V/1029/2020
Finanzierung des Impfzentrums in der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/1029/2020 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird die Finanzierung eines Corona-Impfzentrums Münster geregelt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bekämpfung der Corona-Pandemie durch Errichtung und Betrieb des Corona-Impfzentrums Finanzierung Produktgruppe: 01 11 02 09 Immobilienmanagement Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X möglich Bereits veranschlagt? Ja X Nein Für die Errichtung und den Betrieb des Impfzentrums im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland wird derzeit mit Aufwendungen in Höhe von 1.100.000 Euro und investiven Auszah- lungen in Höhe von 100.000 Euro gerechnet. Eine verlässliche Abschätzung aller mit der Errich- tung und dem Betrieb des Impfzentrums einhergehenden Aufwendungen und Auszahlungen ist derzeit nicht möglich. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/1029/2020 V/1029/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Finanzierung des Impfzentrums in der Stadt Münster Beratungsfolge 09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 09.12.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt einer Übergangsfinanzierung für die Errichtung und den Betrieb eines Corona- Impfzentrums Münster und den dafür erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen und au- ßerplanmäßigen Auszahlungen nach § 83 Abs. 2 GO NRW zu. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung , Räumlichkeiten des Messe und Congress Centrums Halle Münsterland für die Errichtung und den Betrieb des Impfzentrums anzumieten und die darüber hinaus notwendigen Verträge und Vereinbarungen abzuschließen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Abschät- zung aller mit der Errichtung und dem Betrieb des Impfzentrums einhergehenden Aufwendun- gen und Auszahlungen möglich ist. Die unter Beschlusspunkt „II. Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Größenordnungen sollen die Möglichkeit eröffnen, kurzfristig finanzielle Ver- pflichtungen eingehen zu können. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2020 1.000.000 Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr- technische Hilfeleistungen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2020 100.000 Amt für Finanzen und Beteiligungen 07.12.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Möller Telefon: 492-2100 MoellerFrank@stadt- muenster.de - 2 - V/1029/2020 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr- technische Hilfeleistungen Investitionsmaßnah- me 1500 Impfzentrum Auszahlungen 2020 100.000 Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt aus Mehrerträgen in der Produktgruppe 05 01 „Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II“ aufgrund der Anhebung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft auf bis zu 75 % (Zeile 06 „Kostenerstattungen und Kos- tenumlagen“). Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch Minderauszahlungen in der Pro- duktgruppe 05 02 „Sicherung des Lebensunterhalts“ bei der Investitionsmaßnahme 4114 „Flücht- lingseinrichtungen in System-/Modulbauweise“. Bei der jetzt vorgesehenen Deckung handelt es sich um eine Vorfinanzierung und die damit verbun- dene Möglichkeit, bereits im Jahr 2020 und im 1. Quartal 2021 tätig zu werden. Die endgültige De- ckung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt durch Übernahme der Kosten durch Bund und Land NRW. Begründung: Die Corona-Pandemie begleitet die Weltgemeinschaft mittlerweile seit vielen Monaten. In zahlreichen Ländern sind erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um die Ausbreitung des Virus zu be- kämpfen. Während bislang Maßnahmen im Vordergrund standen und stehen mussten, die im We- sentlichen den passiven Schutz vor einer Ansteckung im Blick hatten, stehen in Kürze Impfstoffe zur Verfügung, mit denen ein hoher Impfschutz aufgebaut werden kann. Die dafür erforderlichen Impfungen sollen im Rahmen von „Impfzentren“ durchgeführt werden, die in Nordrhein-Westfalen in allen kreisfreien Städten und Kreisen aufgebaut werden. Dabei sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Kommunen unterstützen und in den Impfzentren die medizinisch- fachliche Leitung übernehmen. Die organisatorische Leitung des Impfzentrums Münster übernimmt die Feuerwehr. Für wen die Impfungen zuerst bereitstehen, wird bundeseinheitlich geregelt und über Empfehlungen der unabhängigen Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut konkretisiert. Entsprechend der bisherigen Vorgaben werden Impfungen in einer ersten Phase voraussichtlich zu- nächst für Personen/Personengruppen in Einrichtungen der stationären oder ambulanten Pflege und der Gesundheitsversorgung angeboten werden. Die Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit (Stand: 11.11.2020) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (Stand: 27.11.2020) für die Organisation und Durchführung von Impfungen gegen Sars -CoV-2 in Im pfzentren einschließlich der geplanten mobilen Impfteams enthalten zahlreiche Hinweise für den Aufbau und die Einrichtung eines Impfzentrums. Neben Anfor- derungen an den Standort wie gute Erreichbarkeit und behindertengerechter Zugang werden ge- nannt: Sicherungsmaßnahmen, z. B. o Sicherung der Gebäudezugänge während des Impfbetriebs - 3 - V/1029/2020 o Sicherung des Gebäudes außerhalb des