V/0131/2010
Abdeckung der Verluste aus der Badsaison für das DJK Sportbad Coburg
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Dezernat IV – Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport
48127 Münster – Stadthaus 1 – Klemensstr. 10 – Tel. 0251/492-7040 – Fax 02 51/492-
7703 E-Mail: Andrea.Hanke@stadt-muenster.de
DR. ANDREA HANKE STADTRÄTIN
Münster, 09.03.2010
Vorlage an den Rat Nr. V/0131/2010; "Abdeckung der Verluste aus der Badsaison für das
DJK Sportbad Coburg; hier: Defizitabdeckung"
Bezug: Beratung im Hauptausschuss und im Rat am 17.03.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Vorlage Nr. V/0131/2010 ist der Verwaltung ein Schreibfehler unterlaufen. Ich bitte, auf Seite
3, Ziffer 3.1 der Vorlage den Betrag der Personalkosten von 114.000 Euro in 144.000 Euro zu be-
richtigen und das Versehen zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez.
Dr. Andrea Hanke
An die
Mitglieder des Rates
der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0131/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Abdeckung der Verluste aus der Badsaison für das DJK Sportbad Coburg hier: "Defizitabdeckung" Beratungsfolge 25.02.2010 Sportausschuss Vorberatung 10.03.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 17.03.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das DJK Sportbad Coburg deckt auf Grundlage der Beschlüsse des Rates vom 28.03.2007 (V/0131/2007) und 10.05.2007 (V/0232/2007) im Rahmen der Daseinsvorsorge den öffent- lichen Badebetrieb für die jeweilige Saison in der Stadt Münster mit ab. Träger des Bades ist aber auch weiterhin die Sportschule Deutsche Jugendkraft "Kardinal-von-Galen e. V.“ (DJK). 2. Auf Grundlage dieser Beschlüsse, das DJK-Sportbad Coburg im Rahmen der Weiterent- wicklung der Bäderlandschaft in Münster zu sanieren und zu modernisieren und den Nutze- rinnen und Nutzern langfristig als öffentliches Freibad zur Verfügung zu stellen, wird das jährliche Defizit in der von der Verwaltung geprüften und durch Einnahmen nicht gedeckten Höhe durch städtische Haushaltsmittel erstattet. Die Höhe der städtischen Mittel richtet sich nach dem zwischen der Stadt Münster und der DJK-Sportschule vereinbarten Abrech- nungsmodus (s. Ziffer 3.1 der Begründung) 3. Zur Abdeckung des voraussichtlichen Defizits der jeweiligen Badesaison ab 2010 wird im Haushalt ein städtischer Zuschuss in Höhe von 120.000,00 € zur Verfügung gestellt. 4. Der Ratsbeschluss vom 12.12.1979 zur Vorlage Nr. 314/79 (Sport 5) wird durch diesen Be- schluss ersetzt. II. Kosten/Folgekosten Vorlagen-Nr.: V/0131/2010 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 12.02.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0131/2010 Es wird zur Kenntnis genommen, dass III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2010 ff wie folgt bereit gestellt: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0802 Bäder Teilergebnisplan (Zei- le) Kostenstelle/Auftrag 15 Transferaufwendungen 6 521 6 0000 2010 ff 120.000 jährlich Im Entwurf 2010 sind be- reits 86.360 € jährlich veran- schlagt. Sachkonto 530700 Die Verwaltung fertigt über den Differenzbetrag von 33.640 € ein entsprechendes Veränderungs- blatt zum Haushaltetat 2010 ff. Begründung: 1. Ausgangslage Im Rahmen der Weiterentwicklung der Bäderlandschaft in Münster (Bäderkonzept) hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 10.05.2007 der planerischen Konkretisierung für das DJK Sportbad „Coburg“ (Träger Sportschule Deutsc he Jugendkraft (DJK) „Kardinal-von Galen e. V.“) zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die weitere Planung vorzuberei- ten und die für die Sanierung des Freibades notwendigen weiteren Schritte auf Grund des mit Ratsbeschluss vom 28.03.2007 geänderten Verfahrensvorschlages (Aufgabe des PPP- Verfahrens) mit dem Verein abzustimmen. Für die weitere Erarbeitung und anschließender Ab- stimmung des Konkretisierungskonzeptes wurden externe Architektur- und Ingenieurbüros beauf- tragt. Das zwischen Sportschule und Stadt abgestimmte Sanierungskonzept wurde mit öffentlicher Be- richtsvorlage V/0221/2008 den politischen Gremien vorgestellt. In einem zwischen Verein und Stadt geschlossenen Rahmenvertrag wurde u. a. festgelegt, dass das in Trägerschaft der DJK befindliche Freibad für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren durch die Sanierung und Modernisierung im Bestand und technische Optimierung aufzuwerten und der münsterschen Bevölkerung als öffentliches Freibad zugänglich zu halten ist. Zur Erreichung dieses Zieles hat die Stadt Münster die Planung, die Realisierung der Sanierungs- und Modernisie- rungsinvestitionen und den Betrieb der Gebäude, der Außenanlagen und der technischen Anlagen durch die DJK ausführen zu lassen. Somit verbleiben die Betriebsführung und der technische Be- trieb in Trägerschaft und Verantwortung des Trägervereins DJK. Zur Regelung der weitergehen- den Details schloss die Stadt mit der DJK einen entsprechenden Errichtungs- und Zuschussver- trag. Zur Optimierung der Einnahmen verpflichtet sich der Träger des DJK Sportbades Coburg nach der Sanierung und Modernisierung alle finanziellen M öglichkeiten auszuschöpfen, um das Bad wirt- schaftlich optimal zu betreiben. Er stellt sicher, dass die Eintrittspreise für das Bad die vergleichba- rer städtischer Bäder nicht unterschreitet. - 3 - V/0131/2010 Der Investitionskostenzuschuss beläuft sich auf insgesamt 3.565.000,00 €. 2. Bisheriges Verfahren Das DJK Bildungs- und Sportzentrum betreibt das 1926 erbaute und 1962 grundsanierte DJK Sportbad „Coburg“ an der Grevener Straße 125. Bezüglich der Defizitabdeckung hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 12.12.1979 (öffentliche Beschlussvorlage V/314/79) einstimmig entscheiden, der DJK bis auf Widerruf eine Verlustabdeckung bis zu 40 % der Betriebskosten des DJK Sportbades „Coburg“ durch die Stadt Münster zu sichern. In der Begründung zur Ratsentscheidung wird ausgeführt, dass das DJK Sportbad „Coburg“ als vereinseigene Anlage angesehen wurde, die der Öffentlichkeit die Benut- zung ermöglicht. Für die künftige Defizitabdeckung des Sportbades sollte - in Anlehnung an übrige vereinseigene Anlagen – ein 40 %iger Zuschuss (verlorener Zuschuss) zu den Betriebskosten oh- ne Zins- und Tilgungsdienst geleistet werden. Dabei waren jedoch im Gegensatz zu den übrigen vereinseigenen Anlagen die Einnahmen zu berücksichtigen. Dadurch bestand die Möglichkeit, dass bei höheren Einnahmen kein Zuschuss gezahlt werden musste. Die Höchstgrenze war auf 40 % der Betriebskosten festgesetzt. 3. Künftiges Verfahren Der Rat hat zur Umsetzung des Bäderkonzeptes beschlossen, dass künftig die drei Freibäder Sta- pelskotten, Hiltrup (städtische Bäder) und das DJK Sportbad Coburg (nichtstädtisches Bad) für die Daseinsvorsorge des öffentlichen Badebetriebes zur Verfügung stehen. Entsprechend dieser Be- schlussfassung hat die Verwaltung einen Rahmenvertrag mit der DJK geschlossen, mit dem sich der Träger verpflichtet, das Bad als „öffentliches Bad“ – analog den städtischen Bädern – zu betreiben. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen der Sanierung und Modernisierung die techni- schen Anlagen (geringere Verbräuche/geringere Aufwendungen für die Aufrüstphase) so erneuert, dass der Betrieb des Bades nach den Standards für die anderen städtischen Freibäder (aus- schließlich Erwärmung des Bade- und Brauchwassers durch Absorber- bzw. Solaranlage) durch- geführt wird. Die Verwaltung wird deshalb zunächst auf der Grundlage der Erfahrungen der Badesaison 2009 (verkürzte Saison) dafür sorgen, dass im Haushaltsplan 2010 die für die Folgejahre zu veranschla- genden Mittel für die Abdeckung des Defizits des DJK Sportbades Coburg in entsprechender Höhe veranschlagt werden. Sollten in den Folgejahren die veranschlagten Mittel nicht ausreichen, wird kurzfristig der Differenzbetrag bereitgestellt. 