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V/0338/2013

Einführung einer Wertstofftonne in der Stadt Münster

Vorlagen 15.05.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2013, TOP 17

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9876 Zeichen

V/0338/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einführung einer Wertstofftonne in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.06.2013 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
10.07.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die ersten Ergebnisse aus dem Pilotprojekt „Einführung der Wertstoffton-
ne" zur Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den in Münster festgestellten System-
betreibern mit dem Ziel aufzunehmen, in Münster flächendeckend eine Wertstofftonne zur 
gemeinsamen Erfassung von Wertstoffen aus privaten Haushalten, so genannten stoff-
gleichen Nichtverpackungen (sNVP) und Leichtverpackungen (LVP) unter kommunaler 
Organisationsverantwortung einzuführen. 
 
3. Im Rahmen der Einführung der Wertstofftonne soll auch die bisher in Münster für die LVP-
Erfassung praktizierte Sacksammlung (gelber Sack) durch ein Tonnensystem ersetzt 
werden. 
 
4. Eine abschließende Entscheidung bleibt dem Rat vorbehalten. Die AWM werden regel-
mäßig über den Fortgang der Verhandlungen mit den Systembetreibern berichten. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit der Einführung der Wertstofftonne entstehen zusätzliche Kosten für die Erfassung, Sammlung 
und Transport und geringere Kosten für die Verwertung der Wertstoffe. Eine konkrete Belastung 
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau zu ermitteln, es ist jedoch mit einem Mehrbedarf in Höhe 
von rund 3% bis 4% bezogen auf die derzeitigen Abfallgebühren zu rechnen. Dies entspräche 
einer zusätzlichen Belastung von 3,40 Euro bis 4,50 Euro je Einwohner und Jahr ab voraussicht-
lich 2015.   
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0338/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Hasenkamp 
Ruf: 
60 52 10 
E-Mail: 
Hasenkamp@awm.stadt-
muenster.de  
Datum: 
05.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0338/2013 
 
 
Begründung: 
 
Das am 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt in § 14 Abs. 1 KrWG, dass 
spätestens ab dem 01.01.2015 Abfälle aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas getrennt zum Zw e-
cke des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings (§ 3 Nr. 25 KrWG) zu sa m-
meln sind. In diesem Zusammenhang ist auch die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsveror d-
nung in § 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG zu sehen. Hiernach kann eine Getrenntsammlung von Abfällen in 
einer so genannten Wertstofftonne oder durch eine einheitliche Wertstofferfassung in vergleichb a-
rer Qualität vorgegeben werden, wobei die näheren Einzelheiten zeitlich später dur ch den Erlass 
einer Rechtsverordnung oder in einem weiteren Wertstoffgesetz normiert werden können. Eine 
entsprechende Regelung ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten. 
 
In Vorbereitung auf die Umsetzung der künftigen Getrennthaltungserforde rnisse des KrWG findet 
bereits seit dem 01.09.2012 ein bis zum 31.12.2013 begrenztes Pilotprojekt zur gemeinsamen 
Erfassung von sNVP und LVP in zwei Stadtgebieten der Stadt Münster im Wege einer gemeins a-
men Wertstofftonne statt (siehe Vorlage V/0243/2012).  Diesbezüglich ist eine gemeinsame Tr ä-
gerschaft des Systems vereinbart. Das Pilotprojekt soll dazu dienen, Erkenntnisse über eine kün f-
tige separate Wertstofferfassung auf kommunaler Seite im Stadtgebiet Münster zu liefern. Hierzu 
wurde mit allen Systembetr eibern eine entsprechende Systembeschreibung abgestimmt und das 
INFA-Institut Ahlen (kurz: Infa) mit der wissenschaftlichen Begleitung des Modellversuchs beau f-
tragt. Im Rahmen des Pilotprojektes werden zusätzlich zur gemeinsamen Erfassung von sNVP und 
LVP Elektrokleingeräte in Säcken mit erfasst. 
 
