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V/0131/2010

Abdeckung der Verluste aus der Badsaison für das DJK Sportbad Coburg

Vorlagen 19.02.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2010, TOP 11

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918 Zeichen

Dezernat IV – Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport 
48127 Münster – Stadthaus 1 – Klemensstr. 10 – Tel. 0251/492-7040 – Fax 02 51/492-
7703  E-Mail: Andrea.Hanke@stadt-muenster.de 
 
 
 
DR. ANDREA HANKE   STADTRÄTIN     
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
          Münster, 09.03.2010 
 
 
 
Vorlage an den Rat Nr. V/0131/2010; "Abdeckung der Verluste aus der Badsaison für das 
DJK Sportbad Coburg; hier: Defizitabdeckung" 
 
Bezug: Beratung im Hauptausschuss und im Rat am 17.03.2010 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
in der Vorlage Nr. V/0131/2010 ist der Verwaltung ein Schreibfehler unterlaufen. Ich bitte, auf Seite 
3, Ziffer 3.1 der Vorlage den Betrag der Personalkosten von 114.000 Euro in 144.000 Euro zu be-
richtigen und das Versehen zu entschuldigen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
In Vertretung  
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
An die 
Mitglieder des Rates 
der Stadt Münster 
-----------------------------

Beschlussvorlage

10627 Zeichen

V/0131/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abdeckung der Verluste aus der Badsaison für das DJK Sportbad Coburg 
hier: "Defizitabdeckung" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.02.2010 Sportausschuss Vorberatung 
10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
17.03.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das DJK Sportbad Coburg deckt auf Grundlage der Beschlüsse des Rates vom 28.03.2007  
(V/0131/2007) und 10.05.2007 (V/0232/2007) im Rahmen der Daseinsvorsorge den öffent-
lichen Badebetrieb für die jeweilige Saison in der Stadt Münster mit ab. Träger des Bades 
ist aber auch weiterhin die Sportschule Deutsche Jugendkraft "Kardinal-von-Galen e. V.“ 
(DJK).  
 
2. Auf Grundlage dieser Beschlüsse, das DJK-Sportbad Coburg im Rahmen der Weiterent-
wicklung der Bäderlandschaft in Münster zu sanieren und zu modernisieren und den Nutze-
rinnen und Nutzern langfristig als öffentliches Freibad zur Verfügung zu stellen, wird das 
jährliche Defizit in der von der Verwaltung geprüften und durch Einnahmen nicht gedeckten 
Höhe durch städtische Haushaltsmittel erstattet. Die Höhe der städtischen Mittel richtet sich 
nach dem zwischen der Stadt Münster und der DJK-Sportschule vereinbarten Abrech-
nungsmodus (s. Ziffer 3.1 der Begründung) 
 
3. Zur Abdeckung des voraussichtlichen Defizits der jeweiligen Badesaison ab 2010 wird im 
Haushalt ein städtischer Zuschuss in Höhe von 120.000,00 € zur  Verfügung gestellt.  
 
4. Der Ratsbeschluss vom 12.12.1979 zur Vorlage Nr. 314/79 (Sport 5) wird durch diesen Be-
schluss ersetzt. 
 
 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Vorlagen-Nr.: 
V/0131/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Willnath@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0131/2010 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2010 ff wie folgt bereit gestellt: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0802 Bäder 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
 
Kostenstelle/Auftrag 
15 
 
 
 
Transferaufwendungen 
 
 
6 521 6 0000 
 
 
2010 ff 
 
 
120.000 
jährlich 
Im Entwurf 
2010 sind be-
reits 86.360 € 
jährlich veran-
schlagt. 
Sachkonto                     530700 
 
  
 
 
Die Verwaltung fertigt über den Differenzbetrag von 33.640 € ein entsprechendes Veränderungs-
blatt zum Haushaltetat 2010 ff.  
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Bäderlandschaft in Münster (Bäderkonzept) hat der Rat der 
Stadt Münster in seiner Sitzung am 10.05.2007 der planerischen Konkretisierung für das DJK 
Sportbad „Coburg“ (Träger Sportschule Deutsc he Jugendkraft (DJK) „Kardinal-von Galen e. V.“) 
zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die weitere Planung vorzuberei-
ten und die für die Sanierung des Freibades notwendigen weiteren Schritte auf Grund des mit 
Ratsbeschluss vom 28.03.2007 geänderten Verfahrensvorschlages (Aufgabe des PPP-
Verfahrens) mit dem Verein abzustimmen. Für die weitere Erarbeitung und anschließender Ab-
stimmung des Konkretisierungskonzeptes wurden externe Architektur- und Ingenieurbüros beauf-
tragt.             
 
