3387/2024
Inklusionsbericht 2023
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Mitteilung Ausschuss
3660 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/11/110/4 Vorlagen-Nummer 28.11.2024 3387/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 02.12.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 03.12.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 23.01.2025 Inklusionsbericht 2023 Inklusion am Arbeitsplatz bedeutet, Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbe- hinderung dieselben Chancen einzuräumen, wie allen anderen Mitarbeiter*innen. Un- ternehmen, die sich dafür entscheiden, Menschen mit Behinderung zu fördern und zu unterstützen, erhalten nicht nur wertvolle Teammitglieder. Sie beweisen obendrein, dass sie Verantwortung übernehmen. In 2016 hat die Stadt Köln diese Verantwortung durch die Schaffung einer innerstädti- schen Inklusionsvereinbarung deklariert und damit einen wichtigen Grundstein zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfeldes gelegt. Die Inklusionsvereinbarung nennt die hierfür erforderlichen Maßnahmenbereiche, wie zum Beispiel das Thema räumlich- bauliche aber auch IT-technische Barrierefreiheit, Ausbildung und Personalentwick- lung, Führung, finanzielle Mittel und vieles mehr. Sie sieht zudem vor, dass in der Stadtverwaltung eine Quote von zumindest 7 Prozent schwerbehinderter Menschen erfüllt werden soll. Jährlich berichtet die Stadt Köln durch den Inklusionsbericht über die aktuelle Situa- tion: Die gesetzliche Beschäftigungsquote ist erneut gestiegen und beträgt 9,5 Prozent. Damit liegt sie deutlich über der gesetzlichen Quote von 5 Prozent und der in der In- klusionsvereinbarung selbst gesetzten Quote von 7 Prozent. Zum Stichtag der Berichtsauswertung beschäftigte die Stadt Köln 1.849 Menschen mit einer Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung; davon waren 104 Füh- rungskräfte. Mit dem erneuten Angebot des speziellen Ausbildungsgangs für Jugendliche mit För- derbedarf manifestierte der Ausbildungsbereich das aktuelle Pilotprojekt zur*zum Fachpraktiker*in für Bürokommunikation. 174 Führungskräfte nahmen an der eigens konzipierten und regelmäßig angebotenen 2 Inklusionsqualifizierung der Personalentwicklung teil. Gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung arbeitet die Verwaltung daran die Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung zu erhöhen. Damit will die Stadt Köln Chancengleichheit fördern, als Arbeitgeberin at- traktiver werden und vor allem dem eigenen Anspruch, Vielfalt zu leben, gerecht wer- den. Vor diesem Hintergrund fanden die Vorbereitungen des zweiten innerstädtischen Inklusionstages statt, der im August 2024 erfolgreich mit über 100 Teilnehmenden re- alisiert wurde. Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass Behinderung nicht als Defizit angesehen wird und stellt die Befähigung ihrer Beschäftigten ins Zentrum ihrer Betrachtung. Dabei un- terstützt sie den Abbau von Barrieren und die Schaffung eines inklusiven Arbeitsum- feldes. Das Schlaglicht des diesjährigen Inklusionsberichts greift den Aspekt der Po- tenzialförderung auf und betrachtet Inklusion als eine Chance für (uns) alle. Hervorzuheben sind die Konzepte, die es bei der Stadt Köln gibt, um Kolleg*innen, die in ihren originären Aufgaben nicht mehr arbeiten können, bei der Stadt Köln zu halten. So wurde im Personal- und Verwaltungsmanagement eine neue Organisationseinheit mit Experten*innen eingerichtet, die zielgerichtet den Wiedereinstieg und die Vermitt- lung auf andere Stellen innerhalb der Stadtverwaltung unterstützt. Auch auf die Kon- zepte für Feuerwehrbeamte*innen und Erzieher*innen wird gesondert hingewiesen. Gez. Blome
Inklusionsbericcht 2023
49197 Zeichen
Inklusionsbericht 2023
Inhaltsverzeichnis
In Leichter Sprache: Worum geht es hier? 3
Vorwort 5
Lesehinweise 7
Basisdaten 9
Inklusionsvereinbarung 10
1. Schlaglicht 2023 11
2. Zahlen, Daten, Fakten 12
3. Einstellung von Beschäftigten 22
4. Leistungsgewandelte Beschäftigte 26
5. Unterstützende Maßnahmen 29
6. Kooperation und Prävention 35
Inklusionsbericht 2023
In Leichter Sprache:
Worum geht es hier?
Für die Stadt Köln arbeiten viele Menschen.
Sie arbeiten zum Beispiel im Rathaus.
Oder sie arbeiten in den Betrieben der Stadt.
Das sind zum Beispiel das Museum,
das Theater oder die Gebäude-Verwaltung.
Es arbeiten auch Menschen mit Behinderungen für die Stadt.
Seit 2016 gibt es sogar eine besondere Vereinbarung dazu.
Das ist die Inklusions-Vereinbarung.
Ein anderes Wort für Vereinbarung ist Vertrag.
Inklusion bedeutet:
- Alle Menschen sollen immer dabei sein.
- Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
- Alle Menschen können selbst über ihr Leben bestimmen.
- Alle Menschen machen mit.
Aber: Im Alltag gibt es noch viele Hindernisse
für Menschen mit Behinderungen.
Die Stadt Köln möchte mehr Menschen
mit Behinderungen beschäftigen.
Dabei hilft die Inklusions-Vereinbarung.
In der Vereinbarung stehen besondere Regelungen
für Menschen mit Behinderungen.
Sie sollen die Bedingungen bei der Arbeit besser machen.
Die Menschen sollen bei der Arbeit dabei sein und dazu gehören.
Inklusionsbericht 2023
Und: Menschen mit Behinderungen
haben besondere Rechte.
Zum Beispiel das Recht auf Unterstützung bei der Arbeit.
Die Rechte stehen in Gesetzen.
Ein wichtiges Gesetz ist das Sozial-Gesetzbuch 9.
Das wird oft so geschrieben: SGB IX.
Jedes Jahr gibt es in der Stadt Köln eine Überprüfung der Situation.
Die Ergebnisse stehen im Inklusions-Bericht.
Dadurch kann die Stadt sehen,
was schon gemacht wurde.
Und neue Verbesserungen können geplant werden.
In diesem Text geht es
um den Inklusions-Bericht für das Jahr 2023.
Haben Sie Fragen zu diesem Text?
Dann können Sie bei der Stadt Köln anrufen:
Telefon: 0221 / 221-35701.
Viele Informationen zur Stadt Köln in Leichter Sprache
finden Sie auch im Internet.
Hier geht es zu unseren Seiten:
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/
soziales/informationen-leichter-sprache
Leichte Sprache: Büro für Leichte Sprache
bei der Lebenshilfe Sachsen e.V. - www.leichte-sprache-sachsen.de
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Inklusionsbericht 2023
Vorwort
Dr. Monique Offelder und Daya Holzhauer
Liebe Leser*innen,
ist von einem inklusiven Arbeitsumfeld die Rede, denken wir häufig an Aufzüge statt
Treppen, Brailleschrift auf Wegweisern oder Telefone mit Leuchtsignal. Natürlich sind
solche Vorkehrungen sehr wichtig. Aber Barrierefreiheit und Inklusion im Berufsleben
bedeuten sehr viel mehr.
"Inklusion bedeutet für uns, dass jeder Mensch
ganz selbstverständlich die gleichen Chancen hat,
spannende Aufgaben zu übernehmen,
sich einzubringen und gefördert zu werden.“
Gerade in der Arbeitswelt ist es wichtig, dass die Menschen miteinander auf Augenhöhe
zusammenarbeiten und sich gegenseitig mit Respekt und Wertschätzung begegnen.
