V/0595/2017
Darstellung und Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) im Jobcenter der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
20599 Zeichen
1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Darstellung und Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) im Jobcenter
der Stadt Münster
Beratungsfolge
06.09.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Vorberatung
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.09.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beauftragt das Jobcenter mit der Fortsetzung und Forcierung der
„Drittmittelakquise“ im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung.
2. Der Rat der Stadt Münst er beschließt, dass die bereits im Rahmen von öffentlich gefö rderter
Beschäftigung zur Verfügung gestellten kommunalen Finanzmittel in Einzelfällen auch zur Ve r-
längerung der regulären Förderdauer öffentlich geförderter Beschäftigung genutzt werden kö n-
nen.
3. Der Antrag der Ratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 27.10.2016 „Sozi ale
Teilhabe durch Beschäftigung weiter erhöhen“ ist damit in der Beschlussfassung des R ates vom
14.12.17 aufgegriffen und umgesetzt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die hierzu benötigten Finanzaufwendungen werden aus den bereits zur Verfügung gestellten Mitteln
in Höhe von bis zu 216.000 Euro/Jahr entnommen.
Begründung:
Mit Berichtsvorlage V/0685/2015 hat die Verwaltung einen Überblick über Angebote im Bereich öf-
fentlich geförderte Beschäftigung gegeben und angekündigt, neben einer Analyse auch einen Ent-
scheidungsvorschlag zur Ausweitung von öffentlich geförderter Beschäftigung vorzulegen.
Vorlagen-Nr.:
V/0595/2017
Auskunft erteilt:
Frau Nilles
Ruf:
492-9002
E-Mail:
Nilles@stadt-muenster.de
Datum:
10.08.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
2
1. Strukturdaten
Der Arbeitsmarkt zeigt sich weiterhin stabil. Im Juli 2017 beträgt die SGB II -Arbeitslosenquote in
Münster 3,8 % (NRW 5,4%). Allerdings partizipieren Menschen, die bereits längere Zeit SGB II -
Leistungen erhalten (Langzeitleistungsbeziehende), nicht von dieser guten konjunkturellen Entwic k-
lung. Zwar ist der Anteil von Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten1 in Münster mit 59,5 % geringer als im Landes - (64,9 %) und Bundesdurchschnitt (64%). Den-
noch ist auch hier der Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden im Zeitraum von O ktober 2015 bis
Februar 2017 von 9.082 um 67 auf insgesamt 9.140 gewachsen. Der mit dem Land vereinbarte Zie l-
wert kann derzeit zwar noch gehalten werden. Die Anforderungen an die Integration von Langzeitb e-
ziehenden werden aber aufgrund der besonderen sozio -demographischen Lebenslagen immer kom-
plexer. Die Bandbreite relevanter Handlungsbedarfe reicht von individuellen nachteiligen Rahmenb e-
dingungen, fehlenden Qualifikationen oder fehlender Mobilität über mangelnde Sprac hkenntnisse bis
hin zu gesundheitlichen Einschränkungen . Eine wesentliche – wenn auch häufig perspektivisch au s-
gerichtete - Zielstellung für Menschen im Langzeitbezug ist die Heranführung an den allgemeinen
Arbeitsmarkt. Für einen bestimmten Anteil von Menschen wird diese Zielstellung aber nicht zu erre i-
chen sein. Dennoch kann hier eine Förderung dazu be itragen, die Soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Als Regelinstrumente stehen dafür Arbeitsgelegenheiten (AGH, § 16d SGB II), Förderung von A r-
beitsverhältnissen (FAV), Beschäftigungszuschüsse (§ 16e SGB II), Sonder programme wie „Soziale
Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und ESF -Bundeprogramm „Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ als Mittel
der öffentlich geförderten Beschäftigung zur Verfügung.
2. Angebote und Ergebnisse im Bereich öffentlich geförderter Beschäftigung in Münster
Seit Oktober 2015 hat das Jobcenter der Stadt Münster die Angebote im Bereich „öffentlich geförde r-
ter Beschäftigung“ kontinuierlich ausgebaut und den Fokus nicht zuletzt durch das aktuelle Arbeit s-
markt- und Integrationsprogramm auf die Schaffung sozia ler Teilhabe durch Beschäft igung gelegt.