3.1 Betriebskostenabrechnungen In den letzten 5 Jahren lagen die Durchschnittswerte (gerundet) der einzelnen Kostenpositionen der DJK bei folgenden Größenordnungen: Personalkosten: 114.000 Euro Energiekosten: 75.000 Euro Grundstückskosten: 6.500 Euro Verwaltungskosten: 14.500 Euro SUMME: 240.000 Euro - 4 - V/0131/2010 Dem standen in den letzten 5 Jahren durchschnittliche Einnahmen von jährlich 116.000 Euro ge- genüber. In mehreren Gesprächen zwischen der DJK und der Verwaltung wurden der zukünftig anzuwen- dende Abrechnungsmodus und die künftig anzuerkennende Kostenstruktur ermittelt und abge- stimmt. Demnach werden bei der Berechnung des jährlichen Defizits ab dem Jahr 2010 - unter Anrechnung der erzielten Einnahmen – folgende Beträge berücksichtigt: Personalkostenpauschale (zunächst für 5 Jahre) 117.000 € Energieverbrauch für den Betrieb des Freibades mit der Ein- schränkung der Erwärmung des Bade- und Brauchwassers über Absorber- bzw. Solaranlage nach tatsächlichem Verbrauch Grundstückskosten nachgewiesene Kos- ten Verwaltungskostenpauschale 14.000 € Für die verkürzte Badesaison 2009 legte die DJK alle Unterlagen termingerecht vor. Im Ergebnis wurde ein anzuerkennendes Defizit von 86.633,84 Euro errechnet. Im Haushaltsplan 2009 ff. ist zurzeit ein Finanzbetrag von 86.360,00 Euro veranschlagt. Legt man nun eine „normale“ Badesaison zugrunde und berücksichtigt die durchgeführten Sanie- rungs- und Modernisierungsarbeiten, so ist – unter Ableitung aus der oben dargestellten Tabelle – von einem möglichen jährlichen Defizit von 120. 000 Euro auszugehen. Aus diesem Grunde ist der Defizitbetrag ab dem Haushaltsjahr 2010 ff. entsprechend anzupassen. . Die im jeweiligen Haushaltsjahr veranschlagten Finanzmittel werden von der Stadt Münster wie folgt ausgezahlt, um den Betrieb des Bades zu gewährleisten: 30 % oder, wenn haushaltrechtlich möglich, 50% des im jeweiligen Haushaltsjahr veranschlagten Betrages für den Defizitausgleich zum 01.02. eines jeden Jahres, Restsummen jeweils zum 01.05. und 01.07. eines jeden Jahres. Die DJK legt die Abrechnung für die abgelaufene Badesaison bis zum 01.05. des Folgejahres vor, um festzustellen, ob es Über- oder Unterzahlungen gegeben hat. Sollte es Unterzahlungen gege- ben haben, wird die Stadt zeitnah für eine entsprechende Anpassung sorgen. Sollten sich Über- zahlungen ergeben haben, verbleiben diese Beträge bei der DJK und werden mit den Zuschüssen für das Folgejahr verrechnet. Grundsätzlich gilt, dass kostenrelevante betriebliche Veränderungen vorab durch die Stadt ge- nehmigt werden müssen. - 5 - V/0131/2010 3.2 Instandsetzungskosten Nach Saisonende im Herbst eines jeden Jahres findet eine gemeinsame Begehung des Freibades mit Vertretern der Stadt Münster und der DJK statt. Hierbei sind die erforderlichen Instandset- zungsarbeiten bzw. Instandhaltungskosten zu ermitteln. Sollten die finanziellen Möglichkeiten der DJK nicht ausreichen, die Instandhaltungskosten in vol- ler Höhe zu tragen, ist ein finanzieller Ausgleich von der DJK gegenüber der Stadt zu beantragen. Dieses Verfahren ist auch bei künftigen bauk ostenrelevanten Maßnahmen anzuwenden. Im Rah- men einer Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster ist hierüber eine Einzelfallentscheidung zu treffen. I. V. gez. Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Klemensstraße 10
- Grevener Straße 125
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0131/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.02.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37