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V/0595/2017

Darstellung und Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) im Jobcenter der Stadt Münster

Vorlagen 05.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2017, TOP 33

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

20599 Zeichen

1 
 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Darstellung und Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) im Jobcenter 
der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.09.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Vorberatung 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
20.09.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beauftragt das Jobcenter mit der Fortsetzung und Forcierung der 
„Drittmittelakquise“ im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung. 
2. Der Rat der Stadt Münst er beschließt, dass die bereits im Rahmen von öffentlich gefö rderter 
Beschäftigung zur Verfügung gestellten kommunalen Finanzmittel  in Einzelfällen auch zur Ve r-
längerung der regulären Förderdauer öffentlich geförderter Beschäftigung genutzt werden kö n-
nen. 
3. Der Antrag der Ratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 27.10.2016 „Sozi ale 
Teilhabe durch Beschäftigung weiter erhöhen“ ist damit in der Beschlussfassung des R ates vom 
14.12.17 aufgegriffen und umgesetzt. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die hierzu benötigten Finanzaufwendungen werden aus den bereits zur Verfügung gestellten Mitteln 
in Höhe von bis zu 216.000 Euro/Jahr entnommen. 
 
 
Begründung: 
 
Mit Berichtsvorlage V/0685/2015 hat die Verwaltung einen Überblick über Angebote im Bereich öf-
fentlich geförderte Beschäftigung gegeben und angekündigt, neben einer Analyse auch einen Ent-
scheidungsvorschlag zur Ausweitung von öffentlich geförderter Beschäftigung vorzulegen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0595/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Nilles 
Ruf: 
492-9002 
E-Mail: 
Nilles@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

2 
 
1. Strukturdaten 
 
Der Arbeitsmarkt zeigt sich weiterhin stabil. Im Juli 2017 beträgt die SGB II -Arbeitslosenquote in 
Münster 3,8 % (NRW 5,4%). Allerdings partizipieren Menschen, die bereits längere Zeit SGB II -
Leistungen erhalten (Langzeitleistungsbeziehende), nicht von dieser guten konjunkturellen Entwic k-
lung. Zwar ist der Anteil von Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten1 in Münster mit 59,5 % geringer als im Landes - (64,9 %) und Bundesdurchschnitt (64%). Den-
noch ist auch hier der Anteil der Langzeitleistungsbeziehenden im Zeitraum von O ktober 2015 bis 
Februar 2017 von 9.082 um 67 auf insgesamt 9.140 gewachsen. Der mit dem Land vereinbarte Zie l-
wert kann derzeit zwar noch gehalten werden. Die Anforderungen an die Integration von Langzeitb e-
ziehenden werden aber aufgrund der besonderen sozio -demographischen Lebenslagen immer kom-
plexer. Die Bandbreite relevanter Handlungsbedarfe reicht von individuellen nachteiligen Rahmenb e-
dingungen, fehlenden Qualifikationen oder fehlender Mobilität über mangelnde Sprac hkenntnisse bis 
hin zu gesundheitlichen Einschränkungen . Eine wesentliche – wenn auch häufig perspektivisch au s-
gerichtete - Zielstellung für Menschen im Langzeitbezug ist die Heranführung an den allgemeinen 
Arbeitsmarkt. Für einen bestimmten Anteil von Menschen wird diese Zielstellung aber nicht zu erre i-
chen sein. Dennoch kann hier eine Förderung dazu be itragen, die Soziale Teilhabe zu ermöglichen.  
Als Regelinstrumente stehen dafür Arbeitsgelegenheiten (AGH, § 16d SGB II), Förderung von A r-
beitsverhältnissen (FAV), Beschäftigungszuschüsse (§ 16e SGB II), Sonder programme wie „Soziale 
Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und ESF -Bundeprogramm  „Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ als Mittel 
der öffentlich geförderten Beschäftigung zur Verfügung. 
 