Besonders Führungskräfte sollten sich im individuellen und persönlichen Blick auf
Teamkolleg*innen üben und sich aktiv mit unbewussten Vorurteilen und inneren Hürden
auseinandersetzen.
Behinderung sollte nicht als Defizit betrachtet werden, sondern als Teil der Vielfalt, die uns
bereichert. Inklusion ist ein wertvoller Mehrwert. Ein gutes Miteinander zu fördern und
jedem die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen, ist eine zentrale Verantwortung der
Inklusionsbericht 2023
Arbeitgeberin. Als Amtsleiterin des Personal- und Verwaltungsmanagements und
Gesamtschwerbehindertenvertreterin verfolgen wir gemeinsam das Ziel, sich auf die
Fähigkeiten der Menschen zu konzentrieren und die Befähigung ins Zentrum der
Betrachtung einer zunehmend inklusiveren Arbeitswelt zu stellen.
Um unsere eigene Wahrnehmung zu verändern, bedarf es Unterstützung in Form von
Informationen, Austausch und Chancen für Begegnung. Der zweite innerstädtische
Inklusionstag der Stadt Köln im August 2024 bot Führungskräften und Kolleg*innen, die
mit dem Thema Inklusion in besonderer Weise beschäftigt sind, einen passenden Rahmen
hierfür.
Durch die interaktive Vorstellung der Inklusionshauptbeauftragten und Leiterin des Amtes
für Integration und Vielfalt, Bettina Baum, und der Vertrauensperson der
Gesamtschwerbehindertenvertretung, Daya Holzhauer sowie durch spannende Vorträge
und Workshops wurde an diesem Tag deutlich, was die Stadt Köln als Arbeitgeberin
bereits unternimmt, um Inklusion in unseren Arbeitsalltag zu bringen. Die Teilnehmenden
bekamen zudem neue Impulse und Perspektiven für weitere Handlungsspielräume zur
Inklusionsförderung. Sie hatten die Möglichkeit, Fragen zu klären und sich untereinander
zu vernetzen.
Mehr zum zweiten Inklusionstag erfahren die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung im
Intranet. Hier und jetzt möchten wir den Fokus aber auf das Jahr 2023 richten. Wie haben
sich die Zahlen und Werte im letzten Jahr entwickelt, welche Erfolge sind zu verzeichnen
und welche Ziele wollen wir noch erreichen?
Gemeinsam möchten wir Sie mit dem diesjährigen Schlaglicht einladen, Inklusion als eine
„Chance für Alle“ zu betrachten und freuen uns, wenn Sie sich mit dem vorliegenden
Inklusionsbericht 2023 befassen.
Viel Freude beim Lesen!
Dr. Monique Offelder Daya Holzhauer
Amtsleiterin des Personal- und Gesamtschwerbehindertenvertreterin
Verwaltungsmanagements
Inklusionsbericht 2023
Lesehinweise
Was müssen Sie vor der Lektüre wissen?
Schwerbehinderung und Gleichstellung
Der Begriff der Behinderung basiert auf der gesetzlichen Definition des § 2 Neuntes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB IX). Danach sind Menschen mit Behinderung Personen, die „eine
körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in
Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der
gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als
sechs Monate hindern können“.
Der Grad der Behinderung wird entsprechend bundeseinheitlicher
versorgungsmedizinischer Grundsätze bemessen. Er wird in Zehnerschritten festgestellt.
Menschen mit Schwerbehinderung sind Personen, deren Behinderung einen Grad von
mindestens 50 hat. Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber
mindestens 30, können auf Antrag einem Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt
werden. Gleichgestellte Personen haben grundsätzlich den gleichen Status wie
schwerbehinderte Menschen, zum Beispiel bezüglich eines besonderen
Kündigungsschutzes, Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung, der Betreuung durch spezielle
Fachdienste und Beschäftigungsanreize wie Lohnkostenzuschüsse. Die Gleichstellung
umfasst jedoch nicht den Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere
Rentenvoraussetzungen.
Sofern in den nachfolgenden Darstellungen Bezug auf Personengruppen mit
Schwerbehinderung bei der Stadt Köln genommen wird, umfasst dieser auch die Gruppe
der Personen mit Gleichstellung. Ansonsten werden die Gruppen ausdrücklich
unterschieden.
Berechnungsgrundlagen
In Anlehnung an die Ermittlung der Beschäftigungsquote nach § 163 Absatz 2 SGB IX war
die Bezugsgröße in den Inklusionsberichten der Vorjahre in weiten Teilen der
„Gesamtpersonalbestand“. Dieser umfasst neben dem Stammpersonal der
Inklusionsbericht 2023
Kernverwaltung auch das Stammpersonal der Zusatzversorgungs- und Beihilfekasse
sowie der folgenden eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen:
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud
Bühnen und Orchester
Gürzenich Orchester
Ebenfalls dazu gehören alle anderen Statusgruppen (abgeordnetes Personal, Honorar-
kräfte, Nachwuchskräfte, Zivildienstleistende, Bundesfreiwillige, Beurlaubte und
Mitarbeitende in der Freistellungsphase der Altersteilzeit).
Zwecks weitergehender Vereinheitlichung des gesamtstädtischen Berichtswesens und
damit besserer Vergleichbarkeit etwa zwischen Inklusionsbericht und Personalbericht
bezieht sich der Inklusionsbericht regelmäßig auf das Stammpersonal der
Gesamtverwaltung. Das Stammpersonal der Gesamtverwaltung umfasst alle aktiven
angestellten und verbeamteten Mitarbeitenden in der Gesamtverwaltung, also der
Kernverwaltung einschließlich eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen. Daher ist ein
Vergleich der Werte mit den Vorjahreswerten nur eingeschränkt möglich. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass das Stammpersonal der Gesamtverwaltung stets kleiner ist als der
Gesamtpersonalbestand.
Die meist speziell für den Inklusionsbericht erhobenen Daten zum Stammpersonal der
Gesamtverwaltung sind stichtagsbezogen auf den 31.12.2023. Die Daten für die
Beschäftigungsquote nach dem SGB IX sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
demgegenüber auf Grundlage eines Zeitraumes vom 01.01. bis zum 31.12. des
Berichtsjahres zu erheben. Daher können sich auch insofern Abweichungen von Daten
ergeben.
Der Begriff „Beschäftigte“ umfasst im vorliegenden Bericht Angestellte und Verbeamtete.
Die in den Grafiken aufgeführten Prozentsätze können aufgrund von Rundungseffekten in
ihrer Summe vom Wert 100 Prozent abweichen.
Dieser Inklusionsbericht wurde in enger Zusammenarbeit mit der
Gesamtschwerbehindertenvertretung erstellt.
Inklusionsbericht 2023
Basisdaten
Zum Stichtag 31.12.2023 arbeiteten bei der Stadtverwaltung Köln 1.849 Beschäftigte mit
Schwerbehinderung. Die Beschäftigungsquote nach § 163 Absatz 2 SGB IX lag mit 9,53
Prozent für 2023 erneut deutlich über der gesetzlichen Pflichtquote von 5 Prozent. Die
Beschäftigungsquote lag damit ebenfalls über dem in der Inklusionsvereinbarung selbst
gesteckten Ziel von 7 Prozent.
Unter den Führungskräften der Stadt Köln lag der Anteil der Beschäftigten mit
Schwerbehinderung bei 5,5 Prozent. Das sind 104 Personen. Die Teilzeitquote der
Beschäftigten mit Schwerbehinderung betrug nahezu 33 Prozent. Von den 1.849
Beschäftigten mit Schwerbehinderung waren 64 Prozent Frauen und 36 Prozent Männer.
