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230593

Grundstück Bonn-Castell, Graurheindorfer Str. 151 a (Gemarkung Bonn, Flur 12, Flurstück 72) - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an das Bestandsgebäude, blindengerechte Wohnungen und 1 Gewerbeeinheit Aktenzeichen: 10179/2022

Beschlussvorlage 27.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, Sitzung am 25.04.2023, TOP 7.3

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2660 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
230593 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
63 Bauordnungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
Grundstück Bonn-Castell, Graurheindorfer Str. 151 
a (Gemarkung Bonn, Flur 12, Flurstück 72) 
- Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus an 
das Bestandsgebäude,  
  blindengerechte Wohnungen und 1 
Gewerbeeinheit 
  Aktenzeichen: 10179/2022 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Anhörung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die 
Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da sich das Vorhaben nicht gemäß § 34 
BauGB in die nähere Umgebung einfügt. 
  
 
Begründung 
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Anbaus 
an das Bestandsgebäude mit blindengerechten Wohnungen und einer 
Gewerbeeinheit auf dem Grundstück Graurheindorfer Str. 151 a vor. 
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so 
dass das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der 
näheren Umgebung wird durch eine bis zu VII-geschossige Bebauung teils in 
geschlossener Bauweise mit Baukörperlängen über 50 m und teils durch 
Gebäude mit seitlichen Grenzabständen geprägt. Neben vereinzelten 
Wohnbebauung finden sich im maßgeblichen Umfeld insbesondere Ministerial- 
und Bundeseinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Einrichtungen für soziale 
Zwecke sowie Beherbergungsbetriebe, so dass das Gebiet als Gemengelage 
eingestuft wird. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden straßenseitig 
und rückwärtig durch die faktischen vorderen und hinteren Baufluchten der 
Umgebungsbebauung bestimmt. 
Nach Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben grundsätzlich 
in die Umgebung ein. Jedoch soll das geplante Gebäude auch nach 
Seite 1 von 3

Seite 2  
 
 
——
Umplanung immer noch lediglich 1 m von der straßenseitigen 
Grundstücksgrenze entfernt liegen. Dadurch wird die hier vorhandene ca. 4,50 
m von der Straße zurückliegende vordere Bauflucht nicht eingehalten und das 
Vorhaben liegt fast komplett außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. 
Trotz eines Beratungsgespräches hält die Bauherrschaft an dieser Planung 
fest. Hiergegen bestehen planungsrechtliche Bedenken, da durch das 
Vorhaben Folgefälle mit erheblicher städtebaulicher Wirkung in der Umgebung 
zu erwarten sind. 
Daher soll der Antrag auf Vorbescheid abgelehnt werden.  
Im Übrigen wäre auch schützenswerter Baumbestand durch das Vorhaben 
tangiert.  
  
 
 
 
Anlage/n 
 
1 Graurheindorfer Str_151a_öPlan (öffentlich) 
 
2 Graurheindorfer Str_151a_nö_plan (nichtöffentlich) 
 
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Beratungsverlauf (1)

25.04.2023 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 7.3 Anhörung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Graurheindorfer Straße 151a

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Details

Vorlagen-Nr.
230593
Typ
Beschlussvorlage
Datum
27.03.2023
Erstellt
18.01.2026 04:40