V/0454/2017
Großtagespflege in der Stadt Münster - Erweiterung der erfolgreichen Ausbaustrategie mit selbstständige Tagespflegepersonen durch die Möglichkeit, Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben
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Beschlussvorlage
26470 Zeichen
V/0454/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Großtagespflege in der Stadt Münster – Erweiterung der erfolgreichen Ausbaustrategie mit
selbstständigen Tagespflegepersonen durch die Möglichkeit, Großtagespflegestellen mit
angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben
Beratungsfolge
07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.07.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die aktuelle Ausbaustrategie, Großtagespflegestellen mit selbstständigen Tagespflegepersonen
aufzubauen, wird fortgesetzt.
2. Diese Ausbaustrategie wird über die Möglichkeit, Großtagespflegestellen mit angestellten
Tagespflegepersonen zu betreiben, mit dem eindeutigen Ziel, neue Plätze aufzubauen, ergänzt.
3. Zur Absicherung der Qualität in der Kindertagespflege in Münster werden nur anerkannte
freie Träger, die Angebote in der Kindertagesbetreuung in Münster vorhalten, die Möglichkeit
bekommen, Fördergeld für den Aufbau und einen Mietzuschuss zu beantragen. Die so geför-
derten Großtagespflegestellen kooperieren mit der Beratungsstelle für Kindertagespflege des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Errichtung einer neuen Großtagespflegestelle fallen in beiden Tagespflegesystemen (d. h.
mit selbstständigen oder angestellten Tagespflegepersonen) Bau- sowie Ausstattungskosten an. Zur
Deckung dieser investiven Kosten werden Bundes- bzw. gegebenenfalls Landesmittel beantragt. Bei
Bewilligung der beantragten Zuschüsse entsteht je Großtagespflegestelle einmalig ein Betrag von
maximal 10.800 € als städtischer Anteil an den Gesamtkosten.
Ab Inbetriebnahme einer Großtagespflegestelle ergeben sich weitere regelmäßige Erträge und
Aufwendungen pro Jahr.
Vorlagen-Nr.:
V/0454/2017
Auskunft erteilt:
Herr Heintze, Frau Pohl
Ruf:
492-5845
E-Mail:
HeintzeO@stadt-muenster.de
Datum:
17.05.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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Tabelle: Finanzierung einer Großtagespflegestelle pro Jahr
(gilt für beide Systeme – für selbstständige und angestellte Tagespflegepersonen)
Art Betrag Erläuterung
Elternbeiträge pro GTP 24.100 € Geschätzter Beitrag für 9 Kinder
Erträge 24.100 €
Kosten für
Tagespflegepersonen
81.100 € Geldleistung, Sachkosten und alle Kosten für
Erstattung Sozialversicherung inklusive, Vertretung
wird durch Einsatzkräfte von Dienst im Notfall (VAMV),
bei Einsätzen erhält die Tagespflegeperson keine
Geldleistung
Miet- und Mietnebenkosten 14.400 €
Aufwendungen 95.500 €
Saldo 71.400 €
Für die Jahre ab 2018 ff. werden in den Tabellen zu III. Mittelbereitstellung die Beträge für drei neue
Großtagespflegestellen in freier Trägerschaft mit angestellten Tagespflegepersonen berücksichtigt.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 11 Auszahlung von aktivierbaren
Zuwendungen
0210 Zuschuss zum Ausbau KiTa-
Betreuung
2018 ff. 32.400 Zuschuss an den
Träger
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 04 Öffentlich rechtliche
Leistungsentgelte
2018 ff. 72.300 Elternbeiträge
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 ff. 286.500 Kosten TPP +
Mietzuschuss
Saldo 2018 ff. 214.200
Die Höhe der Elternbeiträge ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder
zukünftig die Großtagespflegestellen besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer
prognostischen Kalkulation.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe ab 2018 angemeldet.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung
der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2018 ff. erfolgt.
