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V/0707/2021

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beschaffung von mobilen Luftfiltern für städtische Schulen und Beschaffung weiterer mobiler Luftfilter

Vorlagen 13.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 30.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Vorlage V_0707_2021_Dringlichkeitsentscheidung03_Beschaffung Luftfilter03_EF

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Anlage A

1796 Zeichen

Anlage A zur V/0707/2021
Kurzüberblick
Als präventive Infektionsschutzmaßnahme gegen Covid-19 und zur Sicherung des
Präsenzunterrichtes an städtischen Schulen in Münster sollen Schulräume, die von bis zu
12jährigen Schülerinnen und Schülern genutzt werden, nach den Bedarfsmeldungen der Schulen
mit mobilen Luftfiltern ausgestattet werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
In der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ sind Produkte zusammengefasst, mit denen
für die Schulen optimale Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Schulunterrichts und
weiterer Ganztagsangebote geschaffen werden sollen.
In der aktuellen pandemischen Situation gehört dazu auch eine weitgehende Minimierung des
Infektionsrisikos mit den Bausteinen T estungen,Maskenausstattung und eben einer Luftfilterung
insbesondere in den Altersjahrgängen, für die derzeit eine Impfung noch nicht möglich ist.
Alle Bausteine gemeinsam sichern den Präsenzunterricht in Schule ab und helfen,
Quarantänezeiten oder partielle Lockdowns zu vermeiden.
Die Realisierung der Ausstattung ist für das IV. Quartal 2021 vorgesehen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage für die Maßnahme ist ein Beschluss des Rates zu dieser Vorlage. Die Höhe
der Aufwendungen im Finanzplan und im Ergebnisplan ist abhängig von den Bedarfsmeldungen
der Schulen und dem Ergebnis der Ausschreibung(en).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine

Beschlussvorlage

6710 Zeichen

V/0707/2021
V/0707/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beschaffung von mobilen Luftfiltern für
städtische Schulen und Beschaffung weiterer mobiler Luftfilter
Beratungsfolge
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die anliegende Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0030/2021 „Beschaffung von 500 mobilen
Luftfiltern für städtische Schulen der Primarstufe und mit Sekundarstufe 1“ vom 09.09.2021 wird
genehmigt.
2. Der Rat beschließt die ergänzende Beschaffung weiterer „…“ mobiler Luftfilter für städtische
Schulen und beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Vergabeverfahren durchzuführen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zu I. 1.
Die Beschaffung der mobilen Luftfilter ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 0090 Beschaffungen für Schulen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2021 1.350.000
Amt für Schule und
Weiterbildung
21.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Wimmer
T elefon:492-40 50
WimmerWo@stadt-
muenster.de

- 3 -
V/0707/2021
Die Zustimmung nach § 83 Abs. 2 GO NRW zu den erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen in
Höhe von 1.350.000 Euro wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in dem
Budget für den Erwerb von Grundstücken (Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“,
Investitionsmaßnahme 0000 „An- und Verkauf von Grundvermögen“).
Zu I.2
Die Beschaffung der mobilen Luftfilter ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 0090 Beschaffungen für Schulen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2021 …
Die Auszahlungen für die Beschaffung weiterer „…“ mobiler Luftfilter werden im Haushaltsplan 2021
im investiven Budget des Amtes für Schule und Weiterbildung im Wege der flexiblen
Haushaltsführung aufgefangen.
Begründung:
Mit dem Start in das Schuljahr 2021/2022 hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes
NRW einen durchgängigen Präsenzunterricht an den Schulen als wichtiges und vorrangiges
schulpolitisches Ziel formuliert.
Dieses Ziel erfordert eine weitgehende Reduzierung der Infektionsrisiken an Schulen durch die
konsequente Umsetzung verschiedener Bausteine des präventiven Infektionsschutzes wie unter
anderem das Tragen von Masken in erforderlichen Situationen, die Einhaltung von Hygieneregeln und
das Lüften der Schulräume.
Ein weiterer unterstützender Baustein sind mobile Luftfilter, die zu einer deutlichen Verbesserung der
Raumluft und zur Reduzierung einer möglicherweise bestehenden Virenlast in Unterrichts- und
Aufenthaltsräumen beitragen.
Die städtischen Schulen sind mit insgesamt 410 mobilen Luftfiltern ausgestattet, die nach den
Kriterien der „Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum
infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FRL-Luft)“ aus Mitteln des Landes NRW finanziert
werden konnten. Die Förderung beschränkte sich allerdings auf Unterrichtsräume, die nach den
Kriterien des Umweltbundesamtes nicht ausreichend zu belüften sind und über keine
raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) verfügen.
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 31.08.2021 haben die
Vertreterinnen und Vertreter aller Ratsfraktionen Anträge zur Beschlussfassung des Rates vorgestellt,
die eine weitergehende Ausstattung städtischer Schulen der Primarstufe und für von Schülerinnen
und Schülern bis 12 Jahren genutzten Räume in Schulen mit Sekundarstufe 1 vorsehen.
Ein zusätzlicher Infektionsschutz über mobile Luftfilter ist insbesondere für diese Altersgruppe von
Bedeutung, da es für sie bisher keinen zugelassenen Impfstoff zum Schutz vor Covid-19 gibt.

