V/0872/2013
Weitere Umsetzung des Unterbringungskonzeptes für Flüchtlinge in Münster
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Beschlussvorlage
15743 Zeichen
V/0872/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle
Angelegenheiten
Betrifft
Weitere Umsetzung des Unterbringungskonzeptes für Flüchtlinge in Münster
Beratungsfolge
14.01.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
16.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
22.01.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
29.01.2014 Integrationsrat Anhörung
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
11.02.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
12.02.2014 Hauptausschuss Entscheidung
12.02.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Nach Entscheidung des Ra tes zu den Vorlagen 731/00, 731/00/E1 und 167/01,
167/01/E1 sind im Stadtgebiet entsprechend dem Bedarf Flüchtlingseinrichtungen zu
errichten. Der Bedarf orientiert sich an den Zuzügen von Flüchtlingen und der
Auslastung der vorhandenen Unterbringungskapazitäten.
2. Auf der dafür vorgesehenen Fläche in Sprakel, Nördlich Landwehr (östlicher Teilb e-
reich), soll nach dem best ehenden Konzept zur Integration und Unterbringung von
Flüchtlingen eine Einrichtung für max. 50 Flüchtlinge errichtet werden. Die Baumaß-
nahme wird durch die Wohn + Stadtbau GmbH hinsichtlich Grunderwerb, Errichtung
und Mietkonditionen ausgeschrieben und bis zur schlüsselfertigen Übergabe betreut.
Die Stadt Münster wird die von dem Investor errichtete Einrichtung nach Fertigstellung
anmieten.
Vorlagen-Nr.:
V/0872/2013
Auskunft erteilt:
Herr Köhnke
Frau Jostameling
Ruf:
492 7053
492 70 55
E-Mail:
Koehnkej@stadt-muenster.de
Jostameling@stadt-muenster.de
Datum:
02.01.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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3. Auf der dafür vorgesehenen Fläche in Gelmer, Schornheide, neben dem Tennisplatz,
soll nach dem bestehenden Konzept zur Integration und Unterbringung von Flüchtli n-
gen eine Einrichtung für max. 45 Personen errichtet werden. Die Flüchtlingsein rich-
tung soll durch die Wohn + Stadtbau GmbH erstellt und nach Fertigstellung des G e-
bäudes an die Stadt Münster vermietet werden.
4. Die Wohnhäuser Heidestraße Nr. 8-10 in Angelmodde werden durch die Stadt Mün s-
ter von der Bundesanstalt für Immobilienauf gaben (BImA) angekauft und zur Unte r-
bringung von ca. 50 Flüchtlingen hergerichtet. Der Standort Heidestraße ersetzt den
2000/2001 festgelegten Standort im Stadtgebiet Südost am Biederlackweg, der nicht
realisierbar ist. Hiermit wird die sozialräumliche Ver teilung (Vorlage 731/00 ff.) zw i-
schen den Stadtbezirken eingehalten.
5. Das Gebäude der DB Netz an der Schaumburgstraße 13 in Münster -Mitte soll als Er-
satzstandort für die bestehende Einrichtung an der Friedrich -Ebert-Straße 1 zur U n-
terbringung von Flüchtli ngen genutzt werden. Das Gebäude der DB Netz soll durch
die Stadt Münster erworben und bis zum Erwerb angemietet werden. Sobald ausre i-
chend Unterbringungskapazitäten vorhanden sind, wird das Gebäude Frie drich-Ebert-
Straße 1 als Unterbringungsmöglichkeit fü r Flüchtlinge aufgelöst. Der zweite Gebä u-
deteil des Gebäudes der DB Netz, mit separatem Eingang zur Johanniterstraße, soll
zur Unterbringung von alleinstehenden Wohnungslosen genutzt werden. In Absprache
mit der Bischof -Hermann-Stiftung, die das Haus der W ohnungslosenhilfe in Münster
als Träger führt, wird die Einrichtung vom ehemaligen HUK-Gebäude an der Friedrich-
Ebert-Straße zur Johanniterstraße verlegt. Dies wird in einer gesonderten Vorlage
dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen vorgelegt.
6. Soweit begründet von den Gebäudeleitlinien (V/0505/2012) abgewichen werden soll,
ist dies in die entsprechenden Ausschreibungen mit aufzunehmen. Es ist beabsichtigt,
bei der Auswahl der Fenster keine Materialeinschränkungen vorzugeben, Ausnahme:
Tropenholzverzicht.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten und Folgekosten:
Die Miet - und Betriebskosten – einschließlich der Kosten für die persönliche Betreuung der
Flüchtlinge sowie die hausmeisterischen Tätigkeiten – der neuen Einrichtungen sind Gegenstand
der konkreten Planung und der einzelnen Beschlüsse, die in der Folge von den zu beteil igenden
Gremien zu fassen sind.