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Begründung:
Ausgangslage
Die Ratsfraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP und DIE LINKE haben auf
Initiative der FDP-Ratsfraktion und anknüpfend an ein Modell der Stadt Hagen zur Schaffung neuer
u3-Plätze die Verwaltung mit der Bitte angeschrieben, möglichst schnell eine Vorlage zur Einführung
eines ähnlichen Modells für die Stadt Münster zu entwickeln. Ziel ist es, zusätzliche u3-Plätze er-
gänzend zur Ausbaustrategie von Großtagespflegestellen mit selbstständigen Tagespflegepersonen
zu schaffen. Dies soll über den Aufbau von Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflege-
personen, die von freien Trägern betrieben werden, geschehen. So sollen auch Personen ange-
sprochen werden, die den Weg in die Selbstständigkeit nicht gehen wollen. (s. Anlage 1)
1. Kindertagespflege in der Stadt Münster
Kindertagespflege stellt in der Stadt Münster eine wichtige Säule in der Betreuung, insbesondere
von Kindern bis drei Jahren dar und kommt darüber hinaus im kleineren Umfang auch bei der
Randzeitbetreuung zum Einsatz. Wurden 2005 noch 500 Plätze in Kindertagespflege angeboten,
so verdoppelte sich die Zahl bis heute auf 1.220 Plätze, Hiervon sind 1.110 für Kinder bis zu drei
Jahren, d. h. ca. ein Drittel aller Plätze für Kinder bis zu drei Jahren werden über Kindertagespflege
abgedeckt.
Von den in 2016 tätigen 290 Tagespflegepersonen sind 275 in der Betreuung von unter 3-Jährigen
aktiv. Diese 275 Tagespflegepersonen halten 1.110 Plätze für Kinder bis zu drei Jahren vor. Von
ihnen sind 107 sozialpädagogische Fachkräfte (39 %). 65 % der Plätze für Kinder bis zu drei Jahren
befinden sich im Haushalt der Tageseltern, 34 % der Plätze in Großtagespflegestellen und 1 % der
Plätze im Haushalt der Eltern. 98 % der Tagespflegepersonen in Münster sind weiblich. Ende 2016
lag die Anzahl der Großtagespflegestellen bei 43.
Der qualitative Umbau des Leistungsfeldes ist in 2016 abgeschlossen worden. Aufgrund dieser Stra-
tegie stieg der Anteil der in der dritten Qualifizierungsstufe geleisteten Betreuungsstunden – erbracht
von Tagespflegepersonen nach DJI-Standard qualifiziert oder mit Ausbildung/Studium als sozialpäda-
gogische Fachkraft – von 2009 mit 57 % auf 95,5 % in 2016. Alle Tagespflegepersonen sind jetzt voll-
qualifiziert oder befinden sich in der Qualifizierung.
Die Fachberatung ist ein zentraler Baustein im System Kindertagespflege. Münster kann schon seit
über 25 Jahren auf die Existenz von Fachberatung für Tagespflegepersonen und Eltern zurückblicken.
Dies ist auch ein wichtiger Grund dafür, dass in Münster Kindertagespflege entsprechende Platz-
zahlen im Bereich der u3-Betreuung in der erforderlichen Qualität vorweisen kann.
Die Kindertagespflege ist ein komplexes Jugendhilfefeld, wichtig sind Fachberaterinnen mit spezi-
fischen Fachkenntnissen. Einheitliche Standards führen zu erhöhter Qualität und Sicherheit innerhalb
des Systems. Fachberatung aus einer Hand ist ein Erfolgsfaktor der quantitativen und qualitativen
Entwicklung des Leistungsfeldes.
2. Auswirkungen des besonderen Profils der Kindertagespflege auf die Sonderform der
Großtagespflege
2.1 Notwendigkeit der Professionalisierung und qualitative Weiterentwicklung
Ausgangspunkt für die Entwicklungen in den letzten 10 Jahren sind die gesetzlichen Veränderungen
im Kinder- und Jugendhilfegesetz und in der Folge im Kinderbildungsgesetz. Gesetzlicher Auftrag an
die Kindertagespflege ist die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern, wobei bei der Betreuung
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von Kindern bis zu drei Jahren von einer Gleichrangigkeit der Betreuungssysteme Kindertageseinrich-
tungen und Kindertagespflege ausgegangen wird. Dies hat letztendlich zu einem deutlichen Anstieg
des Anforderungsniveaus in der Kindertagespflege geführt. Ansatzpunkt für eine weitere Professiona-
lisierung des Feldes Kindertagespflege sind laut Deutschem Jugendinstitut sowohl die Kommunalen
Strukturen und Rahmenbedingungen der Tagespflege als auch die Fachberatung und die Tages-
pflegepersonen.
