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V/0586/2020

Zeitlich begrenzte Reduzierung der Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel von vier auf drei Züge

Vorlagen 19.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 29.1

Beschlussvorlage

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Ad-hoc-Beschluss_RiK_0620

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Text_Allgemeiner_Rahmen_2020_06_19

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4395 Zeichen

V/0586/2020 
V/0586/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Zeitlich begrenzte Reduzierung der Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel von vier 
auf drei Züge mit Wirkung zum 01.08.2021 
 
Änderung des "Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen/ Schülern in die 
städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel, Finkenstraße 76, 48147 Münster, 
wird ab dem 01.08.2021 (Schuljahresbeginn 2021/2022) bis zur Fertigstellung der bau -
lichen Erweiterung von 4 auf 3 Züge begrenzt. 
 
2. Der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen 
Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 und 3 Schulgesetz)“ – im Folgenden Allgemeiner Rahmen g e-
nannt – wird für die genannten Schulen wie folgt geändert: 
 
 
Ziffer 2.2 „Realschulen“  
 
„Realschule im Kreuzviertel          Zahl der Eingangsklassen: 3“ 
 
     Ziffer 2.5  „Sekundarschule“ 
 
Der Schulcampus Roxel wird zum 01.08.2020 auslaufend gestellt und daher entfällt die Or d-
nungsziffer 2.5 „Sekundarschule“. 
 
Die weiteren Ordnungsziffern werden entsprechend angepasst. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
26.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Möbius 
Telefon: 492-2877 
Moebius@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0586/2020 
Begründung: 
 
Zu 1: 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0420/2020 in seiner Sitzung  am 24.06.2020 die Erweiterung des 
Schulgebäudes und die Errichtung eines weiteren Sporthallensegments beschlossen. 
Hintergrund des geplanten Ausbaus ist die seit langem angespannte Raumsituation vor Ort, die z u-
letzt durch die Neuausrichtung der Inklusion zum Schuljahr 2019/2020 zusätzlich verschärft wurde 
(Vgl.„Statusbericht zum Schulbauprogramm auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse zu Han d-
lungsbedarfen zur Erweiterung von Schulgebäuden; Vorlage V/0109/2020). 
Am 24.04.2020 fand diesbezüglich ein Gespräch zwischen der Schulverwaltung und mehreren invo l-
vierten Dezernaten der Bezirksregung Münster statt. In diesem Gespräch gab es ein Einvernehmen 
darüber, dass neben der geplanten baulichen Erweiterung dringend Sofortmaßnahmen zur Verbesse-
rung der Raumsituation nötig seien. Daher soll die Zügigkeit der Realschule mit Beginn des Schu l-
jahrs 2021/2022 bis zur Fertigstellung der baulichen Erweiterung vorübergehend von 4 auf 3  Züge 
begrenzt werden. Der Rat hat die Verwaltung mit der Vorlage V/0420/2020 beauftragt, den entspr e-
chenden Beschlussvorschlag vorzubereiten. Die Schulleitung hat mit einem Schreiben vom 
09.06.2020 mitgeteilt, dass der Ad -hoc-Ausschuss der geplanten Reduz ierung zustimmt. Der en t-
sprechende Schulkonferenzbeschluss wird zeitnah nachgereicht. 
 
Zu 2: 
 
§ 46 Schulgesetz NRW gibt dem Schulträger die Möglichkeit, den allgemeinen Rahmen für die Au f-
nahme von Schülerinnen und Schülern näher zu bestimmen. Der Rat der Stadt Münster hat hiervon in 
der Vergangenheit, zuletzt mit Ratsbeschluss vom 09 .10.2019 Gebrauch gemacht und für die städt i-
schen Schulen die Zahl der Eingangsklassen festgelegt.  Einige in der Zwischenzeit getroffene Ma ß-
nahmen der Schulträgerin Stadt Münster macht es erforderlich, diese Regelung zu ergänzen. 
 
Verringerung der Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel. 
 
Um die unter Ziffer 1 vom Rat zu beschließende vorübergehende Red uzierung von 4 auf 3 Eingangs-
klassen umzusetzen, ist es notwendig, den Allgemeinen Rahmen anzupassen. 
 
