Mandari Insight

V/0442/2017

71. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss

Vorlagen 22.05.2017

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V-0442-2017-Anlage-4-Planzeichnung

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Ansehen

V-0442-2017-Anlage-1-Buergeranhoerung

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Ansehen

V-0442-2017-Anlage-2-Stellungnahmen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0442-2017-Anlage-3-Begruendung

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Ansehen

V-0442-2017-Anlage-4-Planzeichnung

590 Zeichen

[_} Änderungsbereich sa Grünflächen
. Parkanlage
Iw| Wohnbaufläche Spielbereich A

Im] Gemischte Baufläche

Flächen für den Altlast- /
Gemeinbedarf Verdachtsfläche < 1 ha

Kultureller Zweck
Schule

Jugendheim
Kindergarten
Militärische Einrichtung

Altlast- /
Verdachtsfläche > 1 ha

Sportlichen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen
N

_
M. 1:15.000

STADT ||| MÜNSTER

Amt für
Stadtentwicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung

Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0442/2017

Plan zur 71. Änderung

des Flächennutzungsplans
"YORK-QUARTIER"
Gremmendorf

Stand: 22.05.2017

Bisherige Darstellung
ZZ

V-0442-2017-Anlage-1-Buergeranhoerung

18067 Zeichen

Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 6 
N i e d e r s c h r i f t
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
zur 7
1. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier 
(Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg) 
Stadt
bezirk: Münster -Gremmendorf 
Anlass: 
71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk Süd-Ost im Stadtteil Gremmendorf-West im 
Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ 
Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg)  
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf –  
York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ Angelsach-
senweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg) 
Zeit: 12.05.2016, 18:30 Uhr 
Ort: Westfalenfleiß, Kesslerweg 38-42 
Teilnehmer: ca. 160 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr stellvertretender Bezirksbürgermeister Peitzmeier  
Vertretung der Verwaltung: Herr Oberbürgermeister Lewe,  
Herr Thielen, Herr Schowe, Herr Winter, Herr Wilsmann, 
Herr Najjar, Frau Schulte, Frau Janssen  
VertreterInnen der Arge York: Herr Lorenzen, Herr Ludwig, Herr Rüter, Frau Brune 
Vertreter der BImA:     Herr Dr. Brummund, Herr Stake, Herr Waanders 
Eröffnung 
Herr Peitzmeier begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, der Arge York vertreten durch Herrn Pro-
fessor Carsten Lorenzen, Frau Brune, Herrn Ludwig und Herrn Rüter sowie Herrn Dr. Gerald 
Brummund und weitere Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die 
VertreterInnen der Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstal-
tung. 
Mit der Bezeichnung dieser Veranstaltung als „frühzeitige  Beteiligung  der  Öffentlichkeit  zum 
Bebauungsplanentwurf  Nr.  582:  „Gremmendorf -  York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegand-
weg/ Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg)“ wird nun deutlich, dass der bereits 
auf informeller Ebene intensiv und mehrstufig laufende Beteiligungsprozess nun auch formellen 
Charakter i. S. d. § 3 Baugesetzbuch annimmt. Herr Peitzmeier lobt die bisherige engagierte 
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und ruft diese auf, sich auch in den kommenden Ver-
fahrensschritten aktiv zu beteiligen.  
Herr Oberbürgermeister Lewe begrüßt die Bürgerinnen und Bürger und weist darauf hin, dass 
die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der umfangreichen Beteiligungsschritte viel zum Er-
gebnis des erreichten städtebaulichen Planungsstandes beigetragen haben. Über mehrere 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0442/2017

Gremmendorf – York-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 6 
Veranstaltungen hinweg haben sich die Ziele und Anforderungen an die städtebauliche Planung 
entwickelt, die sich in dem überarbeiteten städtebaulichen Entwurf der Arge York unter Leitung 
von Lorenzen Architekten wieder finden. Es wurde ein Rahmen geschaffen, der nun über die 
Bauleitplanung bzw. über das Bebauungsplanverfahren gesichert werden muss. Die Regelun-
gen des Bebauungsplans werden Verbindlichkeit schaffen. Herr Oberbürgermeister Lewe ruft 
zu einer weiteren engagierten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplanver-
fahren auf.  
Herr Oberbürgermeister Lewe erläutert, dass das Gelände der York-Kaserne zur Unterbringung 
von Flüchtlingen genutzt wird. Für die Stadt Münster sei es ein Glücksfall gewesen, dass die 
Kasernenflächen kurzfristig für die Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden 
konnten. Mit Blick auf die angestrebte Baureifmachung des Geländes in 2018 werden derzeit 
die Vorbereitungen für die Verhandlungen über den Kauf der Kasernenflächen mit der BImA ge-
troffen. Herr Oberbürgermeister Lewe ist optimistisch, dass die Stadt Münster sich mit der BImA 
über den Kauf beider Kasernenareale (Gremmendorf und Gievenbeck) einigen wird.  
Vorstellung der Planungen 
Herr Lorenzen stellt den überarbeiteten städtebaulichen Entwurf der Arge York für die York-
Kaserne vor: Ausgangspunkt für die städtebauliche Planung ist der Bestand mit seinen bauli-
chen Strukturen, dem alten Baumbestand und der Mauer. Diese prägenden Elemente geben 
dem Gebiet eine einzigartige Atmosphäre und finden Eingang in die neue Planung. Strukturiert 
wird das Gelände in drei Bereiche, dem Zentrum entlang des Albersloher Wegs, dem großen 
Landschaftspark im Westen und dazwischen liegend den Wohnquartieren. Die Wohnquartiere 
weisen verschiedene Wohnqualitäten auf, die sich passend ergänzen: Wohnen im Park, Gar-
tenwohnen, besonderes Wohnen, Wohnen im eigenen Haus und Wohnen am Landschaftspark.  
Die Teilbereiche der Kaserne haben eigene, unverwechselbare und stark durch die Freiräume 
geprägte Charaktere. Die einzelnen Quartiere respektieren weitgehend die bestehenden Grün-
strukturen und bauen diese aus. Ergänzend dient der große westliche Grünraum als extensiver 
parkartiger Freiraum für die Naherholung der „alten“ und „neuen" Bewohner Gremmendorfs. 
Dieser parkartige, durch qualitätsvollen Baumbestand geprägte Bereich entlang des Albersloher 
Wegs bietet besondere Nutzungsqualitäten. Hier sind vor allem soziale Nutzungen (Grundschu-
le, Kitas und Bürgerhaus) untergebracht. 
Besonders wichtig in der Entwurfsplanung ist die Aufhebung der trennenden Wirkung des Al-
bersloher Wegs. Die Idee der Entschleunigung und der Verknüpfung der beiden Seiten durch 
die Schaffung vieler neuer Übergangsmöglichkeiten wurde von der Arge York (federführend 
Büro ARGUS Verkehrsplanung, Hamburg) vertieft betrachtet. Trotz seiner Funktion als Haupt-
verkehrsstraße soll deutlich werden, dass der Albersloher Weg durch das Ortszentrum von 
Gremmendorf führt. Durch Vereinheitlichung der Materialen und Beläge sowie die Aufwertung 
und Ergänzung des Baumbestands (durch rotlaubige Bäume) und Reduzierung der Geschwin-
digkeit Tempo 30 auf einem Teilabschnitt sowie Schaffung von zusätzlichen Querungsmöglich-
keiten für Fußgänger und Radfahrer soll das Entstehen einer neuen Mitte Gremmendorfs unter-
stützt werden. Die neuen Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsflächen auf der westlichen 
Seite des Albersloher Wegs sollen das bestehende Angebot zur Versorgung des Stadtteils 
Gremmendorf ergänzen. Um die östliche Seite des Albersloher Wegs auch baulich aufzuwerten 
wird die Ortsfahrbahn durch einen breiteren Gehweg, der auch die Möglichkeit für Bestuhlung 
vor den Geschäften bietet und eine Multifunktionsfläche, die die Anlieferung der Geschäfte und 
die Zufahrt zu den Grundstücken sowie den Radverkehr aufnimmt, ersetzt. 
Erläuterungen der Verwaltung: 
Herr Schowe erläutert, dass der soeben vorgestellte Entwurfsstand Grundlage für die 71. Ände-
rung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 582 ist, deren 
Verfahrenseinleitung der Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 beschlossen hat.

