V/0718/2010/1
Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälische Schule für Musik
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Satzung zur Gebuehrenaenderung6%
6881 Zeichen
Anlage 1
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.
NW S. 950), sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabg abengesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30.06.2009 (GV. NW S. 394), hat der Rat der Stadt M ünster die nachstehende Satzung zur Änderung
zur Gebührensatzung am ........... beschlossen:
§ 1 Änderung von § 1 Art und Höhe der Gebühren
Der Gebührentarif wird wie folgt geändert:
Gebühren für Unterricht
Unterrichtsart (
1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche, Stand: 01.02.2011) Gebühr
Gruppen- und Einzelunterrichte Dauer Jahresgebühr Monatsrate
1a. Musikzwerge ab 6 Teilnehmende plus Elternteil 45 min. 240,00 € 20,00 €
1b. Musikzwerge 5 Teilnehmende plus Elternteil 45 min. 288,00 € 24,00 €
2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmende 60 min. 240,00 € 20,00 €
2b. Musikalische Früherziehung 6-9 Teilnehmende 60 min. 288,00 € 24,00 €
3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmende 60 min. 240,00 € 20,00 €
3b. Musikalische Grundausbildung 6-9 Teilnehmende 60 min. 288,00 € 24,00 €
4. JEKISS-Chor 45 min. 72,00 € 6,00 €
5. IKARUS (Instrumentenkarussell) inkl. Instrument (Dauer 6 Monate ) 45 min. 210,00 € 35,00 €
6. Gruppenunterricht 4 bis 8 Teilnehmende 45 min. 324,00 € 27,00 €
7. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 min. 408,00 € 34,00 €
8a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 min. 636,00 € 53,00 €
8b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende plus 45 min. 540,00 € 45,00 €
8c. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 45 min. 672,00 € 56,00 €
8d. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier plus 45 min. 576,00 € 48,00 €
9a. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. 22,5/45 min. 636,00 € 53,00 €
9b. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. plus 22,5/45 min. 540,00 € 45,00 €
9c. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. Klavier 22,5/45 min. 672,00 € 56,00 €
9d. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. Klavier plus 22,5/45 min. 578,00 € 48,00 €
10a. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min./Partnerunterricht 30/60 min. 782,00 € 66,00 €
10b. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min./Partnerunterricht plus 30/60 min. 696,00 € 58,00 €
10c. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min./Partnerunterricht Klavier 30/60 min. 840,00 € 70,00 €
10d, 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min/Partnerunterricht Klavier plus 30/60 min. 744,00 € 62,00 €
11a. 1,0 UStd. Einzelunterricht 45 min. 1.140,00 € 95,00 €
11b. 1,0 UStd. Einzelunterricht plus 45 min. 1.044,00 € 87,00 €
11c. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier 45 min. 1.212,00 € 101,00 €
11d. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier plus 45 min. 1.116,00 € 93,00 €
12. Klassenunterricht an allgemein bildenden Schulen in Absprache mit den Schulen
Unterricht plus beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an
einem der Angebote 13 - 17.
Ensembleunterricht
13. Chöre je 15 Min. 2,00 €
14. Kammermusik/Combo 40,00 €
15. Instrumentalspielkreis (10 und mehr Teilnehmende ) 12,00 €
16. Orchester/Big Band ab 15 Teilnehmenden 10,00 €
17. Gehörbildung/Musiklehre/Theorie 22,00 €
Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung) 10,00 €
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb der Frist) 10,00 €
Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 1 bis 12 e rfasst sind, erhalten die Möglichkeit, die
Unterrichtsangebote der Ziffer 13 bis 17 kostenlos zu besuchen.
Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % erhöhte Gebühr erhoben.
Dieser Zuschlag gilt nicht für Ensembleunterricht. E benso ausgenommen sind Schüler,
Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleist ende und Studenten, soweit für sie Kindergeld
nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der A nspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen
Unterrichtszeitraum durch den Gebührenpflichtigen nachzuweisen.
…
Gebühren für Leihinstrumente pro Monat
Name des Instruments 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Gruppe A:
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Viola (1/4, 1/2, 3/4) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Querflöte (Anfänger) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Kornett 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Gruppe B:
Blockflöte 11,00 €
12,00 € 15,00 €
Trompete 11,00 € 12,00 € 15,00 €
Gitarre 11,00 € 12,00 € 15,00 €
Gruppe C:
Querflöte 13,00 €
13,00 € 16,00 €
Horn 13,00 € 13,00 € 16,00 €
Posaune 13,00 € 13,00 € 16,00 €
Gruppe D:
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)
13,00 € 15,00 € 19,00 €
Viola (1/4, 1/2, 3/4) 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2) 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Klarinette 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Oboe 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Fagott 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Saxophon 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Tuba / Euphonium 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Gambe 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Akkordeon 13,00 € 15,00 € 19,00 €
§ 2 Änderung der §§ 6 und 7
1. Der Inhalt des § 6 lautet wie folgt:
Die Berechnungsgröße für die Unterrichtszeit ist di e Unterrichtseinheit von 45
Minuten. In den Fächern Musikalische Früherziehung und Musikalische
Grundausbildung beträgt die Unterrichtseinheit 60 Minuten.
2. Der § 7 wird um folgende zweiten Absatz erweiter t:
Die Gebühren für das Projekt: Jedem Kind sein Instr ument (JeKi) werden durch die
Landesregierung NRW festgelegt, daher gelten die Be stimmungen der § 1 bis 5
hierfür nicht.
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.02.2011 in Kraft.
Hauptvorlage V/0718/2010 mit Anlagen
25617 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Westf. Schule für Musik
Vorlagen-Nr.:
V/0718/2010
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Hermanns
Ruf:
Betrifft
Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälische Schule für Musik
Beratungsfolge
16.11.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik (Anlage 1)
wird beschlossen.