Auflösung des Schulcampus Roxel (Sekundarschule)  
 
Der Rat hat mit Vorlage V/1046/2019 in seiner Sitzung am 11.12.2019 die auslaufende Auflösung der 
Sekundarschule in Roxel zum 01.08.2020 beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Ei n-
gangsklassen mehr gebildet. Daher ist der Schulcampus Roxel aus dem Text zu streichen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
- Anlage A zur Vorlage V/0586/2020 
- Beschluss des Ad-hoc-Ausschusses der Realschule im Kreuzviertel 
- Aktualisierter Text „Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/ Schülern in die 
städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)“

Ad-hoc-Beschluss_RiK_0620

669 Zeichen

Finkenstr. 76 
48147 Münster 
 0251 / 384449-0 
 0251 / 384449-49 
 realschule-im-kreuzviertel@stadt-muenster.de  
 www.rik-muenster.de 
 
 
Amt für Schule und Weiterbildung 
Herrn Ehling 
c/o Herrn Möbius 
 
48127 Münster 
 
 
 
 
 
 
 
09.06.2020 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Ehling, 
sehr geehrter Herr Möbius, 
 
zu Ihrer Anfrage bezogen auf die Zustimmung unserer Schulkonferenz zur 
geplanten Dreizügigkeit teile ich Ihnen mit, dass der Ad-hoc-Ausschuss am 
08.06.2020 diesem Vorhaben zugestimmt hat, die 1. Schulkonferenz des 
Schuljahres 20/21 wird diese Entscheidung durch einen Beschluss bestätigen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
  
H. Hagemeier 
Schulleiterin

Text_Allgemeiner_Rahmen_2020_06_19

7721 Zeichen

1 
 
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen 
 
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern 
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW),  
zuletzt geändert am 26.08.2020 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 
V/0586/2020) 
 
Der Rat der Stadt Münster hat den folgenden „Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von 
Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)“ be-
schlossen. 
 
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu 
sichern: 
 
1.  Grundschulen 
 
1.1  Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grundschulen werden unter Berücksich-
tigung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils 
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge-
legt: 
 
Stadtbezirk Mitte-Altstadt     Zahl der Eingangsklassen 
Martinischule       2 
Aegidii-Ludgeri-Schule  1  zzgl. eine jahrgangsübergreifende    
    Montessori-Klasse 
 
Stadtbezirk Mitte-Innenstadtring 
Kreuzschule        2 
Martin-Luther-Schule      2 
Bodelschwinghschule      2 
Overbergschule       2 
Johannisschule      2  
 
Stadtbezirk Mitte-Süd 
Hermannschule       2 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule     2 
Matthias-Claudius-Schule      3 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule    3 
 
Stadtbezirk Mitte-Nordost 
Dreifaltigkeitsschule      3 
Thomas-Morus-Schule      3 
Pötterhoekschule       2 
Mauritzschule       2  
 
Stadtbezirk West        
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge  3 
Wartburgschule       4 
Michaelschule       4 
Mosaik-Schule       3 
Theresienschule       2 
Marienschule Roxel      4 
Peter-Wust-Schule       3 
Ludgerusschule Albachten     3

2 
 
Stadtbezirk Nord      Zahl der Eingangsklassen 
Grundschule Sprakel      2 
Paul-Schneider-Schule      3 
Grundschule am Kinderbach     2 
Grundschule Kinderhaus-West     4 
Melanchthonschule      2 1) 
Norbertschule       3 
 
Stadtbezirk Ost 
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer     1 
Matthias-Claudius-Schule Handorf    2 
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf    2 
Pleisterschule       2 
Margaretenschule       2 
 
Stadtbezirk Südost 
Idaschule        4 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde  2 
Eichendorffschule Angelmodde     3 
Nikolaischule Wolbeck      3 
Städtische Grundschule Wolbeck-Nord   2 
 
Stadtbezirk Hiltrup 
Marienschule Hiltrup      2 
Clemensschule Hiltrup      2 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup     2 
Ludgerusschule Hiltrup      4 
Grundschule Loevelingloh     1 
Davertschule Amelsbüren      3   
 
 
 
1.2  In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelnen Schuljahren mit Zustimmung des 
Schulträgers und in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Antrag eine wei-
tere Klasse gebildet werden. Dies muss im Gebäudebestand organisiert werden 
und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber dem Schulträger führen (keine bau-
lichen Erweiterungen). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1) Die Anzahl der in die Eingangsklassen der Melanchthonschule aufzunehmenden Schüle-
rinnen und Schüler ist abweichend von dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium 
festgelegten Klassenfrequenzhöchstwert auf 22 je Klasse begrenzt.

3 
2.  Weiterführende Schulen und Schulversuch PRIMUS 
 
2.1  Hauptschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berücksichtigung 
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Hauptschulen       Zahl der Eingangsklassen 
Hauptschule Coerde          2 
Hauptschule Hiltrup        3 
Hauptschule Wolbeck        2 
Waldschule Kinderhaus        2 
  9 
 
2.2  Realschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung 
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Realschulen       Zahl der Eingangsklassen 
Erich-Klausener-Schule     3 
Erna-de-Vries-Realschule    3 
Geschwister-Scholl-Realschule     3 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup     4 
Realschule im Kreuzviertel     4 3 
Realschule Wolbeck     3 
  19 
  
