APS/092/2025
Flächennutzungsplanänderung Nr. 205 (Entwurf) - Dreiecksparkplatz Kaiserswerth - Stellungnahmen, Planbeschluss
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6. Beschlusstext 3(2)
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 Sitzung des APS am 12.02.2025 Vorlage Nr. APS/107/2024 Flächennutzungsplanänderung Absehen von der Nr. 205 (Entwurf) Öffentlichkeitsbeteiligung - Dreiecksparkplatz Kaiserswerth - Behördenbeteiligungen Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Stand: 03.12.2024, Vorlage Nr. APS/107/2024 Vorlage Nr. APS/107/2024 Flächennutzungsplanänderung Nr. 205 (Entwurf) - Dreiecksparkplatz Kaiserswerth - - Absehen von der Öffentlichkeitsbeteiligung - Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen - Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 205 – Dreiecksparkplatz Kaiserswerth – angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abzusehen, da eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit bereits auf der Grundlage des Bebauungsplanvorentwurfes Nr. 05/005 - Dreiecksparkplatz - erfolgt ist. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Stand: 03.12.2024, Vorlage Nr. APS/107/2024 III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Entwurf zur 205. Änderung des Flächennutzungsplanes – Dreiecksparkplatz Kaiserswerth - und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Plan zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
2. Behandlung Stgn. 3(2)
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 Stellungnahmen / Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vom 23.06.2025 bis 23.07.2025 zur 205. Änderung des Flächennutzungsplans – Dreiecksparkplatz Kaiserswerth – (Entwurf) Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 I. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 205. Änderung des Flächennutzungsplans – Dreiecksparkplatz Kaiserswerth - (Entwurf) 1. Bezirksregierung Düsseldorf Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort a) Dezernat 35.3 – Denkmalangelegenheiten: Hinsichtlich der Belange der Denkmalangelegenheiten bestehen keine Bedenken gegen die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans. Da diese Stellungnahme nur für Denkmäler im Eigentums- oder Nutzungsrecht des Landes oder Bundes gilt, wird empfohlen das Amt für Denkmalpflege im Rheinland in Pulheim und die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zu beteiligen. Insbesondere das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland in Bonn sollte beteiligt werden. Das Amt für Denkmalpflege im Rheinland sowie das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland sowie die Untere Denkmalbehörde wurden als Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. b) Dezernat 53 – Immissionsschutz und Luftreinhaltung: Hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes werden Hinweise gegeben. Das Vorhaben befindet sich außerhalb der Umweltzone von Düsseldorf. Eine Überschreitung des aktuellen Grenzwertes für die jährlichen NO2 Immissionen von 40 g/m3 ist jedoch nicht zu befürchten. Es werden daher keine Bedenken gegen das Vorhaben geltend gemacht, jedoch sollte die empfohlene lufthygienischen Ausbreitungsrechnung mit Blick auf die zu erwartenden Verschärfungen der EU- Grenzwerte zwecks Kontrolle der Hintergrundbelastung durchgeführt werden. Die Erforderlichkeit einer lufthygienischen Untersuchung wird auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens geprüft werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 2. Deutsche Telekom Technik GmbH Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort Die Deutsche Telekom verweist auf die Stellungnahme im Rahmen der 4(1)-Beteiligung. Darin stellt sie dar, dass sich im Planbereich Kabelkanalformsteintrassen und Telekommunikationslinien der Telekom befinden. Der Bestand und Betrieb sind zu gewährleisten. Der Zugang zu den Telekommunikationslinien muss jederzeit ermöglicht werden können. Die Stellungnahme betrifft nicht den Regelungsinhalt des Flächennutzungsplans und wird im Bebauungsplanverfahren Nummer 05/005 „Dreiecksparkplatz“ berücksichtigt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 3. Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort Die Einwenderin verweist auf ihre Stellungnahme im Rahmen der 4(2)- Beteiligung. Darin stimmt sie der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans grundsätzlich zu. Es ist aus Sicht der IHK zur Verbesserung der Nahversorgung nicht der Betriebstyp entscheidend. Daher soll die Begründung redaktionell geändert werden. Anstelle des Begriffs „Vollsortimenters“ sollte der neutrale Begriff „Lebensmitteleinzelhandels- betrieb“ gewählt werden. Gegebenenfalls ist auch die Anpassung des Gutachtens notwendig. Durch Beschlüsse des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (Beschlüsse zu den Vorlagen 61/108/2019 am 25.09.2019 und APS/077/2021 am 16.06.2021) besteht der politische Auftrag im Plangebiet einen Lebensmittelvollsortimenter anzusiedeln. Das Nahversorgungsdefizit in Kaiserswerth kann am effektivsten durch die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters behoben werden. Lebensmittelvollsortimenter verfügen im Vergleich zu Lebensmitteldiscounter über ein breiteres und tieferes Warensortiment und stellen somit mehr Waren als ein Lebensmitteldiscounter bereit. Daher wird an dem Planungsziel im Plangebiet einen Lebensmittelvollsortimenter anzusiedeln festgehalten. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 4. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort Der Einwender bezieht sich auf die Stellungnahme im Rahmen der 4(2)- Beteiligung und stellt dar, dass Kaiserswerth mit der Ausweisung des baumbestandenen Parkplatzes und Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Artenschutzprüfung der Stufe II erarbeitet werden. Im Bebauungsplanverfahren werden auch Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort Teilen der Allee als Sondergebiet im Flächennutzungsplan sowie der späteren Umsetzung des Bebauungsplans unwiederbringlich den grünen Ortseingang verliert. Um die vorgesehen Fällung der geschützten Alleebäume und der Bäume auf dem Parkplatz auszugleichen, ist im Bebauungsplan für die Planung und deren Umgebung eine umfassende Begrünung mit Nistmöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse festzusetzen. Weiterhin wichtig sind das Artenschutzgutachten der Stufe II, im Bebauungsplan Gehölzarbeiten (Fällung / Rodung / Beseitigung) zum allgemeinen Schutz von Brutvögeln entsprechend § 39 BNatSchG auf die Zeit vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar zu beschränken. Vogelfreundliches Glas soll verwendet und ein Lichtkonzept erstellt werden. die Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Ob überhaupt und wenn ja, in welchem Umfang Alleebäume gefällt werden müssen, ist abhängig von der konkreten Objektplanung und kann im Rahmen der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung auf Grund des übergeordneten Maßstabsebene nicht festgelegt werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 5. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort Die Einwenderin stellt Planauszüge zum aktuellen Netzzustand im Bereich der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans zur Verfügung. Änderungen im Netz und nicht dokumentierte Leitungen sind möglich, daher müssen Bauarbeiten vor Ort sorgfältig überprüft werden. Die Netzgesellschaft muss spätestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich informiert werden. Auch Kranaufstellungen und Bohrspülverfahren sind vorher abzustimmen. Schutzanweisungen für erdverlegte Anlagen sind zu beachten. Bei Fragen oder zur Abstimmung sind die genannten Kontaktstellen der Netzgesellschaft Düsseldorf zu informieren. Die Hinweise beziehen sich auf die konkrete Umsetzung der Planung, die den Darstellungsmaßstab der Flächennutzungsplanung überschreiten. Die Anregungen werden bei der konkreten Objektplanung soweit möglich einfließen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 6. Polizeipräsidium Düsseldorf, Städtebauliche Kriminalprävention Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort a) Die Einwenderin verweist auf ihre Stellungnahme im Rahmen Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 5 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort der 4(2)-Beteiligung. Darin stellt die Einwenderin dar, dass gegen die vorliegenden Planungen grundsätzlich wenig Bedenken bestehen. Folgende Punkte könnten aber zu Konflikten oder Gefährdungen führen. Diese Hinweise sind unter b) aufgeführt. b) Die Niederrheinstraße verfügt nur über eine Fahrspur je Fahrtrichtung. An beiden Seiten ist auf Grund der zu schützenden Allee keine Möglichkeit des Ausweichens vorhanden. Aus Platzgründen ist die Einrichtung einer Linksabbiegerspur / einer Querungshilfe bedenklich. Zur Belieferung des Lebensmittelvollsortimenters muss eine neue Zufahrt auf der Ebene Null