Datengrundlagen ◼ einheitliche Dokumentation von - Strukturdaten - Angebotsdaten - Daten zur Nutzung von Leistungen (nach Umfang und Art) - Daten zu den erreichten Klient*innen (analog KDS) von Beratungsstellen und niedrig - schwelligen Angeboten ◼ einheitliche Erfassung von Inanspruchnahmehürden und ggf. von (längeren) Wartezeiten ◼ (ergänzend) schriftliche Erhebungen/qualitative Befragungen zu spezifischen Fragestellungen ◼ einheitlich strukturierte Sachberichte der Dienste und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe. FOGS hat im Rahmen der Evaluation – gemeinsam mit Trägern und Einrichtungen der Sucht - und Drogenhilfe – zum einen eine einheitliche Struktur für die Erstellung der Sachberichte entwickelt, die das bisherige Berichtswesen ablöst. Zum anderen wurde sowohl ein einheitliches Item -Set für die Erfassung der Nutzer*innen niedrigschwelliger Hilfen als auch – anknüpfend an den KDS – für Klient*innen der Beratungsstellen abgestimmt. Die hierüber erfassten Daten sind dann jeweils Ge- genstand der von den Trägern und Einrichtungen der Sucht - und Drogenhilfe zu erstellenden Sach- berichte. Im Zeitraum 2020 bis 2021 wurden die neue Struktur der Sachberichte als auch die Doku- mentationsinstrumente erprobt. Die Erfahrungen müssen nun – unter Berücksichtigung der (Daten-)Rechtslage – gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe mit Blick auf ggf. erforderliche Modifikati- onen und Ergänzungen erörtert werden. Hierzu schlägt FOGS folgendes Prozedere vor: Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 41 ◼ ämter- und behördenübergreifende Diskussion der ausgewerteten kölnweiten Daten mit Blick auf die Weiterentwicklung des Hilfesystems für sucht- und drogenabhängige Personen (im Steu- erungsgremium Suchthilfe und im Beirat Suchthilfe) ◼ verbindliche Rückkopplung und Diskussion der Sachberichtsdaten mit den Trägern und Einrich- tungen der Sucht- und Drogenhilfe in bilateralen Qualitätsgesprächen mit Zielbestimmung für das nächste Jahr (jährlich) ◼ verbindliche Rückkopplung kölnweiter Daten, Diskussion der Ergebnisse und Ableitung von Konsequenzen gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen der Sucht - und Drogenhilfe so- wie den beteiligten Ämtern im Rahmen der regelmäßig tagenden AG Daten Suchthilfe. Im Rahmen dieser Verfahrensschritte können nicht nur Planung, Steuerung und (Fach)Controlling datengestützt erfolgen, sondern auch die im Drogenhilfekonzept formulierten Bedarfe perspektivisch regelmäßig verfolgt bzw. verifiziert werden. Zukünftig sollten die Möglichkeiten ausgebaut und so auch Daten zu Leistungen der Eingliederungshilfe und des SGB II für den Personenkreis einbezogen werden – insbesondere hinsichtlich sozialraumbezogener Planung. 4.4 Weiterentwicklung bestehender und Schaffung neuer Angebote Im Rahmen der Evaluation des Drogenhilfekonzepts bzw. im Vergleich zu Hilfesystemen im Sucht- und Drogenbereich anderer Großstädte geht es in Köln aufgrund des vorhandenen differenzierten Hilfeangebots kaum um die Schaffung neuer Angebote. Gleichwohl ergeben sich Hinweise, die für einen stärkeren Ausbau niedrigschwelliger Angebote sprechen sowie vor allem Anregungen zur mit- telfristigen inhaltlich-konzeptionellen Weiterentwicklung bestehender Angebote und Hil fen für sucht- und drogenabhängige Personen in der Stadt Köln: ◼ Weiterer Ausbau der Drogenkonsumräume bzw. -plätze (über die zuletzt ausgeweiteten Kapa- zitäten hinaus) und deutliche Ausweitung der derzeit bestehenden Öffnungszeiten ◼ Erweiterung niedrigschwelliger Kontaktläden und der Drogenkonsumräume um eine dezidiert gesundheitsprophylaktische Ausrichtung und medizinisch -pflegerisch-psychiatrische Versor- gungselemente (u. a. Zahnpflege- und Händewasch-Programme, HIV- und HCV-Prophylaxe, Wundversorgung) sowie qualifizierter Sozialarbeit ◼ Schaffung von neuen und Ausweitung von bestehenden Aufenthaltsmöglichkeiten inkl. Tages - bzw. 24-Stunden-Ruhebetten, mit spezifischen Angeboten/Zeiten für Frauen bzw. für Ältere ◼ Auf-/Ausbau von pflegerischen Angeboten für ältere, pflegebedürftige suchtkranke Personen – ob als eigene Einrichtung oder Krankenwohnung (temporär oder längerfristig; vgl. hierzu z. B. das vom Sozialamt geförderte Projekt Sen[i]ora) oder als ambulante Dienste (aufsuchend im Wohnraum oder im Rahmen von Kontaktläden u. ä.) sowie durch Kooperation mit und Sensibi- lisierung von bestehenden Pflegeeinrichtungen für diesen Personenkreis ◼ Konzeptionelle Anpassungen vorhandener Krankenwohnungen und Notschlafstellen (stärker niedrigschwellige Orientierung bspw. durch weniger strikte Regeln, flexiblere Öffnungszeiten und ggf. separate Angebote für Frauen) ◼ Ausweitung niedrigschwelliger Tagesstruktur- und Beschäftigungsangebote – vor allem offene und voraussetzungslose Angebote bzw. entsprechend e konzeptionelle Anpassungen. Ggf. stär- kere Nutzung von Zuverdienst-Angeboten des LVR ◼ Weiterentwicklung von Aufgabenprofil und Qualitätsstandards der Psychosozialen Begleitung (PSB) (in Richtung Case Management mit Übernahme von Kontakt- und Prozessverantwortung) – in Abstimmung mit bzw. Abgrenzung zu Ambulant Betreutem Wohnen. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 42 Für die Weiterentwicklung der Hilfen wird angeraten, neben einer verstärkten Nutzung von Daten (s. o.) weiter (wie im Rahmen der wiss enschaftlichen Begleitung erprobt) fallbasierte Analyse- und Entwicklungsformate einzusetzen, z. B. das Konzept der Produktionsnetzwerkentwicklung19. 4.5 Verbesserung der fallbezogenen Kooperation und der Qualität der Hilfeerbringung Die Evaluation zeigte auf, dass oftmals viele Hilfen/Angebote an einem Fall beteiligt sind – jedoch ohne ausreichende Abstimmung und Koordination. Mit dem Ziel eines effizienteren Ressourcenein- satz und zur Optimierung der klient*innenbezogenen Betreuungsergebnisse wird deshalb eine Ent- wicklungs- und Qualitätsoffensive empfohlen mit folgenden Elementen: ◼ Stärkere fachliche Verknüpfung insbesondere von Angeboten der Jugend- und Wohnungslosen- hilfe, der Beschäftigungsförderung, der Eingliederungshilfe sowie der Sozialpsychiatrie mit der Sucht- und Drogenhilfe ◼ Erarbeitung von Qualitätsstandards zur Verbesserung fallbezogener Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Diensten und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe sowie mit Leistungs- anbietern angrenzender Versorgungsbereiche. Anzuraten ist der Aufbau von Case-Management- Kompetenz in den Diensten und Einrichtungen sowie der Festlegung von Verfahren zur Defini- tion/Übertragung von Fallkoordinierungs- bzw. Fallführungsaufgaben im Gesamtsystem. Ange- sichts fehlender sozialrechtlicher Vorgaben zu leistungsträgerübergreifender Fallführung muss es hierbei um fachliche definierte und gemeinsam entwickelte Verfahren zur Mandatierung und zur Umsetzung von Fallführung gehen, auf die alle Beteiligten sich diesseits gesetzlicher Vor- gaben einigen. Der Stadt Köln kommt dabei eine bedeutende Rolle für die Steuerung von Kom- petenzaufbau, bei der Implementierung und der Überprüfung der Umsetzung zu. ◼ Wie bzgl. fallbezogener Koordination gilt auch mit Blick auf andere Aspekte von Fachlichkeit, dass hierzu gezielt Kompetenzen über Fort - und Weiterbildung zu fördern und die Implemen- tierung zu überprüfen. Vorrangig zu nennen ist hier bspw. Motivational Interviewing als hand- lungsleitendes Prinzip des Drogenhilfekonzepts und fachlicher gebotener Standard sowie von Kompetenz für eine partizipative Hilfegestaltung. 4.6 Partizipation für die künftige Ausrichtung der Sucht- und Dro- genhilfe Insgesamt hat die Evaluation gezeigt, dass sucht - und drogenabhängige Personen verstärkt in die Erfassung des aktuellen und künftigen Hilfe - und Unterstützungsbedarfs sowie die Bewertung der bestehenden Angebote einbezogen werden sollten. Sowohl der Verwaltung als auch den Trägern und Einrichtungen der Sucht - und Drogenhilfe wird deshalb empfohlen, Zielgruppenpartizipation wei- terzuentwickeln. Als gutes Beispiel kann hier auf den im Sommer 2022 implementierten Kund*in- nen-Beirat im Jobcenter Köln 20 sowie die den Teilhabebeirat im Bereich Wohnungslosigkeit21 ver- wiesen werden. Hierzu sollten Kompetenzen aufgebaut und – wie in der Evaluation von FOGS bereits mit szenena- hen Drogenkonsumierenden erprobt – regelhaft partizipative Formate mit Betroffenen durchgeführt 19 Vgl. Reis, C., et al (2016). Produktionsnetzwerke in der lokalen Sozial - und Arbeitsmarktpolitik. Aufbau kooperativer Struktur en und Weiterentwicklung sozialer Dienstleistungen am Beispiel des SGB II. Band 11 der Schriftenreihe des ISR. Frankfurt: Fachhoch- schulverlag. 20 Vgl. https://www.jobcenterkoeln.de/kundinnenbeirat/. 21 Vgl. https://www.stadt-koeln.de/artikel/72027/index.html. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 43 werden. Verschiedene Gruppen s uchtgefährdeter und -kranker Personen bzw. ihre Selbstvertretun- gen sollten in die Planung neuer Angebote einbezogen werden – bspw. im Rahmen des Beirats Sucht- hilfe oder per Partizipationsgremium („Der direkte Draht“). Denkbar sind zudem Szenebefragungen und Expert*innengespräche. Auf Einrichtungsebene sollte die Beteiligung der Nutzer*innen (über Zufriedenheitsbefragungen, Klient*innen-Beiräte, gemeinsame Projektgruppen o. ä.) an Qualitätssicherung und Weiterentwick- lung der Hilfen systematisch verankert werden. Dieses Ziel sollte sich als Qualitätsmerkmal in den Förderprogrammen oder Zielvereinbarungen finden. Per Sachbericht sollte die Umsetzung dokumen- tiert und in den jährlichen Qualitätsgesprächen thematisiert werden. Ein unabhängiges Beschwerde- management für Nutzer*innen bei Träger und auf Stadtebene ergänzt diese Möglichkeiten. 4.7 Entstigmatisierung Die erprobten Partizipationsformate verweisen auf die große Bedeutung des Themas Respekt und (Ent-)Stigmatisierung für die Zielgruppe. Hier sieht FOGS auch in Hinblick auf die Förderung einer inklusiven und diskriminierungsfreien Stad tgesellschaft in Köln gesamtstädtisch Handlungsbedarf. Dezernate, Ämter und Suchtkoordination sollten dem Thema explizit Beachtung schenken, bspw. durch die Initiierung einer entsprechenden Öffentlichkeits-Initiative zu Verständigung und Akzep- tanz bezüglich der Lebenssituation von suchtkranken/drogengebrauchenden Menschen (vergleichbar auch mit der aktuellen Entwicklung im Bereich Wohnungslosigkeit). Zu denken ist dabei bspw. an Plakataktionen oder Social -Media-Kampagnen. Interessante Möglichkeiten bieten a uch inklusive Kulturprojekte, wie bspw. Drugland im Rahmen des Sommerblut -Festivals. Schließlich dürfte auch die Beteiligung von Betroffenen( -Vertretungen) an Regelgremien Wahrnehmung, Verstehen und Akzeptanz steigern (s. o.). 4.8 Künftige Aufgaben und personelle Ausstattung des Gesund- heitsamts im Bereich der Steuerung und Planung von Sucht- und Drogenhilfe Aus der und für die Umsetzung der o. g. Handlungsempfehlungen in Bezug auf Planung, Steuerung und (Fach)Controlling ergeben sich für Suchtkoordination und -planung im Gesundheitsamt deutlich mehr und aufwändigere sowie z. T. neue Aufgaben: ◼ Bewertung der Ergebnisse der Evaluation sowie Priorisierung der umzusetzenden Handlungs- empfehlungen (gemeinsam mit den relevanten Gremien, insbesondere der bisherigen Lenkungs- gruppe) ◼ verstärkte Abstimmung mit angrenzenden Hilfefeldern in unterschiedlichen Ämtern, insbeson- dere Förderung von systematischen Bezügen zwischen Suchtprävention, Frühintervention und Suchthilfe ◼ Geschäftsführung, Organisation und Protokollierung des Steuerungsgremiums Suchthilfe ◼ Organisation der weiterzuführenden Lenkungsgruppe und Ergebnissicherung ◼ Geschäftsführung, Vor- und Nachbereitung, Moderation, Protokollierung des Beirats Suchthilfe ◼ Geschäftsführung, Vor- und Nachbereitung, Moderation, Protokollierung AG Daten Suchthilfe ◼ Begleitung des Partizipationsgremiums „Der direkte Draht“ und ggf. Initiierung weiterer Parti- zipationsformate Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 44 ◼ Implementierung und Entgegennahme sowie Auswertung von Verwendungsnachweisen und Sachberichten der Träger, Rückkopplung und Disku ssion der Ergebnisse mit den Trägern und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe in bilateralen Qualitätsgesprächen (jährlich) mit Ziel- vereinbarungen ◼ fachliche Weiterentwicklung der bestehenden Angebote, u. a. durch entsprechende Ausgestal- tung der Förderp rogramme, Förderung von Vernetzung, einrichtungsübergreifenden Abstim- mungstools, Initiierung von Fortbildungen etc. ◼ Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Förderprogramme im Bereich der Suchthilfe ◼ Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts in ein integriertes Suchtkonzept, Kooperation mit der Gesundheitsberichterstattung bezüglich der Suchtberichterstattung ◼ Konzeptionelle Entwicklung und Implementierung neuer Angebote/Strategien sowie deren fachliche Begleitung, besonders in der Implementierungsphase (wie bspw. bzgl. der Kontrollier- ten Abgabe von Cannabis oder veränderter Drogenkonsummuster – aktuell z. B. durch den zu- nehmenden Crack-Konsum) ◼ Netzwerkarbeit, Kontaktpflege und Austausch mit den Kölner Sucht - und Drogenhilfeträgern und ihren Einrichtungen, den Suchtkoordinator*innen im Rheinland/in NRW/der Großstädte in Deutschland sowie mit Selbsthilfe/Selbstvertretung ◼ Beteiligung am Fachdiskurs ◼ Öffentlichkeitsarbeit und Initiierung/Unterstützung von Maßnahmen/Aktionen zur Entstigmati- sierung Hinter diesen Aufgaben stehen in der Regel aufwändige Vor - und Nachbereitungen. Auch für Fort- bildungen und die Beteiligung am Fachdiskurs, bspw. durch Kongressteilnahmen u. ä. sind Ressour- cen notwendig. Wie die Evaluation und die Vergleiche mit anderen Großstädten zeigen, ist die Kölner Suchtkoordi- nation schon im IST personell deutlich unterausgestattet. Gegenwärtig reichen die personellen Ka- pazitäten im Bereich Suchtkoordination und -planung definitiv nicht dazu aus, um die bisherigen sowie die genannten zusätzlichen Aufgaben durchzuführen. Nach einer überschlägigen Berechnung der FOGS sowie dem Vergleich mit anderen Bemessungen zu Gesundheits -, Sozial- oder Integrati- onsplanung sollten kurzfristig mindestens drei weitere Fachstellen eingerichtet und mit geeignetem Personal besetzt werden (bspw. aus Sozialwissenschaften, Public Health). Ergänzend sind Kapazitä- ten für unterstützende Sachbearbeitung vorzuhalten.22 Die wissenschaftliche Begleitung von FOGS fokussierte auftragsgemäß auf Sucht- und Drogenhilfe im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts. Gleichwohl gilt, dass die geschilderten Anforderun- gen ebenso für den Bereich Suchtprävention gelten und auch hier entsprechende Ressourcen ge- baucht werden. Perspektivisch sollten Suchtprävention und Suchtkoordination in einer H and oder zumindest in enger Kooperation gestaltet werden. Perspektivisch sollten Aufgabenspektrum und Personalausstattung überprüft und dann ggf. nachge- steuert werden. 