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V/0197/2012

Dichtheitsprüfung an städtischen Grundstücksentwässerungsanlagen

Vorlagen 02.03.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2012, TOP 22

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

13086 Zeichen

V/0197/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Dichtheitsprüfung an städtischen Grundstücksentwässerungsanlagen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.08.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
28.08.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
11.09.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
19.09.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung aufgrund der bestehenden gesetzlichen 
Verpflichtungen erste Untersuchungen vo n Grundleitungen in Wasserschutzgebieten vorg e-
nommen hat.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, an allen städtischen Liegenschaften die Grundleitungen und 
Hausanschlussleitungen auf Dichtigkeit zu überprüfen, Sanierungskonzepte  für undichte Le i-
tungen zu erstellen und geeignete Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. 
 
3. Für die Prüfung der Dichtigkeit an städtischen Liegenschaften wird ein jährliches Budget von 
200.000 € für die Jahre 2012 bis 2016 vorgesehen.   
 
4. Um die akuten Schäden entsprechend der festgestellten S chadensklasse beseitigen zu kö n-
nen, wird für die Sanierung dieser Grundleitungen bis einschl. 2016  ein jährliches Budget in 
Höhe von 1.000.000 € bereitgestellt. Aus diesem Budget sollen die Sanierungskosten der A b-
wasserleitungen nach erarbeiteten Sanierung skonzepten objektscharf beauftragt und abg e-
rechnet werden. Ab 2016 wird nach Abschluss aller Prüfungen ein Gesamtsanierung skonzept 
mit Kosten für die Schadensbehebung erarbeitet.  
 
5. Zur Organisation und Koordination des Projektes werden befristet vom 01.07.2012 bis zum 
31.12.2016 zusätzliche Mitarbeiter/-innen (Ingenieur/-in, technische/-r Zeichner/-in) im Umfang 
von 1,50 Vollzeitäquivalenten erforderlich. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0197/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Demes 
Ruf: 
492-2471 
E-Mail: 
DemesT@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.07.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0197/2012 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produkt-
gruppe 
0111 Immobilienmanage-
ment 
   
Zeile 11 Personalaufwendun-
gen 
2012 
2013 
2014 
2015 
2016 
44.610 
89.220 
89.220 
89.220 
89.220 
 
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienst-
leistungen 
2013 
2014 
2015 
2016 
200.000 
200.000 
200.000 
200.000 
Prüfung 
Prüfung 
Prüfung 
Prüfung 
 
Finanzplan 
(Auszahlungen aus Rückstellungen) 
 Nr.  Bezeichnung  Haush.-
jahr  
Betrag  
€ 
Bemerkungen  
Zeile  12 Auszahlungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
2012 
 
2013 
2014 
2015 
2016 
 
1.000.000 
 
1.000.000 
1.000.000 
1.000.000 
1.000.000 
Finanzierung über die Inanspruch-
nahme von Rückstellungen 
 
Der zusätzliche finanzielle Aufwand für die Prüfungen von jährlich 200.000€ kann durch Einsp a-
rungen beim Energieaufwand gedeckt werden. 
Der vorgenannte Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Rates zum HH-
Plan 2013 ff.  
 
III. Personelle Auswirkungen: 
 
Für die Durchführung der oben genannten Maßnahmen werden befristet 1,5 Stellen beim Amt 23  
für die Dauer des Sanierungsprogramms bereitgestellt. 
 
