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V/0454/2017

Großtagespflege in der Stadt Münster - Erweiterung der erfolgreichen Ausbaustrategie mit selbstständige Tagespflegepersonen durch die Möglichkeit, Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben

Vorlagen 18.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 37

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Eckpunkte ergaenzende Ausbaustrategie

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Ansehen

Anlage 1 Schreiben der Ratsfraktionen

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Ansehen

Beschlussvorlage

26470 Zeichen

V/0454/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Großtagespflege in der Stadt Münster – Erweiterung der erfolgreichen Ausbaustrategie mit 
selbstständigen Tagespflegepersonen durch die Möglichkeit, Großtagespflegestellen mit 
angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
12.07.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die aktuelle Ausbaustrategie, Großtagespflegestellen mit selbstständigen Tagespflegepersonen 
aufzubauen, wird fortgesetzt. 
 
2. Diese Ausbaustrategie wird über die Möglichkeit, Großtagespflegestellen mit angestellten 
Tagespflegepersonen zu betreiben, mit dem eindeutigen Ziel, neue Plätze aufzubauen, ergänzt.  
 
3. Zur Absicherung der Qualität in der Kindertagespflege in Münster werden nur anerkannte  
freie Träger, die Angebote in der Kindertagesbetreuung in Münster vorhalten, die Möglichkeit 
bekommen, Fördergeld für den Aufbau und einen Mietzuschuss zu beantragen. Die so geför-
derten Großtagespflegestellen kooperieren mit der Beratungsstelle für Kindertagespflege des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Errichtung einer neuen Großtagespflegestelle fallen in beiden Tagespflegesystemen (d. h.  
mit selbstständigen oder angestellten Tagespflegepersonen) Bau- sowie Ausstattungskosten an. Zur 
Deckung dieser investiven Kosten werden Bundes- bzw. gegebenenfalls Landesmittel beantragt. Bei 
Bewilligung der beantragten Zuschüsse entsteht je Großtagespflegestelle einmalig ein Betrag von 
maximal 10.800 € als städtischer Anteil an den Gesamtkosten. 
 
Ab Inbetriebnahme einer Großtagespflegestelle ergeben sich weitere regelmäßige Erträge und 
Aufwendungen pro Jahr. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0454/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Heintze, Frau Pohl 
Ruf: 
492-5845 
E-Mail: 
HeintzeO@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.05.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0454/2017 
Tabelle:  Finanzierung einer Großtagespflegestelle pro Jahr 
(gilt für beide Systeme – für selbstständige und angestellte Tagespflegepersonen) 
 
Art Betrag Erläuterung 
Elternbeiträge pro GTP  24.100 € Geschätzter Beitrag für 9 Kinder  
Erträge 24.100 €  
Kosten für 
Tagespflegepersonen 
 81.100 € Geldleistung, Sachkosten und alle Kosten für 
Erstattung Sozialversicherung inklusive, Vertretung 
wird durch Einsatzkräfte von Dienst im Notfall (VAMV), 
bei Einsätzen erhält die Tagespflegeperson keine 
Geldleistung 
Miet- und Mietnebenkosten 14.400 €  
Aufwendungen 95.500 €  
Saldo 71.400 €  
 
Für die Jahre ab 2018 ff. werden in den Tabellen zu III. Mittelbereitstellung die Beträge für drei neue 
Großtagespflegestellen in freier Trägerschaft mit angestellten Tagespflegepersonen berücksichtigt.  
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlung von aktivierbaren 
Zuwendungen 
   
 0210 Zuschuss zum Ausbau KiTa-
Betreuung  
2018 ff. 32.400 Zuschuss an den 
Träger 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 04 Öffentlich rechtliche 
Leistungsentgelte 
2018 ff. 72.300 Elternbeiträge 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 ff. 286.500 Kosten TPP +  
Mietzuschuss 
Saldo   2018 ff. 214.200  
 
Die Höhe der Elternbeiträge ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder 
zukünftig die Großtagespflegestellen besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer 
prognostischen Kalkulation.  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe ab 2018 angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung  
der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2018 ff. erfolgt.

