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APS/092/2025

Flächennutzungsplanänderung Nr. 205 (Entwurf) - Dreiecksparkplatz Kaiserswerth - Stellungnahmen, Planbeschluss

Beschlussvorlage 10.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2025, TOP 17

6. Beschlusstext 3(2)

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2. Behandlung Stgn. 3(2)

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3. Begründung

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7. Behandlung-Stgn. 4(1)+4(2)

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Beschlussvorlage

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5. Zusammenfassende Erklärung

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4. Plan

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1. Einsprechende 3(2)

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6. Beschlusstext 3(2)

2157 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 
 
 
Sitzung des APS am 12.02.2025 Vorlage Nr. APS/107/2024 
 
Flächennutzungsplanänderung Absehen von der 
Nr. 205 (Entwurf) Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Dreiecksparkplatz Kaiserswerth - Behördenbeteiligungen 
Veröffentlichung im 
Internet/Öffentliche Auslegung

Stand: 03.12.2024, Vorlage Nr. APS/107/2024  
Vorlage Nr. APS/107/2024 
 
 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 205 (Entwurf)  
- Dreiecksparkplatz Kaiserswerth - 
 
 
- Absehen von der Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen 
-  Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung 
 
 
 
 
Beschlussentwurf: 
 
BV Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der 
Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 205 
– Dreiecksparkplatz Kaiserswerth – angehört und empfiehlt dem 
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße 
Beschlussfassung. 
 
APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von 
der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführenden frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung abzusehen, da eine frühzeitige 
Unterrichtung der Öffentlichkeit bereits auf der Grundlage des 
Bebauungsplanvorentwurfes Nr. 05/005 - Dreiecksparkplatz - 
erfolgt ist. 
 
 II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der 
Behandlung der Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen 
aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu 
und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung 
gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße 
Beschlussfassung.

Stand: 03.12.2024, Vorlage Nr. APS/107/2024  
 
 III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem 
Entwurf zur 205. Änderung des Flächennutzungsplanes – 
Dreiecksparkplatz Kaiserswerth - und seiner Begründung 
einschließlich des Umweltberichtes für die Veröffentlichung im 
Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. 
Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der 
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, 
den vorliegenden Entwurf als Plan zur Änderung des 
Flächennutzungsplanes zu beschließen.

2. Behandlung Stgn. 3(2)

13204 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 
 
Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 
Stellungnahmen / Hinweise  
aus der öffentlichen Auslegung  
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB 
vom 23.06.2025 bis 23.07.2025  
zur 205. Änderung des Flächennutzungsplans  
– Dreiecksparkplatz Kaiserswerth  – 
(Entwurf)

Stellungnahme wird:   gefolgt  teilweise gefolgt  nicht gefolgt  zur Kenntnis genommen 
 
Seite 2 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 
I. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise 
der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
zur 205. Änderung des Flächennutzungsplans – Dreiecksparkplatz 
Kaiserswerth - (Entwurf) 
 
1. Bezirksregierung Düsseldorf 
Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort  
a) Dezernat 35.3 – 
Denkmalangelegenheiten: 
Hinsichtlich der Belange der 
Denkmalangelegenheiten 
bestehen keine Bedenken gegen 
die vorliegende Änderung des 
Flächennutzungsplans. Da diese 
Stellungnahme nur für Denkmäler 
im Eigentums- oder 
Nutzungsrecht des Landes oder 
Bundes gilt, wird empfohlen das 
Amt für Denkmalpflege im 
Rheinland in Pulheim und die 
zuständige kommunale Untere 
Denkmalbehörde zu beteiligen. 
Insbesondere das Amt für 
Bodendenkmalpflege im 
Rheinland in Bonn sollte beteiligt 
werden. 
Das Amt für Denkmalpflege im 
Rheinland sowie das Amt für 
Bodendenkmalpflege im Rheinland 
sowie die Untere Denkmalbehörde 
wurden als Träger öffentlicher Belange 
im Verfahren beteiligt. 
 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
b) Dezernat 53 – Immissionsschutz 
und Luftreinhaltung: Hinsichtlich 
der Belange des 
Immissionsschutzes werden 
Hinweise gegeben. Das Vorhaben 
befindet sich außerhalb der 
Umweltzone von Düsseldorf. Eine 
Überschreitung des aktuellen 
Grenzwertes für die jährlichen 
NO2 Immissionen von 40 g/m3 ist 
jedoch nicht zu befürchten. Es 
werden daher keine Bedenken 
gegen das Vorhaben geltend 
gemacht, jedoch sollte die 
empfohlene lufthygienischen 
Ausbreitungsrechnung mit Blick 
auf die zu erwartenden 
Verschärfungen der EU-
Grenzwerte zwecks Kontrolle der 
Hintergrundbelastung 
durchgeführt werden. 
Die Erforderlichkeit einer 
lufthygienischen Untersuchung wird 
auf Ebene des 
Bebauungsplanverfahrens geprüft 
werden. 
 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen.

