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V/0601/2022

Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019

Vorlagen 26.09.2022

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Anlage A

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Ansehen

Stellungnahme gem. § 59 Abs. 3 GO NRW

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Ansehen

Prüfungsbericht-Gesamtabschluss-2019 Druckversion Rat-endgültig

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1366 Zeichen

Anlage A zur V/0601/2022 
Kurzüberblick 
 
Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel: 
- Information des Rates und der Bevölkerung 
 
Teilziele: 
- Vermittlung eines Überblicks über die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Münster 
 
- Durch die zugrunde liegende Prüfung wird bestätigt, dass der Gesamtabschluss ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden-, Ertrags - 
und Finanzgesamtlage der Stadt Münster zeigt. 
 
Zielerreichung: 
- Auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilten uneingeschränkten 
Bestätigungsvermerks wird die Ordnungsmäßigkeit des aufgestellten Gesamtabschlusses 
der Stadt Münster zum 31.12.2019 vom Rat bestätigt. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Nach § 116 Abs. 9 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss auf 
seine Recht- und Ordnungsmäßigkeit hin zu prüfen 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Stellungnahme gem. § 59 Abs. 3 GO NRW

2621 Zeichen

Stel I u n g nah me des Rech n u n gsprüfu n gsaussch usses vom 22.0 9.2022 zu dem
Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung 2019 gemäß $ 59 Abs. 3 GO NRW
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den aufgestellten Gesamtabschluss zum 31 .12.2019
- bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang mit Kapitalfluss-
rechnung - sowie den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31 .12.2019
geprüft und sich hierzu des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtli-
cher Rechnungsprüfung bedient.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung-des Prüfungsberich-
tes des AWR vom 28.06 .2022 zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung gegenüber dem
Die Gesamtabschlussprüfung wurde gemäß S 102 GO NRW in Anlehnung an die vom lnstitut
der Wirtschaftsprüfer (lDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
und die Prüfungsleitlinien des lnstituts der Rechnungsprüfer (lDR) vorgenommen.
Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss vermittelten Bildes der Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden konnten (S 102 Abs. 3 GO NRW).
Auf. der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtab-
schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons-
tigen Satzungen.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen.
Der Gesamtlagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Gesamtab-
schluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung
des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt
Gem. g 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämmerin am 11.04.2022 aufgestellte und
vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Gesamtabschlusses nebst Gesamtlagebe-
richt zum 31.12.2019 gebilligt.
Münster, 22.09.2022
/n
Dr. Ulrich lenhoff
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Prüfungsbericht-Gesamtabschluss-2019 Druckversion Rat-endgültig

190359 Zeichen

Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Gesamtabschlusses der Stadt Münster  
 
 zum 31.12.2019 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
AWR - Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019
 
 2 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 22/2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
e-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019
 
 3 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 22/2022 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
1 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 4 
2 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 5 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 5 
3.1 Gegenstand der Prüfung ......................................................................................................... 5 
3.2 Art und Umfang der Prüfung .................................................................................................... 5 
4 Grundsätzliche Feststellungen .................................................................................................... 7 
4.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses ............................................................ 7 
4.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Vertreter ......................................................... 7 
4.3 Unregelmäßigkeiten ................................................................................................................ 8 
5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung im Gesamtabschluss .................. 8 
5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................. 8 
5.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung ................................................ 8 
5.1.2 Vorjahresabschluss ............................................................................................................. 9 
5.1.3 Konsolidierungskreis ........................................................................................................... 9 
5.1.4 Gesamtabschlussstichtag .................................................................................................. 12 
5.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Einzelabschlüssen ..................................................................... 12 
5.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen ............................................................................................. 13 
5.1.7 Einbezug nach der Equity-Methode .................................................................................. 13 
5.1.8 Einbezug nach der Methode At Cost ................................................................................. 14 
5.1.9 Gesamtabschlussbuchführung .......................................................................................... 14 
5.1.10 Beurteilung des Gesamtabschlusses ................................................................................ 14 
5.2 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ............................................................................ 15 
5.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ........................................................................ 15 
5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen ................................................................................. 15 
6 Bestätigungsvermerk .................................................................................................................. 15 
 
 
Anlage:  Gesamtabschluss der Stadt Münster 
  -Gesamtergebnisrechnung 
  -Gesamtbilanz 
  -Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung 
  -Gesamtlagebericht

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019
 
 4 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 22/2022 
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen  
 
Die Prüfung bestätigt den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2019 . Der Ge-
samtabschluss enthält alle gesetzlich geforderten Bestandteile. Die Angaben sind unterei-
nander abgestimmt und weder sachlich noch rechnerisch zu beanstanden. 
 
Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2019   4.461.630.077,77 €. Sie stieg gegenüber dem 
Vorjahr um 77.273.051.35  € (1, 76 %). Von der Bilanzsumme entfällt ein Betrag i. H. v. 
925.686.270,62 € auf das Eigenkapital. Das entspricht rd. 20,7 %. 
 
Die Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster 2019 schließt mit einem Gesamtjahres-
überschuss i. H. v. 23.931.450,88 € ab. 
 
Die im Gesamtabschluss dargestellten Ergebnisse sind sachgerecht ermittelt worden. 
 
Im Gesamtanhang wurden die Posten der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung 
gem. § 52 KomHVO erläutert. Der Lagebericht vermittelt ein zutreffendes Bild der Vermö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Münster einschließlich der ver-
selbständigten Aufgabenbereiche.  
 
Dem AWR fielen während der Prüfung bei der Bewertung der  MCC Halle Münsterland 
GmbH und der citeq kleinere Ungenauigkeiten auf. Bei den Gesellschaften wurden Kapi-
talveränderungen in ihren Einzelabschlüssen dargestellt, die für die Ermittlung des auf die 
Stadt Münster entfallenden Eigenkapitals bedeutsam und daher auch im Gesamtabschluss 
zu berücksichtigen sind. Bei der citeq übersah die Verwaltung eine Minderung des auf die 
Stadt Münster entfallenden Eigenkapitals von 61.807,08 € und bei der Bewertung der An-
teile an der MCC Halle Münsterland GmbH wurde der Stadt Münster ein Teil des Bilanzge-
winns i. H. v. 120.000,00 € nicht zugerechnet. Beide Fehler sind für die Kernaussagen des 
Gesamtabschlusses 2019 von untergeordneter Bedeutung. Aus diesem Grunde verzich-
tete die Verwaltung auf eine unmittelbare Korrektur des Gesamtabschlusses 2019. Die Hin-
weise des AWR werden bei der At -Equity-Bewertung der beiden Gesellschaften im Ge-
samtabschluss 2020 aufgegriffen und berichtigt. 
 
 
2 Vorbemerkungen 
 
Seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) haben alle Kom-
munen in Nordrhein-Westfalen neben dem Einzelabschluss jährlich auch einen Gesamtab-
schluss aufzustellen. Der Gesamtabschluss fasst die Rechnungsergebnisse der verselb-
ständigten Aufgabenbereiche mit denen der Kernverwaltung zusammen. Damit soll ein um-
fassendes und der tatsächlichen Aufgabenerledigung entsprechendes Bild über die wirt-
schaftliche Lage und die Ent wicklung der Kommune einschließlich der verselbständigten 
Aufgabenbereiche entstehen und zwar so, als wäre der gesamte Konzern ein einziges Un-
ternehmen. Die Einflüsse aus wechselseitigen Leistungsbeziehungen und gesellschafts-
rechtlichen Beziehungen werden im Gesamtabschluss weitestgehend eliminiert. 
 
Der Gesamtabschluss zum 31.12.2019 wurde am 11.04.2022 von der Kämmerin aufge-
stellt und am 19.04.2022 vom Oberbürgermeister bestätigt. 
 
Danach nahm der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 18.05.2022 den Gesamtab-
schluss zur Kenntnis und verwies ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung 
(V/0202/2022). Der Gesamtabschluss des Jahres 201 9 wurde mit einer Verspätung von 
über einem Jahr vorgelegt.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019
 
 5 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 22/2022 
Vorgesehen ist, dass der Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten nach dem Ab-
schlussstichtag aufzustellen und spätestens am 31.12. des nachfolgenden Haushaltsjah-
res, in diesem Fall 2020, bestätigt wird. Das NKF sieht für die eingetretene Fristüberschrei-
tung keine Rechtsfolgen vor. 
 
Die Fristüberschreitung wird darauf zurückgeführt, dass sich vorgelage rte Arbeiten in Be-
zug auf die Aufstellung des städtischen Einzelabschlusses verzögerten  und die für den 
Gesamtabschluss durchzuführenden Verfahrensabläufe in Folge von Arbeitsausfällen erst 
mit einem größeren zeitlichen Versatz durchgeführt werden konnten. 
 
 
3 Prüfungsauftrag 
 
Gemäß § 102 Abs. 11 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 4 RPO ist der Gesamt-
abschluss vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung als örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen. 
 
In die Prüfung des Gesamtabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prüfung 
hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden 
ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prü-
fung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die maßgeblichen Be-
stimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der 
Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. 
 
Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss  sowie den 
bei der Prüfung gewonnenen Eindrücken in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chan-
cen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des La-
geberichtes hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zu seiner 
Aufstellung beachtet worden sind. 
 
In die Prüfung des Gesamtabschlusses müssen die einzelnen Jahresabschlüsse der ver-
selbständigten Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden, wenn diese nach gesetzlichen 
Vorschriften geprüft worden sind. Dies ist bei städtischen Beteiligungen, Sondervermögen 
und rechtlich unselbständigen Stiftungen regelmäßig der Fall. 
 
Über Art und Umfang der Prüfung durch das AWR sowie über das Ergebnis der Prüfung 
haben die mit der Abschlussprüfung Beauftragen gem. § 102 Abs. 1 GO NRW zu berichten 
und die für die Prüfung und Berichterstattung einschlägigen Maßgaben der §§ 321 und 322 
Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachten. 
 
 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
4.1 Gegenstand der Prüfung 
 
Gegenstand der Prüfung war der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.201 9 
einschließlich Lagebericht und Anhang. 
 
4.2 Art und Umfang der Prüfung 
 
Die Prüfung durch das AWR ist gemäß § 102 GO NRW durchgeführt worden. Dabei lehnte 
das AWR die Prüfung an die vom Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten 
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung an und stützte sich auf die vom IDW ent-
wickelten besonderen Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen 
(einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilabschlussprüfern) - IDW PS 320 n.F.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019
 
 6 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 22/2022 
Daneben beachtete das AWR die Leitlinien des Institutes der Rechnungsprüfer (IDR) zur 
Prüfung von kommunalen Gesamtabschlüssen – IDR 300. 
 
Das AWR plante die Prüfung und führte sie so durch, dass ein hinreichend sicheres Urteil 
darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Gesamtabschluss und der Ge-
samtlagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. 
 
Die Prüfung umfasste insbesondere die 
 
- Gesamtabschlussrichtlinie 
- Einhaltung formaler Anforderungen an den Gesamtabschluss 
- Bestimmung des Konsolidierungskreises 
- Entwicklung der Meldedateien der voll zu konsolidierenden Unternehmen aus ihren Ein-
zelabschlüssen bzw. dem Konzernabschluss des Teilkonzerns Stadtwerke 
- Einhaltung des Einheitsgrundsatzes bei Stichtag, Ausweis und Bewertung 
- Übernahme der Formularabschlüsse (Reporting Packages) in die Konzernbuchführung 
- Plausibilität von Anpassungsbuchungen 
- Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen, i. E. 
-einseitige Eliminierungen 
-Kapitalkonsolidierung 
-Schuldenkonsolidierung 
-Aufwands- und Ertragskonsolidierung 
- Bewertungsanpassungen nach der Equity-Methode 
- Einbezug von Beteiligungen nach der At-Cost-Methode 
- Vollständigkeit und Verständlichkeit des Konzernanhangs 
- Ordnungsmäßigkeit der Kapitalflussrechnung (DRS 21) 
- Wahrheitsgehalt der Darstellungen im Lagebericht 
 
Sofern einze lne Abschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen 
durch andere Abschlussprüfer geprüft wurden, überzeugte sich das AWR von der Einhal-
tung der Voraussetzungen zur Weiterverwendung dieser Abschlüsse. 
 
Den Gesamtanhang prüfte das AWR darauf, ob die gesetzlich geforderten Angaben voll-
ständig und zutreffend sind. 
 
Die Angaben im Gesamtlagebericht wiederum wurden auf Plausibilität und Übereinstim-
mung mit den während der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen überprüft. Daneben ver-
gewisserte sich das AWR davon, dass der Gesamtlagebericht mit den Kernaussagen der 
konsolidierten Abschlüsse in Einklang steht. 
 
Die Prüfung wurde mit Unterbrechungen wegen anderer Prüfungsaufträge in den Zeiträu-
men von der 07. KW - 11. KW und 22. KW – 25. KW 2022 durchgeführt. Bei der Prüfung 
beachtete das AWR die Anweisungen des Personal- und Organisationsamtes zur Umset-
zung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes in der Stadtverwaltung Müns-
ter. Kontakte zu Mitarbeitern, die in den Prozess der Aufstellung des Gesamta bschlusses 
eingebunden sind, wurden weitestgehend vermieden. Prüfungsrelevante Unterlagen wur-
den daher nicht wie sonst üblich vor Ort getauscht und besprochen, sondern fernmündlich 
oder per E-Mail. Auf gleichen Wegen wurden auftretende Fragen geklärt.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 22/2022 
 
Der Prüfung liegt ein umfassendes Prüfungskonzept (16.02.2022) zu Grunde, das Auskunft 
über die Strategie, die Art und den Umfang der unterschiedlichen Prüfungsschritte gibt. Die 
Prüfung wurde in 16 einzelne Abschnitte gegliedert und die Ergebnisse der abschnittswei-
sen Prüfung in einzelnen Vermerken dokumentiert. Die wesentlichen Inhalte der Prüfung 
wurden in diesem Bericht zusammengefasst. 
 
Die Berichterstattung über die Prüfung orientiert sich an den Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Berichterstattung bei (Konzern-)Abschlussprüfungen (IDW PS 450) und den Leitlinien 
des IDR zur Berichterstattung bei kommunalen  Abschlussprüfungen (IDR PS 260 ). Das 
AWR beschränkt sich bei der Berichterstattung auf die wesentlichen Ergebnisse aus der 
Prüfung. 
 
 
5 Grundsätzliche Feststellungen 
5.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss setzt sich aus den gesetzlich geforderten Elementen zusammen: 
 
- Gesamtergebnisrechnung 2019 
- Gesamtbilanz zum 31.12.2019 
- Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung 
- Gesamtlagebericht 
 
Seine Inhalte und Darstellungen decken sich mit den Erkenntnissen, die das AWR während 
der Prüfung gewonnen hat. Mit dem Gesamtabschluss wird ein zutreffender Gesamtüber-
blick über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt Münster als ein einheitli-
ches Unternehmen gegeben. 
 
Während der Prüfung der Bewertung von assoziierten Unternehmen nach der At -Equity-
Methode erkannte das AWR Ungenauigkeiten bei den Beteiligungswerten für die Anteile 
an der MCC Halle Münsterland GmbH und der cite q. Bei der citeq wurde eine Minderung 
des auf die Stadt Münster entfallenden Eigenkapitals i.  H. v. 61.807,08 € übersehen und 
bei der MCC Halle Münsterland GmbH ein Teil des Bilanzgewinns i.  H. v. 120.000,00 € 
nicht berücksichtigt. Beide Fehler sind für die Kernaussagen des Gesamtabschlusses 2019 
von untergeordneter Bedeutung, so dass auf eine unmittelbare Korrektur des Gesamtab-
schlusses 2019 verzichtet wurde. Die Hinweise werden im kommenden Gesamtabschluss 
2020 aufgegriffen und umgesetzt. 
 
Diesem Prüfungsbericht ist der endgültig vom Rat der Stadt Münster festzustellende Ge-
samtabschluss 2019 beigefügt. 
 
 
5.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Vertreter 
 
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften des § 49 KomHVO NRW. Er steht 
im Einklang mit dem Gesamtabschluss sowie den während der Prüfung gewonnenen Ein-
drücken. 
 
Der Lagebericht vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Lage und der voraussicht-
lichen Entwicklung der Stadt Münster unter Einbindung der verselbständigten Aufgabenbe-
reiche. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend 
dargestellt. 
 
Folgende Informationen sollten aus Sicht des AWR besonders hervorgehoben werden:

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 22/2022 
- Die Gesamtbilanzsumme stieg um rd. 77,3 Mio. € auf rd. 4.461,6 Mio. €. Hiervon entfällt 
ein Anteil von rd. 20,7 % auf das Eigenkapital. 
 
- Die ordentlichen Gesamterträge betrugen im Berichtsjahr 2019 rd. 1.902,1 Mio. €. Ge-
genüber dem Vorjahr kommt es zu einer Steigerung von rd. 28,5 Mio. €. 
 
- Die ordentlichen Gesamtaufwendungen betrugen 1.860,2 Mio. €. Sie erhöhten sich um 
rd. 84,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr und belasten damit das Gesamtergebnis erheb-
lich. 
 
- Das Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit betrug 41,9 Mio. €. Im Vorjahr 
betrug das Ergebnis an dieser Stelle noch rd. 98,2 Mio. €. 
 
- Die Belastungen aus dem Finanzergebnis i. H. v. rd. -17,9 Mio. € fielen im Berichtsjahr 
um rd. 2,0 Mio. € niedriger aus. 
 
- Im Ergebnis errechnet sich für das Haushaltsjahr 2019 ein Gesamtüberschuss i. H. v. 
rd. 23,9 Mio. €. Dem stand im Vorjahr ein Überschuss i. H. v. rd. 78,3 Mio. € gegenüber. 
 
 
5.3 Unregelmäßigkeiten 
 
Die Prüfung des AWR erstreckt sich gem. § 102 Abs. 3 GO NRW auch darauf, ob die ge-
setzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie ortsrechtlichen Bestim-
mungen beachtet worden sind. Hierbei beschränkte sich das AWR auf die Einhaltung der-
jenigen Rechnungslegungsnormen, die für die Aufstellung des Gesamtabschlusses und 
des Gesamtlageberichtes maßgeblich sind. 
 
Neben der Fristüberschreitung bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses erkannte das 
AWR während seiner Prüfung des Gesamtabschlusses keine weiteren Sachverhalte, über 
die an dieser Stelle zu berichten wäre. 
 
 
6 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung im Gesamtabschluss 
 
6.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
6.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung 
 
Auf den Gesamtabschluss sind gemäß § 50 KomHVO NRW die zentralen Vorschriften zum 
Aufbau und Inhalt von Bilanz, Ergebnisrechnung, zur Bewertung von Vermögen und Schul-
den sowie zum jährlichen Abschluss - §§ 33 bis 38, 4 2 bis 44 und 48 KomHVO NRW - 
entsprechend anzuwenden, soweit seine Eigenart keine Abweichungen bedingt oder nichts 
anderes bestimmt ist. 
 
Die Art der Zusammenfassung von Rechnungsergebnissen der Kernverwaltung mit denen 
der verselbständigten Aufgabenbereiche wird in § 50 KomHVO geregelt. Dabei richten sich 
die Konsolidierungsmethoden wiederum nach den Vorschriften des Handelsrechts. 
 
Abgeleitet aus den gesetzlichen Vorgaben enthält die städtische Gesamtabschlussrichtlinie 
grundsätzliche Anweisungen für die Aufstellung des Gesamtabschlusses . Sie ist für die 
Stadt Münster und die voll zu konsolidierende n Aufgabenbereiche ve rbindlich und bildet 
die Grundlage für ein funktionierendes internes Kontrollsystem (IKS). 
 
Der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.201 9 steht im Einklang mit den ge-
setzlichen Bestimmungen und den Regelungen der gültigen Gesamtabschlussrichtlinie.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019
 
 9 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 22/2022 
 
Das Innenministerium NRW hatte im Jahr 2009 ein Modellprojekt „NKF-Gesamtabschluss“ 
initiiert, um aus einer modellhaften Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des 
§ 116 GO NRW Leitlinien für die Kommunen in Nordrhein -Westfalen zur Integration der 
komplexen Beteiligungsstrukturen in eine konsolidierte Gesamtrechnung für den Konzern 
Kommune zu entwickeln . In diesem Modellprojekt wirkten die Landeshauptstadt Düssel-
dorf, die Städte Essen, Solingen und Lippstadt sowie der Kreis Unna als Modellkommunen 
mit. Das Modellprojekt wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fachlich begleitet. 
Im Ergebnis entstand ein Leitfaden, der als Arbeitshilfe diente, um notwendige Entschei-
dungen bei der Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses zu treffen. 
 
