V/0437/2020
Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck
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Beschlussvorlage
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V/0437/2020 V/0437/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck hier: Grundsatzbeschluss Beratungsfolge 10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Vorberatung 09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster fasst den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck auf der Grundlage der im Jahr 2017 durchgeführten Machbarkeitsstudie (s. Vorlage V/0845/2017/1) mit dem als Anlage 1 beigefügten Raumprogramm mit dem Ziel, 11 Züge unter Berücksichtigung von G9 unterzubringen . Darüber hinaus werden 2 Räume mit einer Fläche von ca. 130 qm für die Musikschule Wolbeck e.V. berücksichtigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenlei s- tung/Landschaftsarchitektenleistung einen Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungs- konzeptes einschließlich Kostenermittlung für die Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck ein- schließlich VgV -Verfahren (auch für die Tragwerksplanung und haustechnische Planung) durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizufü h- ren. 3. Es wird z ur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 450.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächstmög li- chen Haushaltsplanung angemeldet. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Planungskosten Erweiterung Schulgebäude“: Amt für Schule und Weiterbildung 29.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492-4000 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0437/2020 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 4720 Planungskosten Erw. Schulgebäude Auszahlungen Auszahlungen für Bauma ß- nahmen 2020 450.000 Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ Investitionsmaßnahme 4720 „Planungs- kosten Erweiterung Schulgebäude“ zur Verfügung. 1. Beschlusslage: In seiner Sitzung am 13.12.2017 hat der Rat der Stadt Münster auf der Grundlage der Vorlage „Hand- lungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlage V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1“ (V/0845/2017/1) die abgeschlossene Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Schu l- zentrums Wolbeck zur Kenntnis genommen. Des Weiteren hat der Rat beschlossen, eine Entsche i- dung zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck erst dann zu treffen, wenn landesseitig Regelu n- gen und Rahmenbedingungen zum Abitur nach 8 bzw. 9 Jahren (G8/G9) vorliegen und auf der Grundlage eines Votums der Schule auch eine Entscheidung des Schulträgers Stadt Münster dazu getroffen wurde. In seiner Sitzung am 12.12.2018 hat der Rat auf der Grundlage der Vorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1“ (V/0705/2018/2) die Entscheidung aus dem Jahr 2017 bestätigt und insofern konkretisiert, dass eine Entscheidung dann getroffen werden kann, wenn die Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9 auf die Aufnahmekapazitäten der städtischen Gymnasien insgesamt geprüft werden. In dem aktuell vorgelegten „Statusbericht zum Schulbauprogramm auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse zu Handlungsbedarfen zur Erweiterung von Schulgebäuden“ (Vorlage V/0109/2020) wu r- de nunmehr ein Umsetzungsvorschlag für Juni 2020 angekündigt. 2. Aktuelle Situation im Schulzentrum Wolbeck Die angespannte Raumsituation im Schulzentrum Wolbeck war bereits oftmals Gegenstand polit i- scher Diskussionen und auch Anträgen. Zuletzt wurden in 2017 4 Fertigbauklassen aufgestell t (Vor- lage V/0522/2016); ergänzend dazu wurde in 2020 ein Errichtungsbeschluss für 2 weitere Fertigba u- klassen gefasst (Vorlage V/0578/2019). Diese sind interimsweise auch dringend erforderlich, lösen das Grundproblem aber nicht. Bei ungefähr gleichbleibend en Schülerzahlen in den letzten Jahren haben sich Differenzierungserfordernisse vervielfacht, Flächen wurden und werden für Ganztags- und Verpflegungszwecke benötigt und Vieles mehr. Gleichzeitig werden die auf den vormals üblichen Lehrkörper ausgelegten V erwaltungsbereiche und Lehrerzimmer den heutigen Anforderungen und dem deutlich angestiegenen Personal nicht mehr gerecht. Hinzu kommen ergänzende Professionen wie