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V/0684/2009

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Vorlagen 21.10.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2009, TOP 19.5

Gebühr_Kleineinleiter_Anlage_10

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Ansehen

Gebührenbedarfsberechnung_Anlage_2_Seite_3

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Ansehen

Kalkulatorische_Abschreibung_2010_Anlage_5

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Gebührenbedarfsberechnung_Anlage_2_Seite_1

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Ansehen

Kalkulatorische_Zinsen_Anlage_6

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Ansehen

Gebührenbedarfsberechnung_Anlage_2_Seite_4

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Ansehen

Gebühr_Abkippen_von_Schlämmen_an_HKA_Anlage_9

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Ansehen

Vorausschätzung_Gebühreneinnahmen_2010_Anlage_3

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Ansehen

Erläuterungen_GBR_2010_zu Anlage2

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Ansehen

Gebühr_für_Grubenabfuhr_Anlage_8

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Ansehen

Vergleich_Gebühren_in_NRW_Anlage_11

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Ansehen

Gebühr_für_Einleitung_aus_Leitungen_Anlage_7

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Ansehen

Gebührenbedarfsberechnung_Anlage_2_Seite_2

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Ansehen

Satzungsaenderung_AGS

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Ansehen

Gebührenermittlung_Starkverschmutzer_2010_Anlage_4

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Ansehen

Gebühr_Kleineinleiter_Anlage_10

2464 Zeichen

Anlage 10 
66 10 1002          09.10.2009 
            
 
 
Berechnung der Gebühren für Kleineinleiter  
für das Jahr 2010 
(Ziffer 6 Gebührentarif)  
 
1. 
 Gesetzliche Grundlage  
  
Die Stadt Münster ist nach §§ 8 und 9 Abwasserabgab engesetz i. V. mit dem § 64 Ab- 
satz 1 Landeswassergesetz NRW verpflichtet, für die  sogenannten Kleineinleiter (Haus- 
kläranlagen) eine Abwasserabgabe an das Land zu zah len. Die Berechnung  der Ab- 
wasserabgabe  erfolgt nach § 8 AbwAG pauschal. Bere chnungsgrundlagen sind s. g. 
Schadeinheiten (SE).  
 
Für die Berechnung der Abwasserabgaben aus Kleinklä ranlagen insgesamt wird die 
Hälfte Anzahl der Einwohner, die nicht an die Kanal isation angeschlossen sind, als Be- 
wertungsbasis der gesamten Schadeinheiten ermittelt.  
Das bedeutet 2 Einwohner = 1 Schadeinheit (SE). 
 
Nach § 73 Absatz 1 LWG NRW bleiben bei der Berechnu ng der Zahl der Schadeinhei- 
ten für Kleineinleiter die Einwohner unberücksichti gt, deren gesamtes Schmutzwasser 
im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung auf landwir tschaftlich, forstwirtschaftlich 
oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht wird o der deren gesamtes Schmutzwas- 
ser in einer den allgemein anerkannten Regeln der T echnik entsprechenden Abwasser- 
behandlungsanlage behandelt wird, sofern die Gemeinde ihrer Pflicht zum Einsammeln, 
Abfahren und Aufbereiten des in der Anlage anfallen den Schlammes gem. § 53 Absatz 
1 LWG NRW nachkommt.  
 
Durch die „Klärschlammbeseitigungssatzung“ vom 03.1 2.1981, in der Fassung vom 
21.12.1995, hat die Stadt Münster die Voraussetzung en für die geordnete Abfuhr und 
Beseitigung des Klärschlammes geschaffen.  
 
Diese Abgabe kann nach den Bestimmungen des § 65 Ab satz 1 LWG NRW auf die 
Kleineinleiter abgewälzt werden. Zahler sind dann i n der Regel noch landwirtschaftliche 
Betriebe o. ä., soweit sie im Rahmen des § 53 Absat z 4 Satz 4 LWG NRW im Einzelfall 
von der Schlammabfuhr durch die Untere Wasserbehörde befreit werden. 
 
 
2. 
 
 
Gebührensatz für Kleineinleiter 
 
  
Mit der 4. Novelle des Abwasserabgabengesetzes wurd e die Abwasserabgabe ab 
01.01.1997 auf 35,79 € je Schadeinheit (SE) festgesetzt.  
Das Landesumweltamt NRW hat nach Rückfrage mitgetei lt, dass der Betrag je SE in 
Höhe von 35,79 € weiterhin Bestand hat. 
 
Die Stadt Münster rechnet je Kleinkläranlage mit 2 SE. 
 
 gesetzliche Abwasserabgabe je SE =  35,79 € 
 x  2 SE =  71,58 € 
der Gebührensatz 2010 bleibt unverändert bei =  71,58 €

Gebührenbedarfsberechnung_Anlage_2_Seite_3

1335 Zeichen

Ermittlung der Gebührensätze für Schmutz- und Nieder- 
schlagswasser einschließlich der  Einbeziehung eine s 
Starkverschmutzerzuschlages (SVZ) 
1. Berechnungsdaten 
Kostenaufteilung 
Kosten der Abwasserbeseitigung insgesamt 46.568.410 EURO 
Erträge/Erlöse (ohne Stadtanteil für die Entwässerung der 986.220 EURO 
öffentl. Verkehrsflächen u. Rücklagen) 
Rücklagen (davon: Durchschnitt RW 20 %, SW 80%) 1.500 .000 EURO 
davon 
Kosten / Erträge Niederschlagswasserbeseitigung 2010 33,98% (lt. BAR 2008 = 34,40 %) 
Kosten / Erträge Schmutzwasserbeseitigung 2010 66,02 % (lt. BAR 2008 = 65,60 %) 
=> davon Anteile: nicht verschmutzungsabhängig 57,70% (lt. BAR 2008 = 57,70%) 
verschmutzungsabhängig 42,30% (lt. BAR 2008 = 42,30%)
Bemessungsmaßstäbe SW und SVZ (Anlage II/3) 
Frischwasserbezug (Schmutzwassermaßstab m 3) (Vorj.: 16.494.113 m³) 16.289.545 m3
+ hochgerechnete schmutzfrachtbezogene Wassermenge (Vorj.:   1.252.382 m³) 759.405 m3
Schmutzwassermenge für verschmutzungsabhängige Kosten (für SVZ) 17.048.950 m3
Bemessungsmaßstäbe RW (Anlage II/3) 
Privat bebaute und befestigte Grundstücksflächen in m 2 (Vorj.: 16.895.010 m²) 17.024.935 58,93% 
(Flächenmaßstab m 2 = Niederschlagswassergebühr) 
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) in m 2
(Vorj.: 11.865.397 m²) 11.865.397 41,07% 
Gesamtfläche in m 2 28.890.332 m² 
Seite 3