Das Durchschnittsalter der Menschen mit Schwerbehinderung betrug in 2023 nahezu 53
Jahre.
Bewerber*innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden in
Stellenbesetzungsverfahren bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ferner wird in
den Stellenangeboten der Stadt Köln mit Hinweis auf die Ziele der Inklusionsvereinbarung
der Wunsch nach Bewerbungen von Menschen mit Behinderung deutlich deklariert. Denn
eingestellt kann nur werden, wer sich bewirbt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 50
Menschen mit Schwerbehinderung eingestellt, hiervon 6 Initiativbewerber*innen.
100 Prozent aller Nachwuchskräfte mit Schwerbehinderung haben im Berichtsjahr ihre
Ausbildungsprüfung bestanden und wurden übernommen. 11 Auszubildende mit
Behinderung haben eine Ausbildung bei der Stadt Köln in 2023 begonnen und erneut
konnte ein Ausbildungsgang zur*zum Fachpraktiker*in für Bürokommunikation speziell für
Jugendliche mit Förderbedarf angeboten werden.
Inklusionsbericht 2023
Inklusionsvereinbarung
„Vielfalt ist die Mischung, Inklusion bedeutet, die Mischung zum Funktionieren zu bringen.“
(Andrés Tapia)
Seit dem 01.12.2016 gilt die Inklusionsvereinbarung der Stadt Köln. In ihr sind für
behinderte Beschäftigte Regelungen getroffen worden, die die gesetzlichen Regelungen
des Schwerbehindertenrechts ergänzen.
Die Inklusionsvereinbarung zeigt, dass die Stadt Köln die Belange behinderter und
nichtbehinderter Beschäftigter strategisch und gezielt in der Personalarbeit mit einbaut.
Die Stadt Köln unterstützt Präventionsangebote zur Erhaltung der Gesundheit der
Mitarbeitenden, auch um einer Behinderung so gut wie möglich vorzubeugen.
Ein Ziel der Inklusionsvereinbarung ist es, ein stärkeres Bewusstsein für die Potentiale der
Inklusion von Menschen mit Behinderung in betriebliche Strukturen sowie für alle Belange
von betroffenen Mitarbeitenden zu schaffen. Insbesondere auf Führungsebene ist die
Inklusionsvereinbarung eine wichtige Grundlage, um diesen Prozess anzustoßen.
Anlass für den Inklusionsbericht ist die in der Inklusionsvereinbarung vorgesehene
Berichtspflicht. Die Stadtverwaltung Köln, die Gesamtschwerbehindertenvertretung, der
Gesamtpersonalrat und die Inklusionshauptbeauftragte arbeiten bei der Umsetzung der
Inklusionsvereinbarung eng zusammen.
Inklusionsbericht 2023
1. Schlaglicht 2023
Potenziale erkennen und fördern – Inklusion als Chance für alle
Ein Arbeitsalltag, der Teilhabe und Chancen für alle ermöglicht: das ist Inklusion. Eine
Arbeitskultur, in der die Stärken eines jeden und einer jeden gesehen und geschätzt
werden und eine Arbeitsmoral, bei der alle „an einem Strang ziehen“, auch das ist
Inklusion.
Teilhabe und Chance gehen Hand in Hand, denn das Erfordernis des Einen, etwas neu
lernen zu müssen, ist die Bereicherung des Anderen. Ein Beispiel: Die Teilnahme an einer
Schulung zur Gebärdensprache ist für bestimmte Mitarbeitende für eine einwandfreie
Kommunikation unerlässlich, während sie für andere das Erlernen einer weiteren Sprache
bedeutet. Inklusive Teams können also eine sogenannte win-win-Situation erzeugen: In
beiden Fällen wird eine Bereicherung nicht nur des Arbeitslebens, sondern auch des
Lebens überhaupt geschaffen. Dies ist aber nicht immer auf Anhieb einleuchtend.
Barrieren abbauen meint also nicht nur die rein tatsächlichen, sondern auch die „Barrieren
im Kopf“. Wenn dies einmal geschafft ist, öffnet sich die Tür zu etwas Positivem:
Partizipationsmöglichkeiten und Entfaltungsraum. Für alle.
Damit ein inklusiv gestalteter Arbeitsalltag gelingt, müssen entsprechende
Voraussetzungen wie Barrierefreiheit geschaffen werden. Dies stärkt nicht nur die
Effizienz im Arbeitsalltag, sondern auch den Teamgeist und schafft eine Situation des
Begegnens auf Augenhöhe. Eine solche wiederum ist notwendig, um die Dinge aus einer
Perspektive betrachten zu können, die den Blick mehr auf Gemeinsamkeiten lenkt und
dabei die Talente als auch Fähigkeiten aller gezielt in den Fokus nimmt.
Zu guter Letzt lässt sich sagen, dass es für die Stadtverwaltung eine
Selbstverständlichkeit ist, Inklusion zu leben. Hier tut sie schon einiges, denn es werden
bereits mehrere inklusive Projekte durchgeführt. Die Stadt Köln befindet sich damit auf
einem guten Weg, einen Arbeitsalltag zu schaffen, der Teilhabe für alle bietet.
Inklusionsbericht 2023
2. Zahlen, Daten, Fakten
Das Stammpersonal der Gesamtverwaltung am 31.12.2023 umfasste 21.461 Beschäftigte.
Darunter befanden sich 1.849 Menschen mit Schwerbehinderung.
Diagramm: Anzahl städtischer Beschäftigter mit Schwerbehinderung seit 2009
Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung
Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung basiert auf der
Jahresmeldung nach § 163 Absatz 2 SGB IX. Diese erfolgt an die Agentur für Arbeit und
den Landschaftsverband. Die gesetzliche Pflichtquote nach § 154 SGB IX beträgt
5 Prozent.
Die – auf dem Gesamtpersonalbestand basierende – Beschäftigungsquote der Menschen
mit Schwerbehinderung bei der Stadt Köln liegt seit 2009 stetig steigend über dieser
geforderten gesetzlichen Pflichtquote. Seit 2013 liegt der Anteil sogar ständig über der
Zielquote der Inklusionsvereinbarung von 7 Prozent.
Mit der Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehinderung von 9,53 Prozent hat
die Stadt Köln in 2023 eine Beschäftigungsquote erreicht, welche die Zielquote der
Inklusionsvereinbarung abermals um mehr als zwei Prozentpunkte übertrifft.
1.058
1.165
1.350 1.405
1.546
1.642 1.7091.800 1.765 1.834
1.849
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2.000
2009 2011 2013 2015 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Inklusionsbericht 2023
Die nach § 160 Absatz 2 SGB IX bei Nichterfüllung der Beschäftigungsquote geforderte
Ausgleichsabgabe musste die Stadt Köln somit erneut nicht leisten.
Diagramm: Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung am Gesamtpersonalbe-
stand seit 2009
Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten in den Dezernaten
In den Dezernaten bestehen unterschiedliche Tätigkeitsfelder und die Geschäftsbereiche
sind unterschiedlich groß. Dies hat zur Folge, dass die Quoten der schwerbehinderten
Beschäftigten in den einzelnen Dezernaten sehr verschieden ausfallen können.
Der Anteil der Menschen mit Schwerbehinderung an der jeweiligen Beschäftigtenzahl je
Dezernat zeigt im Jahr 2023 eine Brandbreite von über 6 bis nahezu 11 Prozent. Damit
liegt der Anteil in jedem Dezernat der Stadt Köln auch in 2023 erneut über dem Wert der
gesamtbetrieblichen Pflichtquote von 5 Prozent.