22 Vgl. dazu auch den Personalrahmen für Gesundheitsämt er des Landes Baden -Württemberg insbesondere in Bezug auf die Durch- führung von Gesundheitsberichterstattung durch die Gesundheitsämter, der weit über die von FOGS vorgeschlagene Personalaus- weitung hinausgeht. Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 45 Anhang Anhang A: Präsentation Lenkungsgruppe vom 19.11.2019 Anhang B: Präsentation Lenkungsgruppe vom 01.04.2020 Anhang C: Auswertung Sekundäranalyse Anhang D: Städtevergleich Planung und Steuerung Anhang E: Präsentation Lenkungsgruppe vom 17.11.2020 Anhang F: Dokumentation Partizipatives Mapping Anhang G: Dokumentation Situationsanalyse Teilhabe (Fallrekonstruktionen) Anhang H: Geschäftsordnung Steuerungsgremium Suchthilfe Anhang I: Geschäftsordnung Beirat Suchthilfe Anhang A – Lenkungsgruppe vom 19.11.2019 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln Gesundheitsamt Köln am 19. November 2019 Hans Oliva, Miriam Martin und Martina Schu Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 1 TOP  Aktueller Stand in der Stadt Köln  Aktueller Stand Evaluation  Arbeitsschritte, Grundlagen und Bewertungsdimensionen der Bestandsaufnahme  Erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme  Fokus Planung und Steuerung  Beispielhafte weitere Ergebnisse  Nächste Schritte: Prioritäre Punkte der Umsetzung DHK und Evaluation sowie Einbeziehung Träger/Konstituierung PAG Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 2 Arbeitsschritte/Elemente der Untersuchung Partizipativer Einbezug von Trägern und Selbstvertretung/-hilfe Kontinuierlich enge Abstimmung mit dem Auftraggeber Start und Fachge- spräch Bestands- aufnahme Ziel- katalog Prozess- begleitung Evalua- tion Bericht und Handlungs- empfeh- lungen   Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 3 Bisherige Aktivitäten Von Juli bis November 2019 wurden von FOGS folgende Aktivitäten umgesetzt:  Klärung des Auftrags (inkl. Gegenstand und Vorgehen)  Teilnahme an und Dokumentation des Fachgesprächs  Konstituierung, inhaltliche Vorbereitung und Teilnahme an der ersten Sitzung der Lenkungsgruppe  Vorstellung in der Dienstagsrunde und PSAG AK Sucht  Erstgespräche mit kommunalen Akteuren  Sammlung, Sichtung und Auswertung der bisher vorliegenden Unterlagen für die Sekundäranalyse  Ergänzende standardisierte Abfrage relevanter Daten beim Jobcenter, dem Gesundheitsamt, dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln  Protokollierung und Auswertung der Erstgespräche  Inhaltliche Vorbereitung der zweiten Sitzung der Lenkungsgruppe Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 4 Bestandsaufnahme – Sekundäranalyse Grundlagen in Form von… Liegt vor: Leistungsdaten sowie Jahresberichte ~ nicht strukturiert; JB SKF, SKM und Vision 2016-2018, Aidshilfe und Blaues Kreuz 2018, Tätigkeitsberichte Drogenhilfe 2018; sowie umfangreichere Infos vom ASC Finanzdaten ~ nicht strukturiert und für gesamte Zielgruppe bzw. trennscharf zu anderen Beriechen (bspw. Prävention) Unterlagen der Planung, Koordination und Steuerung ~ Leistungsvereinbarungen aus dem Sozialamt sowie Ziel- und Leistungsvereinbarungen aus dem Jugendamt Protokolle der Planungs-, Vernetzungs- und Steuerungsgremien ~ Protokolle Dienstagsrunde 2016-2018 Dokumente, Papiere und Beschlüsse der Stadt Köln ~ aus Ratsinfosystem (DKR und DHK) ggf. vorliegende Studien und Forschungsberichte ~ Ergebnisse/Synopse Szenebefragung Daten zur Epidemiologie X Daten zu weiteren sucht- und drogenbezogenen Merkmalen Statistik DKR, Notschlafstellen, MMD Daten von Polizei und Strafverfolgungsstatistik ✔ Kriminalstatistik Sozial- und Gesundheitsberichterstattung ~ Suchtbericht 2016, KDS-K 2016-2018 Weitere Statistiken (ÖGD, …) ~ KH-Statistik Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 5 Bestandsaufnahme – Ämterabfrage Anknüpfend an erste Ergebnisse der Sekundäranalyse wurden im September 2019 beim Jobcenter, dem Amt für Soziales, Arbeit und Soziales sowie dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln folgende Daten/Informationen standardisiert abgefragt:  Form/Art und Höhe der Finanzierung/Förderung von Hilfen/Angeboten des Amtes im Bereich der Hilfen für (auch) drogenabhängige Personen  Anzahl der (auch) drogenabhängigen Personen, die Leistungsansprüche haben und die Leistungen durch das jeweilige Amt beziehen  Einrichtungen der Drogenhilfe, die durch das jeweilige Amt finanzierte/geförderte Leistungen (personenbezogene Ansprüche) erbringen oder institutionell gefördert werden  Steuerungs- bzw. Controllingansatz des jeweiligen Amtes im Hinblick auf Leistungen/Angebote für Drogenabhängige (inkl. Instrumente)  Planung der Hilfen/Angebote für (auch) drogenabhängige Personen  Gremien/Arbeitsgruppen, in denen es um die Steuerung und Planung von Angeboten/Hilfen für drogenabhängige Personen geht  Abstimmung der Planung von Hilfen für drogenabhängige Personen mit anderen städtischen Stellen Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 6 Bestandsaufnahme – Bewertung der vorliegenden Unterlagen  zur Verfügung gestellt wurden nur teilweise bzw. unvollständige Unterlagen und Daten  die Ämterabfrage verlief schleppend: bis Ende September reichte nur das Jobcenter Angaben und Materialien ein, am 15.11. wurden Daten und Unterlagen aus dem Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren eingereicht. Aus dem Gesundheitsamt fehlen weiterhin Angaben und Materialien.* *Nachtrag: wurden inzwischen eingereicht  keine vollständigen Daten (bspw. zu Anzahl Plätze bzw. Nutzer*innen) über das gesamte Hilfesystem für drogenabhängige Menschen in Köln bzw. zum Umfang der Nutzung von Hilfen durch Drogenabhängige Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 7 Bestandsaufnahme – Erstgespräche zwischen Juli und November folgende (leitfadengestützte) Erstgespräche:  Dezernat V – Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen: Herr Prof. Dr. Rau und Herr Schlanstedt  Gesundheitsamt: Herr Dr. Nießen Frau Brünner und Frau Dr. Bokhof Herr Richter (Finanzen) Herr Lehmann (ASC)  Amt für Soziales, Arbeit und Senioren: Frau July  Amt für öffentliche Ordnung: Frau Rothe  Amt für Kinder, Jugend und Familie: Frau Baars und Herr Bathen  Jobcenter: Frau Kuna  LVR: Herr Dr. Schartmann und Frau von Berg Geplant: Herr Peters, Herr Zimmermann, Frau Schmieder Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 8 Bestandsaufnahme – Themen der Erstgespräche  Eigener Beitrag im Bereich Drogenhilfeangebote bzw. Schnittstellen  Steuerungs-, Controlling- und Planungsansatz der Stadt Köln im Bereich der Drogenhilfe  Ziele/Leitlinien von Steuerung, Controlling und Planung  Instrumente von Steuerung, Controlling und Planung  (Daten-)Grundlagen des Steuerungs-, Controlling- und Planungsansatzes  Art, Funktion und (personelle) Zusammensetzung relevanter Steuerungs-, Planungs- und Vernetzungsgremien  Zusammenarbeit relevante Ämter und andere Akteure mit Blick auf die Drogenhilfe  Bewertung des aktuellen Stands von Steuerung, Controlling und Planung  Art und Höhe der Finanzierung (ämterbezogener) Hilfen im Bereich der Drogenhilfe  Spezifika/Besonderheiten der Drogenhilfe in Köln (u.a. Bedarfe, Versorgungsdefizite)  relevante Kriterien für die Bewertung und Erwartung an die Evaluation Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 9 Bestandsaufnahme – Auswertungsdimensionen  Vereinbarungsgemäß (erste Sitzung der Lenkungsgruppe) zielte die Bestandsaufnahme zunächst auf Aspekte, die vorrangig die kommunale Steuerung und Planung der Drogenhilfe betreffen:  Ziele/Leitlinien als Grundlage der Steuerung, des Controllings und der Planung der Drogenhilfe  Instrumente, die zur Steuerung, zum Controlling und zur Planung  (Daten-)Grundlagen von Steuerung, Controlling und Planung  Steuerungs-, Planungs- und Vernetzungsgremien im Bereich der Drogenhilfe  Art und Höhe der Finanzierung (ämterbezogener) Hilfen/Angebote im Bereich der Drogenhilfe  Ergänzend (später) zu Angebotssituation/Trägern:  strukturelle Merkmale (Finanzierung, Träger- und Angebotsstrukturen, Personal, Ziele und Konzepte, Barrierefreiheit, Partizipation und Selbsthilfe, Kooperation)  Prozess- und Ergebnis-Merkmale (Leistungsspektrum, Klientel, Zugangswege, Durchführung sowie Ergebnisse der Beratung/Behandlung)  Konsumtrends und Entwicklungen bei Bedarfen/Zielgruppen Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 10 Fokus der Bestandsaufnahme  Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Sekundäranalyse und den Interviews mit Blick auf Steuerung, Controlling und Planung im Rahmen eines IST-SOLL-Vergleichs  Grundlage und Bezugsrahmen für den IST-SOLL-Vergleich sind aus der Fachdiskussion und Praxis abgeleitete (ausgewählte) Indikatoren zu Steuerung, Controlling und Planung im Bereich der Sucht- bzw. Drogenhilfe  Bewertung fokussiert vor allem auf das Gesundheitsamt als die Instanz, die in der Stadt Köln vorrangig für die Steuerung, das Controlling und die Planung der Drogenhilfe zuständig ist Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 11 Indikatoren für die Bewertung von Steuerung, Controlling und Planung der Drogenhilfe  Vorhandensein (schriftlich vorliegender fachlicher) Ziele/Leitlinien als Grundlage und Bezugsrahmen für Steuerung, Controlling und Planung  Vorhandensein fachlich anerkannter Instrumente zu Steuerung, Controlling und Planung  angemessene personelle Ausstattung und definierte Zuständigkeiten der für Steuerung, Controlling und Planung verantwortlichen Organisationseinheiten bzw. Stellen  enge und regelhafte Kooperation der die Drogenhilfe finanzierenden Ämter mit Blick auf Steuerung, Controlling und Planung  Vorhandensein von Gremien/Arbeitsgruppen für Steuerung, Planung und Vernetzung  Vorhandsein einer einheitlichen Dokumentation der Zuwendungsnehmer*innen auf Basis eines abgestimmten (Kern-)Datensatzes der Drogenhilfe  Auswertung und regelhafte Diskussion standardisiert erhobener stadtweiter Daten als Grundlage der (bedarfsgerechten) Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen, der Arbeitsschwerpunkte und der Überprüfung abgestimmter fachlicher Ziele/Leitlinien  (standardisierte vergleichbare) Berichterstattung der Zuwendungsnehmer*innen als Grundlage jährlicher Gespräche mit den Trägern der Drogenhilfe Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 12 Steuerung, Controlling und Planung – Übergreifende Entwicklungen  Derzeit finden unterschiedliche Entwicklungen in der Stadt Köln statt, die insgesamt Einfluss auf die Steuerung und das Controlling der Stadt Köln haben und auch den Bereich sozialer und gesundheitsbezogener Dienstleistungen betreffen; hier sind insbesondere zu nennen:  die in der Stadt Köln derzeit durchgeführte Verwaltungsreform  Umsetzung eines integrierten Management: Steuerungsstruktur des Dezernats für Soziales, Integration und Umwelt sowie seiner Ämter (Weiterentwicklung des Projekts „Zielorientierte Führung und Steuerung“)  Leitziele des Dezernats für Soziales, Integration und Umwelt im Transparenzbericht aus dem Jahr 2018  Steuerungsverständnis und Masterplan des Dezernates für Soziales, Integration und Umwelt Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 13 IST-SOLL-Vergleich – fachliche Ziele/Leitlinien  IST:  Kölner Suchtbericht 2016: Beschreibung übergreifender Ziele und Schwerpunkte der Suchthilfe  Masterplan des Dezernats V: Darstellung des grundsätzlichen Steuerungs- und Planungsverständnisses der Stadt Köln mit Blick auf sechs Handlungsfelder; daraus Ableitung von Visionen, (strategischen) Zielen und Strategien  für die Drogenhilfe ist vor allem das Handlungsfeld „Gesundheit“ mit den darauf bezogenen (strategischen) Zielen wie u.a. „Menschen sind vor Gesundheitsgefahren zu schützen“ relevant  das Drogenhilfekonzept 2019 der Stadt Köln: Das Konzept nimmt Bezug auf den Masterplan und beschreibt in sehr begrenzter und allgemeiner Form künftig anzustrebende Ziele der städtischen Drogenhilfe  SOLL:  systematische Erarbeitung aus der Fachdiskussion abgeleiteter (messbarer) Ziele als Bezugsrahmen für die Weiterentwicklung von Steuerung, Controlling und Planung der Drogenhilfe; der Zielbildungsprozess sollte federführend durch die/das zuständige Stelle/Amt gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen der Drogenhilfe erfolgen Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 14 IST-SOLL-Vergleich – Verfahren/Instrumente  IST:  Mittelvergabe und -prüfung im Sinne eines Finanzcontrollings erfolgt auf Basis von Trägeranträgen (inkl. Konzepte), Verwendungsnachweisen und Kurzberichten durch das Sachgebiet Haushalt, Controlling, Vergabe und Zuschussangelegenheiten; anlassbezogen finden dazu Gespräche mit den Drogenhilfeträgern statt  für das Fachcontrolling im Gesundheitsamt ist formal die Suchtkoordination zuständig, kann aber derzeit nicht umfassend durchgeführt werden  Zukunft: Aufbau eines (ämterübergreifenden) Fördermittel-Managements durch das Dezernat V und das OB-Büro  SOLL: Zielführende und