Kalkulatorische_Abschreibung_2010_Anlage_5

2526 Zeichen

66 10 1002 18.11.2009 
Vorausschätzung der kalkulatorischen Abschreibungen auf Wiederbeschaffungswerte für 2010 (in €) 
Ergebnis 2008 Voraussichtliche Veränderung 2009 Voraussichtliche Veränderung 2010 
Anlagenart 
Wiederbe- 
schaffungs- 
wert am 
31.12. 2008 
Abschrei- 
bung % Index 
%
Vermögens- 
zugänge 
laut Index 
Vermögens- 
zugänge 
Vermögens- 
zugänge 
Gesamt 
Abschrei- 
bungen 
Index 
Abschrei- 
bungen 
Zugänge 
WBW 2009 Index  
%
Vermögens- 
zugänge 
laut Index 
Vermögens- 
zugänge 
Vermögens- 
zugänge 
Gesamt 
Abschrei- 
bungen 
Index 
Abschrei- 
bungen 
Zugänge 
WBW 2010 
4 / 3 3 * 6 7 + 8 5 * 7 3  + 9 12 * 13 14 + 15 5 * 14 12 + 16 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 
0121 EDV-Software 22.848 635 2,78 0,00 0 0 0 0 0 22.848 0,00 0 0 0 0 22.848 
0332 sonstige Gebäude 2.166.993 43.340 2,00 1,60 34.672 0 34.672 693 0 2.201.665 1, 00 22.017 0 22.017 440 2.223.682 
0401 Grund/Boden 
Infrastr.-Verm 2.760.552 0 0,00 0,00 0 0 0 0 0 2.760.552 0,00 0 0 0 0 2.760.552 
0430 
Entwässerungs- 
anlagen (Kanäle) 
(-WERT/KANDIS-) 
1.273.073.492 16.246.836 1,28 2,20 28.007.617 11.954.291 39.961.908 357.430 149.429 1.313.035.400 0,50 6.565.177 9 .907.063 16.472.240 83.784 123.838 1.329.507.640 
0433 Abw.Beseitig.-Anl. 
Pumpw./Kläranl. 97.493.397 2.349.590 2,41 2,00 1.949.868 110.000 2.059.86 8 46.992 7.321 99.553.265 1,00 995.533 210.000 1.205.533 23 .992 14.464 100.758.798 
0443 Straßen, Wege 
(Abwasseranl.) 3.851.530 93.238 2,42 3,10 119.397 0 119.397 2.890 0 3.970.9 27 1,00 39.709 0 39.709 961 0 4.010.637 
0453 Bauten Infrastruk- 
turvermögen 27.856.831 607.486 2,18 1,60 445.709 120.000 565.709 9.720 3.000 28.422.540 1,00 284.225 120.000 404.225 6.198 3.000 2 8.826.766 
0700 Maschinen/ techn. 
Anlagen 445.249 13.737 3,09 2,50 11.131 0 11.131 343 0 456.380 1,00 4.564 0 4.564 141 460.944 
0750 Fahrzeuge 2.245.584 138.785 6,18 2,00 44.912 87.000 131.912 2.776 8.7 00 2.377.496 1,00 23.775 357.000 380.775 1.469 35.700 2.758 .271 
0800 Betriebs- und 
Geschäftsausst. 1.900.015 110.896 5,84 1,00 19.000 53.000 72.000 1.109 5.30 0 1.972.015 1,00 19.720 76.000 95.720 1.151 7.600 2.067.735
Summe 1.411.816.491 19.604.543 1,39 30.632.306 12.324.291 42.9 56.597 421.954 173.750 1.454.773.088 7.954.720 10.670.06 3 18.624.783 118.137 184.602 1.473.397.871 
zuzüglich Abschreibungen 2009 595.704 
zuzüglich Abschreibungen 2010 302.739 05/09 Index 
Voraussichtliche Abschreibungen 2010 20.502.986 20.502.986 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung 
595.704 
302.739 
Anla- 
klas- 
se 
(0) 
Anlage 5

Beschlussvorlage

6854 Zeichen

V/0684/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS) einschließlich Änderung der Gebührentarife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
09.12.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung (AGS)  einschließlich der Änderung 
der Gebührentarife wird beschlossen (Anlage 1).   
 
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt  (Anlage 2 -
10). 
 
 
 
Begründung: 
 
1.1   Allgemeines
 
 
Die Stadt Münster hat zum Jahresbeginn 2008 das „Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)“ 
und damit das doppische (kaufmännische) Rechnungswesen eingeführt. Trotz der deshalb verän-
derten Kostenerfassung bleibt es für das Gebührenrecht und damit die Gebührenbedarfsberech-
nung (GBR) jedoch bei den bisherigen Prinzipien, die das KAG, das LWG und die Rechtsprechun-
gen des OVG NRW gebildet haben. Daher können die Werte der Produktgruppe 1101 „Abwasser-
beseitigung“ nicht 1 : 1 für die GBR übernommen werden. Es bedarf weiterhin der bisherigen Be-
rechnungsweise.  
 
1.2  Änderung der Abwassergebührensatzung  (Anlage 1)
 
 
Im § 3 „Gebührenschuldner“ sind die Tatbestände für die Gebührenpflichtigen eindeutiger zu defi-
nieren, um den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden. Erforderlich ist es, nunmehr die Nut-
Vorlagen-Nr.: 
V/0684/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.11.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0684/2009 
zer von Standrohren konkret zu erfassen. Parallel ist damit § 6 Abs. 2 Satz 1 entsprechend zu er-
gänzen. 
Die Erhebung einer pauschalen Gebühr für  das Einleiten von Schmutzwasser aus Toilettenwagen 
usw. entfällt, da hierfür die Schmutzwassergebühr über die Nutzung von  
Standrohren hinzugezogen werden kann. Der § 2 Abs. 2 Ziffer 2.2 und § 6 Abs. 1a AGS und die 
Ziffer 1.3 „Gebührentarife“ zur AGS werden daher gestrichen. 
  
1.3  Berechnung der Abwassergebühren für 2010  (Anlage 2)
 
 
Insgesamt  gesehen verringern sich die Kosten für die Abwasserbeseitigung  
im Jahre 2010 gegenüber der Gebührenbedarfsberechung 2009  
von 47,04 Mio. € auf 46,57 Mio. € (- 1,00 %) um  - 0,47 Mio. €  
   
Gleichzeitig verringern sich die Erlöse für das Jahr 2010  
(ohne Abwassergebühren) insgesamt  
von 10,06 Mio. €
 auf 8,85 Mio. € (- 12,03 %) um + 1,21 Mio € 
   
Aufgrund von veränderten Maßstabseinheiten für das Jahr 2010 
gegenüber dem Jahr 2009 bei  
- Frischwasserbezügen (rd. -205 Tm³), 
- privaten bebauten und befestigten Grundstücksflächen (rd. +130 Tm²) und  
- Schmutzwasserfrachten durch die Starkverschmutzer (rd. -493 Tm³)  
ergibt sich hierdurch bedingt eine Gebührenmindereinnahme
 von +  0,75 Mio. € 
 
Da nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) das Kosten- 
deckungsprinzip vorgeschrieben ist, kann der verbleibende Fehlbetrag von + 1,49 Mio € 
nur über eine Gebührenerhöhung ausgeglichen werden. 
 
 
Die Kostensenkungen von insgesamt 0,47 Mio. € ergeben sich durch  
- niedrigere kalk. Kosten von rd. 0,14 Mio. €, bedingt durch geringer einzuplanende Indexpreis-
steigerungen für die Jahre 2009 und 2010. 
- durch allgemeine Kosteneinsparungen  von rd. 0,36 Mio.€; davon z. B. Personalkosten (rd. 0,09 
Mio. €), Unterhaltung und Bewirtschaftung  der Abwasseranlagen einschl. interner Leistungs-
verrechungen (rd. 0,27 Mio. €).  
 
Von den Gesamtkosten entfallen in 2010 
auf die Niederschlagswasserbeseitigung 33,98 % (Vorjahr 33,80 %) und  
auf die Schmutzwasserbeseitigung          66,02 % (Vorjahr 66,20 %).  
 
Die Anhebung der Abwassergebühren wirkt sich wie folgt aus: 
Schmutzwassergebühr  von 1,67 €/m³ um 0,08 € auf 1,75 €/m³ = + 4,79%  
Niederschlagswassergebühr  von 0,50 €/m² um 0,01 € auf 0,51 €/m² = + 2,00 % 
 
Für einen durchschnittlichen Haushalt (4 Personen mit 200 m
3 Verbrauch und 130 m 2 befestigter 
Entwässerungsfläche) steigen die Abwassergebühren damit jährlich  von 399,00 € um 17,30 € auf 
416,30 €. Das entspricht einer Steigerung von 4,34 %. Damit liegt die Stadt Münster weiterhin weit 
unter dem Landesdurchschnitt NRW für das Jahr 2009
 mit 666,70 € und am unteren Ende der Ab-
wassergebührenskala der Städte im Land NRW über 100.000 Einwohnern (vgl. Anlage 11).

- 3 - 
V/0684/2009 
 
Die Erhöhung der Schmutzwassergebühr wirkt sich auch gleichartig auf den Starkverschmutzerzu-
schlag aus (vgl. Anlage 4). Durch diesen seit 1993 geltenden Zuschlag kann die „Normalgebühr“ 
für 2010 um rd. 0,03 €/m³  (2009 = 0,05 €) niedriger  festgesetzt werden. 
 
