0589/2023
Abschlussbericht und Handlungsempfehlungen zur wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzeptes 2022
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Mitteilung Ausschuss
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*Erweiterung der Beratungsfolge Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 27.02.2023/ *10.03.2023 0589/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 Gesundheitsausschuss 07.03.2023 *Jugendhilfeausschuss 14.03.2023 Abschlussbericht und Handlungsempfehlungen zur wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzeptes 2022 Der Rat der Stadt Köln hat am 28.09.2017 die Fortsetzung des Suchthilfeplanungsprozesses mit dem Schwerpunkt illegale Drogen sowie die Entwicklung des Drogenhilfekonzeptes be- schlossen (2360/2017). Zur wissenschaftlichen Begleitung des Prozesses hat das Gesund- heitsamt am 01.06.2019 die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (FOGS GmbH) mit der Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts der Stadt Köln beauftragt. Die Laufzeit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation erstreck- te sich bis zum 31.12.2022. Im Verlauf der Evaluation wurden zur besseren Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe eine Projekt- und Begleitstruktur entwickelt und die Betroffenen in die Prozesse integriert. So wurden beispielsweise verschiedene Partizipationsformate realisiert, um die Perspektive der Drogenkonsumierenden bzw. der Nutzer*innen einzubeziehen. Zusammen mit FOGS hat die Stadt Köln im Projektverlauf zwei Fachgespräche mit der Politik geführt (28.06.2021 und 24.10.2022). Dort wurden sowohl die Ergebnisse eines Workshops mit den Suchtplaner*innen verschiedener Großstädte zur fachlichen Ausrichtung des Drogen- hilfekonzeptes und die geplanten Arbeitsschritte besprochen als auch die wesentlichen Er- gebnisse der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation und die bisher umgesetzten Maß- nahmen vorgestellt sowie Anregungen aus der Politik aufgegriffen. Die Fachausschüsse wur- den zuletzt im Mai 2022 über den Stand der Evaluation des Drogenhilfekonzeptes informiert (1436/2022). Zum Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Drogenhilfekonzeptes liegt mit Stand Januar 2023 der Abschlussbericht von FOGS vor. Der Berichtet bildet den 3 ½ Jahre andauernden Prozess ab, legt die Ergebnisse der Evaluation dar und schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung und weiterführenden Handlungsempfehlungen ab, die sich u.a. auf die Weiterentwicklung, Gremienstruktur und Partizipation beziehen. Anlage: Abschlussbericht „Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts“ Gez. Dr. Rau
Wiss. Begleitung DHK Köln - Abschlussbericht 11_01_2023 inkl. Anlagen
250200 Zeichen
Abschlussbericht
Wissenschaftliche Begleitung
der Umsetzung des
Drogenhilfekonzepts
im Auftrag der Stadt Köln
FOGS
Gesellschaft für Forschung
und Beratung im Gesundheits-
und Sozialbereich
Dürener Str. 295
50935 Köln
Tel.: 0221 973101-0
E-Mail: kontakt@fogs-gmbh.de
www.fogs-gmbh.de
Köln, im Januar 2023
Projektnr. 948/2019
Bearbeitet durch:
Miriam Martin
Martina Schu
Hans Oliva
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 I
Inhaltsverzeichnis
Kap. Seite
DANKSAGUNG II
1 HINTERGRUND, RAHMENBEDINGUNGEN UND
WEITERENTWICKLUNG DES EVALUATIONSAUFTRAGS 3
2 METHODISCHES VORGEHEN UND ARBEITSSCHRITTE
DER WISSENSCHAFTLICHEN BEGLEITUNG UND
EVALUATION 4
2.1 Fachgespräch Suchtkoordination zur Bewertung des Drogenhilfekonzepts 7
2.2 Projekt- und Begleitstruktur 7
2.2.1 Lenkungsgruppe 8
2.2.2 Projektbegleitende Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppen 10
2.3 Bestandsaufnahme und -analyse der Kölner Drogenhilfeangebote 11
2.4 Vertiefende Analyse von (ausgewählten) Bedarfslagen des Kölner
Drogenhilfesystems 13
2.5 Fachgespräche mit der Politik 16
3 ERGEBNISSE DER WISSENSCHAFTLICHEN BEGLEITUNG 16
3.1 Ergebnisse von Bestandsaufnahme und -analyse (Teil 1 und 2) 16
3.2 Ergebnisse der vertiefenden Bedarfsanalysen 21
3.2.1 Sekundäranalyse zu Zielen und Meilensteinen des Drogenhilfekonzepts
sowie zu Grundlagen von Planung, Steuerung und Controlling 21
3.2.2 Großstädte-Vergleich ausgewählter Strukturdaten 21
3.2.3 Analyse statistischer Angaben der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger
sowie Befragungen von ASC und MMD 22
3.2.4 Ergebnisse partizipativer bzw. klientenzentrierter Arbeitsschritte/Formate 24
3.3 Weiterentwicklung Planung und Steuerung (inkl. [Fach-]Controlling) 29
3.3.1 Weiterentwicklung der Datengrundlagen und Berichterstattung 31
3.3.2 Weiterentwicklung der Planungs- und Steuerungsgremien 33
4 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG UND
WEITERFÜHRENDE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 36
4.1 Leitlinien für die Weiterentwicklung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe 37
4.2 Schaffung von Steuerungs- und Planungsgremien 39
4.3 Verbesserung der Datengrundlagen und der Berichtstruktur 40
4.4 Weiterentwicklung bestehender und Schaffung neuer Angebote 41
4.5 Verbesserung der fallbezogenen Kooperation und der Qualität der
Hilfeerbringung 42
4.6 Partizipation für die künftige Ausrichtung der Sucht- und Drogenhilfe 42
4.7 Entstigmatisierung 43
4.8 Künftige Aufgaben und personelle Ausstattung des Gesundheitsamts im
Bereich der Steuerung und Planung von Sucht- und Drogenhilfe 43
ANHANG 45
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 II
Danksagung
Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts
fand unter verschiedenen Herausforderungen statt, angefangen dabei, dass Fertigstellung
und Verabschiedung des Konzepts erst Monate nach Beginn der Arbeiten stattf anden. In
der Zwischenzeit wurden Ziele und Schwerpunkte verändert und die Corona-Pandemie be-
gann. Unsere Arbeitsschritte mussten sich erneut anpass en, und Vieles, was geplant war,
war nun nicht mehr möglich.
Dass es gleichwohl gelungen ist, über 3,5 Jahre einen gemeinsamen Prozess aufzusetzen,
ist der tatkräftigen Unterstützung vieler Beteiligter zu verdanken. Dafür möchten wir uns
an dieser Stelle bedanken.
An erster Stelle gilt unser Dank der besonderen Unterstützung durch drogenkonsumierende
Menschen! Nur durch ihre Mitwirkung konnten die verschiedenen Partizipationsformate
gelingen und Erkenntnisse bringen. Ihre Erfahrungen sind eine wichtige Grundlage für die
passgenaue Weiterentwicklung des Drogenhilfesystems. Wir danken auch den Mitarbei-
tenden von Aufsuchendem Suchtclearing (ASC), Aidshilfe, Vision und der Streetwork der
GAG, die für die Community Mappings Zugänge zu Drogengebrauchenden gebahnt und
sie zur Teilnahme motiviert sowie den „direkten Draht“ mitorganisiert oder Räume zur
Verfügung gestellt haben.
Wir danken zudem allen Akteuren aus den verschiedenen Verwaltungen der Stadt Köln,
im Jobcenter Köln und beim LVR, die an der Lenkungsgruppe und an vielen Interviews im
Rahmen der Bestandsaufnahme mitgewirkt haben und die für weitere Arbeitsschritte Ma-
terialien zusammengestellt, Zugänge eröffnet und immer für Fragen bereitstanden.
Wir danken den Trägern und den Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe in Köln, die
uns im Rahmen von Interviews mit Offenheit und Engagement begegneten und in verschie-
denen Arbeitsgruppen ihre Expertise eingebrachten.
Wir danken den Kolleg*innen des Aufsuchenden Suchtclearings (ASC), die Personen be-
fragt und jenen des Mobilen Medizinischen Dienstes (MMD), die spezifische Bedarfe fall-
bezogen notiert haben und auch dafür, dass wir wiederholt bestimmte Aspekte mit ihnen
vertiefen durften.
Schließlich danken wir den engagierten Fachkräften aus Einrichtungen und Verwaltung,
die im letzten halben Jahr über fünf Termine zur Situationsanalyse im Bereich Teilhabe
Fälle eingebracht und rekonstruiert sowie die Erkenntnisse gemeinsam mit uns bilanziert
haben.
Danke!
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 3
1 Hintergrund, Rahmenbedingungen und Weiterentwicklung
des Evaluationsauftrags
Im Jahr 2017 wurde – als Fortsetzung des Suchtberichts 2016 – im Rat der Stadt Köln ein Suchthil-
feplanungsprozess mit dem Schwerpunkt illegale Drogen beschlossen. Ziel war die Entwicklung ei-
nes Drogenhilfekonzepts (DHK). Der Prozess sollte wissenschaftlich beglei tet werden. Die Aus-
schreibung der wissenschaftlichen Begleitung verzögerte sich jedoch erheblich, sodass der Prozess
zur Entwicklung des DHK ohne externe wissenschaftliche Begleitung startete. D er Prozess wurde
vom Gesundheitsamt der Stadt Köln koordiniert. Aufgrund langanhaltender personeller Vakanzen
im Gesundheitsamt (insbesondere in den Bereichen Suchtkoordination, Abteilungsleitung Sucht- und
Psychiatrieplanung sowie zuletzt Amtsleitung) gestalteten sich Planung und Umsetzung des Ent-
wicklungsprozesses sowie die Verschriftlichung des Konzepts schwierig. Vor allem fehlte eine kon-
tinuierliche Begleitung. Für die Erarbeitung des Drogenhilfekonzepts legte das damalige Dezernat V
– Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen – sowohl eine inhaltliche Gliederung (orientiert am
Konzept „Stages of Change“/„Motivierende Gesprächsführung“) als auch die Vorgehensweise fest.
Demnach wurden zu vier als relevant identifizierten Schritten/Bereichen im Sucht- und Drogenhil-
fesystem sog. Meilensteinworkshops durchgeführt.
Erst nach Abschluss des letzten Meilensteinworkshops im Frühjahr 2019 wurden wissenschaftliche
Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts ausgeschrieben und mit Start
zum 1. Juli 2019 die FOGS – Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozial-
bereich mbH, Köln beauftragt. Ziel und Auftrag der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation
waren gem. Leistungsbeschreibung vom März 2019 darauf ausgerichtet „das Drogenhilfekonzept
und die Umsetzung der darin vereinbarten Maßnahm en in Bezug auf die gesamte Struktur, die An-
gebote und Maßnahmen zu analysieren und zu bewerten. Dabei soll untersucht werden, inwieweit
zentrale Bedarfsgruppen erreicht werden und welche Wirkungen die Hilfeerbringung erzielt. Weiter
sollen Optimierungspotentiale in der Leistungserbringung, der fachlichen und konzeptionellen Aus-
gestaltung und Wirksamkeit ermittelt werden. Auch Planungs- und Steuerungsstrukturen sind dabei
einzubeziehen. Aus den Erkenntnissen sollen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die Ana-
lyse und die Bewertung stellen eine Basis für weiterführende Entscheidungen zur künftigen Ausrich-
tung und qualitativen Weiterentwicklung dar. Sie sollen darüber hinaus eine fortschreibungsfähige
Grundlage für zukünftige Analyse- und Planungsprozesse legen.“
Bereits im Ausschreibungsverfahren, aber insbesondere in den anschließenden Abstimmungsgesprä-
chen, wurde der ursprüngliche Auftrag – auch als Folge der Verzögerungen bei der Fertigstellung
des Drogenhilfekonzepts sowie der externen Rückmeldungen im Rahmen eines Fachgesprächs mit
Drogenbeauftragten/Suchtkoordinator*innen verschiedener deutscher Großstädte im Juli 2019 (s. u.
Kap. 2.1) – noch einmal verändert:
◼ Im Rahmen des Auftaktgesprächs zwischen FOGS und de m Gesundheitsamt am 2. Juli 2019
wurde zwischen Gesundheitsamt und FOGS der Gegenstand der Evaluation genauer festgelegt:
Um kommunale Prozesse im Kontext von Sucht- und Drogenhilfe umfassend in den Blick neh-
men zu können, sollte sich das Aufgabenspektrum der wissenschaftlichen Begleitung sowohl
auf die Angebote im Zuständigkeitsbereich des Dezernats V (Gesundheitsamt, Amt für Soziales
Arbeit und Senioren) als auch auf die Angebote des Amts für Kinder, Jugend und Familie sowie
des Jobcenters Köln und des Landschaftsverbands Rheinland – LVR (Maßnahmen im Rahmen
der Eingliederungshilfe) beziehen. Im Unterschied dazu sollten Behandlungs- bzw. Betreuungs-
angebote (die vorrangig auf Basis de s SGB-V und VI finanziert werden) eher mit Blick auf
Schnittstellen zu den kommunal finanzierten Angeboten analysiert werden.
◼ Am 23. August 2019 wurde im Gespräch zwischen Herrn Dr. Rau und Herrn Schlanstedt (Lei-
tung Dezernat V/Sozialplanung) sowie FOGS darüber hinaus vereinbart, die wissenschaftliche
Begleitung auf das Thema Planung und Steuerung der Sucht- und Drogenhilfe in Köln zu kon-
zentrieren. FOGS sollte dazu im ersten Schritt eine Bestandsaufnahme zur Planung und Steue-
rung der Sucht- und Drogenhilfe in der Stadt Köln durchführen. Diese Analyse sollte sich, wie
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 4
im Fachgespräch Suchtkoordination gefordert (s. u. Pkt. 2.1), auf das gesamte (kommunal ver-
antwortete) Hilfe-system für drogenabhängige Personen beziehen. In diesem Rahmen sollte
FOGS nun die Planungs- und Steuerungsverfahren bzw. -gremien in allen bet eiligten Ämtern
betrachten und analysieren. Als Ziel wurde festgelegt, ein Dokumentations-/Berichtskonzept zu
erarbeiten, das dauerhaft planungs- und steuerungsrelevante Daten liefern kann. Daneben sollte
es um die Entwicklung beteiligungsorientierter Verf ahren von Datenauswertung und datenge-
stützter Planung gemeinsam mit den Kölner Sucht- und Drogenhilfeträgern gehen. In diesem
Gespräch informierte das Dezernat V FOGS auch über den Stand der Masterplanerstellung So-
ziales und wünschte sich eine stärkere Bez ugnahme des noch nicht fertiggestellten Drogenhil-
fekonzepts zum Masterplan und die Einbeziehung der Überlegungen des Dezernats zum Aufbau
eines Fördermittelmanagements. Beide Projekte waren jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht
so weit entwickelt, dass FOGS die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten konnte.
◼ In einem abschließenden Gespräch am 27. August 2019 mit dem neuen Leiter des Gesundheits-
amts Herrn Dr. Nießen zum weiteren Vorgehen wurde die mit der Dezernatsleitung vereinbarte
Neuausrichtung des Auftrags und der Aufgabenstellung der wissenschaftlichen Begleitung und
Evaluation konsentiert und bestätigt.
Nach der von der Stadt Köln gemeinsam mit den Sucht- und Drogenhilfeträgern im Jahr 2016 durch-
geführten Bestandsaufnahme zu Angeboten für Sucht- und Drogenabhängige, die im Kölner Sucht-
bericht 2016 veröffentlich wurde, wurde eine erneute Erhebung mit Blick auf die Evaluation des
Drogenhilfekonzepts als nicht erforderlich angesehen. Stattdessen sollte sich die wissenschaftliche
Begleitung von FOGS – wie beschrieben – zum einen auf die vertiefte Untersuchung der städtischen
Planung, Steuerung und des (Fach)Controllings der Sucht- und Drogenhilfe beziehen; zum anderen
sollte ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von FOGS darin bestehen, die Suchtkoordination und-pla-
nung des Gesundheitsamts fortlaufend im Hinblick auf die Umsetzung des schließlich Anfang 2020
durch die Politik verabschiedeten Drogenhilfekonzepts zu beraten.
Insgesamt wurde insbesondere der zeitliche Ablauf der wissenschaftlichen Begleitung und Evalua-
tion des Drogenhilfekonzepts der Stadt Köln erheblich durch die Corona-Pandemie beeinflusst und
machte Anpassungen in der Vorgehensweise und den ursprünglich geplanten Arbeitsschritten erfor-
derlich. Dies betraf in besonderer Weise die Art der Zusammenarbeit mit den Sucht- und Drogenhil-
feträgern (s. u.). Der vorliegende Bericht weist deshalb an den entsprechenden Stellen auf sich daraus
ergebende methodische Umstell ungen hin und greift zudem etwaige damit verbundene Einschrän-
kungen in der Auftragsbearbeitung auf.
2 Methodisches Vorgehen und Arbeitsschritte der wissen-
schaftlichen Begleitung und Evaluation
Aufgrund von Erfahrungen in vergleichbaren Projektvorhaben und en tsprechend der Leistungsbe-
schreibung hat FOGS einen Evaluationsansatz umgesetzt, mit dem vor allem Strukturen und Prozesse
erfasst werden konnten. Dem Konzept responsiver Evaluation 1 folgend war für die Untersuchung
zudem die grundlegende Beteiligung sowohl der kommunal Verantwortlichen als auch von Trägern
und Einrichtungen der Kölner Sucht- und Drogenhilfe sowie Drogenkonsumierenden bedeutsam, da
im Sinne eines partizipativen Vorgehens darüber Stärken und Schwachstellen der aktuellen Praxis
aus unterschiedlichen Perspektiven erfasst sowie Anregungen erhoben werden konnten.
1 Vgl. Beywl, W. (1988). Zur Weiterentwicklung der Evaluationsmethodologie. Grundlegung, Konzeption und Anwendung eines Mo-
dells der responsiven Evaluation. Frankfurt/Main: Peter Lang (Reprint Köln 1999), S. 247.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 5
Grundsätzlich wichtig ist FOGS, die Perspektive der Drogenkonsumierenden bzw. der Nutzer*innen
von Drogenhilfeangeboten einzu beziehen. Deshalb wurden mehrere Partizipationsformate reali-
siert.2
Neben der Evaluation i. e. S. hat FOGS – über den im Angebot vorgesehenen zeitlichen Umfang
hinaus – vor allem die Suchtkoordination und -planung des Gesundheitsamts während der gesamten
Projektlaufzeit umfassend im Hinblick auf die schrittweise Umsetzung des Drogenhilfekonzepts und
die dazu erforderliche Projekt- und Gremienstruktur beraten und begleitet. Dabei waren im Rahmen
der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation für FOGS insbesondere folgende Leitlinien und
Rahmenbedingungen handlungsleitend:
◼ enge und transparente Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin (s. u.)
◼ Verknüpfung von Forschungsergebnissen und Praxiserfahrungen
◼ hohe Praxisorientierung der Arbeit
◼ partizipativer Einbezug aller relevanten Akteure und Betroffene
◼ Umsetzung des Projekts in einem multiprofessionellen Team
◼ langjährige Erfahrungen und umfassende Feldkenntnisse der Projektfachkräfte
◼ personelle Kontinuität in der Projektleitung, Team und Auftragsabwicklung.
Die FOGS GmbH arbeitet als Mitglied der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) bei der Durchfüh-
rung von Studien, wissenschaftlichen Untersuchungen sowie Evaluationen auf Basis der Standards
dieser Fachgesellschaft.3 Standards wie Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Fairness und Genauigkeit
sind wichtige Orientierungshilfen bei der Untersuchungsplanung und -umsetzung sowie Berichter-
stattung.
Im Folgenden werden – ausgehend von den oben dargestellten Vereinbarungen zur Spezifizierung
des Auftrags und Aufgabenstellung – die von FOGS durchgeführten Arbeitsschritte im Einzelnen
dargestellt. Einen Überblick gibt die folgende Abbildung:
2 Vgl. Hartung, S., Wihofszky, P. & Wright, M.T. (Hrsg.). (2020). Partizipative Forschung. Ein Forschungsansatz für Gesundheit
und seine Methoden. Wiesbaden: Springer VS.
3 Vgl. Gesellschaft für Evaluation e. V. (DeGEval). (2002). Standards für Evaluation. Köln: DeGEval. Für die revidierte Fassung aus
dem Jahr 2016 siehe: https://www.degeval.org/degeval-standards-alt/kurzfassung/ [letzter Abruf am 25.04.2019].
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 6
Abb. 1: Zeitplan und Umsetzung wissenschaftliche Begleitung und Evaluation im Zeitraum 2019 bis 2022
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 7
Die Laufzeit des Projektvorhabens wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt im Herbst 2020
kostenneutral um ein halbes Jahr bis Ende 2022 verlängert, um den Verzögerungen u. a. infolge der
Corona-Pandemie Rechnung zu tragen.
2.1 Fachgespräch Suchtkoordination zur Bewertung des Drogenhil-
fekonzepts
Auf Anregung von FOGS fand zu Beginn der Evaluation und wissenschaftlichen Begleitung am 24.
Juli 2019 ein Fachgespräch mit den Drogenbeauftragten/Suchtkoordinator*innen verschiedener
deutscher Großstädte zum Entwurf des K ölner Drogenhilfekonzepts statt. Die teilnehmenden Ex-
pert*innen aus den Städten Dortmund, Dresden, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Leipzig und
Stuttgart erhielten vorab den Entwurfstext des Konzepts. FOGS unterstützte die städtische Suchtko-
ordination bei der Planung des Fachgesprächs und übernahm die Moderation sowie die Dokumenta-
tion der eintägigen Veranstaltung.
Von den Teilnehme nden des Fachgesprächs wurde die partizipative Erarbeitung des Drogenhilfe-
konzepts der Stadt Köln sehr begrüßt. Zugleich richteten sich kritische Rückmeldungen darauf, dass
das geplante Drogenhilfekonzept nur den illegalen Drogenbereich in den Blick nehme und dass das
Transtheoretische Modell wenig geeignet sei, eine umfassende kommunale Sucht- und Drogenhilfe-
versorgung in den Blick zu nehmen. Die mangelnde Passung gelte insbesondere für Aspekte, die im
Konzept noch weitgehend fehlen: Planung und Steuerung , Schnittstellen zu anderen Versorgungs-
sektoren (Sozialpsychiatrie und Wohnungslosenhilfe) sowie (institutionelle und fallbezogene) Ver-
netzung zwischen relevanten Akteuren. Bemängelt wurde zudem, dass es an der Formulierung über-
greifender, möglichst operationalisierter und auf die Angebotsstrukturen ausgerichteter Ziele fehle –
und damit verbunden auch an Indikatoren zur Erfolgsmessung.
Die Expert*innen wiesen darauf hin, dass eine Evaluation der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts
nur auf der Basis definierter Ziele und Indikatoren erfolgen könne. Diese Einschätzung teilt e auch
FOGS und plante daher eine stadtweite und im Austausch mit den Sucht- und Drogenhilfeträgern
gemeinsam abgestimmte Zielentwicklung als einen ( wesentlichen und möglichst ersten) Arbeits-
schritt der wissenschaftlichen Begleitung.
Die sich aus dem Fachgespräch ergebenen inhaltlichen Anregungen wurden – in Verbindung mit
Bezügen zum Masterplan Soziales des Dezernats V – ergänzend in die Einleitung und das Schluss-
kapitel des Drogenhilfekonzepts eingefügt und wurden in der Folge insbesondere bei der Evaluation,
Umsetzung und Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts berücksichtigt, u. a. durch die Schwer-
punktsetzung auf die Unterstützung bei der Weiterentwicklung kommunaler Suchthilfeplanung und
-steuerung.
Der Fachaustausch wurde von den Teilnehmen den insgesamt als bereichernd erlebt und es wurde
beschlossen, sich zukünftig jährlich zu treffen. Auch wenn die Beschränkungen der Corona -Pande-
mie diese Planung erschwerten, so kam es in der Folge doch zu mehreren Austausch - bzw. Arbeits-
treffen von Sucht- und Drogenkoordinator*innen mehrerer deutscher Großstädte, zuletzt im Novem-
ber 2022 zum Thema Cannabis.
2.2 Projekt- und Begleitstruktur
Zwischen dem FOGS-Projektteam und der Auftraggeberin wurde in der Anfangsphase eine Projekt-
struktur abgestimmt und laufende Status- und Abstimmungsgespräche vereinbart. Dementsprechend
tauschten sich Gesundheitsamt bzw. Sozialplanung des Dezernats V und FOGS regelmäßig aus ,
stimmten das Vorgehen ab und berieten sich insbesondere mit Blick auf die jeweils umzusetzenden
Arbeitsschritte. Der Austausch umfasste neben der regelmäßigen Statusgespräche auch die laufende
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 8
Beratung des Gesundheitsamts. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Implementierung neuer Gre-
mien und des neuen (Fach)Controllings, aber auch in konkreten Aufgaben zu spezifischen Themen
wie der Erstellung eines Kurzkonzepts für einen Tagesaufenthalt in Neumarktnähe oder der Beratung
bzgl. des neuen ASC-Konzepts. Aufgrund der Corona-Pandemie fand der Austausch vor allem tele-
fonisch und per Videokonferenz statt.
2.2.1 Lenkungsgruppe
Um den Prozess über alle für die Versorgung von sucht- und drogenabhängigen sowie suchtgefähr-
deten Personen in Köln tätigen Bereiche aufzusetzen, wurde eine dementsprechend besetzte Len-
kungsgruppe implementiert. Hier wirkten Vertreter*innen des Gesundheitsamts und des Dezernats
V (Sozialplanung) sowie weiterer kommunaler Akteure (Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Amt
für Kinder, Jugend und Familie) bzw. von verantwortlichen Leistungsträgern (Jobcenter Köln, Land-
schaftsverband Rheinland – LVR) und FOGS mit. Die Lenkungsgruppe diente der Abstimmung und
Beratung des Vorgehens der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation als auch der Koordina-
tion einer ämterübergreifenden Zusammenarbeit in Bezug auf die Weiterentwicklung der Kölner
Sucht- und Drogenhilfe. Im Rahmen der mehr als dreijährigen Projektlaufzeit (Juli 2019 bis Dezem-
ber 2022) wurden in der Lenkungsgruppe vor allem folgende übergreifende Themen erörtert bzw.
Arbeitsschritte vorbereitet und abgestimmt:
◼ Implementierung eines (ämter- und behördenübergreifenden) kommunalen Abstimmungsgremi-
ums („Steuerungsgremium Suchthilfe“) und Erstellung einer Geschäftsordnung für dieses Gre-
mium
◼ Überlegungen zu (strategischen) Zielen für eine bedarfsbezogene Weiterentwicklung der Kölner
Sucht- und Drogenhilfe sowie für das Fördermittelmanagement des Dezernats V
◼ Entwicklung und Abstimmung relevanter Datengrundlagen und eines Dokumentationskonzepts
für die Kölner Sucht- und Drogenhilfe
◼ Beratung des Gesundheitsamts zur Umsetzung des neuen Förderprogramms von Dezernat V
◼ Entwicklung einer Systematik/Gliederung zur Erstellung des Sachberichts für die Kölner Sucht-
und Drogenhilfeträger
◼ Planung und Durchführung vertiefender Bedarfserhebungen und -analysen ( Aufsuchendes
Suchtclearing – ASC und Mobiler Medizinischer Dienst – MMD in Bezug auf die beiden Kran-
kenwohnungen)
◼ Beteiligung der Zielgruppe im Rahmen eines Partizipativen Mappings mit Blick auf die E rfas-
sung ausgewählter Hilfe- und Unterstützungsbedarfe
◼ Implementierung des „Beirats Suchthilfe“ (als Weiterentwicklung der Projektbegleitenden Ar-
beitsgruppe – PAG [s. nächster Punkt] und Erstellung einer Geschäftsordnung für dieses Gre-
mium
◼ Implementierung des partizipativen Gremiums „der direkte Draht“ mit Drogenkonsumierenden
◼ Inhaltliche Vorbereitung der beiden Fachgespräche mit der Kölner Politik am 16. Juni 2021 und
24. Oktober 2022
◼ Diskussion des Abschlussberichts und der Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der
Kölner Sucht- und Drogenhilfe.
Die Lenkungsgruppe wurde kurz nach Auftragserteilung Ende August 2019 eingerichtet und traf sich
bis Dezember 2022 zu insgesamt 17 Sitzungen, seit Ausbruch der Corona -Pandemie überwiegend
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 9
per Video. FOGS war dabei gemeinsam mit der Suchtkoordination des Gesundheitsamts für die Vor-
bereitung, die inhaltliche Ausgestaltung und Moderation der Sitzungen zuständig und erstellte die
Protokolle. Nachfolgend sollen sämtliche Termine aufgelistet und die inhaltlichen Schwerpunkte der
jeweiligen Lenkungsgruppensitzungen kurz beschrieben werden:
1. 27.08.2019: Konstituierung der Lenkungsgruppe, Klärung Evaluationsgegenstand, Abstimmung
der geplanten Arbeitsschritte
2. 19.11.2019: Bericht und Diskussion der Bestandsaufnahme Teil 1 (kommunale Interviews)
3. 22.01.2020: Steuerung und Kooperation in der Stadt Köln, Diskussion der Schaffung eines äm-
ter- und behördenübergreifenden Steuerungsgremiums
4. 01.04.2020: Bericht und Diskussion der Bestandsaufnahme Teil 2 (Trägergespräche)
5. 08.06.2020: Bewertung zur Bedarfslage ausgewählter Aspekte des DHK anhand sekundärstatis-
tisch ausgewerteter Daten der Stadt Köln
6. 24.08.2020: Operationalisierung der Ziele der zu evaluierenden Maßnahm en des Drogenhilfe -
konzepts sowie Priorisierung mögliche r Bedarfsanalysen und Entwicklung daraus abgeleiteter
Arbeitspakete
7. 17.11.2020: Informationsaustausch zu Ergebnissen der Projektarbeitsgruppe (PAG) mit den Trä-
gern der Sucht- und Drogenhilfe sowie den Unterarbeitskreisen (UAK) sowie Abstimmung der
geplanten Bedarfsanalysen
8. 02.02.2021: Vorstellung und Beratung der neuen Jahresberichtsstruktur und der Dokumentati-
onsinstrumente sowie Vorstellung und Reflexion der ersten Ergebnisse zu weiteren Bedarfsana-
lysen (ASC-Befragung)
9. 22.04.2021: Entwicklung und Abstimmung eines Entwurfs zur Geschäftsordnung für das ämter-
und behördenübergreifende Steuerungsgremium Suchthilfe
10. 24.06.2021: Aktueller Arbeitsstand und erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe (AG) Daten Sucht-
hilfe (hervorgegangen aus de n UAKs KDS und niedrigschwellige Hilfen ), Vorbereitung des
Fachgesprächs der wissenschaftlichen Begleitung mit der Politik (am 28. Juni 2021), Fortfüh-
rung von Bedarfsanalysen unter Einbezug der Zielgruppen sowie Stand der Umsetzung des För-
derprogramms Dezernat V (derzeit niedrigschwellige Sucht- und Drogenhilfe)
11. 08.09.2021: Darstellung des Diskussionsstands (insbesondere zur Frage des Datenschutzes aus
Sicht der Träger der Sucht- und Drogenhilfe) in der AG Daten Suchthilfe, Vorstellung relevanter
Ergebnisse des Fachgesprächs mit der Politik und daraus sich ergebender Aufgaben der wissen-
schaftlichen Begleitung (Beteiligung Betroffener an der Erhebung von Bedarfen vor allem mit
Blick auf tagesstrukturierende- und Beschäftigungsangebote mittels Partizipativem Mapping)
12. 11.11.2021: Darstellung des aktuellen Stands der Datengrundlagen und der neuen Berichtsstruk-
tur, Vorstellung eines Befragungsinstruments für den MMD, mit dem bestehende Zugangs- und
Vermittlungshürden zu den beiden Krankenwohnungen für sechs Monate erfasst werden sollen,
Präsentation von Zwischenergebnissen des Partizipativen Mappings)
13. 10.02.2022: Bericht zur Fertigstellung der Sachberichtsvorlagen für Beratungsstellen, nied-
rigschwellige Angebote und Notschlafstellen inkl. der dazu erstellten Manuale und Excel-Tabel-
len, Vorstellung einer Zwischenauswertung der bisher dokumentierten Zugangs - und Vermitt-
lungshürden des MMD bzgl. der Krankenwohnungen, Präsentation der Ergebnisse des Partizi-
pativen Mappings, Vorstellung eines Konzepts zur künftigen Gremienstruktur mit Blick auf die
zukünftige Ausgestaltung von Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe
14. 31.03.2022: Vorstellung der Jahresplanung der wissenschaftlichen Begleitung, Fortsetzung der
Diskussion zur künftigen Ausgestaltung der Gremienstruktur im Bereich Planung und Steuerung
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 10
(hier vor allem in Bezug auf den Entwurf einer Geschäftsordnung für den Beirat Suchthilfe) ,
Erörterung der finalen Ergebnisse der vertiefenden Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Kranken-
wohnungen, Festlegung eines weiteren Fachgesprächs zwischen der Politik und der wissen-
schaftlichen Begleitung, Konzeptvorstellung Situationsanalyse Teilhabe (Fallrekonstruktionen)
sowie Bericht zu neueren Entwicklungen in der Sucht - und Drogenhilfe (u. a. kontrollierte Ab-
gabe von Cannabis und Fachtagung Cannabis)
15. 11.08.2022: (statt des zunächst geplanten Termin s am 9. Juni 2022): Vorstellung und abschlie-
ßende Diskussion der Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe , Präsentation der Ergebnisse im
Hinblick auf die Krankenwohnungen, Gliederung und Themen des Abschlussberichts, aktueller
Stand zu den Fallrekonstruktionen in Bezug auf Teilhabe/Beschäftigung/Tagesstruktur sowie
zum Partizipationsgremium, Planung zweites Fachgespräch mit der Politik, Entwicklungen in
der Kölner Sucht- und Drogenhilfe (aktueller Stand des Fördermanagements sowie Umsetzung
Drogenkonsumräume)
16. 19.10.2022: Stand der Gremienarbeit (Beirat Suchthilfe, Steuerungs - und Partizipationsgre-
mium), Ergebnisse der Bedarfsanalysen bzgl. Teilhabe (Fallrekonstruktionen), Planung Fachge-
spräch mit der Politik am 24. Oktober 2022 und des Abschlussberichts; Austausch zu Entwick-
lungen in der Sucht- und Drogenhilfe (Substitution, Cannabis)
17. 08.12.2022: Diskussion des Abschlussberichts und der Empfehlungen zur Weiterentwicklung
der Kölner Sucht- und Drogenhilfe. Überlegung, die Lenkungsgruppe auch zukünftig beizube-
halten, insbesondere um dem Steuerungsgremium zuzuarbeiten und es zu unterstützen.
