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V/0718/2010/1

Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälische Schule für Musik

Vorlagen 03.12.2010

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Anlage 1 Satzung zur Gebuehrenaenderung6%

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Hauptvorlage V/0718/2010 mit Anlagen

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Anlage 3 - Gebuehrenkalkulation6%

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Anlage 4 Auszug Gebührentarif barrierefrei 6%

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Anlage 2 Gebuehrenvergleich6%

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage 1 Satzung zur Gebuehrenaenderung6%

6881 Zeichen

Anlage 1 
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. 
NW S. 950), sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabg abengesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NW  610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
30.06.2009 (GV. NW S. 394), hat der Rat der Stadt M ünster die nachstehende Satzung zur Änderung 
zur Gebührensatzung am ........... beschlossen: 
 
§ 1 Änderung von § 1 Art und Höhe der Gebühren  
 
Der Gebührentarif wird wie folgt geändert: 
 
Gebühren für Unterricht  
 
Unterrichtsart  ( 
1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche, Stand:  01.02.2011)                            Gebühr  
 
Gruppen- und Einzelunterrichte   Dauer  Jahresgebühr  Monatsrate  
  1a. Musikzwerge ab 6 Teilnehmende plus Elternteil    45 min.  240,00 € 20,00 € 
  1b. Musikzwerge 5 Teilnehmende plus Elternteil  45 min.  288,00 € 24,00 € 
  2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmende   60 min.  240,00 € 20,00 € 
  2b. Musikalische Früherziehung  6-9 Teilnehmende  60 min.  288,00 € 24,00 € 
  3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmende  60 min.  240,00 € 20,00 € 
  3b. Musikalische Grundausbildung 6-9 Teilnehmende  60 min.  288,00 € 24,00 € 
  4.   JEKISS-Chor  45 min.  72,00 € 6,00 € 
  5.   IKARUS (Instrumentenkarussell) inkl. Instrument (Dauer 6 Monate ) 45 min.  210,00 € 35,00 € 
  6.   Gruppenunterricht 4 bis 8 Teilnehmende  45 min.  324,00 € 27,00 € 
  7.   Gruppenunterricht 3 Teilnehmende  45 min.  408,00 € 34,00 € 
  8a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende  45 min.  636,00 € 53,00 € 
  8b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende                    plus  45 min.  540,00 € 45,00 € 
  8c. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier  45 min.  672,00 € 56,00 € 
  8d. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier plus  45 min.  576,00 € 48,00 € 
  9a. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min.  22,5/45 min.  636,00 € 53,00 € 
  9b. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. plus  22,5/45 min.  540,00 € 45,00 € 
  9c. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. Klavier 22,5/45 min.  672,00 € 56,00 € 
  9d. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. Klavier     plus  22,5/45 min.  578,00 € 48,00 € 
10a. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min./Partnerunterricht        30/60 min. 782,00 € 66,00 € 
10b. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min./Partnerunterricht plus  30/60 min.  696,00 € 58,00 € 
10c. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min./Partnerunterricht Klavier  30/60 min.  840,00 € 70,00 € 
10d, 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min/Partnerunterricht  Klavier    plus  30/60 min.  744,00 € 62,00 € 
11a. 1,0 UStd. Einzelunterricht  45 min.  1.140,00 € 95,00 € 
11b. 1,0 UStd. Einzelunterricht plus  45 min.  1.044,00 € 87,00 € 
11c. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier  45 min.  1.212,00 € 101,00 € 
11d. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier plus  45 min.  1.116,00 € 93,00 € 
12.   Klassenunterricht an allgemein bildenden Schulen   in Absprache mit den Schulen 
 
Unterricht plus  beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an  
einem der Angebote 13 - 17. 
 
Ensembleunterricht 
13. Chöre   je  15 Min.      2,00 €  
14. Kammermusik/Combo  40,00 €  
15. Instrumentalspielkreis (10 und mehr Teilnehmende )  12,00 €  
16.  Orchester/Big Band ab 15 Teilnehmenden    10,00  €  
17. Gehörbildung/Musiklehre/Theorie  22,00 €  
 
Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung)  10,00 €  
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb  der Frist)                                        10,00 € 
 
Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 1 bis 12 e rfasst sind, erhalten die Möglichkeit, die 
Unterrichtsangebote der Ziffer 13 bis 17 kostenlos zu besuchen. 
 
Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % erhöhte Gebühr erhoben. 
Dieser Zuschlag gilt nicht für Ensembleunterricht. E benso ausgenommen sind Schüler, 
Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleist ende und Studenten, soweit für sie Kindergeld 
nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der A nspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen 
Unterrichtszeitraum durch den Gebührenpflichtigen nachzuweisen.     
             …

Gebühren für Leihinstrumente pro Monat  
 
Name des Instruments    1. Jahr                                2. Jahr                                  3. Jahr 
 
 
Gruppe A:       
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Viola (1/4, 1/2, 3/4)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Querflöte (Anfänger)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Kornett               11,00 €          11,00 €          11,00 €  
       
Gruppe B:       
Blockflöte               11,00 € 
         12,00 €          15,00 €  
Trompete               11,00 €          12,00 €          15,00 €  
Gitarre               11,00 €          12,00 €          15,00 €  
       
Gruppe C:       
Querflöte               13,00 € 
         13,00 €          16,00 €  
Horn               13,00 €          13,00 €          16,00 €  
Posaune               13,00 €          13,00 €          16,00 €  
       
Gruppe D:       
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)
              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Viola (1/4, 1/2, 3/4)               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2)              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Klarinette               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Oboe               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Fagott               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Saxophon               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Tuba / Euphonium              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Gambe               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Akkordeon               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
 
 
§ 2       Änderung der §§ 6 und 7 
 
1. Der Inhalt des § 6 lautet wie folgt: 
Die Berechnungsgröße für die Unterrichtszeit ist di e Unterrichtseinheit von 45 
Minuten. In den Fächern Musikalische Früherziehung und Musikalische 
Grundausbildung beträgt die Unterrichtseinheit 60 Minuten. 
 
2. Der § 7 wird um folgende zweiten Absatz erweiter t: 
Die Gebühren für das Projekt: Jedem Kind sein Instr ument (JeKi) werden durch die 
Landesregierung NRW festgelegt, daher gelten die Be stimmungen der § 1 bis 5 
hierfür nicht.  
 
 
 
 
 
§ 3 In-Kraft-Treten  
  
Diese Satzung tritt zum 01.02.2011 in Kraft.