6,4%
6,9% 7,2%
7,8%
8,2% 8,3%
8,6% 8,9% 9,0%9,3%9,5%
3%
5%
7%
9%
11%
2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023
Quote Inklusionsvereinbarung gesetzliche Pflichtquote Stadt Köln
Inklusionsbericht 2023
Diagramm: Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung je Dezernat
Geschlechtsspezifische Verteilung
Unter den Beschäftigten mit Schwerbehinderung ist der Anteil der Frauen mit gut 64 Pro-
zent deutlich höher als derjenige der Männer, welcher bei nahezu 36 Prozent liegt. Diese
Verteilung entspricht in etwa der Geschlechterverteilung insgesamt mit nahezu 62 Prozent
Frauen und 38 Prozent Männern. Die Quote der weiblichen Beschäftigten mit Schwerbe-
hinderung am weiblichen Gesamtpersonalbestand liegt mit 8,9 Prozent etwas höher als
die der männlichen Beschäftigten mit Schwerbehinderung am männlichen Gesamtperso-
nalbestand mit 8,1 Prozent.
Tabelle: Verteilung der Geschlechter unter den Beschäftigten mit Schwerbehinde-
rung und im Stammpersonal der Gesamtverwaltung
Bezugsgruppe weiblich männlich
Beschäftigte mit Schwerbehinderung 64,2% 35,8%
Beschäftigte im Stammpersonal der Gesamtverwaltung 61,9% 38,1%
Schwerbehindertenquote innerhalb des jeweiligen Geschlechts 8,9% 8,1%
6,9 %
10,5 %
6,4 %
8,4 %
10,2 %
7,9 %
7,6 %
9,1 %
9,4 %
6,4 %
Dezernat IX
Dezernat VIII
Dezernat VII
Dezernat VI
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Dezernat I
Dezernat der
Oberbürgermeisterin
0 5 10 15
Inklusionsbericht 2023
Durchschnittliches Lebensalter
Der Hauptanteil schwerer Behinderungen ist durch Krankheit verursacht. Die
Wahrscheinlichkeit einer Schwerbehinderung steigt daher mit zunehmendem Alter an
(Statistisches Bundesamt, Datenreport 2021). Entsprechend liegt das Durchschnittsalter
der Menschen mit Schwerbehinderung über dem der städtischen Gesamtverwaltung. Die
Werte ab einschließlich 2020 beziehen sich dabei auf den neuen Maßstab des
Stammpersonals der Gesamtverwaltung.
Diagramm: Entwicklung des Durchschnittsalters seit 2012
Altersstruktur
Zunächst wird die Altersstruktur der Beschäftigten mit Schwerbehinderung unterteilt nach
Frauen und Männern betrachtet, darauffolgend die Altersstruktur der Gesamtbelegschaft,
und der Anteile der Beschäftigten mit Schwerbehinderung. Bei Betrachtung der
Altersgruppen der schwerbehinderten Beschäftigten zeigt sich, dass der Anteil der
weiblichen schwerbehinderten Beschäftigten in den mittleren Altersstufen tendenziell
ansteigt. Der Anteil der unter 20-jährigen Beschäftigten beträgt bei den Menschen mit
Schwerbehinderung null Prozent. Zum Vergleich: Der gesamtstädtische Anteil der unter
20-Jährigen beträgt bei über 21.000 Mitarbeiter*innen ebenfalls lediglich 0,1 Prozent.
51,0 51,3 51,5 51,7 51,8 52,3 51,9 52,2 52,5 52,7 52,6 52,7
45,0 45,3 45,6 45,8 45,7 45,8 45,7 45,6
44,8 44,6 44,8 45,3
40
42
44
46
48
50
52
54
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Beschäftigte mit Schwerbehinderung Beschäftigte insgesamt
Inklusionsbericht 2023
Diagramm: Altersgruppen der Beschäftigten mit Schwerbehinderung unterteilt nach
Frauen und Männern
Der hohe Anteil der Frauen in den jeweiligen Altersgruppen geht im Wesentlichen darauf
zurück, dass der Anteil der weiblichen Beschäftigten in der Stadtverwaltung Köln generell
deutlich über dem der männlichen Beschäftigten liegt.
Der allgemeine demografische Wandel mit einer Zunahme der älteren
Bevölkerungsgruppen sowie damit zunehmend einhergehenden Erkrankungen und
Behinderungen spiegelt sich auch in der Gesamtbelegschaft der Stadt Köln wider.
Dabei verfolgt die Stadtverwaltung Köln das Ziel, auch Menschen, die erst im Laufe des
Arbeitslebens Einschränkungen erworben haben, durch Unterstützungsmaßnahmen die
Teilhabe am Arbeitsleben weiter zu ermöglichen. Auf diese Weise gelingt es, soziale
Arbeitgeberin zu bleiben.
0,0%
40,0%
54,1%
60,8%
62,2%
73,3%
71,8%
66,9%
63,3%
60,9%
58,3%
0,0%
60,0%
45,9%
39,2%
37,8%
26,7%
28,2%
33,1%
36,7%
39,1%
41,7%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
<20
Jahre
20-24
Jahre
25-29
Jahre
30-34
Jahre
35-39
Jahre
40-44
Jahre
45-49
Jahre
50-54
Jahre
55-59
Jahre
60-64
Jahre
65
Jahre
und
älter
Frauen Männer
Inklusionsbericht 2023
Diagramm: Anteile der Gesamtbelegschaft und der Beschäftigten mit
Schwerbehinderung an den Altersgruppen
Somit waren im Jahr 2023 die Beschäftigten mit Schwerbehinderung in der Altersgruppe
der 55- bis 59-jährigen mit 2,4 Prozent am stärksten und in der Altersgruppe unter 20
Jahren nicht vertreten. Dementsprechend war der Anteil aller im Stammpersonal der
Gesamtverwaltung Beschäftigten in dieser Altersgruppe mit 16,1 Prozent ebenfalls am
größten und in der Altersgruppe unter 20 Jahre mit 0,1 Prozent am niedrigsten. In den
jüngeren Altersgruppen bis 49 Jahre lag der Anteil der Beschäftigten mit
Schwerbehinderung unter einem Prozent.
Der Anstieg des Anteils der Beschäftigten mit Schwerbehinderung in den Altersgruppen
von 50 bis 64 Jahren lässt sich dadurch erklären, dass die Wahrscheinlichkeit einer
Schwerbehinderung durch Erkrankung mit zunehmendem Alter ansteigt.
0,0%
0,1% *
0,2%
0,4%
0,4%
0,6%
0,9%
1,3%
2,4%
2,2%
0,2%
0,1%
3,2%
9,4%
11,6%
11,1%
11,3%
10,7%
12,8%
16,1%
12,3%
1,4%
0%
2%
4%
6%
8%
10%
12%
14%
16%
18%
20%
<20 20-24 25-29 30-34 35-39 40-44 45-49 50-54 55-59 60-64 65 und
älter
Beschäftigte mit Schwerbehinderung Gesamtbelegschaft
Inklusionsbericht 2023
Teilzeitbeschäftigung
Zum 31.12.2023 waren 6.229 Personen des nicht schwerbehinderten Stammpersonals der
Gesamtverwaltung und somit knapp 32 Prozent in Teilzeit tätig. In der
Beschäftigtengruppe der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung waren 608 Mitarbeitende
und somit knapp 33 Prozent in Teilzeit tätig.