2. Angebote und Ergebnisse im Bereich öffentlich geförderter Beschäftigung in Münster 
 
Seit Oktober 2015 hat das Jobcenter der Stadt Münster die Angebote im Bereich „öffentlich geförde r-
ter Beschäftigung“ kontinuierlich ausgebaut und den Fokus nicht zuletzt durch das aktuelle Arbeit s-
markt- und Integrationsprogramm auf die Schaffung sozia ler Teilhabe durch Beschäft igung gelegt. 
Durch nachfolgend beschriebene Angebote konnte die Quote der Eintritte in öffentlich g eförderter 
Beschäftigung von Oktober 2015 bis März 2017 von 2,8 % auf 3,3 % gesteigert werden. Damit liegt 
das Jobcenter der Stadt Münster beim Ranking mit vergleichbaren Jobcentern im oberen Drittel. 
 
Gebiete Quote der Eintritte in öffentlich geförderte Be-
schäftigung in Prozent - Insgesamt 
Deutschland (Vergleichstyp IIe)2 2,6 
JC Bonn, Stadt 5,3 
JC Darmstadt 4,3 
JC Wiesbaden, Landeshauptstadt 3,6 
JC Münster, Stadt 3,3 
JC Wolfsburg, Stadt 3,1 
JC Leverkusen, Stadt 2,5 
JC Offenbach 2,1 
JC Frankfurt am Main, Stadt 1,9 
JC Mainz, Stadt 1,8 
JC Groß-Gerau 1,1 
JC Main-Taunus-Kreis 0,1 
JC Hochtaunuskreis 0,0 
Quelle: www.sgb2.info; Stand 10.07.2017 
                                                
1 Quelle: GIB, SGB-Datenplattform, Stand Dez. 2016 
2 Vergleichstyp II e: Städte und (hoch-)verdichtete Landkreise mit eher geringer eLb-Quote im Vergleich zu ähnlich verdich-
teten Räumen, sehr hohen Wohnkosten und sehr hohem Migrantenanteil sowie durch Großbetriebe gekennzeichnete Ar-
beitsmärkten mit gering ausgeprägtem Niedriglohnbereich

3 
 
 
Bei der Ermittlung der Quote sich in öffentlich geförderte Beschäftigung befindender Menschen we r-
den die Instrumente Arbeitsgelegenheiten (AGH), Beschäftigungszuschuss (BEZ), Förderung von 
Arbeitsverhältnissen (FAV) und das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt einbezogen. 
 
Bezeichnung Rechtsnorm Besetzungsstand 
Arbeitsgelegenheiten (AGH) § 16d SGB II 187 
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) § 16e SGB II n.F. 39 
Beschäftigungszuschuss (BEZ) § 16e SGB II a.F. 38 
Bundesprogramm Soziale Teilhabe am 
Arbeitsmarkt - 50 
   
Insgesamt waren zum Stichtag 31.07.2017 im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung 314 
Plätze besetzt.  
 
Auch das Bundesprogramm zur Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit richtet sich im erweite rten 
Sinne an die o. g. Zielgruppe. Statt durch Schaffung von öffentlich geförderter Beschäftigung erfolgt 
hier die Beschäftigungsaufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dem Jobcenter der Stadt Müns-
ter ist es gelungen, bis zum letzten Einmündungstag (01 .07.2017) zusätzliche 39 Förderfälle zu reali-
sieren. Somit sind insgesamt 353 Personen im Bereich von öffentlich geförderter Beschäftigung tätig. 
 
Die nachfolgende Übersicht stellt die Förderinstrumente und die Flankierungsangebote des Jobce n-
ters gegenüber. In der Regel geht die Einmündung in eine öffentlich geförderte Beschäftigung und 
eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei der Zielgruppe mit einem erhöhten Unter-
stützungsbedarf einher. Zur Sicherung der Beschäftigungsaufnahme und zur Stabi lisierung der 
Rahmenbedingungen bietet das Jobcenter der Stadt Münster mit dem Ziel, Abbrüche zu vermeiden, 
flankierende Maßnahmen in Form von Coaching oder sozialpädagogischer Unterstützung an. Dieser 
Ansatz spiegelt sich nun auch in den Bundesprogrammen wider.

