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V/0902/2008

Sachstand und Zukunft der Städtebauförderung in Münster - Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"

Vorlagen 24.10.2008

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0902-2008 Anlage 1 Sachstand StBauF

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Beschlussvorlage

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0902-2008 Anlage 1 Sachstand StBauF

10671 Zeichen

Anlage 1  
zur Vorlage V/0902/2008 
 
 
 
 
 
Sachstandsbericht 2008 – Städtebauförderung in Münster 
 
 
 
 
Projekte und Maßnahmen 
 
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münst er - unter der Rubrik “Beantragte / zu bean- 
tragende Maßnahmen” gesamtstädtisch die in diesem Jahr neu zu beantragenden Förderprojek- 
te benannt. Die Rubrik „Bewilligte / laufende Maßna hmen“ gibt einen gesamtstädtischen Über- 
blick über den derzeitigen Stand der Bearbeitung bewilligter Maßnahmen. 
 
Entsprechend den Vorgaben aus einem Arbeitsgespräch  im Jahre 2008 (Ministerium für Bauen 
und Verkehr, Bezirksregierung Münster, Stadt Münste r) und den geänderten Voraussetzungen 
für Förderanträge, dem Entwurf der „Förderrichtlini en Stadterneuerung 2008“ folgend, hat die 
Verwaltung für zusammenhängende Bereiche der Altstadt  mit dem Bahnhofsviertel ein ent- 
sprechendes Handlungskonzept aufgestellt und den er forderlichen Gebietsbezug gem. BauGB 
über diese Vorlage entsprechend vorbereitet (siehe Anlage 2, 3 und 4). 
Über den Schwerpunktbereich „Aktive Stadt- und Orts teilzentren“ wird somit eine Absicherung 
der weiteren Entwicklung für die Innenstadt Münster s erfolgen können. Aus diesem Handlungs- 
konzept hergeleitete Einzelmaßnahmen werden dann gg f. mit entsprechenden Förderanträgen 
hinterlegt und können für das Stadterneuerungsprogr amm 2009 oder spätere Jahre beantragt 
werden. Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates zu  dieser Vorlage, sind bereits zwei Maß- 
nahmen aus dem o.g. Handlungskonzept für den Schwer punktbereich „Aktive Stadt- und 
Ortsteilzentren“ aufgenommen worden, die Radstation Bahnhof-Ostseite und Ab in die Mitte 2009 
– Münstermorphosen. 
 
Mit dem, vom Land geforderten, definierten Gebietsbezug kann neben den Entwicklungsmöglich- 
keiten in der Altstadt auch den Anforderungen aus d em Bahnhofsquartier Rechnung getragen 
werden, so dass parallel dazu die geplante Einricht ung eines Sanierungsgebietes für das Bahn- 
hofsquartier nicht weiter verfolgt werden sollte und unter diesen Gegebenheiten aufgehoben wer- 
den kann (vgl. Beschlusspunkt 3.). Es sind zukünfti g die städtebaulichen Instrumente anzuwen- 
den, von denen die geringsten Einwirkungen auf das Privateigentum ausgehen und die aufgrund 
ihrer Kompatibilität besser geeignet sind, um das g ewünschte Ziel mit den privaten Partnern ge- 
meinsam zu erreichen. 
 
Für die Maßnahmen im Bereich des Erneuerungsschwerp unktes Hafen/Halle Münsterland  sind 
die Voraussetzungen für einen Gebietsbezug gem. BauGB durch das für den Bereich Stadthafen 
I bereits existierende Sanierungsgebiet gegeben. Da s ergänzend vorhandene Integrierte Hand- 
lungskonzept mit dem Masterplan wird an die verände rten Bedarfe angepasst und fortgeschrie- 
ben, so dass für diesen Erneuerungsschwerpunkt auch  zukünftig alle Fördervoraussetzungen 
erfüllt werden.

Für die städtebauliche Entwicklung des Bereiches nö rdlich des Stadthafen I / ehem. OSMO geht 
die Verwaltung davon aus, dass ein Workshopverfahre n nicht mehr erforderlich ist und der ent- 
sprechende Förderantrag nicht weiter verfolgt wird.  
 
Das bereits vom Rat beschlossene Integrierte Handlu ngskonzept mit Maßnahmenplan für das 
Gebiet Kinderhaus-Brüningheide  war Grundlage für die Abgrenzung des Gebietes als Schwer- 
punktbereich Soziale Stadt. Damit sind auch hier die Voraussetzungen gem. BauGB gegeben, so 
dass die noch anstehenden Maßnahmen und Projekte en tsprechend abgearbeitet werden kön- 
nen. 
 
Für die Maßnahmen im Bereich Angelmodde, Siedlung Osthuesheide , sind die Voraussetzun- 
gen für einen Gebietsbezug gem. BauGB durch das ber eits existierende Sanierungsgebiet gege- 
ben. Das vorhandene Handlungskonzept wird auch weit erhin handlungsleitende Basis für die 
weiteren Maßnahmen zur Verbesserung in diesem Stadtquartier sein.  
  
 
Priorisierung der Maßnahmen in Münster 
 
Aus gesamtstädtisch orientierten, städtebaulichen u nd stadtstrukturellen Gründen wurde die dar- 
gelegte Reihenfolge der Förderprojekte der Stadt Münster festgelegt. Dabei wurden die zu erwar- 
tenden positiven Auswirkungen für die Stadt sowie d ie Folgewirkungen der angestrebten För- 
dermaßnahmen besonders berücksichtigt. Seitens der Stadt Münster werden die Projekte dabei 
wie folgt priorisiert:  
- Kategorie 1: Maßnahmen mit vorhandenem Gebietesbe zug gem. BauGB 
- Kategorie 2: Gebietsbezug gem. BauGB derzeit nich t vorhanden, aber herstellbar . 
 
Es ist – wie bereits in den Vorjahren – anzunehmen,  dass von den Kommunen erheblich mehr 
Städtebaufördermittel beantragt werden, als vermutl ich zur Verfügung stehen werden. Somit ist 
zu erwarten, dass auch für das Programmjahr 2009 ni cht alle Projekte eine Berücksichtigung fin- 
den werden. Für die Stadt Münster ist es daher von besonderer Bedeutung, die kommunalen 
Prioritäten deutlich zu benennen und diese der Bezi rksregierung zur Weitergabe an das Ministe- 
rium mitzuteilen. 
 
Mit der Reihenfolge der Förderprojekte hat die Stad t Münster die aus ihrer Sicht wichtigsten Pro- 
jekte benannt, so dass davon ausgegangen werden kan n, dass diese bei der Aufstellung des 
Landesprogramms eine entsprechende Berücksichtigung  finden werden. Eine endgültige Ent- 
scheidung trifft das MBV nach Vorberatung durch die Bezirksregierungen und die Regionalräte. 
 
Die Chancen, dass für diese beantragten Maßnahmen z ukünftig eine Städtebauförderung ge- 
währt werden wird, sind derzeit nicht abzuschätzen.  Die gerade auf Landesebene knapper wer- 
denden Finanzmittel zwingen das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW dazu, bei 
der Aufstellung der Stadterneuerungsprogramme überw iegend Maßnahmen zu fördern, die im 
Rahmen sog. Kommunaler Integrierter Handlungskonzep te erarbeitet worden sind oder strate- 
gisch den konzeptionellen Zielen der Stadterneuerun g des Landes NRW oder einer Komplemen- 
tärförderung durch Bundesmittel entsprechen.

Beantragte / zu beantragende Maßnahmen: 
 
Fördermaßnahme Priort. Bearbeitungsstand Gesamtsumme Fördersumme: Anteil Stadt Anteil Dritte 
 
Schwerpunkt City/Altstadt 
 Landeswettbewerb: Stadt macht Platz – NRW macht Plätze: 
Picasso Platz (2.Stufe: Fortsetzung des Verfahrens)  
 Landeswettbewerb „Ab in die Mitte 2009 – Münstermorphosen“ 
 
 
 
(-) 
 
(1) 
 
 
Förderreserve, gem. Veröffent- 
lichung im STEP 2008  
Neuantrag gestellt 
 
 
 
563.500,00 € 
 
190.000,00 € 
 
 
281.750,00 € 
 
114.000,00 € 
 
 
281.750,00 € 
 
38.000,00 € 
 
 
0,00 € 
 
38.000,00 € 
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster  
• Stadtverbindung Innenstadt-Ostviertel - Umbau und Aufwertung 
der Bahnhofstunnel (Antrag aus dem Jahr 2006)      
• Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel 2.Stufe 
• Lichtquartier Bahnhofsviertel – Aufwertung des öffentlichen 
Raumes durch künstlerisches Licht 
• Einrichtung einer Radstation auf der Bahnhof-Ostseite (ggf. in 
Kombination mit Empfangsgebäude Ost) * 1     
 
 
 
(-) 
 
(-) 
(-) 
  
 
(1) 
 
 
 
 
Bewilligung angekündigt (tlw. 
Förderreserve),  
Bewilligung erfolgt 
Bewilligung erfolgt 
 
 
Neuantrag gestellt 
 
 
 
 
5.000.000,00 € 
 
59.700,00 €  
175.525,00 € 
 
 
4.000.000,00 € 
 
 
 
 
3.500.000,00 € 
 
35.820,00 € 
105.315,00 € 
 
 
1.500.000,00 € 
 
 
 
 
0,00 € 
 
5.970,00 € 
17.552,50 € 
 
 
2.000.000,00 € 
 
 
 
 
1.500.000,00 € 
 
17.910,00 € 
52.657,50 € 
 
 
500.000,00 € 
 
 
 
Erneuerungsschwerpunkt Hafen/Halle Münsterland  
 Gestaltung der öffentlichen Freiflächen am Kreativkai 
(2.Bauabschnitt) * 2     
 
 
 
(-) 
 
 
Bewilligung erfolgt 
 
 
950.000,00 € 
 
 
252.000,00 € 
 
 
698.000,00 € 
 
 
0,00 € 
 
Wolbeck 
• Drostenhof - Umbau und Erweiterung des westpreußischen 
Landesmuseums (Antrag aus dem Jahr 2006)      * 3    
 
 
 
(2) 
 
 
 
Neuantrag erforderlich, ab- 
hängig vom Abstimmungsver- 
fahren mit dem Bund 
 
 
 
2.000.000,00 € 
 
 
 
500.000,00 € 
 
 
 
0,00 € 
 
 
 
1.500.000,00€ 
 
1 Geschätzte Kosten, Abhängigkeiten zum Neubau Hbf Münster. Die erwartete Förderung umfasst den GVFG- und den Städtebauförderanteil, GVFG Antrag ist noch zu stellen.  
2 Festbetragsförderung (Flächengröße x Einheitswert, kein 60% Anteil) 
3  Bisher im Stadterneuerungsprogramm des Landes NRW nicht berücksichtigt.  
 
 
 (-)   bereits im Stadterneuerungsprogramm 2008 enthalten 
(1) Gebietsbezug gem. BauGB vorhanden oder kurzfris tig herstellbar 
(2) Gebietsbezug derzeit nicht vorhanden, aber hers tellbar 
Übersicht zur Städtebauförderung in Münster

Bewilligte / laufende Maßnahmen: 
 
Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme: 
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster 
 Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und 
Bahnhofstraße (3.Bauabschnitt) 
 Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und 
Bahnhofstraße (4.Bauabschnitt) 
 Hauptbahnhof-Ostseite: Planung zur Um-/Neugestaltung der Vorplatz- 
flächen 
 Hauptbahnhof-Ostseite: Umbau und Neugestaltung der Vorplatzflä- 
chen 
 
 
 
2008-2010 
Maßnahme in Durchführung  
2008 
Maßnahme in Durchführung  
2008-2009 
 
2009-2010 
 
 
416.000,00 € 
 
133.000,00 € 
 
42.000,00 € 
 
558.000,00 € 
 
Schwerpunkt City/Altstadt 
 Stadtmarketing und Tourismus (Servicepreis und Herbstspecial) 
  
 
 
2004 – 2008 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
 
62.000,00 € 
 
 
Erneuerungsschwerpunkt Hafen/Halle Münsterland  
 Gestaltung der öffentlichen Freiflächen am Kreativkai (1.Bauabschnitt) 
 
 
 
2006-2007 
Maßnahme abgeschlossen  
 
 
 
344.000,00 € 
 
 
Angelmodde 
     Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaß- 
     nahme nach §§ 136-164b BauGB f.d. Gebiet d. Siedlung Osthuesheide  
 
 
 
2006-2008 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
73.109,00 € 
 
Kinderhaus 
 Atrium - Multikulturelle Begegnungsstätte  
(Kinderhaus -Sprickmannstraße) 
 
• Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes 
Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide  
• Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes 
Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide (Bewilli- 
gungsrest aus 2007) 
 
 
 
2004-2006 
Maßnahme abgeschlossen 
 
2007-2010 
Maßnahme in Durchführung  
2007-2010 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
 
372.000,00 € 
 
 
614.000,00 € 
 
209.000,00 € 
 
Gievenbeck 
 Vorhaben- und Erschließungsplan Gievenbeck-Südwest, Rabattie- 
rung der Bodenpreise nach dem Pendlermodell 
 
 
 
bis 2008 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
 
2.567.800,00 € 
 
Skulptur Projekte Münster 07 
 Switch+ - Urbane Weiche, Ausstellungsarchitektur 
 
 Metropolis Filmprojekt „Letzter Bahnhof“ 
 
 
 
 
2007 
Maßnahme abgeschlossen  
2007 
Maßnahme abgeschlossen  
 
 
 
125.000,00 € 
 
100.000,00 € 
 
 
 
 
Übersicht zur Städtebauförderung in Münster

0902-2008 Anlage 4 - 051108

70555 Zeichen


Anlage 4 
zur Vorlage V/0902/2008
Attraktive Städte und Orte brauchen aktive Zentren
Integriertes Handlungskonzept
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
Münster-Innenstadt


Inhalt
Allgemeine Problemlage ................................................................................................................................. 3
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ................................................................................................ 3
Renaissance der Innenstadt
Strategie des neuen Förderprogramms
Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzeptes Münster  ....................................................... 4
Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – 
Münster Innenstadt“ im Sinne von § 171 b (2) BauGB ................................................................................... 4
Abgrenzung Programmgebiet
Stadtquartiere und Radialen
Stadtteile
Integriertes Handlungskonzept 
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Innenstadt“ ............................................................. 7
Situation des Wandels
Einbeziehung privater Partner
Marketing
Projektziele
Übersicht Einzelmaßnahmen
Beschreibung der Einzelmaßnahmen


Allgemeine Problemlage 
Innenstädte sind Orte der Begegnung, des Austausches und der Identifikation. Daher müssen durch Funk -
tionsverluste geschwächte Innenstädte und Zentren stabilisiert und mit neuem Leben gefüllt werden. Sie 
sind als Orte für Arbeiten, Bildung, Wohnen und Freizeit, mit Raum für Handel und Kultur, für Aufenthalt und 
Begegnung weiter zu entwickeln. 
Die immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen der Kommunen und auch der Fördergeber Bund und 
Land erfordern dabei aber einen zielgerichteten und konzentrierten Mitteleinsatz. 
Die Stadt Münster möchte diese sich bietenden Chancen ergreifen und versuchen, die vorhandenen Stärken 
und Chancen konsequent in Wert setzen und weiter entwickeln.  Diese Zielsetzung steht – bezogen auf die 
Innenstadt Münster – in der konzeptionellen Linie, die mit dem Leitplan Stadterneuerung 1989 begonnen, mit 
dem Rahmenplan Altstadt 1995 fortgesetzt und mit dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing-
konzept 2004 aktualisiert wurde. Insoweit ist das nun vorgelegte Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzen -
tren – Münster Innenstadt“ eine erneute Aktualisierung und Fortschreibung.
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
Renaissance der Innenstadt
Nachdem zahlreiche Städte in den 70er und 80er Jahren der Versuchung erlegen sind, große Einkaufszen-
tren auf der sogenannten „grünen Wiese“ zu errichten und damit ihre Innenstädte geschwächt haben und 
viele Menschen die Vororte den Innenstädten als Lebensmittelpunkt und Wohnort vorgezogen haben, ist in 
den letzten Jahren eine gegenläufige Entwicklung zu spüren: Die Innenstädte gewinnen wieder an Bedeu -
tung. Sie sind es, die das Gesicht einer Stadt prägen. Sie stiften Identität für die Stadtgesellschaft und sind 
zumeist auch der Motor der Stadtentwicklung. 
„Die Finanzhilfen des Bundes werden für Investitionen zur Profilierung der Zentren und zur Standortauf -
wertung eingesetzt. Dazu zählen unter anderem die Aufwertung des öffentlichen Raumes als „Bühne des 
gesellschaftlichen Lebens“, die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, die das Stadtbild in 
besonderer Weise prägen, die Brachflächenwiedernutzung, das Citymanagement, die Beteiligung von Nut -
zungsberechtigten sowie Initiativen und Immobilien- und Standortgemeinschaften. Es geht vor allem aber 
auch um die Integration verschiedener Gruppen in die Stadtgesellschaft und die Schaffung und Erhaltung 
von Wohnraum für alle gesellschaftlichen Gruppen in der Innenstadt“ (Reportage zur Fachtagung „Aktive 
Stadt- und Ortsteilzentren“: Innovationsagentur Stadtumbau NRW).
Strategie des neuen Förderprogramms
Nach der Strategie des neuen Förderprogramms – systematische Unterstützung der Innenentwicklung - 
können zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltqualität sowie zur Ver-
meidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung 
gefördert werden.
Das Programm wird eine Laufzeit von ca. acht Jahren haben. Die Bundesfinanzhilfen werden durch entspre-
chende Landesmittel weiter aufgestockt. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Kommunen, wie auch 
sonst bei Städtebaufördermaßnahmen üblich.