in Großstädten erfolgreich praktizierte Verfahren/Instrumente der Steuerung, des integrierten Finanz- und Fachcontrollings und der Planung in der Drogenhilfe sind:  Ziel-/Leistungsvereinbarungen o.a. leistungsbezogene Finanzierungsformen  Erstellung von Leistungsdokumentationen  Erfassung und systematische Auswertung einheitlich dokumentierter Daten der Klient*innen i.d.R. auf Basis des KDS  Erstellung und systematische Auswertung standardisierter/vergleichbar aufgebauter Sach- bzw. Jahresberichte der Träger  Jährliche Statusgespräche auf Basis von Sach- bzw. Jahresberichten Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 15 IST-SOLL-Vergleich – ämterübergreifende Kooperation  IST:  (regelmäßig stattfindende) Leitungsrunde auf der Ebene Dezernat V  anlassbezogene (punktuelle) Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes, des Amts für Soziales, Arbeit und Senioren (ResoDienste Köln), des Amts für Kinder, Jugend und Familie sowie des Jobcenters ausgehend i.d.R. von der Suchtkoordination  SOLL:  regelhafter und strukturierter Austausch zwischen den für Suchtprävention und Sucht- und Drogenhilfe zuständigen städtischen Ämtern; Federführung durch das vorrangig für die Drogenhilfe zuständige städtische Amt/Stelle Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 16 IST-SOLL-Vergleich – Gremien/Arbeitsgruppen (I)  IST:  Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG): Verbesserung der fachlichen Zusam- menarbeit (Vernetzung/Kooperation), gegenseitige Information und Beratung, fach- und trägerübergreifende Analyse der Versorgung und Erarbeitung von Vorschlägen ihrer Weiterentwicklung; träger- und einrichtungsübergreifende Zusammensetzung inkl. Angehörige und Betroffene  Arbeitskreis (AK) Sucht der PSAG: regelmäßiger fachlicher Austausch sowie Fortbildung zu unterschiedlichen Themen; Mitglieder sind Fachkräfte der Sucht- und Drogenhilfe sowie der Suchtselbsthilfe  Dienstagsrunde: Gremium zur Erfahrungs- und Informationsaustausch im Bereich illegaler Drogen zwischen Verwaltung, Ordnungsbehörden und Trägern der Drogenhilfe  Netzwerk Drogen: Abstimmung ordnungspolitischer und gesundheitlichen Handlungs- bedarfe mit Blick auf die Bürgerschaft der Stadt zwischen Polizei, Gesundheits- und Ordnungsamt und KVB  Kölner Arbeitsgemeinschaft für Suchtfragen (KAG)? (s. Suchtbericht S. 46)  Die genannten Gremien sind vorwiegend auf Informations- und Erfahrungsaustausch und wenig auf Steuerung und Planung ausgerichtet. Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 17 IST-SOLL-Vergleich – Gremien/Arbeitsgruppen (II)  SOLL:  Steuerungs- und Planungsgremium, das sich datengestützt und regelhaft mit der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen im Bereich der Sucht- und Drogenhilfe beschäftigt; Zusammensetzung des Gremiums: relevante Ämter der Stadt, Träger der Sucht- und Drogenhilfe, Selbsthilfe/Betroffene …; die Geschäfts- führung des Gremiums sollte in Abhängigkeit von Aufgaben und Zuständigkeit definiert werden  Aufbau eines Sucht- und Drogenhilfeverbunds o.ä. aller Träger Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 18 IST-SOLL-Vergleich – einheitliche Dokumentation und Auswertung/Diskussion der Daten  IST:  Dokumentation auf Basis des KDS – bei einem Teil der Drogenhilfeträger  Derart gestalteter KDS-F (früher KDS-K) aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 liegen vor (2018 allerdings ohne die Daten der Kölner Drogenhilfe)  der KDS-F bzw. KDS-K weist bezogen auf einige relevante Items viele Missings auf  KDS-E liegt der Kommune nicht vor  (regelmäßige) Szenebeobachtungen durch den ASC  weitere Statistiken zu Inanspruchnahme: Konsumraum, MMD  SOLL:  systematische und umfassende Auswertung des KDS (auch E) zu Steuerungs-/Planungs- zwecken (datengestützte Bedarfs- und Bestandsanalysen) sowie zur Zielüberprüfung  Nutzung der KDS-Daten  zu kommunaler Gesundheits- und Sozialberichterstattung  zur Qualitätssicherung der Träger und Einrichtungen der Drogenhilfe  zur einheitlichen/standardisierten Erstellung von Jahres- bzw. Sachberichten der Träger und Einrichtungen der Drogenhilfe  zu jährlichen Status- bzw. Planungsgesprächen mit den Trägern und Einrichtungen der Drogenhilfe im Rahmen eines Fachcontrollings Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 19 IST-SOLL-Vergleich zu Steuerung, Controlling und Planung – standardisierte Berichterstattung  IST:  Es liegen z.T. Jahres- bzw. Sachberichte einzelner Träger und Einrichtungen der Drogenhilfe vor  Diese Berichte unterscheiden sich hinsichtlich des (formalen) Aufbaus und den berichteten quantitativen und qualitativen Daten z.T. erheblich; dies erschwert darauf basierende Vergleiche der Arbeit der Einrichtungen und Angebote  SOLL:  die Jahres- bzw. Sachberichte sämtlicher Träger und Einrichtungen der Drogenhilfe sind inhaltlich vergleichbar aufgebaut und aussagekräftig im Hinblick auf Steuerungs-, Controlling- und Planungsaspekte Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 20  Laut Drogenhilfekonzept liegt die jährliche städtische Fördersumme des Gesundheitsamtes bei 3,5 Mio. € (2018) plus 0,4 Mio. € Landesmittel.  Neu: Laut aktuell vorliegenden Angaben aus der Abfrage summieren sich die finanziellen Zuschüsse von Gesundheitsamt, Jobcenter, Sozialamt und Amt für Kinder, Jugend und Familie (inkl. Prävention und z.T. Angeboten im legalen Bereich) aktuell auf ca. 7 Mio €, wobei die Hauptfinanzierung der Träger durch das Gesundheitsamt und das Amt für Kinder, Jugend und Familie erfolgt.  Die vom Sozialamt geförderten Angebote (wie bspw. Notschlafstellen, niederschwelliges Wohnen, die Krankenwohnung, aber auch eine Kontakt- und Beratungsstelle) laufen als Objektförderung und als gesetzliche Pflichtleistung.  Hinzu kommt eine Vielzahl an Hilfen, die AUCH von drogengebrauchenden Personen genutzt werden können, die aber nicht entsprechend dokumentiert sind (bspw. durch Jobcenter, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, LVR*). * Nachtrag: Der LVR schätzt die jährlichen Ausgaben auf etwa 13 Mio Euro  Gesamtvolumen = ? Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: Finanzierung Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 3,9 4,6 6,7 1 0,5 1,5 0,4 0,6 0,6 1,7 1,5 1,2 1,1 1,1 1,3 0 1 2 3 4 5 6 7 8 2016 2017 2018 Köln D'dorf Dortmund Essen NRW 21 Ausgewählte erste Ergebnisse: Kriminalstatistik Drogentote je 100.000 Einwohner*innen 2016 2017 2018 Köln 42 49 73 Düsseldorf 7 3 9 Dortmund 4 6 6 Essen 17 15 12 NRW 204 203 240 Drogentote je 100.000 EW in Großstädten 2017: Berlin: 4,7 Köln: 4,6 Frankfurt: 3,6 Hamburg: 3,3 München: 3,0 Hannover: 1,9 Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 22 Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: Krankenhausstatistik Krankenhausfälle, Psychische und Verhaltensstörungen durch … 2015 2016 2017 … Opioide 1.151 1.117 1.181 … Cannabinoide 318 328 317 … Kokain 102 102 112 … multiplen und anderen Gebrauch psychoaktiver Substanzen 472 461 606 Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 23  KDS als Instrument für Planung und Steuerung:  Verknüpfung soziodemografischer Daten und Inanspruchnahme (KDS-F)  Informationen zum kommunalen Angebotsspektrum (KDS-E)  Bspw. zur Überprüfung der Erreichung von Zielen:  „höhere Erreichungsquote …“ für Drogenkonsumräume sowie niedrigschwellige Kontaktstellen (DHK S. 10, S. 18)  „Verlässliche Erreichbarkeit … durch bedarfsgerechte personelle Ausstattung“ (Entwurf DHK 2018, S. 9)  „Reduzierung der Prävalenz von Hep C“ (DHK, S. 15) Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 24 Was liegt vor?  KDS-K 2016 und 2017 bzw. KDS-F 2018  Nicht alle Einrichtungen dokumentieren im KDS:  Es liegen vor: Angaben von 14 Einrichtungen für 2016 und 2017 (Blaues Kreuz, SKM und Drogenhilfe Köln e.V.), 9 Einrichtungen für 2018  Es fehlen: Kontaktläden, 3 Substitutionsambulanzen und Diakonie (vorw. legale Einr.)  Dokumentiert sind 2016 max. 4.822 Fälle, 2017: 4.345 und 2018: 2.586  Bei einigen Items viele Missings, bspw. Daten 2018:  Infos zu Kindern für weniger als die Hälfte der Fälle  Gesundheitszustand: 60 – 70 % fehlend (bei Betreuungsbeginn), noch deutlich mehr bei Betreuungsende bzw. aktuell/keine Angaben zu Infektionen bzw. Tests  Wohnsituation: ca. 75 % fehlend (bei Betreuungsbeginn), noch deutlich mehr bei Betreuungsende bzw. aktuell  Alter Störungsbeginn/Erstkonsum kaum Angaben  Keine Daten zu Konsumhäufigkeit Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 25 Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS Zielgruppe insgesamt Zielgruppe, die Hilfen in Anspruch nimmt Zielgruppe, die im KDS dokumentiert wird Zielgruppe zu der einzelne Items ausgefüllt werden Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 26 Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS  Finanzierung (KDS 2017), N = 2.534 (Infos über 58,3 %)  Im Vergleich zu NRW sind die Betreuungen insgesamt weniger pauschal/institutionell finanziert (inkl. Alkohol und GS: 63 % vs. 87 % // bei Cannabis und Glücksspiel höhere Werte)  Insbesondere im Bereich Opiate hoher Anteil der Förderung über die Sozialhilfe (46 %; insgesamt 19 % vs. 2 % in NRW)  Rentenversicherung eher vergleichbar mit NRW (gesamt 13 % vs. 9 %), während die Krankenversicherung als Leistungsträger der Betreuungen in Köln deutlich höhere Anteile hat (bei Opiaten 30 %; insgesamt 12 % vs. 3 %) Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 27 Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS  Auf Klient*innen bezogene Daten:  Der Anteil von Personen mit der Hauptdiagnose Opioide ist (wie in NRW insgesamt), im DSHS Vergleich, insbesondere zu Lasten der Hauptdiagnose Alkohol erhöht. 2017 steigt der Anteil der Betreuungen mit Hauptdiagnose Cannabis deutlich an.  Das Alter bei Betreuungsbeginn ist in Köln bei den Hauptdiagnosen Opiate (N = 1.058; 82,9 %) bzw. Cannabis (N = 872; 83,3 %) mit ca. 40 bzw. 25 Jahren vergleichbar mit den Landeswerten NRW. Hauptdiagnose DSHS (2016) NRW (2016) Köln (2016) N = 4.822 Köln (2017) N = 4.345 Alkohol 44,7% 33,9% 17,4% 22,0% Opioide 19,8% 26,1% 28,3% 29,4% Cannabis 14,5% 14,2% 16,4% 24,1% Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 28 Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS  Ausgewählte auf Klient*innen bezogene Daten im Landesvergleich:  Migrationshintergrund Neue/begonnene Betreuungen (2016, N = 2.886) in Köln (N = 877; 30,4 %) deutlich höherer Anteil als im Landesvergleich: Opioide in Köln 71 % vs. 38,2 % in NRW; Cannabis in Köln 68 % vs. 24,3 % in NRW  Weiterführende Schulabschlüsse Neue/begonnene Betreuungen (2016; N = 2.886) in Köln (N = 1.858; 64,4 %) etwas höhere Anteile als im Landesvergleich: Opioide in Köln 30 % vs. unter 25% in NRW; Cannabis in Köln 41% vs. 29 % in NRW  Lebensunterhalt bei Opiaten (N = 507, 87,1 %) in Köln (ähnlich wie in NRW) zu mehr als 60 % ALG II Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 29 Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS  Auf Klient*innen / Betreuung bezogene (konsumbezogene) Daten:  Anzahl der Kontakte/Termine (2016): bei Opiaten (N = 549; 48,9 %) deutlich höher als in NRW (25 % der abgeschlossenen Betreuungen 30 Kontakte und mehr vs. ca. 12 %; Cannabis) vergleichbar  Durchschnittliche Betreuungsdauer in Tagen (2016): bei Opiaten (N = 549; 48,9 %) mit 245,2 (Köln) deutlich kürzere Betreuungsdauer als landesweit 340 Tage (NRW); bei Cannabis hingegen vergleichbar (ca. 130)  Anteile der regulären und planmäßigen Beendigungen (2016) vergleichbar/leicht erhöht: Opiate = 46 % (N = 524; 46,7 %) und Cannabis 63 % (N = 466, 71,7 %) in Köln vs. ca. 44 % und ca. 60 % (NRW) Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 30 Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS  Daten zu Kooperation: (2017: n = 591 Opiate bzw. 205 Cannabis, 2016: n = 464 bzw. 240)  In den meisten Fällen Kooperation mit stationärer Suchthilfe/Reha (2017: 16 % bei Opiaten bzw. 24 % bei Cannabis, 2016: 20 % bzw. 21 %) sowie mit Kosten-/Leistungsträgern (2017: 50 % bzw. 31 %, 2016: 40 % bzw. 30 %), BA/Jobcenter (2017: 35 % bzw. 16 %, 2016: 27 % bzw. 14 %), Justizbehörden etc. (2017: 30 % bzw. 37 %, 2016: 32 % bzw. 26%)  Kaum Kooperation mit Selbsthilfe dokumentiert in den Bereichen Opiate und Cannabis (2017: 2 bzw. 3 %, 2016: 0 bzw. 4 %), ebenso wenig Weitervermittlung (2017: k.A., 2016: 0 bzw. 2 %) Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 31 Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: weitere Inanspruchnahme-Daten  MMD 2017: 4.053 Beratungskontakte in Suchthilfeeinrichtungen, ca. 700 drogenabh. Personen 2018: 4.013 Beratungskontakte mit ca. 680 Personen  Drogenkonsumraum Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 32 Erste Eindrücke aus den Gesprächen: Struktur des Drogenhilfesystems  insgesamt gutes und differenziertes System von Hilfen für drogenkonsumierende Personen mit punktuellen Entwicklungsbedarfen:  wenig Angebote am Wochenende und zu Randzeiten  wenig Drogenkonsumräume  wenig niedrigschwellige Wohnangebote bzw. solche für vulnerable Zielgruppen u.a. auch für drogenkonsumierende Personen  „Starke Träger“ Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 33 Mögliche nächste Arbeitsschritte der Stadt Köln  Arbeits- und Zeitplan zur mittel- und langfristigen Umsetzung des Drogenhilfekonzepts der Stadt Köln  Verortung von Zuständigkeiten/Verantwortung und stadtinternes Format zur Steuerung  Bereitstellung (ausreichender) personeller Ressourcen auf kommunaler Ebene für die Steuerung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts  Prioritäre Punkte:  Konkretisierung der Ziele des Drogenhilfekonzepts und Entwicklung von Indikatoren zur Überprüfung dieser Ziele  Entscheidung über aus städtischer Sicht prioritär umzusetzende Maßnahmen (nach Vorschlägen aus der PAG zur Umsetzung des Drogenhilfekonzept)  Definition von Teilschritten zur Weiterentwicklung von kommunaler Steuerung, Controlling und Planung der Drogenhilfe (inkl. Dokumentation als Planungsgrundlage) Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 34 Mögliche nächste Arbeitsschritte von FOGS  Bestandsaufnahme, Teil 2: leitfadengestützte Interviews mit Vertreter*innen der Träger und Einrichtungen der Drogenhilfe sowie systematische Daten- bzw. Materialabfrage inkl. Auswertung  Konstituierung der Projektarbeitsgruppe mit Trägern der Drogenhilfe: 1. Klärung Besetzung: seitens der städt. Ämter? seitens der Träger? 