Hauptvorlage V/0718/2010 mit Anlagen

25617 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Westf. Schule für Musik 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0718/2010  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Hermanns 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälische Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.11.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik (Anlage 1) 
wird beschlossen.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Aus der Ratsvorlage V/0579/2006 Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 wurden u. a. 
folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 
 
137 – Gebührenerhöhung Grundfächer 
138 – Gebührenerhöhung Instrumental- und Vokalfächer 
141 – Gebührenerhöhung Instrumentenausleihe 
Diesen Vorschlägen wurde im Rahmen der Etatberatungen zugestimmt, sie sind daher auch in den 
Folgejahren umzusetzen. 
 
Im Zuge der Änderung der Gebührensatzung sind einige redaktionelle Änderungen notwendig, die 
sich aus der Notwendigkeit ergeben, neue Konzepte (wie z.B. JEKISS und Je
Ki) dauerhaft in das 
Angebot der Westfälischen Schule für Musik (WSfM) zu integrieren. 
 
 
9 81 03 14 
 
E-Mail: 
HermansF@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.09.2010 
V/0718/2010

- 2 - 
V/0718/2010 
2. Umsetzung 
 
Die Gebühren sind wie vorgeschlagen mit einer Erhöhung von 4 %  kalkuliert worden. Die einzel-
nen Beträge wurden auf volle Euro bzw. 0,50 Cent auf- oder abgerundet. 
 
Da die Leihgebühren für Instrumente weitgehend unter den marktüblichen Preisen liegen, wird 
seitens der WSfM hier eine pauschale Erhöhung aller Leihgebühren um jeweils 1,00 Euro als an-
gemessen und leicht zu vermitteln erachtet.  
 
Der Klavierunterricht ist aufgrund des hohen Pflege- und Unterhaltungsaufwandes mit einer höhe-
ren Gebühr zu belasten.  
 
Die Finanzierung des Projektes JeKi durch das Land NRW arbeitet mit festgelegten Entgelten, so 
dass diese außerhalb der Gebührensatzung erhoben werden und auch keine Auswirkung auf Er-
mäßigungstatbestände haben. (s. § 7 Gebührensatzung) 
 
In  § 6 der Gebührensatzung werden die ersten beiden Sätze zu einem Absatz zusammengefasst 
und die folgenden Sätze gestrichen, da die dort aufgeführten Regelungen schon im Gebührentarif 
enthalten sind. 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
(1) Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik 
(2) Gebührenvergleich - alter und neuer Gebührentarif 
(3) Gebührenkalkulation 
(4) Gebührenübersicht

Anlage 1 
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. 
NW S. 950), sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabg abengesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712/SGV NW  610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
30.06.2009 (GV. NW S. 394), hat der Rat der Stadt M ünster die nachstehende Satzung zur Änderung 
zur Gebührensatzung am ........... beschlossen: 
 
§ 1 Änderung von § 1 Art und Höhe der Gebühren  
 
Der Gebührentarif wird wie folgt geändert: 
 
Gebühren für Unterricht  
 
Unterrichtsart  ( 
1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche, Stand:  01.02.2011)                            Gebühr  
 
Gruppen- und Einzelunterrichte   Dauer  Jahresgebühr  Monatsrate  
  1a. Musikzwerge ab 6 Teilnehmende plus Elternteil    45 min.  240,00 € 20,00 € 
  1b. Musikzwerge 5 Teilnehmende plus Elternteil  45 min.  276,00 € 23,00 € 
  2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmende   60 min.  240,00 € 20,00 € 
  2b. Musikalische Früherziehung  6-9 Teilnehmende  60 min.  276,00 € 23,00 € 
  3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmende  60 min.  240,00 € 20,00 € 
  3b. Musikalische Grundausbildung 6-9 Teilnehmende  60 min.  276,00 € 23,00 € 
  4.   JEKISS-Chor  45 min.  72,00 € 6,00 € 
  5.   IKARUS (Instrumentenkarussell) inkl. Instrument (Dauer 6 Monate ) 45 min.  210,00 € 35,00 € 
  6.   Gruppenunterricht 4 bis 8 Teilnehmende  45 min.  312,00 € 26,00 € 
  7.   Gruppenunterricht 3 Teilnehmende  45 min.  408,00 € 34,00 € 
  8a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende  45 min.  600,00 € 50,00 € 
  8b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende                    plus  45 min.  528,00 € 44,00 € 
  8c. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier  45 min.  636,00 € 53,00 € 
  8d. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende Klavier plus  45 min.  564,00 € 47,00 € 
  9a. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min.  22,5/45 min.  600,00 € 50,00 € 
  9b. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. plus  22,5/45 min.  528,00 € 44,00 € 
  9c. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. Klavier 22,5/45 min.  636,00 € 53,00 € 
  9d. 0,5 UStd. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 45 min. Klavier     plus  22,5/45 min.  564,00 € 47,00 € 
10a. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min./Partnerunterricht        30/60 min. 762,00 € 63,50 € 
10b. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min./Partnerunterricht plus  30/60 min.  690,00 € 57,50 € 
10c. 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min./Partnerunterricht Klavier  30/60 min.  810,00 € 67,50 € 
10d, 2/3 UStd. Einzelunterricht 30,0 min/Partnerunterricht  Klavier    plus  30/60 min.  738,00 € 61,50 € 
11a. 1,0 UStd. Einzelunterricht  45 min.  1.104,00 € 92,00 € 
11b. 1,0 UStd. Einzelunterricht plus  45 min.  1.032,00 € 86,00 € 
11c. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier  45 min.  1.076,00 € 98,00 € 
11d. 1,0 UStd. Einzelunterricht Klavier plus  45 min.  1.104,00 € 92,00 € 
12.   Klassenunterricht an allgemein bildenden Schulen   in Absprache mit den Schulen 
 
Unterricht plus  beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an  
einem der Angebote 13 - 17. 
 
Ensembleunterricht 
13. Chöre   je  15 Min.      2,00 €  
14. Kammermusik/Combo  40,00 €  
15. Instrumentalspielkreis (10 und mehr Teilnehmende )  12,00 €  
16.  Orchester/Big Band ab 15 Teilnehmenden    10,00  €  
17. Gehörbildung/Musiklehre/Theorie  22,00 €  
 
Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung)  10,00 €  
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb  der Frist)                                        10,00 € 
 
Schüler, die von den Angeboten der Ziffern 1 bis 12 e rfasst sind, erhalten die Möglichkeit, die 
Unterrichtsangebote der Ziffer 13 bis 17 kostenlos zu besuchen. 
 
Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre und älter) wird eine um 40 % erhöhte Gebühr erhoben. 
Dieser Zuschlag gilt nicht für Ensembleunterricht. E benso ausgenommen sind Schüler, 
Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleist ende und Studenten, soweit für sie Kindergeld 
nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der A nspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen 
Unterrichtszeitraum durch den Gebührenpflichtigen nachzuweisen.     
             …

Gebühren für Leihinstrumente pro Monat  
 
Name des Instruments    1. Jahr                                2. Jahr                                  3. Jahr 
 
 
Gruppe A:       
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Viola (1/4, 1/2, 3/4)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Querflöte (Anfänger)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Kornett               11,00 €          11,00 €          11,00 €  
       
Gruppe B:       
Blockflöte               11,00 € 
         12,00 €          15,00 €  
Trompete               11,00 €          12,00 €          15,00 €  
Gitarre               11,00 €          12,00 €          15,00 €  
       
Gruppe C:       
Querflöte               13,00 € 
         13,00 €          16,00 €  
Horn               13,00 €          13,00 €          16,00 €  
Posaune               13,00 €          13,00 €          16,00 €  
       
Gruppe D:       
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)
              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Viola (1/4, 1/2, 3/4)               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2)              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Klarinette               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Oboe               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Fagott               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Saxophon               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Tuba / Euphonium              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Gambe               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Akkordeon               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
 
 
§ 2       Änderung der §§ 6 und 7 
 
1. Der Inhalt des § 6 lautet wie folgt: 
Die Berechnungsgröße für die Unterrichtszeit ist di e Unterrichtseinheit von 45 
Minuten. In den Fächern Musikalische Früherziehung und Musikalische 
Grundausbildung beträgt die Unterrichtseinheit 60 Minuten. 
 
2. Der § 7 wird um folgende zweiten Absatz erweiter t: 
Die Gebühren für das Projekt: Jedem Kind sein Instr ument (JeKi) werden durch die 
Landesregierung NRW festgelegt, daher gelten die Be stimmungen der § 1 bis 5 
hierfür nicht.  
 
 
 
 
 
§ 3 In-Kraft-Treten  
  
Diese Satzung tritt zum 01.02.2011 in Kraft.

Anlage 2 
 
Gebührenvergleich für Unterricht pro Monat 
 
Unterrichtsart (1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche)                       Gebühren                alt           -            neu  
 
1a. Musikzwerge ab 6 Teilnehmende plus Elternteil 45  min.  19,00 € 20,00 € 
1b. Musikzwerge 5 Teilnehmende plus Elternteil 45 mi n.  22,00 € 23,00 € 
2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmende 60 min.  19,00 € 20,00 € 
2b. Musikalische Früherziehung 6-9 Teilnehmende 60 mi n.  22,00 € 23,00 € 
3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmende 60 min.  19,00 € 20,00 € 
3b. Musikalische Grundausbildung 6-9 Teilnehmende 60  min.  22,00 € 23,00 € 
4.           JEKISS-Chor 45 min.  neu  6,00 € 
5. IKARUS (Instrumentenkarussell) 45 min.  33,00 € 35,00 € 
6. Gruppenunterricht 4 bis 8 Teilnehmende 45 min.  25,00 € 26,00 € 
7. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 min.  32,50 € 34,00 € 
8a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 min.  46,00 € 50,00 € 
8b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende plus  45 min.  41,50 € 44,00 € 
9a. 0,5 Std. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 22 ,5/45 min.  46,00 € 50,00 € 
9b. 0,5 Std. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig plus  22,5/45 min.  41,00 € 44,00 € 
10a.  2/3 Std. Einzelunterricht 30 min./Partnerunterricht 30/60 min.  59,50 € 63,50 € 
10b.  2/3 Std. Einzelunterricht 30 min./Partnerunterricht plus  30/60 min.  55,00 € 57,50 € 
11a.  1,0 Std. Einzelunterricht 45 min.  87,50 € 92,00 € 
11b.  1,0 Std. Einzelunterricht plus  45 min.  82,00 € 86,00 € 
12. Klassenunterricht … nach Teilnehmerzahl in  
Absprache mit den allgemein bildenden Schulen 
 6,00  - 30,00 € 6,00  - 30,00 € 
 
 
 
Unterricht plus  beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an einem der 
Angebote 13 - 17. 
 
Ensembleunterricht  
 
13.
 Chöre je 15 min.   2,00 € 
14. Kammermusik/Combo    25,00-41,50 € 40,00 € 
15. Instrumentalspielkreis ab 10 Teilnehmende  12,00 € 12,00 € 
16. Orchester/Big Band  10,00 € 10,00 € 
17. Gehörbildung/Musiklehre  22,00 € 22,00 € 
 
 
Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung) ..............................................                   10,00 €             10,00 € 
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb  der Frist) ....................                                    10,00 €             10,00 € 
 
Schülerinnen und Schüler, die von den Angeboten der  Ziffern 1 bis 12 erfasst sind, erhalten die Möglich keit, die 
Unterrichtsangebote der Ziffer 13 bis 17 kostenlos zu besuchen.

Gebühr für Leihinstrumente pro Monat (alt) 
 
 
 
Name des Instruments    1. Jahr                                   2. Jahr                                3. Jahr 
 
 
Gruppe A:       
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              10,00 €          10,00 €          10,00 €  
Viola (1/4, 1/2, 3/4)              10,00 €          10,00 €          10,00 €  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              10,00 €          10,00 €          10,00 €  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2)              10,00 €          10,00 €          10,00 €  
Querflöte (Anfänger)              10,00 €          10,00 €          10,00 €  
Kornett               10,00 €          10,00 €          10,00 €  
       
Gruppe B:       
Blockflöte               10,00 € 
         11,00 €          14,00 €  
Trompete               10,00 €          11,00 €          14,00 €  
Gitarre               10,00 €          11,00 €          14,00 €  
       
Gruppe C:       
Querflöte               12,00 € 
         12,00 €          15,00 €  
Horn               12,00 €          12,00 €          15,00 €  
Posaune               12,00 €          12,00 €          15,00 €  
       
Gruppe D:       
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)
              12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Viola (1/4, 1/2, 3/4)               12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2)              12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Klarinette               12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Oboe               12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Fagott               12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Saxophon               12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Tuba / Euphonium              12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Gambe               12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Akkordeon               12,00 €          14,00 €          18,00 €

Gebühr für Leihinstrumente pro Monat (neu) 
 
 
 
Name des Instruments    1. Jahr                                   2. Jahr                                3. Jahr 
 
 
Gruppe A:       
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Viola (1/4, 1/2, 3/4)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Querflöte (Anfänger)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Kornett               11,00 €          11,00 €          11,00 €  
       
