V/0082/2021
Gedenken an die verfolgten Homosexuellen und vergessene Opfergruppen der NS-Zeit
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Antrag_Schilling_Vergessene Opfer
1989 Zeichen
Der Oberbürgermaisier Münster Eing: 17, AUG. u) =stopersteine Se SPUREN FINDEN EV. I Peter Schilling a Verein Spuren Finden | Dezernat V Fasanenweg 13 | 46 Alle 48155 Münster jeing 19 AUS. 2020 Münster, den 15.08.2020 Stadtarchiv A ga a It Sehr geehrter Herr Lewe! Am 13. Februar 2020 hat der Deutsche Bundestag die Anerkennung der sogenannten „Asozialen“ als Opfergruppe des Nationalsozialismus beschlossen. (Drucksache 19/14342) Zu dieser Gruppe wurden „Obdachlose“, „Landstreicher‘; Arbeitsscheue‘, “Alkoholiker, „Zigeuner“ gezählt, die als vermeintliche „Ballastexistenzen“ nicht zur Volksgemeinschaft gehören würden. In den Konzentrationslagern erhielten sie die Kennzeichnung mit einem schwarzen Winkel. Ziel dieser späten Anerkennung ist es, den zum großen Teil Vergessenen einen angemessenen Platz in der Erinnerungskultur zukommen zu lassen. Auch die Stadt Münster sollte diese vergessenen Opfergruppen und Einzelpersonen im Raum Münster recherchieren und ihrer Diskriminierung und Verfolgung in angemessener Form gedenken. : Dies wären: Zeugen Jehovas Zwangsarbeiter und ihre UnterstützerInnen „Euthanasie“-Opfer Sinti und Roma Fahnenflüchtige und Deserteure Homosexuelle „asoziale Volksschädlinge“ Dazu sind die folgenden Schritte notwendig: 1. Recherche und Dokumentation der Fälle im Raum Münster 2. Erstellung einer Ausstellung mit exemplarischen Fällen 3. Maßnahmen zur Vermittlung ihrer Geschichte in schriftlicher und pädagogischer Form Das Stadtarchiv, der Geschichtsort Villa ten Hompel, die Universität Münster und das Landes- archiv Münster könnten die Forschungen und Vermittlungen unterstützen. Sicher muss auch in weiteren Archiven und Dokumentationen nach Münster betreffenden Fällen gesucht werden. Erste Hinweise auf einzelne Lebensgeschichten belegen, dass mit diesem Projekt Licht in den Bereich der vergessenen Opfer gebracht werden kann. Eine wichtige Voraussetzung, um ihrer angemessen gedenken zu können. Mit freundlichen Grüßen
47_Stellungnahme_Forschungsbedarf NS-Verfolgung Homosexueller in Münster
6587 Zeichen
Münster, 19.01.2021 Forschungsstand und Forschungsbedarf: NS-Verfolgung homosexueller Münsteranerinnen und Münsteraner Antrag A-R/0072/2018: Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homo- phobie (IDAHOT) in der Stadtgesellschaft sichtbarer machen Über Münsteranerinnen und Münster, die in der NS-Zeit oder in der Nachkriegszeit als Homosexu- elle verfolgt wurden, ist bis auf eine Ausnahme nichts bekannt. Deshalb ist aus erinnerungskultu- reller und geschichtswissenschaftlicher Perspektive der Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP vom 27.11.2018 grundsätzlich zu unterstützen und das Gedenken an verfolgte homosexuelle Frauen und Männer in der Stadtgesellschaft zu stärken. Die Verwaltung wurde gebeten, „zu prüfen und zu berichten, […] welche Kosten für die Gedenktafel und die zuvor notwendige Forschung, um die Verfolgung von homosexuellen Frauen und Männern umfassend und historisch richtig darzustel- len, anfallen.“ Dafür muss erstmals umfassend die Verfolgung Homosexueller in Münster insbesondere in der NS-Zeit, aber auch in der frühen Bundesrepublik bis zur allmählichen Entkriminalisierung in den 1960er Jahren, dokumentiert werden. Denn zuverlässige Erkenntnisse zur Verfolgung homosexu- eller Münsteranerinnen und Münsteraner während der NS -Zeit liegen bisher nur begrenzt vor. Wir wissen durch Studierenden- Forschungsprojekte von Disziplinarmaßnahmen gegen sechs mit der Universität Münster verbundene Betroffene, und für eine „Stolperstein“-Verlegung konnte das Schicksal Fritz Robert Rippergers dokumentiert werden, der in das KZ Buchenwald verschleppt wurde und später starb. Schon hier finden sich Hinweise auf weitere Verfolgte. Erste Vorrecherchen und der Kontakt mit wissenschaftlichen Einrichtungen oder Initiativen wie dem Verein „Spuren finden“ oder dem Universitätsarchiv bestätigen abgesehen von diesen insge- samt sieben Einzelschicksalen die weitgehende Unkenntnis über die Lebenswege homosexueller Verfolgter und ihre Verfolgungsgeschichte. Insbesondere die Rolle kommunaler und staatlicher Behörden sowie der Stadtgesellschaft liegt noch im