V/0282/2018
European Energy Award 2018 - Energiepolitisches Arbeitsprogramm
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Anlage A
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Anlage A zur V/0282/2018 Kurzüberblick European Energy Award 2018 - Energiepolitisches Arbeitsprogramm Das im Rahmen des European Energy Award entwickelte energiepolitische Arbeitsprogramm muss zur Durchführung der anstehenden Re-Zertifizierung vorgelegt und beschlossen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität Mit der Teilnahme am European Energy Award wird die Umsetzung der vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Klimaschutzziele einer CO2-Reduzierung von 40% bis 2020 und Er- reichung eines Anteils der Erneuerbaren Energien von 20% am Energieverbrauch bzw. einer CO2-Reduzierung von 95% und Halbierung des Energieverbrauches bis 2050 verfolgt. Zielerreichung: Mit dem Beschluss des Arbeitsprogrammes kann die Re-Zertifizierung im Juni 2018 durchgeführt werden. Finanzierung Produktgruppe: unterschiedliche Pro- duktgruppen unterschiedliche Produktgruppen in den beteiligten Äm- tern Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018ff enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sind im Haushaltsplan 2018 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzrechnung veranschlagt. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit finanziellen Aufwendungen verbunden sind, steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Rates (Finanzierungsvorbehalt). Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Der Rat der Stadt Münster hat am 31.01.2018 die erneute Fortführung der Teilnahme der Stadt Münster am European Energy Award (EEA) beschlossen (V/1057/2017). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster positiv unterstützt.
V_0282_2018_Anlage 1_Arbeitsprogramm_Münster
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Kommune Stadt Münster Arbeitsprogramm Alle Aktivitäten 2018-03-29, eea Management Tool Verknüpfte Maßnahmen Titel der Maßnahme Beginn Fertig Beschreibung Zuständig keit Fortschritt Priorität Status zusätzliche Kosten 1. Entwicklungsplanung, Raumordnung 1.1.2 Klimaschutz- und Energiekonzept Masterplan 100% Klimaschutz 01.11.2017 31.12.2020 Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz für die Stadt Münster Amt 67 - Klenko in Umsetzung 1 Beschluss im Gemeinderat gefasst keine 1.1.2 Klimaschutz- und Energiekonzept Flächensparende Kommune 01.01.2014 31.12.2017 Münster hat im Zertifizierungsverfahren "Meilenstein - Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW" 82 % der möglichen Punkte und damit die höchste Stufe (Gold) erreicht. Grundlage hierfür ist der Flächenbericht mit dem Handlungs- programm "Flächensparende Entwicklung" und den Ergebnissen der Zertifizierung (V/0761/2014). Die für 2017 vorgesehene Re- Zertifizierunng ist vom zuständigen Umweltministerium NRW auf 2018 verschoben worden. Zur Teilnahme an der Re- Zertifizierung hat die Stadt Münster in Zusammenhang mit der Vorlage V/0761/2014 eine diesbezügliche Absichtserklärung abgegeben. Amt 61 in Umsetzung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 1.1.4 Evaluation von Klimawandeleffekten Klimaanpassungskonzept für die Stadt Münster 01.01.2017 01.01.2020 Erarbeitung eines Handlungskonzeptes zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster und Umsetzung der Maßnahmen Amt 67 - Klenko in Umsetzung 1 Beschluss im Gemeinderat gefasst keine 1.2.2 Mobilitäts- und Verkehrsplanung Aufstellung eines Masterplans Mobilität Münster 2035+ 01.10.2018 29.03.2018 Die Erstellung eines Masterplans „Mobilität Münster 2035+“ steht auch unter der Zielsetzung, die hohen NOx- und CO²-Werte zu reduzieren (Anlage V/0802/2017 „Masterplan Mobilität Münster 2035+“). Dieser Masterplan Mobilität Münster 2035+ soll einen maßgeblichen Beitrag zu einem zukunftsfähigen und nachhaltigem Verkehrsgeschehen in der Stadt Münster liefern. In diesem Sinne ist er die „verkehrliche Säule“ eines übergeordneten „green-city-plans (GCP)“. Amt 61 Start / Beschluss / Planung 1 Beschluss im Gemeinderat gefasst keine 1.3.2 Innovative, nachhaltige städtische und ländliche Entwicklung weitere Verbesserung der Festsetzung von Wärmedämmstandards in den Grundstückskaufverträgen 01.01.2016 31.12.2020 Eine weitere Verbesserung der Festsetzung von Wärmedämmstandards in den Grundstückskaufverträgen ist bis 2020 geplant Amt 67 Start / Beschluss / Planung 3 Beschlussfassung notwendig keine 2. Kommunale Gebäude, Anlagen 2.1.4 Sanierungsplanung / - konzept Intracting für Sanierung 01.01.2015 31.12.2015 Kontinuierliche Fortführung des Sanierungskonzeptes. Für 2014 ff sind weitere energetische Sanierungen geplant. Amt 23 in Umsetzung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 2.3.1 Öffentliche Beleuchtung Straßenbeleuchtung mit LED 01.02.2018 31.12.2018 230 Leuchten werden dieses Jahr noch auf LED umgerüstet, so dass dann das Programm abgeschlossen ist. Amt 66 in Umsetzung 1 Beschlussfassung nicht notwendig keine 2.3.1 Öffentliche Beleuchtung Dynamische Beleuchtungssteuerung 02.07.2018 31.12.2019 Dynamische Beleuchtungssteuerung in Wohngebieten: 10% Grundbeleuchtung Amt 66 Start / Beschluss / Planung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 3. Ver- und Entsorgung 3.1.1 Unternehmensstrategie der Energieversorger Münster Atomstromfrei 2020 01.01.2010 31.12.2020 Umsetzung der Strategie 2020. Erklärtes Ziel: bis 2020 Münster atomstromfrei mit Energie zu versorgen. Angestrebt sind der Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung und den erneuerbaren Energien und damit verbunden eine nachhaltige Senkung des CO2-Ausstoßes. Maßnahmen werden im Geschäftsbericht und im Umweltbericht der SWMS veröffentlicht Stadtwerk e Münster in Umsetzung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 3.5.2 Externe Abwärmenutzung Abwärmenutzung 01.01.2010 31.12.2020 Bei neuen Kanalbaumassnahmen im Stadtgebiet wird geprüft, ob es sich lohnt, die Abwärme des Abwassers zu nutzen und ob ein Abnehmer zur Verfügung steht. Amt 66 in Umsetzung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 3.6.2 Energetische Nutzung von Bioabfällen AWK 2016 01.01.2017 31.12.2020 Eine Vergärung der gesamten Grünabfallmengen ist aus fachlicher Sicht nicht zielführend. Vielmehr sollte vor dem Hintergrund der Zusammensetzung der Grünabfälle eine optimierte stoffliche und energetische Verwertung der Grünabfälle geprüft werden. Mittelfristig sehen die Planungen daher für die Grünabfallmengen ein Stoffstromsplittung vor, wonach ca. 25 % einer Vergärung, ca. 25 % einer energetischen Verwertung (Biomassekraftwerk) und ca. 50 % als Strukturmaterial für die Nachbehandlung der Gärreste aus der bestehenden Bioabfallvergärungsanlage zugeführt werden. AWM Start / Beschluss / Planung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 4. Mobilität 4.2.1 Parkraumbewirtschaftung Parken in der Innenstadt 01.01.2015 31.12.2016 Überprüfung und Aktualisierung "Parken in der Innenstadt" Amt 61 in Umsetzung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 4.2.2 Hauptachsen Erneuerung von Lichtsignalanlagen 01.01.2008 29.03.2018 Erneuerung der Lichtsignalanlagen in insgesamt 11 Stufen (8 bereits realisiert) Amt 61/66 in Umsetzung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 4.3.2 Radwegenetz, Beschilderung Fortschreibung Radverkehrskonzept 01.01.2015 29.03.2018 - Runder Tisch Radverkehr - Realisierung 3. Stufe Fahrradwegweisung - Weitere Sicherung des Radverkehrs durch Revision der Radverkehrsanlagen und Ausbau der Radwege - Machbarkeitsstudie Velorouten/Radschnellwege Amt 61 in Umsetzung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 4.3.3 Abstellanlagen Verbesserung und Ausbau von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder 29.03.2018 29.03.2018 - Radstation am Hauptbahnhof (Ostseite) mit ca. 2.000 bis 3.000 Stellplätzen - Schaffung von Umsteigepunkten mit einer spezifischen Ausstattung - Neubau Fahrradabstellanlagen an den Bahnhöfen Nienberge- Häger, Albachten, Hiltrup, Roxel und Mecklenbeck - Installation von Fahrradständern in innenstadtnahen Wohnquartieren zur Verbesserung des Diebstahlschutzes - Neuordnung des Fahrradparkens im Bereich Domplatz Amt 61 in Umsetzung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 4.4.2 Vortritt ÖPNV ÖPNV Beschleunigung 29.03.2018 29.03.2018 weitere Modernisierung VSS mit modifizierten/verbesserten Sonderschaltungen für ÖPNV Amt 61/66 in Umsetzung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 4.4.3 Kombinierte Mobilität Ausbau Mobilstationen 