V/0060/2024
Bebauungsplan Nr. 647: Hiltrup - Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad) - Beschluss zur Aufstellung
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V-0060-2024-Anlage-1-Geltungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0060/2024 Maßstab 1:5000Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 647:Hiltrup - Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad)
Anlage A
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Anlage A zur V/0060/2024 Kurzüberblick Ziel der Vorlage ist die Sicherung des zentralen Nahversorgungsbereichs Hiltrup-Mitte entspre- chend den Zielen der Raumordnung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bebauungsplan Nr. 647 soll die Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sichern und zentrenrelevante Sortimente innerhalb seines Geltungsbereichs ausschließen. Damit soll sicher- gestellt werden, dass nachteilige Auswirkungen eines beabsichtigten Einzelhandelsvorhabens mit zentrenrelevanten Sortimenten auf die Bestandsstrukturen und Entwicklungsmöglichkeiten von Stadtbereichszentren vermieden werden. Dies gilt insbesondere für das im näheren Einzugsbe- reich gelegene Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Pla- nungsrecht durch einen Bebauungsplan. Durch den am Beginn des Planverfahrens stehenden Aufstellungsbeschluss werden auch die Voraussetzungen zur Anwendung von Plansicherungsin- strumenten (Zurückstellung von Baugesuchen, Erlass einer Veränderungssperre) geschaffen. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0060/2024 V/0060/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 647: Hiltrup - Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad) Beschluss zur Aufstellung [Sicherung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte] Beratungsfolge 01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 15.02.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich westlich der Westfalenstraße, gegenüber dem Hallenbad im Stadtteil Hiltrup ist ge- mäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 2a und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB zur Sicherung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte aufzustellen. (Bebau- ungsplan Nr. 647). Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 13, Flurstücke 810, 811, 812, 1056, 1057. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Begründung: Für den Bereich der o. g. Flurstücke westlich der Westfalenstraße, gegenüber dem Hallenbad wurde am 19.12.2023 die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten beantragt. Der Standort des beantragten Vorhabens b efindet sich im Stadtteil Hiltrup - Mitte, wird im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt und befindet sich planungs- rechtlich im unbeplanten Innenbereich. Südlich an den beantragten Verbrauchermarkt angrenzend Stadtplanungsamt 31.01.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hecker Telefon: 492-6195 HeckerT@stadt-muenster.de - 2 - V/0060/2024 befindet sich die Nahversorgungslage D_13 „Hiltrup-Mitte – Westfalenstraße“, 150 m nordöstlich liegt das Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte. Der beantragte Verbrauchermarkt selbst befindet sich dabei weder in dem einen, noch in dem anderen Versorgungsbereich und wird somit im Einzelhandelskon- zept der Stadt Münster nicht als Standort der Nahversorgung berücksichtigt. Der Stadtteil Hiltrup ist geprägt durch das Stadtbereichszentrum entlang der Marktallee, mit mehreren Vollsortimentern und Discountern. Die südlich angrenzende Nahversorgungslage D_13 „Hiltrup Mitte – Westfalenstraße“, in welcher sich unter anderem ein Aldi und ein K+K -Markt befinden, deckt den Siedlungsbereich zwischen Westfalenstraße und Nimrodweg mit einer fußläufigen Nahversorgung ab. Darüber hinaus kommt diese r Nahversorgungslage keine weitere Bedeutung für andere Räume zu, sodass dieser Bereich bereits durch nur einen Markt ausreichend mit Waren des täglichen Bedarfs versorgt wäre. Hinzu kommt die räumliche Nähe zum Stadtbereichszentrum Hiltrup -Mitte, welcher aufgrund seiner Funktion für den Stadtteil schützenswert ist. Aufgrund des bereits bestehenden Überangebots im Bereich der Nahversorgung und der Lage au- ßerhalb des Stadtbereichszentrums, ist eine Schädigung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte und darüber hinaus eine städtebauliche Fehlentwicklung zu befürchten. Eine weitere Ansiedlung von Ein- zelhandel, welcher für sich nicht großflächig sein muss, jedoch im Hauptsortiment zentren- und nah- versorgungsrelevante Sortimente führt, würde negative Auswirkungen auf das Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte auslösen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 wird das Ziel verfolgt, das Stadtbereichszentrum in Hiltrup zu schützen und die bestehende Nahversorgungslage nicht auszuweiten. Hierzu ist es erfor- derlich zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente im Geltungsbereich des Bebauungsplans auszuschließen. Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss ist Voraussetzung für die Anwendung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellungstellung von Baugesuchen, Erlass einer Veränderungs- sperre). Abbildung 1: Fotomontage aus Hinweis auf den Standort des beantragten Verbrauchermarktes und Auszug aus dem Einzelhandels - und Zentrenkonzept Münster mit dem Stand Fortschreibung 2018 Standort des beantragten Verbrauchermarkts - 3 - V/0060/2024 In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Geltungsbereich
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Westfalenstraße
- Marktallee
- Nimrodweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0060/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.01.2024
- Erstellt
- 23.01.2024 15:12