2.2 Das besondere Profil von Kindertagespflege
Das besondere Profil von Kindertagespflege ergibt sich aus der Historie und dem rechtlichen
Rahmen. Ursprünglich haben Familien tagsüber weitere Kinder bei sich aufgenommen. D. h.
Kindertagespflege ist familiennah, eine Betreuung in einer kleinen Gruppe und beziehungsorientiert.
Das aufgenommene Kind hat eine feste Bezugsperson, es erhält dadurch innere Sicherheit (Bindung)
und kann sich Bildungsprozessen im Alltag öffnen. Die guten Werte, die Kindertagespflege in den
letzten Studien zur Betreuungsqualität erreicht, unterstreichen die Stärke dieser Betreuungsform.
Neben den positiven Ergebnissen der Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung
in der frühen Kindheit (NUBBEK) hat Frau Prof. Ahnert aus Wien in einer Forschungsarbeit mit dem
Titel „Parenting und Coparenting“ herausgearbeitet, dass Kinder, die durch eine Tagesmutter betreut
werden, sehr hohe Werte in der Bindungsqualität und Denkentwicklung aufweisen. Frau Ahnert bringt
es so auf den Punkt: „Kindertagespflege ist bindungsbezogen, anregend und kindorientiert.“ In
diesem Sinne entschied das OVG NRW 2012, dass Kindertagespflege eine höchstpersönlich zu
erbringende Dienstleistung sei und nicht delegierbar ist (Beschluss vom 22.11.2012 – 12 B1252/12).
Dies gilt auch für Großtagespflegen. Durch die KiBiz-Revision wurde noch einmal festgelegt, dass
eine vertragliche und pädagogische Zuordnung des Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson
die Grundlage für eine Pflegeerlaubnis darstellt.
2.3 Die Großtagespflege in Abgrenzung zur Kindertageseinrichtung
Gemäß dem SGB VIII gibt es in der öffentlichen Kindertagesbetreuung nur zwei Betreuungsformen:
die Kindertageseinrichtung und die Kindertagespflege. Beide haben ihre individuellen Regelungen
und Grundlagen. Die Kindertageseinrichtung bedarf der Betriebserlaubnis des Landes. Die Kinder-
tagespflege bedarf der Pflegeerlaubnis, die vom öffentlichen Jugendhilfeträger für die Räume und
Tagespflegepersonen ausgestellt wird. Beide Formen haben Vorteile, aber auch Grenzen. Nicht
jeder Wunsch ist zu realisieren. Sollen z. B. sehr flexibel Kinder über einen langen Zeitraum betreut
werden, so ist die Kindertageseinrichtung die richtige Wahl.
Die Erfahrungen in Münster zeigen, das Großtagespflegestellen langfristig nur gut funktionieren,
wenn sie nicht überfordert werden. Ein wichtiger Faktor sind hierbei ist der begrenzte Umfang der
Betreuungszeiten. Großtagespflegestellen sind kleine Einheiten mit begrenzten Eigenressourcen.
Neben den eigentlichen Betreuungszeiten kommen zusätzliche Aufgaben auf die
Tagespflegepersonen zu (von Elterngespräche bis Hausarbeiten).