Durch nachfolgend beschriebene Angebote konnte die Quote der Eintritte in öffentlich g eförderter
Beschäftigung von Oktober 2015 bis März 2017 von 2,8 % auf 3,3 % gesteigert werden. Damit liegt
das Jobcenter der Stadt Münster beim Ranking mit vergleichbaren Jobcentern im oberen Drittel.
Gebiete Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Be-
schäftigung in Prozent - Insgesamt
Deutschland (Vergleichstyp IIe)2 2,6
JC Bonn, Stadt 5,3
JC Darmstadt 4,3
JC Wiesbaden, Landeshauptstadt 3,6
JC Münster, Stadt 3,3
JC Wolfsburg, Stadt 3,1
JC Leverkusen, Stadt 2,5
JC Offenbach 2,1
JC Frankfurt am Main, Stadt 1,9
JC Mainz, Stadt 1,8
JC Groß-Gerau 1,1
JC Main-Taunus-Kreis 0,1
JC Hochtaunuskreis 0,0
Quelle: www.sgb2.info; Stand 10.07.2017
1 Quelle: GIB, SGB-Datenplattform, Stand Dez. 2016
2 Vergleichstyp II e: Städte und (hoch-)verdichtete Landkreise mit eher geringer eLb-Quote im Vergleich zu ähnlich verdich-
teten Räumen, sehr hohen Wohnkosten und sehr hohem Migrantenanteil sowie durch Großbetriebe gekennzeichnete Ar-
beitsmärkten mit gering ausgeprägtem Niedriglohnbereich
3
Bei der Ermittlung der Quote sich in öffentlich geförderte Beschäftigung befindender Menschen we r-
den die Instrumente Arbeitsgelegenheiten (AGH), Beschäftigungszuschuss (BEZ), Förderung von
Arbeitsverhältnissen (FAV) und das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt einbezogen.
Bezeichnung Rechtsnorm Besetzungsstand
Arbeitsgelegenheiten (AGH) § 16d SGB II 187
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) § 16e SGB II n.F. 39
Beschäftigungszuschuss (BEZ) § 16e SGB II a.F. 38
Bundesprogramm Soziale Teilhabe am
Arbeitsmarkt - 50
Insgesamt waren zum Stichtag 31.07.2017 im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung 314
Plätze besetzt.
Auch das Bundesprogramm zur Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit richtet sich im erweite rten
Sinne an die o. g. Zielgruppe. Statt durch Schaffung von öffentlich geförderter Beschäftigung erfolgt
hier die Beschäftigungsaufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dem Jobcenter der Stadt Müns-
ter ist es gelungen, bis zum letzten Einmündungstag (01 .07.2017) zusätzliche 39 Förderfälle zu reali-
sieren. Somit sind insgesamt 353 Personen im Bereich von öffentlich geförderter Beschäftigung tätig.
Die nachfolgende Übersicht stellt die Förderinstrumente und die Flankierungsangebote des Jobce n-
ters gegenüber. In der Regel geht die Einmündung in eine öffentlich geförderte Beschäftigung und
eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei der Zielgruppe mit einem erhöhten Unter-
stützungsbedarf einher. Zur Sicherung der Beschäftigungsaufnahme und zur Stabi lisierung der
Rahmenbedingungen bietet das Jobcenter der Stadt Münster mit dem Ziel, Abbrüche zu vermeiden,
flankierende Maßnahmen in Form von Coaching oder sozialpädagogischer Unterstützung an. Dieser
Ansatz spiegelt sich nun auch in den Bundesprogrammen wider.