2. Klärung Procedere: Variante A: erst Bestandsaufnahmegespräche, dann erste Arbeitssitzung Variante B: zeitnah erst eine konstituierende Sitzung, dann Bestandsaufnahmegespräche und Ergebnisdiskussion in erster Arbeitssitzung 3. In der PAG: Erarbeitung eines Zielkatalogs auf der Basis der Priorisierung in der LG Diskussion von Maßnahmen, die vorrangig umgesetzt werden sollen und von Indikatoren zur Überprüfung Ein Thema dabei sollte immer sein: Dokumentation  Unterstützung/Beratung des Gesundheitsamts bei Verfahren und Instrumenten zu Steuerung, Controlling und Planung der Kölner Drogenhilfe Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! GmbH Hansaring 115, 50670 Köln Hans Oliva: Tel: 0221/973101-24, oliva@fogs-gmbh.de Miriam Martin: Tel.: 0221/973101-33, martin@fogs-gmbh.de Martina Schu: Tel.: 0221/973101-22, schu@fogs-gmbh.de www.fogs-gmbh.de Anhang B – Lenkungsgruppe vom 01.04.2020 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln Telefonkonferenz der Lenkungsgruppe am 1. April 2020 Miriam Martin, Hans Oliva und Martina Schu Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 1 TOP  Aktueller Stand in der Stadt Köln  Aktueller Stand Evaluation  Erste Ergebnisse aus den Trägergesprächen  Nächste Schritte Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 2 Arbeitsschritte/Elemente der Untersuchung Partizipativer Einbezug von Trägern und Selbstvertretung/-hilfe Kontinuierlich enge Abstimmung mit dem Auftraggeber Start und Fachge- spräch Bestands- aufnahme Ziel- katalog Prozess- begleitung Evalua- tion Bericht und Handlungs- empfeh- lungen   Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 3 Gespräche  SKM (2x)  Drogenhilfe gGmbH  SKF  Aidshilfe  Spiritianer, Notel  Auf Achse, B.O.J.E.  Alexianer, Brücke zur Arbeit  FABA  MMD  Landesstelle Sucht Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 4 Trägergespräche – Themen  Drogenhilfekonzept a. Beteiligung b. Genese c. Struktur d. Theoretische Grundlage  Ziele (systembezogen)  Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit des Hilfesystems in Köln nach … a. Angebot b. Zielgruppen(erreichung) c. Sozialräumlicher Verteilung d. (Entwicklung-)Bedarfe? Herleitung/Datengrundlagen der Einschätzung? e. Dokumentation? KDS?  Rolle der Stadt a. … und der verschiedenen beteiligten Ämter? b. Art, Beitrag zur Finanzierung und Vorgaben (jeweils) c. Planung/Steuerung d. Monitoring/GBE, KDS e. Vernetzung(-sstruktur)/Gremien  Erwartungen Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 Erste Ergebnisse 5 Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 6 Bewertung des Drogenhilfekonzepts  Drogenhilfekonzept ist nicht allen Trägern/Akteuren bekannt  Theoretische Grundlage (Transtheoretisches Modell) wird durch viele Akteure hinterfragt  Partizipativer Ansatz wird begrüßt … gleichwohl: hat „Kampfansage“ des Dezernenten die „Fronten verhärtet“. Zudem wurde Prozess als intransparent wahrgenommen: Ziele und Vorgehen waren z.T. unklar  Keine personelle Kontinuität in Leitung/Moderation/Begleitung – wie im GA, schwierige Rahmenbedingungen für Konzeptarbeit  Arbeitsatmosphäre wurde z. T. als positiv, häufiger aber als angespannt und gehemmt beschrieben, z.T. ging es Trägern v.a. um Geld und Bestandssicherung  Vielfach wurde Zielarbeit und Raum für Innovationen vermisst, ebenso: (hilfesystemübergreifende) Zielvorgaben der Stadt  Bedarfseinschätzungen beruhen i.d.R. auf Praxiserfahrungen der Beteiligten und wurden nicht empirisch abgeleitet; z.T. wurden sie auch als „Wunschkonzert“ bewertet  Das Drogenhilfekonzept wird fast ausschließlich nicht als „Konzept“ i.e.S., sondern eher als Einstieg, als Bestandsaufnahme bewertet  Einzelstimmen finden Konzeptarbeit „überflüssig“ Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 7 Bewertung Bedarfsgerechtigkeit des Drogenhilfesystems  Insgesamt wird das Hilfesystem im Bereich illegaler Drogen in Köln (vorwiegend in der Innenstadt) als vielfältig und gut aufgestellt bewertet – insbesondere sehr gut: ASC, MMD  Das Kölner Drogenhilfesystem wird z.T. eher als zu hochschwellig eingeschätzt (bspw. BeWo, PSB und Beschäftigungsprojekte)  Es fehlen …  Konsumräume  niedrigschwellige Wohnmöglichkeiten  niedrigschwellige Beschäftigungsprojekte, Tagesstruktur, Ausbildung etc., die den Klient*innen Perspektiven eröffnen  öffentlich erlaubte Aufenthaltsräume  Pflege für alt gewordene, für kranke Drogenabhängige  Zudem fehlen eine Reihe zielgruppenspezifischer Angebote (z.B. für Flüchtlinge, Systemsprenger*innen, Chemsex-User, Kinder Suchtkranker)  Problem: Bedarfe werden derzeit eher „gefühlt“, aber kaum/nicht datenbasiert analysiert Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 8 Ziele  Es werden kaum konkrete hilfesystembezogene Ziele genannt, Einzelstimmen votierten für …  mehr Berücksichtigung des legalen Bereichs  Perspektive sollte in Richtung SUCHThilfe gehen (auch im Konzept)  mehr Drogenkonsumräume  mehr Niedrigschwelligkeit – aber auch im Bereich der Wohn- und Jugendhilfe  Teilhabeorientierung, gesellschaftliche Re-Integration  innovative Projekte, Digitalisierung  ämterübergreifende Verständigung mit Blick auf Steuerung, Planung und Finanzierung der Angebote  rechtskreisübergreifende Leistungserbringung und bereichsübergreifende Planung  Trägervielfalt  mehr Beteiligung Betroffener und von Selbsthilfe  Träger wollen, dass die Stadt ihre Ziele benennt – am besten stadtweit abgestimmte Ziele Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 9 Bewertung von Planung und Steuerung durch die Stadt Köln  Planung und Steuerung durch die Stadt wird als intransparent bzw. kaum wahrnehmbar beschrieben, es fehlt an (einheitlichen) Planungsgrundlagen/Daten, an System, an gemeinsamen lebendigen Gremien, Transparenz in Entwicklung/Mittelvergabe  Über längere Zeit keine feste Ansprechperson im Gesundheitsamt, Stimmung schwierig, z.T. wird Verhältnis Träger – Stadt als zerrüttet beschrieben  Personalnot führe zu viel Stau, Entscheidungen (auch zu Einzelfällen, bspw. BeWo) dauern lang  In der Vergangenheit bilaterale „Entwicklung“: ein Träger meldete einen Bedarf an, dem wurde dann meist auch entsprochen  Es bestehen unterschiedliche Ansätze bei den verschiedenen Ämtern, wenig Abstimmung der Ämter, keine gemeinsame Linie, je unterschiedliche Berichtsvorgaben – und von nirgendwo Rückmeldung  Es fehle ein Planungsgremium im Bereich Drogen (besser laufe es beim Thema Wohnungslosigkeit). Zusammenspiel Träger, Verwaltung, Politik müsse neu aufgestellt bzw. ausgerichtet werden, dafür könnte Dienstagsrunde – weiterentwickelt/neu belebt – geeignetes Gremium sein  Träger sind stark, dominieren u.ä. (in sich mal gut kooperierend, öfter aber „jeder für sich“)  Monitoring und GBE im Drogenbereich in Köln sind unterentwickelt/nicht vorhanden  Stadt gibt keine/wenig innovativen Impulse Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 10 Erwartungen an den Prozess  Jetzige Bestandsaufnahme zu einem echten Konzept weiterentwickeln  Dabei soll die Stadt ihre Ziele benennen und eine dezernats- und ämterübergreifende Position entwickeln  Implementierung ämterübergreifender Entscheidungsstrukturen  Wunsch, dass Stadt und Träger gemeinsam (mit FOGS als fachliche Moderation) transparente Verfahren und Instrumente für Planung und Steuerung und zur Umsetzung des DHK erarbeiten  Empirische Unterlegung von Weiterentwicklung, Konkretisierung Datenanforderungen und Entwicklung EINES Berichtswesens  Einbezug des „Frontpersonals“ und der Zielgruppen in die Entwicklung  Externe Unterstützung durch FOGS wird mehrheitlich als Chance bewertet, die Zusammenarbeit zwischen der Stadt (Dezernat, Gesundheitsamt) und den Trägern der Drogenhilfe auf eine neue Grundlage zu stellen Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 11 Resumee  Träger bewerten jetziges Drogenhilfekonzept als Bestandsaufnahme und wünschen sich die Weiterentwicklung zu einem echten zukunftsweisenden Konzept  Träger berichten über verhärtete Fronten, insbesondere mit Blick auf Gesundheits- und Sozialdezernat  Träger sehen bei der Stadt kaum dezernats- und ämterübergreifendes Handeln, würden dies aber sehr begrüßen  Einem neuen Anlauf zu einer gemeinsame Arbeitsstruktur von Trägern und (allen relevanten) städtischen Ämtern (plus Jobcenter und LVR) werden Chancen eingeräumt  Träger haben insgesamt nur begrenzt Zielvorstellungen  Träger sind bereit, mehr Daten zu dokumentieren, am liebsten in einheitlicher Weise für die verschiedenen Ämter/Akteure Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 12 Nächste Schritte  Strategiearbeit in der Kommune: Ziele, Dokumentation …  Projektarbeitsgruppe mit Trägern  Fachgespräch Politik  Zeitplanung?? Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! GmbH Hansaring 115, 50670 Köln Miriam Martin: Tel.: 0221/973101-33, martin@fogs-gmbh.de Hans Oliva: Tel: 0221/973101-24, oliva@fogs-gmbh.de Martina Schu: Tel.: 0221/973101-22, schu@fogs-gmbh.de www.fogs-gmbh.de Anhang C – Auswertung Sekundäranalyse 1 Auswertung von Daten- und Sekundäranalyse bezogen auf die Zielbereiche des Drogenhilfekonzepts sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen (Mai 2020) 1. MEILENSTEIN Ziel 1 Drogenkonsumräume Zusammenfassende Ergebnisse der Datenanalyse Empfehlungen von FOGS Frühzeitiges Erkennen von Problemsituationen in evtl. unterversorgten Sozialräumen durch die Verwaltung. Insgesamt weisen die ausgewerteten Dokumente sowohl auf Problemsituationen als auch auf Handlungsbedarfe im Bereich der Drogenhilfe in verschiedenen Stadtbezirken hin. Gleichwohl reichen die dokumentierten Daten unter planerischen Gesichtspunkten nicht dazu aus, um „unterversorgte Sozialräume“ datengestützt differenzierter zu qualifizieren. Mit Blick auf Ziel 1 sollten zunächst folgende Fragen geklärt werden: - Welche Problemsituationen sind gemeint bzw. sollen erkannt werden? - Was kennzeichnet „Unterversorgung“ eines Sozialraums? Mit welchen Indikatoren sollen unter- versorgte Sozialräume erfasst werden? - Verabschiedung von Indikatoren zur Definition „unterversorgter Sozialraum“; dabei sollte am besten auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden (bspw. Bezug von Transferleistungen, EM- Rente, bestimmte Ziffern aus der Krankenhausentlass- Statistik, Schulbesuch/- abbruch, Kinder in Haus- halten mit Transferleistungsbezug. Wenn sich dieses Ziel im e. S. auf die Drogenhilfe bezieht, sollten in jedem Fall die Dokumentationsinstrumen te des ASC, des MMD, anderer szenenaher Angebote und Fachberatungsstellen fachlich neu ausgerichtet werden (Erfassung von PLZ der betreuten Personen). Zudem müssten darauf zielende Szene- Befragungen durchgeführt werden. Ziel 2 Notschlafstellen Zusammenfassende Ergebnisse der Datenanalyse Empfehlungen von FOGS Niedrigschwellige, temporäre Übernachtungsmöglichkeiten mit Betreuung für wohnungslose Nach Auswertung aller FOGS vorliegenden Dokumente ist davon Operationalisierung „bedarfsgerecht“: keine Abweisungen? Jede*r 2 Menschen mit Drogenabhängigkeit stehen bedarfsgerecht zur Verfügung. auszugehen, dass der in der Stadt Köln bestehende Wohnungsmarkt nicht ausreicht, um für den Personenkreis wohnungs- loser (drogenabhängiger) Personen adäquate und ausreichende niedrigschwellige Wohnangebote zur Verfügung zu stellen. Punktuelle Hinweise auf zusätzliche Bedarfe an niedrigschwelligen Übernachtungsmöglichkeit en ergeben sich aus einzelnen Dokumenten. Gleichwohl müssten Art und Umfang des Wohnbedarfs für diese Zielgruppe auf Basis belastbarerer Daten konkretisiert werden. erhält einen Platz? Oder auch qualitative Aspekte? → dafür Szenebefragung? - Weiterentwicklung der Belegungsstatistik der Notschlafstellen um qualitative Merkmale - Erstellen bzw. Auswertung von Wartelisten (mit Klienten- Code?) - Qualitative Befragung der Mitarbeitenden der Notschlafstellen - Befragung wohnungsloser drogenabhängiger Personen - Befragung der Beschäftigten von ASC und MMD - Einbeziehung der Wohnungslosenhilfe in diese Thematik. Ziel 3 Krankenwohnung für Drogenabhängige Zusammenfassende Ergebnisse der Datenanalyse Empfehlungen von FOGS Barrierefreie Wohnmöglichkeiten für somatisch kranke drogenabhängige Männer und Frauen mit Krankschreibung stehen bedarfsgerecht zur Verfügung. Mit der Krankenwohnung KOSMIDION (sechs Betten) der Spiritaner Stiftung e. V. verfügt die Stadt Köln über ein Wohnangebot, das explizit auf drogenabhängige Männer und Frauen mit Krankschreibung ausgerichtet ist. Hinzu kommt eine Krankenwohnung für wohnungslose Frauen und Männer des Diakonischen Werkes Köln. Aus den zu diesem Ziel von FOGS analysierten Unterlagen lassen sich keine belast- baren Daten ableiten, wie der aktuelle und zukünftige Bedarf an Wohnmöglichkeiten für diese spezifische Zielgruppe zu bewerten ist. Operationalisierung „bedarfsgerecht“: keine Abweisungen? Jede*r erhält einen Platz? Oder auch qualitative Aspekte? → dafür Szenebefragung? - Erfassung „Barrieren“ in vorhandenen Angeboten? – Weiterentwicklung der Belegungsstatistik der Krankenwohnung um qualitative Merkmale - Erstellen bzw. Auswertung von Wartelisten (mit Klienten- Code?) - Qualitative Befragung der Mitarbeitenden der Krankenwohnung - Befragung der Beschäftigten von ASC und MMD - Einbeziehung der Wohnungslosenhilfe in diese Thematik. Ziel 4 Mobiler Medizinischer Dienst (MMD) Zusammenfassende Ergebnisse der Datenanalyse Empfehlungen von FOGS Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung aller drogenabhängigen, wohnungslosen Menschen in Köln. Aus den FOGS vorliegenden Dokumenten (insbesondere dem Jahresbericht 2018 des Operationalisierung „Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung“ 3 MMD, dem Jahresbericht 2018 der Substitutionsambulanz Neumarkt sowie den Jahres-/Sachberichten der Drogenhilfeträger) lässt sich keine qualifizierte Bewertung dazu vornehmen, ob eine bedarfsgerechte medizinische Grundversorgung wohnungsloser Drogenabhängiger in der Stadt Köln gewährleistet ist. Operationalisierung von „Aller“ - Weiterentwicklung der Dokumentationsinstrumen te des ASC, des MMD und anderer szenenaher Dienste (Erfassung von Klienten-Code, Abhängigkeitsproblemen und Wohnstatus) - Befragung der Beschäftigten von ASC und MMD - Befragung wohnungsloser drogenabhängiger Personen - Befragung Mitarbeitende Substitutionsambulanzen - Recherchen zur Frage, wie andere Großstädte die medizinische Grundversorgung für diese Ziel-gruppe sicherstellen. Ziel 5 Spritzentausch/Schadensminderu ng Zusammenfassende Ergebnisse der Datenanalyse Empfehlungen von FOGS Erreichbarkeit von Safer Use- Utensilien in der Nähe potenzieller Konsumorte. Insgesamt ergeben sich nach Durchsicht der FOGS vorliegenden, wenig aussagekräftigen Unterlagen keine expliziten Hinweise bzw. Einschätzungen dazu, dass Safer Use-Utensilien nicht in ausreichender Menge an potenziellen Konsumorten zur Verfügung stehen bzw. erreicht werden können. Operationalisierung „Erreichbarkeit“? Automaten an allen (?) entsprechend definierten Standorten? - Aufbau einer mit anderen Großstädten vergleichbaren breiten Verortung von Automaten oder/und anderen Abgabestellen und Statistik zur Nutzung der Safer Use-Utensilien - Befragung Mitarbeitende ASC, MMD und Träger der Drogenhilfe zu diesem Ziel sowie der Klientel (wo und was wird gebraucht?) - Auswertung des Verbrauchs der verschiedenen Automaten - Untersuchung Infektionsstatus der Drogenabhängigen (v. a. HCV). Ziel 6 ASC Zusammenfassende Ergebnisse der Datenanalyse Empfehlungen von FOGS 4 Vorhalten eines bedarfsgerechten Aufsuchenden Suchtclearings in der Kölner Innenstadt, Chorweiler, Meschenich, Mülheim und Kalk. Nach Aufstockung der Stellen im ASC im Jahr 2018 ergeben sich aus den FOGS vorliegenden Dokumenten keine substanziellen Hinweise darauf, dass aktuell kein bedarfsgerechtes Aufsuchendes Suchtclearing in den relevanten Szenetreffpunkten der Drogenkonsument*innen stattfinden kann. Operationalisierung „bedarfsgerecht“: Jede*r wird gesehen? Oder auch qualitative Aspekte → dafür Szenebefragung? - Befragung Polizei und Ordnungsamt → wo gibt es Problemschwerpunkte? Und zu welchen Zeiten? - Befragung Mitarbeitende ASC - Befragung von Beschäftigten von Angeboten, die in den genannten Stadtteilen tätig sind. Ziel 7 Substitutionsbehandlung Zusammenfassende Ergebnisse der Datenanalyse Empfehlungen von FOGS Reduzierung der gesundheitlichen und sozialen Folgen des Drogenkonsums für drogenabhängige Menschen in Köln durch eine ausreichende Anzahl an Substitutionsplätzen zur medizinischen Behandlung. Auf Basis der von FOGS ausgewerteten Unterlagen kann nicht valide beurteilt werden, ob die Stadt Köln über eine ausreichende Zahl von Substitutions- plätzen verfügt. Gleichwohl deuten zumindest einige Hinweise des ASC darauf hin, dass die Kölner Drogenhilfe auf zu wenige Substitutions- und PSB- Plätze zurückgreifen kann. - Befragung der Beschäftigten der Substitutionsambulanzen - schriftliche Befragung der Substitutionsärzte - Erstellen bzw. Auswertung von Wartelisten - Vergleich der Substitutionsplätze der Stadt Köln mit anderen Großstädten - verschiedene Substitutionsformen nach Stoff und nach Konzept vorhalten (hochschwellig, niedrig-schwellig) Stadt als Träger von Ambulanzen bzw. Förderung/Unterstützung von niedergelassener Substitution (Bsp. Hannover) 5 2. Meilenstein Ziele 8, 9, 10 + 11 Fachberatungsstellen Zusammenfassende Ergebnisse der Datenanalyse Empfehlungen von FOGS Ziel 8: Reduzierung der Warte-zeiten und zeitnahe Therapievermittlung. Zur Bewertung dieser Zielsetzung ergeben sich aus den FOGS vorliegenden Dokumenten keine ausreichenden bzw. belastbaren Hinweise auf Wartezeiten bei der Therapievermittlung. Lediglich in einem Protokoll der Dienstagsrunde (23. Juli 2019) verweisen mehrere Teilnehmende auf mehrmonatige Wartezeiten bei der Therapievermittlung. - Auswertung KDS - Auswertung der Öffnungsstunden, der regionalen Verteilung und Abdeckung Randzeiten - Befragung der Beschäftigten der Kölner Fachberatungsstellen - Erstellen bzw. Auswertung von Wartelisten (mit Klienten- Code und Zeitangabe) - Befragung der Entzugs- und Entwöhnungseinrichtungen im Kölner Raum - Auswertung bundes- und landesweiter Statistiken zur Ausstattung von Sucht- bzw. Drogen-beratung im Vergleich - Festlegung, was Köln sich leisten will. Ziel 9: Bedarfsorientierte Unterstützung und Beratung für suchtbelastete Familien (illegale Drogen → Alkohol z.Zt. noch separat beleuchten) Entsprechend der für die Stadt Köln vorliegenden Auswertung des KDS aus dem Jahr 2018 verfügen rd. 15 % der betreuten Klient*innen (aktuell bzw. bei Betreuungsende) über minderjährige Kinder im Haushalt. Ob eine bedarfsorientierte Unterstützung und Beratung suchtbelasteter Familien durch die Drogenhilfe der Stadt Köln erfolgt, kann auf Basis der FOGS vorliegenden Unterlagen nicht beurteilt werden. Operationalisierung „bedarfsorientiert“: Jede Familie erhält ein Hilfeangebot - Vertiefte Auswertung KDS - Befragung der Drogenhilfeträger - Einbeziehung von Konsumproblemen in die Standarderhebung von Jugendämtern und Jugendhilfe - Einbeziehung Erhebung von Kindern bei Behandlung von Anhängigen in Krankenhaus etc. - Auswertung der beim Jugendamt der Stadt Köln vorliegenden Unterlagen - Auswertung Daten Substitutionsambulanzen (werden Kinder regelhaft erfasst?) - Befragung Mitarbeitende des Kölner ASD (s. o., es wird vermutet, dass Konsumprobleme in Familien nicht regelhaft erhoben werden. Und falls doch, sollte man die vorliegenden Daten auswerten) - Befragung Mitarbeitende ambulanter und (teil- )stationärer Jugendhilfeangebote (dito) 6 - Erarbeitung von Kooperationsvereinbarung Jugendhilfe – Suchthilfe (s. Hamburg, Essen, München). Ziel 10: Verbesserung der Betreuung von Konsumentinnen und Konsumenten von Amphetamin und Partydrogen. Auch zu dieser Zielsetzung liegen FOGS keine belastbaren Daten vor, um genauer zu beurteilen, wie derzeit die Qualität der Betreuung von Konsument*innen von Amphetaminen ist; dementsprechend kann auch nicht eingeschätzt werden, mit welchen Maßnahmen eine Verbesserung erreicht werden kann. Aus dem KDS kann dazu leider auch keine erste Einschätzung abgeleitet werden, da sowohl in der Auswertung des Jahres 2016 als auch 2017 kein Konsum von Stimulatien (im Unterschied zu 2018) erfasst wurde. Operationalisierung „Verbesserung“ - Auswertung landes- und bundesweit dazu vorliegender Studien - Nutzung und Auswertung KDS - Implementierung von szenenahem Drogentest- und Beratungsangeboten - Befragung der Beschäftigten der Kölner Fachberatungsstellen zur bestehenden Praxis. Ziel 11: Sozialräumlich ausgewogene Verteilung der Beratungsstellen. Hierzu liegen FOGS keine verwertbaren Überlegungen und Daten vor. Zur Beurteilung dieser Zielsetzung müssten zunächst Sozialräume und Belastung bzw. Bedarf definiert werden; dann müssten Indikatoren erarbeitet werden, auf deren Grundlage die jeweilige Belastung der Sozialräume bewertet werden könnte. Im nächsten Schritt Erhebung und Auswertung differenzierter, belastbaren und vergleichbaren Inanspruchnahme-Daten sowie zur Personalausstattung sämtlicher Kölner Beratungsstellen. Im abschließenden Schritt müssten dann die jeweiligen Angaben miteinander in Beziehung gesetzt werden; erst dann könnte die ausgewogene sozialräumliche Verteilung (als relativ bedarfsbezogen) der Beratungsstellen beurteilt werden. 7 Ziel 12 PSB Zusammenfassende Ergebnisse der Datenanalyse Empfehlungen von FOGS Sicherstellung des unverzüglichen Beginns einer PSB, begleitend zur medizinischen Substitutionsbehandlung. Siehe dazu die obige Einschätzung zur Anzahl und Bedarfsgerechtigkeit der Substitutionsplätze und PSB in der Stadt Köln. - Zunächst: Ziel hinterfragen! PSB ist nur dann sinnvoll, wenn PSB gewünscht wird. Substitution muss auch ohne PSB möglich sein. Zudem müsste PSB ein Spektrum möglicher Ziele (von Seiten der Klientel) erlauben. System definieren, das zieloffenen Abklärungsprozess ermöglicht (= Angebot und Klärung im Gespräch mit Klient*innen). - Befragung der Beschäftigten der Substitutionsambulanzen und von niedergelassenen Substitutionsärzten - Erstellung bzw. Auswertung von Wartelisten (mit Kli-Code) - Vergleich PSB-Plätze der Stadt Köln mit anderen Großstädten - Befragung der Beschäftigten der Drogenhilfeträger, die über PSB- Plätze verfügen. Ziel 13 Betreute Wohnprojekte Zusammenfassende Ergebnisse der Datenanalyse Empfehlungen von FOGS Ausreichende Zahl an Plätzen in Betreuten Wohnprojekten unter besonderer Berücksichtigung von drogenabhängigen Frauen, drogenabhängigen Haftentlassenen, Drogenabhängigen mit Komorbidität und drogenabhängigen mit Pflegebedarf Alle Dokumente, die Hinweise zur Beurteilung dieser Zielsetzung FOGS vorliegen, weisen darauf hin, dass es aller Voraussicht nach keine ausreichende Zahl Betreuter Wohnplätze für die in Ziel 13 aufgeführten Zielgruppen in der Stadt Köln gibt. Schaffung differenzierter Wohnangebote, auch niedrigschwelliger Schaffung von Kooperationen mit Frauenhilfen. Bewährungshilfe/Strafentlassenen- Hilfe, Wohnungslosenhilfe, Psychiatrie, Pflegeeinrichtungen - Schaffung von Entgeltmöglichkeiten für die Pflege von Drogenabhängigen mit Pflegebedarf in anderen Einrichtungen - verbindliche Nutzung und Auswertung KDS (mit Angaben zu allen in den Zielgruppenbeschreibungen angesprochenen Aspekten) - Erstellen bzw. Auswertung von Wartelisten (mit Klienten-Code) - Anforderung von klientengenauen Daten zum Betreuten Wohnen vom LVR - Befragung der Drogenhilfeträger 8 Ziel 14 Tagesstrukturierende Angebote Zusammenfassende Ergebnisse der Datenanalyse Empfehlungen von FOGS Erwerbsfähigen Drogenabhängen im Leistungsbezug nach dem SGB II wird ein niedrigschwelliger Zugang zu individuell passenden Angeboten, insbesondere in Arbeitsgelegenheiten (AGH), ermöglicht. Vor allem in den Jahresberichten des Jobcenters 2016 und 2017 wird im Einzelnen aufgelistet, welche niedrigschwelligen Arbeits- und Beschäftigungsangebote im Rahmen des SGB II mit Blick auf Drogenabhängige in der Stadt Köln genutzt werden können. Gleichwohl wird in einigen FOGS vorliegenden Dokumenten (u. a. Suchtbericht aus dem Jahr 2016) erkennbar, dass, gerade mit Blick auf die soziale und berufliche Teilhabe drogenabhängiger Personen, aus Sicht verschiedener Akteure derzeit und künftig auf die individuellen Bedarfe dieses Personenkreises zugeschnittene (niedrigschwellige) Arbeits- und Beschäftigungsangebote als erforderlich angesehen werden. Dazu wird allerdings keine Größenordnung erkennbar oder belegt. - Befragung der Drogenhilfeträger - Befragung Klientel, was „niedrigschwellig“ bedeutet - Erfassung von Drogenproblemen der Klientel und Auswertung von Daten des Jobcenters - Vereinbarungen mit Jobcenter zu angemessenen Teilnehmenden - Bedingungen und psychosozialer Unterstützung bei AGH o. ä. Ziel 15 Aufsuchende Sozialarbeit Zusammenfassende Ergebnisse der Datenanalyse Empfehlungen von FOGS Ausreichendes Angebot aufsuchender Hilfen in fachlich unversorgten Sozialräumen (sozialen Brennpunkten) in Köln. s.o. s. o., z. B. Punkte 1, 5, 6 Anhang D – Planung und Steuerung Städtevergleich 1 Planung und Steuerung von Drogen- und Suchthilfe in anderen deutschen Großstädten Düsseldorf Grundlage und Bezugsrahmen der Düsseldorfer Sucht- und Drogenpolitik ist das am 18. März 2015 vorgelegte „Kommunale Suchthilfeplanungskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf“. Mit Blick auf Steuerung und Planung wird im Rahmen des Konzepts auf folgende Gremien hingewiesen: • Düsseldorfer Gesundheitskonferenz mit der Arbeitsgruppe Sucht und Drogen, Arbeitskreis Substitution und Arbeitskreis Essstörungen • Lenkungskreis Suchthilfeplanung • Facharbeitskreis Suchthilfeplanung. Die Suchtkoordination nimmt als Teil der unteren Gesundheitsbehörde die Koordinations- und Steuerungsfunktion nach dem ÖGDG NRW wahr. Wesentliche Aufgaben und Angebote sind: • Planung und Koordination der Hilfen und Angebote • Bearbeitung von Anfragen und Grundsatzfragen zur Suchtkrankenhilfe sowie bei Essstörungen • Analyse und Bewertung vorhandener Leistungsangebote • Projektentwicklung und Durchführung • Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Fachveranstaltungen und Aktionstagen • Beratung der Einrichtungsträger bei der konzeptionellen Ausgestaltung ihrer Angebote • Mitwirkung bei der Vernetzung der lokalen Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsangeboten • Beratung und Information zu Hilfen in der Suchtkrankenversorgung sowie bei Essstörungen. Frankfurt am Main In Frankfurt am Main ist das Drogenreferat (das als städtisches Referat direkt dem/der Gesundheitsdezernent*in unterstellt ist) für die Umsetzung der Drogen- und Suchtpolitik in den Bereichen Sucht-prävention, Drogen- und Suchthilfe sowie Öffentlichkeitsarbeit zuständig (Ausnahme: von anderen Dezernaten verantwortete/finanzierte Hilfen – bspw. Notschlafstellen [Sozialdezernat]. Vom personell deutlich stärker als in Köln besetzten Drogenreferat werden im Wesentlichen folgende Aufgaben wahrgenommen: • Analyse von Bedarfs- und Problemlagen • Entwicklung und Implementierung neuer Maßnahmen und Angebote • Koordination und Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen und Angebote • Dokumentation und Evaluation • Öffentlichkeitsarbeit • Verwaltung des Drogen- und Suchthilfeetats (vermutlich nur dem des Gesundheitsdezernat). Im Rahmen der Umsetzung des „Frankfurter Weg in der Drogenpolitik“ spielt die zweiwöchentlich stattfindende „Montagsrunde“ eine wesentliche Rolle, da hier das Lagebild Rauschgift und seine jeweiligen Erscheinungsformen im Frankfurter Bahnhofsviertel besprochen und bewertet werden. In der „Montagsrunde“ sitzen Vertreter*innen der Polizei, des Ordnungsamtes, des Gesundheits- amtes, des Jugend- und Sozialamtes, der Staatsanwaltschaften beim OLG sowie des staatlichen Schulamtes, der Frankfurter Drogenhilfe, der Geschäftsstelle des Präventionsrates und der Stab- sstelle Sauberes Frankfurt. Den Vorsitz der „Montagsrunde“ hat das Gesundheitsdezernat sowie die Geschäftsführung des Drogenreferats inne. Weitere feste Gremien ergänzen diese Runde. Die Datenlage ist sehr gut: Die Frankfurter Drogenhilfeeinrichtungen (auch die niedrigschwelligen Angebote) beteiligen sich an der Erhebung des KDS (in Hessen COMBASS = Computergestützte Basisdokumentation der Suchthilfe). Das Drogenreferat finanziert daneben eine regelmäßig durchgeführte Drogentrendstudie (MoSyD = MonitoringSystem Drogen) mit verschiedenen Elementen: Befragung von je 150 Personen auf der offenen Szene – alle 2 Jahre, Schüler- befragung (je 1.500 Schüler*innen der Klassen 10 bis 12) – alle zwei Jahre sowie Expertenpanel (halbjährliche Fokusgruppen mit rd. 14 Expert*innen aus Drogen- und Jugendhilfe, Schulamt, Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Freizeitbereich. Zudem wird in den Konsumräumen eine sehr detaillierte Dokumentation durchgeführt (mit pseudonymisiertem Klient*innen-Code) und jährlich ausgewertet. 