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V/0454/2017 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
 
Die Ratsfraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP und DIE LINKE haben auf 
Initiative der FDP-Ratsfraktion und anknüpfend an ein Modell der Stadt Hagen zur Schaffung neuer 
u3-Plätze die Verwaltung mit der Bitte angeschrieben, möglichst schnell eine Vorlage zur Einführung 
eines ähnlichen Modells für die Stadt Münster zu entwickeln. Ziel ist es, zusätzliche u3-Plätze er- 
gänzend zur Ausbaustrategie von Großtagespflegestellen mit selbstständigen Tagespflegepersonen 
zu schaffen. Dies soll über den Aufbau von Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflege-
personen, die von freien Trägern betrieben werden, geschehen. So sollen auch Personen ange-
sprochen werden, die den Weg in die Selbstständigkeit nicht gehen wollen. (s. Anlage 1) 
 
 
1. Kindertagespflege in der Stadt Münster  
 
Kindertagespflege stellt in der Stadt Münster eine wichtige Säule in der Betreuung, insbesondere  
von Kindern bis drei Jahren dar und kommt darüber hinaus im kleineren Umfang auch bei der 
Randzeitbetreuung zum Einsatz. Wurden 2005 noch 500 Plätze in Kindertagespflege angeboten,  
so verdoppelte sich die Zahl bis heute auf 1.220 Plätze, Hiervon sind 1.110 für Kinder bis zu drei 
Jahren, d. h. ca. ein Drittel aller Plätze für Kinder bis zu drei Jahren werden über Kindertagespflege 
abgedeckt.  
 
Von den in 2016 tätigen 290 Tagespflegepersonen sind 275 in der Betreuung von unter 3-Jährigen 
aktiv. Diese 275 Tagespflegepersonen halten 1.110 Plätze für Kinder bis zu drei Jahren vor. Von  
ihnen sind 107 sozialpädagogische Fachkräfte (39 %). 65 % der Plätze für Kinder bis zu drei Jahren 
befinden sich im Haushalt der Tageseltern, 34 % der Plätze in Großtagespflegestellen und 1 % der 
Plätze im Haushalt der Eltern. 98 % der Tagespflegepersonen in Münster sind weiblich. Ende 2016 
lag die Anzahl der Großtagespflegestellen bei 43.  
 
Der qualitative Umbau des Leistungsfeldes ist in 2016 abgeschlossen worden. Aufgrund dieser Stra-
tegie stieg der Anteil der in der dritten Qualifizierungsstufe geleisteten Betreuungsstunden – erbracht 
von Tagespflegepersonen nach DJI-Standard qualifiziert oder mit Ausbildung/Studium als sozialpäda-
gogische Fachkraft – von 2009 mit 57 % auf 95,5 % in 2016. Alle Tagespflegepersonen sind jetzt voll-
qualifiziert oder befinden sich in der Qualifizierung.  
 
Die Fachberatung ist ein zentraler Baustein im System Kindertagespflege. Münster kann schon seit 
über 25 Jahren auf die Existenz von Fachberatung für Tagespflegepersonen und Eltern zurückblicken. 
Dies ist auch ein wichtiger Grund dafür, dass in Münster Kindertagespflege entsprechende Platz-
zahlen im Bereich der u3-Betreuung in der erforderlichen Qualität vorweisen kann. 
 
Die Kindertagespflege ist ein komplexes Jugendhilfefeld, wichtig sind Fachberaterinnen mit spezi-
fischen Fachkenntnissen. Einheitliche Standards führen zu erhöhter Qualität und Sicherheit innerhalb 
des Systems. Fachberatung aus einer Hand ist ein Erfolgsfaktor der quantitativen und qualitativen 
Entwicklung des Leistungsfeldes.  
 
 
2. Auswirkungen des besonderen Profils der Kindertagespflege auf die Sonderform der 
Großtagespflege  
  
2.1 Notwendigkeit der Professionalisierung und qualitative Weiterentwicklung  
  
Ausgangspunkt für die Entwicklungen in den letzten 10 Jahren sind die gesetzlichen Veränderungen 
im Kinder- und Jugendhilfegesetz und in der Folge im Kinderbildungsgesetz. Gesetzlicher Auftrag an 
die Kindertagespflege ist die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern, wobei bei der Betreuung

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V/0454/2017 
von Kindern bis zu drei Jahren von einer Gleichrangigkeit der Betreuungssysteme Kindertageseinrich-
tungen und Kindertagespflege ausgegangen wird. Dies hat letztendlich zu einem deutlichen Anstieg 
des Anforderungsniveaus in der Kindertagespflege geführt. Ansatzpunkt für eine weitere Professiona-
lisierung des Feldes Kindertagespflege sind laut Deutschem Jugendinstitut sowohl die Kommunalen 
Strukturen und Rahmenbedingungen der Tagespflege als auch die Fachberatung und die Tages-
pflegepersonen.  
 
