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V/0262/2023

Neuregelung der Trägervertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen

Vorlagen 20.04.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 23.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2099 Zeichen

Anlage A zur V/0262/2023 
Kurzüberblick 
Die im Kinderbildungsgesetz vorgesehene Vertretung des Trägers wird für städt. Kitas bisher u.a. 
durch politische Trägervertreter*innen übernommen, deren Anzahl sich an der Zahl der Kita-
Gruppen orientiert. Aufgrund des enormen Aufwandes für die ehrenamtlich Tätigen kam aus dem 
politischen Raum die Initiative, diesen Aufwand künftig möglichst zu reduzieren. Außerdem wurden 
die politischen Trägervertreter*innen bisher ohne Bindung an die Wahlzeit des Rates oder der Be-
zirksvertretungen bestellt, eine turnusmäßige Neubestellung erfolgte nicht. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Im Rahmen des Ziels Familienfreundlichkeit betreibt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
29 Kitas in eigener Trägerschaft. 
 
Im Kinderbildungsgesetz ist geregelt, dass der Träger im Rat der Kindertageseinrichtung vertreten 
sein muss. Mit seinem ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 1976 hatte der Rat durch die Be-
nennung von politischen Trägervertretern*innen eine Anbindung an die Politik angestrebt. 
 
Die Neuregelung der Reduzierung auf eine ehrenamtliche Vertretung aus der Politik pro Kita wird 
sowohl der gesetzlichen Vorgabe als auch dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 1976 gerecht und 
verbindet die politische Trägervertretung außerdem mit der Wahlzeit der Bezirksvertretungen bzw. 
des Rates. Ferner wird dadurch eine regelmäßige Neubestellung gewährleistet. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: § 10 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Relevanz

Beschlussvorlage

7575 Zeichen

V/0262/2023 
V/0262/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neuregelung der Trägervertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   01.06.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   06.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die bisherige Regelung zur Trägervertretung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster 
wird geändert. Die Vertretung des Trägers Stadt Münster wird durch die jeweiligen Leitungen 
der Kindertageseinrichtungen sowie eine von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung als 
politische Trägervertretung bestellte Person wahrgenommen. 
 
2. Die von der Bezirksvertretung bestellte Person muss Mitglied der Bezirksvertretung oder im 
Stadtbezirk wohnendes Ratsmitglied sein. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlperi-
ode der Bezirksvertretung. Nach Ablauf der Wahlperiode üben die bestellten Vertretungen 
ihre Tätigkeit bis zur Neubestellung der Trägervertretung weiter aus. 
 
3. Die Neuregelung gilt ab der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode. Die bisher in die Räte 
der Kindertageseinrichtungen gewählten Vertretungen üben ihre Funktion bis zu diesem 
Zeitpunkt weiter aus. Sie sind mit der Neubestellung zum Beginn der im Jahr 2025 begin-
nenden Wahlperiode von den Bezirksvertretungen abberufen. Sollte bis zum Ende der aktu-
ellen Wahlperiode eine Neubesetzung eines Rates der Kindertageseinrichtung bzw. einzel-
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
26.04.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lammers 
Telefon: 492-5885 
LammersH@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0262/2023 
ner Mitglieder eines Rates einer Kindertageseinrichtung erforderlich werden, kann dann bei 
der Besetzung bereits nach Ziffer 1 und 2 dieses Beschlussvorschlages verfahren werden.  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 10.03.1976 (Vorlage Nr. 510/75) beschlossen, dass dem „Kinder-
gartenrat“ (heute: Rat der Kindertageseinrichtung) neben de r Elternvertretung, der Kita-Leitung und 
den Gruppenleitungen auch vom Träger bestellte Vertreter *innen angehören. Die Anzahl sollte sich 
nach den Gruppen richten: Konkret sollte je Kita eine Person als Vertretung der Verwaltung und die 
übrigen Trägervertreter*innen von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung benannt werden (Bei-
spiel Vier-Gruppen-Kita: 1 Vertreter*in der Verwaltung, 3 politische Trägervertreter*innen). Die Aufga-
be der Bestellung der Vertretung der Stadt in den Räten der Kindertageseinricht ungen wurde durch 
§ 21 Abs. 1 Ziff. 12 der Hauptsatzung der Stadt Münster den jeweiligen Bezirksvertretungen zugewie-
sen, ohne die Einzelheiten der Vertretung zu regeln. Wie die Vertretung auszufüllen ist, kann daher 
durch Ratsbeschluss ohne Änderung der Hauptsatzung geregelt werden. 
 
