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V/0960/2013

Bebauungsplan Nr. 565: Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 13.12.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2014, TOP 29.1.1

V-0960_2013-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0960_2013-Anlage-Plangebiet

147 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0960/2013 
Bebauungsplan Nr. 565 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
STADT M TÜNS ER Maßstab 1:5000

Beschlussvorlage

3720 Zeichen

V/0960/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 565: Sentmaringer Weg 21 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
12.02.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Für den Bereich Sentmaringer Weg 21 ist gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch 
(BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen 
Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 203; 
Flurstücke 645, 646; Teile der Flurstücke 644, 791. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung 
des Bebauungsplans keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Die WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkr editbank plant aufgrund ihrer positiven En t-
wicklung, welche sich auch in den steigenden Mitarbeiterzahlen niederschlägt , und zur Stärkung 
ihres bestehenden Betriebsstandortes am Sentmaringer Weg einen Ergänzungsbau. Erste Gro b-
konzepte hierzu wurden bereits im Beirat für Stadtgestaltung am 10.09. und 26.11.2013, sowie im 
ASSVW am 05.12.2013 vorgestellt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0960/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Hänsel / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 22 / 492 6193 
E-Mail: 
geitel@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.12.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0960/2013 
Realisiert werden soll das neue Gebäude, welches Raum für bis zu 300 zusätzliche Arbeitsplätze 
bieten soll, östlich des bestehenden Betriebsgebäudes. Bei de r Planung handelt es sich um einen 
reinen Verwaltungsbau ohne Sonderflächen wie Konferenzbereiche, Speisesaal oder sonstige 
gemeinschaftliche Einrichtungen, die alle im Bestandsgebäude vorhanden sind und in der räuml i-
chen Nähe mit genutzt werden können. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer II-geschossigen 
Tiefgarage untergebracht werden,  
 
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 7 aus dem Jahre 1975, 
der für das Baugrundstück u. a. eine II -Geschossigkeit und ein e Ausweisung als MK -Gebiet fest-
setzt. 
 
Die geplante Nutzung lässt sich in de r festgesetzten Kerngebietsnutzung (MK) realisieren, jedoch 
geht die geplante Anzahl der Geschosse und die geplante Geschossfläche über die jetzigen, eng 
am Bestand orientierten Festsetzungen hinaus. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur 
weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesen Bereich zu ermöglichen, soll für den 
o.g. Bereich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Verfahren bietet wei-
terhin die Möglichkeit im Rahmen des Verfahrens die gestalterischen Anforderungen an die Arch i-
tektur rechtssicher festzuschreiben. 
 
Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 565 überlagert 
teilweise den o.g. rechtsverbindlichen Bebau ungsplan Nr. 177. Der vorhabenbezogene Beba u-
ungsplan tritt mit seiner Rechtskraft in den überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen 
Planungsrechts. 
 
Das überplante Grundstück befindet sich im Eigentum der WL Bank und ist zurzeit mit einem G e-
bäude bebaut, das abgerissen werden soll.  
 
Die einbezogene Wegesfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. 
 
Das Plangebiet ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage) ersichtlich. 
 
I.V. 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor  
 
 
Anlage: 
 
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2014 Hauptausschuss
TOP 24.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2014 Rat
TOP 29.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bebauungsplan Nr. 565 (amtlicher Umring) amtlich

Bebauungsplan Nr. 565

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Sentmaringer Weg 21

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0960/2013
Typ
Vorlagen
Datum
13.12.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37