Begründung:
1. Ausgangslage
Aus der Ratsvorlage V/0579/2006 Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 wurden u. a.
folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
137 – Gebührenerhöhung Grundfächer
138 – Gebührenerhöhung Instrumental- und Vokalfächer
141 – Gebührenerhöhung Instrumentenausleihe
Diesen Vorschlägen wurde im Rahmen der Etatberatungen zugestimmt, sie sind daher auch in den
Folgejahren umzusetzen.
Im Zuge der Änderung der Gebührensatzung sind einige redaktionelle Änderungen notwendig, die
sich aus der Notwendigkeit ergeben, neue Konzepte (wie z.B. JEKISS und Je
Ki) dauerhaft in das
Angebot der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) zu integrieren.
9 81 03 14
E-Mail:
HermansF@stadt-muenster.de
Datum:
22.09.2010
V/0718/2010
- 2 -
V/0718/2010
2. Umsetzung
Die Gebühren sind wie vorgeschlagen mit einer Erhöhung von 4 % kalkuliert worden. Die einzel-
nen Beträge wurden auf volle Euro bzw. 0,50 Cent auf- oder abgerundet.
Da die Leihgebühren für Instrumente weitgehend unter den marktüblichen Preisen liegen, wird
seitens der WSfM hier eine pauschale Erhöhung aller Leihgebühren um jeweils 1,00 Euro als an-
gemessen und leicht zu vermitteln erachtet.
Der Klavierunterricht ist aufgrund des hohen Pflege- und Unterhaltungsaufwandes mit einer höhe-
ren Gebühr zu belasten.
Die Finanzierung des Projektes JeKi durch das Land NRW arbeitet mit festgelegten Entgelten, so
dass diese außerhalb der Gebührensatzung erhoben werden und auch keine Auswirkung auf Er-
mäßigungstatbestände haben. (s. § 7 Gebührensatzung)
In § 6 der Gebührensatzung werden die ersten beiden Sätze zu einem Absatz zusammengefasst
und die folgenden Sätze gestrichen, da die dort aufgeführten Regelungen schon im Gebührentarif
enthalten sind.
I.V.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlagen:
(1) Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
(2) Gebührenvergleich - alter und neuer Gebührentarif
(3) Gebührenkalkulation
(4) Gebührenübersicht
Anlage 1
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.
NW S. 950), sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabg abengesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30.06.2009 (GV. NW S. 394), hat der Rat der Stadt M ünster die nachstehende Satzung zur Änderung
zur Gebührensatzung am ........... beschlossen:
§ 1 Änderung von § 1 Art und Höhe der Gebühren
Der Gebührentarif wird wie folgt geändert:
Gebühren für Unterricht
Unterrichtsart (
1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche, Stand: 01.02.2011) Gebühr
Gruppen- und Einzelunterrichte Dauer Jahresgebühr Monatsrate
1a. Musikzwerge ab 6 Teilnehmende plus Elternteil 45 min. 240,00 € 20,00 €
1b. Musikzwerge 5 Teilnehmende plus Elternteil 45 min. 276,00 € 23,00 €
2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmende 60 min. 240,00 € 20,00 €
2b. Musikalische Früherziehung 6-9 Teilnehmende 60 min. 276,00 € 23,00 €
3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmende 60 min. 240,00 € 20,00 €
3b. Musikalische Grundausbildung 6-9 Teilnehmende 60 min. 276,00 € 23,00 €
4. JEKISS-Chor 45 min. 72,00 € 6,00 €
5. IKARUS (Instrumentenkarussell) inkl. Instrument (Dauer 6 Monate ) 45 min. 210,00 € 35,00 €
6. Gruppenunterricht 4 bis 8 Teilnehmende 45 min. 312,00 € 26,00 €
7. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 min. 408,00 € 34,00 €
8a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 min. 600,00 € 50,00 €
8b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende plus 45 min. 528,00 € 44,00 €
8c. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier 45 min. 636,00 € 53,00 €
8d. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier plus 45 min. 564,00 € 47,00 €
9a. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. 22,5/45 min. 600,00 € 50,00 €
9b. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. plus 22,5/45 min. 528,00 € 44,00 €
9c. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. Klavier 22,5/45 min. 636,00 € 53,00 €
9d. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. Klavier plus 22,5/45 min. 564,00 € 47,00 €
10a. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min./Partnerunterricht 30/60 min. 762,00 € 63,50 €
10b. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min./Partnerunterricht plus 30/60 min. 690,00 € 57,50 €
10c. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min./Partnerunterricht Klavier 30/60 min. 810,00 € 67,50 €
10d, 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min/Partnerunterricht Klavier plus 30/60 min. 738,00 € 61,50 €
11a. 1,0 UStd. Einzelunterricht 45 min. 1.104,00 € 92,00 €
11b. 1,0 UStd. Einzelunterricht plus 45 min. 1.032,00 € 86,00 €
11c. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier 45 min. 1.076,00 € 98,00 €
11d. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier plus 45 min. 1.104,00 € 92,00 €
12. Klassenunterricht an allgemein bildenden Schulen in Absprache mit den Schulen
Unterricht plus beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an
einem der Angebote 13 - 17.
Ensembleunterricht
13. Chöre je 15 Min. 2,00 €
14. Kammermusik/Combo 40,00 €
15. Instrumentalspielkreis (10 und mehr Teilnehmende ) 12,00 €
16. Orchester/Big Band ab 15 Teilnehmenden 10,00 €
17. Gehörbildung/Musiklehre/Theorie 22,00 €
Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung) 10,00 €
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb der Frist) 10,00 €
Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 1 bis 12 e rfasst sind, erhalten die Möglichkeit, die
Unterrichtsangebote der Ziffer 13 bis 17 kostenlos zu besuchen.
Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % erhöhte Gebühr erhoben.
Dieser Zuschlag gilt nicht für Ensembleunterricht. E benso ausgenommen sind Schüler,
Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleist ende und Studenten, soweit für sie Kindergeld
nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der A nspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen
Unterrichtszeitraum durch den Gebührenpflichtigen nachzuweisen.
…
Gebühren für Leihinstrumente pro Monat
Name des Instruments 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Gruppe A:
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Viola (1/4, 1/2, 3/4) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Querflöte (Anfänger) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Kornett 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Gruppe B:
Blockflöte 11,00 €
12,00 € 15,00 €
Trompete 11,00 € 12,00 € 15,00 €
Gitarre 11,00 € 12,00 € 15,00 €
Gruppe C:
Querflöte 13,00 €
13,00 € 16,00 €
Horn 13,00 € 13,00 € 16,00 €
Posaune 13,00 € 13,00 € 16,00 €
Gruppe D:
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)
13,00 € 15,00 € 19,00 €
Viola (1/4, 1/2, 3/4) 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2) 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Klarinette 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Oboe 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Fagott 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Saxophon 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Tuba / Euphonium 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Gambe 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Akkordeon 13,00 € 15,00 € 19,00 €
§ 2 Änderung der §§ 6 und 7
1. Der Inhalt des § 6 lautet wie folgt:
Die Berechnungsgröße für die Unterrichtszeit ist di e Unterrichtseinheit von 45
Minuten. In den Fächern Musikalische Früherziehung und Musikalische
Grundausbildung beträgt die Unterrichtseinheit 60 Minuten.
2. Der § 7 wird um folgende zweiten Absatz erweiter t:
Die Gebühren für das Projekt: Jedem Kind sein Instr ument (JeKi) werden durch die
Landesregierung NRW festgelegt, daher gelten die Be stimmungen der § 1 bis 5
hierfür nicht.
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.02.2011 in Kraft.
Anlage 2
Gebührenvergleich für Unterricht pro Monat
Unterrichtsart (1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche) Gebühren alt - neu
1a. Musikzwerge ab 6 Teilnehmende plus Elternteil 45 min. 19,00 € 20,00 €
1b. Musikzwerge 5 Teilnehmende plus Elternteil 45 mi n. 22,00 € 23,00 €
2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmende 60 min. 19,00 € 20,00 €
2b. Musikalische Früherziehung 6-9 Teilnehmende 60 mi n. 22,00 € 23,00 €
3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmende 60 min. 19,00 € 20,00 €
3b. Musikalische Grundausbildung 6-9 Teilnehmende 60 min. 22,00 € 23,00 €
4. JEKISS-Chor 45 min. neu 6,00 €
5. IKARUS (Instrumentenkarussell) 45 min. 33,00 € 35,00 €
6. Gruppenunterricht 4 bis 8 Teilnehmende 45 min. 25,00 € 26,00 €
7. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 min. 32,50 € 34,00 €
8a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 min. 46,00 € 50,00 €
8b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende plus 45 min. 41,50 € 44,00 €
9a. 0,5 Std. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 22 ,5/45 min. 46,00 € 50,00 €
9b. 0,5 Std. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig plus 22,5/45 min. 41,00 € 44,00 €
10a. 2/3 Std. Einzelunterricht 30 min./Partnerunterricht 30/60 min. 59,50 € 63,50 €
10b. 2/3 Std. Einzelunterricht 30 min./Partnerunterricht plus 30/60 min. 55,00 € 57,50 €
11a. 1,0 Std. Einzelunterricht 45 min. 87,50 € 92,00 €
11b. 1,0 Std. Einzelunterricht plus 45 min. 82,00 € 86,00 €
12. Klassenunterricht … nach Teilnehmerzahl in
Absprache mit den allgemein bildenden Schulen
6,00 - 30,00 € 6,00 - 30,00 €
Unterricht plus beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an einem der
Angebote 13 - 17.
Ensembleunterricht
13.
Chöre je 15 min. 2,00 €
14. Kammermusik/Combo 25,00-41,50 € 40,00 €
15. Instrumentalspielkreis ab 10 Teilnehmende 12,00 € 12,00 €
16. Orchester/Big Band 10,00 € 10,00 €
17. Gehörbildung/Musiklehre 22,00 € 22,00 €
Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung) .............................................. 10,00 € 10,00 €
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb der Frist) .................... 10,00 € 10,00 €
Schülerinnen und Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 1 bis 12 erfasst sind, erhalten die Möglich keit, die
Unterrichtsangebote der Ziffer 13 bis 17 kostenlos zu besuchen.