2.2.2 Projektbegleitende Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppen
Im Angebot von FOGS vom 3. Mai 2019 stellte die frühzeitige Konstituierung einer Projektbeglei-
tenden Arbeitsgruppe (PAG) ein wichtiges Element zur Einbindung der Sucht- und Drogenhilfeträ-
ger in den Prozess der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Drogenhilfekonzepts dar.
Die Funktion der PAG sollte antragsgemäß zum einen darin bestehen, die Träger der Kölner Sucht-
und Drogenhilfe partizipativ in den Prozess der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts einzubeziehen
und zum anderen wesentliche Arbeitsschritte der Evaluation zu unterstützen sowie (Zwischen -)Er-
gebnisse und daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen zu bewerten. Zudem sollte ihr die Aufgabe
zukommen, die in der Lenkungsgruppe entwickelten, strategischen Ziele zur Weiterentwicklung des
Kölner Sucht- und Drogenhilfesystem (s. o.) zu operationalisieren und dazu Indikatoren festzulegen.
Entsprechend dieser Aufgabenstellung waren in der PAG vor allem folgende Akteure repräsentiert:
Vertreter*innen der Stadt Köln ( Dezernat V/Sozialplanung, Gesundheitsamt, Amt für Soziales, Ar-
beit und Senioren, Amt für Kinder, Jugend und Familie), Jobcenter Köln, Landschaftsverband Rhein-
land sowie die Träger der kommunal geförderten Sucht4- und Drogenhilfeangebote sowie FOGS.
FOGS unterstützte die Vorbereitung und die Moderation der Sitzungen und übernahm die Protokol-
lierung.
Anders als konzeptionell und zeitlich vorgesehen, konnte die konstituierende Sitzung der PAG auf-
grund der Corona-Pandemie erst am 14. September 2020 durchgeführt werden. Im Mittelpunkt dieser
Sitzung standen nach etwa gut einem Jahr Projektlaufzeit die Präsentation und Diskussion nachfol-
gender Themen: Städtische (strategische) Ziele im Handlungsfeld „Gesundheit“, bisherig es Vorge-
hen, Arbeitsschwerpunkte/Arbeitsstand und erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung, Be-
wertung der Datenlage sowie Weiterentwicklung der Dokumentationsgrundlagen und -verfahren mit
Blick auf die Sucht- und Drogenhilfe der Stadt Köln.
4 Im Hinblick auf die Erweiterung des Drogenhilfe- zu einem Suchthilfekonzept.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 11
Ein wesentliches Ergebnis der ersten PAG-Sitzung bestand darin, sich zeitnah mit der Verbesserung
der Dokumentationsgrundlagen sowie der inhaltlichen Struktur künftiger Jahresberichte der Träger
der Sucht- und Drogenhilfe zu beschäftigen. Hierzu wurde die Einrichtung von zwei Unterarbeits-
kreisen (UAK) beschlossen, die sich thematisch beide mit der derzeitigen Struktur und den Inhalten
der Dokumentation a) in Suchtberatungsstellen und b) bei niedrigschwelligen Hilfen (s. u.) ausei-
nandersetzten.
Beide UAK haben sich im Zeitraum von November 2020 bis Mai 2021 mehrfach getroffen und sich
mit der Entwicklung der künftigen Dokumentationsgrundlagen (inkl. der Manuale dazu) und einer
neuen Struktur für die Sachberichte befasst. Ende Mai 2021 wurden die beiden UAK in einer ersten
gemeinsamen Sitzung zur „Arbeitsgruppe [AG] Daten Suchthilfe“ zusammengefasst, mit dem Ziel,
die Diskussion der Dokumentationsgrundlagen und -verfahren in diesem Gremium fortzuführen.
Die weiteren fünf Sitzungen der AG Daten Suchthilfe am 28. Juni 2021, am 04. Oktober 2021, am
19. Januar 2022, am 11. Mai 2022 und am 08 . November 2022 fokussierten sich insbesondere auf
die neue Sachberichtsstruktur und die Implementierung eines neuen Procederes zum (Fach)Control-
ling sowie den Einsatz und die stadtweite Auswertung des Deutschen Kerndatensatz Sucht (KDS).
Diskutiert wurde ebenfalls die Einordnung der AG in die neue Gremienstruktur bzw. die Abgrenzung
zum Beirat Suchthilfe. FOGS war beratend und moderierend an der Entwicklung beteiligt, erstellte
Dokumentationsvorlagen, führte erste Auswertungen durch etc.
Anknüpfend und bezugnehmend auf die Ergebnisse der AG Daten Suchthilfe fand die zweite Sitzung
der PAG am 12. Mai 2022 statt. Im Mittelpunkt der Sitzung standen vor allem folgende Themen:
Aktueller Sachstand der wissenschaftlichen Begleitung, Ergebnisse der von FOGS durchgeführten
vertiefenden Bedarfsanalysen, Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung von Planung, Steu-
erung und (Fach)Controlling der Kölner Sucht- und Drogenhilfe, Ergebnisse des Partizipativen Map-
pings und geplante weitere Schritte zur Einbeziehung der Zielgruppe sowie Vorstellung eines Vor-
schlags zur künftigen Gremienstruktur der Kölner Sucht- und Drogenhilfe, Entwurf einer Geschäfts-
ordnung für den Beirat Suchthilfe.
Am 22. Juni 2022 befasste sich eine Video-Konferenz der PAG mit der Umwandlung des Gremiums
zum auf Dauer angelegten Beirat Suchthilfe und diskutierte den Entwurf einer Geschäftsordnung für
das neue Gremium.
In der vierten Sitzung der PAG am 11. August 2022 wurde – nach Eingang verschiedener Stellung-
nahmen der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger – erneut der Entwurf der Geschäftsordnung des
Beirats Suchthilfe erörtert und final abgestimmt. Zudem wurde ve reinbart, dass die Geschäftsord-
nung sukzessive von den Vertreter*innen der Sucht- und Drogenhilfeträger sowie der Leitung des
Gesundheitsamts unterschrieben wird. Mit dieser Sitzung beendete die PAG ihre Arbeit und der neu
konstituierte Beirat Suchthilfe nahm seine Arbeit auf.
An der folgenden Sitzung, der ersten des Beirats Suchthilfe, war FOGS als Gast beteiligt, insbeson-
dere mit der Aufgabe, aus dem Partizipationsgremium und den Fallrekonstruktionen zur Situations-
analyse im Bereich Teilhabe zu berichten.
2.3 Bestandsaufnahme und -analyse der Kölner Drogenhilfeange-
bote
Die Recherche zu und die Analyse ambulant/er, kommunal geförderter/n Sucht- und Drogenhilfean-
gebote in der Stadt Köln sollten auftragsgemäß eine wesentliche Grundlage für die wissenschaftliche
Begleitung und Evaluation durch FOGS darstellen. Da das Drogenhilfekonzept 2020 und der Sucht-
bericht 2016 bereits eine detaillierte Bestandsaufnahme der in der Stadt Köln vorhandenen Angebote
enthält, wurde für diesen ursprünglich in der Ausschreibung vorgesehenen Arbeitsschritt keine Not-
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 12
wendigkeit mehr gesehen. Allerdings beinhaltet das Drogenhilfekonzept viele Annahmen zu Bedar-
fen aus Sicht der an der Ausarbeitung beteiligten Akteure, die im Rahmen der Evaluation überprüft
werden sollten und wurden.
1) Sekundäranalyse und Interviews mit relevanten kommunalen Akteuren
Da ein wichtiges Ergebnis des kommunalen Fachgesprächs Suchtkoordination war, dass das Kölner
Drogenhilfekonzept Fragen der Planung und Steuerung sowie Schnittstellen und Vernetzung zu bzw.
mit anderen Versorgungssektoren nicht bzw. zu wenig thematisiert, wurden – auch mit Blick auf die
eingangs erwähnte veränderte Schwerpunktsetzung des Auftrags durch Dezernat und Amt – durch
FOGS in den ersten sechs Monaten der Projektlaufze it eine Sekundäranalyse und qualitative Inter-
views mit relevanten kommunalen Akteuren vorrangig zur aktuellen Umsetzung von Planung, Steu-
erung und (Fach)Controlling im Hinblick auf die Sucht- und Drogenhilfe durchgeführt. Die Materi-
alsammlung und darauf aufbauend die Sekundäranalyse (im Zeitraum von 3. Quartal 2019 bis etwa
2. Quartal 2020) umfasste vor allem:
◼ Recherchen im Ratsinformationssystem der Stadt Köln und im Internet
◼ Erfassung und Auswertung relevanter städtischer Dokumente zur Finanzierung, Planung und
Steuerung von Hilfen/Angeboten der Sucht - und Drogenhilfe (Berichte, Verwendungsnach-
weise, Protokolle)
◼ Unterlagen zu wichtigen Gremien im Sucht- und Drogenbereich
◼ Daten der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger
◼ Vergleiche klient*innenbezogener Daten aus dem Kerndatensatz Sucht des Landes Nordrhein-
Westfalen (NRW) und der Stadt Köln.
Die von FOGS zu Fragen der kommunalen Planung, Steuerung und des (Fach)Controllings durch-
geführten Gespräche mit den kommunalen Akteuren fanden vorrangig bis Ende 2019 statt. Dabei
waren die leitfadengestützten Interviews vor allem auf folgende Aspekte ausgerichtet: Art und Höhe
der Finanzierung/Förderung von Hilfen/Angeboten der Sucht- und Drogenhilfe, Steuerungs- und
(Fach)Controlling-Ansätze der kommunalen Ämter, Planungsverfahren zu Implementierung (neuer)
Hilfen/Angebote, Gremien bzw. Arbeitsgruppen, die zu Planungs- bzw. Steuerungszwecken im Be-
reich der Sucht- und Drogenhilfe genutzt werden, (ämter- und behördenübergreifende) Abstimmung
der Planung und Steuerung von Hilfen/Angebote für sucht- und drogenabhängige Personen. In die
Interviewreihe wurden – nach Absprache mit dem Gesundheitsamt – Vertreter*innen folgender Or-
ganisationen, Ämter bzw. Organisationsbereiche einbezogen:
◼ Frau Brünner, Frau Dr. Bokhof (Sucht- und Psychiatriekoordination Gesundheitsamt)
◼ Herr Richter (Finanzen/Controlling Gesundheitsamt)
◼ Frau July (Reso-Dienste, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren)
◼ Frau Kuna (Jobcenter Köln)
◼ Frau Rothe (Amt für öffentliche Ordnung)
◼ Herr Bathen, Frau Baars (Amt für Kinder, Jugend und Familie)
◼ Herr Peters, Herr Zimmermann (Landschaftsverband Rheinland – LVR)
◼ Frau Schmieder (LVR).
Ergänzend zu den Gesprächen führte FOGS eine (teilstandardisierte) schriftliche Befragung der für
das Projekt relevanten kommunalen Ämter zu den o. g. Dimensionen durch.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 13
Auf Basis der verschiedenen Erhebungen nahm FOGS vor allem mit Blick auf Planung, Steuerung
und das (Fach)Controlling einen IST-SOLL-Vergleich zu Zielen/Leitlinien, Verfahren/Instrumenten,
ämterübergreifender Kooperation, Gremien, Dokumentation und (Fach)Controlling sowie eine Be-
wertung vorliegender KDS-Daten im (NRW-)Vergleich vor. Zudem wurden die Befragungen auch
dazu genut zt (datenbasierte) Hinweise zur Bedarfsgerechtigkeit des vorhandenen Angebotsspekt-
rums im Bereich der Drogenhilfe abzuleiten bzw. aktuelle und künftige Bedarfe einzuschätzen.
Die Ergebnisse dieses ersten Teils der Bestandsaufnahme (Planung, Steuerung, [Fach]Controlling)
wurden für die Lenkungsgruppe aufbereitet und dort am 19. November 2019 präsentiert (vgl. Anhang
A).
2) Interviews mit Vertreter*innen der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger
Als nächster Schritt der Bestandsaufnahme standen überwiegend im ersten Quartal 2020 Interviews
mit Vertreter*innen der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger sowie mit Mitarbeitenden des Gesund-
heitsamts an. Die Gespräche wurden entweder als Einzelinterview oder als Fokusgruppen durchge-
führt und thematisierten insbesondere folgende Aspekte: Bewertung des Drogenhilfekonzepts, (mög-
liche) Ziele der Kölner Sucht- und Drogenhilfe (hilfesystembezogen) des Drogenhilfekonzepts, Ein-
schätzung der Bedarfsgerechtigkeit des Kölner Sucht- und Drogenhilfesystems sowie Bewertung von
Planung und Steu erung aus Sicht der Sucht- und Drogenhilfe. An den Interviews waren folgende
Akteure beteiligt:
◼ Aidshilfe Köln e. V.
◼ Alexianer Köln GmbH, „Brücke zur Arbeit“
◼ Aufsuchendes Suchtclearing – ASC (Gesundheitsamt)
◼ KJSA e. V., Auf Achse, B.O.J.E.
◼ Drogenhilfe gGmbH
◼ FABA e. V.
◼ Mobiler medizinischer Dienst – MMD (Gesundheitsamt)
◼ Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. (SkF)
◼ Sozialdienst Katholischer Männer Köln (SKM)
◼ Spiritaner-Stiftung, Notel Köln
◼ Vision e. V.
Diese Ergebnisse des zweiten Teils der Bestandsaufnahme wurden für die Lenkungsgruppe aufbe-
reitet und am 1. April 2020 dort präsentiert (vgl. Anhang B).
2.4 Vertiefende Analyse von (ausgewählten) Bedarfslagen des Köl-
ner Drogenhilfesystems
Wie mit dem Gesundheitsamt abgestimmt, sollten die Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme (Teil
1 und 2) zunächst durch einen weiterführenden sekundäranalytischen Blick auf beobachtete Bedarfs-
lagen im Bereich der Drogenhilfe ergänzt und vertieft werden. Die Lenkungsgruppe entschied, den
Fokus dabei auf die Bewertung von Bedarfslagen zu richten, bei denen im Drogenhilfekonzept eine
weitere Prüfung (durch die Evaluation) dokumentiert ist.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 14
Tab. 1: Offene Bedarfsaussagen aus dem Drogenhilfekonzept
Hierzu wurden im Frühjahr 2020 nach Abstimmung in der Lenkungsgruppe zunächst die FOGS vor-
liegenden statistischen Daten systematisch gesichtet und analysiert. Die beteiligten Ämter sollten
zudem weitere, schon vorhandene Daten zur Verfügung stellen. Bearbeitet wurden jeweils folgende
Fragestellungen:
◼ Welche Daten gibt es zu den im DHK genannten Bedarfslagen?
◼ Was sagen die Daten jeweils zu den Bedarfslagen aus?
◼ Wie ist die Qualität der analysierten Daten mit Blick auf die Bedarfslagen zu bewerten?
Anknüpfend an die Ergebnisse der Sekundäranalyse vorliegender Daten zum Kölner Sucht- und Dro-
genhilfesystem wurden darüber hinaus von FOGS noch folgende vertiefende Erhebungen zur Ana-
lyse ausgewählter Bedarfslagen durchgeführt:
Bedarfsaussagen/Maßnahmen/Ziele im Drogenhilfe-
konzept
im Drogenhilfekonzept an die Evaluation de-
legierte Aufgaben
Frühzeitiges Erkennen von Problemsituationen in evtl.
unterversorgten Sozialräumen durch die Verwaltung
Prüfung unter Einbezug der Erfahrungen des
ASC
Erreichbarkeit von Safer-Use-Utensilien in der Nähe po-
tenzieller Konsumorte
Überprüfung des konkreten Bedarfs
Niedrigschwellige, temporäre Übernachtungsmöglich-
keiten mit und ohne Betreuung für wohnungslose Drogen-
abhängige stehen bedarfsgerecht zur Verfügung
Überprüfung des konkreten Bedarfs
Barrierefreie Wohnmöglichkeiten für somatisch kranke
drogenabhängige Männer und Frauen mit Krankschrei-
bung stehen bedarfsgerecht zur Verfügung
Überprüfung des konkreten Bedarfs
Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung al-
ler drogenabhängigen wohnungslosen Menschen in Köln
Erforderlicher Umfang (Bedarf) wird geprüft
Vorhalten eines bedarfsgerechten Aufsuchenden
Suchtclearings in der Kölner Innenstadt, Chorweiler,
Meschenich, Mülheim und Kalk
Überprüfung
Reduzierung der gesundheitlichen und sozialen Folgen
des Drogenkonsums für Drogenabhängige in Köln durch
eine ausreichende Anzahl an Substitutionsplätzen zur
medizinischen Behandlung
Überprüfung des Bedarfs
Reduzierung der Wartezeiten und zeitnahe Therapiever-
mittlung
Klärung IST-Situation und Handlungsempfeh-
lungen
Unterstützung und Beratung für suchtbelastete Familien Bedarfsanalyse
Verbesserung der Betreuung von Konsument*innen von
Amphetamin und Partydrogen
Bedarfsanalyse
Sozialräumlich ausgewogene Verteilung der Beratungs-
stellen
Situationsanalyse
Unverzüglicher Beginn PSB Prüfung IST-Situation und Handlungsempfeh-
lungen
Ausreichend niedrigschwellige Wohnangebote Bedarfsanalyse zu Dauerwohnplätzen
Niedrigschwelliger Zugang zu AGH für erwerbsfähige
Drogenabhängige
Situationsanalyse und Beleuchtung Schnittstel-
len
Aufsuchende Hilfe in unversorgten Sozialräumen Situationsanalyse
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 15
◼ Vergleich vorliegender (Struktur-)Daten zu (ausgewählten) Angeboten der Kölner Sucht- und
Drogenhilfe (Notschlafstellen, Krankenwohnungen, niedrigschwelligen Beschäftigungsangebo-
ten inkl. AGH und Wohnprojekten) zwischen der Sta dt Köln und anderen Großstädten (Berlin,
Frankfurt am Main, Hamburg und Stuttgart)
◼ Systematische Auswertung von Daten der Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger zu Betreuten
Wohnangeboten, Notschlafstellen, Krankenwohnungen und niedrigschwellige Beschäftigun gs-
angeboten inkl. AGH
◼ Schriftliche standardisierte Befragung drogenabhängiger Personen durch den ASC u. a. zu den
Themen bzw. Bedarfen im Bereich Wohnen sowie zu Tagesstruktur und Beschäftigung, Ende
2020. Erreicht wurden 16 Personen
◼ Qualitative Befragung des MMD im Februar 2021 mit den Themenschwerpunkten: Bedarfe dro-
genabhängiger Personen, Hürden/Barrieren in Bezug auf die Nutzung des MMD, zusätzlicher
Bedarf an Sprechzeiten des MMD, Möglichkeiten der Anschlussversorgung sowie Hürden/Bar-
rieren in Bezug auf die Nutzung von Krankenwohnungen
◼ Beim MMD wurde zudem eine schriftliche Erhebung von Hürden für Vermittlungen in Kran-
kenwohnungen angeregt. Zwischen Oktober 2021 und April 2022 dokumentierten die Fach-
kräfte für knapp 50 Fälle Daten und Vermittlungshürden.
◼ Anknüpfend an Erfahrungen von FOGS in vergleichbaren Projekten in anderen Großstädten und
an die Akzentsetzung im ersten Fachgespräch mit der Politik (s. nächster Punkt) wurde im No-
vember 2021 ein partizipativer Forschungsansatz umgesetzt und drei sog. Mapping-Workshops
mit (ehemaligen) drogengebrauchenden Personen durchgeführt. Die Vorgehensweise orientierte
sich an „Community Mapping“ und lädt zu Diskussionen entlang von Visualisierungen be-
stimmter (Sozial-) Räume ein. 5 Diese Workshops mit Szeneangehörigen fokussierten auf die
Sozialräume Neumarkt, Kalk und Chorweiler . Der Zugang zur Zielgruppe erfolgte vor allem
durch den ASC, Vision e. V. und über die Streetwork der GAG Immobilien AG – erreicht wur-
den insgesamt 14 Personen. Das Ziel der Mappings bestand vor allem darin, (Bedarfs-)Einschät-
zungen direkt von den Betroffenen zu erfassen und diese im Sinne eines partizipativen Vorge-
hens am Analyse- und Planungsprozess zu beteiligen.
◼ Schließlich wurde eine Situationsanalyse mit Schwerpu nkt Beschäftigung/Teilhabe umgesetzt,
genutzt wurde hierfür der Produktionsnetzwerk-Ansatz6. Mittels Fallrekonstruktionen wurden
in insgesamt fünf mehrstündigen Treffen zwischen Juni und November 2022 Situation, Vorge-
hen, Zusammenwirken und Probleme in drei Einzelfällen systematisch betrachtet und analysiert
und Handlungsbedarfe abgeleitet. An den Treffen nahmen insgesamt 19 Praktiker*innen von
mehreren Hilfeeinrichtungen (Beschäftigungsprojekte, Substitutionsambulanz, PSB, niedrig -
schwellige Hilfen) sowie von Jobcenter, Sozialamt und Gesundheitsamt teil. FOGS gewann mit
Unterstützung der Lenkungsgruppenmitglieder Teilnehmende für das Vorhaben, informierte in
einer digitalen Kick-Off-Veranstaltung (22.06.2022) zum Vorgehen, organisierte Räume, berei-
tete die vier weiteren Präsenz-Sitzungen (30.08., 20.09., 20.10. und 21.11.2022) vor, moderierte
und dokumentierte die Veranstaltungen.
5 Vgl. Hartung, S., Wihofszky, P. & Wright, M. T. (Hrsg.). (2020). Partizipative Forschung. Ein Forschungsansatz für Gesundheit
und seine Methoden. Wiesbaden: Springer VS.; Klaus, L., Dichtl, A., Padberg, C. & Zielinski, A. (2020). Workshop Partizipatives
Mapping in Frankfurt. „Was ist unser ideales Viertel“. Sichtweisen von Drogenkonsumierenden im Frankfurter Bahnhofsviertel.
Frankfurt am Main: Center for Drug Research und Institut für Suchtforschung der Goetheuniversität Frankfurt; Germes, M., Klaus,
L., Guarascio, F. & Hergesell, C. (2020) Berliner Partizipativer Mapping -Workshop „Was ist unsere ideale Stadt als Drogen -nut-
zer*innen?“ Durchgeführt in Kooperation der Projekte DRUSEC (Drugs and Urban Security) und NUDRA (Netzwerk zum Umgang
mit Drogen und Alkohol im öffentlichen Raum); siehe: https://drogenalternativeplanung.wordpress.com, zuletzt abgerufen 31.08.21;
6 Vgl. Reis, C. et al. (2 010). Produktionsnetzwerke und Dienstleistungsketten. Neue Ansätze nachhaltiger Unterstützungsstrukturen
für Alleinerziehende. Hrsg. vom BMFSFJ. Berlin.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 16
(Zwischen-)Ergebnisse der verschiedenen Erhebungen wurden von FOGS in Form ausführlicher Prä-
sentationen aufbereitet und zusammenfassend in Lenkungsgruppentreffen vorgestellt.
2.5 Fachgespräche mit der Politik
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurden im Projektverlauf zwei Fachgespräche mit der Po-
litik geführt. Im Rahmen des ersten Fachgesprächs ( 28. Juni 2021 ) wurden insbesondere folgende
Themen mit Vertreter*innen der Kölner Politik besprochen: Ergebnisse des Workshops mit den
Suchthilfe-Planer*innen verschiedener Großstädte zur fachlichen Ausrichtung des Drogenhilfekon-
zepts, Stärken und Schwachstellen von Planung und Steuerung der Sucht und Drogenhilfe, weitere
Arbeitsschritte der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation. Seitens der Politik wurde im Fach-
gespräch der Wunsch an FOGS herangetragen, auch Betroffene in die Bewertung der Hilfen und
Angebote der Kölner Sucht- und Drogenhilfe einzubeziehen. FOGS griff die Anregung auf und be-
zog Drogenkonsument*innen im Rahmen eines sog. Partizipativen Mapping s (vgl. Kapitel 2.4 und
3.2.4) in die Erhebung aus ihrer Sicht relevanter Hilfe- und Unterstützungsbedarfe ein.
Im Rahmen des zweiten Fachgesprächs (24. Oktober 2022) wurden insbesondere wesentliche Ergeb-
nisse der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Drogenhilfekonzepts sowie die bisher
umgesetzten Maßnahmen vorgestellt und mit Blick auf das weitere Vorgehen in der Stadt Köln um-
fassend diskutiert.
3 Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung
3.1 Ergebnisse von Bestandsaufnahme und -analyse (Teil 1 und 2)
Der im Zeitraum von Juli bis November 2019 von FOGS durchgeführte 1. Teil der Bestandsaufnah-
me und -analyse (Sekundäranalyse ausgewählter Dokumente sowie leitfadengestützte Interviews mit
kommunalen Mitarbeitenden) wurde insbesondere mit Blick auf die Umsetzung von Planung, Steu-
erung und Controlling im Bereich der Kölner Sucht- und Drogenhilfe qualitativ ausgewertet und in
einem IST-SOLL-Vergleich zusammengefasst. Grundlage und Bezugsrahmen für den Vergleich wa-
ren vor allem aus der Fachdiskussion und der Praxis abgeleitete Bewertungskriterien. Zum damali-
gen Zeitpunkt fanden in der Stadt Köln verschiedene Entwicklungen statt, die insgesamt die Pla-
nungs-, Steuerungs- und (Fach)Controlling-Verfahren im Bereich der Sucht- und Drogenhilfe beein-
flussten und insofern von FOGS zu berücksichtigen waren. Im Einzelnen betraf dies vor allem fol-
gende Handlungsfelder:
◼ Durchführung einer Verwaltungsreform in der Stadt Köln #wirfürdiestadt
◼ Umsetzung eines integrierten Managements: Steuerungsstruktur des Dezernats für Soziales, Ge-
sundheit und Wohnen 7 sowie seiner Ämter (Weiterentwicklung des Projekts „Zielorientierte
Führung und Steuerung“)
◼ Leitziele des Dezernats für Soziales, Gesundheit und Wohnen im Transparenzbericht aus dem
Jahr 2018
◼ Masterplan des Dezernates für Soziales, Gesundheit und Wohnen
◼ Entwicklung eines ziele- und indikatorengestützten Förderprogramms.
7 Damals Dezernat für Soziales, Umwelt. Gesundheit und Wohnen.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 17
Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse des im Herbst 2019 aus den Erhebungen abgelei-
teten IST-SOLL-Vergleichs in tabellarischer Form gebündelt vorgestellt – getrennt nach verschiede-
nen Dimensionen:
Tab. 2: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Ämterübergreifende Kooperation
IST SOLL
(Regelmäßig stattfindende) Leitungsrunde auf der
Ebene Dezernat V.
Anlassbezogene (punktuelle) Zusammenarbeit
des Gesundheitsamtes, des Amts für Soziales, Ar-
beit und Senioren (ResoDienste Köln), des Amts
für Kinder, Jugend und Familie sowie des Jobcen-
ters ausgehend i. d. R. von der Suchtkoordination.
Regelhafter und strukturierter Austausch zwischen
den für Suchtprävention sowie Sucht- und Drogen-
hilfe zuständigen städtischen Ämtern; Federfüh-
rung durch das vorrangig für die Drogenhilfe zu-
ständige städtische Amt.
Tab. 3: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Fachliche Ziele/Leitlinien
IST SOLL
Kölner Suchtbericht 2016: Beschreibung übergrei-
fender Ziele und Schwerpunkte der Sucht- und
Drogenhilfe.
Masterplan des Dezernats V: Darstellung des
grundsätzlichen Steuerungs- und Planungsver-
ständnis der Stadt Köln mit Blick auf sechs Hand-
lungsfelder; daraus Ableitung von Visionen, (stra-
tegischen) Zielen und Maßnahmen.
Für die Sucht- und Drogenhilfe ist vor allem das
Handlungsfeld „Gesundheit“ mit den darauf bezo-
genen (strategischen) Zielen wie u. a. „Menschen
sind vor Gesundheitsgefahren geschützt; übertrag-
bare Krankheiten sind bekämpft“ relevant.
Das Drogenhilfekonzept 2020 der Stadt Köln: Das
Konzept nimmt Bezug auf den Masterplan und be-
schreibt in sehr begrenzter und allgemeiner Form
künftig anzustrebende Ziele der städtischen Dro-
genhilfe.
Systematische Erarbeitung aus der Fachdiskus-
sion abgeleiteter (messbarer) Ziele als Bezugsrah-
men für die Weiterentwicklung von Planung, Steu-
erung und (Fach)Controlling der Sucht- und Dro-
genhilfe; der Zielbildungsprozess sollte federfüh-
rend durch das zuständige Amt gemeinsam mit
den Trägern und Einrichtungen der Sucht- und
Drogenhilfe erfolgen.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 18
Tab. 4: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Verfahren/Instrumente der Steuerung und des (Fach)Controllings
IST SOLL
Mittelvergabe und -prüfung im Sinne eines Finanz-
controllings erfolgt auf Basis von Trägeranträgen
(inkl. Konzepte), Verwendungsnachweisen und
Kurzberichten durch das Sachgebiet Haushalt,
Controlling, Vergabe und Zuschussangelegenhei-
ten; anlassbezogen finden dazu Gespräche mit
den Sucht- und Drogenhilfeträgern statt.
Für das (Fach)Controlling im Gesundheitsamt ist
formal die Suchtkoordination zuständig, konnte je-
doch aufgrund der personellen Situation bisher
nicht umfassend durchgeführt werden.
Zukunft: Aufbau eines (ämterübergreifenden) För-
dermittel-Managements durch das Dezernat V und
das Büro der Oberbürgermeisterin.
Zielführende und in vielen Großstädten erfolgreich
praktizierte Verfahren/Instrumente der Steuerung
und des integrierten (Finanz- und Fach)Control-
lings in der Sucht- und Drogenhilfe sind:
• Ziel-/Leistungsvereinbarungen o. a. leistungs-
bezogene Finanzierungsformen.
• Erstellung von Leistungsdokumentationen.
• Erfassung und systematische Auswertung ein-
heitlich dokumentierter Daten der Klient*innen
i. d. R. auf Basis des Kerndatensatz Sucht
(KDS).
• Erstellung und systematische Auswertung
standardisierter/vergleichbar aufgebauter
Sach- bzw. Jahresberichte der Träger der
Sucht- und Drogenhilfe.
• Jährliche Statusgespräche auf Basis von
Sach- bzw. Jahresberichten.
Tab. 5: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Gremien/Arbeitsgruppen
IST SOLL
• Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG):
Verbesserung der fachlichen Zusammenarbeit
(Vernetzung/Kooperation), gegenseitige Infor-
mation und Beratung, fach- und trägerüber-
greifende Analyse der Versorgung und Erar-
beitung von Vorschlägen ihrer Weiterentwick-
lung; träger- und einrichtungsübergreifende
Zusammensetzung inkl. Angehörige und Be-
troffene.
• Arbeitskreis (AK) Sucht der PSAG: Regelmä-
ßiger fachlicher Austausch sowie Fortbildung
zu unterschiedlichen Themen; Mitglieder sind
Fachkräfte der Sucht- und Drogenhilfe sowie
der Suchtselbsthilfe.
• Dienstagsrunde: Gremium zum Erfahrungs-
und Informationsaustausch im Bereich illega-
ler Drogen zwischen Verwaltung, Ordnungs-
behörden und Trägern der Sucht- und Dro-
genhilfe.
• Netzwerk Drogen: Abstimmung ordnungspoli-
tischer und gesundheitlicher Handlungsbe-
darfe mit Blick auf die Bürgerschaft der Stadt
zwischen Polizei, Gesundheits- und Ord-
nungsamt sowie Kölner Verkehrsbetriebe
(KVB).
Die Gremien sind vorwiegend auf Informations-
und Erfahrungsaustausch und kaum auf Planung
und Steuerung der Sucht- und Drogenhilfe ausge-
richtet.
• Steuerungs- und Planungsgremium, das sich
datengestützt und regelhaft mit der bedarfsge-
rechten Weiterentwicklung der Angebotsstruk-
turen im Bereich der Sucht- und Drogenhilfe
beschäftigt; Zusammensetzung des Gremi-
ums: relevante Ämter der Stadt, Träger der
Sucht- und Drogenhilfe, Selbsthilfe/Betroffene;
die Geschäftsführung des Gremiums sollte in
Abhängigkeit von Aufgaben und Zuständigkeit
definiert werden.
• Aufbau eines Sucht- und Drogenhilfeverbunds
o. ä. aller Träger.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 19
Tab. 6: Ergebnis IST-SOLL-Vergleich Einheitliche Dokumentation und Auswertung/Diskussion der Da-
ten
IST SOLL
• Dokumentation auf Basis des KDS – bei ei-
nem Teil der Sucht- und Drogenhilfeträger.
• KDS-F (früher KDS-K) aus den Jahren 2016,
2017 und 2018 liegen vor (2018 allerdings
ohne die Daten der Kölner Sucht- und Dro-
genhilfe).8
• Der KDS-F bzw. KDS-K weist bezogen auf ei-
nige relevante Items viele Missings auf.
• KDS-E liegt der Kommune nicht vor.
• Szenebeobachtungen durch den ASC.
• Weitere Statistiken zu Inanspruchnahme:
Konsumraum, MMD.
• Systematische und umfassende Auswertung
des KDS (auch E) zu Planungs- und Steue-
rungszwecken (datengestützte Bedarfs- und
Bestandsanalysen) sowie zur Zielüberprüfung.
• Nutzung der KDS-Daten
- zu kommunaler Gesundheits- und Sozial-
berichterstattung
- zur Qualitätssicherung der Träger und
Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe
- zur einheitlichen/standardisierten Erstel-
lung von Jahres- bzw. Sachberichten der
Träger und Einrichtungen der Sucht- und
Drogenhilfe
- zu jährlichen Status- bzw. Planungsge-
sprächen mit den Trägern und Einrichtun-
gen der Sucht- und Drogenhilfe im Rah-
men eines (Finanz- und Fach-)Control-
lings.
Anknüpfend an den IST-SOLL-Vergleich wurden im zweiten Teil der Bestandsaufnahme und -ana-
lyse, leitfadengestützte Interviews und Fokusgruppen mit überwiegend leitenden Mitarbeitenden der
Kölner Sucht- und Drogenhilfeträger durchgeführt. Dabei zielten die Gespräche sowohl auf eine Be-
wertung der Erstellung des Drogenhilfekonzepts (Beteiligung, Struktur und theoretische Grundlagen,
Ziele) als auch auf E inschätzungen zur Bedarfsgerechtigkeit des Sucht- und Drogenhilfesystems
(Angebotsspektrum, Zielgruppenerreichung, Bedarfe) sowie auf die Rolle der Stadt im Hinblick auf
die Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe. Nachfolgend werden wesentliche
Ergebnisse der im ersten Quartal 2020 geführten Gespräche zusammenfassend dargestellt:
◼ Erstaunlicherweise war nicht allen Interviewten d er Sucht- und Drogenhilfeträger das Drogen-
hilfekonzept bekannt.
◼ Sofern bekannt, wird d as Drogenhilfekonzept von fast allen Interviewten nicht als „Konzept“
i. e S., sondern eher als Bestandsaufnahme verstanden.