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Bezeichnung Förderung von Arbeitsverhältnissen
(FAV)
Beschäftigungszuschüsse
(BEZ)
Bundesprogramm
„Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Arbeitsgelegenhei-
ten (AGH)
Bundesprogramm zur Reduzie-
rung von Langzeitarbeitslosig-
keit
Rechtsgrundlage § 16e SGB II
(i.d.F. ab 01.04.2012)
§ 16e SGB II
(i.d.F. bis 31.03.2012) Zuwendungsrecht § 16d SGB II Zuwendungsrecht
Anzahl Plätze 39 38 50 187 39
Zeitraum laufend laufend 01.11.2015 – 31.12.2018 laufend 01.07.2015 – 30.06.2020
Kurzbeschreibung Gewährung von Beschäftigungszuschüssen in Höhe von bis
zu 75% zum Arbeitsentgeltes für einen Zeitraum von 2 Jahren
Ausfinanzierung der unbefristeten
Beschäftigungszuschüsse, wenn
eine Integration auf dem allgemei-
nen Arbeitsmarkt innerhalb von 24
Monaten nicht möglich ist
Förderung von wettbewerbsneutralen und im
öffentlichen Interesse liegende Arbeitsplätze für
höchstens 36 Monate (maximal bis Ende 2018)
mit maximal 1.370 € bei höchstens 30
Std./Woche
Arbeiten zur Erhaltung
/ Wiedererlangung d.
Beschäftigungsfähig-
keit, die im öffentli-
chen Interesse liegen,
zusätzlich und wett-
bewerbsneutral sind.
Nachhaltige Integration in allg.
Arbeitsmarkt von arbeitsmarkt-
fernen langzeitarbeitslosen
Leistungsbeziehern durch Ge-
währung von Lohnkostenzu-
schuss und Coaching
Finanzierungs-
grundlage Eingliederungstitel Eingliederungstitel Projektzuwendung des Bundes Eingliederungstitel Projektzuwendung des Bundes
Flankierungsangebot ögB – Kommunal ögB – Land 2 BEZ – Coaching Coaching Coaching in Sozialer
Teilhabe (CiST) Anleitung Coaching
Zeitraum 03.11.2014 –
30.04.2018
01.04.2016 –
31.03.2018 01.11.2015 –
31.12.2018
01.11.2015 –
31.12.2018
Träger Trägerverbund QuadA Trägerverbund
QuadA Jobcenter Münster Jobcenter Münster Chance e.V. Jobcenter Münster
Inhalt
Aktivierendes und begleitendes
Coaching
a. vor einer öffentlich
geförderten Beschäftigung mit
Ziel der Einmündung eine FAV
b. während einer öffentlich geför-
derten Beschäftigung mit Ziel der
Aufnahme eines ungeförderten
Arbeitsverhältnisses
c. nach erfolgter Arbeitsaufnahme
mit Ziel der nachhaltigen Stabili-
sierung
Die Landesförde-
rung umfasst Kom-
petenzfeststellung,
Coaching, Projekt-
leitung und Qualifi-
zierung
Coaching während der Beschäfti-
gung, Begleitung bei Aufnahme
einer ungeförderten Beschäftigung,
Einbindung von kommunalen
Eingliederungsleistungen
Coaching zur Stabili-
sierung der Teilnahme
am Bundesprogramm
Soziale Teilhabe
Coaching zur Stabili-
sierung der Teilnahme
am Bundesprogramm
Soziale Teilhabe am
Arbeitsmarkt
Träger von Arbeitsge-
legenheiten bieten in
der Regel eine Anlei-
tung und sozialpäda-
gogische Begleitung
an.
Unterstützung und Beratung
während der Programmteilnahme
zur Steigerung des Leistungs-
vermögens und Stabilisierung
des Beschäftigungsverhältnisses.
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1 SGB II
i.V.m.
§ 45 Abs. 1 SGB III
Zuwendungsrecht Selbstvornahme Selbstvornahme
§ 16 Abs. 1 SGB II
i.V.m.