Stellungnahme wird:   gefolgt  teilweise gefolgt  nicht gefolgt  zur Kenntnis genommen 
 
Seite 3 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 
2. Deutsche Telekom Technik GmbH 
Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort  
Die Deutsche Telekom verweist auf 
die Stellungnahme im Rahmen der 
4(1)-Beteiligung. Darin stellt sie dar, 
dass sich im Planbereich 
Kabelkanalformsteintrassen und 
Telekommunikationslinien der 
Telekom befinden. Der Bestand und 
Betrieb sind zu gewährleisten. Der 
Zugang zu den 
Telekommunikationslinien muss 
jederzeit ermöglicht werden können. 
Die Stellungnahme betrifft nicht den 
Regelungsinhalt des 
Flächennutzungsplans und wird im 
Bebauungsplanverfahren Nummer 
05/005 „Dreiecksparkplatz“ 
berücksichtigt. 
 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
 
3. Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf 
Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort  
Die Einwenderin verweist auf ihre 
Stellungnahme im Rahmen der 4(2)-
Beteiligung. Darin stimmt sie der 
vorliegenden Änderung des 
Flächennutzungsplans grundsätzlich 
zu. Es ist aus Sicht der IHK zur 
Verbesserung der Nahversorgung 
nicht der Betriebstyp entscheidend. 
Daher soll die Begründung 
redaktionell geändert werden. 
Anstelle des Begriffs 
„Vollsortimenters“ sollte der neutrale 
Begriff „Lebensmitteleinzelhandels-
betrieb“ gewählt werden. 
Gegebenenfalls ist auch die 
Anpassung des Gutachtens 
notwendig. 
Durch Beschlüsse des Ausschusses für 
Planung und Stadtentwicklung 
(Beschlüsse zu den Vorlagen 
61/108/2019 am 25.09.2019 und 
APS/077/2021 am 16.06.2021) 
besteht der politische Auftrag im 
Plangebiet einen 
Lebensmittelvollsortimenter 
anzusiedeln. Das 
Nahversorgungsdefizit in Kaiserswerth 
kann am effektivsten durch die 
Ansiedlung eines 
Lebensmittelvollsortimenters behoben 
werden. Lebensmittelvollsortimenter 
verfügen im Vergleich zu 
Lebensmitteldiscounter über ein 
breiteres und tieferes Warensortiment 
und stellen somit mehr Waren als ein 
Lebensmitteldiscounter bereit. Daher 
wird an dem Planungsziel im 
Plangebiet einen 
Lebensmittelvollsortimenter 
anzusiedeln festgehalten. 
 
Der Stellungnahme wird nicht 
gefolgt. 
 
 
4. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW 
Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort  
Der Einwender bezieht sich auf die 
Stellungnahme im Rahmen der 4(2)-
Beteiligung und stellt dar, dass 
Kaiserswerth mit der Ausweisung des 
baumbestandenen Parkplatzes und 
Im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens wird eine 
Artenschutzprüfung der Stufe II 
erarbeitet werden. Im 
Bebauungsplanverfahren werden auch

Stellungnahme wird:   gefolgt  teilweise gefolgt  nicht gefolgt  zur Kenntnis genommen 
 