4 
 
Bezeichnung Förderung von Arbeitsverhältnissen 
(FAV) 
Beschäftigungszuschüsse 
(BEZ) 
Bundesprogramm 
„Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ 
Arbeitsgelegenhei-
ten (AGH) 
Bundesprogramm zur Reduzie-
rung von Langzeitarbeitslosig-
keit 
Rechtsgrundlage § 16e SGB II 
(i.d.F. ab 01.04.2012) 
§ 16e SGB II 
(i.d.F. bis 31.03.2012) Zuwendungsrecht § 16d SGB II Zuwendungsrecht 
Anzahl Plätze 39 38 50 187 39 
Zeitraum laufend laufend 01.11.2015 – 31.12.2018 laufend 01.07.2015 – 30.06.2020 
Kurzbeschreibung Gewährung von Beschäftigungszuschüssen in Höhe von bis 
zu 75% zum Arbeitsentgeltes für einen Zeitraum von 2 Jahren 
Ausfinanzierung der unbefristeten 
Beschäftigungszuschüsse, wenn 
eine Integration auf dem allgemei-
nen Arbeitsmarkt innerhalb von 24 
Monaten nicht möglich ist 
Förderung von wettbewerbsneutralen und im 
öffentlichen Interesse liegende Arbeitsplätze für 
höchstens 36 Monate (maximal bis Ende 2018) 
mit maximal 1.370 € bei höchstens 30 
Std./Woche 
Arbeiten zur Erhaltung 
/ Wiedererlangung d. 
Beschäftigungsfähig-
keit, die im öffentli-
chen Interesse liegen, 
zusätzlich und wett-
bewerbsneutral sind. 
Nachhaltige Integration in allg. 
Arbeitsmarkt von arbeitsmarkt-
fernen langzeitarbeitslosen 
Leistungsbeziehern durch Ge-
währung von Lohnkostenzu-
schuss und Coaching 
Finanzierungs-
grundlage Eingliederungstitel Eingliederungstitel Projektzuwendung des Bundes Eingliederungstitel Projektzuwendung des Bundes 
Flankierungsangebot ögB – Kommunal ögB – Land 2 BEZ – Coaching Coaching Coaching in Sozialer 
Teilhabe (CiST) Anleitung Coaching 
Zeitraum 03.11.2014 –  
30.04.2018 
01.04.2016 – 
31.03.2018  01.11.2015 – 
31.12.2018 
01.11.2015 – 
31.12.2018   
Träger Trägerverbund QuadA Trägerverbund 
QuadA Jobcenter Münster Jobcenter Münster Chance e.V.  Jobcenter Münster 
Inhalt 
Aktivierendes und begleitendes 
Coaching 
a. vor einer öffentlich 
geförderten Beschäftigung mit 
Ziel der Einmündung eine FAV 
b. während einer öffentlich geför-
derten Beschäftigung mit Ziel der 
Aufnahme eines ungeförderten 
Arbeitsverhältnisses 
c. nach erfolgter Arbeitsaufnahme 
mit Ziel der nachhaltigen Stabili-
sierung 
Die Landesförde-
rung umfasst Kom-
petenzfeststellung, 
Coaching, Projekt-
leitung und Qualifi-
zierung 
Coaching während der Beschäfti-
gung, Begleitung bei Aufnahme 
einer ungeförderten Beschäftigung, 
Einbindung von kommunalen 
Eingliederungsleistungen 
Coaching zur Stabili-
sierung der Teilnahme 
am Bundesprogramm 
Soziale Teilhabe 
Coaching zur Stabili-
sierung der Teilnahme 
am Bundesprogramm 
Soziale Teilhabe am 
Arbeitsmarkt 
Träger von Arbeitsge-
legenheiten bieten in 
der Regel eine Anlei-
tung und sozialpäda-
gogische Begleitung 
an. 
Unterstützung und Beratung 
während der Programmteilnahme 
zur Steigerung des Leistungs-
vermögens und Stabilisierung 
des Beschäftigungsverhältnisses. 
Rechtsgrundlage 
§ 16 Abs. 1 SGB II 
i.V.m. 
§ 45 Abs. 1 SGB III 
Zuwendungsrecht Selbstvornahme Selbstvornahme 
§ 16 Abs. 1 SGB II 
i.V.m. 
§ 45 Abs. 1 SGB III 
§ 16d SGB II Zuwendung 
Finanzierungs-
grundlage Eingliederungstitel 
ESF-kofinanziertes 
Landes-programm 
NRW 
Verwaltungskostenhaushalt Verwaltungskosten-
haushalt Eingliederungstitel Eingliederungstitel Projektzuwendung des Bundes 
Personalressource 
Jobcenter 
2,0 VZÄ Jobcoaches   1,0 VZÄ Betriebsakquisiteur 
1,0 VZÄ Projektcoach 
0,5 VZÄ ESF-Abrechnung

5 
 
V/0595/2017 
3. Finanzielle Aufwendungen 
 
Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt bringt das Jobcenter der St adt Münster nicht unerhebliche f i-
nanzielle Mittel für die Schaffung von öffentlich g eförderter Beschäftigung sowie die Aktivierung und 
Begleitung von Teilnehmenden zur Aufnahme und Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse auf.  
 