§ 45 Abs. 1 SGB III
§ 16d SGB II Zuwendung
Finanzierungs-
grundlage Eingliederungstitel
ESF-kofinanziertes
Landes-programm
NRW
Verwaltungskostenhaushalt Verwaltungskosten-
haushalt Eingliederungstitel Eingliederungstitel Projektzuwendung des Bundes
Personalressource
Jobcenter
2,0 VZÄ Jobcoaches 1,0 VZÄ Betriebsakquisiteur
1,0 VZÄ Projektcoach
0,5 VZÄ ESF-Abrechnung
5
V/0595/2017
3. Finanzielle Aufwendungen
Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt bringt das Jobcenter der St adt Münster nicht unerhebliche f i-
nanzielle Mittel für die Schaffung von öffentlich g eförderter Beschäftigung sowie die Aktivierung und
Begleitung von Teilnehmenden zur Aufnahme und Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse auf.
Übersicht der beschäftigungsschaffenden Angebote
Bezeichnung Gesamtaufwand 2017
(Prognose)
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) 819.000 €
Beschäftigungszuschuss (BEZ) 609.185 €
Arbeitsgelegenheiten (AGH) 800.000 €
2.228.185 €
Übersicht der flankierenden Angebote
Bezeichnung Gesamtaufwand 2017
(Prognose)
Aktivierendes und begleitendes Coaching 104.520 €
Coaching in Sozialer Teilhabe 93.600 €
Coaching (Selbstvornahme Jobcenter) 113.540 €
311.660 €
Projekte
Durch Teilnahme an den Bundesprogrammen „Soziale Tei lhabe am Arbeitsmarkt“ und „Reduzi erung
von Langzeitarbeitslosigkeit“ konnten für die Zielgruppe weitere finanzielle Mittel in Höhe von insg e-
samt 4.446.141,81 € akquiriert werden. Neben Lohnkostenzuschüssen sind in der Förde rsumme im
Programm „Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit“ auch die Personalkosten für die Betriebsakqui-
siteure und einen Projektcoach, der die Langzeitbeziehenden und deren Arbeitgeber nach Arbeit s-
aufnahme unterstützend begleitet, enthalten.
Kommunale Mittel/Ratsantrag
Durch Ratsbeschlüsse wurden dem Jobcenter der Stadt Münster zusätzliche kommunale Mittel zum
Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Einrichtung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von
bislang 96.000 € zur Verfügung gestellt. Diese Finanzmittel werden seither genutzt, um arbeitgeber-
seitige Investitionskostenzuschüsse für die Einrichtung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen zu g e-
währen und arbeitnehmerbezogene Arbeitsmittel zu finanzieren. Darüber hi naus sind aus der F i-
nanzposition auch Qualifizierungskosten während einer Beschäftigung und gesetzlich nicht gedec k-
te Leistungen finanziert worden.
Mit Ratsentscheid vom 14.12.2016 (Vorlage V/1109/2017) wurden weitere 120.000,- € für die Förde-
rung von Soz ialer Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung bereitgestellt. Für die im A n-
trag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL angesprochenen Projektmöglichkeiten
(Scheune/Emshof) werden derzeit Gespräche mit den Trägern geführt. Derzeit liege n die Vorau s-
setzungen für eine Projektumsetzung jedoch noch nicht vor, sodass ein Projektstart im Jahr 2017
voraussichtlich nicht gelingen wird. Um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahr 2017
dennoch zu nutzen, sollen sie auch für weitere Formen der Sozialen Teilhabe durch Beschäftigung,
in diesem Falle für die Verlängerung auslaufender Beschäftigungsverhältnisse ei ngesetzt werden.
Diese Form der Umsetzung der Sozialen Teilhabe durch Beschäftigung dürfte NRW-weit ein Novum
sein und entspricht damit der Zielsetzung des Antrages, innovative Fördermöglichkeiten zu unte r-
stützen.
Über die Ergebnisse der Gespräche mit dem Träger des Emshofes wird die Verwaltung im Aus-
schuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ve rbraucherschutz und Arbeitsförderun g kurzfristig
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berichten.
4. Finanzielle Rahmenbedingungen
Zum Jahresanfang 2017 wurden dem Jobcenter der Stadt Münster Eingliederungsmittel in Höhe von
12.017.603 € zugewiesen. Davon sind 609.185 € für die auslaufenden Beschäftigungszuschüsse
gem. § 16e SGB II alte Fassung3 und bis zu 2.136.758 € für Leistungen der Freien Förderung, Förde-
rung von Arbeitsverhältnissen und Förderung von schwer zu erreichenden jungen Menschen gem.