Der Vergleich der Personengruppen mit Schwerbehinderung und ohne
Schwerbehinderung zeigt für 2023, dass die Teilzeitquoten von Mitarbeitenden einerseits
ohne sowie andererseits mit Schwerbehinderung vergleichbar hoch sind. Innerhalb der
Geschlechtergruppen weist die Verteilung der in Teilzeit tätigen Mitarbeitenden nur kleine
Unterschiede auf. Während von den Beschäftigten ohne Schwerbehinderung etwas über
12 Prozent der Männer in Teilzeit arbeiten, beträgt die Teilzeitquote der Männer mit
Schwerbehinderung nicht ganz 14 Prozent. Bei den in Teilzeit arbeitenden Frauen liegt die
Quote bei den Beschäftigten ohne Schwerbehinderung bei etwas über 44 Prozent, bei
denen mit Schwerbehinderung bei etwas über 43 Prozent.
Die Anteile der Voll- und Teilzeitbeschäftigung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung
stellen sich in den Dezernaten unterteilt nach Geschlecht wie folgt dar:
Diagramm: Anteile der Voll-und Teilzeitbeschäftigung von Frauen und Männern mit
Schwerbehinderung in den einzelnen Dezernaten
36%
36%
40%
28%
44%
43%
27%
29%
20%
25%
20%
29%
19%
9%
41%
28%
17%
30%
11%
8%
32%
31%
36%
60%
13%
24%
47%
28%
64%
63%
12%
4%5%4%3%5%9%13%
5%5%
Dez. der OB
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Dezernat V
Dezernat VI
Dezernat VII
Dezernat VIII
Dezernat IX
weiblich in Vollzeit weiblich in Teilzeit
männlich in Vollzeit männlich in Teilzeit
Inklusionsbericht 2023
Führungskräfte
Zum 31.12.2023 hatten 1.884 Mitarbeitende des Personals eine Leitungsfunktion inne. Die
Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung in Führung lag bei 104 Personen. Der
Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung in Führungspositionen an allen
Führungskräften lag damit im Jahr 2023 bei 5,5 Prozent.
Diagramm: Führungskräfte mit Schwerbehinderung nach Laufbahn, Geschlecht
sowie Vollzeit und Teilzeit
0,0%
0,0%
0,0%
8,7%
19,2%
10,6%
1,0%
8,7%
1,0%
4,8%
35,6%
10,6%
0% 10% 20% 30% 40%
Laufbahngruppe 1
Laufbahngruppe 2, 1.
Einstiegsamt
Laufbahngruppe 2, 2.
Einstiegsamt
weiblich in Vollzeit weiblich in Teilzeit
männlich in Vollzeit männlich in Teilzeit
Inklusionsbericht 2023
Diagramm: Führungskräftequoten in den Gruppen der Mitarbeitenden ohne und mit
Schwerbehinderung in den Dezernaten
Im arithmetischen Mittel standen dabei in den Dezernaten nahzu 8 Prozent des Personals
mit Schwerbehinderung und gute 12 Prozent des Personals ohne Schwerbehinderung in
Führungsverantwortung.
2,4%
2,8%
8,8%
6,3%
5,6%
4,7%
11,5%
10,8%
5,7%
20,8%
13,0%
9,0%
9,4%
14,6%
5,9%
7,9%
14,7%
16,3%
7,6%
23,1%
0% 5% 10% 15% 20% 25%
Dezernat IX
Dezernat VIII
Dezernat VII
Dezernat VI
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Dezernat I
Dezernat der
Oberbürgermeisterin
nicht schwerbehinderte Führungskräfte schwerbehinderte Führungskräfte
Inklusionsbericht 2023
Laufbahnverteilung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung
Bei den laufbahnangehörigen Beschäftigten mit Schwerbehinderung ist der Männeranteil
am stärksten in der Laufbahngruppe 1 ausgeprägt. Der Frauenanteil ist dagegen in der
Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt am höchsten.
Diagramm: Prozentuale Laufbahnverteilung der Beschäftigten mit
Schwerbehinderung
Ergänzungshinweis zur Grafik: Die in Klammern gesetzten Prozentangaben hinter der
Bezeichnung der Laufbahngruppen bezeichnen den jeweiligen Anteil der Beschäftigten mit
Schwerbehinderung an der in der jeweiligen Laufbahngruppe vertretenen Gesamtzahl der
Beschäftigten.
64,7%
65,0%
63,8%
35,3%
35,0%
36,2%
0% 20% 40% 60% 80%
Laufbahngruppe 2,
2. Einstiegsamt (3,7%)
Laufbahngruppe 2,
1. Einstiegsamt (28,5%)
Laufbahngruppe 1
(67,9%)
Frauen Männer
Inklusionsbericht 2023
3. Einstellung von Beschäftigten
In 2023 betrug die gesamtstädtische Quote aller Neueinstellungen von Menschen mit
Behinderung und Schwerbehinderung 2,79 Prozent. Von 1.794 Neueinstellungen waren
50 Personen Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung.
Diagramm: Einstellungen von Menschen mit Schwerbehinderung
Die Stadt Köln erfüllt bei extern zu besetzenden Stellen die gesetzliche Verpflichtung,
frühzeitig die Agentur für Arbeit einzuschalten (§ 164 Absatz 1 SGB IX). Darüber hinaus
informiert sie das Berufsförderungswerk Köln, den Integrationsfachdienst und alle
Integrationsfachdienste im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland.
Initiativbewerbungen
Als Arbeitgeberin fördert die Stadt Köln die Bewerbung von Menschen mit Behinderung
ausdrücklich. Stellenangebote sind mit dem Hinweis versehen, dass mit der
innerstädtischen Inklusionsvereinbarung das Ziel, behinderte, schwerbehinderte und
gleichgestellte Menschen in das Arbeitsleben einzugliedern, unterstützt wird. Ferner
werden Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen bei gleicher Eignung
20
4
1
2
18
2 2
1
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
unbefristete
Einstellung/Ernennung
befristete Einstellung unbefristete
Wiedereinstellung
befristete
Wiedereinstellung
Frauen Männer
Inklusionsbericht 2023
besonders berücksichtigt. Um die Anzahl der Bewerbungen von Menschen mit
Behinderung weiter zu fördern, sollen künftig gezielt weitere Maßnahmen entwickelt
werden. Denn es können nur Menschen eingestellt werden, die sich auch bewerben und
dann die erforderliche Eignung nachweisen. Von allen Einstellungen aufgrund von
Initiativbewerbungen waren 109 Menschen ohne Schwerbehinderung (2.573
Bewerbungen) und 6 Menschen mit Schwerbehinderung (167 Bewerbungen). Die
Einstellung von Menschen mit Behinderung entspricht bei den Initiativbewerbungen somit
einem Anteil von 5,2 Prozent. Bei den Bewerbenden mit Schwerbehinderung lag die
Einstellungsquote bei 3,6 Prozent und bei den Bewerbenden ohne Schwerbehinderung bei
4,2 Prozent.
Auf ausgeschriebene Stellen bewarben sich 564 Menschen mit Schwerbehinderung und
13.135 Menschen ohne Schwerbehinderung. Von diesen Bewerbenden wurden 24
Menschen mit Schwerbehinderung und 644 Menschen ohne Schwerbehinderung
eingestellt. Bei den Bewerbenden mit Schwerbehinderung lag die Einstellungsquote somit
bei 4,3 Prozent und bei den Bewerbenden ohne Schwerbehinderung bei 4,9 Prozent.
Die Einstellungsquoten sind sowohl bei den Initiativbewerbungen, als auch bei den
Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen vergleichbar.
Einstellungen im Ausbildungsbereich
Die Anzahl der Bewerbungen im Ausbildungsbereich schwankt über die Jahre teils
erheblich, auch in Abhängigkeit von den jeweils ausgeschriebenen Berufsbildern. Die Zahl
der Ausbildungsbewerber*innen mit Schwerbehinderung lag im Jahr 2023 bei 136.
