V/1013/2016
Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"
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Beschlussvorlage
11326 Zeichen
V/1013/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"
Beratungsfolge
23.11.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.12.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Aufgrund der Entwicklung der Aufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung wird der B e-
reitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 5,7 Mio EUR in der Produktgruppe 0605 „Erzie-
herische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nord rhein-
Westfalen zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in der gleichen Produktgruppe in Höhe von 2,1 Mio EUR
sowie durch Mehrerträge in Höhe von 3,6 Mio EUR in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft“.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaftl i-
che Hilfen für Familien
2016
Zeile 06 Kostenerstattungen und Ko s-
tenumlagen
+ 2,1 Mio
Zeile 15 Transferaufwendungen + 5,7 Mio
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 2016
Zeile 01 Steuern und ähnliche Abg a-
ben
+ 3,6 Mio Mehrerträge bei
Gewerbesteuer-
einnahmen
Der Mehrbedarf in der Produktgruppe 0605 wird somit aus Mehrerträgen in der gleichen Produkt-
gruppe sowie aus Mehrerträgen in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ gedeckt.
Vorlagen-Nr.:
V/1013/2016
Auskunft erteilt:
Frau Pohl
Ruf:
4 92-51 00
E-Mail:
PohlA@stadt-muenster.de
Datum:
03.11.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/1013/2016
Begründung:
1. Ausgangslage
Seit 2015 hat sich die Zahl Zuflucht suchender Menschen ganz erheblich verstärkt, insbesondere im
dritten Quartal des Jahres 2015 war ein besonders hoher Anstieg zu verzeichnen. Dazu zählen in
erheblichem Umfang auch unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), deren Inobhutnahme, Ve r-
sorgung und Betreuung den Jugendämtern obliegt.
Aufgrund dieser Entwicklungen trat am 01.11.2015 das Gesetz zur Verbesserung der Unterbri ngung,
Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015 in Kraft. Mit dem
Gesetz sollte die deutschlandweite Verbesserung der Situation von jungen Flüchtli ngen erreicht und
eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betre uung
von umA sichergestellt werden. Das Gesetz regelt zudem eine landesinterne und bundes weite Auf-
nahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem b esonderen Schutzbedürfnis von unb e-
gleiteten Minderjährigen ausrichtet.
Mit dem 5. Gesetz zur Ausführung des Kinder - und Jugendhilfegesetzes (5. AG-KJHG NW), welches
am 17.12.2015 in Kraft getreten ist, wird einerseits das Verteilungsverfahren vom Land auf die Kom-
munen festgelegt, zum anderen wird die Refinanzierung der kommunalen Aufgaben ger egelt. Die
Verwaltung hat dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien am 02.12.2015 d azu mit der
Vorlage V/0971/2015 „Aktueller Sachstand zur Situation unbeglei teter minderjähriger Ausländer (um-
A) in Münster“ berichtet. Seither erhält der Ausschuss für Kinder, Jugendl iche und Familien zu jeder
Sitzung einen jeweils aktualisierten Bericht.
2. Finanzentwicklung
Aufgrund der dargestellten Ausgangslage wurden im R ahmen der Haushaltsplanung 2016 zu diesem
Zweck insgesamt 6,5 Mio EUR in der Produktgruppe 0605 „Kinder -, Jugend- und Familienhilfe“ s o-
wohl bei den Aufwendungen (für die o.g. Maßnahmen = Hilfen zur Erziehung) als auch bei den Ertr ä-
gen (=erwartete Kostenerstattungen durch das Land NRW) veranschlagt. Dabei wurde von einer Au f-
nahmequote und -verpflichtung von rund 150 umA für die Stadt Münster ausgegangen.
Der aktuelle Aufnahmeschlüssel (Stand: 19.10.2016), der sich aus der Bevölkerungszahl ergibt, liegt
bei 1:1.315 Personen. Daraus errechnet sich eine Aufnahmeverpflichtung für die Stadt Mün ster von
230 umA (optional gemäß 5. AG KJHG zzgl. 15 % = 264 umA). Derzeit werden in Münster 212 umA
betreut (Stand 21.10.2016/ Meldung an das Bundesverwaltungsamt).
