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V/0434/2021/1

Münsters Standard für klimagerechtes Bauen - Klimagerechte Weiterentwicklung der Gebäudeenergiestandards (Wärmedämmstandards) in Münster

Vorlagen 26.08.2021

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V_0434_2021_1_Anlage1_Gutachten-Wirtschaftlichkeit-Energiestandard_aktualisiert

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V_0434_2021_1_Anlage1_Gutachten-Wirtschaftlichkeit-Energiestandard_aktualisiert

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planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Studie zur Fortschreibung 
des Effizienzstandards für Neubauten in Münster
Teil I: Wohn- und Nichtwohngebäude mit Raumsolltemperaturen ≥ 19°C
Auftraggeberin: Stadt Münster | Amt für  Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Auftragnehmerin: planungsbüro bau.RAUM | Petra L. Müller | Münster

o Ausgangslage 3
1. Modell M1 Wohngebäude | Mehrfamilienwohnhaus 5
 1.1 Planung Anlagentechnik 6
1.2 Planung der Gebäudehülle 7
1.3 Optimierung der Ausgangslage: Effizienzhaus 55 7
1.4 Modellierung des Gebäudes zum Effizienzhaus 40 9
1. 5 Auswirkungen auf die Energieeffizienz 11
1.6 Auswirkungen auf die Kosten 12
1.7 Fördermittel Bundesförderung Effiziente Gebäude 13
1.8 Bewertung der Wirtschaftlichkeit 14
1.9 Modellierung des Gebäudes zum Effizienzhaus 40 plus 16
2. Modell M2 Bürogebäude 20
2.1 Planung Anlagentechnik 21
2.2 Planung der Gebäudehülle 22
2.3 Modellierung des Gebäudes zum Effizienzgebäude 55EE 23
2.4 Optimierung des Modellgebäudes zum Effizienzgebäude 40EE 25
2. 5 Auswirkungen auf die Energieeffizienz 27
2.6 Auswirkungen auf die Kosten 28
2.7 Fördermittel Bundesförderung Effiziente Gebäude 29
2.8 Bewertung der Wirtschaftlichkeit 30
Anhang Modell M 0.1 | Einfamilienhaus aus Kurzstudie I
Anhang Modell M 0.2 | Mehrfamilienhaus aus Kurzstudie II
Anhang Berechnungsgrundlagen & Kurzergebnisse Modell M1 Wohngebäude III
Anhang Berechnungsgrundlagen & Kurzergebnisse Modell M2 Bürogebäude IV
planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Inhalt
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O. Ausgangslage
Die Stadt Münster hat mit Ihrem Masterplan 100 % Klimaschutz 2050 die Weichen zu einer zukunftsfähi-
gen Kommune gestellt. Das städtische Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 definiert dazu in sechs Hand-
lungsfeldern konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzziele für die Dekade 2020 - 2030. Mit
Ratsbeschluss vom 11.12.2019 (V/0770/2019/E1) strebt die Stadt Münster die Klimaneutralität an, möglichst
schon zum Ende dieser Dekade.
Zur Weiterentwicklung des energetischen Standards von neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden in Mün-
ster (Handlungsfeld Bauen und Sanieren) über den bisher eingeführten Standard des Effizienhauses 55
1
 wid-
met sich diese Studie der Untersuchung von Einsparpotentialen, Mehrkosten sowie der Wirtschaftlichkeit ei-
nes höheren Standards unter Berücksichtigung aktueller Fördermittel aus dem neu aufgelegten Bundespro-
gramm effiziente Gebäude (BEG), am Beispiel von Effizienzgebäuden bzw. Effizienzhäusern 40
2
, 40EE
3 
 und
40plus
4
. Eine Schnittstelle zum Handlungsfeld Energieversorgung und Erneuerbare Energien ist bei den un-
tersuchten Modellprojekten über die Optimierung der jeweiligen Anlagentechnik gegeben.
Bei den Modellprojekten handelt es sich um für Münster typische Gebäude der jeweiligen Nutzung: 
Modellprojekt M1 bildet ein öffentlich gefördertes Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten ab, dass mit
weiteren Gebäuden über eine Quartierslösung mit Wärme versorgt wird. Grundlage für das Moellgebäude ist
ein von der Wohn + Stadtbau aktuell geplantes Gebäude am Gescherweg. Ausgehend von dessen Baukon-
struktion und Anlagentechnik wurde ein Modellgebäude entwickelt.
Modellprojekt M2 stellt ein exemplarisches Bürogebäudes in Anlehnung an bestehende Bürogebäudety-
pologien, wie sie beispielsweise im Technologiepark Münster zu finden sind, dar. Das Modellgebäude wurde
mit beispielhaften Zonen, Bauteilaufbauten und einer typischen Anlagentechnik ausgestattet.
In einem 2. Teil der Studie wird zu einem späteren Zeitpunkt Modellprojekt M3 als Nichtwohngebäude mit
niedrigen Innentemperaturen betrachtet. Es bildet ein exemplarisches Produktionsgebäude in Anlehnung an
bestehende Typologien ab, wie beispielsweise eine Produktionshalle für Batteriespeicher. Das Modellgebäu-
de wird mit beispielhaften Zonen, Bauteilaufbauten und einer typischen Anlagentechnik ausgestattet.
Grundlage der Berechnungen zu Energieeinsparung, zu Vermeidung von CO
2-Emissionen, zu den Mehr-
kosten und möglichen Fördermitteln ist bei allen Modellgebäuden die jeweilige Gebäudemodellierung auf
dem Niveau eines Effizienzhauses 55 bzw. Effizienzgebäudes 55. Das Wohngebäude wird als Einzonenmodell,
die beiden Nichtwohngebäude als Mehrzonenmodell
5
 nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der DIN
V 18599 bilanziert.
1
Der Primärenergiebedarf QP eines Effizienzgebäudes 55 darf maximal 55 % des Primärenergiebedarfs des sogenannten Referenz-
gebäudes betragen. Die Ausführung des Referenzgebäudes ist im GEG definiert und dient als Grundlage zur Definition des maximal
zulässigen Primärenergiebedarfes eines Gebäudes. Ein heutiger Neubau nach den gesetzlichen Mindestanforderungen des GEG darf
maximal 75 % des Primärenergiebedarfs des sogenannten Referenzgebäudes aufweisen.
2
 Nichtwohngebäude werden als Effizienzgebäude bezeichnet, Wohngebäude als Effizienzhaus.
3
Ein Effizienzgebäude mit der Ergänzung "EE" zeichnet sich durch einen min. 55% Anteil von erneuerbaren Energien zur Deckung des
Nutzenergiebedarfes aus.  
4
Ein Effizienzgebäude "40plus" zeichnet sich zusätzlich zu den Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien dadurch aus,
dass es mit Installationen von Anlagen zur Stromerzeugung sowie einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ausgestattet ist.
5
Die Zonierung erfolgt über gleiche Nutzungsbedingungen und Konditionierung der Zonen, beispielsweise Lüftung, Heizung oder
Kühlung.
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Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
o Ausgangslage
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Für die Beurteilung der Auswirkungen eines höheren Effizienzstandards als Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 
40EE  bzw. Effizienzhaus  40Plus gegenüber dem zur Zeit von der Stadt Münster gesetzten Standard Effizienz-
haus 55 in Bezug auf Energieeinsparpotentiale, CO2 Emissionen, Wirtschaftlichkeit und Fördermitteln wird
ausschließlich mit Differenzwerten, den sogenannten Deltas (Δ) gerechnet. Somit werden anderer Kosten-
faktoren des Gebäudes ausgeblendet und die Betrachtung bezieht sich ausschließlich auf die relevanten Ko-
sten einer höheren Energieeffizienz. 
Mit der Auftraggeberin wurde ein Betrachtungszeitraum der Auswirkungen auf 30 Jahre vereinbart.
Bei der Modellierung
6
 der Modellgebäude wurde darauf geachtet, den jeweils maximal zulässigen Wert
des Primärenergiebedarfes und / oder der Transmissionswärmeverluste der jeweiligen Effizienzstufe mög-
lichst knapp einzuhalten, um die resultierenden Deltas möglichst genau abbilden zu können. 
Anmerkung der Autorin
Es sei darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich nicht nur einen Weg gibt, den geforderten Zielwert zu er-
reichen. Gebäude können auf ganz verschiedene Arten mit Bauteilen, Dämmung und Anlagentechnik ausge-
stattet werden. An dieser Stelle wurden exemplarische Bauweisen und Anlagentechniken ausgewählt. Die ge-
wählten Bauteilaufbauten bilden dabei konventionelle Bauweisen ab. Wünschenswert wäre für die Zukunft
ein vermehrter Einsatz von Bauteilaufbauten aus nachwachsenden Rohstoffen, denn auch die Baustoffe hin-
terlassen einen CO
2 Fußabdruck, der aktuell in den öffentlich rechtlichen Bilanzierungen noch nicht berück-
sichtigt wird. 
Münster, August 2021
6
Hinweis zur Methodik: die Modellgebäude werden mit ihren Systemgrenzen auf Basis des jeweiligen Grundmodelles modelliert. Im
Falle des Wohngebäudes sind das die Flächen und Systemgrenzen eines geplanten Gebäudes der Wohn + Stadtbau. Bei dem Nicht-
wohngbeäuden ist es jeweils die Gebäudemodellierung zum Effizienzhaus 55. Auf dieser Grundlage werden die höheren Effizienzni-
veaus ermittelt, ohne die dadurch ggf. sich ändernden Systemgrenzen, Volumina und Flächen anzupassen. Dieses Vorgehen ist im
Rahmen von Energieberatung oder Vorentwurfsplanung üblich. Erst für die energetische Fachplanung bei der Umsetzung wird die
Gebäudemodellierung entsprechend des gewählten Effizienzniveaus angepasst.
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Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
o Ausgangslage
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1. Modell M1 Wohngebäude | Mehrfamilienwohnhaus
Für die Untersuchung der in der Einfüh-
rung genannten Fragestellung in Bezug auf ein
Wohngebäude im öffentlich geförderten Woh-
nungsbau wird ein Modellgebäude auf Grund-
lage eines geplanten Mehrfamilienhauses der
Wohn+Stadtbau am Gescherweg entwickelt.
Übernommen werden dabei Baukonstruktion
und Anlagenkozept.
Das freistehende Gebäude mit 11 Wohnein-
heiten wird als öffentlich geförderter Woh-
nungsbau geplant und realisiert. Das Gebäude
(Haus 2) der Gebäudeklasse 4
1
 mit 3 Vollge-
schossen und einem Staffelgeschoss ist voll
unterkellert. Knapp die Hälfte des unterkeller-
ten Bereiches enthält einen Teil der Gemein-
schaftstiefgarage. Die Quartiersbebauung be-
steht aus insgesamt 5 Wohngebäuden, einer
Kita und einem Begegnungszentrum.
Grundlage der Berechnungen zu Energieein-
sparung, zu Vermeidung von CO
2 Emissionen
und zu den Mehrkosten ist die Gebäudemodel-
lierung auf dem Niveau eines Effizienzhaus 55.
Dazu wurden das Wohngebäude in einem er-
sten Schritt nach DIN V 18599 bilanziert.
Für die Untersuchung der Auswirkungen eines
höheren Effizienzstandards (Effizienzhaus 40
bzw. 40plus) gegenüber dem zur Zeit von der
Stadt Münster in verschiedenen Programmen
definierten Standard "Effizienzhaus 55" auf
Energieeinsparpotentiale, CO
2 Emissionen und
Mehrkosten wird das Gebäudemodell nach der
Bilanzierung in einem zweiten Schritt nah an
den einzuhaltenden Zielwert angepasst, um in
der weiteren Untersuchung zu möglichst be-
lastbaren Ergebnissen zu kommen.
1
Landesbauordnung NRW, §2
/c38/c38/c2c/c35
/c32/c2c/c31/c33/c35
/c57/c45/c20/c39/c20/c28/c32/c33/c29/c20/c33/c20/c5a/c69/c6d/c6d/c65/c72/c20
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/c41
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planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Modell M1 Wohngebäude
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Abbildung 1.1 Lageplan
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/c33/c2c/c35/c34/c31/c37
/c35
/c33/c30
/c35
/c31/c35/c2c/c38/c71/c6d/c2f/c34
/c3d/c34/c2c/c30/c71/c6d
/c31/c30/c30
/c31/c35/c31/c2c/c30/c33
/c35
/c31/c31
/c35
/c31/c2c/c35/c33/c31/c31
/c35
/c33/c2c/c35/c34/c31/c37
/c35
/c33/c30
/c35
Abbildung 1.2 Grundrisse EG, 2. OG 
2
1
3
4
5
Kita
MuM

Das Gebäude hat ein externes Volumen Ve von 4136 m
3 
auf einer Grundfläche von ca. 25 x 15 m. Das A/
V-Verhältnis beträgt bei 1.735 m
2
 wärmeübertragender Gebäudehüllfläche 0,42 1/m. Die Energiebezugsflä-
che AN beträgt 1.323 m
2
.
Das Treppenhaus liegt im beheizten Volumen und umschließt einen Aufzug, der alle Etagen barrierefrei
erschließt. Dieser hat im Keller eine Unterfahrt, sowie über dem 3. Dachgeschoss eine relativ niedrige Über-
fahrt. 
Die Vollgeschosse sind 3-hüftig, das Staf-
felgeschoss ist 2-hüftig organisiert. Die Woh-
nungen orientieren sich zu zwei bis drei Him-
melsrichtungen.
Den Wohnungen im Erdgeschoss ist je-
weils ein Terrassenbereich vorgelagert, sie-
ben von acht Wohnungen der Obergeschosse
ist ein auskragender, großzügiger Balkon vor-
gelagert. Zwei Wohnungen haben eine
Dachterrasse.
 1.1 Planung Anlagentechnik
Heizung und Warmwasser
Die Anlagentechnik
 
ist als Quartierslösung geplant. Zentral in einem Heizungsraum der Tiefgarage wird
ein wärmegeführtes Blockheizkraftwerk (BHKW) installiert, welches Strom und Wärme produziert. Das
BHKW sowie ein ergänzender Spitzenlastkessel sind mit Erdgas betrieben. Das BHKW deckt den Wärmebe-
darf des Gebäudes zu min. 50 %. Jedes Wohngebäude wird mit einem Haustechnikraum ausgestattet, in dem
sich jeweils Pufferspeicher, Pumpengruppe und eine Frischwasserstation befinden. 
Modifikation für die Modellierung: Für die Untersuchungen im Rahmen der Studie wird das BHKW als ge-
bäudeintegriertes, wärmegeführtes BHKW ebenfalls mit einem ergänzenden Spitzenlastkessel für das Mo-
dellgebäude bilanziert
2
. Damit ist eine Übertragbarkeit auf übliche Neubauten von Mehrfamilienhäusern
auch ohne Quartierslösung gegeben.
Die Wärmeübergabe erfolgt über Fußbodenheizungen mit Einzelraumregelung. Jede Wohnung hat einen
eigenen Heizkreisverteiler.
Lüftungstechnik
Für die Lüftungstechnik ist eine Abluftanlage
 
vorgesehen. Die Entlüftung der innenliegenden Bäder wird
damit ebenfalls abgedeckt. Die Abluft wird zentral über Dach geführt.
2
Für die Effizienzhausbilanzierung nach der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG)  sowie nach dem Gebäudeenergiege-
setz (GEG) erfolgt die Bilanzierung des BHKW und die Verrechnung des Stromertrags auf die CO
2-Emissionen nach den normativen
Vorgaben aus DIN V 18599-9 2018-09, Abschnitt 5.25, Verfahren B. In Verfahren B erfolgt die primärenergetische Bewertung der
erzeugten Wärme des Gesamtsystems (BHKW und Spitzenlastkessel) unter Berücksichtigung des Stromertrags . Angenommene
Kennzahlen: Anteil der mit der KWK erzeugten Wärme an der gesamten Wärmeerzeugung als Belastungsgrad κ = 0,5 für die
Heizwärme , 1,0 für das Trinkwarmwasser, Stromkennzahl σ = 0,75, brennwertbezogener Nutzungsgrad des KWK η
CHP,Hs= 0,7.
Abbildung 1.3 Schnitt Wohngebäude
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1.2 Planung der Gebäudehülle
Die Außenwände sind als zweischaliges Mauerwerk mit Kerndämmung geplant. Die innere Schale besteht
aus Kalksandstein, die Verblendschale aus Klinkerziegeln.
Das Flachdach besteht aus Stahlbeton und ist oberseitig gedämmt. 
Die Kellerdecke zum unbeheizten Keller besteht ebenfalls aus Stahlbeton und ist oberseitig gedämmt
(Wärme- und Trittschalldämmung).
Die Decke zur Tiefgarage entspricht im Aufbau der Kellerdecke ist jedoch ergänzend unterseitig ge-
dämmt
Die Innenwände des beheizten Treppenhauses sind zum unbeheizten Keller auf der kalten Seite gedämmt.
Die überwiegend bodentiefen Fenster sind mit einer Dreifachverglasung ausgestattet. Der Fensterflä-
chenanteil ist mit knapp 30 %
3
 eher hoch.
1.3 Modellierung der Ausgangslage: Effizienzhaus 55
Die Mindestanforderungen für ein Effizienzhaus als Wohngebäude nach der Bundesförderung Effiziente
Gebäude (BEG) beziehen sich im wesentlichen
1. auf den maximal zulässigen Primärenergiebedarf QP (siehe Tabelle 1.1) sowie 
2. auf den maximal zulässigen spezifischen Transmissionswärmeverlust H'T der Gebäudehülle. (siehe Tabel-
le 1.2).
Beim Vergleich der Anforderungswerte an ein Ef-
fizienzhaus fällt auf, dass die Höhe des spezifischen
Transmissionswärmeverlusts H'
T jeweils 15 % über
dem Anforderungswert des Primärenergiebedarfes
liegen und somit auch 15 "Punkte" höher als der Be-
zeichnungswert des jeweiligen Effizienzhauses
4
. 
Das Modellgebäude auf Basis von Haus 2 wurde
in einem ersten Schritt mit den vorgegebenen Aus-
führungen für die Gebäudehülle
 
und die Anlagen-
technik eines in Planung befindlichen Gebäudes bi-
lanziert, dessen Kubatur und Hüllflächen jedoch ab-
weichen.
3
bezogen auf die komplette Außenwandfläche
4
Zweck der Regelung: bei der Planung von Effizienzhäusern soll ein größeres Augenmerk auf den Einsatz erneuerbarer Energien ge-
legt werden, als auf die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz.
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Tabelle 1.1 Effizienzstandards: 
Anforderungswerte Primärenergiebedarf
Effizienzhaus
Q'P in % von Q'P, Ref
EH 55
55 %
EH 40
40 %
EE-Klasse
NH-Klasse
x
x
x
x
Tabelle 1.2 Effizienzstandards: 
Anforderungswerte Transmissionswärmerverlust H'T                       
Effizienzhaus
H'T in % von H'T, Ref
EH 55
70,0%
EH 40
55,0%