Dunkeln. Der Forschungsbedarf und zu erwar- tende Aufwand ist an diesem niedrigen Wissensstand anzusetzen. Weil diese Desiderate über das örtliche Beispiel hinausgehen, könnten neue Forschungen weg- weisend sein. Zwar gibt es Lokalstudien etwa zu Hamburg, Köln oder Berlin, doch ist Westfalen in DER OBERBÜRGERMEISTER STADTARCHIV An den Speichern 8 48157 Münster Bei weiteren Fragen: Anja Gussek (gussek@stadt-muenster.de) Philipp Erdmann (erdmann@stadt-muenster.de) dieser Hinsicht eine schlecht erforschte Region. Insbesondere die Kontinuitäten in der Verfolgung von Homosexuellen tief in die bundesrepublikanische Demokratie hinein erfordern umfassende Recherchen und Forschungen. Der zäsurübergreifende Zugriff hätte über die Region hinaus Pio- niercharakter. Homosexualität galt auch vor und nach der NS -Zeit als strafbar. Doch zwischen 1933 und 1945 nahm die Verfolgung drastische Dimensionen an. Von der zeitlichen Perspektive über diese Sys- temwechsel ausgehend gilt es zum einen konkret die Biographien Verfolgter wie auch von mögli- chen Täterinnen und Tätern zu erforschen. Zum anderen muss eine geschichtswissenschaftliche Einordnung der Ermittlungs-, Verfolgungs- und Bestrafungsstrukturen in Justiz, Polizei und Verwal- tung erfolgen. Gerade die Behördenseite und die Haltung der gesellschaftlichen Mehrheit mit dem Argument des „Scham- und Sittlichkeitsgefühls“ sind noch weitgehend unbekannt. Auf Feldern wie der Wehrmachtgerichtsbarkeit in der Garnisonsstadt Münster ist der Bedarf an Grundlagenforschung hoch. Völlig ungeklärt ist beispielsweise die Frage, ob es Verurteilungen von Homosexuellen vor Kriegsgerichten mit Sitz in Münster während des Zweiten Weltkriegs gab. Aus- zuwerten sind außerdem Gerichtsakten, Akten der Strafermittlung, kommunale Überlieferungen und die Recherchen von Suchdiensten wie dem ITS aus der Nachkriegszeit. Inwieweit sich von den dokumentierten Fällen von Ausgrenzungen an der Universität Münster weitere Verfolgten- schicksale ermitteln lassen, ist in Zusammenarbeit mit dem Universitätsarchiv ebenfalls zu klären. Dazu sind umfassende Recherchen in kommunalen Archiven in der Region, im Universitätsarchiv und im Bundesarchiv sowie den Landesarchiven notwendig. Gerade die Akten der Gerichte und Ermittlungsbehörden sind dabei auszuwerten. Die Überlieferung zivilgesellschaftlicher I nitiativen wie der Schwulenverbände ist ebenso hinzuzuziehen. Hier ist in erster Linie an das schwul - lesbische Archiv Münster und das KCM Münster oder auch das Centrum Schwule Geschichte e.V. mit Sitz in Köln zu denken. Auch ist Kontakt aufzunehmen mit möglichen Zeitzeuginnen und Zeit- zeugen oder Expertinnen und Experten, die seit Jahrzehnten mit großem Engagement Einzel- schicksale verfolgt und dokumentiert haben. Handlungsempfehlung: Der Rat der Stadt Münster beauftragt das Stadtarchiv Münster mit einer detaillierten Prüfung des Forschungsbedarfs und mit einer Dokumentation erster Hinweise auf weitere Opfer der Verfolgung homosexueller Männer und Frauen in der NS -Zeit und in der jungen Bundesrepublik . Hierfür müs- sen temporär etwa für sechs Monate Mittel für Werkverträge und /oder eine zeitweise Stellenauf- stockung bereitgestellt werden. [Kostenvoranschlag: Wissenschaftliche Mitarbeit (TVÖD - E 13) mit 19,5 Stunden über 6 Monate inkl. Sonderzuwendungen: ca. 17.275 €, alternativ eine wissenschaftliche Honorar kraft mit 60 Stunden/Monat über 6 Monate (25 €/Stunde): ca. 9 .000 €, zusätzlich 1.000 € Reise- und Kopier- kostenbudget] Anschließend ließe sich auf Grundlage dieser Arbeit ein konkretes erinnerungskulturelles Format entwickeln. Der Vorschlag einer Gedenktafel ist dabei aufzugreifen. Auch der Aufwand, den eine umfassende wissenschaftliche Erarbeitung des Themas erfordern würde, lässt sich dann detailliert beziffern. Da es sich um ein weitgehendes Desiderat auch in der gesamten Region handelt, ist eine inter- kommunale Kooperation denkbar – möglich über die geschichtswissenschaftlichen Einrichtungen des LWL wie das Institut für westfälische Regionalgeschichte oder das Landesarchiv NRW. Gera- de die Wehrmachtjustiz lässt sich in diesem regionalen Rahmen mit Münster als Kommandositz des ehemaligen Wehrkreis VI untersuchen und auch auf Ebene der Strafgerichtsbarkeit endeten Zuständigkeiten Münsteraner Akteure sowohl vor als nach 1945 Funktionen nicht an der Stadt- grenze.