Gebühr für Leihinstrumente pro Monat (alt)
Name des Instruments 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Gruppe A:
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Viola (1/4, 1/2, 3/4) 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2) 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Querflöte (Anfänger) 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Kornett 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Gruppe B:
Blockflöte 10,00 €
11,00 € 14,00 €
Trompete 10,00 € 11,00 € 14,00 €
Gitarre 10,00 € 11,00 € 14,00 €
Gruppe C:
Querflöte 12,00 €
12,00 € 15,00 €
Horn 12,00 € 12,00 € 15,00 €
Posaune 12,00 € 12,00 € 15,00 €
Gruppe D:
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)
12,00 € 14,00 € 18,00 €
Viola (1/4, 1/2, 3/4) 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2) 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Klarinette 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Oboe 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Fagott 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Saxophon 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Tuba / Euphonium 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Gambe 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Akkordeon 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Gebühr für Leihinstrumente pro Monat (neu)
Name des Instruments 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Gruppe A:
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Viola (1/4, 1/2, 3/4) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Querflöte (Anfänger) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Kornett 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Gruppe B:
Blockflöte 11,00 €
12,00 € 15,00 €
Trompete 11,00 € 12,00 € 15,00 €
Gitarre 11,00 € 12,00 € 15,00 €
Gruppe C:
Querflöte 13,00 €
13,00 € 16,00 €
Horn 13,00 € 13,00 € 16,00 €
Posaune 13,00 € 13,00 € 16,00 €
Gruppe D:
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)
13,00 € 15,00 € 19,00 €
Viola (1/4, 1/2, 3/4) 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2) 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Klarinette 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Oboe 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Fagott 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Saxophon 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Tuba / Euphonium 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Gambe 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Akkordeon 13,00 € 15,00 € 19,00 €
…
Anlage 3
Gebührenberechnung 2011
(hier sind nur Gebührenpositionen gelistet, die aufgrund
ihres Umfanges für die Gesamteinnahmen relevant sind)
alt 4% neu Vorschlag
Musikzwerge, MFE, MGA 19,00 €
0,76 € 19,76 € 20,00 €
Musikzwerge, MFE, MGA (kleine
Gruppe) 22,00 €
0,88 € 22,88 € 23,00 €
Gruppe 4 und mehr Teiln. 25,00 €
1,00 € 26,00 € 26,00 €
Gruppe 3 Teiln. 32,50 €
1,30 € 33,80 € 34,00 €
Gruppe 2 Teiln. / 22,5
min. 46,00 €
1,84 € 47,84 € 50,00 €
Gruppe 2 Teiln. / 22,5 min. plus 41,50 €
1,66 € 43,16 € 44,00 €
Partner / 30 min. 59,50 €
2,38 € 61,88 € 63,50 €
Partner / 30 min. plus 55,00 €
2,20 € 57,20 € 57,50 €
45 min. 87,50 €
3,50 € 91,00 € 92,00 €
45 min.
plus 82,00 €
3,28 € 85,28 € 86,00 €
Anlage 4
Gebührenübersicht
Auszug aus der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
Stand: 01.02.2011
Gebühren
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 10 Euro.
a) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren
Teilnehmerzahl Jahresgebühr Monatsrate
Musikzwerge
45 Min. pro Woche
mit Begleitperson
Laufzeit: 1 Jahr
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl
der angemeldeten Kinder.
5
6 – 8
276,00 €
240,00 €
23,00 €
20,00 €
Musikalische Früherziehung
60 Min. pro Woche
Laufzeit: 2 Jahre
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl
der angemeldeten Kinder.
6 - 9
10 – 15
276,00 €
240,00 €
23,00 €
20,00 €
Musikalische Grundausbildung
60 Min. pro Woche
Laufzeit: 2 Jahre
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl
der angemeldeten Kinder.
6 - 9
10 – 15
276,00 €
240,00 €
23,00 €
20,00 €
JEKISS-Chor
45 Min. pro Woche
ab 15 72,00 €
6,00 €
Instrumentenkarussell (IKARUS)
45 Min. pro Woche
Inkl. Leihgebühr für die Instrumente
Laufzeit: 6 Monate
4 210,00 €
35,00 €
Ermäßigungen
Für alle Angebote – mit Ausnahme des Instrumentenkarussells – gilt:
• Eltern haben ein Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1.
und des 2. Unterrichtsmonats abmelden.
• Eltern, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XI I beziehen, brauchen für ihr Kind
keine Unterrichtsgebühr zu bezahlen, wenn sie einen aktuellen Nachweis vorlegen. Sie
zahlen nur die Aufnahmegebühr.
Für das Angebot „Musikzwerge“ gilt:
• Der Unterricht für die Begleitperson ist kostenlos , sie zahlt nur die Aufnahmegebühr.
Anlage 4
b) Unterricht für Kinder und Jugendliche
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
Einzelunterricht 30,0 Min./Woche 690,00 € 57,50 €
45,0 Min./Woche 1.032,00 € 86,00 €
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 528,00 € 44,00 €
3er-Gruppe 45,0 Min./Woche 408,00 € 34,00 €
4er- bis 8er-Gruppe 45,0 Min./Woche 312,00 € 26,00 €
Klassenunterricht
an allgemein bilden-
den Schulen
in Absprache mit den Schulen
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt:
Einzelunterricht
Klavier
30,0 Min./Woche 738,00 €
61,50 €
45,0 Min./Woche 1.104,00 € 92,00 €
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 564,00 € 47,00 €
Gebührentarife ab dem 5. Semester
Wenn kein Zusatzangebot (s. Pkt. d) genutzt wird, erhöhen sich die Gebührentarife für Ein-
zelunterricht und Unterricht in einer Zweier-Gruppe ab dem 5. Semester auf:
Dauer Jahresgebühr
Monatsrate
Einzelunterricht 30 Min./Woche 762,00 € 63,50 €
45 Min./Woche 1.104,00 € 92,00 €
2er-Gruppe 45 Min./Woche 600,00 € 50,00 €
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt:
Einzelunterricht
Klavier
30,0 Min./Woche 810,00 €
67,50 €
45,0 Min./Woche 1.176,00 € 98,00 €
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 636,00 € 53,00 €
Die Gebührentarife für die Dreier- und Vierer-Gruppe sowie für den Klassenunterricht bleiben
unverändert.
Ermäßigungen
• Für Geschwister
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils
günstigere Gebühr
beim zweiten Kind um 20 %,
beim dritten Kind um 40 %,
beim vierten Kind um 60 %,
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %.
• Kostenlos Ensembleunterricht
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote mitmachen,
ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern kostenlos.
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung ab dem 5. Semester
Wer Einzelunterricht oder Unterricht in einer Zweier-Gruppe nimmt (instrumental oder
vokal), kann die Gebührenerhöhung ab dem 5. Semester komplett vermeiden. Dazu
muss er sich fest für ein Zusatzangebot entscheiden (s. Pkt. d). Dann zahlt er weiter für
den Unterricht die Gebühren wie im 1. bis 4. Semester. Die Zusatzangebote sind kos-
tenlos. Mit dieser „Unterrichtsgebühr plus“ fördert die Musikschule ausdrücklich eine
vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.