2.2 Das besondere Profil von Kindertagespflege  
  
Das besondere Profil von Kindertagespflege ergibt sich aus der Historie und dem rechtlichen 
Rahmen. Ursprünglich haben Familien tagsüber weitere Kinder bei sich aufgenommen. D. h. 
Kindertagespflege ist familiennah, eine Betreuung in einer kleinen Gruppe und beziehungsorientiert. 
Das aufgenommene Kind hat eine feste Bezugsperson, es erhält dadurch innere Sicherheit (Bindung) 
und kann sich Bildungsprozessen im Alltag öffnen. Die guten Werte, die Kindertagespflege in den 
letzten Studien zur Betreuungsqualität erreicht, unterstreichen die Stärke dieser Betreuungsform. 
Neben den positiven Ergebnissen der Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung 
in der frühen Kindheit (NUBBEK) hat Frau Prof. Ahnert aus Wien in einer Forschungsarbeit mit dem 
Titel „Parenting und Coparenting“ herausgearbeitet, dass Kinder, die durch eine Tagesmutter betreut 
werden, sehr hohe Werte in der Bindungsqualität und Denkentwicklung aufweisen. Frau Ahnert bringt 
es so auf den Punkt: „Kindertagespflege ist bindungsbezogen, anregend und kindorientiert.“ In 
diesem Sinne entschied das OVG NRW 2012, dass Kindertagespflege eine höchstpersönlich zu 
erbringende Dienstleistung sei und nicht delegierbar ist (Beschluss vom 22.11.2012 – 12 B1252/12). 
Dies gilt auch für Großtagespflegen. Durch die KiBiz-Revision wurde noch einmal festgelegt, dass 
eine vertragliche und pädagogische Zuordnung des Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson 
die Grundlage für eine Pflegeerlaubnis darstellt.  
 
2.3 Die Großtagespflege in Abgrenzung zur Kindertageseinrichtung 
 
Gemäß dem SGB VIII gibt es in der öffentlichen Kindertagesbetreuung nur zwei Betreuungsformen: 
die Kindertageseinrichtung und die Kindertagespflege. Beide haben ihre individuellen Regelungen 
und Grundlagen. Die Kindertageseinrichtung bedarf der Betriebserlaubnis des Landes. Die Kinder-
tagespflege bedarf der Pflegeerlaubnis, die vom öffentlichen Jugendhilfeträger für die Räume und 
Tagespflegepersonen ausgestellt wird. Beide Formen haben Vorteile, aber auch Grenzen. Nicht  
jeder Wunsch ist zu realisieren. Sollen z. B. sehr flexibel Kinder über einen langen Zeitraum betreut 
werden, so ist die Kindertageseinrichtung die richtige Wahl.  
 
Die Erfahrungen in Münster zeigen, das Großtagespflegestellen langfristig nur gut funktionieren,  
wenn sie nicht überfordert werden. Ein wichtiger Faktor sind hierbei ist der begrenzte Umfang der 
Betreuungszeiten. Großtagespflegestellen sind kleine Einheiten mit begrenzten Eigenressourcen. 
Neben den eigentlichen Betreuungszeiten kommen zusätzliche Aufgaben auf die 
Tagespflegepersonen zu (von Elterngespräche bis Hausarbeiten). 
 
Die Großtagespflege ist eine Sonderform der Kindertagespflege. Der Landesgesetzgeber beschreibt 
in § 4 Abs. 2 KiBiz die Großtagespflege wie folgt: „Wenn sich Tagespflegepersonen in einem Verbund 
zusammenschließen (Großtagespflege), so können höchstens neun Kinder gleichzeitig und insge-
samt durch höchstens drei Tagespflegepersonen betreut werden. Jede dieser Tagespflegepersonen 
bedarf einer eigenständigen Erlaubnis zur Kindertagespflege. Ist die vertragliche und pädagogische 
Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson nicht gewährleistet oder 
sollen zehn oder mehr Kinder gleichzeitig oder insgesamt betreut werden, so handelt es sich um  
eine Tageseinrichtung und § 45 SGB VIII findet Anwendung.“ 
 
