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V/0060/2024

Bebauungsplan Nr. 647: Hiltrup - Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad) - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 23.01.2024

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V-0060-2024-Anlage-1-Geltungsbereich

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0060-2024-Anlage-1-Geltungsbereich

141 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0060/2024
Maßstab 1:5000Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 647:Hiltrup - Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad)

Anlage A

1513 Zeichen

Anlage A zur V/0060/2024 
Kurzüberblick 
Ziel der Vorlage ist die Sicherung des zentralen Nahversorgungsbereichs Hiltrup-Mitte entspre-
chend den Zielen der Raumordnung. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bebauungsplan Nr. 647 soll die Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sichern und 
zentrenrelevante Sortimente innerhalb seines Geltungsbereichs ausschließen. Damit soll sicher-
gestellt werden, dass nachteilige Auswirkungen eines beabsichtigten Einzelhandelsvorhabens mit 
zentrenrelevanten Sortimenten auf die Bestandsstrukturen und Entwicklungsmöglichkeiten von 
Stadtbereichszentren vermieden werden. Dies gilt insbesondere für das im näheren Einzugsbe-
reich gelegene Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Pla-
nungsrecht durch einen Bebauungsplan. Durch den am Beginn des Planverfahrens stehenden 
Aufstellungsbeschluss werden auch die Voraussetzungen zur Anwendung von Plansicherungsin-
strumenten (Zurückstellung von Baugesuchen, Erlass einer Veränderungssperre) geschaffen. 
 
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

4257 Zeichen

V/0060/2024 
V/0060/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 647: Hiltrup - Westfalenstraße (gegenüber Hallenbad)  
Beschluss zur Aufstellung 
[Sicherung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   15.02.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.02.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich westlich der Westfalenstraße, gegenüber dem Hallenbad im Stadtteil Hiltrup ist ge-
mäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 2a und § 13  Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne 
des § 30 Abs. 3 BauGB zur Sicherung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte aufzustellen. (Bebau-
ungsplan Nr. 647).  
 
Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke:  
 
Gemarkung Hiltrup,  
Flur 13, Flurstücke 810, 811, 812, 1056, 1057.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. 
 
Begründung: 
 
Für den Bereich der o. g. Flurstücke westlich der Westfalenstraße, gegenüber dem Hallenbad wurde 
am 19.12.2023 die Errichtung eines Verbrauchermarktes mit zentren- und nahversorgungsrelevanten 
Sortimenten beantragt. Der Standort des beantragten Vorhabens b efindet sich im Stadtteil Hiltrup -
Mitte, wird im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt und befindet sich planungs-
rechtlich im unbeplanten Innenbereich. Südlich an den beantragten Verbrauchermarkt angrenzend 
Stadtplanungsamt 
 
31.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hecker 
Telefon: 492-6195 
HeckerT@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0060/2024 
befindet sich die Nahversorgungslage D_13 „Hiltrup-Mitte – Westfalenstraße“, 150 m nordöstlich liegt 
das Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte. Der beantragte Verbrauchermarkt selbst befindet sich dabei 
weder in dem einen, noch in dem anderen Versorgungsbereich und wird somit im Einzelhandelskon-
zept der Stadt Münster nicht als Standort der Nahversorgung berücksichtigt.  
 
 
 
Der Stadtteil Hiltrup ist geprägt durch das Stadtbereichszentrum entlang der Marktallee, mit mehreren 
Vollsortimentern und Discountern. Die südlich angrenzende Nahversorgungslage D_13 „Hiltrup Mitte 
– Westfalenstraße“, in welcher sich unter anderem ein Aldi und ein K+K -Markt befinden, deckt den 
Siedlungsbereich zwischen Westfalenstraße und Nimrodweg mit einer fußläufigen Nahversorgung ab. 
Darüber hinaus kommt diese r Nahversorgungslage keine weitere Bedeutung für andere Räume zu, 
sodass dieser Bereich bereits durch nur einen Markt ausreichend mit Waren des täglichen Bedarfs 
versorgt wäre. Hinzu kommt die räumliche Nähe zum Stadtbereichszentrum Hiltrup -Mitte, welcher 
aufgrund seiner Funktion für den Stadtteil schützenswert ist. 
 
Aufgrund des bereits bestehenden Überangebots im Bereich der Nahversorgung und der Lage au-
ßerhalb des Stadtbereichszentrums, ist eine Schädigung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte und 
darüber hinaus eine städtebauliche Fehlentwicklung zu befürchten. Eine weitere Ansiedlung von Ein-
zelhandel, welcher für sich nicht großflächig sein muss, jedoch im Hauptsortiment zentren- und nah-
versorgungsrelevante Sortimente führt, würde negative Auswirkungen auf das Stadtbereichszentrum 
Hiltrup-Mitte auslösen. 
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 wird das Ziel verfolgt, das Stadtbereichszentrum in 
Hiltrup zu schützen und die bestehende Nahversorgungslage nicht auszuweiten. Hierzu ist es erfor-
derlich zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente im Geltungsbereich des Bebauungsplans 
auszuschließen.  
 
Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss ist Voraussetzung für die Anwendung von 
Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellungstellung von Baugesuchen, Erlass einer Veränderungs-
sperre). 
 
Abbildung 1: Fotomontage aus Hinweis auf den Standort des beantragten Verbrauchermarktes und Auszug aus dem 
Einzelhandels - und Zentrenkonzept Münster mit dem Stand Fortschreibung 2018  
Standort des beantragten 
Verbrauchermarkts

- 3 - 
V/0060/2024 
In Vertretung 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Geltungsbereich

Beratungsverlauf (4)

01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 2.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Hauptausschuss
TOP 24.1.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Rat
TOP 33.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Westfalenstraße
  • Marktallee
  • Nimrodweg

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Details

Aktenzeichen
V/0060/2024
Typ
Vorlagen
Datum
23.01.2024
Erstellt
23.01.2024 15:12