Folgende Änderungen ergeben sich bei den Abwassergebühren im Jahr 2010:  
 
Schmutzwassergebühr 
Erhöhung von 1,67 € um 0,08 € (+ 4,79 %) auf 1,75 €/ m³
  
davon - nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 1,03 €/m³ (bisher = 1,00 €/m³) 
           - verschmutzungsabhängige Gebühr G2         = 0,72 €/m³ (bisher = 0,67 €/m³) 
(vgl. Ziff. 1.1 Gebührentarif) 
 
Niederschlagswassergebühr 
Erhöhung von 0,50 € u
m 0,01 € (+ 2,00 %) auf   0,51 €/m² 
(vgl. Ziff. 2.1 Gebührentarif) 
 
Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute 
oder befestigte Fläche, für die ein Rückhaltevolumen vorgehalten 
wird oder a
uf der sich Ökopflaster befindet  
= 50 % der Niederschlagswassergebühr 
Erhöhung von 0,25 € um 0,01 € (+ 4,00 %) auf   0,26 €/m² 
(vgl. Ziffer 2.3 Gebührentarif) 
 
Gebühr für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation je m³ 
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1) 
Erhöhung von 1,00 € u
m 0,03 € (+ 3,00 %) auf   1,03 €/m³ 
(vgl. Ziffer 3.1 Gebührentarif) 
 
Gebühr für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³ 
Erhöhung von 0,67 € u
m 0,01 € (+ 1,52 %) auf    0,68 €/m³ 
Die Berechnung ergibt sich aus Anlage 7. 
(vgl. Ziffer 3.2 Gebührentarif) 
 
Gebühr für die Ausfuhr des Klärschlamms aus privaten Kleinkläranlagen 
und geschlossenen Gruben 
Grundgebühr je Entleerung 
Erhöhung von 35,00 € um 1,00 € (+ 2,86 %) auf    36,00 € 
 
und die Arbeitsgebühr je angefangenen halben m³ 
- für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen  
      Erhöhung von 6,35 € um 0,96 € (+ 15,12 %) auf   7,31 € 
- für Abwasser aus geschlossenen Gruben  
Erhöhung von 4,45 € um 0,63 € (+ 14,16 %) auf    5,08 € 
Die Berechnungen ergeben sich aus Anlage 8. 
(vgl. Ziffer 4 Gebührentarife)  
 
sonstige Entgelte/Gebühren
 
Die weiteren Gebühren/Entgelte lt. Gebührentarife Ziffern 2,2, 2,4, 5 und 6 ändern sich nicht. Die 
Berechnungen ergeben sich aus den Anlagen 9 und 10.

- 4 - 
V/0684/2009 
Die größeren Ansatzänderungen sind in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2010 
(Anlage 2) dargestellt. 
 
I. V.  
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen

Gebührenbedarfsberechnung_Anlage_2_Seite_1

3226 Zeichen

66 10 1002 Anlage 2 
18.11.2009 
Gebührenbedarfsberechnung 2010 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung 
Ansatz 2010 zum Vergleich 
Sach- 
kto.- 
Nr. 
A. Aufwandskonten / Kosten 
Teilergebnis- 
plan 
PG 1101 
Ansatz 
 
GBR 2010 
Ansatz 2009 
lt. Ratsbe- 
schluss v. 
12.12.2007 
vorläuf. 
Ergebnis 
der BAR 
2008 
€ € € €
1 500-512 Personalaufwendungen (einschl. GUVV) 
Zeilen 11+12 TEP 
8.628.480 8.203.910 8.293.510 7.765.855 
2 520300 Betriebsstoffe (Eisen; Kalk usw) 1.200.000 1.200.000 1.178.000 1.088.502 
3 520900 Frachten und Fremdlager (Schlammabfuhr) 10.000 10.000 110.000 11.232 
4 521000 Strom (über Amt 23 Energie ) 0 0 0 0
6 521700 Abfallbeseitigung ( z.B. Lw. Klärschlammbes.) 1.250.000 1.250.000 1.454.500 1.271.818 
7 521800 Entwässer-/Niederschl.gebühren  (f. Abw-Anl.) 17.700 17.700 17.700 20.515 
8 522-523 Unterh. und Bewirtsch. Infastrukturverm. 4.223.000 4.223.000 4.087.900 2.851.284 
9 522400 Haltung von Fahrzeugen 
(Treibstoffe, Unterhaltung, KFZ-Steuern) 224.000 224.000 205.000 222.405 
10 524200 IT-Dienstleistungen (zuvor VKE) 331.740 331.740 331.740 362.002 
11 529000 Sonstige Sach- und Dienstleistungen 118.000 118.000 100.200 124.911 
12 5401/200 Aus- und Fortbildung, Reisek., Umschulung 45.000 45.000 74.600 43.643 
13 5404/600 Umzugskostenverg./ Perso.Nebenkost. (Amt 10) 5.940 5.940 6.520 212 
14 540500 Schutz- und Dienstkleidung 25.000 25.000 16.000 28.041 
15 5410/1510 Pachten/Gutachten 50.000 50.000 56.000 90.539 
16 5420/200 Büromaterial/BGA bis 60 €/ Drucksachen 22.500 22.500 31.600 19.251 
17 542300 Telekommunikationsleistungen 70.000 70.000 80.000 65.438 
18 5424-5426 Porto, Werbung, Bewirtung Repräs., Anzeigen 29.200 29.200 46.100 20.350 
19 5430/050 Umlagen kommun. Schadensausgleich (Amt 15) 30.100 30.100 27.900 25.129 
20 543300 BeiträgeVereine etc. 13.000 13.000 13.000 15.245 
21 544109 Verlust aus Abgang v. Verm.-Gegenst. (NKF) 0 0 0 0
22 546300 Sonstige betriebl. Steuern (z. B. Abw.-Abga ben) 500.000 500.000 491.200 395.222 
23 549100 Aufwendungen für Schadensfälle 0 0 0 8.227 
24 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Zeilen 13 + 16 TEP 
8.165.180 8.165.180 8.327.960 6.663.966 
25 574-576 Bilanzielle Abschr.  (Infrastruktur u. BGA) 
Zeile 14 TEP 19.963.990 0 0 0
26 Ordentliche Aufwendungen 
Zeile 17 TEP 36.757.650 
27 SA01120 Aufwendungen für Kaltmiete (Amt 23) 190.880 190.880 189.720 173.378 
28 SA01121 Nebenkosten 118.210 
88.210 5.640 54.068 
29 Aufwend. aus internen Leistungsbeziehungen 
Zeile 28 TEP 
309.090 279.090 195.360 227.446 
30 Summe (Zeile 17 + 28 TEP) 
ordentl. Aufwend. und  interne Leistungsverr. 37.066.740 16.648.180 16.816.830 14.657.267 
31 Interne Leistungsbez. (PG1101 an 1304) 409.570 428.160 389.805 
32 Interne Leistungsbez. (VKE ) 556.120 687.590 560.544 
33 Interne Leistungsbez.-Feu.Vers./Grünpfl. (23/67) 47.740 32.570 44.866 
34 Energiekosten über Amt 23 (Abwasseranlagen) 2.461.000 2.465.000 2.189.808 
35 Zw.su.: int. Leistungsbez. 3.474.430 3.613.320 3.185.023 
36 kalk. Abschreibungen (nur für GRE) 20.502.900 20.645.800 19.604.543 
37 kalk. Verzinsung (nur für GRE) 5.942.900 5.960.300 6.075.612 
38 Kosten insgesamt 37.066.740 46.568.410 47.036.250 43.522.445 
Z
e
i
l
e
Nr. 
Ermittlung der Kosten / Erträge 
Seite 1

