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V/0496/2021

Eiliger Handlungsbedarf zur Instandsetzung des Küchenbereichs im Bürgerhaus Bennohaus.

Vorlagen 16.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 59

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2895 Zeichen

Anlage A zur V/0496/2021 
Kurzüberblick 
Der aktuelle Küchenausbau des Bürgerhauses Bennohaus ist bedingt durch einen Sanierungs-
stau nicht mehr funktionsfähig. Hier besteht dringender und nicht aufzuschiebender Handlungs-
bedarf, da es den Betrieb des Hauses stark einschränkt. Der Arbeitskreis Ostviertel e.V. bean-
tragt gemäß Nutzungsübertragungsvertrag eine Investitionssumme von 45.000 Euro für Investiti-
onen im Bereich der Küche, deren Finanzierung in Produktgruppe 0401 Kulturmanage-
ment/Kulturförderung gesichert ist. 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Investition verfolgen wir Ziele des ISM-Prozesses. Bürger und Kulturhäuser sind ein wich-
tiger und bedeutender Anker der Kulturlandschaft Münsters. Ihre Angebote und Projekte tragen 
wesentlich dazu bei, das Ziel „Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte 
mit internationaler Ausstrahlung entwickeln“, zu erreichen. Neben kulturellen Angeboten vom 
Stadtteil für den Stadtteil sind sie Plattform für qualitativ hochwertige Kulturarbeit, zu der wie am 
Bennohaus auch viele Projekte gehören, die Münster mit Europa vernetzen. Eine funktionierende 
Kulturgastronomie trägt unmittelbar zur Profilierung und zum Funktionieren des Hauses bei. Ziel-
erreichung: Die Sanierung der Küche steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine 
kurzfristige Realisierung in den Sommermonaten vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf 
von 45.000 Euro zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Außerplanmäßige Auszahlung eines investiven Zuschusses in Höhe von 45.000 Euro nach § 83 
GO NRW. Deckung durch Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0401, Zeile 15. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Stadt Münster hat als Eigentümerin der Immobilie im Nutzungsübertragungsvertrag im § 1 
Absatz 6 definiert, dass Maßnahmen des Bauerhalts bei der Stadt verbleiben und dass notwendi-
ge Investitionen für Erneuerungen und Reparaturen, die nicht Maßnahmen des Bauerhalts sind 
bzw. nicht durch Mittel des AKO e.V. finanziert werden können, über den Rat der Stadt zu be-
schließen sind. Die hier benötigte Investitionssumme kann nicht aus Mitteln des AKO e.V. finan-
ziert werden. 
Die Investitionssumme wurde vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Ausstattung ermit-
telt, um den Küchenbereich verpachten zu können. Nur mit dieser Ausstattung ist eine Inbetrieb-
nahme möglich.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

7529 Zeichen

V/0496/2021 
V/0496/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Eiliger Handlungsbedarf zur Instandsetzung des Küchenbereichs im Bürgerhaus Bennohaus. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Der Rat beschließt einen Zuschuss i. H. von 45.000 Euro an den Arbeitskreis Ostviertel e. V., um 
die Funktionsfähigkeit der Küche im Bennohaus wieder herzustellen und eine zeitnahe Inbetrieb-
nahme der für den Kulturbetrieb notwendigen Gastronomie zu ermöglichen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0401 Kulturmanagement / Kultur-
förderung 
   
Investitionsmaß-
nahme 
1100 Umbau / Ausstattung Küche 
Bennohaus 
   
Auszahlungen   2021 45.000 außerplan-
mäßig 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden gem. § 83 Abs. 2 GO NRW außerplan-
mäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus den kapitalisierten Personalaufwendungen (= 
Umschichtung in Sachaufwendungen) für die ehemalige städt. Leitung des Bennohauses (Produkt-
gruppe 0401 „Kulturmanagement / Kulturförderung“, Zeile15 „Transferaufwendungen“). 
 