In den Ausführungen der Landesregierung zur Änderungen des § 4 Abs. 2 im Rahmen der zweiten 
KiBiz-Revision wird Folgendes festgehalten: Die Einfügung dient der Klarstellung zur Zahl der maxi-
malen Betreuungsverhältnisse, die eine einzelne Tagespflegeperson eingehen darf. Sie trägt damit 
zur Verdeutlichung des Zwecks der Regelung bei, nämlich der Sicherung des die Kindertagespflege 
typisierenden Merkmals der kleinen überschaubaren Gruppe in Abgrenzung zur institutionellen

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V/0454/2017 
Betreuung, die eine insgesamt andere Angebotsstruktur erfordert. (…) In gleicher Weise dient die 
redaktionelle Erweiterung in Satz 1 der qualitätssichernden Klarstellung zur transparenten Abgren-
zung dieser familienähnlichen Betreuungsform gegenüber kleinen Tageseinrichtungen.  
 
Daraus folgend lassen sich folgende Wesensmerkmale der Kindertagespflege identifizieren, die bei 
allen ergänzenden Ausbaumodellen berücksichtigt werden müssen: 
 Kindertagespflege ist ein familiennahes, nicht institutionelles Betreuungsangebot. 
 Zentrales Element ist die „höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung und daraus folgend die 
Beziehungskontinuität zwischen Betreuungsperson und Kind. Beziehungsorientierung hat sowohl 
viele positive als auch begrenzt negative Effekte. (z. B. bei Vertretung). Konsequenterweise 
bedeutet das auch, dass Schichtdienst und wechselnde Betreuungspersonen in der Kindertages-
pflege nicht vorgesehen sind. 
 Kindertagespflege ist nur bedingt flexibel, abhängig vom individuellen Betreuungsangebot der 
Tagespflegeperson, orientiert an kommunalen Rahmenbedingungen. 
 
Die Orientierung des Leistungsfeldes an den Wesensmerkmalen der Kindertagespflege ist der Stadt 
Münster sehr wichtig. Sie bildeten die Leitplanke beim qualitativen Umbau und der Weiterentwicklung 
des Feldes und sind für den Erfolg des Produktes wesentlich. 
 
 
3. Die u3-Ausbaustrategie der Stadt Münster mit Hilfe von Großtagespflegestellen 
 
Die Stadt Münster setzt, seitdem NRW in 2008 die Großtagespflege gesetzlich ermöglicht hat, auf  
den Ausbau der Kindertagespflege auch durch den Aufbau von Großtagespflegestellen. Hierzu hat 
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ein erfolgreiches Konzept entwickelt. Das Konzept 
orientiert sich eng an den gesetzlichen Vorgaben und dem Wesenskern von Kindertagespflege. 
Zentrale Merkmale hierbei bilden die höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung und die 
Selbstständigkeit1 der Tagespflegeperson.  
 
Viele sozialpädagogische Fachkräfte entscheiden sich bewusst für die Arbeit in der selbstständigen 
Großtagespflege. Sie haben dort die Möglichkeit, ihr persönliches Angebot der Kinderbetreuung 
individuell auszugestalten. Dies führt zu einer sehr hohen Identifikation mit dem jeweiligen Projekt. 
Daher sind Wechsel der Betreuungspersonen eher selten zu beobachten.  
 
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe zur „höchstpersönlich zu erbringenden Dienstleitung“  
führt zu einer engen Kooperation zwischen Eltern und Tagespflegepersonen. Hiermit kann ein  
stabiler Bindungsaufbau zwischen Tagespflegeperson und Kind gewährleistet werden. Dieser ist  
für die gesunde Entwicklung eines jungen Kindes bedeutsam und ein entscheidendes Qualitäts-
merkmal. Des Weiteren führen die vielen unterschiedlichen individuellen Konzepte zu einem breit 
gefächerten Angebotsfeld. 
 
Gemäß der Landesstatistik NRW 2016 belegt die Stadt Münster den Spitzenplatz bezogen auf  
die Anzahl der Großtagespflegestellen im Vergleich zur Einwohnerzahl, gefolgt von Düsseldorf 
(83/630.000), Essen (68/585.000) und Duisburg (59/494.445). 
 
Aktuell sind 43 Großtagespflegestellen in Betrieb. Hiervon sind 16 im betrieblichen Kontext. 
Durchschnittlich wurden ca. fünf Großtagespflegestellen pro Jahr neu aufgebaut.  
 
