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V/1029/2020

Finanzierung des Impfzentrums in der Stadt Münster

Vorlagen 02.12.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 14

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1287 Zeichen

Anlage A zur V/1029/2020 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird die Finanzierung eines Corona-Impfzentrums Münster geregelt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bekämpfung der Corona-Pandemie durch Errichtung und Betrieb des Corona-Impfzentrums 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01 11  
02 09 
Immobilienmanagement 
Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein X möglich 
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Für die Errichtung und den Betrieb des Impfzentrums im Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland wird derzeit mit Aufwendungen in Höhe von 1.100.000 Euro und investiven Auszah-
lungen in Höhe von 100.000 Euro gerechnet. Eine verlässliche Abschätzung aller mit der Errich-
tung und dem Betrieb des Impfzentrums einhergehenden Aufwendungen und Auszahlungen ist 
derzeit nicht möglich. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

10046 Zeichen

V/1029/2020 
V/1029/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Finanzierung des Impfzentrums in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt einer Übergangsfinanzierung für die Errichtung und den Betrieb eines Corona-
Impfzentrums Münster und den dafür erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen und au-
ßerplanmäßigen Auszahlungen nach § 83 Abs. 2 GO NRW zu. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung , Räumlichkeiten des Messe und Congress Centrums Halle 
Münsterland für die Errichtung und den Betrieb des Impfzentrums anzumieten und die darüber 
hinaus notwendigen Verträge und Vereinbarungen abzuschließen. 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Abschät-
zung aller mit der Errichtung und dem Betrieb des Impfzentrums einhergehenden Aufwendun-
gen und Auszahlungen möglich ist. Die unter Beschlusspunkt „II. Finanzielle Auswirkungen“ 
dargestellten Größenordnungen sollen die Möglichkeit eröffnen, kurzfristig finanzielle Ver-
pflichtungen eingehen zu können. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2020 1.000.000  
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr-
technische Hilfeleistungen 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2020 100.000  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
07.12.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Möller 
Telefon: 492-2100 
MoellerFrank@stadt-
muenster.de

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V/1029/2020 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr-
technische Hilfeleistungen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
1500 Impfzentrum    
Auszahlungen   2020 100.000  
 
 
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt aus Mehrerträgen in der Produktgruppe 
05 01 „Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II“ aufgrund der Anhebung der Beteiligung 
des Bundes an den Kosten der Unterkunft auf bis zu 75 % (Zeile 06 „Kostenerstattungen und Kos-
tenumlagen“).  
 
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch Minderauszahlungen in der Pro-
duktgruppe 05 02 „Sicherung des Lebensunterhalts“ bei der Investitionsmaßnahme 4114 „Flücht-
lingseinrichtungen in System-/Modulbauweise“.  
 
Bei der jetzt vorgesehenen Deckung handelt es sich um eine Vorfinanzierung und die damit verbun-
dene Möglichkeit, bereits im Jahr 2020 und im 1. Quartal 2021 tätig zu werden. Die endgültige De-
ckung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt durch Übernahme 
der Kosten durch Bund und Land NRW. 
 
 
Begründung: 
 
Die Corona-Pandemie begleitet die Weltgemeinschaft mittlerweile seit vielen Monaten. In zahlreichen 
Ländern sind erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um die Ausbreitung des Virus zu be-
kämpfen. Während bislang Maßnahmen im Vordergrund standen und stehen mussten, die im We-
sentlichen den passiven Schutz vor einer Ansteckung im Blick hatten, stehen in Kürze Impfstoffe zur 
Verfügung, mit denen ein hoher Impfschutz aufgebaut werden kann. 
 