◼ Von einem größeren Teil der Interviewten wurde d er Prozess der Erstellung des Drogenhilfe-
konzepts mit Blick auf die damit zu erreichenden Ziele und die Vorgehensweise als intransparent
wahrgenommen.
◼ Überwiegend kritisch wurde angemerkt, dass in der Leitung und Moderation der Workshops
keine personelle Kontinuität seitens des Gesundheitsamts gewährleistet war.
◼ Generell wurden mehr Planung und Steuerung durch die Stadt sowie ein ämterübergreifend bes-
ser abgestimmtes Handeln gewünscht.
◼ Die theoretische Grundlage des Drogenhilfekonzepts (das Transtheoretische Modell) wurde von
vielen Interviewten mit Blick auf die Weiterentwicklung des Drogenhilfe systems kritisch hin-
terfragt.
8 Seit 2020 bedient auch die Diakonie Köln und Region den KDS.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 20
◼ Aus Sicht de s überwiegenden Teils der Interviewten wurden die im Drogenhilfekonzept ver-
schriftlichten Bedarfsaussagen nicht aus der Empirie abgeleitet, sondern i. d. R. auf Praxiserfah-
rungen der beteiligten Akteure zurückgeführt, z. T. wurden sie auch als „Wunschkonzert“ cha-
rakterisiert.
◼ Das Kölner Hilfesystem für illegal drogenabhängige Personen wird insgesamt als differenziert
und als überwiegend bedarfsgerecht eingeschätzt. Dabei werden insbesondere ASC und MMD
als wichtige und besondere Angebotsbausteine der Kölner Drogenhilfe bewertet.
◼ Gleichwohl werden Angebotsdefizite insbesondere in folgenden Bereichen gesehen: Konsum-
räume, niedrigschwellige Wohnmöglichkeiten und ebensolche Beschäftigungsangebote.
Aus Sicht von FOGS kann mit Blick auf die Ergebnisse der verschiedenen Erhebungen übergreifend
konstatiert werden, dass die vorliegenden (statistischen) Daten weder eine belastbare Bewertung der
im Drogenhilfekonzept formulierten „Ziele und Maßnahmen“ noch eine empirische Überprüfung der
dort getroffenen Bedarfsaussagen ermöglichen (s. dazu auch Kap. 3.2). Zudem zeigt e sich in den
Interviews, dass die Sucht - und Drogenhilfeträger das Drogenhilfekonzept insgesamt eher als eine
Art Bestandsaufnahme einschätzten und sich eine Weiterentwicklung in Richtung eines „ echten“
zukunftsweisenden und zielgeleiteten Konzepts wünschten. Zugleich konnten sie selbst kaum Ziele
formulieren.
Des Weiteren wurde deutlich, dass sich die Berichterstattung der Dienste und Einrichtungen gegen-
über den kommunalen Ämtern, die Sucht- und Drogenhilfeangebote finanzieren bzw. fördern, sehr
(stark) unterscheidet und insgesamt nicht geeignet ist, Transparenz zum Hilfegeschehen herzustellen.
Außerdem wurde auch hier auf Defizite in der Versorgung drogenabhängiger Personen und auf
Handlungsbedarfe hinsichtlich der Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe hin-
gewiesen, u. a. bezüglich
◼ Zieldefinitionen
◼ ämterübergreifender Abstimmung, insbesondere an der Schnittstelle Amt für Kinder, Jugend
und Familie sowie Gesundheitsamt
◼ transparenter (einheitlicher) Berichterstattung
◼ der Datengrundlagen für Planungs- und Steuerungszwecke (auch sozialräumlich)
◼ der fallbezogenen Datenerfassung mittels des Deutschen Kerndatensatzes Sucht (KDS).
In den Gesprächen wurde n des Weiteren „verhärtete Fronten“ zwischen der kommunalen Verwal-
tung – vor allem Gesundheitsamt und Sozialdezernat – und den Sucht- und Drogenhilfeträgern er-
kennbar. Trägerseitig wurde ein dezernats- und ämterübergreifendes Handeln angemahnt. Ge-
wünscht wurde deshalb ein neuer Anlauf in Bezug auf die Entwicklung einer gemeinsamen Arbeits-
struktur von Sucht- und Drogenhilfeträgern sowie (allen relevanten) städtischen Ämtern ( inkl. Job-
center und LVR) unter Moderation von FOGS. In Verbindung damit zeigten die Träger Bereitschaft,
mehr Daten zu dokumentieren, am liebsten in vergleichbarer Weise für die verschiedenen Ämter/Ak-
teure.
Trotz dieser z. T. kritischen Anmerkungen der Sucht- und Drogenhilfeträger zeigte die Bestandsauf-
nahme und -analyse (Teil 1 und 2) aber auch, dass die Stadt Köln – auch im Vergleich zu anderen
Großstädten – weitgehend über ein qualitativ gutes und differenziertes Hilfesystem für drogenabhän-
gige Personen verfügt – wenn auch mit punktuellen Entwicklungsbedarfen (Angebote am Wochen-
ende, Drogenkonsumräume, niedrigschwellige Maßnahmen und Beschäftigungsangebote).
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 21
3.2 Ergebnisse der vertiefenden Bedarfsanalysen
3.2.1 Sekundäranalyse zu Zielen und Meilensteinen des Drogenhilfe-
konzepts sowie zu Grundlagen von Planung, Steuerung und Con-
trolling
Im Rahmen der vertiefenden Bedarfsanalyse wurden von FOGS in einem weiteren Arbeitsschritt alle
relevanten Statistiken und Dokumente m it Blick auf die im Drogenhilfekonzept der Stadt Köln be-
schlossenen Ziele und Meilensteine sowie die Grundlagen von Planung, Steuerung und (Fach)Con-
trolling umfassend untersucht. Die Ergebnisse der darauf bezogenen umfassenden Sekundäranalyse
und die sich daraus ergebenden Empfehlungen wurden ein einer Tabelle zusammengefasst (s. An-
hang C).
Wie aus der Sekundäranalyse hervorgeht, kann eine datengestützte Bewertung der Ziele des Drogen-
hilfekonzepts sowie der dort getroffenen Bedarfsaussagen kaum vorgenommen werden. Der Mangel
an aussagekräftigen Daten, den die Untersuchung offenlegt, verweist auf die Notwendigkeit, belast-
bare Datengrundlagen zu schaffen und Maßnahmen in Angriff zu nehmen, um eine ämter- und be-
hördenübergreifende Planung, Steuerung und ein angemessenes (Finanz- und Fach-)Controlling im
Bereich der Sucht- und Drogenhilfe in der Stadt Köln umzusetzen (s. dazu im Einzelnen Kap. 3.3.2).
Aus diesem Grund wurde anknüpfend an die verabredete Neuausrichtung der wissenschaftlichen
Begleitung in der ersten Projektphase in der Lenkungsgruppe vereinbart, im Weiteren folgende er-
gänzende Arbeitsschritte durchzuführen:
◼ Großstädte-Vergleich ausgewählter Strukturdaten
◼ Befragung von ASC und MMD
◼ Weiterentwicklung der Datengrundlagen, der Berichterstattung und des (Fach)Controllings
◼ Einbeziehung der Betroffenen in den Analyse-Prozess
◼ Institutionelle Weiterentwicklung der Planungs- und Steuerungsgremien.
3.2.2 Großstädte-Vergleich ausgewählter Strukturdaten
Wie oben bereits dargestellt, lagen den vertiefenden Bedarfsanalysen neben einem Vergleich ausge-
wählter Strukturdaten von Angeboten der Drogenhilfesysteme verschiedener Großstädte (auf Basis
der im Jahr 2020 vorliegender Daten), die Ergebnisse einer umfassenden Sekundäranalyse relevanter
Dokumente sowie qualitative und quantitative Erhebungen zu Grunde. Nachfolgend sollen zunächst
– trotz der generellen Schwierigkeit, Angebots- und Hilfestrukturen für drogenabhängige Personen
sowie Kooperations- und Steuerungsstrukturen (s. dazu auch Anhang D) zu vergleichen – Ergebnisse
des Großstädten-Vergleichs knapp und mit dem Fokus auf Unterschiede vorgestellt werden:
◼ Die Stadt Köln verfügt mit vier Notschlafstellen und darin 39 Plätzen über ähnlich viele Plätze
wie Frankfurt am Main und Hamburg.
◼ Neben Berlin verfügt nur die Stadt Köln über eine Krankenwohnung , die speziell von drogen-
abhängigen Personen in Anspruch genommen werden kann, eine niedrigschwellige medizini-
sche, zu Teilen kommunal finanzierte Versorgung wie den MMD haben nur wenige andere
Städte.
◼ Niedrigschwellige Beschäftigungsangebote (inkl. Arbeitsgelegenheiten [AGH]) sind in allen in
den Vergleich einbezogenen Großstädten ein wichtiger Baustein der Versorgung drogenabhän-
giger Personen; Anzahl und fachliche Ausrichtung der Beschäftigungsangebote unterscheiden
sich zwischen den Großstädten jedoch z. T. erheblich.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 22
◼ Eine ähnliche Einschätzung kann auch mit Blick auf die in den einzelnen Großstädten für Dro-
genabhängige bereitgestellten Wohnangeboten bzw. -projekte getroffen werden. Gleichwohl
ergaben sich für die Stadt Köln insbesondere mit Blick auf dieses Angebotssegment Hinweise
auf gute Beispiele in Bezug auf spezifische Teilgruppen illegal Drogenabhängiger (u. a. HIV-
Erkrankte, pflegebedürftige Personen, wohnungslose Menschen, cleane Personen , vgl. Anhang
E).
◼ In Köln st anden lange (bis zur Bereitstellung der Konsummobile und der Eröffnung des Dro-
genkonsumraums am Neumarkt) sehr wenige Drogenkonsumräume bzw. -plätze zur Verfügung.
Trotz einer deutlichen Ausweitung auf mittlerweile 15 Plätze liegt Köln nun im NRW-Vergleich
erst im Mittelfeld (Essen verfügt über 13, Bielefeld über 22 und Dortmund über 23 Konsum-
raumplätze)9. Auch gibt es wenig Kontakt- und Aufenthaltsmöglichkeiten, Tagesruhebetten feh-
len gänzlich.
◼ Während in anderen Großstädten regelmäßig gemeinsame Gremien für die Kooperation von
Verwaltung und Sucht - und Drogenhilfeträgern entwickelt wurden, gestaltet sich die Zusam-
menarbeit in Köln eher situativ. Deutlich weniger Zusammenarbeit besteht im Kontext von Da-
tengenerierung und -interpretation sowie von Planung und Steuerung und bzgl. der Weiterent-
wicklung von Hilfen, auch erscheint die trägerübergreifende fallbezogene Vernetzung ver-
gleichsweise wenig ausgeprägt.
◼ Die Verwaltungskapazitäten für Planung und Steuerung sowie (Fach)Controlling der Sucht- und
Drogenhilfe sind im Vergleich zu anderen, auch kleineren Städten außerordentlich gering. Mög-
licherweise steht damit in Zusammenhang, dass der Deutsche Kerndatensatz Sucht vergleichs-
weise schlecht implementiert ist und generell wenig vergleichbare Daten vorliegen.
3.2.3 Analyse statistischer Angaben der Kölner Sucht- und Drogenhil-
feträger sowie Befragungen von ASC und MMD
Die in einem dritten Arbeitsschritt von FOGS durchgeführte Analyse statistischer Angaben der Köl-
ner Sucht- und Drogenhilfeträger machte deutlich, dass auch dort kaum aussagekräftige Daten zur
Überprüfung der im Drogenhilfekonzept aufgelisteten Bedarfe vorliegen. Deutlich wurde jedoch,
dass die Dienste und Einrichtungen bzw. deren Konzepte z. T. Inanspruchnahme-Barrieren für be-
stimmte Zielgruppen/Bedarfslagen aufweisen. Im Detail ergaben sich aus der Analyse der Trägeran-
gaben folgende Erkenntnisse, die in der Lenkungsgruppe am 17. November 2020 vorgestellt und
diskutiert wurden:
◼ Zum Erhebungszeitpunkt bestand eine insgesamt geringe Auslastung der AGH-Plätze, was auf
konzeptionelle Hürden bzw. mangelnde Passung hinweisen kann.
◼ Demgegenüber war die jeweils dokumentierte Auslastung der Notschlafstellen und der Kran-
kenwohnung hoch, wenn auch nicht durchgehend bei 100 % (2019 insgesamt bei 90 %, schwan-
kend zwischen 78 % im November und 104 % im Februar).
◼ Die Konzepte wiesen z. T. Inanspruchnahme-Barrieren auf bezüglich:
- Geschlecht
- Kinder
- Pflegebedarf
- Intelligenzminderung
9 Vgl. Landesstelle Sucht NRW (Hrsg.). 2020. Jahresbericht 2019 Drogenkonsumräume in Nordrhein -Westfalen. Köln: LS Sucht
NRW.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 23
- psychische Erkrankung.
◼ Außerdem konnte festgestellt werden, dass z. T. bauliche Barrieren bezüglich der Inans pruch-
nahme etwa der Krankenwohnung bestanden.
◼ Wartelisten werden entweder nicht geführt oder nicht ausgewertet, sodass keine Daten aus und
Erkenntnisse zu Wartelisten vorliegen.
◼ Schließlich lagen bei den Trägern der Kölner Sucht- und Drogenhilfe nur vereinzelt Ergebnisse
von Befragungen zu beobachteten Bedarfen der Klientel vor, aus denen allerdings keine belast-
baren Hinweise auf relevante Bedarfsdefizite abgeleitet werden konnten.
Befragungen durch den ASC am Neumarkt
Aufgrund der begrenzten Datenlage zu den im Drogenhilfekonzept vermuteten Bedarfen hat FOGS
gezielte Befragungen durchgeführt. So wurde zum Jahresende 2020 gemeinsam mit dem ASC eine
Befragung entwickelt, die sich insbesondere an Drogenabhängige richtete, die sich abends in Neu-
marktnähe aufhalten. Die Erhebung wurde im Sinne eines Pre-Tests bei den damals neu eingeführten
Abendrundgängen am Neumarkt umgesetzt. Hierbei wurden die Teilnehmer*innen nach ihrem Kon-
sumverhalten, ihren Kenntnissen zu Drogenhilfeangeboten und deren Inanspruchnahme sowie zu
möglichen Hürden/Barrieren einer Nutzung befragt. Abschließende Fragen galten bestehenden Be-
darfen aus Sicht der Drogenkonsument*innen.
Am Pre-Test haben sich insgesamt 16 männliche Drogenabhängige beteiligt. Fast die Hälfte der Be-
fragten war zwischen 26 und 35 Jahre alt, drei Personen waren jünger und vier zwischen 36 und 45
Jahren. Der größte Teil der interviewten drogenabhängigen Personen kommt nicht aus Deutschland
(je zwei Personen aus Iran, Syrien, Afghanistan, weitere aus Ägypten, der Türkei, Äthiopien, Rumä-
nien). Die Hälfte der Befragten bezog SGB-II-Leistungen. Die Wohnsituation stellte sich wie folgt
dar: Sechs Befragte waren ohne Wohnung bzw. lebten auf der Straße oder im Parkhaus, fünf wohnten
selbständig bzw. bei anderen Personen, drei Befragte nutzten eine Notunterkunft und eine Person
lebte in einer Betreuten Wohngemeinschaft. Von den interviewten Pers onen wurden überwiegend
Opiate (N = 15), Kokain (N = 13), Crack (N = 11) und in drei Fällen Alkohol konsumiert. Der Kon-
sum bestand bei sieben Befragten seit zwei bis fünf Jahren, in einem Fall seit acht Jahren und bei der
Hälfte seit 15 Jahren und mehr . Den Befragten waren viele, insbesondere niedrigschwellige , Ange-
bote bekannt und sie berichteten auch von deren Nutzung. Weitergehende Bedarfe bestanden aus
Sicht der Befragten insbesondere in Bezug auf
◼ Tagesruhebetten
◼ Aufenthalts- und Beschäftigungsmöglichkeiten
◼ Wohnraum.
Insgesamt konnten die sich aus dem Pre-Test ergebenden Erkenntnisse nicht als ausreichende Grund-
lage zur Bewertung von Situation und Bedarfen dieser Nutzer*innengruppe gewertet werden. Gleich-
wohl gaben sie Hinweise auf die vielfältige Herkunft der Klientel, ihre Verbindungen/Bedarfe zu
anderen (potenziellen) Hilfefeldern (SGB-II-Bezug, Wohnungslosigkeit) sowie zu ihrem nächtlichen
Konsumverhalten. Die Befragungen können wiederholt Anwendung finden, um eine umfassende Da-
tengrundlage aufzubauen. Zunächst wurden sie jedoch aufgrund (der wieder zunehmenden Corona-
Beschränkungen und) reduzierter Kapazitäten im Team nicht weitergeführt.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 24
Befragung MMD und Dokumentation von Vermittlungshemmnissen
Mit Blick auf die im Drogenhilfekonz ept vermuteten Bedarfe im Bereich von Krankenwohnungen
fanden im ersten Quartal 2021 (Gruppen-)Interviews mit Mitarbeitenden des MMD statt. Im Vorder-
grund der Befragung en standen – ähnlich wie in der ASC -Erhebung – insbesondere folgende As-
pekte: Vorrangige Bedarfe drogenabhängiger Personen, Hürden/Barrieren in Bezug auf die Nutzung
des MMD, Einschätzungen zum MMD-Bedarf in niedrigschwelligen Einrichtungen. Darüber hinaus
wurde im Zeitraum von Oktober 2021 bis April 2022 mit Hilfe eines Dokumentationsbogens vom
MMD schriftlich erfasst, aus welchen Gründen Klient*innen nicht in die Krankenwohnungen Kos-
midion und am Salierring10 vermittelt werden konnten.
Nach Abschluss der Erhebung konnten 46 Fälle (davon sieben Frauen) mit einem Durchschnittsalter
von 46 (Kosmidion) bzw. 59 Jahren (Salierring) bei einer Altersspanne von 3 4 bis 69 Jahren in die
Auswertung einbezogen werden. Als Vermittlungshemmnisse wurden erfasst:
◼ Fehlende Mitwirkungsbereitschaft bzw. verhaltensbedingte Gründe (zehn Fälle)
◼ Hausverbote (acht Fälle)
◼ Dauerhafter Pflegebedarf (acht Fälle)
◼ Aktueller Konsumstatus bzw. Suchtform (acht Fälle)
◼ Psychische Erkrankung (sechs Fälle)
◼ Sozialrechtliche Gründe (sechs Fälle).
Übergreifend wurde sowohl aus der qualitativen Befragung des MMD als auch der schriftlichen Do-
kumentation von Vermittlungsfällen deutlich, dass die Krankenwohnungen neben baulichen Barrie-
ren insbesondere fehlende Pflegemöglichkeiten aufweisen, was mit Blick auf die Klientel mit künftig
weiter steigenden Pflegebedarf problematisch ist.
Die ergänzenden Erhebungen haben einige wertvolle Hinweise für die Bewertung von Bedarfslagen
und von Handlungsnotwendigkeiten erbracht – gerade aus der Perspektive von Betroffenen.
3.2.4 Ergebnisse partizipativer bzw. klientenzentrierter Arbeits-
schritte/Formate
Ausgehend von grundsätzlichen fachlichen Überlegungen und anknüpfend an den Wunsch der poli-
tischen Vertreter*innen der Stadt Köln (s. o.) wurden (ehemals) drogenabhängige Personen in den
Evaluationsprozess einbezogen. Wie oben beschrieben, wurden im Rahmen der vertiefenden Be-
darfsanalyse verschiedene partizipative Formate eingesetzt. Handlungsleitend dafür war:
◼ die Hilfe- und Unterstützungsbedarfe sowie Einschätzungen der Betroffenen zum Kölner Sucht-
und Drogenhilfesystem sollen unmittelbar erfasst werden
◼ (ehemals) drogenabhängige Personen sollen am Planungsgeschehen beteiligt werden
◼ dabei sollen auch ggf. vorhandene sozialraumbezogene Unterschiede identifiziert werden
◼ Umsetzungs- und Evaluationsprozess zum Drogenhilfekonzept soll auch für Betroffene trans-
parent werden.
10 Einrichtung der Diakonie für den Bereich legaler Suchtmittel.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 25
Als Schwerpunktthemen wurden Bedarfe und Anforderungen im Bereich besonderer Wohnformen,
Aufenthalt sowie bzgl. Tagesstruktur/Beschäftigung identifiziert. Wie bewerten die Betro ffenen die
Situation? Was fehlt? Was stört bisher?
Umgesetzt wurden Partizipative Mappings und Fallrekonstruktionen zur Situationsanalyse im Be-
reich Teilhabe sowie Diskussionen mit Zielgruppenpersonen im Rahmen des neuen Gremiums „der
direkte Draht“.
Partizipative Mappings
Im November 2021 fanden drei etwa zweistündige Partizipative Mappings mit insgesamt 14 (ehe-
mals) drogenkonsumierenden Personen, darunter vier Frauen, statt. Die Teilnehmenden wurden mit
Hilfe des ASC, von Vision e. V. und der Streetwork der GAG Immobilien AG erreicht und erhielten
eine Aufwandsentschädigung. Das Alter der Teilnehmer*innen lag zwischen 30 und Mitte 60 Jahren;
hauptsächlich handelte es sich um Opiatkonsumierende (auch Substituierte und Ex -User*innen) so-
wie Cannabiskonsumierende, z. T. mit Migrationshintergrund und z. T. wohnungslos. Das Ziel der
Mappings bestand vor allem darin, den Blick von Betroffenen auf ihre Situation und ihren Sozial-
raum sowie ihre (Bedarfs-)Einschätzungen unmittelbar zu erfassen und die Zielgruppe im Sinne ei-
nes partizipativen Vorgehens an Analyse- und Planungsprozess zu beteiligen. Die Mappings fokus-
sierten auf die Sozialräume Neumarkt, Kalk und Chorweiler. Bei den Workshops handelte es sich
um offene Gesprächsrunden mit gemeinsamer Visualisierung/Dokumentation der Arbeitsergebnisse
mit Zeichnungen und Karten.
Die nachfolgende Abbildung gibt einen Eindruck zur Arbeitsweise und Erfassung der Arbeitsergeb-
nisse der Workshops:
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 26
Abb. 2: Ergebnisse der Mapping-Workshops (Ausschnitt)
Die Ergebnisse der Workshops (vgl. Anhang F) verweisen zunächst auf die hohe Diskussions - und
Mitwirkungsbereitschaft der Teilnehmenden. Derart eingebunden zu werden, wurde als Wertschät-
zung erlebt und begrüßt. Mit Blick auf die Kölne r Sucht- und Drogenhilfe wurden viele Angebote
positiv bewertet.
Bei allen Workshops wurden auch sehr grundsätzliche Themen angesprochen, wie Stigmatisierungs-
erfahrungen und der Bedarf nach Entstigmatisierung, Akzeptanz und Beteiligung. Im Konkreten zeig-
ten sich dann je nach Sozialraum deutlich andere Schwerpunkte. So waren Tagesstruktur und Be-
schäftigung für einen Teil der Drogenkonsumierenden kein Thema – zu zeitaufwändig und dominant
sei die Drogenbeschaffung. Andere Teilnehmende hingegen wünschten sich Aufgaben, wollten sich
kümmern und bspw. Spritzen/Nadeln sam meln, Streetwork unterstützen oder an einer Zeitung mit-
wirken. Ebenfalls gewünscht wurden Begegnungs- und Freizeitangebote, Stabilisierungsmaßnahmen
und Qualifizierungschancen.
Mit Blick auf den Aufenthalt im öffentlichen Raum votierten die Teilnehmenden vor allem für mehr
und deutlich länger geöffnete Drogenkonsumräume und Kontaktläden, für Schließfächer und für ge-
schützte Räume mit Ruhe- und Sitzmöglichkeiten. Insbesondere mit Blick auf den Winter wurde ein
Kältebus benannt und weniger ausgrenzende Regelungen in Notschlafstellen. Ganz generell wurden
angesichts der Wohnraumproblematik in Köln Wohnraumvermittlung, alternative Wohnangebote
und Alterswohnformen angeregt.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 27
Die Drogenkonsumierenden verwiesen beim Thema Krankheit auf Bedarf nach Tagesruhebetten und
mehr niedrigschwelliger medizinischer Versorgung und offenere Konzepte bei (mehr) Krankenwoh-
nungen.
Schließlich wurden mehrere Lücken in der – im Prinzip gut bewerteten Köln er Hilfelandschaft –
benannt: Nach Haftentlassung oder Therapie brauche es direkt aufnehmende Unterstützung und nach
Auslaufen von PSB fehle Betreuung. Speziell für Chorweiler wurde der Aufbau von kultursensibler
Suchtberatung mit Angeboten auch für Jugend liche und für Angehörige, Streetwork und Peer -to-
Peer-Angeboten gewünscht sowie eine Vernetzung von suchtbezogenen und anderen Hilfen.
Übergreifend zeigten die partizipativen Mappings, dass Personen und Settings sehr heterogen waren
und angesichts des explorativen Charakters der Workshops die Ergebnisse sicher nicht als repräsen-
tativ gelten können. Aus Sicht der Betroffenen wird Entstigmatisierung, Respekt und Akzeptanz
grundsätzlich und mit Blick auf die künftige Sucht - und Drogenhilfeplanung eine große Bedeutung
zugemessen. Die Partizipation der Betroffenen sollte (auch) deshalb fortgeführt und regelhaft in re-
levanten Gremien und bei konkreten Planungsvorhaben verankert werden.
Situationsanalyse Teilhabe/Beschäftigung
Im Drogenhilfekonzept war Bedarf nach mehr Beschäftigungsangeboten für Drogenkonsumierende
festgehalten worden und folgendes Ziel formuliert: erwerbsfähigen Drogenabhäng igen im Leis-
tungsbezug nach dem SGB II wird ein niedrigschwelliger Zugang zu individuell passenden Angebo-
ten, insbe sondere in Arbeitsgelegenheiten (AGH), ermöglicht“ (Stadt Köln 2020, S. 29 ). Hierfür
wurde eine Situationsanalyse im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Drogenhilfekon-
zepts mit Bewertung der Schnittstellen vorgeschlagen. Auf Basis der vorliegenden Daten ließen sich
im Rahmen der Sekundäranalyse von FOGS jedoch kaum Aussagen dazu treffen. Zu Tage trat aller-
dings, dass die Platzzahlen der bestehenden Beschäftigungsangebote nicht durchgehend ausge-
schöpft sind und dass angebots- und trägerübergreifend wenig Transparenz (insbesondere in Hinblick
auf – fallbezogene – Vernetzung und Schnittstellen) besteht.
Bei der Durchführung der Mapping -Workshops wurde – wie oben erwähnt – deutlich, dass seitens
der Zielgruppe g anz vielfältige Perspektiven auf das Thema bestehen: Nicht alle Personen sehen
einen Bedarf an den bestehenden Beschäftigungsmöglichkeiten, andere schätzen vor allem nied-
rigschwellige Angebote (z. B. Needle Jumper) und/oder wünschen sich darüber hinaus andere „Auf-
gaben“ wie bspw. „sich einfach um jemanden kümmern“, Peer -Arbeit, Perspektiven sozialer
und/oder kulturelle Teilhabe.
Alle bisherigen Analysen verwiesen zudem darauf, dass im Drogenhilfekonzept sowie in der Praxis
der Hilfen für sucht- und drogenabhängige Personen fallbezogene Vernetzung perspektivisch stärker
berücksichtigt werden sollte. FOGS schlug deshalb zur weiteren Analyse der Situation bzw. zum
Abgleich von Bedarfen und bestehenden Angeboten im Bereich Tagesstruktur und Beschäftigung
die Nutzung des im Kontext des Produktionsnetzwerk -Ansatzes bewährten Instruments der Fallre-
konstruktionen vor. Die Durchführung von Fallrekonstruktionen bietet eine gute Chance, sowohl
eine (fallbasierte) Situationsanalyse umzusetzen als auch dadurch (aus Fallpe rspektive) eine Aus-
gangsbasis für eine vernetzte Angebotsentwicklung bzw. -planung zu schaffen. Konkrete gemein-
same Rekonstruktionen abgeschlossener (typischer) Fälle können bestehende Schnittstellen gut be-
leuchten und Erkenntnisse generieren, die dann (fa ll)übergreifend als Basis für weitere Planungen
und eine zielgruppenadäquate Weiterentwicklung von Angeboten dienen.
In insgesamt fünf mehrstündigen Treffen zwischen Juni und November 2022 wurden Situation, Vor-
gehen, Zusammenwirken und Probleme in drei Einzelfällen systematisch aus mehreren Perspektiven
(von Leistungsträgern und Leistungserbringern) zusammengetragen, analysiert und anschließend
fallübergreifend Handlungsbedarfe abgeleitet (vgl. Anhang G). Das Vorgehen setzte das Konzept
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 28
der Produktionsnetzwerke nicht in Gänze um, sollte jedoch einführend und explorativ an die Ent-
wicklung von Lösungen auf Basis vertiefter Fallrekonstruktionen heranführen sowie in einem ersten
Schritt konkrete Handlungsbedarfe aufzeigen.
Die Ergebnisse der Fallrekonstruktionen verweisen zum einen auf fehlende niedrigschwellige , vo-
raussetzungslose und offene (sowohl akzeptierende als auch szeneferne) Beschäftigungsangebote in
Köln. Zum anderen mangelt es an Transparenz bzgl. des Versorgungsangebots: insbesondere in der
Verwaltung ist wenig bekannt, was in anderen Bereichen gefördert wird/vorhanden ist. Angeregt
wurden hier digitale Übersichtsportale o. ä., aber auch ein regelhafter Austausch der Akteure wie er
im Rahmen der Fallrekonstruktionen begonnen hat (bspw. auch durch Fachtage).
Ein deutlicher Entwicklungsbedarf wurde bei fallbezogener Zusammenarbeit festgestellt: Vielfach
arbeiten sehr viele verschiedene Akteure an den Fällen und es werden viele Maßnahmen gewährt.
Gleichzeitig besteht wenig Kenntnis dazu, welche (professionellen) Akteure im Fall involviert sind
und es fehlt eine eindeutige und umfassende Fallverantwortung (sowie ein Verfahren, wie ein Fall-
führungs-Mandat überhaupt bestimmt werden könne), Abstimmung von Hilfen, „warme“/begleitete
Übergaben u. ä. Ein individuelles Controlling von Maßnahme -Verläufen bzw. -erfolgen fehlt weit-
gehend, z. T. einhergehend mit häufigen Zuständigkeitswechseln (dies wurde im Rahmen von Inter-
views und von Fal lrekonstruktionen vor allem zu m Jobcenter Köln deutlich). Rolle und Aufgaben
der Psychosozialen Begleitung Substituierter scheinen unklar und z. T. deutlich weniger aktiv. Dies
ist umso schwieriger, als Ambulant Betreutes Wohnen ebenfalls wenig definiert s cheint und zwi-
schen beiden Hilfen keine klaren Abgrenzungen bestehen und – noch relevanter – keine fallbezogene
Abstimmung erfolgt.
Weitere Hinweise betreffen die unzureichende Einbindung von Psychiatrie und Psychotherapie –
trotz massiver Störungsbilder bei der Klientel – sowie von Migrationshilfen.
Generell wurden Bedarfe deutlich, nicht nur die fallbezogene Zusammenarbeit weiterzuentwickeln
(fallbezogener Austausch, Fallkonferenzen, gemeinsame Planungsinstrumente etc.) , sondern auch
Qualitätsstandards (bspw. für die PSB) zu definieren und als Maßgaben der Steuerung zu nutzen. Ein
besonderer Fokus sollte dabei auf dem gezielten Aufbau und der systematischen Förderung von (Ver-
änderungs-)Motivation liegen sowie auf einer fachlichen Reflexion des Spannungsfelds zwischen
Freiwilligkeit und Kontaktverantwortung: Wie viel aktiver Zugang zu Klient*innen und aktives
Nachgehen ist nötig?
Die Arbeitsgruppe votierte dafür, Weiterentwicklung partizipativ zu gestalten , also die Perspektive
der Betroffenen stärker einzubeziehen. Da zugleich die Rekonstruktion von konkreten Fällen und die
Einbeziehung von Praktiker*innen als gewinnbringend für den Erkennt nisprozess bewertet wurde,
sollte dies auch zukünftig praktiziert werden.
Der „direkte Draht“
„Der direkte Draht“ ist der Name eines neu geschaffenen Partizipationsgremiums, in dem die Selbst-
vertretung Junkies, Ex-User und Substituierter – JES Köln und das Gesundheitsamt regelmäßig zu
Gesprächen einladen. Die Treffen f anden seit dem konstituierenden Treffen am 24. Mai 2022 bei
dem Drogenhilfeträger Vision in Kalk im Zwei-Monats-Rhythmus statt, jeweils am ersten Dienstag
gerader Monate (August, Oktober, Dezember 2022). Ziel ist es, einen direkten Eindruck von Bedar-
fen und Einschätzungen Drogenkonsumierender einzuholen, um die Erkenntnisse in die Planungs-
prozesse, insbesondere des Gesundheitsamts, einzubeziehen. Die Teilnahme ist ohne Anmeldung
und anonym möglich. Das Gesundheitsamt übernimmt in Abstimmung mit JES Köln die Verteilung
der Einladungen über einen Verteiler der Sucht- und Drogenhilfeeinrichtungen in Köln. Die Treffen
fanden bisher bei Vision in Kalk (24. Mai 2022, konstituierende Sitzung), im Gesundheitsamt am
Neumarkt (02. August 2022), im Café Bach am Heumarkt (04. Oktober 2022) und nochmals bei
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 29
Vision in Kalk (06. Dezember 2022) statt. Die Treffen fokussierten jeweils auf ein Thema: Öffnungs-
zeiten niedrigschwelliger Einrichtungen, gewünschte und fehlende Elemente im Angebot nied-
rigschwelliger Einrichtungen – allgemein und im neu einzurichtenden Konsumraum in Kalk. FOGS
unterstütze Organisation und Umsetzung der Treffen, erstellte z. T. vorbereitende Unterlagen und
übernahm die Weitergabe der Ergebnisse in die Lenkungsgruppe bzw. den Beirat Suchthilfe.
Auch wenn sich bisher erst wenige Personen an den Treffen beteiligt haben, konnten einige erste
Hinweise zum Sucht- und Drogenhilfesystem zusammengetragen werden. Bspw. zeigte die Betrach-
tung der Öffnungszeiten niedrigschwelliger Einrichtungen, dass es nur wenig frauenspezifische Zei-
ten bzw. Orte gibt. Tatsächlich blieb unklar, ob es Kontakt - und Aufenthaltsräume nur für Frauen
braucht – eindeutig war jedoch das Votum für mehr Notschlafstellen für Frauen, mindestens aber
räumlich getrennte Schlafplätze. Die Drogenkonsumierenden votierten zudem für längere Öffnungs-
zeiten bis in den späten Abend sowie für Öffnungszeiten an Wochenenden und – noch wichtiger –
an Feiertagen ( vor allem wenn es mehrtägige Feiertage sind). Angeregt wurde, dass verschiedene
Angebote ihre Öffnungszeiten so aufeinander abstimmen, dass sie abwechselnd geöffnet sind.