Gremmendorf – York-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 6 
Den formellen Ablauf der Bauleitplanung stellt Herr Schowe anhand eines Zeitplanes vor. Dem-
nach ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für das dritte Quartal 2017 vorgesehen. 
Die öffentliche Auslegung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen erneut vorbrin-
gen können, ist für das erste Quartal 2017 geplant.   
Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Herr Peitzmeier die Anwesenden um Anmer-
kungen und Fragen: 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
• Ein Bürger fragt, wie der Albersloher Weg den anfallenden Verkehr aufnehmen soll. Bereits
jetzt bestehe schon eine Überlastung des Albersloher Wegs. Eine weiträumige Umge-
hungsstraße wäre eine Möglichkeit den Straßenverkehr zu bewältigen.
• Schon in den Arbeitsgruppen zur Entwicklung des Perspektivplans wurde die Option einer
neuen Umgehungsstraße aus mehreren Gründen als nicht machbar eingestuft.
> Die  Verkehrsprognosen zeigen, dass der Albersloher Weg auch das steigende Ver-
kehrsaufkommen bewältigen kann. Die Funktion als Hauptverkehrsstraße wird der Al-
bersloher Weg auch zukünftig behalten, allerdings soll durch die Umgestaltung der 
Charakter des Albersloher Wegs geändert werden. Der Anspruch des Abschnitts des 
Albersloher Wegs im Zentrum Gremmendorfs kann nicht die schnelle Ortsdurchfahrt 
sein. Hier muss das neue Zentrum als „neue Mitte“ Gremmendorfs sicher erlebbar 
werden.  
• Mehrere Bürgerinnen und Bürger fragen, wie die Parkplätze mit Zufahrt vom Albersloher
Weg organisiert werden sollen und ob Wendemöglichkeiten für die stadtauswärts fahren-
den KFZ bestehen.
> Es wird Parkplätze auf beiden Seiten des Albersloher Wegs geben, sodass das Wen-
den nicht erforderlich sein wird. Der Übergang zwischen beiden Seiten wird durch die 
vermehrte Anzahl an Lichtsignalanlagen und darüber hinaus durch Optionen für infor-
melles Queren ermöglicht.  
> Für das Ausparken aus den gepl. Schrägparkplätzen auf den Albersloher Weg gibt es 
einen Sicherheitsstreifen, so dass gefahrlos zurückgesetzt werden kann. Dieser Si-
cherheitsstreifen wird ca. 0,70m - 1m breit werden. Das Zurücksetzten aus der Parkta-
sche wird zwischen den Grünphasen gut möglich sein.  
• Eine Bürgerin merkt an, dass die Entschleunigung des Albersloher Wegs für den Ortskern
Gremmendorfs sehr vorteilhaft ist. Die Umgestaltung der Ostseite mit Entfall der Parallel-
fahrbahn und der Möglichkeit der Bestuhlung und Aufstellfläche vor den Geschäften ist ei-
ne große Chance für die Aufwertung der „Meile“. Die Bürgerin begrüßt diesen Planungsan-
satz explizit.
> Auch die Verwaltung sieht in der Entschleunigung des Albersloher Wegs eine große
Chance für die „neue Mitte Gremmendorfs“. In den verlaufenen Workshops war eine 
„neue Mitte für Gremmendorf“ aus der Bürgerschaft immer wieder gefordert und von 
der Verwaltung unterstützt worden.  
• Mehrere Bürger fragen nach der Stellplatzsituation im neuen York-Quartier. Wie viele Stell-
plätze insgesamt vorgesehen? Wie viele Stellplätze sind oberirdisch bzw. unterirdisch vor-
gesehen?
> Die Stellplätze sind etwa im Verhältnis 50/50 oberirdisch und unterirdisch vorgesehen.
Mit Blick auf die Verwirklichung von gefördertem Wohnungsbau sind kaum mehr unter-
irdische Stellplätze möglich, da Wohnungsbau mit Tiefgaragen nur bedingt förderfähig

Gremmendorf – York-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 6 
ist. Die Zahl der privaten Stellplätze insgesamt entspricht grundsätzlich der Zahl der 
Wohneinheiten. 
• Ein Bürger fragt, ob Kreisverkehre im Eingangsbereich der Kaserne möglich sind.
> Die Schaffung von Kreisverkehren wurde bereits untersucht. Demnach sind Kreisver-
kehre an den Knoten wegen der unterschiedlichen Belastungen der zuführenden Rich-
tungen nicht möglich.  
• Ein Bürger regt, an die Strecke der WLE auszubauen um den zusätzlichen Verkehr für den
Stadtteil Gremmendorf in den Griff zu bekommen.
> Der Ausbau der WLE-Bahn ist eine Option, um zukünftig die Erreichbarkeit Gremmen-
dorfs insgesamt  zu verbessern. Eine Aktivierung der Strecke wird derzeit geprüft. 
• Einige Bürger fragen, warum die Bäume entlang des Albersloher Wegs gefällt und durch
rotblättrige Bäume ersetzt werden müssen? Sie regen an, mehr der Bäume des alten
Baumbestands im Albersloher Weg zu erhalten.
> Die Bäume im Albersloher Weg bleiben außerhalb des zentralen Bereichs weitgehend
erhalten und werden durch rotblättrige Bäume auf der Ostseite des Alberloher Wegs 
ergänzt. Allein in den Querungsbereichen werden Bäume entnommen. Auf diese Wei-
se wird die jetzige „Tunnelwirkung“, die ein schnelles Durchfahren forciert, aufgehoben. 
Um bessere Sichtbeziehungen zu ermöglichen, werden Sträucher entfernt und die 
Bäume aufgeastet. Zur Erzeugung einer einheitlichen Wirkung des Straßenraums wer-
den im zentralen Bereich auf beiden Seiten des Albersloher Wegs rotblättrige Baume 
gepflanzt. 
• Eine Bürgerin fragt, wie viele Bäume im Übergang zum Letterhausweg bestehen bleiben
und ob nicht noch mehr Bäume erhalten werden können.
> Auf die Bäume innerhalb des Grünstreifens Richtung Letterhausweg wurde bei der An-
ordnung der Stellplätze Rücksicht genommen, indem die Parktaschen die Baumstand-
orte aussparen. Die meisten der erhaltenswerten Bäume befinden sich innerhalb des 
Grünstreifens nahe des Albersloher Weges. Hier wurde besondere Rücksicht auf die 
Baumstandorte genommen. 
• Mehrere Bürger merken an, dass die Grünflächen am Wiegandweg (u.a. das Wäldchen)
erhalten bleiben sollten.
> Der Erhalt der Grünflächen insbesondere des Wäldchens am Wiegandweg wurde be-
reits überprüft. Für diese Flächen wird eine Bebauung präferiert. Die großzügigen öf-
fentlichen Grünflächen insbesondere im Westen sowie die intensive Durchgrünung des 
gesamten Quartiers York jeweils mit hoher Aufenthaltsqualität kompensieren diese 
Grünverluste.  
• Ein Bürger merkt an, dass die Grünflächen insgesamt nicht gerecht verteilt seien. Das
Quartier „Wohnen im eigenen Haus“ (Quartier G) hätte keine quartiersbezogenen Grünflä-
chen.
> Im Quartier G besitzt jedes Reihen- und Doppelhaus einen eigenen Garten. Außerdem
ist die große Grünfläche im Westen sehr gut erreichbar. Das Quartier G ist auf keinen 
Fall benachteiligt.  
• Eine Bürgerin fragt, ob der hohe Anteil an Grünflächen, wie in der Planung vorgesehen,
auch umgesetzt werden kann oder lediglich „nice to have“ ist?

Gremmendorf – York-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 6 
> Der hohe Anteil an Grünflächen soll umgesetzt werden, da das Grünkonzept immanen-
ter Bestandteil des städtebaulichen Entwufes ist. 
• Ein Bürger fragt, wieviel Verkaufsfläche (VKF) für Einzelhandelsnutzungen auf der „neuen“
Seite des Albersloher Wegs entsteht und in welcher Relation dies zur bereits vorhandenen
Nutzung auf der Ostseite steht.
> Die Verwaltung erläutert, dass insgesamt ca. 4.000m² Verkaufsfläche (VKF)  auf der
westlichen Seite des Albersloher Wegs entstehen sollen. Diese teilen sich im Wesentli-
chen auf in einen Vollsortimenter, einen Discounter und einen Drogeriemarkt. Ergänzt 
wird dies um untergeordneten kleinteiligen Einzelhandel. Grundsätzlich gilt: Die Ange-
bote auf den beiden Seiten des Albersloher Wegs sollen sich möglichst ergänzen.  
• Ein Bürger fragt, ob ca. 4.000m² Verkaufsfläche für einen neuen Einzelhandelsstandort
ausreichen.
> Für die Versorgungsstruktur in Gremmendorf sind ca. 4.000m² ein ausreichendes neu-
es Angebot. Die kleinteilige Struktur der bestehenden Ladenzeile soll nicht gefährdet, 
sondern ergänzt werden. Geplant ist insbesondere ein Angebot von Waren für den täg-
lichen Bedarf; nicht speziell für den aperiodischen Bedarf.  
• Mehrere Bürger fordern mehr bezahlbaren Wohnraum in Münster. Wie viel geförderter
Wohnungsbau ist im York-Quartier vorgesehen? Müssen sich auch private Investoren an
die Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau halten?
> Vorgesehen sind 30% geförderter Wohnungsbau. Diese Größenordnung entspricht
dem Modell der  Sozialgerechten Bodenordnung (SoBoMünster), das der Rat in 2014 
beschlossen hat. Diese Vorgabe müssen auch private Investoren einhalten. Darüber 
hinaus hat die Stadt Münster als künftiger Erwerber der Liegenschaft sich selbst ver-
pflichtet, bis zu 60% öffentlichen geförderten Wohnungsbau zu erstellen. Auch diese 
Vorgabe soll auf einigen Teilflächen verwirklicht werden. 
• Ein Bürger regt an zu überprüfen, ob die Wohnbebauung nicht zu nah an die bestehende
Sporthalle heranrückt.
> Bis auf den An- und Abfahrverkehr verursacht eine Sporthalle keine Emissionen.
• Ein Bürger fragt, wie der Substanzerhalt der Unterkunftsgebäude funktioniert. Bleiben die
Gebäude als Ziegelbauten bestehen oder werden sie mit Dämmung versehen und ver-
putzt?
> Die Ziegelbauten auf der York-Kaserne sind Gebäude aus den 1930er Jahren und wei-
sen eine gute Bausubstanz auf. Sie können mit ihrer Außenfassade erhalten bleiben, 
da sie aufgrund ihrer massiven Bauweise bereits gute Dämmeigenschaften besitzen. 
• Ein Bürger fragt nach den Dichteverhältnissen der Wohnbebauung in den einzelnen Quar-
tieren.
> Es entstehen ca. 1.700 Wohneinheiten. In allen Quartieren wird eine verdichtete Be-
bauung vorgeschlagen. Nur so lässt sich das Gesamtquartier York mit dem hohen An-
teil an Grünflächen entwickeln. Die Qualität liegt in der Mischung von großzügigen 
Grünräumen und verdichtetem Wohnungsbau. 
• Ein Bürger fragt, ob noch eine Erhöhung der Geschosse zu erwarten sei, um eine höhere
Dichte zu erreichen.

