V/0586/2020
Zeitlich begrenzte Reduzierung der Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel von vier auf drei Züge
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Beschlussvorlage
4395 Zeichen
V/0586/2020
V/0586/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Zeitlich begrenzte Reduzierung der Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel von vier
auf drei Züge mit Wirkung zum 01.08.2021
Änderung des "Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen/ Schülern in die
städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)"
Beratungsfolge
13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
26.08.2020 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel, Finkenstraße 76, 48147 Münster,
wird ab dem 01.08.2021 (Schuljahresbeginn 2021/2022) bis zur Fertigstellung der bau -
lichen Erweiterung von 4 auf 3 Züge begrenzt.
2. Der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen
Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 und 3 Schulgesetz)“ – im Folgenden Allgemeiner Rahmen g e-
nannt – wird für die genannten Schulen wie folgt geändert:
Ziffer 2.2 „Realschulen“
„Realschule im Kreuzviertel Zahl der Eingangsklassen: 3“
Ziffer 2.5 „Sekundarschule“
Der Schulcampus Roxel wird zum 01.08.2020 auslaufend gestellt und daher entfällt die Or d-
nungsziffer 2.5 „Sekundarschule“.
Die weiteren Ordnungsziffern werden entsprechend angepasst.
Amt für Schule und
Weiterbildung
26.06.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Möbius
Telefon: 492-2877
Moebius@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0586/2020
Begründung:
Zu 1:
Der Rat hat mit der Vorlage V/0420/2020 in seiner Sitzung am 24.06.2020 die Erweiterung des
Schulgebäudes und die Errichtung eines weiteren Sporthallensegments beschlossen.
Hintergrund des geplanten Ausbaus ist die seit langem angespannte Raumsituation vor Ort, die z u-
letzt durch die Neuausrichtung der Inklusion zum Schuljahr 2019/2020 zusätzlich verschärft wurde
(Vgl.„Statusbericht zum Schulbauprogramm auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse zu Han d-
lungsbedarfen zur Erweiterung von Schulgebäuden; Vorlage V/0109/2020).
Am 24.04.2020 fand diesbezüglich ein Gespräch zwischen der Schulverwaltung und mehreren invo l-
vierten Dezernaten der Bezirksregung Münster statt. In diesem Gespräch gab es ein Einvernehmen
darüber, dass neben der geplanten baulichen Erweiterung dringend Sofortmaßnahmen zur Verbesse-
rung der Raumsituation nötig seien. Daher soll die Zügigkeit der Realschule mit Beginn des Schu l-
jahrs 2021/2022 bis zur Fertigstellung der baulichen Erweiterung vorübergehend von 4 auf 3 Züge
begrenzt werden. Der Rat hat die Verwaltung mit der Vorlage V/0420/2020 beauftragt, den entspr e-
chenden Beschlussvorschlag vorzubereiten. Die Schulleitung hat mit einem Schreiben vom
09.06.2020 mitgeteilt, dass der Ad -hoc-Ausschuss der geplanten Reduz ierung zustimmt. Der en t-
sprechende Schulkonferenzbeschluss wird zeitnah nachgereicht.
Zu 2:
§ 46 Schulgesetz NRW gibt dem Schulträger die Möglichkeit, den allgemeinen Rahmen für die Au f-
nahme von Schülerinnen und Schülern näher zu bestimmen. Der Rat der Stadt Münster hat hiervon in
der Vergangenheit, zuletzt mit Ratsbeschluss vom 09 .10.2019 Gebrauch gemacht und für die städt i-
schen Schulen die Zahl der Eingangsklassen festgelegt. Einige in der Zwischenzeit getroffene Ma ß-
nahmen der Schulträgerin Stadt Münster macht es erforderlich, diese Regelung zu ergänzen.
Verringerung der Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel.
Um die unter Ziffer 1 vom Rat zu beschließende vorübergehende Red uzierung von 4 auf 3 Eingangs-
klassen umzusetzen, ist es notwendig, den Allgemeinen Rahmen anzupassen.