Mit Blick auf das Angebotsspektrum niedrigschwelliger Einrichtungen wurden viele aus Sic ht der
Betroffenen relevante Bausteine identifiziert, die z. T. schon vorhanden sind, z. T. jedoch fehlen:
◼ Essen und Getränke
◼ Kostenlose Möglichkeit zu duschen (inkl. Bereitstellung von Rasierutensilien, Shampoo u. ä.),
Kleiderkammer, Wäsche waschen und Ausgabe von neuer Unterwäsche und Socken
◼ Ladestationen für Mobiltelefone
◼ Verbandskasten – wichtig sei hierbei auch Spezialmaterial wie Hydrokolloid-Pflaster,
Beratung zur Wundversorgung sowie Angebote der Gesundheitsprävention. Wichtig sei hier
insbesondere eine aktive Ansprache (Safer Use, Zahnpflege, Händewaschkampagne, allg. Hy-
giene …)
◼ Tages- bzw. 24-Stunden-Ruhebetten
◼ Freizeitangebote: Kunst (action painting u. a.), Fußballspielen und -turnier, Kickerturnier
◼ Spezifische Ansprache/Öffnungszeiten/Angebote für ältere Konsument*innen ggf. in
Verbindung mit einem Fahrdienst für nicht-mobile Klient*innen
◼ (mehr) 1-Euro-Stellen, um Drogenkonsumierende verstärkt in die Arbeit im Cafébetrieb, in der
Wäschekammer, für die Ansprache von Klient*innen etc. einzubinden.
Beim letzten Treffen des Jahres am 06.12.2022 wurden Bedarfe für Drogenkonsumräume, insbeson-
dere Anforderungen an den geplanten Drogenkonsumraum in Kalk diskutiert. Auch hier wurde deut-
lich, dass Synergien mit dem Angebot von Vision oder – perspektivisch – mit dem eines Drogenkon-
sumraums in Mülhe im genutzt werden sollten. Neben konkreten Anregungen zur Gestaltung des
Drogenkonsumraums (u. a. Möglichkeit zum Ausruhen nach dem Konsumvorgang, genug Platz im
Konsumraum, ausreichend Schließfächer) votierten die Teilnehmenden – angesichts der Beschaffen-
heit der aktuell in Umlauf befindlichen Drogen – für die Möglichkeit einer schnellen Drogenprüfung
(drug checking).
3.3 Weiterentwicklung Planung und Steuerung (inkl. [Fach-]Control-
ling)
FOGS empfahl als Ergebnis der durchgeführten Bestandsaufnahmen und vertiefenden Analysen ein
umfangreiches Maßnahmenpaket: Aufgrund der heterogenen Grundlagen und Formen der Finanzie-
rung verschiedener Angebote (im Bereich der Suchtprävention, der Frühintervention sowie der
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 30
Sucht- und Drogenhilfe i. e. S) über die einzelnen Ämter der Stadt hinweg sollten zukünftig wesent-
liche Aspekte ämter- und behördenübergreifend geregelt und dabei wesentliche Schnittstellen insbe-
sondere zum Jobcenter und zum LVR (Eingliederungshilfe) berücksichtigt werden. An eine zielfüh-
rende Planung, Steuerung und ein (Fach)Controlling der Sucht- und Drogenhilfe sind dabei grund-
sätzlich folgende Anforderungen zu stellen:
◼ Eindeutige Zielbestimmung für Sucht- und Drogenhilfe sowie Auftragsgestaltung und Anforde-
rungen im Rahmen kommunalen Förderungen.11
◼ Alle (städtisch finanzierten/geförderten) Dienste und Einrichtungen von Sucht- und Drogenhilfe
sollen angebotsbezogene Strukturdaten in einheitlicher Weise ausweisen, d. h. einheitliche
Struktur und inhaltliche Dokumentationsstandards der Jahres-, Sach- und Tätigkeitsberichte der
verschiedenen Akteure. Die Strukturdaten sollen geeignet sein, Zieldimensionen abzubilden
bzw. Zielerreichung/Umsetzung von Vorgaben nachzuweisen (bspw. Mehrsprachigkeit, Fortbil-
dung, Öffnungszeiten).
◼ Ebenso sollen Leistungen nach Art und Umfang einheitlich dokumentiert werden, wobei die
Items ebenfalls dazu geeignet sein sollten, inhaltlich relevante Fragen zur Erreichung von Zielen
bzw. (weiter) bestehenden Bedarfen zu beantworten.
◼ Alle (städtisch finanzierten/geförderten) Dienste und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe
sollten die Daten der Klient*innen umfassend und einheitlich mittels des deutschen Kerndaten-
satz Sucht (KDS) dokumentieren. Dabei sollen die Dokumentationen möglichst wenig Missings
aufweisen.12
◼ Die Vorgabe einheitlicher Dokumentationsstandards soll auch hinsichtlich niedrigschwelliger
Angebote (u. a. Notschlafstellen, Kontaktläden, Konsumräume etc.) gelten. Auch für sie sollen
ämterübergreifend definierte Vorgaben entwickelt werden.
◼ Für Planung und Steuerung der Sucht- und Drogenhilfe sowie die Bewertung von Bedarfen soll-
ten perspektivisch (möglichst) auch aussagekräftige Daten von Diensten und Einrichtungen ein-
bezogen werden, die Leistungen von Rehabilitations- bzw. Leistungsträger (u. a. auf Basis von
SGB V, VI, IX und XI) durchführen, vorrangig (qualifizierte) Entzüge und (stationäre) Rehabi-
litationsmaßnahmen für Kölner Klient*innen.
◼ Ergänzend sollen punktuell zielgruppenspezifische und/oder an r elevanten Fragestellungen,
Themen, Bedarfen orientierte schriftliche Erhebungen und qualitative Befragungen/Formate von
Diensten, Einrichtungen sowie von Drogengebrauchenden durchgeführt werden.
◼ Von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung des Hilfesyste ms für sucht - und drogenab-
hängige Personen ist, dass alle relevanten Akteure einbezogen werden. FOGS hat dazu eine Gre-
mienstruktur und ein Procedere vorgeschlagen, das im Kern vorsieht:
- verbindliche Rückkopplung der Sachberichtsdaten mit den Trägern in bilateralen Qualitäts-
gesprächen (jährlich)
- ämterübergreifende Auswertung der Daten (bspw. in der Steuerungsgruppe)
- verbindliche Rückkopplung kölnweiter Daten, Diskussion der Ergebnisse und gemeinsame
Ableitung von Konsequenzen mit den Trägern im Rahmen eines regelmäßig tagenden Gre-
miums (AG Daten).
11 Zum damaligen Zeitpunkt war eine final e städtische Entscheidung über die Ausgestaltung der künftigen Förderprogramme und
deren entsprechende Berücksichtigung in der Dokumentation noch offen.
12 Optimal wäre der Einsatz eines personeneindeutigen, pseudonymisierten Klient *innen-Codes, um die Wege der Inanspruchnahme
der Klientel nach Ort und Hilfeart verfolgen und so Angebote besser planen zu können. Dies wurde jedoch seitens FOGS und
Verantwortlichen in Köln aufgrund der datenschutzrechtlichen Hürden verworfen.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 31
Mithilfe einer derartigen Dokumentationssystematik können nicht nur Planung, Steuerung sowie (Fi-
nanz- und Fach-)Controlling datengestützt erfolgen, sondern auch die im Drogenhilfekonzept for-
mulierten Bedarfe perspektivisch regelmäßig verfolgt bzw. verifiziert werden. Diese Anforderungen
an eine (einheitliche) Datengrundlage und an die Verfahren/Gremienstruktur wurden den Sucht- und
Drogenhilfeträgern im Rahmen der konstituierenden Sitzung der PAG am 20. September 2 020 vor-
gestellt. Um gemeinsam an der Weiterentwicklung der Dokumentationsstandards zu arbeiten, wur-
den im Rahmen dieses Treffens zunächst zwei Unterarbeitskreise (UAK Beratungsstellen und UAK
niedrigschwellige Angebote) initiiert, die später als gemeinsame AG Daten Suchthilfe weiterarbei-
teten.
3.3.1 Weiterentwicklung der Datengrundlagen und Berichterstattung
Als Quintessenz aus Ist -Aufnahme und vertiefenden Bedarfsanalyse n, bei denen wie bereits be-
schrieben deutlich geworden war, dass die offenen Fragen zu Bedarfslagen ohne eine bessere Daten-
lage nicht beantwortet werden können, setzte die Lenkungsgruppe als erste Priorität für die Umset-
zung des Drogenhilfekonzepts die Verbesserung der Datengrundlagen. Nur unter Rückgriff auf va-
lide Daten können zukünftig Bedarfe erfasst und darüber hinaus belastbare Grundlagen für Planung,
Steuerung und (Fach)Controlling bereitgestellt werden. FOGS arbeitete im Folgenden an zwei
Schwerpunkten:
◼ Weiterentwicklung der Dokumentation von Inanspruchnahme der Sucht- und Drogenhilfeange-
bote in Köln unter Verwendung des deutschen Kerndatensatz Sucht zur Schaffung datenbasierter
Planungs- und Steuerungsgrundlagen
◼ Standardisierung des Berichtswesens (Datenbasis und Verfahren) für die Weiterentwicklung des
Finanz- und Fachcontrollings.
Auf Basis der dargestellten Anforderungen und der Lücken bzgl. der bisherigen Dokumentation und
Berichterstattung in der Stadt Köln entwickelte FOGS im Oktober 2020 einen Vorschlag für eine
einheitliche Sachberichtsstruktur sowie verschiedene entsprechende Dokumentations vorlagen und
-instrumente. Erstellt wurden drei spezifische Berichtsvorlagen für Suchtberatung, niedrigschwellige
Angebote und für Notschlafstellen sowie dazugehörig drei angepasste Manuale zu r Nutzung. Auch
im niedrigschwelligen Bereich sollen Mengengerüste und Klient*innen -Daten erhoben und ein ent-
sprechendes Rückmelde- und Planungsprocedere eingeführt werden.
Im Sachbericht sollen künftig sowohl Daten zu Struktur als auch zu Ergebnissen dokumentiert wer-
den, was auch den Anforderungen der parallel entwickelten Förderprogrammlogik des Dezernats V
entspricht. Bei der Entwicklung der Berichtsstruktur wurde sichergestellt, dass Anforderungen so-
wohl zu Bedarfsüberprüfungen aus dem Drogenhilfekonzept als auch zu definierten Zielen (Kultur-
sensibilität, Partizipation, Einbezug von Selbsthilfe …) möglich werden . Im Groben unterteilt sich
der vereinheitlichte Sachbericht dabei in folgende Bereiche:
◼ Strukturdaten (analog KDS-E): U. a. zu Räumlichkeiten , Personal und Qualifikation, ergänzt
um Dimensionen, die im Drogenhilfekonzept benannt wurden, bspw. Kommunikationsformen
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 32
und Kompetenzen zu interkultureller Arbeit, gendersensible Beratung , Selbsthilfe, Partizipa-
tionsformate und Befragungen von Klient*innen in der Einrichtung, Qualitätssicherung etc.
◼ Angebotsdaten (je nach Angebotstyp): Übersicht der vorgehaltenen Angebote (Beratung, Ver-
mittlung, Testung, Streetwork, Verpflegung, Hygiene, Notschlafbetten, Kleiderkammer etc.)
wenn möglich mit Öffnungszeiten, um bspw. eine möglichst umfassende Erreichbarkeit der Hil-
fen abzubilden
◼ Leistungsnutzung (je nach Angebotstyp, insbesondere für den niedrigschwelligen Bereich): Er-
brachte bzw. genutzte Leistungen (um bspw. auch Informationen zu Auslastung zu erhalten ),
darunter bspw. Anzahl Kontaktladenbesuche, Beratungen, ausgegebene Mahlzeiten, Nutzungen
Kleiderkammer, ausgegebene Safer-Use- und Safer-Sex-Utensilien, HIV- und HCV-Tests, Wei-
tervermittlung etc.
◼ Daten zur erreichten Klientel (analog KDS, vor allem für Beratungsstellen, aber auch für die
Klientel, die in niedrigschwelligen Angeboten i. e. S. beraten wird): Erfassung ausgewählter
Merkmale der Klient*innen und ihrer Betre uung (bspw. Vermittlung), um Aussagen zur Errei-
chung bestimmter Zielgruppen (bspw. Personen mit Migrationshintergrund oder zu such tbelas-
teten Familien) treffen zu können.13
◼ Wartelisten/Abweisungsgründe: Zur Erfassung (längerer Wartezeiten) und Inanspruchna hme-
Hürden (bspw. baulich, nach Geschlecht, Alter o. ä.), um Bedarfe identifizieren zu können.
Das Verfahren setzt dabei bezüglich der klient*innenbezogenen Daten (sowie in Teilen der Struktur-
daten) auf die Nutzung des bei dem überwiegenden Teil der Träger eingesetzten KDS und damit die
Vermeidung von Doppelerfassungen/-arbeit. Zugleich bietet die Nutzung der KDS -Basis die Mög-
lichkeit, Kölner Ergebnisse mit denen anderer Großstädte in NRW und Deutschland zu vergleichen.
Für diejenigen Angebote, die über ke in Dokumentationssystem fallbezogener Daten verfügen, ent-
wickelte FOGS ein Instrument zur Erfassung der für die Berichterstattung notwendigen Klient*in-
nen-Daten. In Bezug auf Angaben zu Leistungen/Mengengerüsten insbesondere im niedrigschwelli-
gen Bereich w urde zudem ein Instrument zur laufenden Erfassung der Daten aufgesetzt und den
Sucht- und Drogenhilfeträgern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus stellte FOGS auch ein ange-
passtes Instrument zur Erfassung der Monatsstatistik in Notschlafstellen zur Verfügung.
Die neue Berichtsstruktur ersetzt das bisherige Berichtswesen . Wesentlicher Bestandteil des
(Fach)Controllings sind zudem jährliche ergänzende bilaterale Ziel- und Qualitätsgespräche mit den
einzelnen Sucht- und Drogenhilfeträgern.
Die von FOGS dazu vorgelegten Entwürfe wurden über den Herbst 2020 und Winter 2020/2021 so-
wie im Frühjahr 2021 in mehreren Sitzungen mit den Sucht- und Drogenhilfeträgern14 diskutiert und
in einem Pre-Test erstmalig für die Jahresberichterstattung 2020 (soweit möglich) und weiterhin als
Testlauf für die laufende Dokumentation im Jahr 2021 genutzt. Zur Unterstützung der Umsetzung
wurden für Beratungsstellen, Kontaktläden und Notschlafstellen wie erwähnt je spezifische Manuale
erstellt. Sowohl die Instrumente als auch di e Manuale wurden in der Folge entsprechend der Rück-
meldungen aus den Praxiserfahrungen angepasst. Zum Jahreswechsel 2021/2022 wurden die Vorla-
gen und Instrumente abschließend fertiggestellt, sodass die Berichterstattung für das Jahr 2021 nach
dem neuen Sys tem erfolgen konnte. Für einige Sucht- und Drogenhilfeträger bestanden allerdings
noch Schwierigkeiten in Bezug auf die geforderten angebotsspezifischen Auswertungen auf Basis
der eigenen Dokumentationsroutinen. Zudem steht noch eine landesweite Anpassung der KDS-Kurz-
13 Eine zunächst vorgesehene Erfassung von Sozialraum oder PLZ wurde wieder zurückgezogen.
14 Der UAK Beratungsstellen tagte am 04. November 2020, 15. Dezember 2020 und 03. März .2021, der UAK niedrigschwellige
Angebote am 04. November 2020, 14. Januar 2021 und 14. März 2021. Hinzu kommen ein zusätzlicher Termin zu den Notsch laf-
stellen am 27. April 2021 sowie vorbereitende und klärende Gespräche mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem
Jobcenter.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 33
auswertungen des beauftragen Institut für interdisziplinäre Sucht - und Drogenforschung (ISD) aus,
die auf Anregung der Stadt Köln initiiert werden konnte.
3.3.2 Weiterentwicklung der Planungs- und Steuerungsgremien
Neben den Erkenntnissen aus Bestan dsaufnahme und -analyse sowie den von FOGS in den letzten
Jahren durchgeführten Evaluationsprojekten fußen die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Pla-
nungs- und Steuerungsgremien in der Stadt Köln auch auf einem Vergleich entsprechender Struktu-
ren in an deren Großstädten (vgl. Anhang D). Für Köln wurde im Rahmen der wissenschaftlichen
Begleitung und Evaluation des Drogenhilfekonzepts gemeinsam mit der Lenkungsgruppe eine neue
Gremienstruktur entwickelt (vgl. Abb. 3):
Abb. 3: Vorschlag zur neuen Gremienstruktur Suchthilfe Köln
Steuerungsgremium Suchthilfe der Stadt Köln
Für Koordinierung und Abstimmung von Planung und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe
sowie zu Umsetzung und Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts wurde in der zweiten Phase
der Evaluation die ämter- und behördenübergreifende Steuerungsgruppe Suchthilfe geschaffen. Ent-
sprechend der in der Lenkungsgruppe gemeinsam entwickelten Geschäftsordnung sind in diesem
Gremium Vertreter*innen folgender kommunaler Akteure repräsentiert: Dezernat V – Soziales, Ge-
sundheit und Wohnen, Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport, Gesundheitsamt, Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren, Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie Landschaftsverband Rheinland
(LVR) als Träger der Eingliederungshilfe und überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Jobcenter
Köln als Träger von SGB -II-Maßnahmen inkl . d er Kommunalen Eingliederungsleistungen nach
§ 16a SGB II. Die Steuerungsgruppe ist übergreifend auf die fachliche Abstimmung der Ziele und
Maßnahmen der Suchthilfe der Stadt Köln ausgerichtet. Im Rahmen dieser Zielsetzung sollen die
bestehenden Angebotsstrukturen überprüft und Handlungsbedarfe identifiziert, beraten und bewertet
sowie Handlungsoptionen entwickelt werden. Im Einzelnen kommen dem Gremium folgende Auf-
gaben zu:
Steuerungsgremium
Suchthilfe
(ämterübergreifendes
kommunales
Abstimmungsgremium)
strategische Ziele
Partizipations-
gremium
"der direkte Draht"
Selbstvertretung
und GA
**
* sofern kommunal bzw. zuwendungsfinanziert ** zusätzlich: Instrumente zur Sicherstellung von Beteiligung
Beirat Suchthilfe
Stadt und alle
Träger*
Operationalisierung
Ziele, Diskussion
Daten und
Weiterentwicklung
AG Daten
Suchthilfe
AK
Substitution
Beirat Kinder
suchtbelasteter
Familien
Bspw.: AG
Teilhabe
Weitere
themenbezogene
AGs…
Bspw.: AG
Streetwork
Bspw.: AG
fallbezogene
Vernetzung/Case
Management
AG…
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 34
◼ Beratung und Begleitung der Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts zu einem Suchthilfe-
konzept
◼ Datenbasierte Entscheidungsfindung insbesondere mit Blick auf Mitteilungen und Beschluss-
vorlagen für die politischen Gremien der Stadt Köln
◼ Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit, der Ergebnisse und soweit möglich die Wirkung der An-
gebote und jährlich erbrachten Leistungen der kommunal finanzierten Suchthilfe
◼ Abstimmung der Datengrundlagen im Hinblick auf die Umsetzung der städtischen Fördersyste-
matik und das Controlling der kommunal finanzierten Leistungen.
Das Steuerungsgremium trifft sich i. d. R. zwei Mal im Jahr, bei Bedarf häufiger. Der Vorsitz des
Gremiums wird vom Beigeordneten des Dezernats V, die Geschäftsführung vom Gesundheitsamt
wahrgenommen. Wie in der Geschäftsführung festgelegt, arbeitet das Steuerungsgremium eng mit
dem Beirat Suchthilfe zusammen und prüft und bewertet dessen Empfehlungen.15
Als Unterstützung des Steuerungsgremiums und zur Bearbeitung operativer Aufgaben wird das im
Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung geschaffene Gremium der Lenkungsgruppe (s.o., Abs.
2.2.1) in der mittlerweile erreichten Form weiterarbeiten und sich bei Bedarf zwischen den Steue-
rungsgruppensitzungen treffen.
Beirat Suchthilfe (und Suchtprävention)
Als zweites Gremium wurde der Beirat Suchthilfe als zentrales Gremium für den Austausch zwi-
schen Verwaltung und Suchthilfe- und Suchtpräventionsträgern eingerichtet. Die Konstituierung er-
folgte in der dritten Sitzung der P rojektbegleitenden Arbeitsgruppe (P AG; 11. August 2022) . Mit-
glieder dieses Gremiums, das Suchthilfe und Suchtprävention umfasst, sind Vertreter*innen der für
die Sucht- und Drogenhilfe der Stadt Köln zuständigen Ämter und Behörden , das Jobcenter sowie
die Sucht- und Drogenhilfeträger bzw. ihre entsprechenden Abteilungen und Einrichtungen. Entspre-
chend der gemeinsam zwischen den Mitgliedern verabschiedeten Geschäftsordnung ist der Beirat
Sucht vor allem auf die Beratung aktueller sucht - bzw. fachpolitischer Entwicklungen zur Weiter-
entwicklung des Kölner Hilfesystems für suchgefährdete un d suchtkranke Menschen sowie die Un-
terstützung von Planung und Umsetzung neuer (kommunaler) Angebote ausgerichtet. Darüber hin-
aus ist er für die Förderung des träger- und einrichtungsübergreifenden Austauschs, der Abstimmung
und Kooperation zuständig. Schließlich kommt dem Gremium die fachliche Beratung zu Zielen und
Maßnahmen von Suchtprävention und Suchthilfe in der Stadt Köln zu. Dafür werden gemeinsam
Handlungsbedarfe bzw. -vorschläge identifiziert, beraten und bewertet sowie Handlungsoptionen
entwickelt.
Übergreifend werden vom Beirat Suchthilfe folgende Aufgaben wahrgenommen:
◼ Beratung, Unterstützung und Begleitung des Steuerungsgremiums Suchthilfe der Stadt Köln
◼ Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit, der Ergebnisse und soweit möglich die Wirkung der An-
gebote und jährlich erbrachten Leistungen der kommunal finanzierten Suchthilfe
◼ Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Beirat datenbasiert und greift dabei auf Arbei-
ten aus der AG Daten Suchthilfe zurück.
In der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Beira t Suchthilfe Arbeitsgruppen einrichten bzw.
bestehende Arbeitsgruppen einbinden, stimmt sich in Bezug auf die Datengrundlagen mit der AG
Daten Suchthilfe ab und tauscht sich mit Gremien von Selbsthilfe und Selbstvertretung sowie mit
15 Vgl. zu den einzelnen Punkten die Geschäftsordnung des Steuerungsgremiums Suchthilfe, die am 29. November 2022 in Kraft
getreten ist (Anhang H).
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 35
anderen Gremien/Akteuren aus Suchthilfe und Suchtprävention sowie angrenzenden Arbeitsfeldern
aus.
Der Beirat Suchthilfe trifft sich i. d. R. viermal jährlich. Der Vorsitz des Gremiums wird durch die
Suchtkoordination des Gesundheitsamts wahrgenommen, wo auch die geschäftsführende Stelle des
Beirats Suchthilfe verortet ist. In ihrer Vorsitzfunktion sichert die Suchtkoordination den Informati-
onsfluss zwischen dem Beirat Suchthilfe und dem ämterübergreifenden Steuerungsgremium Sucht-
hilfe.16
AG Daten Suchthilfe
Im Verlauf des Evalua tions- und Begleitungsprozesses zur Umsetzung des Drogenhilfekonzepts
wurde deutlich, wie wichtig eine gute und umfassende Datengrundlage für Planung und Steuerung
eines bedarfsgerechten Sucht- und Drogenhilfesystems bzw. einzelner Angebote ist. Das wird auch
von der Verwaltung der Stadt Köln und den Trägern der Sucht- und Drogenhilfe, der Selbsthilfe und
der Selbstvertretung so gesehen. Diese Datengrundlage sollte aus Sicht von FOGS gemeinsam von
Verwaltung und Trägern erarbeitet und analysiert werden, deshalb wurde die AG Daten Suchthilfe
gegründet.
Ziele des Gremiums sind die Verbesserung der Datengrundlage durch Weiterentwicklung und Qua-
litätssicherung einer einheitlichen Dokumentation, die Weiterentwicklung geeigneter Erfassungsfor-
mate sowie die Nutzung relevanter Daten. Den Daten kommen sowohl eine wichtige Bedeutung für
die zielgruppenbezogene Ausrichtung der bestehenden Angebote als auch für die gemeinsame be-
darfsorientierte Weiterentwicklung des Angebotsspektrums der Sucht- und Drogenhilfe zu.
Die AG Daten Suchthilfe berät den Beirat Suchthilfe und das Steuerungsgremium Suchthilfe in Hin-
blick auf Erfassung, Auswertung und Nutzung der im Drogen - und Suchtbereich der Stadt Köln er-
zeugten angebots- und klient*innenbezogenen Daten mit Fokus auf technische und methodische Fra-
gen. Laut ihrem Selbstverständnis übernimmt die AG Daten Suchthilfe folgende Aufgaben:
◼ Analyse und methodische Bewertung relevanter Daten der Kölner Sucht- und Drogenhilfe; ggf.
auch im Vergleich zu anderen Kommunen, Land und Bund.
◼ Aufbereitung der Daten mit Blick auf die regelmäßige Berichterstellung.
◼ Bearbeitung von datenbezogenen Anfragen für die Planung und Steuerung durch den Beirat
Suchthilfe und das Steuerungsgremium Suchthilfe.
◼ Qualitätssicherung, Schwerpunktsetzung und Weiterentwicklung der Regeldokumentation
◼ Entwicklung von weiteren (zielgruppenbezogenen) Bedarfsanalysen
◼ Einbezug und Sichtung weiterer Daten aus nichtkommunalfinanzierten Angeboten, angrenzen-
den Hilfefeldern und Schnittstellenbereichen.
Mitglieder der AG Daten Suchthilfe können Vertreter*innen von Gesundheitsamt, Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren, Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie von Träger und Einrichtungen kom-
munal finan zierter Suchthilfeangebote , von Selbsthilfe und von Selbstvertretungsorganisationen
werden. Die AG Daten Suchthilfe hat sich in den Jahren 2021 und 2022 je dreimal getroffen und
gemeinsam die Dokumentationsgrundlagen abgestimmt (s.o.) sowie erste Auswertungen diskutiert.
16 Vgl. Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe, die am 1. September 2022 in Kraft getreten ist (Anhang I).
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 36
Partizipationsgremium „der direkte Draht“
Das Partizipationsgremium „der direkte Draht“ wurde gegründet für die Kommunikation mit (ehe-
maligen) Suchtmittelkonsumierenden. Das Gesundheitsamt bekommt damit ein Format, über das es
Betroffenenexpertise direkt einholen und einbeziehen kann. Aktuell fokussiert das Gremium auf sze-
nenahe Drogenkonsumierende. Ziel ist, die Erkenntnisse in die Planungsprozesse, insbesondere des
Gesundheitsamts, einzubeziehen. So wurde am 6.12.2022 über Anforderungen an niedrigschwellige
Angebote – Fokus: der geplante Drogenkonsumraum in Kalk – gesprochen. Das Gremium wird von
JES als Selbstvertretung Drogenkonsumierender und dem Gesundheitsamt getragen. Nach mehreren
Planungstreffen und einer konstituierenden Sitzung am 24. Mai 2022 bei Vision in Kalk wird nun
alle zwei Monate jeweils am ersten Dienstag gerade Monate zu einem Austausch eingeladen.
Das Gesundheitsamt übernimmt in Abstimmung mit JES die Verteilung der Einladungen über einen
Verteiler der Drogenhilfeeinric htungen in Köln. Die Teilnahme ist ohne Anmeldung und anonym
möglich (vgl. Kap. 3.2.4). In jeder Sitzung wird abschließend ein Thema für das nächst e Treffen
abgestimmt, das zu Beginn des nächsten Treffens jedoch auch geändert werden kann. Es wird kein
offizielles Protokoll erstellt, jedoch zum Abschluss der Treffen die Ergebnisse resümiert und festge-
halten. Wer will, macht sich ein Foto vom Flipchart. Nachdem bisher FOGS teilgenommen und die
Ergebnisse in Lenkungsgruppe und Beirat Suchthilfe transportiert hat, sollte dies nun über das Ge-
sundheitsamt sichergestellt werden.
Noch werden die Treffen nicht stark besucht. Hier werden Optimierungsbedarfe hinsichtlich der In-
formation zu den Treffen deutlich sowie bzgl. einer szenenahen und wertschätzenden Gestaltung der
Treffen. Zugleich sollte das Format entweder auch für andere Zielgruppen (bspw. Alkoholabhängige,
jugendliche Suchtmittelkonsumierende, Chemsex-User) geöffnet oder für diese jeweils eigene Foren
ergänzt werden.
4 Zusammenfassende Bewertung und weiterführende Hand-
lungsempfehlungen
Im Jahr 2017 beauftragte der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Drogen-
hilfekonzepts (DHK). Der Prozess sollte wissenschaftlich begleitet werden. Aufgrund von verschie-
denen Verzögerungen wurde die FOGS – Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits-
und Sozialbereich mbH, Köln jedoch erst nach Abschluss des letzten Meilensteinworkshops zur Er-
stellung des DHK zum 1. Juli 2019 beauftragt. Ziel und Auftrag der auf drei Jahre geplanten wissen-
schaftlichen Begleitung und Evaluation konzentrierten sich also auf die Umsetzung des DHK. Zu
Beginn der Arbeit wurde der Auftrag nochmals dahingehend geschärft, dass Planung und Steuerung
der kommunal finanzierten Hilfen im Fokus stehen und es eher um wissenschaftliche Begleitung als
um Evaluation gehen sollte.
FOGS realisierte dann zunächst eine Bestandsaufnahme zu kommunaler Planung und Steueru ng –
über verschiedene Ämter, Dezernate und weitere Stellen (LVR, Jobcenter Köln) hinweg. In der Folge
wurde die Bestandsaufnahme auf die Träger von Sucht - und Drogenhilfen ausgeweitet und die Da-
tengrundlagen analysiert. FOGS untersuchte systematisch, welc he Datenquellen zur Abschätzung
der vielen im DHK offen gebliebenen bedarfsbezogenen Fragen herangezogen werden könnten. Tat-
sächlich waren Planung und Steuerung kaum ausgebildet, valide Planungsgrundlagen fehlten und die
ämterübergreifende Abstimmung verschiedener Hilfen für denselben Personenkreis nur rudimentär
vorhanden. Das Ergebnis verwies auf die Notwendigkeit von Koordinierung, angefangen bei der
Abstimmung von gemeinsam in der Stadt Köln abgestimmten Zielen bzw. einer Operationalisierung
dieser mit Blick auf die Sucht- und Drogenhilfe.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 37
Mittlerweile begrenzten die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie weitere Arbeitsschritte
der wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts ebenso wie die Entwick-
lung kooperativer Arbeitsformen zwischen der Stadt Köln und den Sucht- und Drogenhilfeträgern.
Später band die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine weitere Ressourcen – insbesondere in
den auch für Sucht - und Drogenhilfe relevanten Ämtern . Aufgrund dieser schwierigen Rahmenbe-
dingungen wurde die wissenschaftliche Begleitung (kostenneutral) um sechs Monate verlängert, um
so über Sommer und Herbst 2022 letzte Arbeitsschritte in Präsenz realisieren zu können.
Gleichwohl konnte die wissenschaftliche Begleitung wichtige Maßnahmen in Angriff nehmen und
Ergebnisse erreichen:
◼ Bewertung des Drogenhilfekonzepts und Anregungen zur Weiterentwicklung (Expertise FOGS,
Fachgespräch Suchtkoordination, Trägergespräche)
◼ Bestandsaufnahme zu Planung und Steuerung in Köln (s. o., Gespräche mit verschiedenen Stadt-
verwaltungen und weiteren Leistungsträgern, Sekundäranalyse von Planungsunterlagen und
-verfahren, Gespräche mit Kölner Träger von Sucht- und Drogenhilfe)
◼ Vergleich ausgewählter Strukturdaten aus der Stadt Köln mit anderen deutschen Großstädten
◼ Sekundäranalyse von Daten aus Köln und Durchführung weiterführender Bedarfserhebungen
◼ Erprobung und Umsetzung verschiedener Formate zur Beteiligung der Zielgruppe
◼ Verbesserung der Datenbasis für Planung und Steuerung durch Entwicklung einer kölnweiten
Dokumentationsstruktur über alle Hilfefelder, auch im niedrigschwelligen Bereich
◼ Entwicklung eines neuen städtischen (Fach-)Controllings mit einheitlicher und auf dem Deut-
schen Kerndatensatz Sucht (KDS) basierender Sachberichtsstruktur und eines Procedere für den
Qualitätsdialog mit den Trägern
◼ Initiierung einer neuen Gremienstruktur insbesondere mit Blick auf Planung und Steuerung
◼ Laufende bedarfsbezogene Beratung von Suchtkoordination/Gesundheitsamt zu Fachfragen der
Sucht- und Drogenhilfe, zu Konzeptentwicklung und zur Steuerung des Entwicklungsprozesses.
FOGS implementierte gemeinsam mit dem Gesundheitsamt eine Projektstruktur mit zwei zentralen
Abstimmungs- und Beratungsgremien: der Lenkungsgruppe mit verschiedenen in Sucht - und Dro-
genhilfe involvierten Ämtern/Leistungsträgern (17 Sitzungen) und der Projektbegleitenden Arbeits-
gruppe mit Vertretungen aus Verwaltung und Trägern (3 Sitzungen), ergänzt um zunächst zwei Un-
ter-Arbeitsgruppen zur (Weiter-)Entwicklung von Datengrundlagen für Suchtberatung und für nied-
rigschwellige Hilfen, die schließlich zur AG Daten Sucht zusammengefasst wurde. Diese Gremien
werden nach Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung mit neu justierter Aufgabenstellung wei-
terarbeiten.
Im Folgenden sollen absc hließend die aus der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation abge-
leiteten Handlungsempfehlungen sowie zunächst die zugrundeliegenden Leitlinien zur Weiterent-
wicklung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe dargestellt werden.