Integriertes Stadtentwicklungs- u. Stadtmarketingkonzept Münster
Aufgrund veränderter wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen mit erheblichen Auswir -
kungen auf den Standort Münster hat sich die Stadt Münster im Jahr 2002 entschlossen, in einem ganzheitli-
chen Ansatz und unter Mitwirkung aller gesellschaftlicher Gruppen ein strategisches Stadtentwicklungs- und 
Stadtmarketingkonzept zu erarbeiten. Ziel dieses dialogischen Prozesses war die Entwicklung strategischer 
Leitlinien und eines zukunftweisenden Profils für die Stadtentwicklung und das Stadtmarketing in Münster. 
Durch das integrierte, strategische Konzept soll der Wirtschafts- und Lebensstandort Münster gestärkt und 
dessen Profilierung unterstützt werden. Dabei wird eine Vernetzung von Stadt- und Regionalentwicklung, in 
der Stadtregion und in der Gesamtregion Münsterland, als wichtige Aufgabe berücksichtigt.
Das Konzept berücksichtigt damit nicht nur die Innenstadt, sondern die gesamte polizentrisch organisierte 
Stadt sowie die Wirkungszusammenhänge zwischen Altstadt, Innenstadt und Stadtteilen. 
Das Ergebnis dieses breit getragenen bürgerschaftlichen Prozesses mündete  in einem einstimmigen Be -
schluss des Rates der Stadt Münster im Jahr 2004. Die Stadt Münster verfügt damit über klare Profilierungs- 
und Entwicklungsschwerpunkte und eine abgestimmte Zukunftsorientierung, die wie die Leitplanken einer 
Straße Orientierung und Maßstab für ihr zukünftiges Handeln sind. 
Die Zukunftsdebatte hat die besonderen Qualitäten von Münster bestätigt, die das Fun dament für die 
zukünftige Stadtentwicklung bilden. In diesem Kontext wurde auch die besondere Bedeutung der Stadtteile 
hervorgehoben und die Verantwortung für deren Lebe ndigkeit und Funktionsfähigkeit betont.
Eine der zentralen Erkenntnisse des Prozesses ist es, dass die Stadt Münster trotzt des ständig erforderli -
chen Wandels und einer zukunftsgerichteten Weiterentwicklung keinen radikalen Imagewechsel anstreben 
sollte. Das Ziel der Zukunftsentwicklung ist im Gegenteil eine Weiterentwicklung der Stärken mit Augenmaß, 
um den Herausforderungen des Strukturwandels erfolgreich begegnen zu können. 
Der Prozess machte angesichts der Vielzahl von Projektvorschlägen deutlich, dass die Leitprojekte aus den 
Leitorientierungen und Zielen kriteriengestützt abgeleitet werden mussten. Zur Ableitung der Leitprojekte 
wurden im ISM-Prozess folgende Kriterien formuliert: 
- Ziel- und Leitorientierungskonformität 
- Profilprägende Wirkung 
- Gesamtstädtische Bedeutung 
- Projektrealisierung in Kooperation mit privaten und öffentlichen Partnern 
- Grundsätzliche finanzielle Machbarkeit
Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster In -
nenstadt“ im Sinne von § 171 b (2) BauGB
Abgrenzung Programmgebiet
Auf der Basis des § 171 b (2) BauGB – Städtebauliches Entwicklungskonzept – in Verbindung mit § 171 a 
(3) ist eine Gebietsabgrenzung nach Satz 2 Nummer 3 (Stärkung innerstädtischer Bereiche) für das neue 
Landesprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zur Entwicklung und Stärkung der Innenstadt Münsters 
darstellbar.


Dabei orientieren sich die rechtlichen Grundlagen am Verfahren für Stadtumbaumaßnahmen, welche dann 
entsprechend dem § 171 b (2) in Verbindung mit § 171 a (3) BauGB auf das Programm „Aktive Stadt- und 
Ortsteilzentren“ Anwendung finden. Da das neue Programm bundesweit erst am 01.01.2008 in Kraft gesetzt 
wurde, fehlen bisher Vergleichsmöglichkeiten zu anderen Projekten bzw Kommunen. Hingewiesen wird in 
diesem Zusammenhang auf die grundlegenden gesetzlichen Möglichkeiten des Kapitels „Besonderes Städ-
tebaurecht“ des Baugesetzbuches, die in Zusammenhang mit dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept zu 
beachten sind. (Auf eine detaillierte Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet.)
Vorteile einer Gebietsabgrenzung als Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ liegen darin, dass 
keine boden- und grundstücksrechtlichen Eingriffe und keine „negativen“ und „harten“ Festsetzungen aus 
dem Sanierungsrecht erforderlich werden. Das neue Programm setzt auf Information, Kooperation und Dia-
log, d.h. auf Kriterien, die auch bisher schon für Münsters Stadtentwicklungspolitik prägend waren. 
Dabei zeichnet sich Münster dadurch aus, dass Initiativen, wie z.B. ISI – Initiative Starke Innenstadt, ISG 
– Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel, bereits früh ihre Kooperationsbereitschaft mit der 
Stadt artikuliert haben und in vielen Bereichen bereits tatkräftige Partnerschaften zwischen öffentlichen und 
privaten Akteuren entstanden sind. 
Stadtquartiere und Radialen
Für Münster umfasst dieses Gebiet im Wesentlichen die Altstadt mit dem Bahnhofsbereich und die Stra -
ßenzüge Warendorfer Straße, Wolbecker Straße, Hammer Straße. Eine parzellenscharfe Abgrenzung ist 
für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ nicht erforderlich, sie weist somit Ergänzungs- und 
Überschneidungsbereiche auf. Die genaue Abgrenzung wird sich im Rahmen der Umsetzung maßnahmebe-
zogen ergeben. Insofern stellt auch die Gebietsabgrenzung einen handlungsleitenden Orientierungsrahmen 
dar. Dabei hat sich die Verwaltung aber an den Schwerpunktbereichen orientiert und daraus die Gebietsab-
grenzung hergeleitet. 
Stadtteile
Vom Ansatz her ist das neue Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ darauf ausgerich -
tet, die Entwicklungen in den Stadtzentren und den Stadtteilzentren zu entwickeln und zu unterstützen. 
Die Verwaltung hat in einem ersten Schritt ein Programmgebiet für Münster-Innenstadt definiert. Diesem 
Ansatz können je nach Bedarf einzelne Stadtteile bzw. Stadtteilzentren folgen. Voraussetzung ist hier neben 
dem Engagement privater Partner auch die Erstellung eines stadtteilbezogenen, Integrierten Handlungskon-
zeptes mit einer möglichen Maßnahmenübersicht der Maßnahmen aller Partner.
In den letzten Jahren hat Münster Marketing z.B. einen Wettbewerb zum Stadtteilmarketing durchgeführt mit 
dem Ziel, ganzheitliche Stadtteilentwicklungs- und Stadtteilmarketingprozesse in den Stadtteilen anzustoßen 
und damit dazu beigetragen, dass sich die verschiedenen Akteure im Stadtteil von Kultur über Gewerbe -
vereine, Werbegemeinschaften und Heimatvereine zu tragfähigen Marketingorganisationen bzw. Initiativen 
zusammenschließen. 
Aus dem Wettbewerb sind insgesamt 7 Stadtteile mit ganz unterschiedlichen Profilen und Zukunftskonzepten 
als Gewinner hervorgegangen. Dies sind Albachten, Mecklenbeck, Roxel, Kinderhaus, der Bezirk Münster 
Süd-Ost, Hiltrup und Wolbeck (siehe Anlage 5).
In allen Stadtteilen haben sich aus der Initiative inzwischen  feste Organisationen gebildet, die kontinuierlich 
an der Weiterentwicklung der Konzepte arbeiten und sich bemühen, diese auch umzusetzen. Die eine oder 
andere Initiative dürfte über das Potenzial verfügen, mittelfristig als professionelles Bündnis, etwa in Form 
einer ISG, weiter zu bestehen und damit die Voraussetzungen zu erfüllen, als kompetenter privater Partner 
der Stadtteilentwicklung ggf. auch in den Genuss von Fördermitteln zu kommen.




Integriertes Handlungskonzept 
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Innenstadt“
Die Stadt Münster verfügt über eine sehr besondere Innenstadt: Der Wiederaufbau des Prinzipalmarktes 
nach dem Krieg, die Beibehaltung der alten Stadtstruktur mit der Promenade und das Geschichts- und Qua-
litätsbewusstsein der Münsteraner tragen seit Jahren dazu bei, dass die Funktionsmischung aus Handel, 
Stadtbild und Kultur im Herzen der Stadt erfolgreich funktioniert.
Die Stadt Münster hat in ihrem „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept (ISM)“ folgende 
Leitorientierung für die Innenstadt formuliert, die als Entwicklungsziel für die Innenstadtentwicklung gelten 
soll: 
„Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz 
und als Motor der Stadtentwicklung stärken.“
Situation des Wandels
Die Stadt Münster steht mit ihrer Innenstadt vor der Herausforderung, für die Kunden und Gäste von heu -
te und auch die von morgen attraktiv zu sein und gleichzeitig den veränderten Einkaufs-, Erlebens- und 
Lebensbedürfnissen Rechung zu tragen und dabei gleichzeitig das Gesicht der traditionsreichen Stadt mit 
Geschichte zu bewahren. 
Zurzeit befindet sie sich mit zahlreichen neuen Projekten in einer deutlichen Phase der Veränderung. Dies 
sind - um nur die größten zu nennen: die Neubauten Sparkassen-Arkaden, Stubengasse und Hanse Carreé, 
das neue Parkhaus Alter Steinweg, die Neubauten im Umfeld der Königsstraße oder am Aasee, die Neuge-
staltung des Adolph-Kolping und Picasso-Platzes, die Überlegungen für den Bereich Lindenhof, der Neubau 
des Hauptbahnhofes mit den beiden Gebäudeteilen West- und Ostseite, die Neugestaltung im Umfeld des 
Bahnhofes (Platzgestaltung West- und Ostseite, sowie der Bahnhofstraße) sowie die Verbesserung des 
Quartiers zwischen Hauptbahnhof, Servatiiplatz und Freiherr-vom-Stein-Platz sowie dem Kern der Altstadt, 
aber auch die Neuordnung und Umstrukturierung im Bereich des Hafens und perspektivisch gesehen auch 
die Entwicklungen im Bereich Stückgutbahnhof mit der Optimierung der Verkehrsfunktionen im Kreuzungs -
bereich Hafenstraße / Albersloher Weg / Hansaring.
Diese Entwicklungen zeigen ein ausgewogenes Nebeneinander von Einkaufen, Dienstleisten, Wohnen und 
Kultur und umfassen neben den neuen Gebäuden auch neue, oder veränderte Stadträume, die für zukünfti-
ge Nutzungen zur Verfügung stehen. 
Die Anstrengung aller Partner - der öffentlichen wie der privaten - ist deshalb darauf gerichtet, die Auswei -
tung der Handelsflächen kritisch und aufmerksam zu begleiten und die durch neue Quartiere und größere 
Ansiedlungen von Handel und Gastronomie entstehenden Veränderungen städtebaulich in die Innenstadt zu 
integrieren. Das ist ein Prozess, der eine besondere Aufmerksamkeit und auch finanzielle Ressourcen erfor-
dert. Sollte er nicht gelingen, läuft auch Münsters Innenstadt Gefahr, ihre traditionelle Stärke einzubüßen.
Einbeziehung privater Partner
Die Weiterentwicklung der Innenstadt mit dem Ziel, die Funktionsmischung von Handel, Kultur und Stadtbild 
zu erhalten und zu verbessern, wird in Münster in gelebter Partnerschaft von Händlern, Immobilieneigen -
tümern, Gastronomen und der Stadtverwaltung organisiert. So arbeiten sowohl bei der inhaltlichen Weiter -
entwicklung der Innenstadt wie auch bei der Finanzierung von Maßnahmen Stadt und private Akteure eng 
zusammen. Aus der Kooperation von Handel, Kulturtreibenden und Stadt im Rahmen der Ab-in-die-Mitte


Projekte (Beginn 1999) oder auch von Privatleuten unternommene Aktivitäten, wie z.B. im Bahnhofsviertel, 
haben sich inzwischen feste und handlungsfähige Netzwerke gebildet, die gegenwärtig wie auch zukünftig 
aktive Gestalter und Qualitätsentwickler in der Innenstadt sind. Dazu gehören der „Runde Tisch der Innen -
stadtkaufleute“, der heute die Handelsinteressen im Bündnis der „Initiative starke Innenstadt“ (ISI) vertritt, 
und die „Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel“ (ISG).
Die „Initiative starke Innenstadt“ (ISI) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kaufleuten, Eigentümern und 
Gastronomen, die seit 2006 von einer zunächst losen Kooperation der Privaten in eine organisierte Part -
nerschaft mit dem Namen ISI „Initiative starke Innenstadt“ überführt worden ist. Er umfasst inzwischen über 
150 Mitglieder und arbeitet an der Seite der Stadt an der Zukunftsentwicklung der Innenstadt konstruktiv und 
auch kritisch mit. ISI hat nicht umsonst den Innovationspreis der NRW Bank 2008 erhalten und gilt inzwisch-
en bundesweit als Modell für freiwilliges, privates Engagement für die Innenstadtentwicklung. Ohne dieses 
Bündnis, das wie auch die ISG Bahnhofsviertel vom ehrenamtlichen Engagement einiger Schlüsselpersonen 
lebt, würde Münsters Stadtentwicklung inzwischen ein wichtiger Partner fehlen. 
Die Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster ist ein privat organisierter Verein, der 
sich wie die ISI ebenfalls als inzwischen wichtiger Partner in der Quartiersentwicklung im Bahnhofsviertel 
profiliert hat. Er treibt gemeinsam mit der Stadt und weiteren privaten Akteuren die Entwicklung und Aufwer-
tung des Bahnhofsviertels deutlich voran, setzt Maßnahmen um, und finanziert sie auch mit.  Die ISG vertritt 
derzeit etwa die Hälfte der Eigentümer und Gewerbetreibenden im Bahnhofsviertel. 
Das Engagement der privaten Interessengemeinschaften verfolgt folgende Zielsetzungen:
• Sie arbeiten an einem langfristigen Konzept, um die Attraktivität der Innenstadt zu steigern, die Erreich -
barkeit sicherzustellen und sie langfristig als attraktiven Einzelhandelsstandort zu sichern und weiterzu -
entwickeln. 
• Sie positionieren sich durch ihr unabhängiges Engagement den Verantwortlichen in Rat und Verwaltung 
gegenüber als konstruktiv-kritischer Partner im Prozess der Zukunftsentwicklung der Stadt. 
• Sie wollen unabhängig von der öffentlichen Hand etwas für die Wert- und Attraktivitätssteigerung ihrer 
Geschäfte und Häuser tun und setzen auch rein privat finanzierte Maßnahmen um.
Marketing
Mit dem Instrument des Marketings werden öffentliche und private Investitionen koordiniert und damit wir -
kungsvoller gemacht. Diesem Ziel ist auch das Integrierte Handlungskonzept verpflichtet, welches nach einer 
umfassenden Analyse des Bestandes und dem Aufzeigen der Entwicklungsmöglichkeiten eine Zusammen -
schau öffentlicher und privater Projekte und deren konsequente Vernetzung darstellt. Städtebauliche und 
strukturverbessernde Maßnahmen und Projekte können dadurch beschleunigt werden. 
Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaftsverbände, Parteien, Vereine und die öffentliche Hand entwickeln gemein -
sam Konzepte für eine positive Zukunft sowohl der Innenstadt wie auch der Stadt als Ganzem. 
Das Stadtmarketing soll dabei die öffentliche Aufmerksamkeit auch auf solche Themen und Bereiche lenken, 
die bisher nur sektoral oder sehr eingeschränkt berücksichtigt wurden und gemeinsam mit den privaten Part-
nern die Kommunikation nach Innen wie nach Außen organisieren.
Konkrete Aufgabe der Stadtplanung ist es, die einzelnen Ansätze, Konzepte und Ideen zusammenzuführen 
und als eine gemeinsame Entwicklungsperspektive – Städtebauliches Entwicklungskonzept – darzustellen. 
Hierbei gilt es insbesondere, die Betroffenen zu Akteuren zu machen und sie entweder persönlich oder über 
Interessenvertreter oder Gruppen direkt in das Planungsverfahren einzubinden.


