V/0627/2018
Anpassung der Unterstützungssysteme für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
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Beschlussvorlage
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V/0627/2018
V/0627/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Anpassung der Unterstützungssysteme für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
Beratungsfolge
15.11.2018 Integrationsrat Anhörung
21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.12.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt einer Weiterführung und Anpassung der Unterstützungsmaßnahmen für zuge-
wanderte Schülerinnen und Schüler und ihren Familien in den Bereichen
Fallscouts für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
Schulsozialarbeit an den Berufskollegs
angekommen in deiner Stadt Münster
zu.
2. Die Finanzierung der bei einem freien Träger angesiedelten 3,50 Stellen „Fallscouts für neu zu-
gewanderte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen“ wird zum 01.08.2019 entfris-
tet. Die Zielgruppe der „Fallscouts für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ wird erwei-
tert.
3. Die Finanzierung der bei einem freien Träger angesiedelten 4,00 Stellen Schulsozialarbeit für die
Internationalen Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs wird entfristet und diese Schulsozialar-
beiterinnen und Schulsozialarbeiter ergänzend in den Berufskollegs im Rahmen der allgemeinen
Schulsozialarbeit eingesetzt.
4. Der Rat stimmt der Verlängerung und Öffnung des Projektes „angekommen in deiner Stadt
Münster“ für weitere Zielgruppen im Übergang Schule-Beruf für weitere 3 Jahre (01.02.2019 bis
31.01.2022) zu.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Walter Blüchert Stiftung und dem Land
Nordrhein-Westfalen aufzunehmen mit dem Ziel einer Verlängerung des Projektes „angekom-
men in deiner Stadt Münster“ um weitere drei Jahre.
Amt für Schule und
Weiterbildung
15.10.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Grosse
Herr Palm
Telefon: 492-4063
Telefon: 492-2883
Grosse@stadt-muenster.de
PalmJ@stadt-muenster.de
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Die in der Vorlage zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen (Beschlussziffern 2., 3., 4. ) sind
im Haushaltsplanentwurf 2019 ff wie folgt veranschlagt:
Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen"
Zeile TEP Bezeichnung TEP 2019 2020 2021 2022
13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen 113.600,00 € 272.640,00 € 272.640,00 € 272.640,00 €
Aufwand gesamt 113.600,00 € 272.640,00 € 272.640,00 € 272.640,00 €
Zuschuss gesamt 113.600,00 € 272.640,00 € 272.640,00 € 272.640,00 €
Produktgruppe 0302 „Zentrale Leistungen für SuS / am Schulleben Beteiligte"
Zeile TEP Bezeichnung TEP 2019 2020 2021 2022
02 Zuwendungen und allge-
meine Umlagen 137.500,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 12.500,00 €
Erträge gesamt 137.500,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 12.500,00 €
13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen 236.900,00 € 388.560,00 € 388.560,00 € 251.060,00 €
Aufwand gesamt 236.900,00 € 388.560,00 € 388.560,00 € 251.060,00 €
Zuschuss gesamt 99.400,00 € 238.560,00 € 238.560,00 € 238.560,00 €
Hinweis: Die insgesamt veranschlagten Beträge in 2019 weichen von den o.g. Beträgen ab, da auch
die bereits befristet beschlossenen Zeiträume in 2019 im Etatentwurf enthalten sind.
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Begründung:
Ausgangslage
Die Stadt Münster hat mit der Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und
Jugendlichen in Regelschulen seit 2015 ein differenziertes, auf die Bedürfnisse neu zugewanderter
Kinder und Jugendlicher und ihrer Familien zugeschnittenes Maßnahmenpaket entwickelt.
Fallscouts
Im Rahmen der Neukonzeption unterstützen, beraten und begleiten seit 2015 Fallscouts zugewander-
te Familien und Schulen in Fragen rund um Schule und Bildung individuell. 3,50 Stellen Fallscouts
sind als Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und der Berufs-
kollegs befristet bis zum 31.07.2019 bei einem freien Träger angesiedelt. Komplettiert wird das Team
durch 1,50 Fallscoutstellen für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, angestellt beim Amt für
Schule und Weiterbildung.