Die Großtagespflege ist eine Sonderform der Kindertagespflege. Der Landesgesetzgeber beschreibt
in § 4 Abs. 2 KiBiz die Großtagespflege wie folgt: „Wenn sich Tagespflegepersonen in einem Verbund
zusammenschließen (Großtagespflege), so können höchstens neun Kinder gleichzeitig und insge-
samt durch höchstens drei Tagespflegepersonen betreut werden. Jede dieser Tagespflegepersonen
bedarf einer eigenständigen Erlaubnis zur Kindertagespflege. Ist die vertragliche und pädagogische
Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson nicht gewährleistet oder
sollen zehn oder mehr Kinder gleichzeitig oder insgesamt betreut werden, so handelt es sich um
eine Tageseinrichtung und § 45 SGB VIII findet Anwendung.“
In den Ausführungen der Landesregierung zur Änderungen des § 4 Abs. 2 im Rahmen der zweiten
KiBiz-Revision wird Folgendes festgehalten: Die Einfügung dient der Klarstellung zur Zahl der maxi-
malen Betreuungsverhältnisse, die eine einzelne Tagespflegeperson eingehen darf. Sie trägt damit
zur Verdeutlichung des Zwecks der Regelung bei, nämlich der Sicherung des die Kindertagespflege
typisierenden Merkmals der kleinen überschaubaren Gruppe in Abgrenzung zur institutionellen
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Betreuung, die eine insgesamt andere Angebotsstruktur erfordert. (…) In gleicher Weise dient die
redaktionelle Erweiterung in Satz 1 der qualitätssichernden Klarstellung zur transparenten Abgren-
zung dieser familienähnlichen Betreuungsform gegenüber kleinen Tageseinrichtungen.
Daraus folgend lassen sich folgende Wesensmerkmale der Kindertagespflege identifizieren, die bei
allen ergänzenden Ausbaumodellen berücksichtigt werden müssen:
Kindertagespflege ist ein familiennahes, nicht institutionelles Betreuungsangebot.
Zentrales Element ist die „höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung und daraus folgend die
Beziehungskontinuität zwischen Betreuungsperson und Kind. Beziehungsorientierung hat sowohl
viele positive als auch begrenzt negative Effekte. (z. B. bei Vertretung). Konsequenterweise
bedeutet das auch, dass Schichtdienst und wechselnde Betreuungspersonen in der Kindertages-
pflege nicht vorgesehen sind.
Kindertagespflege ist nur bedingt flexibel, abhängig vom individuellen Betreuungsangebot der
Tagespflegeperson, orientiert an kommunalen Rahmenbedingungen.
Die Orientierung des Leistungsfeldes an den Wesensmerkmalen der Kindertagespflege ist der Stadt
Münster sehr wichtig. Sie bildeten die Leitplanke beim qualitativen Umbau und der Weiterentwicklung
des Feldes und sind für den Erfolg des Produktes wesentlich.
3. Die u3-Ausbaustrategie der Stadt Münster mit Hilfe von Großtagespflegestellen
Die Stadt Münster setzt, seitdem NRW in 2008 die Großtagespflege gesetzlich ermöglicht hat, auf
den Ausbau der Kindertagespflege auch durch den Aufbau von Großtagespflegestellen. Hierzu hat
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ein erfolgreiches Konzept entwickelt. Das Konzept
orientiert sich eng an den gesetzlichen Vorgaben und dem Wesenskern von Kindertagespflege.
Zentrale Merkmale hierbei bilden die höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung und die
Selbstständigkeit1 der Tagespflegeperson.
Viele sozialpädagogische Fachkräfte entscheiden sich bewusst für die Arbeit in der selbstständigen
Großtagespflege. Sie haben dort die Möglichkeit, ihr persönliches Angebot der Kinderbetreuung
individuell auszugestalten. Dies führt zu einer sehr hohen Identifikation mit dem jeweiligen Projekt.
Daher sind Wechsel der Betreuungspersonen eher selten zu beobachten.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe zur „höchstpersönlich zu erbringenden Dienstleitung“
führt zu einer engen Kooperation zwischen Eltern und Tagespflegepersonen. Hiermit kann ein
stabiler Bindungsaufbau zwischen Tagespflegeperson und Kind gewährleistet werden. Dieser ist
für die gesunde Entwicklung eines jungen Kindes bedeutsam und ein entscheidendes Qualitäts-
merkmal. Des Weiteren führen die vielen unterschiedlichen individuellen Konzepte zu einem breit
gefächerten Angebotsfeld.
Gemäß der Landesstatistik NRW 2016 belegt die Stadt Münster den Spitzenplatz bezogen auf
die Anzahl der Großtagespflegestellen im Vergleich zur Einwohnerzahl, gefolgt von Düsseldorf
(83/630.000), Essen (68/585.000) und Duisburg (59/494.445).