2 Hamburg In Hamburg wird die Sucht- und Drogenpolitik behördenübergreifend durch die „Amtsleiterrunde Drogen“ gesteuert. In diesem Gremium sind die zuständigen Amtsleitungen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die Behörde für Justiz und Gleichstellung, die Behörde für Inneres und Sport, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Bezirke vertreten. Zu den Zielen der „Amtsleiterrunde“ zählt neben der behördenübergreifenden Abstimmung und Umsetzung sucht- und drogenpolitischer Maßnahmen auch die Eindämmung der Drogenszenen. Die operative behördliche Steuerung und Koordination des Sucht- und Drogenhilfesystems erfolgt in Hamburg durch die „Fachabteilung Drogen und Sucht“ der BGV. Sie ist erster Ansprechpartner für strategische Entwicklungen und Planung öffentlich geförderter Maßnahmen und Aktivitäten auf Landesebene und verantwortet auch die Eingliederungshilfen für Suchtkranke. Zur landesweiten Koordination der Querschnittsaufgabe Suchtprävention ist in Hamburg die „Ständige Arbeitsgruppe Suchtprävention“ (STAGS) eingesetzt, die im Auftrag der „Amtsleiterrunde Dro-gen“ Aufgaben der behörden- und ämterübergreifenden Steuerung der Suchtprävention wahrnimmt. Die STAGS setzt sich zusammen aus Vertreter*innen für Gesundheit, Jugend, Schule, Inneres und Justiz zuständigen Fachbehörden sowie Vertretungen der Bezirksämter. Traditionell schwierige Kommunikation zwischen Gesundheit und Jugend, damit auch zwischen Hilfe und Prävention. Zur Abstimmung und Steuerung zwischen den Trägern der Sucht- und Drogenhilfe und der Fachbehörde wurde der „Fachrat Drogen und Sucht“ eingesetzt. Ziel dieses Gremiums ist die Identifikation und Bewertung des Entwicklungsbedarfs in der Suchthilfe und dessen unmittelbare Umsetzung in den Einrichtungen. Schließlich gibt es das „Fachgremium Eingliederungshilfe“. Aufgabe dieses Gremiums ist die Abstimmung zwischen der Fachbehörde und den Trägervertreter*innen der stationären und teilstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Leistungen für suchtkranke Menschen erbringen. Hinsichtlich der Datenlage ist festzustellen, dass alle Einrichtungen (auch die niedrigschwelligen) den Deutschen Kerndatensatz Sucht in einer Hamburg-spezifischen Weise (Hamburger Basisdatendokumentation = BADO) dokumentieren. Träger ist der Verein BADO e. V., in dem die Sucht- und Drogenhilfeträger und die Fachabteilung Drogen paritätisch zusammenarbeiten, Items und Themenschwerpunkte definieren etc. Der BADO e. V. hat die Hoheit über die Hamburger Basisdatendokumentation und erstellt jedes Jahr einen Bericht. Stuttgart Steuerung und Planung ambulanter Suchthilfe in Stuttgart (sowie der Selbsthilfe) sind in der „Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung“ des Sozialamtes organisatorisch verortet. Zugleich ist die Abteilung für die Steuerung und Planung der Psychiatrie sowie der Wohnungsnotfallhilfe zuständig, also Versorgungsbereiche, deren Klientel oftmals auch Suchtprobleme aufweist. Daneben erfolgt hier die Planung der Angebote für ältere Personen, Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Personen. Des Weiteren wird in der Abteilung die räumliche Sozialplanung und die Sozialberichterstattung organisatorisch gebündelt sowie von hier aus die finanzielle Förderung der Angebote und das Fach- und Finanzcontrolling wahrgenommen. Im Gesundheitsamt von Stuttgart ist das Sachgebiet „Strategische Gesundheitsförderung“ sowohl für planerische Aufgaben als auch für die Projektinitiierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit auch im Bereich der Suchtprävention zuständig. Im Verlauf der letzten 20 Jahre wurden in Stuttgart verschiedene Gremien geschaffen, die eine zentrale Funktion für die Planung und Vernetzung (ambulanter) Suchthilfe und Suchtprävention haben. Hier sind insbesondere die „Planungssitzung Sucht“, der „Aktionskreis (AK) Suchtprävention“, dass „Kommunale Suchthilfenetzwerk“ und trägerseitig der „Suchthilfeverbund Stuttgart“ zu nennen. Derzeit sind in der „Planungssitzung Sucht“ alle Träger der ambulanten Suchthilfeeinrichtungen und die Schwerpunktpraxis Suchtmedizin sowie das Gesundheitsamt vertreten. Die Leitung dieses Gremiums obliegt der kommunalen Suchthilfeplanung. Als eher auf operative Aufgaben ausgerichtetes Gremium werden hier vor allem Planungen und Abstimmungsprozesse zu neuen bzw. der Weiterentwicklung bestehender Angebote vorgenommen. Zudem findet ein umfassender Informationsaustausch der Mitglieder mit Blick auf rechtliche und fachliche Entwicklungen sowie auf die fallbezogene Kooperation untereinander und im Hinblick auf andere Hilfesysteme statt. 3 Hamm Die Lenkungsgruppe „Kommunale Suchthilfe“ koordiniert und steuert die Kooperation und Vernetzung der Suchthilfeangebote in der Stadt Hamm. Sie wurde auf Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration vom 22.Juni 2005 in der Stadt Hamm eingerichtet und im Jahr 2016 neu aufgestellt. Entsprechend der Geschäftsordnung von 30. November 2016 verfolgt die Lenkungsgruppe folgende Ziele: • Koordination und Steuerung der Kooperation und Vernetzung der Suchthilfeangebote in der Stadt Hamm • kontinuierliche Bedarfserhebung und die Schaffung eines ausreichenden und bedarfsorientierten Versorgungsnetzes • stabile Planungssicherheit für Leistungsträger und Leistungsanbieter • Bündelung von Ressourcen • Handlungsorientierung als Maxime der Zusammenarbeit. Im Rahmen dieser Zielsetzungen nimmt die Lenkungsgruppe folgende Aufgaben wahr: • Entwicklung und Fortschreibung einer Vision, eines Leitbildes und gemeinsamer Werte für die Suchthilfe in Hamm • Empfehlungen zu Versorgungsstruktur und Schwerpunktthemen (Versorgungsplanung) • Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen • Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit • Einrichtung von themenbezogenen ad hoc-Arbeitsgruppen und deren Auftragsdefinition • kontinuierliche Fortschreibung einer Suchthilfeplanung • regelmäßige Suchtberichterstattung • Kommunikation mit Stakeholdern • Ressourcenmanagement (so auch träger- und einrichtungsübergreifende Nutzung von Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes NRW, der Leistungsträger u. a.). Mitglieder der Lenkungsgruppe „Kommunale Suchthilfe“ sind neben den Leistungsanbietern und ihren Verbänden, Selbsthilfe folgende städtische Fachbereiche/Ämter: Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit, Sozialpsychiatrischer Dienst und das Jugendamt. Die Lenkungsgruppe „Kommunale Suchthilfe“ bildet Arbeitsgemeinschaften zur Beratung und Bearbeitung ständiger und kurzfristiger Aufgaben. Zurzeit arbeiten folgende ständige Arbeitskreise: QZ Substitution und AK Suchtselbsthilfe. Die Lenkungsgruppe „Kommunale Suchthilfe“ mit ihren Arbeitsgemeinschaften ist Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz, die zwei Mal jährlich tagt. Die Erstellung der Gesundheitsberichte, die die gesundheitsbezogenen, epidemiologischen Daten und Informationen umfassen, erfolgt unter Einbeziehung von Fachleuten der entsprechenden Themenbereiche. Zudem werden vorliegende Daten für Politik und Verwaltung ausgewertet und bereitgestellt. Des Weiteren werden Projekte der Gesundheitsförderung entwickelt und in Kooperation mit anderen Akteuren durchgeführt. Grundlage der Arbeit stellt derzeit noch der Suchtbericht aus dem Jahr 2010 dar. Anhang E – Lenkungsgruppe vom 17.11.2020 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln 7. Sitzung der Lenkungsgruppe am 17.11.2020 Miriam Martin, Hans Oliva und Martina Schu Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 1 TOP 1. Aktueller Stand Evaluation Arbeitsschritte, Anpassung Laufzeit und Aufgaben 2. Informationen aus der Projektarbeitsgruppe 3. Weiterentwicklung Dokumentation Ergebnisse UAK und weiteres Vorgehen 4. Weiterführende Bedarfsanalysen Ergebnisse und weiteres Vorgehen 5. Steuerungsgremium 6. Weiteres Vorgehen, nächste Termine Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 2 TOP 1: Aktueller Stand  Anpassung Laufzeit und neue Aufgaben  Weiterführende Bedarfsanalysen zu priorisierten Zielen/Maßnahmen  Konstituierung PAG  Weiterentwicklung Dokumentation  Konzeption Clemensstraße Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 3 TOP 1: Arbeitsplanung Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 4 TOP 2: Projektarbeitsgruppe  Information der Stadt zum Prozess sowie Einbettung in weitere Entwicklungen  FOGS: Rückmeldung der bisherigen Arbeitsschritte und Teilergebnisse  Bestätigung der Einschätzungen durch die Träger bzgl.  mehr Abstimmungsbedarf der kommunalen Akteure  Planung und Steuerung  Verbesserung der Datenlage bzw. Vereinheitlichung der Dokumentation  Priorisierung der Bereiche Wohnen und Beschäftigung (hier Fokus auf niedrigschwellige Angebote jenseits von AGH)  Wille und Bereitschaft zur Mitarbeit ist vorhanden  Gründung von Unterarbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der Dokumentation Frage: sollten Träger-Vertreter*innen aus dem legalen Bereich in die PAG? Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 5 TOP 3: Weiterentwicklung Dokumentation Ziel: Schaffung einheitlicher Datengrundlagen für stadtweite Erkenntnisse, Monitoring und Weiterentwicklung  Nutzung und Auswertung der KDS-Einrichtungs-Dokumentation (KDS-E) oder ersatzweise Definition Angebotsabfrage im Jahresbericht  Prozessbegleitende Klient*innendokumentation nach KDS, sobald Beratung stattfindet (auch im niedrigschwelligen Bereich)  Städtische Definition zu vergleichbaren Berichtspflichten (inkl. Bezug zu Zielen/Maßnahmen Drogenhilfekonzept)  Träger-/einrichtungsindividuelle Jahresgespräche mit der Stadt zu gemeinsamer Auswertung der Daten und Ableitung je neuer Schwerpunkte  „AG Daten“: Strukturierte Auswertung und gemeinsame Reflexion der Kölner Daten  in Hinblick auf Datenqualität, Bedarfe und entsprechende Weiterentwicklung der Angebote etc. Erforderlich: „Datensatz Köln“  Abstimmung der kommunalen Akteure über:  Geltungsbereich (alle kommunal geförderten Angebote?!)  (Mindest-)Standards und deren Einführung  Abgleich mit Regelungen zu Förderprogrammen Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 6 TOP 3: Arbeitskreise zu Dokumentation UAK KDS: Suchtberatungsstellen  Vorschlag für ein Berichtswesen:  standardisierter Jahresbericht mit Bezug zum Drogenhilfekonzept und ggf. unter Nutzung der KDS-E-Daten  umfassende Nutzung des KDS-F mit ergänzenden Items. UAK niedrigschwellige Angebote  Vorschlag zur zukünftig einheitlichen Erhebung und systematischen Jahresberichterstattung von:  Stammdaten der Angebote (inkl. Öffnungszeiten)  Mengengerüste (Nutzung/Leistungen)  Ausgewählte Klient*innendaten nach KDS (nur für Beratungsklientel)  ggf. Wartezeiten/Nutzungshemmnisse  Nach Rückmeldung der Träger: Überarbeitung des Vorschlags, Pre-Test Anfang 2021 und Einführung Mitte 2021  Ergänzend: Vorschlag für eine Jahresberichtsstruktur Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 7 TOP 4: Weiterführende Bedarfsanalysen – Städtevergleiche Köln Stuttgart Frankfurt Hamburg Berlin Notschlafstellen 4 (39 Plätze) 1 mit 8 Betten (46 Plätze) (53 Plätze) Krisen- wohnung (15 Schlaf- plätze plus 2 Notbetten) Kranken- wohnungen 4 (5 Betten) - 1 für Frauen Niedrigschwellige Beschäftigungs- angebote (inkl. AGH) 77 AGH 95 AGH (Arbeit statt Drogen) AGH bspw. in Eastside Werkstätten IdeFIx, Fixpunkt ABO, vista Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 8 Weiterführende Bedarfsanalysen: Städtevergleiche Wohnprojekte Köln 4 (55 Plätze), davon 1 Angebot für Schwangere /Mütter (4 Plätze) Stuttgart Zwei abstinenz-orientierte Angebote (28 Plätze), 20 Plätze für Frauen Frankfurt Betreute Wohngruppen HIV (12 Plätze), Psychiatrische Diagnosen, Alleinerziehende mit Kindern (insg. 18 Plätze), Betreute WG u.a. barrierefrei sowie für HIV Erkrankte (40 Plätze), VAE: für Frauen (38 Plätze BWG und BEW), Subsitituierte (14 Plätze) sowie abstinenzorientiert (23 Plätze) Barrierefreie Betreute WG für Substituierte (28 Wohneinheiten), Wohn- und Pflegeheim für Menschen mit HIV-Infektion oder manifester AIDS- Erkrankung, auch Drogen (18 Plätze) 10 Wohneinheiten (z. T. barrierefrei) mit Option Pflegedienst Hamburg Projekt Nox sowie Projektverbund Wohngruppen (Eingliederungshilfe), inklusive Angeboten für Abstinente, Doppeldiagnosen Wohngemeinschaft Straßensozialarbeit (3 Plätze für junge Volljährige) Berlin 4 Vista Wohnprojekte, Wohnen im Verbund zahlreiche therapeutische Wohngemeinschaften und Wohnverbünde Wohn- und Selbsthilfeeinrichtung Bettermann-Haus Wohnheim mit Cleananspruch für obdachlose Suchterkrankte (abstinente) Betreute Gruppenwohnen Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 9 TOP 4: Weiterführende Bedarfsanalysen – Trägerdaten  geringe Auslastung der AGH Plätze  konzeptionelle Hürden?  