Darüber hinaus ist im ISM-Prozess ebenfalls festgelegt worden, dass sich Münster einer familienfreundlichen 
und generationsgerechten Stadtentwicklung verschreiben will. Als Anerkennung für die Arbeit vieler Bürger 
und Bürgerinnen, Politiker und Verwaltungsvertreter, Experten und anderer Engagierten, die sich seit Jahren 
und Generationen für die Identität und die Qualität der Stadt eingesetzt haben, hat die Stadt den ihr im Jahr 
2004 zugesprochenen Livecom-Award begriffen.
In Münster sind Stadtentwicklung und Stadtmarketing komplementäre Partner für die Zukunftsstrategie der 
Stadt. Dabei geht es darum, die für die Stadt bezeichnende Kultur der Identität weiter zu entwickeln. Der 
Stadt Bestes suchen und zeigen - das ist die Marketingherausforderung für Münster. Es geht darum, das 
spezifische Münsterprofil und die Stadtidentität zu schärfen und nach innen und außen selbstbewusst und 
langfristig zu kommunizieren.
Projektziele
Die wesentlichen Projektziele für das Integrierte Handlungskonzept Programm „Aktive Stadt- und Ortsteil -
zentren – Münster Innenstadt“ sind daher:
• Weiterentwicklung der Münsterschen Innenstadt
• Schließung von Baulücken
• Erschließung neuer Plätze und Wegebeziehungen
• Stärkung des Handelsplatzes
• Erhöhung der Aufenthaltsqualität
Förderund des privaten Engagements im Quartiersmanagement
Vieles ist schon erreicht, vieles ist in Bewegung. Private und öffentliche Partner arbeiten Hand in Hand. Die 
Vielzahl der Baukräne und Baustellen in der Stadt zeugen aktuell von den derzeitigen Aktivitäten. Wie aus 
der nachfolgenden Zusammenstellung ersichtlich, stehen aber noch einige, teilweise umfangreiche, Projekte 
zur Realisierung an. Die systematische Umsetzung der benannten Projekte in dem angedachten Zeitraum 
soll durch diese Zusammenschau wirksam vorbereitet und unterstützt werden. Dabei sind gemeinsame 
Handlungskonzepte und öffentlich-private Partnerschaften in Münster beispielhaft. 
Übersicht der Einzelmaßnahmen
Eine detaillierte Darstellung der möglichen Maßnahmen, ergänzt um eine Zeitachse und hinterlegt mit mögli-
chen Kosten (sofern bereits bekannt) befindet sich auf den folgenden Seiten dieses Berichtes. Damit werden 
dann die gegenseitigen Abhängigkeiten, Chancen und Perspektiven deutlich. Die Übersicht gibt die derzeit 
aktuell mit ISI und ISG sowie der Kaufmannschaft Innenstadt abgestimmten Maßnahmen und Projekte wie-
der. Die Möglichkeit einer Fortschreibung dieses Integrierten Handlungskonzeptes mit zukünftig geänderter 
Schwerpunktsetzung ist grundsätzlich gegeben und sollte ggf. anlassbezogen erfolgen, sobald sich Ziele 
und Anforderungen grundlegend geändert haben.
Die Tabelle zeigt die den vier Stadtquartieren und den Radialen zugeordneten Projekte mit einer kurzen 
Beschreibung der Maßnahme. Die weiteren Spalten enthalten Aussagen zu den eingesetzten Finanzmitteln, 
öffentlich oder privat oder einer Kombination aus beiden. Die Beschreibung der Maßnahmenart unterscheidet 
dabei zwischen zentralen (auf ganz Münster auswirkenden), strukturellen, städtebaulichen, gestalterischen 
oder Marketing Maßnahmen. Je nach Projekt können die Maßnahmen mehreren Arten zugeordnet sein, hier 
zeigt sich dann nochmals der integrierte Ansatz. 
•

0
Programm: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Münster Innenstadt
Maßnahme- Maßnahmenart
gruppe ZifferProjektbeschreibung Zentral Strukturell Städtebau Gestaltung Marketing
Schlossquartier 1 Westtor - Hindenburgplatz-Frauenstrasse-Domplatz (Entwicklung 
attraktiver Fußwege, Verknüpfung von Kultur, Kunst, Bildung und Wissenschaft) - - X X X
2 Lindenhof (Stadträumliche Nutzungsvarianten, funktionale und gestalterische 
Aufwertung) - X X X -
3 Wegeführung Aasee-Aegidiiststraße-Altstadt (Aufwertung, 
Gestaltung, Inszenierung) - - X X X
Altstadtquartier 4 Platz an der Königsstraße - Picasso Platz (Neugestaltung, Aufwertung 
des Quartiers, Wettbewerbsergebnis) - - X X -
5 Spiekerhof-Brücke (funktionale und gestalterische Aufwertung)
- - X X -
6 Asche-Julius-Voos-Gasse-Salzstraße (Entwicklung attraktiver 
Fußwege) - X - X -
7 Baublock Waltermann-Asche (Bau Parkhaus, Entwicklung attraktives 
geschäftsquartier) - - X X X
8 Stadtraum Landesmuseum (Gestaltung des öffentlichen Raumes nach 
Umbau und Erweiterung Museum) - - X X -
9 Stubengasse - Fahrradparkhaus Innenstadt (Entwicklung attraktiver 
Abstellmöglichkeiten) - X X X X
10 Südtor - Ludgeriplatz-Ludgeristraße (Entwicklung attraktiver Fußwege, 
funktionale und gestalterische Aufwertung, Umfeldentwicklung) - - X X X
11 Altstadt Münster (Weitere Profilierung und Schärfung als Ziel für Tages- und 
Wochenendtouristen) - X - - X
12 Initiative Starke Innenstadt (Evaluation und wissenschaftlkiche Begleitung)
- X - - X
13 Initiative Starke Innenstadt (Kommunikationskonzept)
- X - - X
14 Lichtkonzept Altstadt - Ludgerikirche 
- - - X X
15 Lichtkonzept Altstadt - Erbdrostenhof 
- - - X X
16 Lichtkonzept Altstadt - St.Paulus Dom / Domplatz 
- - - X X
17 Entwicklung preisgünstigen innerstädtischen Wohnraums 
(Standort- und Konzeptsuche) X - X - -
18 Familien- und Generationenfreundliche Innenstadt (Ideen- und 
Konzeptsammlung Junges Münster, Münster für Kinder, Münster für Senioren) X X - - X
19 Demografischer Wandel in Münster (Ideen- und Konzeptsammlung 
Junges Münster, Münster für Kinder, Münster für Senioren) X X - - X
20 (Bürger-)Bänke in der Innenstadt (Verbesserung der Aufenthaltsqualität)
- X - X X
21 „Mittwochs In…..“ (Steigerung der Besucherfrequenzen, zielgruppenspezifische 
Kommunikation, Stärkung der Aufenthaltsqualität) - X - - X
22 Informationssystem / Wegweisung (Einbindung Geschäftsstandorte)
- X X X X
23 Ab in die Mitte 2009 - Münstermorphosen
- X - X X
24 Ab in die Mitte 2010 („In-Besitz-Nehmen“, „Stadtraum-Neu-Entdecken“; 
Stärkung des Standortes Innenstadt) - - - X X
25 Ludgeriviertel (Inwertsetzung Verspoel, attraktive Fußwegeverbindungen)
- - X X X
26 Stubengasse - Entwicklung attraktiver Geschäftsstandorte in 
der Innernstadt - - X X -
27 HanseCareé - Entwicklung attraktiver Geschäftsstandorte in 
der Innernstadt - - X X -
28 Schauraum - Nacht der Museen (Kombination Kunstschau mit 
Architekturschau) - - X - X
29 Verfügungsfond Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Münster-
Innenstadt (Initiativen zur Stärkung der Innenstadt) - X X X X


Städtebauförderung Finanzmittel Zeitachse Geschätzte
Bewilligt Beantragt Neu Stadt Dritte 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Kosten/€
- - X X - - - X X - - K.A.
- - - - X - X X - - - K.A.
- - X X - - - - - X X K.A.
- X - X - - X - - - - 564.000
- - - X X - X X - - - 400.000
- - - X - - - X - - - 250.000
- - - X X X X X - - - K.A.
- - - - X - - X - - - 150.000
- - - X X - X X - - - K.A.
- - X X - - - X X X - K.A.
- - - X X X X X X X X 80.000
- - X X X - X X X X - 100.000
- - X X X - X X X X - 50.000
- - - - X - X X - - - 70.000
- - - - X - - X X - - 50.000
- - X X X - - - X X - 80.000
- - - - X - X - - X X K.A.
- - X X X - - X X X - K.A.
- - X X X - X X X X - K.A.
- - - - X X X X - - - 20.000
- - - - X X X X X X - 90.000
- - X X X - - - X X X 200.000
- - X X X - X X - - - 190.000
- - X X X X X - - - - 150.000
- - X X X - - X X X - K.A.
- - - - X X X - - - - K.A.
- - - - X X X - - - - K.A.
- - - X X X X X X - - 60.000
- - X X X X X X X X X 1.200.000


Programm: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Münster Innenstadt
Maßnahmenart
Maßnahmegruppe Ziffer Projektbeschreibung Zentral Strukturell Städtebau Gestaltung Marketing
Bahnhofsquartier 30 Hauptbahnhof Münster (Stärkung der oberzentralen Funktionen, Entwicklung 
Standort Bahnhofsquartier) X X X - -
31 Neubau Empfangsgebäude (Entwicklung eines attraktiven Handel- und 
Dienstleistungsstandortes) X X X X -
32 Bahnhof-Ostseite / Bremer Platz (Gestaltung des öffentlichen Raumes 
nach Neubau Hauptbahnhof) - - X X -
33 Bahnhof-Ostseite - Radstation (Schaffung zusätzlicher kostenfreier und 
kostenpflichtiger Abstellmöglichkeiten) - X X - -
34 ISG Bahnhofsviertel (Weiterentwicklung, Standortsicherung)
- X - - X
35 Lichtkonzept ISG Bahnhofsviertel (ergänzende, künstlerische Gestaltung)
- - - X X
36 Städtebauliches Gutachten Unterführung Hafenstraße (Stärkung 
der oberzentralen Funktion, Entwicklung Bahnhofs- und Hafenquartier, verkehrliche 
Optimierung) - X X - -
37 Ehemalige Bahnflächen / Stückgutbahnhof (perspektivische 
Konzeptentwicklung, Nutzungsmix, Anforderungen) X X X X -
38 Quartier Bahnhofstraße / Von-Steuben-Strasse (stadtbildprägende 
Neugestaltung, Aufwertung des Quartiers, Standortsicherung) X X X X
39 Osttor - Servatiiplatz (stadtbildprägende Neugestaltung, Aufwertung des 
Quartiers, Standortsicherung, Anbindung Salzstraße-Bahnhofstraße) - - X X -
40 Wegeführung Altstadt-Bahnhof über Stubengasse-Windthorststraße 
(Aufwertung, Inszenierung, Gestaltung) - X X X X
41 Wegeführung Altstadt-Bahnhof über Salzstraße-Servtiiplatz (Aufwertung, 
Inszenierung, Gestaltung) - X X X X
42 Entwicklung Obergeschossnutzung (Standort- und Konzeptsuche, 
Modernisierung, Vermarktung, Aufwertung) - - X - X
43 Zwischenraum, Leerstandsmanagement (Konzeptsuche 
Zwischennutzung, Modernisierung, Vermarktung, Aufwertung) - - X - X
Ergänzungsachsen 44 ggf. ISG Hammer Straße (Neuaufstellung, Standortsicherung, 
Entwicklungsperspektiven) - - X X X
45 ggf. ISG Wolbecker Straße (Neuaufstellung, Standortsicherung, 
Entwicklungsperspektiven) - - X X X
46 ggf. ISG Warendorfer Straße (Neuaufstellung, Standortsicherung, 
Entwicklungsperspektiven) - - X X X


Städtebauförderung Finanzmittel Zeitachse Geschätzte
Bewilligt Beantragt Neu Stadt Dritte 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Kosten/€
- X - X X X X X X - - 5.000.000
- - - - X X X X X - - 38.000.000
X - - X - - - X X - - 1.250.000
- X X X X - X X - - - 4.000.000
X - - X X X X X X X - 50.000
X - - - X X X X - - - 150.000
- - X X X - X - - X X 120.000
- - X X X - - - - X X 100.000
- - X X X - - - X X - 500.000
- - X X - - X X X - - K.A.
- - X X X - X X - - - K.A.
- - X X X - - X X - - K.A.
- - - X X - X X X - - 150.000
- - X X X - X X X - - 100.000
- - - - X - X X - - - K.A.
- - - - X - - X X - - K.A.
- - - - X - - - X X - K.A.


Beschreibung der Einzelmaßnahmen 
Platzgestaltung / Schaffung neuer Stadträume und neuer Verbindungen / Wegweisungen 
(Ziffer: 1, 3, 6, 8, 10, 39, 40, 41)
Entsprechend den Zielsetzungen aus dem ehemaligen Landes-Programm „Stadt macht Platz – NRW macht 
Plätze“ können diese Vorgaben auch für die „neuen“ Plätze in Münster Verwendung finden. Bedingt durch 
die unterschiedlichen Nutzungen in den letzten Jahren im historischen Umfeld und das Fehlen einer adäqua-
ten Gestaltung und Aufenthaltsqualität, sowie der aus den Nutzungen entstandenen Probleme, hat sich in 
Münster die Erkenntnis durchgesetzt, diese Stadträume der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und sie 
im Rahmen einer Neugestaltung besser erlebbar, erkennbar und nutzbar zu machen:
• Belebung von bestehenden Plätzen im Rahmen einer Intendanz für den öffentlichen Raum
• Erzeugung oder Stabilisierung eines belebten Platzrandes mit Nutzungen, die Besucher anziehen und 
zum Verweilen einladen
• Konzepte zur Hervorhebung und Verbesserung bestehender Raumfolgen durch gestalterische Maßnah-
men, Begrünung, Lichtkonzepte oder künstlerische Inszenierung
• Eingehen auf die regionale Kultur bei der Gestaltung und Zonierung der Plätze
• Kunst im öffentlichen Raum
• Kinder- und Jugendaktionen, internationale Begegnungen
• Schlüssige Verknüpfung der Plätze mit benachbarten Stadträumen zu einer attraktiven Raumfolge. 
Die Schaffung von Platzraum bzw. Freiraum entsprechend den o.g. Kriterien  ist die Voraussetzung für eine 
neue Nutzung bzw. Inszenierung des wieder gewonnenen Stadtraumes. Darüber hinaus ermöglichen Platz-
folgen oder platzartige Erweiterungen eine neue Qualität für die Bewohner und Besucher Münsters. Aufent-
haltsqualität entsteht durch hochwertige Gestaltung des Stadtraumes, hochwertige Nutzung des Stadtrau -
mes und notwendige Akzeptanz des Stadtraumes durch die zukünftigen Nutzer. 
Mit der Verbesserung der Freiraumangebote und -verbindungen, der Vernetzung der bereits vorhandenen 
Grün- und Freiflächen in den Stadtquartieren, einer Verknüpfung des städtebaulichen Umfeldes mit den 
durch das Entwicklungskonzept darzustellenden zukünftigen Wegeverbindungen und Verknüpfungen - auch 
über die störenden Bahntrassen hinweg - soll ein zusammenhängendes Wegenetz eingerichtet werden, das 
für Fußgänger und Fahrradfahrer optimal nutzbar und in seiner Konsequenz der Stadt der kurzen Wege 
dienlich ist. 
Damit können gleichzeitig die Barrieren der Verkehrstrassen und auch der gewerblichen Ansiedlungen über-
wunden und die bereits als Ziel gewünschten Verbindungen innerhalb der  Altstadt vorangebracht werden. 
Wunsch der Stadt Münster ist es, diese Wegeverbindungen so optimal als möglich zu begrünen, um gleich-
zeitig mit der Wegeverbindung eine Grünvernetzung der einzelnen Bereiche zu schaffen. Am Rande dieser 
Wegeverbindungen sollen Aufenthaltsmöglichkeiten und attraktive Freiräume - ggf. auch im Zusammenhang 
mit bereits vorhandenen Plätzen oder Freiräumen - geschaffen werden. 
Hier können in Münster insbesondere durch die Aufwertung bzw. Neugestaltung von Wegeverbindungen, 
Plätzen, Platzabfolgen und im Zusammenhang mit Neubauten entstandenen Freiräumen Potenziale entste-
hen, die im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes in Wert gesetzt werden können, so z.B.:
• „Westtor“: Aasee – Hindenburgplatz – Frauenstrasse - Domplatz (Verknüpfung von Kultur, Kunst, Bildung 
und Wissenschaft, Freiraum mit Stadtraum)
• Alter Steinweg - Julius-Voos-Gasse - Salzstraße (Verknüpfung von Parkraum mit Stadtraum)
• Stadtraum Landesmuseum (Verknüpfung von Kultur, Kunst, Bildung und Wissenschaft)
• „Südtor“: Ludgeriplatz - Ludgeristraße (Verknüpfung von Stadträumen untereinander)
• „Osttor“: Servatiiplatz (Verknüpfung von Stadträumen untereinander)


