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V/0437/2020

Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck

Vorlagen 19.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 29.5

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 zur Vorlage V_0437_2020

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Beschlussvorlage

11828 Zeichen

V/0437/2020 
V/0437/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck 
hier: Grundsatzbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Vorberatung 
   09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster fasst den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums 
Wolbeck auf der Grundlage der im Jahr 2017 durchgeführten Machbarkeitsstudie (s. Vorlage 
V/0845/2017/1) mit dem als Anlage 1 beigefügten Raumprogramm mit dem Ziel, 11 Züge unter 
Berücksichtigung von G9 unterzubringen . Darüber hinaus werden 2 Räume mit einer Fläche 
von ca. 130 qm für die Musikschule Wolbeck e.V. berücksichtigt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenlei s-
tung/Landschaftsarchitektenleistung einen Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungs-
konzeptes einschließlich Kostenermittlung für die Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck  ein-
schließlich VgV -Verfahren (auch für die Tragwerksplanung und haustechnische Planung)  
durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizufü h-
ren.  
 
3. Es wird z ur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 450.000 € 
anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem 
Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächstmög li-
chen Haushaltsplanung angemeldet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Planungskosten 
Erweiterung Schulgebäude“: 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
29.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ehling 
Telefon: 492-4000 
Ehling@stadt-muenster.de

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V/0437/2020 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4720 Planungskosten Erw. 
Schulgebäude 
   
Auszahlungen  Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen 
2020 450.000  
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ Investitionsmaßnahme 4720 „Planungs-
kosten Erweiterung Schulgebäude“ zur Verfügung. 
 
 
1. Beschlusslage: 
 
In seiner Sitzung am 13.12.2017 hat der Rat der Stadt Münster auf der Grundlage der Vorlage „Hand-
lungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlage V/0420/2016/1 und 
V/0328/2017/1“ (V/0845/2017/1) die abgeschlossene Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Schu l-
zentrums Wolbeck zur Kenntnis genommen. Des Weiteren hat der Rat beschlossen, eine Entsche i-
dung zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck erst dann zu treffen, wenn landesseitig Regelu n-
gen und Rahmenbedingungen zum Abitur nach 8 bzw. 9 Jahren (G8/G9) vorliegen und auf der 
Grundlage eines Votums der Schule auch eine Entscheidung des Schulträgers Stadt Münster dazu 
getroffen wurde.  
 
In seiner Sitzung am 12.12.2018 hat der Rat auf der Grundlage der Vorlage „Handlungsbedarfe zur 
Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1“ 
(V/0705/2018/2) die Entscheidung aus dem Jahr 2017 bestätigt und insofern konkretisiert, dass eine 
Entscheidung dann getroffen werden kann, wenn die Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9 
auf die Aufnahmekapazitäten der städtischen Gymnasien insgesamt geprüft werden.  
 
In dem aktuell vorgelegten „Statusbericht zum Schulbauprogramm auf der Grundlage der bisherigen 
Beschlüsse zu Handlungsbedarfen zur Erweiterung von Schulgebäuden“ (Vorlage V/0109/2020) wu r-
de nunmehr ein Umsetzungsvorschlag für Juni 2020 angekündigt.  
 
2. Aktuelle Situation im Schulzentrum Wolbeck 
 
Die angespannte Raumsituation im Schulzentrum Wolbeck war bereits oftmals Gegenstand polit i-
scher Diskussionen und auch Anträgen. Zuletzt wurden in 2017 4 Fertigbauklassen aufgestell t (Vor-
lage V/0522/2016); ergänzend dazu wurde in 2020 ein Errichtungsbeschluss für 2 weitere Fertigba u-
klassen gefasst (Vorlage V/0578/2019). Diese sind interimsweise auch dringend erforderlich, lösen 
das Grundproblem aber nicht. Bei ungefähr gleichbleibend en Schülerzahlen in den letzten Jahren 
haben sich Differenzierungserfordernisse vervielfacht, Flächen wurden und werden für Ganztags- und 
Verpflegungszwecke benötigt und Vieles mehr. Gleichzeitig werden die auf den vormals üblichen 
Lehrkörper ausgelegten V erwaltungsbereiche und Lehrerzimmer den heutigen Anforderungen und 
dem deutlich angestiegenen Personal nicht mehr gerecht.  
 
Hinzu kommen ergänzende Professionen wie Schulsozialarbeit, die ebenfalls im Schulzentrum Wo l-
beck nur unter mangelhaften Bedingungen arbeiten können.  
Bei der Realschule erfolgte eine zusätzliche Verschärfung der Situation durch die Neuausrichtung der 
Inklusion seitens des Landes. Infolgedessen sind alle Realschulen (die Hauptschulen und integrierten 
Schulen bereits vorher) dazu verpf lichtet, in jeder Eingangsklasse 3 Schülerinnen und Schüler mit

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V/0437/2020 
Förderbedarf aufzunehmen. Hierbei handelt es sich überwiegend um zieldifferente Schülerinnen und 
Schüler, wodurch wiederum zusätzliche Notwendigkeiten äußerer Differenzierung ausgelöst werden.  
Die Hauptschule Wolbeck benötigt ebenfalls dringend den erforderlichen Raum, um dem vielfältigen 
Bildungsauftrag gerecht zu werden.  
 