Die dafür erforderlichen Impfungen sollen im Rahmen von „Impfzentren“ durchgeführt werden, die in 
Nordrhein-Westfalen in allen kreisfreien Städten und Kreisen aufgebaut werden. Dabei sollen die 
Kassenärztlichen Vereinigungen die Kommunen unterstützen und in den Impfzentren die medizinisch-
fachliche Leitung übernehmen. Die organisatorische Leitung des Impfzentrums Münster übernimmt 
die Feuerwehr. Für wen die Impfungen zuerst bereitstehen, wird bundeseinheitlich geregelt und über 
Empfehlungen der unabhängigen Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut konkretisiert.  
 
Entsprechend der bisherigen Vorgaben werden Impfungen in einer ersten Phase voraussichtlich zu-
nächst für Personen/Personengruppen in Einrichtungen der stationären oder ambulanten Pflege und 
der Gesundheitsversorgung angeboten werden. 
 
Die Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit (Stand: 11.11.2020) und des Ministeriums 
für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (Stand: 27.11.2020) für die Organisation und Durchführung 
von Impfungen gegen Sars -CoV-2 in Im pfzentren einschließlich der geplanten  mobilen Impfteams 
enthalten zahlreiche Hinweise für den Aufbau und die Einrichtung eines Impfzentrums. Neben Anfor-
derungen an den Standort wie gute Erreichbarkeit und behindertengerechter Zugang werden ge-
nannt: 
 
 Sicherungsmaßnahmen, z. B. 
o Sicherung der Gebäudezugänge während des Impfbetriebs

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V/1029/2020 
o Sicherung des Gebäudes außerhalb des Impfbetriebs 
o Sicherung der Materialien und Impfstoffe 
 Schutzmaßnahmen, z. B. 
o Gewährleitung von Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Que rinfektionen 
sowohl im Impfzentrum als auch bei Zugang und Abgang aus dem Impfzentrum 
o Bereitstellung von verpflichtender persönlicher Schutzausrüstung einschließlich Desin-
fektions- und Hygienemittel 
 Allgemeine Anforderungen an das Impfzentrum, z. B. 
o Bereitstellung von Endgeräten (Computern, Tablets oder Smartphones) und Systemen 
für Terminmanagement und digitale Erfassung der Impfquoten  
o Bereitstellung eines geeigneten Kühlsystems für medizinisches Zubehör und Impfstoffe  
o Telefon- / Internetanschluss 
o Keimarmer Raum zur möglichen Rekonstitution von Impfstoffen 
o Stromzufuhr (ggf. auch für Ultratiefkühlschränke) sowie Notfallplan im Falle eines 
Netzausfalls 
o Personalräume, Büroraum, Umkleideräume; ggfs. Trennwände 
o Sanitäre Anlagen (Personal und Besucher/-innen) 
o temporäre Installation einer Gefahrenmeldeanlage  
o Aufrufsystem für Personenstromsteuerungen und Bürgerservice 
o Warteräume 
o Einbahnstraßen-System für die Impflinge („Impfstraßen“) 
o Raumtrennungsmöglichkeiten / Modultrennung 
o Möblierung 
o Adäquate Beleuchtung, gute Belüftung 
o Sicherstellung einer sachgerechten Entsorgung von Abwasser und Abfall 
o Gebäudebetreuung (Instandhaltung, Wartung von technischen und räumlichen Aus-
stattungsgegenständen) 
o Bereitstellung von Rettungsmitteln für medizinische Notlagen 
o Umfassende Information der Öffentlichkeit 
 
Die vorgenannten Anforderungen können räumlich in der Messehalle Nord des Messe und Congress 
Centrums Halle Münsterland (MCC) in idealer Weise umgesetzt werden; zudem kann Rückgriff auf 
das logistische Know-How des MCC genommen werden. Des Weiteren ist das MCC verkehrlich gut 
zu erreichen (zentrumsnahe Lage, gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, ausrei-
chende Pkw-Stellplatzkapazitäten). 
 
Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen wird das MCC aktuell nur in sehr geringem Umfang 
genutzt (Durchführung Prüfungen etc.). Da davon auszugehen ist, dass diese Einschränkungen – 
insbesondere auch durch die beginnenden Impfungen – nach und nach wieder aufgehoben werden 
und damit auch der Veranstaltungsbetrieb im MCC wieder  anlaufen wird, ist eine Nutzung der Mes-
sehalle Nord als Impfzentrum nach derzeitigem Stand bis zum 31.08.2021 möglich. 
 
Viele der vorgenannten Anforderungen sind mit Kosten verbunden, die dazu erforderlichen Beauftra-
gungen von Dritten müssen kurzfristig vorgenommen werden können. 
 
Mit dem Aufbau des Impfzentrums ist darüber hinaus der Bedarf an qualifiziertem Personal gegeben, 
das sich grob in die Bereiche 
- Leitung des Impfzentrums 
- Impfung (inkl. Beratung) 
- Impfstoffrekonstitution (inkl. Dokumentation) und 
- Administration (im weitesten Sinne) 
unterscheiden lässt.  
 
Das ärztliche und sonstige medizinische Personal inkl. der ärztlichen Leitung des Impfzentrums stellt 
die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen -Lippe, für die Besetzung der übrigen Bereiche steht di e 
Stadt in der Verantwortung. Vorgesehen sind dabei der Rückgriff auf geeignete Mitarbeitende der

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V/1029/2020 
Verwaltung, Neueinstellungen (Pensionäre, Studenten, sonstige Freiwillige) sowie die Beauftragung 
der Hilfsorganisationen und externer Dienstleistungsunternehmen. 
 
Zum Beschlusspunkt „Finanzielle Auswirkungen“: 
 
Wie einem Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -
Westfalen (MAGS) zu entnehmen ist, werden das Land und der Bund jeweils 50 % der Kosten zur 
Errichtung und z um Betrieb zunächst jeweils eines Impfzentrums pro Kreis und kreisfreier Stadt tra-
gen. Hierzu soll es nach derzeitigem Stand eine Vereinbarung zwischen MAGS und jeweiligem Kreis 
bzw. kreisfreier Stadt geben, auf deren Basis die Abrechnung erfolgen soll. Da  eine Abrechnung erst 
nach Abschluss einer solchen Vereinbarung und damit sicherlich erst im Jahr 2021 vorgenommen 
werden kann, sind die kurzfristig anfallenden Kosten für die Errichtung und den Betrieb eines Impf-
zentrums kommunal vorzufinanzieren. 
 
Um bereits im Jahr 2020 Aufträge an Dritte erteilen zu können, soll es in mehreren Produktgruppen 
des städtischen Haushalts eine über den beschlossenen Haushaltsplan 2020 hinausgehende Mittel-
aufstockung geben. Betroffen sind die Produktgruppen: 
 
0111 „Immobilienmanagement“: Hier soll im Wesentlichen die Abrechnung von Positionen mit dem 
MCC Halle Münsterland erfolgen. 
0209 „Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistungen“: Hier sollen alle sonstigen Aufwendun-
gen getragen werden, die nicht über die Produktgruppe 0111 abgedeckt sind. 
 
Sofern investive Maßnahmen erforderlich sind, sollen diese über die neu gerichtete Investitionsmaß-
nahme „Impfzentrum“ finanziert werden können.  
 
Die angegebenen finanziellen Auswirkungen stellen eine erste überschlägige Kalkulation dar, um 
insbesondere zunächst notwendige Aufträge erteilen zu können. Da derzeit noch nicht absehbar ist, 
für welchen Zeitraum das Impfzentrum in Betrieb sein wird und wie sich die Beteiligung Dritter konkret 
gestaltet, werden sich voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 noch entsprechende Aktualisierun-
gen ergeben. 
 
 
 
In Vertretung In Vertretung 
 
 
gez. gez. 
 
Zeller Heuer 
Stadtkämmerin Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

09.12.2020 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2020 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1029/2020
Typ
Vorlagen
Datum
02.12.2020
Erstellt
02.12.2020 09:23