2.1 Aufwendungen
Seit Ende des II. Quartals 2016 werden die Aufwe ndungen für die in Münster lebenden Kinder und
Jugendlichen zunehmend budgetwirksam und steigen stetig an. Aussagekräftiger Indikator hierfür
sind die wesentlichen monatlichen Auszahlungen für H ilfen zur Erziehung, die nicht wie bisher
Schwankungen im Jahresverlauf unterliegen.
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Die folgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der mittels der jugendamtsspezifischen Software „L o-
goData“ monatlich ausgezahlten Beträge im Jahresvergleich nach dem III. Quartal 2016:
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Der Anteil der einzelfallbezogenen Aufwendungen für umA im Jahr 2016 stellt sich wie folgt dar:
Nicht enthalten sind Aufwendungen, die nicht einzelfallbezogen zugeordnet werden können.
Dass sich der Anstieg der Aufwendungen im Wesentlichen – aber nicht ausschließlich - durch die
Hilfen zur Erziehung für umA ergibt, zeigt die folgende Grafik. Auch bei den Hilfen zur Erziehung, die
nicht den umA zuzuordnen sind, ist ein Anstieg zu verzeichnen.
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Über diese, sich zum Ende des II. Quartals 2016 abzeichnende Gesamtentwicklung hat die Verwa l-
tung den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in den Finanzcontrolling -Berichten zum II.
Quartal 2016 (zur AKJF -Sitzung am 07.09.2016) und zum III. Quartal 2016 (AKJF -Sitzung am
02.11.2016) informiert. Zum Zeitpunkt der Anmeldung des Nachtragshaushalts 2016 war eine en t-
sprechende Entwicklung noch nicht abschätzbar.
Einschätzung des Mehrbedarfs an Aufwendungen in der PG 0605 (Zeile 15 Transferaufwendungen)
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die noch ausstehenden monatlichen Auszahlungen nu n-
mehr in Höhe der September-Aufwendungen bewegen werden. So stehen einerseits noch Zahlungen
aus, die sich auf Kosten für in den Vormonaten erbrachte Leistungen der freien Träger beziehen. Mit
einer st etig weiter steigenden Belastung wird aber nicht gerechnet, da sich einerseits die Zahl der
umA stabilisiert, andererseits in Obhut genommene umA nach un d nach in kostengünstigere A n-
schlussmaßnahmen vermittelt werden können.
Unter Berücksichtigung eines Bedarfs in Höhe von insgesamt rund 12,2 Mio EUR bei einem Ansatz in
Höhe von 6,5 Mio EUR entsteht ein Defizit von 5,7 Mio EUR.
Als Übersicht:
Erwartete Aufwendungen im Jahr 2016 12,2 Mio EUR
Bisher veranschlagte Aufwendungen im Jahr 2016 6,5 Mio EUR
Mehrbedarf 5,7 Mio EUR
Dass die Abgabe einer exakten Prognose grundsätzlich schwierig ist und bleibt, zeigen die unrege l-
mäßigen Entwicklungen sowohl im laufenden Jahr als auch in den Vorjahren.
2.2 Erträge
Im Haushaltsplan 2016 s ind in der PG 0605, Zeile 06 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ ,
6,5 Mio EUR als Ertrag durch Kostenerstattungen des Lan des NRW eingeplant, d a von einer vol l-
ständigen Übernahme der Kosten durch das Land NRW ausgegangen wurde.
Die erwarteten Kostenerstattungen setzten sich zusammen aus:
• Kostenerstattungen nach § 89d Abs. 3 SGB VIII für bis zum 31.10.2015 entstandene Kosten
(sog. Altfälle)
• Verwaltungskostenpauschale nach § 7 des 5. AG KJHG NRW
• Kostenerstattungen nach § 89d Abs. 1 SGB VIII für Ko sten, die ab dem 01.11.2015 ent standen
sind (sog. Neufälle)
Durch die höheren Aufwendungen für HzE -Maßnahmen für umA ergeben sich parallel Steigeru ngen
bei den Einnahmen aufgrund der Kostenerstattungen des Landes für diesen Zweck. Die Ve rwaltung
geht von höheren Erträgen von 2,1 Mio EUR aus. Da es sich bei dem dargestellten, zusätzlichen B e-
darf nicht ausschließlich um Mehraufwendungen für umA handelt, die personenbezogen zugeordnet
werden können, können die Mehrerträge nicht in gleicher Höhe wie bei den Au fwendungen angesetzt
werden. Zudem decken die tatsächlichen Kostenerstattungen des Landes die Aufwendungen für umA
nicht wie erwartet in voller Höhe ab.
