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V/0051/2022

Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen im Amt für Mobilität und Tiefbau

Vorlagen 25.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 30.03.2022, TOP 7.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0051/2022
V/0051/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen im Amt für Mobilität und Tiefbau
für Straßenbau- und Mobilitätsmaßnahmen
Beratungsfolge
24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht
03.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht
08.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht
10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht
30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht
Bericht:
Das Amt für Mobilität und Tiefbau nutzt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten des Bundes und der
Länder.
Dazu gehören für den Bau von Straßenbau- und Radwegemaßnahmen unter anderem vier wichtige
Fördermöglichkeiten:
1. Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra):
Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der
Bezirksregierung Maßnahmen nach den FöRi-kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese
Anmeldungen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bezirksregierung (Münster) und den
Städten und Gemeinden. In diesem Einplanungsgespräch werden die Zuwendungsmaßnahmen
erörtert, besonders die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden
Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und
anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des
Grunderwerbs, Finanzierung und Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden vier
Jahre priorisiert. Die in diesen Gesprächen abgestimmten Zuwendungsmaßnahmen fließen dann
in das Landesprogramm ein. Hier können sich noch Verschiebungen und Veränderungen ergeben,
z. B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der Berücksichtigung regionaler
Verteilungsgesichtspunkten.
Amt für Mobilität und Tiefbau
08.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Höping
T elefon:492-6643
Hoeping@stadt-muenster.de

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V/0051/2022
Bewilligungen erfolgen im darauffolgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe
des Landes gesteuert wird.
Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 70% - 80% der
zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und
Verkehrssteuerungsanlagen 70%, selbstständige Radwege 80% und investive Erneuerung einer
Straße 70%. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unterschiedliche
Fördersätze beinhalten.
Die aktuellen Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra haben eine Laufzeit bis
zum 31. Dezember 2024.
2. Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-kom-Nah):
Zusätzlich zu dem Programm für den kommunalen Straßenbau wurde auch ein Programm
„Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ von der Bezirksregierung Münster genehmigt.
Die Gültigkeit der Richtlinien “Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ ist mit einem Runderlass
des Ministeriums für Verkehr bis zum 31. Dezember 2024 verlängert worden.
3. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Der EFRE ist das zentrale Element der Regionalpolitik bzw. Strukturpolitik der Europäischen
Union. Es findet seine Rechtsgrundlage in Art. 176 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union), die Verwaltung des Fonds obliegt der Europäischen Kommission. Die
Fondsmittel sind regelmäßig im Haushaltsplan der Europäischen Union ausgewiesen.
Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der
Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung
der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regionalen
Ungleichgewichte in der Union beizutragen.
Die Gewährung von Finanzhilfen durch den EFRE erfolgt als ergänzende Unterstützung im
Rahmen der mitgliedstaatlichen Regionalförderung. Die Zuteilung der Mittel erfolgt nach
quantifizierbaren Kriterien, die Ausmaß und Stärke der regionalen Disparitäten zwischen den
T eilräumender Gemeinschaft widerspiegeln.
4. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
Ein attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein zentraler Bestandteil zur
Befriedigung des gegenwärtigen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnisses der Bevölkerung.
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) fördert gemäß dem Gesetz über den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) mit vom Land Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung gestellten Mitteln Maßnahmen im Bereich ÖPNV-Infrastrukturförderung. Dazu zählen z.
B. der Bau von Zentralen Omnibusbahnhöfen, der Bau von Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen,
der Umbau von Bahnhöfen und Haltepunkten sowie Beschleunigungsmaßnahmen für öffentliche
Verkehrsmittel.
Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten des NWL:
https://www.nwl-info.de/der-nwl/aufgaben-und-schwerpunkte/infrastrukturfoerderung.html
Weitere verschiedenste Fördermöglichkeiten werden bei Bedarf geprüft und in Anspruch genommen
(KFW-Programme, Umweltprogramm, diverse Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI), Verkehrsministeriums NRW „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV
im ländlichen Raum“, etc.).
So gibt es zurzeit ein neues Sonderprogramm „Stadt und Land“. Damit sollen der Neu, Um-und Ausbau
flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, eigenständige Radwege,
Fahrradstraßen, Radwegebrücken oder –unterführungen inkl. Beleuchtung und Wegweisung,
Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser sowie der Lastenradverkehr gefördert werden, der Fördersatz liegt
bei 90%.
Die Verwaltung wird die förderfähigen Maßnahmen den sich gegebenenfalls ändernden
Rahmenbedingungen und Gesetzesänderungen anpassen, um möglichst viele Zuwendungen erhalten zu