Schulsozialarbeit, die ebenfalls im Schulzentrum Wo l- beck nur unter mangelhaften Bedingungen arbeiten können. Bei der Realschule erfolgte eine zusätzliche Verschärfung der Situation durch die Neuausrichtung der Inklusion seitens des Landes. Infolgedessen sind alle Realschulen (die Hauptschulen und integrierten Schulen bereits vorher) dazu verpf lichtet, in jeder Eingangsklasse 3 Schülerinnen und Schüler mit - 3 - V/0437/2020 Förderbedarf aufzunehmen. Hierbei handelt es sich überwiegend um zieldifferente Schülerinnen und Schüler, wodurch wiederum zusätzliche Notwendigkeiten äußerer Differenzierung ausgelöst werden. Die Hauptschule Wolbeck benötigt ebenfalls dringend den erforderlichen Raum, um dem vielfältigen Bildungsauftrag gerecht zu werden. Die Frage der Binnenverteilung der Räumlichkeiten zwischen den drei im Schulzentrum angegliede r- ten Schulen war Jahr für Jahr immer wieder Gegenstand schwieriger Gespräche und Verhandlungen, die regelmäßig vom Amt für Schule und Weiterbildung moderiert und bei Bedarf letztlich entschieden werden mussten. 3. Machbarkeitsstudie 2017 Für das Schulzentrum Wolbeck ist in 2017 d ie Erhöhung von seinerzeit 9,5 festgelegten Zügen um 1 Zug auf 10,5 Züge und um 2 Züge auf 11,5 Züge geprüft worden. Die Prüfungen haben ergeben, dass eine Aufstockung der vorhandenen Gebäudeteile (Sterne) sowohl aus statischen Gründen als auch aus Gründen der massiven Einschränkung durch Baumaßnahmen im laufenden Schulbetrieb auszuschließen war. Es ist untersucht worden, was am Standort machbar ist. Planerisch wurde nachgewiesen, dass durch 2 Neubaukörper und durch Umbaumaßnahmen im B e- stand eine Erweiterung um 1 bzw. auch 2 Züge möglich ist. Dabei sind neben den fehlenden Klassen- räumen u.a. auch die erforderlichen Differenzierungsräume, Fachräume und eine Erweiterung der Verwaltungsbereiche berücksichtigt worden. Dies stellt das Maximum der Erweit erung am Schulzent- rum Wolbeck dar, zumal wie oben erläutert keine Aufstockungen der bestehenden Gebäude möglich sind und ausreichend Schulhofflächen vorgehalten werden müssen. Die Machbarkeitsstudie mit 2 Neubaukörpern zeigt leider auch einen massiven Eing riff in den vorhandenen Baumbestand auf dem Schulgelände. Diese Machbarkeitsstudie wurde zeitlich vor dem Beschluss der Landesregierung NRW zur Wiede r- einführung von G9 auf der Basis des Raumprogrammes für G8 erstellt. Unter Weiterentwicklung des Raumprogramms und Berücksichtigung von G9 ist bei der „großen“ L ö- sung eine Unterbringung von rund 11 Zügen möglich. Eine Festlegung der Zügigkeiten für die einze l- nen Schulformen wird unter Beachtung der Schülerzahlenentwicklung rechtzeitig vor Fertigstellung der baulichen Erweiterung erfolgen. Eine Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck soll dazu dienen, neben zusätzlichen Unterrichtsrä u- men und Fachräumen u.a. auch fehlende Differenzierungsräume und zusätzliche Flächen für die Verwaltungsbereiche zu schaffen. Ein Ansatzpunkt der Machbarkeitsstudie war es, fehlende Flächen sinnvoll den bestehenden Strukturen zuzuordnen und pädagogisch sinnvolle Nutzungseinheiten zu schaffen. In der Machbarkeitsstudie werden z.B. Kunst- und Kursräumen aus dem naturwissenschaft- lichen Trakt ausgelagert, um in dem Trakt weitere naturwissenschaftliche Räume zu schaffen. Die im Verwaltungsbereich der Hauptschule Wolbeck und des Gymnasiums Wolbeck liegende Schüler - und Lehrerbibliothek wird zu Verwaltungsflächen für die beiden Schulen umge baut. Die erforderlichen Differenzierungsräume werden im Bestand den Unterrichtsräumen zugeordnet, indem z.B. Unte r- richtsräume geteilt werden. Bestandsräume werden demnach teilweise umgebaut bzw. umgewidmet. Weitere Umbauten und Anpassungen im Bestand sind z.B. im Bereich der Lehrküche und im Fac h- raum Werken erforderlich, um die Unterrichtssituation zu verbessern. Erforderliche weitere Flächen sowie die Ersatzräume für die im Bestand umgebauten Räume werden als Neubauflächen geplant. Die in dem Raumprogramm ausgewiesenen Neubauflächen basieren auf diesen Planungsprämissen und weisen die zusätzlich erforderlichen Flächen aus. Im weiteren Planungs - und Wettbewerbsver- fahren sind Verschiebungen innerhalb der Gesamtfläche des Raumprogramms möglich und wah r- scheinlich. Somit werden diese Flächen nicht