V/0316/2017
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 287 - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
2865 Zeichen
V/0316/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 287: Gelmer - Industriegebiet Hessenweg / Östlich des Dortmund-Ems-Kanals (Teilbereich I: vorhabenbezogener Änderungsbereich; Teilbereich II: ergänzender Änderungsbereich) Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 27.04.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.05.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 287: Gelmer - Industriegebiet Hessenweg / Östlich des Dortmund-Ems- Kanals ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung St. Mauritz Flur 21 Flurstücke 22, 197, 238, 398, 400, 492, 537, 538, 539, 540, 541, 542, 543, 544, Teile der Flurstücke 500, 547, 552. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Begründung: Das in Münster ansässige Unternehmen Westfalen AG beabsichtigt, seinen Betriebsstandort „Gre m- mendorf“ in das Industriegebiet „Hessenweg“ in Gelmer zu verlagern. Durch die Betriebsverlag erung kann die bestehende Gem engelagesituation in Gremmendorf nachhaltig beseitigt werden. Sie ist i n- soweit auch aus städtebaulicher Sicht sehr zu begrüßen. Vorlagen-Nr.: V/0316/2017 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 10.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0316/2017 Der Verlagerungsstandort befindet sich unmittelbar südlich des vorhandenen Ölhafens am Dortmund- Ems-Kanal und arrondiert das bereits bestehende Betriebsgelände der Firma Westfalen. Der Standort „Hessenweg“ ist strukturell und funktional für das Vorhaben gut geeignet. Der Realisierung des Vorhabens stehen die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 287 i.d.F. der 2. Änderung vom 04.04.1997 entgegen. Der Bebauungsplan ist daher teilräumig zu ändern. Die Bebauungsplanänderung soll in einem maßgeblichen Teilbereich vorhabenbezogen gemäß § 12 BauGB erfolgen (Teilbereich I). Hierzu ist beabsichtigt, zwischen der Stadt Mü nster und dem Vorh a- benträger (Westfalen AG) einen Durchführungsvertrag abzuschließen. Ergänzend sind in den Planänderungsbereich zusätzliche Teilflächen miteinzubeziehen, um den weiteren planerischen A n- passungserfordernissen im Umfeld des Vorhabengrundstüc ks Rechnung tragen zu können (Teilb e- reich II). Der Änderungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt. i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Änderungsbereich
V-0316-2017-Anlage-Aenderungsbereich
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STADT ||| MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung erg E \ a nos rn ar g 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 287 Änderungsbereich / Maßstab 1:10.000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hessenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0316/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37