V/0328/2008/1
Umbesetzung in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Hauptvorlage V-0328-2008
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V/0328/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Umbesetzung in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 07.05.2008 Hauptausschuss Vorberatung 07.05.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Umlegungsausschuss Zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses wird für die Amtszeit vom 01.06.2008 bis 31.05.2013 bestellt: Erwin Scheer Im Kämpken 41 48163 Münster 2. Ausschuss für Schule und Weiterbildung von der FDP-Fraktion: Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. Nicole Hövelmey er Kinderhauser Straße 36 48149 Münster Sebastian Steinzen Grevener Straße 500 48149 Münster Vorlagen-Nr.: V/0328/2008 Auskunft erteilt: Frau Rietkötter Ruf: 492 60 43 E-Mail: Rietkoetter@stadt-muenster.de Datum: 30.04.2008 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0328/2008 3. Ausschuss für Gleichstellung beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner/innen) auf Vorschlag der Seniorenvertretung Münster: Mitglieder Stellvertretung 2. Margret Reers Lohausweg 15 48145 Münster 4. Sportausschuss von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: Mitglieder Liste der Stellvertretungen 14. Hans -Ulrich Suhre Rilkeweg 25 48165 Münster Klaus Rosenau Marientalstr. 34 48149 Münster Begründung: Zu Ziffer 1: Gem. § 3 der Verordnung zur Durchführung des Bauges etzbuches vom 07.07.1987 (SGV NW 231) hat der Rat zur Durchführung der Umlegung eine n Umlegungsausschuss zu bestellen. Der Umlegungsausschuss besteht gemäß § 4 der Verordnung aus 5 Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung z um Richteramt oder zum höheren Verwal- tungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern m üssen 2 dem Rat der Gemeinde angehören. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermes sungstechnischen Verwaltungsdienst besit- zen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermit tlung von Grundstückswerten sein. Diese und der Vorsitzende dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde oder Beamte, Angestellte oder Ar- beiter der Gemeinde sein. Für jedes Mitglied des Um legungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzung en erfüllen müssen wie das Mitglied, zu des- sen Vertretung sie bestellt sind. Die Amtsdauer der Mitglieder, die nicht dem Rat angehören, be- trägt gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung 5 Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit des jetzigen Vorsitzenden, Herrn Dr. D ieter Jeddeloh, endet am 31.05.2008. Herr Dr. Jeddeloh, der seit dem 09.06.1975 Vorsitzender des Umlegungsausschusses ist, stellt sich nicht mehr zur Wiederwahl. Als sein Nachfolger wird von d er Geschäftsstelle des Umlegungsausschus- ses Herr Erwin Scheer vorgeschlagen. Herr Scheer is t Leiter der Spruchstelle der Oberen Flurbe- reinigungsbehörde beim Ministerium für Umwelt und N aturschutz, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz und erfüllt die vorgeschriebenen Vorauss etzungen für den Vorsitz. Herr Scheer ist be- reit, im Falle seiner Wahl das Amt auszuüben. Zu Ziffer 2: Die Umbesetzung wird von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 08.04.2008 beantragt. Zu Ziffer 3: Frau Hiltrude Wessling wurde auf Vorschlag des Rund en Tisches der Senioren am 09.11.2005 als stellvertretende sachkundige Einwohnerin in den Aus schuss für Gleichstellung entsandt. Frau Wessling ist am 12.02.2008 verstorben. Seit der Grü ndung der Seniorenvertretung Münster geht der Rat entsprechend des Ratsbeschlusses vom 15.02. 2006 (Vorlage V/0041/2006) davon aus, - 3 - V/0328/2008 dass das Entsendungsrecht des „Runden Tisches der S eniorinnen und Senioren in Münster“ auf die Seniorenvertretung Münster übergegangen ist. Di e Seniorenvertretung Münster beantragt mit Schreiben vom 25.03.2008, Frau Margret Reers als Nachfolgerin von Frau Wessling als stellvertre- tende sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Gleichstellung zu entsenden. Zu Ziffer 4: Die Umbesetzung wird von der Fraktion Bündnis 90/Di e Grünen/GAL mit Schreiben vom 24.04.2008 beantragt. gez. Dr. Tillmann
