V/0442/2017
71. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
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V-0442-2017-Anlage-4-Planzeichnung
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[_} Änderungsbereich sa Grünflächen . Parkanlage Iw| Wohnbaufläche Spielbereich A Im] Gemischte Baufläche Flächen für den Altlast- / Gemeinbedarf Verdachtsfläche < 1 ha Kultureller Zweck Schule Jugendheim Kindergarten Militärische Einrichtung Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen N _ M. 1:15.000 STADT ||| MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0442/2017 Plan zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans "YORK-QUARTIER" Gremmendorf Stand: 22.05.2017 Bisherige Darstellung ZZ
V-0442-2017-Anlage-1-Buergeranhoerung
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Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 6 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 7 1. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg) Stadt bezirk: Münster -Gremmendorf Anlass: 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Süd-Ost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ Angelsach- senweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg) Zeit: 12.05.2016, 18:30 Uhr Ort: Westfalenfleiß, Kesslerweg 38-42 Teilnehmer: ca. 160 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr stellvertretender Bezirksbürgermeister Peitzmeier Vertretung der Verwaltung: Herr Oberbürgermeister Lewe, Herr Thielen, Herr Schowe, Herr Winter, Herr Wilsmann, Herr Najjar, Frau Schulte, Frau Janssen VertreterInnen der Arge York: Herr Lorenzen, Herr Ludwig, Herr Rüter, Frau Brune Vertreter der BImA: Herr Dr. Brummund, Herr Stake, Herr Waanders Eröffnung Herr Peitzmeier begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, der Arge York vertreten durch Herrn Pro- fessor Carsten Lorenzen, Frau Brune, Herrn Ludwig und Herrn Rüter sowie Herrn Dr. Gerald Brummund und weitere Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die VertreterInnen der Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstal- tung. Mit der Bezeichnung dieser Veranstaltung als „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 582: „Gremmendorf - York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegand- weg/ Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg)“ wird nun deutlich, dass der bereits auf informeller Ebene intensiv und mehrstufig laufende Beteiligungsprozess nun auch formellen Charakter i. S. d. § 3 Baugesetzbuch annimmt. Herr Peitzmeier lobt die bisherige engagierte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und ruft diese auf, sich auch in den kommenden Ver- fahrensschritten aktiv zu beteiligen. Herr Oberbürgermeister Lewe begrüßt die Bürgerinnen und Bürger und weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der umfangreichen Beteiligungsschritte viel zum Er- gebnis des erreichten städtebaulichen Planungsstandes beigetragen haben. Über mehrere Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0442/2017 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 6 Veranstaltungen hinweg haben sich die Ziele und Anforderungen an die städtebauliche Planung entwickelt, die sich in dem überarbeiteten städtebaulichen Entwurf der Arge York unter Leitung von Lorenzen Architekten wieder finden. Es wurde ein Rahmen geschaffen, der nun über die Bauleitplanung bzw. über das Bebauungsplanverfahren gesichert werden muss. Die Regelun- gen des Bebauungsplans werden Verbindlichkeit schaffen. Herr Oberbürgermeister Lewe ruft zu einer weiteren engagierten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplanver- fahren auf. Herr Oberbürgermeister Lewe erläutert, dass das Gelände der York-Kaserne zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird. Für die Stadt Münster sei es ein Glücksfall gewesen, dass die Kasernenflächen kurzfristig für die Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden konnten. Mit Blick auf die angestrebte Baureifmachung des Geländes in 2018 werden derzeit die Vorbereitungen für die Verhandlungen über den Kauf der Kasernenflächen mit der BImA ge- troffen. Herr Oberbürgermeister Lewe ist optimistisch, dass die Stadt Münster sich mit der BImA über den Kauf beider Kasernenareale (Gremmendorf und Gievenbeck) einigen wird. Vorstellung der Planungen Herr Lorenzen stellt den überarbeiteten städtebaulichen Entwurf der Arge York für die York- Kaserne vor: Ausgangspunkt für die städtebauliche Planung ist der Bestand mit seinen bauli- chen Strukturen, dem alten Baumbestand und der Mauer. Diese prägenden Elemente geben dem Gebiet eine einzigartige Atmosphäre und finden Eingang in die neue Planung. Strukturiert wird das Gelände in drei Bereiche, dem Zentrum entlang des Albersloher Wegs, dem großen Landschaftspark im Westen und dazwischen liegend den Wohnquartieren. Die Wohnquartiere weisen verschiedene Wohnqualitäten auf, die sich passend ergänzen: Wohnen im Park, Gar- tenwohnen, besonderes Wohnen, Wohnen im eigenen Haus und Wohnen am Landschaftspark. Die Teilbereiche der Kaserne haben eigene, unverwechselbare und stark durch die Freiräume geprägte Charaktere. Die einzelnen Quartiere respektieren weitgehend die bestehenden Grün- strukturen und bauen diese aus. Ergänzend dient der große westliche Grünraum als extensiver parkartiger Freiraum für die Naherholung der „alten“ und „neuen" Bewohner Gremmendorfs. Dieser parkartige, durch qualitätsvollen Baumbestand geprägte Bereich entlang des Albersloher Wegs bietet besondere Nutzungsqualitäten. Hier sind vor allem soziale Nutzungen (Grundschu- le, Kitas und Bürgerhaus) untergebracht. Besonders wichtig in der Entwurfsplanung ist die Aufhebung der trennenden Wirkung des Al- bersloher Wegs. Die Idee der Entschleunigung und der Verknüpfung der beiden Seiten durch die Schaffung vieler neuer Übergangsmöglichkeiten wurde von der Arge York (federführend Büro ARGUS Verkehrsplanung, Hamburg) vertieft betrachtet. Trotz seiner Funktion als Haupt- verkehrsstraße soll deutlich werden, dass der Albersloher Weg durch das Ortszentrum von Gremmendorf führt. Durch Vereinheitlichung der Materialen und Beläge sowie die Aufwertung und Ergänzung des Baumbestands (durch rotlaubige Bäume) und Reduzierung der Geschwin- digkeit Tempo 30 auf einem Teilabschnitt sowie Schaffung von zusätzlichen Querungsmöglich- keiten für Fußgänger und Radfahrer soll das Entstehen einer neuen Mitte Gremmendorfs unter- stützt werden. Die neuen Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsflächen auf der westlichen Seite des Albersloher Wegs sollen das bestehende Angebot zur Versorgung des Stadtteils Gremmendorf ergänzen. Um die östliche Seite des Albersloher Wegs auch baulich aufzuwerten wird die Ortsfahrbahn durch einen breiteren Gehweg, der auch die Möglichkeit für Bestuhlung vor den Geschäften bietet und eine Multifunktionsfläche, die die Anlieferung der Geschäfte und die Zufahrt zu den Grundstücken sowie den Radverkehr aufnimmt, ersetzt. Erläuterungen der Verwaltung: Herr Schowe erläutert, dass der soeben vorgestellte Entwurfsstand Grundlage für die 71. Ände- rung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 582 ist, deren Verfahrenseinleitung der Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 beschlossen hat. Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 6 Den formellen Ablauf der Bauleitplanung stellt Herr Schowe anhand eines Zeitplanes vor. Dem- nach ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für das dritte Quartal 2017 vorgesehen. Die öffentliche Auslegung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen erneut vorbrin- gen können, ist für das erste Quartal 2017 geplant. Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Herr Peitzmeier die Anwesenden um Anmer- kungen und Fragen: Fragen der Bürgerinnen und Bürger • Ein Bürger fragt, wie der Albersloher Weg den anfallenden Verkehr aufnehmen soll. Bereits jetzt bestehe schon eine Überlastung des Albersloher Wegs. Eine weiträumige Umge- hungsstraße wäre eine Möglichkeit den Straßenverkehr zu bewältigen. • Schon in den Arbeitsgruppen zur Entwicklung des Perspektivplans wurde die Option einer neuen Umgehungsstraße aus mehreren Gründen als nicht machbar eingestuft. > Die Verkehrsprognosen zeigen, dass der Albersloher Weg auch das steigende Ver- kehrsaufkommen bewältigen kann. Die Funktion als Hauptverkehrsstraße wird der Al- bersloher Weg auch zukünftig behalten, allerdings soll durch die Umgestaltung der Charakter des Albersloher Wegs geändert werden. Der Anspruch des Abschnitts des Albersloher Wegs im Zentrum Gremmendorfs kann nicht die schnelle Ortsdurchfahrt sein. Hier muss das neue Zentrum als „neue Mitte“ Gremmendorfs sicher erlebbar werden. • Mehrere Bürgerinnen und Bürger fragen, wie die Parkplätze mit Zufahrt vom Albersloher Weg organisiert werden sollen und ob Wendemöglichkeiten für die stadtauswärts fahren- den KFZ bestehen. > Es wird Parkplätze auf beiden Seiten des Albersloher Wegs geben, sodass das Wen- den nicht erforderlich sein wird. Der Übergang zwischen beiden Seiten wird durch die vermehrte Anzahl an Lichtsignalanlagen und darüber hinaus durch Optionen für infor- melles Queren ermöglicht. > Für das Ausparken aus den gepl. Schrägparkplätzen auf den Albersloher Weg gibt es einen Sicherheitsstreifen, so