• Wegeführung Altstadt - Bahnhof über Stubengasse und Windthorststraße – Tor zur Innenstadt (Verknüp-
fung von Stadträumen untereinander)
• Wegeführung Altstadt - Bahnhof über Salzstraße und Servatiiplatz / Bahnhofstraße – Tor zur Innenstadt 
(Verknüpfung von Stadträumen untereinander)
Im Zusammenhang mit den Wegeführungen und der attraktiven Gestaltung ist auch die sichere und klare 
Wegweisung der Wegeführungen notwendig, damit sich die Besucher Münsters problemlos zurecht finden 
können und ihre Ziele entweder auf direktem Wege (Zeitvorteil) oder auf attraktivem Wege (mit Sehens -
würdigkeiten) erreichen können. Konzepte dazu sollen parallel mit der Inszenierung der neuen Stadträume 
entwickelt werden.
Hindenburgplatz – Lindenhof (Ziffer: 2)
Viele Planungen und Entwicklungsabsichten zum Hindenburgplatz haben in den letzten Jahren bestanden. 
Nach dem derzeitigen Ende der Planungen zum Kulturforum Westfalen stellt sich die Frage nach der zukünf-
tigen Nutzung und Wertstellung des Platzes.
Unabhängig davon ist bei Berücksichtigung der derzeitigen Nutzung als Parkplatz und Fläche für Großver -
anstaltungen (Send) eine bessere Einbindung des Platzes in die Wegeführungen zur Altstadt erforderlich. 
Im Hinblick darauf, dass viele Besucher Münsters von dieser Stelle aus erstmals die Altstadt betreten, fehlen 
attraktive Wegeverbindungen. Die vorhandenen Möglichkeiten sind daher zu überprüfen und ggf. weiter zu 
entwickeln bzw. aufzuwerten. 
Ggf. ist es sogar möglich, neue Wegeverbindungen zu entwickeln und im Bewusstsein zu verankern, so dass 
die Routen auf denen Münster erlebt werden kann, abwechslungsreicher und attraktiver gestaltet werden 
können. Darüber hinaus sind Verbesserungen auch für die Universität (Nutzer des Schlaun’schen Schlos -
ses) angezeigt, um die Verbindung zwischen Altstadt und Schloss (Bürgerschaft und Wissenschaft) noch 
stärker heraus zu heben.
Platz an der Königsstraße - Picasso-Platz (Ziffer: 4)
Der geplante Platz am Graphikmuseum Pablo Picasso hat im Zuge der historisch begründeten Stadträu -
me entlang der Königsstraße eine zentrale Bedeutung. Der entstehende Platzraum ist das Ergebnis eines 
2002 durchgeführten Realisierungswettbewerbes, dessen Ziel die Neuordnung eines durch kriegsbedingte 
Baulücken geprägten innerstädtischen Gebietes, sowie die Aufwertung von Wege- und Platzbeziehungen 
war.
Gemäß der Ausschreibung des Landeswettbewerbes „Stadt macht Platz – NRW macht Plätze“ hat die Stadt 
Münster für den Picasso – Platz, in der ersten Phase des Wettbewerbes, ein Beteiligungs- und Planungs -
konzept erstellt, das ein innovatives kommunikatives Verfahren für eine qualitätsorientierte Gestaltung und 
Nutzung des öffentlichen Raumes sichern soll.
Die hochwertige Gestaltung, die den engen Zusammenhang mit dem Graphikmuseum Pablo Picasso the -
matisiert – und nach den Entwürfen des Preisträgers auch im Platzbereich assoziiert - soll unmittelbar nach 
Fertigstellung der platzbildenden Hochbauten zum Spätsommer 2009 realisiert werden. Durch die Realisier-
ung der genannten Maßnahmen wird eine qualitätsorientierte Lösung erreicht, insbesondere  hinsichtlich der 
Gestaltung, der späteren Nutzung und vor allem der Akzeptanz des Platzes. 
Spiekerhof-Brücke (Ziffer: 5)
Anlass für die abermalige Überlegung einer Neugestaltung des Spiekerhofes im Bereich der Aa – Brücke 
ist die mangelnde Attraktivität dieses Bereiches. Der nördliche Brückenbereich macht aufgrund seiner Di -
mensionierung und einer unmittelbar angrenzenden, als Stellfläche genutzten, Einfahrt einen gestalterisch 
unbefriedigenden Eindruck.


Insgesamt ist die Aa von dem Brückenbereich der Straße Spiekerhof aus wenig erlebbar – unter anderem 
auch wegen der massiven Brückenbrüstungen. Die Verbindung des Aa-Seitenweges über die Straße hinweg 
ist nicht ausreichend gekennzeichnet und nutzbar. Dem Platz auf der Brücke fehlt Lebendigkeit und Anzie -
hungskraft. Gleichwohl bieten das breit angelegte Brückenbauwerk und der kreuzende Aa-Seitenweg ein 
Potential zur Aufwertung des Spiekerhofes an dieser Stelle und im weiteren Verlauf zwischen Brücke und 
Rosenstraße. 
In jüngster Zeit haben verstärkt die Kaufleute des Kiepenkerlviertels eine Aufwertung dieses Bereiches vor -
geschlagen, um das Angebot im öffentlichen Raum, aber auch ihren Standort und das westliche Kiepenkerl-
viertel in Richtung Rosenplatz deutlich zu verbessern. Die Kaufmannschaft ist bereit, einen Teil der Kosten 
für die Umgestaltung der Brücke am Spiekerhof zu übernehmen. 
Asche / Alter Steinweg (Ziffer: 6)
Auf dem Areal ehemaliger Gewerbe- und Dienstleistungsflächen in direkter Innenstadtlage ist die Realisier -
ung eines Park- und Geschäftshauses vorgesehen, welches auf die Nachbarschaft und die historischen 
Bezüge Rücksicht nimmt. Im Erdgeschoß sind Ladenlokale vorgesehen, die den Einzelhandel an dieser 
Stelle stärken sollen. Die Gebäudestruktur orientiert sich an der umgebenden Bebauung und ergänzt diese 
so, dass der bestehende Baublock einen städtebaulich harmonischen Abschluss findet. 
Initiative Starke Innenstadt (ISI) – Evaluation und Kommunikationskonzept (Zif-fer: 12, 13)
Der Zusammenschluss ISI arbeitet an der Seite der Stadt an der Zukunftsentwicklung der Innenstadt kon -
struktiv und auch kritisch mit. ISI hat nicht umsonst den Innovationspreis der NRW Bank 2008 erhalten 
und gilt inzwischen bundesweit als Modell für freiwilliges, privates Engagement für die Innenstadtentwick -
lung. Ohne dieses Bündnis, das wie auch die ISG Bahnhofsviertel vom ehrenamtlichen Engagement einiger 
Schlüsselpersonen lebt, würde Münsters Stadtentwicklung inzwischen ein wichtiger Partner fehlen. 
Um die Initiative langfristig auf gesicherte Beine zu stellen, ist es erforderlich, dass der Prozess auch durch 
eine wissenschaftliche Evaluation der Maßnahmen sowie ein seriöses Benchmarking begleitet wird. Außer-
dem arbeitet ISI an einem Kommunikationskonzept, das integriert in die städtische Markenführung die The -
men der Innenstadt gebündelt kommuniziert, unabhängig davon wer ihr Träger ist.
Insgesamt soll durch das Projekt der sensible Bereich in direkter Nachbarschaft u.a. zum Baudenkmal „Pavil-
lon“, zur Stadtbücherei und zur Dominikanerkirche städtebaulich und stadtgestalterisch aufgewertet werden. 
Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Parkhauses für Kunden aus dem Geschäftsbereich „Salzstraße“ 
bzw. zur Attraktivitätssteigerung dieses Altstadtbereiches wird perspektivisch eine Verbreiterung bzw. gestal-
terische Aufwertung der Fußwegeverbindung „Julius-Voos-Gasse“ angestrebt. 
Masterplan Licht für die Altstadt (Ziffer: 14, 15, 16)
Die Stadt Münster hat 2004 einen Masterplan Licht für die Inwertsetzung der Altstadt auch in der Dunkelheit 
entwickeln lassen. In Übereinstimmung mit der Grundphilosophie des Lichtingenieurs, einer Betonung von 
städtebaulichen Qualitäten und Herausstellung architektonischer Einzigartigkeiten mit sparsamen Leuchtmit-
teln bei gleichzeitiger Negation eines „Kampfes der Wattagen“, hat der Rat der Stadt Münster das Lichtkon-
zept 2005 beschlossen.
Gleichzeitig folgten die ersten Realisierungsmaßnahmen – und zwar vorwiegend privat finanziert. So wurde 
die Illumination des Prinzipalmarktes von den Kaufleuten getragen, die Stadt hat dabei nur ihren Beitrag mit 
der Finanzierung der Leuchtmittel für die stadteigenen Gebäude (u.a. historisches Rathaus, Stadtweinhaus) 
geleistet. Das Museum für Lackkunst, beheimatet im ehemaligen Gerling-Haus auf der Achse zwischen Alt-
stadt und Hauptbahnhof, wurde nach den Plänen ebenfalls beleuchtet.


Es folgten als historische Stadtkirche die Lambertikirche, die zu großen Teilen von der Lamberti-Gemeinde, 
aber auch unterstützt von einem Kaufmann des Prinzipalmarktes und den Stadtwerken finanziert wurde, 
und der historische Stadthausturm, der mit privaten und öffentlichen Mitteln der Bezirksvertretung Münster-
Mitte realisiert werden konnte. Mit privatem Engagement sind wichtige stadtgestalterische Lichtzeichen und 
–punkte gesetzt und überwiegend privat finanziert worden.
Für die kommenden Jahre sind weitere Umsetzungen des Masterplans Licht fest geplant: 
• Ludgerikirche am Marienplatz
• Erbdrostenhof
• St.-Paulus-Dom
Die Bürgergemeinschaft, die sich seit knapp zwei Jahren für die Aufwertung und Stärkung des Ludgerivier -
tels stark macht, möchte zukünftig die Ludgerikirche mit dem typischen Vierungsturm mit einer ganzjährigen 
und dauerhaften Beleuchtung versehen, um die schöne Architektur des Viertelwahrzeichens auch in der 
Dunkelheit sichtbar zu machen. 
Wie das aussehen könnte, zeigte – ermöglicht durch Spenden - der Initiativkreis aus Immobilieneigentümern 
und Kaufleuten der Ludgeristraße, der Königsstraße und den anliegenden Straßenzügen, im Rahmen von 
Schauraum 2007. Schauraum im besten Wortsinne, bietet doch das aus einer Ab-in-die-Mitte-Veranstaltung 
hervorgegangene Format in seiner seit 2001 jährlichen Fortsetzung von jeher die Möglichkeit, Ideen an drei 
Tagen zu erproben, um sie bei Erfolg womöglich dauerhaft zu verwirklichen. Die zahlreichen Besucherinnen 
und Besucher konnten sich ein Bild von der möglichen neuen Ansicht der Kirche machen. 
Der Erbdrostenhof als eines der wichtigsten barocken Baudenkmäler der Schlaunschen Architektur in Mün-
ster steht als weiteres Objekt auf dem Realisierungsfahrplan. Die Initiative des Salzstraßenviertels rückt 
das Bauwerk jährlich mit seiner „Piazza-Inszenierung im Rahmen von „Schauraum“ in den Mittelpunkt der 
Aufmerksamkeit. 
Am stadtgeschichtlichen Entstehungsort vor mehr als 1200 Jahren wartet ein weiteres bedeutendes Ob -
jekt darauf, ins rechte Licht gerückt zu werden: der St.-Paulus-Dom. Dieser wird derzeit eher provisorisch 
mit kilowattstarken Scheinwerfern flächig angestrahlt, um das wichtige Kirchenbauwerk überhaupt nächtens 
sichtbar werden zu lassen. Vor Jahren hatten münstersche Gastronomen dieses initiiert und mitfinanziert, 
um den Standort aufzuwerten. 
Gemessen an den hohen Ansprüchen des Lichtkonzeptes und dem erklärten Willen der Bürgerschaft stellt 
diese Form der Sichtbarmachung alles andere als eine geeignete Herausarbeitung der nächtlichen Ansicht 
dar. So ist der Dom erklärtermaßen auch seitens der Initiative starke Innenstadt eine in der Prioritätenliste 
hoch angesiedelte Aufgabe – zusammen mit den teils schon auf dem Weg befindlichen Vorhaben Ludgeri -
kirche und Erbdrostenhof.
Demografischer Wandel in Münster
Familien- und Generationenfreundliche Innenstadt (Ziffer: 17, 18, 19)
Aus den Ergebnissen der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2005 – 2015 und dem Leitbild „Stadt im 
demografischen Gleichgewicht – attraktiv, generationengerecht, partnerschaftlich“ ergibt sich folgende pla -
nerische Herausforderung:
Wie kann die Innenstadt zu einem generationengerechten Wohnstandort mit entsprechender Infrastruktur -
ausstattung und gleichzeitig zu einem attraktiven, funktionsgemischten und lebendigen Mittelpunkt von Mün-
ster weiterentwickelt werden?
Antworten auf diese Herausforderungen kann ein Masterplan „Generationengerechte Innenstadt“ sein. Zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt wird daher vorgeschlagen, in die Prüfung von Bearbeitungsschritten einzusteigen, 
um den Herausforderungen gerecht zu werden, vorhandene Potenziale zur Profilierung als attraktiver Stand-