 
Ergebnisse der ersten Kontrollanalyse „Wertstofftonne“ 
 
Bei den ausgewählten Modellgebieten handelt es sich um den Stadtteil Münster Hiltrup -Ost mit 
einer typischen 1-2-Familienhausbebauung. In diesem Stadtteil w ohnen 6.545 Einwohner, die an 
dem Pilotprojekt teilnehmen. Aufgrund der  bisherigen LVP-Sacksammlung (14-tägige Abfuhr) er-
folgte eine Umstellung auf eine Behältersammlung. (14-tgl., Wertstofftonne MGB 120 und 240  mit 
orangefarbenem Deckel). 
  
Das zweite Mod ellgebiet liegt in den Stadtteilen Kinderhaus und Gievenbeck mit einer typischen 
Großwohnanlagenbebauung (GWA) und 7.980 Einwohnern . Aufgrund der vorhandenen LVP-
Behälter in der Größe 1.100 ltr. MGB erfolgte keine Umstellung des Erfassungssystems. Im G e-
gensatz zum ersten Modellg ebiet erfolgt hier die Leerung der Behälter in einem wöchentlichen 
Rhythmus. 
 
Die Anschlussquote an die Wertstofftonne liegt in beiden Modellgebieten annähernd bei 100 %. 
Die Leerungsintervalle beim Restabfall wurden nicht geändert.  
 
Bereits im September 2012 hatte das Infa eine Untersuchung über die Zusammensetzung der LVP 
Sammelmengen in den beiden Modellgebieten vorgenommen. Auf Basis dieser Daten konnte eine 
Veränderung in der qualitativen Zusammensetzung der Mengen festgestellt werden. Die erste 
Kontrollanalyse wurde im März 2013 durchgeführt. Die eingesammelten Wertstoffmengen werden 
über eine Verwiegung bei der Anlieferung erfasst. 
 
Im Ergebnis wurde in beiden Modellgebieten eine Mengensteigerung gegenüber der reinen LVP 
Erfassung erreicht. Insbesondere im Stadtteil Hiltrup -Ost konnte über die Wertstofftonne Meh r-
mengen von ca. 8 kg/(E*a) erfasst werden. In den Gebieten der Großwohnanlagen (GWA) lag die 
Steigerung bei rund 2 kg/(E*a). In der Zusammensetzung der erfassten Material ien gab es nur 
wenige Veränderungen. Die Mehrmenge resultiert aus einem Anteil von stoffgleichen Nichtverp a-
ckungen (insb. Kunststoffe und Metalle) und der zusätzliche Möglichkeit Elektrokleingeräte mit 
über die Wertstof ftonne abzugeben. Dieser Anteil liegt  bei rd. 0,7 kg (Gievenbeck/Kinderhaus)

- 3 - 
V/0338/2013 
bzw. 1,1 kg/(E*a) in Hiltrup -Ost. Für die Erfassung der Elektrokleingeräte wurden den Ve rsuchs-
teilnehmern orangefarbene Säcke zur Verfügung gestellt. Diese können der Wertstofftonne zug e-
führt werden. Die Aussortierun g der Elektrokleingeräte erfolgt im Rahmen des Versuchszei traums 
händisch. Inwieweit die Aussortierung bei einer stadtweiten Umsetzung in den Sortieranl agen 
großtechnisch möglich ist, bleibt abschließend zu klären. Weitere alternative Möglichkeiten der 
Erfassung von Elektrokleingeräten werden derzeit von Seiten der AWM untersucht. 
 
Eine zusammenfassende Übersicht über die Zusammensetzung der Stoffgruppen in der Wertstof f-
tonne im Vergleich zur Untersuchung der LVP Mengen zeigt die folgende Tabelle. 
 
 
 
 
Eine weitere Kontrollanalyse ist für Juli 2013 vorgesehen. 
 
Im Rahmen ihrer jährlichen Bürgerbefragung haben die AWM gleichzeitig die Akzeptanz der neuen 
Wertstofftonne abgefragt. Die Forschungsgruppe BEMA der Westfälischen Wi lhelms-Universtität 
Münster hat hierzu einen Teil ihres Fragebogens mit dem Themenschwerpunkt „Wer tstofftonne“ 
belegt und in der Zeit vom 04. bis 17. Dezember 2012 eine repräsentative Befragung unter Mün s-
teraner Bürgern/innen durchgeführt. 
 