dass gefahrlos zurückgesetzt werden kann. Dieser Si- cherheitsstreifen wird ca. 0,70m - 1m breit werden. Das Zurücksetzten aus der Parkta- sche wird zwischen den Grünphasen gut möglich sein. • Eine Bürgerin merkt an, dass die Entschleunigung des Albersloher Wegs für den Ortskern Gremmendorfs sehr vorteilhaft ist. Die Umgestaltung der Ostseite mit Entfall der Parallel- fahrbahn und der Möglichkeit der Bestuhlung und Aufstellfläche vor den Geschäften ist ei- ne große Chance für die Aufwertung der „Meile“. Die Bürgerin begrüßt diesen Planungsan- satz explizit. > Auch die Verwaltung sieht in der Entschleunigung des Albersloher Wegs eine große Chance für die „neue Mitte Gremmendorfs“. In den verlaufenen Workshops war eine „neue Mitte für Gremmendorf“ aus der Bürgerschaft immer wieder gefordert und von der Verwaltung unterstützt worden. • Mehrere Bürger fragen nach der Stellplatzsituation im neuen York-Quartier. Wie viele Stell- plätze insgesamt vorgesehen? Wie viele Stellplätze sind oberirdisch bzw. unterirdisch vor- gesehen? > Die Stellplätze sind etwa im Verhältnis 50/50 oberirdisch und unterirdisch vorgesehen. Mit Blick auf die Verwirklichung von gefördertem Wohnungsbau sind kaum mehr unter- irdische Stellplätze möglich, da Wohnungsbau mit Tiefgaragen nur bedingt förderfähig Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 6 ist. Die Zahl der privaten Stellplätze insgesamt entspricht grundsätzlich der Zahl der Wohneinheiten. • Ein Bürger fragt, ob Kreisverkehre im Eingangsbereich der Kaserne möglich sind. > Die Schaffung von Kreisverkehren wurde bereits untersucht. Demnach sind Kreisver- kehre an den Knoten wegen der unterschiedlichen Belastungen der zuführenden Rich- tungen nicht möglich. • Ein Bürger regt, an die Strecke der WLE auszubauen um den zusätzlichen Verkehr für den Stadtteil Gremmendorf in den Griff zu bekommen. > Der Ausbau der WLE-Bahn ist eine Option, um zukünftig die Erreichbarkeit Gremmen- dorfs insgesamt zu verbessern. Eine Aktivierung der Strecke wird derzeit geprüft. • Einige Bürger fragen, warum die Bäume entlang des Albersloher Wegs gefällt und durch rotblättrige Bäume ersetzt werden müssen? Sie regen an, mehr der Bäume des alten Baumbestands im Albersloher Weg zu erhalten. > Die Bäume im Albersloher Weg bleiben außerhalb des zentralen Bereichs weitgehend erhalten und werden durch rotblättrige Bäume auf der Ostseite des Alberloher Wegs ergänzt. Allein in den Querungsbereichen werden Bäume entnommen. Auf diese Wei- se wird die jetzige „Tunnelwirkung“, die ein schnelles Durchfahren forciert, aufgehoben. Um bessere Sichtbeziehungen zu ermöglichen, werden Sträucher entfernt und die Bäume aufgeastet. Zur Erzeugung einer einheitlichen Wirkung des Straßenraums wer- den im zentralen Bereich auf beiden Seiten des Albersloher Wegs rotblättrige Baume gepflanzt. • Eine Bürgerin fragt, wie viele Bäume im Übergang zum Letterhausweg bestehen bleiben und ob nicht noch mehr Bäume erhalten werden können. > Auf die Bäume innerhalb des Grünstreifens Richtung Letterhausweg wurde bei der An- ordnung der Stellplätze Rücksicht genommen, indem die Parktaschen die Baumstand- orte aussparen. Die meisten der erhaltenswerten Bäume befinden sich innerhalb des Grünstreifens nahe des Albersloher Weges. Hier wurde besondere Rücksicht auf die Baumstandorte genommen. • Mehrere Bürger merken an, dass die Grünflächen am Wiegandweg (u.a. das Wäldchen) erhalten bleiben sollten. > Der Erhalt der Grünflächen insbesondere des Wäldchens am Wiegandweg wurde be- reits überprüft. Für diese Flächen wird eine Bebauung präferiert. Die großzügigen öf- fentlichen Grünflächen insbesondere im Westen sowie die intensive Durchgrünung des gesamten Quartiers York jeweils mit hoher Aufenthaltsqualität kompensieren diese Grünverluste. • Ein Bürger merkt an, dass die Grünflächen insgesamt nicht gerecht verteilt seien. Das Quartier „Wohnen im eigenen Haus“ (Quartier G) hätte keine quartiersbezogenen Grünflä- chen. > Im Quartier G besitzt jedes Reihen- und Doppelhaus einen eigenen Garten. Außerdem ist die große Grünfläche im Westen sehr gut erreichbar. Das Quartier G ist auf keinen Fall benachteiligt. • Eine Bürgerin fragt, ob der hohe Anteil an Grünflächen, wie in der Planung vorgesehen, auch umgesetzt werden kann oder lediglich „nice to have“ ist? Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 6 > Der hohe Anteil an Grünflächen soll umgesetzt werden, da das Grünkonzept immanen- ter Bestandteil des städtebaulichen Entwufes ist. • Ein Bürger fragt, wieviel Verkaufsfläche (VKF) für Einzelhandelsnutzungen auf der „neuen“ Seite des Albersloher Wegs entsteht und in welcher Relation dies zur bereits vorhandenen Nutzung auf der Ostseite steht. > Die Verwaltung erläutert, dass insgesamt ca. 4.000m² Verkaufsfläche (VKF) auf der westlichen Seite des Albersloher Wegs entstehen sollen. Diese teilen sich im Wesentli- chen auf in einen Vollsortimenter, einen Discounter und einen Drogeriemarkt. Ergänzt wird dies um untergeordneten kleinteiligen Einzelhandel. Grundsätzlich gilt: Die Ange- bote auf den beiden Seiten des Albersloher Wegs sollen sich möglichst ergänzen. • Ein Bürger fragt, ob ca. 4.000m² Verkaufsfläche für einen neuen Einzelhandelsstandort ausreichen. > Für die Versorgungsstruktur in Gremmendorf sind ca. 4.000m² ein ausreichendes neu- es Angebot. Die kleinteilige Struktur der bestehenden Ladenzeile soll nicht gefährdet, sondern ergänzt werden. Geplant ist insbesondere ein Angebot von Waren für den täg- lichen Bedarf; nicht speziell für den aperiodischen Bedarf. • Mehrere Bürger fordern mehr bezahlbaren Wohnraum in Münster. Wie viel geförderter Wohnungsbau ist im York-Quartier vorgesehen? Müssen sich auch private Investoren an die Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau halten? > Vorgesehen sind 30% geförderter Wohnungsbau. Diese Größenordnung entspricht dem Modell der Sozialgerechten Bodenordnung (SoBoMünster), das der Rat in 2014 beschlossen hat. Diese Vorgabe müssen auch private Investoren einhalten. Darüber hinaus hat die Stadt Münster als künftiger Erwerber der Liegenschaft sich selbst ver- pflichtet, bis zu 60% öffentlichen geförderten Wohnungsbau zu erstellen. Auch diese Vorgabe soll auf einigen Teilflächen verwirklicht werden. • Ein Bürger regt an zu überprüfen, ob die Wohnbebauung nicht zu nah an die bestehende Sporthalle heranrückt. > Bis auf den An- und Abfahrverkehr verursacht eine Sporthalle keine Emissionen. • Ein Bürger fragt, wie der Substanzerhalt der Unterkunftsgebäude funktioniert. Bleiben die Gebäude als Ziegelbauten bestehen oder werden sie mit Dämmung versehen und ver- putzt? > Die Ziegelbauten auf der York-Kaserne sind Gebäude aus den 1930er Jahren und wei- sen eine gute Bausubstanz auf. Sie können mit ihrer Außenfassade erhalten bleiben, da sie aufgrund ihrer massiven Bauweise bereits gute Dämmeigenschaften besitzen. • Ein Bürger fragt nach den Dichteverhältnissen der Wohnbebauung in den einzelnen Quar- tieren. > Es entstehen ca. 1.700 Wohneinheiten. In allen Quartieren wird eine verdichtete Be- bauung vorgeschlagen. Nur so lässt sich das Gesamtquartier York mit dem hohen An- teil an Grünflächen entwickeln. Die Qualität liegt in der Mischung von großzügigen Grünräumen und verdichtetem Wohnungsbau. • Ein Bürger fragt, ob noch eine Erhöhung der Geschosse zu erwarten sei, um eine höhere Dichte zu erreichen. Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 6 von 6 > Die Geschossigkeit des Quartiers wird im Grundsatz nicht erhöht. Denkbar sind im Zu- ge der Investorenwettbewerbe einzelne punktuelle Erhöhungen, die aus den architek- tonischen Vorschlägen hervorgehen. • Ein Bürger fragt, wie lange das Land NRW die Fläche noch zur Unterbringung für die Flüchtlinge nutzt? > Das Land NRW hat zugesagt, im Jahr 2018 die bestehende Landesaufnahmeeinrich- tung zu räumen. • Mehrere Bürger fragen nach dem Stand der Verhandlung mit der BImA und wann ein Ab- schluss der Kaufverhandlungen zu erwarten ist. > Die Verhandlungen mit der BImA dauern noch an. Zurzeit wird der Auftrag einer gut- achterlichen Bewertung des Grundstücks der York-Kaserne vorbereitet. Die Stadt möchte nach Vorliegen des Gutachtens bis Anfang 2017 zu einer Einigung über den Kauf der Kaserne kommen. • Mehrere Bürger fragen nach dem Zeitplan für die Bebauung der York-Kaserne. Wann wird mit der baulichen Entwicklung auf der York-Kaserne begonnen und wann wird diese abge- schlossen sein? > Die Hochbaumaßnahmen sollen noch im Jahr 2018 starten. Vorbereitend hierzu soll ab dem IV. Quartal 2017 mit den Tiefbauarbeiten begonnen werden. Um dies zu ermögli- chen soll bis dahin die Altlasten- und Kampfmittelbeseitigung in Angriff genommen werden. Ende der Veranstaltung Herr Peitzmeier bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr reges Interesse und ihre Beteiligung, bei den VertreterInnen der Arge York sowie bei den VertreterInnen der Verwaltung für die Vorstellung der Planung sowie für die zahlreichen Erläuterungen und beendet die Veran- staltung gegen 20:30 Uhr. gez. Herr Martin Peitzmeier Stellvertretender Bezirksbürgermeister g ez. Frau Stefanie Schulte Protokollführerin
V-0442-2017-Anlage-2-Stellungnahmen