Der Wärmebrückennachweis erfolgt gemäß DIN 4108 Beiblatt 2, mit Ausführung der Wärmebrücken
nach Kategorie B
5
 mit einem pauschalen Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB 0,03 W/m
2
K.
Aus Tabelle 1.3 ist ersichtlich, dass mit der Grundmodellierung (EffHaus 55) des Gebäudes mit den ange-
nommenen Bauteilen die einzuhaltenden Höchstwerte der Transmissionsverluste und des Primärenergiebe-
darfes deutlich unterschritten werden. 
Für eine belastbare Aussage zu den Deltas der Energie- und CO
2- Einsparungen sowie zu der Kostendiffe-
renz der beiden Standards Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 des Modellgebäudes hat die Autorin eine op-
timierte Modellierung eines Effizienzhauses 55 (EffHaus 55.1) erstellt, das mit einer Unterschreitung von weni-
ger als 1% möglichst nah an die maximal zulässigen Höchstwerte heran kommt.
Variante 55.1 bildet mit der angepassten Modellierung der Bauteile (Tabelle 1.4) die Grundlage für die Bi-
lanzierung des Gebäudes zum Effizienzhaus 40. Sie kommt den Anforderungswerten an den Transmissions-
wärmeverlust für das Effizienzhaus 55 am nächsten und unterschreitet dabei die Anforderungswerte nur
knapp (Tabelle 1.3).
5
Typ B: energetisch höherwertige Wärmebrückenausführung
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Tabelle 1.4 | Varianten zum EEEEffffffffiiiizzzziiiieeeennnnhhhhaaaauuuussss    55555555 im Vergleich, Optimierung Bauteile und Technik
Variante
Grundmodellierung  
EffHaus 55.0
Aw
0,16
Fe
0,90
Angepasste Modellierung 
EffHaus 55.1
Aw Außenwand | Fe Fenster | Fd Flachdach | Kd Kellerdecke | Td Tiefgaragendecke
0,2
Fd
0,13
Kd
Td
0,20
0,15
ΔUWB
0,03
KAT B
n50
Kat I
0,15 1,00
Heizung
BHKW
Lüftung
Abluft
Tabelle 1.3 | Varianten zum EEEEffffffffiiiizzzziiiieeeennnnhhhhaaaauuuussss    55555555    im Vergleich QP und HT
Variante
Grundmodellierung  EffHaus 55 
Transmissionswärme- 
verluste H'T (W/K/m
2
)
0,326 65,7%
Angepasste Modellierung EffHaus 55.1
Zielwert
Referenzgebäude
0,343
0,347
69,2%
70,0%
0,496 100,0%
Primärenergiebedarf 
Q'P (kWh/m
2
a)
34,5 51,3%
36,7
37,0
54,6%
55,0%
67,2 100,0%

Das wärmegeführte Blockheizkraftwerk hat in dieser Modellierung einen Belastungsgrad κ von 1,0 für das
Trinkwarmwasser und 0,5 für die Heizwärmeerzeugung.
Hinweis: nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Einsatz erneuerbarer Energien beim Neubau vor-
geschrieben. Dabei sind jedoch auch Ersatzmaßnahmen zulässig, die in diesem Falle zur Anwendung kämen:
1. der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung
6
mit einem Deckungsanteil von ≥ 50% an QWE
2. die Unterschreitung der Höchstwerte des Transmissionswärmeverlusts
7
 H't, Ref um ≥15 %.
1.4 Modellierung zum EEEEffffffffiiiizzzziiiieeeennnnzzzzhhhhaaaauuuussss    44440000
Für das Niveau Effizienzhaus 40 müssen die Transmissionswärmeverluste durch die Gebäudehülle um wei-
tere 15 % auf nur noch 55 % der Transmissionswärmeverluste des Referenzgebäudes vermindert werden (Ta-
belle 1.1). Dies gelingt zum Beispiel durch den Einsatz höherer Dämmstoffdicken, durch den Einsatz von
Dämmstoffen mit niedrigeren Wärmeleitwerten sowie durch höherwertige Verglasungen der Fenster.
Auch der Primärenergiebedarf muss um weitere 15 % reduziert werden auf maximal 40 % des Referenz-
wertes (Tabelle 1.2)
Folgende Änderungen bzw. Optimierungen an den Bauteilen werden zur Erreichung des Effizienzhaus 40
Niveaus vorgenommen:
• Die Dämmung der Außenwand wird von 14 auf 22 cm erhöht, 
• die Dämmung des Flachdaches von 20 auf 28 cm. 
• Bei der Erdgeschossdecke zum Keller wird eine ergänzende Dämmung der Kellerdecke von unten 
 mit 5 cm Dicke berücksichtigt, 
• bei der Decke zur Tiefgarage wird die unterseitige Dämmung von 7,5 auf 12,5 cm verstärkt. 
• Auch alle anderen kleinteiligeren Flächen wie z.B. die Unter- und Überfahrt des Aufzuges               
 werden wärmedämmtechnisch optimiert. 
• Die Fenster werden mit einem U-Wert von 0,8 W/m
2
K, 
• die Lichtkuppel mit einem U-Wert von 1,1 W/m
2
K, 
• die Haustür mit einem U-Wert von 0,8 W/m
2
K und 
• die Innentüren zum unbeheizten Keller mit einem U-Wert von 1,0 W/m
2
K geplant. 
Einsparpotentiale bei einer Effizienzhausplanung bzw. -bilanzierung ergeben sich auch durch einen detail-
lierten Nachweis der Wärmebrücken, der jedoch eine Detailplanung der konstruktiven Wärmebrücken erfor-
dert; um diese Potentiale bei der Reduzierung der Transmissionswärmeverluste angemessen zu berücksichti-
gen, geht die Autorin für das Modellgebäude von einem reduzierten Wärmebrückenzuschlag von ΔU
WB 0,02
6
§ 43 GEG, Kraft-Wärme-Kopplung: ...Nutzung in hocheffizienter KWK-Anlage nach §2, 8a KWK-Gesetz
7
§ 45 GEG, Maßnahmen zur Einsparung von Energie
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W/m
2
K aus. Bezogen auf die wärmeübertragende Gebäudehüllfläche von 1.735 m
2
 entspricht das einer Ein-
sparung bzw. Reduzierung der Transmissionsverluste HT von 17,35 W/K. 
Die Anlagentechnik wird aus dem Modell Effizienzhaus 55 übernommen. Nun wird jedoch die Abluftanlage
als eine bedarfsgeführte Anlage ausgelegt. Der Luftaustausch findet also, jenseits einer Grundlüftung nur bei
Bedarf statt, mit dem Ergebnis, dass weniger Luft maschinell aus dem Gebäude gefördert werden muss
8
. Als
Führungsgröße dient bei Wohngebäuden die Luftfeuchtigkeit der Raumluft. In der Bilanzierung bildet sich
die bedarfsgeführte Anlage über einen reduzierten Ansatz des Anlagenluftwechsels von 0,4 auf 0,35 h
-1
 ab.
Somit kann ohne wesentliche Mehrinvestitionen in die Anlagentechnik das Effizienzhausniveau 40 erreicht
werden. Das Blockheizkraftwerk hat in der Effizienzhaus 40 Modellierung einen Belastungsgrad κ von 1,0 für
das Trinkwarmwasser bzw. 0,65 für die Heizwärmeerzeugung. 
Die Ergebnisse der Bilanzierung in Bezug auf die für das Effizienzniveau einzuhaltenden Grenzwerte sind
in Tabelle 1.6 dargestellt. Das erreichte Niveau für das Effizienzhaus 40 liegt nun wieder maximal 1 % unter
den maximal zulässigen Höchstwerten.
1. 5 Auswirkungen auf die Energieeffizienz
Mit der Ausführung des Gebäudes als Effizienzhaus 40 reduzieren sich durch den Betrieb einer bedarfsge-
führten Abluftanlage die Lüftungswärmeverluste um gut 8 % gegenüber dem Modell Effizienzhaus 55. Mit
den verbesserten Bauteilen lassen sich die Transmissionsverluste um knapp 21 % gegenüber dem Modell Effi-
zienzhaus 55 vermeiden (Abbildung 1.4). Die Ergebnisse der Bilanzierung sind in Tabelle 1.7 vergleichend dar-
gestellt.
8
bei zugleich kontrollierter Raumluftqualität
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Tabelle 1.5 | Effizienzhaus 55 und 40 im Vergleich, Optimierung wesentlicher Bauteile | WB
Modell
Effizienzhaus 55 
Aw
0,2
Fe
0,90
Effizienzhaus 40 
Aw Außenwand | Fe Fenster | Ht Haustür | Fd Flachdach | Lk Lichtkuppel | Kd Kellerdecke | Td Tiefgaragendecke
0,14 0,80
Ht
1,10
Fd
0,15
Lk
1,80
Kd
Td
0,20
0,15
0,80 0,11 1,10
0,16
0,12
ΔUWB
0,03
0,02
Tabelle 1.6 | Effizienzhaus 55 und 40 im Vergleich, Optimierung Bauteile
Modell
Effizienzhaus 55
Transmissionswärme- verlu-
ste H`T (W/K/m
2
)
0,343 69,2%
Effizienzhaus 40
Zielwert
Referenzgebäude
0,272
0,273
54,8%
55,0%
0,496 100,0%
Primärenergiebedarf 
Q`P (kWh/m
2
a)
36,7 54,6%
26,6
26,9
39,6%
40,0%
67,2 100,0%

Der spezifische Heizwärmebedarf des Gebäudes liegt nun bei 25,3 kWh/m
2
a im Vergleich zum Effizienz-
haus 55 mit einem Heizwärmebedarf von 34,1 kWh/m
2
 mit einer Reduzierung von über 25 %, jedoch immer
noch deutlich über dem Heizwärmebedarf eines Passivhauses
9
. Der Endenergiebedarf, als relevante Kenngrö-
ße für die Nutzer*innen sinkt um gut 16,4% auf nunmehr 63.181 kwh/a, der Primärenergiebedarf
10
 verringert
sich um gut 27 %. Mit der Ausführung als Effizienzhaus 40 statt als Effizienzhaus 55 reduzieren sich die jährli-
chen CO2-Emissionen
11
  des Modellgebäudes um rund 2,9 t CO2 (Abbildung 1.4). Betrachtet über eine Nut-
zungszeit der Immobilie von 30 Jahren summiert sich die Menge eingesparten CO2 bei diesem Gebäude auf
rund 87 t. Mit der Kraftwärmekopplung werden jährlich rund 37.000 kWh Strom produziert.
1.6 Auswirkungen auf die Kosten
Mehrkosten Investitionen
Die zusätzlichen Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle erzeugen Mehrkosten
 
von ca. 58.591 €. Die
Mehrkosten für die Ausführung der Abluftanlage als bedarfsgeführte Anlage belaufen sich auf rund 3.390 €.
9
Anforderungswert Heizwärmebedarf Passivhaus: 15 kWh/m
2
a
10
Primärenergiefaktoren fP [-]: Strom = 1,8 Erdgas = 1,1, KWK = 0,377 
11
Bilanzierung nach GEG und BEG i.V. mit DIN V 18599-9 Abschnitt 5.2.5, Verfahren B
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Tabelle 1.7 Endenerrgiebedarf | Primärenergebedarf | CO2 | Stromerzeugung
Modell
Effizienzhaus 55 
Endenergiebedarf
[kWh/a]
75.612
Primärenergiebedarf
[kWh/a]
48.561
Effizienzhaus 40
Delta Δ Einsparung
Delta Δ Einsparung in %
63.181
-12.431
35.267
-13.294
16,4% 27,4%
CO2
[kg/a]
6.825
KWK Strom
[kWh/a]
37.379
3.941
-2.884
36.764
42,3%
- 16,4 %
[-12.431 kWh/a]
Primärenergiebedarf QP 
Abbildung 1.4 Effizienzhaus 40 | Reduzierung der Lüftungswärme- und Transmissionsverluste | End- und Primärenergiebedarf | CO2
CO2-Emisssionen
↑
←
↓ ↓
→
↖ ↗
↖ ↗
↑
Transmissions-
wärmeverluste QT
- 20,5 %
[- 10.822 kWh/a]
Lüftungs-
wärmeverluste QV
- 8,3 %
[- 4.537 kWh/a]
↖Endenergiebedarf Qf
↖
- 27,4 %
[-13.294 kWh/a] - 42,3 %
[-2.884 kg/a]
↖

Der Mehraufwand für die Modellierung der Wärmebrücken für den detaillierten Wärmebrückennachweis
wird auf Grund der recht gegliederten Gebäudehülle mit zahlreichen Vor- und Rücksprüngen mit rund
6.000 € berücksichtigt. Zusätzlich werden auf die ermittelten Kosten zur Rundung / Sicherheit rund 3,3%
aufgeschlagen.
Bezogen auf die Nettogrundfläche A
NGF entspricht dies spezifischen Mehrkosten von 48 €/m
2
. Dazu kom-
men die Kosten für die Wärmebrückensimulation in Höhe von ca. 6.000 €. Damit erhöhen sich die spezifi-
schen Kosten um ca. 4,50 € auf knapp 53 €/m
2
.
Minderkosten Betriebskosten
Die jährlichen Kosten für den Bezug von Erdgas und Strom und KWK-Wärme zur Deckung des Heizwär-
mebedarfs, des Trinkwarmwasserbedarfs und zum Betrieb der Abluftanlage sind in Tabelle 1.9 dargestellt.
Spalte 3 und 4 stellen die Einsparungen auf Grundlage heutiger Energiepreise
12
 dar, in Spalte 5 und 6 wird
eine zukünftige jährliche Preissteigerung von 3 %  über einen Betrachtungszeitraum von 30 Jahren
13
 zu Grun-
de gelegt. Da die Anlagentechnik sich nicht wesentlich voneinander unterscheidet, haben die Wartungsko-
sten in dieser Betrachtung keine Relevanz und können vernachlässigt werden.
Die jährlichen Energiekosteneinsparungen des Modells Effizienzhaus 40 gegenüber dem Modell Effizienz-
haus 55 liegen mit heutigen Energiekosten (hE) bei 854 € , mit zukünftigen mittleren Energiekosten (zmE)
bei gut 1.330 €. Auf die Wohneinheiten bezogen liegt die jährliche Einsparung bei ca. 78 €/WE (hE) und rund
121 €/WE (zmE) und stellt für Mieter im öffentlich geförderten Wohnungsbau sicher eine Entlastung dar.
12
Quelle: Stadtwerke Münster, Ökostrom, Gewerbetarif (Abruf 23.04.21)
13
Quelle: BBSR, Info Portal Energieeinsparung, Tabelle Mittelwertfaktoren (Abruf 21.04.21): mittlerer zukünftiger Energiepreis bei 3
% Steigerug im Jahr, Betrachtungszeitraum 30 a, Kapitalzinz 2 %, Faktor 1,56
Tabelle 1.9 | Betriebskosten Endenergie
Effizienzniveau Energie-
quelle
Endenergie 
Qf 
[kWh/a]
Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 40
Erdgas
Strom
23.776
1.997
KWK fossil
Erdgas
49.839
12.470
Δ Energiebedarf und -kosten
 Δ Energiebedarf und -kosten über 30 Jahre
Strom
KWK fossil
1.692
49.018
12.432 kWh/a
372.960 kWh/30a
Energiekosten heute
Energie-
kosten 
[€/kWh]
Gesamt-
kosten 
[€] 
Energiekosten 3 %
Energie-
kosten 
[€/kWh]
Gesamt-
kosten 
[€] 
0,06
0,28
1.498
549
0,07
0,06
3.489
786
0,10
0,43
2.337
857
0,11
0,10
5.442
1.226
0,28
0,07
465
3.431
854 €/a
25.609 €/30a
0,43
0,11
726
5.353
1.332 €/a
39.950 €/30a
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Tabelle 1.8 | Investive Mehrkosten EEEEffffffffiiiizzzziiiieeeennnnzzzzhhhhaaaauuuussss    44440000
Gebäudehülle
58.591
Abluftanlage
3.390
Rundung Sicherheit
2.019
Gesamtkosten
64.000

1.7 Fördermittel Bundesförderung Effiziente Gebäude
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden zinsverbilligte Darlehen und at-
traktive Tilgungszuschüsse gewährt. 
Die Förderungen beziehen sich bei Wohngebäuden immer auf die Anzahl der Wohneinheiten, unabhängig
von deren Größe, mit einem Kredit von maximal 120.000 bzw. 150.000 € / WE. 
Die maximale Förderhöhe von 120.000 €/WE gilt für die Effizienzhaus 55 und 40. 
Die maximale Förderhöhe von 150.000 €/WE ist den Effizienzhäusern der Erneuerbare-Energien-Klasse,
der Nachhaltigkeits-Klasse und dem Effizienzhaus 40 plus vorbehalten. 
Die Förderungen beziehen sich auf die Errichtungs- oder Erwerbskosten des Gebäudes, sowie auf Kosten
mit geförderter Umfeldmaßnahmen. 
Leistungen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung, sowie Dienstleistungen zur Nachhaltig-
keitszertifizierung werden bis zu einer Grenze von 4.000 € / Wohneinheit gefördert
14
Auf die so ermittelten förderfähigen Kosten werden Tilgungszuschüsse in folgender Höhe gewährt:
15 % für das Effizienzhaus 55
20 % für das Effizienzhaus 40
25 % für das Effizienzhaus plus
15
2,5 % für das zusätzliche Merkmal Effizienzhaus EE
16
 oder Effizienzhaus NH
17
50 % für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. 
Tabelle 1.10 stellt die maximalen Tilgungszuschüsse sowie das jeweilige Delta der Zuschüsse zum Effizienz-
haus 55 als Ausgangsvariante der Betrachtungen zusammen.
14
maximal 40.000 € pro Zusage für jeweils Fachplanung/Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
15
Mindestfläche PV für Effizienzhaus plus: 500 kWh x Anzahl Wohnungen + 10 kWh x AN (qm) 
Mindestgröße Batteriespeicher für Effizienzhaus plus: 500 Wh x Wohnungen + 10 Wh x AN (qm)
16
Einsatz erneuerbarer Energien mit einem Anteil von min. 55 % am Energiebedarf für die Wärme- und Kälteerzeugung des Gebäudes
17
Nachhaltigkeitszertifizierung in Kombination mit EE wird nur 1 x bezuschusst
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Effizienzstandards für Neubauten 
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Tabelle 1.10  BEG Tilgungszuschüsse
Tilgungszuschuss [%] 
Kredithöhe [€] EH 55
15,0%
EH 55EE
17,5%
EH 40
20,0%
EH 40EE
22,5%
Tilgungszuschuss [€]
[Kredit 120.000 €/m
2
 WE]
Tilgungszuschuss [€]
[Kredit 150.000 €/m
2
 WE]
Δ Förderung [€] zu EH 55
Δ Förderung [€/m
2
] zu EH 55
1.320.000
1.650.000
198.000
-
-
288.750
-
-
90.750
69
264.000
-
-
371.250
66.000
50
173.250
131
EH 40 plus
25,0%
-
412.500
214.500
162

Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird in diesem Gutachten mit den Deltas (Δ), also den Differen-
zen zwischen den betrachteten Niveaus gearbeitet. 
1.8 Bewertung der Wirtschaftlichkeit
Das Delta der Tilgungszuschüsse in Höhe von 66.000 € (vgl. Tabelle 1.11) deckt die investiven Mehrkosten
am Gebäude (vgl. Tab. 1.8) für die zusätzlichen Maßnahmen zum Erreichen des Niveaus als Effizienzhaus 40.
Die Kosten für die Wärmebrückensimulation werden zu 50 % bezuschusst. Insgesamt ist damit das bessere
Effizienzniveau knapp kostendeckend abzubilden.
Hinweis: Die Fördermittel bei Wohngebäuden werden, anders als bei den Nichtwohngebäuden, nicht
nach der Nettogrundfläche sondern nach der Anzahl der Wohneinheiten bemessen; somit besteht ein direk-
ter Zusammenhang zwischen der Anzahl und Größe der Wohneinheiten und der Wirtschaftlichkeit. Das für
die Untersuchung exemplarisch ausgewählte Gebäude zeichnet sich durch große Familienwohnungen im öf-
fentlich geförderten Wohnungsbau mit wenigen Drei-, überwiegend jedoch mit Vier- und Fünfzimmerwoh-
nungen aus. Bei Gebäuden mit einem Wohnungsmix, der auch Wohnraum für kleine Haushalte mit 1 - 2 Per-
sonen enthält, verändert sich die Wirtschaftlichkeit demnach deutlich positiv.
Bei einer Betrachtung über einen Nutzungszeitraum von 30 Jahren Gebäudebetrieb stellen sich die Ge-
samtkosten der Ausführung als Effizienzhaus 40 gegenüber der Ausführung als Effizienzhaus 55 deutlich nied-
riger dar. Berücksichtigt sind die Investitionsmehrkosten, die Tilgungszuschüsse sowie die Energiekosten (Ta-
belle 1.11). 
Die Gesamtkosten des Modellgebäudes als Effizienzhaus 40 liegen unter der Annahme der heutigen Ener-
giepreise rund 24.700 €, unter der Annahme zukünftiger mittlerer Energiepreise sogar rund 39.100 € unter
den Kosten des Modellgebäudes als Effizienzhaus 55.
Der Investor profitiert zudem von dem niedrigeren CO
2-Fußabdruck seiner Immobilie, dem guten Image
sowie einer guten Vermietbarkeit einer energieeffizienten Immobilie. 
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Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
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Tabelle 1.11 Gesamtkosten über die Nutzungszeit
Gesamtkosten [€]
Nutzungszeit 30 a 
heutiger Energiepreis
EH 55 EH 40
Gesamtkosten [€]
Nutzujngszeit 30 a 
zukünftiger mittlerer Energiepreis
EH 55 EH 40
Investitionsmehrkosten
Δ Tilgungszuschuss [€]
Planungsmehrkosten WB
Tilgungszuschuss [€]
[50 % der Kosten]
-
-
64.000
-66.000
-
-
6.000
-3.000
-
-
64.000
-66.000
-
-
6.000
-3.000
Energiekosten 30 a
Gesamtkosten 30 a
Δ Gesamtkosten 30 a
166.074
166.074
140.465
141.465
-24.609
259.075
259.075
219.126
220.126
-38.950

Tabelle 1.12 stellt die investiven Mehrkosten über die Nutzungszeit vergleichend dar. Hier wird deutlich,
dass die Ausführung des Modellgebäudes als Effizienzhaus 40 statt als Effizienzhaus 55 für einen Investor kei-
ne Mehrkosten bedeutet sondern für diesen kostenneutral zu realisieren ist. Und das unter der Vorrausset-
zung eines homogenen Nutzungsmixes mit ausschließlich großen Wohnungen. 
Bei Gebäudeplanungen mit einem Nutzungsmix von Wohnungen unterschiedlicher Größe stellt sich die
Wirtschaftlichkeit schnell noch deutlich positiver zu Gunsten des besseren Effizienzniveaus dar (siehe Tabelle
1.13). Grund dafür ist die Bezuschussung nach Anzahl der Wohneinheiten und nicht -wie bei den Nichtwohn-
gebäuden- über die Nettogrundflächen.
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Tabelle 1.13 Wirtschaftlichkeit aus Investorensicht | Zusammenhang Zahl der Wohneinheiten / NGF
Zahl der
Wohneinheiten bei NGF
Modellgebäude
11
ø Größe WE
m
2
90
 Δ Zuschuss
€
66.000
 Δ Zuschuss
€/m
2
 NGF
50
12
13
82
76
14
15
70
66
72.000
78.000
54
59
84.000
90.000
63
68
16 62 96.000 73
Tabelle 1.12 Wirtschaftlichkeit aus Investorensicht
Gesamtkosten [€]
Nutzungszeit 30 a 
EH 55 EH 40
Investitionsmehrkosten [€]
Tilgungszuschuss 20% [€]
Planungsmehrkosten WB [€]
Tilgungszuschuss 50% [€]
-
-
64.000
-66.000
-
-
6.000
-3.000
Δ Investive Mehrkosten 0 1.000

1.9 Modellierung des Gebäudes zum EEEEffffffffiiiizzzziiiieeeennnnzzzzhhhhaaaauuuussss    44440000    pppplllluuuussss
Das Effizienzhaus 40 plus unterscheidet sich vom Modell Effizienzhaus 40 durch folgende ergänzende An-
forderungen:
• die Installation von Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis erneuerbaren Energien (EE)
18
.
Hierzu wird in der Modellierung eine Photovoltaikanlage
19
 auf dem Flachdach errichtet, welche mit rund
105 m
2
 einen Jahresertrag von gut 16.700 kWh leistet. Zur Steigerung des Eigenverbrauchs ist ein Batte-
riespeicher mit 19 kW
20
 zu installieren. Für die Visualisierung ist je Wohneinheit ein Interface zu Stromer-
trag und -verbrauch zu installieren.
• der Betrieb einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
21
Die vorhandene bedarfsgeführte Abluftanlage wird mit einer Abluft-Wasser-Wärmepumpe kombiniert.
Die so gewonnene Wärme wird in den Pufferspeicher des Gebäudes eingespeist und dient der Trinkwarmwas-
serbereitung. 
Als Alternative zur Photovoltaikanlage kann z.B. ein zu 100 % mit Erneuerbaren Energien betriebenes
Blockheizkraftwerk (BHKW) eingesetzt werden.
1.9.1 Energieeffizienz
Zwei positive Effekte werden bei der Modellierung zum Effizienzhaus 40 Plus im Vergleich zum Effizienz-
haus 40 wirksam:
Der selbst erzeugte und anteilig selbst genutzte Strom der Photovoltaikanlage wird bei der Bilanzierung
des Primärenergiebedarfs Q
P zum einen als "Gutschrift" in Höhe von 200 kWh/a und kWpeak installierter Lei-
stung angerechnet, zusätzlich wird der gesamte absolute elektrische Energiebedarf angerechnet
22
. Somit
wird der Primärenergiebedarf beim Modellgebäude Effizienhaus 40 Plus durch den Einsatz der Photovolta-
ikanlage  um 7.720 kWh/a. reduziert.
Zum anderen erfolgt die Anrechnung auf die bilanzierte elektrische Endenergie in Höhe von 4.289 kWh/
a, das entspricht gut 69 % der elektrischen Endenergie. 
Das mit Erdgas betriebene Blockheizkraftwerk ist an der Heizwärmeerzeugung mit einem Belastungsgrad
von κ = 0,5 beteiligt, bei einer jährlichen Stromproduktion von gut 14.000 kWh. 
Die CO2-Emissionen sinken im Vergleich zum Effizienzhaus 55 nur leicht um 1,5 t von 6,8 auf 5,3 t/a:
das KWK ist nur noch in die Heizwärmeerzeugung involviert, dementsprechend ist die Stromerzeugung des
KWK von 36.700 auf gut 14.000 kWh/a gesunken. Die Warmwassererzeugung erfolgt mit einer elektrisch
18
Mindestfläche PV für Effizienzhaus 40 Plus: 500 kWh x Anzahl Wohnungen + 10 kWh x AN (m
2
)
19
Leistung: 19 kWpeak
20
Mindestgröße Batteriespeicher für Effizienzhaus plus: 500 Wh x Wohnungen + 10 Wh x AN (m
2
)
21
     nach neuer BEG auch: Wärmerückgewinnung aus der Abluft mittels Wärmepumpe
22
Anrechnung ingesamt bis maximal 45% des Primärenergiebedarfs des Refenerzgebäudes Q'P, Ref
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betriebenen Abluft-Wasser-Wärmepumpe, deren Antriebsenergie sich auch auf die CO2 Emissionen aus-
wirkt.  Die Energiebilanz im Vergleich ist in Tabelle 1.15 vergleichend dargestellt.
1.9.2 Kosten
Mehrkosten Investitionen
Die zusätzlichen Kosten für die Photovoltaikanlage, den Speicher und das Interface belaufen sich auf ca.
56.000 € . Die zusätzlichen Kosten für die Ausstattung der Abluftanlage mit einer Abluft-Wärmepumpe be-
tragen rund 28.000 €.
Die investiven Mehrkosten für die Gebäudehülle und die bedarfsgeführte Abluftanlage werden aus der
Modellierung für das Effizienzhaus 40 übernommen und belaufen sich auf insgesamt ca. 146.000 € (Tab. 1.16)
Minderkosten Betriebskosten
Die jährlichen Kosten für den Energiebezug zum Betrieb der Abluftanlage und der Wärmepumpe sind im
Falle des Einsatzes einer Photovoltaikanlage abhängig von den Vertragsgestaltung im Rahmen eines soge-
nannten Mieterstrommodells.
23
 Unter der Annahme, dass der Mieterstrom 90 % des öffentlichen Stroms ko-
stet ergibt sich ein Kostenszenario nach Tabelle 1.17. 
Auf die Wohneinheiten bezogen liegt im Mieterstrommodell die jährliche Einsparung bei ca. 137 €/WE
(heutige Energiekosten) bzw. rund 215 €/WE (zukünftiger mittlerer Energiepreis) und damit beinah doppelt
so hoch wie beim Effizienzhaus 40.
Unter der Annahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können der anteilig genutzte PV-
Strom theoretisch ohne Ansatz bleiben, wie in Tabelle 1.18 zusammengestellt. Hier fallen die jährlichen Ein-
sparungen durch den selbstgenutzten PV-Strom nochmals deutlich höher aus und betragen ca. 235 €/
WE (heutige Energiekosten) bzw. rund 370 €/WE (zukünftiger mittlerer Energiepreis).
23
nach den Regelungen des Bundesminsteriums für Wirtschaft und Energie BMWI, abgerufen am 03.05.2021 unter: https://
www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Mieterstrom/faq-mieterstrom.html
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Tabelle 1.16 | Investive Mehrkosten    EEEEffffffffiiiizzzziiiieeeennnnzzzzhhhhaaaauuuussss    44440000    PPPPlllluuuussss    [€]
Gebäudehülle
58.591
Abluftanlage
3.390
Photovoltaikanlage
56.000
Abluftwärmepumpe
28.000
Gesamtkosten
146.000
Tabelle 1.15 | Energiebilanz | CO2 | EEEEffffffffiiiizzzziiiieeeennnnzzzzhhhhaaaauuuussss    55555555,,,,    44440000    und 44440000    PPPPlllluuuussss im Vergleich 
Endenergiebedarf QF [kWh/a]
Effizienzhaus 55
75.613
Effizienzhaus 40
63.181
Delta zu EH 55
Primärenergiebedarf Q P [kWh/a]
Delta zu EH 55
CO2-Emissionen [kg/a]
48.561
-16,4%
35.267
6.825
-27,4%
3.941
Delta zu EH 55 -42,3%
Effizienzhaus 40 Plus
38.431
-49,2%
30.088
-38,0%
5.344
-21,7%

1.9.3 Fördermittel
Der Tilgungszuschuss erhöht sich beim Effizienzhaus 40 Plus von 20 % auf 25 % der geförderten Kosten,
zugleich erhöht sich die Fördergrenze von 120.000 € auf 150.000 € / Wohneinheit
24
. Das bedeutet, auch alle
anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz werden mit dem höheren Zuschuss und insgesamt
höherem Volumen gefördert. Im Vergleich bedeutet dies für das Effizienzhaus 40 Plus ein Förderdelta zum
Effizienzhaus 55 von 214.500 € statt eines Förderdeltas von 66.000 € beim Effizienzhaus 40.
24
siehe Tabelle 1.10
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Tabelle 1.18 | Betriebskosten Endenergie Wohnungseigentum
Energie-
quelle
End-
energie 
Qf 
[kWh/a]
Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 40 Plus
Erdgas
Strom
23.776
1.997
KWK fossil
Erdgas
49.839
17.785
Δ  Energiebedarf + -kosten / a
Strom* Netz
Strom* PV
1.920
4.289
KWK fossil 18.431
33.187
 Δ Einsparung / 30 a 995.610
Energiekosten heute
Energie-
kosten 
[€/kWh]
Gesamt-
kosten 
[€/a] 
Energiekosten 3 %
Energie-
kosten 
[€/kWh]
Gesamt-
kosten 
[€/a] 
0,06
0,28
1.498
549
0,07
0,06
3.489
1.120
0,10
0,43
2.337
857
0,11
0,10
5.442
1.748
0,28
0,00
538
0
0,07
2.588
1.290
0,44
0,00
839
0
0,11
4.037
2.013
77.627 121.098
Tabelle 1.17 | Betriebskosten Endenergie mit Mieterstrommodell
Energie-
quelle
End-
energie 
Qf 
[kWh/a]
Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 40 Plus
Erdgas
Strom
23.776
1.997
KWK fossil
Erdgas
49.839
17.785
Δ  Energiebedarf + -kosten / a
Strom* Netz
Strom* PV
1.920
4.289
KWK fossil 18.431
33.187
 Δ Einsparung / 30 a 995.610
Energiekosten heute
Energie-
kosten 
[€/kWh]
Gesamt-
kosten 
[€/a] 
Energiekosten 3 %
Energie-
kosten 
[€/kWh]
Gesamt-
kosten 
[€/a] 
0,06
0,28
1.498
549
0,07
0,06
3.489
1.120
0,10
0,43
2.337
857
0,11
0,10
5.442
1.748
0,28
0,25
538
1.072
0,07
1.515
1.290
0,44
0,39
839
1.673
0,11
2.364
2.013
45.460 70.917

1.9.4 Wirtschaftlichkeit
Das Delta der Tilgungszuschüsse in Höhe von 214.500 € übersteigt die investiven Mehrkosten am Gebäu-
de in Höhe von 146.000 € für die zusätzlichen Maßnahmen zum Erreichen des Niveaus als Effizienzhaus 40
Plus deutlich. Die Kosten für die Wärmebrückensimulation werden zu 50 % bezuschusst. Insgesamt ist damit
das höchste Effizienzniveau für den Investor sehr wirtschaftlich abzubilden und damit noch deutlich wirt-
schaftlicher als das Effizienzhaus 40. 
Sowohl aus Investorensicht als auch aus Sicht einer Eigentümergemeinschaft oder einer Genossenschaft
ist das Effizienzhaus 40 Plus auf Grund der gezielt ausgeformten Fördermittel des Bundes die wirtschaftliche-
re Variante. Auch gilt zudem noch der in Abschnitt 1.8 dargestellte Zusammenhang zwischen Anzahl und Grö-
ße der Wohnungseinheiten und der Zuschusshöhe auf entsprechend höherem Zuschussniveau (Tabelle 1.19).
Résumé
Die Ausführung des beispielhaft modellierten Mehrfamilienhauses als Effizienzhaus 40 stellt sich aus Inve-
storen- und Nutzersicht über einen Betrachtungszeitraum von 30 Jahren wirtschaftlich dar. Grund dafür
sind zum einen die für den Bauherren günstigen Konditionen der BEG in Bezug auf Förderrahmen und Til-
gungszuschüsse. Bei einem Nutzungsmix von großen und kleinere Wohnungen verbessert sich die Wirt-
schaftlichkeit gegenüber dem Modellprojekt weiter. Die Nutzer profitieren zusätzlich von dem höheren Effi-
zienzniveau über eingesparte Heizkosten.
Die langfristige Reduzierung der CO
2-Emissionen auf dem Stadtgebiet Münsters mit Hilfe eines verpflich-
tenden, höheren energetischen Standards für Neubauten von Wohngebäuden können demnach ohne Mehr-
kosten für die Bauherren umgesetzt werden.
Das Effizienzhaus 40 Plus bietet darüber hinaus weitere deutliche Einsparpotentiale und noch attraktivere
Förderbedingungen für die Investoren.
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Modell M1 Wohngebäude
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Tabelle 1.19 Wirtschaftlichkeit aus Investorensicht | Modellgebäude Effizienzhaus 40 Plus
Zahl der
Wohneinheiten bei NGF
Modellgebäude
11
ø Größe WE
m
2
90
 Δ Zuschuss
€
214.500
 Δ Zuschuss
€/m
2
 NGF
162
12
13
82
76
14
15
70
66
252.000
289.500
190
219
327.000
364.500
247
276
16 62 402.000 304

2. Modell M2 Bürogebäude
Modellprojekt M2 stellt ein exemplarisches
Bürogebäudes in Anlehnung an bestehende
Bürogebäudetypologien, wie sie beispielsweise
im Technologiepark Münster zu finden sind,
dar. Das Modellgebäude wurde mit beispiel-
haften Nutzungen, Bauteilaufbauten und einer
typischen Anlagentechnik ausgestattet.
Das modellierte Gebäude hat ein externes
Volumen V
e von knapp 8.190 m
3
 auf einer
Grundfläche von ca. 33,75 x 14,92. Das A/V-
Verhältnis beträgt bei 2.633 m
2
 wärmeüber-
tragender Gebäudehüllfläche 0,32 1/m. 
Die fünf Vollgeschosse sind 2-hüftig organi-
siert. Es befinden sich flexibel zu nutzende Großraumbüros sowie Einzelbüros auf allen Etagen. Im Erdge-
schoss befindet sich ergänzend ein Seminarraum sowie ein Serverraum. In jeder Etage sind zentral Sanitäran-
lagen und eine Teeküche angeordnet. 
Die Grundrisse erlauben eine vielfäl-
tige Nutzung: neben der Nutzung
durch ein einzelnes Unternehmen ist
auch eine etagenweise Vermietung
sowie eine raumweise Vermietung
bzw. Vermietung von Co-Working
Flächen mit gemeinsamer Nutzung
des Seminarraumes einfach realisier-
bar. 
Das Gebäude ist teilunterkellert. Im
Keller ist die Haustechnik unterge-
bracht sowie Lager- und Archivflä-
chen.
Das Treppenhaus liegt im beheizten
Volumen und umschließt einen Auf-
zug, der alle Etagen barrierefrei er-
schließt. Dieser hat im Keller eine
Unterfahrt.
Das Gebäude ist kompakt und ver-
fügt über ausreichende Speicher-
massen für guten sommerlichen
Wärmeschutz
1
.
1
so werden z.B. die Decken werden nicht abgehängt, damit bleiben sie thermisch aktiv.
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Modell M2 Bürogebäude
Abbildung 2.1 Visualisierung: Lageplan Modell Bürogebäude
6DQLWlU 7HHNFKH
9HUNHKUVIOlFKHQ
6HPLQDU
*UXSSHQEUR
6HUYHU
(LQ]HOEUR
/DJHU
*UXSSHQEUR


Abbildung 2.2 Grundriss Erdgeschoss und 1.-4. Obergeschoss
6DQLWlU 7HHNFKH
9HUNHKUVIOlFKHQ
(LQ]HOEUR
*UXSSHQEUR
*UXSSHQEUR
*UXQGULVV2*%URJHElXGHP
Seite 20 von 54

Das Gebäude hat 8 Nutzungszo-
nen, die gemäß DIN V 18599 für die
Bilanzierung zu insgesamt 6 Zonen
zusammengefasst werden. In den
schematischen Grundrissen (Abbil-
dung 2.2) und dem Schemaschnitt
(Abbildung 2.3) sind die Zonierung
farblich gekennzeichnet. In Tabelle
2.1 findet sich eine Aufstellung der
Zonierung, der Nettogrundflächen
sowie des Luftvolumens der Zonen.







