V/0197/2012
Dichtheitsprüfung an städtischen Grundstücksentwässerungsanlagen
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Beschlussvorlage
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V/0197/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Dichtheitsprüfung an städtischen Grundstücksentwässerungsanlagen Beratungsfolge 28.08.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 28.08.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 11.09.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 19.09.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung aufgrund der bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen erste Untersuchungen vo n Grundleitungen in Wasserschutzgebieten vorg e- nommen hat. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, an allen städtischen Liegenschaften die Grundleitungen und Hausanschlussleitungen auf Dichtigkeit zu überprüfen, Sanierungskonzepte für undichte Le i- tungen zu erstellen und geeignete Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. 3. Für die Prüfung der Dichtigkeit an städtischen Liegenschaften wird ein jährliches Budget von 200.000 € für die Jahre 2012 bis 2016 vorgesehen. 4. Um die akuten Schäden entsprechend der festgestellten S chadensklasse beseitigen zu kö n- nen, wird für die Sanierung dieser Grundleitungen bis einschl. 2016 ein jährliches Budget in Höhe von 1.000.000 € bereitgestellt. Aus diesem Budget sollen die Sanierungskosten der A b- wasserleitungen nach erarbeiteten Sanierung skonzepten objektscharf beauftragt und abg e- rechnet werden. Ab 2016 wird nach Abschluss aller Prüfungen ein Gesamtsanierung skonzept mit Kosten für die Schadensbehebung erarbeitet. 5. Zur Organisation und Koordination des Projektes werden befristet vom 01.07.2012 bis zum 31.12.2016 zusätzliche Mitarbeiter/-innen (Ingenieur/-in, technische/-r Zeichner/-in) im Umfang von 1,50 Vollzeitäquivalenten erforderlich. Vorlagen-Nr.: V/0197/2012 Auskunft erteilt: Herr Demes Ruf: 492-2471 E-Mail: DemesT@stadt-muenster.de Datum: 25.07.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0197/2012 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produkt- gruppe 0111 Immobilienmanage- ment Zeile 11 Personalaufwendun- gen 2012 2013 2014 2015 2016 44.610 89.220 89.220 89.220 89.220 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen 2013 2014 2015 2016 200.000 200.000 200.000 200.000 Prüfung Prüfung Prüfung Prüfung Finanzplan (Auszahlungen aus Rückstellungen) Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Zeile 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleis- tungen 2012 2013 2014 2015 2016 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 Finanzierung über die Inanspruch- nahme von Rückstellungen Der zusätzliche finanzielle Aufwand für die Prüfungen von jährlich 200.000€ kann durch Einsp a- rungen beim Energieaufwand gedeckt werden. Der vorgenannte Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Rates zum HH- Plan 2013 ff. III. Personelle Auswirkungen: Für die Durchführung der oben genannten Maßnahmen werden befristet 1,5 Stellen beim Amt 23 für die Dauer des Sanierungsprogramms bereitgestellt. Allgemeine Erläuterung: Hintergrund der Dichtheitsprüfung und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist die gesetzliche Ve rpflichtung gemäß Wasserhaushaltsgesetz § 61 und Landeswassergesetz § 61a (NRW). Die laut § 61 WHG Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (B GBl I S.2585, gültig ab 01. März 2010) und § 61a LWG Landeswassergesetz NRW vom 25. Juni 1995 durchzuführe nden Dichtheitsprüfungen gelten für private Grundbesitzer und auch für die städtischen Immobilien. Die derzeitigen Überlegungen der Landesregierung zur Änderung der Rechtsverordnung betreffen voraussichtlich nur Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten und sind daher in diesem Zusamme n- hang bisher nicht relevant. Sollten hier seitens der Landesregierung entsprechende Veränderu n- gen erfolgen, wird die Verwaltung hierzu im Rahmen einer Vorlage informieren, um den Beschluss dieser Vorlage anpassen zu können. In Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben hat das Amt für Immobilienmanagement in 2011 mit der Prüfung in Wasserschutzgebieten begonnen. Hierzu wurden 300.000 € bereitgestellt, um in die Thematik einzusteigen und erste Bewertungen vornehmen zu können. Die