 
 
 
Allgemeine Erläuterung: 
 
Hintergrund der Dichtheitsprüfung und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist die 
gesetzliche Ve rpflichtung gemäß Wasserhaushaltsgesetz § 61 und Landeswassergesetz § 61a 
(NRW). Die laut §  61 WHG Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (B GBl I S.2585, gültig ab 
01. März 2010) und §  61a LWG Landeswassergesetz NRW vom 25. Juni 1995 durchzuführe nden 
Dichtheitsprüfungen gelten für private Grundbesitzer und auch für die städtischen Immobilien. 
Die derzeitigen Überlegungen der Landesregierung zur Änderung der Rechtsverordnung betreffen 
voraussichtlich nur Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten und sind daher in diesem Zusamme n-
hang bisher nicht relevant. Sollten hier seitens der Landesregierung entsprechende Veränderu n-
gen erfolgen, wird die Verwaltung hierzu im Rahmen einer Vorlage informieren, um den Beschluss 
dieser Vorlage anpassen zu können. 
In Entsprechung der  gesetzlichen Vorgaben hat das Amt für Immobilienmanagement in 2011 mit 
der Prüfung in Wasserschutzgebieten begonnen. Hierzu wurden 300.000 € bereitgestellt, um in die 
Thematik einzusteigen und erste Bewertungen vornehmen zu können. Die festgestellten Ergebnis-

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V/0197/2012 
se und Schadensbilder führen zu der Einschätzung, die entsprechenden Prüfungen und Sanieru n-
gen im Rahmen eines gezielten Projektes zur Prüfung und Sanierung der Grundleitungen zu bear-
beiten. Aus den gemachten Erfahrungen dieses Projektes wird zunächst eine Laufzeit von 5 Ja h-
ren bis Ende 2016 veranschlagt. Im Rahmen des Projektes werden sämtliche erforderlichen Pr ü-
fungen durchgeführt sow ie die auftretenden Schäden gemäß ihrer Schadensklasse, soweit mö g-
lich, bearbeitet. Nach Abschluss aller Prüfungen wird die Verwaltung in 2016/17 im Rahmen einer 
Vorlage eine Gesamtbilanz zu dem Thema der Grundleitungsprüfung mit Benennung etwaiger 
weiterer Finanzbedarfe vorlegen. 
 
Zu 1 und 2. 
Aus den gesetzlichen Verpflichtungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz § 61 und Landeswasserg e-
setz § 61a (NRW)  ergibt sich die Erfordernis der Prüfung und etwaigen Sanierung der Entwäss e-
rungsanlagen. Die laut § 61 WHG Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl I S.2585, gü l-
tig ab 01. März 2010) und §  61a LWG Landeswassergesetz NRW vom 25.  Juni 1995 durchzufüh-
renden Dichtheitsprüfungen gelten für private Grundbesitzer und auch für die städtischen Immob i-
lien.   
Die Prüfungen sind für alle städtischen Immobilien vorzunehmen und im Abstand von 20 Jahren zu 
wiederholen. 
Die durch die in 2011 durchgeführten Prüfungen in Wasserschutzgebieten  festgestellten Schäden 
sind in jedem Fall, gestaffelt nach Schadensklassen , im Rahmen vo n Sanierungsmaßnahmen zu 
beheben. Die Unterlassung der Schadensbeseitigung erfüllt den Bestand einer Ordnungswidrigkeit 
bzw. einer Straftat gemäß § 324 StGB „…wenn Gewässer verunreinigt oder dessen Eigenschaften 
nachteilig beeinflusst werden...“. 
 
Zu 3. und 4. 
Der genaue Umfang lässt sich jetzt für Münster noch nicht absehen. Erste eigene Erfahrungen und 
Erfahrungen anderer Kommunen, die bereits mit der Dichtheitsprüfung bego nnen haben, zeigen 
eine Schadensquote von ca. 80% und dadurch einen zusätzlichen fi nanziellen Jahresaufwand in 
Höhe mehrerer Millionen Euro für Prüfung und Sanierung der Abwasserleitungen. So hat die Stadt 
Paderborn (145.000 Einw.)einen Ansatz von insgesamt 12 Mio . € aus Rückstellungen, die Stadt 
Bonn (320.000 Einw.) 500.000€/a für Prüfungen vorgesehen, die Stadt Biel efeld (323.000 Einw .) 
bisher 500.000 € für Prüfungen und bei einer festgestellten Schadensquote von 70-80% einen Ge-
samtsanierungsansatz von 40-70 Mio. €, die Stadt Herne (167.000 Einw .) geht von einem Sani e-
rungsvolumen in Höhe von 13 Mio. € bis zum Jahr 2025 aus. In der Stadt Essen (570.0000 Einw .) 
werden bereits seit 2010 Dichtigkeitsprüfungen vorgenommen und ein jährliches Budget von  an-
fänglich 3 Mio. €/a und dann 7 Mio €/a für Sanierungen bereitgestellt. Alle Zahlen der genannten 
Kommunen wurden in 2011 abgefragt. 
 
