Venloer Straße autofrei
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3625/2017 vom 12.12.2017
Stand: Am 29.01.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (BV)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 3625/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 Venloer Straße autofrei hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 10.07.2017, TOP 7.3 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Hat die Verwaltung Kontakt zu der Projektgruppe „Boulevard Ehrenfeld“ aufgenommen, falls nicht: Für wann ist dies geplant? 2. Für wann sind erste Projektschritte terminiert? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Modelltag „Venloer Straße autofrei“ in den Som- merferien 2017 umzusetzen, z. B. auch durch die Verbindung mit bereits geplanten Maßnahmen (Sperrung Venloer Straße für andere Anlässe wie z. B. das Straßenfest) ? Antwort der Verwaltung: Antwort zu Frage 1: Die Verwaltung hat keinen Kontakt zu der Projektgruppe „Boulevard Ehrenfeld“ aufgenommen und dies ist auch nicht geplant. Antwort zu Frage 2: Es sind daher keine Projektschritte terminiert. Antwort zu Frage 3: Die Verwaltung sieht als einzige Möglichkeit zur Einrichtung eines autofreien Sonntags auf der Venlo- er Straße die Durchführung einer Veranstaltung durch einen Dritten, wie z.B. der Modelltag „Venloer Straße autofrei“, der von „Agora Köln“ organisiert wurde. Nach diesem Modell wäre möglicherweise auch ein Projekt „Boulevard Ehrenfeld“ durch das städtische Ordnungsamt auf der Grundlage eines vom Veranstalter zu erstellenden Verkehrskonzeptes genehmigungsfähig. Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum und die Erstellung von Verkehrs- konzepten aus Anlass dieser Veranstaltungen besteht in der Verwaltung kein Personalansatz. Anders ist die Situation bei stadtweiten Events wie z.B. „Jeck im Sonnesching“, 11. im 11, Karneval oder Silvester, bei denen die Stadt als „fiktiver Veranstalter “ agiert, um die öffent- liche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Beratungsverlauf
-
29.01.2018
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz