V/0707/2021
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beschaffung von mobilen Luftfiltern für städtische Schulen und Beschaffung weiterer mobiler Luftfilter
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Anlage A
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Anlage A zur V/0707/2021 Kurzüberblick Als präventive Infektionsschutzmaßnahme gegen Covid-19 und zur Sicherung des Präsenzunterrichtes an städtischen Schulen in Münster sollen Schulräume, die von bis zu 12jährigen Schülerinnen und Schülern genutzt werden, nach den Bedarfsmeldungen der Schulen mit mobilen Luftfiltern ausgestattet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung In der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ sind Produkte zusammengefasst, mit denen für die Schulen optimale Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Schulunterrichts und weiterer Ganztagsangebote geschaffen werden sollen. In der aktuellen pandemischen Situation gehört dazu auch eine weitgehende Minimierung des Infektionsrisikos mit den Bausteinen T estungen,Maskenausstattung und eben einer Luftfilterung insbesondere in den Altersjahrgängen, für die derzeit eine Impfung noch nicht möglich ist. Alle Bausteine gemeinsam sichern den Präsenzunterricht in Schule ab und helfen, Quarantänezeiten oder partielle Lockdowns zu vermeiden. Die Realisierung der Ausstattung ist für das IV. Quartal 2021 vorgesehen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage für die Maßnahme ist ein Beschluss des Rates zu dieser Vorlage. Die Höhe der Aufwendungen im Finanzplan und im Ergebnisplan ist abhängig von den Bedarfsmeldungen der Schulen und dem Ergebnis der Ausschreibung(en). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0707/2021 V/0707/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beschaffung von mobilen Luftfiltern für städtische Schulen und Beschaffung weiterer mobiler Luftfilter Beratungsfolge 28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die anliegende Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0030/2021 „Beschaffung von 500 mobilen Luftfiltern für städtische Schulen der Primarstufe und mit Sekundarstufe 1“ vom 09.09.2021 wird genehmigt. 2. Der Rat beschließt die ergänzende Beschaffung weiterer „…“ mobiler Luftfilter für städtische Schulen und beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Vergabeverfahren durchzuführen. II. Finanzielle Auswirkungen: Zu I. 1. Die Beschaffung der mobilen Luftfilter ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 0090 Beschaffungen für Schulen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2021 1.350.000 Amt für Schule und Weiterbildung 21.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wimmer T elefon:492-40 50 WimmerWo@stadt- muenster.de - 3 - V/0707/2021 Die Zustimmung nach § 83 Abs. 2 GO NRW zu den erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.350.000 Euro wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in dem Budget für den Erwerb von Grundstücken (Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“, Investitionsmaßnahme 0000 „An- und Verkauf von Grundvermögen“). Zu I.2 Die Beschaffung der mobilen Luftfilter ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 0090 Beschaffungen für Schulen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2021 … Die Auszahlungen für die Beschaffung weiterer „…“ mobiler Luftfilter werden im Haushaltsplan 2021 im investiven Budget des Amtes für Schule und Weiterbildung im Wege der flexiblen Haushaltsführung aufgefangen. Begründung: Mit dem Start in das Schuljahr 2021/2022 hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW einen durchgängigen Präsenzunterricht an den Schulen als wichtiges und vorrangiges schulpolitisches Ziel formuliert. Dieses Ziel erfordert eine weitgehende Reduzierung der Infektionsrisiken an Schulen durch die konsequente Umsetzung verschiedener Bausteine des präventiven Infektionsschutzes wie unter anderem das Tragen von Masken in erforderlichen