Die Frage der Binnenverteilung der Räumlichkeiten zwischen den drei im Schulzentrum angegliede r-
ten Schulen war Jahr für Jahr immer wieder Gegenstand schwieriger Gespräche und Verhandlungen, 
die regelmäßig vom Amt für Schule und Weiterbildung moderiert und bei Bedarf letztlich entschieden 
werden mussten. 
 
3. Machbarkeitsstudie 2017 
 
Für das Schulzentrum Wolbeck ist in 2017 d ie Erhöhung von seinerzeit 9,5 festgelegten Zügen um 1 
Zug auf 10,5 Züge und um 2 Züge auf 11,5 Züge geprüft worden. Die Prüfungen haben ergeben, 
dass eine Aufstockung der vorhandenen Gebäudeteile (Sterne) sowohl aus statischen Gründen als 
auch aus Gründen  der massiven Einschränkung durch Baumaßnahmen im laufenden Schulbetrieb 
auszuschließen war. Es ist untersucht worden, was am Standort machbar ist. 
 
Planerisch wurde nachgewiesen, dass durch 2 Neubaukörper und durch Umbaumaßnahmen im B e-
stand eine Erweiterung um 1 bzw. auch 2 Züge möglich ist. Dabei sind neben den fehlenden Klassen-
räumen u.a. auch die erforderlichen Differenzierungsräume, Fachräume und eine Erweiterung der 
Verwaltungsbereiche berücksichtigt worden. Dies stellt das Maximum der Erweit erung am Schulzent-
rum Wolbeck dar, zumal wie oben erläutert keine Aufstockungen der bestehenden Gebäude möglich 
sind und ausreichend Schulhofflächen vorgehalten werden müssen. Die Machbarkeitsstudie mit 2 
Neubaukörpern zeigt leider auch einen massiven Eing riff in den vorhandenen Baumbestand auf dem 
Schulgelände. 
 
Diese Machbarkeitsstudie wurde zeitlich vor dem Beschluss der Landesregierung NRW zur Wiede r-
einführung von G9 auf der Basis des Raumprogrammes für G8 erstellt.  
 
Unter Weiterentwicklung des Raumprogramms und Berücksichtigung von G9 ist bei der „großen“ L ö-
sung eine Unterbringung von rund 11 Zügen möglich. Eine Festlegung der Zügigkeiten für die einze l-
nen Schulformen wird unter Beachtung der Schülerzahlenentwicklung rechtzeitig vor Fertigstellung 
der baulichen Erweiterung erfolgen.  
 
Eine Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck soll dazu dienen, neben zusätzlichen Unterrichtsrä u-
men und Fachräumen u.a. auch fehlende Differenzierungsräume und zusätzliche  Flächen für die 
Verwaltungsbereiche zu schaffen. Ein Ansatzpunkt der Machbarkeitsstudie war es, fehlende Flächen 
sinnvoll den bestehenden Strukturen zuzuordnen und  pädagogisch sinnvolle Nutzungseinheiten zu 
schaffen. In der Machbarkeitsstudie werden z.B. Kunst- und Kursräumen aus dem naturwissenschaft-
lichen Trakt ausgelagert, um in dem Trakt weitere naturwissenschaftliche Räume zu schaffen. Die im 
Verwaltungsbereich der Hauptschule Wolbeck und des Gymnasiums Wolbeck liegende Schüler - und 
Lehrerbibliothek wird zu Verwaltungsflächen für die beiden Schulen umge baut. Die erforderlichen 
Differenzierungsräume werden im Bestand den Unterrichtsräumen zugeordnet, indem z.B. Unte r-
richtsräume geteilt werden. Bestandsräume werden demnach teilweise umgebaut bzw. umgewidmet. 
Weitere Umbauten und Anpassungen im Bestand sind  z.B. im Bereich der Lehrküche und im Fac h-
raum Werken erforderlich, um die Unterrichtssituation zu verbessern. Erforderliche weitere Flächen 
sowie die Ersatzräume für die im Bestand umgebauten Räume werden als Neubauflächen geplant. 
Die in dem Raumprogramm  ausgewiesenen Neubauflächen basieren auf diesen Planungsprämissen 
und weisen die zusätzlich erforderlichen Flächen aus. Im weiteren Planungs - und Wettbewerbsver-
fahren sind Verschiebungen innerhalb der Gesamtfläche des Raumprogramms möglich und wah r-
scheinlich. Somit werden diese Flächen nicht zwangsläufig auch in den Neubauflächen neu gescha f-
fen.