01.02.2018 29.03.2018 Neubau des Haltepunktes Mecklenbeck und Ausbau zur Mobilstation 2018 Amt 61 Start / Beschluss / Planung 1 keine keine 4.4.3 Kombinierte Mobilität Fahrradverleihsystem 29.03.2018 29.03.2018 Machbarkeitsstudie zum Aufbau eines Fahrradverleihsystems (Ratsbeschluss) Amt 61 Nicht definiert 1 Beschluss im Gemeinderat gefasst keine 4.5.1 Mobilitätsmarketing in der Stadt / Gemeinde Öffentlichkeitarbeit Umweltfreundliche Mobilität 01.01.2015 31.12.2015 Kampagne der Stadt Münster zum Thema „Umweltfreundliche Mobilität“ im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes Amt 61 in Umsetzung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 4.5.2 Beispielhafte Mobilitätsstandards Fahrgastbefragung in Stadtbussen 01.05.2018 29.03.2018 Für 2018 ist eine umfassende Fahrgastbefragung in den Stadtbussen geplant. Hintergrund ist u.a. die Evaluierung der im Oktober 2016 umgesetzten Fahrplanmaßnahmen des 3. Nahverkehrsplanes der Stadt Münster. Amt 61 Start / Beschluss / Planung 1 Beschlussfassung nicht notwendig keine 4.5.2 Beispielhafte Mobilitätsstandards Haushaltsbefragung zum Verkehrsverhalten 01.01.2018 29.03.2018 Neue Haushaltsbefragung zum Verkehrsverhalten der Münsteraner Bevölkerung im Rahmen Aufstellung Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ in 2018/2019. Amt 61 Start / Beschluss / Planung 1 keine keine 4.5.2 Beispielhafte Mobilitätsstandards Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr 01.01.2018 29.03.2018 Der Masterplan Mobilität Münster 2035+ soll einen maßgeblichen Beitrag zu einem zukunftsfähigen und nachhaltigem Verkehrsgeschehen in der Stadt Münster liefern. In diesem Sinne ist er die „verkehrliche Säule“ eines übergeordneten „green-city-plans (GCP)“. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung im Herbst 2017 einen Antrag zum Förderprogramm „Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt. Der Bewilligungsbescheid in Höhe von 124.043,00 € erging hierzu am 13.12.2017. Damit fördert der Bund die „Erstellung eines Masterplans Mobilität Münster 2035+ zur nachhaltigen Entwicklung eines emissionsarmen, stadtverträglichen und ressourcenschonenden Gesamtverkehrs der Stadt Münster (GCP Münster)“. Amt 61 Start / Beschluss / Planung 1 keine keine 5. Interne Organisation 5.1.1 Personalressourcen, Organisation Aufstockung der Personalausstattung der Klenko durch einen Klimaanpassungsmanager 01.01.2017 01.01.2020 Die personelle Ausstattung der Klenko soll ab 2017/18 durch einen vom Bundesumweltministerium geförderten Klimaanpassungsmanager sowie einer 1/2 dauerhaften Personalstelle für die Klimaanpassunng aufgestockt werden. Amt 67 - Klenko in Umsetzung 3 Beschluss im Gemeinderat gefasst keine 6. Kommunikation, Kooperation 6.2.2 Andere Städte / Gemeinden und Regionen Klimaschutz in der Stadtregion Münster 01.01.2015 31.12.2020 Das Thema Klimaschutz ist in der Stadtregion Münster seit 2010 verankert und 2015 ist die Bewerbung als Vorbildliche Energie- und Klimaschutz Region im Rahmen des EEA erfolgt und die Umsetzung gemeinsasmer Projekte wird entwickelt. Amt 67 - Klenko in Umsetzung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 6.3.1 Energieeffizienzprogramme in und mit Wirtschaft, Gewerbe, Industrie, Dienstleistung Fortführung der Allianz für Klimaschutz - Das Netzwerk der Unternehmen in Münster 01.01.2014 31.12.2020 Fortführung und Ausbau von Münsters Allianz für Klimaschutz - Das Netzwerk der Unternehmen in Münster Amt 67 - Klenko in Umsetzung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine 6.4.2 Konsumenten, Mieter Weitere Intensivierung der Bürgerinformation in Sachen Klimaschutz 01.01.2014 31.12.2020 Weitere Intensivierung der Bürgerinformation in Sachen Klimaschutz Amt 67 - Klenko in Umsetzung 3 Beschlussfassung nicht notwendig keine
Beschlussvorlage