 
Übersicht der beschäftigungsschaffenden Angebote 
 
Bezeichnung Gesamtaufwand 2017 
(Prognose) 
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) 819.000 € 
Beschäftigungszuschuss (BEZ)  609.185 € 
Arbeitsgelegenheiten (AGH) 800.000 € 
 2.228.185 € 
 
Übersicht der flankierenden Angebote 
 
Bezeichnung Gesamtaufwand 2017 
(Prognose) 
Aktivierendes und begleitendes Coaching 104.520 € 
Coaching in Sozialer Teilhabe 93.600 € 
Coaching (Selbstvornahme Jobcenter) 113.540 € 
 311.660 € 
 
Projekte 
 
Durch Teilnahme an den Bundesprogrammen „Soziale Tei lhabe am Arbeitsmarkt“ und „Reduzi erung 
von Langzeitarbeitslosigkeit“ konnten für die Zielgruppe weitere finanzielle Mittel in Höhe von insg e-
samt 4.446.141,81 € akquiriert werden. Neben Lohnkostenzuschüssen sind in der Förde rsumme im 
Programm „Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit“ auch die Personalkosten für die Betriebsakqui-
siteure und einen Projektcoach, der die Langzeitbeziehenden und deren Arbeitgeber nach Arbeit s-
aufnahme unterstützend begleitet, enthalten.  
 
Kommunale Mittel/Ratsantrag 
 
Durch Ratsbeschlüsse wurden dem Jobcenter der Stadt Münster zusätzliche kommunale Mittel zum 
Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Einrichtung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von  
bislang 96.000 € zur Verfügung gestellt. Diese Finanzmittel werden seither genutzt, um arbeitgeber-
seitige Investitionskostenzuschüsse für die Einrichtung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen zu g e-
währen und arbeitnehmerbezogene Arbeitsmittel zu finanzieren. Darüber hi naus sind aus der F i-
nanzposition auch Qualifizierungskosten während einer Beschäftigung und gesetzlich nicht gedec k-
te Leistungen finanziert worden.  
Mit Ratsentscheid vom 14.12.2016 (Vorlage V/1109/2017) wurden weitere 120.000,- € für die Förde-
rung von Soz ialer Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung bereitgestellt.  Für die im A n-
trag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL angesprochenen Projektmöglichkeiten 
(Scheune/Emshof) werden derzeit Gespräche mit den Trägern geführt. Derzeit liege n die Vorau s-
setzungen für eine Projektumsetzung jedoch noch nicht vor, sodass ein Projektstart im Jahr 2017 
voraussichtlich nicht gelingen wird.  Um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahr 2017 
dennoch zu nutzen, sollen sie  auch für weitere Formen der Sozialen Teilhabe durch Beschäftigung, 
in diesem Falle für die Verlängerung auslaufender Beschäftigungsverhältnisse ei ngesetzt werden. 
Diese Form der Umsetzung der Sozialen Teilhabe durch Beschäftigung dürfte NRW-weit ein Novum 
sein und entspricht  damit der Zielsetzung des Antrages, innovative Fördermöglichkeiten zu unte r-
stützen.  
Über die Ergebnisse der Gespräche mit dem Träger des Emshofes wird die Verwaltung im Aus-
schuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ve rbraucherschutz und Arbeitsförderun g kurzfristig

- 6 - 
V/0595/2017 
berichten. 
 