 
Kulturamt 
 
21.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schwalm 
Telefon: 492-4110 
Schwalm@stadt-
muenster.de

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V/0496/2021 
Begründung: 
 
Ein durch das beauftragte Institut für sozialraumorientierte Praxisforschung und -entwicklung e. V. , 
begleiteter Beratungsprozess zum Nutzungskonzept des Bennohauses , hat im Ergebnisbericht fest-
gehalten, dass ein attraktives Gastronomiekonzept von wesentlicher Bedeutung für dessen Zukunfts-
fähigkeit ist (siehe Vorlage V/0974/2019). Dies sei ein wichtiger Baustein, um eine gelingende Stadt-
teilkulturarbeit praktizieren zu können und um die kulturelle Profilierung des Hauses zu befördern. 
 
Nach langer Suche ist es dem AKO e.V. gelungen, einen geeigneten Pächter zu finden, der ein auf 
die Kulturbedarfe des Hauses abgestimmtes Gastronomiekonzept vorschlägt. 
 
Das vor mehr als 20 Jahren errichtete Bürgerhaus Bennohaus bedarf an vielen Stellen einer vollstän-
digen Renovierung und Erneuerung. Insbesondere im Küchenbereich besteht nicht aufzuschiebender 
Handlungsbedarf, da die aktuelle Küchenausstattung einen Gastronomiebetrieb nicht zu lässt. Geräte 
sind defekt und einige Innenausbauten sind abgängig. Nach einer Ortsbegehung wurde mit Unter-
stützung des Amtes für Immobilienmanagement der Investitionsbedarf evaluiert, um die Küche wieder 
funktionsfähig zu machen und um damit eine Inbetriebnahme der Gastronomie zu ermöglichen. 
 
Die kurzfristige Funktionsfähigkeit der Küche ist dringend erforderlich, weil der laufende Kultur - und 
Bildungsbetrieb auf eine gastronomische Versorgung der T eilnehmer und Teilnehmerinnen angewie-
sen ist. 
 
Für die notwendigen  Reparaturarbeiten am Innenausbau der Küche, de n Austausch der defekten 
Küchengeräte, die zu optimierenden Arbeitsflächen sowie für die fachgerechte Planung und Montage 
hat der AKO e.V. Kostenvoranschläge eingeholt. Dadurch ergibt sich eine Investitionssumme i. H. von 
45.000 Euro. 
 
Das Bürgerhaus Bennohaus befindet sich im Eigentum der Stadt Münster und ist an den AKO e.V. 
verpachtet. Der Untermietvertrag zwischen dem AKO  e.V. und dem Pächter  der Gastronomie defi-
niert, dass der Pächter eine funktionierende Küche mitmietet. 
 
Für die Pflege und Anschaffungen von Geräten und Arbeitsflächen sowie für Reparaturen am Innen-
ausbau der Küche ist der AKO e.V. verantwortlich. Die hier benötigte Investiti onssumme i.H. von 
45.000 Euro kann nicht aus Mitteln des Vereins finanziert werden. Notwendige Investitionen für Er-
neuerungen und Reparaturen, die nicht Maßnahmen des Bauerhalts sind bzw. nicht durch Mittel des 
AKO e.V. finanziert werden können, sind daher über den Rat der Stadt zu beschließen  (Nutzungs-
übertragungsvertrag im § 1 Absatz 6 ). Die Notwendigkeit der hier beantragten Investitionen wurden 
durch das Amt für Immobilienmanagement bestätigt, da sie die Voraussetzung für eine Inbetriebnah-
me der Gastronomie sind. Das Kulturamt als zuständiges Bedarfsamt bringt mit dieser Vorlage deren 
Finanzierung auf den Weg. 
 