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Anlage 2 zur Vorlage V/0442/2017 Stellungnahme Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB, Bürgeranhörung am 12.05.2016 1 Ein Bürger fragt, wie der Albersloher Weg den anfallenden Verkehr aufnehmen soll. Bereits jetzt bestehe schon eine Überlastung des Albersloher Wegs. Eine weiträumige Umgehungsstraße wäre eine Möglichkeit den Straßenverkehr zu bewälti- gen. Schon in den Arbeitsgruppen zur Entwicklung des Perspektivplans wurde die Option einer neuen Umgehungsstraße aus mehreren Gründen als nicht machbar eingestuft. Die Verkehrsprognosen zeigen, dass der Albers- loher Weg auch das steigende Verkehrsaufkom- men bewältigen kann. Die Funktion als Haupt- verkehrsstraße wird der Albersloher Weg auch zukünftig behalten, allerdings soll durch die Um- gestaltung der Charakter des Albersloher Wegs geändert werden. Der Anspruch des Abschnitts des Albersloher Wegs im Zentrum Gremmendorfs kann nicht die schnelle Ortsdurchfahrt sein. Hier muss das neue Zentrum als „neue Mitte“ Grem- mendorfs sicher erlebbar werden. Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.1). 2 Ein Bürger regt an, die Strecke der WLE auszu- bauen, um den zusätzlichen Verkehr für den Stadtteil Gremmendorf in den Griff zu bekommen. Der Ausbau der WLE-Bahn ist eine Option, um zukünftig die Erreichbarkeit Gremmendorfs insge- samt zu verbessern. Eine Aktivierung der WLE- Strecke wird derzeit geprüft. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 3 Mehrere Bürger merken an, dass die Grünflächen am Wiegandweg (u.a. das Wäldchen) erhalten bleiben sollten. Der Erhalt der Grünflächen, insbesondere des Wäldchens am Wiegandweg, wurde bereits über- prüft. Für diese Flächen wird eine Bebauung prä- feriert. Die großzügigen öffentlichen Grünflächen insbesondere im Westen sowie die intensive Durchgrünung des gesamten Quartiers York, je- weils mit hoher Aufenthaltsqualität, kompensieren diese Grünverluste. Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.2). Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 1 von 5 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB im Zeitraum 01.07. bis 05.08.2016 Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag BImA Bundesanstalt für Immobilienauf- gaben 04.08.2016 und 05.08.2016 Vorgetragen wurden Anregungen bzw. Ergän- zungen der Begründung zu den Themen 1. Planungsanlass und Planungsziele sowie 2. Altlasten-/Altlastenverdachtsflächen Zu 1.: Die Anregungen und Ergänzungen wurden in die Begründung übernommen; Zu 2.: Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen. Nach Auskunft der Unteren Umweltbehörde der Stadt Münster decken die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse nur einen Teil der ins- gesamt erforderlichen Untersuchungen ab. Damit liegen insgesamt für das Plangebiet nicht die Vor- aussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine Rücknahme der Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen. Zu 1. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Zu 2. Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.3). Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB im Zeitraum 28.02. bis 28.03.2017 Stellungnahme Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 1 Es wird angeregt, dass bei der 71. Änderung des FNP im Bereich des York-Quartiers in Gremmen- dorf dieser dahingehend geändert wird, dass die bestehenden Alleebäume am Albersloher Weg weitestgehend erhalten bleiben. Die Anregung betrifft nicht die Darstellungs- bzw. Regelungsebene der Flächennutzungsplanung. Eine gleichlautende Anregung hatte die Anrege- rin unter Nr. A-S/0003/2017 in die Bezirksvertre- tung Münster-Südost am 31.01.2017 eingebracht. Mit Schreiben vom 09.03.2017 hatte die Verwal- tung zu der vorgenannten Anregung wie folgt Stellung genommen: Die Schaffung einer neuen Mitte für Gremmen- dorf und die Verknüpfung beider Seiten des Al- bersloher Wegs ist unverändert Ziel der Planung im Zuge der Konversion der York-Kaserne. Bei der Erschließung des neuen Baugebiets York- Quartier ist zunächst geplant an die Bestands- situation anzuschließen. Der Umbau des Albers- loher Wegs wird zu einem späteren Zeitpunkt Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.4). . Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 2 von 5 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers 1 erfolgen. In den verkehrstechnischen Entwürfen bzw. der Ausbauplanung zum Albersloher Weg werden die genaue Aufteilung der Verkehrsflä- chen sowie der Baumerhalt bzw. Baumersatz behandelt werden. Im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan für das York-Quartier wird diese Detaillierungsstufe noch nicht erreicht. Stellungnahme Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag 2 Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2017-00010 Zusammen mit weiteren Anliegern des Wiegand- wegs und des Angelsachsenwegs wird angeregt: 1. Die beiden Gehölzstreifen im Osten und Wes- ten des ehemaligen Sportplatzes am Südrand der York-Kaserne in Gremmendorf zu erhalten und die geplante Wohnbebauung stattdessen nach Westen auf die angrenzende Wiese des Kasernengeländes auszudehnen; 2. zu prüfen, ob eine Fuß- und Radwegeverbin- dung vom Angelsachsenweg am östlichen Gehölzstreifen entlang zum Kasernengelände möglich ist; 3. zu prüfen, ob die Anzahl an Wohneinheiten nicht durch eine Bebauung mit Mehrfamilien- häusern erreicht und damit der Flächenbedarf reduziert werden kann. Die Anregung betrifft nicht die Darstellungs- bzw. Regelungsebene der Flächennutzungsplanung, sondern ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582 zu prüfen. Eine entspre- chende Information war den Anregern mit Schreiben vom 10.03.2017 mitgeteilt worden: „…Ihre Anregung wird als vorgezogene Anregung im Rahmen der Offenlegung zum Bebauungsplan Nr. 582 gewertet...“ Eine Beschlussfassung erübrigt sich 3 Im Entwurf des Flächennutzungsplans tauchen weder das BAMF noch die EAE planerisch auf, die beide derzeit auf Teilen des Geländes unter- gebracht sind. Weshalb ist das so? Welche Nutzungsräume sind für diese Institutionen zukünftig vorgesehen? In Kapitel 1 der Begründung werden beide ange- sprochenen Institutionen erwähnt, ihre Standorte innerhalb des Plangebiets sind als Wohnbauflä- chen dargestellt. Bei der Einrichtung BAMF han- delt es sich um eine Behörde, die vorübergehend, aber unbefristet auf dem Gelände untergebracht ist. Diese Nutzung ist mit der Darstellung einer Wohnbaufläche bzw. einer Gemeinbedarfsfläche vereinbar. Langfristig ist auf den jetzt durch das BAMF genutzten Flächen Wohnnutzung bzw. ein Schulstandort geplant. Bei der Einrichtung EAE handelt es sich um eine Wohnnutzung. Grundsätzlich sind die Darstellungen des FNP Eine Beschlussfassung erübrigt sich Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 3 von 5 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers 3 parzellenunscharf und konkrete unterschiedliche Formen von Wohnnutzungen innerhalb einer dar- gestellten Wohnbaufläche werden nicht differen- ziert. Insofern ist aus den Darstellungen des FNP auch keine zeitliche Reihenfolge unterschiedli- cher Wohnnutzungen ablesbar. Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB im Zeitraum 17.02. bis 28.03.2017 Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag BImA Bundesanstalt für Immobilienauf- gaben 24.03.2017 In der künftig als Wohnbaufläche dargestellten Fläche ist im Bereich der jetzigen Hallen Nr. 5 u. 6 das Planzeichen mit der Zweckbestimmung Kindergarten vorgesehen. Lt. dem hier vorliegen- den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 582 mit Stand 20.02.2017 ist für diesen Bereich kein Kindergartenstandort mehr vorgesehen. Es wird daher angeregt, auf das entsprechende Planzei- chen zu verzichten. Grundsätzlich sind die Darstellungen des FNP parzellenunscharf, was sowohl die Abgrenzung von Flächen unterschiedlicher Nutzung als auch die Lage von Planzeichen betrifft. Gemäß der aktuellen Planung im B-Plan Nr. 582 entfällt der angesprochene Kindergarten-Standort nicht, son- dern wird nur etwas nach Süden verschoben. Entsprechend wird die Planzeichnung zur 71. Änderung des FNP angepasst. Der Anregung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.5). In der Begründung zum Offenlegungsentwurf wird unter Ziffer 6.1 Altlastflächen/Altlastverdachts- flächen ausgeführt, dass noch nicht alle Voraus- setzungen vorliegen, für einzelne Flächen der Liegenschaft eine Rücknahme der Kennzeich- nung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzu- nehmen. Die BImA merkt dazu an, dass sie der- zeit alle konkreten, vom Kampfmittelbeseitigungs- dienst der Bezirksregierung Arnsberg identifizier- ten Bombenblindgängerverdachtspunkte unter- suchen und ggf. beräumen lässt. Insoweit liegen nach dieser Überprüfung die Voraussetzungen für eine Rücknahme der Kennzeichnung als Altlas- tenverdachtsfläche für diese Flächen vor, ebenso für die Flächen, bei denen die von der BImA durchgeführten Oberflächensondierungen keine weiteren Verdachtsmomente ergeben haben. Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 4 von 5 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers Es wird gebeten, 1. den Hinweis auf die derzeit im Auftrag der BImA laufenden Kampfmittelüber- prüfungen in die Begründung aufzunehmen und 2. zumindest für die o. g. Teilflächen (Flächen ohne weitere Verdachtsmomente) die Kennzeich- nung als Altlastenverdachtsfläche zurückzuneh- men. Zu 1.: Die Anregung wurde in die Begründung aufgenommen. Zu 2.: Nach Auskunft der Unteren Umweltbehör- de decken die bisher vorliegenden Untersu- chungsergebnisse nur einen Teil der insgesamt erforderlichen Untersuchungen ab. Damit liegen insgesamt für den größten Teil des Plangebiets weiterhin nicht die Voraussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine Rücknahme der Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen. Zu 1.: Eine Beschlussfas- sung erübrigt sich. Zu 2.: Der Anregung wird nicht gefolgt (siehe oben: Beschlussvorschlag 1.1.3). Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Seite 5 von 5