Beschlussvorlage
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V/0082/2021
V/0082/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gedenken an die verfolgten Homosexuellen und vergessene Opfergruppen der NS-Zeit sowie den
Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHOT) in der Stadtgesellschaft sichtbarer machen
Beratungsfolge
16.02.2021 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
23.02.2021 Kulturausschuss Vorberatung
02.03.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat beschließt, dass
1.
a)
die Stadt Münster ein Forschungsprojekt beauftragt
zur Verfolgung homosexueller Münsteranerinnen und Münsteraner während der NS-Zeit und
zur strafrechtlichen Belangung homosexueller Münsteranerinnen und Münsteraner und
zur Emanzipations- und Bürger/-innenrechtsbewegung von lesbischen, schwulen, bisexuel-
len, trans, inter und queeren Menschen (LSBTIQ*) in Münster.
b)
die Stadt Münster an die Namen der während der NS-Zeit verschleppten und getöteten homosexu-
ellen Münsteranerinnen und Münsteraner erinnert,
c)
die Stadt Münster der nach §§175, 175a StGB strafrechtlich belangten Homosexuellen gedenkt.
Amt für Gleichstellung
16.02.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Chmielorz
Telefon: 492-1706
Chmielorz@stadt-
muenster.de
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2.
Das Forschungsprojekt wird erweitert und arbeitet münsterische Schicksale aus weiteren bisher
unerforschten und damit vergessenen Opfergruppen des Nationalsozialismus (Sinti und Roma,
Zeugen Jehovas, Euthanasie“-Opfer, Deserteure, „Asoziale“) in Münster auf.
3.
Die Stadt Münster verankert den Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie
(IDAHOBIT) in der Stadtgesellschaft und macht deutlich, dass lesbische, schwule, bisexuelle, trans,
inter und queere Menschen ein selbstverständlicher Teil der Stadtgesellschaft sind.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Forschungsprojekt, Erinnerung und Gedenken (siehe Sachentscheidung 1. a)-c) und 2.)
Die Sachentscheidungen sind wie folgt finanziert:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemer-
kungen
Produktgruppe 0406 Stadtarchiv
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 44.565
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2021 3.000
11 Personalaufwendungen 2022 44.565
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2022 7.500
gesamt 99.630
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0104 Gleichstellung aller Geschlech-
ter
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2022 10.000
Die zur Fin anzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2021 bei de n
o.g Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnisplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Die Personalaufwendungen werden im Personalbudget gedeckt.
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Begründung:
Hintergrund dieser Beschlussvorlage ist zum einen der Antrag der Gruppe der Piraten – ÖDP im Rat
der Stadt Münster (A-R/0072/2018): „Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Interna-
tionalen Tag gegen Homophobie (IDAHOT) in der Stadtgesellschaft sichtbarer machen“. Darüber
hinaus regte Peter Schilling (Verein Spuren finden e.V.) in einem Schreiben an den Oberbürgermeis-
ter vom 15. August 2020 an, die Schicksale bisher vergessener Opfergruppen im Raum Münster wäh-
rend der NS-Zeit aufzuarbeiten.
Ziel der Beschlussvorlage ist, den Ratsantrag umzusetzen und zivilgesellschaftliche Bestrebungen
wie o.g. zur Aufarbeitung so genannter vergessener Opfergruppen aufzugreifen.
Historische Einordnung
Forschungen gehen davon aus, dass während der nationalsozialistischen Terrorherrschaft über
100.000 Männer polizeilich erfasst wurden und 50.000 Urteile aufgrund von §§ 175 und 175a Reichs-
strafgesetzbuch (RStGB) ergingen1. Etwa 10.000 homosexuelle Männer wurden in den NS-
Konzentrationslagern inhaftiert. Etwa 50 % der Inhaftierten kamen ums Leben oder wurden ermordet.
Der 1935 verschärfte §175 galt in der nationalsozialistischen Fassung in der jungen Bundesrepublik
bis zur Strafrechtsreform 1969, in abgemilderter Form bestand er weiter bis 1994. In der BRD wurden
ca. 50.000 Männer verurteilt. Die DDR kehrte zur Rechtslage vor der NS-Zeit zurück und stellte Ende
der 1950er Jahre die Strafverfolgung homosexueller Handlungen unter Erwachsenen de facto ein. Im
Jahr 1968 gab man sich ein eigenes Strafgesetzbuch, in dem der neue Paragraf 151 StGB-DDR –
ähnlich wie später in der Bundesrepublik – ein höheres Schutzalter für Homosexuelle festlegte. In der
DDR wurden insgesamt ca. 4.300 Personen verurteilt. Opfer der §§ 175/175a StGB und 151 StGB-
DDR sind erst seit 2017 rehabilitiert und können eine Entschädigung erhalten2.
Einschlägige Forschungs- und Ausstellungsprojekte im Bundesgebiet:
2013 wurde in Hamburg die Ausstellung „Liberales Hamburg? Homosexuellenverfolgung durch
Polizei und Justiz nach 1945“ gezeigt, die von der Initiative "Gemeinsam gegen das Vergessen –
Stolpersteine für homosexuelle NS-Opfer" erarbeitet wurde. Vorangegangen war 2009 das Projekt
„Homosexuellen-Verfolgung in Hamburg von 1919-1969“3.