4.1 Leitlinien für die Weiterentwicklung der Kölner Sucht- und Dro-
genhilfe
Vorab sei bemerkt, dass der Gegenstand der Untersuchungen auftragsgemäß die Drogenhilfe in der
Stadt Köln war, die Erkenntnisse beziehen sich deshalb vor allem darauf. Gleichwohl zielen die
Empfehlungen darüber hinaus in Richtung einer integrierten Sucht- und Drogenhilfe.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 38
Die Evaluation konnte aufzeigen, dass die Stadt Köln über ein weitgehend differenziertes Hilfesys-
tem für drogenkonsumierende Menschen mit präventiven, niedrigschwelligen, behandlungs- und be-
ratungsbezogenen sowie teilhabeorientierten Angeboten verfügt. Gleichwohl sieht das Evaluations-
team für die Stadt Köln einen mittel - und langfristig (drei bis fünf Jahre) umzusetzenden Nachsteu-
erungs- bzw. Weiterentwicklungsbedarf. Dieser sollte den Masterplan des Dezernats V mit Blick auf
Sucht- und Drogenhilfe konkretisieren und sich insbesondere an folgenden Leitlinien orientieren:
◼ Mittel- und langfristig sollte das vorliegende Drogenhilfekonzept der Stadt Köln sukzessive zu
einem Konzept für alle Menschen mit Suchtgefährdung und suchtbezogenen Problemlagen fort-
geschrieben werden unabhängig von Suchtmittel oder -form – beginnend mit stoffgebundenen
Suchtformen. Dabei sollte der Blick von Prävention über Frühintervention bis Hilfe reichen. Mit
Blick auf die komplexen Hilfe- und Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Sucht- und Dro-
genproblemen sollte in der Stadt Köln künftig ein integrierter Gesamtversorgungsansatz umge-
setzt werden.
◼ Verstärkung einer systematischen Planung und Steuerung von Angeboten und Hilfen sowie des
Ressourceneinsatzes unter Maßgabe der Ziel- und Bedarfsgerechtigkeit sowie der Funktionalität
der Versorgung von Menschen mit Sucht- und Drogenproblemen. Dabei sollten Planung und
Steuerung dezernats-, ämter- und leistungsträgerübergreifend ausgestaltet sein und sich sowohl
auf die Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen (Systemsteuerung) als auch auf die Planung
und Organisation individueller Hilfeprozesse (einzelfallbezogene Steuerung) beziehen.
◼ Intensivierung eines ziel- und datenbasierten sowie konzeptgesteuerten , vorausschauenden
Handelns im Hinblick auf einen bedarfsbezogenen Aus- bzw. Umbau der Suchthilfe insgesamt
und der einzelnen Angebotsbausteine , um dadurch die mit dem Drogenhilfekonzept gesetzten
Ziele kurz-, mittel- und langfristig zu erreichen.
◼ Die Art und Weise der Leistungserbringung der Kölner Suchthilfe (u. a. Ziele, Zielgruppen, Ar-
beitsansätze, Anzahl und Angebotsspektrum der Hilfen, Basis- und weiterführende Qualifikati-
onen der Mitarbeiter*innen etc.) sollte dem aktuellen Stand der Fachlichkeit entsprechen, d. h.
basierend auf Zielen, Leitlinien und (Qualitäts-)Standards. Die Angebote sollten z. B. auf (mög-
lichst) frühe Intervention, Ressourcenorientierung, Selbst - vor Fremdhilfe usw. ausgerichtet
sein. Zudem sollte angesichts der herausgehobenen Bedeutung, die das Drogenhilfekonzept der
Motivierenden Gesprächsführung zumisst, dem Transtheoretisches Modell 17 bzw. der Motivie-
renden Gesprächsführung18 dabei ein besonderer Stellenwert zukommen und dazu explizit Fach-
lichkeit und Umsetzung gefördert werden.
◼ Sucht- und Drogenhilfen sollten personenzentriert erfolgen und eine umfassende Teilhabe von
Menschen mit Sucht - und Drogenproblemen sicherstellen, die sowohl die Ermöglichung von
Eigenverantwortung und Selbstbes timmung als auch die volle und wirksame gesellschaftliche
Teilhabe in allen Lebensbereichen beinhaltet (vgl. dazu insbesondere die Vorgaben des Bundes-
teilhabegesetz/SGB IX).
◼ Insgesamt sollte die Ziel- und praxisorientierte Verknüpfung der im Suchthilfesystem handeln-
den Leistungsträger, Einrichtungen, Dienste und Berufsgruppen verstärkt sowie die Zusammen-
arbeit unter diesen Akteuren und mit Betroffenen und deren Angehörigen intensiviert werden.
◼ Künftig sollte mit Blick auf eine personenzentrier te Hilfeerbringung systematisch eine enge
(fallbezogene und institutionelle) Kooperation der Dienste und Einrichtungen der Suchthilfe mit
Leistungsanbietern angrenzender Versorgungssektoren (vorrangig der Jugendhilfe, der sozial-
psychiatrischen Versorgung, der Wohnungslosenhilfe und dem Jobcenter), der Selbsthilfe und
17 Vgl. Prochaska, J.O., Velicer, W.F., DiClemente, C.C. et al. (1988). Measuring processes of change: applications to the cessation
of smoking. Journal of Consulting and Clinical Psychology. 56: 520-528.
18 Vgl. Miller, W.R. & Rollnick, S. (2015). Motivierende Gesprächsführung: Motivational Interviewing. 3. Auflage des Standardwerks
in Deutsch. Freiburg i. Br.: Lambertus.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 39
der Selbstvertretung sowie verschiedener Rehabilitations- und Leistungsträger entwickelt wer-
den, um so „Hilfen wie aus einer Hand“ umzusetzen.
◼ Perspektivisch sollte sowohl auf der Angebots - als auch auf der Hilfesystem-Ebene Wirkungs-
orientierung eine größere Bedeutung zukommen: Welche Ziele sind vorrangig? Und werden
sowohl vom Hilfesystem als auch im Einzelfall die intendierten Ziele erreicht? Mit welchen
Ressourcen bzw. auf welchen Wegen? Wie lässt sich Zielerreichung optimieren? Um derartige
Fragen zu beantworten, müssen in der Stadt Köln in den nächsten Jahren nach und nach die
organisatorischen, personellen und datenbezogenen Voraussetzungen sowohl im Gesundheits-
amt (als dem für die Sucht - und Drogenhilfe vorrangig zuständigen Amt) und in anderen Ver-
waltungen als auch bei Trägern und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe geschaffen wer-
den.
◼ Im Bereich der Sucht - und Drogenhilfe sollten verstärkt Formen und Möglichkeiten der Parti-
zipation, M itwirkung bzw. Mitbestimmung Betroffener ein größerer Stellenwert eingeräumt
werden. Dabei geht es sowohl um Selbstvertretung im Rahmen kommunaler Planung und Steu-
erung (und der dazu bestehenden Gremien), als auch um den Einbezug von Betroffenenexpertise
bei der Planung und Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen.
Diese Leitlinien sollten als ein fachlicher Bezugsrahmen für die kurz -, mittel- bis langfristig vorzu-
nehmende Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen im Bereich der Sucht -
und Drogenhilfe sowie der Hilfen angrenzender Versorgungsbereiche dienen. Darüber hinaus sollten
die Leitlinien auch als Eckpunkte einer handlungsfeld- und zielgruppenübergreifenden (integrierten)
kommunalen Planung und Steuerung der Stadt Köln berücksichtigt werden.
4.2 Schaffung von Steuerungs- und Planungsgremien
Im Verlauf der zweiten Phase der Evaluation wurden mehrere Gremien geschaffen, die die Planung
und Steuerung der Kölner Sucht- und Drogenhilfe sowie die Einbeziehung der Betroffenen in diese
Prozesse – im Sinne der dargestellten Leitlinien – neu ausrichten bzw. strukturieren sollen. Aus Sicht
des Evaluationsteams sollten diese neu geschaffenen Planungs- und Steuerungsgremien – in der or-
ganisatorischen und fachlichen Zuständigkeit des Gesundheitsamts – entsprechend der ihnen zuge-
wiesenen Funktionen/Aufgaben „mit Leben gefüllt werden“ und – wenn erforderlich – nach und nach
in ihren Aufgaben fortentwickelt werden. D. h.:
◼ ämter- und behördenübergreifendes Steuerungsgremium Suchthilfe (kommunale Akteure/Leis-
tungsträger): Zur fachlichen Abstimmung (strategischer) Ziele und Maßnahmen hinsichtlich der
Weiterentwicklung bzw. Neuausrichtung der Kölner Sucht - und Drogenhilfe sowie als Verbin-
dung in/zur Berichterstattung an die Politik. Mit Blick auf eine notwendige operative Unterstüt-
zung dieses Gremiums rät FOGS dazu, die im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung im-
plementierte Lenkungsgruppe mit Vertretungen aller involvierten Kölner Ämter sowie Jobcenter
Köln und LVR weiterzuführen.
◼ Beirat Suchthilfe (kommunale Akteure und Sucht-/Drogenhilfeträger): Fachliche Beratung zu
(strategischen) Zielen und Maßnahmen im Bereich von Suchtprävention, Frühintervention ,
Sucht- und Drogenhilfe sowie Beratung, Begleitung und Unterstützung des Steuerungsgremi-
ums Suchthilfe. Der Beirat Suchthilfe sollte die Fach- und Praxisexpertise in der Stadt bündeln
und systematisch die Arbeit bestehender und neu zu schaffender Arbeitsgruppen im Suchtbe-
reich in den Blick nehmen bzw. Einbeziehen ( bspw. Dienstagsrunde, AG Substitution). Dies
könnte bspw. durch eine Verankerung fester Tagesordnungspunkte in den Beiratssitzungen er-
folgen. Angeraten wird zudem, Beiratsmitgliedern feste Zuständigkeiten für bestimmte Gremien
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 40
zuzuordnen – ggf. arbeiten sie sowieso dort mit. „Zuständig“ bedeutet dabei, dass das Beirats-
mitglied sicherstellt, im Beirat über die Arbeit des Gremiums berichten zu können und umge-
kehrt das Gremium über Entwicklungen im Beirat zu informieren.
◼ AG Daten Suchthilfe (kommunale Akteure und Sucht-/Drogenhilfeträger): neu implementierte
und herausgehoben wichtige Arbeitsgruppe im Kontext des Aufbaus Planungsgrundlagen; Be-
ratungsfunktion in Bezug auf Erfassung, Auswertung, Interpretation und Nutzung der im Sucht-
und Drogenbereich der Stadt Köln erzeugten struktur -, angebots- und klient*innenbezogenen
Daten mit Fokus auf technischen und methodischen Fragen sowie der Weiterentwicklung des
Hilfesystems und der Anpassung auf je spezifische Fragestellungen.
◼ Partizipationsgremium „der direkte Draht“ (Suchtkoordination und Drogengebrauchende): Di-
rekte Einbeziehung der Expertise und der Bedarfe Betroffener in Planung und Weiterentwick-
lung von Angeboten und Hilfen im Sucht- und Drogenhilfebereich. Aktuell auf szenenahen Dro-
genkonsum fokussiert, perspektivisch um andere Zielgruppen zu erweitern bzw. Schaffung er-
gänzender Foren.
4.3 Verbesserung der Datengrundlagen und der Berichtstruktur
Für eine zielführende Umsetzung kommunaler Planung, Steuerung und eines angebotsbezogenen
(Fach-)Controllings müssen – wie die Erfahrungen in anderen Großstädten zeigen – neben dafür
zuständigen Gremien (s. o.) vor allem folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
◼ Schaffung aussagekräftiger Datengrundlagen
◼ einheitliche Dokumentation von
- Strukturdaten
- Angebotsdaten
- Daten zur Nutzung von Leistungen (nach Umfang und Art)
- Daten zu den erreichten Klient*innen (analog KDS) von Beratungsstellen und niedrig -
schwelligen Angeboten
◼ einheitliche Erfassung von Inanspruchnahmehürden und ggf. von (längeren) Wartezeiten
◼ (ergänzend) schriftliche Erhebungen/qualitative Befragungen zu spezifischen Fragestellungen
◼ einheitlich strukturierte Sachberichte der Dienste und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe.
FOGS hat im Rahmen der Evaluation – gemeinsam mit Trägern und Einrichtungen der Sucht - und
Drogenhilfe – zum einen eine einheitliche Struktur für die Erstellung der Sachberichte entwickelt,
die das bisherige Berichtswesen ablöst. Zum anderen wurde sowohl ein einheitliches Item -Set für
die Erfassung der Nutzer*innen niedrigschwelliger Hilfen als auch – anknüpfend an den KDS – für
Klient*innen der Beratungsstellen abgestimmt. Die hierüber erfassten Daten sind dann jeweils Ge-
genstand der von den Trägern und Einrichtungen der Sucht - und Drogenhilfe zu erstellenden Sach-
berichte. Im Zeitraum 2020 bis 2021 wurden die neue Struktur der Sachberichte als auch die Doku-
mentationsinstrumente erprobt.
Die Erfahrungen müssen nun – unter Berücksichtigung der (Daten-)Rechtslage – gemeinsam mit den
Trägern und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe mit Blick auf ggf. erforderliche Modifikati-
onen und Ergänzungen erörtert werden.
Hierzu schlägt FOGS folgendes Prozedere vor:
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 41
◼ ämter- und behördenübergreifende Diskussion der ausgewerteten kölnweiten Daten mit Blick
auf die Weiterentwicklung des Hilfesystems für sucht- und drogenabhängige Personen (im Steu-
erungsgremium Suchthilfe und im Beirat Suchthilfe)
◼ verbindliche Rückkopplung und Diskussion der Sachberichtsdaten mit den Trägern und Einrich-
tungen der Sucht- und Drogenhilfe in bilateralen Qualitätsgesprächen mit Zielbestimmung für
das nächste Jahr (jährlich)
◼ verbindliche Rückkopplung kölnweiter Daten, Diskussion der Ergebnisse und Ableitung von
Konsequenzen gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen der Sucht - und Drogenhilfe so-
wie den beteiligten Ämtern im Rahmen der regelmäßig tagenden AG Daten Suchthilfe.
Im Rahmen dieser Verfahrensschritte können nicht nur Planung, Steuerung und (Fach)Controlling
datengestützt erfolgen, sondern auch die im Drogenhilfekonzept formulierten Bedarfe perspektivisch
regelmäßig verfolgt bzw. verifiziert werden. Zukünftig sollten die Möglichkeiten ausgebaut und so
auch Daten zu Leistungen der Eingliederungshilfe und des SGB II für den Personenkreis einbezogen
werden – insbesondere hinsichtlich sozialraumbezogener Planung.
4.4 Weiterentwicklung bestehender und Schaffung neuer Angebote
Im Rahmen der Evaluation des Drogenhilfekonzepts bzw. im Vergleich zu Hilfesystemen im Sucht-
und Drogenbereich anderer Großstädte geht es in Köln aufgrund des vorhandenen differenzierten
Hilfeangebots kaum um die Schaffung neuer Angebote. Gleichwohl ergeben sich Hinweise, die für
einen stärkeren Ausbau niedrigschwelliger Angebote sprechen sowie vor allem Anregungen zur mit-
telfristigen inhaltlich-konzeptionellen Weiterentwicklung bestehender Angebote und Hil fen für
sucht- und drogenabhängige Personen in der Stadt Köln:
◼ Weiterer Ausbau der Drogenkonsumräume bzw. -plätze (über die zuletzt ausgeweiteten Kapa-
zitäten hinaus) und deutliche Ausweitung der derzeit bestehenden Öffnungszeiten
◼ Erweiterung niedrigschwelliger Kontaktläden und der Drogenkonsumräume um eine dezidiert
gesundheitsprophylaktische Ausrichtung und medizinisch -pflegerisch-psychiatrische Versor-
gungselemente (u. a. Zahnpflege- und Händewasch-Programme, HIV- und HCV-Prophylaxe,
Wundversorgung) sowie qualifizierter Sozialarbeit
◼ Schaffung von neuen und Ausweitung von bestehenden Aufenthaltsmöglichkeiten inkl. Tages -
bzw. 24-Stunden-Ruhebetten, mit spezifischen Angeboten/Zeiten für Frauen bzw. für Ältere
◼ Auf-/Ausbau von pflegerischen Angeboten für ältere, pflegebedürftige suchtkranke Personen –
ob als eigene Einrichtung oder Krankenwohnung (temporär oder längerfristig; vgl. hierzu z. B.
das vom Sozialamt geförderte Projekt Sen[i]ora) oder als ambulante Dienste (aufsuchend im
Wohnraum oder im Rahmen von Kontaktläden u. ä.) sowie durch Kooperation mit und Sensibi-
lisierung von bestehenden Pflegeeinrichtungen für diesen Personenkreis
◼ Konzeptionelle Anpassungen vorhandener Krankenwohnungen und Notschlafstellen (stärker
niedrigschwellige Orientierung bspw. durch weniger strikte Regeln, flexiblere Öffnungszeiten
und ggf. separate Angebote für Frauen)
◼ Ausweitung niedrigschwelliger Tagesstruktur- und Beschäftigungsangebote – vor allem offene
und voraussetzungslose Angebote bzw. entsprechend e konzeptionelle Anpassungen. Ggf. stär-
kere Nutzung von Zuverdienst-Angeboten des LVR
◼ Weiterentwicklung von Aufgabenprofil und Qualitätsstandards der Psychosozialen Begleitung
(PSB) (in Richtung Case Management mit Übernahme von Kontakt- und Prozessverantwortung)
– in Abstimmung mit bzw. Abgrenzung zu Ambulant Betreutem Wohnen.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 42
Für die Weiterentwicklung der Hilfen wird angeraten, neben einer verstärkten Nutzung von Daten
(s. o.) weiter (wie im Rahmen der wiss enschaftlichen Begleitung erprobt) fallbasierte Analyse- und
Entwicklungsformate einzusetzen, z. B. das Konzept der Produktionsnetzwerkentwicklung19.
4.5 Verbesserung der fallbezogenen Kooperation und der Qualität
der Hilfeerbringung
Die Evaluation zeigte auf, dass oftmals viele Hilfen/Angebote an einem Fall beteiligt sind – jedoch
ohne ausreichende Abstimmung und Koordination. Mit dem Ziel eines effizienteren Ressourcenein-
satz und zur Optimierung der klient*innenbezogenen Betreuungsergebnisse wird deshalb eine Ent-
wicklungs- und Qualitätsoffensive empfohlen mit folgenden Elementen:
◼ Stärkere fachliche Verknüpfung insbesondere von Angeboten der Jugend- und Wohnungslosen-
hilfe, der Beschäftigungsförderung, der Eingliederungshilfe sowie der Sozialpsychiatrie mit der
Sucht- und Drogenhilfe
◼ Erarbeitung von Qualitätsstandards zur Verbesserung fallbezogener Zusammenarbeit innerhalb
und zwischen den Diensten und Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe sowie mit Leistungs-
anbietern angrenzender Versorgungsbereiche. Anzuraten ist der Aufbau von Case-Management-
Kompetenz in den Diensten und Einrichtungen sowie der Festlegung von Verfahren zur Defini-
tion/Übertragung von Fallkoordinierungs- bzw. Fallführungsaufgaben im Gesamtsystem. Ange-
sichts fehlender sozialrechtlicher Vorgaben zu leistungsträgerübergreifender Fallführung muss
es hierbei um fachliche definierte und gemeinsam entwickelte Verfahren zur Mandatierung und
zur Umsetzung von Fallführung gehen, auf die alle Beteiligten sich diesseits gesetzlicher Vor-
gaben einigen. Der Stadt Köln kommt dabei eine bedeutende Rolle für die Steuerung von Kom-
petenzaufbau, bei der Implementierung und der Überprüfung der Umsetzung zu.
◼ Wie bzgl. fallbezogener Koordination gilt auch mit Blick auf andere Aspekte von Fachlichkeit,
dass hierzu gezielt Kompetenzen über Fort - und Weiterbildung zu fördern und die Implemen-
tierung zu überprüfen. Vorrangig zu nennen ist hier bspw. Motivational Interviewing als hand-
lungsleitendes Prinzip des Drogenhilfekonzepts und fachlicher gebotener Standard sowie von
Kompetenz für eine partizipative Hilfegestaltung.
4.6 Partizipation für die künftige Ausrichtung der Sucht- und Dro-
genhilfe
Insgesamt hat die Evaluation gezeigt, dass sucht - und drogenabhängige Personen verstärkt in die
Erfassung des aktuellen und künftigen Hilfe - und Unterstützungsbedarfs sowie die Bewertung der
bestehenden Angebote einbezogen werden sollten. Sowohl der Verwaltung als auch den Trägern und
Einrichtungen der Sucht - und Drogenhilfe wird deshalb empfohlen, Zielgruppenpartizipation wei-
terzuentwickeln. Als gutes Beispiel kann hier auf den im Sommer 2022 implementierten Kund*in-
nen-Beirat im Jobcenter Köln 20 sowie die den Teilhabebeirat im Bereich Wohnungslosigkeit21 ver-
wiesen werden.
Hierzu sollten Kompetenzen aufgebaut und – wie in der Evaluation von FOGS bereits mit szenena-
hen Drogenkonsumierenden erprobt – regelhaft partizipative Formate mit Betroffenen durchgeführt
19 Vgl. Reis, C., et al (2016). Produktionsnetzwerke in der lokalen Sozial - und Arbeitsmarktpolitik. Aufbau kooperativer Struktur en
und Weiterentwicklung sozialer Dienstleistungen am Beispiel des SGB II. Band 11 der Schriftenreihe des ISR. Frankfurt: Fachhoch-
schulverlag.
20 Vgl. https://www.jobcenterkoeln.de/kundinnenbeirat/.
21 Vgl. https://www.stadt-koeln.de/artikel/72027/index.html.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 43
werden. Verschiedene Gruppen s uchtgefährdeter und -kranker Personen bzw. ihre Selbstvertretun-
gen sollten in die Planung neuer Angebote einbezogen werden – bspw. im Rahmen des Beirats Sucht-
hilfe oder per Partizipationsgremium („Der direkte Draht“). Denkbar sind zudem Szenebefragungen
und Expert*innengespräche.
Auf Einrichtungsebene sollte die Beteiligung der Nutzer*innen (über Zufriedenheitsbefragungen,
Klient*innen-Beiräte, gemeinsame Projektgruppen o. ä.) an Qualitätssicherung und Weiterentwick-
lung der Hilfen systematisch verankert werden. Dieses Ziel sollte sich als Qualitätsmerkmal in den
Förderprogrammen oder Zielvereinbarungen finden. Per Sachbericht sollte die Umsetzung dokumen-
tiert und in den jährlichen Qualitätsgesprächen thematisiert werden. Ein unabhängiges Beschwerde-
management für Nutzer*innen bei Träger und auf Stadtebene ergänzt diese Möglichkeiten.
4.7 Entstigmatisierung
Die erprobten Partizipationsformate verweisen auf die große Bedeutung des Themas Respekt und
(Ent-)Stigmatisierung für die Zielgruppe. Hier sieht FOGS auch in Hinblick auf die Förderung einer
inklusiven und diskriminierungsfreien Stad tgesellschaft in Köln gesamtstädtisch Handlungsbedarf.
Dezernate, Ämter und Suchtkoordination sollten dem Thema explizit Beachtung schenken, bspw.
durch die Initiierung einer entsprechenden Öffentlichkeits-Initiative zu Verständigung und Akzep-
tanz bezüglich der Lebenssituation von suchtkranken/drogengebrauchenden Menschen (vergleichbar
auch mit der aktuellen Entwicklung im Bereich Wohnungslosigkeit). Zu denken ist dabei bspw. an
Plakataktionen oder Social -Media-Kampagnen. Interessante Möglichkeiten bieten a uch inklusive
Kulturprojekte, wie bspw. Drugland im Rahmen des Sommerblut -Festivals. Schließlich dürfte auch
die Beteiligung von Betroffenen( -Vertretungen) an Regelgremien Wahrnehmung, Verstehen und
Akzeptanz steigern (s. o.).
4.8 Künftige Aufgaben und personelle Ausstattung des Gesund-
heitsamts im Bereich der Steuerung und Planung von Sucht- und
Drogenhilfe
Aus der und für die Umsetzung der o. g. Handlungsempfehlungen in Bezug auf Planung, Steuerung
und (Fach)Controlling ergeben sich für Suchtkoordination und -planung im Gesundheitsamt deutlich
mehr und aufwändigere sowie z. T. neue Aufgaben:
◼ Bewertung der Ergebnisse der Evaluation sowie Priorisierung der umzusetzenden Handlungs-
empfehlungen (gemeinsam mit den relevanten Gremien, insbesondere der bisherigen Lenkungs-
gruppe)
◼ verstärkte Abstimmung mit angrenzenden Hilfefeldern in unterschiedlichen Ämtern, insbeson-
dere Förderung von systematischen Bezügen zwischen Suchtprävention, Frühintervention und
Suchthilfe
◼ Geschäftsführung, Organisation und Protokollierung des Steuerungsgremiums Suchthilfe
◼ Organisation der weiterzuführenden Lenkungsgruppe und Ergebnissicherung
◼ Geschäftsführung, Vor- und Nachbereitung, Moderation, Protokollierung des Beirats Suchthilfe
◼ Geschäftsführung, Vor- und Nachbereitung, Moderation, Protokollierung AG Daten Suchthilfe
◼ Begleitung des Partizipationsgremiums „Der direkte Draht“ und ggf. Initiierung weiterer Parti-
zipationsformate
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 44
◼ Implementierung und Entgegennahme sowie Auswertung von Verwendungsnachweisen und
Sachberichten der Träger, Rückkopplung und Disku ssion der Ergebnisse mit den Trägern und
Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe in bilateralen Qualitätsgesprächen (jährlich) mit Ziel-
vereinbarungen
◼ fachliche Weiterentwicklung der bestehenden Angebote, u. a. durch entsprechende Ausgestal-
tung der Förderp rogramme, Förderung von Vernetzung, einrichtungsübergreifenden Abstim-
mungstools, Initiierung von Fortbildungen etc.
◼ Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Förderprogramme im Bereich der Suchthilfe
◼ Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts in ein integriertes Suchtkonzept, Kooperation mit
der Gesundheitsberichterstattung bezüglich der Suchtberichterstattung
◼ Konzeptionelle Entwicklung und Implementierung neuer Angebote/Strategien sowie deren
fachliche Begleitung, besonders in der Implementierungsphase (wie bspw. bzgl. der Kontrollier-
ten Abgabe von Cannabis oder veränderter Drogenkonsummuster – aktuell z. B. durch den zu-
nehmenden Crack-Konsum)
◼ Netzwerkarbeit, Kontaktpflege und Austausch mit den Kölner Sucht - und Drogenhilfeträgern
und ihren Einrichtungen, den Suchtkoordinator*innen im Rheinland/in NRW/der Großstädte in
Deutschland sowie mit Selbsthilfe/Selbstvertretung
◼ Beteiligung am Fachdiskurs
◼ Öffentlichkeitsarbeit und Initiierung/Unterstützung von Maßnahmen/Aktionen zur Entstigmati-
sierung
Hinter diesen Aufgaben stehen in der Regel aufwändige Vor - und Nachbereitungen. Auch für Fort-
bildungen und die Beteiligung am Fachdiskurs, bspw. durch Kongressteilnahmen u. ä. sind Ressour-
cen notwendig.
Wie die Evaluation und die Vergleiche mit anderen Großstädten zeigen, ist die Kölner Suchtkoordi-
nation schon im IST personell deutlich unterausgestattet. Gegenwärtig reichen die personellen Ka-
pazitäten im Bereich Suchtkoordination und -planung definitiv nicht dazu aus, um die bisherigen
sowie die genannten zusätzlichen Aufgaben durchzuführen. Nach einer überschlägigen Berechnung
der FOGS sowie dem Vergleich mit anderen Bemessungen zu Gesundheits -, Sozial- oder Integrati-
onsplanung sollten kurzfristig mindestens drei weitere Fachstellen eingerichtet und mit geeignetem
Personal besetzt werden (bspw. aus Sozialwissenschaften, Public Health). Ergänzend sind Kapazitä-
ten für unterstützende Sachbearbeitung vorzuhalten.22
Die wissenschaftliche Begleitung von FOGS fokussierte auftragsgemäß auf Sucht- und Drogenhilfe
im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts. Gleichwohl gilt, dass die geschilderten Anforderun-
gen ebenso für den Bereich Suchtprävention gelten und auch hier entsprechende Ressourcen ge-
baucht werden. Perspektivisch sollten Suchtprävention und Suchtkoordination in einer H and oder
zumindest in enger Kooperation gestaltet werden.
Perspektivisch sollten Aufgabenspektrum und Personalausstattung überprüft und dann ggf. nachge-
steuert werden.
22 Vgl. dazu auch den Personalrahmen für Gesundheitsämt er des Landes Baden -Württemberg insbesondere in Bezug auf die Durch-
führung von Gesundheitsberichterstattung durch die Gesundheitsämter, der weit über die von FOGS vorgeschlagene Personalaus-
weitung hinausgeht.
Wiss. Begleitung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts Köln – Abschlussbericht 01/2023 45
Anhang
Anhang A: Präsentation Lenkungsgruppe vom 19.11.2019
Anhang B: Präsentation Lenkungsgruppe vom 01.04.2020
Anhang C: Auswertung Sekundäranalyse
Anhang D: Städtevergleich Planung und Steuerung
Anhang E: Präsentation Lenkungsgruppe vom 17.11.2020
Anhang F: Dokumentation Partizipatives Mapping
Anhang G: Dokumentation Situationsanalyse Teilhabe (Fallrekonstruktionen)
Anhang H: Geschäftsordnung Steuerungsgremium Suchthilfe
Anhang I: Geschäftsordnung Beirat Suchthilfe
Anhang A – Lenkungsgruppe vom 19.11.2019
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der
Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln
Gesundheitsamt Köln
am 19. November 2019
Hans Oliva, Miriam Martin und Martina Schu
Gesellschaft für Forschung und Beratung
im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 1
TOP
Aktueller Stand in der Stadt Köln
Aktueller Stand Evaluation
Arbeitsschritte, Grundlagen und Bewertungsdimensionen der
Bestandsaufnahme
Erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme
Fokus Planung und Steuerung
Beispielhafte weitere Ergebnisse
Nächste Schritte: Prioritäre Punkte der Umsetzung DHK und
Evaluation sowie Einbeziehung Träger/Konstituierung PAG
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 2
Arbeitsschritte/Elemente der Untersuchung
Partizipativer Einbezug von Trägern
und Selbstvertretung/-hilfe
Kontinuierlich enge Abstimmung mit dem Auftraggeber
Start
und
Fachge-
spräch
Bestands-
aufnahme
Ziel-
katalog
Prozess-
begleitung
Evalua-
tion
Bericht und
Handlungs-
empfeh-
lungen
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 3
Bisherige Aktivitäten
Von Juli bis November 2019 wurden von FOGS folgende Aktivitäten umgesetzt:
Klärung des Auftrags (inkl. Gegenstand und Vorgehen)
Teilnahme an und Dokumentation des Fachgesprächs
Konstituierung, inhaltliche Vorbereitung und Teilnahme an der ersten Sitzung
der Lenkungsgruppe
Vorstellung in der Dienstagsrunde und PSAG AK Sucht
Erstgespräche mit kommunalen Akteuren
Sammlung, Sichtung und Auswertung der bisher vorliegenden Unterlagen für
die Sekundäranalyse
Ergänzende standardisierte Abfrage relevanter Daten beim Jobcenter, dem
Gesundheitsamt, dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem Amt für
Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln
Protokollierung und Auswertung der Erstgespräche
Inhaltliche Vorbereitung der zweiten Sitzung der Lenkungsgruppe
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 4
Bestandsaufnahme – Sekundäranalyse
Grundlagen in Form von… Liegt vor:
Leistungsdaten sowie Jahresberichte ~ nicht strukturiert; JB SKF, SKM und Vision 2016-2018,
Aidshilfe und Blaues Kreuz 2018, Tätigkeitsberichte
Drogenhilfe 2018; sowie umfangreichere Infos vom ASC
Finanzdaten ~ nicht strukturiert und für gesamte Zielgruppe bzw.
