V/0305/2026
Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulen
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Anlage 1 zur Vorlage_Änderungssatzung
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Anlage 1 zur Vorlage V/0305/2026 Änderungssatzung zur Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen vom [Datum einfügen] Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am [Datum] folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 – Änderung der Satzung Die Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen vom 23.05.2002 wird wie folgt ergänzt: Neuer Punkt 11 wird eingefügt: „11. Abweichende Regelungen für einzelne Schulen Für die in der Anlage zu dieser Satzung aufgeführten Schulhöfe städtischer Schulen gelten die dort festgelegten abweichenden Nutzungszeiten und Nutzungsbedingungen. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.“ Artikel 2 – Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Anlage zur Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen Abweichende Regelungen für einzelne Schulhöfe: 1. Hansa-Berufskolleg, Hansaring 80, 48155 Münster Der Schulhof steht für eine außerschulische Nutzung nicht zur Verfügung.
Beschlussvorlage
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V/0305/2026 V/0305/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulen hier: Evaluation der Sicherungsmaßnahmen Installation vorhandener Videotechnik am Neubau der Melanchthonschule Einrichtung einer Videoüberwachung an der Grundschule Kinderhaus-West Anpassung der Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen Beratungsfolge 28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 16.06.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Vorberatung 30.06.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 01.07.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht über die Videoüberwachung an städtischen Schulen zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt: 2.1. die vorhandenen Videoüberwachungsmaßnahmen an den Schulzentren Hiltrup, Wol- beck und Kinderhaus werden fortgesetzt, 2.2. nach Fertigstellung des Neubaus der Melanchthonschule wird die Videotechnik am neuen Gebäude wieder in Betrieb genommen, Amt für Schule und Weiterbildung 22.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Wendholt Telefon: 492-4019 Wendholt@stadt - muenster.de - 2 - V/0305/2026 2.3. an der Grundschule Kinderhaus-West wird analog zur Einrichtung an der Melanchthon- schule eine Videoüberwachung installiert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, 3.1. dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Ausschuss für Personal, Si- cherheit und Ordnung in einem 2 -jährigen Turnus über die Erfahrungen zu berichten, um auf dieser Grundlage regelmäßig über das Erfordernis der Fortführung entscheiden und ggf. nachsteuern zu können. Dies betrifft sowohl die Erfahrungen mit den installier- ten Videoüberwachungen wie auch die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen an den anderen Standorten. 3.2. zur Verbesserung der Sicherheit am Hansa-Berufskolleg geeignete Maßnahmen umzu- setzen, insbesondere die Installation einer Zaunanlage zur Zugangsbeschränkung für den Ausschluss der außerschulischen Nutzung, 3.3. zu prüfen, welche geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung von Nutzungskonflikten an der Kreuzschule umgesetzt werden können, insbesondere die Installation einer Zaun- anlage mit geregelten Zugangszeiten. 