§§ 16e4, f5 und h6 SGB II vorgesehen.
Eingliederungstitel Gesamt 12.017.603,00 €
davon Eingliederungstitel klassisch 9.271.660,00 €
davon Mittel für Leistungen nach § 16e SGB II alte Fassung 609.185,00 €
davon Mittel für Leistungen nach § 16e, f und h SGB II 2.136.758,00 €
Aus dem Eingliederungstitel klassisch werden Förderinst rumente wie beispielsweise Förderung der
beruflichen Weiterbildung (FbW), Einstiegsqualifizierung (EQ), Maßnahmen zur Aktivierung und b e-
ruflichen Eingliederung, Vermittlungsbudget (VB) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrich-
tungen (BaE) sowie Eingliederungszuschüsse (EGZ), finanziert. Die Mittel für Leistungen nach dem
§ 16e SGB II alte Fassung dürfen ausschließlich für die Ausfinanzierung der Beschäftigungszuschü s-
se verwendet werden.
Die Summe für die Mittel für Leistungen nach § 16e, f und h SGB II stellen eine Höchstgrenze 7 dar
und können nicht durch Leistungen aus dem klassischen Eingliederungstitel aufgestockt werden. J e-
doch besteht die Möglichkeit aufgrund der einse itigen Deckungsfähigkeit, Leistungen nach §§ 16e, f
und h SGB II zu Gunsten des klassischen Eingliederungstitels zu verschieben.
Neben der Zuteilung der finanziellen Mittel durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für
das laufende Haushaltsjahr erfolgt gleichzeitig auch eine Begrenzung hinsichtlich der einzug ehenden
Verpflichtungsermächtigungen für die nachfolgenden Haushaltsjahre. Somit besteht in Bezug auf die
haushaltsjahrübergreifende Mittelplanung und Verausgabung nicht nur hinsichtlich des laufenden
Haushaltsjahres eine Restriktion, sondern auch mit Blick auf di e einzugehenden Ve rpflichtungen für
die nachfolgenden Haushaltsjahre. Während für den Bereich § 16e, f und h SGB II im Jahr 2017 Mi t-
tel in Höhe von 2.136.758 € ausgegeben werden können, dürfen gleichzeitig für das Jahr 2018 nur
Verpflichtungen in Höhe von 831.600 € eingegangen werden.
Haushaltsjahr Verpflichtungsermächtigung
2018 831.600,00 €
2019 568.512,00 €
2020 166.320,00 €
2021 53.827,00 €
2022 12.096,00 €
Die Regelungen des Bundes zur Haushaltsführung haben Auswirkungen auf die Anzahl der Eintri tte
im Bereich Förderung von Arbeitsverhältnissen. Dies wird anhand des nachfolgenden Beispiels deu t-
lich.
3 Die alte Fassung des § 16e SGB II sah unter bestimmten Voraussetzungen Beschäftigungszuschüsse für eine unbegrenz-
te Förderdauer vor. Eingegangene Beschäftigungen werden bundesseitig durchfinanziert.
4§ 16e SGB II n.F.: Förderung von Arbeitsverhältnissen durch Bezuschussung von Arbeitsverhältnissen mit bis zu 75 % für
max. 2 Jahre.
5§ 16f SGB II beinhaltet die so genannte „Freie Förderung“. Damit können die gesetzlich geregelten Eingliederungsleistun-
gen erweitert werden, soweit sie den Zielen und Grundsätzen des SGB II entsprechen.
6 § 16h SGB II beinhaltet die „Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher“ (s. auch Vorlage 597/2017)
Für Leistungen nach §§ 16e, f und h gilt eine finanzielle Beschränkung von 20 % des Eingliederungstitels.
7 § 46 Abs. 2 Satz 3 SGB II.