Im Jahr 2015 hat sich eine regionale Tagung in Dortmund („Zwischen Verfolgung und Selbstbe-
hauptung – Schwul-lesbische Lebenswelten im 20. Jahrhundert“) mit schwul-lesbischen Lebens-
welten an Ruhr und Emscher beschäftigt. Hier lag ein Schwerpunkt bei der Verfolgung im Natio-
nalsozialismus. Bundesweit wurde z. B. im Archiv des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau
die Verfolgung Homosexueller erforscht.
Das Centrum Schwule Geschichte (Köln) hat 2019 eine Ausstellung mit dem Titel „Im Namen des
Volkes!? §175 im Wandel der Zeit“ präsentiert.
Die Stadt München hat im Sommer 2020 darüber hinaus einen Sammlungsaufruf gestartet, um
die Geschichte von LSBTIQ* zu bewahren und sichtbar zu machen
Das Stadtmuseum Münster hat im Jahr 2019 die Ausstellung „Aufbruch! Die Anfänge der Homosexu-
ellen-Bewegung in Münster“ gezeigt. Anlass war, dass 1972 in Münster die erste Schwulendemonst-
ration der Bundesrepublik stattfand. Im Jahr zuvor wurde die „Homophile Studentengruppe Münster
(HSM)“ gegründet. Münster ist damit ein wichtiger Ort für die Emanzipations- und Bürger/-
innenrechtsbewegung von LSBTIQ* in der Bundesrepublik.
1 Vgl. Hans-Georg Stümke, Rudi Finkler: Rosa Winkel, rosa Listen. Hamburg 1985, S. 262, außerdem: Burkhard
Jellonnek, Rüdiger Lautmann (Hrsg.): Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und unge-
sühnt. Paderborn 2002.
2 Vgl. Wolfram Setz (Hrsg.): Homosexualität in der DDR. Hamburg 2006.
3 Vgl. Bernhard Rosenkranz u.a. (Hrsg.): Homosexuellen-Verfolgung in Hamburg von 1919-1969, Hamburg
2009.
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Doch über die Geschichte des §175 und der Verfolgung von Homosexuellen in der NS-Zeit in Müns-
ter, über ihre strafrechtliche Verfolgung in der jungen Bundesrepublik und über die Emanzipationsge-
schichte vor Ort ist bis auf vereinzelte Ausnahmen nichts bekannt. Voraussetzung für den Antrag der
Ratsgruppe Piraten/ÖDP ist, dass die Verfolgung homosexueller Männer und Frauen in Münster in
der NS-Zeit und in der frühen Bundesrepublik bis zur Strafrechtsreform 1969 erforscht und dokumen-
tiert werden muss. Erste Forschungen zur Emanzipationsbewegung hat Rosa Geschichten - schwul-
lesbisches Archiv Münster vorgelegt. Um darüber hinaus gehende Ergebnisse zu erzielen und Einzel-
schicksale zu entdecken und herauszuarbeiten, muss unter anderem die Überlieferung der Gerichte
im Landesarchiv NRW und von Militärgerichten, die ihren Sitz in Münster hatten und deren Überliefe-
rung heute in der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs (Standort Freiburg) liegt, gesichtet wer-
den.
Münster hat sich zuletzt mit dem Projekt „Historische Aufarbeitung der Rolle der Stadtverwaltung
Münster in der NS-Zeit“ um die Aufklärung von NS-Geschichte verdient gemacht. Auch zur „Juden-
verfolgung“ oder der Verfolgung politischer Gegner im Nationalsozialismus gibt es entsprechende
Forschungen, die im Stadtarchiv, dem Stadtmuseum und dem Geschichtsort „Villa ten Hompel“ öf-
fentlich zugänglich sind. Systematische Forschungen zu weiteren so genannten „vergessenen“ Op-
fergruppen – neben homosexuellen Verfolgten etwa NS-Opfer aus der Gruppe der Sinti und Roma,
der Zeugen Jehovas oder den Kriegsgegnern – wurden bisher nicht angestellt. Da für die Erforschung
dieser Fragen die gleichen Archive besucht, und zum Teil sogar dieselben Quellengruppen und Be-
stände ausgewertet werden müssen, ergeben sich erhebliche Synergieeffekte.
.
Um die Geschichte der Verfolgung und der Emanzipationsbewegung von lesbischen, schwulen, bise-
xuellen, trans und inter Menschen in Münster aufzuarbeiten und sichtbar zu machen, ist zu prüfen,
inwieweit folgende Fragen beantwortet werden können:
1. Wie lauten die genauen Zahlen zum Umfang der Verfolgung von Homosexuellen in Münster
während der NS-Zeit in Bezug auf die maßgeblichen §§ 175/175a RStGB und im Hinblick auf §
183 („Erregung öffentlichen Ärgernisses“) und § 185 („Tätliche Beleidigung“)?
2. Wie lauten die genauen Zahlen zum Umfang der strafrechtlichen Verfolgung in Münster in der
jungen Bundesrepublik bis zur Großen Strafrechtsreform 1969?
3. Wie ist die Verteilung nach eröffneten Verfahren und nach tatsächlichen Verurteilungen?
4. Welche Strafrechtsparagrafen bedrohten Lesben und wie unterschied sich die Verfolgung zwi-
schen schwulen Männern und lesbischen Frauen in Münster während der NS-Zeit?