Auflösung des Schulcampus Roxel (Sekundarschule)
Der Rat hat mit Vorlage V/1046/2019 in seiner Sitzung am 11.12.2019 die auslaufende Auflösung der
Sekundarschule in Roxel zum 01.08.2020 beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Ei n-
gangsklassen mehr gebildet. Daher ist der Schulcampus Roxel aus dem Text zu streichen.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
- Anlage A zur Vorlage V/0586/2020
- Beschluss des Ad-hoc-Ausschusses der Realschule im Kreuzviertel
- Aktualisierter Text „Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/ Schülern in die
städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)“
Ad-hoc-Beschluss_RiK_0620
669 Zeichen
Finkenstr. 76 48147 Münster 0251 / 384449-0 0251 / 384449-49 realschule-im-kreuzviertel@stadt-muenster.de www.rik-muenster.de Amt für Schule und Weiterbildung Herrn Ehling c/o Herrn Möbius 48127 Münster 09.06.2020 Sehr geehrter Herr Ehling, sehr geehrter Herr Möbius, zu Ihrer Anfrage bezogen auf die Zustimmung unserer Schulkonferenz zur geplanten Dreizügigkeit teile ich Ihnen mit, dass der Ad-hoc-Ausschuss am 08.06.2020 diesem Vorhaben zugestimmt hat, die 1. Schulkonferenz des Schuljahres 20/21 wird diese Entscheidung durch einen Beschluss bestätigen. Mit freundlichen Grüßen H. Hagemeier Schulleiterin
Text_Allgemeiner_Rahmen_2020_06_19
7721 Zeichen
1
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW),
zuletzt geändert am 26.08.2020 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr.
V/0586/2020)
Der Rat der Stadt Münster hat den folgenden „Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von
Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)“ be-
schlossen.
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu
sichern:
1. Grundschulen
1.1 Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grundschulen werden unter Berücksich-
tigung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge-
legt:
Stadtbezirk Mitte-Altstadt Zahl der Eingangsklassen
Martinischule 2
Aegidii-Ludgeri-Schule 1 zzgl. eine jahrgangsübergreifende
Montessori-Klasse
Stadtbezirk Mitte-Innenstadtring
Kreuzschule 2
Martin-Luther-Schule 2
Bodelschwinghschule 2
Overbergschule 2
Johannisschule 2
Stadtbezirk Mitte-Süd
Hermannschule 2
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2
Matthias-Claudius-Schule 3
Gottfried-von-Cappenberg-Schule 3
Stadtbezirk Mitte-Nordost
Dreifaltigkeitsschule 3
Thomas-Morus-Schule 3
Pötterhoekschule 2
Mauritzschule 2
Stadtbezirk West
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 3
Wartburgschule 4
Michaelschule 4
Mosaik-Schule 3
Theresienschule 2
Marienschule Roxel 4
Peter-Wust-Schule 3
Ludgerusschule Albachten 3
2
Stadtbezirk Nord Zahl der Eingangsklassen
Grundschule Sprakel 2
Paul-Schneider-Schule 3
Grundschule am Kinderbach 2
Grundschule Kinderhaus-West 4
Melanchthonschule 2 1)
Norbertschule 3
Stadtbezirk Ost
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer 1
Matthias-Claudius-Schule Handorf 2
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 2
Pleisterschule 2
Margaretenschule 2
Stadtbezirk Südost
Idaschule 4
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 2
Eichendorffschule Angelmodde 3
Nikolaischule Wolbeck 3
Städtische Grundschule Wolbeck-Nord 2
Stadtbezirk Hiltrup
Marienschule Hiltrup 2
Clemensschule Hiltrup 2
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 2
Ludgerusschule Hiltrup 4
Grundschule Loevelingloh 1
Davertschule Amelsbüren 3
1.2 In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelnen Schuljahren mit Zustimmung des
Schulträgers und in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Antrag eine wei-
tere Klasse gebildet werden. Dies muss im Gebäudebestand organisiert werden
und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber dem Schulträger führen (keine bau-
lichen Erweiterungen).
1) Die Anzahl der in die Eingangsklassen der Melanchthonschule aufzunehmenden Schüle-
rinnen und Schüler ist abweichend von dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium
festgelegten Klassenfrequenzhöchstwert auf 22 je Klasse begrenzt.