festgestellten Ergebnis- - 3 - V/0197/2012 se und Schadensbilder führen zu der Einschätzung, die entsprechenden Prüfungen und Sanieru n- gen im Rahmen eines gezielten Projektes zur Prüfung und Sanierung der Grundleitungen zu bear- beiten. Aus den gemachten Erfahrungen dieses Projektes wird zunächst eine Laufzeit von 5 Ja h- ren bis Ende 2016 veranschlagt. Im Rahmen des Projektes werden sämtliche erforderlichen Pr ü- fungen durchgeführt sow ie die auftretenden Schäden gemäß ihrer Schadensklasse, soweit mö g- lich, bearbeitet. Nach Abschluss aller Prüfungen wird die Verwaltung in 2016/17 im Rahmen einer Vorlage eine Gesamtbilanz zu dem Thema der Grundleitungsprüfung mit Benennung etwaiger weiterer Finanzbedarfe vorlegen. Zu 1 und 2. Aus den gesetzlichen Verpflichtungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz § 61 und Landeswasserg e- setz § 61a (NRW) ergibt sich die Erfordernis der Prüfung und etwaigen Sanierung der Entwäss e- rungsanlagen. Die laut § 61 WHG Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl I S.2585, gü l- tig ab 01. März 2010) und § 61a LWG Landeswassergesetz NRW vom 25. Juni 1995 durchzufüh- renden Dichtheitsprüfungen gelten für private Grundbesitzer und auch für die städtischen Immob i- lien. Die Prüfungen sind für alle städtischen Immobilien vorzunehmen und im Abstand von 20 Jahren zu wiederholen. Die durch die in 2011 durchgeführten Prüfungen in Wasserschutzgebieten festgestellten Schäden sind in jedem Fall, gestaffelt nach Schadensklassen , im Rahmen vo n Sanierungsmaßnahmen zu beheben. Die Unterlassung der Schadensbeseitigung erfüllt den Bestand einer Ordnungswidrigkeit bzw. einer Straftat gemäß § 324 StGB „…wenn Gewässer verunreinigt oder dessen Eigenschaften nachteilig beeinflusst werden...“. Zu 3. und 4. Der genaue Umfang lässt sich jetzt für Münster noch nicht absehen. Erste eigene Erfahrungen und Erfahrungen anderer Kommunen, die bereits mit der Dichtheitsprüfung bego nnen haben, zeigen eine Schadensquote von ca. 80% und dadurch einen zusätzlichen fi nanziellen Jahresaufwand in Höhe mehrerer Millionen Euro für Prüfung und Sanierung der Abwasserleitungen. So hat die Stadt Paderborn (145.000 Einw.)einen Ansatz von insgesamt 12 Mio . € aus Rückstellungen, die Stadt Bonn (320.000 Einw.) 500.000€/a für Prüfungen vorgesehen, die Stadt Biel efeld (323.000 Einw .) bisher 500.000 € für Prüfungen und bei einer festgestellten Schadensquote von 70-80% einen Ge- samtsanierungsansatz von 40-70 Mio. €, die Stadt Herne (167.000 Einw .) geht von einem Sani e- rungsvolumen in Höhe von 13 Mio. € bis zum Jahr 2025 aus. In der Stadt Essen (570.0000 Einw .) werden bereits seit 2010 Dichtigkeitsprüfungen vorgenommen und ein jährliches Budget von an- fänglich 3 Mio. €/a und dann 7 Mio €/a für Sanierungen bereitgestellt. Alle Zahlen der genannten Kommunen wurden in 2011 abgefragt. Insbesondere aufgrund des im Schnitt recht hohen Alters städtischer Immobilien wird voraussich t- lich erheblicher Sanierungsaufwand entstehen. Im HH Jahr 2011 wurde zunächst mit einem fina n- ziellen Volumen von 300.000 € mit den Dichtheitsprüfungen in den Wasserschutzgebieten bego n- nen, um dann nach ersten eigenen Erfahrungen das Arbeitsprogramm anzupassen. Hier zeigt sich, dass mit der Summe von 200.000 € jährlich bis 2016 voraussichtlich sämtliche Pr üfungen fristgerecht durchgeführt werden können. Als bisheriges Ergebnis der Prüfungen war en nur wenige Liegenschaften in Wasserschutzgebie- ten ohne Schaden. Der größte Teil der festgestellten Schäd en erfordert kurzfristige Sanierungsmaßnahmen (Scha- denklasse A Frist 6 Monate). Hierzu sind kurzfristig Sanierungskonzepte der Grun dleitungen zu erstellen und Sanierungen durchzuführen. Um hier auf die den Schäden angemessene Weise re a- gieren zu können, wird die Summe von ca. 1.000.000 € jährlich bis 2016 für die Beauftragung e x- terner Ingenieurbüros, Erstellung der Sanierungskonzepte und bauliche Durchführung der Sani e- rungsmaßnahmen erforderlich sein. Mit diesen bereitgestellten Mitteln wird die gesamte erfo rderli- che Schadensbeseitigung jedoch noch nicht abschließend möglich sein. Erst nach A bschluss aller Prüfungen in 2016 wird die Erstellung einer Gesamtbilanz inklusive der zeitlichen und finanziellen Auswirkungen aller notwendigen Maßnahmen ermittelt werden können. - 4 - V/0197/2012 Fördermittel: Das Land