V/0847/2016
Dauerhafte Einrichtung des Gemeinsamen Lernens zum Schuljahr 2017/2018 an weiteren drei städtischen Schulen
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Schulkonferenzbeschlüsse
8261 Zeichen
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. Angelika Sieme j . vn Team Ural
Von: : ö Lothar Jansen SE
Gesendet: . Montag, 12. September 2016 15:42 .
-An: Klaus Ehling j AS
Betreff: . Gemeinsames Lernen Schlaun
Sehr geehrter Herr Ehling,
die‘ Schulkonferenz des J.-C.-Schlaun-Gymnasiums hat folgende Stellungnahme zum gemeinsamen Lernen
abgegeben:
verschlechtert::Dem ersten Jahrgang wurden schon nur 22,5 Wochenstunden Förderlehrerbegleitung zugestanden,
dem neuen Jahrgang nur noch 12, bei einem Wochenstundenplan von 32 Stunden. Das ist unverantwortlich. So kann
nach Einschätzung der Schuikonferenz die zieldifferente Inklusion nicht gelingen. Um die bislang geleistete sehr-gute
‚Arbeit den Schülerinnen und Schülern gegenüber angemessen weiterführen zu können, verlangen wir eine deutlich
\. _assere personelle und sächliche Unterstützung. Diese Situation wird so den Kindern nicht gerecht und ist für die
Lehrerinnen und Lehrer nicht zumutbar.
Im neuen Jahrgang 5 5 (Klasse 5A) haben sich die Bedingungen i im Bereich des gemeinsamen Lernens deutlich
I
Mit freundlichen Grüßen
L.Jansen
An
Stephan Zurfähr
Von: . Ute Rolink
Gesendet: Montag, 29. August 2016 16:30
An: Klaus Ehling \
Ce: Stephan Zurfähr 2
Betreff: . . Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Hauptschule Hiltrup.
Sehr geehrter Herr Ehling,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 15.08.2016, teile ich Ihnen die Schulkonferenzbeschlüsse der Hauptschule
Hiltrup vom 16.06.2016 zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens (gl) mit.
1.) Die Schulkonferenz stimmt dem Votum des Eilausschusses vom 13.11.2015 zur Einrichtung des Gemeinsamen
Lernens (gL) im Schuljahr 2016/2017 an der Hauptschule Hiltrup zu.
Der Eilausschuss der Schulkonferenz beschließt - nach Rücksprache mit einzelnen Schulkonferenzmitgliedern und
vorbehaltlich des Votums der Schulkonferenz am 16.06.2016 - die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens (gL) an
der Hauptschule Hiltrup mit einer weiteren Befristung bis einschließlich kommenden Schuljahres 2016/2017 unter
der Bedingung, dass die implementierten schulischen Fördermaßnahmen für alle Schüler_innen in diesem Umfang
weiter bestehen können und für die nachfolgende Klasse 5 mit Gemeinsamem Lernen (gl) im Schuljahr 2016/2017
weitere personelle und sächliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. 7, | a, 2
Abstimmungsergebnis: 6xJA, 1x NEIN, 2 x Enthaltung \ KU andları ey nd
2.) Die Schulkonferenz beschließt ab dem kommenden Schuljahr 2016/2017 die unbefristete Einrichtung des
Gemeinsamen Lernens (gl) an der Hauptschule Hiltrup unter der Bedingung, dass weitere personelle und sächliche
Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. if Is N
Abstimmungsergebnis: 1xJA, 6x NEIN, 2 x Enthaltung las kin a 22 Lt
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Rolink
Schulleiterin
rlauptschule Hiltrup
Westfalenstr. 1.99
48165 Münster
Tel.: 02501-98530
Fax.: 02501-985329 ı
Mail.; hauptschule-hiltrup@stadt-muenster.de
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Angelika Sieme
Von: Anette Kettelhoit j \
Gesendet: Donnerstag, 25. August 2016 11:04
An: Klaus Ehling
Betreff: WG: Annette-Gymnasium, GL
Anlagen: Stellungnahme_Schulkonferenz_Inklusion August 2016.pdf
Sehr geehrter Herr Ehling,
Ihr Schreiben v. 15.08. ist erst heute bei uns eingegangen. Unsere Schreiben haben sich also „überkreuzt”. Im
Anhang finden Sie noch einmal unsere Stellungnahme.