Kalkulatorische_Zinsen_Anlage_6

2503 Zeichen

66 10 1002 18.11.2009 
Vorausschätzung der kalkulatorischen Zinsen auf Anschaffungswerte für 2010 (in EURO) 
Ergebnis (Betriebsabrechnung) 2008 voraussichtl. Veränderung des 
Restwertes 2009 
voraussichtl. Veränderung des 
Restwertes 2010 Voraussichtliches Ergebnis 2010 
Zinsen 
Restwert 
(AW) am 
31.12.2008 
Nettorest- 
wert 
(abz. 
Abzugska- 
pital) 
 % Zinsen 
(von Sp. 4)  % 
Abschrei- 
bungen auf 
AW 
durch Ersatz-, 
Erweiterungs-, 
Neuinvestitio- 
nen 
Afa neu 
durch 
Abschrei- 
bung 
durch Ersatz-, 
Erweiterungs-, 
Neuinvestitio- 
nen 
Afa neu 
durch 
Abschrei- 
bung 
Restwert am 
31.12.2010 
Netto- 
Restwert 
Durch- 
schnitt- 
licher 
Zinssatz 
Zinsen 
4 / 3 6 / 4 8 + 10 11 + 13 3+9-11+12-14 5 * 15 aus 7 16 * 17 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 
0121 EDV-Software 22.213 22.213 100,000 131 0,590 635 0 0 635 0 0 635 20.943 20.94 3 7,000 1.466 
0332 sonstige Gebäude 744.187 430.030 57,785 30.600 7,116 25.468 0 0 25.468 0 0 25.4 68 693.251 400.597 7,000 28.042 
0401 Grund/Boden 
Infrastr.-Verm. 2.630.092 1.489.440 56,631 104.261 7,000 0 0 0 0 0 0 0 2.630.09 2 1.489.440 7,000 104.261 
0430 
Entwässerungs- 
anlagen (Kanäle) 
(-WERT/KANDIS-) 
415.259.130 61.652.496 14,847 4.315.675 7,000 8.220.146 1 3.841.603 173.020 8.393.166 12.324.876 154.061 8.547.227 424.485.216 63.022.270 7,000 4.411.559 
0433 Abw.Beseitig.-Anl. 
Pumpw./Kläranl. 26.241.399 15.526.540 59,168 1.120.848 7,219 1.878.965 11 0.000 7.321 1.886.286 210.000 14.464 1.900.750 22.774.363 13.475.160 7,000 943.261 
0443 Straßen, Wege 
(Abwasseranl.) 1.001.563 666.497 66,546 48.172 7,228 71.644 0 0 71.644 0 0 71 .644 858.275 571.145 7,000 39.980 
0453 Bauten Infrastruk- 
turvermögen 7.744.443 5.422.116 70,013 387.466 7,146 348.484 120.000 3 .000 351.484 120.000 3.000 354.484 7.278.475 5.095.878 7,0 00 356.711 
0700 Maschinen/ techn. 
Anlagen 98.138 92.050 93,796 6.834 7,424 12.894 0 0 12.894 0 0 12.894 7 2.350 67.862 7,000 4.750 
0750 Fahrzeuge 343.709 343.137 99,834 27.682 8,067 126.706 87.000 8.700 13 5.406 357.000 35.700 171.106 481.197 480.396 7,000 33.628 
0800 Betriebs- und 
Geschäftsausst. 456.585 432.361 94,695 33.943 7,851 138.354 53.000 5.300 14 3.654 76.000 7.600 151.254 290.677 275.255 7,000 19.268 
Summe 454.541.459 86.076.880 18,937 6.075.612 7,058 10.823.296 14.211.603 197.341 11.020.637 13.087.876 214.825 11.235. 462 459.584.839 87.031.949 6,828 5.942.927 
5.942.927 
Ansatz 5.942.900 
2010 
Anlage 6 
Produktgruppe 1101  Abwasserbeseitigung 
Anlagenart 
Anla- 
klas- 
se (0)

Gebührenbedarfsberechnung_Anlage_2_Seite_4

1725 Zeichen

2. Gebührenermittlung 
Getrennte Gebührenberechnung einschl. SVZ 
Wertbezeichnung Kosten/Erträge 
insgesamt 
Nieder- 
schlags- 
wasser 
Schmutz- 
wasser o. 
SVZ 
Ermittl. Gebühr SVZ u. Schmutzwasser 
33,98% 66,02% 
EURO EURO EURO EURO EURO 
Kosten insgesamt 46.568.410 15.823.950 30.744.460 netto: 28.993.360 
./. spezielle Entgelte 986.220 335.120 651.100 57,95% 42 ,05% 
Zw.-Summe für Emittlung der 
Erstattung öffentl. Verkehrs- 
flächen 
45.582.190 15.488.830 30.093.360 
Nicht 
verschmutzungs- 
abhängig 
Verschmutzungs- 
abhängig 
./. Rücklagen 1.500.000 400.000 1.100.000 
durch Gebühren / Stadtanteil 
Oberflächenentwässerung zu 
deckender Betrag 
44.082.190 15.088.830 28.993.360 16.801.650 12.191.710 
Gebührenmaßstäbe: 
Niederschlagswasser: 
Flächenmaßstab abzgl. öffentl. 
Verkehrsflächen m 
2 - Stadtanteil - 6.361.260 
11.865.397 
41,07% 
Verbleibender Kostenanteil für 
Niederschlagswassergebühr 8.727.570 
Maßstab priv. bebaute u. befestigte 
Grundstücksfläche m 2  17.024.935 
17.024.935 
58,93% 
Frischwasserbezug 
a. Schmutzwassermaßstab m 3
16.289.545 16.289.545 
    (für Gebühr G1 - nicht ver- 
    schmutzungsabhängig) 
b. zzgl. hochgerechnete schmutz- 
    frachtbezogene Wassermenge m 
3
759.405 
    somit Gesamtmaßstab 
    (für Gebühr G2)  m3 
17.048.950 17.048.950 
(nachrichtl.: Gebühr ohne SVZ m3) 
16.289.545 16.289.545 
RW-Gebühr fikt. SW- 
Gebühr Gebühr G1 Gebühr G2 
Gebühren somit für 2010 0,5126 1,7799 1,0314 0,7151 
(4-stellig in EURO) gerundet gerundet gerundet gerundet 
0,51 €/m² 1,78 €/m³ 1,03 €/m³ 0,72 €/m³
Gebühr für normal verschmutztes Wasser 
G1 + G2  = 1,7465 
gerundet 1,75 €/m³
Fiktive Einheitsgebühr €/m 3 = 37.720.930 / 16.289.545 = 2,32 €                        
Seite 4

Gebühr_Abkippen_von_Schlämmen_an_HKA_Anlage_9

2635 Zeichen

Anlage 9 
 
66 10 1002          09.10.2009
            
 
Berechnung des m³-Preises  
für das Abkippen von Schlämmen an der Hauptkläranlage  
für das Jahr 2010 (Ziffer 5 Gebührentarif)  
 
1.  Grundlagen  
 Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Abfallbeseitigungsge- 
setzes ist es nicht zulässig, Schlämme und Fäkalien  aus Kleinkläranlagen und ge- 
schlossenen Gruben u. ä. auf Müllkippen abzufahren.  Das bedeutet, daß die Stadtreini- 
gungsfirmen diese Schlämme dem Schmutzwasserzulauf in den Kläranlagen zugeben 
müssen. Die Stadt Münster versteht unter den Schläm men, die der Kläranlage zur Rei- 
nigung zugegeben werden, biologisch abbaubare Rücks tände aus Kleinkläranlagen, 
Fäkalgruben, Stärkeabscheidern u. ä. Alle anderen S chlämme, z. B. aus Ölabschei- 
dern, bedürfen einer Behandlung in besonders hierfür erstellten Anlagen.  
Als Berechnungsfaktoren werden einerseits die Koste n der Haupt- und Nebenkläranla- 
gen und andererseits der Frischwasserverbrauch als Maßstab des eingeleiteten 
Schmutzwassers zugrunde gelegt. Grundlage hierfür s ind die Ergebnisse der letzten 
Betriebsabrechnung „Abwasserbeseitigung“ aus dem Jahr 2007 (Ergebnis für 2008 liegt 
noch nicht vor). Für die Berechnung 2010 wird der d amalige abgerechnete Stadtanteil 
für die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Ve rkehrsflächen von 13,88 % in Ab- 
zug gebracht.  
 
Da die Schlämme aus den o. g. Anlagen einen bis zu dreifach höheren Verschmut- 
zungsgrad haben (700 - 1.000 mg BSB 5/l) als häusli ches Schmutzwasser (ca. 300 mg 
BSB 5/l), kann der für die Reinigung von 1 m³ Schmu tzwasser benötigte Betrag auch 
bis zum dreifachen Wert erhöht werden. 
 
 
2.  Berechnung    
  
Gesamtkosten der Kläranlagen 
abzüglich Stadtanteil für die Oberflächen- 
entwässerung (13,88 %) 
 
verbleibende anrechnungsfähige Kosten 
 
11.401.690 € 
 
-  1.582.554 € 
 
9.819.136 € 
  
Die Schmutzwassermenge 2007 betrug lt. Veranlagung 
 
16.602.215 m³  
 Kosten 2007 für häusliches Abwasser: 
 
verbleibende Kosten       9.819.136 € 
Schmutzwassermenge   16.602.215 m³ 
 
 
 
=   rd. 0,59 €/m ³ 
 Der dreifache Satz beträgt demnach 1,77 €/m³.  
 Der derzeitige Gebührensatz beträgt 1,64 € /m³
 
 
3.  Gebührenvorschlag  
  
Es wird vorgeschlagen, die Reinigungsgebühr für 2010 von 1,64 € je m³ bestehen zu 
lassen, da der Verschmutzungsgrad der Schlämme bis zum dreifachen Wert der Reini-
gungsgebühr von rd. 0,59 €/m³ = rd. 1, 77 €/m³ den Höchstwert darstellt. Wie bereits für 
die Gebührensätze der Vorjahre wird auch für den vo rgeschlagenen Gebührensatz 
2010 von 1,64 €/m³ nicht der volle dreifache Wert (rd. 1,77 €) angesetzt.