Seit dem angesprochenen Ratsbeschluss haben sich die gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb 
von Kindertageseinrichtungen mehrfach geändert. Grundsätzlich ist aber weiterhin vorgesehen, dass 
der Träger im Rat der Kindertageseinrichtung vertreten ist. Gemäß § 10 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz 
(KiBiz) besteht der Ra t der Kindertageseinrichtung u. a. aus Vertreterinnen und Vertretern des Trä-
gers, des Personals und des Elternbeirats. K onkrete gesetzliche Regelungen – etwa zur Anzahl der 
verschiedenen Vertreter*innen – gibt es im KiBiz nicht. Allerdings bestimmt § 10 Abs. 1 Satz 2 KiBiz, 
dass das Verfahren über die Zusammensetzung der Gremien und die Geschäftsordnung vom Träger 
im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt wird. Bestehende G eschäftsordnungen für den Rat der 
Kindertageseinrichtung könnten nach dem Beschluss über diese Vorlage bei Bedarf entsprechend 
angepasst werden. 
 
Aktuelle Situation: 
 
Bei 29 städtischen Kitas mit 127 Gruppen gibt es aufgrund der bisherigen Regelung 98 poli tische 
Trägervertreter*innen. Angesichts von – in der Regel – einer Elternversammlung, ein bis zwei Sitzun-
gen des Rats der Kindertageseinrichtung und ggfs. besonderen Terminen wie Sommerfesten, Kita -
Jubiläen u. ä. bindet diese Regelung insgesamt eine enorm e personelle Ressource bei den ehren-
amtlich Tätigen. Zudem werden die politischen Trägervertreter*innen ohne Bindung an die Wahlzeit 
des Rates oder der Bezirksvertretungen bestellt; eine turnusmäßige Neubestellung gibt es nicht. 
 
Durch Ratsbeschluss vom 25.05.2011 hat es eine erste Veränderung der Vertretungsregelung gege-
ben, um den Aufwand und die Arbeitsbelastung der Verwaltungsbeschäftigten zu verringern. Sitzun-
gen der Kita-Gremien (Elternversammlung, Kita-Rat) befassen sich typischerweise mit Inhalten, die 
insbesondere für Eltern und ihre Kinder zum Start in die Kita bzw. im laufenden Kita -Betrieb interes-
sant sind. Wichtige Weichenstellungen für die Kita, die eine Teilnahme des Trägers erfordern, stehen 
nur in Ausnahmefällen auf der Tagesordnung. Daher hat der Rat im Jahr 2011 entschieden, dass die 
Trägervertretung der Verwaltung durch die Kita-Leitung übernommen wird. Diese ist dazu gut befä-
higt, weil sie durch ihre Rolle und ihr Amt ohnehin den Träger vertritt und mit der Verwaltung in einem 
engen und kontinuierlichen Austausch steht. 
 
Die Vertretung durch das politische Ehrenamt blieb unverändert. Über 10 Jahre nach dieser Verände-
rung der Trägervertretung auf der Seite der Verwaltung erscheint auch eine Neugestaltung der (politi-
schen) Trägervertretung geboten. 
 
Bei der ursprünglichen, nun über 45 Jahre alten Trägervertretungsregelung ist zu bedenken, dass sie 
vor einem ganz anderen Hintergrund erfolgt ist und manche Entwicklungen kaum absehbar waren. So 
hat sich z. B. durch den erheblichen Ausbau im Kita-Bereich die Anzahl der benötigten Trägervertre-
ter*innen im Laufe der Jahre massiv erhöht. Eine Orientierung der Zahl der Trägervertreter*innen aus 
dem politischen Ehrenamt an der Zahl der Kita -Gruppen ist angesichts des erfolgten Ausbaus aus

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V/0262/2023 
Sicht der Verwaltung nicht (mehr) erforderlich. Die Reduzierung auf eine ehrenamtliche Vertretung 
aus der Politik neben der hauptamtlichen Kitaleitung erscheint sachgerecht. Diese Vertretung sollte 
ein Mitglied der Bezirksvertretung sein, in deren Bezirk die Kinder tageseinrichtung liegt; alternativ 
kann es sich auch um ein Ratsmitglied handeln, das im jeweiligen Stadtbezirk wohnt. Die Bestellung 
sollte an die Wahlzeit der Bezirksvertretung geknüpft sein und bis zur Neubestellung durch die neu-
gewählte Bezirksvertretung ausgeübt werden. 
 
Die Neuregelung soll mit Beginn der Wahlperiode des Rates und der Bezirksvertretungen im Jahr 
2025 umgesetzt werden. Die bisher in die Räte der Kindertageseinrichtungen gewählten Vertretungen 
üben ihre Funktion bis zu diesem Zeitpunkt weiter aus. Sie sind mit der Neubestellung zum Beginn 
der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode von den Bezirksvertretungen abberufen. Sollte bis zum 
Ende der aktuellen Wahlperiode eine Neubesetzung eines Rates der Kindertageseinrichtung bzw. 
einzelner Mitglieder eines Rates einer Kindertageseinrichtung erforderlich werden, kann dann bei der 
Besetzung bereits nach Ziffer 1 und 2 dieses Beschlussvorschlages verfahren werden. 
 
 
I.V. 
 
Gez.  
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (9)

16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.06.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2023 Hauptausschuss
TOP 12.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.06.2023 Rat
TOP 23.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0262/2023
Typ
Vorlagen
Datum
20.04.2023
Erstellt
20.04.2023 11:50