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Beispielberechnung:
Bewilligung einer öffentlich geförderten Beschäftigung gem. § 16e SGB II zum 16.05.2017 für den
Zeitraum 01.06.2017 bis 31.05.2019.
Gesamtsumme lfd. HHJ Verpflichtungsermächtigungen
2017 2018 2019
42.000,00 € 12.250 € 21.000,00 € 8.750,00 €
Der Gesam tsumme von 42.000,00 € je Förderfall liegt der durchschnittliche Förderbetrag von
1.750,00 € je Monat und Teilnehmenden für eine Förderdauer von 24 Monaten zu Grunde.
Würden analog zum vorgenannten Beispiel zum 01.06.2017 mehrere Förderfälle im Bereich F örde-
rung von Arbeitsverhältnissen begonnen werden, ergibt sich hieraus folgende Verteilung auf das la u-
fende Haushaltsjahr und bei den Verpflichtungsermächtigungen für die nachfolgenden Haushaltsja h-
re.
Anzahl
Förderfälle Gesamtsumme lfd. HHJ Verpflichtungsermächtigungen
2017 2018 2019
10 420.000,00 € 122.500,00 € 210.000,00 € 87.500,00 €
35 1.470.000,00 € 428.750,00 € 735.000,00 € 306.250,00 €
39 1.638.000,00 € 477.750,00 € 819.000,00 € 341.250,00 €
50 2.100.000,00 € 612.500,00 € 1.050.000,00 € 437.500,00 €
100 4.200.000,00 € 1.225.000,00 € 2.100.000,00 € 875.000,00 €
Bei Betrachtung der Beispielberechnung fällt auf, dass zwar mit Blick auf die anfallenden Kosten für
das laufende Haushaltsjahr über 100 öffentlich geförderte Beschäftigungen realisiert werden können,
allerdings unter Berücksichtigung der zugeteilten Verpflichtungsermächtigungen maximal nur 39 A r-
beitsverhältnisse über den Zeitraum von 24 Monate förderbar wären.
Sollten im Kalenderjahr 39 Eintritte in Förderung von Arbeitsverhältnissen umgesetzt werden, st ehen
keine ausreichenden Verpflichtungsermächtigungen für die Instrumente Freie Förderung und/oder
Förderung von schwer zu erreichender junger Menschen zur Verfügung, wenn auch hier eine hau s-
haltsjahrübergreifende Angebotsplanung erfolgen soll.
5. Weiteres Vorgehen
a) Das Jobcenter der Stadt Münster setzt die Drittmittelakquise für den Bereich öffentlich geförderte
Beschäftigung fort.
Aufgrund der aufgezeigten finanziellen Restriktionen im Rahmen der Bewirtschaftungsmöglic h-
keiten wird eine Steigerung von öffentlich geförderter Beschäftigung nur über weitere Beteiligung
an drittmittelfinanzierten Projekten möglich sein.
b) Verlängerung der Förderdauer im Einzelfall
Zur Sicherung des nachhaltigen Erfolges wird das Jobcenter der Stadt Münster die zur Verf ü-
gung gestellten kommunalen Mittel zur Schaffung von öffentlich geförderter Beschäftigung nu t-
zen, um in Einzelfällen die Gewährung von Beschäftigungszuschüssen über die reguläre Förd e-
rung von 24 Monate n hinaus, um ein drittes bzw. viertes Förderjahr zu ermöglichen. Mit d ieser
Entscheidung wird der Grundsatz „Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“ deutlich intensiviert
und ermöglicht Kundinnen und Kunden eine längerfristige und nachhaltigere gesellschaftliche In-
tegration durch Beschäftigung. Die Anschlussförderung erfolgt m it der Auflage, dass bei Ina n-
spruchnahme von kommunalen Mittel, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur Arbeitsl o-
senversicherung abführen. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verlängerung von B e-
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schäftigungszuschüssen aus kommunalen Mitteln keine Auswirkungen auf die Integrationsquote
der öffentlich geförderten Beschäftigung hat , da die Verlängerung nicht als erneute Integration
gezählt wird.
In Vertretung
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0595/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37