Anlage 4
c) Unterricht für Erwachsene (18 Jahre und älter)
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
Einzelunterricht 22,5 Min./Woche 739,20 € 61,60 €
30,0 Min./Woche 966,00 € 80,50 €
45,0 Min./Woche 1.444,80 € 120,40 €
45,0 Min./14-tägig 739,20 € 61,60 €
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 739,20 € 61,60 €
3er-Gruppe 45,0 Min./Woche 571,20 € 47,60 €
4er- bis 8er-Gruppe 45,0 Min./Woche 436,80 € 36,40 €
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt:
Einzelunterricht 22,5 Min./Woche 789,60 € 65,80 €
30,0 Min./Woche 1.033,20 € 86,10 €
45,0 Min./Woche 1.545,60 € 128,80 €
45,0 Min./14-tägig 789,60 € 65,80 €
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 789,60 € 65,80 €
Gebührentarife ab dem 5. Semester
Wenn kein Zusatzangebot (s. Pkt. d) genutzt wird, erhöhen sich die Gebührentarife für Ein-
zelunterricht und Unterricht in einer Zweier-Gruppe ab dem 5. Semester wie folgt um:
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
Einzelunterricht 30 Min./Woche 1.066,80 € 88,90 €
45 Min./Woche
1.545,60 € 128,80 €
45 Min. 14-tägig
840,00 € 70,00 €
2er-Gruppe 45 Min./Woche 840,00 € 70,00 €
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt
Einzelunterricht 22,5 Min./Woche 890,40 € 74,20 €
30,0 Min./Woche 1.134,00 € 94,50 €
45,0 Min./Woche 1.461,60 € 141,40 €
45,0 Min./14-tägig 890,40 € 74,20 €
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 890,40 € 74,20 €
Die Gebührentarife für die Dreier- und Vierer-Gruppe bleiben unverändert.
Ermäßigungen
• Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivil-
dienstleistende, Studierende
Für diese Gruppe gelten bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugend-
liche (s. Pkt. b), soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt
wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzu-
weisen.
• Kostenloser Ensembleunterricht
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote mitmachen, ist die Teil-
nahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos.
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung ab dem 5. Semester
Wer Einzelunterricht oder Unterricht in einer Zweier-Gruppe nimmt (instrumental oder
vokal), kann die Gebührenerhöhung ab dem 5. Semester komplett vermeiden. Dazu
muss er sich fest für ein Zusatzangebot entscheiden (s. Pkt. d). Dann zahlt er weiter für
den Unterricht die Gebühren wie im 1. bis 4. Semester. Die Zusatzangebote sind kos-
tenlos. Mit dieser „Unterrichtsgebühr plus“ fördert die Musikschule ausdrücklich eine
vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.
Anlage 4
d) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. Außer-
dem wird bei Einzel- und Zweier-Gruppen-Unterricht auf die Gebührenerhöhung ab dem 5.
Semester verzichtet, wenn auch eines der hier genannten Zusatzangebote belegt wird. Auch
die verbindliche und nachgewiesene Teilnahme an einem externen Ensembleangebot gilt
dabei als Zusatzangebot (s. auch Unterrichtsgebühr plus unter Pkt. b und c).
e) Gebühren für Leih-Instrumente
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4),
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4 ),
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2 ),
Querflöte (Anfänger), Kornett
1. bis 3. Jahr
132,00 €
11,00 €
Trompete, Blockflöte, Gitarre
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
132,00 €
144,00 €
180,00 €
11,00 €
12,00 €
15,00 €
Querflöte, Horn, Posaune
1. u. 2. Jahr
3. Jahr
156,00 €
192,00 €
13,00 €
16,00 €
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott,
Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe,
Akkordeon
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
156,00 €
180,00 €
228,00 €
13,00 €
15,00 €
19,00 €
Abrechnung
Die Gebühr für Leih-Instrumente wird zusammen mit d er Unterrichtsgebühr mit dem Jahres-
gebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berech net, d. h. eine Rückgabe des Instru-
mentes ist monatsweise möglich.
Jahresgebühr
Monatsrate
Chor
45 Min. pro Woche
60 Min. pro Woche
90 Min. pro Woche
72,00 €
96,00 €
144,00 €
6,00 €
8,00 €
12,00 €
Kammermusik/Combo 480,00 € 40,00 €
Instrumentalspielkreis
10 und mehr Teilnehmende
144,00 €
12,00 €
Orchester / Big Band
15 und mehr Teilnehmende
120,00 €
10,00 €
Musik hören und verstehen (Ergänzungsfach)
264,00 € 22,00 €
Anlage 3 - Gebuehrenkalkulation6%
1040 Zeichen
Anlage 3 Gebührenberechnung 2011 (hier sind nur Gebührenpositionen gelistet, die aufgrund ihres Umfanges für die Gesamteinnahmen relevant sind) alt 6% neu Vorschlag Musikzwerge, MFE, MGA 19,00 € 1,14 € 20,14 € 20,00 € Musikzwerge, MFE, MGA (kleine Gruppe) 22,00 € 1,32 € 23,32 € 24,00 € Gruppe 4 und mehr Teiln. 25,00 € 1,50 € 26,50 € 27,00 € Gruppe 3 Teiln. 32,50 € 1,95 € 34,45 € 34,00 € Gruppe 2 Teiln. / 22,5 min. 46,00 € 2,76 € 48,76 € 53,00 € Gruppe 2 Teiln. / 22,5 min. plus 41,50 € 2,49 € 43,99 € 45,00 € Partner / 30 min. 59,50 € 3,57 € 63,07 € 66,00 € Partner / 30 min. plus 55,00 € 3,30 € 58,30 € 58,00 € 45 min. 87,50 € 5,25 € 92,75 € 95,00 € 45 min. plus 82,00 € 4,92 € 86,92 € 87,00 €
Anlage 4 Auszug Gebührentarif barrierefrei 6%
8346 Zeichen
Anlage 4
Gebührenübersicht
Auszug aus der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
Stand: 01.02.2011
Gebühren
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 10 Euro.
a) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren
Teilnehmerzahl Jahresgebühr Monatsrate
Musikzwerge
45 Min. pro Woche
mit Begleitperson
Laufzeit: 1 Jahr
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl
der angemeldeten Kinder.