Gremmendorf – York-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 6 von 6 
> Die Geschossigkeit des Quartiers wird im Grundsatz nicht erhöht. Denkbar sind im Zu-
ge der Investorenwettbewerbe einzelne punktuelle Erhöhungen, die aus den architek-
tonischen Vorschlägen hervorgehen. 
• Ein Bürger fragt, wie lange das Land NRW die Fläche noch zur Unterbringung für die
Flüchtlinge nutzt?
> Das Land NRW hat zugesagt, im Jahr 2018 die bestehende Landesaufnahmeeinrich-
tung zu räumen. 
• Mehrere Bürger fragen nach dem Stand der Verhandlung mit der BImA und wann ein Ab-
schluss der Kaufverhandlungen zu erwarten ist.
> Die Verhandlungen mit der BImA dauern noch an. Zurzeit wird der Auftrag einer gut-
achterlichen Bewertung des Grundstücks der York-Kaserne vorbereitet. Die Stadt 
möchte nach Vorliegen des Gutachtens bis Anfang 2017 zu einer Einigung über den 
Kauf der Kaserne kommen.  
• Mehrere Bürger fragen nach dem Zeitplan für die Bebauung der York-Kaserne. Wann wird
mit der baulichen Entwicklung auf der York-Kaserne begonnen und wann wird diese abge-
schlossen sein?
> Die Hochbaumaßnahmen sollen noch im Jahr 2018 starten. Vorbereitend hierzu soll ab
dem IV. Quartal 2017 mit den Tiefbauarbeiten begonnen werden. Um dies zu ermögli-
chen soll bis dahin die Altlasten- und Kampfmittelbeseitigung in Angriff genommen 
werden. 
Ende der Veranstaltung 
Herr Peitzmeier bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr reges Interesse und ihre 
Beteiligung, bei den VertreterInnen der Arge York sowie bei den VertreterInnen der Verwaltung 
für die Vorstellung der Planung sowie für die zahlreichen Erläuterungen und beendet die Veran-
staltung gegen 20:30 Uhr. 
gez. 
Herr Martin Peitzmeier      
Stellvertretender Bezirksbürgermeister 
g
ez. 
Frau Stefanie Schulte 
Protokollführerin

V-0442-2017-Anlage-2-Stellungnahmen

10949 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage V/0442/2017 
Stellungnahme 
 
Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 
 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB, Bürgeranhörung am 12.05.2016 
1 Ein Bürger fragt, wie der Albersloher Weg den 
anfallenden Verkehr aufnehmen soll. Bereits jetzt 
bestehe schon eine Überlastung des Albersloher 
Wegs. Eine weiträumige Umgehungsstraße wäre 
eine Möglichkeit den Straßenverkehr zu bewälti-
gen. 
Schon in den Arbeitsgruppen zur Entwicklung des 
Perspektivplans wurde die Option einer neuen 
Umgehungsstraße aus mehreren Gründen als 
nicht machbar eingestuft. 
Die Verkehrsprognosen zeigen, dass der Albers-
loher Weg auch das steigende Verkehrsaufkom-
men bewältigen kann. Die Funktion als Haupt-
verkehrsstraße wird der Albersloher Weg auch 
zukünftig behalten, allerdings soll durch die Um-
gestaltung der Charakter des Albersloher Wegs 
geändert werden. Der Anspruch des Abschnitts 
des Albersloher Wegs im Zentrum Gremmendorfs 
kann nicht die schnelle Ortsdurchfahrt sein. Hier 
muss das neue Zentrum als „neue Mitte“ Grem-
mendorfs sicher erlebbar werden. 
Der Anregung wird nicht 
gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.1).  
2 Ein Bürger regt an, die Strecke der WLE auszu-
bauen, um den zusätzlichen Verkehr für den 
Stadtteil Gremmendorf in den Griff zu bekommen. 
  
Der Ausbau der WLE-Bahn ist eine Option, um 
zukünftig die Erreichbarkeit Gremmendorfs insge-
samt  zu verbessern. Eine Aktivierung der WLE-
Strecke wird derzeit geprüft. 
Eine Beschlussfassung 
erübrigt sich.  
3 Mehrere Bürger merken an, dass die Grünflächen 
am Wiegandweg (u.a. das Wäldchen) erhalten 
bleiben sollten. 
  
Der Erhalt der Grünflächen, insbesondere des 
Wäldchens am Wiegandweg, wurde bereits über-
prüft. Für diese Flächen wird eine Bebauung prä-
feriert. Die großzügigen öffentlichen Grünflächen 
insbesondere im Westen sowie die intensive 
Durchgrünung des gesamten Quartiers York, je-
weils mit hoher Aufenthaltsqualität, kompensieren 
diese Grünverluste. 
Der Anregung wird nicht 
gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.2).  
 
  
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 1 von 5

71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
 
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB im Zeitraum 01.07. bis 05.08.2016 
Behörde / TÖB 
 
Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 
BImA Bundesanstalt 
für Immobilienauf-
gaben 
04.08.2016 und 
05.08.2016 
Vorgetragen wurden Anregungen bzw. Ergän-
zungen der Begründung zu den Themen  
1. Planungsanlass und Planungsziele sowie  
2. Altlasten-/Altlastenverdachtsflächen 
Zu 1.: Die Anregungen und Ergänzungen wurden 
in die Begründung übernommen;  
 
Zu 2.: Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen.
  
Nach Auskunft der Unteren Umweltbehörde der 
Stadt Münster decken die bisher vorliegenden 
Untersuchungsergebnisse nur einen Teil der ins-
gesamt erforderlichen Untersuchungen ab. Damit 
liegen insgesamt für das Plangebiet nicht die Vor-
aussetzungen vor, schon jetzt für einzelne 
Flächen eine Rücknahme der Kennzeichnung als 
Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen. 
Zu 1. Eine Beschlussfassung 
erübrigt sich. 
 
Zu 2. Der Anregung wird 
nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.3).  
 
 
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB im Zeitraum 28.02. bis 28.03.2017 
Stellungnahme 
 
Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 
1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird angeregt, dass bei der 71. Änderung des 
FNP im Bereich des York-Quartiers in Gremmen-
dorf dieser dahingehend geändert wird, dass die 
bestehenden Alleebäume am Albersloher Weg 
weitestgehend erhalten bleiben.  
Die Anregung betrifft nicht die Darstellungs- bzw. 
Regelungsebene der Flächennutzungsplanung.  
Eine gleichlautende Anregung hatte die Anrege-
rin unter Nr. A-S/0003/2017 in die Bezirksvertre-
tung Münster-Südost am 31.01.2017 eingebracht. 
Mit Schreiben vom 09.03.2017 hatte die Verwal-
tung zu der vorgenannten Anregung wie folgt 
Stellung genommen:   
Die Schaffung einer neuen Mitte für Gremmen-
dorf und die Verknüpfung beider Seiten des Al-
bersloher Wegs ist unverändert Ziel der Planung 
im Zuge der Konversion der York-Kaserne. Bei 
der Erschließung des neuen Baugebiets York-
Quartier ist zunächst geplant an die Bestands-
situation anzuschließen. Der Umbau des Albers-
loher Wegs wird zu einem späteren Zeitpunkt 
Der Anregung wird nicht 
gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.4). . 
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 2 von 5

71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
1 
 
 
 
 
erfolgen. In den verkehrstechnischen Entwürfen 
bzw. der Ausbauplanung zum Albersloher Weg 
werden die genaue Aufteilung der Verkehrsflä-
chen sowie der Baumerhalt bzw. Baumersatz 
behandelt werden. Im Flächennutzungsplan und 
im Bebauungsplan für das York-Quartier wird 
diese Detaillierungsstufe noch nicht erreicht.  
Stellungnahme 
 
Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 
2 Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2017-00010 
Zusammen mit weiteren Anliegern des Wiegand-
wegs und des Angelsachsenwegs wird angeregt: 
1. Die beiden Gehölzstreifen im Osten und Wes-
ten des ehemaligen Sportplatzes am Südrand 
der York-Kaserne in Gremmendorf zu erhalten 
und die geplante Wohnbebauung stattdessen 
nach Westen auf die angrenzende Wiese des 
Kasernengeländes auszudehnen;  
2. zu prüfen, ob eine Fuß- und Radwegeverbin-
dung vom Angelsachsenweg am östlichen 
Gehölzstreifen entlang zum Kasernengelände 
möglich ist;  
3. zu prüfen, ob die Anzahl an Wohneinheiten 
nicht durch eine Bebauung mit Mehrfamilien-
häusern erreicht und damit der Flächenbedarf 
reduziert werden kann.  
Die Anregung betrifft nicht die Darstellungs- bzw. 
Regelungsebene der Flächennutzungsplanung, 
sondern ist im Rahmen der Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 582 zu prüfen. Eine entspre-
chende Information war den Anregern mit 
Schreiben vom 10.03.2017 mitgeteilt worden: 
„…Ihre Anregung wird als vorgezogene Anregung 
im Rahmen der Offenlegung zum Bebauungsplan 
Nr. 582 gewertet...“ 
Eine Beschlussfassung 
erübrigt sich 
3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Entwurf des Flächennutzungsplans tauchen 
weder das BAMF noch die EAE planerisch auf, 
die beide derzeit auf Teilen des Geländes unter-
gebracht sind. Weshalb ist das so? Welche 
Nutzungsräume sind für diese Institutionen 
zukünftig vorgesehen? 
In Kapitel 1 der Begründung werden beide ange-
sprochenen Institutionen erwähnt, ihre Standorte 
innerhalb des Plangebiets sind als Wohnbauflä-
chen dargestellt. Bei der Einrichtung BAMF han-
delt es sich um eine Behörde, die vorübergehend, 
aber unbefristet auf dem Gelände untergebracht 
ist. Diese Nutzung ist mit der Darstellung einer 
Wohnbaufläche bzw. einer Gemeinbedarfsfläche 
vereinbar. Langfristig ist auf den jetzt durch das 
BAMF genutzten Flächen Wohnnutzung bzw. ein 
Schulstandort geplant. Bei der Einrichtung EAE 
handelt es sich um eine Wohnnutzung. 
Grundsätzlich sind die Darstellungen des FNP 
Eine Beschlussfassung 
erübrigt sich 
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 3 von 5

71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
3 parzellenunscharf und konkrete unterschiedliche 
Formen von Wohnnutzungen innerhalb einer dar-
gestellten Wohnbaufläche werden nicht differen-
ziert. Insofern ist aus den Darstellungen des FNP 
auch keine zeitliche Reihenfolge unterschiedli-
cher Wohnnutzungen ablesbar. 
 
Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB  
im Zeitraum 17.02. bis 28.03.2017 
Behörde / TÖB 
 
Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 
BImA Bundesanstalt 
für Immobilienauf-
gaben 
24.03.2017 
In der künftig als Wohnbaufläche dargestellten 
Fläche ist im Bereich der jetzigen Hallen Nr. 5 u. 
6 das Planzeichen mit der Zweckbestimmung 
Kindergarten vorgesehen. Lt. dem hier vorliegen-
den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 582 mit 
Stand 20.02.2017 ist für diesen Bereich kein 
Kindergartenstandort mehr vorgesehen. Es wird 
daher angeregt, auf das entsprechende Planzei-
chen zu verzichten.  
Grundsätzlich sind die Darstellungen des FNP 
parzellenunscharf, was sowohl die Abgrenzung 
von Flächen unterschiedlicher Nutzung als auch 
die Lage von Planzeichen betrifft. Gemäß der 
aktuellen Planung im B-Plan Nr. 582 entfällt der 
angesprochene Kindergarten-Standort nicht, son-
dern wird nur etwas nach Süden verschoben. 
Entsprechend wird die Planzeichnung zur 71. 
Änderung des FNP angepasst.   
Der Anregung wird nicht 
gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.5).  
In der Begründung zum Offenlegungsentwurf wird 
unter Ziffer 6.1 Altlastflächen/Altlastverdachts-
flächen ausgeführt, dass noch nicht alle Voraus-
setzungen vorliegen, für einzelne Flächen der 
Liegenschaft eine Rücknahme der Kennzeich-
nung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzu-
nehmen. Die BImA merkt dazu an, dass sie der-
zeit alle konkreten, vom Kampfmittelbeseitigungs-
dienst der Bezirksregierung Arnsberg identifizier-
ten Bombenblindgängerverdachtspunkte unter-
suchen und ggf. beräumen lässt. Insoweit liegen 
nach dieser Überprüfung die Voraussetzungen für 
eine Rücknahme der Kennzeichnung als Altlas-
tenverdachtsfläche für diese Flächen vor, ebenso 
für die Flächen, bei denen die von der BImA 
durchgeführten Oberflächensondierungen keine 
weiteren Verdachtsmomente ergeben haben.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 4 von 5

71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
 
Es wird gebeten, 1. den Hinweis auf die derzeit 
im Auftrag der BImA laufenden Kampfmittelüber-
prüfungen in die Begründung aufzunehmen und 
2. zumindest für die o. g. Teilflächen (Flächen 
ohne weitere Verdachtsmomente) die Kennzeich-
nung als Altlastenverdachtsfläche zurückzuneh-
men.  
 
Zu 1.: Die Anregung wurde in die Begründung 
aufgenommen.  
 
Zu 2.: Nach Auskunft der Unteren Umweltbehör-
de decken die bisher vorliegenden Untersu-
chungsergebnisse nur einen Teil der insgesamt 
erforderlichen Untersuchungen ab. Damit liegen 
insgesamt für den größten Teil des Plangebiets 
weiterhin nicht die Voraussetzungen vor, schon 
jetzt für einzelne Flächen eine Rücknahme der 
Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im 
FNP vorzunehmen. 
 
Zu 1.: Eine Beschlussfas-
sung erübrigt sich. 
 
Zu 2.: Der Anregung wird 
nicht gefolgt (siehe oben: 
Beschlussvorschlag 1.1.3). 
 
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 5 von 5

Beschlussvorlage

4976 Zeichen

V/0442/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost, im 
Stadtteil Gremmendorf-West, im Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / 
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Abschließender Beschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
12.07.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzung s-
plans (FNP) der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost, im Stadtteil Gremmendorf-West, 
im Bereich des York -Quartiers (Albersloher Weg  / Wiegandweg  / Angelsachsenweg  / He e-
remansweg / Letterhausweg) wird wie folgt Beschluss gefasst:  
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten  Belange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 71.  FNP-Änderung nicht g e-
folgt: 
 
1.1.1 Der Anregung einer weiträumigen Umgehungsstraße (Anlage 2, Seite 1).  
 
1.1.2 Der Anregung, die Grünflächen am Wiegandweg (u.a. das Wäl dchen) zu erhalten 
(Anlage 2, Seite 1).  
 
1.1.3 Der Anregung, für einzelne Flächen eine Rücknahme der Kennzeichnung als Altla s-
tenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen (Anlage 2, Seiten 2 und 5).  
 
1.1.4 Der Anregung, die 71.  FNP-Änderung dahingehend zu ändern, dass die b estehen-
den Alleebäume am Albersloher Weg weitestgehend erhalten bleiben (Anlage  2, 
Seite 2).  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0442/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit /  
Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de  
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.06.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0442/2017 
1.1.5 Der Anregung, auf das Planzeichen mit der Zweckbestimmung Kindergarten im Be-
reich der jetzigen Hallen Nr. 5 und 6 zu verzichten (Anlage 2, Seite 4).  
 
2. Der Entwur f der 71.  FNP-Änderung wird gemäß §  2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend 
beschlossen. Die Begründung zur FNP-Änderung wird ebenfalls beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die FNP-Änderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
Begründung: 
Zu 1.: Der Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern, wurde vom Rat der Stadt Münster am 
11.05.2016 zusammen mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  582 für 
das York-Quartier gefasst (Vorlage Nr. V/0148/2016).  
 
Die frühzeitige Beteili gung der Öffentlichkeit gemäß §  3 (1) BauGB fand am 12.05.2016 in 
Gremmendorf in Form einer Bürgeranhörung statt. Vorgestellt wurden sowohl die Inhalte des 
Vorentwurfs zur 71.  FNP-Änderung als auch des städtebaulichen Entwurfs als Grundlage für 
den Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / 
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg).  
Aus dieser Beteiligung ergaben sich drei FNP -relevante, in die Abwägung eingestellte Anr e-
gungen (s. Anlage 2). Alle übrigen währen d der Bürgeranhörung durch Bürgerinnen und Bü r-
ger vorgetragenen Fragen bzw. Anregungen wurden während der Veranstaltung entweder ab-
schließend beantwortet oder sie werden während des weiteren Planungsverfahrens zur Auf-
stellung des Bebauungsplans Nr. 582 geprüft und ggf. in die Abwägung eingestellt. Insgesamt 
bezogen sich die Anregungen dabei jedoch überwiegend auf die Konkretisierungs- bzw. Rege-
lungsebene des Bebauungsplans. Da in der Niederschrift der Bürgeranhörung eine vollständ i-
ge Unterscheidung zwischen den Belangen der Flächennutzungsplanänderung und denen der 
Aufstellung des Bebauungsplans nicht vorgenommen wurde, wird die vollständige Niede r-
schrift als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger ö ffentlicher Belange gemäß 
§ 4 (1) BauGB wurde vom 01.07. bis zum 05.08.2016 durchgeführt.  
 
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß §  3 (2) BauGB erfolgte vom 28.02. bis 
zum 28.03.2017. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche r Belange ge-
mäß § 4 (2) BauGB wurde parallel hierzu durchgeführt.  
 
Die zu den Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage  2 dargestellt. Über 
sie soll entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.1.5 Beschluss gefasst werden.  
 
Zu 2.:  Da der Entwurf der 71.  FNP-Änderung aufgrund der vorstehenden Beschlussvorschläge nicht 
geändert werden soll, kann der abschließende Beschluss zur Änderung des Flächennu t-
zungsplans gefasst werden.  
 
i. V.  
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
1. Niederschrift der Bürgeranhörung  
2. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 
3. Begründung zur FNP-Änderung 
4. Planzeichnung

V-0442-2017-Anlage-3-Begruendung

49025 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0442/2017 
Begründung  
zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost  
im Stadtteil Gremmendorf-West  
im Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / 
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2 
2.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................................. 3 
3.  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3 
4.  Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4 
4.1  Wohnbauflächen ......................................................................................................................... 4 
4.2  Gemischte Bauflächen ............................................................................................................... 4 
4.3  Flächen für den Gemeinbedarf ................................................................................................... 4 
4.3.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim ......................... 4 
4.3.2  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten ........................ 4 
4.3.3  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................ 4 
4.3.4  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule .................................. 4 
4.3.5  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................ 4 
5.  Grünflächen ........................................................................................................................................... 5 
5.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage ................................................................. 5 
5.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A ............................................................ 5 
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ............................................................. 5 
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 5 
7.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 5 
7.1.  Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 5 
7.2  Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 6 
7.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 7 
7.4.1  Menschen .......................................................................................................................... 7 
7.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ........................................................................... 8 
7.4.3  Boden ................................................................................................................................ 9 
7.4.4  Wasser ............................................................................................................................ 10 
7.4.5  Klima / Luft ...................................................................................................................... 10 
7.4.6  Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 10 
7.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 11 
7.4.8  Wechselwirkungen .......................................................................................................... 11 
7.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 11 
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 11 
7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 12 
7.7  Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 12 
7.8  Zusammenfassung ................................................................................................................... 12 
 