4. Finanzielle Rahmenbedingungen 
 
Zum Jahresanfang 2017 wurden dem Jobcenter der Stadt Münster Eingliederungsmittel in Höhe von 
12.017.603 € zugewiesen. Davon sind 609.185 € für die auslaufenden Beschäftigungszuschüsse 
gem. § 16e SGB II alte Fassung3 und bis zu 2.136.758 € für Leistungen der Freien Förderung, Förde-
rung von Arbeitsverhältnissen und Förderung von schwer zu erreichenden jungen Menschen gem.  
§§ 16e4, f5 und h6 SGB II vorgesehen.  
 
Eingliederungstitel Gesamt 12.017.603,00 € 
davon Eingliederungstitel klassisch 9.271.660,00 € 
davon Mittel für Leistungen nach § 16e SGB II alte Fassung 609.185,00 € 
davon Mittel für Leistungen nach § 16e, f und h SGB II 2.136.758,00 € 
 
Aus dem Eingliederungstitel klassisch werden Förderinst rumente wie beispielsweise Förderung der 
beruflichen Weiterbildung (FbW), Einstiegsqualifizierung (EQ), Maßnahmen zur Aktivierung und b e-
ruflichen Eingliederung, Vermittlungsbudget (VB) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrich-
tungen (BaE) sowie Eingliederungszuschüsse (EGZ), finanziert. Die Mittel für Leistungen nach dem  
§ 16e SGB II alte Fassung dürfen ausschließlich für die Ausfinanzierung der Beschäftigungszuschü s-
se verwendet werden.  
Die Summe für die Mittel für Leistungen nach § 16e, f und h SGB II stellen eine Höchstgrenze 7 dar 
und können nicht durch Leistungen aus dem klassischen Eingliederungstitel aufgestockt werden. J e-
doch besteht die Möglichkeit aufgrund der einse itigen Deckungsfähigkeit, Leistungen nach §§ 16e, f 
und h SGB II zu Gunsten des klassischen Eingliederungstitels zu verschieben.  
 
Neben der Zuteilung der finanziellen Mittel durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für 
das laufende Haushaltsjahr erfolgt gleichzeitig auch eine Begrenzung hinsichtlich der einzug ehenden 
Verpflichtungsermächtigungen für die nachfolgenden Haushaltsjahre. Somit besteht in Bezug auf die 
haushaltsjahrübergreifende Mittelplanung und Verausgabung nicht nur hinsichtlich des laufenden 
Haushaltsjahres eine Restriktion, sondern auch mit Blick auf di e einzugehenden Ve rpflichtungen für 
die nachfolgenden Haushaltsjahre. Während für den Bereich § 16e, f und h SGB II im Jahr 2017 Mi t-
tel in Höhe von 2.136.758 € ausgegeben werden können, dürfen gleichzeitig für das Jahr 2018 nur 
Verpflichtungen in Höhe von 831.600 € eingegangen werden. 
 
Haushaltsjahr Verpflichtungsermächtigung 
2018 831.600,00 € 
2019 568.512,00 € 
2020 166.320,00 € 
2021 53.827,00 € 
2022 12.096,00 € 
 
Die Regelungen des Bundes zur Haushaltsführung haben Auswirkungen auf die Anzahl der Eintri tte 
im Bereich Förderung von Arbeitsverhältnissen. Dies wird anhand des nachfolgenden Beispiels deu t-
lich.  
 
                                                
3 Die alte Fassung des § 16e SGB II sah unter bestimmten Voraussetzungen Beschäftigungszuschüsse für eine unbegrenz-
te Förderdauer vor. Eingegangene Beschäftigungen werden bundesseitig durchfinanziert. 
4§ 16e SGB II n.F.: Förderung von Arbeitsverhältnissen durch Bezuschussung von Arbeitsverhältnissen mit bis zu 75 % für 
max. 2 Jahre. 
5§ 16f SGB II beinhaltet die so genannte „Freie Förderung“. Damit können die gesetzlich geregelten Eingliederungsleistun-
gen erweitert werden, soweit sie den Zielen und Grundsätzen des SGB II entsprechen.  
6 § 16h SGB II beinhaltet die „Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher“ (s. auch Vorlage 597/2017) 
Für Leistungen nach §§ 16e, f und h gilt eine finanzielle Beschränkung von 20 % des Eingliederungstitels. 
7 § 46 Abs. 2 Satz 3 SGB II.

- 7 - 
V/0595/2017 
Beispielberechnung: 
 
Bewilligung einer öffentlich geförderten Beschäftigung gem. § 16e SGB II zum 16.05.2017 für den 
Zeitraum 01.06.2017 bis 31.05.2019. 
 