- 3 -
V/0707/2021
Auf Grund der zunehmenden Marktenge bei der Beschaffung mobiler Luftfilter und damit zu
befürchtender längerer Lieferfristen hat die Verwaltung auf Grundlage der Dringlichkeitsentscheidung
Nr. D/0030/2021 „Beschaffung von 500 mobilen Luftfiltern für städtische Schulen der Primarstufe und
mit Sekundarstufe 1“ (Anlage 1) eine Ausschreibung der Luftfilter in die Wege geleitet. Schülerinnen
und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 8 werden überschlägig in 900 Klassen und Mehrzweckräumen
unterrichtet und betreut, hinzu kommen Räumlichkeiten für den Offenen Ganztag, für die
Mittagsverpflegung und Fachräume in Schulen mit Sekundarstufe 1.
Wesentliche technische Daten des Leistungsverzeichnisses der Ausschreibung sind der Einsatz von
HEPA Filtern der Klasse 13 oder höher, ein Abscheidegrad von mindestens 99,95 %, eine
Abscheidung von Partikeln < 1µm, ein Volumenstrom von 800 m³/h als mittlerer Leistungswert, eine
Geräuschentwicklung von maximal 45db bei einem Volumenstrom von 800 m³ sowie eine maximale
Standfläche von 0,75 m². Geräte, die die maximal zulässige Geräuschentwicklung unterschreiten,
werden im Kanon mit den weiteren Bewertungskriterien höher eingestuft.
Damit ist den wesentlichen Aspekten des Infektionsschutzes einerseits und einer möglichst
geringfügigen Beeinträchtigung der Raumflächen und der Geräuschentwicklung in den Unterrichts-
und Betreuungsräumen Rechnung getragen worden.
Die Dringlichkeitsentscheidung ist nach § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) dem Rat zur Genehmigung vorzunehmen, was mit dieser Vorlage erfolgt.
Parallel dazu hat die Verwaltung die Schulen gebeten, den aus ihrer Sicht erforderlichen Bedarf für
die von den Schülerinnen und Schülern dieser Altersgruppe genutzten Räumlichkeiten zu übermitteln.
Die daraus abzuleitenden Mengenangaben wird die Verwaltung mit einer Einschätzungsvorlage
nachreichen, da die Rückmeldungen kurzfristiger nicht eingefordert werden konnten. Sollte der Bedarf
die Zahl der bereits ausgeschriebenen Geräte übersteigen, wird die Beschaffung in einem
ergänzenden Ausschreibungsverfahren durchgeführt.
Im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung prüft die Verwaltung die Möglichkeit einer Anschaffung
per Leasing.
Die Wirksamkeit der Geräte setzt einen regelmäßigen, den Herstellerangaben folgenden
fachgerechten Wechsel der Filter voraus. Dies wird Folgekosten auslösen für die Dauer des Betriebes
der Geräte. Die exakte Bezifferung dieser Kosten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös
erfolgen. Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass mit Wartungsaufwand zu rechnen ist.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
- Anlage A
- Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0030/2021

Anlage 1 zur Vorlage V_0707_2021_Dringlichkeitsentscheidung03_Beschaffung Luftfilter03_EF