Bei den insgesamt 5.239 Bewerbungen liegt die Quote der Ausbildungsbewerber*innen
mit Schwerbehinderung somit bei 2,6 Prozent.
Im Berichtsjahr 2023 konnten insgesamt 267 Ausbildungs- und Studienplätze angeboten
werden. 11 Bewerbende mit Schwerbehinderung begannen mit der Ausbildung bei der
Stadt Köln. Damit liegt der Anteil der Auszubildenden mit Schwerbehinderung an allen im
Jahr 2023 in Ausbildung übernommenen Personen bei 4,12 Prozent.
Inklusionsbericht 2023
Tabelle: Bewerbungs- und Einstellungsquoten von Ausbildungsbewerbenden mit
Schwerbehinderung 2023
Berufszweig Bewerbungsquote Einstellungsquote
Verwaltung 2,77 % 1,53 %
Kaufmännische, technische
und handwerkliche Berufe 2,73 % 7,32 %
Informationstechnologie 2,8 % 7,14 %
Inklusionsprojekt (Fachprakti-
ker*in für Bürokommunika-
tion)*
33,33 % 100 %
* Das Inklusionsprojekt steht auch Personen mit Nichtschwerbehinderung oder sonstigen
besonderen Förderbedarfen offen.
Das Inklusionsprojekt für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, das im Jahr 2018
erstmals mit zunächst einer Teilnehmerin gestartet ist und seitdem kontinuierlich erweitert
wurde, konnte auch im Einstellungsjahr 2023 angeboten werden. Am 01.08.2023 starteten
insgesamt 4 Auszubildende mit einer körperlichen, psychischen, Lern- und/oder
Mehrfachbehinderung mit ihrem Ausbildungsgang zur*zum Fachpraktiker*in für
Büromanagement. Eine Person mit Einstellungszusage erhielt die erforderliche
Eignungsfeststellung nach § 66 BBiG durch die Bundesagentur für Arbeit nicht, sodass die
Ausbildung nicht angetreten werden konnte.
Von den 302 Personen, die im Berichtsjahr 2023 ihre Prüfungen erfolgreich absolviert
haben, waren 6 Absolvent*innen mit Schwerbehinderung. Insgesamt wurden 286
Absolvent*innen übernommen, darunter auch alle Nachwuchskräfte mit
Schwerbehinderung. Demnach lag die Erfolgsquote der schwerbehinderten
Absolvent*innen im Jahr 2023 bei 100 Prozent.
Barrierefreie Eignungsprüfungen
Barrierefreie Eignungsprüfungen sind angepasste Testverfahren für Menschen mit
Behinderung, die die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
erfüllen. Solche an den entsprechenden Anforderungen ausgerichtete Eignungstests
werden seit 2016 durch das Münchener Institut der Gesellschaft für Verhaltensanalyse
und Evaluation durchgeführt.
Inklusionsbericht 2023
Die Bewerbenden mit Schwerbehinderung führen zunächst am eigenen Computer
selbstständig eine Testvorschau durch. Im Anschluss wird durch das Testinstitut ein
Erstberatungsgespräch geführt und eine Empfehlung für die im Einzelfall geeignete
Testvariante ausgestellt. Bei entsprechendem Bedarf kann der Online-Bewerbungstest mit
Hilfsmitteln oder einer eigenen Assistenzkraft durchgeführt werden. Für den Fall, dass ein
Online-Bewerbungstest nicht das geeignete Verfahren sein sollte, bietet die Stadt Köln
individuelle Lösungen an.
Inklusionsbericht 2023
4. Leistungsgewandelte Beschäftigte
Selbst bei Einsatz aller präventiven Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit kann
der Fall eintreten, dass Mitarbeitende aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr
in ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld eingesetzt werden können. Der im allgemeinen
Sprachgebrauch zunehmend verwendete Begriff der Leistungswandlung bezieht sich
dabei auf die „Leistungsminderung“ (§ 38 Absatz 4 TVÖD). Leistungsgemindert ist
demnach, wer ärztlich attestiert dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Arbeitsvertrag
zu erfüllen. Maßstab für das Vorliegen einer Leistungsminderung ist der bestehende
Arbeitsvertrag und nicht die individuelle Verfassung des*der Kolleg*in. Eine
Schwerbehinderung bedeutet nicht, dass auch eine Leistungsminderung vorliegt und
umgekehrt.
Konzept „Neustart Plus“
11 Personal- und Verwaltungsmanagement hat sich 2022 auf den Weg gemacht, einen
neuen Umgang unter anderem auch mit Leistungsminderung zu finden. Die Aufgabe
wurde bei 113/4 Fachstelle für Leistungsgeminderte Kolleg*innen in einem eigenen Sach-
gebiet gebündelt und trägt nun den Namen „113/4 Neustart Plus“. Das „Plus“ steht für Per-
sonalvermittlung orientiert am individuellen Leistungsprofil oder nach erfolgter UmSchu-
lung. Die dortigen Expert*innen begleiten Kolleg*innen aller Professionen aus allen Berei-
chen der Stadtverwaltung. Das Ziel ist es, individuelle und passgenaue Lösungen im Be-
nehmen mit den betroffenen Kolleg*innen, der Dienststelle, dem betriebsärztlichen Dienst,
dem betrieblichen Eingliederungsmanagement, sowie der Personalvertretung zu finden.
Liegt eine Schwerbehinderung vor, ergänzen die Schwerbehindertenvertretung sowie das
Inklusionsamt beim Landschaftsverband Rheinland mit ihrer Expertise.
Für Kolleg*innen der Berufsfeuerwehr sowie der Kindertagesstätten gibt es bereits seit
langem erfolgreiche Konzepte, die unter Punkt 4.2 und 4.3 genauer vorgestellt werden.
Diese werden ebenfalls durch die Fachstelle im Personal- und Verwaltungsmanagement
unterstützt.
Mit Stichtag 31.12.2023 wurden insgesamt 140 Mitarbeitende mit dauerhafter
Leistungsminderung auf dem Weg in eine neue Tätigkeit durch die Fachstelle begleitet.
Hierbei gehörten 139 Mitarbeitende dem Stammpersonal der Gesamtverwaltung an. Von
Inklusionsbericht 2023
diesen Mitarbeitenden waren 67,1 Prozent Frauen und 32,9 Prozent Männer. Davon
waren 61,4 Prozent schwerbehindert oder gleichgestellt.
Die Verteilung auf die Altersgruppen stellte sich wie folgt dar:
Tabelle: Leistungsgewandelte Beschäftigte nach Altersgruppen 2023
Altersgruppe 20-29 Jahre 30-39 Jahre 40-49 Jahre 50-59 Jahre 60 Jahre
und älter
Prozentanteil 3,6 % 15 % 23,6 % 41,4 % 16,4 %
Feuerwehrkonzept
Das „gesamtstädtische Konzept über den Einsatz von dienstuntauglichen
Feuerwehrbeamtinnen und -beamten“ bietet seit 2008 Perspektiven zur Vermeidung
vorzeitiger Versetzungen in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit.
Nach amtsärztlicher Feststellung einer dauernden Feuerwehrdienstuntauglichkeit werden
gemeinsam mit den betroffenen Beamt*innen geeignete Einsatzmöglichkeiten ermittelt.
Diese werden vorrangig bei der Berufsfeuerwehr, nachrangig innerhalb der gesamten
Stadtverwaltung gesucht. In der Regel findet eine dreimonatige Probephase statt. Eine
Qualifizierung beispielsweise für den Verwaltungsdienst wird durch den Dienstherrn
finanziert.