Aktuell sind 43 Großtagespflegestellen in Betrieb. Hiervon sind 16 im betrieblichen Kontext.
Durchschnittlich wurden ca. fünf Großtagespflegestellen pro Jahr neu aufgebaut.
1 „Schließlich hat sich das Betreuungskonstrukt Kindertagespflege bislang überwiegend orientiert an einem Leitbild von „Familie n-
ähnlichkeit“ und einer selbstständig geleisteten Betreuung von Kindern im Haushalt der Tagespflegeperson. Die Festanstellung von Tages-
pflegepersonen ist vor diesem Hintergrund bislang zumindest formalrechtlich im SGB VIII nicht hinreichend berücksichtigt und führt daher
zu einer Reihe von Herausforderung en.“ Aus: Sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnissen Rechtsexpertise von Prof. Dr. Dr.
h.c. Reinhard Wiesner, Ansgar Dittmar und Melanie Kößler, Seite 8
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Für das Kitajahr 2017/2018 ist der Aufbau von bislang sechs Großtagespflegestellen geplant:
Bergstraße Sommer 2017 9 Plätze
Mauritzstraße (zwei GTP) Sommer/Herbst 2017 18 Plätze
Heisstraße (Umnutzung alten Räume Kleine Wiese) 2017 9 Plätze
Raphaelsklinik (betrieblich) 2017 9 Plätze
Fachwerk Gievenbeck 2017 2 Plätze
(bestandsneutraler Umzug TPP, zwei neue Plätze und Ausweitung der Betreuungszeit)
So steigt die u3-Platzzahl in der Kindertagespflege im Kitajahr 2017/2018 auf 1.171 Plätze.
Weitere können kurzfristig hinzukommen, wenn interessante Betreuungsräume auf dem Immobilien-
markt zur Anmietung angeboten werden. Großtagespflegestellen werden ausschließlich in Stadtteilen
aufgebaut, in denen nicht ausreichend Kitaplätze für die Betreuung von unter Dreijährigen zur Ver-
fügung stehen.
3.1 Immobiliensuche
Der arbeitsintensive Teil beim Aufbau von Großtagespflegestellen ist die Gewinnung von geeigneten
Personen und Räumen.
Bei der Immobiliensuche gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen den Fachstellen Kindertages-
pflege und Planung und Finanzierung. Großtagespflegestellen werden nur in den Sozialräumen mit
hohem Bedarf gegründet. Die räumlichen Standards für Großtagespflegestellen in Münster sind in
der Broschüre „Großtagespflege in anderen geeigneten Räumen – Standards für die Stadt Münster“
niedergelegt. Die Suche nach geeigneten Räumen gestaltet sich aufgrund des angespannten
Immobilienmarktes als sehr schwierig.
Über die Zeit ist ein effizientes standardisiertes Verfahren zwischen verschiedenen Fachstellen
innerhalb der Abteilung (Planung, Finanzierung, Fachberatung) und zwischen verschiedenen Ämtern
(Feuerwehr, Bauordnungsamt, Gesundheitsamt etc.) entstanden. Dies führt dazu, dass die Räume
schnell geprüft und die Umsetzung der Maßnahmen eingeleitet werden können.
Die Beratungsstelle Kindertagespflege ist in Münster bekannt. Makler und Vermieter richten sich
direkt an die Beratungsstelle. Die Vermieter werden von ihr umfassend über die finanziellen Rahmen-
bedingungen der Kindertagespflege beraten.
Alle so gefundenen Immobilien werden von selbstständig tätigen Tagesmüttern angemietet.
Zusätzliche Plätze würden nur entstehen, wenn der freie Träger zusätzliche Immobilien akquiriert.
3.2 Werbung neuer Tagespflegepersonen
Im Kitajahr 2017/2018 sind fünf Vorbereitungskurse für potentielle Neueinsteiger*innen an Kinder-
tagespflege geplant. Ziel der Beratungsstelle ist es, viele Teilnehmer*innen sowohl für die Großtages-
pflege als auch für die Tätigkeit im eigenen Haushalt zu begeistern.
Ziel des Ausbaus von Großtagespflegestellen in Münster ist der Aufbau von zusätzlichen Plätzen.