Beschlussvorlage
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V/0442/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost, im Stadtteil Gremmendorf-West, im Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.07.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzung s- plans (FNP) der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost, im Stadtteil Gremmendorf-West, im Bereich des York -Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / He e- remansweg / Letterhausweg) wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 71. FNP-Änderung nicht g e- folgt: 1.1.1 Der Anregung einer weiträumigen Umgehungsstraße (Anlage 2, Seite 1). 1.1.2 Der Anregung, die Grünflächen am Wiegandweg (u.a. das Wäl dchen) zu erhalten (Anlage 2, Seite 1). 1.1.3 Der Anregung, für einzelne Flächen eine Rücknahme der Kennzeichnung als Altla s- tenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen (Anlage 2, Seiten 2 und 5). 1.1.4 Der Anregung, die 71. FNP-Änderung dahingehend zu ändern, dass die b estehen- den Alleebäume am Albersloher Weg weitestgehend erhalten bleiben (Anlage 2, Seite 2). Vorlagen-Nr.: V/0442/2017 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.06.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0442/2017 1.1.5 Der Anregung, auf das Planzeichen mit der Zweckbestimmung Kindergarten im Be- reich der jetzigen Hallen Nr. 5 und 6 zu verzichten (Anlage 2, Seite 4). 2. Der Entwur f der 71. FNP-Änderung wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur FNP-Änderung wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die FNP-Änderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Zu 1.: Der Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern, wurde vom Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 zusammen mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582 für das York-Quartier gefasst (Vorlage Nr. V/0148/2016). Die frühzeitige Beteili gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB fand am 12.05.2016 in Gremmendorf in Form einer Bürgeranhörung statt. Vorgestellt wurden sowohl die Inhalte des Vorentwurfs zur 71. FNP-Änderung als auch des städtebaulichen Entwurfs als Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg). Aus dieser Beteiligung ergaben sich drei FNP -relevante, in die Abwägung eingestellte Anr e- gungen (s. Anlage 2). Alle übrigen währen d der Bürgeranhörung durch Bürgerinnen und Bü r- ger vorgetragenen Fragen bzw. Anregungen wurden während der Veranstaltung entweder ab- schließend beantwortet oder sie werden während des weiteren Planungsverfahrens zur Auf- stellung des Bebauungsplans Nr. 582 geprüft und ggf. in die Abwägung eingestellt. Insgesamt bezogen sich die Anregungen dabei jedoch überwiegend auf die Konkretisierungs- bzw. Rege- lungsebene des Bebauungsplans. Da in der Niederschrift der Bürgeranhörung eine vollständ i- ge Unterscheidung zwischen den Belangen der Flächennutzungsplanänderung und denen der Aufstellung des Bebauungsplans nicht vorgenommen wurde, wird die vollständige Niede r- schrift als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger ö ffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde vom 01.07. bis zum 05.08.2016 durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB erfolgte vom 28.02. bis zum 28.03.2017. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche r Belange ge- mäß § 4 (2) BauGB wurde parallel hierzu durchgeführt. Die zu den Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 2 dargestellt. Über sie soll entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.1.5 Beschluss gefasst werden. Zu 2.: Da der Entwurf der 71. FNP-Änderung aufgrund der vorstehenden Beschlussvorschläge nicht geändert werden soll, kann der abschließende Beschluss zur Änderung des Flächennu t- zungsplans gefasst werden. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Niederschrift der Bürgeranhörung 2. Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 3. Begründung zur FNP-Änderung 4. Planzeichnung
V-0442-2017-Anlage-3-Begruendung
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0442/2017 Begründung zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2 2. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung ............................................................................. 3 3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3 4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4 4.1 Wohnbauflächen ......................................................................................................................... 4 4.2 Gemischte Bauflächen ............................................................................................................... 4 4.3 Flächen für den Gemeinbedarf ................................................................................................... 4 4.3.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim ......................... 4 4.3.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten ........................ 4 4.3.3 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................ 4 4.3.4 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule .................................. 4 4.3.5 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ........................................................................................ 4 5. Grünflächen ........................................................................................................................................... 5 5.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage ................................................................. 5 5.2 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A ............................................................ 5 6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ............................................................. 5 6.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 5 7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 5 7.1. Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 5 7.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 6 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 7 7.4.1 Menschen .......................................................................................................................... 7 7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ........................................................................... 8 7.4.3 Boden ................................................................................................................................ 9 7.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 10 7.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 10 7.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 10 7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 11 7.4.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 11 7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 11 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 11 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 12 7.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 12 7.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 12 Begründung / Seite 1 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers 1. Planungsanlass und Planungsziele Die militärische Nutzung der York -Kaserne in Gremmendorf wurde mit dem Abzug der britischen Streitkräfte Ende 2012 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster bereits seit vielen Jahren erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwickl ung“, des absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen in den 1990er Jahren, soll auf dem ca. 50 ha großen Areal ein urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter weitgehendem Erhalt der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das zukünftige Quartier in den Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beit rag zur Steigerung des Wohnraumangebots in Münster leisten. Das ehemalige Kasernengelände steht im Eig entum des Bundes und wird durch die Bundes - anstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Einer ersten Rahmenplanung im Jahr 2011 lag das planerische Leitbild einer „Gartenstadt im Grünen“ zugrunde. Im Jahr 2012 startete die Stadt Münster anschließend einen mehrstufigen Bürgerbeteiligungsprozess zur Erarbeitung von konkreten Ideen für die zukünftige Entwicklung des Geländes der York-Kaserne. Unter dem Titel „Perspektivplan York-Kaserne“ wurden in zwei Workshops zu den Themen Stadtgestaltung und Wohnen, Freiraum und Naherholung, Zentrum