5. Wie können Quellenbestände (aus Archiven und private Bestände) gesichtet, gesichert und
erfasst werden, sowie eine Datenbank erstellt werden, die die Opfer erfasst?
6. Wie können die Lebenswege von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans und Inter-Menschen in
Münster nachgezeichnet werden, sowohl in Bezug auf die Verfolgungs- als auch die Emanzipa-
tionsgeschichte?
7. Wie können die erhobenen Daten für weitere Forschungszwecke als auch für zukünftiges Ge-
denken genutzt werden?
Was mit dem Antrag der Gruppe der Piraten – ÖDP im Rat der Stadt Münster (A-R/0072/2018): „Ge-
denken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie
(IDAHOT) in der Stadtgesellschaft sichtbarer machen“ festgestellt wurde, gilt in gleichem Maß für
weitere Verfolgtengruppen der NS-Zeit. Nachweisbar wurden auch Münsteranerinnen und Münstera-
ner als „Zigeuner“, „Asoziale“ oder „Bibelforscher“ von Nationalsozialisten ausgegrenzt und in Kon-
zentrationslagern ermordet. Das Wissen über diese Jahrzehnte von der Geschichtsforschung rand-
ständig behandelten Verfolgtengruppen bleibt jedoch kursorisch. Eine detaillierte Aufarbeitung steht
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für Münster weiter aus.
In seinem Schreiben an den Oberbürgermeister begründet der Initiator Peter Schilling seinen Vor-
schlag zur Aufarbeitung von vergessenen Opfergruppen während der NS-Zeit im Raum Münster mit
der am 13. Februar 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Anerkennung der so genannten
„Asozialen“ als Opfergruppe des Nationalsozialismus (Drucksache 19/14342). Zu dieser Gruppe zäh-
len NS-Opfergruppen Zwangsarbeiter/-innen und „Euthanasie“-Opfer, Zeugen Jehovas, Sinti und
Roma, Fahnenflüchtige und Deserteure, Homosexuelle und „asoziale Volksschädlinge“.
Während für den Raum Münster zu Zwangsarbeiter/innen und „Euthanasie“-Opfern bereits wissen-
schaftliche Forschungsarbeiten vorliegen, stehen eine Recherche und Aufarbeitung der Lebensum-
stände, Verfolgungsgeschichte(n) und ggf. von Einzelschicksalen der weiter aufgezählten, bisher
nicht bedachten NS-Opfer aus Münster, ihrer Diskriminierung und Verfolgung noch aus.
Empfehlung
Um die o. g. Ziele zu erreichen, schlagen das Amt für Gleichstellung, das Stadtarchiv und der Ge-
schichtsort „Villa ten Hompel“ vor, ein historisches Forschungsprojekt durchzuführen, das sich für die
Gruppe der Homosexuellen auf
- die Verfolgung der NS-Zeit,
- die strafrechtliche Verfolgung in der Bundesrepublik bis 1969 und
- die Emanzipationsbewegung der 1970er und 1980er Jahre
in Münster bezieht.
In Bezug auf die weiteren bisher vergessenen Opfergruppen sollte die Aufarbeitung zunächst auf die
NS-Zeit begrenzt werden. Zwar blieben viele der so genannten vergessenen NS-Opfer auch in der
Nachkriegszeit sozialen Stigmatisierungen ausgesetzt, doch nahm diese Marginalisierung für Homo-
sexuelle durch die fortwährende Kriminalisierung besondere Dimensionen an.
Als Ergebnis des Forschungsprojektes soll eine lebendige Erinnerungskultur in Münsters Stadtgesell-
schaft etabliert werden, zu der unterschiedliche Bausteine gehören, die in Abhängigkeit von den zu
erwartenden Forschungsergebnissen ausgestaltet werden. Mögliche Erinnerungsformate sind:
- die Platzierung einer Gedenktafel,
- die Verlegung von Stolpersteinen,
- eine digitale oder gedruckte Publikation von Opferbiographien,
- eine Ausstellung,
- das Angebot von Erzählcafés mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen oder
- die Dokumentation der Forschungen und Bereitstellung didaktisierter Quellen im Rahmen der
Historischen Bildungsarbeit.
Forschungsgegenstand für den Aspekt der Verfolgung der aufgeführten vergessenen Opfergruppen
sind die Biografien der Verfolgten und ggf. Biografien der Täter/-innen, sowie Strukturen in Justiz,
Polizei und Verwaltung und Wehrmachtsgerichtsbarkeit. Dabei sollen umfassend Quellen wie Ge-
richtsakten im Landesarchiv NRW und in der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs (Freiburg),
Akten der Strafermittlung in kommunalen Archiven, Unterlagen von Suchdiensten wie dem ITS (heu-
te: Arolsen Archives) und aus dem Universitätsarchiv, ausgewertet werden. Darüber hinaus wären für
die Geschichte der Verfolgung der Homosexuellen bis 1969 und der darauffolgenden Emanzipation
die Quellen im Bestand des Archivs Rosa Geschichten Münster und des Centrums für Schwule Ge-
schichte e. V. in Köln zu überprüfen.