Vorausschätzung_Gebühreneinnahmen_2010_Anlage_3

1411 Zeichen

66 10 1002 18.11.2009 
Vorausschätzung der Gebühreneinnahmen für das Jahr 2010 
Nr. Art der Leistung 
Gebührenmaß- 
stab Veränderung 
Gebühren- 
maßstab 
bisheriger 
Gebühren- 
satz 
Gebührenauf- 
kommen ohne 
Veränderung 
der Gebühren- 
sätze 
Veränderung 
der Gebühren- 
sätze um 
Gebührenaufkommen 
einschl. der 
Veränderung der 
Gebührensätze 
Differenz 
Gebührenauf- 
kommen 
aufgrund der 
Veränderung der 
Gebührensätze 
2009 2010 
m3/m 2 m3/m 2 m3/m 2 € € € € €/m 3 €
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 
1 Frischwasser: 
1.1 Schmutzwassergebühr 15.994.564 -179.047 15.815.517 1 ,67 26.411.913 0,08 27.677.155 1,75 * 1.265.241 
(Normalverschmutzer) 
1.2 Starkverschmutzer 
a) Wasserbezug (o. SVZ) 499.549 -25.521 474.028 1,67 791. 627 0,08 829.549 1,75 * 37.922 
b) Starkverschmutzerzu- 
schlag 1.252.382 -492.977 759.405 0,67 508.801 0,05 546.771 0,72 * 37.970 
Zwischensumme 1.2 1.751.931 -518.498 1.233.433 1.300.42 8 1.376.320 75.892 
Summe 1 17.746.495 -697.545 17.048.950 27.712.341 29.053 .475 1.341.134 
2
Grundstücksflächen 
(m 
2  = Niederschlags- 
wassergebühr ) 
16.895.010 129.925 17.024.935 0,50 8.512.468 0,01 8.682.7 17 0,51 * 170.249 
GESAMT 1 + 2: 36.224.809 37.736.192 2,32 1.511.383 
Ansatz 2010: 37.720.930 
*Rundungsdifferenz: 15.262 €, da errechneter Gebühren satz spitz 1,7465 € auf 1,75 €/m³ zu runden ist. 
0,7151 € auf 0,72 €/m³ zu runden ist. 
0,5126 € auf 0,51 €/m² zu runden ist. 
Anlage 3

Erläuterungen_GBR_2010_zu Anlage2

9035 Zeichen

66 10 1002          zu Anlage 2 
     
                     
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2010  
Abwasserbeseitigung  
 
  
I.  Allgemeines  
 
Die letzte Gebührenveränderung wurde vom Rat in der  Sitzung vom 12.12.2007 mit 
Wirkung zum 01.01.2008 beschlossen. Die Gebühren fü r die Abwasserbeseitigung 
insgesamt betragen seit dieser Zeit für Schmutzwass er = 1,67 €/m³ und für Nieder- 
schlagswasser = 0,50 €/m². 
Für das Planjahr 2010 ergeben sich folgende Änderungen: 
Die Kosten insgesamt verringern sich von 47,04 Mio. € auf 
46,57 Mio. € (- 1,00 %)  um               -  0,47 M io. €. 
Die Erlöse (ohne Abwassergebühren) verringern sich insgesamt 
von 10,06 Mio. € auf 8,85 Mio. € (-12,03%) um                      +  1,21 Mio. €. 
Die neu ermittelten Bemessungsmaßstäbe für 2010 (Frischwasser, 
Grundstücksflächen, Schmutzfrachten) verringern die Gebührener- 
löse  insgesamt um                 + 0,75 Mio. €. 
 
 
Somit sind  über eine Gebührenerhöhung insgesamt            + 1 ,49 Mio. € 
 zu decken. 
 
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
 
 
1.  Zeilen A 1: Personalaufwendungen (TEP Zeilen 11+12 )  
Die Personalaufwendungen werden weiterhin vom Perso nal- und Organisati- 
onsamt und Zentrales Justiziariat (GUVV) bewirtscha ftet und betragen nach 
Abgrenzung von Versorgungsbezügen für 2010 insgesam t 8,20 Mio. €. Sie 
reduzieren sich gegenüber dem Ansatz 2009 um rd. 0, 09 Mio. €  (- 1,09 %), 
bedingt durch geringer ausgefallene Tarifänderungen 2009. 
 
2.  Zeile A 24: Aufwendungen für Sach- und Dienstleist ungen usw. (TEP Zeilen  
13 + 16) 
Hierbei handelt es sich insgesamt um die Unterhaltu ngs-, Betriebs- und sons- 
tige Sachkosten für die Abwasseranlagen.  
Von den Kosten in Höhe von 8,17 Mio. €
 werden zzt. 6 Kläranlagen, 69 Re- 
genwasserbehandlungsanlagen einschl. Regenrückhalte becken, 84 Regen-
/Schmutzwasserpumpwerke und rd. 1.651 km Kanal-/Dru ckrohrleitungen be- 
wirtschaftet. Die Gesamtkosten reduzieren sich gege nüber dem Vorjahr um 
rd. 0,16 Mio. € (- 1,96 %), aufgrund von Einsparungen im Gesamtbetrieb. 
 
3. Zeilen A 31 – A 35: Interne Leistungsbeziehungen e inschl. Energie  
Interne Leistungsbeziehungen (frühere Verwaltungsko stenerstattungen) sind 
Leistungen von Fachbereichen wie z. B. des Amtes fü r Finanzen und Beteili- 
gungen, des Personal- und Organisationsamtes, des A mtes für Immobilien- 
management u. a., die den kostenrechnenden Einricht ungen entsprechend 
dem geleisteten Arbeitsaufwand bzw. die den tatsäch lich anfallenden Kosten 
(Energie) anzurechnen sind. Diese Kostenanteile wer den nicht über den TEP 
1101 abgebildet. Sie werden vom Amt für Finanzen un d Beteiligungen ermit- 
telt und entsprechend in die GBR eingegliedert.  
Die Kosten reduzieren sich gegenüber 2009 um rd. 0, 14 Mio. € (- 3,8 %) auf 
rd. 3,47 Mio. € in 2010, aufgrund Anpassung von Lei stungsanteile in den Äm- 
tern. 
 
  
4.
 Zeilen A 36 + A 37: Kalkulatorische Kosten

Die Berechung der kalkulatorischen Kosten ( Abschre ibung und Verzinsung) 
erfolgt auf der Grundlage der ergangenen Rechtsprec hungen des OVG NRW. 
Sie sind nicht Bestandteil des TEP.  
 
Das Gesamtvermögen = Zeitwert der Abwasserbeseitigu ng beträgt mit Stand 
vom 31.12.2008 1,41 Mrd. €
 (Anteil der Kanalanlagen 1,27 Mrd. € = 90,1 %). 
 
Die Berechnungen der kalkulatorischen Kosten für 20 10 werden anhand der 
Werte der vorläufigen Betriebsabrechnung 2008, zuzü glich der Indexverände- 
rungen auf das Anlagevermögen und die Ersatz- bzw. Neuinvestitionen für 
2009 und 2010 angesetzt. 
 
Im Einzelnen verändern sich die Werte wie folgt: 
- Abschreibungen 
 
Die Berechnung erfolgt nach Wiederbeschaffungszeitw erten (vgl. An- 
lage 3).  
Der Ansatz für 2010 beträgt 20,50 Mio. €  und verringert sich gegen- 
über dem Vorjahr um 0,14 Mio. €  (- 0,69 %). Neben den jährlich in et- 
was gleichbleibenden Vermögenszugängen von 10,67 Mi o. €  (z. B. 
Baugebiete Twenhövenweg, Gievenbeck- und verschiede ner Sanie- 
rungsmaßnahmen) sind zusätzlich geringer als  erwar tete Indexsteige- 
rungen auf den Zeitwert von rd. 8 Mio. €  (+ 0,55 % des gesamten An- 
lagevermögens) einzuplanen. Die allgemeinen Preisst eigerungen für 
die Jahre 2008 und 2009 sind zu dem niedriger ausge fallen als ge- 
plant.  
- Verzinsung  
Die Verzinsung wird auf der Basis der Anschaffungsw erte (Restwert) 
ermittelt. Der Zinssatz ist seit 2004 auf einheitli ch 7 % festgesetzt wor- 
den. Der Ansatz 2010 verringert sich gegenüber dem Vorjahr unbedeu- 
tet um 0,02 Mio. €  auf 5,94 Mio. €, da die Abschreibungen auf den An- 
schaffungswert z. T. höher sind als die geplanten V ermögenszugänge 
(vgl. Anlage 4).  
 
