V/0305/2026/1
Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulen
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0305/2026/1 V/0305/2026/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulen hier: Evaluation der Sicherungsmaßnahmen Installation vorhandener Videotechnik am Neubau der Melanchthonschule Einrichtung einer Videoüberwachung an der Grundschule Kinderhaus-West Anpassung der Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen Beratungsfolge 30.06.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 01.07.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht über die Videoüberwachung an städtischen Schulen zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt: 2.1. die vorhandenen Videoüberwachungsmaßnahmen an den Schulzentren Hiltrup, Wol- beck und Kinderhaus werden fortgesetzt, 2.2. nach Fertigstellung des Neubaus der Melanchthonschule wird die Videotechnik am neuen Gebäude wieder in Betrieb genommen, 2.3. an der Grundschule Kinderhaus-West wird analog zur Einrichtung an der Melanchthon- schule eine Videoüberwachung installiert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, 3.1. dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Ausschuss für Personal, Si- cherheit und Ordnung in einem 2 -jährigen Turnus über die Erfahrungen zu berichten, um auf dieser Grundlage regelmäßig über das Erfordernis der Fortführung entscheiden und ggf. nachsteuern zu können. Dies betrifft sowohl die Erfahrungen mit den installier- ten Videoüberwachungen wie auch die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen an den anderen Standorten. Amt für Schule und Weiterbildung 26.06.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Wendholt Telefon: 492-4019 Wendholt@stadt - muenster.de - 2 - V/0305/2026/1 3.2. zur Verbesserung der Sicherheit am Hansa-Berufskolleg geeignete Maßnahmen umzu- setzen, insbesondere die Installation einer Zaunanlage zur Zugangsbeschränkung für den Ausschluss der außerschulischen Nutzung, 3.3. zu prüfen, welche geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung von Nutzungskonflikten an der Kreuzschule umgesetzt werden können, insbesondere die Installation einer Zau- nanlage mit geregelten Zugangszeiten. 4. Der Rat der Stadt Münster beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen. Mit Verweis auf V/0873/2021 (beschlossen im Rat, 06.04.2022), wird die Verwaltung beauf- tragt, bis Mitte 2027 die Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städt. Schulen zu überarbeiten. Leitplanken sind die Öffnung in den Sozialraum, die Schaf- fung generationsübergreifender Begegnungs- und Aufenthaltsräume, die Erweiterung der Nutzungszeiten sowie eine Anpassung der Nutzer*innengruppen/ Altersstufen. Ein Dialog mit den Nachbarschaften und den Sozialräumen begleitet die Implementierung der neuen Satzung. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2026 4.500 2027 ff 4.500 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 0100 Sicherungsmaßnahmen für Schulgebäude Auszahlungen für Baumaßnahmen 2026 50.000 2027 ff 50.000 Investitionsmaßahme 0620 Baumaßnahmen Berufskollegs Auszahlungen für Baumaßnahmen 2026 30.000 Die zur Finanzierung der Videoüberwachungsmaßnahmen erforderlichen Auszahlungsermächtigun- gen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der Investitionsmaßnahme 0100 „Sicherungsmaßnahmen Schulgebäude“ veranschlagt. - 3 - V/0305/2026/1 Die zur Finanzierung der Zaunanlage am Hansa -Berufskolleg erforderlichen Auszahlungsermächti- gungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der Investitionsmaßnahme 0620 „Baukosten Berufskol- legs“ in Höhe von 30.000 Euro veranschlagt. Begründung: Grundsätzlich stehen alle Schulhöfe der städtischen Schulen nach Schulschluss Kindern und Jugend- lichen bis zum Alter von 16 Jahren zur Verfügung. Laut der „Satzung über die außerschulische Nut- zung der Schulhöfe städtischer Schulen“ vom 23. Mai 2002 sind die Sonn - und Feiertage allerdings ausdrücklich ausgenommen. Die Öffnung der Schulhöfe steht seit jeher in dem Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach einer größtmöglichen Öffnung für die Allgemeinheit einerseits und den Nachbarinteressen andererseits. Das wird insbesondere dann schwierig, wenn außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Schulhöfe dort Lärmbelästigungen entstehen und berechtigte Anwohnerinteressen beeinträchtigen, da die Ein- haltung der Öffnungszeiten nicht flächendeckend kontrolliert werden kann. Hinzu kommt aktuell eine spürbare Zunahme von Vandalismus und Einbrüchen in Schulen. Die Frage der künftigen Öffnung der Schulhöfe ist deshalb auch vor dem Hintergrund erforderlicher Siche- rungsmaßnahmen für Schulgebäude neu zu bewerten. Mit dem o. g. Beschlussvorschlag wird die Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschaft, Finan- zen, Liegenschaften und Digitalisierung vom 23.06.2026 zu den Ziffern 3.3 und 4 aufgegriffen. Die Verwaltung beabsichtigt, in 2026 gemeinsam mit den politischen Vertreter*innen zu sondieren, wie ein Weg zu einer Lösung für die Schulhöfe gestaltet sein kann. Eine abschließende Überarbeitung der Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen ist wegen der komplexen Thematik und auch des Zusammenhangs zur Sicher- heitsthematik an Schulen allerdings nicht vor Mitte 2027 realistisch. Neben der erforderlichen Abwä- gung zwischen den Interessen der Nutzer*innen und den Belangen der Anwohnerschaft sind insbe- sondere die standortspezifischen Rahmenbedingungen sowie die gestiegenen Anforderungen an den Schutz und die Sicherheit der Schulgebäude zu berücksichtigen. Da künftig voraussichtlich keine ein- heitliche Regelung für alle Schulhöfe mehr sachgerecht sein wird, sondern individuelle Lösungen für die einzelnen Schulstandorte in ihrem jeweiligen Sozialraum entwickelt werden müssen, ist ein ent- sprechender Abstimmungs- und Prüfungsprozess erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird der Zeit- rahmen für die Neufassung der Satzung auf Mitte 2027 angepasst. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0305/2026/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.06.2026
- Erstellt
- 25.06.2026 10:22