Die Integration ins Schulsystem, eine erfolgreiche Schullaufbahn und der gelingende Übergang in
Ausbildung und Beruf/Hochschule stehen im Vordergrund der Fallscoutarbeit. Als Partner der Eltern,
Ratgeber der Schülerinnen und Schüler und Ansprechpartner der Lehrkräfte bieten die Fallscouts ein
niedrigschwelliges, mobiles Angebot außerhalb von Schule, um Familien aus ihrer Lebenswelt heraus
zu unterstützen. Die Stärkung von Eltern in ihrer Elternverantwortung bildet einen zentralen Schwer-
punkt der Arbeit.
Ziel ist es, an der individuellen Lebenssituation und der Bildungsbiographie der Zugewanderten anzu-
knüpfen, um so Chancengerechtigkeit und Teilhabe in Schule und Gesellschaft zu ermöglichen. Ne-
ben der sozialräumlichen Verortung stellt die enge Zusammenarbeit und Verzahnung der Fallscouts
mit Fachstellen verschiedenster Träger, Ehrenamtlichen bzw. Helferkreisen sowie den Lehrkräften
und den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern der kooperierenden Schulen ein wichtiges
Netzwerk für die Schülerinnen und Schüler und deren Familien dar. Integration und gelungene Bil-
dungsbiographien stehen in direktem Zusammenhang.
Im Laufe der vergangenen Monate zeigte sich, dass Fallscouts nicht mehr nur von der zu Beginn de-
finierten Zielgruppe der Flüchtlinge in Anspruch genommen werden. Es konnten zahlreiche Migran-
tinnen und Migranten mit unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichem Status und unterschiedlichen
Anliegen (z.B. auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, (Neu-)Zugewanderte über Familiennachzug und
-zusammenführung) informiert, unterstützt und an Fachstellen vermittelt werden.
Der Aufbau von Vertrauensbeziehungen zu den Ratsuchenden sowie Unabhängigkeit, Flexibilität,
Niederschwelligkeit und Freiwilligkeit sind zentrale Prinzipien der Arbeitsweise der Fallscouts. Dabei
stehen auch die Förderung des Selbstmanagements und die Stärkung der Selbstverantwortung der
Zielgruppe im Fokus. Durch die Arbeit der Fallscouts erhalten Neuzugewanderte u nabhängig davon,
ob sie als Flüchtling nach Münster gekommen sind, einen Orientierungsrahmen, um sich besser im
Bildungssystem zurechtzufinden und selbstbestimmt den Verlauf ihres Bildungsweges mitzugestalten.
Die Arbeit der Fallscouts hat sich als wichtig es unterstützendes Element der Bildungsintegration von
Menschen mit Zuwanderungsbiografie erwiesen und ist daher ein bedeutsamer Baustein im komm u-
nalen Bildungsmanagement.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die 3,50 bei einem freien Träger angesiedelten Fallscout-Stellen
zu entfristen. Der hierfür im Etatentwurf 2019 ff veranschlagte Aufwand beläuft sich kalenderjährlich
auf 238.560,00 €.
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Die im Rahmen des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ eingerichtete Projektgruppe „Erfolgre i-
cher Schulbesuch“ hat empfohlen, das Fallscoutkonzept und seine Umsetzung auch für die Zielgrup-
pe „Langzeitgeduldete mit hohem Integrationsbedarf“ zu öffnen.
Um auch diese Zielgruppe adäquat zu begleiten, sind jedoch zusätzliche Stellen notwendig, auf die
im Zwischenbericht d er Vorlage V/0896/2018 „Projekt Einwanderung gestalten NRW“ hingewiesen
wird.
