V/0643/2025/1
Meesenstiege - Langestraße bis Wilhelm-Spieker-Straße
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Ergänzungsvorlage Beschluss
3586 Zeichen
V/0643/2025/1
V/0643/2025/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Meesenstiege - Langestraße bis Wilhelm-Spieker-Straße
- Planungs- und Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
23.09.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Der aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11484 Blatt 1(1) vom 25.03.2026, Anlage 2 der
Hauptvorlage) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
2. Die verkehrsrechtliche Erläuterung zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht wird
zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von insgesamt ca.
650.000 Euro entstehen, davon 340.000 Euro für investive Auszahlungen und 310.000 Euro für kon-
sumtive Aufwendungen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von insgesamt ca. 455.000 Eu-
ro, davon 238.000 Euro aus investiven Zuwendungen und 217.000 Euro aus konsumtiven Zuwen-
dungen.
Amt für Mobilität und Tiefbau
03.08.2026
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Szeike
Telefon: 492-6645
Szeike@stadt-muenster.de
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V/0643/2025/1
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen
Investitionsmaß-
nahme
4281 Fahrradinfrastruktur, Sanie-
rung und Ausbau
Auszahlungen 2027 340.000
Einzahlungen 2027 238.000 70% Zuwen-
dung
Saldo 102.000
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2027
2028 ff.
217.000
5.950
70% Zuwen-
dungen
Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2027
2028 ff.
310.000
3.400
Instandsetzung
Fahrbahn
Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 8.500 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2028 ff. 1.530 Folgeaufwand
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt
Die Folgelastenberechnung (Anlage 1 der Hauptvorlage) wird zur Kenntnis genommen.
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V/0643/2025/1
Begründung:
Zum Beschlusspunkt 1)
s. Hauptvorlage
Zum Beschlusspunkt 2)
Den Radfahrenden wird eine rechtssichere und gut erkennbare Möglichkeit geboten, trotz der Aufhe-
bung der Radwegebenutzungspflicht weiterhin auf der Nebenanlage fahren zu können.
Es wird auf eine Beschilderung der Nebenanlage komplett verzichtet und in regelmäßigem Abstand
das Piktogramm mit den Sinnbildern „Fußgänger“ oben und „Radverkehr“ unten mit einem Querstrich
getrennt und ohne umrandenden Kreis (s. Abb.1; Quelle: Niederschrift der Verkehrsingenieurbespre-
chung NRW vom 26./27.04.2017, TOP 6 ) aufgebracht, womit es sich dann um einen nicht benut-
zungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg handelt.
Im Gegensatz zu einer Beschilderung „Gehweg, Radverkehr frei“ ist es den Radfahrenden erlaubt,
bei Abwesenheit von Fußverkehr schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Diese Lösung ist
ebenso in der Verwaltungsvorschrift zur StVO §2 38a vorgesehen.
I.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Abb.1: Bodenmar-
kierung „nicht be-
nutzungspflichtiger
gemeinsamer Geh -
und Radweg“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Langestraße
- Wilhelm-Spieker-Straße
- Meesenstiege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0643/2025/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 16.06.2026 10:32