Seite 4 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 
Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort  
Teilen der Allee als Sondergebiet im 
Flächennutzungsplan sowie der 
späteren Umsetzung des 
Bebauungsplans unwiederbringlich 
den grünen Ortseingang verliert. Um 
die vorgesehen Fällung der 
geschützten Alleebäume und der 
Bäume auf dem Parkplatz 
auszugleichen, ist im Bebauungsplan 
für die Planung und deren Umgebung 
eine umfassende Begrünung mit 
Nistmöglichkeiten für Vögel und 
Fledermäuse festzusetzen. Weiterhin 
wichtig sind das 
Artenschutzgutachten der Stufe II, 
im Bebauungsplan Gehölzarbeiten 
(Fällung / Rodung / Beseitigung) zum 
allgemeinen Schutz von Brutvögeln 
entsprechend § 39 BNatSchG auf die 
Zeit vom 1. Oktober bis zum 28./29. 
Februar zu beschränken. 
Vogelfreundliches Glas soll verwendet 
und ein Lichtkonzept erstellt werden. 
die Ausgleichsmaßnahmen festgelegt 
werden. Ob überhaupt und wenn ja, in 
welchem Umfang Alleebäume gefällt 
werden müssen, ist abhängig von der 
konkreten Objektplanung und kann im 
Rahmen der vorliegenden 
Flächennutzungsplanänderung auf 
Grund des übergeordneten 
Maßstabsebene nicht festgelegt 
werden. 
 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
5. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH 
Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort  
Die Einwenderin stellt Planauszüge 
zum aktuellen Netzzustand im 
Bereich der vorliegenden Änderung 
des Flächennutzungsplans zur 
Verfügung. Änderungen im Netz und 
nicht dokumentierte Leitungen sind 
möglich, daher müssen Bauarbeiten 
vor Ort sorgfältig überprüft werden. 
Die Netzgesellschaft muss spätestens 
14 Tage vor Baubeginn schriftlich 
informiert werden. Auch 
Kranaufstellungen und 
Bohrspülverfahren sind vorher 
abzustimmen. Schutzanweisungen 
für erdverlegte Anlagen sind zu 
beachten. Bei Fragen oder zur 
Abstimmung sind die genannten 
Kontaktstellen der Netzgesellschaft 
Düsseldorf zu informieren.  
Die Hinweise beziehen sich auf die 
konkrete Umsetzung der Planung, die 
den Darstellungsmaßstab der 
Flächennutzungsplanung 
überschreiten. Die Anregungen 
werden bei der konkreten 
Objektplanung soweit möglich 
einfließen. 
 
 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
 
6. Polizeipräsidium Düsseldorf, Städtebauliche Kriminalprävention 
Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort  
a) Die Einwenderin verweist auf 
ihre Stellungnahme im Rahmen 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen.

Stellungnahme wird:   gefolgt  teilweise gefolgt  nicht gefolgt  zur Kenntnis genommen 
 
Seite 5 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 
Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort  
der 4(2)-Beteiligung. Darin 
stellt die Einwenderin dar, dass 
gegen die vorliegenden 
Planungen grundsätzlich wenig 
Bedenken bestehen. Folgende 
Punkte könnten aber zu 
Konflikten oder Gefährdungen 
führen. Diese Hinweise sind 
unter b) aufgeführt. 
 
b) Die Niederrheinstraße verfügt 
nur über eine Fahrspur je 
Fahrtrichtung. An beiden Seiten 
ist auf Grund der zu 
schützenden Allee keine 
Möglichkeit des Ausweichens 
vorhanden. Aus Platzgründen 
ist die Einrichtung einer 
Linksabbiegerspur / einer 
Querungshilfe bedenklich. Zur 
Belieferung des 
Lebensmittelvollsortimenters 
muss eine neue Zufahrt auf der 
Ebene Null errichtet werden. 
Schlechte Beleuchtung, 
mangelhafte Wegeführung und 
ungünstig platzierte 
Bepflanzung erhöhen das Risiko 
für Unfälle oder Straftaten auf 
der Ebene Minus Eins. 
Die Hinweise beziehen sich auf die 
konkrete Umsetzung der Planung, die 
den Darstellungsmaßstab der 
Flächennutzungsplanung 
überschreiten. Die Anregungen 
werden bei der weiteren Planung 
(verbindliche Bebauungsplanung und 
konkrete Objektplanung) soweit 
möglich einfließen. 
 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
 
7. Stadtwerke Düsseldorf AG 
Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort  
a) Es wird auf die Stellungnahmen 
im Rahmen der 4(1)- und 4(2)-
Beteiligungen verwiesen und 
um Wiedergabe der 
Stellungnahmen gebeten, damit 
eine Abwägung stattfinden 
kann.  
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen.  
 
b) Im Rahmen der 4(1)-
Beteiligung stellt die 
Einwenderin dar, dass gegen 
die vorliegende Änderung des 
Flächennutzungsplans keine 
Bedenken bestehen und eine 
ausführliche Stellungnahme im 
Rahmen der Beteiligung zum 
Bebauungsplan erfolgt. 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
c) Im Rahmen der 4(2)-
Beteiligung nimmt die 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen.