Abbildung 2.3 Schnitt Bürogebäude
/lQJVVFKQLWW$$1LFKWZRKQJHElXGHP
Tabelle 2.1 Nutzungen und Zonierung Bürogebäude
Nutzungs-
profilDIN 18599
1
Nutzung
Einzelbüro
beheizt
x
NGFZone
[m
2
]
18,06
Anzahl
33
NGFZone
[m
2
]
595,98 m²
Nutzungs-
profil
gewählt
1
3
4
Großraumbüro x
x
Seminarraum
x
x
106,04
87,40
4
5
94,48
106,04
1
1
424,16 m²
437,01 m²
3
94,48 m²
106,04 m² 4
16
18
18
19
Sanitär
Teeküche
x
x
Server
Verkehrsfläche
x
x
20
20
20
Lager beheizt
x
x
Technik 
Lager 
-
-
20,13
18,06
5
5
18,06
67,92
1
5
100,67 m²
90,30 m²
16
18
18,06 m²
339,62 m²
44,64
18,06
1
1
34,98
106,04
1
1
44,64 m²
18,06 m²
34,98 m²
106,04 m²
20
NGFZone
[m
2
]
595,98 m²
l. Höhe
[m]
2,8
Volumen
[m
3
]
1.668,74
955,65 m² 2,8
106,04 m² 2,8
2.675,82
296,91
100,67 m²
510,68 m²
2,8
2,8
281,88
1.416,05
2,49
141,02 m² 2,49 351,14
Summen 2.410,04 6.690,54
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2.1 Planung Anlagentechnik
Heizung
Der Heizwärmebedarf wird über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe gedeckt. Die Kollektoren können dabei
zum Beispiel im Arbeitsraum der Baugrube verlegt werden. Die Übergabe erfolgt über eine Fußbodenhei-
zung.
Mit einer reversiblen Wärmepumpe ist mit der geplanten Fußbodenheizung perspektivisch eine passive
Kühlung in den Sommermonaten möglich, die an dieser Stelle jedoch nicht bilanziert wird. Mit der passiven
Kühlung wird die Wärmequelle Erdreich in den Sommermonaten mit Wärme angereichert.
Der Warmwasserbedarf des Bürogebäudes wird gemäß DIN V 18599-10 nicht bilanziert, da mit einem
Nutzenergiebedarf von unter 0,2 kWh je Person und Tag gerechnet wird
2
.
Lüftungstechnik
Alle Aufenthaltsräume sowie die Sanitärzonen werden mit einer bedarfsgeführten Zu
3
- und Abluftanlage
mit einer effizienten Wärmerückgewinnung be- und entlüftet. Die Bedarfssteuerung erfolgt über den CO2-
Gehalt der Raumluft. Die Flurbereiche dienen dabei als Überströmbereiche. Eine gute Ergänzung stellt bei
Lüftungsanlagen mit Zu- und Abluft ein Erdwärmetauscher für die Vortemperierung der Außenluft während
der Heizperiode dar. Im Sommer wird die Außenluft über das Erdregister etwas heruntergekühlt. 
Beleuchtung
Die Beleuchtung des Bürogebäudes erfolgt einheitlich mit LED-Leuchten. Die Steuerung in den Büros ist
mit einer Konstantlichtregelung automatisiert, in den Nebenflächen wird die Beleuchtung über Lichtmes-
sung und Präsenzmelder gesteuert.
Gebäudeautomation
Für einen energieeffizienten Betrieb ist eine Gebäudeautomation nach Kategorie A
4
 mit Energiemanage-
mentfunktionen vorgesehen. Hierzu gehört u.a. die Anpassung und Steuerung des Heizungsbetriebs an die
tatsächliche Nutzung, die intelligente Steuerung der Wärmepumpe, die bedarfsgeführte Steuerung der Lüf-
tungstechnik, die Tageslicht- und Präsenzkontrolle beim Betrieb der Beleuchtung.
Anmerkung: mit dem Einsatz einer monoenergetisch arbeitenden Wärmepumpe erfüllt das Gebäude so-
wohl die öffentlich rechtlichen Anforderungen des GEG zum Einsatz erneuerbarer Energien als auch die An-
forderung zur Bilanzierung zum Effizienzgebäude EE-Klasse
5
. So wird im folgenden von der Modellierung zum
Effizienzhaus jeweils in der EE-Klasse ausgegangen.
2
DIN V 18599-10, Tabelle 7 "Richtwerte des Nutzenergiebedarfs Trinnkwarmwasser für Nictwohngebäude", Index b: Beträgt der täg-
liche Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser weniger als 0,2 kWh je Person und Tag bzw. weniger als 0,2 kWh je Beschäftigte und
Tag (entspricht etwa 5 l je Person und Tag bzw. 5 l je Beschäftigte und Tag bei einer Warmwassertemperatur von 45 °C), darf der
Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser vernachlässigt werden. Dies ist z.B. der Fall bei Bürogebäuden oder Schulen mit einzelnen
Trinkwarmwasser-Zapfstellen (Handwaschbecken, Teeküche, Getränkeausgabe, Putzraum).
3
Die Zuluft kann dabei über einen Erdwärmetauscher geführt werden. Dieser wird in der DIN V 18599 noch nicht abgebildet
4
nach DIN V 18599-11 Gebäudeautomation
5
Anforderungen an die EE-Klasse: Deckung des Energiebedarfs zur Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes zu min. 55 % aus er-
neuerbaren Energien gemäß Definition im GEG.
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Effizienzstandards für Neubauten 
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Modell M2 Bürogebäude
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2.2 Planung der Gebäudehülle
Die Außenwände sind in massiver Bauweise mit einer hinterlüfteten Fassade aus Faserzement- oder Holz-
werkstoffplatten geplant. Die innere Schale besteht aus Kalksandstein, die Dämmung aus Mineralfaser.
Die Fenster bestehen aus Holz-Alurahmen und sind mit einer guten Zweifachverglasung ausgestattet.
Der Fensterflächenanteil ist mit 28 %
6
 für ein Bürogebäude angemessen. Die Fenster zur Südseite sind mit
einem Sonnen- und Wärmeschutzglas modelliert. Der Sonnen- und Blendschutz wird insgesamt mit varia-
blen, lichtlenkenden Systemen ausgeführt.
Das Flachdach aus Stahlbeton ist oberseitig mit Faserdämmstoff gedämmt.
Die Bodenplatten gegen Erdreich sind aus Stahlbeton und haben eine oberseitige Wärme- und ergänzen-
de Trittschalldämmung. 
Die Außenwände gegen Erdreich aus Stahlbeton sind mit einer außenliegenden Perimeterdämmung aus
Schaumglas gedämmt.
Die Innenwände zum unbeheizten Keller sind auf der kalten Seite mit Faserdämmstoff gedämmt.
2.3 Modellierung des Gebäudes zum EEEEffffffffiiiizzzziiiieeeennnnzzzzggggeeeebbbbääääuuuuddddeeee    55555555EEEEEEEE
Die Mindestanforderungen für ein Effizienzgebäude als Nichtwohngebäude nach der Bundesförderung
Effiziente Gebäude (BEG) beziehen sich 
1. auf den maximal einzuhaltenden Primärenergiebedarf QP, (siehe Tabelle 2.2) sowie 
2. auf die maximal zulässigen mittleren U-Werte der Gebäudehülle.
Diese Anforderungen gelten auch für die EE-Klasse sowie die NH-Klasse
7
Die Bauteile werden unterschieden in opake Bauteile gegen Außenluft, Fenster & Vorhangfassaden sowie
Oberlichtsysteme, Glasdächer und Lichtkuppeln (siehe Tabelle 2.3).
6
bezogen auf die Außenwandfläche
7
Anforderungen für die NH-Klasse: für das Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt, das die Übereinstimmung
der Maßnahmen mit den Anforderungen des Qualitätssiegels "Nachhaltiges Gebäude" bestätigt.
Tabelle 2.2 Effizienzstandards: 
Anforderungswerte Primärenergiebedarf
Q'P in % von Q'P, Ref
EG 55
55 %
EG 40
40 %
Tabelle 2.3 Effizienzstandards: 
Anforderungswerte Bauteile                         
Zonentemperatur
Effizienzgebäude
 T ≥ 19 °C
EG 55 EG 40
Ūopak
Ūtransparent, ŪVorhang
ŪLicht
0,22
1,2
0,18
1
2 1,6
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Die Bauteilaufbauten wurden bei der Modellierung daher mit dem Fokus auf den einzuhaltenden Pri-
märenergiebedarf ausgelegt. Sie genügen damit zugleich auch den Anforderungen an die mittleren U-Werte
für das Effizienzgebäude 55 nach Tabelle 2.3:
Die Außenwand ist mit 160 mm Faserdämmstoff der WLG 032 hinter der hinterlüfteten Fassade ge-
dämmt.
Die Fenster sind als Holz-Alu-Fenster mit einer Zweifachverglasung und thermisch optimiertem Randver-
bund angesetzt. 
Das Flachdach ist mit 140 mm Faserdämmstoff der WLG 032 oberhalb der Stahlbetondecke gedämmt.
Die Bodenplatte des nicht unterkellerten Bereiches ist unterhalb des Estrichs mit 20 mm Trittschalldäm-
mung der WLG 038, sowie 80 mm Dämmstoff der WLG 035, unterhalb der Bodenplatte aus Stahlbeton aus-
gestattet. 
Bei der Bodenplatte des beheizten und unbeheizten Kellers beträgt die Dämmung unterhalb der Tritt-
schalldämmung 40 mm der WLG 035
Die Außenwände gegen Erdreich sind aus Stahlbeton und mit 100 mm Schaumglas der WLG 037 ausge-
legt.
Die Kellerdecke gegen den unbeheizten Bereich des Kellers ist nicht zusätzlich von unten gedämmt und
hat unterhalb des Estrichs den gleichen Aufbau wie die Bodenplatte im Erdgeschoss.
Die Kellerinnenwände des beheizten Treppenhauses zum unbeheizten Keller sind auf der kalten Seite mit
60 mm Faserdämmstoff der WLG 035 angelegt. 
Tabelle 2.4 zeigt die vorhandenen U-Werte und den mittleren U-Wert opaker Bauteile
 