zwangsläufig auch in den Neubauflächen neu gescha f- fen. - 4 - V/0437/2020 Das Raumprogramm für das Schulzentrum Wolbeck umfasst folgende Räume (ges. ca. 2.457 qm): 15 Unterrichtsräume à ca. 65 qm 16 Differenzierungsräume à ca. 30 qm 2 Naturwissenschaftliche Fachräume à ca. 75 qm 1 Naturwissenschaftlicher Fachraum mit ca. 90 qm 1 Informatikraum mit ca. 75 qm 2 Kunsträume à ca. 75 qm 1 Oberstufenraum mit ca. 50 qm 1 Selbstlernzentrum für das Schulzentrum mit ca. 105 qm 1 Verwaltungsbereich (Gymnasium) mit ca. 130 qm 3 Verwaltungsräume (Realschule) à ca. 30 qm 1 Verwaltungsbereich (Hauptschule) mit 60 qm 2 Besprechungsräume für das Schulzentrum à ca. 16 qm 1 Sammlungsraum Naturwissenschaften mit ca. 40 qm 1 Lehrmittelraum mit ca. 30 qm zzgl. 2 Räume für die Musikschule Wolbeck à 65 qm 4. Bedarf / Prognose Ab dem Schuljahr 2020/2021 besteht eine festgelegte Zügigkeit des Schulzentrums Wolbeck von 9 Zügen (s. V/0686/2019). Die Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums Wolbeck kommen zum ganz überwiegenden Teil aus Wolbeck, Angelmodde und Gremmendorf. Bei den Anmeldungen zum Schuljahr 2020/2021 am Schulzentrum Wolbeck waren es 75 %. Weitere 19 %, bezogen auf alle 3 Schulformen, kamen aus dem Umland, vorwiegend aus Everswinkel und Sendenhorst. Bei 70 % (26) davon handelt es sich um Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, bei 30 % (11) davon um Schülerinnen und Schüler der Realschule Wolbeck. Bei der Frage der Bedarfsplanung sind daher sowohl die Schülerzahlentwicklungen in Münster wie auch im Umland im Blick zu behalten. Nach der Schülerprognose, die auf der Grundlage der aktuell vorliegenden kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 bis 2025 erstellt wurde, steigen die Schüler- zahlen der 4. Jahrgänge der Wolbecker Grundschulen in dem Zeitraum der Schuljahre 2019/2020 bis 2025/2026 insgesamt um ca. 30 %. Ab 2025 ist von zusätzlichen Schülerinnen und Schülern ausz u- gehen infolge der dann neu bezogenen Baugebiete. Die Bevölkerungsentwicklung in Everswinkel und Sendenhorst wird als mindestens sta bil, eher ansteigend eingeschätzt. Der absehbare erhebliche Anstieg der Bevölkerungszahlen im Zuge der Bebauung der ehemaligen York -Kaserne und ggf. Hiltrup-Ost wird ebenfalls vermehrt im Schüleraufkommen führen; gleichzeitig würde dies im Falle der Errichtung eines weiteren Gymnasiums in Münster-Gremmendorf zumindest teilweise aufgefangen. Die aktuelle Prognose ist, dass ein Bedarf für eine Erweiterung für die maximal möglichen rund 11 Züge vorhanden ist. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Raumprogramm
Anlage A
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Anlage A zur V/0437/2020 Kurzüberblick Das Schulzentrum Wolbeck hat einen Raumbedarf. Eine Machbarkeitsstudie zeigt die Erweite- rungsmöglichkeit für eine Unterbringung von rund 11 Zügen auf. Es soll der Grundsatzbeschluss gefasst werden, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung einen Architektenwettbe- werb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung durchzuführen und an- schließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- nal zur Verfügung“. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 450.000 € zu finanzieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei den Planungen zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck werden u.a. die Anforderungen an Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.
Anlage 1 zur Vorlage V_0437_2020
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Anlage 1 zur Vorlage V/0437/2020 Raumprogramm zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck Anzahl Raumart qm je Raum (ca.) gesamt qm (ca.) 15 Unterrichtsraum 65 975 16 Differenzierungsraum 30 480 2 Naturwissenschaftlicher Fachraum 75 150 1 Naturwissenschaftlicher Fachraum 90 90 1 Informatikraum 75 75 2 Kunstraum 75 150 1 Oberstufenraum 50 50 1 Selbstlernzentrum (Schulzentrum) 105 105 1 Verwaltung (Gymnasium) 130 130 3 Verwaltung (Realschule) 30 90 1 Verwaltung (Hauptschule) 60 60 2 Besprechungsraum (Schulzentrum) 16 32 1 Sammlungsraum Naturwissenschaften 40 40 1 Lehrmittelraum 30 30 ca. 2.457 zzgl. 2 Räume für die Musikschule Wolbeck à 65 qm
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0437/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37