Impfbetriebs o Sicherung der Materialien und Impfstoffe Schutzmaßnahmen, z. B. o Gewährleitung von Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Que rinfektionen sowohl im Impfzentrum als auch bei Zugang und Abgang aus dem Impfzentrum o Bereitstellung von verpflichtender persönlicher Schutzausrüstung einschließlich Desin- fektions- und Hygienemittel Allgemeine Anforderungen an das Impfzentrum, z. B. o Bereitstellung von Endgeräten (Computern, Tablets oder Smartphones) und Systemen für Terminmanagement und digitale Erfassung der Impfquoten o Bereitstellung eines geeigneten Kühlsystems für medizinisches Zubehör und Impfstoffe o Telefon- / Internetanschluss o Keimarmer Raum zur möglichen Rekonstitution von Impfstoffen o Stromzufuhr (ggf. auch für Ultratiefkühlschränke) sowie Notfallplan im Falle eines Netzausfalls o Personalräume, Büroraum, Umkleideräume; ggfs. Trennwände o Sanitäre Anlagen (Personal und Besucher/-innen) o temporäre Installation einer Gefahrenmeldeanlage o Aufrufsystem für Personenstromsteuerungen und Bürgerservice o Warteräume o Einbahnstraßen-System für die Impflinge („Impfstraßen“) o Raumtrennungsmöglichkeiten / Modultrennung o Möblierung o Adäquate Beleuchtung, gute Belüftung o Sicherstellung einer sachgerechten Entsorgung von Abwasser und Abfall o Gebäudebetreuung (Instandhaltung, Wartung von technischen und räumlichen Aus- stattungsgegenständen) o Bereitstellung von Rettungsmitteln für medizinische Notlagen o Umfassende Information der Öffentlichkeit Die vorgenannten Anforderungen können räumlich in der Messehalle Nord des Messe und Congress Centrums Halle Münsterland (MCC) in idealer Weise umgesetzt werden; zudem kann Rückgriff auf das logistische Know-How des MCC genommen werden. Des Weiteren ist das MCC verkehrlich gut zu erreichen (zentrumsnahe Lage, gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, ausrei- chende Pkw-Stellplatzkapazitäten). Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen wird das MCC aktuell nur in sehr geringem Umfang genutzt (Durchführung Prüfungen etc.). Da davon auszugehen ist, dass diese Einschränkungen – insbesondere auch durch die beginnenden Impfungen – nach und nach wieder aufgehoben werden und damit auch der Veranstaltungsbetrieb im MCC wieder anlaufen wird, ist eine Nutzung der Mes- sehalle Nord als Impfzentrum nach derzeitigem Stand bis zum 31.08.2021 möglich. Viele der vorgenannten Anforderungen sind mit Kosten verbunden, die dazu erforderlichen Beauftra- gungen von Dritten müssen kurzfristig vorgenommen werden können. Mit dem Aufbau des Impfzentrums ist darüber hinaus der Bedarf an qualifiziertem Personal gegeben, das sich grob in die Bereiche - Leitung des Impfzentrums - Impfung (inkl. Beratung) - Impfstoffrekonstitution (inkl. Dokumentation) und - Administration (im weitesten Sinne) unterscheiden lässt. Das ärztliche und sonstige medizinische Personal inkl. der ärztlichen Leitung des Impfzentrums stellt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen -Lippe, für die Besetzung der übrigen Bereiche steht di e Stadt in der Verantwortung. Vorgesehen sind dabei der Rückgriff auf geeignete Mitarbeitende der - 4 - V/1029/2020 Verwaltung, Neueinstellungen (Pensionäre, Studenten, sonstige Freiwillige) sowie die Beauftragung der Hilfsorganisationen und externer Dienstleistungsunternehmen. Zum Beschlusspunkt „Finanzielle Auswirkungen“: Wie einem Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein - Westfalen (MAGS) zu entnehmen ist, werden das Land und der Bund jeweils 50 % der Kosten zur Errichtung und z um Betrieb zunächst jeweils eines Impfzentrums pro Kreis und kreisfreier Stadt tra- gen. Hierzu soll es nach derzeitigem Stand eine Vereinbarung zwischen MAGS und jeweiligem Kreis bzw. kreisfreier Stadt geben, auf deren Basis die Abrechnung erfolgen soll. Da eine Abrechnung erst nach Abschluss einer solchen Vereinbarung und damit sicherlich erst im Jahr 2021 vorgenommen werden kann, sind die kurzfristig anfallenden Kosten für die Errichtung und den Betrieb eines Impf- zentrums kommunal vorzufinanzieren. Um bereits im Jahr 2020 Aufträge an Dritte erteilen zu können, soll es in mehreren Produktgruppen des städtischen Haushalts eine über den beschlossenen Haushaltsplan 2020 hinausgehende Mittel- aufstockung geben. Betroffen sind die Produktgruppen: 0111 „Immobilienmanagement“: Hier soll im Wesentlichen die Abrechnung von Positionen mit dem MCC Halle Münsterland erfolgen. 0209 „Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistungen“: Hier sollen alle sonstigen Aufwendun- gen getragen werden, die nicht über die Produktgruppe 0111 abgedeckt sind. Sofern investive Maßnahmen erforderlich sind, sollen diese über die neu gerichtete Investitionsmaß- nahme „Impfzentrum“ finanziert werden können. Die angegebenen finanziellen Auswirkungen stellen eine erste überschlägige Kalkulation dar, um insbesondere zunächst notwendige Aufträge erteilen zu können. Da derzeit noch nicht absehbar ist, für welchen Zeitraum das Impfzentrum in Betrieb sein wird und wie sich die Beteiligung Dritter konkret gestaltet, werden sich voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 noch entsprechende Aktualisierun- gen ergeben. In Vertretung In Vertretung gez. gez. Zeller Heuer Stadtkämmerin Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1029/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.12.2020
- Erstellt
- 02.12.2020 09:23