5
6 – 8
288,00 €
240,00 €
24,00 €
20,00 €
Musikalische Früherziehung
60 Min. pro Woche
Laufzeit: 2 Jahre
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl
der angemeldeten Kinder.
6 - 9
10 – 15
288,00 €
240,00 €
24,00 €
20,00 €
Musikalische Grundausbildung
60 Min. pro Woche
Laufzeit: 2 Jahre
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl
der angemeldeten Kinder.
6 - 9
10 – 15
288,00 €
240,00 €
24,00 €
20,00 €
JEKISS-Chor
45 Min. pro Woche
ab 15 72,00 €
6,00 €
Instrumentenkarussell (IKARUS)
45 Min. pro Woche
Inkl. Leihgebühr für die Instrumente
Laufzeit: 6 Monate
4 210,00 €
35,00 €
Ermäßigungen
Für alle Angebote – mit Ausnahme des Instrumentenkarussells – gilt:
• Eltern haben ein Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1.
und des 2. Unterrichtsmonats abmelden.
• Eltern, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XI I beziehen, brauchen für ihr Kind
keine Unterrichtsgebühr zu bezahlen, wenn sie einen aktuellen Nachweis vorlegen. Sie
zahlen nur die Aufnahmegebühr.
Für das Angebot „Musikzwerge“ gilt:
• Der Unterricht für die Begleitperson ist kostenlos , sie zahlt nur die Aufnahmegebühr.
b) Unterricht für Kinder und Jugendliche
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
Einzelunterricht 30,0 Min./Woche 696,00 € 58,00 €
45,0 Min./Woche 1.044,00 € 87,00 €
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 540,00 € 45,00 €
3er-Gruppe 45,0 Min./Woche 408,00 € 34,00 €
4er- bis 8er-Gruppe 45,0 Min./Woche 324,00 € 27,00 €
Klassenunterricht
an allgemein bilden-
den Schulen
in Absprache mit den Schulen
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt:
Einzelunterricht
Klavier
30,0 Min./Woche 744,00 €
62,00 €
45,0 Min./Woche 1.116,00 € 93,00 €
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 576,00 € 48,00 €
Gebührentarife ab dem 5. Semester
Wenn kein Zusatzangebot (s. Pkt. d) genutzt wird, erhöhen sich die Gebührentarife für Ein-
zelunterricht und Unterricht in einer Zweier-Gruppe ab dem 5. Semester auf:
Dauer Jahresgebühr
Monatsrate
Einzelunterricht 30 Min./Woche 792,00 € 66,00 €
45 Min./Woche 1.140,00 € 95,00 €
2er-Gruppe 45 Min./Woche 636,00 € 53,00 €
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt:
Einzelunterricht
Klavier
30,0 Min./Woche 840,00 €
70,00 €
45,0 Min./Woche 1.212,00 € 101,00 €
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 672,00 € 56,00 €
Die Gebührentarife für die Dreier- und Vierer-Gruppe sowie für den Klassenunterricht bleiben
unverändert.
Ermäßigungen
• Für Geschwister
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils
günstigere Gebühr
beim zweiten Kind um 20 %,
beim dritten Kind um 40 %,
beim vierten Kind um 60 %,
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %.
• Kostenlos Ensembleunterricht
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote mitmachen,
ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern kostenlos.
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung ab dem 5. Semester
Wer Einzelunterricht oder Unterricht in einer Zweier-Gruppe nimmt (instrumental oder
vokal), kann die Gebührenerhöhung ab dem 5. Semester komplett vermeiden. Dazu
muss er sich fest für ein Zusatzangebot entscheiden (s. Pkt. d). Dann zahlt er weiter für
den Unterricht die Gebühren wie im 1. bis 4. Semester. Die Zusatzangebote sind kos-
tenlos. Mit dieser „Unterrichtsgebühr plus“ fördert die Musikschule ausdrücklich eine
vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.
c) Unterricht für Erwachsene (18 Jahre und älter)
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
Einzelunterricht 30,0 Min./Woche 974,40 € 81,20 €
45,0 Min./Woche 1.461,60 € 121,80 €
45,0 Min./14-tägig 756,00 € 63,00 €
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 756,00 € 63,00 €
3er-Gruppe 45,0 Min./Woche 571,20 € 47,60 €
4er- bis 8er-Gruppe 45,0 Min./Woche 453,60 € 37,80 €
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt:
Einzelunterricht 30,0 Min./Woche 1.041,60 € 86,80 €
45,0 Min./Woche 1.562,40 € 130,20 €
45,0 Min./14-tägig 806,40 € 67,20 €
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 806,40 € 67,20 €
Gebührentarife ab dem 5. Semester
Wenn kein Zusatzangebot (s. Pkt. d) genutzt wird, erhöhen sich die Gebührentarife für Ein-
zelunterricht und Unterricht in einer Zweier-Gruppe ab dem 5. Semester wie folgt um:
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
Einzelunterricht 30 Min./Woche 1.108,80 € 92,40 €
45 Min./Woche
1.596,00 € 133,00 €
45 Min. 14-tägig
890,40 € 74,20 €
2er-Gruppe 45 Min./Woche 890,40 € 74,20 €
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt
Einzelunterricht 30,0 Min./Woche 1.176,00 € 98,00 €
45,0 Min./Woche 1.696,80 € 141,40 €
45,0 Min./14-tägig 940,80 € 78,40 €
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 940,80 € 78,40 €
Die Gebührentarife für die Dreier- und Vierer-Gruppe bleiben unverändert.