Insbesondere für den Aspekt der Emanzipationsgeschichte sollen private Dokumente, Objekte und
Unterlagen mit in den Blick genommen werden. Dazu soll die Sammlung des Stadtarchivs proaktiv
ausgebaut werden. Ähnlich wie in München soll versucht werden, von Aktivistinnen und Aktivisten
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Unterlagen zu übernehmen und als Archivgut zu übernehmen. Ziel dieses Sammlungsschwerpunktes
ist es, die Geschichte der LSBTIQ*-Bewegung in Münster als wichtigen Bestandteil der Stadtge-
schichte zu bewahren und erforschbar zu machen. Die damals Aktiven sind heute in einem Alter von
über 60 Jahren, so dass das Dokumentationsfenster aus demographischen Gründen genutzt werden
sollte.
Zur Projektplanung:
Im ersten Arbeitsschritt wird unter der Regie des Stadtarchivs Münster eine detaillierte Prüfung des
Forschungsbedarfs durchgeführt und eine Dokumentation angelegt. Sie umfasst die Opfergruppe
verfolgter homosexueller Männer und Frauen in der NS-Zeit, sowie weitere bisher vergessene Opfer
der NS-Zeit. Auch die Verfolgung von Homosexuellen in der jungen Bundesrepublik und ihre Emanzi-
pationsgeschichte wird darin in den Blick genommen. Kernaufgabe ist hierfür die Sichtung und Aus-
wertung von bisher z.T. nur schlecht erschlossenen Beständen im Landesarchiv, in den verschiede-
nen Standorten des Bundesarchivs und in weiteren Archiven zur strafrechtlichen und militärgerichtli-
chen Verfolgung Homosexueller in und aus Münster.
Anschließend lassen sich auf Grundlage dieser Arbeit konkrete erinnerungskulturelle Formate entwi-
ckeln. Ein Element kann dabei die Schaffung eines Gedenkortes sein, wie es im Ratsantrag der
Gruppe Piraten/ÖDP für die Aufstellung einer Gedenktafel angeregt wird.
Darüber hinaus sollen aktive Formen der Erinnerungskultur entwickelt werden. Dafür gibt es wichtige
Vorarbeiten in der Stadt: Mehrere Schulen in Münster, wie die Marienschule oder das Annette-von-
Droste-Hülshoff-Gymnasium erarbeiten mit ihren Schülerinnen und Schülern regelmäßig die Ge-
schichte der Verfolgung während der NS-Zeit. Der Geschichtsort „Villa ten Hompel“ unterstützt und
begleitet junge Menschen bei der Erforschung der Lebensgeschichten Verfolgter während der NS-
Zeit. Ein zweites Aufgabenfeld wird deshalb sein, die Gruppe der sogenannten vergessenen NS-
Opfer und insbesondere der verfolgten Homosexuellen in der NS-Zeit und in der jungen Bundesre-
publik, sowie die LSBTIQ*-Emanzipationsgeschichte in Münster in den Blick zu nehmen. Hierfür sol-
len geeignete Formate entwickelt werden, die in der Bildungsarbeit eingesetzt werden können, aber
auch gerade von jungen Menschen zum Selbststudium einladen.
Die pädagogische Aufarbeitung erfolgt nach der Erledigung des Forschungsauftrags. Voraussetzung
aller Erinnerungsformate ist eine durch wissenschaftliche Recherchen zu erhebende Datengrundlage.
Ein drittes Standbein zur Erfüllung des Ratsauftrages ist die Verankerung des Internationalen Tages
gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) in der Stadtgesellschaft (siehe Sachentschei-
dung 3.)
Dazu schlägt das Amt für Gleichstellung vor, in jedem Jahr am 17.05. anlässlich des „International
Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia“ (IDAHOBIT) den Sentenzbogen
des Stadtweinhauses mit der Regenbogenfahne zu beflaggen. Die Regenbogenfahne ist seit den
1970er Jahren ein Symbol der Emanzipations- und Bürger/-innenrechtsbewegung von lesbischen,
schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Menschen (LSBTIQ*). Die Beflaggung soll öffentlich-
keitswirksam mit einem Vertreter / einer Vertreterin der Stadtspitze und Vertreter/-innen der LSBTIQ*-
Community stattfinden und vom Amt für Kommunikation begleitet werden.
Zu Beschlusspunkt II. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten fallen an für
Forschungsprojekt, Erinnerung und Gedenken (siehe Sachentscheidung 1. a)-c) und 2.)
- Recherche und Bericht zu verfolgten homose xuellen Münsteranerinnen und Münsteranern und
weiterer vergessener, nicht erforschter Opfergruppen während der NS-Zeit
- Prüfung der Quellenlage für eine Dokumentation der LSBTIQ* -Emanzipationsbewegung in
Münster
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- Entwicklung von Bildungsformaten und Vorbereitung didaktischer Materialien für schulische Bei-
träge im Rahmen des Stolpersteingedenkens oder vergleichbarer Formate durch das Stadtar-
chiv und die Villa ten Hompel
Der detaillierte Finanzierungsplan sieht wie folgt aus:
Personalkosten
Wissenschaftliche Mitarbeit (TVöD - E 13) mit 39 Wochenstunden für insge-
samt 12 Monate, einschließlich der jeweiligen Zuschläge (Personalkosten
2020 - Durchschnitt) 3./4. Quartal 2021
44.565.00 €
Wissenschaftliche Mitarbeit (TVöD - E 13) mit 39 Wochenstunden für insge-
samt 12 Monate, einschließlich der jeweiligen Zuschläge (Personalkosten
2020 - Durchschnitt) 1./2. Quartal 2022
44.565,00 €
Sachkosten
Reise- und Kopierkosten 2021 3.000,00 €
Reise- und Kopierkosten 2022 1.500,00 €
Dokumentation und Erarbeitungen von Formaten der Hist. Bildungsarbeit 2022 6.000,00 €
Entwicklung Erinnerungsformat (Stolperstein, Gedenktafel, Ausstellung, Publi-
kation oder ähnliches) 2022
10.000,00 €
gesamt 109.630,00 €
Verankerung des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) in
der Stadtgesellschaft (siehe Sachentscheidung 3.)