3
2. Weiterführende Schulen und Schulversuch PRIMUS
2.1 Hauptschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berücksichtigung
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Hauptschulen Zahl der Eingangsklassen
Hauptschule Coerde 2
Hauptschule Hiltrup 3
Hauptschule Wolbeck 2
Waldschule Kinderhaus 2
9
2.2 Realschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Realschulen Zahl der Eingangsklassen
Erich-Klausener-Schule 3
Erna-de-Vries-Realschule 3
Geschwister-Scholl-Realschule 3
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 4
Realschule im Kreuzviertel 4 3
Realschule Wolbeck 3
19
2.3 Gymnasien
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichtigung des
vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Gymnasien Zahl der Eingangsklassen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5
Geschwister-Scholl-Gymnasium 4
Gymnasium Paulinum 4
Gymnasium Wolbeck 4
Immanuel-Kant-Gymnasium 4
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3
Pascal-Gymnasium 5
Ratsgymnasium 4
Schillergymnasium 4
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4
46
4
2.4 Gesamtschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gesamtschulen wird unter Berücksichtigung
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Gesamtschulen Zahl der Eingangsklassen
Städtische Gesamtschule Münster-Mitte 4
Mathilde-Anneke-Gesamtschule 6
10
2.5 Sekundarschule
Die Aufnahmekapazität der städtischen Sekundarschule wird unter Berücksichti-
gung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge-
legt:
Sekundarschule Zahl der Eingangsklassen
Schulcampus Roxel 4
2.5 Schulversuch PRIMUS
Schulversuch zur Erprobung des Zusammenschlusses von Schulen der PRIMarstu-
fe Und der Sekundarstufe
Die Aufnahmekapazität der städtischen PRIMUS-Schule wird unter Berücksichti-
gung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge-
legt. Es gelten die Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten der Grundschule
(Eckpunkte Schulversuch PRIMUS, Ministerium für Schule und Weiterbildung des
Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 28.06.2012).
PRIMUS-Schule Zahl der Eingangsklassen
PRIMUS-Schule Münster
Primarstufe 2
Sekundarstufe I 2
2.6 Unterhalb der vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium zur Klassenbildung
festgelegten jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet.
2.7 Den städtischen weiterführenden Schulen, die nach dem Ergebnis der Anmeldun-
gen keine Eingangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bilden können, wird
im Anschluss an die Anmeldefrist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer
Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt.
2.8 Soweit einzelne weiterführende Schulen trotz vollständiger Ausschöpfung der unter
den in Ziffern 2.1 bis 2.6 genannten Zügigkeiten eine weitere Eingangsklasse bilden
müssen, wird dies in besonderen Ausnahmefällen in enger Abstimmung mit dem
Schulträger – ggf. unter Inanspruchnahme freier Raumkapazitäten eng benachbar-
ter Schulen – zugelassen.
5
Anmerkung:
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in allen
Fällen der von den Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumprogramm des
für das Schulwesen zuständigen Ministeriums.
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern
entsprechend den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufneh-
menden Schule führt.
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genannten Aufnahmekapazitä-
ten nicht zu Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.
Anlage A
3448 Zeichen
Anlage A zur V/0586/2020
Kurzüberblick
1. Die Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel wird ab dem 01.08.2021 bis zur Fer-
tigstellung der baulichen Erweiterung von 4 auf 3 Züge begrenzt.
2. Mit dem Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen
Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW) legt der Schulträger die Anzahl der maximal möglichen
Eingangs-klassen je Schule fest.
Mit dieser Vorlage werden folgende vom Rat beschlossenen Änderungen umgesetzt:
- Realschule im Kreuzviertel: Absenkung der Aufnahmekapazität von 4 auf 3 Eingangsklas-
sen.
- Der Schulcampus Roxel wird zum 01.08.2020 auslaufend gestellt und daher entfällt die
Ordnungsziffer 2.5 „Sekundarschule“.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.
In der Beschreibung des Produktbereichs 03 - Schulträgeraufgaben - im Haushaltsplan 2019 der
Stadt Münster (Seite 17) wird dazu ausgeführt:
„ … Ziel hierbei ist es, orientiert an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und einer strategischen
Bildungsplanung die schulischen Angebote bedarfsgerecht, zielgenau, verlässlich, angemessen
und ausgewogen und an der demografischen Entwicklung orientiert zu erbringen und weiter zu
entwickeln. …“
Die Beschreibung der Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - (Seite 23) konkretisiert dies:
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen
den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende
kommunale Personal zur Verfügung. Darüber hinaus gestaltet es die schulische Bildung durch
Steuerung, Koordination und Impulsgebung.
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden,
- einen den Lehrplänen entsprechenden - qualitativ guten - die besonderen Rahmenbedingungen
und Bedarfe berücksichtigenden
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. …“
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen
reicht nicht aus.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
§ 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW
Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule entscheidet die Schulleiterin
oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere
der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang.
§ 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW
„Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, sind verpflichtet, durch Schulorganisa-
torische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hier-
zu die Schulgrößen fest. […]
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (5)
Orte (3)
- Finkenstraße 76
- Loevelingloh 1
- Kinderhaus 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0586/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37