3577 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER

STADT ||| MÜNSTER

Amt für Schule und
Weiterbildung

Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Wimmer
Telefon: 492-4050

“ WimmerWo@stadt-
muenster.de

Dringlichkeitsentscheidung D/0030/2021

Betreff:

Beschaffung von 500 mobilen Luftfiltern für städtische Schulen der Primarstufe und mit Sekundarstufe 1

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, 500 mobile Luftfilter zur Unterstützung einer der Coronapandemie ent-
sprechenden infektionsschutzgerechten Lüftung schulischer Räume, die von Schülerinnen und Schülern
bis 12 Jahren genützt werden, zu beschaffen und das dafür erforderliche Vergabeverfahren durchzufüh-

ren.

N. Finanzielle Auswirkungen

Die Beschaffung der mobilen Luftfilter ist wie folgt zu finanzieren: x
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.- | Betrag
jahr €
Produktgruppe 0301 | Leistungen für Schulen |
Investitionsmaßnahme 0090 |Beschaffungen für Schulen |
Auszahlurigen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2021 | 1.350.000

Den zur Finanzierung erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.350.000 Euro wird
nach $ 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in dem Budget
für den Erwerb von Grundstücken (Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“, Investitionsmaßnah-
me 0000 „An- und Verkauf von Grundvermögen‘“)

2la
Begründung:
Eine erstmalige Beschaffung von 300 mobilen Luftfiltern im November / Dezember 2020 auf der
Grundlage der Förderrichtlinie FRL-Luft des Landes NRW ergänzt um eine weitere landesgeför-
derte Beschaffung von 110 mobilen Luftfiltern für städtische Schulen in Münster diente richtli-
nienkonform der Ausstattung von Unterrichtsräumen, die nach den Kriterien des Umweltbundes-
amtes unzureichend zu belüften sind.

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 31.08.2021 haben die Vertre-
ter aller Ratsfraktionen Anträge zur Beschlussfassung des Rates vorgestellt, die eine weiterge-
hende Ausstattung städtischer Schulen der Primarstufe und für von Kindern zwischen 6 und 12
Jahren genutzte Räumen in Schulen mit Sekundarstufe I vorsehen. Mobile Luftfilter sind ergän-
zend zu den weiter bestehenden präventiven Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Masken-
pflichten und regelmäßiger Lüftung ein wichtiger und wirksamer Baustein des Infektionsschutzes.
Mit ihnen wird eine deutliche Verbesserung der Raumluft und eine Reduzierung einer möglichen
Virenlast erreicht und der Präsenzunterricht in den Schulen weiter abgesichert.
Die zu beschaffenden Filtergeräte müssen mindestens die bisher angelegten technischen Para-
meter zur Filterqualität (HP 13 / 14) und zur Geräteleistung (4-facher Raumvolumenstrom/h bei
Leistungsmittelwert) erfüllen und eine möglichst geringe Geräuschentwicklung haben.

Die Ausstattung soll auf der Grundlage einer noch durchzuführenden Bedarfsabfrage bei den
Schulen erfolgen.

Ein potenzieller Bedarf kann in etwa an den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten abgebildet
werden. Die Jahrgänge 1-8 der städtischen Schulen werden überschlägig in 900 Klassen- bzw.
Mehrzweckräumen unterrichtet, hinzu kommen Räumlichkeiten für den Offenen Ganztag sowie
für die Mittagsverpflegung und im Bereich der Schulen mit Sekundarstufe 1 Fachräume.

Um eine möglichst unverzögerte Ausstattung der Schulen umsetzen und den Schulen die Filter-
geräte schon zum Beginn der Herbstzeit zur Verfügung stellen zu können, sollen mit dieser
Dringlichkeitsentscheidung eine am vermutet minimalen Bedarf ausgerichtete Zahl an Filtergerä-
ten beschafft werden. .

Jörg’Berens

Oberbürgermeister. ktionsvorsitzender der FDP-Fraktion

Beratungsverlauf (4)

28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11.9.1 Vorberatung
Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 19.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 26.1 Vorberatung
Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 30.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0707/2021
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2021
Erstellt
13.09.2021 14:04