Gesamtsumme lfd. HHJ Verpflichtungsermächtigungen 
2017 2018 2019 
42.000,00 € 12.250 € 21.000,00 € 8.750,00 € 
 
Der Gesam tsumme von 42.000,00 € je Förderfall liegt der durchschnittliche Förderbetrag von 
1.750,00 € je Monat und Teilnehmenden für eine Förderdauer von 24 Monaten zu Grunde.  
 
Würden analog zum vorgenannten Beispiel zum 01.06.2017 mehrere Förderfälle im Bereich F örde-
rung von Arbeitsverhältnissen begonnen werden, ergibt sich hieraus folgende Verteilung auf das la u-
fende Haushaltsjahr und bei den Verpflichtungsermächtigungen für die nachfolgenden Haushaltsja h-
re. 
 
Anzahl 
Förderfälle Gesamtsumme lfd. HHJ Verpflichtungsermächtigungen 
2017 2018 2019 
10 420.000,00 € 122.500,00 € 210.000,00 € 87.500,00 € 
35 1.470.000,00 € 428.750,00 € 735.000,00 € 306.250,00 € 
39 1.638.000,00 € 477.750,00 € 819.000,00 € 341.250,00 € 
50 2.100.000,00 € 612.500,00 € 1.050.000,00 € 437.500,00 € 
100 4.200.000,00 € 1.225.000,00 € 2.100.000,00 € 875.000,00 € 
 
Bei Betrachtung der Beispielberechnung fällt auf, dass zwar mit Blick auf die anfallenden Kosten für 
das laufende Haushaltsjahr über 100 öffentlich geförderte Beschäftigungen realisiert werden können, 
allerdings unter Berücksichtigung der zugeteilten Verpflichtungsermächtigungen maximal nur 39 A r-
beitsverhältnisse über den Zeitraum von 24 Monate förderbar wären. 
 
Sollten im Kalenderjahr 39 Eintritte in Förderung von Arbeitsverhältnissen umgesetzt werden, st ehen 
keine ausreichenden Verpflichtungsermächtigungen für die Instrumente Freie Förderung und/oder 
Förderung von schwer zu erreichender junger Menschen zur Verfügung, wenn auch hier eine hau s-
haltsjahrübergreifende Angebotsplanung erfolgen soll.  
 
 
5. Weiteres Vorgehen 
 
a) Das Jobcenter der Stadt Münster setzt die Drittmittelakquise für den Bereich öffentlich geförderte 
Beschäftigung fort. 
Aufgrund der aufgezeigten finanziellen Restriktionen im Rahmen der Bewirtschaftungsmöglic h-
keiten wird eine Steigerung von öffentlich geförderter Beschäftigung nur über weitere Beteiligung 
an drittmittelfinanzierten Projekten möglich sein.  
 
b) Verlängerung der Förderdauer im Einzelfall 
 
Zur Sicherung des nachhaltigen Erfolges wird das Jobcenter der Stadt Münster die zur Verf ü-
gung gestellten kommunalen Mittel zur Schaffung von öffentlich geförderter Beschäftigung nu t-
zen, um in Einzelfällen die Gewährung von Beschäftigungszuschüssen über die reguläre Förd e-
rung von 24 Monate n hinaus, um ein drittes bzw. viertes Förderjahr zu ermöglichen. Mit d ieser 
Entscheidung wird der Grundsatz „Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“ deutlich intensiviert 
und ermöglicht Kundinnen und Kunden eine längerfristige und nachhaltigere gesellschaftliche In-
tegration durch Beschäftigung. Die Anschlussförderung erfolgt m it der Auflage, dass bei Ina n-
spruchnahme von kommunalen Mittel, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur Arbeitsl o-
senversicherung abführen. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verlängerung von B e-

- 8 - 
V/0595/2017 
schäftigungszuschüssen aus kommunalen Mitteln keine Auswirkungen auf die Integrationsquote 
der öffentlich geförderten Beschäftigung hat , da die Verlängerung nicht als erneute Integration 
gezählt wird. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

06.09.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.09.2017 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0595/2017
Typ
Vorlagen
Datum
05.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37