Im Ergebnis kann zunächst festgehalten werden, dass sich der weit überwiegende Teil (87 %) der 
Befragten, die über eine Wertstofftonne verfügten, über den Gebrauch der Tonne durch die AWM 
gut informiert fühlten. War die Tonne erst einmal im Gebrauch, fällten 93 % ein positives Urteil 
über das neue Angebot, über die Hälfte der Befragten (56 %) äußerten sich sogar sehr zufrieden.  
 
Nullanalyse LVP Kontrollanalyse 
WST Delta ∆
[kg/(E*a)] [kg/(E*a)] [kg/(E*a)]
Leichtstoffverpackungen (LVP) 15,0 16,9 1,9
stoffgleiche Nichtverpackungen 3,2 6,4 3,2
Elektroaltgeräte 0,0 1,1 1,1
PPK 1,5 3,2 1,7
Textilien / Schuhe 0,5 0,4 -0,1
Holz 0,0 0,1 0,1
CD's 0,0 0,0 0,0
Sonstiges 1,8 2,3 0,5
Summe 22,0 30,4 8,4
Nullanalyse LVP Kontrollanalyse 
WST Delta ∆
[kg/(E*a)] [kg/(E*a)] [kg/(E*a)]
Leichtstoffverpackungen (LVP) 14,1 16,2 2,1
stoffgleiche Nichtverpackungen 4,4 5,2 0,8
Elektroaltgeräte 0,2 0,7 0,5
PPK 5,1 6,2 1,1
Textilien / Schuhe 1,7 1,4 -0,3
Holz 0,0 0,1 0,1
CD's 0,1 0,1 0,0
Sonstiges 13,5 11,3 -2,2
Summe 39,1 41,2 2,1
Stoffgruppen
Stoffgruppen
Zusammensetzung 1-2 Fam.
Zusammensetzung Großwohnanlagen

- 4 - 
V/0338/2013 
Über alle Befragten hinweg würden gut 62 % die Einführung einer stadtweiten Wertstofftonne b e-
grüßen bzw. sehr begrüßen, weitere 17 % zeigten sich unent schlossen. Eher skeptisch äußerten 
sich 21 % der Befragten. Die Verwaltung geht davon aus, dass (neben mangelnder Information) 
insbesondere im Innenstadtbereich Probleme bei der Herrichtung der erforderlichen Standplätze 
für diese Haltung verantwortlich si nd. Es ist geplant, diesen Bedenken durch Öffentlichkeitsarbeit 
zu begegnen und für die verbleibenden Fälle ein Alternativsystem anzubieten. 
 
Aufgrund der insgesamt positiven Resonanz und der Ergebnisse der ersten Kontrollanalyse bea b-
sichtigen die AWM nach  Auslaufen des Modellversuchs zum 31.12.2013 eine gemeinsame Wer t-
stofferfassung von sNVP und LVP flächendeckend im Stadtgebiet von Münster einzuführen. Di ese 
gemeinsame Erfassung soll in kommunaler Organisationsverantwortung erfolgen. Die geltende 
Verpackungsverordnung sieht diese Möglichkeit bereits vor. 
 
Zur Einführung einer Wertstofftonne zur gemeinsamen Erfassung von sNVP und LVP ist es erfo r-
derlich, eine entsprechende Abstimmungsvereinbarung mit sämtlichen Systembetreibern abz u-
schließen. Die bisherige Abstimmungsvereinbarung datiert ursprünglich aus dem Jahre 2004 und 
wurde wiederholt, zuletzt bis zum Ende des Modellversuchs verlängert. 
 
Für die Zeit ab dem 01.01.2014 sollen nunmehr in kooperativer und konsensualer Weise Verhand-
lungen mit den Systembetreibern zur Einführung einer flächendeckenden gemeinsamen Wertstoff-
tonne in kommunaler Organisationshoheit aufgenommen werden. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

19.06.2013 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.07.2013 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0338/2013
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37