 
5.
 Zeile B 3: Stadtanteil für die Entwässerung der öf fentlichen Verkehrsflächen  
 
Die Stadt Münster ist Straßenbaulastträger und hat damit auch die Aufgabe, 
für eine ordnungsgemäße Entwässerung der Straßenobe rflächen bzw. der öf- 
fentlichen Verkehrsflächen zu sorgen. Diese Flächen  haben gem. Straßenda- 
tenbank eine Größe von 11,87 Mio. m². 
Der Stadtanteil (= Anteil städt. Flächen zur insges amt entwässerten Flächen 
von 28,89 Mio. m²) beläuft sich 
 
- bezogen auf die Kosten des Niederschlagswassers a uf 41,07 % (2009 
= 41,26 %)  und 
 
- bezogen auf die gebührenwirksamen Gesamtkosten 201 0 der Abwas- 
serbeseitigung auf 13,96 % (2009 = 13,94 %).  
 
Da sich die Gesamtkosten um 0,47 Mio. €
 (vgl. Ziffer I) verringern, verändert 
sich entsprechend auch der Stadtanteil um 0,04 Mio.  €  (- 0,55 %) auf 6,36  
Mio. €. 
Der Stadtanteil für die Oberflächenentwässerung wir d ohne Anrechnung von 
Rücklagen ermittelt, da diese nur von den Gebührenz ahlern erwirtschaftet 
werden (vgl. Detailberechnung in Anlage 2, Seite 4). 
 
 
6.
 Zeile B 12: Rücklagen - Abwasserbeseitigung -

Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW „Benutzungsgebühren“ sind K ostenüber- oder 
Kostenunterdeckungen in der Gebührenrechnung innerh alb eines Kalkulati- 
onszeitraumes von 3 Jahren auszugleichen. Für das J ahr 2008 liegt derzeit 
noch kein Rechungsergebnis vor, so dass der Gebühre nhaushalt noch nicht 
abgerechnet werden konnte. Vom Land wurden, aufgrun d eines für die Stadt 
Münster positiven Urteils, an Abwasserabgabezahlung en 1,5 Mio. € erstattet. 
Dieser Betrag wird für das Jahr 2010 als Rücklagenz uführung angesetzt. Das 
sind 0,99 Mio. € weniger als in 2009 (2,49 Mio. €). 
 
7.      Zeilen C 1.1, 1.2, 2: Abwassergebühren  
 Das Amt für Finanzen und Beteiligungen i. V. mit d er citeq melden in Listen- 
form die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung de r Schmutzwasser- und 
Niederschlagsgebühren. 
 
7.1 Schmutzwasser (SW) 
 
Auf der Basis der Durchschnittswerte der letzten 5 Jahre entfallen von den 
Gesamtkosten 66,02 % (2009 = 66,20 %) auf die Schmu tzwasserbeseiti- 
gungskosten. Der Frischwasserbezug, welcher als Ber echnungsgrundlage für 
die SW-Gebühr herangezogen wird, reduziert sich geg enüber 2009 um rd. 
0,20 Mio. m³ (-1,21 %) auf rd. 16,29 Mio. m³. Insge samt können aber die Kos- 
teneinsparungen die Mindererträge nicht ausgleichen , so dass die SW-
Gebühren von 1,67 € um 0,08 € (+ 4,79 %) auf 1,75 € /m³ erhöht werden 
muss. 
  
7.2 Starkverschmutzerzuschlag (SVZ) 
 
Die Gesamtwassermenge der Starkverschmutzer, die im  Frischwasserbezug 
enthalten ist, beträgt 0,47 Mio. m³ (2009 = 0,50 Mi o. m³). Hochgerechnet mit 
der Schadstofffracht der Starkverschmutzer errechnet sich eine Wassermenge 
von 1,23 Mio. m³, was einer Zuschlagsmenge von 0,76  Mio. m³ (2009 = 1,25 
Mio. m³) entspricht. 
Bei Erhebung von Normalgebühren bei Starkverschmutz ern würde die Zahl- 
last dieser Einleitergruppe insgesamt 0,83 Mio. €
 an Schmutzwassergebühren 
betragen. Einschließlich des Starkverschmutzerzusch lages beträgt die Ge- 
samtgebühr 1,38 Mio. € . Damit beträgt der Starkverschmutzerzuschlag 0,55  
Mio. € (2009 = 0,84 Mio. €) und führt zu einer Gebührenre duzierung für Nor- 
malgebührenzahler von 0,03 €/m³ (2009 = 0,05 €/m³). 
 
7.3 Niederschlagswasser (RW)  
Die befestigten zu entwässernden privaten Flächen s teigen von 16,90 Mio. m² 
um 0,12 Mio. m² (+ 0,71 %) auf 17,02 Mio. m². Auf d er Basis der Durch- 
schnittskosten der letzten 5 Jahre entfallen von de n Gesamtkosten  33,98 % 
(2009 = 33,80 %) auf die Niederschlagswasserbeseiti gung. Die geringerer 
Kostenanteile können die reduzierten Ertragsanteile  für das Niederschlags- 
wasser nicht ausgleichen, so dass eine Erhöhung der  NW-Gebühren von 0,50 
€ um 0,01 € (+ 2,00 %) auf 0,51 €/m² erforderlich ist. 
 
Ohne Trennung der Gebührensätze und des Starkversch mutzerzuschlages 
ergäbe sich eine rechnerische Einheitsgebühr von 2,32 €/m³
.  
 
Nach Umfrage des Bundes der Steuerzahler muss im Ja hr 2009 ein 4-
Personenhaushalt in NRW im Landesdurchschnitt 666,7 0 € (bei 200 m³ rund 
3,33 € Einheitsgebühr) an Abwassergebühren zahlen. In Münster zahlt ein 4-
Personenhaushalt nur 399,00 €. Bei der geplanten Ge bührenerhöhung erhöht 
sich die Zahllast in Münster um 17,30 € (+ 4,34 %) auf 416,30 €
. Sie liegt da- 
mit weiterhin am unteren Ende der Skala aller Städt e in NRW über 100.000 
Einwohnern (vgl. Anlage 11).

Gebühr_für_Grubenabfuhr_Anlage_8

2792 Zeichen

... 
           Anlage 8 
66 10 1002          11.11.2009 
            
 
 
 
 
Berechnung der Gebühr 
für die Abfuhr von Schlämmen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen,  
für das Jahr 2010 
(Ziffer 4 Gebührentarif) 
 
 
 
 
 
1.
 Berechnung der Kosten  
  
1.1 
 
 
Abfuhr- und Beseitigungskosten: 
 
   
Grubenentleerungen  
(Klärschlamm und Abwasser –lt. Auftrag-) 
davon Fixkostenanteil rd. 10 %  
  
 
35.000 € 
      
 1.2  Verwaltungskosten:     
   
1.21 
 
Personalaufwand 
 
 
  11.138 € 
 
   20 % eines Angestellten der EGr. 9 
TVöD (55.690 € x 0,20) 
 
  
  1.22 Verwaltungsaufwand  insgesamt 
(z. B. Telefon-, Portokosten, DV-Kosten 
usw.) 
 
   1.620 €  
      
  Gesamt (Fixkosten) :      12.758 € 
  Zwischensumme:   47.758 € 
      
 1.3  Kosten für die Schlammbehandlung auf der Kläranlage  
  1.990 m³ (82 %) Schlamm aus Kleinkläranlagen 
   630 m³  (18 %) Wasser aus geschl. Gruben 
2.620 m³ Wassermenge insgesamt  x 1,64 €/m³ 
 
  
 