Das zwischen Sportschule und Stadt abgestimmte Sanierungskonzept wurde mit öffentlicher Be-
richtsvorlage V/0221/2008 den politischen Gremien vorgestellt.  
 
In einem zwischen Verein und Stadt geschlossenen Rahmenvertrag wurde u. a. festgelegt, dass 
das in Trägerschaft der DJK befindliche Freibad für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren 
durch die Sanierung und Modernisierung im Bestand und technische Optimierung aufzuwerten und 
der münsterschen Bevölkerung als öffentliches Freibad zugänglich zu halten ist. Zur Erreichung 
dieses Zieles hat die Stadt Münster die Planung, die Realisierung der Sanierungs- und Modernisie-
rungsinvestitionen und den Betrieb der Gebäude, der Außenanlagen und der technischen Anlagen 
durch die DJK ausführen zu lassen. Somit verbleiben die Betriebsführung und der technische Be-
trieb in Trägerschaft und Verantwortung des Trägervereins DJK. Zur Regelung der weitergehen-
den Details schloss die Stadt mit der DJK einen entsprechenden Errichtungs- und Zuschussver-
trag.  
 
Zur Optimierung der Einnahmen verpflichtet sich der Träger des DJK Sportbades Coburg nach der 
Sanierung und Modernisierung alle finanziellen M öglichkeiten auszuschöpfen, um das Bad wirt-
schaftlich optimal zu betreiben. Er stellt sicher, dass die Eintrittspreise für das Bad die vergleichba-
rer städtischer Bäder nicht unterschreitet.

- 3 - 
V/0131/2010 
 
Der Investitionskostenzuschuss beläuft sich auf insgesamt 3.565.000,00 €. 
 
2. Bisheriges Verfahren 
 
Das DJK Bildungs- und Sportzentrum betreibt das 1926 erbaute und 1962 grundsanierte DJK 
Sportbad „Coburg“ an der Grevener Straße 125.  
 
Bezüglich der Defizitabdeckung hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 12.12.1979 
(öffentliche Beschlussvorlage V/314/79) einstimmig entscheiden, der DJK bis auf Widerruf eine 
Verlustabdeckung bis zu 40 % der Betriebskosten des DJK Sportbades „Coburg“ durch die Stadt 
Münster zu sichern. In der Begründung zur Ratsentscheidung wird ausgeführt, dass das DJK 
Sportbad „Coburg“ als vereinseigene Anlage angesehen wurde, die der Öffentlichkeit die Benut-
zung ermöglicht. Für die künftige Defizitabdeckung des Sportbades sollte  - in Anlehnung an übrige 
vereinseigene Anlagen – ein 40 %iger Zuschuss (verlorener Zuschuss) zu den Betriebskosten oh-
ne Zins- und Tilgungsdienst geleistet werden. Dabei waren jedoch im Gegensatz zu den übrigen 
vereinseigenen Anlagen die Einnahmen zu berücksichtigen. Dadurch bestand die Möglichkeit, 
dass bei höheren Einnahmen kein Zuschuss gezahlt werden musste. Die Höchstgrenze war auf 40 
% der Betriebskosten festgesetzt.   
 
3. Künftiges Verfahren 
 
Der Rat hat zur Umsetzung des Bäderkonzeptes beschlossen, dass künftig die drei Freibäder Sta-
pelskotten, Hiltrup (städtische Bäder) und das DJK Sportbad Coburg (nichtstädtisches Bad) für die 
Daseinsvorsorge des öffentlichen Badebetriebes  zur Verfügung stehen. Entsprechend dieser Be-
schlussfassung hat die Verwaltung einen Rahmenvertrag mit der DJK geschlossen, mit dem sich 
der Träger verpflichtet, das Bad als „öffentliches Bad“ – analog den städtischen Bädern – zu 
betreiben. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen der Sanierung und Modernisierung die techni-
schen Anlagen (geringere Verbräuche/geringere Aufwendungen für die Aufrüstphase) so erneuert, 
dass der Betrieb des Bades nach den Standards für die anderen städtischen Freibäder (aus-
schließlich Erwärmung des Bade- und Brauchwassers durch Absorber- bzw. Solaranlage) durch-
geführt wird.    
 
Die Verwaltung wird deshalb zunächst auf der Grundlage der Erfahrungen der Badesaison 2009 
(verkürzte Saison) dafür sorgen, dass im Haushaltsplan 2010 die für die Folgejahre zu veranschla-
genden Mittel für die Abdeckung des Defizits des DJK Sportbades Coburg in entsprechender Höhe 
veranschlagt werden. Sollten in den Folgejahren die veranschlagten Mittel nicht ausreichen, wird 
kurzfristig der Differenzbetrag bereitgestellt.  
 