Im Berichtsjahr wurde keiner Feuerwehrfrau / keinem Feuerwehrmann amtsärztlich
attestiert, dass ein anderweitiger Einsatz erforderlich ist. Insofern brauchte das Konzept im
Kalenderjahr 2023 nicht aktiv angewendet zu werden.
Konzept für Kindertagesstätten
Das „Konzept für Leistungsgewandelte und von Leistungswandlung bedrohte
Mitarbeitende im pädagogischen Bereich“ wurde im Jahr 2017 begonnen. Im Bereich der
Kindertagesstätten erhalten dort nicht mehr einsetzbare Mitarbeitende unter bestimmten
Voraussetzungen – Schwerbehinderung und/oder lange Beschäftigungszeiten im Bereich
der Kindertagesstätten von über 15 Jahren – die Möglichkeit einer Qualifizierung für eine
Tätigkeit in einem anderen städtischen Bereich.
Inklusionsbericht 2023
Zum Stichtag 31.12.2023 wurden im Rahmen dieses Konzeptes für die Kindertagesstätten
14 Mitarbeiterinnen im Alter von 32 bis 59 Jahren begleitet, welche sich in der beruflichen
Umschulung über einen Träger für Rehabilitation befanden. Im Vergleich zum Vorjahr mit
19 Mitarbeiterinnen wurden damit 35,8 Prozent weniger begleitet. Von diesen 14
Mitarbeiterinnen waren 10 schwerbehindert beziehungsweise gleichgestellt. Daneben gab
es 10 Mitarbeiterinnen aus dem pädagogischen Bereich, die ohne Qualifizierung im Sinne
des oben genannten Konzeptes auf eine EG 3- oder EG 4-Stelle in die Verwaltung
vermittelt wurden.
Im Berichtsjahr sind nach erfolgreicher Erprobung zudem vier Beschäftigte unbefristet in
ein Aufgabengebiet des Verwaltungsbereichs übernommen worden. Eine Person hat die
Umschulung abgebrochen.
6 Beschäftigte befanden sich fortlaufend in der Umschulung. 3 Beschäftigte waren nach
Abschluss der Umschulung in der Erprobung in einem Aufgabengebiet der Verwaltung
eingesetzt.
Seit Beginn des KiTa-Konzeptes bis einschließlich des Berichtsjahres haben nur 6
Beschäftigte die Umschulung abgebrochen.
Inklusionsbericht 2023
5. Unterstützende Maßnahmen
Den Beschäftigten mit Schwerbehinderung wurden nach Expertise der
Schwerbehindertenvertretung durch die Stadt Köln und externe Träger auch im
Berichtsjahr 2023 diverse Maßnahmen zur Unterstützung angeboten, insbesondere zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Zudem wurde eine Arbeitshilfe zum § 178 Absatz
2 SGB IX vom Personal- und Verwaltungsmanagement in enger Abstimmung mit der
Gesamtschwerbehindertenvertretung erarbeitet. Hierin sind die Beteiligungsrechte und
Zuständigkeiten der Schwerbehindertenvertretung für die Praxis bei der Stadt Köln
konkretisiert. Der Mehrwert liegt in einer größeren Rechts- und Anwendungssicherheit für
alle Beteiligten, sowohl die jeweilige Dienst- oder Personalstelle (Arbeitgeberin), die
Schwerbehindertenvertretung als auch die betroffenen Mitarbeitenden mit
Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Diese Arbeitshilfe findet sich auf der Intranetseite
zu den Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung im Downloadbereich.
Informationstechnologie
Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen
enthalten an die Verwaltungen gerichtete Vorgaben für barrierefreie
Informationstechnologie. Die Stadt Köln kommt diesen Verpflichtungen nach. Das Thema
Barrierefreiheit von IT-Lösungen wie auch der mit diesen Lösungen erstellten Dokumente
war und ist der Stadt Köln ein priorisiertes Anliegen. So wurden bereits in der
Vergangenheit eine Vielzahl von konkreten zielgerichteten Maßnahmen ergriffen. Der vom
Amt für Informationsverarbeitung eingeführte Handlungsleitfaden „Barrierefreiheit von
Internetseiten und Benutzeroberflächen von Fachanwendungen“ bleibt weiterhin
maßgeblich für Inbetriebnahmen von IT-Lösungen. Zudem existiert ein etablierter Prozess
zur regelmäßigen Übermittlung der Barrierefreiheitserklärungen an die GSBV. Auch
erfolgte der Einstieg in die Prozessklärung zur Einrichtung von IT-Technik bei Kolleg*innen
mit Einschränkungen. Vielfache Verbesserungen gab es zur Barrierefreiheit im GEO/GIS-
Bereich: So wurde der Internetauftritt (GeoPortal in www.stadt-koeln.de) nach
barrierefreien Gesichtspunkten optimiert (unter anderem Bildschirmgestaltung, TAB-
Steuerung, Vorlesefunktion). Zudem wurde beispielsweise die Routingfunktion im KölnGIS
optimiert und um die Funktion „barrierefrei“ angereichert. Darüber hinaus soll zukünftig die
Barrierefreiheit von gescannten Dokumenten realisiert werden. Hierfür wurde die
Inklusionsbericht 2023
Erprobung und der Aufbau einer zentralen Softwarekomponente begonnen. Diese wurde
im 2. Quartal 2024 stadtweit produktiv zur Verfügung gestellt.
Dienstliche Beurteilungen
Die dienstliche Beurteilung ist ein elementares Instrument der Personalentwicklung. Durch
sie werden Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Mitarbeitenden bewertet. Die
Erstellung von Beurteilungen ist unmittelbare und nicht delegierbare Führungsaufgabe.
Führungskräfte haben bei der Beurteilung von Menschen mit Behinderung die
Verantwortung, die rechtlichen Bestimmungen des Neunten Buches des
Sozialgesetzbuches zu beachten. Eine behinderungsbedingte Minderung in der Arbeits-
und Einsatzfähigkeit ist in der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigen.
In der verpflichtenden Schulungsreihe „Qualifizierung kompakt“ für neue Führungskräfte
sowie in Kooperation mit dem Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung
werden Führungskräfte in Schulungen zielgerichtet auf die Erstellung von dienstlichen
Beurteilungen und auf das Führen von Beurteilungsgesprächen vorbereitet.
Veränderte Arbeitsbedingungen und die sich wandelnden Herausforderungen für die Stadt
Köln stellen auch an die Mitarbeitenden und Führungskräfte neue Anforderungen. Die
Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sollte dies umfänglich
berücksichtigen und kompetenzbasiert erfolgen. Daher wird das Beurteilungswesen aktuell
basierend auf dem Kölner Kompetenz Modell (KKM) neugestaltet. Die neue dienstliche
Beurteilung betrachtet somit zukünftig die gezeigten Leistungen in den für alle
Mitarbeitenden der Stadt Köln relevanten Kompetenzbereichen. In diesen
Gestaltungsprozess ist die Gesamtschwerbehindertenvertretung eingebunden. Dadurch
stellen wir sicher, dass die Interessen und Rechte von schwerbehinderten und ihnen
gleichgestellten Beschäftigten sowie die Regelungen der Inklusionsvereinbarung
umfassende Berücksichtigung finden.