Gruppe B:       
Blockflöte               11,00 € 
         12,00 €          15,00 €  
Trompete               11,00 €          12,00 €          15,00 €  
Gitarre               11,00 €          12,00 €          15,00 €  
       
Gruppe C:       
Querflöte               13,00 € 
         13,00 €          16,00 €  
Horn               13,00 €          13,00 €          16,00 €  
Posaune               13,00 €          13,00 €          16,00 €  
       
Gruppe D:       
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)
              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Viola (1/4, 1/2, 3/4)               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2)              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Klarinette               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Oboe               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Fagott               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Saxophon               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Tuba / Euphonium              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Gambe               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Akkordeon               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
 
             …

Anlage 3 
Gebührenberechnung 2011     
       
(hier sind nur Gebührenpositionen gelistet, die aufgrund    
ihres Umfanges für die Gesamteinnahmen relevant sind)   
       
       
    alt  4% neu  Vorschlag  
       
Musikzwerge, MFE, MGA         19,00 € 
         0,76 €         19,76 €         20,00 €  
       
Musikzwerge, MFE, MGA (kleine 
Gruppe)        22,00 € 
         0,88 €         22,88 €         23,00 €  
       
Gruppe 4 und mehr Teiln.         25,00 € 
         1,00 €         26,00 €         26,00 €  
       
Gruppe 3 Teiln.         32,50 € 
         1,30 €         33,80 €         34,00 €  
       
Gruppe 2 Teiln. / 22,5 
min.         46,00 € 
         1,84 €         47,84 €         50,00 €  
       
Gruppe 2 Teiln. / 22,5 min.  plus         41,50 € 
         1,66 €         43,16 €         44,00 €  
       
Partner / 30 min.         59,50 € 
         2,38 €         61,88 €         63,50 €  
       
Partner / 30 min. plus          55,00 € 
         2,20 €         57,20 €         57,50 €  
       
45 min.           87,50 € 
         3,50 €         91,00 €         92,00 €  
       
45 min. 
plus           82,00 € 
         3,28 €         85,28 €         86,00 €

Anlage 4 
Gebührenübersicht  
Auszug aus der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik  
Stand: 01.02.2011  
Gebühren  
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person.  
Aufnahmegebühr  
Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 10 Euro.  
a) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren  
 Teilnehmerzahl  Jahresgebühr Monatsrate 
Musikzwerge 
45 Min. pro Woche 
mit Begleitperson 
Laufzeit: 1 Jahr 
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl 
der angemeldeten Kinder. 
5 
6 – 8 
276,00 €
 
240,00 € 
23,00 € 
20,00 € 
Musikalische Früherziehung 
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 2 Jahre 
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl 
der angemeldeten Kinder. 
6 - 9 
10 – 15 
276,00 €
 
240,00 € 
23,00 € 
20,00 € 
Musikalische Grundausbildung 
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 2 Jahre 
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl 
der angemeldeten Kinder. 
6 - 9 
10 – 15 
276,00 €
 
240,00 € 
23,00 € 
20,00 € 
JEKISS-Chor 
45 Min. pro Woche 
ab 15 72,00 €
 6,00 € 
Instrumentenkarussell (IKARUS) 
45 Min. pro Woche 
Inkl. Leihgebühr für die Instrumente 
Laufzeit: 6 Monate 
4 210,00 €
 35,00 € 
Ermäßigungen  
Für alle Angebote – mit Ausnahme des Instrumentenkarussells – gilt:  
• Eltern haben ein Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1. 
und des 2. Unterrichtsmonats abmelden.  
• Eltern, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XI I beziehen, brauchen für ihr Kind 
keine Unterrichtsgebühr zu bezahlen, wenn sie einen aktuellen Nachweis vorlegen. Sie 
zahlen nur die Aufnahmegebühr.  
Für das Angebot „Musikzwerge“ gilt:  
• Der Unterricht für die Begleitperson ist kostenlos , sie zahlt nur die Aufnahmegebühr.

Anlage 4 
b) Unterricht für Kinder und Jugendliche 
 Dauer Jahresgebühr  Monatsrate  
Einzelunterricht 30,0 Min./Woche 690,00 €  57,50 € 
 45,0 Min./Woche 1.032,00 €  86,00 € 
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 528,00 €  44,00 € 
3er-Gruppe 45,0 Min./Woche 408,00 €  34,00 € 
4er- bis 8er-Gruppe   45,0 Min./Woche 312,00 €  26,00 € 
Klassenunterricht  
an allgemein bilden- 
den Schulen 
in Absprache mit den Schulen 
    
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt:  
Einzelunterricht 
Klavier  
30,0 Min./Woche 738,00 €
 61,50 € 
 45,0 Min./Woche 1.104,00 €  92,00 € 
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 564,00 €  47,00 € 
Gebührentarife ab dem 5. Semester 
Wenn kein Zusatzangebot (s. Pkt. d) genutzt wird, erhöhen sich die Gebührentarife für Ein- 
zelunterricht und Unterricht in einer Zweier-Gruppe ab dem 5. Semester auf: 
 
 
Dauer Jahresgebühr 
 Monatsrate  
Einzelunterricht  30 Min./Woche 762,00 €  63,50 € 
 45 Min./Woche 1.104,00 €  92,00 € 
2er-Gruppe 45 Min./Woche 600,00 €  50,00 € 
    
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt: 
Einzelunterricht 
Klavier  
30,0 Min./Woche 810,00 €
 67,50 € 
 45,0 Min./Woche 1.176,00 €  98,00 € 
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 636,00 €  53,00 € 
Die Gebührentarife für die Dreier- und Vierer-Gruppe sowie für den Klassenunterricht bleiben 
unverändert. 
Ermäßigungen 
 
• Für Geschwister 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils 
günstigere Gebühr 
beim zweiten Kind um 20 %, 
beim dritten Kind um 40 %, 
beim vierten Kind um 60 %, 
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. 
• Kostenlos Ensembleunterricht 
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote mitmachen, 
ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern kostenlos. 
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung ab dem 5. Semester  
Wer Einzelunterricht oder Unterricht in einer Zweier-Gruppe nimmt (instrumental oder 
vokal), kann die Gebührenerhöhung ab dem 5. Semester komplett vermeiden. Dazu 
muss er sich fest für ein Zusatzangebot entscheiden (s. Pkt. d). Dann zahlt er weiter für 
den Unterricht die Gebühren wie im 1. bis 4. Semester. Die Zusatzangebote sind kos- 
tenlos. Mit dieser „Unterrichtsgebühr plus“ fördert die Musikschule ausdrücklich eine 
vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.