Der vom AKO e.V. angezeigte Bedarf  i.H. von 45.000 Euro ist durch Mittel des Kulturamtes in der 
Produktgruppe 0401 Kulturmanagement/Kulturförderung gedeckt. 
Diese Mittel setzen sich vor folgendem Hintergrund zusammen: 
Nach Berentung des ehemaligen städtischen angestellten Leiters des Bennohauses war 2019 eine 
Neubesetzung aus personalrechtlichen Gründen nicht mehr möglich (siehe Vorlage V/0900/2018). 
Die Anstellung der Geschäftsführung wurde ab dem Zeitpunkt durch den AKO e.V. verantwortet. Hier-
für erhält der AKO e.V. ab 2019 einen Personalkostenzuschuss von der Stadt Münster. 
Die bis dato für den städtischen Leiter des Bürgerhauses bereitgestellten Mittel wurden ab 2019 kapi-
talisiert und ergebnisneutral in die o.g. Produktgruppe von den Personalaufwendungen in die Sach-
aufwendungen umgeschichtet. Die im Rahmen dieser Kapitalisierung und nach Abzug des Personal-
kostenzuschusses für den AKO e .V. für die Leitung, verbleiben finanziellen Mittel i. H. von jährlich 
36.250 Euro wurden seit 2019 angespart. Über deren Verwendung entscheiden die Gremien des Ra-
tes, bis die anstehende Profilierung mit entsprechendem  Nutzungskonzept den Verbleib neu rege lt 
(siehe Vorlage V/0 974/2019). Der Prozess für ein Nutzungskonzept und die strukturelle Neuaufstel-
lung ist pandemiebedingt und durch das Ausscheiden der Geschäftsführung in Verzug geraten. Die

- 3 - 
V/0496/2021 
Kulturverwaltung befindet sich in Abstimmung mit der Interimsg eschäftsführung, wann der Prozess 
fortgesetzt und abgeschlossen werden kann. Sie wird die Gremien darüber informieren.  Mit dieser 
Vorlage sollen Mittel in Höhe von 45.000 Euro eingesetzt werden. 
 
Die beantragte Investitionssumme wird zweckgebunden. Die Mittel sind zum einen für Reparaturar-
beiten und Investitionsarbeiten am Kühlraum bzw. für Neuinvestitionen der Küchenausstattung  und 
für das Inventar zu verwenden. Die fachgerechte Planung , unter Berücksichtigung der notwendigen 
Sicherheits- und Hygienestandards sowie die Vergabe der fachgerechten Montage , sind Bestandteil 
der beantragten Mittel. Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses wird mit Unterstützung 
des Amtes für Immobilienmanagement durch das Kulturamt geprüft. 
 
Nach Zusage der Finanzmittel w ird der Nutzungsüber tragungsvertrag zwischen der Stadt Münster 
und dem AKO e.V.  so aktualisiert, dass er den AKO e. V. als Eigentümer des Kücheninventars aus-
weist, Inventarlisten aktualisiert  und alle notwendigen Haftungsfragen definiert. Außerdem wird im 
Vorfeld der Auszahlung eine Gegenleistungsverpflichtung mit dem AKO e. V. auf den Weg gebracht. 
Diese klärt, dass der AKO e.V. das Kücheninventar in seinen Besitz  übernimmt sowie auch die Haf-
tung für das Inventar selbst als auch für mögliche Bau und Personenschäden übernimmt. Gleichzeitig 
verpflichtet er sich dafür, Sorge zu tragen, dass das Inventar in einem ordnungsgemäßen Zustand zu 
erhalten und  es im Zwecke der Betriebsnutzung (Führung des Bürgerhaus Bennohaus als örtliche 
Begegnungsstätte im Stadtteil (vertragliche Vereinbarung vom 30.09.2009)) zu nutzen ist, solange er 
die Verfügungsgewalt über das Grundstück und das Bürgerhaus Bennohaus hat, längstens jedoch für 
20 Jahre. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (2)

23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 59 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0496/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.06.2021
Erstellt
16.06.2021 08:38