und Vielfalt, Mobilität und Vernetzung sowi e in drei begleitenden Foren Ideen und Vorschläge für die Entwicklung mit Bürgern, Fachleuten und der Stadtverwaltung diskutiert und erarbeitet. Im Jahr 2013 hat die Stadt Münster darauf aufbauend den städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb „Entwicklung der York -Kaserne in Münster -Gremmendorf“ ausgelobt, an welchem in der ersten Stufe 10 Büros teilnahmen. In die letzte Runde schafften es dann vier Entwürfe, aus der als Siegerentwurf der Entwurf des Büros Lorenzen-Architekten zusammen mit dem ATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten, der ARGUS Stadt - und Verkehrsplanung und der ARGE : IFS und Müller -Kalchreuth Planungsgesellschaft hervorging. Im Juni 2015 beschloss der Rat der Stadt Münster die weitere Qualifizierung des aus dem Wettbewerb hervorgegangenen städtebaulichen Entwurfs. Für das Gelände wird eine Anzahl von ca. 1.750 neuen Wohneinheiten angestrebt. Neben unter anderem einem neuen Grundschulstandort, mehreren Kita- Einrichtungen und einem Bürgerhaus ist zum Albersloher Weg hin der „ York-Platz“ geplant, welcher als Platzanlage „Alt- Gremmendorf“ mit dem neuen Quartier und seinem hier neu entstehenden Einkaufsbereich verbinden soll. Diese Erweiterung des Stadtteilzentrum s im Bereich der ehemaligen York - Kaserne wurde bereits im Einzelhandels - und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2009 auf gezeigt und als mittelfristiges Ziel benannt. Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen (Gebäude Nr. 3, 12, 14 mit zugehörigen Stellplätzen und Nebenflächen) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzt. Das BAMF betreibt dort eine Außenstelle und ein Ankunftszentrum. Die Nutzung erfolgt zurzeit ohne eine aktuell bekannte zeitliche Befristung. Darüber hinaus werden derzeit noch T eile des Geländes vom Land NRW (Bezirksregierung Münster) unter Beteiligung der Stadt Münster als Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Diese Nutzung soll im Laufe des Jahres 2018 beendet werden (vgl. Ratsvorlage Nr. V/0703/2016). Hinweis zu § 1 a BauGB (Bodenschutzklausel) Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 305.000 Einwohnern. Für das Jahr 203 0 prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen. Begründung / Seite 2 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genut zter Freiflächen i. S. des Bodenschutzgebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand und in Baulücken geschaffen werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche Brachflächen, militärische Konversionsfläc hen aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den pro gnostizierten Einwohnern ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Die planerische Vorabstimmung über die weitere W ohnbaulandentwicklung auf bishe rigen Freiflächen findet daher statt • im Rahmen der Möglichkeiten des fortgeschriebenen Regionalplans Münsterland, der weitere Wohnbauflächendarstellungen für Münster beinhaltet, • auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan der Stadt Münster und • durch das regelmäßig fortzuschreibende Baulandprogramm der Stadt Münster. Im Baulandprogramm hat die Stadt Münster vor dem Hintergrund der Bedarfssituation und der der verbindlichen Bauleitplanung vorgehenden Wohnbauflächenkonzeptionen in zeitlichen Priorisierungen festgelegt, welche weiteren Außenbereichsflächen – aber auch welche (innenliegenden) Brach - und Konver sionsflächen – für weitere Wohn bauzwecke zukünftig entwickelt werden sollen. Zur Kategorie der Brach- und Konversionsflächen gehört auch die vorliegende Planung der „71. Änderung des FNP: Gremmendorf: Umnutzung der ehem. York - Kaserne“. In der Abwägung zwischen den Belangen des Außenber eichschutzes und den Belangen einer bedarfsgerechten Wohnraumversorgung für die Bevölkerung ist es vor dem Hintergrund der dargelegten Bedarfssituation nicht möglich, die Baulandentwicklung ausschließlich auf Innenbereichsflächen zu fokussieren. Bei der no twendigen Entwicklung von Außenbereichsflächen werden bereits möglichst nur Flächen in Anspruch genommen, die eine vergleichsweise geringere ökologische Wertigkeit besitzen. Die vorliegende Planung „71. Änderung des FNP: Umnutzung der ehem. York -Kaserne“ entspricht daher in besonderer Weise den Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. 2. Planungsrechtliche Situation 2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt gemacht. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münst erland wird der Änderungsbereich vollständig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Auf Anfrage der Stadt Münster vom 15.06.2016 bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte um Stellungnahme, ob die beabsichtigten Darstellungen der 71. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind, hat die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 18.07.2016 mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist. 3. Änderungsbereich Den Änderungsbereich bildet das Gelände der ehemaligen York-Kaserne. Dieses liegt westlich des Albersloher Wegs , nördlich des Wiegand- und Angelsachsenweg s, östlich des Begründung / Seite 3 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers Heeremanswegs und wird im nördlichen Teil durch ein Waldstück sowie durch die Wohnbebauung im Bereich des Letterhauswegs begrenzt. 4. Änderungsinhalte 4.1 Wohnbauflächen Im Rahmen der 71. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet. 4.2 Gemischte Bauflächen Östlich angrenzend an diese Wohnbauflächen sowie nördlich angrenzend an die geplante Gemeinbedarfsfläche des Gebiets ist eine gemischte Baufläche vorgesehen. Diese erstreckt sich entlang des Albersloher Wegs bis zur nördlichen Plangebietsgrenze. Innerhalb dieser Flächen sollen eine Platzanlage sowie Einzelhandelsnutzungen entstehen. 4.3 Flächen für den Gemeinbedarf 4.3.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendheim In der geplanten Gemeinbedarfsfläche ist, neben einer Kit a, einer Schule und einem Bürgerhaus, eine Einrichtung der Jugendhilfe vorgesehen. Entsprechend wird der Standort im FNP mit dem Planzeichen für die Zweckbestimmung Jugendheim dargestellt. 4.3.2 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten Aufgrund der durch die beabsichtigte Quartiersentwicklung ausgelösten Mehrbedarfe soll innerhalb der Gemeinbedarfsfläche eine Kindertagesstätte errichtet werden. Die Planzeichnung zur 71. Änderung des FNP kennzeichnet diesen Standort innerhal b der Gemeinbedarfsfläche mit dem entsprechenden Planzeichen Zwec kbestimmung Kindergarten. Außerdem sind innerhalb der Wohnbauflächen insgesamt vier weitere Kindertagesstätten vorgesehen und entsprechend durch Planzeichen gekennzeichnet. 4.3.3 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf ist unter anderem für das ehemalige Offizierskasino eine zukünftige Nutzung als Bürgerhaus vorgesehen; der Standort wird dem entsprechend mit dem Planzeichen Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet. 4.3.4 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule In der Fläche für den Gemeinbedarf ist unter anderem eine G rundschule geplant und mit dem entsprechenden Planzeichen gekennzeichnet. 4.3.5 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Die im südlichen Plangebiet bestehende Sporthalle, die in einer geplanten Wohnbaufläche liegt, soll auch zukünftig sportl ichen Zwecken dienen. Der Standort wird deshalb innerhalb der Wohnbaufläche als Standort mit dem entsprechenden Planzeichen als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Spor tlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet. Begründung / Seite 4 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers 5. Grünflächen 5.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage Im Westen des Änderungsbereichs werden die bestehenden Grünflächen in den Bereichen, wo nicht eine zukünftige Wohnnutz ung geplant ist, im Zuge der Änderung des FNP auch als Grünflächen dargestellt. Wesentliche Teile der Grünflächen sollen zu einem Landschaftspark für Freizeit und Erholung entwickelt werden. Die Grünfläche wir d mit der entsprechenden Zweckbestimmung Parkanlage gekennzeichnet. 5.2 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A Innerhalb der Grünfläche ist eine Spielplatzanlage vom Typ Spielbereich A mit ergänzendem Bolzplatz vorgesehen. Insofern erhält die Grünfläche ein entsprechendes Planzeichen. 6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise 6.