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V/0437/2020 
 
Das Raumprogramm für das Schulzentrum Wolbeck umfasst folgende Räume (ges. ca. 2.457 qm): 
 
15 Unterrichtsräume à ca. 65 qm 
16 Differenzierungsräume à ca. 30 qm 
2 Naturwissenschaftliche Fachräume à ca. 75 qm 
1 Naturwissenschaftlicher Fachraum mit ca. 90 qm 
1 Informatikraum mit ca. 75 qm 
2 Kunsträume à ca. 75 qm 
1 Oberstufenraum mit ca. 50 qm 
1 Selbstlernzentrum für das Schulzentrum mit ca. 105 qm 
1 Verwaltungsbereich (Gymnasium) mit ca. 130 qm 
3 Verwaltungsräume (Realschule) à ca. 30 qm 
1 Verwaltungsbereich (Hauptschule) mit 60 qm 
2 Besprechungsräume für das Schulzentrum à ca. 16 qm 
1 Sammlungsraum Naturwissenschaften mit ca. 40 qm 
1 Lehrmittelraum mit ca. 30 qm 
zzgl. 2 Räume für die Musikschule Wolbeck à 65 qm 
 
4. Bedarf / Prognose 
 
Ab dem Schuljahr 2020/2021 besteht eine festgelegte Zügigkeit des Schulzentrums Wolbeck von 9 
Zügen (s. V/0686/2019). 
Die Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums Wolbeck kommen zum  ganz überwiegenden Teil 
aus Wolbeck, Angelmodde und Gremmendorf. Bei den Anmeldungen zum Schuljahr 2020/2021 am 
Schulzentrum Wolbeck waren es 75 %. Weitere 19 %, bezogen auf alle 3 Schulformen, kamen aus 
dem Umland, vorwiegend aus Everswinkel und Sendenhorst. Bei 70 % (26) davon handelt es sich um 
Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, bei 30 % (11) davon um Schülerinnen und Schüler der 
Realschule Wolbeck.  
 
Bei der Frage der Bedarfsplanung sind daher sowohl die Schülerzahlentwicklungen in Münster wie 
auch im Umland im Blick zu behalten. Nach der Schülerprognose, die auf der Grundlage der aktuell 
vorliegenden kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 bis 2025 erstellt wurde, steigen die Schüler-
zahlen der 4. Jahrgänge der Wolbecker Grundschulen in dem Zeitraum der Schuljahre 2019/2020 bis 
2025/2026 insgesamt um ca. 30 %. Ab 2025 ist von zusätzlichen Schülerinnen und Schülern ausz u-
gehen infolge der dann neu bezogenen Baugebiete. Die Bevölkerungsentwicklung in Everswinkel und 
Sendenhorst wird als mindestens sta bil, eher ansteigend eingeschätzt. Der absehbare erhebliche 
Anstieg der Bevölkerungszahlen im Zuge der Bebauung der ehemaligen York -Kaserne und ggf. 
Hiltrup-Ost wird ebenfalls vermehrt im Schüleraufkommen führen; gleichzeitig würde dies im Falle der 
Errichtung eines weiteren Gymnasiums in Münster-Gremmendorf zumindest teilweise aufgefangen.  
 
Die aktuelle Prognose ist, dass ein Bedarf für eine Erweiterung für die maximal möglichen rund 11 
Züge vorhanden ist.  
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Raumprogramm

Anlage A

2218 Zeichen

Anlage A zur V/0437/2020 
Kurzüberblick 
Das Schulzentrum Wolbeck hat einen Raumbedarf. Eine Machbarkeitsstudie zeigt die Erweite-
rungsmöglichkeit für eine Unterbringung von rund 11 Zügen auf. Es soll der Grundsatzbeschluss 
gefasst werden, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung einen Architektenwettbe-
werb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung durchzuführen und an-
schließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet:  
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso-
nal zur Verfügung“. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 450.000 € 
zu finanzieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei den Planungen zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck werden u.a. die Anforderungen 
an Barrierefreiheit  und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.

Anlage 1 zur Vorlage V_0437_2020

699 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0437/2020 
 
 
 
Raumprogramm zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck 
 
 
Anzahl Raumart qm je Raum (ca.) gesamt qm (ca.) 
15 Unterrichtsraum 65 975 
16 Differenzierungsraum 30 480 
2 Naturwissenschaftlicher  
Fachraum 
75 150 
1 Naturwissenschaftlicher  
Fachraum 
90 90 
1 Informatikraum 75 75 
2 Kunstraum 75 150 
1 Oberstufenraum 50 50 
1 Selbstlernzentrum  
(Schulzentrum) 
105 105 
1 Verwaltung 
(Gymnasium) 
130 130 
3 Verwaltung 
(Realschule) 
30 90 
1 Verwaltung 
(Hauptschule) 
60 60 
2 Besprechungsraum 
(Schulzentrum) 
16 32 
1 Sammlungsraum  
Naturwissenschaften 
40 40 
1 Lehrmittelraum 30 30 
   ca. 2.457 
 
zzgl. 2 Räume für die Musikschule Wolbeck à 65 qm

Beratungsverlauf (5)

09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 29.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0437/2020
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37