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V/0282/2018 V/0282/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft European Energy Award 2018 - Energiepolitisches Arbeitsprogramm Beratungsfolge 03.05.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.05.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem im Rahmen des European Energy Award erstellten „Energiepolitischen Arbeitsprogramm der Stadt Münster“ (Anlage 1) wird zugestimmt. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsplan 2018 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzrechnung veranschlagt sind. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit finanziellen Aufwen- dungen verbunden sind, steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Etat- und Konsolidierungs- beschlüsse des Rates (Finanzierungsvorbehalt). II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sind in den Budgets der be- teiligten Ämter enthalten. Begründung: Die Stadt Münster nimmt seit Herbst 2004 am European Energy Award teil. Der Rat der Stadt Mün s- ter hat am 31.01.2018 die erneute Fortführung der Teilnahme der Stadt Münster am European Ene r- gy Award (EEA) beschlossen (V/1057/2017) . Der EEA ist ein in der Schweiz entwickeltes Programm zur Qualifizierung und Auszeichnung von Städten und Gemeinden, die durch den effizienten Umgang mit Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern einen Beitrag zu einer zukunftsverträglichen Entwicklung unserer Gesellschaft geleistet haben und weiterhin leisten wollen. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 25.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wildt Telefon: 492-6703 WildtB@stadt-muenster.de - 2 - V/0282/2018 Der EEA dient sowohl als effizientes Controllinginstrument als auch zum EU -weiten Benchmarking der Kommunen im Bereich Energieeffizienz. Bereits in den Jahren 2005 (80%), 2009 (84%), 2012 (90%) und 2015 (89%) ist Münster mit dem E u- ropean Energy Award GOLD® ausgezeichnet worden. Im Jahr 2018 steht nun die turnusmäßige Re - Zertifizierung der Stadt Münster mit dem European Energy Award GOLD® an. Im Rahmen der aktuellen Ist-Analyse (auf der Basis des Jahres 2017) konnte auf Grund der kontin u- ierlichen Fortführung der Klimaschutzaktivitäten der Stadt das bisherige Ergebnis von 89% mit aktuell 86% der erreichbaren Punktzahl fast wieder erzielt werden. Die Reduzierung der Pu nkte erfolgte vor- nehmlich im Handlungsfeld 2 (Kommunale Gebäude, Anlagen) durch den ab 2015 durchgeführten Wechsel des Bezuges von Gold -gelabelten (GLS -)Ökostrom für eine Teilmenge des benötigten Stroms der öffentlichen Gebäude auf „normalen“ Ökostrom für 100% des Strombezuges. Des Weit e- ren schlägt im Handlungsfeld 3 (Ver -/Entsorgung) der Verzicht auf eine biologische Nachbehandlung der Feinfraktion aus dem Restabfall seit dem 01.01.2016 negativ zu Buche. Die endgültige Punktzahl wird erst nach Durchführung der internationalen Auditierung und Validierung durch das EEA Forum im Herbst 2018 feststehen. Für die Re -Zertifizierung muss neben der Ist -Analyse auch wieder ein energiepolitisches Arbeitspr o- gramm (Anlage 1) aufgestellt und beschlossen werden. Das e nergiepolitische Arbeitsprogramm ist auf Grundlage der Ergebnisse der Ist -Analyse vom Energieteam (d.h. den jeweiligen Energietea m- mitgliedern der unterschiedlichen Fachämter: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung; Amt für Immobilienmanagement; Tiefbauamt; Abfallwirtschaftsbetriebe Münster und Stadtwerke Münster GmbH) als Maßnahmen- und Ideenplan für di e kommenden Jahre aufgestellt worden, wobei beispielhaft Maßnahmen für die unterschiedl i- chen Arbeitsbereiche aufgenommen worden sind. Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen keine zusätzlichen Kosten, da sie im Rahmen der bestehenden Ämterbudgets umgeset zt werden. Mit den genannten Maßnahmen kann in bestimmten Bereichen eine weitere Erhöhung der Punktzahl erreicht werden. Kontinuierliche Maßnahmen wie z.B. allgemeine Kampagnen oder die Fortführung bestehender Maßnahmen sind dabei nicht vollständig in das energiepolitische Arbeitsprogramm auf- genommen worden. Damit die Zertifizierung im Juni 2018 durchgeführt werden kann, muss der Beschluss des energiepoli- tischen Arbeitsprogramms im Mai 2018 beim Auditor vorgelegt werden. Die Auszeichnungsveranstal- tung wird dann im Herbst 2018 stattfinden. Über die Ergebnisse der Zertifizierung wird in den politi- schen Gremien berichtet. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlage 1: Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2018
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Domplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0282/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37