Der Leitfaden ist dabei weder eine Rechtsvorschrift noch ein verbindlicher Erlass des In-
nenministeriums. Gleichwohl griff die Verwaltung der Stadt Münster im Bedarfsfall auf die 
Handlungsempfehlungen des Modellprojektes zurück, um die für die Kommunalverwaltung 
aufgezeigten Vereinfachungsmöglichkeiten zu nutzen. 
 
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2019 ist zweckmäßig organisiert. Die Meldedaten 
mit den vorgeprüften Formularabschlüssen sowie sämtliche Buchungen hinsichtlich der Eli-
minierung und Konsolidierung von Geschäftsvorfällen ließen sich lückenlos nachvollziehen.  
 
 
6.1.2 Vorjahresabschluss 
 
Das AWR prüfte den Gesamtabschluss 201 8 in der Zeit von der 09. – 12. KW 2021. Der 
Bericht Nr. 09/2021 beschreibt das Ziel sowie Art und Umfang der Prüfung. Änderungen 
der Entwurfsfassung waren nicht erforderlich. Es wurde der uneingeschränkte Bestäti-
gungsvermerk erteilt.  
 
Der Rat der Stadt Münster bestätigte den geprüften Gesamtabschluss 2018 in seiner Sit-
zung am 23.06.2021 und erteilte gleichzeitig dem Oberbürgermeister die Entlastung für den 
Gesamtabschluss 2018. 
 
Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster, 6 4. Jahrgang Nr. 32, 08. Oktober 
2021, H 1208 B bekannt gegeben und auf die Einsehbarkeit des Gesamtabschlusses 2018 
hingewiesen. 
 
Mit Schreiben vom 0 7.09.2021 zeigte das Beteiligungsmanagement den geprüften Ge-
samtabschluss 2018 bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster an.  
 
 
6.1.3 Konsolidierungskreis 
 
Das Beteiligungsmanagement prüft für jeden Abschluss aufs Neue, ob die Beteiligungen 
der Stadt Münster in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind und welche Methode ggf. 
dabei anzuwenden ist. 
 
Die Art des Einbezugs wird durch § 51 KomHVO NRW vorgegeben. Danach sind verselb-
ständigte Aufgabenbereiche voll zu konsolidieren, wenn sie entweder unter der einheitli-
chen Leitung der Stadt Münster stehen oder von der Stadt Münster beherrscht werden 
(Control-Konzept). Sofern die Stadt Münster hingegen nur einen maßgeblichen Einfluss auf 
die verselbständigten Aufgabenbereiche ausübt, ist die Equity-Methode anzuwenden. 
 
Wird weder ein beherrschender noch ein maßgeblicher Einfluss seitens der Stadt Münster 
ausgeübt, werden die verselbständigten Aufgabenbereiche im Gesamtabschluss mit ihren 
fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) bewertet.

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Wenn die verselbständigten Aufgabenbereiche für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der V ermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 
der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind, müssen sie nicht im 
Gesamtabschluss konsolidiert, sondern können gem. § 116b GO NRW mit ihren Anschaf-
fungskosten einbezogen werden. 
 
Die Frage der Wesentlichkeit für die Aufstellung des Gesamtabschlusses 201 9 wurde 
durch das Beteiligungsmanagement auf der Grundlage von folgenden Verhältniszahlen be-
urteilt: 
 
- Anteil der Beteiligung am Gesamtanlagevermögen 
- Anteil der Beteiligung am Gesamteigenkapital 
- Anteil der Beteiligung am Fremdkapital 
- Anteil der Beteiligung an den gesamten Verbindlichkeiten 
- Anteil der Beteiligung an der Bilanzsumme aller betroffenen Beteiligungen 
- Anteil der Beteiligung an den gesamten Erträgen 
- Anteil der Beteiligung an den gesamten Aufwendungen 
- Anteil der Beteiligung an der gesamten Liquidität 
 
Lagen die Anteile einer Beteiligung unter 3 % bzw. bei mehreren Beteiligungen unter 5 %, 
so wurden die betreffenden Beteiligungen im Gesamtabschluss mit ihren fortgeführten An-
schaffungskosten erfasst, anderenfalls erfolgte ein Einbezug nach der Equity-Methode. 
 
Bei der Vollkonsolidierung werden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren-
zungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten der einbezogenen Unternehmen nach 
einer Neubewertung unter Berücksichtigung der Vorgaben des NKF in voller Höhe in d en 
Gesamtabschluss aufgenommen. 
 
Zur Vermeidung von Doppelerfassungen erfordert die Vollkonsolidierung eine Kapitalkon-
solidierung, eine Schuldenkonsolidierung sowie die Verrechnung von sich entsprechenden 
Aufwendungen und Erträgen. 
 
Demgegenüber vereinfacht die Equity-Methode den Einbezug des verselbständigten Auf-
gabenbereiches, indem der Beteiligungsbuchwert um die Entwicklung des anteiligen Ei-
genkapitals am beteiligten Tochterunte rnehmen fortgeschrieben und dieser Wert in den 
Gesamtabschluss übernommen wird. 
 
Beim Gesamtabschluss 2019 setzt sich der Konsolidierungskreis neben der Stadt Münster 
aus folgenden Unternehmen zusammen: 
 
◊ Verbundene Unternehmen / voll zu konsolidieren: 
 
 GA 2018 GA 2019 
Stadtwerke Münster GmbH-Teilkonzern Voll Voll 
Wohn- und Stadtbau GmbH Voll Voll 
AWM Voll Voll 
 
Alle drei Unternehmen sind sowohl hinsichtlich ihres Einzelwertes (> 3%) als auch in ihrer 
Gesamtheit von Bedeutung (>5%) und bilden daher den Kreis der voll zu konsolidierenden 
Unternehmen.

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◊ Assoziierte Unternehmen / Bewertung Equity-Methode: 
 
 GA 2018 GA 2019 
Citeq at equity at equity 
Theater Münster at equity at equity 
Messe und Cong. Centrum Halle Münsterland GmbH at equity at equity 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH at equity at equity 
KonvOY GmbH at cost at equity 
 
Sämtliche nach der Equity -Methode berücksichtigte Unternehmen sind hinsichtlich ihrer 
Einzelwerte (< 3%) zwar als von untergeordneter Bedeutung einzustufen. Die Gesamtheit 
aller Unternehmen überstieg allerdings den Grenzwert von 5 %, so dass die fünf oben ge-
nannten Unternehmen nicht at cost, sondern at equity einbezogen wurden.  
 
 
◊ Einbezug at cost: 
 
 
 Anteil 
% GA 2018 GA 2019 
aus dem Kreis der  
verbundenen Unternehmen 
   
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 100,00 at cost at cost 
Münster Marketing 100,00 at cost at cost 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 85,00 at cost at cost 
GML Gewerbepark Münster 
Loddenheide GmbH 66,67 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der assoz. Unternehmen    
Airport Park FMO GmbH 33,33 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der übrigen Beteiligungen    
Klärschlammverwertung  
Buchenhofen GmbH 18,06 at cost at cost  
RELIGIO Westfälisches Museum  
für religiöse Kultur GmbH 10,00 at cost at cost  
Institut für vergleichende                       
Stadtgeschichte IStG GmbH 10,00 at cost at cost 
Chemisches und Veterinärunter- 
suchungsamt Münster-Emscher-Lippe 6,25 at cost at cost 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 4,02 at cost at cost 
Westfälisches Pferdemuseum GmbH 1,00 at cost at cost 
NRW.URBAN                                                   
kommunale Entwicklung Gmbh 1,00 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der Sondervermögen    
Hüfferstiftung ----- at cost at cost 
Stiftung Generalarmenfonds ----- at cost at cost 
Friedrich und Irmgard  
Buschmann Stiftung ----- at cost at cost 
 
Die Unternehmen aus dem Kreis der verbundenen Unternehmen (beherrschender Einfluss, 
> 50%) sowie die Unternehmen aus dem Kreis der assoziierten Unternehmen (20-50 %) 
wurden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung at cost im Gesamtabschluss berücksich-
tigt. Gleiches gilt für die unselbständigen Stiftungen.

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Die Gesellschaften RELIGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH , IStG  
GmbH, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe, Regio-
nalverkehr Münsterland GmbH , Westfälisches Pferdemuseum GmbH, Klärschlammver-
wertung Buchenhofen GmbH und NRW.URBAN kommunale Entwicklung GmbH hingegen 
wurden wegen ihres niedrigen Beteiligungsanteils (< 20 %) nur at cost, d. h. mit ihren An-
schaffungswerten in den Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Aus Sicht des AWR war die Vorgehensweise zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises 
für den Gesamtabschluss 2019 nicht zu beanstanden. Gegenüber der letzten Prüfung erga-
ben sich keine wesentlichen Veränderungen. Die Berechnungen waren übersichtlich und 
nachvollziehbar belegt. Die diesbezüglichen Angaben im Gesamtabschluss entsprechen 
den tatsächlichen Gegebenheiten.  
 
 
6.1.4 Gesamtabschlussstichtag 
 
Der Gesamtabschlussstichtag 31.12.2019 entspricht dem Stichtag des Mutterunterneh-
mens Stadt Münster. Die Jahresabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe wurden 
alle gesetzesgemäß auf diesen Stichtag aufgestellt  und auf dieser Grundlage in den Ge-
samtabschluss einbezogen. 
 
Bei den assoziierten Betrieben, die nach der Equity Methode einbezogen werden, kann 
gem. § 51 Abs. 3 KomHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 6 HGB der jeweils letzte Jahresab-
schluss herangezogen werden, auch wenn der Stichtag – wie im Fall des Theaters Münster 
- abweicht. Ein Zwischenabschluss brauchte für den Gesamtabschluss 2019 folglich nicht 
erstellt zu werden. 
 
 
6.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Einzelabschlüssen 
 
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen wurden die Jahresabschlüsse der verselbständigten 
Aufgabenbereiche nicht erneut durch das AWR geprüft, sofern diese nach gesetzlichen 
Vorschriften bereits geprüft worden sind. Das AWR vergewisserte sich davon, dass sämt-
liche Einzelabschlüsse bereits einer gesetzliche n Abschlussprüfung durch eine Wirt-
schaftsprüfung unterzogen wurden  und Prüfungsberichte mit einem jeweils uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk vorlagen. 
 
Ferner impliziert der bei Aufstellung des Gesamtabschlusses zu beachtende Grundsatz der 
Einheitlichkeit Regeln, wie die Einzelabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche 
beschaffen sein müssen, damit sie zu einem Summenabschluss zusammengefasst werden 
können. Etwaige Bilanzierungsunterschiede sind zur Wahrung des Grundsatzes der Ein-
heitlichkeit in den Kommunalbilanzen und der Ergebnisrechnung nach den geltenden Re-
gelungsvorschriften des NKF anzupassen, um das Zahlenwerk der in den Gesamtab-
schluss einzubeziehenden Bereiche für die Erstellung des Summenabschlusses zu verein-
heitlichen. 
 
Die für den Gesamtabschluss relevanten Überleitungsrechnungen der voll zu konsolidie-
renden Betriebe wurden im Rahmen einer erweiterten Jahresabschlussprüfung einer kriti-
schen Durchsicht durch den jeweiligen Wirtschaftsprüfer der Tochtergesellschaft unterzo-
gen.  
 
In allen Fällen wurde bestätigt, dass die Überleitungen auf NKF in Übereinstimmung mit 
den Vorschriften des § 116 GO NRW und der dazu beschlossenen Gesamtabschlussricht-
linie der Stadt Münster aufgestellt wurden. 
 
Das AWR unterzog die Formularabschlüsse der voll konsolidierten Unternehmen zur Ver-
meidung von Doppelprüfungen nur noch einer Plausibilitätsprüfung. Es kam dabei zu kei-
nen Beanstandungen.

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6.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen 
 
Im Anhang des Gesamtabschlusses wurden die jeweiligen Konsolidierungsmethoden 
wahrheitsgemäß erläutert. 
 
Zu Beginn der Konsolidierung identifizierte die Verwaltung diejenigen Geschäftsvorfälle, 
die in den jeweiligen Einzelabschlüssen bilanziert waren, aber im Gesamtabschluss wegen 
des Einheitsgedankens des Gesamtabschlusses keinen B estand haben. Sie wurden aus 
dem Gesamtabschluss abgegrenzt. Ein Beispiel hierfür sind die Rückstellungen für die an 
die Stadt Münster zu entrichtenden Gewerbesteuern oder Aktive Rechnungsabgrenzungs-
posten, die die Stadt Münster für die an die im Vollkonsolidierungskreis einbezogenen Un-
ternehmen gezahlten Zuwendungen gebildet hat. 
 
Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Ver-
gleichbare Vermögenspositionen im Konsolidierungskreis wurden einheitlich auf der 
Grundlage des NKF bewertet. Ansonsten wurden betriebsspezifische Besonderheiten aus 
den Einzelabschlüssen übernommen. Danach wurden die Kapitalverflechtungen der in den 
engeren Konsolidierungskreis einbezogenen Betriebe untereinander aufgelöst, um eine 
Doppelerfassung der korrespondierenden Werte im Gesamtabschluss zu vermeiden. Die 
durch die Kapitalkonsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden über 
einen Zeitraum von 15 Jahren erfolgswirksam aufgelöst. 
 
Die Schuldenkonsolidierung bewirkte ordnungsgemäß eine Eliminierung von wechselseiti-
gen Ausleihungen, Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten  und Rechnungsab-
grenzungsposten. 
 
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden untereinander entstandene 
Aufwendungen und Erträge gegeneinander aufgerechnet. 
 
Von einer Eliminierung etwaiger Zwischenergebnisse wurde gem. § 51 KomHVO NRW bei 
den voll zu konsolidierenden Unternehmen abgesehen. Eine Ausnahme davon stellt die 
Aufdeckung von stillen Reserven aus der Übertragung von Grundvermögen von der Stadt 
Münster auf die Wohn - und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
dar. 
 
Die Kapitalkonsolidierung, die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie 
die Eliminierung von Aufwendungen und Erträgen wurden sachgerecht durchgeführt und 
dokumentiert. Auftretende Differenzen wurden durch den Abgleich von Salden so weit wie 
möglich aufgeklärt. 
 
 
6.1.7 Einbezug nach der Equity-Methode 
 
Die Beteiligungen der Stadt Münster an den Unternehmen citeq, Westfälischer Zoologi-
scher Garten GmbH, das Theater Münster, die Messe und Congress Center Halle Müns-
terland GmbH sowie die KonvOY GmbH wurden nach der Equity-Methode in den Gesamt-
abschluss einbezogen. Danach wurde der Wert der Beteiligung jeweils mit dem auf die 
Stadt Münster am 31.12.2019 entfallenden Anteil am Eigenkapital des Unternehmens bi-
lanziert. Soweit sich Abweichungen zu den im Einzelabschluss der Stadt Münster geführten 
Bilanzansätzen ergaben, kam es zu entsprechenden Wertkorrekturen. 
 
Die Bewertung w urde in nachvollziehbarer Weise dokumentiert. Bei der Bewertung der 
MCC Halle Münsterland GmbH wurde ein Betrag von 120.000,00  € zu wenig und bei der 
citeq ein Betrag von 61.807,08 € zu viel dem auf die Stadt Münster entfallenden Anteil am 
Eigenkapital zugerechnet. Für die Kernaussagen des Gesamtabschlusses sind diese Hin-
weise von untergeordneter Bedeutung, so dass auf eine unmittelbare Korrektur verzichtet 
wurde. Der Hinweis wird bei der Aufstellung des kommenden Gesamtabschlusses 2020 
aufgegriffen und umgesetzt.

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6.1.8 Einbezug nach der Methode At Cost 
 
Bei den Beteiligungen und Sondervermögen, die nach der Methode At Cost in den Gesamt-
abschluss einbezogen wurden, übernahm die Verwaltung die historischen Anschaffungs-
kosten aus dem Einzelabschluss der Stadt Münster 31.12.2019 in den Gesamtabschluss.  
 
Die Bewertung und Bilanzierung führte zu keinen Einwendungen seitens der Prüfung.  
 
 
6.1.9 Gesamtabschlussbuchführung 
 
Das NKF verpflichtet die Kommunen nicht dazu, den Gesamtabschluss auf der Grundlage 
einer eigenständigen Gesamtbuchführung aufzustellen, in der die einzelnen Geschäftsvor-
fälle des Konzerns Stadt Münster wie für den Einzelabschluss sachlich und zeitlich geord-
net nachgehalten werden. Vielmehr wird bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses auf 
die vorliegenden Einzelabschlüsse der einbezogenen Betriebe zurückgegriffen und es wer-
den verschiedene Konsolidierungsschritte durchgeführt. 
 
Gleichwohl sind die jeweiligen Arbeitsschritte zur Aufstellung des Gesamtabschlusses klar 
und verständlich zu dokumentieren, denn die Anforderungen an die Dokumentation der 
Aufstellung des Gesamtabschlusses ergeben sich aus dem Bedeutungszusammenhang 
des § 116 Abs. 9 GO NRW. 
 
Es gibt eine Richtlinie für den Gesamtabschluss  der Stadt Münster , in der die einzelnen 
Arbeitsschritte und Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses festgelegt wur-
den. Sie enthält daneben die zentralen Vorgaben für eine einheitliche Kontierung und Be-
wertung. Neben den gesetzlichen Bestimmungen der GO zur Aufstellung des Gesamtab-
schlusses stellt die Gesamtabschlussrichtlinie die maßgebliche Grundlage für ein funkti-
onstüchtiges Internes Kontrollsystem (IKS) dar. Diese Maßgaben wurden bei der Aufstel-
lung des Gesamtabschlusses 2019 eingehalten. 
 
Seit dem Haushaltsjahr 2015 setzt die Verwaltung z ur Steuerung und Überwachung der 
Konsolidierungsschritte das Softwareprodukt LucaNet 22 LTS ein. Dem AWR liegt eine 
Bescheinigung über eine Softwareprüfung vor, die durch die Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft KPMG AG auf der Grundlage des IDW PS 880 durchgeführt wurde.  
 
Die Prüfung beachtete u.a. die im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 
14.11.2014 veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewah-
rung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. 
 
Nach den Ergebnissen der Prüfung ermöglicht die geprüfte Software mit hinreichender Si-
cherheit und bei sachgerechter Anwendung eine ordnungsgemäße Konsolidierung. 
 
Der vorliegende Gesamtabschluss 2019 ist das Ergebnis eines geordneten und systemge-
stützten Aufstellungsverfahrens. Die Aufbereitung und Vereinheitlichung der in den Ab-
schluss einbezogenen Einzelabschlüsse, die Übernahme der Rechnungsergebnisse sowie 
die Konsolidierungsmaßnahmen waren nachvollziehbar dokumentiert und nicht zu bean-
standen. 
 
 
6.1.10 Beurteilung des Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss 2019 umfasst die Gesamtbilanz, die Gesamtergebnisrechnung, den 
Anhang mit Kapitalflussrechnung und den Lagebericht. Bei der Aufstellung des Gesamtab-
schlusses beachtete die Verwaltung die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

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Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Gesamtbilanz wurden ordnungsgemäß aus den 
einbezogenen Jahresabschlüssen entwickelt. Die angewendeten Konsolidierungsmaßnah-
men entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die Konsolidierungsmaßnahmen wurden 
sachgerecht durchgeführt und dokumentiert. 
 
Der Gesamtanhang enthält alle gesetzlich geforde rten Erläuterungen und Angaben.  Die 
Gesamtkapitalflussrechnung gibt einen Überblick über den am 31.12.201 9 bestehenden 
Finanzmittelfonds und die Zahlungsströme, die zur Veränderung des Finanzmittelfonds ge-
genüber dem Vorjahr führten. 
 
Der Aufbau der Kapitalflussrechnung entspricht den Empfehlungen des Deutschen Rech-
nungslegungsstandards und vermittelt den cash-flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, 
den cash-flow aus der Investitionstätigkeit sowie den cash -flow aus der Finanzierungstä-
tigkeit. 
 
Die Kapitalflussrechnung wurde derivativ, d. h. durch Zusammenrechnung der Kapitalfluss-
rechnungen der einbezogenen Unternehmen ermittelt. 
 
 
6.2 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 
 
6.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 
 
Die Bilanzsumme des Gesamtabschlusses bel äuft sich am Stichtag 31.12.201 9 auf 
4.461.630.077,77 € (Vorjahr: 4.384.357.026,42 €). 
 
Im Haushaltsjahr 2019 schließt die Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster mit einem 
Überschuss i.H.v. 23.931.450,88 € (Vorjahr: 78.293.504,91 €) ab. 
 
 
6.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 
 
Ansatz- und Bewertungsunterschiede in den Jahresabschlüssen der in den Konzernab-
schluss einbezogenen Unternehmen wurden für den Gesamtabschluss der Stadt Münster 
zum 31.12.2019 vereinheitlicht. Dabei stellt die KomHVO NRW die maßgeblichen Ansatz- 
und Bewertungsgrundlagen für den vorliegenden Gesamtabschluss dar.  
 
Die gesetzlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden eingehalten. Die angewen-
deten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht ver-
ändert. Sie wurden im Anhang hinreichend erläutert. 
 
 
7 Bestätigungsvermerk 
 
 
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster: 
 
 
Uneingeschränkte Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat den Gesamtabschluss der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen - 
bestehend aus der Gesamtbilanz zum 31.12.2019, der Gesamtergebnisrechnung, dem Ge-
samtanhang mit Kapitalflussrechnung und dem Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 
vom 01.01. bis 31.12.2019 geprüft.

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Nach der Beurteilung d es AWR auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Er-
kenntnisse 
 
 entspricht der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belangen den ge-
setzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen 
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31.12.201 9 sowie ihrer Ertrags-
lage für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 und 
 
 vermittelt der beigefügte Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der 
wirtschaftlichen Lage der Stadt Münster  und ihrer Tochterunternehmen. In allen we-
sentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, 
entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend dar. 
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i. V. m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, dass die 
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Gesamtjahres-
abschlusses und des Gesamtlageberichtes geführt hat. 
 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes in Über-
einstimmung mit §  102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer 
(IDW) und vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Verantwortung des AWR nach die-
sen Vorschriften und Grundsätze n ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers 
für die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes“ des Bestätigungs-
vermerkes weitergehend beschrieben.  
 
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Münster gemäß 
§ 104 Abs. 1 GO NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das 
AWR dem Rat unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar 
unterstellt. Der disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister. Damit ist das AWR 
von der Stadtverwaltung Münster in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtli-
chen (§ 319 HGB) und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31 GO NRW) unabhängig und 
erfüllt seine sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Anfor-
derungen. 
 
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfern erlangten Prüfungsnachweise aus-
reichend geeignet sind, um sie als Grundlage für die Prüfungsurteile zum Jahresabschluss 
und zum Lagebericht heranzuziehen. 
 
 
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertretungsorgans für den Gesamt-
abschluss und den Lagebericht 
 
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtabschlusses, der 
den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtli-
chen Bestimmungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Ge-
samtabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verm ögens-, Finanz- 
und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die internen Kontrollen, die die Stadt 
Münster in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh-

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rung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zu ermög-
lichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar-
stellungen ist. 
 
Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses ist der Oberbürgermeister dafür verantwort-
lich, die Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfül-
lung der Aufgaben, zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in 
Zusammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufgaben, sofern einschlägig, 
anzugeben.  
 
Außerdem ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtlagebe-
richtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie 
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzli-
chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 
zutreffend darstellt. Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Vo rkehrungen 
und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines 
Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu 
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht 
erbringen zu können. 
 
Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Gesamtabschlusses und des -lageberichtes.  
 
 
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung de s Gesamtabschlusses und 
des Gesamtlageberichts 
 
Die Zielsetzung der Abschlussprüfer war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, 
ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeab-
sichtigten – falschen Darstellungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch darauf, ob der Ge-
samtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster und ihrer 
Tochterunternehmen vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtab-
schluss sowie mit den bei der  Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den 
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-
lung zutreffend darstellt. Der Bestätigungsvermerk beinhaltet die Prüfungsurteile der Ab-
schlussprüfer zum Gesamtjahresabschluss und zum Gesamtlagebericht. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass 
eine in Übereinstimmung mit §  102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.  
 
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden 
als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie ein-
zeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes 
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung übte d er Abschlussprüfer pflichtgemäßes Ermessen aus und be-
wahrte eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
 identifizierte und beurteilte er Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich-
tigter – falscher Darstellungen im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht, plante 
und führte Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch, erlangte Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die Prüfungsur-
teile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt 
werden, ist bei V erstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches 
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar-
stellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 22/2022 
 gewann der Abschlussprüfer ein Verständnis von dem für die Prüfung des Gesamtab-
schlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberich-
tes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, 
die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein 
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Stadt Münster abzugeben. 
 
 beurteilte der Abschlussprüfer die Angemessenheit der vom Oberbürgermeister ange-
wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von ihm dargestell-
ten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 
 zog der Abschlussprüfer auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise Schluss-
folgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen       
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Stadt 
Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung der Aufgaben, auf-
werfen können. Falls der Abschlussprüfer zu dem Schluss kommt, dass eine wesent-
liche Unsicherheit besteht, ist das AWR verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die 
dazugehörigen Angaben im Gesamtabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu ma-
chen oder, falls die Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu 
modifizieren. Der Abschlussprüfer zog seine Schlussfolgerungen auf der Grundlage 
der bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Stadt Müns-
ter die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht sicherstellen kann. 
 
 beurteilte der Abschlussprüfer die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des 
Gesamtabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Gesamtabschluss die 
zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Gesamtab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
 beurteilte der Abschlussprüfer den Einklang des Lageberichtes mit dem Gesamtab-
schluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage 
der Stadt Münster. 
 
 führte der Abschlussprüfer Prüfungshandlungen zu den vom Oberbürgermeister dar-
gestellten zukunftsorientierten Angaben im Gesamtlagebericht durch. Auf Basis aus-
reichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzogen sie dabei insbesondere die den 
zukunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeisters zugrunde gelegten bedeutsa-
men Annahmen nach und beurteilten die sachgerec hte Ableitung der zukunftsorien-
tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zu-
kunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gibt das AWR 
nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ergebnisse 
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
 
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeut-
same Prüfungsfeststellungen mit den für die Überwachung Verantwortlichen. Sämtliche 
Prüfungsfragen konnten während der Prüfung ausgeräumt werden. Es wurden keine Män-
gel im internen Kontrollsystem festgestellt. 
 
Münster, den 28.06.2022 
 
Klaus Frohne  
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster

Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2019 
 
 
 
 
 
 
 
 Gesamtergebnisrechnung 
 vom 01.01. – 31.12.2019

2019 2018
EUR EUR
1. Steuern und ähnliche Abgaben 635.292.676,04 641.368.505,91
2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 175.471.174,44 157.798.411,10
3. + Sonstige Transfererträge 23.655.513,63 22.339.659,08
4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 179.175.666,08 176.955.581,32
5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 623.985.621,51 606.799.131,30
6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 195.568.585,89 194.815.902,86
7. + Sonstige ordentliche Erträge 57.561.765,30 69.721.014,38
8. + Aktivierte Eigenleistungen 12.674.617,30 12.871.810,06
9. +/- Bestandsveränderungen -1.285.692,57 -9.060.203,70
10. = Ordentliche Erträge 1.902.099.927,62 1.873.609.812,31
11. - Personalaufwendungen 397.396.416,41 370.847.003,57
12. - Versorgungsaufwendungen 37.714.221,08 34.437.921,82
13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 555.530.231,14 517.592.348,04
14. - Bilanzielle Abschreibungen 148.207.271,85 137.443.381,03
15. - Transferaufwendungen 593.987.310,21 590.303.129,70
16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen 127.402.914,46 124.771.592,90
17. = Ordentliche Aufwendungen 1.860.238.365,15 1.775.395.377,06
18. = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 41.861.562,47 98.214.435,25
19. + Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 116.190,57 103.855,62
20. + Beteiligungserträge 6.834.661,27 7.117.351,30
21. + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 1.563.604,40 911.093,21
22. - Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen 0,00 0,00
23. - Zinsaufwendungen- und sonstige Finanzaufwendungen 26.444.567,83 28.053.230,47
24. = Gesamtfinanzergebnis -17.930.111,59 -19.920.930,34
25. = Ordentliches Gesamtergebnis 23.931.450,88 78.293.504,91
26. = Gesamtjahresüberschuss 23.931.450,88 78.293.504,91
Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster 2019

Gesamtbilanz 
 zum 31.12.2019

31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Aktiva EUR EUR Passiva EUR EUR 
Anlagevermögen 3.957.387.060,85 3.856.884.623,39 Eigenkapital 925.686.270,62 869.393.943,26
Immaterielle Vermögensgegenstände 60.687.422,03 56.958.881,79 Allgemeine Rücklage 775.904.377,58 714.336.842,63
Geschäfts- oder Firmenwerte 53.943.141,55 48.852.509,14 Sonderrücklagen 1.306.000,00 1.306.000,00
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 6.744.280,48 8.106.372,65 Ausgleichsrücklage 124.544.442,16 75.457.595,72
Sachanlagen 3.699.361.676,62 3.610.190.166,78 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 23.931.450,88 78.293.504,91
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 269.368.382,02 257.617.218,96 Sonderposten 1.284.923.454,44 1.306.641.168,11
Grünflächen 131.132.826,42 128.917.032,23 Sonderposten für Zuwendungen 677.620.944,25 679.555.924,97
Ackerland 46.463.664,37 44.695.840,07 Sonderposten für Beiträge 594.090.150,14 609.745.014,10
Wald, Forsten 10.830.223,96 10.685.392,29 Sonderposten für den Gebührenausgleich 5.064.771,78 10.032.332,90
Sonstige unbebaute Grundstücke 80.941.667,27 73.318.954,37 Sonstige Sonderposten 8.147.588,27 7.307.896,14
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.289.224.931,80 1.255.704.143,15 Rückstellungen 766.222.712,00 720.444.021,61
Kinder- und Jugendeinrichtungen 79.823.121,78 72.049.496,01 Pensionsrückstellungen 622.488.582,00 586.581.131,00
Schulen 372.497.755,92 366.172.766,06 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 40.352.861,97 41.231.676,11
Wohnbauten 231.446.366,84 221.576.461,91 Instandhaltungsrückstellungen 1.656.433,39 2.324.928,55
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 605.457.687,26 595.905.419,17 Steuerrückstellungen 11.089.525,40 10.344.701,41
Infrastrukturvermögen 1.749.560.128,46 1.749.767.716,75 Sonstige Rückstellungen 90.635.309,24 79.961.584,54
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 316.546.529,66 316.131.260,43 Verbindlichkeiten 1.409.649.977,01 1.416.862.716,57
Brücken und Tunnel 40.342.380,09 39.666.506,08 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.169.743.130,81 1.213.066.370,63
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 663.104.945,50 669.057.984,55 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 2.567.886,13 3.824.807,30
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlage 490.122.070,68 510.049.172,69 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 529.156,22 506.561,08
Stromversorgungsanlagen 85.821.986,83 74.046.343,11 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61.686.189,57 47.266.315,78
Gasversorgungsanlagen 34.150.097,00 32.443.227,00 Sonstige Verbindlichkeiten 175.123.614,28 152.198.661,78
Wasserversorgungsanlagen 47.331.756,54 36.909.157,98 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 75.147.663,70 71.015.176,87
Wärmeversorgungsanlagen 35.659.192,72 35.992.634,72
Abfallbeseitigungsanlagen 14.819.543,51 16.136.935,50
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 21.661.625,93 19.334.494,69
Bauten auf fremden Grund und Boden 3.985.368,97 5.609.430,61
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 17.742.284,13 17.258.787,14 Münster, den …………..                                                                         
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 123.348.617,93 126.849.786,69
Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.715.680,26 47.548.795,38 Christine Zeller                                                                                    
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 197.416.283,05 149.834.288,10
Finanzanlagen 197.337.962,20 189.735.574,82 Stadtkämmerin                                                                                     
Anteile an verbundenen Unternehmen 33.696.792,85 33.626.414,93
Anteile an assoziierten Unternehmen 41.190.085,60 35.752.621,47
Übrige Beteiligungen 6.424.956,33 6.592.473,07
Sondervermögen 4.175.164,04 4.102.004,31
Wertpapiere des Anlagevermögens 41.942.321,10 35.847.397,75
Ausleihungen 69.908.642,28 73.814.663,29 Münster, den …………..                                                                         
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 62.100.000,00 65.000.000,00
Ausleihungen an Beteiligungen 6.121.225,45 6.646.064,05
Sonstige Ausleihungen 1.687.416,83 2.168.599,24 Markus Lewe
Umlaufvermögen 438.441.226,79 470.073.194,56
Vorräte 61.034.379,05 67.714.514,44 Oberbürgermeister
Rohstoffe/Fertigungsmaterial, Hilfsstoffe Betriebsstoffe 9.707.711,05 9.335.237,88
Waren 32.935.961,57 34.423.792,13
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 14.221.023,44 11.698.885,96
Fertige Erzeugnisse 4.073.619,52 11.890.557,80
Emissionsrechte 96.063,47 366.040,67
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 149.203.661,09 143.553.278,18
Forderungen 112.254.963,42 115.300.201,08
Sonstige Vermögensgegenstände 36.948.697,67 28.253.077,10
Liquide Mittel 228.203.186,65 258.805.401,94
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 65.801.790,13 57.399.208,47
4.461.630.077,77 4.384.357.026,42 4.461.630.077,77 4.384.357.026,42
Gesamtbilanz der Stadt Münster zum 31.12.2019

Gesamtanhang 
 mit Kapitalflussrechnung

I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag 
 
Die Stadt Münster hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Kommunalhaus-
haltsverordnung für das Land Nordrhein -Westfalen zum 31.12.2019 einen Einzelabschluss 
und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschrif-
ten des Handelsgesetzbuches anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt.  
 
Das Geschäftsjahr für den Konzern und für die voll zu konsolidierenden Aufgabenbereiche 
entspricht dem Kalenderjahr. Bei den assoziierten Unternehmen wurde der jeweils letzte Jah-
resabschluss zugrunde gelegt. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenver-
fahren aufgestellt. Die Betragsangaben erfolgen in Euro. Es können sich in Einzelfällen in den 
Summenzeilen der Tabellen Rundungsdifferenzen zu den tatsächlichen Summen der Einzel-
werte ergeben. 
 
 
II. Angaben zum Konsolidierungskreis 
 
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Stadt Münster selbst, sämtliche wirtschaftlich und 
organisatorisch verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt Münster, die im Rahmen der 
Vollkonsolidierung bzw. der „at equity“-Methode in den Gesamtabschluss mit einbezogen wer-
den. Im Unterschied zum Vorjahr wurde die KonvOY GmbH nicht mehr „at cost“, sondern „at 
equity“ berücksichtigt. 
 
Auf die Stadt Münster wurden folgende Unternehmen voll konsolidiert: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Eigenbetrieb) Münster 100,00  
Stadtwerke Münster GmbH Münster 100,00 
Wohn+Stadtbau GmbH Münster 100,00 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH wurde auf Teilkonzernebene in den Gesamtabschluss einbe-
zogen.  
 
Dadurch sind über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH folgende Gesell-
schaften als verbundene Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den Konsolidie-
rungskreis des Gesamtabschlusses gelangt: 
 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
münsterNETZ GmbH  Münster 100,00 
Westfälische Bauindustrie GmbH Münster   99,00 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG Löningen 100,00 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH Münster 100,00 
Bäder Management Münster GmbH Münster  100,00

Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurde die Westfälische Fernwär-
meversorgung GmbH mit einem Anteil der Stadtwerke Münster GmbH am Kapital in Höhe von 
50,00 % als anteilsmäßig konsolidiertes Gemeinschaftsunternehmen in den Konsolidie-
rungskreis des Gesamtabschlusses aufgenommen. 
 
Folgende Unternehmen der Stadt Münster wurden nach der „at equity“-Methode (Fortschrei-
bung des Beteiligungsbuchwertes) im Gesamtabschluss berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
citeq (Eigenbetrieb)* Münster 100,00  
Theater Münster (Eigenbetrieb)* Münster 100,00  
KonvOY GmbH* Münster 100,00 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland 
GmbH* Münster 92,09  
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH Münster 45,40  
 
*) In Ausübung der Wahlrechte nach § 116b GO i.  V. m. § 296 Abs. 2 HGB wurde auf eine 
Einbeziehung der verbundenen Unternehmen als solche verzichtet. 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurden die folgenden assozi-
ierten Unternehmen „at equity“ einbezogen: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V.  Enschede   50,00 
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH Osnabrück   50,00 
smart OPTIMO GmbH & Co. KG Osnabrück   32,52 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Greven   35,06 
items GmbH Münster   30,58 
 
Die folgenden Unternehmen der Stadt Münster wurden zu Anschaffungskosten „at cost“ be-
rücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH*** Münster 100,00 
Münster Marketing (Eigenbetrieb)*** Münster 100,00 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH*** Münster 85,00 
GML Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH*** Münster 66,67 
AirportPark FMO GmbH*** Greven 33,33 
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH Buchen-
hofen 18,06 
RELiGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur 
GmbH Telgte 10,00 
Institut für vergleichende Städtegeschichte - IStG - 
gGmbH Münster 10,00

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-
land-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) Münster 6,25 
Regionalverkehr Münsterland GmbH Münster 4,02 
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH Münster 1,00 
NRW.URBAN kommunale Entwicklung GmbH Düsseldorf 1,00** 
 
**) Zusätzlich hierzu wird ein indirekter Anteil von 1,00 % über die KonvOY GmbH gehalten.  
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurden die folgenden Gesell-
schaften „at cost“ berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH*** Borkum 49,90 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG*** Münster 25,00 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH Lippstadt 14,13 
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Troisdorf 7,75 
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs 
GmbH Troisdorf 7,75 
Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr – Lippe GmbH Münster 3,57 
 
***) In Ausübung der Wahlrechte nach § 116b GO i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB sowie § 51 Abs.  3 
KomHVO i. V. m. § 296 Abs. 1 Nr. 3 und § 311 Abs. 2 HGB wurde auf eine Einbeziehung 
der verbundenen und assoziierten Unternehmen als solche verzichtet.  
 
Über die Wohn+Stadtbau GmbH  wurde die Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, 
Münster als „at cost“ bewertetes Unternehmen berücksichtigt. Gem. § 116 Abs. 3 GO i. V. m. 
§ 296 Abs. 2 HGB wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses durch die 
Wohn+Stadtbau GmbH verzichtet, da der Einfluss des oben genannten verbundenen Unter-
nehmens auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage (VSEF-Lage) von unterge-
ordneter Bedeutung ist. 
 
 
III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden 
 
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Neubewertungsmethode (§ 51 Abs. 1 und 2 
KomHVO i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB) angewandt. Dabei erfolgte die Verrechnung der 
Anteile mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der fortgeführten Wertansätze zum Zeitpunkt 
der erstmaligen Einbeziehung der Konzernbetriebe in den Gesamtabschluss.  
 
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i. V. m. § 303 Abs. 1 
HGB durch Eliminierung der Ausleihungen und Forderungen mit den entsprechenden Rück-
stellungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben sowie der Rechnungsab-
grenzungsposten. Bürgschaften und sonstige finanzielle Verpflichtungen wurden ebenfalls zu 
Gunsten verbundener Unternehmen bereinigt.

Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i.  V. m. 
§ 304 Abs. 2 HGB bei den voll zu konsolidierenden und den assoziierten Unternehmen abge-
sehen. Eine Ausnahme bildeten hierbei die aufgedeckten stillen Reserven einer Sacheinlage 
der Stadt Münster zugunsten der Wohn + Stadtbau GmbH.  
 
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO 
i.V.m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit 
den auf sie entfallenden Aufwendungen. 
 
Die assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz, auf der Grundlage der Wertan-
sätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens in den Ge-
samtabschluss, mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode). Die Wertansätze werden 
entsprechend fortgeschrieben. 
 
 
IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden für 
den Gesamtabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich 
nach den bei der Stadt Münster geltenden Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden aufge-
stellt, sofern deren Auswirkungen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechenden Bildes der VSEF-Lage des „Konzerns Kommune“ nicht von untergeordneter 
Bedeutung sind (§ 51 Abs. 1 KomHVO NRW i. V. m. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB).  
 
Eine Anpassung der jeweiligen Einzelabschlüsse der assoziierten „at equity“ bewerteten Un-
ternehmen an die konzerneinheitlichen Ansatz - und Bewertungsmethoden erfolgte in Aus-
übung des Wahlrechts gem. § 312 Abs. 5 HGB nicht.  
 
Im Einzelnen wurden im Konzern Stadt Münster folgende Bilanzierungs- und Bewertungsme-
thoden angewendet: 
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskos-
ten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 
zwischen 3 und 17 Jahren), bewertet.  
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um 
lineare Abschreibungen (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen 3 und 80 Jahren), an-
gesetzt. In begründeten Fällen wurde von den voll zu konsolidierenden Unternehmen die de-
gressive Abschreibung, teilweise mit Übergang zur linearen Methode, vorgenommen. In Fällen 
von betriebsspezifischen Besonderheiten und in Fällen von einer untergeordneten Bedeutung 
für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden.

Bei der Stadt Münster wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten 
bis 410,00 EUR (ohne Vorsteuer) gem. § 36 Abs. 3 KomHVO grundsätzlich im Anschaffungs-
jahr voll abgeschrieben. Bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster beträgt die Wertgrenze 
800,00 EUR. Auch bei der Wohn+Stadtbau GmbH wurden die im Ja hr 2019 angeschafften 
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 800,00 EUR  voll abgeschrieben. 
Niedrigere Wertansätze aufgrund von in Vorjahren nach § 254 HGB in der bis zum 28. Mai 
2009 geltenden Fassung vorgenommenen steuerrechtlich begründeten Abschreibungen wer-
den unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften fortgeführt. Die Stadtwerke Münster 
verbuchten Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR unmittelbar in 
den Aufwand und schrieben Anschaffungskosten zwischen 250 ,00 und 800,00 EUR im Zu-
gangsjahr voll ab. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die VSEF -Lage ist auf eine 
Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. 
 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten neben den Material-, Fertigungs- 
und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Materialgemein- und Fertigungs-
gemeinkosten. Wurden Wahlrechte zur Ermittlung der Herstellungskosten bei den Konzernbe-
trieben anderweitig ausgeübt, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF-Lage auf 
eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. Die Stadtwerke Münster 
haben im Geschäftsjahr 2013 die Bilanzierungsrichtlinien zur Aktivierung von Verteilungsanla-
gen zur Vermittlung eines die tatsächlichen Verhältnisse bess er darstellenden Bildes der 
VSEF-Lage in Anlehnung an das EnWG neu gefasst. Bei den Herstellungskosten für Vermö-
gensgegenstände der Energie- und Wassernetze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten 
berücksichtigt. Die Zuschläge für Lagergemeinkosten wurden auf 20 % festgelegt und für Re-
giegemeinkosten in Abhängigkeit von den maßbeteiligten technischen Funktionsbereichen 
zwischen 1 % und 25 %. Insbesondere werden Erneuerungsmaßnahmen im bestehenden 
Netz, die eine Länge von 200 Metern und mehr erreichen, aktiv iert. Ferner wurden die Nut-
zungsdauern im Jahr 2014 für das Stromnetz von 25/35 Jahren auf 40 Jahre und für das Gas-
netz von 30 Jahren auf 55 Jahre erhöht.  
 
Die Finanzanlagen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Soweit die 
Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, ist entsprechend 
§ 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben worden. Die Ausleihungen wurden zum Nennwert bewertet.  
 
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu fortgeführ-
ten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu gleitenden Durchschnittspreisen oder zum 
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die 
Bewertung der unfertigen Leistungen entspricht der der selbsterstellten Anlagen. Für be-
stimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren 
ermittelt. Aufgrund des hohen Ermittlungsaufwandes, betriebsspezifischer Besonderheiten 
und aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF -Lage ist auf eine Anpassung gem. § 
308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. Die den Stadtwerken Münster unentgeltlich zugeteil-
ten Emissionsrechte nach § 9 TEHG i.  V. m. §§ 7 und 8 ZuG 2012 (Z uteilungsgesetz 2012)

sind mit dem Wert von 1 EUR ausgewiesen. Erworbene Emissionsrechte wurden zu Anschaf-
fungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag be-
wertet.  
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurde n mit dem Nennbetrag aktiviert. 
Allen erkennbaren Risiken wurde durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. 
 
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens  erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. 
zum niedrigeren Wert am Abschlussstichtag. 
 
Disagios wurden, soweit erkennbar, aktivisch abgegrenzt. 
 
Das nach § 75 Abs. 3 GO bestehende Wahlrecht zur Bildung einer Ausgleichsrücklage wurde 
in Anspruch genommen.  
 
Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden als Sonder-
posten ausgewiesen. Zugänge von Sonderposten im Berichtsjahr wurden mit den Nennbeträ-
gen passiviert. Die Auflösung erfolgte - mit Ausnahme des Sonderpostens für den Gebühren-
ausgleich - nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Abschreibungs-
sätze. Für Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalku-
lationszeitraumes, die nach dem Kommunalabgabengesetz innerhalb von vier Jahren ausge-
glichen werden müssen, wurde ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet. 
 
Allen am Bil anzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist 
durch die Bildung von Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur-
teilung notwendigen Betrags ausreichend Rechnung getragen worden. 
 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Ver-
sorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden mit dem nach ver-
sicherungsmathematischen Verfahren ermittelten Teilwert auf der Basis eines Rechnungs-
zinsfußes von 5 % angesetzt. 
 
Beihilfeansprüche von Beamten wurden als prozentualer Aufschlag zur Pensionsrückstellung 
berücksichtigt, der sich als Durchschnittswert der letzten 3 Jahre aus dem Verhältnis der ge-
zahlten Beihilfeleistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge errechnet. 
 
Die Bilanzposition Rückstellungen für Deponien und Altlasten beinhaltet im Wesentlichen 
die Kosten der Nachsorge/Rekultivierung der Zentraldeponien Münster (ZDM) I und II. Der 
Wert basiert auf einem Gutachten von der ECONUM Unternehmensberatung GmbH aus 2009 
und wird im Bedarfsfall an aktuelle Erkenntnisse bzw. Finanzplanungen angepasst. Deponie-
rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünfti ger Preis - und Kostensteigerungen ange-

setzt. In 2012 wurde die Bewertungsmethodik zur Ermittlung der Deponierückstellungen ver-
feinert, indem die Rückstellung für Zwecke der Bewertung in mehrere Teilrückstellungen ent-
sprechend der Einzelverpflichtungen aufgeteilt und jeweils eine gesonderte Restlaufzeit zuge-
ordnet wurde. Der jeweilige Erfüllungsbetrag der Verpflichtung ist mit dem jeweiligen laufzeit-
adäquaten Zinssatz abgezinst worden.  
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bzw. bei den voll zu konsolidie-
renden Unternehmen mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund untergeordneter Bedeu-
tung für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. 
 
 
V. Angaben zu Posten der Gesamtbilanz 
 
1. Aktiva 
 
Anlagevermögen 
 
Anlagevermögen 31.12.2019 31.12.2018 
 Mio. EUR Mio. EUR 
Immaterielle Vermögensgegenstände 60,7 57,0 
Sachanlagen 3.699,4 3.610,2 
Finanzanlagen 197,3 189,7 
Gesamt 3.957,4 3.856,9 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2019 31.12.2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Geschäfts- oder Firmenwerte 54,0 48,9 
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 6,7 8,1 
Gesamt 60,7 57,0 
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich insgesamt um 3,7 Mio. EUR. Dabei 
steht der planmäßigen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes aus der Kapital-
konsolidierung eine Erhöhung desselben um 22,2 Mio. EUR gegenüber, die aus der Wertauf-
holung der außerplanmäßigen Abschreibung aus dem Jahr 2013 resultiert. Ein damals in Auf-
trag gegebenes Gutachten hatte die Wertminderung des Stadtwerkeanteils ergeben. Aus den 
beiden gegenläufigen Effekten ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 5,1 Mio. EUR.  
 
Die Sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände (- 1,4 Mio. EUR) beinhalten im We-
sentlichen entgeltlich erworbene Lizenzen, Konzessionen (u.a. Wegerecht) und ähnliche 
Rechte sowie Anwendersoftware.

Sachanlagen 
 
Sachanlagen 31.12.2019 31.12.2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 269,4 257,6 
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.289,2 1.255,7 
Infrastrukturvermögen 1.749,6 1.749,8 
Bauten auf fremden Grund und Boden 4,0 5,6 
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 17,7 17,3 
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 123,4 126,9 
Betriebs- und Geschäftsausstattung 48,7 47,5 
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 197,4 149,8 
Gesamt 3.699,4 3.610,2 
 
Die Aufgliederung der erfassten Sachanlagen ergibt sich aus der Gesamtbilanz. Das Sach-
anlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 89,2 Mio. EUR.  
 
Zu Zuwächsen kam es vor allem bei dem Bilanzposten „Geleistete Anzahlungen und Anlagen 
im Bau“ (+ 47,6 Mio. EUR), die vor allem auf verstärkte Baumaßnahmen zurückzuführen sind, 
die noch nicht abgeschlossen wurden.  
 
Des Weiteren erhöhten sich die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte 
(+ 33,5 Mio. EUR), im Wesentlichen durch die Fertigstellung von Wohnbauten und Zugänge 
im Bereich der sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude. 
 
Finanzanlagen 
 
Finanzanlagen 31.12.2019 31.12.2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Anteile an verbundenen Unternehmen 33,7 33,6 
Anteile an assoziierten Unternehmen 41,2 35,8 
Übrige Beteiligungen 6,4 6,6 
Sondervermögen 4,2 4,1 
Wertpapiere des Anlagevermögens 41,9 35,8 
Ausleihungen 69,9 73,8 
Gesamt 197,3 189,7 
 
Die Finanzanlagen sind insgesamt um 7,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 
 
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen  handelt es sich um die Beteiligungen an 
der Wirtschaftsförderung Münster GmbH i.H.v. 25,5  Mio. EUR (Vorjahr: 25,4  Mio. EUR), der 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH unverändert in Höhe von 3,6 Mio. EUR, der GML 
Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH unverändert in Höhe von 4,5  Mio. EUR und der 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH unverändert in Höhe von 0,04 Mio. EUR. Bei den genann-
ten Gesellschaften wurde von dem Einbeziehun gswahlrecht nach § 116b GO i.V.m. § 296 
Abs. 1 Nr. 3 HGB und § 296 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und daher wurden diese nicht als 
voll zu konsolidierende Unternehmen in den Gesamtabschluss mit einbezogen.

Der Posten Anteile an assoziierten Unternehmen beinhaltet alle Unternehmen, die über die 
„at equity“ Bewertung entsprechend in den Konzernabschluss einbezogen wurden (siehe dazu 
Punkt II. Angaben zum Konsolidierungskreis, Seite 1 ff.). 
 
Wesentliche gehaltene übrige Beteiligungen bestehen an der GREEN GECCO Beteiligungs-
gesellschaft mbH & Co. KG in Höhe von 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR) und an der 
Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung unverändert in Höhe von 1,3 Mio. EUR.  
 
Als Sondervermögen werden im Wesentlichen die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 
Höhe von 3,9 Mio. EUR (Vorjahr: 3,8 Mio. EUR) ausgewiesen.  
 
Die Wertpapiere des Anlagevermögens (+ 6,1 Mio. EUR) beinhalten zwei langfristig gehal-
tene Spezialfonds, den Versorgungs - und Sanierungsfonds (VUS-Fonds) und den Westfäli-
sche-Versorgungs-Rücklage-Fonds (WVR-Fonds), welcher sich im Jahr 2019 durch Anteilser-
werb in Höhe von 6,1 Mio. EUR erhöht hat.  
 
Der Posten Ausleihungen (- 3,9 Mio. EUR) beinhaltet im Wesentlichen Ausleihungen an Un-
ternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, u.a. ein Darlehen an die FMO Flug-
hafen Münster/Osnabrück GmbH in Höhe von 5,0 Mio. EUR (- 0,5 Mio. EUR) sowie ein Darle-
hen gegenüber der KonvOY GmbH in Höhe von 62,1 Mio. EUR (- 2,9 Mio. EUR). Die sonstigen 
Ausleihungen beinhalten die an die Sparkasse Münsterland Ost verpfändeten Festgeldgutha-
ben in Höhe von 1,0 Mio. EUR unverändert zum Vorjahr. Diese resultieren aus der Auflösung 
des zur Absicherung der Altersteilzeitbürgschaft der Sparkasse Münsterland Ost bestehenden 
Wertpapierdepots. Des Weiteren bestehen Darlehen gegenüber dem Unternehmen "Sahle", 
Wohnungsfürsorgedarlehen, Kleingartendarlehen sowie Existenzgründerdarlehen.  
 
 
Umlaufvermögen 
 
Vorräte 
 
Vorräte 31.12.2019 31.12.2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 9,7 9,3 
Waren 32,9 34,4 
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 14,2 11,7 
Fertige Erzeugnisse 4,1 11,9 
Emissionsrechte 0,1 0,4 
Gesamt 61,0 67,7 
 
Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 
0,4 Mio. EUR.  
 
Bei den Waren (- 1,5 Mio. EUR) werden im Wesentlichen die zum Verkauf gehaltenen Grund-
stücke ausgewiesen.

Der Bestand an unfertigen Leistungen erhöhte sich um 2,5  Mio. EUR auf 14,2  Mio. EUR. 
Der Bilanzposten enthält im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Betriebs -, Heiz - und 
Warmwasserkosten sowie Erschließungskosten. Den Betriebskosten stehen erhaltene Anzah-
lungen von 12,3 Mio. EUR gegenüber. 
 
Die Verringerung des Bilanzpostens „ Fertige Erzeugnisse“ um 7,8 Mio. EUR auf 4,1 Mio. 
EUR resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf einer im Vorjahr noch unter dieser Position 
ausgewiesenen Windkraftanlage im Berichtsjahr.  
 
Der Bestand an Emissionsrechten verringerte sich um 0,3 Mio. EUR.  
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2019 31.12.2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Forderungen 112,3 115,3 
Sonstige Vermögensgegenstände 36,9 28,3 
Gesamt 149,2 143,6 
 
Der Bilanzposten „Forderungen“ beinhaltet im Wesentlichen: 
 
 Öffentlich-rechtliche Forderungen (aus Gebühren, Beiträgen und Steuern),  
 Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Erstattungsansprüche aus Sozial- und Ju-
gendhilfe, Leistungen an Asylbewerber, Ansprüche aus der Abrechnung des Gemein-
deanteils an der Einkommensteuer sowie der Gewerbesteuerumlage, einschließlich 
der Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit und Transferleistungen gegen-
über dem Land NRW im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“),  
 Privatrechtliche Forderungen (z.B. Verkauf, Vermietung und Verpachtung, Eintritts-
gelder), 
 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (z.B. Energie- und Wasserlieferungen).  
 
In den Forderungen aus Energie- und Wasserlieferungen ist der abgegrenzte Verbrauch zwi-
schen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, der mit den aufgelaufenen Abschlagszahlungen 
saldiert wurde.  
 
In den Sonstigen Vermögensgegenständen  in Höhe von 36,9  Mio. EUR (Vorjahr: 
28,3 Mio. EUR) sind im Wesentlichen Forderungen an das Finanzamt, aus überzahlten Be-
triebskosten und Forderungen an Versicherungen enthalten.

Liquide Mittel 
 
Die Liquiden Mittel in Höhe von 228,2 Mio. EUR (- 30,6 Mio. EUR) betreffen im Wesentlichen 
Festgeldkonten, Schulgirokonten, Bankguthaben sowie Kassenbestände. Die Minderung re-
sultiert vor allem aus Finanzmittelabflüssen, die sich im Ergebnis als Veränderungen bei den 
Tages- und Festgeldern niederschlagen. 
 
 
Aktive Rechnungsabgrenzung 
 
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 
8,4 Mio. EUR auf 65,8 Mio. EUR. Der Posten setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden 
Sachverhalten zusammen: 
 
 vor Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte 
Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Im Wesentlichen sind dies Zahlungen für den 
Bereich Sozial- und Jugendhilfe, Betriebskostenzuschüsse für Kitas sowie Dienst- 
und Versorgungsbezüge der Beamten für Januar 2020; 
 Geleistete Zuwendungen für Investitionen Dritter gem. § 44 II 2 KomHVO. 
 
 
2. Passiva 
 
Eigenkapital 
 
Allgemeine Rücklage 
 
Die Allgemeine Rücklage beträgt 775,9 Mio. EUR (+ 61,6 Mio. EUR). Die Erhöhung des Pos-
tens resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen, die 
gem. § 44 III 1 KomHVO unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind, sowie 
aus Einstellungen der Vorjahresgewinne in die Gewinnrücklagen bei den Tochtergesellschaf-
ten. Des Weiteren werden in dieser Position ergebnisneutrale Konsolidierungsbuchungen und 
Bewertungsanpassungen von HGB nach NKF zur Erstellung des Gesamtabschlusses erfasst. 
 
Sonderrücklage 
 
Die Bildung von Sonderrücklage bestimmt sich nach § 44 IV KomHVO. In gleicher Höhe wie 
die Aktivierung der Finanzanlage Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung besteht unverändert 
gegenüber dem Vorjahr die Sonderrücklage mit 1,3 Mio. EUR, um der  Nutzungsbeschrän-
kung aus dem Stiftungsgeschäft und Stiftungsrecht und der damit verbundenen Beschränkung 
des Eigenkapitals Rechnung zu tragen.

Ausgleichsrücklage 
 
Die im Rahmen der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) der Stadt Münster einmal ermittelte und 
gebildete Ausgleichsrücklage gem. § 75 Abs. 3 GO beträgt 124,5  Mio. EUR 
(+ 49,0 Mio. EUR). Die Ausgleichsrücklage dient zur Deckung von Fehlbeträgen in der Ergeb-
nisrechnung. Solange Fehlbeträge durch Mittel der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden 
können, gilt der jeweilige städtische Haushalt insgesamt als ausgeglichen. Die Erhöhung der 
Ausgleichsrücklage ist auf die Zuführung des Jahresüberschusses der Stadt Münster aus dem 
Vorjahr zurückzuführen. 
 
Bilanzgewinn 
 
Der Bilanzgewinn beläuft sich auf 23,9 Mio. EUR (- 54,4 Mio. EUR). 
 
Ab dem Jahr 2015 wurde im Gesamtabschluss auf eine Gewinnverwendungsrechnung ver-
zichtet, so dass im Jahr 2019 der Jahresüberschuss dem Bilanzgewinn entspricht.  
 
 
Sonderposten 
 
Die Sonderposten belaufen sich insgesamt auf 1.284,9 Mio. EUR (- 21,7 Mio. EUR). 
 
Es werden Zuwendungen und Beiträge von insgesamt 1.271,7 Mio. EUR (- 17,6 Mio. EUR) 
als Sonderposten ausgewiesen, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen 
geleistet wurden un d nicht frei verwendet werden dürfen. Die Auflösung der Sonderposten 
wird entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorgenom-
men. Der Sonderposten für Zuwendungen enthält auch Pauschalzuwendungen u.a. die Schul- 
und Bildungspauschale, kommunale Warnsysteme und die Sportpauschale. Weiterhin werden 
die Baukostenzuschüsse für das Strom - und Gasnetz unter der Position Sonderposten aus 
Zuwendungen ausgewiesen. Die Sonderposten, die aus Beiträgen finanziert wurden (im We-
sentlichen Kanalbaubeiträge und Beiträge nach dem Baugesetzbuch bzw. Kommunalabga-
bengesetz), werden auf der Grundlage von pauschalierten Bezuschlagungssätzen für Neuan-
schaffungen gebildet.  
 
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 5,1 Mio. EUR (- 4,9 Mio. EUR) 
wird gebildet, um die Verpflichtungen aus Kostenüberdeckungen der Gebührenhaushalte, die 
gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurückzuführen sind, in der Bilanz offen auszuweisen. 
Die Überschüsse sind innerhalb einer Frist von vier Jahren nach ihrer Entstehung an die Ge-
bührenpflichtigen zurückzuführen. 
 
Die Sonstigen Sonderposten in Höhe von 8,1 Mio. EUR (+ 0,8 Mio. EUR) umfassen im We-
sentlichen Sonderposten für rechtlich unselbstständige Stiftungen, Stellplatzablösebeträge, 
erhaltene Gelder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Entgelte für den Hochzeitswald 
Münster.

Rückstellungen 
 
Die Pensionsrückstellungen in Höhe von 622,5 Mio. EUR (+ 35,9 Mio. EUR) beinhalten Ver-
pflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften, zusatzversorgungsrechtliche Risiken und 
Deputatverpflichtungen. Der Anstieg der Pensionsrückstellungen ist auf die weitere Zuführung 
zum bereits vorhandenen Bestand zurückzuführen. Diese resultiert zum einen aus der gestie-
genen Personenzahl, für die Rückstellungen zu bilden waren, zum anderen aus der Besol-
dungs- und Versorgungserhöhung zum 01.01.2019 um 3,2 %. 
 
Weiterhin werden Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien in 
Höhe von 40,4 Mio. EUR (- 0,8 Mio. EUR) ausgewiesen, die sämtliche Stilllegungs- und Nach-
sorgeverpflichtungen aus dem Betrieb der ZDM I und II berücksichtigen. 
  
Die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 1,7 Mio. EUR (- 0,6 Mio. EUR) wurden im 
Wesentlichen gebildet für: 
 Hochbaumaßnahmen (u. a. Schulen, sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsge-
bäude) 
 Unterlassene Instandhaltung der Versorgungsnetze 
 
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 11,1 Mio. EUR (- 0,8 Mio. EUR) betreffen im Wesent-
lichen die zu erwartende Steuerbelastung auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 sowie 
in diesem Jahr angefallene Strom- und Energiesteuern. Auf die Ermittlung der passiven laten-
ten Steuern wurde im Gesamtabschluss verzichtet, da diese von nachrangiger Bedeutung sind 
und hierzu der entstehende Aufwand zur Berechnung und Fortführung in keinem wirtschaftli-
chen Verhältnis steht. (Praxisleitfaden zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses, 4. Auf-
lage, August 2009, S. 170 ff.). 
 
Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 90,6  Mio. EUR nahmen um  10,6 Mio. EUR im 
Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr zu. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung von 
Drohverlustrückstellungen im Netzbereich und Rückstellungen für die mögliche Erst attungs-
pflicht von Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen sowie Rückstellungen für Risiken aus 
der Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen als Folge der Änderung des Kapitalanlage-
gesetzes. Ein gegenläufiger Effekt ergibt sich durch die Verringerung der Risiken bei Investiti-
onskrediten in CHF.  
 
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen: 
 
 Drohverlustrückstellungen (im Wesentlichen für drohende Verluste im Netzbereich 
sowie Risiken bei Krediten in CHF), 
 Urlaubsansprüche/Arbeitszeitguthaben, 
 Altersteilzeitverpflichtungen, 
 ungewisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebes.

Verbindlichkeiten 
 
Die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten werden in einem Gesamtverbind-
lichkeitenspiegel (ergänztes Muster § 48 KomHVO NRW) zusammengefasst dargestellt. 
 
    davon mit einer Restlaufzeit von 
Art der Verbindlichkeit 31.12.2018 31.12.2019 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre 
mehr als 5 
Jahre 
  Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 
Verbindlichkeiten aus Kre-
diten für Investitionen 1.213,1 1.169,7 140,6 264,0 765,1 
Verbindlichkeiten aus Kre-
diten zur Liquiditätssiche-
rung 
3,8 2,6 2,6 0,0 0,0 
Verbindlichkeiten aus Vor-
gängen, die Kreditaufnah-
men wirtschaftlich gleich-
kommen 
0,5 0,5 0,0 0,1 0,4 
Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen 47,3 61,7 61,4 0,2 0,1 
Sonstige Verbindlichkeiten 152,2 175,1 104,6 51,0 19,5 
Summe aller  
Verbindlichkeiten 1.416,9 1.409,6 309,2 315,3 785,1 
 
Durch Grundpfandrechte besicherte Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 245,5 Mio. EUR 
(Vorjahr: 230,0  Mio. EUR). Weiterhin wurde das zum Erwerb der Photovoltaik -
Freiflächenanlage verwendete Darlehen in Höhe von 5,9 Mio. EUR durch Übertragung dieser 
Anlage gesichert. Durch Übertragung der neuerrichteten W indkraftanlagen wurde deren in 
2017 aufgenommenes Finanzierungsdarlehen über 6,8 Mio. EUR abgesichert. 
 
Der Posten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen betrifft ausschließlich Kredite, 
die aufgrund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurden. Der Bestand zum 
31.12.2019 beträgt 1.169,7 Mio. EUR (- 43,4 Mio. EUR).  
 
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung  betreffen ausschließlich die 
Kredite der Stadt Münster zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit. Der Bestand zum 
31.12.2019 beträgt 2,6 Mio. EUR (- 1,2 Mio. EUR). 
 
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen , beinhalten 
Verpflichtungen aus Leibrentenverträgen, die aus dem Ankauf von Grundstücken resultieren.  
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 61,7 Mio. EUR (+ 14,4 
Mio. EUR) entstammen dem laufenden Geschäftsverkehr. Sie resultieren vornehmlich aus 
dem Strom- und Gasbezug. Darüber hinaus entfallen wesentliche Beträge auf die an Übertra-
gungsnetzbetreiber zu entrichtenden Netzentgelte und Umlagen sowie auf die Beauftragung 
von Busfahrleistungen im öffentlichen Linienverkehr.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen enthalten: 
 
 Investitionszuwendungen von Bund, Land und übrigen Bereichen sowie Schul- und 
Bildungspauschale, die noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden  
 Verbindlichkeiten aus Stellplatzablösebeträgen 
 Verbindlichkeiten gegen FMO aus Kapitalerhöhung FMO 
 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern 
 Verbindlichkeiten aus Beiträgen 
 Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Jahresverbrauchsabrechnungen für Strom 
 Ausgleichszahlungen bei Umlegungen nach BauG  
 
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die sonstigen Verbindlichkeiten um 22,9 Mio. EUR auf 
175,1 Mio. EUR im Wesentlichen durch eine Zunahme im Bereich der Investitionszuwendun-
gen von Bund und Land.  
 
 
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 
 
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 75,1 Mio. EUR (+ 4,1 Mio. EUR) 
beinhaltet im Wesentlichen die von den Kunden als Netzanschlussbeiträge (Baukostenzu-
schüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) vorausgezahlten Netzentgelte für das Strom- und 
Gasnetz, Anzahlungen, die erst im Folgejahr als Forderungen verbucht werden können, Ge-
bühren für Grabnutzungen, erhaltene Investitionszuschüsse und Stellplatzablösebeträge. 
 
 
3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Haftungsverhältnisse 
 
Es bestehen Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbind-
lichkeiten in Form von Bürgschaften/Patronatserklärungen in Höhe von 22,6  Mio. EUR 
(Vorjahr: 27,9 Mio. EUR), wovon 44,2  % auf die Bürgschaft zugunsten der FMO Flughafen 
Münster/Osnabrück GmbH (FMO) entfallen. Der FMO wurde durch das von den Gesellschaf-
tern in 2014 beschlossene Finanzierungskonzept durch Erhöhung des Eigenkapitals und 
durch Gesellschafterdarlehen in seiner Finanzkraft gestärkt. Von den bürgschaftsgesicherten 
Darlehen wurden sukzessive einzelne Darlehen planmäßig abgelöst bzw. werden noch abge-
löst werden. Die Gesellschafter haben zwischenzeitlich die Beschlüsse zur Umsetzung der 
Tranchen des Finanzierungskonzeptes bis einschließlich 2020 gefasst. Unter der V orausset-
zung, dass auch die weiteren verpflichtenden Beschlüsse ebenso wie die bisher gefassten 
umgesetzt werden, ist eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften bei Umsetzung der posi-
tiven Entwicklungsprognose, trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, nicht zu erwar-
ten.

Weitere Bürgschaften bestehen im Wesentlichen zugunsten Technologieförderung Münster 
GmbH (3,7  Mio. EUR), Stiftung Magdalenenhospital (3,4  Mio. EUR) sowie Eigentümerge-
meinschaft Altenwohnungen Am Klarastift (2,3 Mio. EUR). Des Weiteren bestehen Haftungs-
verhältnisse in Form von Grundschulden in Höhe von 6,1 Mio. EUR (Vorjahr: 6,8 Mio. EUR). 
Es handelt sich um Grundschulden für die Absicherung von Darlehen an die Wohnungseigen-
tümergemeinschaft „Middelkamp/Bonnenkamp“.  
 
Finanzielle Verpflichtungen 
 
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sondervertrags - 
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unternehmerischer Ri-
sikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von E nergie im Wert von 
224,6 Mio. EUR (Vorjahr: 206,0 Mio. EUR) geschlossen worden. Ferner beliefen sich die Ver-
pflichtungen aus Bestellungen für Investitionen auf 15,6 Mio.  EUR (Vorjahr: 11,7 Mio. EUR), 
für langfristige Pacht- und Erbbaurechtsverträge unverändert zum Vorjahr auf 2,0 Mio. EUR 
sowie jährliche Verpflichtungen aus Leasingverträgen mit einer Laufzeit zwischen einem und 
fünf Jahren ebenfalls wie im Vorjahr auf 0,3 Mio. EUR. 
 
Finanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höchstgrenze von 9,8 Mio. EUR können sich aus der 
Beteiligung an der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG durch die Inves-
titionen in Projekte zur regenerativen Energieerzeugung ergeben. Die Höhe der möglichen 
finanziellen Verpflichtungen ist von den jeweils erworbenen Projekte n abhängig. Bis zum 
31.12.2019 wurden hiervon unter Berücksichtigung von im Berichtsjahr erfolgten Deinvestitio-
nen 3,1 Mio. EUR realisiert. 
 
Weiterhin besteht aus den mit der smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück, geschlossenen 
Pacht- und Dienstleistungsver trägen zur Durchführung von Messstellenbetrieb und Mess-
dienstleistungen eine Zahlungsverpflichtung für das Jahr 2020 in Höhe von 8,2 Mio. EUR. 
 
 
4. Nachrichtlich 
 
Fehlbeträge der gebührenrechnenden Bereiche gem. § 6 KAG 
 
Es bestehen Ansprüche aus Fehlbeträgen gebührenrechnender Bereiche nach § 6 Kommu-
nalabgabengesetz in Höhe von 5,4  Mio. EUR (- 0,4 Mio. EUR), wobei die Erhöhung im We-
sentlichen aus dem Bereich „Rettungsdienst“ resultiert. 
 
Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließ ungsanlagen nach § 45 II Nr. 7 
KomHVO 
 
Die noch nicht erhobenen Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsanlagen nach § 45 II Nr. 
7 KomHVO betragen 0,3 Mio. EUR (+ 0,1 Mio. EUR).

VI. Angaben zu Posten der Gesamtergebnisrechnung 
 
1. Ordentliche Erträge 
 
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben  resultieren sämtlich aus Erträgen der 
Kernverwaltung und betragen im Berichtsjahr 635,3 Mio. EUR (- 6,1 Mio. EUR). Im Wesentli-
chen sind hier die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer 
sowie die Grundsteuer enthalten. Hinzu kommen Leistungen aus der Umsetzung der Grund-
sicherung für Arbeitssuchende und Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich. Die Ver-
ringerung dieses Postens resultiert im Wesentlichen aus dem Bereich der Gewerb esteuer. 
Folgende Tabelle zeigt den Aufriss auf die Positionen Steuern und Ähnliche Abgaben: 
 
Steuern und ähnliche Abgaben 2019 2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Steuern 615,1 621,0 
Ähnliche Abgaben 20,2 20,4 
Gesamt 635,3 641,4 
 
In den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen  in Höhe von 175,5  Mio. EUR 
(+ 17,7 Mio. EUR), die zu 97 % aus der Kernverwaltung resultieren, sind im Wesentlichen die 
Zuwendungen und Umlagen der Jugendhilfe mit 73,5  Mio. EUR (+ 6,4 Mio. EUR), die Auflö-
sung von Sonderposten bzw. passi ven Rechnungsabgrenzungsposten aus Zuwendungen in 
Höhe von 29,7 Mio. EUR (+ 1,1 Mio. EUR), Erstattung aus der Abrechnung des Solidarbeitra-
ges mit 23,3 Mio. EUR (+ 8,5 Mio. EUR) und die Sonstigen Zuwendungen und allgemeinen 
Umlagen in Höhe von 22,3 Mio. EUR (+ 5,7 Mio. EUR) enthalten. 
 
Die Sonstigen Transfererträge in Höhe von 23,7 Mio. EUR (+ 1,4 Mio. EUR) resultieren aus-
schließlich aus der Kernverwaltung und setzen sich aus den Leistungen der Grundsicherung 
nach dem SGB II und den sozialen Leistungen des S ozialamtes in Höhe von insgesamt 
14,4 Mio. EUR (+ 0,4 Mio. EUR) und dem Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe in Höhe von 
9,2 Mio. EUR (+ 1,3 Mio. EUR).  
 
Der Posten Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 179,2  Mio. EUR 
(+ 2,2 Mio. EUR) setzt sich aus Gebühren und Beiträgen zusammen.  
 
Die Privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 624,0 Mio. EUR (+ 17,2 Mio. EUR) tei-
len sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche auf: 
 Versorgungs- und Verkehrsbereich  
 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen  
 Abfallverwertung und -abfuhr  
 Immobilienverkauf und -bewirtschaftung  
 Kinder- und Jugendhilfe 
 BGA DSD + Containerdienst

Die Zuwächse bei den Privatrechtlichen Leistungsentgelten resultieren im Wesentlichen aus 
dem Versorgungs- und Verkehrsbereich. Gegenläufige Effekte ergaben sich vor allem bei den 
Verkaufserlösen. 
 
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen betragen 195,6 Mio. EUR (+ 0,8 Mio. EUR). 
Als wesentliche Positionen sind hier die Grundsicherung nach dem SGB II und die sozialen 
Leistungen des Sozialamtes enthalten. 
 
Die Sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von 57,6 Mio. EUR (- 12,1 Mio. EUR) beinhal-
ten im Wesentlichen: 
 Erträge aus der Veräußerung von Anlagegegenständen und Umlaufvermögen  
 Konzessionsabgaben  
 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen  
 Vergleichszahlungen des Übertragungsnetzbetreibers für die Netznutzung in Um-
spannanlagen  
 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen  
 Erstattung von Körperschaftssteuern  
 
Die Mindererträge gegenüber dem Vorjahr ergeben sich im Wesentlichen aus den Erträgen 
aus der Auflösung von Rückstellungen. 
 
Der Posten Aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 12,7 Mio. EUR (- 0,2 Mio. EUR) entfällt 
insbesondere auf Investitionen in die Energie- und Wassernetze. 
 
Die Bestandsverringerung um 1,3  Mio. EUR (+  7,8 Mio. EUR) ergibt sich wesentlich aus 
dem Verkauf einer im Vorjahr noch unter den fertigen Erzeugnissen ausgewiesenen Wind-
kraftanlage im Berichtsjahr. 
 
 
2. Ordentliche Aufwendungen 
 
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen  stiegen im Berichtsjahr um 7,4  % bzw. 
29,8 Mio. EUR auf 435,1 Mio. EUR an. Der Bilanzposten enthält Zuführungen in die Pensions-
rückstellungen in Höhe von 41,6  Mio. EUR (Vorjahr: 29,0  Mio. EUR). Folgende Tabelle gibt 
einen Überblick über die Einzelpositionen: 
 
Personal- und  
Versorgungsaufwendungen 
2019 2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Löhne und Gehälter 296,1 284,1 
Soziale Abgaben 48,8 45,6 
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 52,5 41,2 
Versorgungsaufwendungen 37,7 34,4 
Gesamt 435,1 405,3

Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen  in Höhe von 555,5  Mio. EUR 
(+ 37,9 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen: 
 Bezugsaufwendungen für Energie- und Wasserlieferungen 
 Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens und bebauter Grund-
stücke  
 Netznutzungsentgelte an die Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbe-
treiber 
 EEG-Zahlungen an Übertragungsnetzbetreiber  
 Anmietung von Busfahrleistungen im ÖPNV  
 Einspeisevergütungen für Strom aus EEG- und KWK-Anlagen 
 IT-Dienstleistungen  
 Entsorgung in den Entsorgungsanlagen 
 Aufwendungen für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen  
 
Die Bilanziellen Abschreibungen fallen im Vorjahresvergleich um 10,8 Mio. EUR höher aus 
und betragen im Berichtsjahr 148,2  Mio. EUR. Die den Bilanziellen Abschreibungen  zu 
Grunde liegenden Nutzungsdauern weichen in Einzelfällen von der NKF Rahmentabelle und 
den örtlichen Nutzungsdauern der Stadt Münster ab. Aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsat-
zes/Einflusses auf die VSEF -Lage wurde eine Anpassung der Nutzungsdauern der Verwal-
tungsgebäude erforderlich (§ 308 Abs. 2 S. 3 HGB).  
 
Der Posten Transferaufwendungen in Höhe von 594,0 Mio. EUR (+ 3,7 Mio. EUR) betrifft im 
Wesentlichen die Bereiche: 
 Kinder-/Jugendhilfe  
 Grundsicherung nach dem SGB II 
 Soziale Leistungen des Sozialamtes  
 Landschaftsumlage  
 Gewerbesteuerumlage  
 Zuwendungen an Theater Münster und Münster Marketing 
 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit  
 
In den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 127,4  Mio. EUR (+ 2,6 Mio. 
EUR) sind im Wesentlichen enthalten: 
 Mieten/Pachten/Erbbauzinsen  
 IT-Dienstleistungen  
 Steuern vom Einkommen und Ertrag  
 Versicherungen  
 Aufwendungen bezogene Leistungen, Verwaltung und Vertrieb  
 Zinsen für Gewerbesteuererstattung  
 Prüfungs- und Beratungskosten  
 Werbung und Inseration

3. Gesamtergebnis 
 
Das Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr 
um 56,3 Mio. EUR und weist im Berichtsjahr einen Überschuss von 41,9 Mio. EUR aus. Einer 
Steigerung der ordentlichen Erträge in Höhe von 28,5 Mio. EUR s teht eine Steigerung der 
ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 84,8 Mio. EUR entgegen. Die positive Entwicklung 
im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sowie der Privatrechtlichen Leis-
tungsentgelte wurde durch gestiegene Personalaufwendungen und Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen überkompensiert. 
 
Das Gesamtfinanzergebnis beläuft sich auf - 17,9 Mio. EUR (+ 2,0 Mio.  EUR).  Zu dieser 
Ergebnisverbesserung tragen im Wesentlichen um 0,7 Mio. EUR höhere Zinserträge und um 
1,7 Mio. EUR niedrigere Zinsaufwendungen bei. 
 
Es ergibt sich insgesamt ein Gesamtjahresergebnis in Höhe von 23,9 Mio.  EUR 
(- 54,4 Mio. EUR).  
 
 
VII. Sonstige Angaben 
 
Im Jahresdurchschnitt 2019 waren im Konzern 7.753 Mitarbeiter (Vorjahr: 7.607) beschäftigt. 
 
 
VIII. Erweiterung des Gesamtanhangs  
 
1. Kapitalflussrechnung 
 
Mit Hilfe der Kapitalflussrechnung kann dargestellt werden, wie ein Unternehmen finanzielle 
Mittel in der vergangenen Abrechnungsperiode erwirtschaftet hat und welche Investitions- und 
Finanzierungsmaßnahmen erfolgten. 
 
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) 2019 
Mio. EUR 
1. +/- Periodenergebnis (einschl. Ergebnisanteil von Minderheitsgesellschaftern)  23,9 
2. +/- Ab-/Zuschreibungen auf Gegenstände des AVund Wertpapiere des UV 147,3 
3. +/- Zu-/Abnahmen der Rückstellungen 45,8 
4. +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -45,3 
5. -/+ Gewinn/Verlust aus Anlagenabgängen -5,1 
6. -/+ Zu-/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie andere Aktiva,  
die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -7,4 
7. +/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie andere Passiva,  
die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 41,5 
8. +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 24,9 
9. - Sonstige Beteiligungserträge -4,9 
10. +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 9,6 
11. + Einzahlungen aus außerordentl. Posten (aus außergewöhnlichen Beträgen)  0,0 
12. - Auszahlungen aus außerordentl. Posten (aus außergewöhnlichen Beträgen)  0,0

13. -/+ Ertragsteuerzahlungen -10,4 
14. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 219,9 
 
15.  Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Sachanlagevermögens 16,9 
16. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -229,4 
17. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des immateriellen Anlagevermögens 0,1 
18. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen  -0,6 
19. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Finanzanlagevermögens  6,6 
20. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen  -41,2 
21. + Einzahlungseffekt für abgegrenzte Zuwendungen, ohne wirtsch. Eigentum 
erworben zu haben 3,2 
22. - Auszahlungen für Zuwendungen, an denen kein wirtsch. Eigentum erworben 
wird (ARAP) -9,7 
23. - Auszahlungen durch den Abgang von geförderten Vermögensgegenständen  -2,0 
24. + Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonsti-
gen Geschäftseinheiten 0,0 
25. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonsti-
gen Geschäftseinheiten 0,0 
26. + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i.R. der kurzfristigen Fi-
nanzdisposition 0,0 
27. - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i.R. der kurzfristigen Fi-
nanzdisposition 0,0 
28. + Einzahlungen aus außerordentl. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Be-
deutung) 0,0 
29. - Auszahlungen aus außerordentl. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Be-
deutung) 0,0 
30. + Erhaltene Zinsen 2,0 
31. + Erhaltene Dividenden 5,5 
32. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -248,6 
33.  Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutter-
unternehmens 31,0 
34. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern  0,0 
35. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mut-
terunternehmens -2,4 
36. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter  0,0 
37. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Fi-
nanz-) Krediten 26,6 
38. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -71,2 
39. + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 37,2 
40. + Einzahlungen aus außerordentl. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Be-
deutung) 0,0 
41. - Auszahlungen aus außerordentl. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Be-
deutung) 0,0 
42. - Gezahlte Zinsen -22,6 
43. - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens  0,0 
44. - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter 0,0 
45. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1,4 
 
46.  Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -30,1 
47. +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen 
des Finanzmittelfonds 0,0 
48. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 256,9 
49. +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 0,0 
50. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 226,8

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der die Innenfinanzierung der laufen-
den Geschäftsaktivitäten widerspiegelt, weist in 2019 mit 219,9 Mio. EUR einen positiven Wert 
auf. Dies bedeutet, dass aus dem operativen Bereich des Unternehmens genügend Einzah-
lungen zugeflossen sind, um die Auszahlungen des laufenden Geschäfts zu decken.  
 
Ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit sagt aus, in welcher Höhe Mittel für die 
Investitionstätigkeit ausgegeben wurden. Die Zahlungen aus Investitionstätigkeit 
i. H. v. 248,6 Mio. EUR konnten nicht d urch den positiven Cashflow aus der laufenden Ge-
schäftstätigkeit i. H. v. 219,9 Mio. EUR kompensiert werden.  
 
Ein negativer Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (-1,4 Mio. EUR) zeigt, welche liqui-
den Mittel den anderen beiden Bereichen, z. B. zur Tilgung von Krediten, entzogen wurden. 
 
Insgesamt überstiegen im Berichtsjahr die Geldauszahlungen die Einzahlungen um 30,1 Mio. 
EUR. Der Finanzmittelfonds weist zum Ende des Jahres 2019 einen Zahlungsmittelbestand 
i. H. v. 226,8 Mio. EUR (Vorjahr 256,9 Mio. EUR) aus. 
 
 
2. Gesamteigenkapitalspiegel 
 
Das Formularmuster zum Gesamteigenkapitalspiegel ist für die Berichterstattung im Gesamt-
abschluss nicht geeignet. Nach Absprache mit dem AWR wird daher auf die Darstellung an 
dieser Stelle verzichtet. 
 
 
3. Organe und Mitgliedschaften 
 
Folgende Angaben der Gesamtkonzernmutter werden gem.  § 116 Abs. 7 GO NRW für den 
Verwaltungsvorstand und die Ratsmitglieder für das Jahr 2019 gemacht: 
 
 
Verwaltungsvorstand: 
 
Lewe, Markus  Oberbürgermeister 
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, 2. Stellv. Vorsitzender
  Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Vorsitzender
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Vorsitzender
  Münsterlandkonferenz, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
  Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  EUROCITIES, Jahreshauptversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster, Ordentliches beratendes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Paal, Thomas Stadtdirektor

  EUROCITIES, Jahreshauptversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
  Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Denstorff, Robin Stadtbaurat 
  CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Regionalverkehr Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
  Regionalverkehr Münsterland GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Regionalverkehr Münsterland GmbH, ÖPNV-Beirat, Ordentliches beratendes Mitglied
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Verkehrsgesellschaft, Aufsichtsrat, Ordentliches beratendes Mitglied
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
  KonvOY GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Verkehrsgesellschaft, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
Heuer, Wolfgang Stadtrat 
  Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied
  Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied
  ITEMS GmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
  Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, Institutsausschuss, Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied
  Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  KDN - Dacherverband kommunaler IT-Dienstleister, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied
Peck, Matthias Stadtrat 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Beirat für Klimaschutz, Dezernent/in
  KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., Mitgliederversammlun, Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Reinkemeier, Alfons Stadtkämmerer

  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied
  ITEMS GmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
  Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  KDN - Dacherverband kommunaler IT-Dienstleister, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmb erechtigtes Mit-
glied
  KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  KonvOY GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Wilkens, Cornelia Stadträtin 
  Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
  Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied
  Konferenz Alter und Pflege, Vorsitzende
  Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses, Beratendes Mitglied 
  Kommunale Gesundheitskonferenz, Vorsitzende
  
 
Ratsmitglieder:    
Baumann, Frank Programmierer 
  Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss, Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Dr. Becker, Maria Dozentin 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Beitelhoff, Horst-Karl Groß- und Außenhandelskaufmann (selbst.) 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 

  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Berens, Jörg Referent Öffentlichkeitsarbeit 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Bloch, Olaf Beamter 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Börgel, Peter Laurenz Dipl.-Ing. FH, Dipl.-Kfm., Unternehmer 
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Brinktrine, Stephan Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Buddenbäumer, Heinz Georg Dipl.-Agraringenieur 
  Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Bühl, Astrid Schulleiterin 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitg lied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Dr. Erber, Dietmar Dipl.-Chemiker

  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Fehlauer, Georg Dipl.-Ing. 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Feldmann, Doris Dipl.-Sozialpädagogin 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Gotthal, Sven Angestellter 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Konferenz Alter und Pflege, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss für kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Halberstadt, Richard-Michael Rentner 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Hartmann, Gilbert Bankkaufmann 
  CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Heinemann, Jens Christian Kaufmännisch/Technischer Sachbearbeiter 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Vorsitzende/r 
  Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Herwig, Marius Student 
  Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Dr. Jäger, Cornelia Referentin

  Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Joksch, Gerhard Stadtplaner, Berater 
  Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-Französischer Ausschuss, Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied 
Dr. Jung, Michael Studienrat 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, 3. Stellv. Vorsitzender
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Kattentidt, Christoph Dipl.-Sozialarbeiter 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Kemper, Anette Lehrerin 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Kersting, Mathias Betriebswirt 
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
Kirgil, Fatma Dolmetscherin 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Kleine-Borgmann, Bruno Lehrer am Berufskolleg a.D. 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 

  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Kleyboldt, Michael Studiendirektor 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Koch, Marianne Geschäftsführende Gesellschafterin/Unternehmerin 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Köhn, Raimund Soziologe 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Köhnke, Katharina Studentin 
  Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, 1. Stellv. Vorsitzende 
  Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Kollmann, Thomas Angestellter 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechti gtes Mitglied 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Kubig-Steltig, Gabriele Dipl.-Kauffrau, selbständig 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Leiße, Jan Immobilienmakler 
  Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-Französischer Ausschuss, Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 

Leschniok, Stefan Rechtsanwalt 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Liekefedt, Hedwig Lehrerin 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Loschelder, Christel Erzieherin, Traumapädagogin 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Möllemann-Appelhoff, Carola Studienrätin 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Möllers, Jutta Dipl.-Pädagogin 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Möltgen, Jörn EU-Referent 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Neumann, Hans Dachdeckermeister (selbst.) 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Nicklas, Andreas Rechtsanwalt 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Dr. Ozan, Didem Fachfrau für Öffentlichkeitsarbeit/Redakteurin 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Peters, Carsten Geschäftsführer 
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 

  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Philipp, Ortrud Geschäftsführerin 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Powroznik, Pascal Studienrat 
  Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Reiners, Otto Referatsleiter 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Reismann, Karin Rentnerin 
  Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Reuter, Jürgen Architekt 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Rietenberg, Sylvia Sozialarbeiterin 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Rosenau, Klaus Lehrer

  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Sagel, Rüdiger Dipl.-Ingenieur 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Schat, Mustafa Dipl.-Wirt. Ing., Dipl.-Ing. Maschinenbau 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Schliemann, Josef Gemeindedirektor a. D. 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  ReLiGIO - Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Schmanck, Johannes Selbständig 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Schulze Wintzler, Anne Verbraucherberaterin 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Seyfferth, Petra Wissenschaftliche Mitarbeiterin 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 

  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss für kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Stähler, Angela Hausfrau 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Steinmann, Ludger Dipl.-Geograf, Dipl.-Umweltwissenschaftler 
  Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Prof. Dr. Stein-Redent, Rita Wissenschaftliche Mitarbeiterin 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Varnhagen, Hans Dachdeckermeister 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
Vilhjalmsson, Wendela-Beate Lehrerin i.R. 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
von  Göwels, Walter Dipl.-Kfm., selbst. Versicherungsfachmann 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender
  Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimm berechtigtes Mitglied 
Weber, Stefan  IT-Unternehmensberater 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 

  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Wenzel, Manfred Elektrotechnik-Meister/Projektleiter 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Winkel, Maria Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirt-
schaft 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss, Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied 
  Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
  Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, 1. Stellv. Vorsitzende 
Wischnewski, Heiko Dipl.-Ingenieur 
  Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
Wölter, Harald Wissenschaftlicher Mitarbeiter 
  Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
  Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 

Gesamtlagebericht

Vorbemerkung 
 
Mit diesem Gesamtabschluss legt die Stadt Münster den zehnten konsolidierten Abschluss 
vor. Neben dem Gesamtabschluss hat die Stadt gem. §  116 Abs. 2  GO NRW i. V. m. § 52 
Abs. 1 KomHVO NRW einen Gesamtlagebericht aufzustellen. Dieser muss zu sämtlichen ver-
selbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich -rechtlicher und privatrechtlicher Form die 
Angaben nach § 53 Abs. 1 bis 3 KomHVO NRW enthalten. Obwohl die vorherige Pflicht auch 
zur Aufstellung eines Beteiligungsberichtes nunmehr gem. § 117 GO NRW entfällt, wird jedoch 
aus Gründen der Transparenz weiterhin an der nun freiwilligen Erstellung des Beteiligungsbe-
richtes festgehalten, so dass die zuvor geforderten Angaben in diesem zu finden sind. 
 
Geschäftsablauf 
 
Die Entwicklung des Konzerns Stadt Münster erfolgte 2019 vor dem Hintergrund einer Um-
feldentwicklung in Deutschland, die sich zwar durch ein weiteres Wachstum des Bruttoinlands-
produkts auszeichnete, das sich jedoch gegenüber den Vorjahreswerten abgeschwächt hatte. 
Dabei lag die Wachstumsrate auf Jahresbasis in der Bundesrepublik bei preisbereinigt 0,6 % 
(im Vorjahr: 1,5 %). Während das produzierende Gewerbe mit 3,6 % den größten Wachstums-
rückgang seit der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 zu verzeichnen hatte (allerdings 
deutlich positive Entwicklung im Baugewerbe mit 4 % Zuwachs), erwies sich der Dienstleis-
tungssektor mit einem Wachstum von 1,7 % als konjunkturstabilisierend.  
 
In der Verwendungsrechnung des Brutto inlandsprodukts stiegen die konsumtiven Bereiche 
des Inlands, sowohl die privaten Konsumausgaben mit 1,6 % als auch die von staatlichen 
Stellen mit 2,5 % erkennbar gegenüber der Vorperiode an. Dagegen sanken die Bruttoinves-
titionen um 1,7 % - allerdings nur durch den Effekt des Rückgangs der gesamtwirtschaftlichen 
Vorratsveränderungen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen dabei die Bau-
investitionen deutlich um 3,8 %. Zu verzeichnen war, dass in den öffentlichen Tiefbau erneut 
mehr investiert wurde als ein Jahr zuvor; im Wohnungsbau konnten 293.000 Einheiten fertig 
gestellt werden (2,5 % mehr als im Vorjahr).  
 
Im Jahresdurchschnitt wurde 2019 mit 45,3 Mio. Erwerbstätigen ein seit der deutschen Verei-
nigung erneuter Höchststand erreicht, wobei sich der Anstieg gegenüber dem Vorjahr auf 0,9 
% belief und die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wiederum zunahm.  
Die staatlichen Haushalte mit Bund, Ländern, Kommunen und den Sozialversicherungen er-
zielten zusammen einen deutlichen Überschuss in Höhe von 49,8 Mrd. EUR. 
 
Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Münster resultiert im Wesentlichen aus den 
ergebnisbezogenen Entwicklungen der im Folgenden dargestellten einzelnen Bereiche: 
 
Im Bereich Gemeindesteuern und ähnliche Abgaben wurde der Planansatz der Stadt Münster 
um 15,1 Mio. EUR erkennbar übertroffen.

Mit 645,0 Mio. EUR lag das Volumen 2019 allerdings um 0,1 Mio. EUR unter dem des Vorjah-
res. Die Gewerbesteuererträge beliefen sich dabei mit 333,6 Mio. EUR um 10,3 Mio. EUR 
unter dem Vorjahreswert, die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatz-
steuer zusammengenommen um 10,1 Mio. EUR darüber. Dabei kann für die Gewerbesteuer 
– trotz des Rückgangs – festgestellt werden, dass das Aufkommen um 49,3 Mio. EUR über 
dem Durchschnitt der Jahre 2010 – 2019 und somit auf hohem Niveau lag. 
 
Beim Energie- und Wasservertrieb, der durch die Stadtwerke Münster GmbH erfolgt, gab es 
im Berichtsjahr folgende Entwicklungen:  
 
Im Hinblick auf die Stromversorgung war – im Vorjahresvergleich – ein Zuwachs der zur Ver-
fügung gestellten Kilowattstunden von 6,6 % zu verzeichnen. Die Erlöse stiegen um 6,3 %, 
dies bei einer um 0,7 % gesunkenen Kundenzahl. Gegen den Trend der in den übrigen Kun-
densegmenten rückläufigen Absatzmengen und z.T. Erlös e stieg die abgesetzte Menge an 
Gewerbekunden in fremden Netzen sowie bei den Ökostromprodukten. Im Gasvertrieb konnte 
der Absatz (ohne GuD-Anlage) gegenüber dem Vorjahr über alle Kundensegmente um 1,7 % 
auf 2.019 Mio. kWh (Vorjahr: 1.986 Mio. kWh) erhöht werden. Rückläufigen Absatzmengen im 
eigenen Netzgebiet standen Steigerungen an Privat- und Gewerbekunden in fremden Netzen 
gegenüber. Über alle Kundensegmente konnten auch preisbedingt in Summe um 7,5 % hö-
here Erlöse erzielt werden. Im Bereich der Wärmeer zeugung und -bereitstellung konnten bei 
annähernd konstanter Anzahl an Kunden sowohl die Absatzmenge um 3,3 % auf 593,6 Mio. 
kWh als auch die Erlöse um 11,6  % auf 39,0 Mio. EUR gesteigert werden. Zur Absicherung 
von Lieferverpflichtungen gegenüber Kunden sind über den Bezug von Energie in die Zukunft 
gerichtete Verträge zum Nominalwert von 224,6 Mio. EUR abgeschlossen worden. Im Bereich 
der Wasserversorgung wurde die abgegebene Menge gegenüber 2018 um 0,5 % leicht erhöht. 
 
Im Geschäftsjahr 2019 wurden 31,6 Mio. EUR in den Ausbau der Versorgungsnetze, in die 
Leitungsnetze, Hausanschlüsse und die zugehörigen Anlagen investiert. Neben dem kontinu-
ierlichen Ausbau des Leitungsnetzes und der Hausanschlüsse einschließlich der zugehörigen 
Anlagen war ein wesentlicher Schwerpunkt der Ausbau des Breitbandnetzes. 
 
Die konventionelle Stromerzeugung konnte in 2019 durch eine günstige Entwicklung der 
Strompreise in Relation zu den Gaspreisen deutlich wirtschaftlicher betrieben werden. Die er-
zeugte Menge von 480 Mio. kWh übertraf den Vorjahreswert um 13,5 %. Die Erzeugung aus 
erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergieanlagen, übertraf ebenso sowohl in der 
erzeugten Menge (10,7 %) als auch bei den Erlösen (9,9 %) die Planwerte.  
 
Im Versorgungsbereich insgesamt konnten – ohne Strom- und Erdgassteuer - Umsatzerlöse 
in Höhe von 520,3 Mio. EUR erzielt werden (Vorjahr: 492,6 Mio. EUR).   
 
Der von den Stadtwerken Münster betriebene Öffentliche Personennahverkehr konnte seine 
bereits gute Aufstellung in 2019 weiter verbessern. Dieses drückt sich auch in der seit Jahren 
kontinuierlich steigenden Zahl der Fahrgäste aus, die in 2019 abermals anstieg, und zwar auf

49,0 Millionen. Die Umsatzerlöse des Verkehrsbetriebs waren im Geschäftsjahr 2019 mit 39,5 
Mio. EUR konstant zum Vor jahr. Der operative Kostendeckungsgrad Verkehr konnte wieder 
leicht auf 71,5 % verbessert werden. Im Verkehrsbereich inkl. Parkraumbewirtschaftung konn-
ten Umsatzerlöse in Höhe von 49,9 Mio. EUR erzielt werden (Vorjahr: 47,1 Mio. EUR). 
 
Das Volumen der ausgewiesenen Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte (bebaut und 
unbebaut -ohne Infrastrukturvermögen-) veränderte sich im Konzern von 1.513,3 Mio. EUR in 
2018 auf 1.558,6 Mio. EUR im Berichtsjahr. Die durch Grundbesitz und Immobilien seitens der 
Stadt Münster unmittelbar erzielten Entgelte aus Mieten, Pachten und Erbbauzinsen beliefen 
sich auf 14,9 Mio. EUR (Vorjahr: 14,2 Mio. EUR).  
 
Durch die Beteiligungsgesellschaft Wohn + Stadtbau GmbH wurde im Bereich Vermietung und 
Bauträgergeschäft ein Jahresüberschuss in Höhe von 7,9 Mio. EUR erwirtschaftet, der um 0,3 
Mio. EUR unter dem Ergebnis des Vorjahres lag. Der Wohnungsbestand der Gesellschaft ist 
zum 31.12.2019 im Vergleich zum Vorjahr leicht um 28 Einheiten auf 5.874 Mietwohnungen 
gestiegen. Dies resultierte aus dem Neubau von 94 Wohnungen und dem Verkauf bzw. der 
Rückgabe von 66 Wohnungen an die Stadt Münster. 
 
Gegenstand der Geschäftstätigkeit der KonvOY GmbH ist die Verbesserung der Wohnraum-
versorgung in Münster durch die Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale 
der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. Die betrieblichen Erträge beliefen sich - insbeson-
dere durch die durch den Projektcharakter bedingte Veränderung des Bestandes an unfertigen 
Leistungen – auf EUR 7,2 Mio. 
 
Im Bereich Abfallentsorgung und Straßenreinigung/Winterdienst bestehen die Kernziele in der 
Erbringung ökologisch wie qualitativ hochwertiger Dienstleistungen für diese hoheitlichen Auf-
gaben sowie marktorientierter Dienstleistungen für gewerbliche Kunden. Diese Aufgaben wer-
den durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) wahrgenommen. Im Jahr 2019 blieben 
dabei die Restabfall- und Bioabfallgebühren sowie die Straßenreinigungsgebühren gegenüber 
dem Vorjahr unverändert. In diesen verbundenen Aufgabensektoren ergab sich 2019 ein Um-
satzvolumen von 60 Mio. EUR, das um 3,4 % über dem Vorjahreswert lag. Es konnte weiterhin 
ein positives Jahresergebnis von 4,4 Mio. EUR erwirtschaftet werden (2018: 4,8 Mio. EUR). 
Mit den AWM werden die Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne 
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfüllt. Zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen ab-
fallwirtschaftlichen Ziele wurde zudem ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet, das mit 
der Zustimmung des Rates der Stadt Münster für die Jahre 2016 – 2021 fortgeschrieben 
wurde.  
 
Auf Basis einer Vereinbarung der Stadt Münster mit zwölf niederländischen Kommunen vom 
13.12.2018 über einen grenzüberschreitenden Entsorgungsverbund ist die Verwertung der 
Sortierreste aus der mechanischen Aufbereitungsanlage langfristig abgesichert. Im Gegenzug 
verwerten die AWM Bio- und Grünabfälle aus der niederländischen Region Twente.

Im Mai 2019 wurde zwischen der Stadt Münster und den dualen Systemen, vertreten durch 
die Landbell AG, eine Abstimmungsverein barung geschlossen, die die Vorgehensweise bei 
Leichtverpackungen, Verpackungen aus Glas und auch aus Papier, Pappe, Karton regelt.  
Der Rat der Stadt hat 2019 einen Beschluss zur Einführung der Wertstofftonne zur Ablösung 
des „gelben Sacks“ zum 01.01.2020 gefasst.  
 