Kosten entstehen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Gleichstellung; zusätzliche
Kosten fallen nicht an.
gez. Markus Lewe
Anlagen:
- Antrag an den Rat Nr.: A-R/0072/2018
- Anregung von Peter Schilling (Verein Spuren finden e.V.) mit Schreiben an den Oberbür-
germeister vom 15. August 2020
- Stellungnahmen des Stadtarchivs vom 21.02.2019 und Kopie des Antwortschreibens des Ober-
bürgermeisters an Peter Schilling vom 15. September 2020
Anlage A
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Anlage A zur V/0082/2021 Kurzüberblick Beschlussvorlage zum Ratsantrag A-R/0072/2018 „Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHOT) in der Stadtgesellschaft sichtbarer machen“ und zur Anregung von Peter Schilling (Verein Spuren finden e.V.) in einem Schreiben an den Oberbürgermeister, die Schicksale bisher vergessener Opfergruppen im Raum Münster wäh- rend der NS-Zeit aufzuarbeiten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Beschlussvorlage folgt den Zielen des Produktplans der beteiligten Ämter. Sie dient der Förderung der Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Menschen in Münster, der Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der Stadtgeschichte, dem Aufbau, der Pflege und Erschließung von Archivgut sowie der Erforschung, Dokumentation und Vermittlung von Geschichte am authentischen Ort. Mit der Beschlussvorlage werden folgende Ziele umgesetzt: Die Erforschung der Verfolgung während der NS-Zeit mit dem Fokus auf homosexuelle Menschen in Münster und sog. vergessene Opfergruppen (Sinti und Roma, Zeugen Je- hovas, Euthanasie“-Opfer, Deserteure, „Asoziale“) im Raum Münster. Die Erforschung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer in der jungen Bundesrepublik. Die Entwicklung eines entsprechenden Formats des Gedenkens. Die Sicherung von Quellen der Emanzipations- und Bürger/-innenrechtsbewegung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Menschen in Münster. Die Vorbereitung didaktischer Materialien für schulische Beträge im Rahmen des Stol- persteingedenkens oder vergleichbarer Formate. Sichtbarmachung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Le- benswelten in Münster jährlich am 17.05. aus Anlass des an diesem Tag begangenen „In- ternationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie“ (IDAHOBIT, vormals IDAHOT). Finanzierung Produktgruppe: 0406 und 0104 Stadtarchiv und Gleichstellung aller Geschlechter Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Entscheidung ist im Hinblick auf die Homosexuellenverfolgung während der NS-Zeit, im Hin- blick auf die strafrechtliche Verfolgung schwuler Männer in der jungen Bundesrepublik und im Hinblick auf die Sichtbarmachung von Lebenswelten von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Menschen in Münster relevant für die Gleichstellung von Menschen aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten.
Verein Spuren Finden Peter Schilling
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3 EE & nr EIRR Er BE SEE EN FOR RS & HD TR IS Ss Herrn Peter Schilling Verein Spuren Finden Fasanenweg 13 48155 Münster Münster, 15.09.2020 Aufarbeitung von vergessenen Opfergruppen während der NS-Zeit im Raum Münster Sehr geehrter Herr Schilling, vielen Dank für Ihre Anregung zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Schicksale bisher vergessener Opfer des Nationalsozialismus im Raum Münster. In den letzten Jahrzehnten hat die Stadt Münster zahlreiche Forschungsaufträge erteilt, die der Aufarbeitung der Lebenswege während der NS-Zeit verfolgter, diskriminierter und ermordeter Münsteranerinnen und Münsteraner dienten. Daraus entstanden etwa das Biographische Lexikon der jüdischen Familien in Münster oder eine Aufarbeitung der Zwangsarbeit in Münster und Umgebung. Mir ist auch durchaus bewusst, welche wichtige Arbeit der Verein Spuren finden e.V. in Bezug auf das Stolperstein-Projekt in Münster geleistet hat. Nach Aussage des Stadtarchivs und des Geschichtsortes Villa ten Hompel erscheint Ihre Anregung zu einer historisch-wissenschaftlichen Aufarbeitung der Schicksale und einer angemessenen Erinnerung an diese vergessenen Personengruppen als durchaus berechtigt. Die Anerkennung der sog. „Asozialen“ durch den Deutschen Bundestag unterstreicht die Notwendigkeit einer entsprechenden Aufarbeitung zusätzlich. Hier gibt es sicher Nachholbedarf und eventuell eine erhöhte Akzeptanz in der Gesellschaft sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Es herrscht in der Tat noch große Unkenntnis über die Lebenswege, der von Ihnen genannten Personenkreise. Es ist davon auszugehen, dass ein hoher Forschungsbedarf besteht und auch durchaus