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden der ehem. Kaserne z. T. kontaminiert. Aus diesem Grund ist in der Planzeichnung zur FNP -Änderung das gesamte Kasernengelände als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet. Inzwischen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen einer Orientierenden Untersuchung (Phase II a) kontaminationsverdächtige Fläche n (KVF) auf dem ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen. Bei den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt. Vor diesem Hintergrund hat die BImA im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zum Vorentwurf der 71. Änderung des FNP angeregt, die Flächen, bei denen sich ein Kontaminationsverdacht bei der Orientierenden Unters uchung (Phase II a) nicht bestätigt hat, im Flächennutzungsplan auch nicht als Altlastenverdachtsflächen zu kennzeichnen. Dies betrifft insbesondere die künftigen Grünflächen entlang des Heeremanswegs. Gemäß einer Abstimmung mit der Umweltbehörde aus dem Jahr 2009 sollen sanierte, ehemalige Altlasten -/ Verdachtsflächen aus folgenden Gründen nicht mehr im FNP gekennzeichnet werden: • Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden die Sanierungsziele so definiert, dass nach Abschluss der Maßnahmen keine erheblichen umweltgefährdenden Stoffe mehr im Boden vorhanden sind. • Auch sanierte Altlasten verbleiben nachrichtlich im Altlasten- / Verdachtsflächen-(ALV) Kataster und werden weiterhin in der Altlastenkarte geführt. Dadurch bleibt die Warnfunktion für zukünftig geplante Baumaßnahmen bzw. Nutzungsänderungen erhalten. Eine zusätzliche Warnfunktion im FNP ist entbehrlich. Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse decken nur einen Teil der insgesamt erforderlichen Untersuchungen ab, z. B. wurden Bombenkrater bislang nicht untersucht und eine Sondierung von Rüstungsaltlasten wurde erst für eine kleine Teilfläche durchgeführt. Damit liegen insgesamt nicht die Voraussetzungen vor, schon jetzt für einzelne Flächen eine Rücknahme der Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche im FNP vorzunehmen. 7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 7.1. Rahmen der Umweltprüfung Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a des Baugesetzbuches erstellt worden. Begründung / Seite 5 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im Internet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html/ Umweltkataster). In Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung wurde i m Jahr 2016 eine Artenschutzprüfung durchgeführt, zu der mit Stand August 2016 ein kurzer Zwischenbericht vorliegt (Ökoplanung Münster, Email vom 18.08.2016). Die Ergebnisse werden unter Punkt 7.4.2 zusammengefasst. Zum Thema Luftschadstoffe wurde das Gutachten zur „Ermittlung und Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher Weges“ für den Abschnitt südlich der Kaserne von der AVISO GmbH (2012) verwendet. Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind, d. h. es reicht auch über den Änderungsbereich hinaus. 7.2 Kurzdarstellung der Planung Mit der 71. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet. Östlich angrenzend werden eine gemischte Baufläche für eine Platzanlage und Einzelhandelsnutzungen sowie Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen. Den Gemeinbedarfsflächen werden die Zweckbestimmungen Jugendheim, Kindergarten, kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (ehem. Offizierskasino, zukünftiges Bürgerhaus), Schule sowie sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (bestehende Sporthalle) zugeordnet. Im Westen des Änderungsbereichs werden die bestehenden Grünflächen in den Bereichen, in denen nicht eine zukünftige Wohnnutzung geplant ist, im Zuge der Änderung des FNP als Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A dargestellt. Das gesamte ehemalige Kasernengelände wird als Altlast-/ Verdachtsfläche gekennzeichnet. 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und - plänen sind für die 71. Änderung des FNP und insbesondere für die spätere verbindliche Bauleitplanung neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: Tabelle 1: Umweltschutzziele Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV ) - DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten - Landschaftsgesetz NRW Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz - Landschaftsgesetz NRW Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW Begründung / Seite 6 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes In der Grünordnung Münster ist der westliche Teil der ehemaligen Kaserne, der in der Vergangenheit als Sportplatz genutzt wurde, als Teil des zweiten Grünrings und als Vorrangfläche für die Freiraumsicherung ausgewiesen. Ein Teil dieses Bereichs w ird als Wohnbaufläche, der überwiegende Teil als Grünfläche dargestellt. Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht von der 71. Änderung des FNP betroffen. Denkmalschutz Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlage wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unter Denkmalschutz gestellt. Denkmalwert ist das städtebauliche Grundkonzept der Kasernenanlage. Dies schließt die Bausubstanz der Gebäude mit ein. 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 7.4.1 Menschen Derzeitige Umweltsituation Die ehemalige Kasernenanlage ist durch eine markante Baustruktur geprägt. Die mit rotem Klinker versehenen Unterkunfts - und Verwaltungsgebäude der York -Kaserne sind auf dem Gelände prägend. In den Randbereichen der Kaserne befinden sich die Fahrzeug- und Panzergaragen, Werkstätten und sonstige Gebäude mit dazugehörigen, versiegelten Bewegungsflächen. Ein dichter, älterer und hoher Baumbestand durchgrünt große Teile der Kaserne und bestimmt das städtebauliche Erscheinungsbild in diesen Bereichen. Im Süden und Westen der Kaserne befinden sich Wiesenflächen und in Teilen bereits zurückgebaute Sportanlagen. Die militärische Nutzung der York -Kaserne wurde mit dem Abzug der britischen Streitkräfte Ende 2012 aufgegeben. Derzeit wird das ehemalige Kasernengelände in Teilen von der Stadt Münster und dem Land NRW zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft ist voraussichtlich bis 2018 beschränkt. Es befindet sich auch eine Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen Kasernengelände. Durch den Straßenverkehr auf dem Albersloher Weg entstehen Lärmeinwirkungen hauptsächlich für den östlichen Teil des ehemaligen Kasernengeländes. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Für das Gelände wird die Errichtung von ca. 1.750 neuen Wohneinheiten angestrebt. Neben unter anderem einem Grundschulstandort, mehreren Kita-Einrichtungen und einem Bürgerhaus ist zum Albersloher Weg hin der „York -Platz“ geplant, welcher als Platzanlage „Alt - Gremmendorf“ mit dem neuen Quartier und seinem neuen Einkaufsbereich verbinden soll. Für die Sport-, Freizeit- und Erholungsnutzung wird die vorhandene Sporthalle erhalten sow ie die Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A dargestellt. Der wertvolle und prägende Baumbestand soll zum großen Teil erhalten werden. Die Fragen des Lärmschutzes werden anhand der konkreten Planung im Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung geklärt. Im Grundsatz ist eine Wohnbebauung an diesem Standort aus Sicht des Immissionsschutzrechts möglich. Durch die vorhabenbezogenen Mehrverkehre wird es zu einer Erhöhung der Luftschadstoffbelastung auf dem Albersloher Weg kommen. Ein Gutachten zur „Ermittlung und Begründung / Seite 7 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher Weges“ für den Abschnitt südlich der Kaserne wurde von der AVISO GmbH (2012) erstellt. Die Ergebnisse können überschlägi g auf den Änderungsbereich übertragen werden. Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Schadstoffbelastungen wurde nicht festgestellt. Aufgrund der guten Durchlüftungsverhältnisse im Straßenraum ist auch bei einer Erhöhung der Kfz -Verkehrs auf dem Albersloher Weg durch die Planung nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen. Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z. B. Landschaft / Ortsbild und Kulturgüter, werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert. Unter Beachtung voraussichtlich erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen im weiteren Verfahren werden mit der 71. Änderung des FNP keine erheblichen negativen Auswirkungen des Schutzguts „Menschen“ vorbereitet. 7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Der Änderungsbereich des FNP wurde in den vergangenen Jahrzehnten überwiegend intensiv militärisch genutzt. Prägend für den Raum sind die umfangreichen Flächenversiegelungen vor allem durch die zahlreich vorhandenen militärischen Zweckbauten (Unterkünfte, Fahrzeughallen und andere Funktionsgebäude), die breit angelegte Verkehrsinfrastruktur sowie den zentral gelegenen Exerzierplatz. Das Kasernenareal zeigt sich jedoch auch stark durchgrünt. Insbesondere dem zentralen Kasernenbereich verleihen intensiv gepf legte Rasenflächen mit älterem Baumbestand einen parkartigen, teils hainartigen Charakter. Mehrere kleinere wald- bzw. feldgehölzartige Strukturen sind in den Randbereichen der Kaserne ebenfalls vorhanden. Darüber hinaus bilden im Westen und Süden, jenseit s des inneren Kasernenbereichs, große Sportrasenflächen den Bestand. Artenschutzprüfung Mit Blick auf den Artenschutz ist auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans relevant, ob mit verfahrenskritischen Vorkommen planungsrelevanter Arten, die eine Restriktion für die Planung darstellen könnten, zu rechnen ist. Dies ist im Änderungsbereich nicht der Fall. Der Unteren Landschaftsbehörde liegen keine Hinweise auf verfahrenskritische Arten vor. Für die verbindliche Bauleitplanung im weiteren Verfahren wurde ein artenschutzrechtliches Gutachten beauftragt. In einem Zwischenbericht (Email vom 18.08.2016, Ökoplanung Münster) teilte der Gutachter mit, dass im Änderungsbereich insgesamt geringe artenschutzrechtliche Konflikte zu erwarten sind. Es kommt eine ge ringe Anzahl planungsrelevanter Vogelarten vor, darunter ein Waldkauzpaar, das in einer offen stehenden Halle im Nordwesten des Kasernengeländes brütete. Das Kasernengelände steht faunistisch im Austausch mit den umgebenden Waldgebieten, hieraus resultiert in gewissem Umfang eine Nahrungsfunktion für Greifvögel. In den ehemaligen Ölabscheidebecken sowie vermutlich auch im Regenrückhaltebecken im Nordteil der Kaserne kommen Molche vor. Es bestehen ein Quartierverbund mit mehreren Quartieren inklusive Wochenstuben von Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus im Bereich des im Südosten gelegenen Offiziersheimes sowie eine Nahrungsfunktion für Fledermäuse. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Der Abgleich zwischen der planrechtlichen Ausweisung des Gebietes im Bestand mit der Planung indiziert keine zusätzlichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft über das Maß hinaus, welches bislang zulässig war. Eine eingehende Bearbeitung der naturschut zrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Zu den Vermeidungs- und Begründung / Seite 8 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers Minimierungsmaßnahmen gehört der Erhalt eines großen Teils der vorhandenen Grünfläche im Westen (ehemaliger Sportplatz) sowie des wertvollen und prägenden Baumbestandes einschließlich der hainartigen Bestände im Bereich der ehemaligen Kaserne. Im Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung sind ggf. Artenschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage bleibt festzustellen, dass durch die 71. Änderung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „ Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt“ vorbereitet werden. 7.4.3 Boden Derzeitige Umweltsituation Der natürlicherweise im Änderungsbereich vorkommende Bodentyp ist gemäß Umweltkataster ein Podsol -Pseudogley. Hierbei ist zu beachten, dass große Teile des Bodens durch die ehemalige Kasernennutzung bereits seit Jahrzehnten bebaut und versiegelt sind. Ausnahmen hiervon bilden die vorhandenen Grünflächen (ehemalige Sportplätze) sowie die Flächen mit Gehölzaufwuchs. Schutzwürdige Böden sind im Änderungsbereich nicht verzeichnet. Aufgrund der jahrzehntelangen militärischen Nutzung ist der Boden der ehemaligen Kaserne zum Teil kontaminiert. D ie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im Rahmen einer Orientierenden Untersuchung (Phase II a) kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen Kasernengrundstück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen (vgl. Kapitel 6.1). Bei den Untersuchungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt. Ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen aber liegt nicht vor. Die vorliegende Orientierende Untersuchung erfüllt nicht die Anforderungen an ein Gutachten zur Gefährdungseinschätzung der Bodenverunreinigungen im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen . Aus diesem Grund ist in der Planzeichnung zur 71. FNP-Änderung das gesamte Kasernengelände weiterhin als Altlasten- / Verdachtsfläche gekennzeichnet. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Die Umnutzung der ehemaligen York -Kaserne zu einem durchmischten, urbanen Wohnquartier entspricht in besonderer Weise dem Ziel der vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung gemäß § 1 Absatz 5 BauGB sowie den Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. In diesem Sinne stellt die Wiedernutzung und Nachverdicht ung der ehemaligen York-Kaserne eine wirksame Maßnahme zur Eindämmung der Frei flächenverbrauchs in Münster dar. Dementsprechend werden auf Maßstabsebene des FNP durch dessen 71. Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Boden“ vorbereitet. Eine eingehende Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Ei ngriffsregelung unter Berücksichtigung der Bodenversiegelung im Bestand und in der Planung sowie von Maßnahmen der Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Die Altlast-/Verdachtsfläche wird wie bisher nachrichtlich dargestellt. Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 7.4.7 (Kulturgüter). Begründung / Seite 9 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers 7.4.4 Wasser Derzeitige Umweltsituation Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich keine Fließ- oder Stillgewässer. Es besteht keine Schutzgebietsausweisung (Wasserschutzgebiet o. ä.). Die Grundwasserneubildung ist aufgrund der bestehenden Versiegelung bereits eingeschränkt. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Im Hinblick auf die Niederschlagswasserbewirt schaftung werden für die weitere, konkrete Planung Konzepte entwickelt. Eine dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers der Dachflächen wird angestrebt, um vorhandene Einleitungen in Oberflächengewässer zu minimieren. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“ werden durch die 71. Änderung des FNP nicht vorbereitet. 7.4.5 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation Das Klima des Änderungsbereichs wird geprägt einerseits durch die bebauten und versiegelten Anteile des Kasernengeländes und andererseits durch die große zusammenhängende Grünfläche mit Kaltluftproduktionsfunktion im Westen des Änderungsbereichs. Insgesamt entspricht dies dem Topoklima der mäßig verdichteten Siedlungsbereiche sowie im Bereich der Grünfläche dem Fre ilandklima. Die äußerst zahlreichen Bäume sowie der Gehölzbestand fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Der Schatten der hohen Bäume übt an sonnigen und warmen Sommertagen mit Hitzebelastung eine Entlastungswirkung aus. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Der überwiegende Teil der klimatisch wirksamen Grünfläche im Westen sowie ein großer Teil des Baum- und Gehölzbestandes mit seinen positiven Wirk ungen auf die Luftqualität und das Mikroklima sollen erhalten bleiben. Neupflanzungen von Bäumen sind vorgesehen. Nennenswerte, über den Änderungsbereich hinaus wirkende lokalklimatische Veränderungen sind durch die Umnutzung des Kasernengeländes nicht zu erwarten. Ausführungen zu Luftschadstoffen finden sich unter dem Punkt 7.4.1, da Beeinträchtigungen der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken. 7.4.6 Landschaft / Ortsbild Derzeitige Umweltsituation Das Siedlungsbild im Änderungsbereich wird geprägt durch die vorhandenen militärischen Gebäude und Einrichtungen sowie durch den wertvollen, prägenden Baumbestand (s iehe Punkte 7.4.1 und 7 .4.2). Die Grünfläche im Westen des ehemaligen Kasernenareals ist Bestandteil des zweiten Grünrings der Grünordnung Münsters. Das ehemalige Kasernengelände ist von einer 2,5 m hohen Backsteinmauer umschlossen und war über Jahrzehnte für die Öffentlichkeit nicht betretbar. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Auf dem rund 50 ha großen Areal der ehemaligen York -Kaserne sollen ein Quartier mit einem breiten, differenzierten Wohnraumangebot sowie ein neues Stadtteilzentrum mit vielfältigem Einzelhandelangebot und Aufenthaltsqualitäten entstehen, das die bisherigen Angebote im Stadtteil ergänzt und den Stadtteil Gremmendorf mit dem neuen York-Quartier verknüpft. Begründung / Seite 10 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers Die Planung basiert auf dem planerischen Leitbild einer „Gartenstadt im Grünen“, den Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsprozesses sowie dem städtebaulichen Wettbewerb und dem daraus hervorgegangenen städtebaulichen Entwurf. Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Quartier von besonderer Bedeutung. Die Funktionszusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehemaligen Kaserne sollen als wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte weiterhin ablesbar bleiben (siehe auch Punkt 7.4.7). Die durch die vorherige militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch räumliche und funktionale Vernetzungen mit dem Umfeld aufgehoben werden. Insbesondere die Trennwirkung des Albersloher Weges soll aufgehoben werden. Durch die Lage und quantitative Größe des künftigen Wohnquartiers werden bestehende Infrastruktureinrichtungen im Stadtteil Gremmendorf gestärkt. Zudem soll die städtebauliche Entwicklung Impulse für eine weitere Belebung der Ortsmitte setzen. Es ist vorgesehen, den wertvollen und prägenden Baumbestand zum großen Teil zu erhalten. Auch die vorhandene Grünfläche im Westen bleibt mit ihrer Funktion als Bestandteil des zweiten Grünrings im Wesentlichen erhalten. Auf Basis der beschriebenen Voraussetzungen werden durch die 71. Änderung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für das Schutzgut „Landschaft / Ortsbild“ vorbereitet. 7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlage wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unter Denkmalschutz gestellt. Denkmalwert ist das städtebauliche Grundkonzept der Kasernenanlage. Dies schließt die Bausubstanz der Gebäude mit ein. Regelungen hierzu sowie zu etwaigen Bodendenkmälern sind im Rahmen der Bebauungsplanung zu treffen. Unter der Voraussetzung der Berücksichtigung der Denkmalschutzbelange im weiteren Verfahren ist mit erheblichen negativen Umweltauswirkun gen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter durch die 71. Änderung des FNP nicht zu rechnen. 