Zu 2. - 3.: Die Verwaltung beabsichtigt, diese Einrichtungen nicht selbst zu errichten, sondern wie
in der Vergangenheit bauen zu lassen und a nschließend anzumieten. Zu diesem Zweck sollen
die Liegenschaften von den Wohnungsbauträgern erworben werden.
Zu 4. - 5.: Die Kosten für den Ankauf und die Herrichtung der Gebäude an der Heidestraße sowie
an der Schaumburgstraße sind dem Rat in einer gesonderten Vorlage vorzulegen.
Mittelbereitstellung/Finanzierung
Investitionskosten fallen für die Standorte in Sprakel und Gelmer nicht an und sind deshalb weder
im Haushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten.
Die Finanzierung der spä ter anstehenden Ankaufskosten für die Gebäude im Bezirk Südost,
Heidestraße 8 – 10, und im Bezirk Mitte, Schaumburgstraße 13, sowie die Miet- und Betriebskos-
ten werden in einer gesonderten Vorlage dargestellt.
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Begründung:
Die Zahl der nach Münster zuziehenden Flüchtlinge ist seit 2012 kontinuierlich stark ansteigend. In
der Zeit von Januar bis November 2013 hat Münster 631 Flüchtlinge aufgenommen. Wenn die
Entwicklungen weiter anhalten, wird die Stadt 2013 fast 50 Prozent mehr Menschen au fnehmen
als 2012 und fast dreimal so viel wie 2011.
Ein erneuter Rückgang der Flüchtlingszahlen ist mit Blick auf die globale Entwic klung, den Status
in den europanahen Krisenherden aber auch die nach wie vor u ngleichen Verhältnisse in Teilen
Europas nicht absehbar. Die bereits beschlossenen Maßnahmen reichen daher keinesfalls aus,
um der Unterbringungsverpflichtung gerecht werden zu können. Zusätzlich ist zu bede nken, dass
die alleinige Versorgung mit Wohnraum nur den ersten Schritt darstellt. Um eine Integr ation zu
befördern, sind sowohl soziale Beziehungen in den Quartieren als auch Zugänge zu Bi ldung und
Arbeit sowie die Einbindung von ehrenamtlichen Kräften von Bedeutung.
Im Folgenden wird die Entwicklung der Zuzugszahlen durch Statistiken des für das Asylverfahren
zuständigen Bundesamtes sowie der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angel e-
genheiten zu den Aufnahmen der Menschen dargestellt.
Die Grafiken zeigen - bezogen auf den Zeitraum ab Januar 2012 - eine hohe Übe reinstimmung.
Daher kann davon ausgegangen werden, dass die bundesweite Entwicklung der Asylantragsza h-
len sich in Münster entsprechend bemerkbar macht, was die Praxis auch bestätigt.
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100.937 Asylanträge im bisherigen Jahr 2013 - Steigerung um 64,1 Prozent im Vergleich
zum Vorjahreszeitraum
Im Monat Oktober verzeichnete das Bundesamt 12.940 Erstanträge. In diesem Zeitraum waren
Syrien mit 1.629 Erstanträgen, gefolgt von Serbien (1.553 Erstanträge), Mazedonien (999 Erstan-
träge), Afghanistan (652 Erstanträge) und Iran (524 Erstanträge) die am stärksten vertretenen
Herkunftsländer. Im bisherigen Berichtsjahr 2013 nahm das Bundesamt 87.442 Asylerstanträge
entgegen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 50.344 Erstanträge, was einen Zuwachs
von 73,7 Prozent bedeutet. Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im bisherigen Jahr 2013 gegen-
über dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum um 20,9 Prozent auf 13.495 Folgeanträge. Damit gin-
gen im Jahr 2013 insgesamt 100.937 Asylanträge beim Bundesamt ein.
Quelle: Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, 14.11.2013
Jahreszahl Anzahl der Personen die
nach Münster zugezogen sind:
2010 189
2011 221
2012 426
Bis 30.11.
2013 631
Von den Menschen, die in den Einrichtungen leben, wären etwa 30 % berechtigt auszuziehen,
wenn Woh nraum für sie zur Verfügung stünde. Die Residenzpflicht besteht für sie nicht mehr.