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0328/2008/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Umbesetzung in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 07.05.2008 Hauptausschuss Vorberatung 07.05.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Umlegungsausschuss Zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses wird für die Amtszeit vom 01.06.2008 bis 31.05.2013 bestellt: Erwin Scheer Im Kämpken 41 48163 Münster 2. Ausschuss für Schule und Weiterbildung von der FDP-Fraktion: Mitglieder Liste der Stellvertretungen 1. Nicole Hövelmeyer Kinderhauser Straße 36 48149 Münster Sebastian Steinzen Grevener Straße 500 48149 Münster Vorlagen-Nr.: V/0328/2008/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Rietkötter Ruf: 492 60 43 E-Mail: Rietkoetter@stadt-muenster.de Datum: 07.05.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0328/2008/1 3. Ausschuss für Gleichstellung beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner/innen) auf Vorschlag der Seniorenvertretung Münster: Mitglieder Stellvertretung 2. Margret Reers Lohausweg 15 48145 Münster 4. Sportausschuss von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: Mitglieder Liste der Stellvertretungen 14. Hans -Ulrich Suhre Rilkeweg 25 48165 Münster Klaus Rosenau Marientalstr. 34 48149 Münster 5. Stiftungskommission beratendes Mitglied nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW von der Fraktion UWG-MS/ödp: Mitglieder Stellvertretung 2.. RH Fritz Pfau Michael Heß Südstraße 19 48153 Münster 6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Folgende Umbesetzung wird zur Kenntnis genommen: beratendes Mitglied nach § 4 Abs. 3 (h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster von der Fraktion UWG-MS/ödp: Mitglieder Stellvertretung 1. Sieglinde Kersting Finkenstraße 24 48147 Münster Franz Pohlmann Ludwig-Wolker-Straße 34 48157 Münster - 3 - V/0328/2008/1 Begründung: Zu Ziffer 1: Gem. § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (SGV NW 231) hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Der Umlegungsausschuss besteht gemäß § 4 der Verordnung aus 5 Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwal- tungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müssen 2 dem Rat der Gemeinde angehören. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besit- zen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese und der Vorsitzende dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde oder Beamte, Angestellte oder Ar- beiter der Gemeinde sein. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu des- sen Vertretung sie bestellt sind. Die Amtsdauer der Mitglieder, die nicht dem Rat angehören, be- trägt gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung 5 Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit des jetzigen Vorsitzenden, Herrn Dr. Dieter Jeddeloh, endet am 31.05.2008. Herr Dr. Jeddeloh, der seit dem 09.06.1975 Vorsitzender des Umlegungsausschusses ist, stellt sich nicht mehr zur Wiederwahl. Als sein Nachfolger wird von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschus- ses Herr Erwin Scheer vorgeschlagen. Herr Scheer ist Leiter der Spruchstelle der Oberen Flurbe- reinigungsbehörde beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz und erfüllt die vorgeschriebenen Voraussetzungen für den Vorsitz. Herr Scheer ist be- reit, im Falle seiner Wahl das Amt auszuüben. Zu Ziffer 2: Die Umbesetzung wird von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 08.04.2008 beantragt. Zu Ziffer 3: Frau Hiltrude Wessling wurde auf Vorschlag des Runden Tisches der Senioren am 09.11.2005 als stellvertretende sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Gleichstellung entsandt. Frau Wessling ist am 12.02.2008 verstorben. Seit der Gründung der Seniorenvertretung Münster geht der Rat entsprechend des Ratsbeschlusses vom 15.02.2006 (Vorlage V/0041/2006) davon aus, dass das Entsendungsrecht des „Runden Tisches der Seniorinnen und Senioren in Münster“ auf die Seniorenvertretung Münster übergegangen ist. Die Seniorenvertretung Münster beantragt mit Schreiben vom 25.03.2008, Frau Margret Reers als Nachfolgerin von Frau Wessling als stellvertre- tende sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Gleichstellung zu entsenden. Zu Ziffer 4: Die Umbesetzung wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom 24.04.2008 beantragt. Zu Ziffer 5: Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW sind Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Die UWG-MS/ödp beantragt die o.g. Umbesetzungen mit Schrei- ben vom 05.05.2008. Zu Ziffer 6: Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.11.2004 beschlossen, dass die nicht mit stimmberechtigten Mitgliedern im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vertretenden Fraktionen des Rates, darunter auch die Fraktion UWG-MS/ödp, nach § 4 Abs. 3 (h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster berechtigt sind, je ein beratendes ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss zu entsenden. Die Fraktion UWG-MS/ödp teilt mit Schreiben vom 05.05.2008 die o.g. Umbesetzung mit. gez. Dr. Tillmann - 4 - V/0328/2008/1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Kinderhauser Straße 36
- Grevener Straße 500
- Marientalstraße 34
- Südstraße 19
- Finkenstraße 24
- Ludwig-Wolker-Straße 34
- Lohausweg 15
- Rilkeweg 25
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0328/2008/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37