trennscharf zu anderen Beriechen (bspw. Prävention)
Unterlagen der Planung, Koordination und Steuerung ~ Leistungsvereinbarungen aus dem Sozialamt sowie
Ziel- und Leistungsvereinbarungen aus dem Jugendamt
Protokolle der Planungs-, Vernetzungs- und
Steuerungsgremien
~ Protokolle Dienstagsrunde 2016-2018
Dokumente, Papiere und Beschlüsse der Stadt Köln ~ aus Ratsinfosystem (DKR und DHK)
ggf. vorliegende Studien und Forschungsberichte ~ Ergebnisse/Synopse Szenebefragung
Daten zur Epidemiologie X
Daten zu weiteren sucht- und drogenbezogenen Merkmalen Statistik DKR, Notschlafstellen, MMD
Daten von Polizei und Strafverfolgungsstatistik ✔ Kriminalstatistik
Sozial- und Gesundheitsberichterstattung ~ Suchtbericht 2016, KDS-K 2016-2018
Weitere Statistiken (ÖGD, …) ~ KH-Statistik
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 5
Bestandsaufnahme – Ämterabfrage
Anknüpfend an erste Ergebnisse der Sekundäranalyse wurden im September
2019 beim Jobcenter, dem Amt für Soziales, Arbeit und Soziales sowie dem Amt
für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln folgende Daten/Informationen
standardisiert abgefragt:
Form/Art und Höhe der Finanzierung/Förderung von Hilfen/Angeboten des Amtes im
Bereich der Hilfen für (auch) drogenabhängige Personen
Anzahl der (auch) drogenabhängigen Personen, die Leistungsansprüche haben und die
Leistungen durch das jeweilige Amt beziehen
Einrichtungen der Drogenhilfe, die durch das jeweilige Amt finanzierte/geförderte
Leistungen (personenbezogene Ansprüche) erbringen oder institutionell gefördert werden
Steuerungs- bzw. Controllingansatz des jeweiligen Amtes im Hinblick auf
Leistungen/Angebote für Drogenabhängige (inkl. Instrumente)
Planung der Hilfen/Angebote für (auch) drogenabhängige Personen
Gremien/Arbeitsgruppen, in denen es um die Steuerung und Planung von
Angeboten/Hilfen für drogenabhängige Personen geht
Abstimmung der Planung von Hilfen für drogenabhängige Personen mit anderen
städtischen Stellen
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 6
Bestandsaufnahme – Bewertung der vorliegenden
Unterlagen
zur Verfügung gestellt wurden nur teilweise bzw. unvollständige Unterlagen
und Daten
die Ämterabfrage verlief schleppend: bis Ende September reichte nur das
Jobcenter Angaben und Materialien ein, am 15.11. wurden Daten und
Unterlagen aus dem Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie dem Amt für
Soziales, Arbeit und Senioren eingereicht. Aus dem Gesundheitsamt fehlen
weiterhin Angaben und Materialien.*
*Nachtrag: wurden inzwischen eingereicht
keine vollständigen Daten (bspw. zu Anzahl Plätze bzw. Nutzer*innen) über
das gesamte Hilfesystem für drogenabhängige Menschen in Köln bzw. zum
Umfang der Nutzung von Hilfen durch Drogenabhängige
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 7
Bestandsaufnahme – Erstgespräche
zwischen Juli und November folgende (leitfadengestützte) Erstgespräche:
Dezernat V – Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen:
Herr Prof. Dr. Rau und Herr Schlanstedt
Gesundheitsamt:
Herr Dr. Nießen
Frau Brünner und Frau Dr. Bokhof
Herr Richter (Finanzen)
Herr Lehmann (ASC)
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren: Frau July
Amt für öffentliche Ordnung: Frau Rothe
Amt für Kinder, Jugend und Familie: Frau Baars und Herr Bathen
Jobcenter: Frau Kuna
LVR:
Herr Dr. Schartmann und Frau von Berg
Geplant: Herr Peters, Herr Zimmermann, Frau Schmieder
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 8
Bestandsaufnahme – Themen der Erstgespräche
Eigener Beitrag im Bereich Drogenhilfeangebote bzw. Schnittstellen
Steuerungs-, Controlling- und Planungsansatz der Stadt Köln im Bereich der
Drogenhilfe
Ziele/Leitlinien von Steuerung, Controlling und Planung
Instrumente von Steuerung, Controlling und Planung
(Daten-)Grundlagen des Steuerungs-, Controlling- und Planungsansatzes
Art, Funktion und (personelle) Zusammensetzung relevanter Steuerungs-,
Planungs- und Vernetzungsgremien
Zusammenarbeit relevante Ämter und andere Akteure mit Blick auf die Drogenhilfe
Bewertung des aktuellen Stands von Steuerung, Controlling und Planung
Art und Höhe der Finanzierung (ämterbezogener) Hilfen im Bereich der
Drogenhilfe
Spezifika/Besonderheiten der Drogenhilfe in Köln (u.a. Bedarfe,
Versorgungsdefizite)
relevante Kriterien für die Bewertung und Erwartung an die Evaluation
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 9
Bestandsaufnahme – Auswertungsdimensionen
Vereinbarungsgemäß (erste Sitzung der Lenkungsgruppe) zielte die
Bestandsaufnahme zunächst auf Aspekte, die vorrangig die kommunale
Steuerung und Planung der Drogenhilfe betreffen:
Ziele/Leitlinien als Grundlage der Steuerung, des Controllings und der Planung der
Drogenhilfe
Instrumente, die zur Steuerung, zum Controlling und zur Planung
(Daten-)Grundlagen von Steuerung, Controlling und Planung
Steuerungs-, Planungs- und Vernetzungsgremien im Bereich der Drogenhilfe
Art und Höhe der Finanzierung (ämterbezogener) Hilfen/Angebote im Bereich der
Drogenhilfe
Ergänzend (später) zu Angebotssituation/Trägern:
strukturelle Merkmale (Finanzierung, Träger- und Angebotsstrukturen, Personal, Ziele
und Konzepte, Barrierefreiheit, Partizipation und Selbsthilfe, Kooperation)
Prozess- und Ergebnis-Merkmale (Leistungsspektrum, Klientel, Zugangswege,
Durchführung sowie Ergebnisse der Beratung/Behandlung)
Konsumtrends und Entwicklungen bei Bedarfen/Zielgruppen
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 10
Fokus der Bestandsaufnahme
Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Sekundäranalyse und den
Interviews mit Blick auf Steuerung, Controlling und Planung im Rahmen eines
IST-SOLL-Vergleichs
Grundlage und Bezugsrahmen für den IST-SOLL-Vergleich sind aus der
Fachdiskussion und Praxis abgeleitete (ausgewählte) Indikatoren zu
Steuerung, Controlling und Planung im Bereich der Sucht- bzw. Drogenhilfe
Bewertung fokussiert vor allem auf das Gesundheitsamt als die Instanz, die in
der Stadt Köln vorrangig für die Steuerung, das Controlling und die Planung der
Drogenhilfe zuständig ist
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Indikatoren für die Bewertung von Steuerung,
Controlling und Planung der Drogenhilfe
Vorhandensein (schriftlich vorliegender fachlicher) Ziele/Leitlinien als Grundlage und
Bezugsrahmen für Steuerung, Controlling und Planung
Vorhandensein fachlich anerkannter Instrumente zu Steuerung, Controlling und Planung
angemessene personelle Ausstattung und definierte Zuständigkeiten der für Steuerung,
Controlling und Planung verantwortlichen Organisationseinheiten bzw. Stellen
enge und regelhafte Kooperation der die Drogenhilfe finanzierenden Ämter mit Blick auf
Steuerung, Controlling und Planung
Vorhandensein von Gremien/Arbeitsgruppen für Steuerung, Planung und Vernetzung
Vorhandsein einer einheitlichen Dokumentation der Zuwendungsnehmer*innen auf Basis
eines abgestimmten (Kern-)Datensatzes der Drogenhilfe
Auswertung und regelhafte Diskussion standardisiert erhobener stadtweiter Daten als
Grundlage der (bedarfsgerechten) Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen, der
Arbeitsschwerpunkte und der Überprüfung abgestimmter fachlicher Ziele/Leitlinien
(standardisierte vergleichbare) Berichterstattung der Zuwendungsnehmer*innen als
Grundlage jährlicher Gespräche mit den Trägern der Drogenhilfe
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Steuerung, Controlling und Planung –
Übergreifende Entwicklungen
Derzeit finden unterschiedliche Entwicklungen in der Stadt Köln statt, die
insgesamt Einfluss auf die Steuerung und das Controlling der Stadt Köln haben
und auch den Bereich sozialer und gesundheitsbezogener Dienstleistungen
betreffen; hier sind insbesondere zu nennen:
die in der Stadt Köln derzeit durchgeführte Verwaltungsreform
Umsetzung eines integrierten Management: Steuerungsstruktur des Dezernats für
Soziales, Integration und Umwelt sowie seiner Ämter (Weiterentwicklung des Projekts
„Zielorientierte Führung und Steuerung“)
Leitziele des Dezernats für Soziales, Integration und Umwelt im Transparenzbericht
aus dem Jahr 2018
Steuerungsverständnis und Masterplan des Dezernates für Soziales, Integration und
Umwelt
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IST-SOLL-Vergleich – fachliche Ziele/Leitlinien
IST:
Kölner Suchtbericht 2016: Beschreibung übergreifender Ziele und Schwerpunkte der
Suchthilfe
Masterplan des Dezernats V: Darstellung des grundsätzlichen Steuerungs- und
Planungsverständnisses der Stadt Köln mit Blick auf sechs Handlungsfelder; daraus
Ableitung von Visionen, (strategischen) Zielen und Strategien
für die Drogenhilfe ist vor allem das Handlungsfeld „Gesundheit“ mit den darauf
bezogenen (strategischen) Zielen wie u.a. „Menschen sind vor Gesundheitsgefahren
zu schützen“ relevant
das Drogenhilfekonzept 2019 der Stadt Köln: Das Konzept nimmt Bezug auf den
Masterplan und beschreibt in sehr begrenzter und allgemeiner Form künftig
anzustrebende Ziele der städtischen Drogenhilfe
SOLL:
systematische Erarbeitung aus der Fachdiskussion abgeleiteter (messbarer) Ziele als
Bezugsrahmen für die Weiterentwicklung von Steuerung, Controlling und Planung der
Drogenhilfe; der Zielbildungsprozess sollte federführend durch die/das zuständige
Stelle/Amt gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen der Drogenhilfe erfolgen
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IST-SOLL-Vergleich – Verfahren/Instrumente
IST:
Mittelvergabe und -prüfung im Sinne eines Finanzcontrollings erfolgt auf Basis von
Trägeranträgen (inkl. Konzepte), Verwendungsnachweisen und Kurzberichten durch das
Sachgebiet Haushalt, Controlling, Vergabe und Zuschussangelegenheiten; anlassbezogen
finden dazu Gespräche mit den Drogenhilfeträgern statt
für das Fachcontrolling im Gesundheitsamt ist formal die Suchtkoordination zuständig, kann
aber derzeit nicht umfassend durchgeführt werden
Zukunft: Aufbau eines (ämterübergreifenden) Fördermittel-Managements durch das
Dezernat V und das OB-Büro
SOLL:
Zielführende und in Großstädten erfolgreich praktizierte Verfahren/Instrumente der Steuerung,
des integrierten Finanz- und Fachcontrollings und der Planung in der Drogenhilfe sind:
Ziel-/Leistungsvereinbarungen o.a. leistungsbezogene Finanzierungsformen
Erstellung von Leistungsdokumentationen
Erfassung und systematische Auswertung einheitlich dokumentierter Daten der Klient*innen i.d.R. auf Basis
des KDS
Erstellung und systematische Auswertung standardisierter/vergleichbar aufgebauter Sach- bzw.
Jahresberichte der Träger
Jährliche Statusgespräche auf Basis von Sach- bzw. Jahresberichten
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IST-SOLL-Vergleich – ämterübergreifende
Kooperation
IST:
(regelmäßig stattfindende) Leitungsrunde auf der Ebene Dezernat V
anlassbezogene (punktuelle) Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes, des Amts für
Soziales, Arbeit und Senioren (ResoDienste Köln), des Amts für Kinder, Jugend und
Familie sowie des Jobcenters ausgehend i.d.R. von der Suchtkoordination
SOLL:
regelhafter und strukturierter Austausch zwischen den für Suchtprävention und Sucht-
und Drogenhilfe zuständigen städtischen Ämtern; Federführung durch das vorrangig
für die Drogenhilfe zuständige städtische Amt/Stelle
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IST-SOLL-Vergleich – Gremien/Arbeitsgruppen (I)
IST:
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG): Verbesserung der fachlichen Zusam-
menarbeit (Vernetzung/Kooperation), gegenseitige Information und Beratung, fach-
und trägerübergreifende Analyse der Versorgung und Erarbeitung von Vorschlägen
ihrer Weiterentwicklung; träger- und einrichtungsübergreifende Zusammensetzung
inkl. Angehörige und Betroffene
Arbeitskreis (AK) Sucht der PSAG: regelmäßiger fachlicher Austausch sowie
Fortbildung zu unterschiedlichen Themen; Mitglieder sind Fachkräfte der Sucht- und
Drogenhilfe sowie der Suchtselbsthilfe
Dienstagsrunde: Gremium zur Erfahrungs- und Informationsaustausch im Bereich
illegaler Drogen zwischen Verwaltung, Ordnungsbehörden und Trägern der
Drogenhilfe
Netzwerk Drogen: Abstimmung ordnungspolitischer und gesundheitlichen Handlungs-
bedarfe mit Blick auf die Bürgerschaft der Stadt zwischen Polizei, Gesundheits- und
Ordnungsamt und KVB
Kölner Arbeitsgemeinschaft für Suchtfragen (KAG)? (s. Suchtbericht S. 46)
Die genannten Gremien sind vorwiegend auf Informations- und Erfahrungsaustausch
und wenig auf Steuerung und Planung ausgerichtet.
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IST-SOLL-Vergleich – Gremien/Arbeitsgruppen (II)
SOLL:
Steuerungs- und Planungsgremium, das sich datengestützt und regelhaft mit der
bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen im Bereich der Sucht-
und Drogenhilfe beschäftigt; Zusammensetzung des Gremiums: relevante Ämter der
Stadt, Träger der Sucht- und Drogenhilfe, Selbsthilfe/Betroffene …; die Geschäfts-
führung des Gremiums sollte in Abhängigkeit von Aufgaben und Zuständigkeit
definiert werden
Aufbau eines Sucht- und Drogenhilfeverbunds o.ä. aller Träger
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IST-SOLL-Vergleich – einheitliche Dokumentation
und Auswertung/Diskussion der Daten
IST:
Dokumentation auf Basis des KDS – bei einem Teil der Drogenhilfeträger
Derart gestalteter KDS-F (früher KDS-K) aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 liegen vor
(2018 allerdings ohne die Daten der Kölner Drogenhilfe)
der KDS-F bzw. KDS-K weist bezogen auf einige relevante Items viele Missings auf
KDS-E liegt der Kommune nicht vor
(regelmäßige) Szenebeobachtungen durch den ASC
weitere Statistiken zu Inanspruchnahme: Konsumraum, MMD
SOLL:
systematische und umfassende Auswertung des KDS (auch E) zu Steuerungs-/Planungs-
zwecken (datengestützte Bedarfs- und Bestandsanalysen) sowie zur Zielüberprüfung
Nutzung der KDS-Daten
zu kommunaler Gesundheits- und Sozialberichterstattung
zur Qualitätssicherung der Träger und Einrichtungen der Drogenhilfe
zur einheitlichen/standardisierten Erstellung von Jahres- bzw. Sachberichten der Träger und
Einrichtungen der Drogenhilfe
zu jährlichen Status- bzw. Planungsgesprächen mit den Trägern und Einrichtungen der Drogenhilfe
im Rahmen eines Fachcontrollings
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 19
IST-SOLL-Vergleich zu Steuerung, Controlling und
Planung – standardisierte Berichterstattung
IST:
Es liegen z.T. Jahres- bzw. Sachberichte einzelner Träger und Einrichtungen der
Drogenhilfe vor
Diese Berichte unterscheiden sich hinsichtlich des (formalen) Aufbaus und den
berichteten quantitativen und qualitativen Daten z.T. erheblich; dies erschwert darauf
basierende Vergleiche der Arbeit der Einrichtungen und Angebote
SOLL:
die Jahres- bzw. Sachberichte sämtlicher Träger und Einrichtungen der Drogenhilfe
sind inhaltlich vergleichbar aufgebaut und aussagekräftig im Hinblick auf Steuerungs-,
Controlling- und Planungsaspekte
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 20
Laut Drogenhilfekonzept liegt die jährliche städtische Fördersumme des
Gesundheitsamtes bei 3,5 Mio. € (2018) plus 0,4 Mio. € Landesmittel.
Neu: Laut aktuell vorliegenden Angaben aus der Abfrage summieren sich die
finanziellen Zuschüsse von Gesundheitsamt, Jobcenter, Sozialamt und Amt für
Kinder, Jugend und Familie (inkl. Prävention und z.T. Angeboten im legalen
Bereich) aktuell auf ca. 7 Mio €, wobei die Hauptfinanzierung der Träger durch
das Gesundheitsamt und das Amt für Kinder, Jugend und Familie erfolgt.
Die vom Sozialamt geförderten Angebote (wie bspw. Notschlafstellen,
niederschwelliges Wohnen, die Krankenwohnung, aber auch eine Kontakt- und
Beratungsstelle) laufen als Objektförderung und als gesetzliche Pflichtleistung.
Hinzu kommt eine Vielzahl an Hilfen, die AUCH von drogengebrauchenden
Personen genutzt werden können, die aber nicht entsprechend dokumentiert
sind (bspw. durch Jobcenter, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, LVR*).
* Nachtrag: Der LVR schätzt die jährlichen Ausgaben auf etwa 13 Mio Euro
Gesamtvolumen = ?
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse:
Finanzierung
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019
3,9
4,6
6,7
1
0,5
1,5
0,4 0,6 0,6
1,7 1,5
1,2
1,1 1,1 1,3
0
1
2
3
4
5
6
7
8
2016 2017 2018
Köln
D'dorf
Dortmund
Essen
NRW
21
Ausgewählte erste Ergebnisse: Kriminalstatistik
Drogentote je 100.000 Einwohner*innen
2016 2017 2018
Köln 42 49 73
Düsseldorf 7 3 9
Dortmund 4 6 6
Essen 17 15 12
NRW 204 203 240
Drogentote je 100.000 EW
in Großstädten 2017:
Berlin: 4,7
Köln: 4,6
Frankfurt: 3,6
Hamburg: 3,3
München: 3,0
Hannover: 1,9
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Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse:
Krankenhausstatistik
Krankenhausfälle, Psychische und Verhaltensstörungen durch …
2015 2016 2017
… Opioide 1.151 1.117 1.181
… Cannabinoide 318 328 317
… Kokain 102 102 112
… multiplen und anderen Gebrauch psychoaktiver
Substanzen
472 461 606
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KDS als Instrument für Planung und Steuerung:
Verknüpfung soziodemografischer Daten und Inanspruchnahme (KDS-F)
Informationen zum kommunalen Angebotsspektrum (KDS-E)
Bspw. zur Überprüfung der Erreichung von Zielen:
„höhere Erreichungsquote …“ für Drogenkonsumräume sowie niedrigschwellige
Kontaktstellen (DHK S. 10, S. 18)
„Verlässliche Erreichbarkeit … durch bedarfsgerechte personelle Ausstattung“
(Entwurf DHK 2018, S. 9)
„Reduzierung der Prävalenz von Hep C“ (DHK, S. 15)
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 24
Was liegt vor? KDS-K 2016 und 2017 bzw. KDS-F 2018
Nicht alle Einrichtungen dokumentieren im KDS:
Es liegen vor: Angaben von 14 Einrichtungen für 2016 und 2017 (Blaues Kreuz, SKM
und Drogenhilfe Köln e.V.), 9 Einrichtungen für 2018
Es fehlen: Kontaktläden, 3 Substitutionsambulanzen und Diakonie (vorw. legale Einr.)
Dokumentiert sind 2016 max. 4.822 Fälle, 2017: 4.345 und 2018: 2.586
Bei einigen Items viele Missings, bspw. Daten 2018:
Infos zu Kindern für weniger als die Hälfte der Fälle
Gesundheitszustand: 60 – 70 % fehlend (bei Betreuungsbeginn), noch deutlich mehr
bei Betreuungsende bzw. aktuell/keine Angaben zu Infektionen bzw. Tests
Wohnsituation: ca. 75 % fehlend (bei Betreuungsbeginn), noch deutlich mehr bei
Betreuungsende bzw. aktuell
Alter Störungsbeginn/Erstkonsum kaum Angaben
Keine Daten zu Konsumhäufigkeit
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS
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Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS
Zielgruppe
insgesamt
Zielgruppe,
die Hilfen in
Anspruch
nimmt
Zielgruppe,
die im KDS
dokumentiert
wird
Zielgruppe
zu
der einzelne
Items ausgefüllt
werden
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 26
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS
Finanzierung (KDS 2017), N = 2.534 (Infos über 58,3 %)
Im Vergleich zu NRW sind die Betreuungen insgesamt weniger pauschal/institutionell
finanziert (inkl. Alkohol und GS: 63 % vs. 87 % // bei Cannabis und Glücksspiel
höhere Werte)
Insbesondere im Bereich Opiate hoher Anteil der Förderung über die Sozialhilfe
(46 %; insgesamt 19 % vs. 2 % in NRW)
Rentenversicherung eher vergleichbar mit NRW (gesamt 13 % vs. 9 %), während die
Krankenversicherung als Leistungsträger der Betreuungen in Köln deutlich höhere
Anteile hat (bei Opiaten 30 %; insgesamt 12 % vs. 3 %)
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 27
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS
Auf Klient*innen bezogene Daten:
Der Anteil von Personen mit der Hauptdiagnose Opioide ist (wie in NRW insgesamt),
im DSHS Vergleich, insbesondere zu Lasten der Hauptdiagnose Alkohol erhöht.
2017 steigt der Anteil der Betreuungen mit Hauptdiagnose Cannabis deutlich an.
Das Alter bei Betreuungsbeginn ist in Köln bei den Hauptdiagnosen Opiate
(N = 1.058; 82,9 %) bzw. Cannabis (N = 872; 83,3 %) mit ca. 40 bzw. 25 Jahren
vergleichbar mit den Landeswerten NRW.
Hauptdiagnose DSHS
(2016)
NRW
(2016)
Köln
(2016)
N = 4.822
Köln
(2017)
N = 4.345
Alkohol 44,7% 33,9% 17,4% 22,0%
Opioide 19,8% 26,1% 28,3% 29,4%
Cannabis 14,5% 14,2% 16,4% 24,1%
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 28
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS
Ausgewählte auf Klient*innen bezogene Daten im Landesvergleich:
Migrationshintergrund Neue/begonnene Betreuungen (2016, N = 2.886) in Köln (N =
877; 30,4 %) deutlich höherer Anteil als im Landesvergleich: Opioide in Köln 71 % vs.
38,2 % in NRW; Cannabis in Köln 68 % vs. 24,3 % in NRW
Weiterführende Schulabschlüsse Neue/begonnene Betreuungen (2016; N = 2.886) in
Köln (N = 1.858; 64,4 %) etwas höhere Anteile als im Landesvergleich: Opioide in
Köln 30 % vs. unter 25% in NRW; Cannabis in Köln 41% vs. 29 % in NRW
Lebensunterhalt bei Opiaten (N = 507, 87,1 %) in Köln (ähnlich wie in NRW) zu mehr
als 60 % ALG II
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 29
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS
Auf Klient*innen / Betreuung bezogene (konsumbezogene) Daten:
Anzahl der Kontakte/Termine (2016):
bei Opiaten (N = 549; 48,9 %) deutlich höher als in NRW (25 % der abgeschlossenen
Betreuungen 30 Kontakte und mehr vs. ca. 12 %; Cannabis) vergleichbar
Durchschnittliche Betreuungsdauer in Tagen (2016):
bei Opiaten (N = 549; 48,9 %) mit 245,2 (Köln) deutlich kürzere Betreuungsdauer als
landesweit 340 Tage (NRW); bei Cannabis hingegen vergleichbar (ca. 130)
Anteile der regulären und planmäßigen Beendigungen (2016) vergleichbar/leicht
erhöht: Opiate = 46 % (N = 524; 46,7 %) und Cannabis 63 % (N = 466, 71,7 %) in
Köln vs. ca. 44 % und ca. 60 % (NRW)
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 30
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse: KDS
Daten zu Kooperation:
(2017: n = 591 Opiate bzw. 205 Cannabis, 2016: n = 464 bzw. 240)
In den meisten Fällen Kooperation mit stationärer Suchthilfe/Reha
(2017: 16 % bei Opiaten bzw. 24 % bei Cannabis, 2016: 20 % bzw. 21 %)
sowie mit Kosten-/Leistungsträgern (2017: 50 % bzw. 31 %, 2016: 40 % bzw. 30 %),
BA/Jobcenter (2017: 35 % bzw. 16 %, 2016: 27 % bzw. 14 %),
Justizbehörden etc. (2017: 30 % bzw. 37 %, 2016: 32 % bzw. 26%)
Kaum Kooperation mit Selbsthilfe dokumentiert in den Bereichen Opiate und
Cannabis (2017: 2 bzw. 3 %, 2016: 0 bzw. 4 %), ebenso wenig Weitervermittlung
(2017: k.A., 2016: 0 bzw. 2 %)
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019
31
Ausgewählte erste Ergebnisse Sekundäranalyse:
weitere Inanspruchnahme-Daten
MMD
2017: 4.053 Beratungskontakte in Suchthilfeeinrichtungen, ca. 700 drogenabh. Personen
2018: 4.013 Beratungskontakte mit ca. 680 Personen
Drogenkonsumraum
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 32
Erste Eindrücke aus den Gesprächen:
Struktur des Drogenhilfesystems
insgesamt gutes und differenziertes System von Hilfen für
drogenkonsumierende Personen mit punktuellen Entwicklungsbedarfen:
wenig Angebote am Wochenende und zu Randzeiten
wenig Drogenkonsumräume
wenig niedrigschwellige Wohnangebote bzw. solche für vulnerable Zielgruppen u.a.
auch für drogenkonsumierende Personen
„Starke Träger“
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 33
Mögliche nächste Arbeitsschritte der Stadt Köln
Arbeits- und Zeitplan zur mittel- und langfristigen Umsetzung des
Drogenhilfekonzepts der Stadt Köln
Verortung von Zuständigkeiten/Verantwortung und stadtinternes Format zur
Steuerung
Bereitstellung (ausreichender) personeller Ressourcen auf kommunaler Ebene
für die Steuerung der Umsetzung des Drogenhilfekonzepts
Prioritäre Punkte:
Konkretisierung der Ziele des Drogenhilfekonzepts und Entwicklung von Indikatoren zur
Überprüfung dieser Ziele
Entscheidung über aus städtischer Sicht prioritär umzusetzende Maßnahmen (nach
Vorschlägen aus der PAG zur Umsetzung des Drogenhilfekonzept)
Definition von Teilschritten zur Weiterentwicklung von kommunaler Steuerung,
Controlling und Planung der Drogenhilfe (inkl. Dokumentation als Planungsgrundlage)
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 34
Mögliche nächste Arbeitsschritte von FOGS
Bestandsaufnahme, Teil 2: leitfadengestützte Interviews mit Vertreter*innen der
Träger und Einrichtungen der Drogenhilfe sowie systematische Daten- bzw.
Materialabfrage inkl. Auswertung
Konstituierung der Projektarbeitsgruppe mit Trägern der Drogenhilfe:
1. Klärung Besetzung: seitens der städt. Ämter? seitens der Träger?
2. Klärung Procedere:
Variante A: erst Bestandsaufnahmegespräche, dann erste Arbeitssitzung
Variante B: zeitnah erst eine konstituierende Sitzung, dann Bestandsaufnahmegespräche und
Ergebnisdiskussion in erster Arbeitssitzung
3. In der PAG:
Erarbeitung eines Zielkatalogs auf der Basis der Priorisierung in der LG
Diskussion von Maßnahmen, die vorrangig umgesetzt werden sollen und von Indikatoren zur
Überprüfung
Ein Thema dabei sollte immer sein: Dokumentation
Unterstützung/Beratung des Gesundheitsamts bei Verfahren und Instrumenten
zu Steuerung, Controlling und Planung der Kölner Drogenhilfe
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Zweite Sitzung Lenkungsgruppe 19. November 2019 35
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
GmbH
Hansaring 115, 50670 Köln
Hans Oliva: Tel: 0221/973101-24, oliva@fogs-gmbh.de
Miriam Martin: Tel.: 0221/973101-33, martin@fogs-gmbh.de
Martina Schu: Tel.: 0221/973101-22, schu@fogs-gmbh.de
www.fogs-gmbh.de
Anhang B – Lenkungsgruppe vom 01.04.2020
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der
Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln
Telefonkonferenz der Lenkungsgruppe am 1. April 2020
Miriam Martin, Hans Oliva und Martina Schu
Gesellschaft für Forschung und Beratung
im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 1
TOP
Aktueller Stand in der Stadt Köln
Aktueller Stand Evaluation
Erste Ergebnisse aus den Trägergesprächen
Nächste Schritte
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 2
Arbeitsschritte/Elemente der Untersuchung
Partizipativer Einbezug von Trägern
und Selbstvertretung/-hilfe
Kontinuierlich enge Abstimmung mit dem Auftraggeber
Start
und
Fachge-
spräch
Bestands-
aufnahme
Ziel-
katalog
Prozess-
begleitung
Evalua-
tion
Bericht und
Handlungs-
empfeh-
lungen
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 3
Gespräche
SKM (2x)
Drogenhilfe gGmbH
SKF
Aidshilfe
Spiritianer, Notel
Auf Achse, B.O.J.E.
Alexianer, Brücke zur Arbeit
FABA
MMD
Landesstelle Sucht
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 4
Trägergespräche – Themen
Drogenhilfekonzept
a. Beteiligung
b. Genese
c. Struktur
d. Theoretische Grundlage
Ziele (systembezogen)
Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit des Hilfesystems in Köln nach …
a. Angebot
b. Zielgruppen(erreichung)
c. Sozialräumlicher Verteilung
d. (Entwicklung-)Bedarfe? Herleitung/Datengrundlagen der Einschätzung?
e. Dokumentation? KDS?
Rolle der Stadt
a. … und der verschiedenen beteiligten Ämter?
b. Art, Beitrag zur Finanzierung und Vorgaben (jeweils)
c. Planung/Steuerung
d. Monitoring/GBE, KDS
e. Vernetzung(-sstruktur)/Gremien
Erwartungen
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020
Erste Ergebnisse
5
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 6
Bewertung des Drogenhilfekonzepts
Drogenhilfekonzept ist nicht allen Trägern/Akteuren bekannt
Theoretische Grundlage (Transtheoretisches Modell) wird durch viele Akteure hinterfragt
Partizipativer Ansatz wird begrüßt … gleichwohl: hat „Kampfansage“ des Dezernenten die
„Fronten verhärtet“. Zudem wurde Prozess als intransparent wahrgenommen: Ziele und
Vorgehen waren z.T. unklar
Keine personelle Kontinuität in Leitung/Moderation/Begleitung – wie im GA, schwierige
Rahmenbedingungen für Konzeptarbeit
Arbeitsatmosphäre wurde z. T. als positiv, häufiger aber als angespannt und gehemmt
beschrieben, z.T. ging es Trägern v.a. um Geld und Bestandssicherung
Vielfach wurde Zielarbeit und Raum für Innovationen vermisst, ebenso:
(hilfesystemübergreifende) Zielvorgaben der Stadt
Bedarfseinschätzungen beruhen i.d.R. auf Praxiserfahrungen der Beteiligten und wurden
nicht empirisch abgeleitet; z.T. wurden sie auch als „Wunschkonzert“ bewertet
Das Drogenhilfekonzept wird fast ausschließlich nicht als „Konzept“ i.e.S., sondern eher
als Einstieg, als Bestandsaufnahme bewertet
Einzelstimmen finden Konzeptarbeit „überflüssig“
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 7
Bewertung Bedarfsgerechtigkeit des Drogenhilfesystems
Insgesamt wird das Hilfesystem im Bereich illegaler Drogen in Köln (vorwiegend in der
Innenstadt) als vielfältig und gut aufgestellt bewertet – insbesondere sehr gut: ASC, MMD
Das Kölner Drogenhilfesystem wird z.T. eher als zu hochschwellig eingeschätzt
(bspw. BeWo, PSB und Beschäftigungsprojekte)
Es fehlen …
Konsumräume
niedrigschwellige Wohnmöglichkeiten
niedrigschwellige Beschäftigungsprojekte, Tagesstruktur, Ausbildung etc., die den Klient*innen
Perspektiven eröffnen
öffentlich erlaubte Aufenthaltsräume
Pflege für alt gewordene, für kranke Drogenabhängige
Zudem fehlen eine Reihe zielgruppenspezifischer Angebote (z.B. für Flüchtlinge,
Systemsprenger*innen, Chemsex-User, Kinder Suchtkranker)
Problem: Bedarfe werden derzeit eher „gefühlt“, aber kaum/nicht datenbasiert analysiert
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 8
Ziele
Es werden kaum konkrete hilfesystembezogene Ziele genannt, Einzelstimmen votierten
für …
mehr Berücksichtigung des legalen Bereichs
Perspektive sollte in Richtung SUCHThilfe gehen (auch im Konzept)
mehr Drogenkonsumräume
mehr Niedrigschwelligkeit – aber auch im Bereich der Wohn- und Jugendhilfe
Teilhabeorientierung, gesellschaftliche Re-Integration
innovative Projekte, Digitalisierung
ämterübergreifende Verständigung mit Blick auf Steuerung, Planung und Finanzierung der
Angebote
rechtskreisübergreifende Leistungserbringung und bereichsübergreifende Planung
Trägervielfalt
mehr Beteiligung Betroffener und von Selbsthilfe
Träger wollen, dass die Stadt ihre Ziele benennt – am besten stadtweit abgestimmte Ziele
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 9
Bewertung von Planung und Steuerung durch die Stadt Köln
Planung und Steuerung durch die Stadt wird als intransparent bzw. kaum wahrnehmbar
beschrieben, es fehlt an (einheitlichen) Planungsgrundlagen/Daten, an System, an
gemeinsamen lebendigen Gremien, Transparenz in Entwicklung/Mittelvergabe
Über längere Zeit keine feste Ansprechperson im Gesundheitsamt, Stimmung schwierig,
z.T. wird Verhältnis Träger – Stadt als zerrüttet beschrieben
Personalnot führe zu viel Stau, Entscheidungen (auch zu Einzelfällen, bspw. BeWo)
dauern lang
In der Vergangenheit bilaterale „Entwicklung“: ein Träger meldete einen Bedarf an, dem
wurde dann meist auch entsprochen
Es bestehen unterschiedliche Ansätze bei den verschiedenen Ämtern, wenig Abstimmung
der Ämter, keine gemeinsame Linie, je unterschiedliche Berichtsvorgaben – und von
nirgendwo Rückmeldung
Es fehle ein Planungsgremium im Bereich Drogen (besser laufe es beim Thema
Wohnungslosigkeit). Zusammenspiel Träger, Verwaltung, Politik müsse neu aufgestellt
bzw. ausgerichtet werden, dafür könnte Dienstagsrunde – weiterentwickelt/neu belebt –
geeignetes Gremium sein
Träger sind stark, dominieren u.ä. (in sich mal gut kooperierend, öfter aber „jeder für sich“)
Monitoring und GBE im Drogenbereich in Köln sind unterentwickelt/nicht vorhanden
Stadt gibt keine/wenig innovativen Impulse
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 10
Erwartungen an den Prozess
Jetzige Bestandsaufnahme zu einem echten Konzept weiterentwickeln
Dabei soll die Stadt ihre Ziele benennen und eine dezernats- und ämterübergreifende
Position entwickeln
Implementierung ämterübergreifender Entscheidungsstrukturen
Wunsch, dass Stadt und Träger gemeinsam (mit FOGS als fachliche Moderation)
transparente Verfahren und Instrumente für Planung und Steuerung und zur Umsetzung
des DHK erarbeiten
Empirische Unterlegung von Weiterentwicklung, Konkretisierung Datenanforderungen und
Entwicklung EINES Berichtswesens
Einbezug des „Frontpersonals“ und der Zielgruppen in die Entwicklung
Externe Unterstützung durch FOGS wird mehrheitlich als Chance bewertet, die
Zusammenarbeit zwischen der Stadt (Dezernat, Gesundheitsamt) und den Trägern der
Drogenhilfe auf eine neue Grundlage zu stellen
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 11
Resumee
Träger bewerten jetziges Drogenhilfekonzept als Bestandsaufnahme und wünschen sich
die Weiterentwicklung zu einem echten zukunftsweisenden Konzept
Träger berichten über verhärtete Fronten, insbesondere mit Blick auf Gesundheits- und
Sozialdezernat
Träger sehen bei der Stadt kaum dezernats- und ämterübergreifendes Handeln, würden
dies aber sehr begrüßen
Einem neuen Anlauf zu einer gemeinsame Arbeitsstruktur von Trägern und (allen
relevanten) städtischen Ämtern (plus Jobcenter und LVR) werden Chancen eingeräumt
Träger haben insgesamt nur begrenzt Zielvorstellungen
Träger sind bereit, mehr Daten zu dokumentieren, am liebsten in einheitlicher Weise für
die verschiedenen Ämter/Akteure
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 12
Nächste Schritte
Strategiearbeit in der Kommune: Ziele, Dokumentation …
Projektarbeitsgruppe mit Trägern
Fachgespräch Politik
Zeitplanung??
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Lenkungsgruppe 1. April 2020 13
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Anhang C – Auswertung Sekundäranalyse
1
Auswertung von Daten- und Sekundäranalyse bezogen auf
die Zielbereiche des Drogenhilfekonzepts sowie
Empfehlungen zum weiteren Vorgehen (Mai 2020)
1. MEILENSTEIN
Ziel 1
Drogenkonsumräume
Zusammenfassende
Ergebnisse der
Datenanalyse
Empfehlungen von
FOGS
Frühzeitiges Erkennen von
Problemsituationen in evtl.
unterversorgten Sozialräumen durch
die Verwaltung.
Insgesamt weisen die
ausgewerteten Dokumente
sowohl auf
Problemsituationen als
auch auf
Handlungsbedarfe im
Bereich der Drogenhilfe in
verschiedenen
Stadtbezirken hin.