Massive Probleme bei der Anmietung von Wohnungen für diesen Personenkreis s owie das Anlie-
gen, Lösungen in Quartieren bzw. Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf zu vermeiden,
erklären die relativ hohe Zahl von Menschen, für die Auszüge derzeit nicht im erforderlichen Au s-
maß gelingen. Ferner l eben in den Einrichtungen ca. 1 0 % so genannter Selbstzahler, die ihre
Aufwendungen für die Unterbringung selbst - z. B. über SGB II-Leistungen - tragen.
Nach einem steten Rückgang der unterzubringenden Flüchtlinge (bundesweit von 166.951 Asylan-
trägen in 1995 auf 28.018 in 2008) wurden die Kapazitäten in den Übergangseinrichtungen su k-
zessive zurückgefahren. Zuletzt sind ab Dezember 2010 die 176 Plätze an der Warendorfer Straße
273 - 277 (Pulverschuppen), ab Oktober 2011 die 64 Plätze an der Ma nfred-von-Richthofen-
Straße und ab September 2012 die 68 Plätze am York -Ring 23 - insgesamt also 308 Plätze - ent-
fallen. Wichtig ist hier der Hinweis, dass die Gebäude zu den Zei tpunkten (als die bundesweiten
Asylantragszahlen bis zum Jahresende wieder auf 48.589 anstiegen) das Ende ihrer Lebensdaue r
deutlich überschritten hatten und eine weitere Nutzung faktisch nicht mehr möglich war. Das G e-
bäude York-Ring musste im Übrigen der Erweiterung der Hauptfeuerwache weichen.
Aufgrund der Gesamtsituation in der Unterbringung von Flüchtli ngen ist daher abs ehbar, dass die
drei neuen Übergangseinrichtungen für jeweils 50 Flüchtlinge, die in Roxel, Nienberge und Wo l-
beck bis Ende 2014 gebaut werden, den tatsächlichen Bedarf an benötigten Unterbringungsplä t-
zen nicht decken können.
Der enorme Unterbringungsdruck betrifft nicht nur Münster , sondern alle Städte in NRW. Die
Flüchtlinge werden nach einem festen Schlüssel auf die Kommunen verteilt, der sich vor allem
nach der Einwohnerzahl richtet.
Bei der Unterbringung und Betreuung der Menschen handelt es sich um e ine Pflichtaufgabe der
Stadt. Münster ist daher in der Pflicht kurzfristig zu handeln.
Schon jetzt muss die Stadt 427 Personen in vorübergehenden Quartieren wie einem ehemaligen
Pfarrhaus, angemieteten Wohnungen bis hin zum Hotel unterbringen. Viele diese r Wohnobjekte
sind nur vorübergehend nutzbar.
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Darüber hinaus ist beabsichtigt, Flüchtlinge für 1 – 3 Jahre an unterschiedlichen ehemaligen
Standorten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterzubringen (siehe Vorlage:
V/0956/2013). An diesen Standorten werden jeweils ca. 30 – 40 Personen wohnen können.
Auch die bis Ende des Jahres 2013 auf dem Gelände des ehemaligen Hof Buddenbäumer, auf der
Freifläche am Nordkirchenweg und auf dem Gelände der Einrichtung Hoppengarten entstehenden
Wohncontainer mit insgesamt 125 Plätzen, die zum Jahresende 2014 an diesen Standorten wieder
abgebaut werden, können keinen ausreichenden Ersatz schaffen.
Statistik über die Auslastung der Wohnheime für Flüchtlinge in Münster
Legende zum Schaubild:
Standorte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Bezirks Südost (Heidestraße 8 -10, im B e-
zirk Mitte (Rumphorst /Sibeliusstraße - Ecke Hoher Heckenweg) und (Sentrup/von-Esmarch-Straße).
Auf der Grundlage des geltenden Beschlusses zur Vorlage 731/00 hat der Rat entschieden, 12
neue Standorte für den Bedarf an Flüchtlingseinrichtungen vorzuhalten. Von diesen 12 Stando rten
wurden bereits 4 Standorte an folgenden Adressen: zwei im Bezirk Hiltrup (Böttcherstraße, Nor d-
kirchenweg), eine Einrichtung im Bezirk West (Albachten, Dülmener Straße) und eine Einrichtung
im Bezirk Mitte (Von -Esmarch-Straße) re alisiert. 3 weitere Flüchtlingseinrichtungen werden bis
Ende 2014 auf den Standorten in Roxel, Nienberge und Wolbeck entstehen.
Für die unter Punkt 2. bis 5. mit di eser Vorlage genannten Standorte in Gelmer, Sprakel, Ange l-
modde und Mitte sind die Voraussetzungen für eine Realisierung zu schaffen, damit die Standorte
einer Bebauung bzw. Nutzung zugeführt werden können.
