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V/1013/2016

Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"

Vorlagen 07.11.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 44

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11326 Zeichen

V/1013/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.11.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Aufgrund der Entwicklung der Aufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung wird der B e-
reitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 5,7 Mio EUR in der Produktgruppe 0605 „Erzie-
herische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nord rhein-
Westfalen zugestimmt. 
 
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in der gleichen Produktgruppe in Höhe von 2,1 Mio EUR 
sowie durch Mehrerträge in Höhe von 3,6 Mio EUR in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft“. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaftl i-
che Hilfen für Familien 
2016   
Zeile 06 Kostenerstattungen und Ko s-
tenumlagen 
 + 2,1 Mio  
Zeile 15 Transferaufwendungen  + 5,7 Mio  
 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 2016   
Zeile 01 Steuern und ähnliche Abg a-
ben 
 + 3,6 Mio Mehrerträge bei 
Gewerbesteuer-
einnahmen 
 
Der Mehrbedarf in der Produktgruppe 0605 wird somit aus Mehrerträgen in der gleichen Produkt-
gruppe sowie aus Mehrerträgen in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ gedeckt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1013/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Ruf: 
4 92-51 00 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1013/2016 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Seit 2015 hat sich die Zahl Zuflucht suchender Menschen ganz erheblich verstärkt, insbesondere im  
dritten Quartal des Jahres 2015 war ein besonders hoher Anstieg zu verzeichnen. Dazu zählen in 
erheblichem Umfang auch unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), deren Inobhutnahme, Ve r-
sorgung und Betreuung den Jugendämtern obliegt. 
 
Aufgrund dieser Entwicklungen trat am 01.11.2015 das Gesetz zur Verbesserung der Unterbri ngung, 
Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015 in Kraft. Mit dem 
Gesetz sollte die deutschlandweite Verbesserung der Situation von jungen Flüchtli ngen erreicht und 
eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betre uung 
von umA sichergestellt werden. Das Gesetz regelt zudem eine landesinterne und bundes weite Auf-
nahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem b esonderen Schutzbedürfnis von unb e-
gleiteten Minderjährigen ausrichtet. 
 
Mit dem 5. Gesetz zur Ausführung des Kinder - und Jugendhilfegesetzes (5. AG-KJHG NW), welches 
am 17.12.2015 in Kraft getreten ist, wird einerseits das Verteilungsverfahren vom Land auf  die Kom-
munen festgelegt, zum anderen wird die Refinanzierung der kommunalen Aufgaben ger egelt. Die 
Verwaltung hat dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien am 02.12.2015 d azu mit der 
Vorlage V/0971/2015 „Aktueller Sachstand zur Situation unbeglei teter minderjähriger Ausländer (um-
A) in Münster“ berichtet. Seither erhält der Ausschuss für Kinder, Jugendl iche und Familien zu jeder 
Sitzung einen jeweils aktualisierten Bericht. 
 
 
2. Finanzentwicklung 
 
Aufgrund der dargestellten Ausgangslage wurden im R ahmen der Haushaltsplanung 2016 zu diesem 
Zweck insgesamt 6,5 Mio EUR in der Produktgruppe 0605 „Kinder -, Jugend- und Familienhilfe“ s o-
wohl bei den Aufwendungen (für die o.g. Maßnahmen = Hilfen zur Erziehung) als auch bei den Ertr ä-
gen (=erwartete Kostenerstattungen durch das Land NRW) veranschlagt. Dabei wurde von einer Au f-
nahmequote und -verpflichtung von rund 150 umA für die Stadt Münster ausgegangen. 
 
Der aktuelle Aufnahmeschlüssel (Stand: 19.10.2016), der sich aus der Bevölkerungszahl ergibt, liegt 
bei 1:1.315 Personen. Daraus errechnet sich eine Aufnahmeverpflichtung für die Stadt Mün ster von 
230 umA (optional gemäß 5. AG KJHG zzgl. 15 % = 264 umA). Derzeit werden in Münster 212 umA 
betreut (Stand 21.10.2016/ Meldung an das Bundesverwaltungsamt). 
 
 
2.1 Aufwendungen 
 
Seit Ende des II. Quartals 2016 werden die Aufwe ndungen für die in Münster lebenden Kinder und 
Jugendlichen zunehmend budgetwirksam und steigen stetig an. Aussagekräftiger Indikator hierfür 
sind die wesentlichen monatlichen Auszahlungen für H ilfen zur Erziehung, die nicht wie bisher 
Schwankungen im Jahresverlauf unterliegen.