Aus diesem Grund gilt seit Anfang an die Regel, dass für den Aufbau neuer Großtagespflegestellen
neue Tagespflegepersonen gewonnen werden müssen. Denn, wenn Tagespflegepersonen die
Betreuung im eigenen Haus aufgeben würden, würde der Aufbau der Großtagespflege lediglich
eine Platzverschiebung darstellen.
Diese Regel muss auch für den Ausbau durch Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflege-
personen gelten, denn nur wenn der freie Träger zusätzliche Interessent*innen für die Tätigkeit in
der Kindertagespflege anwirbt, können zusätzliche Plätze geschaffen werden. D. h. potentielle Träger
von Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen müssen ihre Mitarbeiter*innen
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selbstständig anwerben. Aufgrund der Qualitätssicherung im Leistungsfeld Kindertagespflege sollen
die so gewonnenen Kräfte an den Qualifizierungsangeboten vom Münsteraner Netzwerk für die
Qualifizierung von Kindertagespflege teilnehmen.
3.3 Finanzierung der bestehenden Großtagespflegestellen
Für den Betrieb von Großtagespflegestellen fallen einmalige Investitionskosten für den Umbau der
ausgewählten Immobilie sowie für die Anschaffung der Ersteinrichtung an. Zur Durchfinanzierung
dieser Kosten werden Bundes- bzw. gegebenenfalls Landesmittel zum u3-Ausbau beantragt, wenn
diese zur Verfügung stehen. Die Stadt Münster übernimmt den nicht über die Förderung abgedeckten
Anteil in Höhe von maximal 10.800 € pro Großtagespflegestelle, da den Tagespflegepersonen keine
Eigenmittel zur Finanzierung eines entsprechenden Eigenanteils zur Verfügung stehen.
Die Finanzierung der jährlichen Betriebskosten der bestehenden Großtagespflegestellen unter-
scheidet sich ganz bewusst nicht wesentlich von der Finanzierung der Kindertagespflege im eigenen
Haushalt. So soll auf jeden Fall eine Ungleichbehandlung der Betreuungsformen vermieden werden,
da ansonsten Verwerfungen bzw. Abwanderungstendenzen von Tagespflegepersonen zu befürchten
sind.
Für jede Betreuungsstunde je Kind erhält eine vollqualifizierte Tagespflegeperson eine Geldleistung
in Höhe von 4,50 €. Dieser Wert setzt sich aus einem Sachkostenanteil von 1,75 € und dem Betrag
zur Anerkennung der Förderleistung in Höhe von 2,75 € zusammen. Neben der laufenden Geld-
leistung erstattet die Stadt Münster die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen zu den Sozial-
versicherungen (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sowie den Beitrag zur Unfallver-
sicherung. Selbstständige Tagespflegepersonen können für jedes Kind, das sie betreuen, einen
Steuerfreibetrag (Betriebsausgabenpauschale) in Höhe von maximal 300 € pro Monat für eine
40 Stundenbetreuung geltend machen. Des Weiteren können die Tagespflegepersonen eine
monatliche Bildungs- und Verfügungspauschale pro Kind in Höhe von 9,68 € beantragen. Essens-
geld kann zusätzlich von den Eltern eingenommen werden. Darüber hinaus besteht ein Zuzahlungs-
verbot (siehe auch Vorlage „Künftige Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Münster“,
V/0496/2015).
Da die Einnahmen der Tagespflegepersonen nicht ausreichen, um selbst höhere Mietkosten zu
finanzieren, bezuschusst die Stadt Münster die Mietkosten. In Münster belaufen sich die jährliche
Kosten einer Großtagespflegestelle auf rd. 95.500 €.
Für alle Nutzer der Kindertagespflege gilt die individuelle Bedarfsfeststellung. Die Steuerung über
der individuellen Bedarfsfeststellung führt zur effektiven Nutzung der Ressourcen. D. h. Eltern
bekommen einen Platz in Kindertagespflege vermittelt, der genau dem zeitlichen Umfang entspricht,
den sie benötigen.
Pro belegten Platz ergeben sich darüber hinaus Erträge aus Elternbeiträgen, die zur teilweisen
Refinanzierung der städtischen Kosten für die Bereitstellung der Kindertagesbetreuung dienen.