   4.297 € 
      
  Insgesamt:      52.055 € 
      
  Kosten im Vorjahr insgesamt 
 
 98.078 € - 46,82 %

... 
- 2 – 
 
 
2.  Gebührenberechnung:  Menge  Kostenanteil  Gebühr 2009 
 2.1  Gebührenberechnung für Klärschlamm und Ab- 
wasser  
  
   
2.10 
 
Ermittlung der Grundgebühr 
Anzahl der Gruben/Abfuhren 
Anteil der Fahrtkosten 
(Fixkosten)  
 
 
460  
 
 
 
16.560 € 
 
   16.560 € : 460 =   36,00 € 
   Gebührenerhöhung von 35,00 €  um 1,00 € + 2,86 %  
  2.11 Arbeitsgebühr für Klärschlamm aus 
Kleinkläranlagen =Schlammenge ca.  
Anteil der Leistungskosten 
 
1.990 m³  
 
 
29.094 € 
 
 
   29.094 € : 1.990 m³ =   14,62 €/m³ 
   Gebührenerhöhung von  12,70 €  um 1,92 € + 15,12 %  
  2.12 Arbeitsgebühr für das Abwasser aus ge-
schlossenen Gruben =Abwassermenge  
Anteil der Leistungskosten 
 
 
630 m³  
 
 
6.401 € 
 
   6.401 € : 630 m³ =   10,16 €/m³ 
   Gebührenerhöhung von 8,90 €  um 1,26 € 14,16 %  
     (52.055 €)  
 
 
3. Gebührenvorschlag 
 
 
Es wird vorgeschlagen, die Grundgebühr sowie die Ar beitsgebühr für die Ausfuhr von Klärschlämmen 
und Abwasser aus abflusslosen Gruben gemäß Ziffern 2.10 bis 2.12 zu erhöhen. Die Gebührenerhö- 
hungen im Einzelnen sind jeweils mit Erhöhungsbetra g und %-Satz unter den entsprechenden Ziffern 
–Fettdruck- ausgewiesen.  
 
Aufgrund einer Änderung in der DIN 4261-1 muss der Klärschlamm aus Kleinkläranlagen nicht mehr 
wie bisher jährlich ausgefahren werden, sondern er ist zukünftig bedarfsgerecht zu entnehmen (ent- 
sprechende Info an Kleinkläranlagenbesitzer ist erfolgt). 
Das bedeutet, dass die Leerung und Abfuhr nicht meh r jährlich, sondern in Abhängigkeit vom Füll- 
stand im Schlammspeicherraum der Kleinkläranlage st attfindet. Dadurch verringern  sich die Abfuh- 
ren und  -mengen erheblich, was sich in einer Erhöhung der Gebühren niederschlägt.

Vergleich_Gebühren_in_NRW_Anlage_11

887 Zeichen

Durchschnitt 
NRW-Gemeinden 
666,70 €
Münster 2010 
416,30 €
Anlage 11 
* kreisangehörige Städte 
Abwassergebühren in NRW-Städten über 100.000 Einwohner in 2009 
Grundlage: 200 cbm Frischwasser und 130 qm befestigte Fläche (lt. Umfrage des Bundes der Steuerzahler)
376,90 
436,60 
439,30 
443,30 
447,20 
470,40 
478,30 
493,80 
504,40 
510,40 
511,00 
533,60 
536,50 
579,20 
589,60 
611,40 
623,20 
641,07 
651,20 
657,45 
686,80 
693,80 
737,10 
760,80 
765,60 
769,70 
808,00 
838,70 
430,20 
399,00 
0,00 
100,00 
200,00 
300,00 
400,00 
500,00 
600,00 
700,00 
800,00 
900,00 
Herne 
Münster 
Hamm 
Düsseldorf 
Gelsenkirchen 
Bottrop 
Köln 
Paderborn* 
Bochum 
Dortmund 
Duisburg 
Siegen* 
Recklinghausen* 
Mühlheim 
Oberhausen 
Essen 
Hagen 
Leverkusen 
Bonn 
Solingen 
Aachen 
Bielefeld 
Remscheid 
Witten* 
Bergisch Gladbach* 
Neuss* 
Krefeld 
Wuppertal 
Moers* 
Mönchengladbach

Gebühr_für_Einleitung_aus_Leitungen_Anlage_7

1623 Zeichen

Anlage 7 
66 10 1002          09.10.2009 
            
 
 
 
 
Berechnung der Gebühr 
für die Einleitung von Drainage-, Grund- und Spülwasser aus Trinkwasserlei- 
tungen in den Regenwasserkanal 
für das Jahr 2010  
(Ziffer 3.2 Gebührentarif)  
 
 Umrechnung der Gebühr für Niederschlagswasser vom Maßstab befestigte Flä- 
 chen (m²) auf den Wassermengenmaßstab (m³) 
 
 
 
1.
 Berechnung:  
  
 
Um die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser , Grundwasser und Spülwasser 
aus Trinkwasserleitungen in den Regenwasserkanal (v gl. Gebührentarif Ziffer 3.2) ermit- 
teln zu können, muss hierfür eine Umrechnung des Ge bührensatzes „Niederschlagswas- 
ser von bebauten und/oder befestigten Grundflächen“ je m² erfolgen. Es wird davon aus- 
gegangen, dass im Durchschnitt der letzten 30 Jahre  auf jeden Quadratmeter Fläche ein 
Niederschlag von 0,747 m³/Jahr gefallen ist.  
 
 
 
Daraus ergibt sich folgende Gebührenberechnung je m³ 
0,51 € x m²  
   = 0,6827 € = gerundet = 0,68 €/m³ 
0,747 m³ x m² 
 
2. 
 
 
Gebührenvorschlag: 
 
  
Die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, G rundwasser, Spülwasser und aus- 
tretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (gem. Geb ührensatzung § 2 Abs. 1.2 und 
1.3) in  den  Regenwasserkanal je  m³  wird  von  0,67 €/m³ um 0,01 €  (+1,49 %) auf  
0,68 €/m³ erhöht.  
 
3. 
 
 
Begründung 
 
  
Da die v. g. Gebühr  in Abhängigkeit von der Nieder schlagswassergebühr (= erhöht auf 
0,51 €/m²) ermittelt wird (-vgl. Gebührentarif Ziff er 2.1-), steigt auch zwangsläufig die Ge- 
bühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwa sser und Spülwasser aus Trink- 
wasserleitungen.

Gebührenbedarfsberechnung_Anlage_2_Seite_2

2537 Zeichen

66 10 1002 
Ansatz zum Vergleich 
Sach- 
kto.- 
Nr. 
B. Ertragskonten / Erlöse 
2010 
Teilergeb- 
nisplan 
PG 1101 
Ansatz 
GBR 2010 
Ansatz 2009 
lt.Ratsbe- 
schluss 
v.12.12.2007 
vorläuf. 
Ergebnis 
der BAR 
2008 
€ € € €
1 430000 Verwaltungsgebühren 1.500 1.500 100 3.174 
2 432000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 
(Kleineinleitergeb./Schlammannahmegebühren) 19.600 19.600 19.600 31.750 
3 432000 Erstattung für Entwässerung öffentlicher 
Verkehrsflächen (Stadtanteil) 6.361.260 6.361.260 6.395.890 6.093.010 
4 415109 
436009 
Auflösung SoPo Land/ 
Auflösung SoPo Beiträge 17.345.000 0 0 0
5 440000 Verkaufserlöse 10.000 10.000 1.500 14.373 
6 444000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 
(fr. Grubenentleerung, Sondereinsätze) 120.000 120.000 155.000 136.230 
7 4454- 
4458 Kostenerstattungen und -Umlagen 42.110 42.110 181.720 233.099 
8 450100 Veräußerung v. bewegl. Vermögen (NKF) 0 0 0 0
9 451010 
451100 Zwangsgelder/Säumniszuschläge 2.000 2.000 1.000 4.578 
10 470019 Aktiv. Eigenleistungen  (Ing.-Leist.  für Bauten) 673.000 673.000 673.000 713.971 
11 
Summe: ordentliche Erträge 
(
Zeile 10 TEP  -ohne Abw.Gebühren-) 24.574.470 
12 interne Leistungsbeziehungen ( fr. VKE -u.a. Bauo.- ) 118.010 142.070 117.420 
13 Zw.su.: Erlöse (GBR) ohne Abw.Geb. und Rücklagen 7.347.480 7.569.880 7.347.605 
14 Zuführ.v. Vermögenshh.(Entn. Gebührenrücklage) 
a) Überschuss aus 2008 (lt. § 6 Abs. 2 KAG NRW) 0 1.255.000 
b) Überschüsse aus Vorjahren  1.500.000 1.235.000 569.680 
15 Zwischensumme 
(
Zeile 10 TEP  -ohne Abw.Geb.-) 24.574.470 8.847.480 10.059.880 7.917.285 
1 Schmutzwassergebühr 
1.1 Gebühr für Normalverschmutzer            = 1,75 € 27.617.040 26.772.497 26.103.860 
1.2 
Starkverschmutzer einschließlich Zuschlag 
(Berechnung nach Formel, Anlage II/3) 1.376.320 1.673.343 1.760.027 
2 Niederschlagswassergebühr                  = 0,51 € 8.727.570 8.530.530 8.650.371 
3 432000 Zwischensumme Gebühreneinnahmen insges.     (lt. 
Vorausschätzung, Anlage 3)                                          37.720.930 37.720.930 36.976.370 36.514.258 
Erträge / Erlöse insgesamt (Zeile 10 TEP) 62.295.400 46.568.410 47.036.250 44.431.543 
D. Zusammenstellung 
Erträge / Erlöse insgesamt 62.295.400 46.568.410 47.036.250 44.431.543 
Kosten insgesamt 37.066.740 46.568.410 47.036.250 43.522.445 
Überschuss / Zuschuss 
(Summe TEP) 25.228.660 0 0 909.098 
(nur nachrichtlich) 
432000 Summe: Benutzungsgebühren 2010 insgesamt (TEP) 
(Zeilen B 2+3, C3) 44.101.790 
Z
e
i
l
e
Nr. 
C. Gebührenaufkommen insgesamt 
Seite 2