Im Rahmen der fortgeführten Rekultivierung der ZDM (Zentraldeponie) II sollen die Rekultivie-
rungsabschnitte VI/VII als letzte Abschnitte rekultiviert werden. Auf Grund extremer Standort-
verhältnisse kam es immer wieder zu einem Ausfall der Bepflanzung. Die Rekultivierungspla-
nung wurde daraufhin geändert. Ziel hierbei ist es, die Aufwendungen für Wartung und Pflege 
des rekultivierten Standortes langfristig zu verringern und einen unter artenschutzrechtlichen 
Gesichtspunkten optimierten Standort zu schaffen. Die Bezirksregierung Münster hat mit 
Schreiben vom 11.09.2018 dem vorgelegten landschaftspflegerischen Begleitplan grundsätz-
lich zugestimmt. Ein endgültiger Bescheid sollte erst mit Einreichung der vorgesehenen Ge-
nehmigungsplanung erfolgen. Der Abschluss aller Rekultivierungsmaßnahmen des 1. und 2. 
BA der ZDM II erfolgt voraussichtlich 2022.  
 
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage 
 
Vermögens- und Schuldengesamtlage 
 
Nachfolgend wird eine Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur des Konzerns Stadt Müns-
ter zum 31.12.2019 im Vergleich zum Vorjahr dargestellt und erläutert. 
 
Gesamtbilanz 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung 
Aktiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
1. Anlagevermögen 3.957,4 89 3.856,9 88 100,5 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 60,7 1 57,0 1 3,7 
1.2 Sachanlagen 3.699,4 83 3.610,2 82 89,2 
1.3 Finanzanlagen 197,3 4 189,7 4 7,6 
2. Umlaufvermögen 438,4 10 470,1 11 -31,7 
2.1 Vorräte 61,0 1 67,7 2 -6,7 
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegenstände 149,2 3 143,6 3 5,6 
2.3 Liquide Mittel 228,2 5 258,8 6 -30,6 
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 65,8 1 57,4 1 8,4 
  Summe Aktiva 4.461,6 100 4.384,4 100 77,2 
 
Die Aktivseite der Gesamtbilanz wird mit 3.957,4 Mio. EUR und einem Anteil von 89 % weiter-
hin von dem langfristig gebundenen Anlagevermögen dominiert. Das Sachanlagevermögen 
mit 3.699,4 Mio. EUR stieg gegenüber dem Vorjahr um 89,2 Mio. EUR. Innerhalb des Bereichs 
der Sachanlagen bildet das Infrastrukturvermögen (Entwässerungs - und Abwasserbeseiti-
gungsanlagen, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen, Grund und 
Boden des Infrastrukturvermögens) mit 1.749,6  Mio. EUR ( - 0,2 Mio. EUR) die wertmäßig 
größte Bilanzposition.

Das Umlaufvermögen in Höhe von 438,4  Mio. EUR (- 31,7 Mio. EUR) und die Aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten in Höhe von 65,8 Mio. EUR machen zusammen 11 Prozent der Bi-
lanzsumme aus. Innerhalb des Umlaufvermögens bilden die liquiden Mittel mit 228,2 Mio. EUR 
(- 30,6 Mio. EUR) sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit 
149,2 Mio. EUR (+ 5,6 Mio. EUR) die wesentlichen Bilanzposten. 
 
Gesamtbilanz 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung 
Passiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
1. Eigenkapital 925,6 21 869,4 20 56,2 
1.1 Allgemeine Rücklage 775,9 17 714,3 16 61,6 
1.2 Sonderrücklagen 1,3 0 1,3 0 0 
1.3 Ausgleichsrücklage 124,5 3 75,5 2 49,0 
1.4 Bilanzgewinn 23,9 1 78,3 2 -54,4 
2. Sonderposten 1.284,9 29 1.306,6 30 -21,7 
3. Rückstellungen 766,2 17 720,4 16 45,8 
4. Verbindlichkeiten 1.409,7 32 1.416,9 32 -7,2 
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 75,2 2 71,0 2 4,2 
  Summe Passiva 4.461,6 100 4.384,4 100 77,2 
 
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Gesamtbilanz gibt Auskunft über die 
Finanzierung des Konzernvermögens. Die Eigenkapitalquote 1 ist wiederum um 1% auf nun-
mehr 21 % gestiegen. Das Eigenkapital in Höhe von 925,6  Mio. EUR (+ 56,2 Mio. EUR) be-
steht zu 84 % aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 775,9 Mio. EUR (+ 61,6 Mio. EUR). 
Im Berichtsjahr wurde ein Bilanzgewinn in Höhe von 23,9 Mio. EUR (- 54,4 Mio. EUR) erzielt, 
der dem Jahresüberschuss des Berichtsjahres entspricht. Die Erhöhung  der Ausgleichsrück-
lage um 49,0 Mio. EUR ist auf die vollständige Zuführung des Jahresüberschusses der Stadt 
Münster aus dem Vorjahr zurückzuführen.  
 
Eine wesentliche Position auf der Passivseite sind ferner die Sonderposten für Zuwendungen 
und Beiträge in Höhe von insgesamt 1.271,7 Mio. EUR (- 17,6 Mio. EUR) – diese machen 99,0 
% der Gesamtposition aus. Da das Sachanlagevermögen in vielen Fällen durch Erschlie-
ßungsbeiträge und Zuwendungen des Bundes und des Landes mitfinanziert wurde, sind diese 
Förderungen in der Bilanz als Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nutzungs-
dauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes erfolgswirksam aufzulösen.

Ergebnisgesamtlage  
 
Das Gesamtergebnis stellt sich wie folgt dar: 
 
Gesamtergebnisrechnung 2019 2018 Veränderung 
Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
Steuern und ähnliche Abgaben 635,3 33 641,4 34 -6,1 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen  175,5 9 157,8 8 17,7 
Sonstige Transfererträge 23,6 1 22,3 1 1,3 
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 179,2 9 177,0 9 2,2 
Privatrechtliche Leistungsentgelte 623,9 33 606,8 32 17,1 
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 195,6 10 194,8 10 0,8 
Sonstige ordentliche Erträge 57,6 3 69,7 4 -12,1 
Aktivierte Eigenleistungen 12,7 1 12,9 1 -0,2 
Bestandsveränderungen -1,3 0 -9,1 0 7,8 
Ordentliche Gesamterträge 1.902,1 100 1.873,6 100 28,5 
Personalaufwendungen 397,4 21 370,8 20 26,6 
Versorgungsaufwendungen 37,7 2 34,4 2 3,3 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 555,5 29 517,6 28 37,9 
Bilanzielle Abschreibungen 148,2 8 137,5 7 10,7 
Transferaufwendungen 594,0 31 590,3 32 3,7 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 127,4 7 124,8 7 2,6 
Ordentliche Gesamtaufwendungen 1.860,2 98 1.775,4 95 84,8 
Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätig-
keit 41,9 2 98,2 5 -56,3 
Beteiligungsergebnis 6,8 0 7,1 0 -0,3 
Zins- und sonstiges Finanzergebnis -24,8 -1 -27,0 -1 2,2 
Gesamtjahresüberschuss 23,9 1 78,3 4 -54,4 
 
Die Ordentlichen Gesamterträge stiegen im Berichtsjahr um 28,5 Mio. EUR auf 1.902,1 Mio. 
EUR. Den höchsten Anteil hieran hatten Steuern und ähnliche Abgaben, bei denen das Volu-
men bei 635,3 Mio. EUR (-6,1 Mio. EUR) lag. Mit ursächlich hierfür waren insbesondere die 
Gewerbesteuereinnahmen, die sich auf 333,6 Mio. EUR beliefen. Damit lagen sie um 10,3 
Mio. EUR unter dem Spitzenwert aus dem Vorjahr (343,9 Mio. EUR).  Der Gemeindeanteil an 
der Einkommensteuer konnte mit 174,2 Mio. EUR das höchste Niveau der letzten Jahre errei-
chen (Zuwachs gegenüber dem Vorjahr 3,3 %). 
 
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erhöhten sich um 17,7 Mio. EUR, insbesondere 
durch die Bereiche Erstattung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages (+ 8,5 Mio. EUR) und 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen der Jugendhilfe (+ 6,4 Mio. EUR). Den betragsmäßig 
zweithöchsten Anteil an den ordentlichen Gesamterträgen haben die pr ivatrechtlichen Leis-
tungsentgelte in Höhe von 623,9 Mio. EUR (+ 17,1 Mio. EUR), die zu 88,3 % auf die Umsatz-
erlöse des Teilkonzerns Stadtwerke Münster GmbH zurückzuführen sind. Der Zuwachs bei 
den Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten um 2,2 Mio. EUR a uf 179,2 Mio. EUR erfolgte 
unter anderem aus dem Anstieg vereinnahmter Benutzungsgebühren im Bereich der Kinder - 
und Jugendhilfe (+ 1,7 Mio. EUR).

Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Mio. EUR 
auf 195,6 Mio. EUR gestiegen. Die Sonstigen ordentlichen Erträge beliefen sich auf 57,6 Mio. 
EUR (Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 12,1 Mio. EUR). Die Bestandsveränderung 
mit der Verringerung von 1,3 Mio. EUR in 2019 ist weitestgehend auf die Geschäftstätigkeit 
bei der Stadtwerke Münster GmbH zurückzuführen.     
 
Die ordentlichen Gesamtaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 84,8  Mio. EUR 
auf 1.860,2 Mio. EUR. Die Erhöhung resultiert unter anderem aus den um 37,9 Mio. EUR auf 
555,5 Mio. EUR gestiegenen Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen. Die Perso nal-
aufwendungen stiegen um 7,2 % auf 397,4 Mio. EUR an.    
 
Das Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit ist um 56,3  Mio. EUR auf 41,9 
Mio. EUR im Berichtsjahr gesunken. Das Beteiligungsergebnis ist im Jahresvergleich um 0,3 
Mio. EUR gesunken, das negative Finanzergebnis hat sich dagegen um 2,2 Mio. EUR verbes-
sert: insgesamt lag der Gesamtjahresüberschuss bei 23,9 Mio. EUR (- 54,4 Mio. EUR). 
 
 
Finanzgesamtlage  
 
Zur Darstellung von Herkunft und Verwendung der Finanzmittel des abgelaufenen Geschäfts-
jahres wird auf die nach DRS 21 (Deutsche Rechnungslegungsstandards) erstellte Kapital-
flussrechnung des Gesamtkonzerns (siehe Gesamtanhang 2019), sowie auf die NKF – Kenn-
zahlen zur Finanzlage verwiesen. 
 
 
NKF – Kennzahlenset NRW 
 
Nr. Kennzahl Analyse 
Wert 
2019 
in % 
Wert 
2018 
in % 
Wert 
2017 
in % 
Wert 
2016 
in % 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation         
1. Aufwandsdeckungs-
grad 
Die ordentlichen Aufwendungen werden komplett 
durch die ordentlichen Erträge gedeckt. 102,3 105,5 102,5 103,1 
2. Eigenkapitalquote 1 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals am 
Gesamtvolumen der Bilanz. Je höher diese Kenn-
zahl ist, desto tendenziell unabhängiger ist man von 
Fremdkapitalgebern. Die durchschnittliche Eigenka-
pitalquote in Deutschland liegt bei 20-30%. 
20,8 19,8 18,7 18,3 
3. Eigenkapitalquote 2 
Zusätzlich zum "echten" Eigenkapital werden hier 
die Sonderposten (Zuschüsse und Beiträge) dem 
Gesamtvolumen gegenübergestellt. 
49,3 49,2 49,5 50,2 
4. Überschussquote/ 
Fehlbetragsquote 
Das positive Gesamtergebnis von 23,9 Mio. EUR 
macht ca. 2,7 % der Summe aus Allgemeiner Rück-
lage, Sonderrücklage und Ausgleichsrücklage aus. 
2,7 9,9 3,5 3,5 
Kennzahlen zur Vermögenslage         
5. Infrastrukturquote 39,2 % des gesamten Vermögens sind langfristig in 
der Infrastruktur gebunden. 39,2 39,9 41,8 43,1

6. Abschreibungsinten-
sität 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das An-
lagevermögen den ordentlichen Aufwendungen ge-
genüber. Das ordentliche Ergebnis wird mit einem 
Anteil von 8,0 % durch Abschreibungen belastet. 
   8,0 7,7 8,4 9,9 
Kennzahlen zur Finanzlage         
7. Anlagendeckungs-
grad 2 
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt darüber Auskunft, 
inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges 
Kapital gedeckt ist.  
92,1 95,2 95,0 93,9 
8. Liquidität 2. Grades 
Die Liquidität 2. Grades gibt an, inwieweit die Forde-
rungen und flüssigen Mittel die kurzfristigen Verbind-
lichkeiten decken. 
82,9 126,0 99,0 85,9 
9. Kurzfristige  
Verbindlichkeitsquote 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten beträgt 
ca. 6,9 % an der Gesamtbilanzsumme. 6,9 4,7 5,2 5,1 
10. Zinslastquote 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung aus 
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Aufwendun-
gen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. 
1,4 1,6 1,8 2,0 
Kennzahlen zur Ertragslage         
11. Steuerquote Die Kennzahl gibt den Anteil der Steuererträge an 
den gesamten ordentlichen Erträgen wieder. 33,4 34,2 32,6 33,2 
12. Zuwendungsquote 9,2 % der ordentlichen Erträge stammen aus Erträ-
gen aus Zuwendungen. 9,2 8,4 7,6 8,4 
13. Personalintensität I Der Anteil der Personalaufwendungen an den ge-
samten ordentlichen Aufwendungen beträgt 21,4 %. 21,4 20,9 20,2 20,7 
14. Personalintensität II  20,9 19,8 19,7 20,1 
15. Sach- und Dienstleis-
tungsintensität 
Die Kennzahl stellt den durch Sach- und Dienstleis-
tungen Dritter im Verhältnis zu den gesamten or-
dentlichen Aufwendungen entstandenen Anteil dar. 
29,9 29,2 29,8 28,6 
16. Transferaufwands-
quote 
Die Kennzahl stellt die Transferaufwendungen ins 
Verhältnis zu den ordentlichen Aufwendungen. 31,9 33,2 32,8 32,6 
 
Nachtragsbericht 
 
Infolge der COVID-19 Pandemie und entsprechender Maßnahmen zu deren Eingrenzung er-
geben sich für die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns Stadt Münster im Jahr 2020 er-
kennbare Beeinträchtigungen, die dann in einigen Bereichen Mindererträge und in diversen 
Tätigkeitsfeldern erhöhte Aufwendungen zur Folge haben. Insbesondere bei den Steuerein-
nahmen ist bei der Stadt Münster ein deutlich geringeres Aufkommen zu verzeichnen. Zur 
Abmilderung der negativen Auswirkungen ist für Kommunen eine ergebnisneutrale Isolierung 
der pandemiebedingten Schäden nach dem NKF-Covid-19-Isolierungungsgesetz möglich. Es 
ist kontinuierlich zu verfolgen, wie sich die „Corona-Krise“ auf die Ergebnisse einzelner Sekto-
ren des Konzerns in de n kommenden Jahren auswirken wird und welche Gegensteuerungs - 
und Stützungsmaßnahmen geeignet sind, die Krise zu mildern. Bei der folgenden Darstellung 
der Chancen und Risiken und im Prognosebericht wird weiter auf einzelne Aspekte dieses 
wesentlichen Risikoaspekts im Hinblick auf einzelne Konzernbereiche eingegangen. 
 
Bei der Stadtwerke Münster GmbH erfolgte mit Ausgliederungsvertrag vom 26.06.2020 eine 
Übertragung des Eigentums an den Versorgungsnetzen (und Wasserwerken) auf die eigene

Netzgesellschaft (Stadtnetze Münster GmbH, bis August 2020 als münsterNETZ GmbH fir-
mierend). Es erfolgte ein entsprechender Wechsel der Mitarbeitenden in die Tochtergesell-
schaft.  
 
 
Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung 
 
Die Vertretungen der Stadt Münster in den zuständigen Organen der Beteiligungsgesellschaf-
ten verfolgen alle relevanten Vorgänge und Entwicklungen in den Unternehmen des Konzerns. 
Über wichtige Ereignisse wird der Kämmerin und dem Verwaltungsvorstand berichtet. Die Ent-
wicklung der Ertrags- und Finanzlage der relevanten Bereiche der Stadt Münster wird durch 
die Konzernsteuerung verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Durch die 
vierteljährliche Konzernberichterstattung wird der zuständige Ausschuss regelmäßig über die 
Entwicklung in den steuerungsrelevanten Unternehmen unterrichtet. Für diese Unternehmen 
wird außerdem mithilfe einer Konzern-Scorecard ein Überblick über die Steuerungsgrößen wie 
Leistungszielerreichung, Bestandssicherheit, Nachhaltigkeit und Rentabilität unter Zugrunde-
legung der jeweiligen Jahresabschlüsse gegeben.  
 
Im Fokus des Finanzcontrollings bei der Konzernmutter Stadt Münster stehen auf unterjähriger 
Basis vor allem die von der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ertragsbereiche. So wird 
vor allem die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesondere die Gewerbesteuer und der 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig analysiert, da diese Einnahmen einen 
wesentlichen Einfluss auf das Jahresergebnis der Stadt Münster und das Gesamtjahresergeb-
nis haben. Allerdings sind diese Positionen stark von externen Faktoren – insbesondere der 
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – abhängig und unterliegen damit von der Stadt nur sehr 
begrenzt zu beeinflussenden Schwankungen.  
 
Bei der Stadt Münster ist die Aufwandsseite geprägt durch die vielfältigen Herausforderungen, 
die sich als Folge einer „wachsenden Stadt“ ergeben. Hierzu gehören insbesondere die Be-
reitstellung von ausreichendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau 
der Angebote für Kinder und Jugendliche und die schulische Versorgung. Auch die entspre-
chende Anpassung der Sozialangebote und die Leistungsgewährung in diesem Bereich führen 
insbesondere bei steigenden Fallzahlen zu einem höheren Aufwand. 
 
Eine Belastung der Haushaltssituation dürfte sich auch aus der Anpassung und Erweiterung 
der Infrastruktur ergeben – nach den Planungen wird das Investitionsvolumen der Stadt auch 
in den Jahren 2021 – 2024 auf hohem Niveau liegen. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen 
durch Zuschüsse aus Bundes- und Landesmitteln sowie insbesondere Erschließungsbeiträge. 
Kreditaufnahmen werden dann erforderlich sein, soweit keine überschüssige Liquidität aus 
laufender Verwaltungstätigkeit zur Verfügung steht. Die Umsetzung dieses ambitionierten Pro-
gramms wird neben der Finanzierung auch den laufenden Aufwand aus Abschreibung, Be-
wirtschaftung und Unterhaltung beeinflussen und insofern die zukünftigen Jahresergebnisse 
belasten.

Einen Risikoaspekt stellen die Kreditverbindlichkeiten der Stadt Münster in Schweizer Franken 
(CHF) aufgrund der Wechselkursentwicklungen dar. Der Darlehnsbetrag wurden in den letzten 
Jahren von einem Betrag von 105,4 Mio. CHF in 2013 kontinuierlich abgebaut. Der Bestand 
betrug am 31.12.2019 noch 55,8 Mio. CHF. Hier i st die Wechselkursentwicklung sehr genau 
und zeitnah zu beobachten. Durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen wurde eine ent-
sprechende Vorsorge getroffen. Kreditaufnahmen in Fremdwährung sind bis auf Weiteres 
nicht mehr geplant, vielmehr wird ein wei terer Abbau des Kreditportfolios in CHF unter wirt-
schaftlich sinnvollen Rahmendaten weiter fortgeführt.  
 
Durch die Corona -Pandemie bestehen deutliche Risiken für den Haushalt und auch die Er-
gebnissituation der Stadt. Auf Grund zwischenzeitlich aufgelegter Unterstützungsprogramme 
von Bund und Land mit substanziellen finanziellen Mitteln besteht ein zumindest teilweiser 
Ausgleich von Unterdeckungen. 
 
Die Entwicklung der Tochtergesellschaften der Stadt ist regelmäßig zu beobachten, um früh-
zeitig Risiken für den „Kernhaushalt“ zur erkennen Ein Schwerpunkt wird dabei in den nächs-
ten Jahren die Aktivierung der Konversionsflächen und die zügige Vermarktung von Wohn-
bauflächen sein. 
 
Hierzu hatte die Stadt Münster die „KonvOY – Entwicklung der Konversionsflächen der Oxford- 
und York-Kaserne in Münster GmbH“ gegründet. Charakteristisch bei diesem Vorhaben ist, 
dass es auf Grund des Projektcharakters zunächst primär Aufwendungen im Zuge der Grund-
stücksentwicklungen und -erschließungen gibt und die Vermarktung zeitlich später erfolgt.  
 
Eine wichtige Rolle für das Konzernergebnis spielen die Privatrechtlichen Leistungsentgelte, 
die primär auf die Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Münster GmbH zurückzuführen sind.  
 