                                                
1 „Schließlich hat sich das Betreuungskonstrukt Kindertagespflege bislang überwiegend orientiert an einem Leitbild von „Familie n-
ähnlichkeit“ und einer selbstständig geleisteten Betreuung von Kindern im Haushalt der Tagespflegeperson. Die Festanstellung  von Tages-
pflegepersonen ist vor diesem Hintergrund bislang zumindest formalrechtlich im SGB VIII nicht hinreichend berücksichtigt und führt daher 
zu einer Reihe von Herausforderung en.“ Aus: Sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnissen Rechtsexpertise von Prof. Dr. Dr. 
h.c. Reinhard Wiesner, Ansgar Dittmar und Melanie Kößler, Seite 8

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Für das Kitajahr 2017/2018 ist der Aufbau von bislang sechs Großtagespflegestellen geplant: 
 
 Bergstraße      Sommer  2017   9 Plätze 
 Mauritzstraße (zwei GTP)   Sommer/Herbst  2017 18 Plätze 
 Heisstraße (Umnutzung alten Räume Kleine Wiese)  2017   9 Plätze 
 Raphaelsklinik (betrieblich)      2017   9 Plätze 
 Fachwerk Gievenbeck      2017    2 Plätze 
(bestandsneutraler Umzug TPP, zwei neue Plätze und Ausweitung der Betreuungszeit) 
 
So steigt die u3-Platzzahl in der Kindertagespflege im Kitajahr 2017/2018 auf 1.171 Plätze. 
 
Weitere können kurzfristig hinzukommen, wenn interessante Betreuungsräume auf dem Immobilien-
markt zur Anmietung angeboten werden. Großtagespflegestellen werden ausschließlich in Stadtteilen 
aufgebaut, in denen nicht ausreichend Kitaplätze für die Betreuung von unter Dreijährigen zur Ver-
fügung stehen. 
 
3.1 Immobiliensuche 
 
Der arbeitsintensive Teil beim Aufbau von Großtagespflegestellen ist die Gewinnung von geeigneten 
Personen und Räumen.  
 
Bei der Immobiliensuche gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen den Fachstellen Kindertages-
pflege und Planung und Finanzierung. Großtagespflegestellen werden nur in den Sozialräumen mit 
hohem Bedarf gegründet. Die räumlichen Standards für Großtagespflegestellen in Münster sind in  
der Broschüre „Großtagespflege in anderen geeigneten Räumen – Standards für die Stadt Münster“ 
niedergelegt. Die Suche nach geeigneten Räumen gestaltet sich aufgrund des angespannten 
Immobilienmarktes als sehr schwierig. 
 
Über die Zeit ist ein effizientes standardisiertes Verfahren zwischen verschiedenen Fachstellen 
innerhalb der Abteilung (Planung, Finanzierung, Fachberatung) und zwischen verschiedenen Ämtern 
(Feuerwehr, Bauordnungsamt, Gesundheitsamt etc.) entstanden. Dies führt dazu, dass die Räume 
schnell geprüft und die Umsetzung der Maßnahmen eingeleitet werden können.  
 
Die Beratungsstelle Kindertagespflege ist in Münster bekannt. Makler und Vermieter richten sich 
direkt an die Beratungsstelle. Die Vermieter werden von ihr umfassend über die finanziellen Rahmen-
bedingungen der Kindertagespflege beraten. 
 
Alle so gefundenen Immobilien werden von selbstständig tätigen Tagesmüttern angemietet. 
Zusätzliche Plätze würden nur entstehen, wenn der freie Träger zusätzliche Immobilien akquiriert. 
 
3.2 Werbung neuer Tagespflegepersonen 
 
Im Kitajahr 2017/2018 sind fünf Vorbereitungskurse für potentielle Neueinsteiger*innen an Kinder-
tagespflege geplant. Ziel der Beratungsstelle ist es, viele Teilnehmer*innen sowohl für die Großtages-
pflege als auch für die Tätigkeit im eigenen Haushalt zu begeistern.  
 
Ziel des Ausbaus von Großtagespflegestellen in Münster ist der Aufbau von zusätzlichen Plätzen.  
Aus diesem Grund gilt seit Anfang an die Regel, dass für den Aufbau neuer Großtagespflegestellen 
neue Tagespflegepersonen gewonnen werden müssen. Denn, wenn Tagespflegepersonen die 
Betreuung im eigenen Haus aufgeben würden, würde der Aufbau der Großtagespflege lediglich  
eine Platzverschiebung darstellen. 
 