Viele Grüße
Anette Kettelhoit
Schulleiterin
Ännette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Grüne Gasse 38-40
48143 Münster
Tel. 0251/4149230
Fax 0251/4149259
annette@muenster.de
www.annette-gymnasium.de
Von: Anette Kettelhoit
Gesendet: Montag, 15. August 2016 16:01
An: Thomas Paal; Klaus Ehling
Betreff: Annette-Gymnasium, GL
Sehr geehrter Herr Paal, sehr geehrter Herr Ehling,
ich hoffe, Sie haben eine gute Sommer-bzw. Ferienzeit verlebt.
{m Anhang übermittle ich Ihnen eine Stellungnahme zur (Aufhebung der) Befristung des GL an unserer Schule.
Viele Grüße und bis bald
Anette Kettelhoit
Schulleiterin
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Grüne Gasse 38-40
48143 Münster
Tel, 0251/4149230
Fax 0251/4149259
annette@muenster.de
www.annette-gymnasium.de
nnette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Städtisches Gymnasium - Grüne Gasse 38 - 48143 Münster - www.annette-gymnasium,de
IM
Münster, 15. August 2016
per E-Mail
Gemeinsames Lernen am Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Sehr geehrter Herr Paal, sehr geehrter Herr Ehling,
in unserem Gespräch am 27. Juni haben Sie erläutert, dass Sie die Befristung
des Gemeinsamen Lernens am Annette-Gymnasium nicht verlängern und
dies entsprechend in der nächsten Ratsvorlage formulieren wollen.
Da die Bedingungen, die wir in der Begründung unseres Votums vom
17.11.2015 angeführt haben, sich nicht grundsätzlich geändert haben,
beantragt die Schulkonferenz eine weitere Befristung des gemeinsamen
Lernens am Annette-Gymnasium und - wie im Vorjahr vereinbart oder
zumindest von uns so verstanden - keine Fortführung des gemeinsamen
Lernens, wenn sich der Bedarf an Plätzen verringert.
Ein neues Votum erübrigt sich daher.
Mit freundlichen Grüßen
A. keiklisrt-
Schulleiterin
Vorsitzende der Schulkonferenz
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| (01.12.2015) Stephan Zurfähr - Wirit: GL Annette-Gy Votum
Von: Klaus Ehling
An: Ludger Watermann; Stephan Zurfähr
Datum: 30.11.2015 09:38 °
Betreff: Wirrlt: GL Annette-Gy Votum
Anlagen: “ Votum GL Schulkonferenz AvD 17.11.2015.pdf
- Leiter des Amtes für
Schule und Weiterbildung
Klaus Ehling
Klemensstraße 10
48143 Münster
Tel.: 0251/492-4000
Fax: 0251/492-7723
E-Mail: Ehling@stadt-muenster-de
>>> Anette Kettelhoit 27.11.2015 08:36 >>>
Lieber Herr Ehling,
anbei, wie besprochen, unser Votum mit Begründung.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Anette Kettelhoit
Anette Kettelhoit
Stellv. Schulleiterin
‚Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Grüne Gasse 38-40
48143 Münster
Tel.: 0251 41492-34
Fax: 0251 4149259 .
E-Mail: KettelhoitA@stadt-muenster.de
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Schulkonferenz 17. 11. 2015
Votum mit Begründung zum GL im Schuljahr 2016/17 (zur Beschlussvorlage der Stadt
Münster) ö
Nach einer gründlichen, differenzierten, abgewogenen und intensiven Diskussion hat sich die
Schulkonferenz mehrheitlich gegen die Einrichtung einer weiteren Klasse des gemeinsamen Lernens
ausgesprochen, weil:
°® am Annette-Gymnasium die räumlichen Gegebenheiten differenziertes Lernen mehrerer
Lerngruppen des gemeinsamen Lernens kaum möglich machen.
« die personellen Ressöurcen mit einer Förderschullehrerin für die zieldifferenten und
zielgleichen Schüler/innen und einer halben Stelle einer Schulsozialarbeiterin als nicht
ausreichend angesehen werden, da im Zuge weiterer Jahrgänge gemeinsamen Lernens
keinerlei Aufstockung dieser Ressourcen erfolgen wird. j
°® es bis heute weder abgestimmten Lehrpläne oder ‚Richtlinien noch abgestimmte
Unterrichtsmaterialien für diese Lerngruppen gibt.