7.4.8 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Unter Berücksichtigung der bei den jeweiligen Schutzgütern beschriebenen Voraussetzungen werden durch die 71. Änderung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vorbereitet. 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Die Nullvariante auf Ebene des Flächennutzungsplans würde bedeuten, die bisherige Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung beizubehalten. Eine militärische Nachnutzung des Geländes steht jedoch außer Diskussion. Voraussichtlich würde die bestehende Zwischennutzung bis zu einer endgültigen Änderung der Nutzung erhalten bleiben. Begründung / Seite 11 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Stadt Münster hat zum Ziel, das Bauen im Siedlungsbestand nach Möglichkeit zu präferieren und durch die Innenentwicklung den Neubaulandbedarf zu verringern. Die Wiedernutzbarmachung einer innerstädtisch gelegenen militärischen Konversionsfläche wie der York -Kaserne entspricht in besonderer Weise diesem Ziel sowie der Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches. Vor dem Hintergrund eines angespannten Wohnungsmarktes in Münster mit einem entsprechend hohen Druck auf Flächenpotenziale für die Wohnraumversorgung wird keine vernünftige Alternative zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung der ehemaligen York - Kaserne zu Wohnzwecken gesehen. 7.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4 c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Da im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung in der Regel keine konkreten Maßnahmen des Umweltschutzes festgelegt werden, erfolgen dementsprechend keine konkreten Angaben zu Monitoringmaßnahmen. Dies erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplans. Das Monitoring des Flächennutzungsplans erfolgt in der Regel bei dessen Fortschreibung. Die Entwicklung der Schutzgüter bzw. Umweltmedien in Münster nach Indikatoren wird in den Umweltdaten Münster dokumentiert und kontinuierlich fortgeschrieben. (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/67_umwelt/pdf/umweltdaten_2012_2013.pdf) 7.8 Zusammenfassung Mit der 71. Änderung des FNP wird die bisher dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohnbauflächen umgewidmet. Östlich angrenzend werden eine gemischte Baufläche für eine Platzanlage und Einzelhandelsnutzungen sowie Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen. Den Gemeinbedarfsflächen werden die Zweckbestimmungen Jugendheim, Kindergarten, kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (ehemaliges Offizierskasino, zukünftiges Bürgerhaus), Schule sowie sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (bestehende Sporthalle) zugeordnet. Im Westen des Änderungsbereichs werden die bestehenden Grünflächen in den Bereichen, in denen keine zukünftige Wohnnutzung geplant ist, im Zuge der Änderung des FNP als Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielbereich A dargestellt. Das gesamte ehemalige Kasernengelände wird als Altlast-/ Verdachtsfläche gekennzeichnet. Die Umnutzung der ehemaligen York-Kaserne zu einem Wohnquartier entspricht in besonderer Weise dem Ziel der vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung gemäß § 1 Absatz 5 BauGB sowie den Anforderungen des § 1 a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten der W iedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Vor dem Hintergrund eines Begründung / Seite 12 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers angespannten Wohnungsmarktes in Münster mit einem entsprechend hohen Druck auf Flächenpotenziale für die Wohnraumversorgung wird keine vernünftige Alternative zur Wieder - nutzbarmachung und Nachverdichtung der ehemaligen York -Kaserne zu Wohnzwecken gesehen. Die Planung basiert auf dem planerischen Leitbild einer „Gartenst adt im Grünen“, den Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsprozesses und dem städtebaulichen Wettbewerb sowie dem daraus hervorgegangenen städtebaulichen Entwurf. Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Quartier von besonderer Bedeutung. Die Funktions zusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehemaligen Kaserne sollen als wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte weiterhin ablesbar bleiben. Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlage wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unte r Denkmalschutz gestellt. Die durch die vorherige militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch räumliche und funktionale Vernetzungen mit dem Umfeld aufgehoben werden. Die Fragen des Lärmschutzes werden anhand der konkreten Planung im Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung geklärt. Im Grundsatz ist eine Wohnbebauung an diesem Standort aus Sicht des Immissionsschutzrechts möglich. Aufgrund der guten Durchlüftungsverhältnisse im Straßenraum ist auch bei einer Erhöhung der Kfz -Verkehrs auf dem Albersloher Weg durch die Planung nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffe zu rechnen. Die Bestandssituation für Natur und Landschaft des rund 50 ha großen Kasernenareals wird durch die umfangreichen Flächenversiegelungen vor allem durch die zahlreich vorhandenen militärischen Zweckbauten (Unterkünfte, Fahrzeughallen und andere Funktionsgebäude), die breit angelegte Verkehrsinfrastruktur sowie den zentral gelegenen Exerzierplatz geprägt. Das Kasernenareal zeigt sich jedoch auch stark durchgrünt. Insbesondere dem zentralen Kasernenbereich verleihen intensiv gepflegte Rasenflächen mit älterem Baumbestand einen parkartigen, teils hainartigen Charakter. Mehrere kleinere wald- bzw. feldgehölzartige Strukturen sind in den Randbereichen der Kaserne ebenfalls vorhanden. Darüber hinaus bilden im Westen und Süden, jenseits des inneren Kasernenbereichs, große Sportrasenflächen den Bestand. Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer, es besteht keine Schutzgebiet sausweisung (Wasserschutzgebiet o. ä.). Die Grundwasserneubildung ist aufgrund der bestehenden Versiegelung bereits eingeschränkt. Mit Blick auf den Artenschutz ist auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans relevant, ob mit verfahrenskritischen Vorko mmen planungsrelevanter Arten, die eine Restriktion für die Planung darstellen könnten, zu rechnen ist. Dies ist im Änderungsbereich nicht der Fall. Auf Basis eines Zwischenberichts zum artenschutzrechtlichen Gutachten für die verbindliche Bauleitplanung s ind im Änderungsbereich die zu erwartenden artenschutzrechtliche Konflikte gering. Das Klima des Änderungsbereichs wird geprägt einerseits durch die bebauten und versiegelten Anteile des Kasernengeländes und andererseits durch die große zusammenhängende Grünfläche mit Kaltluftproduktionsfunktion im Westen des Änderungsbereichs. Die äußerst zahlreichen Bäume sowie der Gehölzbestand fungieren als Frischluftproduzenten und Schattenspender. Der Abgleich zwischen der planrechtlichen Ausweisung des Gebietes im Bestand mit der Planung indiziert keine zusätzlichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft über das Maß hinaus, welches bislang zulässig war. Eine eingehende Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung unter Berücksichtigung der Bodenversiegelung im Bestand und in der Planung erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren. Zu den Vermeidungs - und Minimierungsmaßnahmen gehört der Erhalt eines großen Teils der vorhandenen Grünfläche im Westen (ehemaliger Sportplatz) sowie des wertvollen und prägenden Baumbestandes einschließlich der hainartigen Bestände im Bereich der ehemaligen Kaserne. Im Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung sind ggf. Artenschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Begründung / Seite 13 von 14 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich des York-Quartiers Unter Berücksichtigung der bei den jeweiligen Schutzgütern beschriebenen Voraussetzungen werden durch die 71. Änderung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vorbereitet. Die Nullvariante auf Ebene des Flächennutzungsplans würde bedeuten, die bisherige Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung beizubehalten. Eine militärische Nachnutzung des Geländes steht jedoch außer Diskussion. Das Monitoring des Flächennutzungsplans erfolgt in der Regel bei dessen Fortschreibung. Die Entwicklung der Schutzgü ter bzw. Umweltmedien in Münster nach Indikatoren wird in den Umweltdaten Münster dokumentiert und kontinuierlich fortgeschrieben. Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ abschließend beschlossenen 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich des York -Quartiers (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg). Münster, den __________ Markus Lewe Oberbürgermeister Quellenangaben: 1. Ökoplanung Münster (2016): Zwischenbericht zur Artenschutzprüfung York -Kaserne per Email vom 18.08.2016 2. AVISO GmbH (2012): Ermittlung und Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher Weges Begründung / Seite 14 von 14
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Albersloher Weg
- Wiegandweg
- Angelsachsenweg
- Heeremansweg
- Letterhausweg
- Kesslerweg 38
- Umgehungsstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0442/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37