212399
Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Hardtberg
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Sammeldokument öffentlich
976 Zeichen
Mitteilungsvorlage öffentlich 212399 Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Hardtberg Beratungsfolge Baumkommission 24.01.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum November/Dezember 2021 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefahrenbäumen. Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene Gefahrenbäume kann eine Ersatzpflanzung nur empfohlen werden. An der Burg Medinghoven 15, 53123 Bonn Die Esche (Fraxinus) wies einen Stammumfang von 261 cm auf und wurde wegen einseitig fehlentwickelter Krone mit mangelhaft bewertet und aufgrund der Bruchgefahr von Kronenteilen zur Fällung freigegeben. Anlage/n Keine Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- An der Burg Medinghoven 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 212399
- Typ
- Mitteilungsvorlage
- Datum
- 23.12.2021
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40