Gleichwohl reichen die
dokumentierten Daten
unter planerischen
Gesichtspunkten nicht
dazu aus, um
„unterversorgte
Sozialräume“ datengestützt
differenzierter zu
qualifizieren.
Mit Blick auf Ziel 1 sollten
zunächst folgende Fragen
geklärt werden:
- Welche
Problemsituationen sind
gemeint bzw. sollen
erkannt werden?
- Was kennzeichnet
„Unterversorgung“ eines
Sozialraums? Mit welchen
Indikatoren sollen unter-
versorgte Sozialräume
erfasst werden?
- Verabschiedung von
Indikatoren zur Definition
„unterversorgter
Sozialraum“; dabei sollte
am besten auf
vorhandene Daten
zurückgegriffen werden
(bspw. Bezug von
Transferleistungen, EM-
Rente, bestimmte Ziffern
aus der
Krankenhausentlass-
Statistik, Schulbesuch/-
abbruch, Kinder in Haus-
halten mit
Transferleistungsbezug.
Wenn sich dieses Ziel im
e. S. auf die Drogenhilfe
bezieht, sollten in jedem
Fall die
Dokumentationsinstrumen
te des ASC, des MMD,
anderer szenenaher
Angebote und
Fachberatungsstellen
fachlich neu ausgerichtet
werden (Erfassung von
PLZ der betreuten
Personen).
Zudem müssten darauf
zielende Szene-
Befragungen durchgeführt
werden.
Ziel 2
Notschlafstellen
Zusammenfassende
Ergebnisse der
Datenanalyse
Empfehlungen von
FOGS
Niedrigschwellige, temporäre
Übernachtungsmöglichkeiten mit
Betreuung für wohnungslose
Nach Auswertung aller
FOGS vorliegenden
Dokumente ist davon
Operationalisierung
„bedarfsgerecht“: keine
Abweisungen? Jede*r
2
Menschen mit Drogenabhängigkeit
stehen bedarfsgerecht zur
Verfügung.
auszugehen, dass der in
der Stadt Köln bestehende
Wohnungsmarkt nicht
ausreicht, um für den
Personenkreis wohnungs-
loser (drogenabhängiger)
Personen adäquate und
ausreichende
niedrigschwellige
Wohnangebote zur
Verfügung zu stellen.
Punktuelle Hinweise auf
zusätzliche Bedarfe an
niedrigschwelligen
Übernachtungsmöglichkeit
en ergeben sich aus
einzelnen Dokumenten.
Gleichwohl müssten Art
und Umfang des
Wohnbedarfs für diese
Zielgruppe auf Basis
belastbarerer Daten
konkretisiert werden.
erhält einen Platz? Oder
auch qualitative Aspekte?
→ dafür Szenebefragung?
- Weiterentwicklung der
Belegungsstatistik der
Notschlafstellen um
qualitative Merkmale
- Erstellen bzw.
Auswertung von
Wartelisten (mit Klienten-
Code?)
- Qualitative Befragung
der Mitarbeitenden der
Notschlafstellen
- Befragung
wohnungsloser
drogenabhängiger
Personen
- Befragung der
Beschäftigten von ASC
und MMD
- Einbeziehung der
Wohnungslosenhilfe in
diese Thematik.
Ziel 3
Krankenwohnung für
Drogenabhängige
Zusammenfassende
Ergebnisse der
Datenanalyse
Empfehlungen von
FOGS
Barrierefreie Wohnmöglichkeiten für
somatisch kranke drogenabhängige
Männer und Frauen mit
Krankschreibung stehen
bedarfsgerecht zur Verfügung.
Mit der Krankenwohnung
KOSMIDION (sechs
Betten) der Spiritaner
Stiftung e. V. verfügt die
Stadt Köln über ein
Wohnangebot, das explizit
auf drogenabhängige
Männer und Frauen mit
Krankschreibung
ausgerichtet ist. Hinzu
kommt eine
Krankenwohnung für
wohnungslose Frauen und
Männer des Diakonischen
Werkes Köln. Aus den zu
diesem Ziel von FOGS
analysierten Unterlagen
lassen sich keine belast-
baren Daten ableiten, wie
der aktuelle und zukünftige
Bedarf an
Wohnmöglichkeiten für
diese spezifische
Zielgruppe zu bewerten ist.
Operationalisierung
„bedarfsgerecht“: keine
Abweisungen? Jede*r
erhält einen Platz? Oder
auch qualitative Aspekte?
→ dafür Szenebefragung?
- Erfassung „Barrieren“ in
vorhandenen Angeboten?
– Weiterentwicklung der
Belegungsstatistik der
Krankenwohnung um
qualitative Merkmale
- Erstellen bzw.
Auswertung von
Wartelisten (mit Klienten-
Code?)
- Qualitative Befragung
der Mitarbeitenden der
Krankenwohnung
- Befragung der
Beschäftigten von ASC
und MMD
- Einbeziehung der
Wohnungslosenhilfe in
diese Thematik.
Ziel 4
Mobiler Medizinischer Dienst
(MMD)
Zusammenfassende
Ergebnisse der
Datenanalyse
Empfehlungen von
FOGS
Sicherstellung der medizinischen
Grundversorgung aller
drogenabhängigen, wohnungslosen
Menschen in Köln.
Aus den FOGS
vorliegenden Dokumenten
(insbesondere dem
Jahresbericht 2018 des
Operationalisierung
„Sicherstellung der
medizinischen
Grundversorgung“
3
MMD, dem Jahresbericht
2018 der
Substitutionsambulanz
Neumarkt sowie den
Jahres-/Sachberichten der
Drogenhilfeträger) lässt
sich keine qualifizierte
Bewertung dazu
vornehmen, ob eine
bedarfsgerechte
medizinische
Grundversorgung
wohnungsloser
Drogenabhängiger in der
Stadt Köln gewährleistet
ist.
Operationalisierung von
„Aller“
- Weiterentwicklung der
Dokumentationsinstrumen
te des ASC, des MMD
und anderer szenenaher
Dienste (Erfassung von
Klienten-Code,
Abhängigkeitsproblemen
und Wohnstatus)
- Befragung der
Beschäftigten von ASC
und MMD
- Befragung
wohnungsloser
drogenabhängiger
Personen
- Befragung Mitarbeitende
Substitutionsambulanzen
- Recherchen zur Frage,
wie andere Großstädte die
medizinische
Grundversorgung für
diese Ziel-gruppe
sicherstellen.
Ziel 5
Spritzentausch/Schadensminderu
ng
Zusammenfassende
Ergebnisse der
Datenanalyse
Empfehlungen von
FOGS
Erreichbarkeit von Safer Use-
Utensilien in der Nähe potenzieller
Konsumorte.
Insgesamt ergeben sich
nach Durchsicht der FOGS
vorliegenden, wenig
aussagekräftigen
Unterlagen keine expliziten
Hinweise bzw.
Einschätzungen dazu, dass
Safer Use-Utensilien nicht
in ausreichender Menge an
potenziellen Konsumorten
zur Verfügung stehen bzw.
erreicht werden können.
Operationalisierung
„Erreichbarkeit“?
Automaten an allen (?)
entsprechend definierten
Standorten?
- Aufbau einer mit
anderen Großstädten
vergleichbaren breiten
Verortung von Automaten
oder/und anderen
Abgabestellen und
Statistik zur Nutzung der
Safer Use-Utensilien
- Befragung Mitarbeitende
ASC, MMD und Träger
der Drogenhilfe zu diesem
Ziel sowie der Klientel (wo
und was wird gebraucht?)
- Auswertung des
Verbrauchs der
verschiedenen Automaten
- Untersuchung
Infektionsstatus der
Drogenabhängigen (v. a.
HCV).
Ziel 6
ASC
Zusammenfassende
Ergebnisse der
Datenanalyse
Empfehlungen von
FOGS
4
Vorhalten eines bedarfsgerechten
Aufsuchenden Suchtclearings in der
Kölner Innenstadt, Chorweiler,
Meschenich, Mülheim und Kalk.
Nach Aufstockung der
Stellen im ASC im Jahr
2018 ergeben sich aus den
FOGS vorliegenden
Dokumenten keine
substanziellen Hinweise
darauf, dass aktuell kein
bedarfsgerechtes
Aufsuchendes
Suchtclearing in den
relevanten
Szenetreffpunkten der
Drogenkonsument*innen
stattfinden kann.
Operationalisierung
„bedarfsgerecht“: Jede*r
wird gesehen? Oder auch
qualitative Aspekte → dafür
Szenebefragung?
- Befragung Polizei und
Ordnungsamt → wo gibt es
Problemschwerpunkte? Und
zu welchen Zeiten?
- Befragung Mitarbeitende
ASC
- Befragung von
Beschäftigten von
Angeboten, die in den
genannten Stadtteilen tätig
sind.
Ziel 7
Substitutionsbehandlung
Zusammenfassende
Ergebnisse der
Datenanalyse
Empfehlungen von
FOGS
Reduzierung der gesundheitlichen
und sozialen Folgen des
Drogenkonsums für
drogenabhängige Menschen in Köln
durch eine ausreichende Anzahl an
Substitutionsplätzen zur
medizinischen Behandlung.
Auf Basis der von FOGS
ausgewerteten Unterlagen
kann nicht valide beurteilt
werden, ob die Stadt Köln
über eine ausreichende
Zahl von Substitutions-
plätzen verfügt. Gleichwohl
deuten zumindest einige
Hinweise des ASC darauf
hin, dass die Kölner
Drogenhilfe auf zu wenige
Substitutions- und PSB-
Plätze zurückgreifen kann.
- Befragung der
Beschäftigten der
Substitutionsambulanzen
- schriftliche Befragung
der Substitutionsärzte
- Erstellen bzw.
Auswertung von
Wartelisten
- Vergleich der
Substitutionsplätze der
Stadt Köln mit anderen
Großstädten
- verschiedene
Substitutionsformen nach
Stoff und nach Konzept
vorhalten (hochschwellig,
niedrig-schwellig)
Stadt als Träger von
Ambulanzen bzw.
Förderung/Unterstützung
von niedergelassener
Substitution (Bsp.
Hannover)
5
2. Meilenstein
Ziele 8, 9, 10 + 11
Fachberatungsstellen
Zusammenfassende
Ergebnisse der
Datenanalyse
Empfehlungen von FOGS
Ziel 8: Reduzierung der
Warte-zeiten und zeitnahe
Therapievermittlung.
Zur Bewertung dieser
Zielsetzung ergeben sich aus
den FOGS vorliegenden
Dokumenten keine
ausreichenden bzw.
belastbaren Hinweise auf
Wartezeiten bei der
Therapievermittlung.
Lediglich in einem Protokoll
der Dienstagsrunde (23. Juli
2019) verweisen mehrere
Teilnehmende auf
mehrmonatige Wartezeiten
bei der Therapievermittlung.
- Auswertung KDS
- Auswertung der
Öffnungsstunden, der
regionalen Verteilung und
Abdeckung Randzeiten
- Befragung der Beschäftigten
der Kölner
Fachberatungsstellen
- Erstellen bzw. Auswertung
von Wartelisten (mit Klienten-
Code und Zeitangabe)
- Befragung der Entzugs- und
Entwöhnungseinrichtungen im
Kölner Raum
- Auswertung bundes- und
landesweiter Statistiken zur
Ausstattung von Sucht- bzw.
Drogen-beratung im Vergleich
- Festlegung, was Köln sich
leisten will.
Ziel 9: Bedarfsorientierte
Unterstützung und Beratung
für suchtbelastete Familien
(illegale Drogen → Alkohol
z.Zt. noch separat beleuchten)
Entsprechend der für die
Stadt Köln vorliegenden
Auswertung des KDS aus
dem Jahr 2018 verfügen rd.
15 % der betreuten
Klient*innen (aktuell bzw. bei
Betreuungsende) über
minderjährige Kinder im
Haushalt. Ob eine
bedarfsorientierte
Unterstützung und Beratung
suchtbelasteter Familien
durch die Drogenhilfe der
Stadt Köln erfolgt, kann auf
Basis der FOGS vorliegenden
Unterlagen nicht beurteilt
werden.
Operationalisierung
„bedarfsorientiert“: Jede
Familie erhält ein Hilfeangebot
- Vertiefte Auswertung KDS
- Befragung der
Drogenhilfeträger
- Einbeziehung von
Konsumproblemen in die
Standarderhebung von
Jugendämtern und
Jugendhilfe
- Einbeziehung Erhebung von
Kindern bei Behandlung von
Anhängigen in Krankenhaus
etc.
- Auswertung der beim
Jugendamt der Stadt Köln
vorliegenden Unterlagen
- Auswertung Daten
Substitutionsambulanzen
(werden Kinder regelhaft
erfasst?)
- Befragung Mitarbeitende des
Kölner ASD (s. o., es wird
vermutet, dass
Konsumprobleme in Familien
nicht regelhaft erhoben
werden. Und falls doch, sollte
man die vorliegenden Daten
auswerten)
- Befragung Mitarbeitende
ambulanter und (teil-
)stationärer
Jugendhilfeangebote (dito)
6
- Erarbeitung von
Kooperationsvereinbarung
Jugendhilfe – Suchthilfe (s.
Hamburg, Essen, München).
Ziel 10: Verbesserung der
Betreuung von
Konsumentinnen und
Konsumenten von
Amphetamin und Partydrogen.
Auch zu dieser Zielsetzung
liegen FOGS keine
belastbaren Daten vor, um
genauer zu beurteilen, wie
derzeit die Qualität der
Betreuung von
Konsument*innen von
Amphetaminen ist;
dementsprechend kann auch
nicht eingeschätzt werden, mit
welchen Maßnahmen eine
Verbesserung erreicht werden
kann. Aus dem KDS kann
dazu leider auch keine erste
Einschätzung abgeleitet
werden, da sowohl in der
Auswertung des Jahres 2016
als auch 2017 kein Konsum
von Stimulatien (im
Unterschied zu 2018) erfasst
wurde.
Operationalisierung
„Verbesserung“
- Auswertung landes- und
bundesweit dazu vorliegender
Studien
- Nutzung und Auswertung
KDS
- Implementierung von
szenenahem Drogentest- und
Beratungsangeboten
- Befragung der Beschäftigten
der Kölner
Fachberatungsstellen zur
bestehenden Praxis.
Ziel 11: Sozialräumlich
ausgewogene Verteilung der
Beratungsstellen.
Hierzu liegen FOGS keine
verwertbaren Überlegungen
und Daten vor.
Zur Beurteilung dieser
Zielsetzung müssten zunächst
Sozialräume und Belastung
bzw. Bedarf definiert werden;
dann müssten Indikatoren
erarbeitet werden, auf deren
Grundlage die jeweilige
Belastung der Sozialräume
bewertet werden könnte.
Im nächsten Schritt Erhebung
und Auswertung
differenzierter, belastbaren
und vergleichbaren
Inanspruchnahme-Daten
sowie zur
Personalausstattung
sämtlicher Kölner
Beratungsstellen.
Im abschließenden Schritt
müssten dann die jeweiligen
Angaben miteinander in
Beziehung gesetzt werden;
erst dann könnte die
ausgewogene sozialräumliche
Verteilung (als relativ
bedarfsbezogen) der
Beratungsstellen beurteilt
werden.
7
Ziel 12
PSB
Zusammenfassende
Ergebnisse der
Datenanalyse
Empfehlungen von FOGS
Sicherstellung des
unverzüglichen Beginns
einer PSB, begleitend zur
medizinischen
Substitutionsbehandlung.
Siehe dazu die obige
Einschätzung zur Anzahl
und Bedarfsgerechtigkeit
der Substitutionsplätze und
PSB in der Stadt Köln.
- Zunächst: Ziel hinterfragen! PSB
ist nur dann sinnvoll, wenn PSB
gewünscht wird. Substitution muss
auch ohne PSB möglich sein.
Zudem müsste PSB ein Spektrum
möglicher Ziele (von Seiten der
Klientel) erlauben. System
definieren, das zieloffenen
Abklärungsprozess ermöglicht
(= Angebot und Klärung im
Gespräch mit Klient*innen).
- Befragung der Beschäftigten der
Substitutionsambulanzen und von
niedergelassenen
Substitutionsärzten
- Erstellung bzw. Auswertung von
Wartelisten (mit Kli-Code)
- Vergleich PSB-Plätze der Stadt
Köln mit anderen Großstädten
- Befragung der Beschäftigten der
Drogenhilfeträger, die über PSB-
Plätze verfügen.
Ziel 13
Betreute Wohnprojekte
Zusammenfassende
Ergebnisse der
Datenanalyse
Empfehlungen von FOGS
Ausreichende Zahl an
Plätzen in Betreuten
Wohnprojekten unter
besonderer
Berücksichtigung von
drogenabhängigen Frauen,
drogenabhängigen
Haftentlassenen,
Drogenabhängigen mit
Komorbidität und
drogenabhängigen mit
Pflegebedarf
Alle Dokumente, die
Hinweise zur Beurteilung
dieser Zielsetzung FOGS
vorliegen, weisen darauf
hin, dass es aller
Voraussicht nach keine
ausreichende Zahl
Betreuter Wohnplätze für
die in Ziel 13 aufgeführten
Zielgruppen in der Stadt
Köln gibt.
Schaffung differenzierter
Wohnangebote, auch
niedrigschwelliger
Schaffung von Kooperationen mit
Frauenhilfen.
Bewährungshilfe/Strafentlassenen-
Hilfe, Wohnungslosenhilfe,
Psychiatrie, Pflegeeinrichtungen
- Schaffung von
Entgeltmöglichkeiten für die Pflege
von Drogenabhängigen mit
Pflegebedarf in anderen
Einrichtungen
- verbindliche Nutzung und
Auswertung KDS (mit Angaben zu
allen in den
Zielgruppenbeschreibungen
angesprochenen Aspekten)
- Erstellen bzw. Auswertung von
Wartelisten (mit Klienten-Code)
- Anforderung von
klientengenauen Daten zum
Betreuten Wohnen vom LVR
- Befragung der Drogenhilfeträger
8
Ziel 14
Tagesstrukturierende
Angebote
Zusammenfassende
Ergebnisse der
Datenanalyse
Empfehlungen von FOGS
Erwerbsfähigen
Drogenabhängen im
Leistungsbezug nach dem
SGB II wird ein
niedrigschwelliger Zugang
zu individuell passenden
Angeboten, insbesondere in
Arbeitsgelegenheiten
(AGH), ermöglicht.
Vor allem in den
Jahresberichten des
Jobcenters 2016 und 2017
wird im Einzelnen
aufgelistet, welche
niedrigschwelligen Arbeits-
und
Beschäftigungsangebote im
Rahmen des SGB II mit
Blick auf Drogenabhängige
in der Stadt Köln genutzt
werden können. Gleichwohl
wird in einigen FOGS
vorliegenden Dokumenten
(u. a. Suchtbericht aus dem
Jahr 2016) erkennbar, dass,
gerade mit Blick auf die
soziale und berufliche
Teilhabe drogenabhängiger
Personen, aus Sicht
verschiedener Akteure
derzeit und künftig auf die
individuellen Bedarfe dieses
Personenkreises
zugeschnittene
(niedrigschwellige) Arbeits-
und
Beschäftigungsangebote als
erforderlich angesehen
werden. Dazu wird
allerdings keine
Größenordnung erkennbar
oder belegt.
- Befragung der Drogenhilfeträger
- Befragung Klientel, was
„niedrigschwellig“ bedeutet
- Erfassung von Drogenproblemen
der Klientel und Auswertung von
Daten des Jobcenters
- Vereinbarungen mit Jobcenter zu
angemessenen Teilnehmenden -
Bedingungen und psychosozialer
Unterstützung bei AGH o. ä.
Ziel 15
Aufsuchende Sozialarbeit
Zusammenfassende
Ergebnisse der
Datenanalyse
Empfehlungen von FOGS
Ausreichendes Angebot
aufsuchender Hilfen in
fachlich unversorgten
Sozialräumen (sozialen
Brennpunkten) in Köln.
s.o. s. o., z. B. Punkte 1, 5, 6
Anhang D – Planung und Steuerung Städtevergleich
1
Planung und Steuerung von Drogen- und Suchthilfe in
anderen deutschen Großstädten
Düsseldorf
Grundlage und Bezugsrahmen der Düsseldorfer Sucht- und Drogenpolitik ist das am 18. März
2015 vorgelegte „Kommunale Suchthilfeplanungskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf“. Mit
Blick auf Steuerung und Planung wird im Rahmen des Konzepts auf folgende Gremien
hingewiesen:
• Düsseldorfer Gesundheitskonferenz mit der Arbeitsgruppe Sucht und Drogen, Arbeitskreis
Substitution und Arbeitskreis Essstörungen
• Lenkungskreis Suchthilfeplanung
• Facharbeitskreis Suchthilfeplanung.
Die Suchtkoordination nimmt als Teil der unteren Gesundheitsbehörde die Koordinations- und
Steuerungsfunktion nach dem ÖGDG NRW wahr. Wesentliche Aufgaben und Angebote sind:
• Planung und Koordination der Hilfen und Angebote
• Bearbeitung von Anfragen und Grundsatzfragen zur Suchtkrankenhilfe sowie bei
Essstörungen
• Analyse und Bewertung vorhandener Leistungsangebote
• Projektentwicklung und Durchführung
• Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Fachveranstaltungen und Aktionstagen
• Beratung der Einrichtungsträger bei der konzeptionellen Ausgestaltung ihrer Angebote
• Mitwirkung bei der Vernetzung der lokalen Beratungs-, Betreuungs- und
Versorgungsangeboten
• Beratung und Information zu Hilfen in der Suchtkrankenversorgung sowie bei Essstörungen.
Frankfurt am Main
In Frankfurt am Main ist das Drogenreferat (das als städtisches Referat direkt dem/der
Gesundheitsdezernent*in unterstellt ist) für die Umsetzung der Drogen- und Suchtpolitik in den
Bereichen Sucht-prävention, Drogen- und Suchthilfe sowie Öffentlichkeitsarbeit zuständig
(Ausnahme: von anderen Dezernaten verantwortete/finanzierte Hilfen – bspw. Notschlafstellen
[Sozialdezernat]. Vom personell deutlich stärker als in Köln besetzten Drogenreferat werden im
Wesentlichen folgende Aufgaben wahrgenommen:
• Analyse von Bedarfs- und Problemlagen
• Entwicklung und Implementierung neuer Maßnahmen und Angebote
• Koordination und Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen und Angebote
• Dokumentation und Evaluation
• Öffentlichkeitsarbeit
• Verwaltung des Drogen- und Suchthilfeetats (vermutlich nur dem des Gesundheitsdezernat).
Im Rahmen der Umsetzung des „Frankfurter Weg in der Drogenpolitik“ spielt die zweiwöchentlich
stattfindende „Montagsrunde“ eine wesentliche Rolle, da hier das Lagebild Rauschgift und seine
jeweiligen Erscheinungsformen im Frankfurter Bahnhofsviertel besprochen und bewertet werden.
In der „Montagsrunde“ sitzen Vertreter*innen der Polizei, des Ordnungsamtes, des Gesundheits-
amtes, des Jugend- und Sozialamtes, der Staatsanwaltschaften beim OLG sowie des staatlichen
Schulamtes, der Frankfurter Drogenhilfe, der Geschäftsstelle des Präventionsrates und der Stab-
sstelle Sauberes Frankfurt. Den Vorsitz der „Montagsrunde“ hat das Gesundheitsdezernat sowie
die Geschäftsführung des Drogenreferats inne. Weitere feste Gremien ergänzen diese Runde.
Die Datenlage ist sehr gut: Die Frankfurter Drogenhilfeeinrichtungen (auch die niedrigschwelligen
Angebote) beteiligen sich an der Erhebung des KDS (in Hessen COMBASS = Computergestützte
Basisdokumentation der Suchthilfe). Das Drogenreferat finanziert daneben eine regelmäßig
durchgeführte Drogentrendstudie (MoSyD = MonitoringSystem Drogen) mit verschiedenen
Elementen: Befragung von je 150 Personen auf der offenen Szene – alle 2 Jahre, Schüler-
befragung (je 1.500 Schüler*innen der Klassen 10 bis 12) – alle zwei Jahre sowie Expertenpanel
(halbjährliche Fokusgruppen mit rd. 14 Expert*innen aus Drogen- und Jugendhilfe, Schulamt,
Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Freizeitbereich. Zudem wird in den Konsumräumen eine
sehr detaillierte Dokumentation durchgeführt (mit pseudonymisiertem Klient*innen-Code) und
jährlich ausgewertet.
2
Hamburg
In Hamburg wird die Sucht- und Drogenpolitik behördenübergreifend durch die „Amtsleiterrunde
Drogen“ gesteuert. In diesem Gremium sind die zuständigen Amtsleitungen der Behörde für
Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und
Integration (BASFI), der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die Behörde für Justiz und
Gleichstellung, die Behörde für Inneres und Sport, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die
Bezirke vertreten. Zu den Zielen der „Amtsleiterrunde“ zählt neben der behördenübergreifenden
Abstimmung und Umsetzung sucht- und drogenpolitischer Maßnahmen auch die Eindämmung
der Drogenszenen.
Die operative behördliche Steuerung und Koordination des Sucht- und Drogenhilfesystems erfolgt
in Hamburg durch die „Fachabteilung Drogen und Sucht“ der BGV. Sie ist erster Ansprechpartner
für strategische Entwicklungen und Planung öffentlich geförderter Maßnahmen und Aktivitäten auf
Landesebene und verantwortet auch die Eingliederungshilfen für Suchtkranke.
Zur landesweiten Koordination der Querschnittsaufgabe Suchtprävention ist in Hamburg die
„Ständige Arbeitsgruppe Suchtprävention“ (STAGS) eingesetzt, die im Auftrag der
„Amtsleiterrunde Dro-gen“ Aufgaben der behörden- und ämterübergreifenden Steuerung der
Suchtprävention wahrnimmt. Die STAGS setzt sich zusammen aus Vertreter*innen für
Gesundheit, Jugend, Schule, Inneres und Justiz zuständigen Fachbehörden sowie Vertretungen
der Bezirksämter. Traditionell schwierige Kommunikation zwischen Gesundheit und Jugend, damit
auch zwischen Hilfe und Prävention.
Zur Abstimmung und Steuerung zwischen den Trägern der Sucht- und Drogenhilfe und der
Fachbehörde wurde der „Fachrat Drogen und Sucht“ eingesetzt. Ziel dieses Gremiums ist die
Identifikation und Bewertung des Entwicklungsbedarfs in der Suchthilfe und dessen unmittelbare
Umsetzung in den Einrichtungen.
Schließlich gibt es das „Fachgremium Eingliederungshilfe“. Aufgabe dieses Gremiums ist die
Abstimmung zwischen der Fachbehörde und den Trägervertreter*innen der stationären und
teilstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Leistungen für suchtkranke Menschen
erbringen.
Hinsichtlich der Datenlage ist festzustellen, dass alle Einrichtungen (auch die niedrigschwelligen)
den Deutschen Kerndatensatz Sucht in einer Hamburg-spezifischen Weise (Hamburger
Basisdatendokumentation = BADO) dokumentieren. Träger ist der Verein BADO e. V., in dem die
Sucht- und Drogenhilfeträger und die Fachabteilung Drogen paritätisch zusammenarbeiten, Items
und Themenschwerpunkte definieren etc. Der BADO e. V. hat die Hoheit über die Hamburger
Basisdatendokumentation und erstellt jedes Jahr einen Bericht.
Stuttgart
Steuerung und Planung ambulanter Suchthilfe in Stuttgart (sowie der Selbsthilfe) sind in der
„Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung“ des Sozialamtes
organisatorisch verortet. Zugleich ist die Abteilung für die Steuerung und Planung der Psychiatrie
sowie der Wohnungsnotfallhilfe zuständig, also Versorgungsbereiche, deren Klientel oftmals auch
Suchtprobleme aufweist. Daneben erfolgt hier die Planung der Angebote für ältere Personen,
Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Personen. Des Weiteren wird in der Abteilung die
räumliche Sozialplanung und die Sozialberichterstattung organisatorisch gebündelt sowie von hier
aus die finanzielle Förderung der Angebote und das Fach- und Finanzcontrolling wahrgenommen.
Im Gesundheitsamt von Stuttgart ist das Sachgebiet „Strategische Gesundheitsförderung“ sowohl
für planerische Aufgaben als auch für die Projektinitiierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit
auch im Bereich der Suchtprävention zuständig.
Im Verlauf der letzten 20 Jahre wurden in Stuttgart verschiedene Gremien geschaffen, die eine
zentrale Funktion für die Planung und Vernetzung (ambulanter) Suchthilfe und Suchtprävention
haben. Hier sind insbesondere die „Planungssitzung Sucht“, der „Aktionskreis (AK)
Suchtprävention“, dass „Kommunale Suchthilfenetzwerk“ und trägerseitig der „Suchthilfeverbund
Stuttgart“ zu nennen.
Derzeit sind in der „Planungssitzung Sucht“ alle Träger der ambulanten Suchthilfeeinrichtungen
und die Schwerpunktpraxis Suchtmedizin sowie das Gesundheitsamt vertreten. Die Leitung
dieses Gremiums obliegt der kommunalen Suchthilfeplanung. Als eher auf operative Aufgaben
ausgerichtetes Gremium werden hier vor allem Planungen und Abstimmungsprozesse zu neuen
bzw. der Weiterentwicklung bestehender Angebote vorgenommen. Zudem findet ein umfassender
Informationsaustausch der Mitglieder mit Blick auf rechtliche und fachliche Entwicklungen sowie
auf die fallbezogene Kooperation untereinander und im Hinblick auf andere Hilfesysteme statt.
3
Hamm
Die Lenkungsgruppe „Kommunale Suchthilfe“ koordiniert und steuert die Kooperation und
Vernetzung der Suchthilfeangebote in der Stadt Hamm. Sie wurde auf Beschluss des
Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration vom 22.Juni 2005 in der Stadt Hamm
eingerichtet und im Jahr 2016 neu aufgestellt. Entsprechend der Geschäftsordnung von 30.
November 2016 verfolgt die Lenkungsgruppe folgende Ziele:
• Koordination und Steuerung der Kooperation und Vernetzung der Suchthilfeangebote in der
Stadt Hamm
• kontinuierliche Bedarfserhebung und die Schaffung eines ausreichenden und
bedarfsorientierten Versorgungsnetzes
• stabile Planungssicherheit für Leistungsträger und Leistungsanbieter
• Bündelung von Ressourcen
• Handlungsorientierung als Maxime der Zusammenarbeit.
Im Rahmen dieser Zielsetzungen nimmt die Lenkungsgruppe folgende Aufgaben wahr:
• Entwicklung und Fortschreibung einer Vision, eines Leitbildes und gemeinsamer Werte für die
Suchthilfe in Hamm
• Empfehlungen zu Versorgungsstruktur und Schwerpunktthemen (Versorgungsplanung)
• Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen
• Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit
• Einrichtung von themenbezogenen ad hoc-Arbeitsgruppen und deren Auftragsdefinition
• kontinuierliche Fortschreibung einer Suchthilfeplanung
• regelmäßige Suchtberichterstattung
• Kommunikation mit Stakeholdern
• Ressourcenmanagement (so auch träger- und einrichtungsübergreifende Nutzung von
Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes NRW, der Leistungsträger u. a.).
Mitglieder der Lenkungsgruppe „Kommunale Suchthilfe“ sind neben den Leistungsanbietern und
ihren Verbänden, Selbsthilfe folgende städtische Fachbereiche/Ämter: Fachbereich Jugend,
Soziales und Gesundheit, Sozialpsychiatrischer Dienst und das Jugendamt.
Die Lenkungsgruppe „Kommunale Suchthilfe“ bildet Arbeitsgemeinschaften zur Beratung und
Bearbeitung ständiger und kurzfristiger Aufgaben. Zurzeit arbeiten folgende ständige
Arbeitskreise: QZ Substitution und AK Suchtselbsthilfe. Die Lenkungsgruppe „Kommunale
Suchthilfe“ mit ihren Arbeitsgemeinschaften ist Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz,
die zwei Mal jährlich tagt.
Die Erstellung der Gesundheitsberichte, die die gesundheitsbezogenen, epidemiologischen Daten
und Informationen umfassen, erfolgt unter Einbeziehung von Fachleuten der entsprechenden
Themenbereiche. Zudem werden vorliegende Daten für Politik und Verwaltung ausgewertet und
bereitgestellt. Des Weiteren werden Projekte der Gesundheitsförderung entwickelt und in
Kooperation mit anderen Akteuren durchgeführt. Grundlage der Arbeit stellt derzeit noch der
Suchtbericht aus dem Jahr 2010 dar.
Anhang E – Lenkungsgruppe vom 17.11.2020
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der
Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln
7. Sitzung der Lenkungsgruppe am 17.11.2020
Miriam Martin, Hans Oliva und Martina Schu
Gesellschaft für Forschung und Beratung
im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 1
TOP
1. Aktueller Stand Evaluation
Arbeitsschritte, Anpassung Laufzeit und Aufgaben
2. Informationen aus der Projektarbeitsgruppe
3. Weiterentwicklung Dokumentation
Ergebnisse UAK und weiteres Vorgehen
4. Weiterführende Bedarfsanalysen
Ergebnisse und weiteres Vorgehen
5. Steuerungsgremium
6. Weiteres Vorgehen, nächste Termine
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 2
TOP 1: Aktueller Stand
Anpassung Laufzeit und neue Aufgaben
Weiterführende Bedarfsanalysen zu priorisierten Zielen/Maßnahmen
Konstituierung PAG
Weiterentwicklung Dokumentation
Konzeption Clemensstraße
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 3
TOP 1: Arbeitsplanung
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 4
TOP 2: Projektarbeitsgruppe
Information der Stadt zum Prozess sowie Einbettung in weitere Entwicklungen
FOGS: Rückmeldung der bisherigen Arbeitsschritte und Teilergebnisse
Bestätigung der Einschätzungen durch die Träger bzgl.
mehr Abstimmungsbedarf der kommunalen Akteure Planung und Steuerung
Verbesserung der Datenlage bzw. Vereinheitlichung der Dokumentation
Priorisierung der Bereiche Wohnen und Beschäftigung (hier Fokus auf
niedrigschwellige Angebote jenseits von AGH)
Wille und Bereitschaft zur Mitarbeit ist vorhanden
Gründung von Unterarbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der Dokumentation
Frage: sollten Träger-Vertreter*innen aus dem legalen Bereich in die PAG?
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 5
TOP 3: Weiterentwicklung Dokumentation
Ziel: Schaffung einheitlicher Datengrundlagen für stadtweite Erkenntnisse,
Monitoring und Weiterentwicklung
Nutzung und Auswertung der KDS-Einrichtungs-Dokumentation (KDS-E) oder ersatzweise
Definition Angebotsabfrage im Jahresbericht
Prozessbegleitende Klient*innendokumentation nach KDS, sobald Beratung stattfindet
(auch im niedrigschwelligen Bereich)
Städtische Definition zu vergleichbaren Berichtspflichten (inkl. Bezug zu Zielen/Maßnahmen
Drogenhilfekonzept)
Träger-/einrichtungsindividuelle Jahresgespräche mit der Stadt zu gemeinsamer
Auswertung der Daten und Ableitung je neuer Schwerpunkte
„AG Daten“: Strukturierte Auswertung und gemeinsame Reflexion der Kölner Daten in
Hinblick auf Datenqualität, Bedarfe und entsprechende Weiterentwicklung der Angebote etc.