langwierige umfangreiche Recherchearbeiten zu leisten sind. Hilfreich wäre es außerdem, sich der Unterstützung der Universität sowie weiterer Archive und Geschichtsinstitute zu vergewissern. STADT || MÜNSTER Markus Lewe Oberbürgermeister Stadthaus 1, Klemensstraße 10 Telefon: 0251/4.92-60 00 Fax: 0251/492-77 01 lewe@stadt-muenster.de www.stadt-muenster.de Es wäre aus meiner Sicht sinnvoll, sich in einem ersten Schritt an einem operativen ‚runden Tisch‘ zusammenzusetzen, um das weitere Vorgehen, Finanzierungs- und Personalbedarfe sowie mögliche Arbeitsformen abzustimmen. Dabei kann mit Sicherheit auf die Kompetenzen und Ressourcen im Stadtarchiv und im Geschichtsort Villa ten Hompel zurückgegriffen werden. Mir ist bekannt, dass die Erforschung einiger der von Ihnen angesprochenen „vergessenen Opfergruppen“, etwa die homosexuellen NS-Opfer, auch in Initiativen aus dem Rat und aus der Verwaltung bereits thematisiert wurden. Dies wäre bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu integrieren. Zunächst möchte ich daher vorschlagen, über das zuständige Kulturdezernat durch Stadtarchiv und Geschichtsort Villa ten Hompel ein Arbeitstreffen bzw. einen ‚runden Tisch‘ mit Ihnen und allen involvierten Akteuren zur Abstimmung der weiteren Planungen zu organisieren und durchzuführen. Die in diesem Gremium entwickelten Überlegungen und Vorschläge zur Umsetzung eines entsprechenden Forschungs- und Erinnerungsprojektes sollten dann dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen u Markus Lewe
A_R_0072_2018_a_r_0072_2018_Tag_gegen_Homophobie
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0072/2018
Münster, den 27.11.2018
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP
Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen
Homophobie (IDAHOT) in der Stadtgesellschaft sichtbarer machen
Der Rat möge beschließen:
Der Verwaltung wird gebeten,
1. zu prüfen und zu berichten,
a) ob und wie es möglich ist, an die Namen der wäh rend der NS-Zeit verschleppten
und getöteten homosexuellen Münsteranerinnen und M ünsteraner auf einer
Gedenktafel zu erinnern,
b) ob und wie es möglich ist, den nach §§ 175, 175 a StGB strafrechtlich belangten
Homosexuellen namentlich zu gedenken,
c) welche Kosten für die Gedenktafel und für die z uvor notwendige Forschung, um
die Verfolgung von homosexuellen Frauen und Männer n umfassend und historisch
richtig darzustellen, anfallen.
2. Zu prüfen und berichten, wie der „Internationale Tag gegen Homophobie“ (IDAHOT) in
der Stadtgesellschaft verankert werden kann.
Begründung:
Die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus haben bislang in der Gedenkkultur der
Stadt Münster wenig Beachtung gefunden. Mit einer zentralen Gedenktafel in der Stadt
soll das Gedenken an diese, auch nach dem Ende des Nationalsozialismus noch vielfach
Verfolgungen und Diskriminierungen ausgesetzte Opfergruppe, einen würdigen Ort finden.
Auch in der Bundesrepublik Deutschland wurden über 20 Jahre lang zehntausende
Männer in der Bundesrepublik noch nach dem Paragraphen 175 verhaftet, verurteilt und
eingesperrt.
Der Internationale Tag gegen Homophobie am 17. Mai eines jeden Jahres sollte zukünftig
stärker in die Stadtgesellschaft wirken. Der IDAHOT bietet die Gelegenheit, sowohl an die
Homosexuellenverfolgung während der NS-Zeit zu erinnern, als auch auf die in extremen
Randbereichen der deutschen Bevölkerung wieder sichtbar werdenden Homophobie
hinzuweisen.
Fast täglich liest man selbst im vermeintlich aufgeklärtem Deutschland von Übergriffen auf
LGBTTIQ-Menschen und -Paaren. Ganz abgesehen davon, dass in 77 Ländern der Welt
Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden und in einigen davon sogar
ihr Leben verloren haben.
Mit einem Gedenken an die verfolgten Homosexuellen wird auch gemahnt, dass sich die
Geschichte nicht wiederholen darf. Gerade in Zeiten, wo Rechtspopulisten unsere
Demokratie angreifen und die Erfolge bei der Gleichstellungen der queeren Community
rückgängig machen wollen, dürfen wir nicht einfach still danebenstehen, sondern müssen
rechtzeitig aufwachen und ganz besonders auch deutliche Zeichen setzen.
Gerade in Münster, die Stadt, in der am 29. April 1972 die erste Schwulen-Demo in
Deutschland überhaupt stattfand, stünde eine angemessene Form des Gedenkens gut zu
Gesicht. Denn da ist Münster nicht der Vorreiter, wie die Stadt es 1972 war.
Gez.
Johannes Schmanck
Franz Pohlmann
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Klemensstraße 10
- Fasanenweg 13
- An den Speichern 8
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0082/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.01.2021
- Erstellt
- 20.01.2021 08:19