Anlage 4 
c) Unterricht für Erwachsene (18 Jahre und älter) 
 Dauer Jahresgebühr  Monatsrate  
Einzelunterricht 22,5 Min./Woche 739,20 €  61,60 € 
 30,0 Min./Woche 966,00 €  80,50 € 
 45,0 Min./Woche 1.444,80 €  120,40 € 
 45,0 Min./14-tägig 739,20 €  61,60 € 
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 739,20 €  61,60 € 
3er-Gruppe 45,0 Min./Woche 571,20 €  47,60 € 
4er- bis 8er-Gruppe   45,0 Min./Woche 436,80 €  36,40 € 
    
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt:  
Einzelunterricht 22,5 Min./Woche 789,60 €  65,80 € 
 30,0 Min./Woche 1.033,20 €  86,10 € 
 45,0 Min./Woche 1.545,60 €  128,80 € 
 45,0 Min./14-tägig 789,60 €  65,80 € 
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 789,60 €  65,80 € 
Gebührentarife ab dem 5. Semester 
Wenn kein Zusatzangebot (s. Pkt. d) genutzt wird, erhöhen sich die Gebührentarife für Ein- 
zelunterricht und Unterricht in einer Zweier-Gruppe ab dem 5. Semester wie folgt um: 
 
Dauer Jahresgebühr  Monatsrate  
Einzelunterricht  30 Min./Woche 1.066,80 €  88,90 € 
 45 Min./Woche 
 
1.545,60 € 128,80 € 
 45 Min. 14-tägig 
 
840,00 € 70,00 € 
2er-Gruppe 45 Min./Woche 840,00 €  70,00 € 
    
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt 
Einzelunterricht 22,5 Min./Woche 890,40 €  74,20 € 
 30,0 Min./Woche 1.134,00 €  94,50 € 
 45,0 Min./Woche 1.461,60 €  141,40 € 
 45,0 Min./14-tägig 890,40 €  74,20 € 
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 890,40 €  74,20 € 
    
Die Gebührentarife für die Dreier- und Vierer-Gruppe bleiben unverändert. 
Ermäßigungen  
• Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivil- 
dienstleistende, Studierende 
Für diese Gruppe gelten bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugend- 
liche (s. Pkt. b), soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt 
wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzu- 
weisen. 
• Kostenloser Ensembleunterricht 
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote mitmachen, ist die Teil- 
nahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos. 
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung ab dem 5. Semester  
Wer Einzelunterricht oder Unterricht in einer Zweier-Gruppe nimmt (instrumental oder 
vokal), kann die Gebührenerhöhung ab dem 5. Semester komplett vermeiden. Dazu 
muss er sich fest für ein Zusatzangebot entscheiden (s. Pkt. d). Dann zahlt er weiter für 
den Unterricht die Gebühren wie im 1. bis 4. Semester. Die Zusatzangebote sind kos- 
tenlos. Mit dieser „Unterrichtsgebühr plus“ fördert die Musikschule ausdrücklich eine 
vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.

Anlage 4 
d) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer für Kinder, 
Jugendliche und Erwachsene 
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. Außer- 
dem wird bei Einzel- und Zweier-Gruppen-Unterricht auf die Gebührenerhöhung ab dem 5. 
Semester verzichtet, wenn auch eines der hier genannten Zusatzangebote belegt wird. Auch 
die verbindliche und nachgewiesene Teilnahme an einem externen Ensembleangebot gilt 
dabei als Zusatzangebot (s. auch Unterrichtsgebühr plus unter Pkt. b und c). 
e) Gebühren für Leih-Instrumente 
 Dauer Jahresgebühr Monatsrate 
Violine (1/8, 1/4, 1/2,  3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), 
Cello (1/8, 1/4,  1/2, 3/4 ),  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2 ),  
Querflöte (Anfänger), Kornett 
 
1. bis 3. Jahr 
 
 
132,00 € 
 
11,00 € 
 
Trompete, Blockflöte, Gitarre 
 
1. Jahr 
 
2. Jahr  
3. Jahr  
 
132,00 € 
144,00 € 
180,00 € 
11,00 € 
12,00 € 
15,00 € 
Querflöte, Horn, Posaune 
 
1. u. 2. Jahr 
 
3. Jahr  
 
156,00 € 
192,00 € 
13,00 € 
16,00 € 
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),  
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, 
Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe,  
Akkordeon 
 
1. Jahr  
2. Jahr  
3. Jahr  
 
156,00 € 
180,00 € 
228,00 € 
13,00 € 
15,00 € 
19,00 € 
Abrechnung 
Die Gebühr für Leih-Instrumente wird zusammen mit d er Unterrichtsgebühr mit dem Jahres- 
gebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berech net, d. h. eine Rückgabe des Instru- 
mentes ist monatsweise möglich.  
 Jahresgebühr 
 Monatsrate  
Chor   
45 Min. pro Woche 
60 Min.  pro Woche 
90 Min. pro Woche 
 
 
72,00 € 
96,00 € 
144,00 € 
 
6,00 € 
8,00 € 
12,00 € 
Kammermusik/Combo 480,00 € 40,00 € 
Instrumentalspielkreis 
10 und mehr Teilnehmende 
 
 
144,00 € 
 
12,00 € 
Orchester / Big Band 
15 und mehr Teilnehmende 
 
 
120,00 € 
 
10,00 € 
Musik hören und verstehen (Ergänzungsfach)  
 
264,00 € 22,00 €

Anlage 3 - Gebuehrenkalkulation6%

1040 Zeichen

Anlage 3 
Gebührenberechnung 2011 
(hier sind nur Gebührenpositionen gelistet, die aufgrund 
ihres Umfanges für die Gesamteinnahmen relevant sind) 
alt 6% neu Vorschlag 
Musikzwerge, MFE, MGA 19,00 €         1,14 €           20,14 €         20,00 €         
Musikzwerge, MFE, MGA (kleine Gruppe) 22,00 €        1,32 €           23,32 €         24,00 €         
Gruppe 4 und mehr Teiln. 25,00 €         1,50 €           26,50 €         27,00 €         
Gruppe 3 Teiln. 32,50 €         1,95 €           34,45 €         34,00 €         
Gruppe 2 Teiln. / 22,5 min. 46,00 €         2,76 €           48,76 €         53,00 €         
Gruppe 2 Teiln. / 22,5 min.  plus 41,50 €        2,49 €           43,99 €         45,00 €         
Partner / 30 min. 59,50 €         3,57 €           63,07 €         66,00 €         
Partner / 30 min. plus 55,00 €        3,30 €           58,30 €         58,00 €         
45 min. 87,50 €        5,25 €           92,75 €         95,00 €         
45 min. plus 82,00 €        4,92 €           86,92 €         87,00 €