Ermäßigungen
• Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivil-
dienstleistende, Studierende
Für diese Gruppe gelten bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugend-
liche (s. Pkt. b), soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt
wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzu-
weisen.
• Kostenloser Ensembleunterricht
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote mitmachen, ist die Teil-
nahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos.
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung ab dem 5. Semester
Wer Einzelunterricht oder Unterricht in einer Zweier-Gruppe nimmt (instrumental oder
vokal), kann die Gebührenerhöhung ab dem 5. Semester komplett vermeiden. Dazu
muss er sich fest für ein Zusatzangebot entscheiden (s. Pkt. d). Dann zahlt er weiter für
den Unterricht die Gebühren wie im 1. bis 4. Semester. Die Zusatzangebote sind kos-
tenlos. Mit dieser „Unterrichtsgebühr plus“ fördert die Musikschule ausdrücklich eine
vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.
d) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. Außer-
dem wird bei Einzel- und Zweier-Gruppen-Unterricht auf die Gebührenerhöhung ab dem 5.
Semester verzichtet, wenn auch eines der hier genannten Zusatzangebote belegt wird. Auch
die verbindliche und nachgewiesene Teilnahme an einem externen Ensembleangebot gilt
dabei als Zusatzangebot (s. auch Unterrichtsgebühr plus unter Pkt. b und c).
e) Gebühren für Leih-Instrumente
Dauer Jahresgebühr Monatsrate
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4),
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4 ),
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2 ),
Querflöte (Anfänger), Kornett
1. bis 3. Jahr
132,00 €
11,00 €
Trompete, Blockflöte, Gitarre
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
132,00 €
144,00 €
180,00 €
11,00 €
12,00 €
15,00 €
Querflöte, Horn, Posaune
1. u. 2. Jahr
3. Jahr
156,00 €
192,00 €
13,00 €
16,00 €
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott,
Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe,
Akkordeon
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
156,00 €
180,00 €
228,00 €
13,00 €
15,00 €
19,00 €
Abrechnung
Die Gebühr für Leih-Instrumente wird zusammen mit d er Unterrichtsgebühr mit dem Jahres-
gebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berech net, d. h. eine Rückgabe des Instru-
mentes ist monatsweise möglich.
Jahresgebühr
Monatsrate
Chor
45 Min. pro Woche
60 Min. pro Woche
90 Min. pro Woche
72,00 €
96,00 €
144,00 €
6,00 €
8,00 €
12,00 €
Kammermusik/Combo 480,00 € 40,00 €
Instrumentalspielkreis
10 und mehr Teilnehmende
144,00 €
12,00 €
Orchester / Big Band
15 und mehr Teilnehmende
120,00 €
10,00 €
Musik hören und verstehen (Ergänzungsfach)
264,00 € 22,00 €
Anlage 2 Gebuehrenvergleich6%
6358 Zeichen
Anlage 2
Gebührenvergleich für Unterricht pro Monat
Unterrichtsart (1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche) Gebühren alt - neu
1a. Musikzwerge ab 6 Teilnehmende plus Elternteil 45 min. 19,00 € 20,00 €
1b. Musikzwerge 5 Teilnehmende plus Elternteil 45 mi n. 22,00 € 24,00 €
2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmende 60 min. 19,00 € 20,00 €
2b. Musikalische Früherziehung 6-9 Teilnehmende 60 mi n. 22,00 € 24,00 €
3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmende 60 min. 19,00 € 20,00 €
3b. Musikalische Grundausbildung 6-9 Teilnehmende 60 min. 22,00 € 24,00 €
4. JEKISS-Chor 45 min. neu 6,00 €
5. IKARUS (Instrumentenkarussell) 45 min. 33,00 € 35,00 €
6. Gruppenunterricht 4 bis 8 Teilnehmende 45 min. 25,00 € 27,00 €
7. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 min. 32,50 € 34,00 €
8a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 min. 46,00 € 53,00 €
8b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende plus 45 min. 41,50 € 45,00 €
9a. 0,5 Std. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 22 ,5/45 min. 46,00 € 53,00 €
9b. 0,5 Std. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig plus 22,5/45 min. 41,00 € 45,00 €
10a. 2/3 Std. Einzelunterricht 30 min./Partnerunterricht 30/60 min. 59,50 € 66,00 €
10b. 2/3 Std. Einzelunterricht 30 min./Partnerunterricht plus 30/60 min. 55,00 € 58,00 €
11a. 1,0 Std. Einzelunterricht 45 min. 87,50 € 95,00 €
11b. 1,0 Std. Einzelunterricht plus 45 min. 82,00 € 87,00 €
12. Klassenunterricht … nach Teilnehmerzahl in
Absprache mit den allgemein bildenden Schulen
6,00 - 30,00 € 6,00 - 30,00 €
Unterricht plus beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an einem der
Angebote 13 - 17.
Ensembleunterricht
13.
Chöre je 15 min. 2,00 €
14. Kammermusik/Combo 25,00-41,50 € 40,00 €
15. Instrumentalspielkreis ab 10 Teilnehmende 12,00 € 12,00 €
16. Orchester/Big Band 10,00 € 10,00 €
17. Gehörbildung/Musiklehre 22,00 € 22,00 €
Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung) .............................................. 10,00 € 10,00 €
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb der Frist) .................... 10,00 € 10,00 €
Schülerinnen und Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 1 bis 12 erfasst sind, erhalten die Möglich keit, die
Unterrichtsangebote der Ziffer 13 bis 17 kostenlos zu besuchen.