4. Der Rat der Stadt Münster beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Sat- zung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2026 4.500 2027 ff 4.500 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 0100 Sicherungsmaßnahmen für Schulgebäude Auszahlungen für Baumaßnahmen 2026 50.000 2027 ff 50.000 Investitionsmaßahme 0620 Baumaßnahmen Berufskollegs Auszahlungen für Baumaßnahmen 2026 30.000 - 3 - V/0305/2026 Die zur Finanzierung der Videoüberwachungsmaßnahmen sowie der evtl. vorzunehmenden Installati- on der Zaunanlage an der Kreuzschule erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haus- haltsplan 2026/2027 bei der Investitionsmaßnahme 0100 „Sicherungsmaßnahmen Schulgebäude“ veranschlagt. Die zur Finanzierung der Zaunanlage am Hansa -Berufskolleg erforderlichen Auszahlungsermächti- gungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der Investitionsmaßnahme 0620 „Baukosten Berufskol- legs“ in Höhe von 30.000 Euro veranschlagt. Begründung: Ausgangs- und Beschlusslage Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an städtischen Schulen ist eine zentrale kommunale Aufgabe. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Münster auf der Grundlage der Vorlagen V/0275/2019/1 (SZ Hiltrup und SZ Wolbeck), V/0151/2023/1 (SZ Kinderhaus) und V/0239/2024/1 (Melanchthonschule) entschieden, die Installation von Videokameras zur Überwachung und Auf- zeichnung außerhalb der regulären Schulzeiten in den Außenbereichen auf den Schulgrundstücken der genannten Schulen vorzunehmen. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, im regelmäßigen Turnus über die Erfahrungen mit der Installation der Videokameras zu berichten. Datenschutz und Ausgestaltung Die datenschutzrechtlichen Grundlagen wurden bereits in den o.g. früheren Vorlagen umfassend dar- gestellt und gelten unverändert fort. Die wesentlichen Eckpunkte: • Überwachung ausschließlich von Außenbereichen • kein Eingriff in den öffentlichen Raum • zeitlich begrenzte Aktivierung • anlassbezogene Auswertung • Speicherdauer: 5 Tage • Auswertung im „Sechs-Augen-Prinzip“ • transparente Kennzeichnung der Überwachung Die eingesetzte Form der Videoüberwachung ist bewusst im unteren Intensitätsbereich technisch möglicher Systeme angesiedelt. Insbesondere erfolgt: • keine permanente Echtzeitbeobachtung • keine aktive Ansprache von Personen • keine automatisierte Verhaltensanalyse • keine direkte Aufschaltung auf Polizei oder Ordnungsbehörden Die Systeme dienen ausschließlich der präventiven Abschreckung sowie der nachträglichen Aufklä- rung konkreter Vorfälle. Damit stellt die gewählte Lösung einen verhältnismäßigen und datenschutzschonenden Eingriff dar. - 4 - V/0305/2026 Resultate Die bisherigen Erfahrungen zeigen eine deutlich positive Wirkung wie aus den folgenden Abbildungen zu entnehmen ist. Entwicklung der Straftaten an unterschiedlichen Schulen Im oberen Teil der Abbildung sind die beiden Schulzentren Hiltrup und Wolbeck aufgeführt. Dort wurde im Jahr 2019 in einem Pilotprojekt die Videoüberwachung eingeführt. Der untere Teil zeigt die Entwicklung am Schulzentrum Kinderhaus (Einführung der Videoüberwachung in den Sommerferien 2023) und an der Melanchthonschule (Einführung der Videoüber- wachung in den Sommerferien 2024). Die eingezeichneten vertikalen Linien zeigen jeweils das Jahr, in welchem die Videokameras installiert wurden. Der Rück- gang der Vorfälle an der Melanchthonschule hat sich bereits im Jahr 2024 deutlich gezeigt. Entsprechend konnten die Kosten für Instandsetzung bei Vandalismus sowie Reinigung bei Graffiti reduziert werden. Im Durchschnitt kommt es seit der Installation der Kameras je Standort jährlich zu zwei Auslesungen des aufgezeichneten Materials, da die verzeichneten Straftaten nicht immer innerhalb des Überwa- chungsbereichs bzw. der entsprechenden Überwachungszeiten liegen. In Einzelfällen wurden die Daten auch von der Polizei zur Unterstützung von Ermittlungen angefor- dert. - 5 - V/0305/2026 Bewertung Die Videoüberwachung erfüllt an allen Standorten eine klare und nachweisbare präventive (abschre- ckende) Funktion. Die