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V/0305/2026/1

Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulen

Vorlagen 25.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.07.2026, TOP 28

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/0305/2026/1 
V/0305/2026/1 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulen 
hier: Evaluation der Sicherungsmaßnahmen 
Installation vorhandener Videotechnik am Neubau der Melanchthonschule 
Einrichtung einer Videoüberwachung an der Grundschule Kinderhaus-West 
Anpassung der Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   30.06.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 
   01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   01.07.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht über die Videoüberwachung an städtischen Schulen zur 
Kenntnis. 
2. Der Rat beschließt: 
2.1. die vorhandenen Videoüberwachungsmaßnahmen an den Schulzentren Hiltrup, Wol-
beck und Kinderhaus werden fortgesetzt, 
2.2. nach Fertigstellung des Neubaus der Melanchthonschule wird die Videotechnik am 
neuen Gebäude wieder in Betrieb genommen, 
2.3. an der Grundschule Kinderhaus-West wird analog zur Einrichtung an der Melanchthon-
schule eine Videoüberwachung installiert. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt,  
3.1. dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Ausschuss für Personal, Si-
cherheit und Ordnung in einem 2 -jährigen Turnus über die Erfahrungen zu berichten, 
um auf dieser Grundlage regelmäßig über das Erfordernis der Fortführung entscheiden 
und ggf. nachsteuern zu können. Dies betrifft sowohl die Erfahrungen mit den installier-
ten Videoüberwachungen wie auch die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen an 
den anderen Standorten. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung  
 
26.06.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dr. Wendholt  
Telefon: 492-4019 
Wendholt@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0305/2026/1 
3.2. zur Verbesserung der Sicherheit am Hansa-Berufskolleg geeignete Maßnahmen umzu-
setzen, insbesondere die Installation einer Zaunanlage zur Zugangsbeschränkung für 
den Ausschluss der außerschulischen Nutzung, 
3.3. zu prüfen, welche geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung von Nutzungskonflikten an 
der Kreuzschule umgesetzt werden können, insbesondere die Installation einer Zau-
nanlage mit geregelten Zugangszeiten. 
4. Der Rat der Stadt Münster beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur 
Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen. Mit 
Verweis auf V/0873/2021 (beschlossen im Rat, 06.04.2022), wird die Verwaltung beauf-
tragt, bis Mitte 2027 die Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städt. 
Schulen zu überarbeiten. Leitplanken sind die Öffnung in den Sozialraum, die Schaf-
fung generationsübergreifender Begegnungs- und Aufenthaltsräume, die Erweiterung 
der Nutzungszeiten sowie eine Anpassung der Nutzer*innengruppen/ Altersstufen. Ein 
Dialog mit den Nachbarschaften und den Sozialräumen begleitet die Implementierung 
der neuen Satzung. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0301 Leistungen für Schulen     
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen  
2026 4.500  
   2027 ff  4.500  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnahme 0100 Sicherungsmaßnahmen für 
Schulgebäude  
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2026 50.000  
   2027 ff  50.000  
Investitionsmaßahme 0620 Baumaßnahmen Berufskollegs     
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2026 30.000  
 
Die zur Finanzierung der Videoüberwachungsmaßnahmen erforderlichen Auszahlungsermächtigun-
gen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der Investitionsmaßnahme 0100 „Sicherungsmaßnahmen 
Schulgebäude“ veranschlagt.

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V/0305/2026/1 
Die zur Finanzierung der Zaunanlage am Hansa -Berufskolleg erforderlichen Auszahlungsermächti-
gungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der Investitionsmaßnahme 0620 „Baukosten Berufskol-
legs“ in Höhe von 30.000 Euro veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Grundsätzlich stehen alle Schulhöfe der städtischen Schulen nach Schulschluss Kindern und Jugend-
lichen bis zum Alter von 16 Jahren zur Verfügung. Laut der „Satzung über die außerschulische Nut-
zung der Schulhöfe städtischer Schulen“ vom 23. Mai 2002 sind die Sonn - und Feiertage allerdings 
ausdrücklich ausgenommen.  
Die Öffnung der Schulhöfe steht seit jeher in dem Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach einer 
größtmöglichen Öffnung für die Allgemeinheit einerseits und den Nachbarinteressen andererseits. 
Das wird insbesondere dann schwierig, wenn außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Schulhöfe 
dort Lärmbelästigungen entstehen und berechtigte Anwohnerinteressen beeinträchtigen, da die Ein-
haltung der Öffnungszeiten nicht flächendeckend kontrolliert werden kann. 
Hinzu kommt aktuell eine spürbare Zunahme von Vandalismus und Einbrüchen in Schulen. Die Frage 
der künftigen Öffnung der Schulhöfe ist deshalb auch vor dem Hintergrund erforderlicher Siche-
rungsmaßnahmen für Schulgebäude neu zu bewerten. 
Mit dem o. g. Beschlussvorschlag wird die Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschaft, Finan-
zen, Liegenschaften und Digitalisierung vom 23.06.2026 zu den Ziffern 3.3 und 4 aufgegriffen. Die 
Verwaltung beabsichtigt, in 2026 gemeinsam mit den politischen Vertreter*innen zu sondieren, wie 
ein Weg zu einer Lösung für die Schulhöfe gestaltet sein kann.  
Eine abschließende Überarbeitung der Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe 
städtischer Schulen ist wegen der komplexen Thematik und auch des Zusammenhangs zur Sicher-
heitsthematik an Schulen allerdings nicht vor Mitte 2027 realistisch. Neben der erforderlichen Abwä-
gung zwischen den Interessen der Nutzer*innen und den Belangen der Anwohnerschaft sind insbe-
sondere die standortspezifischen Rahmenbedingungen sowie die gestiegenen Anforderungen an den 
Schutz und die Sicherheit der Schulgebäude zu berücksichtigen. Da künftig voraussichtlich keine ein-
heitliche Regelung für alle Schulhöfe mehr sachgerecht sein wird, sondern individuelle Lösungen für 
die einzelnen Schulstandorte in ihrem jeweiligen Sozialraum entwickelt werden müssen, ist ein ent-
sprechender Abstimmungs- und Prüfungsprozess erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird der Zeit-
rahmen für die Neufassung der Satzung auf Mitte 2027 angepasst. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

30.06.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2026 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.07.2026 Rat
TOP 28 Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0305/2026/1
Typ
Vorlagen
Datum
25.06.2026
Erstellt
25.06.2026 10:22