Diese Regel muss auch für den Ausbau durch Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflege-
personen gelten, denn nur wenn der freie Träger zusätzliche Interessent*innen für die Tätigkeit in  
der Kindertagespflege anwirbt, können zusätzliche Plätze geschaffen werden. D. h. potentielle Träger 
von Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen müssen ihre Mitarbeiter*innen

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V/0454/2017 
selbstständig anwerben. Aufgrund der Qualitätssicherung im Leistungsfeld Kindertagespflege sollen 
die so gewonnenen Kräfte an den Qualifizierungsangeboten vom Münsteraner Netzwerk für die 
Qualifizierung von Kindertagespflege teilnehmen.  
 
3.3 Finanzierung der bestehenden Großtagespflegestellen 
 
Für den Betrieb von Großtagespflegestellen fallen einmalige Investitionskosten für den Umbau der 
ausgewählten Immobilie sowie für die Anschaffung der Ersteinrichtung an. Zur Durchfinanzierung 
dieser Kosten werden Bundes- bzw. gegebenenfalls Landesmittel zum u3-Ausbau beantragt, wenn 
diese zur Verfügung stehen. Die Stadt Münster übernimmt den nicht über die Förderung abgedeckten 
Anteil in Höhe von maximal 10.800 € pro Großtagespflegestelle, da den Tagespflegepersonen keine 
Eigenmittel zur Finanzierung eines entsprechenden Eigenanteils zur Verfügung stehen. 
 
Die Finanzierung der jährlichen Betriebskosten der bestehenden Großtagespflegestellen unter-
scheidet sich ganz bewusst nicht wesentlich von der Finanzierung der Kindertagespflege im eigenen 
Haushalt. So soll auf jeden Fall eine Ungleichbehandlung der Betreuungsformen vermieden werden, 
da ansonsten Verwerfungen bzw. Abwanderungstendenzen von Tagespflegepersonen zu befürchten 
sind.  
 
Für jede Betreuungsstunde je Kind erhält eine vollqualifizierte Tagespflegeperson eine Geldleistung  
in Höhe von 4,50 €. Dieser Wert setzt sich aus einem Sachkostenanteil von 1,75 € und dem Betrag 
zur Anerkennung der Förderleistung in Höhe von 2,75 € zusammen. Neben der laufenden Geld-
leistung erstattet die Stadt Münster die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen zu den Sozial-
versicherungen (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sowie den Beitrag zur Unfallver-
sicherung. Selbstständige Tagespflegepersonen können für jedes Kind, das sie betreuen, einen 
Steuerfreibetrag (Betriebsausgabenpauschale) in Höhe von maximal 300 € pro Monat für eine 
40 Stundenbetreuung geltend machen. Des Weiteren können die Tagespflegepersonen eine 
monatliche Bildungs- und Verfügungspauschale pro Kind in Höhe von 9,68 € beantragen. Essens-
geld kann zusätzlich von den Eltern eingenommen werden. Darüber hinaus besteht ein Zuzahlungs-
verbot (siehe auch Vorlage „Künftige Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Münster“, 
V/0496/2015). 
 
Da die Einnahmen der Tagespflegepersonen nicht ausreichen, um selbst höhere Mietkosten zu 
finanzieren, bezuschusst die Stadt Münster die Mietkosten. In Münster belaufen sich die jährliche 
Kosten einer Großtagespflegestelle auf rd. 95.500 €. 
 
Für alle Nutzer der Kindertagespflege gilt die individuelle Bedarfsfeststellung. Die Steuerung über  
der individuellen Bedarfsfeststellung führt zur effektiven Nutzung der Ressourcen. D. h. Eltern 
bekommen einen Platz in Kindertagespflege vermittelt, der genau dem zeitlichen Umfang entspricht, 
den sie benötigen. 
 
Pro belegten Platz ergeben sich darüber hinaus Erträge aus Elternbeiträgen, die zur teilweisen 
Refinanzierung der städtischen Kosten für die Bereitstellung der Kindertagesbetreuung dienen. 
 