Begründung / Seite 1 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
1.  Planungsanlass und Planungsziele  
Die militärische Nutzung der York -Kaserne in Gremmendorf wurde mit dem Abzug der 
britischen Streitkräfte Ende 2012 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen 
Jahren erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwickl ung“, des 
absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der 
Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren, soll auf dem ca. 50 ha 
großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter 
weitgehendem Erhalt der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige Quartier 
in den Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beit rag zur Steigerung des Wohnraumangebots 
in Münster leisten.  
Das ehemalige Kasernengelände steht im Eig entum des Bundes und wird durch die Bundes -
anstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet.  
Einer ersten Rahmenplanung im Jahr 2011 lag das planerische Leitbild einer „Gartenstadt im 
Grünen“ zugrunde. Im Jahr 2012 startete die Stadt Münster anschließend einen mehrstufigen 
Bürgerbeteiligungsprozess zur Erarbeitung von konkreten Ideen für die zukünftige Entwicklung 
des Geländes der York-Kaserne. Unter dem Titel „Perspektivplan York-Kaserne“ wurden in zwei 
Workshops zu den Themen Stadtgestaltung und Wohnen, Freiraum und Naherholung, Zentrum 
und Vielfalt, Mobilität und Vernetzung sowi e in drei begleitenden Foren Ideen und Vorschläge 
für die Entwicklung mit Bürgern, Fachleuten und der Stadtverwaltung diskutiert und erarbeitet.  
Im Jahr 2013 hat die Stadt Münster  darauf aufbauend den städtebaulichen und 
freiraumplanerischen Wettbewerb „Entwicklung der York -Kaserne in Münster -Gremmendorf“ 
ausgelobt, an welchem in der ersten Stufe 10 Büros teilnahmen. In die letzte Runde schafften 
es dann vier Entwürfe, aus der  als Siegerentwurf der Entwurf des Büros Lorenzen-Architekten 
zusammen mit dem  ATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten, der ARGUS Stadt - und 
Verkehrsplanung und der ARGE : IFS und Müller -Kalchreuth Planungsgesellschaft hervorging.  
Im Juni 2015 beschloss der Rat der  Stadt Münster die weitere Qualifizierung des aus dem 
Wettbewerb hervorgegangenen städtebaulichen Entwurfs.  
Für das Gelände wird eine Anzahl von ca. 1.750 neuen Wohneinheiten angestrebt. Neben unter 
anderem einem neuen Grundschulstandort, mehreren Kita- Einrichtungen und einem 
Bürgerhaus ist zum Albersloher Weg hin der „ York-Platz“ geplant, welcher als Platzanlage „Alt-
Gremmendorf“ mit dem neuen Quartier  und seinem hier neu entstehenden Einkaufsbereich  
verbinden soll. Diese Erweiterung des Stadtteilzentrum s im Bereich der ehemaligen York -
Kaserne wurde bereits im Einzelhandels - und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2009 auf gezeigt 
und als mittelfristiges Ziel benannt.  
Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen (Gebäude Nr. 3, 12, 14 mit zugehörigen 
Stellplätzen und Nebenflächen) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzt. 
Das BAMF betreibt dort eine Außenstelle und ein Ankunftszentrum. Die Nutzung erfolgt zurzeit 
ohne eine aktuell bekannte zeitliche Befristung.  
Darüber hinaus  werden derzeit noch T eile des Geländes vom  Land NRW (Bezirksregierung 
Münster) unter Beteiligung der Stadt Münster als Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung 
von Flüchtlingen genutzt. Diese Nutzung soll im Laufe des Jahres 2018 beendet werden  
(vgl. Ratsvorlage Nr. V/0703/2016).  
Hinweis zu § 1 a BauGB (Bodenschutzklausel)  
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca.  305.000 Einwohnern. Für das Jahr 203 0 
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres 
Einwohnerwachstum auf mindestens ca.  326.000 Einwohner. Dies führt –  zusammen mit den 
allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr 
bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen.  
Begründung / Seite 2 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genut zter Freiflächen i.  S. des 
Bodenschutzgebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass 
mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im 
Gebäudeleerstand und in Baulücken geschaffen werden sollen. Dieser Wert wurde in der 
Vergangenheit regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche 
Brachflächen, militärische Konversionsfläc hen aber auch bauliche 
Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen 
Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu 
berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den pro gnostizierten Einwohnern 
ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.  
Die planerische Vorabstimmung über die weitere W ohnbaulandentwicklung auf bishe rigen 
Freiflächen findet daher statt  
• im Rahmen der Möglichkeiten des fortgeschriebenen Regionalplans Münsterland, der 
weitere Wohnbauflächendarstellungen für Münster beinhaltet,  
• auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan der Stadt 
Münster und  
• durch das regelmäßig fortzuschreibende Baulandprogramm der Stadt Münster.  
Im Baulandprogramm hat die Stadt Münster vor dem Hintergrund der Bedarfssituation und der 
der verbindlichen Bauleitplanung vorgehenden Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen 
Priorisierungen festgelegt, welche weiteren Außenbereichsflächen – aber auch welche 
(innenliegenden) Brach - und Konver sionsflächen – für weitere Wohn bauzwecke zukünftig 
entwickelt werden sollen.  Zur Kategorie der Brach-  und Konversionsflächen gehört auch die 
vorliegende Planung der „71. Änderung des FNP: Gremmendorf: Umnutzung der ehem. York -
Kaserne“. 
In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenber eichschutzes und den Belangen einer 
bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hintergrund der 
dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf 
Innenbereichsflächen zu fokussieren. Bei der no twendigen Entwicklung von 
Außenbereichsflächen werden bereits möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine 
vergleichsweise geringere ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung 
„71. Änderung des FNP: Umnutzung der ehem. York -Kaserne“ entspricht daher in besonderer 
Weise den Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend 
umzugehen.  
2.  Planungsrechtliche Situation  
2.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16.  Dezember 2013 vom Regionalrat 
Münster aufgestellt und am 27.  Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein-
Westfalen bekannt gemacht. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münst erland wird der 
Änderungsbereich vollständig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.  
Auf Anfrage der Stadt Münster vom 15.06.2016 bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte 
um Stellungnahme, ob die beabsichtigten Darstellungen der 71.  Änderung des 
Flächennutzungsplans mit den Zielen der  Raumordnung vereinbar sind, hat die 
Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 18.07.2016 mitgeteilt, dass die Planung mit den 
Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist.  
3.  Änderungsbereich  
Den Änderungsbereich bildet das Gelände der  ehemaligen York-Kaserne. Dieses liegt westlich 
des Albersloher Wegs , nördlich des Wiegand- und Angelsachsenweg s, östlich des 
Begründung / Seite 3 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Heeremanswegs und wird im nördlichen Teil durch ein Waldstück sowie durch die 
Wohnbebauung im Bereich des Letterhauswegs begrenzt.  
4.  Änderungsinhalte  
4.1  Wohnbauflächen  
Im Rahmen der 71. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den 
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in 
Wohnbauflächen umgewidmet.  
4.2  Gemischte Bauflächen  
Östlich angrenzend an diese Wohnbauflächen  sowie nördlich angrenzend an die geplante 
Gemeinbedarfsfläche des Gebiets ist eine gemischte Baufläche vorgesehen. Diese erstreckt 
sich entlang des Albersloher Wegs  bis zur nördlichen Plangebietsgrenze. Innerhalb dieser 
Flächen sollen eine Platzanlage sowie Einzelhandelsnutzungen entstehen.  
4.3  Flächen für den Gemeinbedarf  
4.3.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim  
In der geplanten Gemeinbedarfsfläche ist, neben einer Kit a, einer Schule und einem 
Bürgerhaus, eine Einrichtung der Jugendhilfe vorgesehen. Entsprechend wird der Standort im 
FNP mit dem Planzeichen für die Zweckbestimmung Jugendheim dargestellt.  
4.3.2  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten  
Aufgrund der durch die beabsichtigte Quartiersentwicklung ausgelösten Mehrbedarfe soll 
innerhalb der Gemeinbedarfsfläche eine Kindertagesstätte errichtet werden. Die Planzeichnung 
zur 71.  Änderung des FNP kennzeichnet diesen Standort innerhal b der Gemeinbedarfsfläche 
mit dem entsprechenden Planzeichen Zwec kbestimmung Kindergarten. Außerdem sind 
innerhalb der Wohnbauflächen insgesamt vier weitere Kindertagesstätten vorgesehen und 
entsprechend durch Planzeichen gekennzeichnet.  
4.3.3  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen  
Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf ist unter anderem für das ehemalige Offizierskasino 
eine zukünftige Nutzung als Bürgerhaus vorgesehen; der Standort wird dem entsprechend mit 
dem Planzeichen Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet.  
4.3.4  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule  
In der Fläche für den Gemeinbedarf ist unter anderem eine G rundschule geplant und mit dem 
entsprechenden Planzeichen gekennzeichnet.  
4.3.5  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen  
Die im südlichen Plangebiet bestehende Sporthalle, die in einer geplanten Wohnbaufläche liegt, 
soll auch zukünftig sportl ichen Zwecken dienen. Der Standort wird deshalb innerhalb der 
Wohnbaufläche als Standort mit dem entsprechenden Planzeichen als Fläche für den 
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Spor tlichen Zwecken dienende Gebäude und 
Einrichtungen gekennzeichnet.  
Begründung / Seite 4 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
5.  Grünflächen  
5.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage  
Im Westen des Änderungsbereichs werden die bestehenden Grünflächen in den Bereichen, wo 
nicht eine zukünftige Wohnnutz ung geplant ist, im Zuge der Änderung des FNP auch als 
Grünflächen dargestellt. Wesentliche Teile der Grünflächen sollen zu einem Landschaftspark 
für Freizeit und Erholung  entwickelt werden. Die Grünfläche wir d mit der entsprechenden 
Zweckbestimmung Parkanlage gekennzeichnet.  
5.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A  
Innerhalb der Grünfläche ist eine Spielplatzanlage vom Typ Spielbereich A mit ergänzendem 
Bolzplatz vorgesehen. Insofern erhält die Grünfläche ein entsprechendes Planzeichen.  
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise  
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen  
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden der ehem. Kaserne z.  T. 
kontaminiert. Aus diesem Grund ist in der Planzeichnung zur FNP -Änderung das gesamte 
Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet.  
Inzwischen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen einer 
Orientierenden Untersuchung (Phase II  a) kontaminationsverdächtige Fläche n (KVF) auf dem 
ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen. Bei 
den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser 
Verdacht nicht bestätigt. Vor diesem Hintergrund hat die BImA im Rahmen der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 (1) BauGB 
zum Vorentwurf der 71.  Änderung des FNP angeregt, die Flächen, bei denen sich ein 
Kontaminationsverdacht bei der Orientierenden Unters uchung (Phase II  a) nicht bestätigt hat, 
im Flächennutzungsplan auch nicht als Altlastenverdachtsflächen zu kennzeichnen. Dies betrifft 
insbesondere die künftigen Grünflächen entlang des Heeremanswegs.  
Gemäß einer Abstimmung mit der Umweltbehörde aus dem Jahr 2009 sollen sanierte, 
ehemalige Altlasten -/ Verdachtsflächen aus folgenden Gründen nicht mehr im FNP 
gekennzeichnet werden:  
• Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden die Sanierungsziele so definiert, dass 
nach Abschluss der Maßnahmen keine erheblichen umweltgefährdenden Stoffe mehr im 
Boden vorhanden sind.  
• Auch sanierte Altlasten verbleiben nachrichtlich im Altlasten- / Verdachtsflächen-(ALV) 
Kataster und werden weiterhin in der Altlastenkarte geführt. Dadurch bleibt die 
Warnfunktion für zukünftig geplante Baumaßnahmen bzw. Nutzungsänderungen erhalten. 
Eine zusätzliche Warnfunktion im FNP ist entbehrlich.  
Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse decken nur einen Teil der insgesamt 
erforderlichen Untersuchungen ab, z.  B. wurden Bombenkrater bislang nicht untersucht und 
eine Sondierung von Rüstungsaltlasten wurde erst für eine kleine Teilfläche durchgeführt. Damit 
liegen insgesamt nicht die Voraussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine 
Rücknahme der Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen.  
7.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB  
7.1.  Rahmen der Umweltprüfung  
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a 
des Baugesetzbuches erstellt worden.  
Begründung / Seite 5 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im 
Internet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html/ Umweltkataster).  
In Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung wurde i m Jahr 2016 eine Artenschutzprüfung 
durchgeführt, zu der mit Stand August  2016 ein kurzer Zwischenbericht vorliegt (Ökoplanung 
Münster, Email vom 18.08.2016). Die Ergebnisse werden unter Punkt  7.4.2 zusammengefasst. 
Zum Thema Luftschadstoffe wurde das Gutachten zur „Ermittlung und Einschätzung der 
verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher 
Weges“ für den Abschnitt südlich der Kaserne von der AVISO GmbH (2012) verwendet.  
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter 
zu erwarten sind, d. h. es reicht auch über den Änderungsbereich hinaus.  
7.2  Kurzdarstellung der Planung  
Mit der 71. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet.  
Östlich angrenzend werden eine gemischte Baufläche für eine Platzanlage und 
Einzelhandelsnutzungen sowie Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen. Den 
Gemeinbedarfsflächen werden die Zweckbestimmungen Jugendheim, Kindergarten, kulturellen 
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (ehem. Offizierskasino, zukünftiges 
Bürgerhaus), Schule sowie sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen  
(bestehende Sporthalle) zugeordnet.  
Im Westen des Änderungsbereichs werden die bestehenden Grünflächen in den Bereichen, in 
denen nicht eine zukünftige Wohnnutzung geplant ist, im Zuge der Änderung des FNP als 
Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A dargestellt.  
Das gesamte ehemalige Kasernengelände wird als Altlast-/ Verdachtsfläche gekennzeichnet.  
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und - plänen sind für die 71.  Änderung des FNP 
und insbesondere für die spätere verbindliche Bauleitplanung neben den Umweltschutzzielen 
im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen:  
Tabelle 1: Umweltschutzziele  
Schutzgut  
 
fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
 
Menschen / 
Gesundheit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV )  
- DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk)  
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV)  
 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt  
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im 
Hinblick auf streng geschützte Arten  
- Landschaftsgesetz NRW  
 
Boden  - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz  
 
Wasser  - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW  
 
Klima/Luft  - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV)  
 
Landschaft  - Bundesnaturschutzgesetz  
- Landschaftsgesetz NRW  
 
Kulturgüter und 
sonstige Sachgüter  
- Denkmalschutzgesetz NRW  
 
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71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.  
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes  
In der Grünordnung Münster ist der westliche Teil der ehemaligen Kaserne, der in der 
Vergangenheit als Sportplatz genutzt wurde, als Teil des zweiten Grünrings und als 
Vorrangfläche für die Freiraumsicherung ausgewiesen. Ein Teil dieses Bereichs w ird als 
Wohnbaufläche, der überwiegende Teil als Grünfläche dargestellt.  
Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht von der 71. Änderung des FNP 
betroffen.  
Denkmalschutz  
Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlage wurde mit Verfügung der 
Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unter Denkmalschutz gestellt. Denkmalwert ist das 
städtebauliche Grundkonzept der Kasernenanlage. Dies schließt die Bausubstanz der Gebäude 
mit ein.  
7.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
7.4.1  Menschen  
Derzeitige Umweltsituation  
Die ehemalige Kasernenanlage ist durch eine markante Baustruktur geprägt. Die mit rotem 
Klinker versehenen Unterkunfts - und Verwaltungsgebäude der York -Kaserne sind auf dem 
Gelände prägend. In den Randbereichen der Kaserne befinden sich die Fahrzeug-  und 
Panzergaragen, Werkstätten und sonstige Gebäude mit dazugehörigen, versiegelten 
Bewegungsflächen. Ein dichter, älterer und hoher Baumbestand durchgrünt große Teile der 
Kaserne und bestimmt das städtebauliche Erscheinungsbild in diesen Bereichen. Im Süden und 
Westen der Kaserne befinden sich Wiesenflächen und in Teilen bereits zurückgebaute 
Sportanlagen.  
Die militärische Nutzung der York -Kaserne wurde mit dem Abzug der britischen Streitkräfte 
Ende 2012 aufgegeben. Derzeit wird das ehemalige Kasernengelände in Teilen von der Stadt 
Münster und dem Land NRW zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Die Nutzung als 
Flüchtlingsunterkunft ist voraussichtlich bis 2018 beschränkt. Es befindet sich auch eine 
Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen Kasernengelände.  
Durch den Straßenverkehr auf dem Albersloher Weg entstehen Lärmeinwirkungen 
hauptsächlich für den östlichen Teil des ehemaligen Kasernengeländes.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Für das Gelände wird die Errichtung von ca.  1.750 neuen Wohneinheiten angestrebt. Neben 
unter anderem einem Grundschulstandort, mehreren Kita-Einrichtungen und einem Bürgerhaus 
ist zum Albersloher Weg hin der „York -Platz“ geplant, welcher als Platzanlage „Alt -
Gremmendorf“ mit dem neuen Quartier und seinem neuen Einkaufsbereich verbinden soll. Für 
die Sport-, Freizeit- und Erholungsnutzung wird die vorhandene Sporthalle erhalten sow ie die 
Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A dargestellt. Der 
wertvolle und prägende Baumbestand soll zum großen Teil erhalten werden.  
Die Fragen des Lärmschutzes werden anhand der konkreten Planung im Verfahren der 
verbindlichen Bauleitplanung geklärt. Im Grundsatz ist eine Wohnbebauung an diesem Standort 
aus Sicht des Immissionsschutzrechts möglich.  
Durch die vorhabenbezogenen Mehrverkehre wird es zu einer Erhöhung der 
Luftschadstoffbelastung auf dem Albersloher Weg kommen. Ein Gutachten zur „Ermittlung und 
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71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich 
des Albersloher Weges“ für den Abschnitt südlich der Kaserne wurde von der AVISO GmbH 
(2012) erstellt. Die Ergebnisse können überschlägi g auf den Änderungsbereich übertragen 
werden. Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Schadstoffbelastungen wurde nicht 
festgestellt. Aufgrund der guten Durchlüftungsverhältnisse im Straßenraum ist auch bei einer 
Erhöhung der Kfz -Verkehrs auf dem Albersloher Weg durch die Planung nicht mit einer 
Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen.  
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.  B. Landschaft / Ortsbild und 
Kulturgüter, werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.  
Unter Beachtung voraussichtlich erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen im weiteren Verfahren 
werden mit der 71.  Änderung des FNP keine erheblichen negativen Auswirkungen des 
Schutzguts „Menschen“ vorbereitet.  
7.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt  
Derzeitige Umweltsituation  
Der Änderungsbereich des FNP wurde in den vergangenen Jahrzehnten überwiegend intensiv 
militärisch genutzt. Prägend für den Raum sind die umfangreichen Flächenversiegelungen vor 
allem durch die zahlreich vorhandenen militärischen Zweckbauten (Unterkünfte, Fahrzeughallen 
und andere Funktionsgebäude), die breit angelegte Verkehrsinfrastruktur sowie den zentral 
gelegenen Exerzierplatz.  
Das Kasernenareal zeigt sich jedoch auch stark durchgrünt. Insbesondere dem zentralen 
Kasernenbereich verleihen intensiv gepf legte Rasenflächen mit älterem Baumbestand einen 
parkartigen, teils hainartigen Charakter. Mehrere kleinere wald-  bzw. feldgehölzartige 
Strukturen sind in den Randbereichen der Kaserne ebenfalls vorhanden. Darüber hinaus bilden 
im Westen und Süden, jenseit s des inneren Kasernenbereichs, große Sportrasenflächen den 
Bestand.  
Artenschutzprüfung  
Mit Blick auf den Artenschutz ist auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans relevant, 
ob mit verfahrenskritischen Vorkommen planungsrelevanter Arten, die eine Restriktion für die 
Planung darstellen könnten, zu rechnen ist. Dies ist im Änderungsbereich nicht  der Fall. Der 
Unteren Landschaftsbehörde liegen keine Hinweise auf verfahrenskritische Arten vor.  
Für die verbindliche Bauleitplanung im weiteren Verfahren wurde ein artenschutzrechtliches 
Gutachten beauftragt. In einem Zwischenbericht (Email vom 18.08.2016, Ökoplanung Münster) 
teilte der Gutachter mit, dass im Änderungsbereich insgesamt geringe artenschutzrechtliche 
Konflikte zu erwarten sind. Es kommt eine ge ringe Anzahl planungsrelevanter Vogelarten vor, 
darunter ein Waldkauzpaar, das in einer offen stehenden Halle im Nordwesten des 
Kasernengeländes brütete. Das Kasernengelände steht faunistisch im Austausch mit den 
umgebenden Waldgebieten, hieraus resultiert  in gewissem Umfang eine Nahrungsfunktion für 
Greifvögel.  
In den ehemaligen Ölabscheidebecken sowie vermutlich auch im Regenrückhaltebecken im 
Nordteil der Kaserne kommen Molche vor. Es bestehen ein Quartierverbund mit mehreren 
Quartieren inklusive Wochenstuben von Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus im Bereich 
des im Südosten gelegenen Offiziersheimes sowie eine Nahrungsfunktion für Fledermäuse.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Der Abgleich zwischen der planrechtlichen Ausweisung des Gebietes im Bestand mit der 
Planung indiziert keine zusätzlichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft über das Maß 
hinaus, welches bislang zulässig war. Eine eingehende Bearbeitung der naturschut zrechtlichen 
Eingriffsregelung erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Zu den Vermeidungs- und 
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71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Minimierungsmaßnahmen gehört der Erhalt eines großen Teils der vorhandenen Grünfläche im 
Westen (ehemaliger Sportplatz) sowie des wertvollen und prägenden Baumbestandes 
einschließlich der hainartigen Bestände im Bereich der ehemaligen Kaserne. Im Verfahren der 
verbindlichen Bauleitplanung sind ggf. Artenschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.  
Auf dieser Grundlage bleibt festzustellen, dass durch die 71.  Änderung des FNP keine 
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „ Pflanzen und Tiere  / 
biologische Vielfalt“ vorbereitet werden.  
7.4.3  Boden  
Derzeitige Umweltsituation  
Der natürlicherweise im Änderungsbereich vorkommende Bodentyp ist gemäß Umweltkataster 
ein Podsol -Pseudogley. Hierbei ist zu beachten, dass große Teile des Bodens durch die 
ehemalige Kasernennutzung bereits seit Jahrzehnten bebaut und versiegelt sind. Ausnahmen 
hiervon bilden die vorhandenen Grünflächen (ehemalige Sportplätze) sowie die Flächen mit 
Gehölzaufwuchs. Schutzwürdige Böden sind im Änderungsbereich nicht verzeichnet.  
Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden der ehemaligen Kaserne 
zum Teil kontaminiert. D ie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im Rahmen einer 
Orientierenden Untersuchung (Phase II  a) kontaminationsverdächtige Flächen  (KVF) auf dem 
ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen (vgl. 
Kapitel 6.1). Bei den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der 
kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt. Ein Gutachten zur 
Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen 
Nutzungen aber liegt nicht vor. Die vorliegende Orientierende Untersuchung erfüllt nicht die 
Anforderungen an ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im 
Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen . Aus diesem Grund ist in der Planzeichnung zur 
71. FNP-Änderung das gesamte Kasernengelände weiterhin als Altlasten- / Verdachtsfläche 
gekennzeichnet.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Die Umnutzung der ehemaligen York -Kaserne zu einem durchmischten, urbanen Wohnquartier 
entspricht in besonderer Weise dem Ziel der  vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf 
die Innenentwicklung gemäß § 1 Absatz 5 BauGB sowie den Anforderungen des § 1 a BauGB, 
mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Möglichkeiten der 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur 
Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. 
In diesem Sinne stellt die Wiedernutzung und Nachverdicht ung der ehemaligen York-Kaserne 
eine wirksame Maßnahme zur Eindämmung der Frei flächenverbrauchs in Münster dar. 
Dementsprechend werden auf Maßstabsebene des FNP durch dessen 71.  Änderung keine 
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Boden“ vorbereitet.  
Eine eingehende Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Ei ngriffsregelung unter 
Berücksichtigung der Bodenversiegelung im Bestand und in der Planung sowie von 
Maßnahmen der Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft 
erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren.  
Die Altlast-/Verdachtsfläche wird wie bisher nachrichtlich dargestellt.  
Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 7.4.7 (Kulturgüter).  
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71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
7.4.4  Wasser  
Derzeitige Umweltsituation 
Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich keine Fließ-  oder Stillgewässer. Es besteht 
keine Schutzgebietsausweisung (Wasserschutzgebiet o.  ä.). Die Grundwasserneubildung ist 
aufgrund der bestehenden Versiegelung bereits eingeschränkt.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Im Hinblick auf die Niederschlagswasserbewirt schaftung werden für die weitere, konkrete 
Planung Konzepte entwickelt. Eine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers der 
Dachflächen wird angestrebt, um vorhandene Einleitungen in Oberflächengewässer zu 
minimieren.  
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“ werden durch die 
71. Änderung des FNP nicht vorbereitet.  
7.4.5  Klima / Luft  
Derzeitige Umweltsituation  
Das Klima des Änderungsbereichs wird geprägt einerseits durch die bebauten und versiegelten 
Anteile des Kasernengeländes und andererseits durch die große zusammenhängende 
Grünfläche mit Kaltluftproduktionsfunktion im Westen des Änderungsbereichs. Insgesamt 
entspricht dies dem Topoklima der mäßig verdichteten Siedlungsbereiche sowie im Bereich der 