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können. Wenn es sinnvoll ist, dann werden die Maßnahmen inhaltlich oder bereichsmäßig aufgeteilt und
aus mehreren verschiedenen Fördertöpfen mit evtl. unterschiedlichen Fördersätzen gefördert, dadurch soll
die Förderquote weiter erhöht werden.
Auf eine mögliche Förderung der Maßnahmen wird wie bisher in den Baubeschluss-Vorlagen
hingewiesen.
Für folgende Straßenbau- und Mobilitätsmaßnahmen hat das Amt für Mobilität und Tiefbau in 2021 eine
Bewilligung erhalten:
Maßnahme genehmigte
Zuwendung
Haltestellenprogramm 2021
Straße Haltestelle Fahrtrichtung
Pater-Kolbe-Straße Pater-Kolbe-Straße beide
Fahrtrichtungen
Pater-Kolbe-Straße neue Haltestelle beide
Fahrtrichtungen
Martin-Luther-King-Weg Friedenspark Biederlackweg
Mecklenbecker Straße Huberstraße Platz der Weißen Rose
185.000 €
Münsterstraße - LSA in Höhe Lerschmehr zur Schulwegsicherung 89.900 €
Münster - Mobility Hub (Wettbewerb) 20.000 €
Knotenpunktmanagement im Stadtgebiet Münster - Knotenpunkttafeln 39.200 €
Dingbängerweg K5 - Neubau einer LSA Sentruper Straße - Radfahrersicherheit 184.500 €
Wienburgpark - Erneuerung der Gehwegbrücke Nr. 422 126.800 €
Wienburgpark - Erneuerung der Geh- und Radwegbrücke Nr. 420 213.200 €
Wienburgpark - Erneuerung der Gehwegbrücke Nr. 421 458.200 €
Westhoffstraße - Erneuerung der Brücke Nr. 73 in der Grünanlage Martin-Niemöller-Straße 160.200 €
Geiststraße / Geistmarkt / Sentmaringer Weg - Anlegung eines Zweirichtungsradweges 81.900 €
Dingbängerweg K5 - Fahrbahnteiler in Höhe Haus-Nr. 349 (T ennisanlage) 261.000 €
Dyckburgstraße / Dingstiege - Verkehrssicherheit LSA 155.000 €
Gievenbecker Reihe - Radwegeverbindung zw. Potstiege und Gievenbecker Reihe 416.300 €
Hörstertor - Promenadenquerung Leezenflow 56.400 €
Gittruper Straße K18 - Grundhafte Erneuerung zwischen DEK und Stadtgrenze 461.900 €
Werse - Neubau der Brücke Nr. 416 (Hofkampbrücke) und Druckrohrleitung 2.120.900 €
Erhaltungsmaßnahmen im Stadtgebiet Münster - Konjunkturprogramm 1.100.000 €
Kanalpromenade DEK – Radweg von Stadtgrenze Nord bis Süd; Bauabschnitt 1 1.406.400 €
Summe: 7.536.800 €
i. V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat

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V/0051/2022

Beratungsverlauf (7)

24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (22)

  • Pater-Kolbe-Straße
  • Huberstraße
  • Münsterstraße
  • Sentruper Straße
  • Westhoffstraße
  • Geiststraße
  • Dyckburgstraße
  • Gittruper Straße
  • Martin-Luther-King-Weg
  • Dingbängerweg
  • Sentmaringer Weg
  • Mecklenbecker Straße
  • Platz der Weißen Rose 185
  • Martin-Niemöller-Straße 160
  • Gievenbecker Reihe 416
  • Kanalpromenade
  • Biederlackweg
  • Lerschmehr
  • Geistmarkt
  • Dingstiege
  • Potstiege
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0051/2022
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2022
Erstellt
19.01.2022 13:18