und Fenster.
Tabelle 2.4 | Wärmedurchgangswerte der Gebäudehülle | mittlerer U-Wert
Komponenten
Außenwand
U
[W/m
2K
]
0,20
Ūvorh
0,20
Flachdach
Bodenplatte nicht unterkellert
Bodenplatte unterkellert
Außenwand Erdreich
0,21
0,32
0,51
0,34
Fenster
Decke Keller
Innenwand zu unbeheizt
Innentür zu unbeheizt
1,00
0,30
1,00
0,46
1,50
Ūmax
0,22
1,20
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Bei der Bilanzierung erfolgt der Wärmebrückennachweis gemäß DIN 4108 Beiblatt 2. Die Ausbildung der
Wärmebrücken erfolgt dabei in Kategorie B
8
 mit einem pauschalen Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB 0,03
W/m
2
K auf die Hüllfläche.
Das Modell Effizienzgebäude 55EE wird mit einer Zu- und Abluftanlage mit leistungsstarker Wärmerückge-
winnung bilanziert
9
. 
Dazu wird eine Luftdichtheit der Gebäudehülle von n50 ≤ 1,0 h
-1 
angenommen
10
. 
Das massive Gebäude wird als schweres Gebäude eingestuft mit einer wirksa-
men Wärmekapazität cwirk von 130 Wh/m
2
K bilanziert.
Auf Grundlage der beschriebenen Gebäude- und Anlagenmodellierung des
Bürogebäudes wird das Gebäude nach DIN V 18599 als Mehrzonenmodell ener-
getisch bilanziert
11
. 
Im Ergebnis liegt der spezifische Primärenergiebedarf Q'P bei 55,5 kWh/m
2
a
und unterschreitet damit den Primärenergiebedarf Q'P des Referenzgebäudes
um 46,1 %. Damit wird der Anforderungswert eines Effizienzgebäudes 55 für den
Primärenergiebedarf Q'P eingehalten bzw. leicht unterschritten (Zielwert 45%).
Im Vergleich zu den Mindestanforderungen nach GEG für einen Neubau eines
Nichtwohngebäudes unterschreitet das Modellgebäude die Anforderungswerte
um 28,1 %. 
Anmerkung: eine weitere Optimierung der Bauteilaufbauten zu einer punkt-
genauen Bilanzierung des maximal zulässigen Primärenergiebedarfes wäre in Bezug auf den Wärmebrücken-
nachweis in der Kategorie B nicht zielführend gewesen.
Der bilanzierte Heizwärmebedarf des Gebäudes liegt bei 36,1 kWh/m
2
a.
2.4 Optimierung des Modellgebäudes zum Effizienzgebäude 40EE
Dem Modellgebäude im Standard Effizienzgebäude 55EE soll ein Modellgebäude im Standard Effizienzge-
bäude 40EE gegenübergestellt werden. 
Für den Standard Effizienzgebäude 40EE muss der Primärenergiebedarf Q'P um weitere 15 % gegenüber
dem Referenzwert Q'P,Ref auf maximal 41 kWh/m
2
a reduziert werden. 
8
Typ B: energetisch höherwertige Wärmebrückenausführung
9
Wärmerückgewinnungsgrad ϕrec = 95 %
10
Luftdichtheiten von n50≤ 1,0 h
-1
 sind bei entsprechender Planung der luftdichten Gebäudehülle ohne Mehraufwand erreichbar. Die
Umrechnung erfolgt bei Gebäuden mit einem Luftvolumen V ≥ 1.500 m
3
 aus dem Wert q50 [m
3
/m
2
h] bezogen auf die Hüllfläche.
11
Bilanzierungsergebnisse im Anhang
QP,Eff 55
QP,Ref 
QP,Neubau
Abbildung 2.4 Primärenergie
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Im Bereich der Gebäudehülle werden die U-Werte der Außenbauteile angemessen optimiert. Statt eines
mittleren U-Wertes der opaken Außenbauteile
12
 von 0,22 W/m2K beim Effizienzgebäude 55EE beträgt der
Höchstwert des mittleren U-Wertes beim Effizienzgebäude 40EE 0,18 W/m
2
K (siehe Tabelle 2.2). 
Im Bereich der Anlagentechnik mit der Sole-Wasser-Wärmepumpe sind keine wesentlichen Optimie-
rungsoptionen gegeben.
Im Bereich der Beleuchtung sind ebenfalls keine nennenswerten Optimierungspotentiale vorhanden.
Maßnahmen zur Optimierung der Gebäudehülle:
Die Außenwand wird mit 180 mm statt mit 160 mm Faserdämmstoff der WLG 032 hinter der hinterlüfte-
ten Fassade gedämmt.
Die Dämmung des Flachdachs wird um 40 mm auf 180 mm Faserdämmstoff der WLG 032 oberhalb der
Stahlbetondecke verstärkt.
Der nicht unterkellerte Bereich der Bodenplatte wird zusätzlich von unten mit 50 mm Schaumglas der
WLG 037 gedämmt.
Die Dämmung der Außenwände gegen Erdreich wird um 40 mm auf 140 mm Schaumglas der WLG 037
verstärkt
Die Dämmung der Kellerinnenwände, sowie der Kellerbodenplatte des beheizten Treppenhauses zum un-
beheizten Keller wird nicht verändert.
Die Fenster sind als Holz-Alu-Fenster mit einer hochwertigen Zweifachverglasung und thermisch opti-
miertem Randverbund angesetzt und werden nicht weiter verändert.
12
beheizter Zonen mit ≥ 19°C Innentemperatur
Tabelle 2.5 | Wärmedurchgangswerte der Gebäudehülle | mittlerer U-Wert
Komponenten
Außenwand
U
[W/m2K]
0,18
Ūvorh
[W/m2K]
0,17
Flachdach
Bodenplatte nicht unterkellert
Bodenplatte unterkellert
Außenwand Erdreich
0,17
0,22
0,51
0,25
Fenster
Kellerdecke gegen unbeheizt
Innenwand zu unbeheizt
Innentür zu unbeheizt
0,30
1,00
0,46
1,50
Ū
max
[W/m2K]
0,18
1,00
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Die Anforderungen an den mittleren U-Wert der Außenbauteile werden mit einem Ūvorh = 0,17 W/m
2
K,
die Anforderungen an den mittleren U-Wert der Fenster werden mit einem Ūvorh = 1,0 W/m
2
K eingehalten
(Tabelle 2.5).
Die Ertüchtigung der Bauteile hat auch zum Ziel, den Nachweis der Wärmebrücken optimieren zu können.
Da eine detaillierte Wärmebrückenbilanzierung eine konstruktive Detailplanung der Wärmebrücken erfor-
dert und diese nicht Inhalt der Studie ist, können die positiven Effekte des detaillierten Wärmebrückennach-
weises nur ansatzweise berücksichtigt werden. Dazu geht die Autorin von einem reduzierten Wärmebrücken-
zuschlag von ΔU
WB 0,02 W/m
2
K aus. 
Bezogen auf die wärmeübertragende Gebäudehüllfläche von 2.633 m
2
 entspricht das einer Einsparung
bzw. Reduzierung der Transmissionsverluste von knapp 25 W/K. Auf Grund der klaren Kubatur des Gebäudes
ist davon auszugehen, dass die Wärmebrückenverluste im detaillierten Nachweis den angesetzten spezifi-
schen Wärmebrückenzuschlag ΔU
WB in der Praxis weiter unterschreiten könnten.
Maßnahmen zur Optimierung der Anlagentechnik:
Das Effizienzgebäude 40EE wird mit einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung ausgestattet. Mit Hilfe
der PV-Anlage wird der QP,Ref um die erforderlichen 60 % unterschritten und der maximal zulässige spezifi-
sche Primärenergiebedarf QP,zul von 41 kWh/m
2
a eingehalten. 
Die Anlage hat eine Größe von 19,57 kWpeak und trägt mit einer jährlichen Stromerzeugung von gut
17.000 kWh zu knapp 1/5 des bilanzierten Strombedarfs bei.
Abbildung 2.5 zeigt die Inanspruchnahme der für die PV-Anlage (grüne Module) notwenigen Dachfläche.
Gezeigt wird auch, dass das Dach Flächenpotentiale für die Installation von weiteren PV-Modulen (graue Mo-
dule) mit rund 28 kW
peak bietet, mit denen der Anteil des selbsterzeugten Stroms am bilanzierten Strombe-
darf insgesamt auf rund 1/3 gesteigert werden könnte.
Abbildung 2.5 Dachaufsicht mit PV-Anlage | EG 40EE (grün) und optionale Flächen (grau)
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2. 5 Auswirkungen auf die Energieeffizienz
Mit der Ausführung des Bürogebäudes als Effizienzgebäude 40EE reduziert sich der Heizwärmebedarf ge-
genüber dem Effizienzgebäude 55EE von 83.000 kWh/a um gut 8 % auf 76.600 kWh/a. Der spezifische
Heizwärmebedarf des Gebäudes liegt nun bei knapp 33,3 kWh/m²a und damit immer noch deutlich über dem
Heizwärmebedarf eines Passivhauses
13
. 
Der Nutzenergiebedarf QL für die Beleuchtung beträgt konstant 17.774 kWh/a.
Der Endenergiebedarf QF als relevante Kenngröße für die laufenden Betriebskosten reduziert sich gegen-
über dem Effizienzgebäude 55EE von rund 71.000 kWh/a um knapp 27 % auf etwa 52.000 kWh/a. Dies liegt
neben der Einsparung im Bereich des Heizwärmebedarfs vor allem auch in der größeren Auslegung der Pho-
tovoltaikanlage, die zu einem höheren Eigenversorgungsanteil mit Strom führt.
Die Ausführung des Bürogebäudes als Effizienzgebäude 40EE vermeidet im Vergleich zum Effizienzgebäu-
de 55EE jährlich rund gut 10,4 t CO
2 (Tabelle 2.6). Über den Betrachtungszeitraum von 30 Jahren summiert
sich die Menge eingesparten CO2 auf über 312 t. Bei Vergrößerung der PV-Anlage wie beschrieben auf maxi-
mal 47,8 kWpeak können bilanziell weitere 10 t/a CO2 eingespart werden.
2.6 Auswirkungen auf die Kosten
Mehrkosten Investitionen
13
Anforderungswert Heizwärmebedarf Passivhaus: 15 kWh/m
2
a
Tabelle 2.6 | Energiebedarf | rgenerativer Strom | CO2
Modell
Endenergiebedarf
[kW/a]
Heizung Lüftung
EG 55EE
EG 40EE
22.370
70.953
30.809
18.687 21.138
52.351
Delta Δ 18.602
Beleuchtung
anteilige 
Bedarfsdeckung re-
gen. Strom
[kW/a]
Primär-
energiebedarf
[kW/a]
CO2
[kg/a]
17.774
-
12.526
17.068
127.652 39.734
94.169 29.317
17.068 33.483 10.417
Tabelle 2.7 | Investive Mehrkosten EEEEffffffffiiiizzzziiiieeeennnnzzzzggggeeeebbbbääääuuuuddddeeee    44440000EEEEEEEE
Gebäudehülle
32.305
Photovoltaik
27.630
Wärmebrücken
5.000
Sicherheit
3.065
Gesamtkosten
68.000
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Die zusätzlichen Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle erzeugen Mehrkosten von ca. 32.200 €.
Die Kosten für den Bau der Photovoltaikanlage belaufen sich auf rund 27.600 €.
Die Wärmepumpe und das Kollektorfeld können geringfügig kleiner ausgelegt werden. Die Minderkosten
werden vernachlässigt.
Der Mehraufwand für die Modellierung der Wärmebrücken für den detaillierten Wärmebrückennachweis
wird mit rund 5.000 € berücksichtigt. Zusätzlich werden auf die ermittelten zur Rundung rund 5% Sicherheit
aufgeschlagen.
Bezogen auf die Nettogrundfläche A
NGF entspricht dies spezifischen Mehrkosten von 30 €/m
2
. 
Minderkosten Betriebskosten
Die jährlichen Kosten für den Bezug von Strom für die Wärmepumpe, die Lüftungsanlage und die Be-
leuchtung sind in Tabelle 2.8 dargestellt. Spalte 3 und 4 stellen die Einsparungen auf Grundlage heutiger
Energiepreise
14
 dar, in Spalte 5 und 6 wird eine zukünftige jährliche Preissteigerung von 3 % über einen Be-
trachtungszeitraum von 30 Jahren
15
 zu Grunde gelegt. Für den Betrieb der Photovoltaikanlage werden jährli-
che Wartungskosten in Höhe von 1,5% der Anlagenkosten in Ansatz gebracht.
Die jährlichen Einsparungen sind auch bei Annahme heutiger Energiepreise mit rund 4.700 €/a signifi-
kant. Bei Annahme zukünftiger Preissteigerung von jährlich 3% steigen sie auf gut 7.500 €/a.
14
Quelle: Stadtwerke Münster, Ökostrom, Gewerbetarif (Abruf 23.04.21)
15
Quelle: BBSR, Info Portal Energieeinsparung, Tabelle Mittelwertfaktoren (Abruf 21.04.21): mittlerer zukünftiger Energiepreis bei 3
% Steigerug im Jahr, Betrachtungszeitraum 30 a, Kapitalzinz 2 %, Faktor 1,56
Tabelle 2.8 | Betriebskosten Endenergie
End-
energie 
Qf 
[kWh/a]
Energiekosten heute
Energie-
kosten 
[€/kWh]
Effizienzgebäude 55EE
Effizienzgebäude 40EE
Δ  Energie + -kosten / a
Wartungskosten PV €/a
70.953
52.351
0,28
18.602
Δ  Einsparung / a
 Δ Einsparung / 30 a
18.602
558.060
Gesamt-
kosten 
[€/a] 
Energiekosten 3 %
 Gesamt-
kosten 
[€/a] 
19.512
14.397
0,43
5.116
-414
30.439
22.459
7.980
-414
4.701
141.033
7.566
226.974
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2.7 Fördermittel Bundesförderung Effiziente Gebäude
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden zinsverbilligte Darlehen und at-
traktive Tilgungszuschüsse gewährt. 
Die Förderungen beziehen sich auf die Investitionskosten der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN
276
16
, auf die Kosten mitgeförderter Umfeldmaßnahmen, sowie den Leistungen der energetischen Fachpla-
nung und Baubegleitung, sowie Dienstleistungen zur Nachhaltigkeitszertifizierung. 
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt bei den Baukosten bis zu 2.000 € /m
2
 Nettogrund-
fläche, maximal jedoch 30 Mio. € pro Zusage und Kalenderjahr. 
Bei den Kosten für Fachplanung und Baubegleitung bzw. Zertifizierung beträgt die Höchstgrenze der för-
derfähigen Kosten bis zu 10 € /m
2
 Nettogrundfläche, maximal jedoch jeweils
17
 40.000 € pro Zusage und Ka-
lenderjahr.
Auf die so ermittelten förderfähigen Kosten werden Tilgungszuschüsse in folgender Höhe gewährt:
15 % für das
 Effizienzgebäude 55
20 % für das Effizienzgebäude 40
2,5 % für das zusätzliche Merkmal Effizienzgebäude EE
18
 oder Effizienzgebäude NH
19
50 % für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. 
Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird in diesem Gutachten mit den Deltas (Δ), also den Differen-
zen zwischen den betrachteten Niveaus gearbeitet.
Auf Grundlage durchschnittlicher Baukosten für ein Bürogebäude mit mittlerem Ausbaustandard
20
 geht
 die Autorin davon aus, dass die Höchstgrenze des Kredites in Anspruch genommen werden kann.
Tabelle 2.9 stellt die maximalen Tilgungszuschüsse sowie das jeweilige Delta der Zuschüsse zum Effizienz-
gebäude 55EE dar.
16
nach DIN 276, KG 300, Kosten der Baukonstruktion, KG 400 Kosten der technischen Anlagen
17
für Fachplanung und Zertifizierung jeweils 40.000 €
18
Einsatz erneuerbarer Energien mit einem Anteil von min. 55 % am Energiebedarf für die Wärme- und Kälteerzeugung des Gebäudes
19
Nachhaltigkeitszertifizierung in Kombination mit EE wird nur 1 x bezuschusst
20
BKI Kostenkennwerte für Gebäude: Bürogebäude mittlerer Standard KG 300-400: 1.800 € /m
2 
BGF - 1.Qu. 2021
Tabelle 2.9  BEG Tilgungszuschüsse
Tilgungszuschuss [%] 
Kredithöhe EG55
15,0%
EG55EE
17,5%
EG40
20,0%
EG40EE
22,5%
Tilgungszuschuss [€]
[Kredit 2.000 €/m
2
 NGF]
Δ Förderung [€] zu EG 55EE
Δ Förderung [€/m
2
] zu EG 55EE
4.604.000 690.600
-
805.700
-
- -
920.800
115.100
1.035.900
230.200
50 100
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2.8 Bewertung der Wirtschaftlichkeit
Das Plus an Fördermitteln in Höhe von gut 230.000 € überschreitet deutlich die investiven Mehrkosten-
für die zusätzlichen Maßnahmen zum Erreichen des Niveaus als Effizienzgebäude 40EE in Höhe von 68.000 €
(vgl. Tabelle 2.7).
Bei einer Betrachtung über einen Nutzungszeitraum von 30 Jahren Gebäudebetrieb stellen sich die Ge-
samtkosten der Ausführung als Effizienzgebäude 40EE gegenüber der Ausführung als Effizienzgebäude 55EE
deutlich niedriger dar. Berücksichtigt sind die Investitionsmehrkosten, die Wartungs- und Reinvestitionsko-
sten der Photovoltaikanlage, die Tilgungszuschüsse sowie die Energiekosten (Tabelle 2.10).
Tabelle 2.11 Wirtschaftlichkeit aus Investorensicht
Gesamtkosten 
Nutzungszeit 30 a 
EG 55EE EG 40EE
Investitionsmehrkosten
Wartungskosten Technik 30 a
Reinvestitionskosten Technik
Tilgungszuschuss [€]
[Kredit 2.000 €/m
2
 NGF]
-
-
68.000
12.434
-
-
9.217
-230.200
Δ  Gesamtkosten 30 a 0 -140.550
Tabelle 2.10 Gesamtkosten über die Nutzungszeit
Gesamtkosten 
Nutzungszeit 30 a 
heutiger Energiepreis
EG 55EE EG 40EE
Gesamtkosten 
Nutzujngszeit 30 a 
zukünftiger mittlerer Energiepreis
EG 55EE EG 40EE
Investitionsmehrkosten
Wartungskosten Technik 30 a
Reinvestitionskosten Technik
Tilgungszuschuss [€]
[Kredit 2.000 €/m
2
 NGF]
-
-
68.000
12.434
-
-
9.217
-230.200
-
-
68.000
12.434
-
-
9.217
-230.200
Energiekosten 30 a
Gesamtkosten 30 a
Δ Gesamtkosten 30 a
585.362
585.362
431.896
291.346
-294.016
913.165
913.165
673.757
533.208
-379.958
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Unter der Annahme, dass der Investor nicht zugleich Nutzer der Immobilie ist, überzeugt die Wirtschaft-
lichkeit des höheren Effizienzniveaus auch ohne die Berücksichtigung von eingesparten Energiekosten (Ta-
belle 2.11). Nicht berücksichtigt sind dabei Erträge, die ein Investor aus dem Verkauf des PV-Stromes an die
Nutzer erzielen würde.
21
Unter der Voraussetzung, dass Investor und Nutzer des Bürogebäudes identisch sind, lässt sich die Wirt-
schaftlichkeit des höheren Effizienzniveaus aus den zusätzlichen Energieeinsparungen auch ohne Fördermit-
tel darstellen (Tabelle 2.12).
Résumé
Die Ausführung des beispielhaft modellierten Bürogebäudes als Effizienzgebäude 40EE stellt sich aus In-
vestoren- und Nutzersicht über einen Betrachtungszeitraum von 30 Jahren deutlich wirtschaftlicher dar als
das Niveau eines Effizienzgebäude 55EE. Grund dafür sind zum einen die für den Bauherren günstigen Kondi-
tionen der BEG in Bezug auf Förderrahmen und Tilgungszuschüsse. Diese sind beim Modellgebäude deutlich
höher als die ermittelten Mehrkosten für zusätzliche Wärmedämmung und Anlagentechnik. Die Nutzer profi-
tieren zusätzlich von dem höheren Effizienzniveau über eingesparte Endenergie und einen hohen Anteil
selbsterzeugten Stroms.
Die langfristige Reduzierung der CO
2-Emissionen auf dem Stadtgebiet Münsters mit Hilfe eines verpflich-
tenden, höheren energetischen Standards für Neubauten von normal beheizten Nichtwohngebäuden können
demnach ohne Mehrkosten für die Bauherren umgesetzt werden. Im Modellgebäude ergeben sich im Gegen-
teil sogar finanzielle Vorteile für den Investor.
21
Der Ertrag der Photovoltaikanlage wird in der Bilanz nur berücksichtigt, wenn er im Gebäude genutzt wird.
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Tabelle 2.12 Wirtschaftlichkeit über Einsparung Endenergie bei Nutzung durch Investor ohne BEG Mittel
Gesamtkosten 
Nutzungszeit 30 a 
heutiger Energiepreis
EG 55EE EG 40EE
Gesamtkosten 
Nutzujngszeit 30 a 
zukünftiger mittlerer Energiepreis
EG 55EE EG 40EE
Investitionsmehrkosten
Wartungskosten Technik 30 a
Reinvestitionskosten Technik
Energiekosten 30 a
-
-
68.000
12.434
-
585.362
9.217
431.896
-
-
68.000
12.434
-
913.165
9.217
673.757
Gesamtkosten 30 a
Δ Gesamtkosten 30 a
585.362 521.546
-63.816
913.165 763.408
-149.758

Die Ergebnisse zur Wirtschaftlichkeit des Einfamilienhauses aus der Kurzstudie 2019 werden in Bezug auf
Kosten und Fördermittel auf die aktuellen Annahmen und Förderrandbedingungen dieser Studie sowie auf
die Randbedingungen des GEG aktualisiert und tabellarisch dargestellt. 
Das GEG nimmt die aktuelle Ausgabe der DIN V 18599 in Bezug, so dass die Ergebnisse für den Pri-
märenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste geringfügig von der Ergebnissen der Kurzstudie ab-
weichen, insgesamt aber das jeweilige Effizienzniveau - bei identischen Bauteilaufbauten und identischer An-
lagentechnik wie in der Kurzstudie - erreicht wird.
planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang I Modell M 0.1 
Einfamilienhaus Kurzstudie
Seite 33 von 54
Tabelle 0.1.1 | Betriebskosten Endenergie Modell Einfamilienhaus
Energie-
quelle
End-
energie 
Qf 
[kWh/a]
Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 40
Δ  Energiebedarf + -kosten / a
 Δ Einsparung / 30 a
Strom
Strom
5.157
4.637
520
15.600
Energiekosten heute
Energie-
kosten 
[€/kWh]
Gesamt-
kosten 
[€/a] 
Energiekosten 3 %
Energie-
kosten 
[€/kWh]
Gesamt-
kosten 
[€/a] 
0,28
0,28
1.418
1.275
143
4.290
0,43
0,43
2.212
1.989
223
6.692
Tabelle 0.1.3 Gesamtkosten über die Nutzungszeit
Gesamtkosten 
Nutzungszeit 30 a 
heutiger Energiepreis
EH 55EE EH 40EE
Gesamtkosten 
Nutzujngszeit 30 a 
zukünftiger mittlerer Energiepreis
EH 55EE EH 40EE
Investitionsmehrkosten
Δ Tilgungszuschuss [€]
Energiekosten 30 a
Gesamtkosten 30 a
-
-
10.719
-7.500
42.545
42.545
38.255
41.474
-
-
10.719
-7.500
66.371
66.371
59.678
62.897
Δ Gesamtkosten 30 a -1.071 -3.473
Tabelle 0.1.2 BEG Tilgungszuschüsse
Tilgungszuschuss [%] 
Kredithöhe EH 55
15,0%
EH 55EE
17,5%
EH 40
20,0%
EH 40EE
22,5%
Tilgungszuschuss [€]
[Kredit 120.000 €/m
2
 WE]
Tilgungszuschuss [€]
[Kredit 150.000 €/m
2
 WE]
Δ Förderung [€] zu EH 55
Δ Förderung [€/m
2
] zu EH 55
120.000
150.000
18.000
-
-
26.250
-
-
8.250
53
24.000
-
-
33.750
6.000
39
15.750
102
EH 40plus
25,0%
-
37.500
19.500
126