errichtet werden. Schlechte Beleuchtung, mangelhafte Wegeführung und ungünstig platzierte Bepflanzung erhöhen das Risiko für Unfälle oder Straftaten auf der Ebene Minus Eins. Die Hinweise beziehen sich auf die konkrete Umsetzung der Planung, die den Darstellungsmaßstab der Flächennutzungsplanung überschreiten. Die Anregungen werden bei der weiteren Planung (verbindliche Bebauungsplanung und konkrete Objektplanung) soweit möglich einfließen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 7. Stadtwerke Düsseldorf AG Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort a) Es wird auf die Stellungnahmen im Rahmen der 4(1)- und 4(2)- Beteiligungen verwiesen und um Wiedergabe der Stellungnahmen gebeten, damit eine Abwägung stattfinden kann. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. b) Im Rahmen der 4(1)- Beteiligung stellt die Einwenderin dar, dass gegen die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans keine Bedenken bestehen und eine ausführliche Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zum Bebauungsplan erfolgt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. c) Im Rahmen der 4(2)- Beteiligung nimmt die Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort Einwenderin Bezug auf die Begründung (Kapitel Raumwerk D) der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans. Im Raumwerk D wird der Anspruch formuliert, bei der Entwicklung städtischer Flächen eine führende Rolle in der klimaangepassten Stadtentwicklung einzunehmen. Es wird empfohlen, besondere Anforderungen an Maßnahmen zum Klimaschutz zu stellen, etwa bei der Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme- Kopplung. Für Beratungen steht die Einwenderin mit ihren Töchterunternehmungen bereit. d) Zudem wird auf eine Stellungnahme der Einwenderin an das Liegenschaftsamt hingewiesen. In dieser Stellungnahme werden die Themen Elektromobilität, Photovoltaik und Baumfällungen behandelt. Die Hinweise beziehen sich auf die konkrete Umsetzung der Planung, die den Darstellungsmaßstab der Flächennutzungsplanung überschreiten. Die Anregungen werden bei der weiteren Planung (verbindliche Bebauungsplanung und konkrete Objektplanung) soweit möglich einfließen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. e) Die Einwenderin mahnt den sparsamen Umgang mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB an. Um mit Grund und Boden möglichst sparsam umzugehen, wäre die Auflage, nicht ein zweites Geschoss zu errichten, zu überdenken. Ebenso die alleinige Fokussierung auf einen Lebensmittelvollsortimenter. Auf dem schräg gegenüber liegenden städtischen Grundstück wird aktuell ebenfalls durch ein Bauvorhaben Freifläche vernichtet (Neubau Feuerwehr). Die Planung, die der Änderung des Flächennutzungsplans zugrunde liegt, geht sparsam mit Grund und Boden um. Eine vorhandene Parkplatzfläche wird durch die geplante Überbauung durch einen Lebensmittelvollsortimenter intensiver genutzt. Damit sich das Vorhaben in das Ortsbild einfügt, wird auf eine verträgliche Höhengestaltung geachtet. Es wird keine Freifläche durch die Planung in Anspruch genommen, sondern eine Stellplatzfläche. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 7 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 8. Vodafone Deutschland GmbH Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort Gegen die Planung bestehen keine Einwände. Es wird mitgeteilt, dass sich im Plangebereich Kommunikationsanlagen befinden. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet wird dazu eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft zum vorhandenen Leitungsbestand abgegeben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 9. Vodafone West GmbH Stellungnahme / Hinweis Abwägungsvorschlag bzw. Antwort Die Vodafone-Gesellschaft(en) machen keine Einwände gegen die Planung geltend. Im Änderungsbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen der Einwenderin. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist derzeit nicht geplant. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 8 von 8 Stand: 31.07.2025, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/092/2025 II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Öffentlichkeit zur 205. Änderung des Flächennutzungsplans – Dreiecksparkplatz Kaiserswerth - (Entwurf) Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- APS/092/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 10.10.2025
- Erstellt
- 30.07.2025 09:36