sichtbare Präsenz der Kameras wirkt insbesondere präventiv und trägt entscheidend dazu bei, potenzielle Täter*innen von vornherein von Straftaten abzuhalten. Diese Wirkung spiegelt sich unmit- telbar in den vorliegenden Zahlen wider: Die Zahl der Straftaten ist spürbar zurückgegangen. Der Rückgang der Vorfälle ist positiv zu bewerten und begründet damit auch die Weiterführung der Videoüberwachung, da: • Straftaten weiterhin auftreten • Ursachen nicht vollständig beseitigt sind • ein Wegfall der Überwachung das Risiko eines Wiederanstiegs birgt. Auch wirtschaftlich ist ein Fortbestand sinnvoll, da steigende Schäden andernfalls zu höheren Folge- kosten führen würden – Ausgaben, die durch eine konsequente Beibehaltung der bestehenden Si- cherheitsmaßnahmen vermeidbar bleiben können. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist das deutlich verbesserte subjektive Sicherheitsempfinden der Beschäftigten, primär der vor Ort tätigen Mitarbeitenden. Von den Schulleitungen der jeweiligen Schu- len wird positiv bewertet, dass nach Installation der Kameras die Zahl der Straftaten, insbesondere die Zahl der Einbrüche, zurückgegangen ist. Daher sprechen die Schulleitungen sich für die Beibehal- tung der Überwachungsmaßnahmen aus. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor die Videoüberwachung aktuell fortzuführen und auch an der Grundschule Kinderhaus-West zu installieren. 2026 hat die Verwaltung damit begonnen, ein Gesamtkonzept „Sicherheit an Schulen“ zu entwickeln. Erste Gespräche dazu mit der Polizei und den beteiligten Ämtern wurden geführt. Gegenstand eines solchen Konzeptes sind wesentlich die Bereiche Prävention, baulich-technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen und letztlich Standards für die Kommunikation zwischen den Akteuren. In dieses Gesamtkonzept ist dann auch die Frage der Videoüberwachung einzuordnen. Voraussichtlich Anfang 2027 sollen Ergebnisse vorliegen. Zu 2.: Fortsetzung von Videoüberwachungsmaßnahmen Aufrechterhaltung der Videoüberwachung an der Melanchthonschule nach Fertigstellung des Neubaus Im Zuge wiederholt aufgetretener Vandalismusvorfälle an der Melanchthonschule wurde bereits im Jahr 2023 gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ein sogenannter „Runder Tisch“ unter Beteiligung des Quartiersmanagements, von Vertreter*innen der Polizei, des Kommunalen Ord- nungsdienstes, mehrerer städtischer Ämter und de r Schulleitung der Melanchthonschule durchge- führt. In diesem Rahmen wurde auf die zunehmende Problematik hingewiesen und über geeignete Gegenmaßnahmen beraten. Als erste Reaktion wurden Maßnahmen wie die Ausweitung der Beleuchtung sowie der Rückschnitt der vorhandenen Bepflanzung veranlasst. Auf diese Schritte wurde ebenfalls in der Vorlage V/0151/2023/1 Bezug genommen. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation konnte durch diese Maßnahmen jedoch nicht erzielt werden. Infolgedessen wurde die Videoüberwachung an der Melanchthonschule eingeführt. Seit der Imple- mentierung dieser Maßnahme ist ein deutlicher Rückgang der Straftaten zu verzeichnen (siehe oben), was die Wirksamkeit der Videoüberwachung unterstreicht. Während der derzeit laufenden Baumaßnahmen für den Neubau der Melanchthonschule ist eine pro- visorische Videoüberwachung an der Baustelle eingerichtet. Nach Fertigstellung des Schulgebäudes wird die Sporthalle auf dem Gelände des alten Schulgebäudes neu errichtet. Auch hier wird es eine - 6 - V/0305/2026 engmaschige Videoüberwachung im Auftrag der Bauwerke Münster GmbH geben. Dies ist notwen- dig, da schon während der Bauphase eine Vielzahl an Diebstählen zu verzeichnen war. Zur Sicherstellung der weiterhin positiven Entwicklung und zur Beibehaltung der aktuellen Sicher- heitslage wird vorgeschlagen, zusätzlich zu dem Einbau von Fenstern und Türen im Erdgeschoss der Sicherheitsklasse 3 die Videoüberwachung auch am neu errichteten Schulgebäude fortzuführen. Vor- bereitend werden die hierfür erforderlichen Kabel bereits im Neubau verlegt, sodass eine zeitnahe Installation der Kameras gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund wird die Aufrechterhaltung der Videoüberwachung ausdrücklich empfohlen. Einrichtung einer Videoüberwachung an der Grundschule Kinderhaus-West Im Verlauf des Jahres 2025 wurde an der Grundschule Kinderhaus-West ein stark ansteigender Van- dalismus festgestellt (10 Vorfälle in 2024 und 22 Vorfälle in 2025). Neben der allgemeinen Sachbe- schädigung ist insbesondere die wiederholte und gezielte Beschädigung der Blitzableiteranlage her- vorzuheben. Diese Eingriffe verursachen nicht nur einen erheblichen finanziellen Schaden, sondern stellen auch ein Sicherheitsrisiko für den Schulbetrieb dar. Zur Beurteilung der Lage sowie zur Entwicklung geeigneter Gegenmaßnahmen fanden im letzten Jahr mehrfach vor Ort gemeinsame Termine mit Vertreter*innen der Schule, der Verwaltung als auch der Polizei statt. Im Rahmen dieser Abstimmungen wurden verschiedene präventive und reaktive Maßnahmen vereinbart und auch umgesetzt. Unter anderem wurde ein umfassender Rückschnitt der Bäume und Sträucher im Bereich des Schul- geländes durchgeführt. Zusätzlich wurde die Beleuchtung ausgeweitet und der Rückbau sogenannter „Aufstiegshilfen“ auf das Dach des Gebäudes veranlasst. Ziel der Maßnahmen war es, unübersichtli- che Bereiche zu beseitigen und potenzielle Rückzugsorte zu reduzieren und die Einsehbarkeit des Geländes zu verbessern. Trotz dieser Anpassungen konnte allerdings keine nachhaltige Reduzierung der Vorfälle erreicht werden. Infolgedessen wurde im Herbst 2025 sowohl das WLAN außerhalb der Schulzeiten abgeschaltet, um den Aufenthalt auf dem Schulgelände weniger attraktiv zu gestalten, als auch der zeitliche Einsatz eines Sicherheitsdienstes veranlasst. Die unregelmäßige und damit nicht vorhersehbare Präsenz des Sicherheitsdienstes führte insgesamt zu einer spürbaren Entspannung der Situation vor Ort und trug dazu bei, weitere Vorfälle deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig ist jedoch festzuhalten, dass es sich hierbei um eine sehr kostenintensive Maßnahme handelt, welche daher keine dauerhafte Lösung darstellen kann. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass trotz umfangreicher Maßnahmen bislang keine dauerhaft zufriedenstellende Lösung erreicht werden konnte. Die Installation einer Videoüberwachung wird da- her als sinnvoller und wirtschaftlich tragfähiger nächster Schritt angesehen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, an der Grundschule Kinderhaus -West eine Videoüber- wachung auf dem Schulgelände zu installieren. Die Maßnahme soll analog zur bereits umgesetzten Lösung an der Melanchthonschule erfolgen und dient der nachhaltigen Prävention weiterer Vandalis- musschäden sowie der Unterstützung bei der Aufklärung möglicher Vorfälle. Die Fachverwaltung steht hierzu im Austausch mit dem Personalrat. zu 3. und 4.: Installation einer Zaunanlage am Schulhof des Hansa-Berufskollegs Am Hansa-Berufskolleg kommt es aufgrund der dem Hauptbahnhofsumfeld zuzurechnenden Szene regelmäßig zu sicherheitsrelevanten Vorfällen auf dem Schulgelände. Insbesondere halten sich dort vermehrt ortsfremde Personengruppen auf. Zudem wird teilweise offener Drogenkonsum festgestellt. Betroffene Bereiche sind neben frei zugänglichen Außenflächen auch die Sporthalle sowie die dorti- gen Waschräume, die unbefugt betreten und entsprechend genutzt werden. - 7 - V/0305/2026 Eine besondere Belastung ergibt sich für das Reinigungspersonal, das die Gebäude in den frühen Morgenstunden betritt und sich aufgrund der vorgefundenen Zustände sowie möglicher Begegnungs- situationen konkret gefährdet fühlt. Anfang des Jahres 2024 fand ein gemeinsames Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Schule, des Ordnungsamts, der Polizei und des Amtes für Schule und Weiterbildung statt, in welchem die Problematik erörtert wurde und Vorschläge zur Verbesserung der Situation eingebracht wurden. Einige dieser Vorschläge wie z.B. die Ausweitung der Bestreifung des Geländes durch den Kommu- nalen Ordnungsdienstes als auch der Polizei wurden auch bereits umgesetzt. Die Schule hat zudem eigeninitiativ Schilder im Bereich der Eingangstüren aufgehängt, die explizit darauf hinweisen, dass das Schulgebäude und die Sporthalle nur von berechtigten Personen betreten werden dürfen. Trotz dieser Maßnahmen konnte bislang keine nachhaltige und deutliche Verbesserung der Situation erreicht werden. Die Problemlage besteht weiterhin. Vor diesem Hintergrund ist eine weitergehende, wirksame Maßnahme erforderlich. Ziel ist es insbe- sondere, den unkontrollierten Zugang zum Schulgelände außerhalb der Nutzungszeiten wirksam zu unterbinden und dadurch sowohl ordnungswidrige Nutzungen als auch Gefährdungssituationen zu reduzieren. Hierfür ist die Installation einer Toranlage vorgesehen. Im Unterschied zur Videoüberwachung setzt diese Maßnahme bereits am Zugang zum Gelände an und verhindert das unbefugte Betreten. Während Videoüberwachung in erster Linie eine dokumentie- rende und abschreckende Wirkung entfaltet, jedoch den Zugang selbst nicht verhindert, ermöglicht eine bauliche Zugangsbeschränkung eine unmittelbare und dauerhafte Reduzierung der Problemla- ge. Gerade im vorliegenden Fall, in dem es wiederholt zu längeren Aufenthalten, Zweckentfremdungen von Flächen sowie zur Nutzung von Gebäudeteilen kommt, ist davon auszugehen, dass eine reine Überwachungslösung nicht ausreichend wirksam wäre. Vielmehr bedarf es einer physischen Begren- zung des Zugangs, um die Nutzung des Geländes außerhalb der vorgesehenen Zwecke effektiv zu unterbinden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Problemlage weniger durch punktuelle Vandalismushandlun- gen als vielmehr durch dauerhafte und strukturierte Fehlnutzungen geprägt ist. Für diese Art von Nut- zung ist eine Videoüberwachung nur eingeschränkt geeignet, während eine Zugangsbeschränkung unmittelbar an der Ursache ansetzt. Die Maßnahme steht grundsätzlich im Spannungsverhältnis zur bestehenden Satzung, die eine Öffnung der Schulhöfe vorsieht. Im vorliegenden Fall ist jedoch eine abweichende Bewertung gerechtfertigt, da: • der Schulhof des Hansa-Berufskollegs nicht als klassischer Spielhof ausgestaltet ist (keine Spielgeräte), • sich in unmittelbarer Nähe ein öffentlicher Kinderspielplatz befindet, • ein Verschließen des Schulgeländes aufgrund der räumlichen Situation mit wenigen Zugangs- bereichen mit geringem Aufwand möglich ist sowie • die sicherheitsrelevanten Aspekte deutlich überwiegen. Die Maßnahme ist daher verhältnismäßig und geeignet, die Sicherheit zu verbessern und insbeson- dere das subjektive Sicherheitsempfinden der Beschäftigten zu stärken. Das Abschließen eines sol- chen Tores und der Zugang zur Sporthalle für die Sportvereine ist durch den Abenddienst des Hansa- Berufskollegs gewährleistet. Prüfung der Installation einer Zaunanlage am Schulhof der Kreuzschule Der Schulhof der Kreuzschule wird auch außerhalb der Schulzeiten regelmäßig von Kindern, Jugend- lichen und Erwachsenen genutzt, die nicht unmittelbar der Schule zuzurechnen sind. Diese Nutzung kann mit erhöhten Lärmemissionen einhergehen, insbesondere durch Ballspiele oder laute Zurufe, was von einigen Anwohner*innen als störend wahrgenommen wird. - 8 - V/0305/2026 Vor dem Umbau des Schulhofs bestand eine bauliche Zugangsbeschränkung durch ein verschließba- res Tor. Durch den Wegfall dieser Sicherung ist das Gelände derzeit frei zugänglich, wodurch eine Nutzung außerhalb der vorgesehenen Zeiten möglich ist. Zur Verbesserung der Situation wurden bereits Hinweise auf Nutzungszeiten angebracht und punktu- elle Kontrollen durch den Ordnungsdienst durchgeführt. Diese Maßnahmen zeigen bislang nur be- grenzte Wirkung. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, seitens der Verwaltung weitere Mög- lichkeiten zu prüfen, um den Zugang zum Schulhof außerhalb der zulässigen Nutzungszeiten zu re- gulieren und dadurch Konfliktpotenziale zu reduzieren. Denkbare Optionen wären unter anderem: • Installation einer Zaunanlage mit verschließbaren Zugängen, die den Zugang zum Gelände gezielt steuern könnte. • Einrichtung eines Schließdienstes, um die konsequente Umsetzung einer Zugangsbeschrän- kung zu unterstützen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die derzeit eingesetzten Hausmeis- ter*innen keine Kapazitäten für zusätzliche Aufgaben haben und weitere personelle oder fi- nanzielle Mittel derzeit nicht zur Verfügung stehen. Eine Umsetzung ohne zusätzlichen Auf- wand ist daher nur eingeschränkt möglich. Bei der Prüfung wäre auch zu berücksichtigen, dass die Schulhöfe grundsätzlich für die außerschuli- sche Nutzung offenbleiben sollen, um Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für das Quartier zu bieten. Gleichzeitig ist u.a. zu berücksichtigen, inwiefern alternative öffentliche Spielflächen in der Nähe zur Verfügung stehen und wie die Belange der Anwohnerschaft in die Abwägung einbezogen werden können. Wirtschaftliche Aspekte sowie Fragen des Lärmschutzes können ebenfalls in die Bewertung einfließen. Ziel der Prüfung ist es, Möglichkeiten zu identifizieren, die eine ausgewogene Balance zwischen der Nutzung des Schulhofs und dem Schutz der Anwohner*innen gewährleisten, ohne die grundsätzliche Öffnung des Geländes während der satzungsgemäßen Zeiten einzuschränken. Änderung der Satzung Um die Maßnahmen rechtssicher umzusetzen und gleichzeitig künftig flexibel auf vergleichbare Prob- lemlagen reagieren zu können, wird die Satzung dahingehend ergänzt, dass standortbezogene Aus- nahmen über eine Anlage zur Satzung geregelt werden können (vgl. Anlage 1). Die Verwaltung wird demnach beauftragt zu prüfen, ob die Maßnahme geeignet, erforderlich und an- gemessen ist, um die bestehende Konfliktlage nachhaltig zu entschärfen und bei einer positiven Be- wertung die entsprechende Zaunanlage zu errichten. Ausblick Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen wird die Verwaltung einen strukturierten Pro- zess zur Weiterentwicklung der Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulen und Schulhöfen initi- ieren. Ziel ist die Erarbeitung eines gesamtstädtischen, abgestimmten Handlungskonzepts, das so- wohl präventive als auch technisch-organisatorische Maßnahmen umfasst. Der Prozess erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei sowie weiteren relevanten Akteuren. Dar- über hinaus ist vorgesehen, die Schulen sowie weitere Beteiligte schrittweise einzubinden, um prakti- sche Erfahrungen und standortspezifische Anforderungen angemessen zu berücksichtigen. Erste Arbeitsschritte werden in den kommenden Monaten eingeleitet. Es ist vorgesehen, im Laufe des kommenden Jahres erste (Zwischen -)Ergebnisse vorzulegen und zur weiteren politischen Beratung einzubringen. - 9 - V/0305/2026 i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anlage 1 – Änderungssatzung zur Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städti- scher Schulen
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0305/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2026
- Erstellt
- 06.05.2026 12:44