230593
Grundstück Bonn-Castell, Graurheindorfer Str. 151 a (Gemarkung Bonn, Flur 12, Flurstück 72) - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an das Bestandsgebäude, blindengerechte Wohnungen und 1 Gewerbeeinheit Aktenzeichen: 10179/2022
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Sammeldokument öffentlich
2660 Zeichen
Beschlussvorlage öffentlich 230593 Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Bonn-Castell, Graurheindorfer Str. 151 a (Gemarkung Bonn, Flur 12, Flurstück 72) - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an das Bestandsgebäude, blindengerechte Wohnungen und 1 Gewerbeeinheit Aktenzeichen: 10179/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da sich das Vorhaben nicht gemäß § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt. Begründung Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Anbaus an das Bestandsgebäude mit blindengerechten Wohnungen und einer Gewerbeeinheit auf dem Grundstück Graurheindorfer Str. 151 a vor. Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch eine bis zu VII-geschossige Bebauung teils in geschlossener Bauweise mit Baukörperlängen über 50 m und teils durch Gebäude mit seitlichen Grenzabständen geprägt. Neben vereinzelten Wohnbebauung finden sich im maßgeblichen Umfeld insbesondere Ministerial- und Bundeseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Einrichtungen für soziale Zwecke sowie Beherbergungsbetriebe, so dass das Gebiet als Gemengelage eingestuft wird. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden straßenseitig und rückwärtig durch die faktischen vorderen und hinteren Baufluchten der Umgebungsbebauung bestimmt. Nach Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben grundsätzlich in die Umgebung ein. Jedoch soll das geplante Gebäude auch nach Seite 1 von 3 Seite 2 —— Umplanung immer noch lediglich 1 m von der straßenseitigen Grundstücksgrenze entfernt liegen. Dadurch wird die hier vorhandene ca. 4,50 m von der Straße zurückliegende vordere Bauflucht nicht eingehalten und das Vorhaben liegt fast komplett außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Trotz eines Beratungsgespräches hält die Bauherrschaft an dieser Planung fest. Hiergegen bestehen planungsrechtliche Bedenken, da durch das Vorhaben Folgefälle mit erheblicher städtebaulicher Wirkung in der Umgebung zu erwarten sind. Daher soll der Antrag auf Vorbescheid abgelehnt werden. Im Übrigen wäre auch schützenswerter Baumbestand durch das Vorhaben tangiert. Anlage/n 1 Graurheindorfer Str_151a_öPlan (öffentlich) 2 Graurheindorfer Str_151a_nö_plan (nichtöffentlich) Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Graurheindorfer Straße 151a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 230593
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 27.03.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40