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Das Land NRW erstattet einzelfallbezogen Aufwendungen für folgende Maßnahmen:
1. Inobhutnahme gemäß §§ 42 und 42a SGB VIII
2. Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 34 und 33 SGB VIII, ggfs. in Verbindung mit § 41 SGB VIII
3. Jugendsozialarbeit gemäß § 13 Absatz 3 SGB VIII, ggfs. in Verbindung mit § 41 SGB VIII
4. Krankenhilfe gemäß § 40 SGB VIII
5. Beihilfen/ Zusatzaufwendungen wie Taschengeld, Bekleidungsgeld, Erstausstattung, Schul ische
Kosten im Rahmen der oben angegebenen Hilfen
Nicht erstattet werden insbesondere einzelfallbezogene Sachkosten unter der Bagatellgrenze von
200 EUR sowie folgende Aufwendungen:
1. Vertraglich vereinbarte Kosten für nicht belegte Plätze in Brückenmaßnahmen (York -Kaserne,
Oxford-Kaserne) in Höhe von 80 % des Tagessatzes bis 31.12.2016 (Anmer kung: Der Satz von
80 % ist durch den Rahmenvertrag NRW vorgegeben).
2. Vertraglich vereinbarte Kosten für tagesstrukturierende Maßnahmen bei einem freien Träger, die
ab Mai 2016 nicht mehr benötigt wurden, aber mit einer Laufzeit bis 31.12.2016 eingerichtet wur-
den (Anmerkung: Das nicht mehr benötigte Personal wird in Flüchtlingseinrichtungen eingesetzt.)
3. Kurzfristige Inobhutnahmen ohne Nachweise (fehlende Unterlagen) und Abbruch durch „Flucht“
(Anmerkung: Münster ist ein „Fluchtrouten -Jugendamt“, es liegt a uf dem Weg vom Süden nach
Nordeuropa (Skandinavien).)
4. Hilfen, die nicht innerhalb eines Monats nach der Einreise begonnen werden (§ 89d Absatz 1
SGB VIII)
Die Höhe der erwarteten Mehrerträge setzt sich wie folgt zusammen:
Für umA tatsächlich verausgabte, personengenau zuzuordnende
Beträge, die voraussichtlich vom Land erstattet werden
(bis September 2016, siehe oben, Grafik unter 2.1): 6,1 Mio EUR
Für umA erwartete, weitere Erträge
(Kosten abzgl. nicht erstattungsfähiger Beträge;
für Oktober bis Dezember 2016): 2,5 Mio EUR
Damit für umA insgesamt im Jahr 2016
erwartete Erträge 8,6 Mio EUR
Bisher veranschlagte Erträge 6,5 Mio EUR
Erwartete Mehrerträge 2,1 Mio EUR
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der personellen Situation s owohl
bei den antragstellenden Kommunen als auch für die Bearbeitung der Kostenerstattungsanträge beim
Land Zeitverzögerungen beim tatsächlichen Zahlungseingang zu verzeichnen sind, die sich über das
Haushaltsjahr hinaus erstrecken werden. Dadurch werden ggf. Rechnungsabgrenzungen erforderlich.
Hierdurch ist jedoch der grundsätzliche Anspruch der Kommune auf Kostenerstattung nicht tangiert.
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V/1013/2016
Fazit
Im Ergebnis hat sich der Ansatz in der Haushaltsplanu ng 2016 durch die erheblich über der Erwa r-
tung liegende Anzahl aufzunehmender umA als nicht ausreichend erwiesen. Eine Deckung durch
Minderaufwendungen in der PG 0605 oder in den anderen Produktgruppen des Produktbereichs 06
ist aufgrund der Haushaltsentwicklungen nicht möglich. Um die gesetzlichen Aufgaben im Bereich der
Hilfen zur Erziehung erfüllen zu kön nen, müssen die Mittel daher überplanmäßig zur Verfügung g e-
stellt werden.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1013/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37