Insbesondere aufgrund des im Schnitt recht hohen Alters städtischer Immobilien wird voraussich t-
lich erheblicher Sanierungsaufwand entstehen. Im HH Jahr 2011 wurde zunächst mit einem fina n-
ziellen Volumen von 300.000 € mit den Dichtheitsprüfungen in den Wasserschutzgebieten bego n-
nen, um dann nach ersten eigenen Erfahrungen das Arbeitsprogramm anzupassen.  Hier zeigt 
sich, dass mit der Summe von  200.000 € jährlich bis 2016 voraussichtlich sämtliche Pr üfungen 
fristgerecht durchgeführt werden können.  
Als bisheriges Ergebnis der Prüfungen war en nur wenige Liegenschaften  in Wasserschutzgebie-
ten ohne Schaden. 
Der größte Teil der festgestellten Schäd en erfordert kurzfristige Sanierungsmaßnahmen  (Scha-
denklasse A Frist 6 Monate). Hierzu sind kurzfristig Sanierungskonzepte der Grun dleitungen zu 
erstellen und Sanierungen durchzuführen. Um hier auf die den Schäden angemessene Weise re a-
gieren zu können, wird die Summe von ca. 1.000.000 € jährlich bis 2016 für die Beauftragung e x-
terner Ingenieurbüros, Erstellung der Sanierungskonzepte und bauliche Durchführung der Sani e-
rungsmaßnahmen erforderlich sein. Mit diesen bereitgestellten Mitteln wird die gesamte erfo rderli-
che Schadensbeseitigung jedoch noch nicht abschließend möglich sein. Erst nach A bschluss aller 
Prüfungen in 2016 wird die Erstellung einer Gesamtbilanz inklusive der zeitlichen und finanziellen 
Auswirkungen aller notwendigen Maßnahmen ermittelt werden können.

- 4 - 
V/0197/2012 
Fördermittel: 
 
Das Land NRW fördert die Sanierung der Abwasserleitungen auf kommunalen Liege nschaften 
gem. den „ Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine  “Ressourceneffiziente Ab-
wasserbeseitigung NRW“ vom 01.01.2012 mit einem maxi malen Zuschuss von 50  % als Projek t-
förderung nach erstellten Sanierungskonzepten und Kostenschätzu ngen nach dem  Eingang der 
Anträge („Windhundprinzip“). Um diese Fördermittel möglichst effizient nutzen zu können, ist eben-
falls eine möglichst umgehende Finanzierung erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel 
besteht nicht. Mit den Maßnahmen darf erst nach Genehmigung der Förderanträge begonnen 
werden. Kosten für die Dichtigkeitsprüfungen, provisorische Entwässerungen etc. werden nicht 
gefördert. 
 