Situationen, die Einhaltung von Hygieneregeln und das Lüften der Schulräume. Ein weiterer unterstützender Baustein sind mobile Luftfilter, die zu einer deutlichen Verbesserung der Raumluft und zur Reduzierung einer möglicherweise bestehenden Virenlast in Unterrichts- und Aufenthaltsräumen beitragen. Die städtischen Schulen sind mit insgesamt 410 mobilen Luftfiltern ausgestattet, die nach den Kriterien der „Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FRL-Luft)“ aus Mitteln des Landes NRW finanziert werden konnten. Die Förderung beschränkte sich allerdings auf Unterrichtsräume, die nach den Kriterien des Umweltbundesamtes nicht ausreichend zu belüften sind und über keine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) verfügen. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 31.08.2021 haben die Vertreterinnen und Vertreter aller Ratsfraktionen Anträge zur Beschlussfassung des Rates vorgestellt, die eine weitergehende Ausstattung städtischer Schulen der Primarstufe und für von Schülerinnen und Schülern bis 12 Jahren genutzten Räume in Schulen mit Sekundarstufe 1 vorsehen. Ein zusätzlicher Infektionsschutz über mobile Luftfilter ist insbesondere für diese Altersgruppe von Bedeutung, da es für sie bisher keinen zugelassenen Impfstoff zum Schutz vor Covid-19 gibt. - 3 - V/0707/2021 Auf Grund der zunehmenden Marktenge bei der Beschaffung mobiler Luftfilter und damit zu befürchtender längerer Lieferfristen hat die Verwaltung auf Grundlage der Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0030/2021 „Beschaffung von 500 mobilen Luftfiltern für städtische Schulen der Primarstufe und mit Sekundarstufe 1“ (Anlage 1) eine Ausschreibung der Luftfilter in die Wege geleitet. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 8 werden überschlägig in 900 Klassen und Mehrzweckräumen unterrichtet und betreut, hinzu kommen Räumlichkeiten für den Offenen Ganztag, für die Mittagsverpflegung und Fachräume in Schulen mit Sekundarstufe 1. Wesentliche technische Daten des Leistungsverzeichnisses der Ausschreibung sind der Einsatz von HEPA Filtern der Klasse 13 oder höher, ein Abscheidegrad von mindestens 99,95 %, eine Abscheidung von Partikeln < 1µm, ein Volumenstrom von 800 m³/h als mittlerer Leistungswert, eine Geräuschentwicklung von maximal 45db bei einem Volumenstrom von 800 m³ sowie eine maximale Standfläche von 0,75 m². Geräte, die die maximal zulässige Geräuschentwicklung unterschreiten, werden im Kanon mit den weiteren Bewertungskriterien höher eingestuft. Damit ist den wesentlichen Aspekten des Infektionsschutzes einerseits und einer möglichst geringfügigen Beeinträchtigung der Raumflächen und der Geräuschentwicklung in den Unterrichts- und Betreuungsräumen Rechnung getragen worden. Die Dringlichkeitsentscheidung ist nach § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Genehmigung vorzunehmen, was mit dieser Vorlage erfolgt. Parallel dazu hat die Verwaltung die Schulen gebeten, den aus ihrer Sicht erforderlichen Bedarf für die von den Schülerinnen und Schülern dieser Altersgruppe genutzten Räumlichkeiten zu übermitteln. Die daraus abzuleitenden Mengenangaben wird die Verwaltung mit einer Einschätzungsvorlage nachreichen, da die Rückmeldungen kurzfristiger nicht eingefordert werden konnten. Sollte der Bedarf die Zahl der bereits ausgeschriebenen Geräte übersteigen, wird die Beschaffung in einem ergänzenden Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung prüft die Verwaltung die Möglichkeit einer Anschaffung per Leasing. Die Wirksamkeit der Geräte setzt einen regelmäßigen, den Herstellerangaben folgenden fachgerechten Wechsel der Filter voraus. Dies wird Folgekosten auslösen für die Dauer des Betriebes der Geräte. Die exakte Bezifferung dieser Kosten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös erfolgen. Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass mit Wartungsaufwand zu rechnen ist. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: - Anlage A - Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0030/2021