ort im Wettbewerb zu nutzen und langfristige Daseinsvorsorge angesichts knapper werdender Einwohner -
ressourcen und Finanzmittel zu treffen.
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose zeigt deutlichen Handlungsbedarf insbesondere für die Innenstadt. 
Während 1990 noch 124.000 Personen im Stadtbezirk Mitte wohnten, ging diese Zahl bis 2005 bereits auf 
113.216 Personen zurück. Und dieser Rückgang hält an. So weist die Prognose für das Jahr 2015 eine wei-
tere Schrumpfung um 6.890 Personen aus und damit um -6,1% gegenüber 2005. Und diese Abnahme wird 
voraussichtlich in einigen Teilbereichen des Stadtbezirks noch wesentlich stärker ausfallen: Altstadt - 9,9 % 
der Bevölkerung, Innenstadtring - 9,1 %. Ein detaillierter Blick in die infrastrukturrelevanten Jahrgänge zeigt 
anhand der Kleinräumigen Prognose folgendes Bild: unter 3 Jahre -18,9 %, 3 bis unter 6 Jahre -21,3 %, 6 bis 
unter 10 Jahre -23,1 %, 10 bis unter 16 Jahre -16,7 %. Auch für die Einwohner ab 70 Jahren wird eine leichte 
Abnahme von -0,7 % prognostiziert, während gesamtstädtisch diese Altersgruppe um 17,1 % zunehmen 
soll.
Festzuhalten ist jedoch an dieser Stelle, dass die reale Bevölkerungsabnahme in den letzten Jahren nicht so 
stark erfolgt ist, wie in der Prognose 2003 bis 2013 vorausberechnet war. Diese Tatsache könnte bereits als 
eine erste leichte Reaktion auf die städtebaulichen und wohnungspolitischen Bemühungen zu interpretieren 
sein, die Innenstadt auch als attraktiven Wohnort zu positionieren. So ist allein von 1990 bis 2006 der Woh-
nungsbestand im Stadtbezirk Mitte von 62.402 auf 68.492 gestiegen; eine Entwicklung, die zu forcieren ist. 
Eine lebendige Innenstadt braucht Menschen, die dort wohnen. Das Interesse an Wohnungen in der Innen-
stadt, die Nähe von Wohnen, Arbeiten und Einkaufen hat wieder zugenommen. Insbesondere auch ältere 
Menschen schätzen die soziale, medizinische und kulturelle Infrastruktur. Dabei lässt sich die Frage des 
Zuzugs gerade älterer Menschen in die Innenstadt noch nicht als Trend belegen (Zuzugsumfrage 2006). 
Generell muss es jedoch erklärtes städtisches Ziel sein, das Wohnen in der Innenstadt nicht nur für eine 
soziale Schicht und bestimmte Lebensstilgruppen zu realisieren, sondern für Menschen in allen Lebens -
phasen und sozialen Schichten zu ermöglichen. Eine Durchmischung innerstädtischer Wohnstrukturen ist 
eine wichtige Voraussetzung, um ein offenes und urbanes innerstädtisches Leben zu verwirklichen. Dem 
Wohnumfeld und dem Anspruch an Grundversorgung, Lebensqualität wie auch an Mobilität kommt dabei 
zentrale Bedeutung zu.
Auf der anderen Seite darf nicht übersehen werden, dass in der Altstadt und innerhalb des Innenstadtrings 
vielfältige Nutzungen aufeinandertreffen. Die City ist mit ihrer vielfältigen Nutzungsmischung aus Einzel -
handel, Dienstleistungen, Gastronomie, touristischen Anziehungspunkten, kulturellen und kirchlichen Ein -
richtungen sowie zahlreichen Bildungseinrichtungen bzw. Hochschulinstituten der lebendige Mittelpunkt von 
Münster und damit auch ein wichtiger Profilierungsfaktor für ein attraktives Münster. Es gilt daher, zu einer 
möglichst verträglichen Zuordnung der Funktionen zu kommen und die Rahmenbedingungen für einen ver -
träglichen Nutzungsmix mit einer entsprechenden Wohnfunktion zu schaffen.
Im Einzelnen bieten sich folgende Prüfschritte zur Entscheidung über die Bearbeitung einen Masterplans 
„Generationengerechte Innenstadt“ mit den Schwerpunkten „Generationsgerechtes Wohnen“ und „demogra-
fieorientierte Weiterentwicklung der öffentlichen Infrastruktur“ an:
• Quartiersbezogene Analyse der realen und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung nach Alters -
gruppen
• Quartiersbezogene Analyse der Fort- und Zuzüge nach Altersgruppen
• Darstellung der öffentlichen Infrastruktur und Untersuchung von Möglichkeiten zur generationengerech -
ten Weiterentwicklung
• Identifikation von Potenzialräumen zur Stärkung der Wohnfunktion für familienorientiertes Wohnen, für 
seniorengerechtes Wohnen und für studentisches Wohnen. Hierbei kann zur Identifikation von Potenzi -
alen für „bezahlbares Wohnen“ in der Innenstadt auf die zurzeit laufende Bearbeitung der wohnungspoli-
tischen Anträge aufgesetzt werden.


• Identifikation von Aufwertungsmöglichkeiten der öffentlichen Räume, um familienorientiertes und senio -
rengerechtes Wohnen in der Innenstadt zu unterstützen
• Abgleich der Möglichkeiten für generationengerechtes Wohnen mit weiteren Planprozessen in der Innen-
stadt
• Dialog über die Wege zu einer generationengerechten Innenstadt mit Bewohnern, mit Interessenvertre -
tern und mit Investoren sowie Kommunikations-/ Dialogprozesse in Quartieren mit Entwicklungsmöglich-
keiten /-notwendigkeiten
Im Ergebnis werden Aussagen zu den Möglichkeiten eines Masterplans „Generationengerechte Innenstadt“ 
angestrebt. Auf dieser Basis ist dann über den Einstieg in ein konkretes Erarbeitungsverfahren zu entschei-
den, das über einen Masterplan „Generationengerechtes Wohnen und demografieorientierte Infrastruktur“ zu 
einem räumlichen Steuerungs- und Koordinierungsinstrument für die Innenstadt führen könnte. 
Aufenthaltsqualität: Bürgerbänke – Bänke in der Innenstadt (Ziffer: 20)
Die Aufenthaltsqualität in Münsters Innenstadt hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Maßnah -
men wie z.B. die gemeinsame Erarbeitung eines Qualitätspaktes für die Gestaltung der Außengastronomie 
oder auch die starke Zunahme an Sitzmöglichkeiten im Außenraum der Gastronomiebetriebe haben den 
Innenstadtraum spürbar positiv belebt und in Wert gesetzt. 
Der Erfolg bestätigt, dass die Bürgerinnen und Bürger ein hohes Bedürfnis verspüren, sich im öffentlichen 
Raum aufzuhalten. Neben den zahlreichen Möglichkeiten, die die vielen Außengastronomien inzwischen 
bieten, ist jedoch ein Mehrbedarf an frei zugänglichen Sitzmöglichkeiten – das heißt ohne Verzehrzwang 
– erkennbar. Dies hat die Aktion „Sonnenbänke“ deutlich bestätigt, die im Rahmen der Veranstaltung „Schau-
raum – das Fest der Museen und Galerien“ im Herbst 2006 von Münster Marketing ausgerichtet wurde. Die 
Bänke, die an ca. 30 Orten aufgestellt wurden, fanden großen Anklang in der Öffentlichkeit. Vor diesem Hin-
tergrund hat die ISI die Initiative ergriffen, mit Hilfe von privaten Partnern hochwertige Sitzbänke dauerhaft 
in der Innenstadt zu positionieren.
„Mittwochs in Münster …….“ (Ziffer: 21)
Eine wachsende Innenstadt bedeutet auch, dass die Handelsfläche sich erhöht. Das heißt für den Handels-
platz Münster, dass sich alle Akteure bemühen müssen, die Attraktivität der Stadt Münster glaubhaft und an 
die richtigen Zielgruppen zu kommunizieren. Schließlich muss es darum gehen, noch mehr Gäste als bisher 
nach Münster einzuladen und sie zum Besuch zu motivieren. 
Aus diesem Grund ist die Veranstaltung „Mittwochs in Münster ….“ geplant. Handel, Gastronomie, Immobilien-
eigentümer, die sich in der Initiative starke Innenstadt zusammengeschlossen haben, arbeiten mit Marktbe-
schickern daran, den bekannten und beliebten Wochenmarkt zusätzlich am Mittwochnachmittag abzuhalten. 
Neben dem Markt, der allein schon viele Besucher anzieht, sollen kleine, niedrigschwellige Aktionen um das 
Butterbrot - eine münsterische Spezialität - die Gäste zum Bummeln und Einkaufen einladen.
Ab in die Mitte: “Münstermorphosen” - Den Wandel aktiv gestalten und vermitteln (Ziffer: 23, 24)
In den kommenden drei Jahren sollen möglichst im Rahmen von „Ab-in-die-Mitte“-Projekten die Menschen 
in Münster die neu entstandenen Plätze und Wegeverbindungen in Besitz nehmen. Die Veranstaltungen 
werden mit jeweils räumlich anderen Akzenten und auf hohem ästhetischem Niveau die neuen Stadträume 
bekannt und bewusst machen. Sie sollen den Menschen die wachsende, neue alte Stadt vor Augen führen 
und so dazu beitragen, dass sie den Wandel verstehen und aktiv mittragen können.
Die Akteure in der Stadt rund um Marketing, Kultur und Handel verfügen über gute und verlässliche Erfahrun-
gen mit solchen Platz- und Raumveränderungen, die den Blick auf die Stadt temporär verändern. In Frage 
kommen z.B.:

0
• Adolph-Kolping-Platz
• Harsewinkelplatz (Hanse Carré)
• Platz an der Königsstraße / Picasso-Platz
• Stubengasse
Ludgeriviertel (Ziffer: 25)
Neu aufgestellt hat sich die Bürgergemeinschaft Ludgeristraße, jetzt Ludgeriviertel. Ein Team aus Hausei -
gentümern und Händlern aus dem Quartier hat sich das Ziel gesetzt, die Einkaufsmeile zwischen Prinzipal -
markt und Ludgeriplatz wieder ins rechte Licht zu rücken. Die Ansätze sind vielversprechend und orientieren 
sich an Initiativen wie z.B. der ISG Bahnhofsviertel oder der Interessengemeinschaft Spiekerhof. Begründet 
mit der Fertigstellung der Münster-Arkaden möchte sich das Ludgeriviertel, als unmittelbarer Nachbar, ent -
sprechend darstellen. Dazu wurde ein erster Aktionsplan entwickelt, der kleinere Maßnahmen im Marketing-
bereich vorsah. 
Die Anlieger und Händler wollen in Zukunft intensiv zusammenarbeiten und das Ludgeriviertel als attraktives 
Einkaufsquartier weiter stärken. Neben Marketingmaßnahmen, in Zusammenarbeit mit Münster Marketing 
und der „Initiative Starke Innenstadt“ sollen auch bauliche Maßnahmen in der nächsten Zeit umgesetzt wer-
den. So ist z.B. geplant, die Ludgerikirche am Marienplatz entsprechend zu illuminieren. 
Die Fußwege zur Königsstraße und zum Harsewinkelplatz  sowie zur Promenade sollen noch attraktiver 
werden und in ein innerstädtisches Fußwegenetz integriert werden, welches für Besucher und Kunden in 
Münster attraktive und kurze Wege zu Sehenswürdigkeiten und Geschäftsstandorten bereit stellt.
Stubengasse (Ziffer: 26)
Der zukünftige Gebäudekomplex besteht aus zwei einzelnen, viergeschossigen Bauwerken, die durch eine 
gemeinsame Tiefgarage verbunden sind und zwei neue Stadträume unterschiedlicher Qualität entstehen 
lassen.
Das neue Quartier ermöglicht eine harmonische Arrondierung der City als Einzelhandelsschwerpunkt und 
unterstützt die im Umfeld angrenzenden Einkaufsstraßen Ludgeri- und Salzstraße. Somit entstehen weitere 
Platz- und Wegestrukturen, die sich an den vorhandenen Strukturen der historischen Altstadt orientieren 
und gemeinsam mit dieser zukünftig zum Verweilen einladen. In diesem Zusammenhang wäre es wün -
schenswert, die zentralen Wegebeziehungen zwischen dem Hauptbahnhof und der Innenstadt, über die 
Windthorststraße und die Bahnhofstraße sowie den Servatiiplatz, weiter zu entwickeln und entsprechend 
ihrer zukünftigen Bedeutung gemeinsam den zukünftigen Bedürfnissen anzupassen.
Dem Investor ist ein hochwertiger Nutzungsmix aus Einzelhandel, Hotel, Dienstleistung und Gastronomie 
gelungen. Ein gutes Beispiel dafür, dass auch attraktive Obergeschossnutzungen möglich sind, die sich in 
die vorhandenen Strukturen harmonisch einfügen lassen. Für die Erreichbarkeit wird es zukünftig 320 PKW-
Stellplätze und 220 Fahrradabstellplätze geben, die auch anderen Nutzern der City zur Verfügung stehen. 
Hanse Carreé (Ziffer: 27)
Am Eingang zur Stubengasse, direkt an der Windthorststraße gelegen, ist auf dem Areal des ehemaligen 
Overberg-Hauses ein neues Stadtquartier entstanden. Die Ecklage in unmittelbarer Nähe zur Ludgeristraße 
bildet zusammen mit dem Bebauungskonzept reizvolle Platz– und Gassensituationen. Das architektonische 
Konzept setzt bewusst auf kleinteilige Fassaden, angelehnt an die Gebäude und Parzellenstruktur der Alt -
stadt, allerdings modern und zeitgemäß interpretiert.
Der Reiz dieses neuen Stadtquartiers aus einem Nutzungsmix von Einzelhandel und Wohnen soll nach 
Fertigstellung der Baumaßnahme mit seinen Gassen und Plätzen auch entsprechend „bespielt“ werden, 
so dass sich hier eine Chance ergibt, den Stadtraum neu im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern.