Gebühr für Leihinstrumente pro Monat (alt)
Name des Instruments 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Gruppe A:
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Viola (1/4, 1/2, 3/4) 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2) 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Querflöte (Anfänger) 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Kornett 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Gruppe B:
Blockflöte 10,00 €
11,00 € 14,00 €
Trompete 10,00 € 11,00 € 14,00 €
Gitarre 10,00 € 11,00 € 14,00 €
Gruppe C:
Querflöte 12,00 €
12,00 € 15,00 €
Horn 12,00 € 12,00 € 15,00 €
Posaune 12,00 € 12,00 € 15,00 €
Gruppe D:
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)
12,00 € 14,00 € 18,00 €
Viola (1/4, 1/2, 3/4) 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2) 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Klarinette 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Oboe 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Fagott 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Saxophon 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Tuba / Euphonium 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Gambe 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Akkordeon 12,00 € 14,00 € 18,00 €
Gebühr für Leihinstrumente pro Monat (neu)
Name des Instruments 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Gruppe A:
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Viola (1/4, 1/2, 3/4) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Querflöte (Anfänger) 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Kornett 11,00 € 11,00 € 11,00 €
Gruppe B:
Blockflöte 11,00 €
12,00 € 15,00 €
Trompete 11,00 € 12,00 € 15,00 €
Gitarre 11,00 € 12,00 € 15,00 €
Gruppe C:
Querflöte 13,00 €
13,00 € 16,00 €
Horn 13,00 € 13,00 € 16,00 €
Posaune 13,00 € 13,00 € 16,00 €
Gruppe D:
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)
13,00 € 15,00 € 19,00 €
Viola (1/4, 1/2, 3/4) 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4) 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2) 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Klarinette 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Oboe 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Fagott 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Saxophon 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Tuba / Euphonium 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Gambe 13,00 € 15,00 € 19,00 €
Akkordeon 13,00 € 15,00 € 19,00 €
…
Ergänzungsvorlage Beschluss
3625 Zeichen
V/0718/2010/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Westf. Schule für Musik Betrifft Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälische Schule für Musik Beratungsfolge 01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 08.12.2010 Rat Entscheidung 08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Satzung der Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik (Anlage 1) wird in der Form beschlossen, dass im Gegensatz zur ursprünglichen Vorlage eine Gebührener- höhung in der Höhe von 6 % umgesetzt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Westfälische Schule für Musik ein gestaffeltes Gebühren- modell zu erarbeiten, das sich an den Einkommen der Nutzerinnen und Nutzer bzw. deren Eltern orientiert. Begründung: 1. Ausgangslage Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 01.12.2010 entgegen der ursprünglichen Vorlage beschlossen, die Gebühren nicht um 4 % son- dern um 6 % zu erhöhen. Dies erfüllt die Vorgaben aus der Konsolidierungsvorlage V/0438/2010, Vorschlag 104. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, eine gestaffelte Gebührenordnung in Form einer Modellrechnung zu erarbeiten, die sich an den Einkommen der Nutzerinnen und Nutzer bzw. deren Eltern orientiert. Als Beispiel sollen hierzu die gestaffelten Gebühren für die Nutzung von KiTas herangezogen wer- den. Der vom Oberbürgermeister und von der Verwaltung geplante Konsolidierungsbeitrag (siehe ebenfalls die vorgenannte Konsolidierungsvorlage) sollte auch mit diesem gestaffelten Gebühren- Vorlagen-Nr.: V/0718/2010/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Wermelt Ruf: 9 81 03 13 E-Mail: WermeltB@stadt-muenster.de Datum: 22.11.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0718/2010/1 modell erbracht werden, soweit davon nicht die Musikalische Früherziehung betroffen ist. 2. Umsetzung Die Gebührenerhöhung wird mit einer Erhöhung um 6 % kalkuliert. Die einzelnen Beträge sind auf volle Euro bzw. 0,50 Cent auf- oder abgerundet. Ausnahme bilden lediglich die Gebühren für Ein- zelunterricht/2er-Gruppe in dem Fall, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer bzw. deren Eltern nicht dem Gebührenmodell Unterricht plus anschließen. Im Zuge der Überarbeitung der Gebührensatzung sind einige redaktionelle Änderungen notwendig, die sich darauf ergeben, neue Konzepte (wie z. B. JEKISS und JeKi) dauerhaft in das Angebot der Westfälischen Schule für Musik zu integrieren. Da die Leihgebühren für Instrumente immer noch unter den marktüblichen Preisen liegen, wird seitens der Westfälischen Schule für Musik hier eine pauschale Erhöhung aller Leihgebühren um jeweils 1,00 € als angemessen und leicht zu ermitteln erachtet. Der Klavierunterricht ist aufgrund des hohen Pflege- und Unterhaltungsaufwandes mit einer höhe- ren Gebühr zu belasten. In § 6 der Gebührensatzung werden die ersten beiden Sätze zu einem Absatz zusammengefasst und die folgenden Sätze gestrichen, da die dort aufgeführten Regelungen schon im Gebührentarif enthalten sind. Die Finanzierung des Projektes JeKi durch das Land NRW arbeitet mit festgelegten Entgelten, so dass diese außerhalb der Gebührensatzung erhoben werden und auch keine Auswirkungen auf Ermäßigungsbestände haben (s. § 7 Gebührensatzung). I. V. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: (1) Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik (2) Gebührenvergleich – alter und neuer Gebührentarif (3) Gebührenkalkulation (4) Gebührenübersicht
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0718/2010/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.12.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37