Anlage 1 zur Vorlage V_0707_2021_Dringlichkeitsentscheidung03_Beschaffung Luftfilter03_EF
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DER OBERBÜRGERMEISTER STADT ||| MÜNSTER Amt für Schule und Weiterbildung Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wimmer Telefon: 492-4050 “ WimmerWo@stadt- muenster.de Dringlichkeitsentscheidung D/0030/2021 Betreff: Beschaffung von 500 mobilen Luftfiltern für städtische Schulen der Primarstufe und mit Sekundarstufe 1 Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, 500 mobile Luftfilter zur Unterstützung einer der Coronapandemie ent- sprechenden infektionsschutzgerechten Lüftung schulischer Räume, die von Schülerinnen und Schülern bis 12 Jahren genützt werden, zu beschaffen und das dafür erforderliche Vergabeverfahren durchzufüh- ren. N. Finanzielle Auswirkungen Die Beschaffung der mobilen Luftfilter ist wie folgt zu finanzieren: x Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- | Betrag jahr € Produktgruppe 0301 | Leistungen für Schulen | Investitionsmaßnahme 0090 |Beschaffungen für Schulen | Auszahlurigen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2021 | 1.350.000 Den zur Finanzierung erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.350.000 Euro wird nach $ 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in dem Budget für den Erwerb von Grundstücken (Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“, Investitionsmaßnah- me 0000 „An- und Verkauf von Grundvermögen‘“) 2la Begründung: Eine erstmalige Beschaffung von 300 mobilen Luftfiltern im November / Dezember 2020 auf der Grundlage der Förderrichtlinie FRL-Luft des Landes NRW ergänzt um eine weitere landesgeför- derte Beschaffung von 110 mobilen Luftfiltern für städtische Schulen in Münster diente richtli- nienkonform der Ausstattung von Unterrichtsräumen, die nach den Kriterien des Umweltbundes- amtes unzureichend zu belüften sind. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 31.08.2021 haben die Vertre- ter aller Ratsfraktionen Anträge zur Beschlussfassung des Rates vorgestellt, die eine weiterge- hende Ausstattung städtischer Schulen der Primarstufe und für von Kindern zwischen 6 und 12 Jahren genutzte Räumen in Schulen mit Sekundarstufe I vorsehen. Mobile Luftfilter sind ergän- zend zu den weiter bestehenden präventiven Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Masken- pflichten und regelmäßiger Lüftung ein wichtiger und wirksamer Baustein des Infektionsschutzes. Mit ihnen wird eine deutliche Verbesserung der Raumluft und eine Reduzierung einer möglichen Virenlast erreicht und der Präsenzunterricht in den Schulen weiter abgesichert. Die zu beschaffenden Filtergeräte müssen mindestens die bisher angelegten technischen Para- meter zur Filterqualität (HP 13 / 14) und zur Geräteleistung (4-facher Raumvolumenstrom/h bei Leistungsmittelwert) erfüllen und eine möglichst geringe Geräuschentwicklung haben. Die Ausstattung soll auf der Grundlage einer noch durchzuführenden Bedarfsabfrage bei den Schulen erfolgen. Ein potenzieller Bedarf kann in etwa an den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten abgebildet werden. Die Jahrgänge 1-8 der städtischen Schulen werden überschlägig in 900 Klassen- bzw. Mehrzweckräumen unterrichtet, hinzu kommen Räumlichkeiten für den Offenen Ganztag sowie für die Mittagsverpflegung und im Bereich der Schulen mit Sekundarstufe 1 Fachräume. Um eine möglichst unverzögerte Ausstattung der Schulen umsetzen und den Schulen die Filter- geräte schon zum Beginn der Herbstzeit zur Verfügung stellen zu können, sollen mit dieser Dringlichkeitsentscheidung eine am vermutet minimalen Bedarf ausgerichtete Zahl an Filtergerä- ten beschafft werden. . Jörg’Berens Oberbürgermeister. ktionsvorsitzender der FDP-Fraktion
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0707/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2021
- Erstellt
- 13.09.2021 14:04