 
4. Prämissen für Erweiterung der Ausbaustrategie über die Möglichkeit, 
Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben 
 
Aus den zuvor gemachten Ausführungen wird deutlich, dass es für die Funktionalität des Systems 
Kindertagespflege bedeutend ist, den Wesenskern von Kindertagespflege beizubehalten. Daher  
sind folgende Prämissen bei der Entwicklung der Erweiterung der Ausbaustrategie zu beachten: 
 Kindertagespflege ist eine höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung. 
 Es gelten die gleichen Rahmenbedingungen und Finanzierungssäulen/-größen, wie in der 
Großtagespflege mit selbstständigen Tagespflegepersonen. 
 Die Steuerung der Ressourcen erfolgt über der individuellen Bedarfsfeststellung durch die  
Stadt Münster.

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 Es gelten die gleichen Qualitätsstandards. 
 Es findet keine Verschiebung von Plätzen innerhalb des Systems statt, es werden tatsächlich 
neue Plätze geschaffen.  
 Es ist zu vermeiden, dass unterschiedliche Rahmenbedingungen zur Unzufriedenheit im 
Leistungsfeld führen und so als Nebeneffekt Betreuungsplätze abgebaut werden. 
 
 
5. Eckpunkte für die Förderung von Großtagespflegestellen mit angestellten 
Tagespflegepersonen zur Schaffung neuer Plätze 
 
Aus Gründen der Qualitätssicherung sollen nur anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, die Ange-
bote in der Kindertagesbetreuung in Münster vorhalten, die Möglichkeit bekommen, Großtages-
pflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben. Es ist sicherzustellen, dass die 
Tagespflegepersonen ein angemessenes Einkommen haben2. Hierfür wird ein Kooperationsvertrag 
mit dem entsprechenden Träger abgeschlossen. Die Federführung hierfür liegt bei der Beratungs-
stelle für Kindertagespflege. Das Prinzip der Ressourcensteuerung und der Bedarfsgerechtigkeit 
bleibt bestehen. Die freien Träger schließen mit ihren Mitarbeiter*innen Abtretungserklärung für  
die Geldleistung, so kann die Geldleistung direkt dem freien Träger ausgezahlt werden. Großtages-
pflegestellen sind nur förderfähig, wenn sie in Bezirken liegen, die einen durch die Jugendhilfe-
planung nachgewiesenen Bedarf haben. Grundlage für die Förderung ist ein Konzept des freien 
Trägers, das die Qualitätsstandards absichert und die Finanzierbarkeit des Angebots sicherstellt.  
Die Eckpunkte sind der Anlage 2 zu dieser Vorlage zu entnehmen. 
 
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei angestellten Tagespflegepersonen das Arbeitsschutz-
gesetz gilt. Dies wirkt sich auf die Anforderungen an die Räume und auf die Flexibilität der Tages-
pflegepersonen aus (z. B. Pausenregelung). Beim Anstellungsmodell gelten die Räume als Arbeits-
stätte und unterliegen der Arbeitsstättenverordnung, dies erzeugt aufgrund der geforderten Standards 
ggf. höhere Kosten (z. B. nach außen aufschlagende Fluchttüren). 
 
 
6. Fazit 
 
Die erfolgreiche Ausbaustrategie von Großtagespflegestellen mit selbstständigen Tagespflege-
personen wird fortgesetzt. Unter Berücksichtigung der Prämissen (Punkt 4) wird der Erweiterung  
der Ausbaustrategie über die Möglichkeit, Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflege-
personen zu betreiben, zugestimmt. Hierbei sind die in der Vorlage benannten Eckpunkte zu 
beachten. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Schreiben der Ratsfraktionen 
Anlage 2: Eckpunkte für die ergänzende Ausbaustrategie 
 
 
                                                
2 Das Modell aus Hagen plant eine Eingruppierung in S 3. In Münster sind 64 % der selbstständig Tätigen Tagespflegepersonen in Großta-
gespflege sozialpädagogische Fachkräfte. Durch den anhaltenden Fachkräftemangel ist diese Eingruppierung für sozialpädag ogische 
Fachkräfte wenig reizvoll, da sie im Angestelltenverhältnis in S 8 eingruppiert werden.

