V/0960/2013
Bebauungsplan Nr. 565: Beschluss zur Aufstellung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0960_2013-Anlage-Plangebiet
147 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. V/0960/2013 Bebauungsplan Nr. 565 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für STADT M TÜNS ER Maßstab 1:5000
Beschlussvorlage
3720 Zeichen
V/0960/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 565: Sentmaringer Weg 21 Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 12.02.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich Sentmaringer Weg 21 ist gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 203; Flurstücke 645, 646; Teile der Flurstücke 644, 791. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Die WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkr editbank plant aufgrund ihrer positiven En t- wicklung, welche sich auch in den steigenden Mitarbeiterzahlen niederschlägt , und zur Stärkung ihres bestehenden Betriebsstandortes am Sentmaringer Weg einen Ergänzungsbau. Erste Gro b- konzepte hierzu wurden bereits im Beirat für Stadtgestaltung am 10.09. und 26.11.2013, sowie im ASSVW am 05.12.2013 vorgestellt. Vorlagen-Nr.: V/0960/2013 Auskunft erteilt: Herr Hänsel / Herr Geitel Ruf: 492 61 22 / 492 6193 E-Mail: geitel@stadt-muenster.de Datum: 17.12.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0960/2013 Realisiert werden soll das neue Gebäude, welches Raum für bis zu 300 zusätzliche Arbeitsplätze bieten soll, östlich des bestehenden Betriebsgebäudes. Bei de r Planung handelt es sich um einen reinen Verwaltungsbau ohne Sonderflächen wie Konferenzbereiche, Speisesaal oder sonstige gemeinschaftliche Einrichtungen, die alle im Bestandsgebäude vorhanden sind und in der räuml i- chen Nähe mit genutzt werden können. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer II-geschossigen Tiefgarage untergebracht werden, Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 7 aus dem Jahre 1975, der für das Baugrundstück u. a. eine II -Geschossigkeit und ein e Ausweisung als MK -Gebiet fest- setzt. Die geplante Nutzung lässt sich in de r festgesetzten Kerngebietsnutzung (MK) realisieren, jedoch geht die geplante Anzahl der Geschosse und die geplante Geschossfläche über die jetzigen, eng am Bestand orientierten Festsetzungen hinaus. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesen Bereich zu ermöglichen, soll für den o.g. Bereich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Verfahren bietet wei- terhin die Möglichkeit im Rahmen des Verfahrens die gestalterischen Anforderungen an die Arch i- tektur rechtssicher festzuschreiben. Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 565 überlagert teilweise den o.g. rechtsverbindlichen Bebau ungsplan Nr. 177. Der vorhabenbezogene Beba u- ungsplan tritt mit seiner Rechtskraft in den überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen Planungsrechts. Das überplante Grundstück befindet sich im Eigentum der WL Bank und ist zurzeit mit einem G e- bäude bebaut, das abgerissen werden soll. Die einbezogene Wegesfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Das Plangebiet ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage) ersichtlich. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bebauungsplan Nr. 565 (amtlicher Umring) amtlich
Bebauungsplan Nr. 565
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Sentmaringer Weg 21
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0960/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.12.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37