Anlage 4 Auszug Gebührentarif barrierefrei 6%

8346 Zeichen

Anlage 4 
 
Gebührenübersicht  
Auszug aus der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik  
Stand: 01.02.2011  
Gebühren  
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person.  
Aufnahmegebühr  
Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 10 Euro.  
a) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren  
 Teilnehmerzahl  Jahresgebühr Monatsrate 
Musikzwerge 
45 Min. pro Woche 
mit Begleitperson 
Laufzeit: 1 Jahr 
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl 
der angemeldeten Kinder. 
5 
6 – 8 
288,00 €
 
240,00 € 
24,00 € 
20,00 € 
Musikalische Früherziehung 
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 2 Jahre 
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl 
der angemeldeten Kinder. 
6 - 9 
10 – 15 
288,00 €
 
240,00 € 
24,00 € 
20,00 € 
Musikalische Grundausbildung 
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 2 Jahre 
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl 
der angemeldeten Kinder. 
6 - 9 
10 – 15 
288,00 €
 
240,00 € 
24,00 € 
20,00 € 
JEKISS-Chor 
45 Min. pro Woche 
ab 15 72,00 €
 6,00 € 
Instrumentenkarussell (IKARUS) 
45 Min. pro Woche 
Inkl. Leihgebühr für die Instrumente 
Laufzeit: 6 Monate 
4 210,00 €
 35,00 € 
Ermäßigungen  
Für alle Angebote – mit Ausnahme des Instrumentenkarussells – gilt:  
• Eltern haben ein Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1. 
und des 2. Unterrichtsmonats abmelden.  
• Eltern, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XI I beziehen, brauchen für ihr Kind 
keine Unterrichtsgebühr zu bezahlen, wenn sie einen aktuellen Nachweis vorlegen. Sie 
zahlen nur die Aufnahmegebühr.  
Für das Angebot „Musikzwerge“ gilt:  
• Der Unterricht für die Begleitperson ist kostenlos , sie zahlt nur die Aufnahmegebühr.

b) Unterricht für Kinder und Jugendliche 
 Dauer Jahresgebühr  Monatsrate  
Einzelunterricht 30,0 Min./Woche 696,00 €  58,00 € 
 45,0 Min./Woche 1.044,00 €  87,00 € 
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 540,00 €  45,00 € 
3er-Gruppe 45,0 Min./Woche 408,00 €  34,00 € 
4er- bis 8er-Gruppe   45,0 Min./Woche 324,00 €  27,00 € 
Klassenunterricht  
an allgemein bilden- 
den Schulen 
in Absprache mit den Schulen 
    
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt:  
Einzelunterricht 
Klavier  
30,0 Min./Woche 744,00 €
 62,00 € 
 45,0 Min./Woche 1.116,00 €  93,00 € 
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 576,00 €  48,00 € 
Gebührentarife ab dem 5. Semester 
Wenn kein Zusatzangebot (s. Pkt. d) genutzt wird, erhöhen sich die Gebührentarife für Ein- 
zelunterricht und Unterricht in einer Zweier-Gruppe ab dem 5. Semester auf: 
 
 
Dauer Jahresgebühr 
 Monatsrate  
Einzelunterricht  30 Min./Woche 792,00 €  66,00 € 
 45 Min./Woche 1.140,00 €  95,00 € 
2er-Gruppe 45 Min./Woche 636,00 €  53,00 € 
    
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt: 
Einzelunterricht 
Klavier  
30,0 Min./Woche 840,00 €
 70,00 € 
 45,0 Min./Woche 1.212,00 €  101,00 € 
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 672,00 €  56,00 € 
Die Gebührentarife für die Dreier- und Vierer-Gruppe sowie für den Klassenunterricht bleiben 
unverändert. 
Ermäßigungen 
 
• Für Geschwister 
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils 
günstigere Gebühr 
beim zweiten Kind um 20 %, 
beim dritten Kind um 40 %, 
beim vierten Kind um 60 %, 
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. 
• Kostenlos Ensembleunterricht 
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote mitmachen, 
ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern kostenlos. 
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung ab dem 5. Semester  
Wer Einzelunterricht oder Unterricht in einer Zweier-Gruppe nimmt (instrumental oder 
vokal), kann die Gebührenerhöhung ab dem 5. Semester komplett vermeiden. Dazu 
muss er sich fest für ein Zusatzangebot entscheiden (s. Pkt. d). Dann zahlt er weiter für 
den Unterricht die Gebühren wie im 1. bis 4. Semester. Die Zusatzangebote sind kos- 
tenlos. Mit dieser „Unterrichtsgebühr plus“ fördert die Musikschule ausdrücklich eine 
vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.

c) Unterricht für Erwachsene (18 Jahre und älter) 
 Dauer Jahresgebühr  Monatsrate  
Einzelunterricht  30,0 Min./Woche 974,40 €  81,20 € 
 45,0 Min./Woche 1.461,60 €  121,80 € 
 45,0 Min./14-tägig 756,00 €  63,00 € 
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 756,00 €  63,00 € 
3er-Gruppe 45,0 Min./Woche 571,20 €  47,60 € 
4er- bis 8er-Gruppe   45,0 Min./Woche 453,60 €  37,80 € 
    
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt:  
Einzelunterricht 30,0 Min./Woche 1.041,60 €  86,80 € 
 45,0 Min./Woche 1.562,40 €  130,20 € 
 45,0 Min./14-tägig 806,40 €  67,20 € 
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 806,40 €  67,20 € 
Gebührentarife ab dem 5. Semester 
Wenn kein Zusatzangebot (s. Pkt. d) genutzt wird, erhöhen sich die Gebührentarife für Ein- 
zelunterricht und Unterricht in einer Zweier-Gruppe ab dem 5. Semester wie folgt um: 
 
Dauer Jahresgebühr  Monatsrate  
Einzelunterricht  30 Min./Woche 1.108,80 €  92,40 € 
 45 Min./Woche 
 
1.596,00 € 133,00 € 
 45 Min. 14-tägig 
 
890,40 € 74,20 € 
2er-Gruppe 45 Min./Woche 890,40 €  74,20 € 
    
Die Gebühr für Klavierunterricht beträgt 
Einzelunterricht 30,0 Min./Woche 1.176,00 €  98,00 € 
 45,0 Min./Woche 1.696,80 €  141,40 € 
 45,0 Min./14-tägig 940,80 €  78,40 € 
2er-Gruppe 45,0 Min./Woche 940,80 €  78,40 € 
    