 
2.3  Gymnasien 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichtigung des 
vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Gymnasien        Zahl der Eingangsklassen 
 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium     5 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium       5 
Geschwister-Scholl-Gymnasium       4 
Gymnasium Paulinum        4 
Gymnasium Wolbeck        4  
Immanuel-Kant-Gymnasium       4 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium      3 
Pascal-Gymnasium        5 
Ratsgymnasium         4 
Schillergymnasium         4 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium       4 
           46

4 
2.4 Gesamtschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gesamtschulen wird unter Berücksichtigung 
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Gesamtschulen      Zahl der Eingangsklassen 
 
 Städtische Gesamtschule Münster-Mitte    4 
 Mathilde-Anneke-Gesamtschule      6 
         10 
 
2.5 Sekundarschule 
 
 Die Aufnahmekapazität der städtischen Sekundarschule wird unter Berücksichti-
gung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils 
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge-
legt: 
 
 Sekundarschule      Zahl der Eingangsklassen 
 Schulcampus Roxel      4 
 
2.5 Schulversuch PRIMUS  
 
Schulversuch zur Erprobung des Zusammenschlusses von Schulen der PRIMarstu-
fe Und der Sekundarstufe 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen PRIMUS-Schule wird unter Berücksichti-
gung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils 
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge-
legt.  Es gelten die Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten der Grundschule 
(Eckpunkte Schulversuch PRIMUS, Ministerium für Schule und Weiterbildung des 
Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 28.06.2012). 
 
 PRIMUS-Schule      Zahl der Eingangsklassen 
 
 PRIMUS-Schule Münster 
 Primarstufe       2 
 Sekundarstufe I      2 
  
2.6  Unterhalb der vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium zur Klassenbildung 
festgelegten jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet. 
 
2.7  Den städtischen weiterführenden Schulen, die nach dem Ergebnis der Anmeldun-
gen keine Eingangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bilden können, wird 
im Anschluss an die Anmeldefrist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer 
Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt. 
 
2.8  Soweit einzelne weiterführende Schulen trotz vollständiger Ausschöpfung der unter 
den in Ziffern 2.1 bis 2.6 genannten Zügigkeiten eine weitere Eingangsklasse bilden 
müssen, wird dies in besonderen Ausnahmefällen in enger Abstimmung mit dem 
Schulträger – ggf. unter Inanspruchnahme freier Raumkapazitäten eng benachbar-
ter Schulen – zugelassen.

5 
 
Anmerkung: 
 
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in allen 
Fällen der von den Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumprogramm des 
für das Schulwesen zuständigen Ministeriums. 
 
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern 
entsprechend den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufneh-
menden Schule führt.  
 
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genannten Aufnahmekapazitä-
ten nicht zu Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.

Anlage A

3448 Zeichen

Anlage A zur V/0586/2020 
Kurzüberblick 
1. Die Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel wird ab dem 01.08.2021 bis zur Fer-
tigstellung der baulichen Erweiterung von 4 auf 3 Züge begrenzt. 
 
2. Mit dem Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen 
Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW) legt der Schulträger die Anzahl der maximal möglichen 
Eingangs-klassen je Schule fest.   
      Mit dieser Vorlage werden folgende vom Rat beschlossenen Änderungen umgesetzt: 
- Realschule im Kreuzviertel: Absenkung der Aufnahmekapazität von 4 auf 3 Eingangsklas-
sen. 
- Der Schulcampus Roxel wird zum 01.08.2020 auslaufend gestellt und daher entfällt die 
Ordnungsziffer 2.5 „Sekundarschule“. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.  
  
In der Beschreibung des Produktbereichs 03 - Schulträgeraufgaben - im Haushaltsplan 2019 der 
Stadt Münster (Seite 17) wird dazu ausgeführt:  
  
„ … Ziel hierbei ist es, orientiert an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und einer strategischen 
Bildungsplanung die schulischen Angebote bedarfsgerecht, zielgenau, verlässlich,  angemessen 
und ausgewogen und an der demografischen Entwicklung orientiert zu erbringen und weiter zu 
entwickeln. …“  
  
Die Beschreibung der Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - (Seite 23) konkretisiert dies:  
  
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen 
den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende 
kommunale Personal zur Verfügung. Darüber hinaus gestaltet es die schulische Bildung durch 
Steuerung, Koordination und Impulsgebung.  
  
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden,  
  
- einen den Lehrplänen entsprechenden - qualitativ guten - die besonderen Rahmenbedingungen 
und Bedarfe berücksichtigenden  
  
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. …“ 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
§ 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW 
Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule entscheidet die Schulleiterin 
oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere 
der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang. 
 
§ 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW 
„Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, sind verpflichtet, durch Schulorganisa-
torische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hier-
zu die Schulgrößen fest. […] 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (5)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.12.1 Anhörung
Zur Sitzung
20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.13 Anhörung
Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 35.1 Vorberatung
Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 29.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (3)

  • Finkenstraße 76
  • Loevelingloh 1
  • Kinderhaus 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0586/2020
Typ
Vorlagen
Datum
19.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37