Schulsozialarbeit an den Berufskollegs
Seit 2015 bieten die städtischen Berufskollegs Internationale Förderklassen (IFK) für Jugendliche ab
dem 16. Lebensjahr mit Zuwanderungsgeschichte an. Wesentlich für die Arbeit in den IFK ist und war
neben dem Spracherwerb, der Berufsorientierung und dem Erwerb eines Schulabschlusses vor allem
die qualifizierte, systematische und individuelle Schulsozialarbeit. Diese Unterstützung durch
Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter umfasst nicht nur die Aufgabe, die neu zugewanderten Schü-
ler/-innen zu informieren, zu beraten und zu begleiten, sondern bedeutet vor allem auch, in dem brei-
ten Netzwerk derjenigen Partnerinnen und Partner vermittelnd zu agieren, die mit ihren Angeboten zu
gelingenden Bildungsbiografien der neu zugewanderten Schüler/-innen beitragen.
Unter den Neuzugewanderten haben sich Jugendliche ohne altersgemäße Bildungsvoraussetzungen
und heranwachsende junge Männer als Gruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf herausge-
stellt. Vor allem Jugendliche, die in fortgeschrittenem Alter nach Deutschland kommen, sind aufgrund
ihrer Biografie - Aufwachsen im Kontext zwischen Krieg und Flucht, bildungsferne Milieus, fehlende
schulische Sozialisation, Zeitpunkt des Einstiegs ins Schulsystem - am Ende der Schulpflicht noch
nicht in der Lage, ihre vorhandenen Potenziale voll auszuschöpfen und die Integration in Ausbildung
und Arbeitsmarkt ohne Brüche zu bewerkstelligen.
Mit dem Beginn des Schuljahres 2017/2018 sind die Zuwanderungszahlen in Münster und somit auch
die Anzahl der IFK-Schüler/innen deutlich zurückgegangen. Die ersten Absolvent/innen der IFK ha-
ben den Übergang in die weiterführenden Bildungsgänge der Berufskollegs wie Berufsfachschule
(BFS) und Fachoberschule (FOS) bzw. in die duale Ausbildung begonnen. Diese Übergänge gilt es
durch Schulsozialarbeit zu begleiten, um die Jugendlichen in der für sie neuen Situation zu festigen.
Die Erkenntnisse und Praxiserfahrungen der Lehrkräfte und der Schulsozialarbeiter/-innen der weiter-
führenden Schulen und der Berufskollegs zeigen darüber hinaus, dass ein erheblicher Teil der Schü-
lerinnen und Schüler im Übergangssystem - Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung - über nied-
rige bzw. keine Schulabschlüsse verfügt.
Immer häufiger erlangen Jugendliche - nicht nur junge Flüchtlinge - die Ausbildungsreife nicht mit
Ende der Sekundarstufe I. Gleichzeitig steigen die beruflichen Anforderungen und damit die erforder-
lichen Ausbildungsqualifikationen stetig an.
An den Berufskollegs finden sich besonders viele Jugendliche, denen die Voraussetzungen für die
Integration in Ausbildung und Arbeit fehlen. Die gezielte Förderung dieser Schülerinnen und Schüler
ist und bleibt eine große Herausforderung. Die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt muss wei-
terhin wirksam unterstützt und begleitet werden. Das Unterstützungsmanagement am Übergang von
der Schule in den Beruf durch die Schulsozialarbeit ist breit gefächert. „Ausbildungsreife“ der Ju-
gendlichen umfasst basale Fähigkeiten, wie Lesen, Schreiben, Rechnen und arbeits weltrelevante
Kompetenzen, wie z. B. Verantwo rtung, Teamfähigkeit, Motivation, Kommunikationskompetenz und
Zuverlässigkeit. Darüber hinaus gilt es, die Jugendlichen über die un terschiedlichen Berufsfelder zu
informieren, mit ihnen die Entscheidungsfindung zu gestalten und die Entscheidungsfähigkeit zu
entwickeln. Die Selbst - und die Fremdwahrnehmungen , Eignungen und Potenziale der Jugendli-
chen müssen aufeinander bezogen und Betr iebe für eine Zusammenarbeit gewonnen werden, um
einerseits Schülerinnen und Schülern ein frühzeitiges Kennenlernen der Berufswelt und Arbeitskultur
zu ermöglichen und andererseits Kontakte zwischen Lehrkräften und Personalentscheidern in Betrie-
ben zu ermöglichen, damit auch hier ein Austausch und Abgleich von Erwartungen erfolgen kann;
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Alternativen zur beruflichen Ausbildung wie Maßnahmen müssen in ihrem Potenzial für bestimmte
Schülerinnen und Schüler eingeschätzt und, nicht zuletzt, Eltern in ihrer Mitarbeit gestärkt werden.