- 3 - 
V/1013/2016 
Die folgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der mittels der jugendamtsspezifischen Software „L o-
goData“ monatlich ausgezahlten Beträge im Jahresvergleich nach dem III. Quartal 2016:

- 4 - 
V/1013/2016 
Der Anteil der einzelfallbezogenen Aufwendungen für umA im Jahr 2016 stellt sich wie folgt dar: 
 
 
 
Nicht enthalten sind Aufwendungen, die nicht einzelfallbezogen zugeordnet werden können. 
 
Dass sich der Anstieg der Aufwendungen im Wesentlichen – aber nicht ausschließlich - durch die 
Hilfen zur Erziehung für umA ergibt, zeigt die folgende Grafik. Auch bei den Hilfen zur Erziehung, die 
nicht den umA zuzuordnen sind, ist ein Anstieg zu verzeichnen.

- 5 - 
V/1013/2016 
Über diese, sich zum Ende des II. Quartals 2016 abzeichnende Gesamtentwicklung hat die Verwa l-
tung den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in den Finanzcontrolling -Berichten zum II. 
Quartal 2016 (zur AKJF -Sitzung am 07.09.2016) und zum III. Quartal 2016 (AKJF -Sitzung am 
02.11.2016) informiert. Zum Zeitpunkt der Anmeldung des Nachtragshaushalts 2016 war eine en t-
sprechende Entwicklung noch nicht abschätzbar. 
 
 
Einschätzung des Mehrbedarfs an Aufwendungen in der PG 0605 (Zeile 15 Transferaufwendungen) 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die noch ausstehenden monatlichen Auszahlungen nu n-
mehr in Höhe der September-Aufwendungen bewegen werden. So stehen einerseits noch Zahlungen 
aus, die sich auf Kosten für in den Vormonaten erbrachte Leistungen der freien Träger beziehen. Mit 
einer st etig weiter steigenden Belastung wird aber nicht gerechnet, da sich einerseits die Zahl der 
umA stabilisiert, andererseits in Obhut genommene umA nach un d nach in kostengünstigere A n-
schlussmaßnahmen vermittelt werden können. 
 
Unter Berücksichtigung eines Bedarfs in Höhe von insgesamt rund 12,2 Mio EUR bei einem Ansatz in 
Höhe von 6,5 Mio EUR entsteht ein Defizit von 5,7 Mio EUR.  
 
Als Übersicht: 
 
Erwartete Aufwendungen im Jahr 2016     12,2 Mio EUR 
 
Bisher veranschlagte Aufwendungen im Jahr 2016      6,5 Mio EUR 
             
 
Mehrbedarf           5,7 Mio EUR 
 
Dass die Abgabe einer exakten Prognose grundsätzlich schwierig ist und bleibt, zeigen die unrege l-
mäßigen Entwicklungen sowohl im laufenden Jahr als auch in den Vorjahren. 
 
 
2.2 Erträge 
 
Im Haushaltsplan 2016 s ind in der PG 0605, Zeile 06 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ ,  
6,5 Mio EUR als Ertrag durch Kostenerstattungen des Lan des NRW eingeplant, d a von einer vol l-
ständigen Übernahme der Kosten durch das Land NRW ausgegangen wurde. 
 
Die erwarteten Kostenerstattungen setzten sich zusammen aus: 
 
• Kostenerstattungen nach § 89d Abs. 3 SGB VIII für bis zum 31.10.2015 entstandene Kosten 
(sog. Altfälle) 
• Verwaltungskostenpauschale nach § 7 des 5. AG KJHG NRW 
• Kostenerstattungen nach § 89d Abs. 1 SGB VIII für Ko sten, die ab dem 01.11.2015 ent standen 
sind (sog. Neufälle) 
 
Durch die höheren Aufwendungen für HzE -Maßnahmen für umA ergeben sich parallel Steigeru ngen 
bei den Einnahmen aufgrund der Kostenerstattungen des Landes für diesen Zweck. Die Ve rwaltung 
geht von höheren Erträgen von 2,1 Mio EUR aus. Da es sich bei dem dargestellten, zusätzlichen B e-
darf nicht ausschließlich um Mehraufwendungen für umA handelt,  die personenbezogen zugeordnet 
werden können, können die Mehrerträge nicht in gleicher Höhe wie bei den Au fwendungen angesetzt 
werden. Zudem decken die tatsächlichen Kostenerstattungen des Landes die Aufwendungen für umA 
nicht wie erwartet in voller Höhe ab.