Inklusionsschulungen für Führungskräfte
Im Jahr 2022 hat die Stadt Köln die nach der Inklusionsvereinbarung verpflichtenden
Fortbildungen für Führungskräfte auf ein Onlineformat umgestellt. Die Schulungen wurden
Inklusionsbericht 2023
auch im Jahr 2023 fortgeführt. Folgende Themen werden den Führungskräften im
Rahmen der halbtägigen Schulung nähergebracht:
• Grundlagen von Inklusion
• Inklusion leben in der Stadtverwaltung Köln
• Die innerstädtische Inklusionsvereinbarung und weitere Rahmenbedingungen
• Das Inklusionsamt und seine Aufgaben
• Inklusive Führung (Haltung, Aufgaben und Gestaltung der Arbeit)
• Schwerbehindertenrecht
• das Betriebliche Eingliederungsmanagement und die Fachstelle für
schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Insgesamt sind im Jahr 2023 zwei Onlineschulungen in Zusammenarbeit mit dem
Landschaftsverband Rheinland durchgeführt worden. Dabei sind 174 Teilnehmende
geschult worden. Die Inhalte werden regelmäßig inhaltlich aktualisiert und auf die Bedarfe
der Zielgruppe angepasst.
Durch praktische Beispiele aus der Stadtverwaltung Köln werden die Teilnehmenden für
das Thema Inklusion sensibilisiert und die Schulung ist hierdurch auch im Onlineformat
lebendig und praxisnah gestaltet, so dass sich die Stadt Köln dazu entschieden hat, die
Schulungen auch weiterhin im Onlineformat anzubieten und durchzuführen.
Co-Finanzierung aus Mitteln des Inklusionsfonds
Für einen Ausgleich von behinderungsbedingten Einschränkungen steht eine Vielzahl von
technischen und elektronischen Arbeitshilfen zur Verfügung. Werden Arbeitsplätze
behindertengerecht angepasst, prüft die jeweilige Beschäftigungsdienststelle, ob im
Einzelfall Mittel bei der Arbeitsverwaltung, den Rententrägern, Krankenkassen oder dem
Integrationsamt beantragt werden können.
In den meisten Fällen fördert der Landschaftsverband Rheinland oder die Fachstelle für
schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben die Anpassungen in Höhe von rund 80
Prozent. Die Förderung beruht auf einer Ermessensentscheidung nach § 26 Absatz 2 der
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Wesentlicher
Gesichtspunkt für die Bewilligung einer Förderquote von 80 Prozent ist die Erfüllung der
Mindestbeschäftigungsquote von fünf Prozent nach § 154 SGB IX. Alle vom
Landschaftsverband Rheinland oder der Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im
Inklusionsbericht 2023
Arbeitsleben gewährten Zuschüsse stehen den Dienststellen als eigenes Budget zur
Verfügung und sind zweckgebunden.
Über den in der Inklusionsvereinbarung vorgesehenen Inklusionsfonds können auch
Bedarfe finanziert werden, die nicht gesetzlich gefördert werden. Für den Inklusionsfonds
gilt jedoch das Subsidiaritätsprinzip. Daher können Leistungen aus ihm nur bezüglich
solcher Kosten gewährt werden, welche vom Landschaftsverband Rheinland nicht
bezuschusst werden. Dies sind zumeist etwa 20 Prozent der Gesamtkosten, die die
Dienststellen früher selbst aufbringen mussten.
Eingliederungszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für
Auszubildende
Im städtischen Haushaltsjahr 2023 wurde der Personalaufwand für Auszubildende mit
Schwerbehinderung mit rund 172.500 Euro bezuschusst. Im Vergleich zum Vorjahr, in
dem eine Bezuschussung von knapp 96.500 Euro zu verzeichnen war, hat sich der Betrag
um mehr als 76.000 Euro erhöht.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben
Die Stadt Köln kann Zuschüsse für Lohnkosten- und Eingliederungszuschüsse vom
Landschaftsverband Rheinland erhalten. Für das Jahr 2023 wurden durch die
Dienststellen Zuschüsse in Höhe von 152.969,27 Euro ermittelt, die den beschäftigten
Menschen mit Behinderung unmittelbar zu Gute kamen. Zugleich konnte dadurch eine
Entlastung des städtischen Haushalts erreicht werden. Bezuschusst wurden unter
anderem Lohnkosten, personelle Unterstützung und behinderungsgerechte Ausstattungen
von Arbeitsplätzen.
Inklusionsbericht 2023
Diagramm: Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben 2023
Darin nicht enthalten sind Fördermittel, die durch die Rehaträger direkt an Beschäftigte
geleistet wurden. Hierzu gehören etwa Leistungen für die persönliche Assistenz und durch
das persönliche Budget (§ 29 SGB IX). Auch diese Leistungen entlasten indirekt den
städtischen Haushalt.
Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen
Die Dienststellen der Stadtverwaltung Köln vergeben geeignete Aufträge an Werkstätten
für Menschen mit Behinderung. Diese Beträge kommen zwar nicht unmittelbar den
städtischen Beschäftigten zugute, dennoch kommt durch die Vergabe von Aufträgen an
Werkstätten für Menschen mit Behinderung eine – in § 223 SGB IX auch gesetzlich
anerkannte – Unterstützung zum Ausdruck. Die Auftragsvolumina entwickelten sich seit
2015 wie folgt:
83.948 €
8.000 €
54.261 €
3.679 € 3.081 € persönliche
Unterstützungsleistung
Kostenübernahme
Gebärdendolmetschende
Lohn- bzw.
Beschäftigungszuschüsse
elektronische
Hilfsmittel
Arbeitsplatzausstattung
Inklusionsbericht 2023
Diagramm: Volumina der Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung ab
2015
Die Dienststellen wurden mit dem letzten Bericht noch einmal verstärkt auf das
Verzeichnis anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen der Bundesagentur für
Arbeit hingewiesen. Dies ist möglicherweise ein Grund dafür, warum das Auftragsvolumen
deutlich erhöht werden konnte. Das Verzeichnis der oben genannten anerkannten
Werkstätten ist im Intranet der Stadt Köln veröffentlicht.
117.003 €
174.747 €
170.464 €
442.581 €
487.922 €
538.682 €
586.346 €
148.529 €
255.494 €
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Inklusionsbericht 2023
6. Kooperation und Prävention
Um die Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren vorzubeugen, nimmt die Stadtverwaltung auch die Prävention in den
Blick. Hierfür bietet sie ein umfangreiches Maßnahmenprogramm an.
Die Schwerbehindertenvertretungen und die Stadt Köln arbeiten gemeinsam an dem Ziel,
die Einstellungszahlen von Menschen mit Schwerbehinderung weiter zu erhöhen und die
auf Menschen mit Schwerbehinderung bezogene Teilhabe am Arbeitsleben der
Stadtverwaltung fortlaufend zu verbessern. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung ist
mit den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen für die Vertretung der Interessen der
Beschäftigten mit Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung zuständig. Beide
sind wichtige Ansprechpartnerinnen für die Stadt Köln als Arbeitgeberin.
Hohe Bedeutung hat dabei die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die neben der
mindestens zweimal im Jahr tagenden Steuerungsgruppe zur Inklusionsvereinbarung
durch einen regen Austausch, gegenseitige Beratung und gemeinsame Verhandlung
geprägt ist. Als Interessenvertretung und Vertrauensperson der Beschäftigten mit
Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung informiert die
Gesamtschwerbehindertenvertretung regelmäßig über das Intranet der Stadt Köln sowie
die „Stadt intern“ – das Magazin für die Beschäftigten der Stadt Köln – über aktuelle
Themen im Bereich Gesundheit, Behinderung und Schwerbehindertenrecht.
Inklusionsbericht 2023
Kontakt
Personal- und Verwaltungsmanagement
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
personalundverwaltungsmanagement@stadt-koeln.de
Telefon 0221 221-34888
Fax 0221 221-22219
Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung
Personal- und Verwaltungsmanagement
Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3387/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.11.2024
- Erstellt
- 29.10.2024 10:29