4. Prämissen für Erweiterung der Ausbaustrategie über die Möglichkeit,
Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben
Aus den zuvor gemachten Ausführungen wird deutlich, dass es für die Funktionalität des Systems
Kindertagespflege bedeutend ist, den Wesenskern von Kindertagespflege beizubehalten. Daher
sind folgende Prämissen bei der Entwicklung der Erweiterung der Ausbaustrategie zu beachten:
Kindertagespflege ist eine höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung.
Es gelten die gleichen Rahmenbedingungen und Finanzierungssäulen/-größen, wie in der
Großtagespflege mit selbstständigen Tagespflegepersonen.
Die Steuerung der Ressourcen erfolgt über der individuellen Bedarfsfeststellung durch die
Stadt Münster.
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Es gelten die gleichen Qualitätsstandards.
Es findet keine Verschiebung von Plätzen innerhalb des Systems statt, es werden tatsächlich
neue Plätze geschaffen.
Es ist zu vermeiden, dass unterschiedliche Rahmenbedingungen zur Unzufriedenheit im
Leistungsfeld führen und so als Nebeneffekt Betreuungsplätze abgebaut werden.
5. Eckpunkte für die Förderung von Großtagespflegestellen mit angestellten
Tagespflegepersonen zur Schaffung neuer Plätze
Aus Gründen der Qualitätssicherung sollen nur anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, die Ange-
bote in der Kindertagesbetreuung in Münster vorhalten, die Möglichkeit bekommen, Großtages-
pflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben. Es ist sicherzustellen, dass die
Tagespflegepersonen ein angemessenes Einkommen haben2. Hierfür wird ein Kooperationsvertrag
mit dem entsprechenden Träger abgeschlossen. Die Federführung hierfür liegt bei der Beratungs-
stelle für Kindertagespflege. Das Prinzip der Ressourcensteuerung und der Bedarfsgerechtigkeit
bleibt bestehen. Die freien Träger schließen mit ihren Mitarbeiter*innen Abtretungserklärung für
die Geldleistung, so kann die Geldleistung direkt dem freien Träger ausgezahlt werden. Großtages-
pflegestellen sind nur förderfähig, wenn sie in Bezirken liegen, die einen durch die Jugendhilfe-
planung nachgewiesenen Bedarf haben. Grundlage für die Förderung ist ein Konzept des freien
Trägers, das die Qualitätsstandards absichert und die Finanzierbarkeit des Angebots sicherstellt.
Die Eckpunkte sind der Anlage 2 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei angestellten Tagespflegepersonen das Arbeitsschutz-
gesetz gilt. Dies wirkt sich auf die Anforderungen an die Räume und auf die Flexibilität der Tages-
pflegepersonen aus (z. B. Pausenregelung). Beim Anstellungsmodell gelten die Räume als Arbeits-
stätte und unterliegen der Arbeitsstättenverordnung, dies erzeugt aufgrund der geforderten Standards
ggf. höhere Kosten (z. B. nach außen aufschlagende Fluchttüren).
6. Fazit
Die erfolgreiche Ausbaustrategie von Großtagespflegestellen mit selbstständigen Tagespflege-
personen wird fortgesetzt. Unter Berücksichtigung der Prämissen (Punkt 4) wird der Erweiterung
der Ausbaustrategie über die Möglichkeit, Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflege-
personen zu betreiben, zugestimmt. Hierbei sind die in der Vorlage benannten Eckpunkte zu
beachten.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben der Ratsfraktionen
Anlage 2: Eckpunkte für die ergänzende Ausbaustrategie
2 Das Modell aus Hagen plant eine Eingruppierung in S 3. In Münster sind 64 % der selbstständig Tätigen Tagespflegepersonen in Großta-
gespflege sozialpädagogische Fachkräfte. Durch den anhaltenden Fachkräftemangel ist diese Eingruppierung für sozialpädag ogische
Fachkräfte wenig reizvoll, da sie im Angestelltenverhältnis in S 8 eingruppiert werden.