Erforderlich: „Datensatz Köln“
Abstimmung der kommunalen Akteure über:
Geltungsbereich (alle kommunal geförderten Angebote?!)
(Mindest-)Standards und deren Einführung
Abgleich mit Regelungen zu Förderprogrammen
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 6
TOP 3: Arbeitskreise zu Dokumentation
UAK KDS: Suchtberatungsstellen
Vorschlag für ein Berichtswesen:
standardisierter Jahresbericht mit Bezug zum Drogenhilfekonzept und ggf. unter
Nutzung der KDS-E-Daten
umfassende Nutzung des KDS-F mit ergänzenden Items.
UAK niedrigschwellige Angebote
Vorschlag zur zukünftig einheitlichen Erhebung und systematischen
Jahresberichterstattung von:
Stammdaten der Angebote (inkl. Öffnungszeiten)
Mengengerüste (Nutzung/Leistungen)
Ausgewählte Klient*innendaten nach KDS (nur für Beratungsklientel)
ggf. Wartezeiten/Nutzungshemmnisse
Nach Rückmeldung der Träger: Überarbeitung des Vorschlags, Pre-Test
Anfang 2021 und Einführung Mitte 2021
Ergänzend: Vorschlag für eine Jahresberichtsstruktur
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 7
TOP 4: Weiterführende Bedarfsanalysen –
Städtevergleiche
Köln Stuttgart Frankfurt Hamburg Berlin
Notschlafstellen 4 (39 Plätze) 1 mit 8 Betten (46 Plätze) (53 Plätze) Krisen-
wohnung
(15 Schlaf-
plätze plus
2 Notbetten)
Kranken-
wohnungen
4 (5 Betten) -
1 für Frauen
Niedrigschwellige
Beschäftigungs-
angebote (inkl.
AGH)
77 AGH 95 AGH (Arbeit
statt Drogen) AGH bspw.
in Eastside
Werkstätten
IdeFIx,
Fixpunkt
ABO, vista
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 8
Weiterführende Bedarfsanalysen: Städtevergleiche
Wohnprojekte
Köln 4 (55 Plätze), davon 1 Angebot für Schwangere /Mütter (4 Plätze)
Stuttgart Zwei abstinenz-orientierte Angebote (28 Plätze), 20 Plätze für Frauen
Frankfurt Betreute Wohngruppen HIV (12 Plätze), Psychiatrische Diagnosen, Alleinerziehende mit
Kindern (insg. 18 Plätze),
Betreute WG u.a. barrierefrei sowie für HIV Erkrankte (40 Plätze),
VAE: für Frauen (38 Plätze BWG und BEW), Subsitituierte (14 Plätze) sowie
abstinenzorientiert (23 Plätze)
Barrierefreie Betreute WG für Substituierte (28 Wohneinheiten),
Wohn- und Pflegeheim für Menschen mit HIV-Infektion oder manifester AIDS- Erkrankung,
auch Drogen (18 Plätze)
10 Wohneinheiten (z. T. barrierefrei) mit Option Pflegedienst
Hamburg Projekt Nox sowie Projektverbund Wohngruppen (Eingliederungshilfe), inklusive Angeboten für
Abstinente, Doppeldiagnosen
Wohngemeinschaft Straßensozialarbeit (3 Plätze für junge Volljährige)
Berlin 4 Vista Wohnprojekte, Wohnen im Verbund
zahlreiche therapeutische Wohngemeinschaften und Wohnverbünde
Wohn- und Selbsthilfeeinrichtung Bettermann-Haus
Wohnheim mit Cleananspruch für obdachlose Suchterkrankte
(abstinente) Betreute Gruppenwohnen
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 9
TOP 4: Weiterführende Bedarfsanalysen –
Trägerdaten
geringe Auslastung der AGH Plätze konzeptionelle Hürden?
Auslastung der Angebote im Bereich Notschlafstellen und Krankenwohnung
nicht alle durchgehend bei 100 % (2019 gesamt 90%: min total 78% im
November/ max: 104% im Februar)
keine Daten aus und Erkenntnisse zu Wartelisten
Konzepte weisen tw. Barrieren auf bezüglich:
Geschlecht
Kinder
Pflegebedarf
geistige Behinderung
psychiatrisch kranke Drogenabhängige
zusätzlich bestehen tw. bauliche Barrieren (Bsp. Krankenwohnung)
vereinzelte Befragungen zu Zufriedenheit und Bedarfen
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 10
TOP 4: Weiterführende Bedarfsanalysen –
zusätzliche Erhebungen
Befragung der Zielgruppe durch ASC, u. a. zu Themen/Bedarfen Wohnen und
Tagesstruktur/Beschäftigung
Befragung MMD, u.a. zum Thema Krankenwohnung
Anpassungen der Dokumentation auch in Hinblick auf zukünftig bessere
Aussagekraft zu Bedarfen
Diskussion Ziele und Bedarfe in der Steuerungsgruppe
Diskussion Ziele, Bedarfe und Folgerungen in der PAG
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 11
Ziel: Erfassung der
Zielgruppe und ihrer Bedarfe
Pre-Test bis Ende des
Jahres:
Einsatz zunächst ASC
Gesundheitsamt (prioritär bei
Abendrundgängen in der
Umgebung Neumarkt)
Auswertung durch FOGS
Einsatz perspektivisch im
ganzen ASC Team und ggf.
durch andere Angebote
TOP 4: Erhebung ASC
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 12
TOP 5: Steuerungsgremium
Aktueller Stand
Geschäftsordnung
Diskussion Ziele und Bedarfe
Definition von einheitlichen und abgestimmten Anforderungen an
Dokumentation und Berichterstattung (in Abgleich mit den
Förderprogrammen)
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 13
TOP 6: Weiteres Vorgehen
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, LG 17. November 2020 14
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
GmbH
Hansaring 115, 50670 Köln
Miriam Martin: Tel.: 0221/973101-33, martin@fogs-gmbh.de
Hans Oliva: Tel: 0221/973101-24, oliva@fogs-gmbh.de
Martina Schu: Tel.: 0221/973101-22, schu@fogs-gmbh.de
www.fogs-gmbh.de
Anhang F – Dokumentation Situationsanalyse Teilhabe
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der
Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln
Dokumentation Situationsanalyse Teilhabe
(Juni – November 2022)
Miriam Martin, Martina Schu
Gesellschaft für Forschung und Beratung
im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 1
Teilnehmende
Aidshilfe (Beratung und Information, Fahrradwerkstatt 180°)
Alexianer (Brücke zur Arbeit)
Drogenhilfe Köln (Substitutionsambulanz)
SKM (Kölner Feger)
Vision e.V.
Jobcenter Köln: Fallmanagement
Gesundheitsamt: ASC, Suchtkoordination
Sozialamt: Fachstelle Wohnen. Resodienste
Amt für Vielfalt (Kommunales Integrationsmanagement, KIM)
FOGS
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 2
Termine
1. 22. Juni: Kick-Off
2. 30. August: Fallrekonstruktion 1
3. 20. September: Fallrekonstruktion 2
4. 20. Oktober: Fallrekonstruktion 3
5. 21. November: Analyse und Abschluss
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 3
Ziel und Konzept
▪ Fallrekonstruktionen als Basis der Entwicklung von Produktionsnetzwerken.
▪ Ziel: Entwicklung passgenauerer und vernetzter Angebotsstrukturen
▪ Erkenntnisgewinn durch genaue Analyse der bestehenden Situation auf Basis
realer, abgeschlossener Fallverläufe
▪ Schaffung von Transparenz und Identifizierung von Schnittstellen sowie
Übergabepunkten durch Einbeziehung aller Akteure
▪ Ableitung von zentralen (fallübergreifenden) Themen als Grundlage von
Weiterentwicklung und Planung
▪ Fokus auf Nutzer*innenperspektive
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 4
Vorgehen (I)
▪ Zielgruppe: Drogengebrauchende Personen im SGB II-Leitungsbezug oder mit
Ansprüchen nach SGB XII
▪ Retrospektive Fallrekonstruktionen: echte, abgeschlossene und typische Fälle,
die exemplarisch für die Probleme stehen, mit denen die Zielgruppe insgesamt
häufig konfrontiert ist (wichtig: keine laufenden Fälle, um sich nicht konkret in
noch akut zu lösenden Problemlagen zu verstricken!) und die mehrere Stellen
nutzen
▪ Falldarstellungen vorbereiten
▪ Fälle in zwei – drei gemeinsamen Sitzungen (min. 3 Stunden) aufarbeiten:
▪ Rollenzuweisungen: Moderation und TN, der/die explizit die Nutzer*innenpers¬pektive einnimmt
▪ Schilderung des Falls und Rückfragen
▪ Diskussionsvorbereitung anhand verschiedener Fragen (aus Sicht der einzelnen Akteure sowie aus
[stellv.] Perspektive der Zielgruppenperson)
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 5
Zentrale Fragen
Akteure
▪ Welche Rolle nehmen Sie in
diesem Fall ein?
▪ Welchen gesetzlichen Auftrag
haben Sie in diesem Fall?
▪ Um was geht es in diesem Fall?
▪ Welche Probleme und Ressourcen
sehen Sie bei Person/Familie?
▪ Welche Logik steckt Ihrer Meinung
nach im Handeln der
verschiedenen Akteure? Wer
übernimmt welchen Beitrag?
▪ Was ist Ihr Ziel in diesem Fall?
▪ Welches Konzept verfolgen Sie
dabei?
Nutzer*in
▪ Wie sieht die Nutzerin bzw. der
Nutzer die Situation?
▪ Wie sieht sich Nutzerin bzw. der
Nutzer im Verhältnis zu anderen
Akteuren?
▪ Welche Erwartungen hat die
Nutzerin bzw. der Nutzer?
▪ Warum agiert der/die Nutzer*in
so?
▪ Welche Handlungsoptionen haben
die Nutzenden?
▪ Welche Strategien werden
sichtbar?
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 6
Vorgehen (II)
Nach mehreren Fallrekonstruktionen werden abgeleitet:
- Generative/übergreifende Themen
- Vorrangige Schnittstellen
- Wirkungsgefüge insgesamt (gegenseitige Verstärkung bzw. Neutralisierung)
- Ansatzpunkte für Veränderung
Ab dann können neue Prozesse entwickelt werden.
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 7
Die Fälle
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 8
Themen und (fehlende) Akteure/Maßnahmen
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 9
Themen und (fehlende) Akteure/Maßnahmen
Fallübergreifende Themen:
▪ Sucht/Beikonsum
▪ Psychische Verfassung
▪ Soziale Isolation
▪ Instabilität
▪ Keine Ausbildung
▪ Kein Schulabschluss
▪ Autonomiewunsch
▪ Fehlende Motivation/Tatkraft
→ viele Maßnahmen, aber z.T. fehlende Passung, kaum Abstimmung
→ wechselnde Zuständigkeiten/Akteure/Bezugspersonen,
Wer/was fehlt?
▪ Abstimmung am
Fall/Fallführung
▪ BeWo
▪ Niedrigstschwellige
Beschäftigungsangebote
▪ Soziale Einbindung
▪ Psychatrische/psychothera-
peutische Versorgung
▪ Migrationsbez. Angebote
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 10
Bewertung
Probleme und Fragen: Was braucht es?
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 11
Empfehlungen
1. Transparenz und Infofluss: am Fall (s.u.) und im Hilfenetz
▪ Übersicht zu Akteuren und Maßnahmen in Köln (bspw. digital)
▪ Austausch unter Akteuren (Fachtage)
2. Management am Fall, Fallführung und Entscheidung dazu (Case Management)
▪ Entscheidungsprocedere: Wer übernimmt das Management? Mandat?
▪ Fallkonferenzen
▪ Kürzere, begleitete, „warme“ Übergaben
▪ Controlling von Maßnahmen
▪ Gemeinsame Instrumente
▪ Psychiatrie/PT und Migrationshilfen stärker einbeziehen
3. Angebotsweiterentwicklung
▪ Sowohl szeneferne Angebote als auch akzeptierende Angebote
▪ Offene und bedingungslose Angebote auch für nicht-SGB-II-Klientel (Tagelöhner)
→ Fond zur Finanzierung
4. Perspektive der Zielgruppe einholen (übergreifend und im jeweiligen Fall)
5. Qualitätsstandards und Profile von Angeboten/Trägern schärfen und auf Bedarfe
abstimmen (insb. PSB/beWo sowie bzgl. Motivationsarbeit)
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Situationsanalyse Teilhabe 12
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
GmbH
Dürener Str. 295, 50935 Köln
Miriam Martin: Tel.: 0221/973101-33, martin@fogs-gmbh.de
Martina Schu: Tel.: 0221/973101-22, schu@fogs-gmbh.de
www.fogs-gmbh.de
Anhang G – Dokumentation Mapping
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der
Umsetzung des Drogenhilfekonzepts in Köln
Partizipatives Mapping, Dokumentation
Maximilian Kalkbrenner, Miriam Martin, Denise Volz
Gesellschaft für Forschung und Beratung
im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, Köln
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 1
Konzept
PARTIZIPATIVES MAPPING
Angelehnt an in anderen Großstädten mit der Zielgruppe erprobte
Methode, vgl. Literatur, Folie 12
Ziel
▪ Bedarfe und Einschätzungen der Zielgruppe direkt erfassen
▪ Beteiligung der Zielgruppe am Planungsgeschehen
▪ Sozialraumbezogene Unterschiede identifizieren
▪ Transparenz des Umsetzungs- und Evaluationsprozesses
Fragestellung/Themen
▪ Wie sind (in unterschiedlichen Sozialräumen) die Bedarfe und
Anforderungen im Bereich besonderer Wohnformen, Aufenthalt sowie
Tagesstruktur/Beschäftigung aus Sicht der Zielgruppe
▪ Was fehlt/was stört bisher?
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 2
Durchführung
Methode und Durchführung
▪ 3 etwa 2-stündige Mapping-Workshops mit der Zielgruppe:
in Neumarktnähe (4 TN), in Kalk (6 TN) und in Chorweiler (4 TN)
am 9., 15. und 19. November 2021
▪ Zugang zur Zielgruppe über Konsumbus/ASC/Vision/GAG Streetwork
▪ FOGS-Team aus 2 – 3 Personen (m/w)
▪ Offene Gesprächsrunde und Arbeit mit Karten
(heterogene) Teilnehmende
▪ Alter: etwa 30 bis Mitte 60
▪ 4 Frauen
▪ hauptsächlich Opiat-Konsumierende (auch Substituierte), aber auch
Cannabis und Ex-User*innen
▪ Migrationshintergrund
▪ einige Wohnungslose
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 3
Eindrücke
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 4
Ergebnisse
Ergebnisse (übergreifend)
▪ hohe Diskussions- und Mitteilungsbereitschaft
▪ Workshop wurde als große Wertschätzung empfunden
▪ viele grundsätzliche Themen
▪ bestehende Angebote werden geschätzt
▪ unterschiedliche Schwerpunkte in den Sozialräumen
(auch abhängig von der jeweiligen TN-Runde)
▪ breite Vielfalt an Ansätzen notwendig, da Zielgruppe sehr heterogen
auch bzgl. Bedürfnissen (bspw. abstinenzwusch ja/nein)
Thema Respekt und Stigmatisierung
▪ Entstigmatisierung
▪ Akzeptanz
▪ Beteiligung
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 5
Ergebnisse
Thema Tagesstruktur/Beschäftigung
▪ für einige TN überhaupt kein Thema
▪ „sich kümmern“, eine Aufgabe haben
(bspw. Needle-Jumper, Streetwork, Partizipation, Zeitung)
▪ von Begegnungs- und Freizeit- (Ausflüge), über Stabilisierungs-
(Coaching und Training) bis zu Qualifizierungsangeboten
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 6
Ergebnisse
Thema Aufenthalt und öffentlicher Raum (auch DKR)
▪ längere Öffnungszeiten für Aufenthaltsangebote (DKR früher)
▪ geschützter Raum: Ruhe- und Sitzmöglichkeiten bis hin zu eigenem
Gelände („unser Bereich“)
▪ Schließfächer
▪ Kältebus
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 7
Ergebnisse
Thema Wohnen
▪ Wohnraumvermittlung
▪ mehr alternative Wohnprojekte
▪ Wohnen im Alter
▪ weniger strenge Regeln in Notschlafstellen
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 8
Ergebnisse
Thema „Krankheit“
▪ offenere Konzepte bei Krankenwohnungen
▪ Tagesruhebetten
▪ niedrigschwelliger Zugang zu medizinischer Versorgung über MMD
hinaus
Thema „Übergänge“/Nachsorge
▪ Lücken in der Betreuung/Versorgung nach Haftentlassung und/oder
nach Therapie
▪ Nach PSB → Betreuung?
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 9
Fazit
Neumarkt
▪ geschützter Aufenthalt und Respekt als dominantes Thema
▪ Vision vom „eigenen Bereich“
Kalk (rechtsrheinisch)
▪ große Zufriedenheit mit dem Angebot von Vision e.V. → mehr davon!
▪ starker Bezug auf übergreifende, gesellschaftliche Probleme
▪ Beschäftigung und Beteiligung
▪ konkrete Vorschläge für den rechtsrheinischen Raum insbesondere
▪ Drogenkonsumraum
▪ alternative Wohnprojekte
▪ …
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 10
Fazit
Chorweiler
▪ Aufbau Suchtberatung:
▪ sprachliche/interkulturelle Kompetenz
▪ Angebote für Eltern/Familien/Kinder & Jugendliche
▪ gute Erreichbarkeit
▪ Streetwork
▪ Peer-to-Peer Angebote
▪ Vernetzung der Angebote und
Multiplikator*innen
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021 11
Fazit
Übergreifend
▪ Zielgruppe sehr heterogen und Bedarfe individuell → vielseitige und
flexible Angebote wünschenswert
▪ Thema Entstigmatisierung, Respekt und Akzeptanz übergreifend auf
die Agenda (als Bestandteil des Suchthilfekonzepts)
▪ Partizipation sollte fortgeführt und regelhaft verankert werden,
insbesondere auch bei konkreten Planungsvorhaben
Wiss. Begleitung und Evaluation Umsetzung Drogenhilfekonzept in Köln, Partizipatives Mapping 2021
Literatur
12
Klaus, L., Dichtl, A., Padberg, C. & Zielinski, A. (2020). W orkshop Partizipatives Mapping in
Frankfurt. „W as ist unser ideales Viertel“. Sichtweisen von Drogenkonsu- mierenden im
Frankfurter Bahnhofsviertel. Frankfurt am Main: Center for Drug Research und Institut für
Suchtforschung der Goetheuniversität Frankfurt.
Germes, M., Klaus, L., Guarascio, F. & Hergesell, C. (2020) Berliner Partizipativer Mapping-
W orkshop„W asist unsere ideale Stadt als Drogennutzer*innen?“ Durchgeführt in Kooperation der
Projekte DRUSEC (Drugs and Urban Security) und NUDRA (Netzwerk zum Umgang mit Drogen
und Alkohol im öffentlichen Raum); siehe: https://drogenalternativeplanung.wordpress.com, zuletzt
abgerufen 31.08.21
Antonio, A., Bauer, R., Lytkin, A. et al. (2018). Partizipatives Forschungsprojekt. Bedarf eines
Drogenkonsumraums in der Landeshauptstadt Stuttgart. Stuttgart: unveröffentlichter
Forschungsbericht.
Hartung, S., Wihofszky, P. & Wright, M. T. (Hrsg.). (2020). Partizipative Forschung. Ein
Forschungsansatz für Gesundheit und seine Methoden. Wiesbaden: Springer VS.
Wihofszky, P., Hartung, S., Allweiss, T., Bradne, M., Brandes, S., Gebhardt, B. et al. (2020).
Photovoice als partizipative Methode: Wirkungen auf individueller, gemeinschaftlicher und
gesellschaftlicher Ebene. In S. Hartung, P. Wihofszky & M. T. Wright (Hrsg.). (2020). Partizipative
Forschung. Ein Forschungsansatz für Gesundheit und seine Methoden, S. 85 – 142. Wiesbaden:
Springer VS.
Anhang H – Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 1
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung gilt für die zuständigen Ämter und Behörden der Stadt Köln, die die
Kölner Suchtpräventionsangebote für Kinder, Jugendliche und (junge) Erwachsene und die
Suchthilfeangebote finanzieren und für die Suchthilfeträger bzw. ihre entsprechende Abteilung
und Einrichtung, die diese Angebote im Auftrag der Stadt durchführen.
§ 2 Einrichtung und Besetzung des Beirats Suchthilfe
(1) Die Stadt Köln richtet nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung den Beirat Suchthilfe ein.
In diesem Gremium sind Vertreter*innen der für die Suchthilfe zuständigen Ämter und Be-
hörden der Stadt Köln , des Jobcenters Köln und der Suchthilfeträger bzw. ihrer entspre-
chenden Abteilungen und Einrichtungen vertreten.
(2) Zum Beirat können weitere für die Versorgung von Suchtgefährdeten und -kranken zustän-
dige Akteure sowie Selbsthilfe und Selbstvertretung als Gäste eingeladen werden.
§ 3 Ziele und Aufgaben des Beirats Suchthilfe
(3) Ziel des Beirats Suchthilfe ist die Beratung aktueller sucht- bzw. fachpolitischer Entwick-
lungen zur Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems für suchgefährdete und sucht-
kranke Menschen sowie die Unterstützung von Planung und Umsetzung neuer (kommu-
naler) Angebote.
Übergreifend werden vom Beirat Suchthilfe folgende Aufgaben wahrgenommen:
(4) Förderung von träger- und einrichtungsübergreifendem Austausch, Abstimmung und Ko-
operation
(5) Fachliche Beratung zu Zielen und Maßnahmen von Suchtprävention und Suchthilfe in der
Stadt Köln. Gemeinsam werden dafür Handlungsbedarfe bzw. -vorschläge identifiziert, be-
raten und bewertet sowie Handlungsoptionen entwickelt.
(6) Im Rahmen dieser übergreifenden Aufgaben:
a. berät, unterstützt und begleitet der Beirat Suchthilfe das Steuerungsgremium Sucht-
hilfe der Stadt Köln
b. arbeitet das Gremium datenbasiert und greift dabei auf Arbeiten aus der AG Daten
Suchthilfe zurück
c. bewertet der Beirat Suchthilfe die Bedarfsgerechtigkeit, die Ergebnisse und soweit
möglich die Wirkung der Versorgung und jährlich erbrachten Leistungen der kommunal
finanzierten Suchthilfe.
§ 4 Mitglieder des Beirats Suchthilfe
(1) Mitglieder des Beirats Suchthilfe sind:
Dezernat V
Dezernat V-3 Sozialplanung / Sozialberichterstattung
Gesundheitsamt
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Jobcenter Köln
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 2
Träger kommunal finanzierter Angebote von Suchtprävention und -hilfe bzw. ihre ent-
sprechenden Abteilungen oder Einrichtungen
(2) Die Mitglieder benennen je eine Vertretung namentlich. Die Teilnahme erfolgt verbindlich
und personenkontinuierlich, für den Fall der Verhinderung wird verbindlich eine zweite Per-
son als feste Stellvertretung benannt.
(3) Es können neue Mitglieder vorgeschlagen und mit einer Zweidrittel-Mehrheit in den Beirat
aufgenommen werden.
§ 5 Sitzungen des Beirats Suchthilfe
(1) Der Beirat Suchthilfe tritt viermal jährlich zusammen. Die Termine eines Jahres werden
jeweils in der letzten Sitzung des alten Jahres vereinbart.
(2) Der Vorsitz des Beirats Suchthilfe wird durch die Suchtkoordination des Gesundheitsamts
wahrgenommen.
(3) Die Sitzungen werden vo n der Suchtkoordination einberufen. Die Einladungsfrist beträgt
mindestens vier Wochen und kann nur in besonderen Fällen verkürzt werden. Die Einla-
dungen erfolgen per E-Mail.
(4) Mit der Einladung wird die Tagesordnung mit allen Anlagen versendet. Anmeldungen zur
Tagesordnung sind bis 6 Wochen vor dem Sitzungstermin einzureichen. Anträge auf Er-
gänzung und Erweiterung der verschickten Tagesordnung sind zulässig und müssen spä-
testens drei Arbeitstage vor der Sitzung vorliegen.
(5) Regelmäßige Tagesordnungspunkte sind Berichte aus der ämterübergreifenden Steue-
rungsgruppe Sucht, der AG Daten Suchthilfe und dem Partizipationsgremium.
(6) Die Ergebnisse der Sitzungen werden in einem schriftlichen Protokoll gesichert, das binnen
drei Wochen an alle Mitglieder übermittelt und im Umlauf abgestimmt wird. Bei Bedarf wer-
den ergänzend Vorlagen, Positionspapiere o. ä. erstellt.
(7) Das abgestimmte Protokoll der Sitzungen ist öffentlich zugänglich. Über den Umgang mit
ggf. erarbeiteten (Positions-)Papieren o. ä. entscheidet das Gremien situationsbezogen.
§ 6 Geschäftsführende Stelle des Beirats Suchthilfe
(1) Das Gesundheitsamt ist die geschäftsführende Stelle des Beirats Suchthilfe.
(2) Die Geschäftsstelle übernimmt Organisation und Protokollführung der Sitzungen des Bei-
rats Suchthilfe.
§ 7 Zusammenarbeit mit anderen Gremien
(1) Die Suchtkoordination sichert den Informationsfluss zwischen dem Beirat Suchthilfe und
dem ämterübergreifenden Steuerungsgremium Sucht.
(2) Der Beirat Suchthilfe kann Arbeitsgruppen einrichten bzw. aufnehmen und gibt sich ein e
definierte Austauschstruktur mit diesen Arbeitsgruppen.
(3) Der Beirat Suchthilfe stimmt sich in Bezug auf Datengrundlagen mit der AG Daten Sucht-
hilfe ab.
(4) Der Beirat Suchthilfe tauscht sich mit Gremien von Selbsthilfe und Selbstvertretung aus
sowie mit anderen Gremien/Akteuren aus Suchthilfe und Suchtprävention sowie angren-
zenden Arbeitsfeldern.
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 3
§ 8 Änderungen und Inkrafttreten
(1) Änderungen der Geschäftsordnung können von jedem ordentlichen Mitglied eingebracht
werden und bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit.
(2) Zwei Jahre nach Arbeitsaufnahme wird der Beirat Struktur, Arbeit und Ergebnisse seiner
Arbeit sowie die Geschäftsordnung kritisch reflektieren und ggf. Weiterentwicklungsbedarf
identifizieren.
(3) Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.09.2022 in Kraft.
Unterschriften (s. Einzelblätter)
Dezernat V
Dezernat V-3 Sozialplanung / Sozialberichterstattung
Gesundheitsamt
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Jobcenter Köln
Aidshilfe Köln e.V.
Blaukreuz-Zentrum Köln
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH
Drogenhilfe Köln gGmbH
Notel - Notschlafstelle & Krankenwohnung für Drogenabhängige
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln
Sozialdienst Katholischer Männer e.V.
VISION e.V.
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 4
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
Dr. Harald Rau
In Vertretung oder im Auftrag für
Dezernat V
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
________________ _________________ ____________________________
Ort Datum Unterschrift
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 5
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
Günter Schlanstedt
In Vertretung oder im Auftrag für
Dezernat V-3 Sozialplanung / Sozialberichterstattung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
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Ort Datum Unterschrift
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 6
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
Dr. Johannes Nießen
In Vertretung oder im Auftrag für
Gesundheitsamt Köln
Neumarkt 15-21
50667 Köln
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Ort Datum Unterschrift
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 7
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
Dagmar Niederlein
In Vertretung oder im Auftrag für
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
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Ort Datum Unterschrift
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 8
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
Dr. Katja Robinson
In Vertretung oder im Auftrag für
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
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Ort Datum Unterschrift
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 9
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
Martina Würker
In Vertretung oder im Auftrag für
Jobcenter Köln
Pohligstr. 3
50969 Köln
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Ort Datum Unterschrift
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 10
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
Oliver Schubert
In Vertretung oder im Auftrag für
Aidshilfe Köln e.V.
Pipinstraße 7
50667 Köln
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Ort Datum Unterschrift
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 11
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
Jörg Zeyßig
In Vertretung oder im Auftrag für
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH
Kartäusergasse 9-11
50678 Köln
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Ort Datum Unterschrift
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 12
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
Markus Wirtz
In Vertretung oder im Auftrag für
Drogenhilfe Köln gGmbH
Victoriastraße 12
50668 Köln
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Ort Datum Unterschrift
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 13
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
Daniel Sänger
In Vertretung oder im Auftrag für
Notel Köln
Victoriastr. 12
50668 Köln
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Ort Datum Unterschrift
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 14
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
Monika Kleine
In Vertretung oder im Auftrag für
Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.
Mauritiussteinweg 77-79
50676 Köln
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Ort Datum Unterschrift
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 15
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
Markus Peters
In Vertretung oder im Auftrag für
Sozialdienst Katholischer Männer e.V.
Große Telegraphenstraße 31
50676 Köln
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Ort Datum Unterschrift
Geschäftsordnung Kölner Beirat Suchthilfe 16
Geschäftsordnung des Beirats Suchthilfe der Stadt Köln
Claudia Schieren/David Tepr
In Vertretung oder im Auftrag für
VISION e.V.
Neuerburgstraße 25
51103 Köln
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Ort Datum Unterschrift
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Ort Datum Unterschrift
Anhang I – Geschäftsordnung Steuerungsgremium Suchthilfe
Geschäftsordnung des Steuerungsgremiums Suchthilfe der Stadt Köln
§ 1 Geltungsbereich
Die Geschäftsordnung gilt für Institutionen, die in der Stadt Köln Suchthilfeangebote
kommunal finanzieren.
§ 2 Einrichtung und Besetzung des Steuerungsgremiums Suchthilfe
Die Stadt Köln richtet nach Maßgaben dieser Geschäftsordnung das ämter- und
behördenübergreifende Steuerungsgremium Suchthilfe ein.
§ 3 Ziele und Aufgaben des Gremiums
(1) Ziel des Gremiums ist die fachliche Abstimmung der Ziele und Maßnahmen der
Suchthilfe der Stadt Köln. Dafür werden Handlungsbedarfe identifiziert, beraten und
bewertet sowie Handlungsoptionen entwickelt.
(2) Das Gremium berät und begleitet die Weiterentwicklung des Drogenhilfekonzepts zu
einem Suchthilfekonzept der Stadt Köln.
(3) Das Gremium trifft datenbasierte Entscheidungen. Die Ergebnisse münden in
Mitteilungen und Beschlussvorlagen für die politischen Gremien. Minderheitsvoten
werden dokumentiert.
(4) Das Gremium bewertet die Bedarfsgerechtigkeit, Ergebnisse und soweit möglich Wirkung
der Angebote und jährlich erbrachten Leistungen der kommunal finanzierten Suchthilfe.
(5) Das Gremium stimmt sich mit Blick auf die Umsetzung der Fördersystematik der Stadt
Köln hinsichtlich der Datengrundlagen für das Controlling der kommunal finanzierten
Leistungen ab.
(6) Die Steuerungs- und Finanzierungsverantwortung der jeweils zuständigen
Leistungsträger bleibt unberührt.
§ 4 Mitglieder des Gremiums
(1) Die Mitglieder des Steuerungsgremiums Suchthilfe sind Vertreter*innen der folgenden
kommunalen Akteure:
• Dezernat V - Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen
• Dezernat IV - Bildung, Jugend und Sport
• Gesundheitsamt
• Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
• Amt für Kinder, Jugend und Familie
• Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der Eingliederungshilfe und
überörtlicher Träger der Sozialhilfe
• Jobcenter Köln als Träger der Kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a
SGB II.
(2) Die Mitglieder benennen für den Fall ihrer Verhinderung eine*n Vertreter*in.
(3) Es können neue Mitglieder vorgeschlagen werden und in das Steuerungsgremium mit
einer Zweidrittel-Mehrheit aufgenommen werden.
(4) Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Steuerungsgruppe sollte in einer Frist von vier
Wochen schriftlich beantragt werden. In dem Zeitraum, bis ein*e Nachfolger*in gefunden
ist, hat das Mitglied seine vollen Aufgaben zu erfüllen oder eine einvernehmliche
vorübergehende Stellvertretung zu beauftragen.
§ 5 Sitzungen des Gremiums
(1) Das Steuerungsgremium Sucht tritt zweimal jährlich zusammen, bei Bedarf häufiger. Der
erste Sitzungstermin findet in der ersten Jahreshälfte statt, sobald die Jahresberichte der
kommunal finanzierten Suchthilfe vorliegen.
(2) Der Vorsitz des Steuerungsgremiums wird vom Beigeordneten des Dezernates V
wahrgenommen.
(3) Die Sitzungen werden vom Dezernat V einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 4 Wochen
und kann in besonderen Fällen verkürzt werden. Die Einladungen können per Post oder
per E-Mail erfolgen.
(4) In der Einladung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Anträge auf Ergänzung und
Erweiterung der Tagesordnung sind zulässig und müssen spätestens drei Tage vor der
Sitzung vorliegen.
(5) Die Sitzungen sind in einem schriftlichen Ergebnisprotokoll niederzulegen und an die
Mitglieder weiterzuleiten.
(6) Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der regulären Mitglieder
der Steuerungsgruppe anwesend sind.
(7) Das Gremium trifft seine Entscheidungen möglichst einvernehmlich. Ist eine
einvernehmliche Entscheidung nicht herzustellen, wird Nicht-Einstimmigkeit festgestellt.
Bei Nicht-Einstimmigkeit entscheidet dann die einfache Mehrheit der anwesenden
regulären Mitglieder des Gremiums.
(8) Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
§ 6 Geschäftsführende Stelle
(1) Die geschäftsführende Stelle obliegt dem Gesundheitsamt.
(2) Die Geschäftsstelle übernimmt die Organisation und die Vor- und Nachbereitung der
Sitzungen des Steuerungsgremiums Suchthilfe.
§ 7 Zusammenarbeit mit anderen Gremien
(1) Das Gesundheitsamt gewährleistet den Informationsfluss zwischen den Gremien
(insbesondere Suchthilfebeirat, Direkter Draht und AG Daten).
(2) Das Steuerungsgremium Suchthilfe prüft und bewertet die Empfehlungen des Beirates
Suchthilfe.
(3) Die Sitzungen des Steuerungsgremiums sind zeitlich abgestimmt mit den Sitzungen der
anderen Gremien.
§ 8 Änderungen und Inkrafttreten
(1) Änderungen der Geschäftsordnung können von jedem ständigen Mitglied eingebracht
werden und bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit.
(2) Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 29.11.2022 in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0589/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.03.2023
- Erstellt
- 14.02.2023 16:27