3.1 Betriebskostenabrechnungen 
In den letzten 5 Jahren lagen die Durchschnittswerte (gerundet) der einzelnen Kostenpositionen 
der DJK bei folgenden Größenordnungen: 
 
Personalkosten: 114.000 Euro 
Energiekosten:   75.000 Euro 
Grundstückskosten:      6.500 Euro 
Verwaltungskosten:   14.500 Euro
 
SUMME:  240.000 Euro

- 4 - 
V/0131/2010 
 
Dem standen in den letzten 5 Jahren durchschnittliche Einnahmen von jährlich 116.000 Euro ge-
genüber. 
 
In mehreren Gesprächen zwischen der DJK und der Verwaltung wurden der zukünftig anzuwen-
dende Abrechnungsmodus und die künftig anzuerkennende Kostenstruktur ermittelt und abge-
stimmt. Demnach werden bei der Berechnung des jährlichen Defizits ab dem Jahr 2010 -  unter 
Anrechnung der erzielten Einnahmen – folgende Beträge berücksichtigt: 
 
Personalkostenpauschale (zunächst für 5 Jahre) 117.000 € 
Energieverbrauch für den Betrieb des Freibades mit der Ein-
schränkung der Erwärmung des Bade- und Brauchwassers über 
Absorber- bzw. Solaranlage  
nach tatsächlichem 
Verbrauch 
Grundstückskosten nachgewiesene Kos-
ten  
Verwaltungskostenpauschale 14.000 € 
  
 
Für die verkürzte  Badesaison 2009 legte die DJK alle Unterlagen termingerecht vor. Im Ergebnis 
wurde ein anzuerkennendes Defizit von 86.633,84 Euro errechnet. Im Haushaltsplan 2009 ff. ist 
zurzeit ein Finanzbetrag von 86.360,00 Euro veranschlagt. 
Legt man nun eine „normale“ Badesaison zugrunde und berücksichtigt die durchgeführten Sanie-
rungs- und Modernisierungsarbeiten, so ist – unter Ableitung aus der oben dargestellten Tabelle – 
von einem möglichen jährlichen Defizit von 120. 000 Euro auszugehen. Aus diesem Grunde ist der 
Defizitbetrag ab dem Haushaltsjahr 2010 ff. entsprechend anzupassen. 
.   
Die im jeweiligen Haushaltsjahr veranschlagten Finanzmittel werden von der Stadt Münster wie 
folgt ausgezahlt, um den Betrieb des Bades zu gewährleisten: 
 
30 % oder, wenn haushaltrechtlich möglich, 50% des im jeweiligen Haushaltsjahr 
veranschlagten Betrages für den Defizitausgleich zum 01.02. eines jeden Jahres, 
 
  Restsummen jeweils zum 01.05. und 01.07. eines jeden Jahres. 
 
Die DJK legt die Abrechnung für die abgelaufene Badesaison bis zum 01.05. des Folgejahres vor, 
um festzustellen, ob es Über- oder Unterzahlungen gegeben hat. Sollte es Unterzahlungen gege-
ben haben, wird die Stadt zeitnah für eine entsprechende Anpassung sorgen. Sollten sich Über-
zahlungen ergeben haben, verbleiben diese Beträge bei der DJK und werden mit den Zuschüssen 
für das Folgejahr verrechnet. 
 
Grundsätzlich gilt, dass kostenrelevante betriebliche Veränderungen vorab durch die Stadt ge-
nehmigt werden müssen.

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V/0131/2010 
 
3.2 Instandsetzungskosten 
  
Nach Saisonende im Herbst eines jeden Jahres findet eine gemeinsame Begehung des Freibades 
mit Vertretern der Stadt Münster und der DJK statt. Hierbei sind die erforderlichen Instandset-
zungsarbeiten bzw. Instandhaltungskosten zu ermitteln. 
 
Sollten die finanziellen Möglichkeiten der DJK nicht ausreichen, die Instandhaltungskosten  in vol-
ler Höhe zu tragen, ist ein finanzieller Ausgleich von der DJK gegenüber der Stadt zu beantragen. 
Dieses Verfahren ist auch bei künftigen bauk ostenrelevanten Maßnahmen anzuwenden. Im Rah-
men einer Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster ist hierüber eine Einzelfallentscheidung 
zu treffen. 
 
 
I. V. 
 
gez. Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

25.02.2010 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2010 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2010 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Klemensstraße 10
  • Grevener Straße 125

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0131/2010
Typ
Vorlagen
Datum
19.02.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37