Auslastung der Angebote im Bereich Notschlafstellen und Krankenwohnung  nicht alle durchgehend bei 100 % (2019 gesamt 90%: min total 78% im November/ max: 104% im Februar)  keine Daten aus und Erkenntnisse zu Wartelisten  Konzepte weisen tw. Barrieren auf bezüglich:  Geschlecht  Kinder  Pflegebedarf  geistige Behinderung  psychiatrisch kranke Drogenabhängige  zusätzlich bestehen tw. bauliche Barrieren (Bsp. Krankenwohnung)  vereinzelte Befragungen zu Zufriedenheit und Bedarfen Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 10 TOP 4: Weiterführende Bedarfsanalysen – zusätzliche Erhebungen  Befragung der Zielgruppe durch ASC, u. a. zu Themen/Bedarfen Wohnen und Tagesstruktur/Beschäftigung  Befragung MMD, u.a. zum Thema Krankenwohnung  Anpassungen der Dokumentation auch in Hinblick auf zukünftig bessere Aussagekraft zu Bedarfen  Diskussion Ziele und Bedarfe in der Steuerungsgruppe  Diskussion Ziele, Bedarfe und Folgerungen in der PAG Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 11  Ziel: Erfassung der Zielgruppe und ihrer Bedarfe  Pre-Test bis Ende des Jahres: Einsatz zunächst ASC Gesundheitsamt (prioritär bei Abendrundgängen in der Umgebung Neumarkt)  Auswertung durch FOGS  Einsatz perspektivisch im ganzen ASC Team und ggf. durch andere Angebote TOP 4: Erhebung ASC Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 12 TOP 5: Steuerungsgremium  Aktueller Stand  Geschäftsordnung  Diskussion Ziele und Bedarfe  Definition von einheitlichen und abgestimmten Anforderungen an Dokumentation und Berichterstattung (in Abgleich mit den Förderprogrammen) Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 13 TOP 6: Weiteres Vorgehen Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! GmbH Hansaring 115, 50670 Köln Miriam Martin: Tel.: 0221/973101-33, martin@fogs-gmbh.de Hans Oliva: Tel: 0221/973101-24, oliva@fogs-gmbh.de Martina Schu: Tel.: 0221/973101-22, schu@fogs-gmbh.de www.fogs-gmbh.de Anhang F – Dokumentation Situationsanalyse Teilhabe Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln Dokumentation Situationsanalyse Teilhabe (Juni – November 2022) Miriam Martin, Martina Schu Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 1 Teilnehmende Aidshilfe (Beratung und Information, Fahrradwerkstatt 180°) Alexianer (Brücke zur Arbeit) Drogenhilfe Köln (Substitutionsambulanz) SKM (Kölner Feger) Vision e.V. Jobcenter Köln: Fallmanagement Gesundheitsamt: ASC, Suchtkoordination Sozialamt: Fachstelle Wohnen. Resodienste Amt für Vielfalt (Kommunales Integrationsmanagement, KIM) FOGS Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 2 Termine 1. 22. Juni: Kick-Off 2. 30. August: Fallrekonstruktion 1 3. 20. September: Fallrekonstruktion 2 4. 20. Oktober: Fallrekonstruktion 3 5. 21. November: Analyse und Abschluss Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 3 Ziel und Konzept ▪ Fallrekonstruktionen als Basis der Entwicklung von Produktionsnetzwerken. ▪ Ziel: Entwicklung passgenauerer und vernetzter Angebotsstrukturen ▪ Erkenntnisgewinn durch genaue Analyse der bestehenden Situation auf Basis realer, abgeschlossener Fallverläufe ▪ Schaffung von Transparenz und Identifizierung von Schnittstellen sowie Übergabepunkten durch Einbeziehung aller Akteure ▪ Ableitung von zentralen (fallübergreifenden) Themen als Grundlage von Weiterentwicklung und Planung ▪ Fokus auf Nutzer*innenperspektive Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 4 Vorgehen (I) ▪ Zielgruppe: Drogengebrauchende Personen im SGB II-Leitungsbezug oder mit Ansprüchen nach SGB XII ▪ Retrospektive Fallrekonstruktionen: echte, abgeschlossene und typische Fälle, die exemplarisch für die Probleme stehen, mit denen die Zielgruppe insgesamt häufig konfrontiert ist (wichtig: keine laufenden Fälle, um sich nicht konkret in noch akut zu lösenden Problemlagen zu verstricken!) und die mehrere Stellen nutzen ▪ Falldarstellungen vorbereiten ▪ Fälle in zwei – drei gemeinsamen Sitzungen (min. 3 Stunden) aufarbeiten: ▪ Rollenzuweisungen: Moderation und TN, der/die explizit die Nutzer*innenpers¬pektive einnimmt ▪ Schilderung des Falls und Rückfragen ▪ Diskussionsvorbereitung anhand verschiedener Fragen (aus Sicht der einzelnen Akteure sowie aus [stellv.] Perspektive der Zielgruppenperson) Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 5 Zentrale Fragen Akteure ▪ Welche Rolle nehmen Sie in diesem Fall ein? ▪ Welchen gesetzlichen Auftrag haben Sie in diesem Fall? ▪ Um was geht es in diesem Fall? ▪ Welche Probleme und Ressourcen sehen Sie bei Person/Familie? ▪ Welche Logik steckt Ihrer Meinung nach im Handeln der verschiedenen Akteure? Wer übernimmt welchen Beitrag? ▪ Was ist Ihr Ziel in diesem Fall? ▪ Welches Konzept verfolgen Sie dabei? Nutzer*in ▪ Wie sieht die Nutzerin bzw. der Nutzer die Situation? ▪ Wie sieht sich Nutzerin bzw. der Nutzer im Verhältnis zu anderen Akteuren? ▪ Welche Erwartungen hat die Nutzerin bzw. der Nutzer? ▪ Warum agiert der/die Nutzer*in so? ▪ Welche Handlungsoptionen haben die Nutzenden? ▪ Welche Strategien werden sichtbar? Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 6 Vorgehen (II) Nach mehreren Fallrekonstruktionen werden abgeleitet: - Generative/übergreifende Themen - Vorrangige Schnittstellen - Wirkungsgefüge insgesamt (gegenseitige Verstärkung bzw. Neutralisierung) - Ansatzpunkte für Veränderung Ab dann können neue Prozesse entwickelt werden. Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 7 Die Fälle Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 8 Themen und (fehlende) Akteure/Maßnahmen Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 9 Themen und (fehlende) Akteure/Maßnahmen Fallübergreifende Themen: ▪ Sucht/Beikonsum ▪ Psychische Verfassung ▪ Soziale Isolation ▪ Instabilität ▪ Keine Ausbildung ▪ Kein Schulabschluss ▪ Autonomiewunsch ▪ Fehlende Motivation/Tatkraft → viele Maßnahmen, aber z.T. fehlende Passung, kaum Abstimmung → wechselnde Zuständigkeiten/Akteure/Bezugspersonen, Wer/was fehlt? ▪ Abstimmung am Fall/Fallführung ▪ BeWo ▪ Niedrigstschwellige Beschäftigungsangebote ▪ Soziale Einbindung ▪ Psychatrische/psychothera- peutische Versorgung ▪ Migrationsbez. Angebote Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 10 Bewertung Probleme und Fragen: Was braucht es? Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 11 Empfehlungen 1. Transparenz und Infofluss: am Fall (s.u.) und im Hilfenetz ▪ Übersicht zu Akteuren und Maßnahmen in Köln (bspw. digital) ▪ Austausch unter Akteuren (Fachtage) 2. Management am Fall, Fallführung und Entscheidung dazu (Case Management) ▪ Entscheidungsprocedere: Wer übernimmt das Management? Mandat? ▪ Fallkonferenzen ▪ Kürzere, begleitete, „warme“ Übergaben ▪ Controlling von Maßnahmen ▪ Gemeinsame Instrumente ▪ Psychiatrie/PT und Migrationshilfen stärker einbeziehen 3. Angebotsweiterentwicklung ▪ Sowohl szeneferne Angebote als auch akzeptierende Angebote ▪ Offene und bedingungslose Angebote auch für nicht-SGB-II-Klientel (Tagelöhner) → Fond zur Finanzierung 4. Perspektive der Zielgruppe einholen (übergreifend und im jeweiligen Fall) 5. Qualitätsstandards und Profile von Angeboten/Trägern schärfen und auf Bedarfe abstimmen (insb. PSB/beWo sowie bzgl. Motivationsarbeit) Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! GmbH Dürener Str. 295, 50935 Köln Miriam Martin: Tel.: 0221/973101-33, martin@fogs-gmbh.de Martina Schu: Tel.: 0221/973101-22, schu@fogs-gmbh.de www.fogs-gmbh.de Anhang G – Dokumentation Mapping Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln Partizipatives Mapping, Dokumentation Maximilian Kalkbrenner, Miriam Martin, Denise Volz Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 1 Konzept PARTIZIPATIVES MAPPING Angelehnt an in anderen Großstädten mit der Zielgruppe erprobte Methode, vgl. Literatur, Folie 12 Ziel ▪ Bedarfe und Einschätzungen der Zielgruppe direkt erfassen ▪ Beteiligung der Zielgruppe am Planungsgeschehen ▪ Sozialraumbezogene Unterschiede identifizieren ▪ Transparenz des Umsetzungs- und Evaluationsprozesses Fragestellung/Themen ▪ Wie sind (in unterschiedlichen Sozialräumen) die Bedarfe und Anforderungen im Bereich besonderer Wohnformen, Aufenthalt sowie Tagesstruktur/Beschäftigung aus Sicht der Zielgruppe ▪ Was fehlt/was stört bisher? Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 2 Durchführung Methode und Durchführung ▪ 3 etwa 2-stündige Mapping-Workshops mit der Zielgruppe: in Neumarktnähe (4 TN), in Kalk (6 TN) und in Chorweiler (4 TN) am 9., 15. und 19. November 2021 ▪ Zugang zur Zielgruppe über Konsumbus/ASC/Vision/GAG Streetwork ▪ FOGS-Team aus 2 – 3 Personen (m/w) ▪ Offene Gesprächsrunde und Arbeit mit Karten (heterogene) Teilnehmende ▪ Alter: etwa 30 bis Mitte 60 ▪ 4 Frauen ▪ hauptsächlich Opiat-Konsumierende (auch Substituierte), aber auch Cannabis und Ex-User*innen ▪ Migrationshintergrund ▪ einige Wohnungslose Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 3 Eindrücke Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 4 Ergebnisse Ergebnisse (übergreifend) ▪ hohe Diskussions- und Mitteilungsbereitschaft ▪ Workshop wurde als große Wertschätzung empfunden ▪ viele grundsätzliche Themen ▪ bestehende Angebote werden geschätzt ▪ unterschiedliche Schwerpunkte in den Sozialräumen (auch abhängig von der jeweiligen TN-Runde) ▪ breite Vielfalt an Ansätzen notwendig, da Zielgruppe sehr heterogen auch bzgl. Bedürfnissen (bspw. abstinenzwusch ja/nein) Thema Respekt und Stigmatisierung ▪ Entstigmatisierung ▪ Akzeptanz ▪ Beteiligung Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 5 Ergebnisse Thema Tagesstruktur/Beschäftigung ▪ für einige TN überhaupt kein Thema ▪ „sich kümmern“, eine Aufgabe haben (bspw. Needle-Jumper, Streetwork, Partizipation, Zeitung) ▪ von Begegnungs- und Freizeit- (Ausflüge), über Stabilisierungs- (Coaching und Training) bis zu Qualifizierungsangeboten Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 6 Ergebnisse Thema Aufenthalt und öffentlicher Raum (auch DKR) ▪ längere Öffnungszeiten für Aufenthaltsangebote (DKR früher) ▪ geschützter Raum: Ruhe- und Sitzmöglichkeiten bis hin zu eigenem Gelände („unser Bereich“) ▪ Schließfächer ▪ Kältebus Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 7 Ergebnisse Thema Wohnen ▪ Wohnraumvermittlung ▪ mehr alternative Wohnprojekte ▪ Wohnen im Alter ▪ weniger strenge Regeln in Notschlafstellen Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 8 Ergebnisse Thema „Krankheit“ ▪ offenere Konzepte bei Krankenwohnungen ▪ Tagesruhebetten ▪ niedrigschwelliger Zugang zu medizinischer Versorgung über MMD hinaus Thema „Übergänge“/Nachsorge ▪ Lücken in der Betreuung/Versorgung nach Haftentlassung und/oder nach Therapie ▪ Nach PSB → Betreuung? Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 9 Fazit Neumarkt ▪ geschützter Aufenthalt und Respekt als dominantes Thema ▪ Vision vom „eigenen Bereich“ Kalk (rechtsrheinisch) ▪ große Zufriedenheit mit dem Angebot von Vision e.V. → mehr davon! ▪ starker Bezug auf übergreifende, gesellschaftliche Probleme ▪ Beschäftigung und Beteiligung ▪ konkrete Vorschläge für den rechtsrheinischen Raum insbesondere ▪ Drogenkonsumraum ▪ alternative Wohnprojekte ▪ … Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 10 Fazit Chorweiler ▪ Aufbau Suchtberatung: ▪ sprachliche/interkulturelle Kompetenz ▪ Angebote für Eltern/Familien/Kinder & Jugendliche ▪ gute Erreichbarkeit ▪ Streetwork ▪ Peer-to-Peer Angebote ▪ Vernetzung der Angebote und Multiplikator*innen Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 11 Fazit Übergreifend ▪ Zielgruppe sehr heterogen und Bedarfe individuell → vielseitige und flexible Angebote wünschenswert ▪ Thema Entstigmatisierung, Respekt und Akzeptanz übergreifend auf die Agenda (als Bestandteil des Suchthilfekonzepts) ▪ Partizipation sollte fortgeführt und regelhaft verankert werden, insbesondere auch bei konkreten Planungsvorhaben Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 Literatur 12 Klaus, L., Dichtl, A., Padberg, C. & Zielinski, A. (2020). W orkshop Partizipatives Mapping in Frankfurt. „W as ist unser ideales Viertel“. Sichtweisen von Drogenkonsu- mierenden im Frankfurter Bahnhofsviertel. Frankfurt am Main: Center for Drug Research und Institut für Suchtforschung der Goetheuniversität Frankfurt. Germes, M., Klaus, L., Guarascio, F. & Hergesell, C. (2020) Berliner Partizipativer Mapping- W orkshop„W asist unsere ideale Stadt als Drogennutzer*innen?