Der aktuell genutzte Standort für die Flüchtlin gseinrichtung Friedrich-Ebert-Straße 1 kann daue r-
haft nicht genutzt werden, da die bauliche Entwicklung (Albersloher Weg/Hafenstraße) einen A b-
riss vorsieht. Als Alternative für diese Einrichtung bietet die DB Netz im gleichen Stadtteil der Stadt
Münster das geeignete Gebäude an der Schaumburgstraße 13 an. Dieses Gebäude befindet sich
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in einem durchschnittlich guten Zustand und ist daher kurzfristig nutzbar. Angrenzend an das G e-
bäude Schaumburgstraße 13 liegt das Gebäude Johanniter Straße 20. In diesem Gebäu de sollen
die männlichen Obdachlosen untergebracht werden, sodass perspektivisch das Gebäude Frie d-
rich-Ebert-Straße komplett freigezogen werden kann. Das Gebäude Friedrich -Ebert-Straße 1 wird
für einen vorübergehenden Zeitraum ausschließlich zur Unterbring ung von Flüchtlingen genutzt.
Sobald ausreichend Plätze zur Unterbringung der Flüchtlinge hergestellt sind, soll das Gebäude
dauerhaft freigezogen werden.
Der Standort im Stadtbezirk Südost, der im Mediationsprozess (vgl. 167/01 und E1) am Biede r-
lackweg festgelegt wurde, kann nicht umgesetzt werden, da der Standort gemäß § 62 Lan d-
schaftsgesetz NRW ein besonders geschütztes Biotop enthält. Darüber hinaus hat sich die Fläche
in der Zwischenzeit zu einer kompletten Waldfläche entwickelt. Andererseits wurde f estgelegt,
dass der Standort nur dann nutzbar ist, wenn ein entsprechendes Wegerecht über den Biede r-
lackweg entsteht. Dies wäre deswegen notwendig, da der Standort ansonsten nur über den Ba u-
hof Höltenweg erreicht werden könnte. Das Wegerecht hat die Stadt leider nicht erhalten können.
Aus vor genannten Gründen war ein Ersatzstandort im Stadtbezirk Südost zu suchen und ausz u-
weisen. Der Standort Heidestraße 8 – 10 wurde der Bezirksvertretung Südost am 12.11.2013 und
Multiplikatoren am 27.11.2013 vorgestellt. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist
bereit diesen Standort an die Stadt Münster zu veräußern.
Aufgrund des Nutzungsverhaltens der BewohnerInnen der Flüchtlingswohnheime und der generell
starken Beanspruchung der Ausstattung u. a. durch Fluktuation, soll insoweit von den Gebäudeleit-
linien abgewichen werden, dass keine Materialeinschränkungen bei der Auswahl der Fenster vo r-
gesehen werden, Ausnahme: Tropenholzverzicht. Darüber hinaus sollen besondere Lüftungsanl a-
gen installiert werden, um bei spielsweise der Schimmelbildung durch falsche Nutzung vorzube u-
gen. Diese Abweichungen orientieren sich an den Erfahrungen in den bisherigen Flüchtlingsei n-
richtungen und dem Wohnverhalten der BewohnerInnen.
Für die Standorte Handorf und Maikottenweg liege n die baurechtlichen Voraussetzungen noch
nicht vor. Im Rahmen der Austarierung des Flüchtlingskonzeptes mit einer sozialverträglichen Ve r-
teilung der Integrationsaufgaben über das Stadtgebiet werden auch diese Standorte in die anst e-
henden weiteren Planungen mit eingebunden werden. Ggf. sind dort vorübergehend Conta iner zu
platzieren.
Soweit der Bedarf an Wohnraum für Flüchtlinge wegen weiterhin steigenden Zuzugszahlen nicht
mit den vorhandenen Entscheidungen gedeckt werden kann, wird die Verwaltung für di e kurz bis
mittelfristige Vermeidung von Obdachlosigkeit, Standorte zur Bebauung mit Containern (Syste m-
bauweise) vorschlagen.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (19)
- Schaumburgstraße 13
- Johanniterstraße
- Heidestraße 8
- Böttcherstraße
- Dülmener Straße
- Friedrich-Ebert-Straße 1
- Biederlackweg
- York-Ring 23
- Nordkirchenweg
- Albersloher Weg
- Höltenweg
- Warendorfer Straße 273
- Von-Esmarch-Straße
- Sibeliusstraße
- Hoher Heckenweg
- Hoppengarten
- Hafenstraße
- Maikottenweg
- Schornheide
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0872/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37