® die Kolleginnen und Kollegen, die in den inklusiven Klassen arbeiten, extrem belastet sind, da
sie die unterschiedlichen Vorgaben zusammenfügen .müssen und nahezu für jede Stunde
eigenständig differenzierende Materialien entwickeln müssen, ohne 'dass es hier eine
Entlastung seitens der Schulaufsicht gibt; .
«. es nicht genügend Fortbildung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen gegeben hat;
® die Entscheidung und die Umsetzung, das Annette-Gymnasium zur Schule des gemeinsamen _
Lernens zu machen, als überstürzt und wenig kooperativ erlebt wurde.
Am. Annette-Gymnasium wird Inklusion seit Jahren gelebt. Insbesondere im Förderschwerpunkt
„Sehen“ und bei der Förderung von Schüler/innen mit Autismus-Spektrum Störungen können wir auf
langjährige Erfahrung zurückblicken. Alle Schulkonferenzmitglieder waren sich einig, dass sie den
Grundgedanken der Inklusion für richtig halten, dass im Zentrum der Überlegungen die Interessen
und die optimale Förderung aller Schüler, sowohl der zielgleich und der zieldifferent zu
unterrichtenden Inklusionsschüler, aber ebenso der Regelschüler stehen müssen und dieses Nein vor
allem als politische Botschaft zu verstehen ist.
Ausdrücklich wurde auf der Schulkonferenz rückgemeldet, dass die Gespräche mit dem Schulamt und
dem Schulträger als sehr positiv empfunden wurden und die Belange des Annette-Gymnasiums dort '
verständnisvoll aufgenommen wurden.
Beschlussvorlage
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V/0847/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Dauerhafte Einrichtung des Gemeinsamen Lernens zum Schuljahr 2017/2018 an weiteren drei städtischen Schulen Beratungsfolge 25.10.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 27.10.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung en Vorberatung 09.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.11.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die prognostizierte Anzahl an Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in der Sekundarstufe I auch zum Schuljahr 2017/2018 auf einem ähnlich hohen Ni- veau wie in den beiden vorherigen Jahrgängen liegt und somit (zumindest) weiterhin die aktuel- len Orte des Gemeinsamen Lernens zur Deckung des Rechtsanspruchs auf Plätze im Gemein- samen Lernen benötigt werden. 2. Der Rat erteilt seine Zustimmung gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW zur dauerhaften Ein- richtung des Gemeinsamen Lernens für die drei weiterführenden Schulen Hauptschule Hiltrup Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium, an denen bislang das Gemeinsame Lernen mit einer Befristung (zuletzt bis zum Schuljahr 2016/2017; siehe Vorlage V/0918/2015/1 Erg.) eingerichtet war. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schulkonferenzen der drei weiterführenden Schulen g e- mäß § 76 Nr . 8 i. V. m. § 65 Absatz 2 Nr . 22 Schulgesetz NRW angehört wurden. Er fordert die Verwaltung auf, weiterhin in enger Abstimmung mit den Schulen des Gemeinsamen Lernens Wege der Unterstützung zu suchen. Hierbei kommen insbesondere fachliche Netzwerke von Lehrkräften in Betracht. Vorlagen-Nr.: V/0847/2016 Auskunft erteilt: Herr Zurfähr Ruf: 492-4024 E-Mail: Zurfaehr@stadt-muenster.de Datum: 06.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0847/2016 Begründung: 1. Ausgangslage Mit den Vorlagen „Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen“ (V/0743/2014/2.Erg.) und „Inkl usion an Schulen – Einrichtung des Gemeinsamen Lernens und Weiterentwicklung des Rahmenko n- zepts“ (V/0918/2015/1.Erg.) hat der Rat der Stadt Münster die maßgeblichen Leitpla nken für die Umsetzung der Inklusion an den Schulen der Stadt Münster beschlossen. U.a. erteilte der Rat seine Zustimmung zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an 38 Grundschulen, allen Haupt- und Realschulen, fünf Gymnasien, der PRIMUS-Schule und allen integrierten Schulsystemen. Die sonderpädagogische Förderung findet nach den Regelungen des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW) in der Regel in der allgemeinen Schule statt (§ 19 Abs. 2 Satz 1 SchulG NRW) . Die Schulaufsichtsbehörde richtet dazu das Gemeinsame Lernen mit Zustimmung des Schultr ä- gers an einer allgemeinen Schule ein. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Schule dafür personell und sächlich nicht ausgestattet ist und auch nicht mit vert retbarem Aufwand dafür aus- gestattet werden kann (§ 20 Abs. 2 SchulG NRW). Diese Orte des Gemeinsamen Lernens sind in den vergangenen Jahren bedarfsgerecht ausgebaut worden. Mit dem Rahmenkonzept für Inkl u- sion an Schulen (Vorlage V/0743/2014/2.Erg.) hat der Rat am 10.12.2014 u.a. seine Zustimmung zur Einrichtung des gemeinsamen Lernens an 12 weiterführenden Schulen beschlossen. Wegen der erkennbaren zusätzlichen Bedarfe an Plätzen im gemeinsamen Lernen hat der Rat darüber hinaus am 25.03.2015 beschlossen, be i 6 weiteren weiterführenden Schulen seine Zustimmung zur Einrichtung als Orte des gemeinsamen Lernens zu geben (Vorlage V/0109/2015/1.Erg.). A n- gesichts der unklaren Bedarfslage an Plätzen in Gymnasien sah der Verwaltungsvorschlag vor, die Zustimmung für d as Annette -von-Droste-Hülshoff-Gymnasium sowie das Johann -Conrad- Schlaun-Gymnasium ausdrücklich für 1 Jahr zu befristen. Der Rat hat sich dem angeschlossen und darüber hinaus auch seine Zustimmung für die Hauptschule Hiltrup bis zum Ende des Schul- jahres 2015/16 befristet. Mit der Vorlage ‚Inklusion an Schulen – Einrichtung des gemeinsamen Lernens und Weiteren t- wicklung des Rahmenkonzeptes (Vorlage V/0918/2015) hat der Rat am 16.12.2015 u.a. b e- schlossen, die Zustimmung für diese 3 Schulen erneut befristet, d. h. bis zum Ende des Schuljah- res 2016/17, zu verlängern. Gründe für die erneute Befristung waren die zum damaligen Zei t- punkt bestehenden Unklarheiten hinsichtlich der Bedarfe einerseits (Zahlen der SuS mit sonde r- pädagogischem Förderbedarf) und der Angebote/ Platzzahlen andererseits (u.a. neue 2. städt i- sche Gesamtschule und deren Auswirkung auf andere Schulen, Zukunft der Primusschule). Nach dem Start der 2. städtischen Gesamtschule und der Reduzierung der Zügigkeit der Primus- schule und der damit verbundenen Absicherung des Schulversuchs sind die Rahmenbedingu n- gen des Gemeinsamen Lernens im Vergleich zum Vorjahr klarer geworden. Auch kann derzeit kein Rückgang der Schülerzahlen erkannt werden. Im aktuellen Schuljahr 2016/2017 wurden insgesamt 127 Schülerinnen und Schülern (SuS) mit sonderpädagogischem Unterstützungsb e- darf an Schulen des Gemeinsamen Lernens angemeldet (Daten vom Schulamt für die Stadt Münster). Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass sich zum Schuljahr 2017/2018 eine ähnlich hohe Anzahl an SuS m it sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Übergang in die Sekunda r- stufe I, wie in den beiden vorangehenden Jahrgängen, befinden werden. Mithin besteht ein stabi- ler Bedarf für Schulplätze im Gemeinsamen Lernen, sodass alle Schulen, die bereits aktuell und zum Teil seit mehreren Jahren SuS mit besonderem Unterstützungsbedarf unterrichten, auch zumindest absehbar als Schulen des gemeinsamen Lernens benötigt werden. Da sich diese Tendenz bereits im vergangenen Jahr abzeichnete, wurde die Verwaltung beau f- tragt, mit den entsprechenden Schulen und der Schulaufsicht Handlungsmöglichkeiten zu era r- beiten, die die Voraussetzungen dafür schaffen, dass an diesen Schulen das Gemeinsame Le r- nen dauerhaft eingerichtet werden kann (V/0918/2015/1.Erg.). - 3 - V/0847/2016 2. Rückmeldungen der Schulen Im Vorfeld haben hierzu Gespräche mit der Schulaufsicht, dem Schulamt und den Vertreteri nnen und Vertretern der drei Schulen stattgefunden, um über die weitere Vorgehensweise zur daue r- haften Einrichtung des Gemeinsamen Lernens zu sprechen. In den Gesprächen mit den Schulen wurde deutlich, dass