Die Gesellschaft verfügt über ein Risikomanagementsystem, durch das sämtliche den Fortbe-
stand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden, um rechtzei-
tig Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die operativen Beteiligungsgesellschaften des 
Teilkonzerns Stadtwerke Münster sind in das System eingebunden. Den geschäftsbezogenen 
Risiken begegnet man mit einer proaktiven Strategieentwicklung, bei der Marktchancen in 
Form von neuen Produkten und Services und neuen Geschäftsfeldern, wie dem Breitband-
ausbau, konsequent verfolgt werden. Die Umsetzung  der sich daraus ergebenden Optionen 
erfolgt unter Betrachtung von Ergebnispotenzialen, Rentabilität, Cashflow-Effekten und unter 
Wahrung einer soliden Eigenkapitalquote. 
 
Von Bedeutung für die Ergebnisentwicklung sind die Preisbewegungen auf den Beschaffungs-
märkten für Strom und Energieträger. Im Rahmen einer mehrjährigen Beschaffungsstrategie 
der Stadtwerke Münster für Strom und Gas wirken sich auch die Entwicklungen der Forward-
preise an den Großhandelsmärkten sukzessive und anteilig auf die Bezugskosten des jeweili-
gen Belieferungsjahres und damit auf die Absatzpreise aus.

Im Vertrieb besteht nach wie vor ein wettbewerbsbedingter Margendruck; hier bleibt auch ab-
zuwarten, inwieweit die durch die Übernahme des Innogy -Endkundenvertriebes erhöhte 
Marktmacht der E.ON SE Einfluss auf die Vertriebsmargen haben wird. Zudem bleiben durch 
die Bundesnetzagentur die Nutzungsentgelte für Strom und Gas unter Druck.  
 
Die Errichtung von Onshore-Windenergieanlagen gehört zur Strategie der Stadtwerke Müns-
ter, verbunden mit der Aussicht auf Wachstumsoptionen in diesem Segment. Diese Optionen 
sind insbesondere infolge verschärfter Abstandsregelungen und wenig attraktiver Auktions-
preise für die Einspeisevergütung bisher nicht ausreichend gegeben. Die Stadtwerke möchten 
den lokalen Klimaschutz zudem durch einen modernen ÖPNV strategisch unterstützen. Aller-
dings sind damit sehr hohe sprungfixe Kosten durch eine signifikante Angebotsausweitung 
verbunden, bei einem stark verbilligten bzw. kostenlosen Busangebot auch zusätzlich ein gra-
vierender Ausfall von Einnahmen. Diese helfen zumindest heute die Kosten des ÖPNV zu 60 
– 70 % zu decken. Ein ÖPNV -Angebot der Zukunft mit massiver Angebotsausweitung bei 
drastischer Preissenkung bedarf, damit es nachhaltig tragfähig und finanzierbar bleibt, neben 
den Kundeneinnahmen und der bisherigen Verlustabdeckung durch die positiven Ergebnisse 
der Energiesparten einer zusätzlichen dritten, externen Finanzierungssäule in Form von öf-
fentlichen Mitteln des Bundes, der Länder und/oder der Kommune. 
 
Ein positiver Effekt für das Kerngeschäft der Stadtwerke ist der erfolgte Start des „Smart Meter 
Rollouts“. Es handelt sich dabei um „intelligente“ (digitale und internetfähige) Stromzähler. Die 
mit hohen Vorhaltekosten der Messstellenbetreiber seit Langem bereitstehenden komplexen 
IT-Systeme für die Gateway -Administration, so auch bei der Tochtergesellschaft smartOP-
TIMO GmbH & Co. KG, kommen nun zum Einsatz. Dies hat im weiteren Zeitablauf eine Stück-
kostendegression durch die Bündelung möglichst hohe r Zählermengen zur Folge. Allerdings 
ist mit zum Teil nicht unerheblichen Engpässen bei den Montagekapazitäten und nachfrage-
bedingt erhöhten Montagekosten zu rechnen, welche die Amortisationszeit der installierten 
smarten Zähler verlängern dürften. 
 
Ein deutliches Risiko im kurzfristigen Bereich liegt in der Corona-Pandemie und den entspre-
chenden ergriffenen Schutzmaßnahmen: dies bezieht sich insbesondere auf nicht unerhebli-
che Ausfälle bei den Absatzmengen im Geschäftskundenbereich mit der Folge von Margen-
rückgängen besonders im Strombereich, auf Verkaufsverluste aus dem Rückverkauf bereits 
per Terminkontrakt erworbener Beschaffungsmengen im Energiesektor und – auch durch 
Shutdown bedingte - Einnahmeverluste beim ÖPNV. Den negativen Aspekten für die Ertrags-
seite wurde begegnet durch ein massives Kostensenkungsprogramm in Form eines struktu-
rierten Ausgabenstopps sowie die Inanspruchnahme von Finanzmitteln aus dem von Bund 
und Land finanzierten ÖPNV-Rettungsschirm. 
 
Die Wohn+Stadtbau GmbH betreibt ein laufendes aktives Risikomanagement, um wesentliche 
Risiken frühzeitig zu identifizieren. Steuerungsrelevante Kennzahlen und Informationen wer-

den durch monatliches Berichtswesen zur Verfügung gestellt. Potenzielle Risiken können so-
mit früh erkannt und Gegensteuerungsmaßnahmen entsprechend eingeleitet werden. Die Ri-
sikoüberwachung erstreckt sich auf operationelle und strategische Risiken. Um die Einhaltung 
von Gesetzen und unternehmensinternen Richtlinien sicherzustellen, wurde eine Compliance-
Beauftragte ernannt. 
 
Das Hauptziel in der regulären Tätigkeit der Gesellschaft ist es weiterhin, bezahlbaren Wohn-
raum für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere die mit dem 
Neubau verbundenen Risiken hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens 
und Einhaltung der zahlreichen baurechtlichen Vorschriften werden regelmäßig überprüft 
ebenso wie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. 
 
Die starke Wohnraumnachfrage führt nicht nur zu Preissteigerungen, sondern auch zu einge-
schränkter Verfügbarkeit von Bauleistungen und mittlerweile auch Baustoffen. Eine wichtige 
Ertragsquelle bleibt weiterhin das Bauträgergeschäft der Gesellschaft. Die Nachfrage nach 
Eigentumswohnungen zeigt sich dabei weiterhin stabil. Sollte die Nachfrage nach Eigentums-
wohnungen sinken, würde das die Refinanzierung von Neubauvorhaben einschränken.  
 
Finanzierungsrisiken sind zwar aufgrund der noch anhaltenden Niedrigzinsphase sowie guten 
Refinanzierungsmöglichkeiten als eher gering zu betrachten. Insbesondere im Hinblick auf die 
Corona-Krise werden weltwirtschaftliche Veränderungen beobachtet. Die ausgeprägte Neu-
bautätigkeit belastet den sog. „free cashflow“ der Gesellschaft. Es besteht eine monatliche 
Liquiditätssteuerung – etwaige finanzielle Engpässe werden somit früh  erkannt und können 
zudem durch das Cashpooling der Stadt Münster aufgefangen werden. 
 
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie macht die Geschwindigkeit der Entwicklung es schwie-
rig, die Auswirkung zuverlässig einzuschätzen; es ist jedoch mit Risiken für die G esellschaft 
zu rechnen. Zu nennen sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführung von Instand-
haltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kostenstei-
gerungen und der Verzögerung von geplanten Einnahmen. Darüber hinaus best eht das wei-
tere Risiko eines Anstiegs der Mietausfälle bzw. Mietstundungen. 
 
Chancen der zukünftigen Entwicklung ergeben sich durch die wachsende Zahl an Einwohne-
rinnen und Einwohnern in der Stadt und der Region mit entsprechender Wohnraumnachfrage. 
Die gute Qualität des Bestandes, der fast vollständig energetisch saniert ist, sichert auch wei-
terhin die Merkfähigkeit des Wohnungsangebotes. Die Finanzierungssituation ist insgesamt 
weiterhin positiv zu bewerten: zum einen sind die Zinsen niedrig, zum anderen führen die stei-
genden Verkehrswerte des Immobilienbestandes zu Beleihungsreserven, die die Finanzie-
rungsmöglichkeiten verbessern. 
 
Bestandsgefährdende Tatsachen liegen bei der Wohn+Stadtbau GmbH nicht vor.

Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) verfügen über ein in sich geschlossenes und alle 
Unternehmenseinheiten umfassendes Risikomanagementsystem. Das Risikomanagement 
besteht dabei aus den drei aufeinander aufbauenden Abschnitten der Risikoinventur, der Ri-
sikobewertung sowie der Risikofrüherkennung (definierte Kennzahlen und Toleranzgrenzen) 
und Risikohandhabung. Alle erkannten Risiken werden kontinuierlich beobachtet und bewer-
tet. Eine auf dem Managementinformationssystem basierende Softwarelösung bildet die 
Strukturen und Prozesse des Risikomanagementsystems ab. In 2019 wurde der bestehende 
Risikokatalog überprüft.  
 
Der Katalog der Frühwarnindikatoren und Gegenmaßnahmen wurde zudem laufend ange-
passt. Risikokategorien, die als bestandsgefährdend angesehen werden, sind u.a. die Ände-
rung der Rechtslage und Datenverlust. Im laufenden Prozess ließ sich feststellen, dass keine 
Risiken erkennbar waren, die den Fortbestand der AWM gefährden.  
 
Coronabedingt werden keine substanziellen Einschränkungen im gebührenfinanzierten Kern-
geschäft gesehen, allerdings schon in den Nebengeschäften des Gastronomiesektors (Abmel-
den von Müllbehältern). 
 
Die Risikoaspekte der Beteiligungsunternehmen werden durch das bei der Stadt Münster be-
stehende Beteiligungsmanagement angemessen berücksichtigt. Die Arbeit des Beteiligungs-
managements wird durch das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision regelmäßig 
überprüft. 
 
Prognosebericht  
 
Das Jahresergebnis des Einzelabschlusses der Stadt Münster weist im Berichtsjahr einen 
Überschuss von 28,5 Mio. EUR aus. Im Jahr 2020 gab es, primär infolge der COVID-19 Pan-
demie keine Fortsetzung der positiven Ergebnisentwicklung. Durch erhebliche Mindererträge, 
insbesondere im Steuerbereich, und auch Mehraufwendungen, wie zum Beispiel für Schutz - 
und Hygienemaßnahmen, ist letztlich für 2020 ein negatives Ergebnis von 9,6 Mio. EUR zu 
verzeichnen. Es gibt Programme des Bundes und des Landes, um die Kommunen nennens-
wert zu unterstützen. Zudem besteht durch eine Vorgabe des Landes die Möglichkeit zur Iso-
lierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten als Bilanzierungshilfe. 
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die „Corona-Krise“ auf die Ergebnisse einzelner Sekto-
ren des Konzerns in den folgenden Jahren auswirkt.  
 
Für die Ergebnisentwicklung der Stadtwerke Münster GmbH ist die P reisentwicklung auf den 
Beschaffungsmärkten für Strom, Erdgas, Kohle und Erdöl von Bedeutung.  Mit ihrer mehrjäh-
rigen Beschaffungsstrategie, die in hohem Maße den Kauf von Strom und Gas am Termin-
markt beinhaltet, können starke Schwankungen von Energiepreis en zum Teil im Sinne der 
Kunden kompensiert werden. Insgesamt ist für 2020 eine erkennbare Preisstabilität zu ver-
zeichnen – bezogen auf den Strompreis im Privatkundensegment allerdings eine Erhöhung.

Die Absatzmengen in den einzelnen Sparten werden durch die pandemiebedingte Entwicklung 
mitgeprägt und die weiteren Auswirkungen bleiben abzuwarten. Ein deutlicher Einbruch ist für 
2020 bei dem Rückgang der Fahrgastzahlen um mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr zu 
verzeichnen.    
 
Im Laufe des Jahres 2020 haben die Stadtwerke Münster eine neue umfassende Strategie 
entwickelt, deren zeitliche Perspektive sich bis zum Jahr 2030 erstreckt. Diese beinhaltet kon-
kreten Klimaschutz durch eine klar strukturierte, innovationsorientierte und tiefgreifende Ener-
gie- und Mobilitätswende hin zu einer „Zero -Emission-Produktion“, eine echte Digitalisierung 
durch Schaffung der technologischen Basis in Form von direktem Zugang zum Glasfasernetz 
für die Bürger. Die Stadtwerke wollen mittels eines modernen Produktportfolios als umfassen-
der Infrastruktur- und Mobilitätsdienstleister aus einer Hand fungieren. Durch ein gut struktu-
riertes Vertriebskanalmanagement soll zukünftig ermöglicht werden, die Kunden noch besser 
kennenzulernen. 
 
Auch die Anzahl der E-Ladestationen soll erhöht werden, dabei kann durch Stadtwerke-Kun-
den mit der mit vielseitigen Funktionen aufgeladenen elektronischen Pluscard (basierend auf 
einem ÖPNV-Ticket) zu vergünstigten Konditionen bezahlt werden.  
 
Bestandteil der Strategie ist die Optimierung einer hohen Prozessqualität und Prozesseffizienz 
im Kerngeschäft, so auch im kaufmännischen Bereich. 
 
Im Rahmen einer innovativen, klimaschutzorientierten Energieversorgung werden die Stadt-
werke Münster in den kommenden Jahren in erheblichem Umfang in regenerative Erzeu-
gungskapazitäten investieren, sowohl in Onshore-Windenergieanlagen als auch in die Errich-
tung von Photovoltaikanlagen auf Münsters Dächern. Bis zum Jahr 2030 will die Gesellschaft 
alle Haushalte in Münster mit Wind - und Solarstrom aus eigener Erzeugung versor gen und 
dabei auch gezielt Bürgerbeteiligungen, auch im Hinblick auf den finanziellen Erfolg dieser 
Anlagen, ermöglichen. Bereits 2024 wird entsprechend der Planung im Strommix für die Haus-
haltskunden der Stadtwerke weder Kohle- noch Atomstrom enthalten sein.   
 
Im Öffentlichen Personennahverkehr ist die Entwicklung zu nachhaltigen Mobilitätslösungen 
vorgesehen. Zum einen soll die Flotte mit Elektrobussen weiter ausgebaut werden. Fördergel-
der von Land, Bund und EU unterstützen dabei die Flottenelektrifizier ung. Die Stadtwerke 
Münster stellen zudem ein Angebot für ein völlig neues Bedienkonzept durch das Nahver-
kehrsprojekt LOOPmünster bereit, das vom Land und der Stadt für drei Jahre gefördert wird. 
Kleine Shuttle-Busse mit bis zu acht Plätzen holen die ÖPNV -Kunden direkt in ihrem Wohn-
viertel ab und bringen diese dann zu sogenannten Hauptbuslinien bzw. können deren Wün-
sche gebündelt werden. Eine noch bessere Verzahnung von Verkehrsträgern im Stadtbereich 
wird insbesondere auch durch den Einstieg der Stadtwerke  bei dem Carsharing -Anbieter 
Stadtteilauto mit einer Beteiligung in Höhe von 29 % angestrebt.

Ein Glasfasernetz ist die Basis für eine moderne Infrastruktur für die Datenübertragung, die 
beispielsweise bei der Corona -bedingten stark erhöhten Nutzung von Home-Office-Arbeits-
plätzen eine große Rolle spielt. Bis zum Jahr 2030 sollen alle Münsteraner Haushalte mit Glas-
faseranschlüssen bis ans Haus versorgt sein. 
 
Die FMO Flughafen/Osnabrück GmbH als Beteiligungsgesellschaft der Stadtwerke (diese ha-
ben einen Anteil von 35,06 %) ist durch die Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. 
Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand und der Gesellschafter ermöglichen eine Teil-
kompensation bei der Verlustsituation. 
 
Die Stadtwerke Münster haben 2020 im Einzelabsc hluss ein Jahresergebnis von 11,3 Mio. 
EUR erzielt, das auch von den zugeflossenen Mitteln aus dem ÖPNV -Rettungsschirm und 
dem pandemiebedingten Kostensenkungsprogramm mitgeprägt ist. 
 
Inwieweit sich die Coronakrise im Hinblick auf Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit von Mietenden 
auch auf den Geschäftsbereich der Wohn+Stadtbau GmbH auswirkt, ist nicht einfach zu prog-
nostizieren. Für das Jahr 2020 wurde allerdings ein positives Jahresergebnis in Höhe von 8,2 
Mio. EUR erreicht. Es sollen zukünftig jährlich ca . 260 Wohnungen fertiggestellt werden, um 
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, davon ein hoher Anteil öffentlich gefördert.  Bei Moder-
nisierungen und Instandsetzungen sollen Mieterhöhungen sozial verträglich erfolgen. Dem 
Wunsch von Menschen in unterschiedlichen Gesellschaftsformen zusammen zu wohnen soll 
weiter durch diverse Wohnprojekte entsprochen werden (zum Beispiel Mehrgenerationenwoh-
nen). Auf der Konversionsfläche der York -Kaserne wurden Bauleistungen für geplante 340 
öffentlich geförderte Wohnungen vergeben. 
 
Bei der KonvOY GmbH ergibt sich für 2020 ein strukturbedingter Fehlbetrag von 2,1 Mio. EUR. 
Zum Ende des Gesamtprojektzeitraumes wird eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals 
angenommen. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster weisen für das Wirtschaftsjahr 2020 einen Jahresüber-
schuss von 4,7 Mio. EUR. aus. Ein regelmäßig prognostizierter deutlicher Jahresüberschuss 
ergibt sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in 
der Gebührenbedarfsberechnung sowie aus dem Geschäftsmodell generell. Bei den Gebüh-
ren der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung gab es jeweils Erhöhungen in 2020.   
 
Im Jahr 2020 sind Investitionen von insgesamt 9,9  Mio. EUR (u.a. in Anlagen der Abfallwirt-
schaft in Höhe von 5,1 Mio. EUR) getätigt worden, die Finanzierung erfolgte aus Eigenmitteln.

Beschlussvorlage

4019 Zeichen

V/0601/2022 
V/0601/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.10.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I.  Sachentscheidung: 
 
1. Auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Rechnungsprü-
fungsausschusses wird der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2019 mit einer 
Bilanzsumme von 4.461.630.077,77 € und einem Gesamtjahresüberschuss von 
23.931.450,88 € bestätigt (§ 116 Abs. 9 i. V. m. § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO 
NRW). 
 
2. Dem Oberbürgermeister wird für den Gesamtabschluss 2019 durch die Ratsmitglieder Ent-
lastung erteilt. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 116 Abs. 1 GO NRW haben die Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen 
Gesamtabschluss aufzustellen. 
 
Den mit Datum vom 11.04.2022 von der Sta dtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2019 einschließlich Gesamtlagebericht und 
Gesamtanhang hat der Rat in der Sitzung am 18.05.2022 (Vorlage Nr. V/0202/2022) zur Kenntnis 
genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gemäß § 116 Abs. 9 i. 
V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, dabei 
bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
Nach § 102 Abs. 3 bis 5 i. V. m. Abs. 11 GO NRW war der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, 
ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind und 
ob er unter Einbeziehung der Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild 
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Einzubeziehen 
war auch die Beurteilung, ob der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht. 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
10.10.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Frohne 
Telefon: 492-1400 
FrohneK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0601/2022 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungs prüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2019 durchgeführt und über die Prüfung 
den als Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Nach dem Ergebnis der Prüfung beläuft sich der Ge-
samtjahresüberschuss 2019 auf 23.931.450,88 €. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung daher einen un-
eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Einzelnen wird dazu auf den Prüfungsbericht sowie 
ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0202/2022 versandten Unterlagen zum Gesamtabschluss 
2019 verwiesen. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 116 Abs. 9 i. V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem 
Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Nach einge-
hender Beratung des Prüfberichtes in seiner Sitzung am 22.09.2022 ist der Rechnungsprüfungsaus-
schuss der Auffassung, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwen-
dungen erhebt und den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten 
Gesamtabschluss nebst Gesamtlagebericht billigt. Die entsprechende Stellungnahme des Rech-
nungsprüfungsausschusses vom 22.09.2022 ist als Anlage 2 beigefügt. 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Gesamtabschlusses (§ 116 Abs. 9 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung bringt zum 
Ausdruck, dass auf Grund des vorgelegten Gesamtabschlusses und der vorgenommen en Prüfung 
keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Christine Zeller 
 
 
Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusse s der Stadt Münster zum 31.12.2019  
 
Anlage 2: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusse s gem. § 59 Abs.3 GO NRW

Beratungsverlauf (2)

26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Albersloher Weg 33
  • Middelkamp
  • Loddenheide
  • Bonnenkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0601/2022
Typ
Vorlagen
Datum
26.09.2022
Erstellt
26.09.2022 10:45