Grünfläche dem Fre ilandklima. Die äußerst zahlreichen Bäume sowie der Gehölzbestand 
fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und 
Sauerstoff produzieren. Der Schatten der hohen Bäume übt an sonnigen und warmen 
Sommertagen mit Hitzebelastung eine Entlastungswirkung aus.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Der überwiegende Teil der klimatisch wirksamen Grünfläche im Westen sowie ein großer Teil 
des Baum- und Gehölzbestandes mit seinen positiven Wirk ungen auf die Luftqualität und das 
Mikroklima sollen erhalten bleiben. Neupflanzungen von Bäumen sind vorgesehen. 
Nennenswerte, über den Änderungsbereich hinaus wirkende lokalklimatische Veränderungen 
sind durch die Umnutzung des Kasernengeländes nicht zu erwarten.  
Ausführungen zu Luftschadstoffen finden sich unter dem Punkt  7.4.1, da Beeinträchtigungen 
der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken.  
7.4.6  Landschaft / Ortsbild  
Derzeitige Umweltsituation  
Das Siedlungsbild im Änderungsbereich wird geprägt durch die vorhandenen militärischen 
Gebäude und Einrichtungen sowie durch den wertvollen, prägenden Baumbestand (s iehe 
Punkte 7.4.1 und 7 .4.2). Die Grünfläche im Westen des ehemaligen Kasernenareals ist 
Bestandteil des zweiten Grünrings der Grünordnung Münsters.  
Das ehemalige Kasernengelände ist von einer 2,5 m hohen Backsteinmauer umschlossen und 
war über Jahrzehnte für die Öffentlichkeit nicht betretbar.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Auf dem rund 50 ha großen Areal der ehemaligen York -Kaserne sollen ein Quartier mit einem 
breiten, differenzierten Wohnraumangebot sowie ein neues Stadtteilzentrum mit vielfältigem 
Einzelhandelangebot und Aufenthaltsqualitäten entstehen, das die bisherigen Angebote im 
Stadtteil ergänzt und den Stadtteil Gremmendorf mit dem neuen York-Quartier verknüpft.  
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71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Die Planung basiert auf dem planerischen Leitbild einer „Gartenstadt im Grünen“, den 
Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsprozesses sowie dem städtebaulichen Wettbewerb und 
dem daraus hervorgegangenen städtebaulichen Entwurf. Die Bewahrung der baulichen Identität 
ist für das Quartier von besonderer Bedeutung. Die Funktionszusammenhänge und 
Nutzungsbestandteile der ehemaligen Kaserne sollen als wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte 
weiterhin ablesbar bleiben (siehe auch Punkt 7.4.7).  
Die durch die vorherige militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch räumliche 
und funktionale Vernetzungen mit dem Umfeld aufgehoben werden. Insbesondere die 
Trennwirkung des Albersloher Weges soll aufgehoben werden.  
Durch die Lage und quantitative Größe des künftigen Wohnquartiers werden bestehende 
Infrastruktureinrichtungen im Stadtteil Gremmendorf gestärkt. Zudem soll die städtebauliche 
Entwicklung Impulse für eine weitere Belebung der Ortsmitte setzen.  
Es ist vorgesehen, den wertvollen und prägenden Baumbestand zum großen Teil zu erhalten. 
Auch die vorhandene Grünfläche im Westen bleibt mit ihrer Funktion als Bestandteil des 
zweiten Grünrings im Wesentlichen erhalten.  
Auf Basis der beschriebenen Voraussetzungen werden durch die  71. Änderung des FNP keine 
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für das Schutzgut „Landschaft / Ortsbild“ 
vorbereitet.  
7.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung 
und Minderung  
Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlage wurde mit Verfügung der 
Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unter Denkmalschutz gestellt. Denkmalwert ist das 
städtebauliche Grundkonzept der Kasernenanlage. Dies schließt die Bausubstanz der Gebäude 
mit ein. Regelungen hierzu sowie zu etwaigen Bodendenkmälern sind im Rahmen der 
Bebauungsplanung zu treffen.  
Unter der Voraussetzung der Berücksichtigung der Denkmalschutzbelange im weiteren 
Verfahren ist mit erheblichen negativen Umweltauswirkun gen auf Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter durch die 71. Änderung des FNP nicht zu rechnen.  
7.4.8  Wechselwirkungen  
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
7.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Unter Berücksichtigung der bei den jeweiligen Schutzgütern beschriebenen Voraussetzungen 
werden durch die 71.  Änderung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
vorbereitet.  
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Die Nullvariante auf Ebene des Flächennutzungsplans würde bedeuten, die bisherige 
Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung 
beizubehalten. Eine militärische Nachnutzung des Geländes steht jedoch außer Diskussion. 
Voraussichtlich würde die bestehende Zwischennutzung bis zu einer endgültigen Änderung der 
Nutzung erhalten bleiben.  
Begründung / Seite 11 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; 
dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche 
Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur 
Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu 
begrenzen.  
Die Stadt Münster hat zum Ziel, das Bauen im Siedlungsbestand nach Möglichkeit zu 
präferieren und durch die Innenentwicklung den Neubaulandbedarf zu verringern.  
Die Wiedernutzbarmachung einer innerstädtisch gelegenen militärischen Konversionsfläche wie 
der York -Kaserne entspricht in besonderer Weise diesem Ziel sowie der Bodenschutzklausel 
des Baugesetzbuches.  
Vor dem Hintergrund eines angespannten Wohnungsmarktes in Münster mit einem 
entsprechend hohen Druck auf Flächenpotenziale für die Wohnraumversorgung wird keine 
vernünftige Alternative zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung der ehemaligen York -
Kaserne zu Wohnzwecken gesehen.  
7.7  Überwachung (Monitoring)  
Gemäß §  4 c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene 
nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete 
Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.  
Da im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung in der Regel keine konkreten Maßnahmen 
des Umweltschutzes festgelegt werden, erfolgen dementsprechend keine konkreten Angaben 
zu Monitoringmaßnahmen. Dies erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplans. Das Monitoring 
des Flächennutzungsplans erfolgt in der Regel bei dessen Fortschreibung.  
Die Entwicklung der Schutzgüter bzw. Umweltmedien in Münster nach Indikatoren wird in den 
Umweltdaten Münster dokumentiert und kontinuierlich fortgeschrieben.  
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/67_umwelt/pdf/umweltdaten_2012_2013.pdf)  
7.8  Zusammenfassung  
Mit der 71. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet. 
Östlich angrenzend werden eine gemischte Baufläche für eine Platzanlage und 
Einzelhandelsnutzungen sowie Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen. Den 
Gemeinbedarfsflächen werden die Zweckbestimmungen Jugendheim, Kindergarten, kulturellen 
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (ehemaliges Offizierskasino, zukünftiges 
Bürgerhaus), Schule sowie sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen  
(bestehende Sporthalle) zugeordnet.  
Im Westen des Änderungsbereichs werden die bestehenden Grünflächen in den Bereichen, in 
denen keine zukünftige Wohnnutzung geplant ist, im Zuge der Änderung des FNP als 
Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A dargestellt.  
Das gesamte ehemalige Kasernengelände wird als Altlast-/ Verdachtsfläche gekennzeichnet. 
Die Umnutzung der ehemaligen York-Kaserne zu einem Wohnquartier entspricht in besonderer 
Weise dem Ziel der vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung 
gemäß § 1 Absatz 5 BauGB sowie den Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden 
sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten der W iedernutzbarmachung von 
Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie 
Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Vor dem Hintergrund eines 
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71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
angespannten Wohnungsmarktes in Münster mit einem entsprechend hohen Druck auf 
Flächenpotenziale für die Wohnraumversorgung wird keine vernünftige Alternative zur Wieder -
nutzbarmachung und Nachverdichtung der ehemaligen York -Kaserne zu Wohnzwecken 
gesehen.  
Die Planung basiert auf dem planerischen Leitbild einer „Gartenst adt im Grünen“, den 
Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsprozesses und dem städtebaulichen Wettbewerb sowie 
dem daraus hervorgegangenen städtebaulichen Entwurf. Die Bewahrung der baulichen Identität 
ist für das Quartier von besonderer Bedeutung. Die Funktions zusammenhänge und 
Nutzungsbestandteile der ehemaligen Kaserne sollen als wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte 
weiterhin ablesbar bleiben. Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlage wurde mit 
Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unte r Denkmalschutz gestellt. Die 
durch die vorherige militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch räumliche und 
funktionale Vernetzungen mit dem Umfeld aufgehoben werden.  
Die Fragen des Lärmschutzes werden anhand der konkreten Planung im Verfahren der 
verbindlichen Bauleitplanung geklärt. Im Grundsatz ist eine Wohnbebauung an diesem Standort 
aus Sicht des Immissionsschutzrechts möglich. Aufgrund der guten Durchlüftungsverhältnisse 
im Straßenraum ist auch bei einer Erhöhung der Kfz -Verkehrs auf dem Albersloher Weg durch 
die Planung nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffe zu rechnen.  
Die Bestandssituation für Natur und Landschaft des rund 50 ha großen Kasernenareals wird 
durch die umfangreichen Flächenversiegelungen vor allem durch die zahlreich vorhandenen 
militärischen Zweckbauten (Unterkünfte, Fahrzeughallen und andere Funktionsgebäude), die 
breit angelegte Verkehrsinfrastruktur sowie den zentral gelegenen Exerzierplatz geprägt. Das 
Kasernenareal zeigt sich jedoch auch stark durchgrünt. Insbesondere dem zentralen 
Kasernenbereich verleihen intensiv gepflegte Rasenflächen mit älterem Baumbestand einen 
parkartigen, teils hainartigen Charakter. Mehrere kleinere wald-  bzw. feldgehölzartige 
Strukturen sind in den Randbereichen der Kaserne ebenfalls vorhanden. Darüber hinaus bilden 
im Westen und Süden, jenseits des inneren Kasernenbereichs, große Sportrasenflächen den 
Bestand. Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer, es 
besteht keine Schutzgebiet sausweisung (Wasserschutzgebiet o.  ä.). Die 
Grundwasserneubildung ist aufgrund der bestehenden Versiegelung bereits eingeschränkt.  
Mit Blick auf den Artenschutz ist auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans relevant, 
ob mit verfahrenskritischen Vorko mmen planungsrelevanter Arten, die eine Restriktion für die 
Planung darstellen könnten, zu rechnen ist. Dies ist im Änderungsbereich nicht der Fall. Auf 
Basis eines Zwischenberichts zum artenschutzrechtlichen Gutachten für die verbindliche 
Bauleitplanung s ind im Änderungsbereich die zu erwartenden artenschutzrechtliche Konflikte 
gering.  
Das Klima des Änderungsbereichs wird geprägt einerseits durch die bebauten und versiegelten 
Anteile des Kasernengeländes und andererseits durch die große zusammenhängende 
Grünfläche mit Kaltluftproduktionsfunktion im Westen des Änderungsbereichs. Die äußerst 
zahlreichen Bäume sowie der Gehölzbestand fungieren als Frischluftproduzenten und 
Schattenspender.  
Der Abgleich zwischen der planrechtlichen Ausweisung des Gebietes im Bestand mit der 
Planung indiziert keine zusätzlichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft über das Maß 
hinaus, welches bislang zulässig war. Eine eingehende Bearbeitung der naturschutzrechtlichen 
Eingriffsregelung unter Berücksichtigung der Bodenversiegelung im Bestand und in der Planung 
erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Zu den Vermeidungs - und 
Minimierungsmaßnahmen gehört der Erhalt eines großen Teils der vorhandenen Grünfläche im 
Westen (ehemaliger Sportplatz) sowie des wertvollen und prägenden Baumbestandes 
einschließlich der hainartigen Bestände im Bereich der ehemaligen Kaserne. Im Verfahren der 
verbindlichen Bauleitplanung sind ggf. Artenschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.  
Begründung / Seite 13 von 14