In Kombination mit der nebenan entstehenden Neubebauung der Stubengasse und der neu anzulegenden 
Fußgängerzone Stubengasse ergeben sich neue Potenziale für einen öffentlichen Raum, die bisher aufgr -
und der Funktionen und Verkehrsbelastung in dieser Form nicht möglich waren. 
Schauraum (Ziffer: 28)
Jährlich im September findet in Münster der Schauraum statt - integraler Bestandteil ist die Nacht der Muse-
en und Galerien. In den nächsten Jahren soll im Zuge der Neuentwicklung in der Innenstadt die Kunstschau 
durch eine Architekturschau ergänzt werden. Die Münsteraner und Münsteranerinnen werden in die neuen 
Räume, ob öffentlich oder privat, auf die Dächer und in die Tiefgaragen eingeladen, und so zu Mitwissern und 
Mitträgern der Entwicklung der Innenstadt gemacht.
Verfügungsfond Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (Ziffer: 29)
Die zukünftigen Förderrichtlinien Stadterneuerung ermöglichen die Einrichtung sog.  Verfügungsfonds – eine 
Zusammenfassung finanzieller Mittel von Privaten und öffentlichen Partnern mit der Möglichkeit einer er -
gänzenden 50%igen Förderung durch Bund und Land. Diese Finanzmittel können zur Realisierung von 
investiven und nichtinvestiven Maßnahmen sowie zur Vorbereitung investiver Maßnahmen von Initiativen, 
Arbeitsgemeinschaften, Kaufmannschaften u.ä. in Anspruch genommen werden. 
Für ISI und ISG und ggf. weitere Initiativen sollen über den Weg des Verfügungsfond Mittel bereit gestellt 
werden für z.B. folgende investitionsfördernde Maßnahmen:
Information und Beratung von Immobilieneigentümern i.S. des Leerstandsmanagements und der Werter-
haltung ihrer Immobilien
Projekte zur Zwischennutzung von zeitweisem Leerstand
Optimierung der Gästeinformation und Wegweisung in der Innenstadt angepasst an die neuen städtebau-
lichen Situationen
Passantenbefragungen
Erarbeitung von Standortprofilen für die Quartiere, die wie das Kiepenkerlviertel oder das Ludgeriviertel 
durch die städtebaulichen Veränderungen eine Verlagerung der Passantenströme hinnehmen müssen
Erarbeitung eines Kommunikationskonzepts für die Innenstadt mit dem Ziel, die Zahl der privaten Partner 
des Citymanagements deutlich zu erhöhen und langfristig zu binden
Evaluation des Prozesses und der Maßnahmen
Interessant sind dabei die relative Flexibilität des möglichen Mitteleinsatzes und die zugrunde liegende Part-
nerschaft öffentlicher und privater Akteure. Im Zusammenhang mit ergänzenden Maßnahmen im Programm-
gebiet, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind, entsteht hier ein kurzfristig einsetzbares 
und attraktives Unterstützungsmittel für private Aktivitäten.
Hauptbahnhof und Umfeldgestaltung (Ziffer: 30, 31, 32, 33)
Das Empfangsgebäude des Hauptbahnhofes soll von einem Investor neu errichtet werden. Der Neubau 
umfasst die Gebäudeteile Westseite (Berliner Platz) und Ostseite (Bremer Platz) und wurde über ein Inve -
storenverfahren durch die DB AG, unter Beteiligung der Stadt Münster, entwickelt.  
Ergänzend dazu wird die DB AG die vorhandene Verkehrsstation umfassend modernisieren und an die neue-
sten Anforderungen anpassen. Verkehrsstation und Empfangsgebäude des neuen Hauptbahnhofes Münster 
sollen als Ganzes wahrgenommen werden. Eine barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnsteige, der Empfangs-
gebäude und der Einrichtungen von Handel und Dienstleistungen ist dabei selbstverständlich. 
Die Neugestaltung des Bahnhofsquartiers zwischen der Altstadt / Universität und dem großen innerstädtisch-
en Wohngebiet Hansaviertel sowie dem Bereich Stadthafen und der Halle Münsterland gestattet eine Misch-
nutzung aus Nahversorgung, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur und Kommunikation. Dabei soll dem beson-
deren Charakter der in diesem Stadtquartier zu berücksichtigenden Mobilitätsaspekte Rechnung getragen 
werden.
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In diesem Zusammenhang wird die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes Westseite (Berliner Platz / Bahn-
hofstraße) – auf der Basis und nach dem Konzept der bisher bereits umgestalteten Flächen - vervollständigt 
und zeitgleich zum Neubau des Empfangsgebäudes abgeschlossen.
Die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes Ostseite (Bremer Platz) erfolgt ebenfalls zeitgleich zum Bau 
des östlichen Empfangsgebäudes, jedoch erfolgt hier die Planung angepasst an die Anforderungen und 
Bedürfnisse der zukünftigen Nutzer dieses Bereiches. D.h. es werden die Möglichkeiten der individuellen 
Bahnhofsvorfahrt, des kurzzeitigen kostenpflichtigen Abstellens von Fahrzeugen sowie der direkten Erreich-
barkeit optimiert. 
Ergänzend zum Angebot für motorisierte Kunden soll es ein attraktives Angebot für Radfahrer geben, wel -
ches Stellplätze in unmittelbarem Umfeld zum Eingang, mit direktem Anschluss an die beiden Bahnhofstun-
nel, sicherstellt. Weitere Abstellmöglichkeiten werden im Anschluss an das neue Gebäude angeboten. 
Die Platzfläche vor dem Gebäude wird hochwertig und attraktiv gestaltet, so dass sie sich in das Gesamtge-
füge mit dem neuen Empfangsgebäude harmonisch einfügt. Dabei sollen Strukturen der Grünanlage Bremer 
Platz aufgegriffen und interpretiert werden.
Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel (Ziffer: 34) 
Die Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Bahnhofsviertel Münster e.V. verfolgt das Ziel, die Chan -
cen und Potenziale des Bahnhofsviertels aufzugreifen und Lösungen für anstehende Herausforderungen 
zu realisieren. Im Vordergrund der gemeinsamen Arbeit stehen die konsequente Verbesserung der Wettbe-
werbssituation des Quartiers, die Kommunikation eines klaren Standortprofils sowie die Umsetzung einer gut 
durchdachten Vermarktung des Viertels. Darüber hinaus stehen die Belebung der Handels-, Gewerbe- und 
Dienstleistungsstruktur sowie die städtebauliche Situation im Fokus der Arbeit. 
Kennzeichnend für das Münsteraner Bahnhofsviertel sind die zentrale innerstädtische Lage, der urbane 
Charakter und die unmittelbare Nähe zur Altstadt sowie die Funktion als bedeutendster und frequenzstärk -
ster Verkehrsknotenpunkt. Als Entree in die Stadt empfängt Münster im Bahnhofsviertel eine Vielzahl von 
Gästen und Besuchern. Gleichzeitig durchqueren tausende Bürgerinnen und Bürger sowie Pendler aus der 
Region Tag für Tag das Viertel. 
Zur Verwirklichung der für die ISG benannten Ziele wurden Projektgruppen gebildet, in denen sich zahlrei -
che Akteure aus den unterschiedlichsten Professionen und Berufsgruppen engagieren. Die Hauptaufgabe 
der Projektgruppen besteht in der Erarbeitung, Organisation und Umsetzung konkreter Maßnahmen und 
Projekte, die dem Quartier zu Gute kommen sollen. Das Bahnhofsviertel versteht sich als dynamischer und 
stetig wandelnder Ort mit großstädtischem Anspruch. Dabei ist eine qualifizierte externe Begleitung, eine Art 
Geschäftsstelle für die tägliche Arbeit, unverzichtbar. Da gerade in der Anfangsphase die Akquisition neuer 
Mitglieder und die damit verbundene Mitfinanzierung der Aufgaben durch die ISG-Mitglieder wichtig für den 
Erfolg der ISG ist, soll mit der Anschubfinanzierung hier Realisierungssicherheit erreicht werden.
Lichtkonzept ISG Bahnhofsviertel – Lichtquartier (Ziffer: 35)
Die ISG schafft die Rahmenbedingungen, um mit dem Medium Licht dem Bahnhofsviertel eine einzigartige, 
unverwechselbare Identität im Münsteraner Kontext zu geben. Dabei geht es nicht darum, bereits Bestehen-
des zu kopieren (z.B. den Prinzipalmarkt), sondern auf innovative und hochwertige Art einen neuen Blick auf 
Bekanntes - aber auch auf unbeachtete und bislang ungenutzte Aussichten und Bereiche des Bahnhofsvier-
tels - zu verwirklichen. 
Wichtige Aufgabe des nächtlichen Lichts im öffentlichen Raum ist es, neben Sicherheit auch Orientierung zu 
bieten. „Gutes Licht“ schafft darüber hinaus Atmosphäre und Aufenthaltsqualität. Schritt für Schritt hat sich 
die ISG dem Ziel verpflichtet, die Aufenthalts- und Verweilqualität sowie die Aufenthaltsdauer im Bahnhofs -


quartier zu erhöhen - Flanieren im Viertel muss für Kunden und Passanten, Gäste und Bewohner attraktiver 
werden! 
Mit einer Lichtinszenierung der Bahnhofstraße sollen dem anhaltenden Trading down öffentlichkeitswirksa -
me, sichtbare und nachhaltig imageprägende Akzente entgegengesetzt werden. Der derzeit fehlende Boule-
vardcharakter der Bahnhofstraße soll so wiedererlangt werden. 
Das Lichtkonzept soll die Qualitäten des Stadtbildes, wie es sich heute in der Tagesansicht präsentiert, künf-
tig auch während der dunklen Tageszeiten und in der Nacht erlebbar machen. Das Konzept bietet Stadt, Ei-
gentümern, Bauherren und Investoren einen Gestaltungsrahmen und stellt die nächtliche Ansicht des Bahn-
hofsviertels als Ensemble dar. Zur Lösung der skizzierten Herausforderung wurde ein 3-Säulen-Lichtkonzept 
entwickelt, dass eine einheitliche Lichtinszenierung der Bahnhofstraße (und mittel- bis langfristig auch des 
gesamten Bahnhofsviertels) erlaubt. Die Realisierung und Umsetzung soll, beginnend im Jahr 2008, ab -
schnittsweise in drei Bauabschnitten erfolgen, und für die Bahnhofstraße im Jahr 2010 abgeschlossen sein.
Unterführung Hafenstraße – Entwicklung Stückgutbahnhof (Ziffer: 36, 37)
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, den aufgrund ihrer positiven Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung 
vorhandenen Bedarf an Flächen für Wohnraum und vielfältige wirtschaftliche Nutzungen in möglichst hohem 
Maße durch die Entwicklung brachgefallener oder mindergenutzter Flächen im Innenbereich zu decken. In 
diesem Zusammenhang beabsichtigt die Stadt Münster perspektivisch gemeinsam mit der Deutschen Bahn 
AG die städtebauliche Neustrukturierung von un- bzw. untergenutzten Bahnflächen des ehemaligen Stück -
gutbahnhofes sowie des Bereiches des ehemaligen Lokschuppens. 
Die genannten Flächen liegen südlich des Hauptbahnhofes und zwischen den beiden heute vorhandenen 
Hauptgleistrassen. Sie sind damit von den benachbarten Stadträumen abgeschnitten und derzeit erheblich 
entwicklungsgehemmt. Deshalb wird perspektivisch angestrebt, die getrennt verlaufenden Bahntrassen auf 
der heutigen, östlichen Gleistrasse zu bündeln, um die Brachflächen ohne Zäsuren an die westlich gelege -
nen Innenstadtbereiche anbinden zu können. Dadurch könnte sich mittelbar eine verbesserte Anbindung 
auch an die Altstadt / Innenstadt von Münster ergeben.
Verkehrlich gesehen ist die Fläche des ehemaligen Stückgutbahnhofes (einschließlich Lokschuppen) über 
den fast vollständig 4-spurig ausgebauten Albersloher Weg direkt an die Umgehungsstraße und somit auch 
an das überörtliche Autobahnnetz (A 43/A 1) angebunden. Im innerstädtischen Hauptverkehrsstraßengerüst 
ergeben sich über die Friedrich-Ebert-Straße und die Hafenstraße ebenfalls gute Anbindungsmöglichkeiten. 
Allein die Verbindung der Bereiche beiderseits der Bahnflächen führt zu großen Problemen, da die derzeit 
vorhandene Unterführung der Hafenstraße den Anforderungen nicht mehr gewachsen ist. Unabhängig von 
der Entwicklung der brachgefallenen Bahnflächen ergibt sich hier in den nächsten Jahren Handlungsbedarf 
im Hinblick auf eine qualitativ hochwertige und leistungsfähige Verbindung der Verkehrsachsen sowie einer 
Aufwertung der Verkehrsmöglichkeiten für den ÖPNV, den Radverkehr und den Fußgängerverkehr, z.B. zum 
Veranstaltungszentrum Hafen/Halle Münsterland.
Ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeitsoptimierung des Stückgutbahnhofes aus dem Jahre 2003 hat die grund-
sätzliche Machbarkeit bestätigt, allerdings ist der notwendige Aufwand höher als die derzeit erzielbaren Ren-
diten aus der Vermarktung der frei werdenden Flächen. Hier ist ggf. über neue Lösungsansätze und Finan -
zierungsmodell nachzudenken.
Osttor – Servatiiplatz (Ziffer: 39)
Der Bereich Osttor als östliches Eingangstor zur Stadt bedarf schon seit längerem der Aufwertung und At -
traktivierung. Bedingt durch einige Bauvorhaben im direkten Umfeld, ergibt sich die Möglichkeit, unter Ein -
bindung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung von externen Fachleuten Lösungs -
vorschläge erarbeitet zu bekommen, die dann, nach entsprechender Prüfung und Abstimmung Grundlage


für weitere Projekte und Maßnahmen werden könnten. 
Diese Vorschläge könnten u.a. eine adäquate Fortsetzung der Neugestaltung und Inwertsetzung des öffentli-
chen Raumes der Bahnhofstraße sein und damit die Bemühungen der Immobilien- und Standortgemein -
schaft Bahnhofsviertel, das Quartier besser an die Salzstraße anzubinden, weiter unterstützen.
So werden konkret Vorschläge zur Vernetzung von Verkehrsfunktionen, zur Optimierung von Platz- und 
Grünflächen sowie zu  Grundstücksnutzungen im Rahmen eines Wettbewerbs erarbeitet, die trotz Gesamt -
konzept in einzelnen Bauabschnitten umsetzbar sein sollen. Insbesondere 
• der räumliche Zusammenhang einzelner Straßenräume und Plätze ist städtebaulich und funktional her -
auszuarbeiten
• das direkte Umfeld einzelner Bauwerke bedarf dringend einer angemessenen Ordnung und Gestaltung
• die Übergänge von Fußgänger- und Radwegachsen sind zu überdenken
• sollten stadträumliche und nutzungsgerechte Lösungen erarbeitet werden
• sollten im Straßenbild – z.B. durch Baumpflanzungen – ein angemessener Kontext zwischen den Platz -
räumen und dem Grünzug Promenade geschaffen werden
• sollte geprüft werden, ob die Übergänge noch richtig proportioniert sind und ob ggf. eine Aufpflasterung 
der Fahrbahn mit dem Ziel eines Auftaktes in die Innenstadt möglich wäre.
So sollen insbesondere folgende Bereiche im Rahmen des interdisziplinären, städtebaulichen Wettbewerbs 
untersucht werden: 
• Vorplatz NRW Bank
• Umfeld Paul-Gerhardt-Haus / Erlöserkirche
• Servatiiplatz / Kinderspielplatz
• Eckgrundstück Eisenbahnstraße / Wolbecker Straße
• Eisenbahnstraße
• Friedrichstraße
• Salzstraße
• Verkehrsknoten Servatiiplatz
Ergänzungsachsen – Radialen (Ziffer: 44, 45, 46)
Ergänzend zu den bereits behandelten Stadtquartieren und ihren Einzelmaßnahmen kommen ggf. auch 
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der drei Radialen Hammer Straße, Wolbecker Straße und Warendorfer 
Straße zum Tragen. 
Vermutet wird hier zunehmender Handlungsbedarf, da die Ausfallstraßen unter einem enormen Verände -
rungs- und Entwicklungsdruck stehen. Die früher enge Beziehung zwischen den umliegenden Stadtquartie-
ren und den „Einkaufsmeilen“ wird lockerer, die Beziehung der Anwohner zu ihrer Geschäftsstraße hat sich 
verändert. 
Zur Stabilisierung der Angebote und der vielfältigen Strukturen sollten straßenbezogene Handlungskonzepte 
entwickelt werden, z.B. nach dem Muster der ISG oder der ISI. Potenzial und Engagement der Eigentümer 
vorausgesetzt, könnten hier gemeinsame Strategien entwickelt und umgesetzt werden. 
Erste Signale aus den Quartieren hat es bereits gegeben, so dass sich die Stadt Münster hier auf zukünftige 
Aufgaben einstellen wird. Vom Verfahren her soll versucht werden, analog zu ISI und ISG, die privaten Ak -
teure frühzeitig einzubinden und zu gemeinsamem Handeln zu motivieren.

0902-2008 Anlage 5 - 311008

140 Zeichen

Anlage 5
zur Vorlage V/0902/2008
Übersicht zum Wettbewerb 
Stadtteilmarketing
Wolbeck
Albachten
Roxel
Mecklenbeck
Kinderhaus
Hiltrup
Süd-Ost

0902-2008 Anlage 6 - 311008

54 Zeichen

ei IN
N

Bu, ki a
In

Anlage 6 zur Vorlage V/0902/2008

0902-2008 Anlage 3 - 051108

7022 Zeichen

Maßnahme- Geschätzte 
gruppe Ziffer Projektbeschreibung Zentral Strukturell Städtebau Gestaltung Marketing Priorität Bewil ligt Beantragt Neu Stadt Dritte 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Kosten/€
Schlossquartier 1 Westtor - Hindenburgplatz-Frauenstrasse-Domplatz  (Entwicklung 
attraktiver Fußwege, Verknüpfung von Kultur, Kunst, Bil dung und Wissenschaft) - - X X X 2 - - X X - - - X X - - K.A. 
2 Lindenhof (Stadträumliche Nutzungsvarianten, funktionale und ges talterische 
Aufwertung) - X X X - 3 - - - - X - X X - - - K.A. 
3 Wegeführung Aasee-Aegidiiststraße-Altstadt (Aufwertung, Gestaltung, 
Inszenierung) - - X X X 3 - - X X - - - - - X X K.A. 
Altstadtquartier 4 Platz an der Königsstraße - Picasso Platz  (Neugestaltung, Aufwertung des 
Quartiers, Wettbewerbsergebnis) - - X X - 1 - X - X - - X - - - - 564.000 
5 Spiekerhof-Brücke (funktionale und gestalterische Aufwertung) 
- - X X - 1 - - - X X - X X - - - 400.000 
6 Asche-Julius-Voos-Gasse-Salzstraße  (Entwicklung attraktiver Fußwege) 
- X - X - 2 - - - X - - - X - - - 250.000 
7 Baublock Waltermann-Asche (Bau Parkhaus, Entwicklung attraktives 
geschäftsquartier) - - X X X 2 - - - X X X X X - - - K.A. 
8 Stadtraum Landesmuseum (Gestaltung des öffentlichen Raumes nach Umbau 
und Erweiterung Museum) - - X X - 3 - - - - X - - X - - - 150.000 
9 Stubengasse - Fahrradparkhaus Innenstadt (Entwicklung attraktiver 
Abstellmöglichkeiten) - X X X X 1 - - - X X - X X - - - K.A. 
10 Südtor - Ludgeriplatz-Ludgeristraße (Entwicklung attraktiver Fußwege, 
funktionale und gestalterische Aufwertung, Umfeldentw icklung) - - X X X 3 - - X X - - - X X X - K.A. 
11 Altstadt Münster (Weitere Profilierung und Schärfung als Ziel für Tages- un d 
Wochenendtouristen) - X - - X 2 - - - X X X X X X X X 80.000 
12 Initiative Starke Innenstadt (Evaluation und wissenschaftlkiche Begleitung) 
- X - - X 2 - - X X X - X X X X - 100.000 
13 Initiative Starke Innenstadt (Kommunikationskonzept) 
- X - - X 2 - - X X X - X X X X - 50.000 
14 Lichtkonzept Altstadt - Ludgerikirche 
- - - X X 2 - - - - X - X X - - - 70.000 
15 Lichtkonzept Altstadt - Erbdrostenhof 
- - - X X 2 - - - - X - - X X - - 50.000 
16 Lichtkonzept Altstadt - St.Paulus Dom / Domplatz 
- - - X X 3 - - X X X - - - X X - 80.000 
17 Entwicklung preisgünstigen innerstädtischen Wohnraums (Standort- 
und Konzeptsuche) X - X - - 3 - - - - X - X - - X X K.A. 
18 Familien- und Generationenfreundliche Innenstadt (Ideen- und 
Konzeptsammlung Junges Münster, Münster für Kinder, Mün ster für Senioren) X X - - X 2 - - X X X - - X X X - K.A. 
19 Demografischer Wandel in Münster (Ideen- und Konzeptsammlung Junges 
Münster, Münster für Kinder, Münster für Senioren) X X - - X 2 - - X X X - X X X X - K.A. 
20 (Bürger-)Bänke in der Innenstadt (Verbesserung der Aufenthaltsqualität) 
- X - X X 2 - - - - X X X X - - - 20.000 
21 "Mittwochs In….." (Steigerung der Besucherfrequenzen, zielgruppenspezifisch e 
Kommunikation, Stärkung der Aufenthaltsqualität) - X - - X 3 - - - - X X X X X X - 90.000 
22 Informationssystem / Wegweisung (Einbindung Geschäftsstandorte) 
- X X X X 3 - - X X X - - - X X X 200.000 
23 Ab in die Mitte 2009 - Münstermorphosen 
- X - X X 2 - - X X X - X X - - - 190.000 
24 Ab in die Mitte 2010 ("In-Besitz-Nehmen", "Stadtraum-Neu-Entdecken"; Stärkung 
des Standortes Innenstadt) - - - X X 3 - - X X X X X - - - - 150.000 
25 Ludgeriviertel (Inwertsetzung Verspoel, attraktive Fußwegeverbindungen)
- - X X X 3 - - X X X - - X X X - K.A. 
26 Stubengasse - Entwicklung attraktiver Geschäftsstandorte in der 
Innernstadt - - X X - 2 - - - - X X X - - - - K.A. 
27 HanseCareé - Entwicklung attraktiver Geschäftsstandorte in der 
Innernstadt - - X X - 2 - - - - X X X - - - - K.A. 
28 Schauraum - Nacht der Museen (Kombination Kunstschau mit Architekturschau) 
- - X - X 2 - - - X X X X X X - - 60.000 
29 Verfügungsfond Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Münster- 
Innenstadt (Initiativen zur Stärkung der Innenstadt) - X X X X 2 - - X X X X X X X X X 1.200.000 
Zeitachse 
Programm: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Münster Innenstadt 
Städtebauförderung Finanzmittel 
Anlage 3  zur Vorlage V/0902/2008 
Maßnahmenart