Zu 5. 
Der Personalbedarf  in Höhe von 1,5 Stellen wurde auf Basis der Arbeitszeitauswertung im Ra h-
men der bisher durchgeführten Prüfungen ermittelt. Die derzeit hierfür eingesetzten Personalkap a-
zitäten stehen ab 2013 nicht mehr zur Verfügung. Derzeit kann die Aufgabe durch überplanmäßig 
im Amt 23 beschäftigte Mitarbeiter  kompensiert werden. In 2013 wird jedoch ein Ingen ieur der 
Versorgungstechnik die Altersteilzeit antreten. Der bislang überplanmäßig eingesetzte Mitarbeiter 
wird dann dauerhaft im Bereich d er technischen Betreuung der Grundschulen und Ki nder-
/Jugendeinrichtungen eingesetzt werden müssen und steht für Sonderaufgaben nicht mehr zur 
Verfügung. Die mit der Umsetzung der Arbeitsaufgabe beauftragte TGA -Zeichnerin verfügt auch 
derzeit nur über eine n befristeten Vertrag, der zum Beginn 2013 mit den entsprechenden Arbeit s-
zeitanteilen von 19,5 Stunden ausläuft. 
Insgesamt ist in der verantwortlichen Fachstelle ein sehr großer Arbeitsanfall in den nächsten Ja h-
ren allein durch die Umsetzung der im Novembe r 2011 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung  
festzustellen. Durch vorhandenes Personal können die entsprechenden neuen zusätzlichen Au f-
gaben keinesfalls erledigt werden. 
 
Es ist vorgesehen, lediglich die Organisation und Koordination der Dichtigkeitsprüfungen, erforder-
liche Sofortmaßnahmen und kleinere Maßnahmen sowie die Koordination der externen Ing enieur-
büros durch Personal im Amt für Immobilienmanagement, das die übergeordnete Eigentümer- und 
Bauherrenfunktion wahrnimmt, abzudecken. Die Durchführun g von Sofortmaßnahmen erfordern 
ein hohes Maß an Ortskenntnis und eine schnelle Reaktion und sind daher für die Vergabe an Drit-
te ebenso ungeeignet wie die Bauherrenaufgabe.  
Größere Sanierungsmaßnahmen sowie die Erstellung der  Sanierungskonzepte wie auch die Pla-
nung und Bauleitung der Sanierungsmaßnahmen sollen durch externe Ingenieurbüros au sgeführt 
werden. Die Durchführung der Prüfungen und Betreuung externer Planungsbüros wird entspr e-
chend vom Amt für Immobilienmanagement betreut. 
Der Personalbedarf wäh rend der Laufzeit der Prüfung und Sanierung liegt aufgrund der Vielzahl 
und Komplexität der unterschiedlichen Maßnahmen hier bei einer Ingenieurstelle. 
 
Im Bereich der Grundlagenvorbereitung für die Prüfung und Plan - bzw. Datenerstellung, Übernah-
me und Arc hivierung liegt der Bedarf bei einer 0,5 Zeichenstelle. Diese Arbeiten sind auf Grund 
der spezifischen Anforderungen (Kenntnisse der verwendeten CAD -Software, des vo rhandenen 
Planarchiv im Stadthaus 3 usw.) nicht von Dritten wirtschaftlich zu erbringen. 
 
Der entsprechende Arbeitsaufwand begründet sich durch die genaue Aufnahme des Bestandes an 
Grundleitungen inkl. Lage, Verlauf, Gefälle, Dimension und Zustand der Leitungen. Daher werden 
den prüfenden Firmen CAD Pläne zur Eintragung der  vorhandenen Entwässe rungsleitungen zur 
Verfügung gestellt. Weitere Aufgaben sind hierfür vorbereitende Arbeiten wie das Sichten und Prü-
fen der Pl äne aus dem CAD Bereich und Konvertierung der CAD Daten. Der überwiegende Teil 
der Pläne liegt j edoch nicht elektronisch vor, und m uss aus dem Planarchiv herausgesucht und 
von einem externen Architekturbüro digitalisiert werden. 
Die vom Prüfer der Entwässerungsleitungen erstellten Revisionen müssen ebenfalls wieder zur 
Archivierung und weiteren Nutzung in das vorhandene CAD System kon vertiert, Prüfpr otokolle 
eingescannt  und in das digitale Archiv eingepflegt werden.

- 5 - 
V/0197/2012 
 
 
I. V.  
 
 
Gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (5)

28.08.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
11.09.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
29.11.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0197/2012
Typ
Vorlagen
Datum
02.03.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37