Die Gebührentarife für die Dreier- und Vierer-Gruppe bleiben unverändert. 
Ermäßigungen  
• Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivil- 
dienstleistende, Studierende 
Für diese Gruppe gelten bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugend- 
liche (s. Pkt. b), soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt 
wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzu- 
weisen. 
• Kostenloser Ensembleunterricht 
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote mitmachen, ist die Teil- 
nahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos. 
• Unterrichtsgebühr plus: Ermäßigung ab dem 5. Semester  
Wer Einzelunterricht oder Unterricht in einer Zweier-Gruppe nimmt (instrumental oder 
vokal), kann die Gebührenerhöhung ab dem 5. Semester komplett vermeiden. Dazu 
muss er sich fest für ein Zusatzangebot entscheiden (s. Pkt. d). Dann zahlt er weiter für 
den Unterricht die Gebühren wie im 1. bis 4. Semester. Die Zusatzangebote sind kos- 
tenlos. Mit dieser „Unterrichtsgebühr plus“ fördert die Musikschule ausdrücklich eine 
vielseitige musikalische Ausbildung ihrer Schülerinnen und Schüler.

d) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer für Kinder, 
Jugendliche und Erwachsene 
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. Außer- 
dem wird bei Einzel- und Zweier-Gruppen-Unterricht auf die Gebührenerhöhung ab dem 5. 
Semester verzichtet, wenn auch eines der hier genannten Zusatzangebote belegt wird. Auch 
die verbindliche und nachgewiesene Teilnahme an einem externen Ensembleangebot gilt 
dabei als Zusatzangebot (s. auch Unterrichtsgebühr plus unter Pkt. b und c). 
e) Gebühren für Leih-Instrumente 
 Dauer Jahresgebühr Monatsrate 
Violine (1/8, 1/4, 1/2,  3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), 
Cello (1/8, 1/4,  1/2, 3/4 ),  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2 ),  
Querflöte (Anfänger), Kornett 
 
1. bis 3. Jahr 
 
 
132,00 € 
 
11,00 € 
 
Trompete, Blockflöte, Gitarre 
 
1. Jahr 
 
2. Jahr  
3. Jahr  
 
132,00 € 
144,00 € 
180,00 € 
11,00 € 
12,00 € 
15,00 € 
Querflöte, Horn, Posaune 
 
1. u. 2. Jahr 
 
3. Jahr  
 
156,00 € 
192,00 € 
13,00 € 
16,00 € 
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1),  
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, 
Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe,  
Akkordeon 
 
1. Jahr  
2. Jahr  
3. Jahr  
 
156,00 € 
180,00 € 
228,00 € 
13,00 € 
15,00 € 
19,00 € 
Abrechnung 
Die Gebühr für Leih-Instrumente wird zusammen mit d er Unterrichtsgebühr mit dem Jahres- 
gebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berech net, d. h. eine Rückgabe des Instru- 
mentes ist monatsweise möglich.  
 Jahresgebühr 
 Monatsrate  
Chor   
45 Min. pro Woche 
60 Min.  pro Woche 
90 Min. pro Woche 
 
 
72,00 € 
96,00 € 
144,00 € 
 
6,00 € 
8,00 € 
12,00 € 
Kammermusik/Combo 480,00 € 40,00 € 
Instrumentalspielkreis 
10 und mehr Teilnehmende 
 
 
144,00 € 
 
12,00 € 
Orchester / Big Band 
15 und mehr Teilnehmende 
 
 
120,00 € 
 
10,00 € 
Musik hören und verstehen (Ergänzungsfach)  
 
264,00 € 22,00 €

Anlage 2 Gebuehrenvergleich6%

6358 Zeichen

Anlage 2 
 
Gebührenvergleich für Unterricht pro Monat 
 
Unterrichtsart (1 Unterrichtseinheit pro Schulwoche)                       Gebühren                alt           -            neu  
 
1a. Musikzwerge ab 6 Teilnehmende plus Elternteil 45  min.  19,00 € 20,00 € 
1b. Musikzwerge 5 Teilnehmende plus Elternteil 45 mi n.  22,00 € 24,00 € 
2a. Musikalische Früherziehung ab 10 Teilnehmende 60 min.  19,00 € 20,00 € 
2b. Musikalische Früherziehung 6-9 Teilnehmende 60 mi n.  22,00 € 24,00 € 
3a. Musikalische Grundausbildung ab 10 Teilnehmende 60 min.  19,00 € 20,00 € 
3b. Musikalische Grundausbildung 6-9 Teilnehmende 60  min.  22,00 € 24,00 € 
4.           JEKISS-Chor 45 min.  neu  6,00 € 
5. IKARUS (Instrumentenkarussell) 45 min.  33,00 € 35,00 € 
6. Gruppenunterricht 4 bis 8 Teilnehmende 45 min.  25,00 € 27,00 € 
7. Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 min.  32,50 € 34,00 € 
8a. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 min.  46,00 € 53,00 € 
8b. Gruppenunterricht 2 Teilnehmende plus  45 min.  41,50 € 45,00 € 
9a. 0,5 Std. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig 22 ,5/45 min.  46,00 € 53,00 € 
9b. 0,5 Std. Einzelunterricht 22,5 min./14-tägig plus  22,5/45 min.  41,00 € 45,00 € 
10a.  2/3 Std. Einzelunterricht 30 min./Partnerunterricht 30/60 min.  59,50 € 66,00 € 
10b.  2/3 Std. Einzelunterricht 30 min./Partnerunterricht plus  30/60 min.  55,00 € 58,00 € 
11a.  1,0 Std. Einzelunterricht 45 min.  87,50 € 95,00 € 
11b.  1,0 Std. Einzelunterricht plus  45 min.  82,00 € 87,00 € 
12. Klassenunterricht … nach Teilnehmerzahl in  
Absprache mit den allgemein bildenden Schulen 
 6,00  - 30,00 € 6,00  - 30,00 € 
 
 
 
Unterricht plus  beinhaltet die verbindliche Teilnahme der Schülerin bzw. des Schülers an einem der 
Angebote 13 - 17. 
 
Ensembleunterricht  
 
13.
 Chöre je 15 min.   2,00 € 
14. Kammermusik/Combo    25,00-41,50 € 40,00 € 
15. Instrumentalspielkreis ab 10 Teilnehmende  12,00 € 12,00 € 
16. Orchester/Big Band  10,00 € 10,00 € 
17. Gehörbildung/Musiklehre  22,00 € 22,00 € 
 
 
Aufnahmegebühren (bei Erstanmeldung) ..............................................                   10,00 €             10,00 € 
Abmeldegebühren (bei Kündigungen außerhalb  der Frist) ....................                                    10,00 €             10,00 € 
 
Schülerinnen und Schüler, die von den Angeboten der  Ziffern 1 bis 12 erfasst sind, erhalten die Möglich keit, die 
Unterrichtsangebote der Ziffer 13 bis 17 kostenlos zu besuchen.