insbesondere die Unterstützung mit personeller Ressource und die Bildung fachlicher Netzwerke eine Verbesserung der Bedingungen des Gemeinsamen Lernens bewirken können. Im Hinblick auf die personellen Resso urcen wurden insbesondere die Ausstattung mit zusätzlicher sonderpädagogischer Expertise genannt; aber auch die Unterstützung durch Schulsozialarbeit wurde als sehr wichtig im Umgang mit heterogener Schülerschaft bezeichnet. Den letztgenannten Aspekt greift die Vorlage „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungspla- nung - Teilprojekt Neuausrichtung Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 “ (V/0741/2016) auf, indem der Indikator „Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf in der Sekundar- stufe I“ für die Stellenbemessung gebildet wird. Die Bereitstellung bzw. Verfügbarmachung räumlicher Ressourcen für das Gemeinsame Lernen ist naturgemäß ebenfalls von erheblicher Bedeutung. So sind gerade an den Gymnasien Fac h- räume regelmäßig nicht vorhanden, die für zieldifferent zu beschulende SuS benötigt werden (z. B. Küche, Werkstatt). Hier hat das Amt für Schule und Weiterbildung eine Handreichung gefertigt, die den Schulen eine Übersicht an anderen Schulen verfügbarer Fachräume bereitstellt und die Nutzung dieser Räume vermittelt. In den Gesprächen mit den Schulen wurde Unterstützungsbedarf bei der schulformbezogenen und fachspezifischen Vernetzung von Lehrkräften, die im Gemeinsamen Lernen unterrichten, deutlich. Hier soll es um den Austausch von Erfahrunge n und wissen gehen. Häufig ist es noch so, dass Lehrkräfte sehr auf sich gestellt sind, wenn es um die Entwicklung des Gemeinsamen Lernens im schulischen Alltag geht. Aus Sicht der Verwaltung ist es vorstellbar, dass sich der Schulträger hier unterstützend einbringt. Die Schulkonferenzen der drei weiterführenden Schulen wurden gemäß § 76 Nr. 8 in Verbindung mit § 65 Absatz 2 Nr . 22 SchulG NRW angehört. Trotz der im Vorfeld stattgefundenen gemei n- samen Gespräche mit der Schulaufsicht und den jeweiligen Schu len fielen die angeforderten Vo- ten negativ aus. Es ist dabei allen Beteiligten bewusst, dass die Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Le r- nens Aufgabe der Schulaufsichtsbehörde und nicht des Schulträgers ist. Dieser ist jedoch gemäß § 20 Abs. 5 SchulG NRW zu beteiligen. Soweit sich die Ablehnung des Schulträgers nicht auf fehlende sächliche Voraussetzungen stützt, die nur mit unzumutbarem Aufwand he rstellbar sind, ist eine etwaige Ablehnung für das Verfahren ohne Relevanz. Ebenso kann der Schulträger selbst seine Zustimmung auch gegen ein bestehendes Schulkonfe- renzvotum erteilen. 2.1. Schulaufsicht Die Schulaufsicht formulierte deutlich, dass auch aus ihrer Sicht auf keine Orte des Gemeins a- men Lernens verzichtet werden kann und die münsterschen Schulen personell nach den gelte n- den Vorgaben des Ministeriums „bis zum Maximum“ aufgestellt seien, also eine weitergehende sonderpädagogische Ausstattung nicht möglich ist. An den bisher bereits vorhandenen Orten des Gemeinsamen Lernens soll speziell aufgrund de s Gedankens der Kontinuität bezüglich der ei n- gesetzten sonderpädagogischen Lehrerressource, einhergehend mit dem erworbenen Know-how und den Vernetzungen, festgehalten werden. - 4 - V/0847/2016 2.2. Schulkonferenzen (im Anhang) Die Schulkonferenz der Hauptschule Hiltr up knüpft die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an die Bedingung, dass die implementierten schulischen Fördermaßnahmen für alle SuS weiter bestehen und nachfolgenden 5 Jahrgängen weitere personelle und sächliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Eine Zustimmung liegt lediglich zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens für das Schuljahr 2016/2017 vor. Das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium beantragt eine weitere Befristung des gemeins a- men Lernens und keine Fortführung, wenn sich