- 6 - 
V/1013/2016 
Das Land NRW erstattet einzelfallbezogen Aufwendungen für folgende Maßnahmen: 
 
1. Inobhutnahme gemäß §§ 42 und 42a SGB VIII 
2. Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 34 und 33 SGB VIII, ggfs. in Verbindung mit § 41 SGB VIII 
3. Jugendsozialarbeit gemäß § 13 Absatz 3 SGB VIII, ggfs. in Verbindung mit § 41 SGB VIII 
4. Krankenhilfe gemäß § 40 SGB VIII 
5. Beihilfen/ Zusatzaufwendungen wie Taschengeld, Bekleidungsgeld, Erstausstattung, Schul ische 
Kosten im Rahmen der oben angegebenen Hilfen 
 
Nicht erstattet werden insbesondere einzelfallbezogene Sachkosten unter der Bagatellgrenze von 
200 EUR sowie folgende Aufwendungen: 
 
1. Vertraglich vereinbarte Kosten für nicht belegte Plätze in Brückenmaßnahmen (York -Kaserne, 
Oxford-Kaserne) in Höhe von 80 % des Tagessatzes bis 31.12.2016 (Anmer kung: Der Satz von 
80 % ist durch den Rahmenvertrag NRW vorgegeben). 
 
2. Vertraglich vereinbarte Kosten für tagesstrukturierende Maßnahmen bei einem freien Träger, die 
ab Mai 2016 nicht mehr benötigt wurden, aber mit einer Laufzeit bis 31.12.2016 eingerichtet  wur-
den (Anmerkung: Das nicht mehr benötigte Personal wird in Flüchtlingseinrichtungen eingesetzt.) 
 
3. Kurzfristige Inobhutnahmen ohne Nachweise (fehlende Unterlagen) und Abbruch durch „Flucht“  
(Anmerkung: Münster ist ein „Fluchtrouten -Jugendamt“, es liegt a uf dem Weg vom Süden nach 
Nordeuropa (Skandinavien).) 
 
4. Hilfen, die nicht innerhalb eines Monats nach der Einreise begonnen werden (§ 89d Absatz 1 
SGB VIII) 
 
Die Höhe der erwarteten Mehrerträge setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Für umA tatsächlich verausgabte, personengenau zuzuordnende 
Beträge, die voraussichtlich vom Land erstattet werden 
(bis September 2016, siehe oben, Grafik unter 2.1):   6,1 Mio EUR 
 
Für umA erwartete, weitere Erträge  
(Kosten abzgl. nicht erstattungsfähiger Beträge;  
für Oktober bis Dezember 2016):      2,5 Mio EUR 
             
 
Damit für umA insgesamt im Jahr 2016 
erwartete Erträge        8,6 Mio EUR 
 
 
Bisher veranschlagte Erträge      6,5 Mio EUR 
             
 
Erwartete Mehrerträge       2,1 Mio EUR 
 
 
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der personellen Situation s owohl 
bei den antragstellenden Kommunen als auch für die Bearbeitung der Kostenerstattungsanträge beim 
Land Zeitverzögerungen beim tatsächlichen Zahlungseingang zu verzeichnen sind, die sich über das 
Haushaltsjahr hinaus erstrecken werden. Dadurch werden ggf. Rechnungsabgrenzungen erforderlich. 
Hierdurch ist jedoch der grundsätzliche Anspruch der Kommune auf Kostenerstattung nicht tangiert.

- 7 - 
V/1013/2016 
 
Fazit 
 
Im Ergebnis hat sich der Ansatz in der Haushaltsplanu ng 2016 durch die erheblich über der Erwa r-
tung liegende Anzahl aufzunehmender umA als nicht ausreichend erwiesen. Eine Deckung durch 
Minderaufwendungen in der PG 0605 oder in den anderen Produktgruppen  des Produktbereichs 06 
ist aufgrund der Haushaltsentwicklungen nicht möglich. Um die gesetzlichen Aufgaben im Bereich der 
Hilfen zur Erziehung erfüllen zu kön nen, müssen die Mittel daher überplanmäßig zur Verfügung g e-
stellt werden. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

23.11.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 44 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1013/2016
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37