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Erwerb eines mobilen Stromerzeugers zwecks Sicherstellung der Stromversorgung des Feuerwehrgerätehauses Pastor-Breuer-Straße; hier: Entscheidung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW

Verwaltungsvorlage 06 - 17 0868/2022 vom 13.12.2022

Stand: Am 13.12.2022 im Rat einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 13.12.2022

    Rat

    TOP 26. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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