NRW fördert die Sanierung der Abwasserleitungen auf kommunalen Liege nschaften gem. den „ Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine “Ressourceneffiziente Ab- wasserbeseitigung NRW“ vom 01.01.2012 mit einem maxi malen Zuschuss von 50 % als Projek t- förderung nach erstellten Sanierungskonzepten und Kostenschätzu ngen nach dem Eingang der Anträge („Windhundprinzip“). Um diese Fördermittel möglichst effizient nutzen zu können, ist eben- falls eine möglichst umgehende Finanzierung erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht. Mit den Maßnahmen darf erst nach Genehmigung der Förderanträge begonnen werden. Kosten für die Dichtigkeitsprüfungen, provisorische Entwässerungen etc. werden nicht gefördert. Zu 5. Der Personalbedarf in Höhe von 1,5 Stellen wurde auf Basis der Arbeitszeitauswertung im Ra h- men der bisher durchgeführten Prüfungen ermittelt. Die derzeit hierfür eingesetzten Personalkap a- zitäten stehen ab 2013 nicht mehr zur Verfügung. Derzeit kann die Aufgabe durch überplanmäßig im Amt 23 beschäftigte Mitarbeiter kompensiert werden. In 2013 wird jedoch ein Ingen ieur der Versorgungstechnik die Altersteilzeit antreten. Der bislang überplanmäßig eingesetzte Mitarbeiter wird dann dauerhaft im Bereich d er technischen Betreuung der Grundschulen und Ki nder- /Jugendeinrichtungen eingesetzt werden müssen und steht für Sonderaufgaben nicht mehr zur Verfügung. Die mit der Umsetzung der Arbeitsaufgabe beauftragte TGA -Zeichnerin verfügt auch derzeit nur über eine n befristeten Vertrag, der zum Beginn 2013 mit den entsprechenden Arbeit s- zeitanteilen von 19,5 Stunden ausläuft. Insgesamt ist in der verantwortlichen Fachstelle ein sehr großer Arbeitsanfall in den nächsten Ja h- ren allein durch die Umsetzung der im Novembe r 2011 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung festzustellen. Durch vorhandenes Personal können die entsprechenden neuen zusätzlichen Au f- gaben keinesfalls erledigt werden. Es ist vorgesehen, lediglich die Organisation und Koordination der Dichtigkeitsprüfungen, erforder- liche Sofortmaßnahmen und kleinere Maßnahmen sowie die Koordination der externen Ing enieur- büros durch Personal im Amt für Immobilienmanagement, das die übergeordnete Eigentümer- und Bauherrenfunktion wahrnimmt, abzudecken. Die Durchführun g von Sofortmaßnahmen erfordern ein hohes Maß an Ortskenntnis und eine schnelle Reaktion und sind daher für die Vergabe an Drit- te ebenso ungeeignet wie die Bauherrenaufgabe. Größere Sanierungsmaßnahmen sowie die Erstellung der Sanierungskonzepte wie auch die Pla- nung und Bauleitung der Sanierungsmaßnahmen sollen durch externe Ingenieurbüros au sgeführt werden. Die Durchführung der Prüfungen und Betreuung externer Planungsbüros wird entspr e- chend vom Amt für Immobilienmanagement betreut. Der Personalbedarf wäh rend der Laufzeit der Prüfung und Sanierung liegt aufgrund der Vielzahl und Komplexität der unterschiedlichen Maßnahmen hier bei einer Ingenieurstelle. Im Bereich der Grundlagenvorbereitung für die Prüfung und Plan - bzw. Datenerstellung, Übernah- me und Arc hivierung liegt der Bedarf bei einer 0,5 Zeichenstelle. Diese Arbeiten sind auf Grund der spezifischen Anforderungen (Kenntnisse der verwendeten CAD -Software, des vo rhandenen Planarchiv im Stadthaus 3 usw.) nicht von Dritten wirtschaftlich zu erbringen. Der entsprechende Arbeitsaufwand begründet sich durch die genaue Aufnahme des Bestandes an Grundleitungen inkl. Lage, Verlauf, Gefälle, Dimension und Zustand der Leitungen. Daher werden den prüfenden Firmen CAD Pläne zur Eintragung der vorhandenen Entwässe rungsleitungen zur Verfügung gestellt. Weitere Aufgaben sind hierfür vorbereitende Arbeiten wie das Sichten und Prü- fen der Pl äne aus dem CAD Bereich und Konvertierung der CAD Daten. Der überwiegende Teil der Pläne liegt j edoch nicht elektronisch vor, und m uss aus dem Planarchiv herausgesucht und von einem externen Architekturbüro digitalisiert werden. Die vom Prüfer der Entwässerungsleitungen erstellten Revisionen müssen ebenfalls wieder zur Archivierung und weiteren Nutzung in das vorhandene CAD System kon vertiert, Prüfpr otokolle eingescannt und in das digitale Archiv eingepflegt werden. - 5 - V/0197/2012 I. V. Gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0197/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37