Die Ergebnisse zur Wirtschaftlichkeit des Mehrfamilienhauses aus der Kurzstudie 2019 werden in Bezug
auf Kosten und Fördermittel auf die aktuellen Annahmen und Förderrandbedingungen dieser Studie sowie
auf die Randbedingungen des GEG aktualisiert und tabellarisch dargestellt. 
Das GEG nimmt die aktuelle Ausgabe der DIN V 18599 in Bezug, so dass die Ergebnisse für den Pri-
märenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste geringfügig von der Ergebnissen der Kurzstudie ab-
weichen, insgesamt aber das jeweilige Effizienzniveau - bei identischen Bauteilaufbauten und identischer An-
lagentechnik wie in der Kurzstudie - erreicht wird.
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Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang II Modell M 0.2 
Mehrfamilienhaus Kurzstudie
Seite 34 von 54
Tabelle 0.2.2 BEG Tilgungszuschüsse
Tilgungszuschuss [%] 
Kredithöhe EH 55
15,0%
EH 55EE
17,5%
EH 40
20,0%
EH 40EE
22,5%
Tilgungszuschuss [€]
[Kredit 120.000 €/m
2
 WE]
Tilgungszuschuss [€]
[Kredit 150.000 €/m
2
 WE]
Δ Förderung [€] zu EH 55
Δ Förderung [€/m
2
] zu EH 55
1.680.000
2.100.000
252.000
-
-
367.500
-
-
115.500
107
336.000
-
-
472.500
84.000
78
220.500
205
EH 40plus
25,0%
-
525.000
273.000
253
Tabelle 0.2.1 | Betriebskosten Endenergie Modell Mehrfamilienhaus
Energie-
quelle
End-
energie 
Qf 
[kWh/a]
Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 40
Erdgas
Strom
38.114
5.665
Erdgas
Strom
25.247
5.567
Δ Energiebedarf + -kosten / a
 Δ Einsparung / 30 a
12.965
388.950
Energiekosten heute
Energie-
kosten 
[€/kWh]
Gesamt-
kosten 
[€/a] 
Energiekosten 3 %
Energie-
kosten 
[€/kWh]
Gesamt-
kosten 
[€/a] 
0,06
0,28
2.401
1.558
0,06
0,28
1.591
1.531
0,10
0,43
3.746
2.430
0,10
0,43
2.481
2.388
838
25.127
1.307
39.198

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Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang II Modell M 0.2 
Mehrfamilienhaus Kurzstudie
Seite 35 von 54
Tabelle 0.2.3 Gesamtkosten über die Nutzungszeit
Gesamtkosten 
Nutzungszeit 30 a 
heutiger Energiepreis
EH 55EE EH 40EE
Gesamtkosten 
Nutzujngszeit 30 a 
zukünftiger mittlerer Energiepreis
EH 55EE EH 40EE
Investitionsmehrkosten
Δ Tilgungszuschuss [€]
Planungsmehrkosten WB
Tilgungszuschuss [€]
[50 % der Kosten]
-
-
35.362
-84.000
-
-
-
-
35.362
-84.000
-
-
Energiekosten 30 a
Gesamtkosten 30 a
Δ Gesamtkosten 30 a
72.035
72.035
46.736
-1.902
-73.937
112.375
112.375
72.909
24.271
-88.105

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Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Seite 36 von 54
KG Keller
AW Erdreich
IW unbeh Kel-
ler
Nord-West 7,09
7,09
2,85
2,85
1,00
1,00
20,19 m²
20,19 m²
IT unbeh 2,135 + 0,25  Bodenaufbau
BP
Abzug BP Unterfahrt
6,64
1,01
2,85
2,39
7,09
2,21
6,64
2,46
2,00
3,00
37,85 m²
7,23 m²
1,00
-1,00
47,04 m²
-5,44 m²
BP Unterfahrt
Wände Unter-
fahrt
DeckeAußenl
KD KG
KD Garage gegen unbeheizt
abzüglich Bodenplatte TH
AW-NW EG, 1. OG, 2. OG 24 cm Dämm
2,21
9,34
2,46
0,85
1,51
25,09
1,74
9,50
1,00
1,00
5,44 m²
7,94 m²
1,00
1,00
2,62 m²
238,31 m²
47,04
25,09
1,00
5,37
25,09 8,84
-1,00
1,00
-47,04 m²
134,71 m²
1,00 221,75 m²
20,19 m²
58,04 m²
41,61 m²
13,38 m²
2,62 m²
191,26 m²
134,71 m²
275,88 m²
3. OG 24 cm Dämm
Überfahrt Höhe 0,40
AW-F-NW
HÖHEN BODNE-
TIEFE FENSTER
BIS OKROH??
Balkonfenster EG Höhe??
Fenster 3. OG 
          
Balkonfenster 1. OG, 2. 0G
18,87
2,33
2,82
0,40
2,64
1,64
2,44
2,48
1,00
1,00
53,20 m²
0,93 m²
1,00
13,00
6,43 m²
52,71 m²
1,64
1,01
2,28
2,48
1,01
2,64
2,28
2,48
1,00
5,00
3,73 m²
12,52 m²
1,00
2,00
2,30 m²
13,07 m²
Treppenhaus
Haustür BODENEINSTAND
AW-NO
EINGANG EG 
OKROH -0,24 
1,01
1,63
2,23
2,23
1,01
1,76
1,34
2,38
3,00
3,00
6,76 m²
10,87 m²
1,00
1,00
1,35 m²
4,18 m²
14,87 8,84
1,78
13,00
3,16
2,82
1,00 131,45 m²
1,00
1,00
5,62 m²
36,65 m²
90,77 m²
18,98 m²
4,18 m²
174,74 m²
AW-F-NO
ÜBERFAHRTHöhe 0,40
Fenster über Tiefgarage +24 cm
bis OK roh +16 cm
2,54
1,64
0,40
2,72
1,64
1,01
2,64
2,64
1,00
1,00
1,02 m²
4,45 m²
6,00
4,00
25,90 m²
10,67 m²
41,01 m²
Modell M1 Mehrfamilienhaus | Berechnung der wärmeübertragenden Hüllflächen 
Zone Bauteil Bezeichnung  Länge  Höhe  Faktor  Summe  Gesamt
Modell M1 Mehrfamilienhaus | Berechnung der wärmeübertragenden Hüllflächen 
Zone Bauteil Bezeichnung  Länge  Höhe  Faktor  Summe  Gesamt

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Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang III - Mehrfamilienhaus
Flächen & Volumen
Seite 37 von 54
AW-SO
AW-F-SO
ÜBERFAHRT Höhe 0,40
über TG bis OK roh +24 cm
25,09
18,87
8,84
2,82
2,33
2,01
0,40
2,72
1,00
1,00
221,75 m²
53,20 m²
1,00
2,00
0,93 m²
10,93 m²
29 Fenster
HÖHE FENSTERTÜR TERRASSE
über KG bis OK roh +16 cm
AW-SW
1,01
1,64
2,72
2,72
1,14
2,01
2,72
2,64
1,00
4,00
2,75 m²
17,79 m²
1,00
5,00
3,09 m²
26,53 m²
1,01
1,64
2,64
2,64
14,87 8,84
6,00
10,00
16,00 m²
43,16 m²
1,00 131,45 m²
275,88 m²
120,25 m²
174,74 m²
EINGANG EG 
OKROH -0,24 
AW-F-SW
ÜBERFAHRTHöhe 0,40
HÖHE FENSTERTÜR TERRAS-
SE über TG +24
13 Fenster über KG bis OK roh +16 cm
1.-2. OG
3.OG BRH 20cm
13,00
1,78
2,82
3,16
2,54
2,64
0,40
2,72
1,00
1,00
36,65 m²
5,62 m²
1,00
1,00
1,02 m²
7,17 m²
1,01
1,64
2,64
2,64
2,01
2,64
2,64
2,28
5,00
4,00
13,33 m²
17,27 m²
2,00
1,00
10,61 m²
6,01 m²
FD
FD Überfahrt
Abzug FD Überfahrt
Abzug Terrasse
Terrasse
Lichtkuppel 
25,09 14,87
2,33 2,54
1,00 373,01 m²
1,00
0,00 m²
5,92 m²
3,40
3,40
1,00
1,00
1,50 1,50
-1,00
1,00
-3,40 m²
3,40 m²
1,00 2,25 m²
54,39 m²
47,22 m²
369,61 m²
3,40 m²
Modell M1 Mehrfamilienhaus | Berechnung der wärmeübertragenden Hüllflächen 
Zone Bauteil Bezeichnung  Länge  Höhe  Faktor  Summe  Gesamt Summe
netto
Modell M1 Mehrfamilienhaus | Berechnung der wärmeübertragenden Hüllflächen 
Zone Bauteil Bezeichnung  Länge  Höhe  Faktor  Summe  Gesamt

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Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang III - Mehrfamilienhaus
Flächen & Volumen
Seite 38 von 54
Volumen Ve
1
1
KG
KG BoPl Eingang
7,09
1,51
6,64
1,78
2,85
0,24
1,00
1,00
134,08 m³
0,64 m³
139,75 m³
1
2
2
3
KG Unterfahrt Aufzug
EG
5,92
370,34
EG Decke Eingang
1. OG
1,51
367,42
1,00
1,00
0,85
3,16
1,78
1,00
1,00
2,84
1,00
1,00
5,03 m³
1.170,27 m³
0,00
1,00
0,00 m³
1.043,47 m³
1.170,27 m³
1.047,26 m³
3
3
4
4
1. OG Dach
2. OG
15,79
351,63
2. OG hohes Dach
2. OG niedriges  Dach
10,31
98,15
4
5
3. OG
Überfahrt Aufzug
243,15
5,92
1,00
1,00
0,24
2,84
1,00
1,00
0,94
0,24
1,00
1,00
3,79 m³
998,63 m³
1,00
1,00
9,70 m³
23,56 m³
1,00
1,00
3,06
0,40
1,00
1,00
744,04 m³
2,37 m³
Summe Ve
1.031,88 m³
746,41 m³
4.135,57 m³
B`: Bodenplatte
Ag
7,09
46,90
P 27,41
6,62
B'
3,42
Modell M1 Mehrfamilienhaus | Berechnung des Volumens
Zone Bezeichnung  Länge Breite Höhe Faktor Summe Gesamt
Modell M1 Mehrfamilienhaus | Berechnung des Volumens
Zone Bezeichnung  Länge Breite Höhe Faktor Summe Gesamt

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Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang III - Mehrfamilienhaus
Flächen & Volumen
Seite 39 von 54
Nettogrundflächen vereinfacht:
KG
Angegebene Wohnfläche zzg. 2 % Abzug = Nettogrundflächen der Wohnungen
Wohnungen
KG beheizt
965,00
1,76
1,02
4,00
984,69
7,01
984,69 m²
34,59 m²
Treppenpodest
Treppenpodest
4,45
1,16
Treppenpodest
Treppenhaus Flur
1,16
1,72
EG
Aufzug
Eingang
1,90
1,76
Flur
Aufzug
6,45
1,90
1,76
2,38
7,83
2,76
2,38
6,45
2,76
11,09
1,65
2,36
3,14
4,14
1,72
1,65
11,09
3,14
29,05 m²
1.111,89 m²
Breite ge-
schätzt 1,16
1. OG
Treppenpodest
Treppenpodest
1,16
1,16
Treppenpodest
Aufzug
4,45
1,90
Breite ge-
schätzt 1,16
Breite ge-
schätzt 2,845
Treppenpodest
Treppenpodest
1,16
1,16
Treppenpodest
Hausflur
4,45
4,45
2,38
2,38
2,76
2,76
1,16
1,65
5,16
3,14 26,48 m²
2,38
2,38
2,76
2,76
1,16
2,85
5,16
12,66
2. OG
Breite ge-
schätzt 1,16
Aufzug
Treppenpodest
1,90
1,16
Treppenpodest
Treppenpodest
1,16
4,45
Breite ge-
schätzt 2,845
3. OG
Breite ge-
schätzt 2,215
Hausflur 4,45
Aufzug
Hausflur
1,90
4,45
1,65
2,38
3,14
2,76
2,38
1,16
2,76
5,16
26,48 m²
2,85 12,66
1,65
2,22
3,14
9,86
10,60 m²
Gutachten Geschwerweg | Berechnung der wärmeübertragenden Hüllflächen 
Zone Bezeichnung  Länge Breite Höhe Faktor Summe Gesamt
Modell M1 Mehrfamilienhaus | Berechnung des Volumens
Etage Bereich  Länge Breite Summe Summe Gesamt

Variante: M 55.2 W+S BTopt-Bedabluft n50 1.0
Berechnung vom 05.08.2021 12:33:51
BKI Energieplaner Version 20.0.12
Berechnungsmodus: Referenzgebäude mit Randbedingungen des KfW-E ffizienzhaus
Klimaregion: Referenzklima
Berechnungsvorschrift: GEG 2020 mit DIN V 18599:2018-09
Bauphysik: Gesamtgebäude
thermisch konditioniertes Volumen V
e 4136 m³
Nettogrundfläche AN 1323 m²
Verhältnis A/Ve 0,42 1/m
Luftvolumen V 3308 m³
Fläche Gebäudehülle A 1735,1 m²
Fläche Außenwände A
AW 727,3 m²
Fläche Außentüren ATür 7,2 m²
Fläche Fenster AF 308,7 m²
Fensteranteil AW/(AAW + AW) 29,59 %
Primärenergie: Primärenergiebedarf gesamt Qp 48561 kWh/a
Primärenergiebedarf Heizung Qh,p 36885 kWh/a
Primärenergiebedarf Kälte Qc,p 0 kWh/a
Primärenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,p 9529 kWh/a
Primärenergiebedarf Lüftung (Hilfsenergie) W rv,p 2147 kWh/a
Primärenergieanteil regenerativer Strom GEG 2020 0 kWh/a
Endenergie: Endenergiebedarf gesamt Qf (brennwertbezogen) 78227 kWh/a
(incl. Hilfsenergie) Endenergiebedarf Heizung Q h,e 52155 kWh/a
Endenergiebedarf Kälte Qc,e 0 kWh/a
Endenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,e 24880 kWh/a
Endenergiebedarf Lüftung (Hilfsenergie) Wrv 1193 kWh/a
Endenergiebedarf gesamt Qf,Hi (heizwertbezogen) 75612 kWh/a
Endenergie: Wärmeerzeugung Raumwärme Qh,f 51448 kWh/a
(nach Bedarfsdeckung) Wärmeerzeugung WLA-Heizfunktion Q h
*
,f 0 kWh/a
Kälteerzeugung Raumkühlung Qc,f 0 kWh/a
Warmwasserbereitung Qw,f 24783 kWh/a
Endenergieanteil regenerativer Strom GEG 2020 0 kWh/a
Hilfsenergie: Hilfsenergiebedarf gesamt Wf 1997 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Heizung Wh 707 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Kühlsystem Wc 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Trinkwarmwasser Ww 97 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Lüftung Wrv 1193 kWh/a
Nutzenergie: Nutzenergiebedarf Summe Bedarf Qb 57868 kWh/a
Nutzenergiebedarf Heizung Qh,b + Qrv,b 45141 kWh/a
Nutzenergiebedarf Kälte Qc,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,b 12727 kWh/a
Wärmebilanz Heizung: spezifischer Transmissionswärmeverlust H T': 0,343 W/(m²K)
(HT' nach DIN 4108-6 und GEG 2020)
spezifischer Wärmebrückenverlust HT,WB': 0,030 W/(m²K)
spezifischer Heizwärmebedarf qh 34,1 kWh/(m²a)
Transmissionswärmeverluste Qt 52807 kWh/a
Lüftungswärmeverluste Qv 54923 kWh/a
solare Wärmegewinne Qs 31831 kWh/a
interne Wärmegewinne Qi 30758 kWh/a
CO2-Emission: 6825 kg/a
Differenz CO2-Emission zum Referenzgebäude: 12943 kg/a
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Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang III - Mehrfamilienhaus  
EH 55 Kurzergebnisse
Seite 40 von 54
Kurzergebnisse M1 Effizienzhaus 55

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Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang III - Mehrfamilienhaus  
Referenzgeb. Kurzergebnisse
Seite 41 von 54
- 1 -
2 gg
Ergebnisse für das Referenzgebäude nach GEG 2020:
(Randbedingungen für das KfW-Effizienzhaus)
Primärenergie: Primärenergiebedarf gesamt Qp 88959 kWh/a
(Referenzgebäude) Primärenergiebedarf Heizung Q h,p 73546 kWh/a
Primärenergiebedarf Kälte Qc,p 0 kWh/a
Primärenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,p 14028 kWh/a
Primärenergiebedarf Lüftung (Hilfsenergie) W rv,p 1385 kWh/a
Endenergie: Endenergiebedarf gesamt Qf 88017 kWh/a
(Referenzgebäude) Endenergiebedarf Heizung Q h,e 73624 kWh/a
(incl. Hilfsenergie) Endenergiebedarf Kälte Q c,e 0 kWh/a
Endenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,e 13624 kWh/a
Endenergiebedarf Lüftung (Hilfsenergie) Wrv 769 kWh/a
Endenergie: Wärmeerzeugung Raumwärme Qh,f 72901 kWh/a
(Referenzgebäude) Wärmeerzeugung RLT-Heizfunktion Q h
*
,f 0 kWh/a
(nach Bedarfsdeckung) Warmwasserbereitung Q w,f 12973 kWh/a
Hilfsenergie: Hilfsenergiebedarf gesamt Wf 2144 kWh/a
(Referenzgebäude) Hilfsenergiebedarf Heizung W h 724 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Trinkwarmwasser Ww 651 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Lüftung Wrv 769 kWh/a
Nutzenergie: Nutzenergiebedarf Summe Bedarf Qb 64556 kWh/a
(Referenzgebäude) Nutzenergiebedarf Heizung Q h,b 51829 kWh/a
Nutzenergiebedarf Warmwasser Qw,b 12727 kWh/a
spezifischer Transmissionswärmeverlust Ref. H T': 0,496 W/(m²K)
CO2-Emission Referenzgebäude: 19768 kg/a

