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V/0316/2017

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 287 - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 07.04.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 28.5.1

Beschlussvorlage

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V-0316-2017-Anlage-Aenderungsbereich

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Beschlussvorlage

2865 Zeichen

V/0316/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 287: 
Gelmer - Industriegebiet Hessenweg / Östlich des Dortmund-Ems-Kanals (Teilbereich I: 
vorhabenbezogener Änderungsbereich; Teilbereich II: ergänzender Änderungsbereich) 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.04.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.05.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 287: Gelmer - Industriegebiet Hessenweg / Östlich des Dortmund-Ems-
Kanals ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.  
 
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung St. Mauritz 
Flur 21 
Flurstücke 22, 197, 238, 398, 400, 492, 537, 538, 539, 540, 541, 542, 543, 544,  
Teile der Flurstücke 500, 547, 552.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten.  
 
 
Begründung: 
 
Das in Münster ansässige Unternehmen Westfalen AG beabsichtigt, seinen Betriebsstandort „Gre m-
mendorf“ in das Industriegebiet „Hessenweg“ in Gelmer zu verlagern. Durch die Betriebsverlag erung 
kann die bestehende Gem engelagesituation in Gremmendorf nachhaltig beseitigt werden. Sie ist i n-
soweit auch aus städtebaulicher Sicht sehr zu begrüßen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0316/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0316/2017 
 
Der Verlagerungsstandort befindet sich unmittelbar südlich des vorhandenen Ölhafens am Dortmund-
Ems-Kanal und arrondiert das bereits bestehende Betriebsgelände der Firma Westfalen. Der Standort 
„Hessenweg“ ist strukturell und funktional für das Vorhaben gut geeignet.  
 
Der Realisierung des Vorhabens stehen die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans 
Nr. 287 i.d.F. der 2. Änderung vom 04.04.1997 entgegen. Der Bebauungsplan ist daher teilräumig zu 
ändern.  
 
Die Bebauungsplanänderung soll in einem maßgeblichen Teilbereich vorhabenbezogen gemäß §  12 
BauGB erfolgen (Teilbereich I). Hierzu ist beabsichtigt, zwischen der Stadt Mü nster und dem Vorh a-
benträger (Westfalen AG) einen Durchführungsvertrag abzuschließen. Ergänzend sind in den 
Planänderungsbereich zusätzliche Teilflächen miteinzubeziehen, um den weiteren planerischen A n-
passungserfordernissen im Umfeld des Vorhabengrundstüc ks Rechnung tragen zu können (Teilb e-
reich II).  
 
Der Änderungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt.  
 
 
i. V. 
 
gez.  
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Änderungsbereich

V-0316-2017-Anlage-Aenderungsbereich

178 Zeichen

STADT ||| MÜNSTER

Amt für
Stadtentwicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung

erg

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4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 287

Änderungsbereich / Maßstab 1:10.000

Beratungsverlauf (4)

27.04.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26.5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Rat
TOP 28.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hessenweg

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Details

Aktenzeichen
V/0316/2017
Typ
Vorlagen
Datum
07.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37