V/0051/2022
Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen im Amt für Mobilität und Tiefbau
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Berichtsvorlage
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V/0051/2022 V/0051/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen im Amt für Mobilität und Tiefbau für Straßenbau- und Mobilitätsmaßnahmen Beratungsfolge 24.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 03.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 08.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Das Amt für Mobilität und Tiefbau nutzt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten des Bundes und der Länder. Dazu gehören für den Bau von Straßenbau- und Radwegemaßnahmen unter anderem vier wichtige Fördermöglichkeiten: 1. Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra): Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksregierung Maßnahmen nach den FöRi-kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldungen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und Gemeinden. In diesem Einplanungsgespräch werden die Zuwendungsmaßnahmen erörtert, besonders die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Finanzierung und Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden vier Jahre priorisiert. Die in diesen Gesprächen abgestimmten Zuwendungsmaßnahmen fließen dann in das Landesprogramm ein. Hier können sich noch Verschiebungen und Veränderungen ergeben, z. B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der Berücksichtigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. Amt für Mobilität und Tiefbau 08.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Höping T elefon:492-6643 Hoeping@stadt-muenster.de - 2 - V/0051/2022 Bewilligungen erfolgen im darauffolgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe des Landes gesteuert wird. Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 70% - 80% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Verkehrssteuerungsanlagen 70%, selbstständige Radwege 80% und investive Erneuerung einer Straße 70%. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unterschiedliche Fördersätze beinhalten. Die aktuellen Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024. 2. Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-kom-Nah): Zusätzlich zu dem Programm für den kommunalen Straßenbau wurde auch ein Programm „Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ von der Bezirksregierung Münster genehmigt. Die Gültigkeit der Richtlinien “Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ ist mit einem Runderlass des Ministeriums für Verkehr bis zum 31. Dezember 2024 verlängert worden. 3. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Der EFRE ist das zentrale Element der Regionalpolitik bzw. Strukturpolitik der Europäischen Union. Es findet seine Rechtsgrundlage in Art. 176 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), die Verwaltung des Fonds obliegt der Europäischen Kommission. Die Fondsmittel sind regelmäßig im Haushaltsplan der Europäischen Union ausgewiesen. Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen. Die Gewährung von Finanzhilfen durch den EFRE erfolgt als ergänzende Unterstützung im Rahmen der mitgliedstaatlichen Regionalförderung. Die Zuteilung der Mittel erfolgt nach quantifizierbaren Kriterien, die Ausmaß und Stärke der regionalen Disparitäten zwischen den T eilräumender Gemeinschaft widerspiegeln. 4. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Ein attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein zentraler Bestandteil zur Befriedigung des gegenwärtigen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnisses der Bevölkerung. Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) fördert gemäß dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) mit vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mitteln Maßnahmen im Bereich ÖPNV-Infrastrukturförderung. Dazu zählen z. B. der Bau von Zentralen Omnibusbahnhöfen, der Bau von Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen, der Umbau von Bahnhöfen und Haltepunkten sowie Beschleunigungsmaßnahmen für öffentliche Verkehrsmittel. Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten des NWL: https://www.nwl-info.de/der-nwl/aufgaben-und-schwerpunkte/infrastrukturfoerderung.html Weitere verschiedenste Fördermöglichkeiten werden bei Bedarf geprüft und in Anspruch genommen (KFW-Programme, Umweltprogramm, diverse Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Verkehrsministeriums NRW „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“, etc.). So gibt es zurzeit ein neues Sonderprogramm „Stadt und Land“. Damit sollen der Neu, Um-und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, eigenständige Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken oder –unterführungen inkl. Beleuchtung und Wegweisung, Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser sowie der Lastenradverkehr gefördert werden, der Fördersatz liegt bei 90%. Die Verwaltung wird die förderfähigen Maßnahmen den sich gegebenenfalls ändernden Rahmenbedingungen und Gesetzesänderungen anpassen, um möglichst viele Zuwendungen erhalten zu - 2 - V/0051/2022 können. Wenn es sinnvoll ist, dann werden die Maßnahmen inhaltlich oder bereichsmäßig aufgeteilt und aus mehreren verschiedenen Fördertöpfen mit evtl. unterschiedlichen Fördersätzen gefördert, dadurch soll die Förderquote weiter erhöht werden. Auf eine mögliche Förderung der Maßnahmen wird wie bisher in den Baubeschluss-Vorlagen hingewiesen. Für folgende Straßenbau- und Mobilitätsmaßnahmen hat das Amt für Mobilität und Tiefbau in 2021 eine Bewilligung erhalten: Maßnahme genehmigte Zuwendung Haltestellenprogramm 2021 Straße Haltestelle Fahrtrichtung Pater-Kolbe-Straße Pater-Kolbe-Straße beide Fahrtrichtungen Pater-Kolbe-Straße neue Haltestelle beide Fahrtrichtungen Martin-Luther-King-Weg Friedenspark Biederlackweg Mecklenbecker Straße Huberstraße Platz der Weißen Rose 185.000 € Münsterstraße - LSA in Höhe Lerschmehr zur Schulwegsicherung 89.900 € Münster - Mobility Hub (Wettbewerb) 20.000 € Knotenpunktmanagement im Stadtgebiet Münster - Knotenpunkttafeln 39.200 € Dingbängerweg K5 - Neubau einer LSA Sentruper Straße - Radfahrersicherheit 184.500 € Wienburgpark - Erneuerung der Gehwegbrücke Nr. 422 126.800 € Wienburgpark - Erneuerung der Geh- und Radwegbrücke Nr. 420 213.200 € Wienburgpark - Erneuerung der Gehwegbrücke Nr. 421 458.200 € Westhoffstraße - Erneuerung der Brücke Nr. 73 in der Grünanlage Martin-Niemöller-Straße 160.200 € Geiststraße / Geistmarkt / Sentmaringer Weg - Anlegung eines Zweirichtungsradweges 81.900 € Dingbängerweg K5 - Fahrbahnteiler in Höhe Haus-Nr. 349 (T ennisanlage) 261.000 € Dyckburgstraße / Dingstiege - Verkehrssicherheit LSA 155.000 € Gievenbecker Reihe - Radwegeverbindung zw. Potstiege und Gievenbecker Reihe 416.300 € Hörstertor - Promenadenquerung Leezenflow 56.400 € Gittruper Straße K18 - Grundhafte Erneuerung zwischen DEK und Stadtgrenze 461.900 € Werse - Neubau der Brücke Nr. 416 (Hofkampbrücke) und Druckrohrleitung 2.120.900 € Erhaltungsmaßnahmen im Stadtgebiet Münster - Konjunkturprogramm 1.100.000 € Kanalpromenade DEK – Radweg von Stadtgrenze Nord bis Süd; Bauabschnitt 1 1.406.400 € Summe: 7.536.800 € i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat - 2 - V/0051/2022
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (22)
- Pater-Kolbe-Straße
- Huberstraße
- Münsterstraße
- Sentruper Straße
- Westhoffstraße
- Geiststraße
- Dyckburgstraße
- Gittruper Straße
- Martin-Luther-King-Weg
- Dingbängerweg
- Sentmaringer Weg
- Mecklenbecker Straße
- Platz der Weißen Rose 185
- Martin-Niemöller-Straße 160
- Gievenbecker Reihe 416
- Kanalpromenade
- Biederlackweg
- Lerschmehr
- Geistmarkt
- Dingstiege
- Potstiege
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0051/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2022
- Erstellt
- 19.01.2022 13:18