Variante: M 40.1 Effizienzhaus 40
Berechnung vom 05.08.2021 12:39:25
BKI Energieplaner Version 20.0.12
Berechnungsmodus: Referenzgebäude mit Randbedingungen des KfW-E ffizienzhaus
Klimaregion: Referenzklima
Berechnungsvorschrift: GEG 2020 mit DIN V 18599:2018-09
Bauphysik: Gesamtgebäude
thermisch konditioniertes Volumen V
e 4136 m³
Nettogrundfläche AN 1323 m²
Verhältnis A/Ve 0,42 1/m
Luftvolumen V 3308 m³
Fläche Gebäudehülle A 1735,1 m²
Fläche Außenwände A
AW 727,3 m²
Fläche Außentüren ATür 7,2 m²
Fläche Fenster AF 308,7 m²
Fensteranteil AW/(AAW + AW) 29,59 %
Primärenergie: Primärenergiebedarf gesamt Qp 35267 kWh/a
Primärenergiebedarf Heizung Qh,p 23864 kWh/a
Primärenergiebedarf Kälte Qc,p 0 kWh/a
Primärenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,p 9524 kWh/a
Primärenergiebedarf Lüftung (Hilfsenergie) W rv,p 1879 kWh/a
Primärenergieanteil regenerativer Strom GEG 2020 0 kWh/a
Endenergie: Endenergiebedarf gesamt Qf (brennwertbezogen) 64552 kWh/a
(incl. Hilfsenergie) Endenergiebedarf Heizung Q h,e 38643 kWh/a
Endenergiebedarf Kälte Qc,e 0 kWh/a
Endenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,e 24866 kWh/a
Endenergiebedarf Lüftung (Hilfsenergie) Wrv 1044 kWh/a
Endenergiebedarf gesamt Qf,Hi (heizwertbezogen) 63181 kWh/a
Endenergie: Wärmeerzeugung Raumwärme Qh,f 38091 kWh/a
(nach Bedarfsdeckung) Wärmeerzeugung WLA-Heizfunktion Q h
*
,f 0 kWh/a
Kälteerzeugung Raumkühlung Qc,f 0 kWh/a
Warmwasserbereitung Qw,f 24769 kWh/a
Endenergieanteil regenerativer Strom GEG 2020 0 kWh/a
Hilfsenergie: Hilfsenergiebedarf gesamt Wf 1692 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Heizung Wh 552 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Kühlsystem Wc 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Trinkwarmwasser Ww 97 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Lüftung Wrv 1044 kWh/a
Nutzenergie: Nutzenergiebedarf Summe Bedarf Qb 46207 kWh/a
Nutzenergiebedarf Heizung Qh,b + Qrv,b 33481 kWh/a
Nutzenergiebedarf Kälte Qc,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,b 12727 kWh/a
Wärmebilanz Heizung: spezifischer Transmissionswärmeverlust H T': 0,272 W/(m²K)
(HT' nach DIN 4108-6 und GEG 2020)
spezifischer Wärmebrückenverlust HT,WB': 0,020 W/(m²K)
spezifischer Heizwärmebedarf qh 25,3 kWh/(m²a
Transmissionswärmeverluste Qt 41985 kWh/a
Lüftungswärmeverluste Qv 50386 kWh/a
solare Wärmegewinne Qs 29433 kWh/a
interne Wärmegewinne Qi 29457 kWh/a
CO2-Emission: 3941 kg/a
Differenz CO2-Emission zum Referenzgebäude: 15827 kg/a
planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang III - Mehrfamilienhaus  
EH 40 Kurzergebnisse
Seite 42 von 54
Kurzergebnisse M1 Effizienzhaus 40

Strom aus erneuerbaren Energien gemäß GEG 2020
Variante: M 40.3 40plus AbWP PV
Stromertrag aus Berechnung nach DIN V 18599-9:2018-09
Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599-9:2018-09. Für die sola re Einstrahlung wird die Strahlungsstärke des 
Referenzklimas Potsdam unter Verwendung von Neigung und Ausrich tung angesetzt.
Für einen Nachweis nach BEG ist immer das detaillierte Verfahre n nach GEG §23 (4) anzuwenden. Für den 
Nachweis der EE-Klasse kann die Hilfsenergie nicht herangezogen  werden.
gesamte Peakleistung/Nennleistung der PV-Anlagen 19,11 kW
 
PV-Erträge 
Monat Stromertrag 
aus PV
Strom 
Bedarf
Wärme/Kälte
Strom 
Bedarf
Hilfsenergie
angerechneter 
Stromertrag
[kWh] [kWh] [kWh] [kWh]
Januar 512 639 297 512
Februar 509 577 263 509
März 1239 637 240 877
April 2150 615 166 782
Mai 2354 0 19 19
Juni 2387 0 19 19
Juli 2129 0 19 19
August 2037 0 19 19
September 1555 0 19 19
Oktober 1126 636 206 842
November 406 617 270 406
Dezember 266 639 311 266
Gesamt 16671 4360 1849 4289
  
gesamter Strombedarf (Endenergie/Hilfsenergie) des Gebäudes: 620 9 kWh/a
durch regenerativ erzeugten Strom gedeckter Bedarf (Endenergie) : 4289 kWh/a
Deckungsanteil regenerativer Strom am gesamten Strombedarf: 69,1 %
gesamte angerechnete Primärenergie aus regenerativ erzeugtem St rom: 7720 kWh/a
planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang III - Mehrfamilienhaus  
EH 40 plus PV Ertrag
Seite 43 von 54
Strom aus erneuerbaren Energien M1 Effizienzhaus 40plus

planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang IV - Bürogebäude
Flächen & Volumen
Seite 44 von 54
N
P Nutzung Temp
1
3
Einzelbüro
Großraumbüro
NGF
18,29
107,94
33
4
NGFZone NGFZone
603,57 m²
431,76 m²
603,57 m²
972,97 m²
4
16
EG West
Seminarraum
Sanitär
89,13
95,56
5
1
107,94
20,38
1
5
445,65 m²
95,56 m²
318,39 m²
107,94 m²
101,90 m²
107,94 m²
101,90 m²
18
18
19
Teeküche
Server
Verkehrsfläche
20
20
20
Lager beheizt
Technik unbeheiz FF
Lager unbeheizt
Summe
FF
18,29
18,29
5
1
68,34
45,43
5
1
91,45 m²
18,29 m²
515,17 m²
341,70 m²
45,43 m²
18,30
35,34
1
1
107,83 1
18,30 m²
35,34 m² 143,17 m²
107,83 m²
2.763,11
NPgewäh l. Höhe
1
3
2,8
2,8
Volumen
1.690,00
2.724,32
4
16
2,8
2,8
302,23
285,32
18 2,8
2,65
1.435,66
20 2,65 379,40
6.816,93
18
18
Tageslicht versorgt
Teeküche
Server
19
20
Verkehrsfläche Treppenha
Lager beheizt
ohne Tageslicht
18,06
18,06
5
5
90,30 m²
90,30 m²
286,46 m²
17,56
18,06
5
1
87,80 m²
18,06 m²
19
20
Verkehrsfläche
Abzug TH
VF UG
Technik unbeheizt
20 Lager unbeheizt
67,92
17,56
5
-5
44,64
34,98
1
1
339,62 m²
-87,80 m²
296,46 m²
44,64 m²
34,98 m² 141,02 m²
106,04 1 106,04 m²
18
20

planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang IV - Bürogebäude
Flächen & Volumen
Seite 45 von 54
Außenwand 1114,49535
Kontrollfläche
Kontrollfläche
33,75
14,92
15,92
15,92
2,00
2,00
1.074,44 m²
475,05 m²
3
4
AW-Süd
F-S1
S-01
Abzug im Programm
F-S2
S-02
Abzug im Programm
14,92
2,01
12,77
2,80
14,92
2,01
3,15
2,80
1,00
16,00
190,53 m²
90,05 m²
1,00
4,00
47,00 m²
22,51 m²
1
3
AW-West W-01
Abzug im Programm
W-02 EG
OG
OG
F-W2 EG
F-W2 OG
Abzug im Programm
Abzug im Programm
19,07 12,77
2,01
22,57
2,20
3,15
1,00 243,52 m²
24,00
1,00
106,13 m²
71,10 m²
8,00
6,68
12,77
12,77
2,01
2,01
2,20
2,20
1,00
1,00
102,16 m²
85,24 m²
7,00
8,00
30,95 m²
35,38 m²
1.550,31
1.549,49 m²
190,53 m²
47,00 m²
243,52 m²
258,50 m²
66,33 m²
4
18
W-03
W-04
F-W2 Abzug im Programm
3
1
AW-Nord N-01
AW-Ost O-01 EG
OG
8,00
3,18
3,15
3,15
2,01 2,20
1,00
1,00
25,20 m²
10,02 m²
1,00 4,42 m²
14,92 15,92
3,18
6,36
3,15
12,77
1,00 237,53 m²
1,00
1,00
10,02 m²
81,22 m²
3
3
Abzug im Programm
O-02

Abzug im Programm
4
16
18
T-N1
O-03
O-04
Abzug im Programm
O-05
2,01
8,00
2,20
12,77
6,68
2,01
15,92
2,20
9,00
1,00
39,80 m²
102,16 m²
1,00
10,00
106,27 m²
44,22 m²
8,00
3,53
3,15
15,92
2,01
6,06
1,00
15,92
1,00
1,00
25,20 m²
56,12 m²
5,00
1,00
10,05 m²
96,40 m²
25,20 m²
10,02 m²
237,53 m²
91,23 m²
208,43 m²
25,20 m²
56,12 m²
157,04 m²
F-O5
Podeste
Abzug im Programm
Abzug im Programm
Teppenhaus
Eingang
Abzug im Programm
Abzug im Programm
3,18
3,18
3,15
15,92
2,01
1,25
1,00
2,80
1,00
1,00
10,02 m²
50,63 m²
6,00
5,00
12,06 m²
17,50 m²
2,20
2,20
2,20
2,80
4,00
1,00
19,36 m²
6,16 m²
55,08 m²
Studie Bürogebäude| Berechnung der wärmeübertragenden Hüllflächen 
Zone Bauteil Bezeichnung  Länge  Höhe  Faktor  Summe  Gesamt Summ
netto
Studie Bürogebäude| Berechnung der wärmeübertragenden Hüllflächen 
Zone Bauteil Bezeichnung  Länge  Höhe  Faktor  Summe  Gesamt Summ
netto

planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang IV - Bürogebäude
Flächen & Volumen
Seite 46 von 54
Dach
1
Kontrollfläche
FD FD-01
33,75
19,07
14,92
6,50
1,00
1,00
503,48 m²
123,96 m²
3
16
FD-02
FD-03
18
20
FD-04
Abzug alle anderen Zonen
AW-Erdreich AWER-01
6,36
8,00
6,50
14,92
6,68
3,53
14,92
6,50
1,00
1,00
41,34 m²
119,36 m²
1,00
1,00
99,59 m²
22,91 m²
33,75
407,16
14,92
1,00
14,92 2,95
1,00
-1,00
503,48 m²
-407,16 m²
1,00 44,01 m²
503,48 m²
165,30 m²
503,48
218,95 m²
22,91 m²
96,32 m²
128,46 m² 172,4
18 AWER-02
Kellerdecke gegen unbeheizt
4 Fläche von Bodenplatte
14,32
7,91
2,95
2,95
6,40
6,41
2,95
2,95
1,00
1,00
42,23 m²
23,33 m²
1,00
1,00
18,88 m²
18,89 m²
8,52 2,95
158,14 1,00
1,00 25,13 m²
1,00 158,14 m²
3
Innenwand zu niedrig / unbeheizt
Abzug Kellerdecke Gruppenbüro
18
Innentür zu unbeheizt Abzug im Programm
19,89
19,89
1,00
1,00
-1,00
1,00
-19,89 m²
19,89 m²
6,41
8,52
2,95
2,95
1,01 2,24
1,00
1,00
18,89 m²
25,13 m²
2,00 4,51 m²
44,03 m²
138,25 m² 158,14
19,89 m²
44,03 m² 39,51
4,51 m²
Bodenplatte KG
18
Kontrollfläche
Abzug über 5 m Bereich
KBP-01
20
Unterfahrt AW
Abzug über 5 m Bereich
14,32 14,92
4,92
6,47
9,32
8,58
1,00 213,58 m²
-1,00
1,00
-45,83 m²
55,44 m²
1,97
2,44
1,50
1,50
6,47
14,32
3,58
14,92
2,00
2,00
5,91 m²
7,32 m²
-1,00
1,00
-23,11 m²
213,58 m²
Abzug Zone 18
Abzug über 5 m Bereich
Abzug über 5 m Bereich
55,44
2,85
1,00
4,92
6,47 1,35
-1,00
-1,00
-55,44 m²
-14,02 m²
-1,00 -8,70 m²
Fläche bis 5 m
167,75 m²
226,81
68,67
-23,11
158,14
-22,72
Studie Bürogebäude| Berechnung der wärmeübertragenden Hüllflächen 
Zone Bauteil Bezeichnung  Länge  Höhe  Faktor  Summe  Gesamt Summe
netto
Studie Bürogebäude| Berechnung der wärmeübertragenden Hüllflächen 
Zone Bauteil Bezeichnung  Länge  Höhe  Faktor  Summe  Gesamt Summ
netto

planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang IV - Bürogebäude
Flächen & Volumen
Seite 47 von 54
Bodenplatte Erdgeschoss
1
Kontrollfläche
Abzug über 5 m Bereich
19,43 14,92
14,43
3,18
4,92
6,50
1,00 289,90 m²
-1,00
1,00
-71,00 m²
20,67 m²
Fläche bis 5 m
218,90 m²
246,31
15,90
3
Abzug über 5 m Bereich
Abzug über 5 m Bereich
16
18
Abzug über 5 m Bereich
Abzug über 5 m Bereich
3,18
19,43
1,50
6,50
6,68
14,43
8,43
1,50
-1,00
1,00
-4,77 m²
126,30 m²
1,00
-1,00
56,24 m²
-21,65 m²
1,68
3,22
3,43
6,50
3,22
6,36
1,50
6,50
-1,00
1,00
-5,74 m²
20,90 m²
-1,00
1,00
-4,82 m²
41,34 m²
Summe Bodenplatten D 5 m Rand
Abzug über 5 m Bereich 6,36 1,50
     
-1,00 -9,54 m²
182,53
-27,38 m²
16,08
31,80 R
180,98
R
Studie Bürogebäude| Berechnung der wärmeübertragenden Hüllflächen 
Zone Bauteil Bezeichnung  Länge  Höhe  Faktor  Summe  Gesamt Summe
netto
Studie Bürogebäude| Berechnung der wärmeübertragenden Hüllflächen 
Zone Bauteil Bezeichnung  Länge  Höhe  Faktor  Summe  Gesamt Summ
netto

planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang IV - Bürogebäude
Flächen & Volumen
Seite 48 von 54
Volumen Ve
Kontrollvolumen 33,745
14,315
14,92
14,92
15,92
2,95
1,00
1,00
8.015,33 m3
630,06 m3
8.652,89 m²
1
1
EG Ost
2,54
3,18
OG Ost
OG West
6,36
19,07
1,97
6,50
1,50
3,15
6,50
6,50
12,77
12,77
1,00
1,00
7,51 m3
65,11 m3
1,00
1,00
527,91 m3
1.582,91 m3
2.175,93 m²
3
3
4
West EG
Nord
15,89
6,68
Süd
Süd
8,00
8,00
16
18
 
Lager EG
3,53
3,18
Eingang
Flur
6,01
13,07
6,50
14,92
3,15
15,92
14,92
14,92
12,77
3,15
1,00
1,00
325,35 m3
1.585,49 m3
1,00
1,00
1.524,23 m3
375,98 m3
6,50
6,50
15,92
3,15
8,43
1,93
15,92
15,92
1,00
1,00
364,77 m3
65,11 m3
1,00
1,00
805,43 m3
400,39 m3
3.435,06 m²
375,98 m²
364,77 m²
1.836,15 m²
Teeküche, Server EG
Teeküche OG
6,36
3,18
Treppenhaus KG
Unterfahrt
6,47
2,54
20
Abzug Treppenhaus KG
14,92
163,54
6,50
6,50
3,15
12,77
8,58
1,97
2,95
1,50
1,00
1,00
130,22 m3
263,96 m3
1,00
1,00
163,54 m3
7,51 m3
14,32
1,00
2,95
1,00
1,00
-1,00
630,06 m3
-163,54 m3
Summe Ve
466,52 m²
8.654,41 m²
Studie Bürogebäude| Berechnung der Zonen-Volumen
Zone Bauteil  Länge Breite Höhe F  Gesamt Summe 
netto
Studie Bürogebäude| Berechnung der Zonen-Volumen
Zone Bauteil  Länge Breite Höhe F  Gesamt Summe 
netto

planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang IV - Bürogebäude
Flächen & Volumen
Seite 49 von 54
1
3
B`: Bodenplatte Zone 1
Ag 20,67
P
B`: Bodenplatte Zone 3
3,18
4
Ag
P
202,88
44,17
B`: Kellerdecke Zone 4
22,57
B'
13,00
B'
9,19
14,92 6,68
16
Ag
P
119,36
30,92
B`: Bodenplatte Zone 16
16,00
18
Ag
P
22,91
3,53
B`: Bodenplatte Treppenhaus Keller
Ag 55,44
B'
7,72
14,92
B'
13,00
B'
18
P 30,08
B`: Bodenplatte Zone 18 ERdreich EG
Ag 137,75
20
P 15,55
3,18
B`: Bodenplatte Keller unbeheizt
Ag 158,14
3,69
B'
6,01
17,72
6,36
B'
P 43,35 7,30
Studie Bürogebäude| Berechnung der Bodenplatten Kennwerte B
Zone Bauteil Bezeichnung  Länge  Höhe  Faktor  Summe  Gesamt Summe
netto
Studie Bürogebäude| Berechnung der Bodenplatten Kennwerte B
Zone Bauteil

planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang IV - Bürogebäude
EH 55EE Kurzergebnisse
Seite 50 von 54
Variante: M2 Bürogebäude Effizienzgebäude 55EE
Berechnungsmodus: Energieausweis und GEG-Nachweis nach GEG § 80 Abs. 1 (Neubau, Umbau)
Klimaregion: Referenzklima
Berechnungsvorschrift: GEG 2020 mit DIN V 18599:2018-09
Bauphysik: Gesamtgebäude
thermisch konditioniertes Volumen V
e 8188 m³
Nettogrundfläche ANGF 2302 m²
Verhältnis A/Ve 0,32 1/m
Luftvolumen V 6438 m³
Fläche Gebäudehülle A 2633,5 m²
Primärenergie: Primärenergiebedarf gesamt Q
p 127652 kWh/a
Primärenergiebedarf Heizung Qh,p 40267 kWh/a
Primärenergiebedarf Kälte Qc,p 0 kWh/a
Primärenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,p 0 kWh/a
Primärenergiebedarf Beleuchtung Ql,p 31993 kWh/a
Primärenergiebedarf Lüftung (Hilfsenergie) Wv,p 55456 kWh/a
Primärenergieanteil regenerativer Strom GEG 2020 0 kWh/a
Endenergie: Endenergiebedarf gesamt Qf (brennwertbezogen) 70953 kWh/a
(incl. Hilfsenergie) Endenergiebedarf Heizung Q h,f 22370 kWh/a
Endenergiebedarf Kälte Qc,f 0 kWh/a
Endenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,f 0 kWh/a
Endenergiebedarf Beleuchtung Ql,f 17774 kWh/a
Endenergiebedarf Lüftung (Hilfsenergie) Wv 30809 kWh/a
Endenergiebedarf gesamt Qf,Hi (heizwertbezogen) 70918 kWh/a
Endenergie: Wärmeerzeugung Raumwärme Qh,f 18683 kWh/a
(nach Bedarfsdeckung) Wärmeerzeugung RLT-Heizfunktion Qh
*
,f 0 kWh/a
Wärmeerzeugung Absorptionskältemaschine Qh,AKM,f 0 kWh/a
Kälteerzeugung Raumkühlung Qc,f 0 kWh/a
Kälteerzeugung RLT-Kühlfunktion Qc
*
,f 0 kWh/a
Dampferzeugung/Befeuchtung (nur Dampf) Qm
*
,f 0 kWh/a
Warmwasserbereitung Qw,f 0 kWh/a
Hilfsenergie Lufttransport Wv,f 30809 kWh/a
Beleuchtung Ql,f 17774 kWh/a
Endenergieanteil regenerativer Strom GEG 2020 0 kWh/a
Hilfsenergie: Hilfsenergiebedarf gesamt Wf 34496 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Heizung und Wärme RLT-Anlage
W
h + Wh* 3687 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Kühlsystem Wc 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Kälte RLT-Anlage Wc* 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Befeuchtung Wm 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Absorptionskältemaschine Wc,f,therm 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Trinkwarmwasser Ww 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Lüftung Wv 30809 kWh/a

planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang IV - Bürogebäude
EH 55EE Kurzergebnisse
Seite 51 von 54
Projekt 2012 Bürogebäude
Energieeffiziente Gebäude
Nutzenergiebedarf Kühlung Luftaufbereitung Qvc,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf Befeuchtung Qm
*
,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf für RLT-Heizregister Qh
*
,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf für RLT-Kühlregister Qc
*
,b 0 kWh/a
spezifischer Transmissionswärmeverlust HT': 0,375 W/(m²K)
Wärmebilanz Heizung: spezifischer Transmissionswärmeverlust HT': 0,375 W/(m²K)
spezifischer Wärmebrückenverlust HT,WB': 0,030 W/(m²K)
spezifischer Heizwärmebedarf qh 36,1 kWh/(m²a)
Transmissionswärmeverluste Qt 92003 kWh/a
Lüftungswärmeverluste Qv 62050 kWh/a
solare Wärmegewinne Qs 27662 kWh/a
interne Wärmegewinne Qi 40604 kWh/a
CO2-Emission: 39734 kg/a
Nutzenergie: Nutzenergiebedarf Summe Bedarf Qb 84334 kWh/a
Nutzenergiebedarf Heizung Qh,b + Qvh,b 83161 kWh/a
Nutzenergiebedarf Kühlung Qc,b + Qvc,b + Qm
*
,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf Warmwasser Qw,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf Beleuchtung Ql,b 1174 kWh/a
Nutzenergiebedarf Heizung statisch Qh,b 83161 kWh/a
Nutzenergiebedarf Heizung Luftaufbereitung Qvh,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf Kühlung statisch Qc,b 0 kWh/a

planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang IV - Bürogebäude
EH 55EE Kurzergebnisse
Seite 52 von 54
Ergebnisse für das Referenzgebäude nach GEG 2020:
Primärenergie: Primärenergiebedarf gesamt Qp 236844 kWh/a
(Referenzgebäude) Primärenergiebedarf Heizung Q h,p 125975 kWh/a
Primärenergiebedarf Kälte Qc,p 0 kWh/a
Primärenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,p 0 kWh/a
Primärenergiebedarf Beleuchtung Ql,p 74839 kWh/a
Primärenergiebedarf Lüftung (Hilfsenergie) Wv,p 36030 kWh/a
Primärenergiebedarf für GEG-Nachweis Qp 236672 kWh/a
Endenergie: Endenergiebedarf gesamt Qf 187890 kWh/a
(Referenzgebäude) Endenergiebedarf Heizung Q h,e 126296 kWh/a
(incl. Hilfsenergie) Endenergiebedarf Kälte Q c,e 0 kWh/a
Endenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,e 0 kWh/a
Endenergiebedarf Beleuchtung Ql,e 41577 kWh/a
Endenergiebedarf Lüftung (Hilfsenergie) Wv 20017 kWh/a
Endenergie: Wärmeerzeugung Raumwärme Qh,f 125287 kWh/a
(Referenzgebäude) Wärmeerzeugung RLT-Heizfunktion Q h
*
,f 0 kWh/a
(nach Bedarfsdeckung) Wärmeerzeugung Absorptionskältemaschine Qh,AKM,f 0 kWh/a
Kälteerzeugung Raumkühlung Qc,f 0 kWh/a
Wärmeerzeugung RLT-Kühlfunktion Qc
*
,f 0 kWh/a
Dampferzeugung/Befeuchtung (nur Dampf) Qm
*
,f 0 kWh/a
Warmwasserbereitung Qw,f 0 kWh/a
Hilfsenergie Lufttransport Qv,f 20017 kWh/a
Beleuchtung Ql,f 41577 kWh/a
Hilfsenergie: Hilfsenergiebedarf gesamt Wf 21026 kWh/a
(Referenzgebäude) Hilfsenergiebedarf Heizung und Wärme RLT-Anlag e
Wh + Wh* 1010 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Kühlsystem Wc 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Kälte RLT-Anlage Wc* 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Befeuchtung Wm 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Absorptionskältemaschine Wc,f,therm 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Trinkwarmwasser Ww 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Lüftung Wv 20017 kWh/a
Nutzenergie: Nutzenergiebedarf Summe Bedarf Qb 123378 kWh/a
(Referenzgebäude) Nutzenergiebedarf Heizung Q h,b + Qvh,b 102482 kWh/a
Nutzenergiebedarf Kühlung Qc,b + Qvc,b + Qm
*
,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf Warmwasser Qw,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf Beleuchtung Ql,b 20896 kWh/a
Nutzenergiebedarf Heizung statisch Qh,b 102482 kWh/a

planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang IV - Bürogebäude
EH 40EE Kurzergebnisse
Seite 53 von 54
Variante: M2 Bürogebäude Effizinezgebäude 40EE
Berechnungsmodus: Energieausweis und GEG-Nachweis nach GEG § 80 Abs. 1 (Neubau, Umbau)
Klimaregion: Referenzklima
Berechnungsvorschrift: GEG 2020 mit DIN V 18599:2018-09
Bauphysik: Gesamtgebäude
thermisch konditioniertes Volumen V
e 8188 m³
Nettogrundfläche ANGF 2302 m²
Verhältnis A/Ve 0,32 1/m
Luftvolumen V 6438 m³
Fläche Gebäudehülle A 2633,5 m²
Primärenergie: Primärenergiebedarf gesamt Q
p 94169 kWh/a
Primärenergiebedarf Heizung Qh,p 33637 kWh/a
Primärenergiebedarf Kälte Qc,p 0 kWh/a
Primärenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,p 0 kWh/a
Primärenergiebedarf Beleuchtung Ql,p 22547 kWh/a
Primärenergiebedarf Lüftung (Hilfsenergie) Wv,p 38049 kWh/a
Primärenergieanteil regenerativer Strom GEG 2020 30722 kWh/a
Endenergie: Endenergiebedarf gesamt Qf (brennwertbezogen) 52351 kWh/a
(incl. Hilfsenergie) Endenergiebedarf Heizung Q h,f 18687 kWh/a
Endenergiebedarf Kälte Qc,f 0 kWh/a
Endenergiebedarf Trinkwarmwasser Qw,f 0 kWh/a
Endenergiebedarf Beleuchtung Ql,f 12526 kWh/a
Endenergiebedarf Lüftung (Hilfsenergie) Wv 21138 kWh/a
Endenergiebedarf gesamt Qf,Hi (heizwertbezogen) 69384 kWh/a
Endenergie: Wärmeerzeugung Raumwärme Qh,f 15474 kWh/a
(nach Bedarfsdeckung) Wärmeerzeugung RLT-Heizfunktion Qh
*
,f 0 kWh/a
Wärmeerzeugung Absorptionskältemaschine Qh,AKM,f 0 kWh/a
Kälteerzeugung Raumkühlung Qc,f 0 kWh/a
Kälteerzeugung RLT-Kühlfunktion Qc
*
,f 0 kWh/a
Dampferzeugung/Befeuchtung (nur Dampf) Qm
*
,f 0 kWh/a
Warmwasserbereitung Qw,f 0 kWh/a
Hilfsenergie Lufttransport Wv,f 21138 kWh/a
Beleuchtung Ql,f 12526 kWh/a
Endenergieanteil regenerativer Strom GEG 2020 17068 kWh/a
Hilfsenergie: Hilfsenergiebedarf gesamt Wf 24351 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Heizung und Wärme RLT-Anlage
W
h + Wh* 3213 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Kühlsystem Wc 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Kälte RLT-Anlage Wc* 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Befeuchtung Wm 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Absorptionskältemaschine Wc,f,therm 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Trinkwarmwasser Ww 0 kWh/a
Hilfsenergiebedarf Lüftung Wv 21138 kWh/a

planungsbüro bau.RAUM • Petra L. Müller • Architektin Dipl.-Ing.M.A.
Studie zur Fortschreibung des 
Effizienzstandards für Neubauten 
in Münster
Anhang IV - Bürogebäude
EH 40EE Kurzergebnisse
Seite 54 von 54
Nutzenergie: Nutzenergiebedarf Summe Bedarf Qb 77834 kWh/a
Nutzenergiebedarf Heizung Qh,b + Qvh,b 76660 kWh/a
Nutzenergiebedarf Kühlung Qc,b + Qvc,b + Qm
*
,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf Warmwasser Qw,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf Beleuchtung Ql,b 1174 kWh/a
Nutzenergiebedarf Heizung statisch Qh,b 76660 kWh/a
Nutzenergiebedarf Heizung Luftaufbereitung Qvh,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf Kühlung statisch Qc,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf Kühlung Luftaufbereitung Qvc,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf Befeuchtung Qm
*
,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf für RLT-Heizregister Qh
*
,b 0 kWh/a
Nutzenergiebedarf für RLT-Kühlregister Qc
*
,b 0 kWh/a
spezifischer Transmissionswärmeverlust HT': 0,343 W/(m²K)
Wärmebilanz Heizung: spezifischer Transmissionswärmeverlust HT': 0,343 W/(m²K)
spezifischer Wärmebrückenverlust HT,WB': 0,019 W/(m²K)
spezifischer Heizwärmebedarf qh 33,3 kWh/(m²a)
Transmissionswärmeverluste Qt 84277 kWh/a
Lüftungswärmeverluste Qv 62168 kWh/a
solare Wärmegewinne Qs 27072 kWh/a
interne Wärmegewinne Qi 40195 kWh/a
CO2-Emission: 29317 kg/a

Ergänzungsvorlage Beschluss

6782 Zeichen

V/0434/2021/1 
V/0434/2021/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Münsters Standard für klimagerechtes Bauen - Klimagerechte Weiterentwicklung der 
Gebäudeenergiestandards (Wärmedämmstandards) in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   23.09.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   29.09.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität 2030 der zu-
sätzliche CO2-Ausstoß durch neue Gebäude in Münster so weit wie möglich reduziert werden 
muss. Die Verpflichtung zur Einhaltung von städtischen Standards hinsichtlich des Energiebe-
darfs von Neubauten beim Verkauf und Erbpachtvergabe städtischer Baugrundstücke  und 
beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen ist ein erfolgrei-
ches Instrument des kommunalen Klimaschutzes. 
 
2. Die folgenden Anforderungen werden für den Neubau in den Grundstückskaufverträgen und 
analog bei Erbpachtverträgen, den städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen 
verpflichtend festgeschrieben und unter dem Begriff „Münsters Standard für klimagerechtes 
Bauen“ zusammengefasst.  
 
Die Anforderungen lauten ab dem 01.07.2021 01.10.2021 für neue Verträge: 
 
a. Im Neubau wird als Gebäudeenergiestandard der Standard „KfW-Effizienzhaus 40“ für 
Wohngebäude bzw. „ KfW-Effizienzgebäude 40“  für Nichtwohngebäude mit einer 
Raum-Solltemperatur > 19°C angesetzt.  
 
b. Im Neubau wird der Solarstandard als Verpflichtung zur Installation einer Solaranlage 
festgesetzt. Auf Wohngebäuden ist eine Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung 
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
06.09.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Reinhardt/ Frau Lange  
Telefon: 492-6704 /-6725 
Reinhardt@stadt-
muenster.de, 
LangeJana@stadt-
meunster.de

- 2 - 
V/0434/2021/1 
von 1 Kilowatt Peak (kWp) zu installieren. Auf Nichtwohngebäuden mit einer Raum -
Solltemperatur > 19°C müssen Anlagen zur Nutzung von Solarenergie auf einer Min-
destfläche von 20% der Gebäudegrundfläche installiert werden.  
 
3. Der Ratsantrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion, DIE LINKE. 
und der Ratsgruppe PIRATEN-ÖDP Nr. A-R/0071/2020 vom 18.08.2020 ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: keine 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Vorlage V/0434/2021 zur k limagerechten Weiterentwicklung der Gebäudeenergiestandards 
(Wärmedämmstandards) in Münster  wurde im Rahmen der Beratungskette im Juni 2021 von den 
zuständigen Gremien ohne Beratung von der Tagesordnung gesetzt und in die Beratungskette im 
September 2021 geschoben. Damit verschiebt sich auch das Datum des Inkrafttretens von „Münsters 
Standard für klimagerechtes Bauen“ auf den 01.10.2021 (altes Datum in den Beschlusspunkten  
durchgestrichen, neues Datum fett markiert).  
 
Die Zwischenzeit seit Juni hat die Verwaltung genut zt, um eine detaillierte Abstimmung des Gutach-
tens zur Wirtschaftlichkeit des KfW -40-Standards mit den Akteuren (z.B. Wohn+Stadtbau GmbH) 
durchzuführen. Im Rahmen der Abstimmung ist das Gutachten leicht überarbeitet worden.   
 
Die Anpassungen im Gutachten umfassen zum einen die Neuberechnung der CO 2-Einsparung des 
Modellgebäudes im KfW-40-Standard nach der Behebung eines Fehlers in der Bilanzierungssoftware 
durch den Hersteller. Die Neuberechnung zeigt, dass es nach wie vor große CO 2-Einsparpotentiale 
gibt, die durch den KfW -40-Standard gegenüber dem aktuellen Standard KfW-55 ausgeschöpft wer-
den können und müssen, um das Klimaschutzziel der Stadt Münster nicht zu gefährden. 
 
Im Rahmen dieser Neuberechnung verändert sich der Energiebedarf der Modellgebäude le icht und 
es kommt zu marginalen Anpassungen in der Wirtschaftlichkeit bei Mehrfamilienhäusern. Die Anpas-
sungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt (veraltete Zahlen durchgestrichen, neue Zahlen fett 
markiert). Grundsätzlich bleibt die Aussage bestehen, dass der KfW -40-Standard im Vergleich zum 
KfW-55-Standard durch den verringerten Endenergiebedarf in allen Modellgebäuden zu langfristig 
hohen Kosteneinsparungen führt. 
 
Tabelle 1: Differenz (Delta Δ) der Kosten der Mustergebäu de1 im KfW-40-Standard im Vergleich zum KfW-55-Standard 
Gebäudetyp1 Δ Investitionskosten2 
(pro Gebäude)                       
Δ Gesamtkosten3                                
über die Nutzungszeit (30a) 
(pro Gebäude) 
Ohne Energie-
preisanstieg 
Mit Energiepreisan-
stieg  
Muster-Einfamilienhaus 
155 m2 NGF 
(KfW-40EE) 
+ 3.219€ - 1.071€ - 3.473€ 
Muster-Mehrfamilienhaus 
1.323 m2 NGF 
 (KfW-40) 
+ 1.000€ - 25.886€ 
- 24.609 
- 40.943 
- 38.950

- 3 - 
V/0434/2021/1 
Muster-
Nichtwohngebäude 
(T ≥19°C) 
2.410 m2 NGF 
(KfW-40EE) 
-140.550€ - 294.016€ - 379.958€ 
1 technische Details siehe Anlage  
2 unter Berücksichtigung der Investitions - und Reinvestitionskosten sowie BEG-Fördermittel  
3 unter Berücksichtigung der Investitions - und Reinvestitionskosten , BEG-Fördermittel sowie Energiekosten 
 
Neben der Neuberechnung der CO2-Einsparungen wurden im Gutachten auch textliche Anpassungen 
vorgenommen. Diese verdeutlichen, dass es sich bei den betrachteten Gebäuden um Modellgebäude 
handelt, die zwar auf dem Gebäudegrundriss und zum Tei l auch der Anlagentechnik der geplanten 
Gebäude der Wohn+Stadtbau beruhen, jedoch vor allem Modellierungen sind, die zum Ziel haben, 
ein möglichst durchschnittliches Mehrfamilienhaus abzubilden und die Auswirkungen des KfW -40-
Standards gegenüber dem KfW-55-Standard aufzuzeigen. 
 
Das Ergebnis des Gutachtens wird durch die Anpassungen nicht verändert. Nach wie vor kommt das 
Gutachten zu dem Schluss, dass sich die Anwendung des KfW -40-Standards für die Bauherren wirt-
schaftlich darstellt. Im Mehrfamilienhausber eich kann sich der Standard KfW -40 bei einem Nut-
zungsmix unterschiedlich großer Wohnungen sogar wirtschaftlicher darstellen als der KfW -55-
Standard. Noch größere CO 2-Einsparpotentiale sowie eine verbesserte Wirtschaftlichkeit bei Wohn-
gebäuden sowie Nichtwohngebäuden bieten die Förderstandards KfW-40 Plus und KfW -40 EE (Er-
neuerbare-Energien-Klasse). 
 
Für Vertragsverhandlungen bzw. Ausschreibungen, für die es einen Beschluss der politischen Gremi-
en der Stadt Münster vor dem 01.10.2021 gibt, gelten die Regelun gen gemäß dem jeweiligen zuge-
hörigen politischen Beschluss (Altfallregelung). 
 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlage 1: Aktualisierte Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersu-
chung zum Gebäudeenergiestandard

Beratungsverlauf (5)

21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 10.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 44.1 Vorberatung
Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 47.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gescherweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0434/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
26.08.2021
Erstellt
25.08.2021 15:40