- 9 - 
V/0454/2017

Anlage 2 Eckpunkte ergaenzende Ausbaustrategie

1637 Zeichen

Anlage 2 
 
Eckpunkte für die ergänzende Ausbaustrategie von Großtagespflegestellen im 
Angestelltenverhältnis 
 
 
Regelungsbereich 
 
Inhaltliche Umsetzung 
Suche der Räume durch den freien Träger, da zusätzliche 
Großtagespflegestellen entstehen sollen 
Suche nach Personen durch den freien Träger, da zusätzliche 
Großtagespflegestellen entstehen sollen, nur neue 
Tagespflegepersonen, nicht aus dem Bestand 
Raumstandards gleich, zusätzlich Anforderungen aus Arbeitsschutz 
(Fluchttüren und zweites WC ggf. weiteres) 
Standards Eignung 
Personen 
gleich 
Begleitung der Bau- und 
Aufbauphase 
durch den freien Träger 
Höchstpersönlich zu 
erbringende 
Dienstleistung 
wird durch freien Träger sichergestellt über Konzeption, 
Betreuungsverträge und Dienstplan 
Schichtdienst Grundsatz kein Schichtdienst 
Erstberatung der Eltern 
und Bedarfsfeststellung  
öffentlicher Jugendhilfeträger 
Prinzip 
Ressourcensteuerung und 
Bedarfsgerechtigkeit 
bleibt erhalten, freier Träger macht Angebot mit 
bestimmtem Stundenkontingent, nur Eltern mit 
entsprechendem Bedarf können dies nutzen 
Qualifizierung der 
Tagespflegepersonen 
das bestehende Qualifizierungssystem wird genutzt, der 
neue Zweig wird integriert 
Fachberatung für die GTP liegt beim freien Träger 
Steuerung und 
Koordination des 
Leistungsfeldes  
liegt beim öffentlichen Jugendhilfeträger 
Träger von 
Großtagespflegestellen im 
Angestelltenverhältnis 
nur anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, die 
Angebote in der Kindertagesbetreuung in Münster 
vorhalten 
Regelung der 
Ersatzbetreuung 
durch den freien Träger 
Grundlage für die 
Förderung 
Kooperationsvertrag

Anlage 1 Schreiben der Ratsfraktionen

2124 Zeichen

Anlage 1 
 
FDP-Ratsfraktion 
CDU-Ratsfraktion 
SPD-Ratsfraktion 
B‘90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion 
Die Linke-Ratsfraktion 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster 
 
Stadt Münster 
Herrn Stadtdirektor Thomas Paal 
48127 Münster 
 
 
 
 
 
 
 
Münster, 30.03.2017 
 
 
Mögliche Schaffung neuer u3-Plätze in Großtagespflege 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Paal, 
 
die FDP-Ratsfraktion hat den anderen Fraktionen eine Initiative der Stadt Hagen zur 
Schaffung neuer u3-Betreuungsplätze vorgestellt, deren Prüfung sich auch für unsere 
Stadt anbietet. CDU, SPD, Grüne und Linke wollen gemeinsam mit uns die folgende Idee 
aufgreifen, die wir kurzfristig an Sie herantragen, damit gegebenenfalls eine Ratsvorlage 
mit den Grundlagen für eine Realisierung möglichst bereits in der Mai-Sitzung des Rates 
verabschiedet werden könnte, um so rechtzeitig für die Umsetzung des Konzeptes und die 
notwendige Mittelbereitstellung sorgen zu können.. 
 
Die Idee: Um kurzfristig wenigstens punktuell eine Entlastung bei der 
Kindertagesbetreuung im u3-Bereich zu erreichen, sollen durch die Stadt Münster auf 
Basis ihrer Qualitätsstandards neue Großtagespflegegruppen (jeweils bis zu neun Kinder 
im u3-Bereich) geschaffen werden. Anders als bisher sollen die dafür notwendigen 
Großtagespflegepersonen auf Initiative der Stadt von freien Trägern angestellt werden. 
Die Stadt selbst soll ihre engen Kontakte zur städtischen Wohn+Stadtbau und den 
Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften sowie zu privaten  Vermietern 
nutzen, um die dazu benötigten Wohnungen anzumieten. 
 
Sowohl die Personalgewinnung als auch die Anmietungen der Wohnungen müssten 
äußerst kurzfristig und parallel vorangetrieben werden, um jetzt noch für das kommende 
Kindergartenjahr 2017 / 2018 die auf diese Weise neu geschaffenen Plätze anbieten zu 
können. 
 
Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen 
möglichst schnell prüfen würden. 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff und Fraktion 
Stefan Weber und Fraktion 
Dr. Michael Jung und Fraktion 
Otto Reiners und Fraktion 
Rüdiger Sagel und Fraktion

Beratungsverlauf (3)

20.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 33 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Mauritzstraße
  • Heisstraße
  • Geringhoffstraße 48
  • Bergstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0454/2017
Typ
Vorlagen
Datum
18.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37