Stellungnahme wird:   gefolgt  teilweise gefolgt  nicht gefolgt  zur Kenntnis genommen 
 
Seite 6 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 
Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort  
Einwenderin Bezug auf die 
Begründung (Kapitel Raumwerk 
D) der vorliegenden Änderung 
des Flächennutzungsplans. Im 
Raumwerk D wird der Anspruch 
formuliert, bei der Entwicklung 
städtischer Flächen eine 
führende Rolle in der 
klimaangepassten 
Stadtentwicklung einzunehmen. 
Es wird empfohlen, besondere 
Anforderungen an Maßnahmen 
zum Klimaschutz zu stellen, 
etwa bei der Erzeugung, 
Verteilung, Nutzung oder 
Speicherung von erneuerbaren 
Energien oder Kraft-Wärme-
Kopplung. Für Beratungen steht 
die Einwenderin mit ihren 
Töchterunternehmungen bereit. 
d) Zudem wird auf eine 
Stellungnahme der Einwenderin 
an das Liegenschaftsamt 
hingewiesen. In dieser 
Stellungnahme werden die 
Themen Elektromobilität, 
Photovoltaik und Baumfällungen 
behandelt.  
Die Hinweise beziehen sich auf die 
konkrete Umsetzung der Planung, die 
den Darstellungsmaßstab der 
Flächennutzungsplanung 
überschreiten. Die Anregungen 
werden bei der weiteren Planung 
(verbindliche Bebauungsplanung und 
konkrete Objektplanung) soweit 
möglich einfließen. 
 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
e) Die Einwenderin mahnt den 
sparsamen Umgang mit Grund 
und Boden gemäß § 1a Abs. 2 
BauGB an. Um mit Grund und 
Boden möglichst sparsam 
umzugehen, wäre die Auflage, 
nicht ein zweites Geschoss zu 
errichten, zu überdenken. 
Ebenso die alleinige 
Fokussierung auf einen 
Lebensmittelvollsortimenter. 
Auf dem schräg gegenüber 
liegenden städtischen 
Grundstück wird aktuell 
ebenfalls durch ein 
Bauvorhaben Freifläche 
vernichtet (Neubau Feuerwehr). 
Die Planung, die der Änderung des 
Flächennutzungsplans zugrunde liegt, 
geht sparsam mit Grund und Boden 
um. Eine vorhandene Parkplatzfläche 
wird durch die geplante Überbauung 
durch einen 
Lebensmittelvollsortimenter intensiver 
genutzt. Damit sich das Vorhaben in 
das Ortsbild einfügt, wird auf eine 
verträgliche Höhengestaltung 
geachtet. Es wird keine Freifläche 
durch die Planung in Anspruch 
genommen, sondern eine 
Stellplatzfläche. 
 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen.

Stellungnahme wird:   gefolgt  teilweise gefolgt  nicht gefolgt  zur Kenntnis genommen 
 
Seite 7 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 
8. Vodafone Deutschland GmbH 
Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort  
Gegen die Planung bestehen keine 
Einwände. Es wird mitgeteilt, dass 
sich im Plangebereich 
Kommunikationsanlagen befinden. 
Bei objektkonkreten Bauvorhaben im 
Plangebiet wird dazu eine 
Stellungnahme mit entsprechender 
Auskunft zum vorhandenen 
Leitungsbestand abgegeben. 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
9. Vodafone West GmbH 
Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort  
Die Vodafone-Gesellschaft(en) 
machen keine Einwände gegen die 
Planung geltend. Im 
Änderungsbereich befinden sich keine 
Telekommunikationsanlagen der 
Einwenderin. Eine Neuverlegung von 
Telekommunikationsanlagen ist 
derzeit nicht geplant. 
Die Stellungnahme wird zur 
Kenntnis genommen.

Stellungnahme wird:   gefolgt  teilweise gefolgt  nicht gefolgt  zur Kenntnis genommen 
 
Seite 8 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 
II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise 
der Öffentlichkeit zur 205. Änderung des Flächennutzungsplans – 
Dreiecksparkplatz Kaiserswerth - (Entwurf) 
Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.

Beratungsverlauf (4)

28.10.2025 Bezirksvertretung 5
TOP 8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2025 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2025 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2025 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
APS/092/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
10.10.2025
Erstellt
30.07.2025 09:36