71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich des York-Quartiers 
 
Unter Berücksichtigung der bei den jeweiligen Schutzgütern beschriebenen Voraussetzungen 
werden durch die 71.  Änderung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
vorbereitet.  
Die Nullvariante auf Ebene des Flächennutzungsplans würde bedeuten, die bisherige 
Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung 
beizubehalten. Eine militärische Nachnutzung des Geländes steht jedoch außer Diskussion.  
Das Monitoring des Flächennutzungsplans erfolgt in der Regel bei dessen Fortschreibung. Die 
Entwicklung der Schutzgü ter bzw. Umweltmedien in Münster nach Indikatoren wird in den 
Umweltdaten Münster dokumentiert und kontinuierlich fortgeschrieben.  
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ 
abschließend beschlossenen 71.  Änderung des Flächennutzungsplans 
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil 
Gremmendorf-West im Bereich des York -Quartiers (Albersloher Weg / 
Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg).  
Münster, den __________ 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
Quellenangaben:  
1. Ökoplanung Münster (2016): Zwischenbericht zur Artenschutzprüfung York -Kaserne per 
Email vom 18.08.2016 
2. AVISO GmbH (2012): Ermittlung und Einschätzung der verkehrsbedingten 
Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher Weges  
Begründung / Seite 14 von 14

Beratungsverlauf (4)

27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 38.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 42.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Albersloher Weg
  • Wiegandweg
  • Angelsachsenweg
  • Heeremansweg
  • Letterhausweg
  • Kesslerweg 38
  • Umgehungsstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0442/2017
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37