der Bedarf an Plätzen verringert. Als Begründung wird auf das im letzten Jahr bereits abgegebene Votum der Schulkonferenz verwie sen, da sich die Bedingungen nicht grundsätzlich geändert haben. Darin wurden in erster Linie die personelle Ressource (zu wenig Förderschulleh rer, keine abgestimmten Lehrpläne oder Richtlinien, hohe Belastung der inklusiv unterrichtenden LehrerInnen, nicht genügend Fortbildungen) beanstandet. Die Schulkonferenz des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums sieht nach ihrer Einschätzung eine deutliche Verschlechterung der personellen und sächlichen Voraussetzungen und hält zie l- differente Inklusion den Kindern gegenüber für unverantwortlich und den Lehrerinnen und Le h- rern gegenüber für nicht zumutbar. 3. Fazit Die Schulverwaltung ist sich bewusst, dass die Schulen des Gemeinsamen Lernens weiterhin großen Herausforderungen in personeller, räumlicher und sächlicher Sicht gegenüberstehen. Dies anerkennend sollte der Schulträger Stadt Münster die Schulen des Gemeinsamen Lernens im Rahmen der Möglichkeiten ü ber den engen Rahmen äußerer Schulangelegenheiten hinaus unterstützen. Hierbei kommt insbesondere die Initiierung und Begleitung fachlicher Netzwerke in Münster in Betracht. Bei allen Schwierigkeiten und Herausforderungen ist aber auch der geltende Rahmen schulge- setzlicher Regelungen zu beachten. Demnach haben Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Gemei n- samen Lernen – es besteht also eine gesetzliche Verpflichtung, Angebote für die weiterhin hohe Nachfrage nach Plätzen im Gemeinsamen Lernen vorzuhalten. In den drei weiterführenden Schulen wurde erstmals zum Schuljahr 2015/2016 das Gemei nsame Lernen eingerichtet (V/0109/2015/1) und zum folgenden, aktuellen Schuljahr mit eine r weiteren Befristung verlängert (V/0918/2015/1.Erg.). Wie beschrieben haben Gespräche mit den Schulen stattgefunden, die an einem abermals negativen Votum der Schulkonferenzen jedoch nichts ä n- dern konnten. Die in den Schulkonferenzbeschlüssen aufgeführten Gründe sind in erster Linie die als unzureichend empfundenen personellen und sächlichen Voraussetzungen, auf die vom Schulträger nur teilweise Einfluss genommen werden kann , die aber in allen Schulen des g e- meinsamen Lernens ähnlich empfunden werden. Hinzu kommt, dass die erforderlichen Verände- rungsprozesse, die sich mit der Einrichtung von Schulen des Gemeinsamen Lernens ergeben, nur schrittweise angegangen werden können. Daher wäre es auch unter Berücksichtigung der bereits eingesetzten Ressourcen kontrap roduktiv, die Zustimmung trotz der negativen Voten nicht zu entfristen. Gründe für eine weitere Befristung wie im vergangenen Jahr (s.o.) liegen damit nicht vor. Im Falle eines Rückgangs der benötigten Plätze im Gemeinsamen Lernen ist daher unter Abw ägung der Bedarfe der SuS und der Möglichkeiten der Schulen neu zu entscheiden, wie das gemeinsame Lernen in Münster umgesetzt wird. Dazu gehört ebenfalls die Frage des zieldifferenten Lernens am Gymnasium. - 5 - V/0847/2016 Grundsätzlich aber gilt das auch ausdrücklich vom R at zum Ausdruck gebrachte übergeordnete Ziel, schrittweise das Prinzip der Inklusion an allen Schulen aller Schulformen umzusetzen (s. Vorlage V/0109/2015). Daher soll aus Sicht der Verwaltung an den drei Schulen, der Hauptschule Hiltrup, dem Anne tte- von-Droste-Hülshoff-Gymnasium und dem Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium, an denen bi s- lang die Zustimmung nur mit einer Befristung erteilt war (zuletzt V/0918/2015/1.Erg.), das G e- meinsame Lernen dauerhaft eingerichtet werden. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Schulkonferenzvoten der drei Schulen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Grüne Gasse 38
- Westfalenstraße 1
- Klemensstraße 10
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Details
- Aktenzeichen
- V/0847/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37