“ Durchgeführt in Kooperation der Projekte DRUSEC (Drugs and Urban Security) und NUDRA (Netzwerk zum Umgang mit Drogen und Alkohol im öffentlichen Raum); siehe: https://drogenalternativeplanung.wordpress.com, zuletzt abgerufen 31.08.21 Antonio, A., Bauer, R., Lytkin, A. et al. (2018). Partizipatives Forschungsprojekt. Bedarf eines Drogenkonsumraums in der Landeshauptstadt Stuttgart. Stuttgart: unveröffentlichter Forschungsbericht. Hartung, S., Wihofszky, P. & Wright, M. T. (Hrsg.). (2020). Partizipative Forschung. Ein Forschungsansatz für Gesundheit und seine Methoden. Wiesbaden: Springer VS. Wihofszky, P., Hartung, S., Allweiss, T., Bradne, M., Brandes, S., Gebhardt, B. et al. (2020). Photovoice als partizipative Methode: Wirkungen auf individueller, gemeinschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene. In S. Hartung, P. Wihofszky & M. T. Wright (Hrsg.). (2020). Partizipative Forschung. Ein Forschungsansatz für Gesundheit und seine Methoden, S. 85 – 142. Wiesbaden: Springer VS. Anhang H – Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 1 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln § 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für die zuständigen Ämter und Behörden der Stadt Köln, die die Kölner Suchtpräventionsangebote für Kinder, Jugendliche und (junge) Erwachsene und die Suchthilfeangebote finanzieren und für die Suchthilfeträger bzw. ihre entsprechende Abteilung und Einrichtung, die diese Angebote im Auftrag der Stadt durchführen. § 2 Einrichtung und Besetzung des Beirats Suchthilfe (1) Die Stadt Köln richtet nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung den Beirat Suchthilfe ein. In diesem Gremium sind Vertreter*innen der für die Suchthilfe zuständigen Ämter und Be- hörden der Stadt Köln , des Jobcenters Köln und der Suchthilfeträger bzw. ihrer entspre- chenden Abteilungen und Einrichtungen vertreten. (2) Zum Beirat können weitere für die Versorgung von Suchtgefährdeten und -kranken zustän- dige Akteure sowie Selbsthilfe und Selbstvertretung als Gäste eingeladen werden. § 3 Ziele und Aufgaben des Beirats Suchthilfe (3) Ziel des Beirats Suchthilfe ist die Beratung aktueller sucht- bzw. fachpolitischer Entwick- lungen zur Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für suchgefährdete und sucht- kranke Menschen sowie die Unterstützung von Planung und Umsetzung neuer (kommu- naler) Angebote. Übergreifend werden vom Beirat Suchthilfe folgende Aufgaben wahrgenommen: (4) Förderung von träger- und einrichtungsübergreifendem Austausch, Abstimmung und Ko- operation (5) Fachliche Beratung zu Zielen und Maßnahmen von Suchtprävention und Suchthilfe in der Stadt Köln. Gemeinsam werden dafür Handlungsbedarfe bzw. -vorschläge identifiziert, be- raten und bewertet sowie Handlungsoptionen entwickelt. (6) Im Rahmen dieser übergreifenden Aufgaben: a. berät, unterstützt und begleitet der Beirat Suchthilfe das Steuerungsgremium Sucht- hilfe der Stadt Köln b. arbeitet das Gremium datenbasiert und greift dabei auf Arbeiten aus der AG Daten Suchthilfe zurück c. bewertet der Beirat Suchthilfe die Bedarfsgerechtigkeit, die Ergebnisse und soweit möglich die Wirkung der Versorgung und jährlich erbrachten Leistungen der kommunal finanzierten Suchthilfe. § 4 Mitglieder des Beirats Suchthilfe (1) Mitglieder des Beirats Suchthilfe sind:  Dezernat V  Dezernat V-3 Sozialplanung / Sozialberichterstattung  Gesundheitsamt  Amt für Kinder, Jugend und Familie  Amt für Soziales, Arbeit und Senioren  Jobcenter Köln Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 2  Träger kommunal finanzierter Angebote von Suchtprävention und -hilfe bzw. ihre ent- sprechenden Abteilungen oder Einrichtungen (2) Die Mitglieder benennen je eine Vertretung namentlich. Die Teilnahme erfolgt verbindlich und personenkontinuierlich, für den Fall der Verhinderung wird verbindlich eine zweite Per- son als feste Stellvertretung benannt. (3) Es können neue Mitglieder vorgeschlagen und mit einer Zweidrittel-Mehrheit in den Beirat aufgenommen werden. § 5 Sitzungen des Beirats Suchthilfe (1) Der Beirat Suchthilfe tritt viermal jährlich zusammen. Die Termine eines Jahres werden jeweils in der letzten Sitzung des alten Jahres vereinbart. (2) Der Vorsitz des Beirats Suchthilfe wird durch die Suchtkoordination des Gesundheitsamts wahrgenommen. (3) Die Sitzungen werden vo n der Suchtkoordination einberufen. Die Einladungsfrist beträgt mindestens vier Wochen und kann nur in besonderen Fällen verkürzt werden. Die Einla- dungen erfolgen per E-Mail. (4) Mit der Einladung wird die Tagesordnung mit allen Anlagen versendet. Anmeldungen zur Tagesordnung sind bis 6 Wochen vor dem Sitzungstermin einzureichen. Anträge auf Er- gänzung und Erweiterung der verschickten Tagesordnung sind zulässig und müssen spä- testens drei Arbeitstage vor der Sitzung vorliegen. (5) Regelmäßige Tagesordnungspunkte sind Berichte aus der ämterübergreifenden Steue- rungsgruppe Sucht, der AG Daten Suchthilfe und dem Partizipationsgremium. (6) Die Ergebnisse der Sitzungen werden in einem schriftlichen Protokoll gesichert, das binnen drei Wochen an alle Mitglieder übermittelt und im Umlauf abgestimmt wird. Bei Bedarf wer- den ergänzend Vorlagen, Positionspapiere o. ä. erstellt. (7) Das abgestimmte Protokoll der Sitzungen ist öffentlich zugänglich. Über den Umgang mit ggf. erarbeiteten (Positions-)Papieren o. ä. entscheidet das Gremien situationsbezogen. § 6 Geschäftsführende Stelle des Beirats Suchthilfe (1) Das Gesundheitsamt ist die geschäftsführende Stelle des Beirats Suchthilfe. (2) Die Geschäftsstelle übernimmt Organisation und Protokollführung der Sitzungen des Bei- rats Suchthilfe. § 7 Zusammenarbeit mit anderen Gremien (1) Die Suchtkoordination sichert den Informationsfluss zwischen dem Beirat Suchthilfe und dem ämterübergreifenden Steuerungsgremium Sucht. (2) Der Beirat Suchthilfe kann Arbeitsgruppen einrichten bzw. aufnehmen und gibt sich ein e definierte Austauschstruktur mit diesen Arbeitsgruppen. (3) Der Beirat Suchthilfe stimmt sich in Bezug auf Datengrundlagen mit der AG Daten Sucht- hilfe ab. (4) Der Beirat Suchthilfe tauscht sich mit Gremien von Selbsthilfe und Selbstvertretung aus sowie mit anderen Gremien/Akteuren aus Suchthilfe und Suchtprävention sowie angren- zenden Arbeitsfeldern. Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 3 § 8 Änderungen und Inkrafttreten (1) Änderungen der Geschäftsordnung können von jedem ordentlichen Mitglied eingebracht werden und bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit. (2) Zwei Jahre nach Arbeitsaufnahme wird der Beirat Struktur, Arbeit und Ergebnisse seiner Arbeit sowie die Geschäftsordnung kritisch reflektieren und ggf. Weiterentwicklungsbedarf identifizieren. (3) Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.09.2022 in Kraft. Unterschriften (s. Einzelblätter) Dezernat V Dezernat V-3 Sozialplanung / Sozialberichterstattung Gesundheitsamt Amt für Kinder, Jugend und Familie Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Jobcenter Köln Aidshilfe Köln e.V. Blaukreuz-Zentrum Köln Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH Drogenhilfe Köln gGmbH Notel - Notschlafstelle & Krankenwohnung für Drogenabhängige Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln Sozialdienst Katholischer Männer e.V. VISION e.V. Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 4 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln Dr. Harald Rau In Vertretung oder im Auftrag für Dezernat V Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 5 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln Günter Schlanstedt In Vertretung oder im Auftrag für Dezernat V-3 Sozialplanung / Sozialberichterstattung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 6 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln Dr. Johannes Nießen In Vertretung oder im Auftrag für Gesundheitsamt Köln Neumarkt 15-21 50667 Köln ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 7 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln Dagmar Niederlein In Vertretung oder im Auftrag für Amt für Kinder, Jugend und Familie Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 8 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln Dr. Katja Robinson In Vertretung oder im Auftrag für Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 9 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln Martina Würker In Vertretung oder im Auftrag für Jobcenter Köln Pohligstr. 3 50969 Köln ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 10 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln Oliver Schubert In Vertretung oder im Auftrag für Aidshilfe Köln e.V. Pipinstraße 7 50667 Köln ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 11 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln Jörg Zeyßig In Vertretung oder im Auftrag für Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH Kartäusergasse 9-11 50678 Köln ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 12 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln Markus Wirtz In Vertretung oder im Auftrag für Drogenhilfe Köln gGmbH Victoriastraße 12 50668 Köln ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 13 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln Daniel Sänger In Vertretung oder im Auftrag für Notel Köln Victoriastr. 12 50668 Köln ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 14 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln Monika Kleine In Vertretung oder im Auftrag für Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Mauritiussteinweg 77-79 50676 Köln ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 15 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln Markus Peters In Vertretung oder im Auftrag für Sozialdienst Katholischer Männer e.V. Große Telegraphenstraße 31 50676 Köln ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 16 Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln Claudia Schieren/David Tepr In Vertretung oder im Auftrag für VISION e.V. Neuerburgstraße 25 51103 Köln ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift ________________ _________________ ____________________________ Ort Datum Unterschrift Anhang I – Geschäftsordnung Steuerungsgremium Suchthilfe Geschäftsordnung des Steuerungsgremiums Suchthilfe der Stadt Köln § 1 Geltungsbereich Die Geschäftsordnung gilt für Institutionen, die in der Stadt Köln Suchthilfeangebote kommunal finanzieren. § 2 Einrichtung und Besetzung des Steuerungsgremiums Suchthilfe Die Stadt Köln richtet nach Maßgaben dieser Geschäftsordnung das ämter- und behördenübergreifende Steuerungsgremium Suchthilfe ein. § 3 Ziele und Aufgaben des Gremiums (1) Ziel des Gremiums ist die fachliche Abstimmung der Ziele und Maßnahmen der Suchthilfe der Stadt Köln. Dafür werden Handlungsbedarfe identifiziert, beraten und bewertet sowie Handlungsoptionen entwickelt. (2) Das Gremium berät und begleitet die Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts zu einem Suchthilfekonzept der Stadt Köln. (3) Das Gremium trifft datenbasierte Entscheidungen. Die Ergebnisse münden in Mitteilungen und Beschlussvorlagen für die politischen Gremien. Minderheitsvoten werden dokumentiert. (4) Das Gremium bewertet die Bedarfsgerechtigkeit, Ergebnisse und soweit möglich Wirkung der Angebote und jährlich erbrachten Leistungen der kommunal finanzierten Suchthilfe. (5) Das Gremium stimmt sich mit Blick auf die Umsetzung der Fördersystematik der Stadt Köln hinsichtlich der Datengrundlagen für das Controlling der kommunal finanzierten Leistungen ab. (6) Die Steuerungs- und Finanzierungsverantwortung der jeweils zuständigen Leistungsträger bleibt unberührt. § 4 Mitglieder des Gremiums (1) Die Mitglieder des Steuerungsgremiums Suchthilfe sind Vertreter*innen der folgenden kommunalen Akteure: • Dezernat V - Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen • Dezernat IV - Bildung, Jugend und Sport • Gesundheitsamt • Amt für Soziales, Arbeit und Senioren • Amt für Kinder, Jugend und Familie • Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der Eingliederungshilfe und überörtlicher Träger der Sozialhilfe • Jobcenter Köln als Träger der Kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II. (2) Die Mitglieder benennen für den Fall ihrer Verhinderung eine*n Vertreter*in. (3) Es können neue Mitglieder vorgeschlagen werden und in das Steuerungsgremium mit einer Zweidrittel-Mehrheit aufgenommen werden. (4) Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Steuerungsgruppe sollte in einer Frist von vier Wochen schriftlich beantragt werden. In dem Zeitraum, bis ein*e Nachfolger*in gefunden ist, hat das Mitglied seine vollen Aufgaben zu erfüllen oder eine einvernehmliche vorübergehende Stellvertretung zu beauftragen. § 5 Sitzungen des Gremiums (1) Das Steuerungsgremium Sucht tritt zweimal jährlich zusammen, bei Bedarf häufiger. Der erste Sitzungstermin findet in der ersten Jahreshälfte statt, sobald die Jahresberichte der kommunal finanzierten Suchthilfe vorliegen. (2) Der Vorsitz des Steuerungsgremiums wird vom Beigeordneten des Dezernates V wahrgenommen. (3) Die Sitzungen werden vom Dezernat V einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 4 Wochen und kann in besonderen Fällen verkürzt werden. Die Einladungen können per Post oder per E-Mail erfolgen. (4) In der Einladung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Anträge auf Ergänzung und Erweiterung der Tagesordnung sind zulässig und müssen spätestens drei Tage vor der Sitzung vorliegen. (5) Die Sitzungen sind in einem schriftlichen Ergebnisprotokoll niederzulegen und an die Mitglieder weiterzuleiten. (6) Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der regulären Mitglieder der Steuerungsgruppe anwesend sind. (7) Das Gremium trifft seine Entscheidungen möglichst einvernehmlich. Ist eine einvernehmliche Entscheidung nicht herzustellen, wird Nicht-Einstimmigkeit festgestellt. Bei Nicht-Einstimmigkeit entscheidet dann die einfache Mehrheit der anwesenden regulären Mitglieder des Gremiums. (8) Die Sitzungen sind nicht öffentlich. § 6 Geschäftsführende Stelle (1) Die geschäftsführende Stelle obliegt dem Gesundheitsamt. (2) Die Geschäftsstelle übernimmt die Organisation und die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Steuerungsgremiums Suchthilfe. § 7 Zusammenarbeit mit anderen Gremien (1) Das Gesundheitsamt gewährleistet den Informationsfluss zwischen den Gremien (insbesondere Suchthilfebeirat, Direkter Draht und AG Daten). (2) Das Steuerungsgremium Suchthilfe prüft und bewertet die Empfehlungen des Beirates Suchthilfe. (3) Die Sitzungen des Steuerungsgremiums sind zeitlich abgestimmt mit den Sitzungen der anderen Gremien. § 8 Änderungen und Inkrafttreten (1) Änderungen der Geschäftsordnung können von jedem ständigen Mitglied eingebracht werden und bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit. (2) Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 29.11.2022 in Kraft.

Beratungsverlauf

  1. 20.04.2023

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 12.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 29.08.2023

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 21.11.2023 zuletzt

    Gesundheitsausschuss

    TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz