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V/0305/2026

Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulen

Vorlagen 07.05.2026

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Anlage 1 zur Vorlage_Änderungssatzung

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Vorlage_Änderungssatzung

1217 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0305/2026 
 
 
Änderungssatzung zur Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe 
städtischer Schulen 
vom [Datum einfügen] 
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Münster in 
seiner Sitzung am [Datum] folgende Änderungssatzung beschlossen: 
 
Artikel 1 – Änderung der Satzung 
Die Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen vom 
23.05.2002 wird wie folgt ergänzt: 
 
Neuer Punkt 11 wird eingefügt: 
„11. Abweichende Regelungen für einzelne Schulen 
Für die in der Anlage zu dieser Satzung aufgeführten Schulhöfe städtischer Schulen gelten 
die dort festgelegten abweichenden Nutzungszeiten und Nutzungsbedingungen. Die Anlage 
ist Bestandteil dieser Satzung.“ 
 
Artikel 2 – Inkrafttreten 
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage zur Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer 
Schulen 
 
Abweichende Regelungen für einzelne Schulhöfe: 
 
1. Hansa-Berufskolleg, Hansaring 80, 48155 Münster 
Der Schulhof steht für eine außerschulische Nutzung nicht zur Verfügung.

Beschlussvorlage

22273 Zeichen

V/0305/2026 
V/0305/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulen 
hier: Evaluation der Sicherungsmaßnahmen 
Installation vorhandener Videotechnik am Neubau der Melanchthonschule 
Einrichtung einer Videoüberwachung an der Grundschule Kinderhaus-West 
Anpassung der Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   16.06.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Vorberatung 
   30.06.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 
   01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   01.07.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht über die Videoüberwachung an städtischen Schulen zur 
Kenntnis. 
2. Der Rat beschließt: 
2.1. die vorhandenen Videoüberwachungsmaßnahmen an den Schulzentren Hiltrup, Wol-
beck und Kinderhaus werden fortgesetzt, 
2.2. nach Fertigstellung des Neubaus der Melanchthonschule wird die Videotechnik am 
neuen Gebäude wieder in Betrieb genommen, 
Amt für Schule und 
Weiterbildung  
 
22.05.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dr. Wendholt  
Telefon: 492-4019 
Wendholt@stadt -
muenster.de

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V/0305/2026 
2.3. an der Grundschule Kinderhaus-West wird analog zur Einrichtung an der Melanchthon-
schule eine Videoüberwachung installiert. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt,  
3.1. dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Ausschuss für Personal, Si-
cherheit und Ordnung in einem 2 -jährigen Turnus über die Erfahrungen zu berichten, 
um auf dieser Grundlage regelmäßig über das Erfordernis der Fortführung entscheiden 
und ggf. nachsteuern zu können. Dies betrifft sowohl die Erfahrungen mit den installier-
ten Videoüberwachungen wie auch die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen an 
den anderen Standorten. 
3.2. zur Verbesserung der Sicherheit am Hansa-Berufskolleg geeignete Maßnahmen umzu-
setzen, insbesondere die Installation einer Zaunanlage zur Zugangsbeschränkung für 
den Ausschluss der außerschulischen Nutzung, 
3.3. zu prüfen, welche geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung von Nutzungskonflikten an 
der Kreuzschule umgesetzt werden können, insbesondere die Installation einer Zaun-
anlage mit geregelten Zugangszeiten. 
4. Der Rat der Stadt Münster beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Sat-
zung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städtischer Schulen. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0301 Leistungen für Schulen     
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen  
2026 4.500  
   2027 ff  4.500  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnahme 0100 Sicherungsmaßnahmen für 
Schulgebäude  
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2026 50.000  
   2027 ff  50.000  
Investitionsmaßahme 0620 Baumaßnahmen Berufskollegs     
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2026 30.000

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V/0305/2026 
Die zur Finanzierung der Videoüberwachungsmaßnahmen sowie der evtl. vorzunehmenden Installati-
on der Zaunanlage an der Kreuzschule erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haus-
haltsplan 2026/2027 bei der Investitionsmaßnahme 0100 „Sicherungsmaßnahmen Schulgebäude“ 
veranschlagt. 
 
Die zur Finanzierung der Zaunanlage am Hansa -Berufskolleg erforderlichen Auszahlungsermächti-
gungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der Investitionsmaßnahme 0620 „Baukosten Berufskol-
legs“ in Höhe von 30.000 Euro veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
Ausgangs- und Beschlusslage 
Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an städtischen Schulen ist eine zentrale kommunale 
Aufgabe. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Münster auf der Grundlage der Vorlagen 
V/0275/2019/1 (SZ Hiltrup und SZ Wolbeck), V/0151/2023/1 (SZ Kinderhaus) und V/0239/2024/1 
(Melanchthonschule) entschieden, die Installation von Videokameras zur Überwachung und Auf-
zeichnung außerhalb der regulären Schulzeiten in den Außenbereichen auf den Schulgrundstücken 
der genannten Schulen vorzunehmen.  
Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, im regelmäßigen Turnus über die Erfahrungen mit der 
Installation der Videokameras zu berichten. 
Datenschutz und Ausgestaltung 
Die datenschutzrechtlichen Grundlagen wurden bereits in den o.g. früheren Vorlagen umfassend dar-
gestellt und gelten unverändert fort. 
Die wesentlichen Eckpunkte: 
• Überwachung ausschließlich von Außenbereichen 
• kein Eingriff in den öffentlichen Raum 
• zeitlich begrenzte Aktivierung 
• anlassbezogene Auswertung 
• Speicherdauer: 5 Tage 
• Auswertung im „Sechs-Augen-Prinzip“ 
• transparente Kennzeichnung der Überwachung 
Die eingesetzte Form der Videoüberwachung ist bewusst im unteren Intensitätsbereich technisch 
möglicher Systeme angesiedelt. 
Insbesondere erfolgt: 
• keine permanente Echtzeitbeobachtung 
• keine aktive Ansprache von Personen 
• keine automatisierte Verhaltensanalyse 
• keine direkte Aufschaltung auf Polizei oder Ordnungsbehörden 
Die Systeme dienen ausschließlich der präventiven Abschreckung sowie der nachträglichen Aufklä-
rung konkreter Vorfälle. 
Damit stellt die gewählte Lösung einen verhältnismäßigen und datenschutzschonenden Eingriff dar.

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V/0305/2026 
Resultate 
Die bisherigen Erfahrungen zeigen eine deutlich positive Wirkung wie aus den folgenden Abbildungen 
zu entnehmen ist. 
 
Entwicklung der Straftaten an unterschiedlichen Schulen 
Im oberen Teil der Abbildung sind die beiden Schulzentren Hiltrup und Wolbeck aufgeführt. Dort wurde im Jahr 2019 in 
einem Pilotprojekt die Videoüberwachung eingeführt. Der untere Teil zeigt die Entwicklung am Schulzentrum Kinderhaus 
(Einführung der Videoüberwachung in den Sommerferien 2023) und an der Melanchthonschule (Einführung der Videoüber-
wachung in den Sommerferien 2024).  
Die eingezeichneten vertikalen Linien zeigen jeweils das Jahr, in welchem die Videokameras installiert wurden.  Der Rück-
gang der Vorfälle an der Melanchthonschule hat sich bereits im Jahr 2024 deutlich gezeigt.  
Entsprechend konnten die Kosten für Instandsetzung bei Vandalismus sowie Reinigung bei Graffiti 
reduziert werden.  
Im Durchschnitt kommt  es seit der Installation der Kameras je Standort jährlich zu zwei Auslesungen 
des aufgezeichneten Materials, da die verzeichneten Straftaten nicht immer innerhalb des Überwa-
chungsbereichs bzw. der entsprechenden Überwachungszeiten liegen. 
In Einzelfällen wurden die Daten auch von der Polizei zur Unterstützung von Ermittlungen angefor-
dert.

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V/0305/2026 
 
Bewertung 
Die Videoüberwachung erfüllt an allen Standorten eine klare und nachweisbare präventive (abschre-
ckende) Funktion.  
Die sichtbare Präsenz der Kameras wirkt insbesondere präventiv und trägt entscheidend dazu bei, 
potenzielle Täter*innen von vornherein von Straftaten abzuhalten. Diese Wirkung spiegelt sich unmit-
telbar in den vorliegenden Zahlen wider: Die Zahl der Straftaten ist spürbar zurückgegangen. 
Der Rückgang der Vorfälle ist positiv zu bewerten und begründet damit auch die Weiterführung der 
Videoüberwachung, da: 
• Straftaten weiterhin auftreten 
• Ursachen nicht vollständig beseitigt sind 
• ein Wegfall der Überwachung das Risiko eines Wiederanstiegs birgt. 
Auch wirtschaftlich ist ein Fortbestand sinnvoll, da steigende Schäden andernfalls zu höheren Folge-
kosten führen würden – Ausgaben, die durch eine konsequente Beibehaltung der bestehenden Si-
cherheitsmaßnahmen vermeidbar bleiben können. 
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist das deutlich verbesserte subjektive Sicherheitsempfinden der 
Beschäftigten, primär der vor Ort tätigen Mitarbeitenden. Von den Schulleitungen der jeweiligen Schu-
len wird positiv bewertet, dass nach Installation der Kameras die Zahl der Straftaten, insbesondere 
die Zahl der Einbrüche, zurückgegangen ist. Daher sprechen die Schulleitungen sich für die Beibehal-
tung der Überwachungsmaßnahmen aus.  
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor die Videoüberwachung aktuell fortzuführen und 
auch an der Grundschule Kinderhaus-West zu installieren. 
 2026 hat die Verwaltung damit begonnen, ein Gesamtkonzept „Sicherheit an Schulen“ zu entwickeln. 
Erste Gespräche dazu mit der Polizei und den beteiligten Ämtern wurden geführt. Gegenstand eines 
solchen Konzeptes sind wesentlich die Bereiche Prävention, baulich-technische und organisatorische 
Sicherungsmaßnahmen und letztlich Standards für die Kommunikation zwischen den Akteuren. In 
dieses Gesamtkonzept ist dann auch die Frage der Videoüberwachung einzuordnen. Voraussichtlich 
Anfang 2027 sollen Ergebnisse vorliegen.  
Zu 2.: Fortsetzung von Videoüberwachungsmaßnahmen 
Aufrechterhaltung der Videoüberwachung an der Melanchthonschule nach Fertigstellung des 
Neubaus 
Im Zuge wiederholt aufgetretener Vandalismusvorfälle an der Melanchthonschule wurde bereits im 
Jahr 2023 gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ein sogenannter „Runder Tisch“ unter 
Beteiligung des Quartiersmanagements, von Vertreter*innen der Polizei, des Kommunalen Ord-
nungsdienstes, mehrerer städtischer Ämter und de r Schulleitung der Melanchthonschule durchge-
führt. In diesem Rahmen wurde auf die zunehmende Problematik hingewiesen und über geeignete 
Gegenmaßnahmen beraten. 
Als erste Reaktion wurden Maßnahmen wie die Ausweitung der Beleuchtung sowie der Rückschnitt 
der vorhandenen Bepflanzung veranlasst. Auf diese Schritte wurde ebenfalls in der Vorlage 
V/0151/2023/1 Bezug genommen. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation konnte durch diese 
Maßnahmen jedoch nicht erzielt werden. 
Infolgedessen wurde die Videoüberwachung an der Melanchthonschule eingeführt. Seit der Imple-
mentierung dieser Maßnahme ist ein deutlicher Rückgang der Straftaten zu verzeichnen (siehe oben), 
was die Wirksamkeit der Videoüberwachung unterstreicht. 
Während der derzeit laufenden Baumaßnahmen für den Neubau der Melanchthonschule ist eine pro-
visorische Videoüberwachung an der Baustelle eingerichtet. Nach Fertigstellung des Schulgebäudes 
wird die Sporthalle auf dem Gelände des alten Schulgebäudes neu errichtet. Auch hier wird es eine

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V/0305/2026 
engmaschige Videoüberwachung im Auftrag der Bauwerke Münster GmbH geben. Dies ist notwen-
dig, da schon während der Bauphase eine Vielzahl an Diebstählen zu verzeichnen war. 
Zur Sicherstellung der weiterhin positiven Entwicklung und zur Beibehaltung der aktuellen Sicher-
heitslage wird vorgeschlagen, zusätzlich zu dem Einbau von Fenstern und Türen im Erdgeschoss der 
Sicherheitsklasse 3 die Videoüberwachung auch am neu errichteten Schulgebäude fortzuführen. Vor-
bereitend werden die hierfür erforderlichen Kabel bereits im Neubau verlegt, sodass eine zeitnahe 
Installation der Kameras gewährleistet werden kann. 
Vor diesem Hintergrund wird die Aufrechterhaltung der Videoüberwachung ausdrücklich empfohlen. 
Einrichtung einer Videoüberwachung an der Grundschule Kinderhaus-West 
Im Verlauf des Jahres 2025 wurde an der Grundschule Kinderhaus-West ein stark ansteigender Van-
dalismus festgestellt (10 Vorfälle in 2024 und 22 Vorfälle in 2025). Neben der allgemeinen Sachbe-
schädigung ist insbesondere die wiederholte und gezielte Beschädigung der Blitzableiteranlage her-
vorzuheben. Diese Eingriffe verursachen nicht nur einen erheblichen finanziellen Schaden, sondern 
stellen auch ein Sicherheitsrisiko für den Schulbetrieb dar. 
Zur Beurteilung der Lage sowie zur Entwicklung geeigneter Gegenmaßnahmen fanden im letzten 
Jahr mehrfach vor Ort gemeinsame Termine mit Vertreter*innen der Schule, der Verwaltung als auch 
der Polizei statt. Im Rahmen dieser Abstimmungen wurden verschiedene präventive und reaktive 
Maßnahmen vereinbart und auch umgesetzt.  
Unter anderem wurde ein umfassender Rückschnitt der Bäume und Sträucher im Bereich des Schul-
geländes durchgeführt. Zusätzlich wurde die Beleuchtung ausgeweitet und der Rückbau sogenannter 
„Aufstiegshilfen“ auf das Dach des Gebäudes veranlasst. Ziel der Maßnahmen war es, unübersichtli-
che Bereiche zu beseitigen und potenzielle Rückzugsorte zu reduzieren und die Einsehbarkeit des 
Geländes zu verbessern. Trotz dieser Anpassungen konnte allerdings keine nachhaltige Reduzierung 
der Vorfälle erreicht werden. 
Infolgedessen wurde im Herbst 2025 sowohl das WLAN außerhalb der Schulzeiten abgeschaltet, um 
den Aufenthalt auf dem Schulgelände weniger attraktiv zu gestalten, als auch der zeitliche Einsatz 
eines Sicherheitsdienstes veranlasst. Die unregelmäßige und damit nicht vorhersehbare Präsenz des 
Sicherheitsdienstes führte insgesamt zu einer spürbaren Entspannung der Situation vor Ort und trug 
dazu bei, weitere Vorfälle deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig ist jedoch festzuhalten, dass es sich 
hierbei um eine sehr kostenintensive Maßnahme handelt, welche daher keine dauerhafte Lösung 
darstellen kann. 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass trotz umfangreicher Maßnahmen bislang keine dauerhaft 
zufriedenstellende Lösung erreicht werden konnte. Die Installation einer Videoüberwachung wird da-
her als sinnvoller und wirtschaftlich tragfähiger nächster Schritt angesehen. 
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, an der Grundschule Kinderhaus -West eine Videoüber-
wachung auf dem Schulgelände zu installieren. Die Maßnahme soll analog zur bereits umgesetzten 
Lösung an der Melanchthonschule erfolgen und dient der nachhaltigen Prävention weiterer Vandalis-
musschäden sowie der Unterstützung bei der Aufklärung möglicher Vorfälle.  Die Fachverwaltung 
steht hierzu im Austausch mit dem Personalrat. 
zu 3. und 4.:  
Installation einer Zaunanlage am Schulhof des Hansa-Berufskollegs  
Am Hansa-Berufskolleg kommt es aufgrund der dem Hauptbahnhofsumfeld zuzurechnenden Szene 
regelmäßig zu sicherheitsrelevanten Vorfällen auf dem Schulgelände. Insbesondere halten sich dort 
vermehrt ortsfremde Personengruppen auf. Zudem wird teilweise offener Drogenkonsum festgestellt. 
Betroffene Bereiche sind neben frei zugänglichen Außenflächen auch die Sporthalle sowie die dorti-
gen Waschräume, die unbefugt betreten und entsprechend genutzt werden.

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V/0305/2026 
Eine besondere Belastung ergibt sich für das Reinigungspersonal, das die Gebäude in den frühen 
Morgenstunden betritt und sich aufgrund der vorgefundenen Zustände sowie möglicher Begegnungs-
situationen konkret gefährdet fühlt. 
Anfang des Jahres 2024 fand ein gemeinsames Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der 
Schule, des Ordnungsamts, der Polizei und des Amtes für Schule und Weiterbildung statt, in welchem 
die Problematik erörtert wurde und Vorschläge zur Verbesserung der Situation eingebracht wurden. 
Einige dieser Vorschläge wie z.B. die Ausweitung der Bestreifung des Geländes durch den Kommu-
nalen Ordnungsdienstes als auch der Polizei wurden auch bereits umgesetzt. Die Schule hat zudem 
eigeninitiativ Schilder im Bereich der Eingangstüren aufgehängt, die explizit darauf hinweisen, dass 
das Schulgebäude und die Sporthalle nur von berechtigten Personen betreten werden dürfen.  
Trotz dieser Maßnahmen konnte bislang keine nachhaltige und deutliche Verbesserung der Situation 
erreicht werden. Die Problemlage besteht weiterhin.  
Vor diesem Hintergrund ist eine weitergehende, wirksame Maßnahme erforderlich. Ziel ist es insbe-
sondere, den unkontrollierten Zugang zum Schulgelände außerhalb der Nutzungszeiten wirksam zu 
unterbinden und dadurch sowohl ordnungswidrige Nutzungen als auch Gefährdungssituationen zu 
reduzieren. 
Hierfür ist die Installation einer Toranlage vorgesehen. 
Im Unterschied zur Videoüberwachung setzt diese Maßnahme bereits am Zugang zum Gelände an 
und verhindert das unbefugte Betreten.  Während Videoüberwachung in erster Linie eine dokumentie-
rende und abschreckende Wirkung entfaltet, jedoch den Zugang selbst nicht verhindert, ermöglicht 
eine bauliche Zugangsbeschränkung eine unmittelbare und dauerhafte Reduzierung der Problemla-
ge. 
Gerade im vorliegenden Fall, in dem es wiederholt zu längeren Aufenthalten, Zweckentfremdungen 
von Flächen sowie zur Nutzung von Gebäudeteilen kommt, ist davon auszugehen, dass eine reine 
Überwachungslösung nicht ausreichend wirksam wäre. Vielmehr bedarf es einer physischen Begren-
zung des Zugangs, um die Nutzung des Geländes außerhalb der vorgesehenen Zwecke effektiv zu 
unterbinden. 
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Problemlage weniger durch punktuelle Vandalismushandlun-
gen als vielmehr durch dauerhafte und strukturierte Fehlnutzungen geprägt ist. Für diese Art von Nut-
zung ist eine Videoüberwachung nur eingeschränkt geeignet, während eine Zugangsbeschränkung 
unmittelbar an der Ursache ansetzt. Die Maßnahme steht grundsätzlich im Spannungsverhältnis zur 
bestehenden Satzung, die eine Öffnung der Schulhöfe vorsieht. Im vorliegenden Fall ist jedoch eine 
abweichende Bewertung gerechtfertigt, da: 
• der Schulhof des Hansa-Berufskollegs nicht als klassischer Spielhof ausgestaltet ist (keine 
Spielgeräte), 
• sich in unmittelbarer Nähe ein öffentlicher Kinderspielplatz befindet, 
• ein Verschließen des Schulgeländes aufgrund der räumlichen Situation mit wenigen Zugangs-
bereichen mit geringem Aufwand möglich ist sowie 
• die sicherheitsrelevanten Aspekte deutlich überwiegen. 
Die Maßnahme ist daher verhältnismäßig und geeignet, die Sicherheit zu verbessern und insbeson-
dere das subjektive Sicherheitsempfinden der Beschäftigten zu stärken. Das Abschließen eines sol-
chen Tores und der Zugang zur Sporthalle für die Sportvereine ist durch den Abenddienst des Hansa-
Berufskollegs gewährleistet. 
Prüfung der Installation einer Zaunanlage am Schulhof der Kreuzschule 
Der Schulhof der Kreuzschule wird auch außerhalb der Schulzeiten regelmäßig von Kindern, Jugend-
lichen und Erwachsenen genutzt, die nicht unmittelbar der Schule zuzurechnen sind. Diese Nutzung 
kann mit erhöhten Lärmemissionen einhergehen, insbesondere durch Ballspiele oder laute Zurufe, 
was von einigen Anwohner*innen als störend wahrgenommen wird.

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V/0305/2026 
 
Vor dem Umbau des Schulhofs bestand eine bauliche Zugangsbeschränkung durch ein verschließba-
res Tor. Durch den Wegfall dieser Sicherung ist das Gelände derzeit frei zugänglich, wodurch eine 
Nutzung außerhalb der vorgesehenen Zeiten möglich ist. 
Zur Verbesserung der Situation wurden bereits Hinweise auf Nutzungszeiten angebracht und punktu-
elle Kontrollen durch den Ordnungsdienst durchgeführt. Diese Maßnahmen zeigen bislang nur be-
grenzte Wirkung. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, seitens der Verwaltung weitere Mög-
lichkeiten zu prüfen, um den Zugang zum Schulhof außerhalb der zulässigen Nutzungszeiten zu re-
gulieren und dadurch Konfliktpotenziale zu reduzieren. 
Denkbare Optionen wären unter anderem: 
• Installation einer Zaunanlage mit verschließbaren Zugängen, die den Zugang zum Gelände 
gezielt steuern könnte. 
• Einrichtung eines Schließdienstes, um die konsequente Umsetzung einer Zugangsbeschrän-
kung zu unterstützen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die derzeit eingesetzten Hausmeis-
ter*innen keine Kapazitäten für zusätzliche Aufgaben haben und weitere personelle oder fi-
nanzielle Mittel derzeit nicht zur Verfügung stehen. Eine Umsetzung ohne zusätzlichen Auf-
wand ist daher nur eingeschränkt möglich.  
Bei der Prüfung wäre auch zu berücksichtigen, dass die Schulhöfe grundsätzlich für die außerschuli-
sche Nutzung offenbleiben sollen, um Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für das Quartier zu bieten. 
Gleichzeitig ist u.a. zu berücksichtigen, inwiefern alternative öffentliche Spielflächen in der Nähe zur 
Verfügung stehen und wie die Belange der Anwohnerschaft in die Abwägung einbezogen werden 
können. Wirtschaftliche Aspekte sowie Fragen des Lärmschutzes können ebenfalls in die Bewertung 
einfließen. 
Ziel der Prüfung ist es, Möglichkeiten zu identifizieren, die eine ausgewogene Balance zwischen der 
Nutzung des Schulhofs und dem Schutz der Anwohner*innen gewährleisten, ohne die grundsätzliche 
Öffnung des Geländes während der satzungsgemäßen Zeiten einzuschränken. 
 
Änderung der Satzung 
Um die Maßnahmen rechtssicher umzusetzen und gleichzeitig künftig flexibel auf vergleichbare Prob-
lemlagen reagieren zu können, wird die Satzung dahingehend ergänzt, dass standortbezogene Aus-
nahmen über eine Anlage zur Satzung geregelt werden können (vgl. Anlage 1). 
Die Verwaltung wird demnach beauftragt zu prüfen, ob die Maßnahme geeignet, erforderlich und an-
gemessen ist, um die bestehende Konfliktlage nachhaltig zu entschärfen  und bei einer positiven Be-
wertung die entsprechende Zaunanlage zu errichten.  
Ausblick 
Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen wird die Verwaltung einen strukturierten Pro-
zess zur Weiterentwicklung der Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulen und Schulhöfen initi-
ieren. Ziel ist die Erarbeitung eines gesamtstädtischen, abgestimmten Handlungskonzepts, das so-
wohl präventive als auch technisch-organisatorische Maßnahmen umfasst. 
Der Prozess erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei sowie weiteren relevanten Akteuren. Dar-
über hinaus ist vorgesehen, die Schulen sowie weitere Beteiligte schrittweise einzubinden, um prakti-
sche Erfahrungen und standortspezifische Anforderungen angemessen zu berücksichtigen. 
Erste Arbeitsschritte werden in den kommenden Monaten eingeleitet. Es ist vorgesehen, im Laufe des 
kommenden Jahres erste (Zwischen -)Ergebnisse vorzulegen und zur weiteren politischen Beratung 
einzubringen.

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V/0305/2026 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Änderungssatzung zur Satzung über die außerschulische Nutzung der Schulhöfe städti-
scher Schulen

Beratungsverlauf (10)

28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 8.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.06.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 10.5 Vorberatung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung
TOP 5.1 Vorberatung
Zur Sitzung
01.07.2026 Hauptausschuss
TOP 22.1 Vorberatung
Zur Sitzung
01.07.2026 Rat
TOP 28.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0305/2026
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2026
Erstellt
06.05.2026 12:44