Maßnahme- Geschätzte 
gruppe Ziffer Projektbeschreibung Zentral Strukturell Städtebau Gestaltung Marketing Priorität Bewil ligt Beantragt Neu Stadt Dritte 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Kosten/€
Bahnhofsquartier 30 Hauptbahnhof Münster (Stärkung der oberzentralen Funktionen, Entwicklung 
Standort Bahnhofsquartier) X X X - - 1 - X - X X X X X X - - 5.000.000 
31 Neubau Empfangsgebäude (Entwicklung eines attraktiven Handel- und 
Dienstleistungsstandortes) X X X X - 1 - - - - X X X X X - - 38.000.000 
32 Bahnhof-Ostseite / Bremer Platz (Gestaltung des öffentlichen Raumes nach 
Neubau Hauptbahnhof) - - X X - 1 X - - X - - - X X - - 1.250.000 
33 Bahnhof-Ostseite - Radstation (Schaffung zusätzlicher kostenfreier und 
kostenpflichtiger Abstellmöglichkeiten) - X X - - 1 - X X X X - X X - - - 4.000.000 
34 ISG Bahnhofsviertel (Weiterentwicklung, Standortsicherung) 
- X - - X 1 X - - X X X X X X X - 50.000 
35 Lichtkonzept ISG Bahnhofsviertel (ergänzende, künstlerische Gestaltung) 
- - - X X 1 X - - - X X X X - - - 150.000 
36 Städtebauliches Gutachten Unterführung Hafenstraße  (Stärkung der 
oberzentralen Funktion, Entwicklung Bahnhofs- und Hafe nquartier, verkehrliche 
Optimierung) - X X - - 1 - - X X X - X - - X X 120.000 
37 Ehemalige Bahnflächen / Stückgutbahnhof (perspektivische 
Konzeptentwicklung, Nutzungsmix, Anforderungen) X X X X - 3 - - X X X - - - - X X 100.000 
38 Quartier Bahnhofstraße / Von-Steuben-Strasse (stadtbildprägende 
Neugestaltung, Aufwertung des Quartiers, Standortsicheru ng) X X X X 3 - - X X X - - - X X - 500.000 
39 Osttor - Servatiiplatz (stadtbildprägende Neugestaltung, Aufwertung des Quarti ers, 
Standortsicherung, Anbindung Salzstraße-Bahnhofstraße) - - X X - 2 - - X X - - X X X - - K.A. 
40 Wegeführung Altstadt-Bahnhof über Stubengasse-Windthorststraße 
(Aufwertung, Inszenierung, Gestaltung) - X X X X 3 - - X X X - X X - - - K.A. 
41 Wegeführung Altstadt-Bahnhof über Salzstraße-Servtiiplatz  (Aufwertung, 
Inszenierung, Gestaltung) - X X X X 3 - - X X X - - X X - - K.A. 
42 Entwicklung Obergeschossnutzung (Standort- und Konzeptsuche, 
Modernisierung, Vermarktung, Aufwertung) - - X - X 3 - - - X X - X X X - - 150.000 
43 Zwischenraum, Leerstandsmanagement (Konzeptsuche Zwischennutzung, 
Modernisierung, Vermarktung, Aufwertung) - - X - X 2 - - X X X - X X X - - 100.000 
Ergänzungsachsen 44 ggf. ISG Hammer Straße  (Neuaufstellung, Standortsicherung, 
Entwicklungsperspektiven) - - X X X 2 - - - - X - X X - - - K.A. 
45 ggf. ISG Wolbecker Straße (Neuaufstellung, Standortsicherung, 
Entwicklungsperspektiven) - - X X X 3 - - - - X - - X X - - K.A. 
46 ggf. ISG Warendorfer Straße  (Neuaufstellung, Standortsicherung, 
Entwicklungsperspektiven) - - X X X 3 - - - - X - - - X X - K.A. 
Programm: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Münster Innenstadt 
Maßnahmenart Städtebauförderung Finanzmittel Zeitachse

0902-2008 Anlage 2 - 281008

403 Zeichen

Abgrenzung Programmgebiet im Sinne von 
§ 171 b (2) BauGB
Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche 
gem. Fortschreibung Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept Stadt Münster (nachrichtlich)
Ergänzungsachse
g nz ngs chse
Er ä
u
a
n
c
Ergä zungsa hse
Anlage 2 
zur Vorlage V/0902/2008
Programmgebiet
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Münster Innenstadt -
Schloss-
quartier
Altstadtquartier
Bahnhofs-
quartier

Beschlussvorlage

25785 Zeichen

V/0902/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Münster Marketing 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sachstand und Zukunft der Städtebauförderung in Münster - Programm "Aktive Stadt- und 
Ortsteilzentren" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2008 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 
25.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
04.12.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
10.12.2008 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Sachstand Städtebauförderung Münster 
 
1.1 Der Rat nimmt den Sachstandsbericht 2008 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten 
in Münster zur Kenntnis (vgl. Anlage 1). 
 
1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für die Programmjahre 
2009 ff.  auf der Basis des neuen – von Bund und Land aufgelegten - Programms „Aktive 
Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen. 
 
1.3 Mit dem Beschluss über die Förderschwerpunkte und die Prioritäten wird noch keine Vor-
entscheidung über künftige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan getroffen. 
 
2. Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Innenstadt“ 
  
2.1 Auf der Basis des neuen Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ be-
schließt der Rat das städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - 
Münster Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB. Die Abgrenzung des Programmge-
bietes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan mit einer Stadtquartiersübersicht (vgl. Anla-
ge 2) ersichtlich. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0902/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel  /  Frau Spinnen 
Ruf: 
492 61 80  /  492 27 00 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de 
Spinnen@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0902/2008 
 
2.2 Der Rat nimmt die Maßnahmenübersicht (vgl. Anlage 3) und das Integrierte Handlungskon-
zept für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Innenstadt“ (vgl. 
Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses Handlungskonzept in den 
nächsten Jahren als handlungsleitenden Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung 
der Innenstadt - gemeinsam mit privaten Partnern - zu Grunde zu legen. 
 
2.3 Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des neuen Programms „Aktive Stadt- und 
Ortsteilzentren“ zu prüfen, ob gemeinsam mit privaten Partnern die Inhalte des Programms 
in anderen Stadtteilen (vgl. Anlage 5) Anwendung finden bzw. ob entsprechende Pro-
grammgebiete in anderen Stadtteilen eingerichtet werden können.  
 
3. Aufhebung der Vorbereitenden Untersuchungen Bahnhofsquartier Münster 
 
3.1 Vor dem Hintergrund des Beschlusses zu Punkt 2 dieser Vorlage, beschließt der Rat den 
Ratsbeschluss vom 13.06.2007 (Vorlage V/0219/2007) zur Durchführung von vorbereiten-
den Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch für das Bahnhofsquartier Münster (vgl. 
Anlage 6) aufzuheben. 
 
3.2 Die durch die Vorlage V/0219/2007 formulierten Ziele für das Bahnhofsquartier werden in 
das Integrierte Handlungskonzept für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzent-
ren – Münster Innenstadt“ übernommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kosten entstehen.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskon-
zept für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Innenstadt“ zukünftig 
realisiert werden sollen - ggf. der Stadt und/oder privaten Partnern Kosten und/oder Folgekosten 
entstehen werden.   
 
Die entsprechenden Ausgabemittel sind über die jeweiligen Fachämter sicherzustellen. Bei För-
deranträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen, so dass die Maß-
nahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist. 
 
Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster 
sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Einnahme-/Ausgabeveranschlagung im 
jeweiligen Fachbudget. 
 
Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für investive 
Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW eingestuft und 
muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. Durch die Neufassung 
der Städtebau-Förderrichtlinien wird der Förderhöchstsatz für alle Kommunen dauerhaft abge-
senkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u. U. auch maßnahmebezogen ergeben. 
 
Darüber hinaus wendet das Land NRW auch die sog. Festbetragsfinanzierung an, d. h. bei den 
zuwendungsfähigen Kosten kann anstelle der Prozentaufteilung ein Festbetrag als Zuschuss ge-
währt werden. Dieser kann maximal bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, liegt 
meistens aber darunter. Bei finanzstarken Gemeinden ist auch hier mit Kürzungen zu rechnen. 
 
Um den Haushalt nicht unnötig mit Investitionskosten zu belasten, denen (noch) keine entspre-
chende Einnahme aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenübersteht, werden derzeit keine 
neuen Komplementärmittel in den Investitionsplan eingestellt.

- 3 - 
V/0902/2008 
 
Begründung: 
 
Zu 1:  Sachstand Städtebauförderung Münster 
 
Die Förderrichtlinien
 Stadterneuerung vom 30.01.1998 sind nach Aussage des Ministeriums für 
Bauen und Verkehr des Landes NRW – obwohl eigentlich abgelaufen – weiterhin in Kraft und bil-
den immer noch die Grundlage für entsprechende Förderanträge. Neue Städtebau-
Förderrichtlinien sind für das Jahr 2008 angekündigt, bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage 
aber noch nicht veröffentlicht. 
 
Im Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2008 wurden folgende, beantragte Maßnahmen für Müns-
ter veröffentlicht: 
 
- Untersuchungsgebiet Bahnhofsquartier Münster – Förderung und Förderreserve (Immobi-
lien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel 2. Stufe, Lichtquartier Bahnhofsviertel, 
Stadtverbindung Innenstadt-Ostviertel), Bewilligung liegt mittlerweile vor 
- Sanierungsgebiet Hafen / Halle Münsterland – Förderung (Gestaltung Freiflächen Kreativ-
kai 2. Bauabschnitt), Bewilligung liegt mittlerweile vor 
- Stadt macht Platz – NRW macht Plätze – Förderreserve (Picasso Platz 2.Stufe), eine Be-
willigung auf Basis von im Jahr 2008 noch zur Verfügung stehenden Rückflüssen oder 
Restmitteln wird derzeit von der Bezirksregierung Münster geprüft. 
 
Im Zuge der Veröffentlichung des Stadterneuerungsprogramms 2008 hat das Ministerium für Bau-
en und Verkehr des Landes NRW die Städtebauförderung als ein unverzichtbares Investitionspro-
gramm bezeichnet, um die Städte und Regionen in NRW wettbewerbsfähig zu erhalten. Obwohl 
die neuen Richtlinien noch nicht veröffentlicht sind, hat das Ministerium landesweit die eingereich-
ten Förderanträge bereits nach den zukünftigen Schwerpunktbereichen der Förderung gewichtet: 
 
1. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 
2. Soziale Stadt 
3. Stadtumbau West 
4. Die REGIONALEN in Nordrhein-Westfalen  
 
Förderaussicht 
 
Durch die Änderung der Förderrichtlinien wird sich auch das Prozedere des Verfahrens dahinge-
hend verändern, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden können, wenn vorher ein entspre-
chender Gebietsbezug nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches definiert werden kann. Vor-
schläge auf Maßnahmen außerhalb festgelegter Gebiete haben dann nach Aussage des MBV kei-
ne Aussichten mehr auf eine Förderung. 
Konkret bedeutet dies, dass es zukünftig eines lokalen Gebietsbezuges, gemäß Baugesetzbuch, 
für die dann zu beantragenden Maßnahmen bedarf. Fünf Gebietskategorien sind derzeit möglich: 
 
ƒ Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), 
ƒ Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), 
ƒ Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) 
ƒ Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder 
ƒ Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB). 
 
Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich zukünftig einerseits fachlich-inhaltlich an den o.g. 
vier Schwerpunktbereichen der Förderung orientieren und andererseits über einen der fünf mögli-
chen Gebietsbezüge definiert werden.

- 4 - 
V/0902/2008 
Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat die Verwaltung bereits den erforderlichen Ge-
bietsbezug, gem. § 171b BauGB, für den Bereich Altstadt / Bahnhofsviertel, als Voraussetzung für 
mögliche Fördermaßnahmen in diesem Bereich, vorbereitet (sh. Beschlusspunkt 2.). 
 
Im Rahmen der Integrierten Handlungskonzepte sind alle Maßnahmen der öffentlichen und priva-
ten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen 
damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert werden können. Die private Beteiligung ist ausdrück-
lich erwünscht. Auch rein privat finanziert e Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen 
Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben.  
 
Die Verwaltung hat das Integrierte Handlungskonzept „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster 
Innenstadt“ (vgl. Anlage 4) für den Bereich Altstadt / Bahnhofsviertel i.S. von § 171 b BauGB– 
auch in Abstimmung mit privaten Partnern - zusammengestellt. 
Die Zusammenstellung soll neben der Prioritätenfestlegung auch ermöglichen abzuwägen, für wel-
che Maßnahmen ein Städtebauförderantrag überhaupt gestellt werden soll und für welche nicht. 
Die Laufzeit der Integrierten Handlungskonzepte ist auf etwa fünf Jahre ausgelegt. Damit soll eine 
Programmplanung innerhalb der Kommunen angeregt werden, um dem Ministerium zu verdeutli-
chen, welche Maßnahmen im Wirkungsverbund gegeben sind und welche Maßnahmen ggf. in den 
Folgejahren beantragt werden sollen.  
 
 
Zu 2: Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Innenstadt“ 
 
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" 
 
Das neue Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt
- und Ortsteilzentren" soll zur Vorbereitung und 
Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Stand-
ort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen. 
 
Zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltqualität sowie zur 
Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand können Maßnahmen nach den zukünf-
tigen Städtebauförderrichtlinien NRW gefördert werden. 
 
Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung der 
Zentren und Standortaufwertung, wie:  
 
-  Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),  
- Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energe-
tische Erneuerung),  
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehen-
den, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwi-
schennutzung,  
- Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien- und Standort-
gemeinschaften, 
- Teilfinanzierung von Verfügungsfonds.  
 