Gebühr für Leihinstrumente pro Monat (alt) 
 
 
 
Name des Instruments    1. Jahr                                   2. Jahr                                3. Jahr 
 
 
Gruppe A:       
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              10,00 €          10,00 €          10,00 €  
Viola (1/4, 1/2, 3/4)              10,00 €          10,00 €          10,00 €  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              10,00 €          10,00 €          10,00 €  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2)              10,00 €          10,00 €          10,00 €  
Querflöte (Anfänger)              10,00 €          10,00 €          10,00 €  
Kornett               10,00 €          10,00 €          10,00 €  
       
Gruppe B:       
Blockflöte               10,00 € 
         11,00 €          14,00 €  
Trompete               10,00 €          11,00 €          14,00 €  
Gitarre               10,00 €          11,00 €          14,00 €  
       
Gruppe C:       
Querflöte               12,00 € 
         12,00 €          15,00 €  
Horn               12,00 €          12,00 €          15,00 €  
Posaune               12,00 €          12,00 €          15,00 €  
       
Gruppe D:       
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)
              12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Viola (1/4, 1/2, 3/4)               12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2)              12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Klarinette               12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Oboe               12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Fagott               12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Saxophon               12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Tuba / Euphonium              12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Gambe               12,00 €          14,00 €          18,00 €  
Akkordeon               12,00 €          14,00 €          18,00 €

Gebühr für Leihinstrumente pro Monat (neu) 
 
 
 
Name des Instruments    1. Jahr                                   2. Jahr                                3. Jahr 
 
 
Gruppe A:       
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Viola (1/4, 1/2, 3/4)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Querflöte (Anfänger)              11,00 €          11,00 €          11,00 €  
Kornett               11,00 €          11,00 €          11,00 €  
       
Gruppe B:       
Blockflöte               11,00 € 
         12,00 €          15,00 €  
Trompete               11,00 €          12,00 €          15,00 €  
Gitarre               11,00 €          12,00 €          15,00 €  
       
Gruppe C:       
Querflöte               13,00 € 
         13,00 €          16,00 €  
Horn               13,00 €          13,00 €          16,00 €  
Posaune               13,00 €          13,00 €          16,00 €  
       
Gruppe D:       
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)
              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Viola (1/4, 1/2, 3/4)               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4)              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2)              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Klarinette               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Oboe               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Fagott               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Saxophon               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Tuba / Euphonium              13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Gambe               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
Akkordeon               13,00 €          15,00 €          19,00 €  
 
             …

Ergänzungsvorlage Beschluss

3625 Zeichen

V/0718/2010/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Westf. Schule für Musik 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gebührensatzung der Stadt Münster für die Westfälische Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Satzung der Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik (Anlage 1) 
wird in der Form beschlossen, dass im Gegensatz zur ursprünglichen Vorlage eine Gebührener-
höhung in der Höhe von 6 % umgesetzt wird.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Westfälische Schule für Musik ein gestaffeltes Gebühren-
modell zu erarbeiten, das sich an den Einkommen der Nutzerinnen und Nutzer bzw. deren Eltern 
orientiert.  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 
01.12.2010 entgegen der ursprünglichen Vorlage beschlossen, die Gebühren nicht um 4 % son-
dern um 6 % zu erhöhen. Dies erfüllt die Vorgaben aus der Konsolidierungsvorlage V/0438/2010, 
Vorschlag 104. 
 
Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, eine gestaffelte Gebührenordnung in Form einer 
Modellrechnung zu erarbeiten, die sich an den Einkommen der Nutzerinnen und Nutzer bzw. deren 
Eltern orientiert. 
 
Als Beispiel sollen hierzu die gestaffelten Gebühren für die Nutzung von KiTas herangezogen wer-
den. Der vom Oberbürgermeister und von der Verwaltung geplante Konsolidierungsbeitrag (siehe 
ebenfalls die vorgenannte Konsolidierungsvorlage) sollte auch mit diesem gestaffelten Gebühren-
Vorlagen-Nr.: 
V/0718/2010/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Frau Wermelt 
Ruf: 
9 81 03 13 
E-Mail: 
WermeltB@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0718/2010/1 
modell erbracht werden, soweit davon nicht die Musikalische Früherziehung betroffen ist.  
 
 
2. Umsetzung 
 
Die Gebührenerhöhung wird mit einer Erhöhung um 6 % kalkuliert. Die einzelnen Beträge sind auf 
volle Euro bzw. 0,50 Cent auf- oder abgerundet. Ausnahme bilden lediglich die Gebühren für Ein-
zelunterricht/2er-Gruppe in dem Fall, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer bzw. deren Eltern nicht 
dem Gebührenmodell Unterricht plus anschließen. 
 
Im Zuge der Überarbeitung der Gebührensatzung sind einige redaktionelle Änderungen notwendig, 
die sich darauf ergeben, neue Konzepte (wie z. B. JEKISS und JeKi) dauerhaft in das Angebot der 
Westfälischen Schule für Musik zu integrieren.  
 
Da die Leihgebühren für Instrumente immer noch unter den marktüblichen Preisen liegen, wird 
seitens der Westfälischen Schule für Musik hier eine pauschale Erhöhung aller Leihgebühren um 
jeweils 1,00 € als angemessen und leicht zu ermitteln erachtet. 
 
Der Klavierunterricht ist aufgrund des hohen Pflege- und Unterhaltungsaufwandes mit einer höhe-
ren Gebühr zu belasten. 
 
In § 6 der Gebührensatzung werden die ersten beiden Sätze zu einem Absatz zusammengefasst 
und die folgenden Sätze gestrichen, da die dort aufgeführten Regelungen schon im Gebührentarif 
enthalten sind. 
 
Die Finanzierung des Projektes JeKi durch das Land NRW arbeitet mit festgelegten Entgelten, so 
dass diese außerhalb der Gebührensatzung erhoben werden und auch keine Auswirkungen auf 
Ermäßigungsbestände haben (s. § 7 Gebührensatzung). 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin  
 
 
Anlagen: 
(1) Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik 
(2) Gebührenvergleich – alter und neuer Gebührentarif 
(3) Gebührenkalkulation 
(4) Gebührenübersicht

Beratungsverlauf (2)

08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 18.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 20.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0718/2010/1
Typ
Vorlagen
Datum
03.12.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37