Erwerb eines mobilen Stromerzeugers zwecks Sicherstellung der Stromversorgung des Feuerwehrgerätehauses Pastor-Breuer-Straße; hier: Entscheidung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Verwaltungsvorlage 06 - 17 0868/2022 vom 13.12.2022
Stand: Am 13.12.2022 im Rat einstimmig beschlossen.
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Verwaltungsvorlage (Erwerb eines mobilen Stromerzeugers zwecks Sicherstellung der Stromversorgung des Feuerwehrgerätehauses Pastor-Breuer-Straße; hier: Entscheidung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW)
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