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Anlage 2 Eckpunkte ergaenzende Ausbaustrategie
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Anlage 2 Eckpunkte für die ergänzende Ausbaustrategie von Großtagespflegestellen im Angestelltenverhältnis Regelungsbereich Inhaltliche Umsetzung Suche der Räume durch den freien Träger, da zusätzliche Großtagespflegestellen entstehen sollen Suche nach Personen durch den freien Träger, da zusätzliche Großtagespflegestellen entstehen sollen, nur neue Tagespflegepersonen, nicht aus dem Bestand Raumstandards gleich, zusätzlich Anforderungen aus Arbeitsschutz (Fluchttüren und zweites WC ggf. weiteres) Standards Eignung Personen gleich Begleitung der Bau- und Aufbauphase durch den freien Träger Höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung wird durch freien Träger sichergestellt über Konzeption, Betreuungsverträge und Dienstplan Schichtdienst Grundsatz kein Schichtdienst Erstberatung der Eltern und Bedarfsfeststellung öffentlicher Jugendhilfeträger Prinzip Ressourcensteuerung und Bedarfsgerechtigkeit bleibt erhalten, freier Träger macht Angebot mit bestimmtem Stundenkontingent, nur Eltern mit entsprechendem Bedarf können dies nutzen Qualifizierung der Tagespflegepersonen das bestehende Qualifizierungssystem wird genutzt, der neue Zweig wird integriert Fachberatung für die GTP liegt beim freien Träger Steuerung und Koordination des Leistungsfeldes liegt beim öffentlichen Jugendhilfeträger Träger von Großtagespflegestellen im Angestelltenverhältnis nur anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, die Angebote in der Kindertagesbetreuung in Münster vorhalten Regelung der Ersatzbetreuung durch den freien Träger Grundlage für die Förderung Kooperationsvertrag
Anlage 1 Schreiben der Ratsfraktionen
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Anlage 1 FDP-Ratsfraktion CDU-Ratsfraktion SPD-Ratsfraktion B‘90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion Die Linke-Ratsfraktion FDP-Ratsfraktion • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster Stadt Münster Herrn Stadtdirektor Thomas Paal 48127 Münster Münster, 30.03.2017 Mögliche Schaffung neuer u3-Plätze in Großtagespflege Sehr geehrter Herr Paal, die FDP-Ratsfraktion hat den anderen Fraktionen eine Initiative der Stadt Hagen zur Schaffung neuer u3-Betreuungsplätze vorgestellt, deren Prüfung sich auch für unsere Stadt anbietet. CDU, SPD, Grüne und Linke wollen gemeinsam mit uns die folgende Idee aufgreifen, die wir kurzfristig an Sie herantragen, damit gegebenenfalls eine Ratsvorlage mit den Grundlagen für eine Realisierung möglichst bereits in der Mai-Sitzung des Rates verabschiedet werden könnte, um so rechtzeitig für die Umsetzung des Konzeptes und die notwendige Mittelbereitstellung sorgen zu können.. Die Idee: Um kurzfristig wenigstens punktuell eine Entlastung bei der Kindertagesbetreuung im u3-Bereich zu erreichen, sollen durch die Stadt Münster auf Basis ihrer Qualitätsstandards neue Großtagespflegegruppen (jeweils bis zu neun Kinder im u3-Bereich) geschaffen werden. Anders als bisher sollen die dafür notwendigen Großtagespflegepersonen auf Initiative der Stadt von freien Trägern angestellt werden. Die Stadt selbst soll ihre engen Kontakte zur städtischen Wohn+Stadtbau und den Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften sowie zu privaten Vermietern nutzen, um die dazu benötigten Wohnungen anzumieten. Sowohl die Personalgewinnung als auch die Anmietungen der Wohnungen müssten äußerst kurzfristig und parallel vorangetrieben werden, um jetzt noch für das kommende Kindergartenjahr 2017 / 2018 die auf diese Weise neu geschaffenen Plätze anbieten zu können. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen möglichst schnell prüfen würden. gez. Carola Möllemann-Appelhoff und Fraktion Stefan Weber und Fraktion Dr. Michael Jung und Fraktion Otto Reiners und Fraktion Rüdiger Sagel und Fraktion
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Mauritzstraße
- Heisstraße
- Geringhoffstraße 48
- Bergstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0454/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37