Im Jahr 2008 stellt der Bund Finanzhilfen von insgesamt 40,0 Millionen € für die Förderung der 
Innenentwicklung zur Verfügung. Davon entfallen auf Nordrhein-Westfalen 8,9 Millionen €, das 
entspricht 22,5 % der Gesamtsumme und damit dem höchsten Anteil aller Bundesländer. Das 
Programm wird eine Laufzeit von ca. acht Jahren haben, d.h. in den nächsten Jahren werden wei-
tere Gelder bereitgestellt. Die Bundesfinanzhilfen werden durch entsprechende Landesmittel wei-
ter aufgestockt. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Kommunen, wie sonst auch bei Städte-
baufördermaßnahmen üblich (vgl. Merkblatt zum Programm 2008; Bundesministerium für Verkehr, 
Bau und Stadtentwicklung).

- 5 - 
V/0902/2008 
Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Innenstadt“ 
 
In Kenntnis der Ergebnisse zum „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept 
Münster“ (vgl. Vorlage V/0118/2004 – Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept 
Münster (ISM)) sowie als Fortschreibung des bi sherigen „Rahmenplans Münster-Altstadt“ kann 
daraus ein handlungsleitender Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung der Innenstadt 
aufgestellt werden. Die Inhalte und Ergebnisse aus dem ISM-Prozess sind weiterhin aktuell und 
werden als grundlegende Basis für das neue Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – 
Münster Innenstadt“ verwendet. Somit erübrigt sich eine erneute Herleitung und Definition der Zie-
le zur Stadtentwicklung Münsters. Die funktionalen Zusammenhänge für die Gebietsabgrenzung 
und den Orientierungsrahmen sind darüber hinaus über den Bezug zum zukünftigen Einzelhan-
delskonzept der Stadt Münster (vgl. Vorlage V/0878/2008) gegeben. 
 
Auf der Basis des § 171 b (2) BauGB – Städtebauliches Entwicklungskonzept – in Verbindung mit 
§ 171 a (3) BauGB ist eine Gebietsabgrenzung nach Satz 2 Nummer 3 (Stärkung innerstädtischer 
Bereiche) für das neue Landesprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" zur Entwicklung und 
Stärkung der Innenstadt Münsters darstellbar.  
 
Vorteile einer Gebietsabgrenzung als Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ liegen 
darin, dass keine boden- und grundstücksrechtlichen Eingriffe und keine „negativen“ und „harten“ 
Festsetzungen aus dem Sanierungsrecht erforderlich werden. Das neue Programm setzt auf In-
formation, Kooperation und Dialog, d.h. auf Kriterien, die auch bisher schon für Münsters Stadt-
entwicklungspolitik (vgl. Vorlage V/0118/2004 – Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster) prägend waren. Dabei zeichnet sich Münster dadurch aus, dass Initiativen, 
wie z.B. ISI – Initiative Starke Innenstadt, ISG – Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofs-
viertel, bereits früh ihre Kooperationsbereitschaft mit der Stadt artikuliert haben und in vielen Be-
reichen bereits tatkräftige Partnerschaften entstanden sind.  
 
Aufgrund der anstehenden Änderung der Städtebau-Förderrichtlinien sind die Kommunen in NRW 
gehalten, zuerst Gebietsbezüge für einzelne Stadtquartiere oder Teile davon per Beschluss zu 
definieren. Dafür können insgesamt fünf verschiedene Gebietskategorien gem. BauGB im konkre-
ten Fall einschlägig werden (s.o.). Erst danach können die Kommunen dann in diesem Gebiet lie-
gende Einzelmaßnahmen beantragen. 
Ergänzend sind die Einzelmaßnahmen noch in sog. „Integrierten Handlungskonzepten“ darzustel-
len, um die Gemeinsamkeiten und Abhängigkeiten sowie die verschiedenen öffentlichen und priva-
ten Partner heraus zu arbeiten. 
 
Für Münster umfasst dieses Gebiet (vgl. Anlage 2) im Wesentlichen die Altstadt mit dem Bahn-
hofsbereich und die Straßenzüge Warendorfer Straße, Wolbecker Straße, Hammer Straße. Es 
deckt sich im Grundsatz mit der im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Einzelhandelskon-
zeptes der Stadt Münster beabsichtigten Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche City / 
Innenstadt und den Stadtbereichszentren entlang der genannten Straßenzüge. Eine parzellen-
scharfe Abgrenzung ist für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" allerdings nicht erfor-
derlich, sie weist somit Ergänzungs- und Überschneidungsbereiche auf.  
 
Die Stadtquartiers- und Maßnahmenübersicht stellt die Schwerpunktbereiche und die ihnen zuge-
ordneten öffentlichen und privaten Maßnahmenvorschl äge (vgl. Anlage 3) dar: Bahnhof und Bahn-
hofsumfeld; Altstadt mit Prinzipalmarkt, Ludgeri- und Salzstraße;  Schloss / Hindenburgplatz; sowie 
ergänzend die Einkaufsstraßen Wolbecker-, Warendorfer- und Hammer Straße.  
Fazit: Drei Quartiere und drei Radialen bilden ein Konzept für die Innenstadt Münsters.

- 6 - 
V/0902/2008 
Integriertes Handlungskonzept zum Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – 
Münster Innenstadt“ im Sinne von § 171 b (2) BauGB 
 
Eine detaillierte Darstellung der möglichen Maßnahmen, ergänzt um eine Zeitachse und hinterlegt 
mit möglichen Kosten (sofern bereits bekannt) befindet sich im Integrierten Handlungskonzept der 
Anlage 4. Damit werden die gegenseitigen Abhängigkeiten, Chancen und Perspektiven deutlich.  
Die Übersicht gibt die derzeit aktuell mit ISI und ISG sowie der Kaufmannschaft der Innenstadt 
abgestimmten Maßnahmen und Projekte wieder. Verzeichnet sind Projekte der öffentlichen und 
privaten Partner oder auch gemeinsame Projekte. Dementsprechend erfolgt die mögliche Finan-
zierung der Projekte ggf. rein öffentlich oder rein privat oder gemeinsam. Die Berücksichtigung der 
Ergebnisse des ISM-Prozesses und dazu ergänzend der Bürgerumfrage 2005 zu der Fragestel-
lung „Gründe für den Besuch der Altstadt und Attraktivität des öffentlichen Raumes in der Altstadt 
Münsters“ erlauben die erforderliche Einbindung der Bürgerschaft und Berücksichtigung der artiku-
lierten bürgerschaftlichen Interessen sowie detaillierte Rückschlüsse auf die anstehenden Aufga-
benbereiche. Darüber hinaus wird die Bürgerschaft über die jeweiligen Partner erneut projektbezo-
gen eingebunden. 
 
Weiterhin ergibt sich aufgrund der Inhalte der zukünftigen Förderrichtlinien Stadterneuerung die 
Möglichkeit, sog. gemeindliche Verfügungsfonds im Programm der Aktiven Stadt- und Ortsteilzent-
ren zu installieren. Die Mittel des Verfügungsfonds bestehen zu 50% aus Mitteln von privaten Part-
nern bzw. Initiativen oder der Stadt (oder anteilig von beiden) und zu maximal 50% aus Mitteln der 
Städtebauförderung und können für Investitionen oder Investitionen vorbereitende Maßnahmen 
oder in Teilen auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden. In Anspruch genommen 
werden können diese Mittel von Initiativen und anderen Zusammenschlüssen, die damit Maßnah-
men zur Stärkung und Entwicklung in ihrem Quartier anstoßen oder durchführen wollen, allerdings 
nur innerhalb eines Programmgebietes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. 
 
Die Möglichkeit einer Fortschreibung dieses Integrierten Handlungskonzeptes mit zukünftig geän-
derter Schwerpunktsetzung ist grundsätzlich gegeben und sollte ggf. anlassbezogen erfolgen, so-
bald sich Ziele und Anforderungen grundlegend geändert haben. Die Verwaltung wird zukünftig 
einmal jährlich im Rahmen der Vorlage „Förderung von Stadterneuerungsprojekten – Sachstand 
und Anträge“ berichten, sofern sich gegenüber dem Vorjahr neue Erkenntnisse ergeben haben. 
Dieses Konzept ist – ebenso wie das Förderprogramm – mehrjährig angelegt. 
 
Die inhaltliche und funktionale Begründung zum handlungsleitenden Orientierungsrahmen bildet 
den Münster spezifischen Zusammenhang zum neuen Städtebau-Förderprogramm des Landes 
NRW. Die Stadt Münster plant, die Einzelmaßnahmen anschließend, auf Basis des dargelegten 
Zeitplans – bedarfsweise mit Einzelförderanträgen inhaltlich, fachlich und finanziell umfassend 
aufbereitet – jahresweise zu beantragen, sofern die Projekte mit Eigenmitteln der Stadt oder der 
Privaten nicht kostendeckend dargestellt werden können. Eine weitergehende Einzelbeschlussfas-
sung erübrigt sich ggf. somit und würde sich evtl. nur noch auf den Inhalt und die Finanzierung der 
Einzelmaßnahme beziehen. Darüber hinaus wird mit dem jährlichen Sachstandsbericht zur Städ-
tebauförderung über alle Fördermaßnahmen in Münster berichtet. 
 
Da das neue Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ auch auf die Ebene der 
Stadtteile und auf entsprechende örtliche und insbesondere privat getragene Initiativen bezogen 
werden kann, wird die Verwaltung prüfen, ob gemeinsam mit privaten Partnern die Inhalte des 
Programms in anderen Stadtteilen (vgl. Anlage 5), die aus einem Wettbewerb von Münster Marke-
ting hervorgegangen sind,  Anwendung finden bzw. ob entsprechende Programmgebiete in ande-
ren Stadtteilen eingerichtet werden können. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung diese 
Vorlage nach Beschlussfassung durch den Rat allen übrigen Bezirksvertretungen nachrichtlich zur 
Kenntnis geben.

- 7 - 
V/0902/2008 
Zu 3: Aufhebung der Vorbereitenden Untersuchungen Bahnhofsquartier Münster 
 
Aufhebung der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB 
 
Die vorbereitenden Untersuchungen zum Bahnhofsquartier Münster wurden im Wesentlichen aus 
folgenden Gründen eingeleitet: 
 
- Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte im Bahnhofsquartier ließ vermuten, dass in Hinblick 
auf den städtebaulichen Handlungsbedarf gemäß dem „Leitplan Stadterneuerung“ und dem 
„Rahmenplan Münster-Altstadt“ Tatbestände erreicht sein könnten, die die Einleitung eines 
Sanierungsverfahrens für das Bahnhofsquartier rechtfertigen würden.   
 
- Die aktualisierten Zuwendungsvoraussetzungen des Landes Nordrhein-Westfalen für eine 
Gewährung von Städtebauförderungsmitteln erfordern, dass nur noch Maßnahmen geför-
dert werden, für die ein sog. Gebietsbezug gemäß Baugesetzbuch besteht.   
 
Nach dem Stand der bisher durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen für das Bahnhofs-
quartier ist festzustellen, dass die im Rahm enplan Münster-Altstadt aufgezeigten Mängel des 
Bahnhofsquartiers in den zurückliegenden Jahren überwiegend beseitigt werden konnten. Die 
Räume für den motorisierten Verkehr wurden oder werden überarbeitet (Bahnhofstraße, 
Windthorststraße, Engelstraße, Hafenstraße, Se rvatiiplatz). Die Trennung von Teilräumen durch 
den motorisierten Verkehr wurde durch Maßnahmen, wie z. B. die Gestaltung der Engelenschanze 
oder die gestalterische und funktionale Aufwertung der Bahnhofstraße, aufgefangen. Das durch 
die vielen wild und ungeordnet abgestellten Fahrräder entstandene Chaos im öffentlichen Raum 
konnte durch den Bau der Radstation sowie weiterer Abstellanlagen verhältnismäßig entschärft 
werden. Eine weitere Radstation ist im Zuge des Bahnhofsneubaus auf der Ostseite ergänzend 
vorgesehen. 
Unansehnliche Baulücken konnten vor allem auf der Engelstraße durch hochwertige Neubauten 
geschlossen werden. Der Umbau bzw. die Modernisierung nicht mehr genutzter Immobilien ist in 
Teilen, z. B. Landwirtschaftskammer, erfolgt oder wird entsprechend vorbereitet, z. B. Landesge-
bäude an der Von-Vincke-Straße. 
 
Die inzwischen an Bedeutung gewachsene Verbindungsfunktion des Bahnhofsquartiers zwischen 
Altstadt und Hafenquartier wird durch den kommenden Neubau der Bahnhofsgebäude Ost und 
West entsprechend gewürdigt. Die Tunnelanlagen werden aufgewertet und z. T. erheblich vergrö-
ßert. Der östliche Bahnhofsvorplatz wird funktional und gestalterisch aufgewertet und den aktuellen 
Gegebenheiten angepasst.  
 
Als weitergehende, umfassende Erschließungsmaßnahme zur Optimierung der Verbindungsfunk-
tion des Bahnhofsquartiers ist perspektivisch der Neubau der Unterführung Hafenstraße / Albers-
loher Weg vorgesehen. Die liegenschaftlichen Voraussetzungen für diese Maßnahmen wurden in 
der Vergangenheit geschaffen. Notwendige, umfassende bodenordnende Eingriffe sind weder für 
diese Maßnahme noch für andere öffentliche Maßnahmen derzeit erkennbar. 
 
Im Untersuchungsgebiet sind keine großen monostrukturellen Bereiche vorhanden. Die Mischung 
von Gebäuden und Nutzungen für Wohnen, Dienstleistung, Handel und Gewerbe entspricht einem 
Innenstadtstandort. Sofern diese Mischung gestärkt wird, kann sie zusammen mit einer verbesser-
ten Verkehrsanbindung zu einem Standortvorteil werden. Das bestehende Erschließungssystem  
funktioniert im Sinne des zentralen Standortes mit Mischnutzung und steht außer Frage. Notwen-
dige Veränderungen sind mit Ausnahme der Unterführung Hafenstraße / Hansaring und dem 
kommenden Ausbau der Bahnhofstunnel nicht erkennbar. Ein Eingriff in die Eigentümer- und 
Grundstücksstruktur ist daher zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich. Die Anwendung einer relativ 
restriktiven städtebaulichen Sanierung gem. § 136 BauGB ist im Sinne der Erreichung von Stadt-
erneuerungszielen bzw. zur Stärkung der vorhandenen Mischnutzung deshalb nicht angemessen.

- 8 - 
V/0902/2008 
Gemäß Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage beschließt der Rat für große Teile der Innenstadt ein 
Programmgebiet mit Integriertem Handlungskonzept auf der Basis des neuen Bund-Länder-
Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Sinne von § 171 b (2) BauGB. Das betreffende 
Untersuchungsgebiet Bahnhofsquartier ist im künftigen Geltungsbereich dieses Entwicklungskon-
zeptes enthalten.  
 
Trotz der Aufhebung der vorbereitenden Untersuchungen gibt es somit künftig ein adäquates städ-
tebauliches Entwicklungsinstrument für die Innenstadt und das Bahnhofsquartier. Die Verwaltung 
geht davon aus, dass dieses Vorgehen der effektiven Handhabung sowie dem integrativen Aspekt 
der Erneuerung des Gesamtgebietes Innenstadt / Bahnhof dient. Eine unterschiedliche Handha-
bung von Innenstadt und Bahnhofsquartier über unterschiedliche Instrumentarien wird vermieden. 
Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ kann die Entwicklung beider Bereiche unterstüt-
zen. 
 
Sofern die vom Land NRW aufgezeigten Möglichkeiten mit dem neuen Instrument greifen, steht 
damit ein wirkungsvolles Mittel zur Weiterentwicklung des Bahnhofsquartiers zur Verfügung, wel-
ches weitergehende Maßnahmen im Rahmen des Sanierungsrechts nicht notwendig macht. Daher 
soll das eingeleitete Verfahren zur Vorber eitung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen gem. §§ 
136 und 141 BauGB für das Bahnhofsquartier beendet werden.  
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Sachstand zur Städtebauförderung in Münster 
Anlage 2 – Abgrenzung Programmgebiet mit Stadtquartiersübersicht „Aktive Stadt- und Ortsteil-
zentren – Münster Innenstadt“ Im Sinne von § 171 b (2) BauGB 
Anlage 3 – Maßnahmenübersicht, stadtquartiersbezogen 
Anlage 4 - Integriertes Handlungskonzept für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzent-
ren – Münster Innenstadt“ 
Anlage 5 – Übersicht zum Wettbewerb zum Stadtteilmarketing 
Anlage 6 – Ehemalige Abgrenzung „Vorbereitende Untersuchungen“

Beratungsverlauf (6)

19.11.2008 Werksausschuss Münster Marketing
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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10.12.2008 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

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10.12.2008 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0902/2008
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37