Satzungsaenderung_AGS

4797 Zeichen

Anlage 1  
 
 
 
 
Satzung 
 
 
zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster (AGS) 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.12.2009 aufgrund der §§ 1, 2, 4 und 6 
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NRW) vom 21. 
Oktober 1969  (GV NRW, S. 712/SGV NRW 610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 
30.06.2009 (GV NRW, Seite 394), der §§ 7, 41 und 76  der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW, S. 6 66/SGV NRW 2023) zuletzt geändert 
durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW, Seite 380) und  des § 65 des Wassergesetzes für 
das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassu ng der Bekanntmachung vom 
25.06.1995 (GV NRW, S. 926/SGV NRW 77),  zuletzt ge ändert durch Art. 1 des Gesetzes 
vom 11.12.2007 (GV NRW, Seite 708) diese Satzung beschlossen: 
 
 
 
Artikel 1 
 
Die Abwassergebührensatzung der Stadt Münster (AGS)  vom 13.12.2007 wird wie folgt ge- 
ändert:   
 
1.  § 2 Abs. 2 Ziffer 2.2 „Einleitung von Schmutzwa sser aus Toilettenwagen…“ 
 wird ersatzlos gestrichen. 
2.  § 2 Abs. 2 Ziffer 2.3 wird Ziffer 2.2 
3.  § 2 Abs. 2 Ziffer 2.4 wird Ziffer 2.3 
4.  § 2 Abs. 2 Ziffer 2.5 wird Ziffer 2.4  
 
5.  § 3 Abs 1 wird wie folgt neu gefasst: 
 Gebührenpflichtig ist der  
- wirtschaftliche Eigentümer des Grundstücks im Sin ne von § 39 Abs. 2 Abga- 
benordnung (AO 1977), 
- Betreiber der Einleitungsstelle (= Kleinkläranlag e) 
- Einleiter von Drainagewasser, von Grundwasser und  von Spülwasser 
- Nutzer von Standrohren (Wasserentnahme aus Hydran ten o. ä.). 
 
6.  § 6 Abs. 1 Buchstabe (a) wird ersatzlos gestric hen. 
7.  § 6 Abs. 1 Buchstabe (b) wird Buchstabe (a) 
8.  § 6 Abs. 1 Buchstabe (c) wird Buchstabe (b) 
9.  § 6 Abs. 1 Buchstabe (d) wird Buchstabe (c) 
 
10.  In § 6 Abs. 2 Satz 1 wird nach den Worten „dem  auf dem Grundstück anfallendes 
Wasser“ die Worte „oder über Standrohre (Hydranten) o. ä. “..... eingefügt. 
 
 
Artikel 2 
 
Der gem. § 1 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung der  Stadt Münster beigefügte Gebüh- 
rentarif wird wie folgt geändert bzw. festgesetzt: 
 
1. Ziffer 1.3 entfällt. 
 
2.  Gebührentarif 
         
    zur Abwassergebührensatzung der Stadt Münster vom 09.12.2009. 
 
Gebührensätze für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage 
1. 	


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1.1 
 

	





 
1,75 €

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71,58 € 
 
Artikel 3 
 
Inkrafttreten  
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft. 
 
(nachrichtlich: die unterstrichenen und fett unterlegten Gebührensätze 
 wurden verändert)

Gebührenermittlung_Starkverschmutzer_2010_Anlage_4

2095 Zeichen

66 10 1002 
Gebührenermittlung für die Starkverschmutzer (SVZ) - Mengengerüst 2010 
Verschmutzer Wassermenge Verschmutzungsgrad in 
Schmutz- 
frachtanteil 
Gebührensatz 
bei SVZ Gebührenaufkommen 2010 Gebührensatz bei 
SVZ  -Vorjahr- 
Gebührenaufkommen 
BSB 5 oder CSB Normal- nachrichtlich SVZ-Gebühr 
Nomal = G1 G2 gebühr ohne SVZ 2010 G1 G2 
BSB 5 =    330 1,03 0,72 1,75 1,78 1,00 0,67 
m³ CSB = 660 m3 € / m 3 € / a € / a € / a € / m 3 € / a €
Istwert Sollwert 
2 * 3 / 4 G1 + (G2 * 3 / 4) 2 * 1,75 2 * 1,78 2 * 6 G1 + (G2 * 3 / 4) 2 * 10 9 - 11 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 
Einleiter A 9.489 1.548 660 22.256 2,72 16.606 16.890 25.798 2,57 24.401 1.397 
Einleiter B 239.278 1.526 660 553.240 2,69 418.737 425.915 644.789 2,55 609.949 34.840 
Einleiter C 45.071 5.204 660 355.378 6,71 78.874 80.226 302.295 6,28 283 .174 19.121 
Einleiter D 3.000 720 330 6.545 2,60 5.250 5.340 7.803 2,46 7.385 417 
Einleiter E 19.556 2.120 660 62.816 3,34 34.223 34.810 65.370 0,00 0 65.3 70 
Einleiter I 93.200 460 330 129.915 2,03 163.100 165.896 189.535 1,93 180 .243 9.292 
Einleiter K 14.152 440 330 18.869 1,99 24.766 25.191 28.162 1,89 26.794 1 .368 
Einleiter O 50.282 554 330 84.413 2,24 87.994 89.502 112.568 2,12 106.83 9 5.729 
1. Wasserverbrauch lt. Amt 20 
1.1 Starkverschmutzer 474.028 1.233.433 2,90 829.549 843.770 1.376.320 2,61 1.238.785 137.535 
     Zuschlagssumme 759.405 546.771 
1.2 Normalverschmutzer 15.815.517 15.815.517 1,75 27.677.155 28.151.620 27.677. 155 1,67 26.411.913 1.265.241 
Summe 16.289.545 17.048.950 28.506.704 28.995.390 29.053.475 2 7.650.698 1.402.777 
2. Anteilige SW-Kosten nicht 
 ver- 28.993.360 28.445.840 
   schmutzungabhängig in € 16.801.650 
   verschmutzungsabhängig in € 12.191.710 Normalverschmutzergebühr: Normalverschm.ge b.: 
3. Anteilige Gebühr G1 = 1,03 €/m³ G2 = 0,72 €/m³ G1/1,03 + G2/0,72  = G1/ 1 + G2/0,67 = 
   nachrichtlich Kosten SW in € 28.993.360 1,75 €/m³ 1,67 €/m³
   Gebühr ohne SVZ 1,78 €/m³
Anlage 4 
Ansatz: 2009 Ansatz: 2010 
je gerundet 
ohne Ver- 
änderung 
der 
Gebühren- 
sätze 
durch Ver- 
änderung 
der 
Gebühren- 
sätze

Beratungsverlauf (4)

01.12.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2009 Hauptausschuss
TOP 19.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2009 Rat
TOP 19.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Twenhövenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0684/2009
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37