Ein weiteres wesentliches Element zur beruflichen Orientierung ist KAoA -kompakt. Dieses Angebot
im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ richtet sich an Neuzuge-
wanderte, die noch keine Erstberufsorientierung erhalten haben. Im Rahmen von KAoA-kompakt er-
halten die Jugendlichen die Möglichkeit, zentrale Bausteine von KAoA nachzuholen. Angeboten
werden eine Potenzialanalyse, Berufsfelderkundungen und Praxiskurse zur beruflichen Orienti e-
rung. Alle drei Elemente werden bei einem Bildungsträger durchgeführt, der über speziell für die Ziel-
gruppe ausgewiesene interkulturelle Kompetenzen verfügt. Zur Vor- und Nachbereitung des Beruf s-
orientierungsprozesses und zur Steuerung von geeigneten Anschlussoptionen ist profes sionelle
Begleitung durch die Schule erforderlich.
Im Rahmen der allgemeinen Schulsozialarbeit wurden und werden die 6 städtischen Berufskollegs
aktuell mit insgesamt 3,00 Stellen Schulsozialarbeit unterstützt. Die Verstärkung um die 4,00 Ste l-
len für die Schulsozialarbeit in den Internationalen Förderklassen (IFK) hat sich als überaus hilfreich
erwiesen und stellt eine große Unterstützung für die Berufskollegs und die Stärkung der Bildung s-
beziehungen dar. Die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler finden sich aber eben nicht
mehr nur in den zahlenmäßig deutlich zurückgegangenen Internationalen Förderklassen, sondern
in den unterschiedlichsten Bildungsgängen. Daher findet vor Ort eine Unterscheidung in allgemeine
Schulsozialarbeit und IFK -Schulsozialarbeit nicht mehr statt. Deshalb ist es aus Sicht der Verwal-
tung geboten und konsequent, die 4,00 Stellen Schulsozialarbeit für die Internationalen Förderklassen
(IFK) an den Berufskollegs zu entfristen und in den Berufskollegs im Rahmen der allgemeinen
Schulsozialarbeit einzusetzen1. Der hierfür im Etatentwurf 2019 ff veranschlagte Aufwand beläuft sich
auf jährlich 272.640,00 €.
angekommen in deiner Stadt Münster
Im Februar 2016 startete in den Räumlichkeiten des Jugendausbildungszentrums (JAZ) das auf drei
Jahre angelegte Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“. Das Projekt ist ein Kooperationspro-
jekt zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Amt für
Schule und Weiterbildung der Stadt Münster und der Walter Blüchert Stiftung. http://www.an-ge-
kommen.de/neu-angekommen/angekommen-in-muenster/
Es richtet sich an zugewanderte, schulpflichtige Jugendliche in der Altersgruppe zwischen 15 und 25
Jahren, die in den Internationalen Förderklassen der städtischen Berufskollegs beschult werden, so-
wie an Jugendliche, die weiterführende Bildungsgänge an den Berufskollegs besuchen. Im Rahmen
von „angekommen in deiner Stadt Münster“ gelingt es, die Angebote am Vormittag in den Berufskol-
legs zu vertiefen und sinnvoll im Nachmittagsbereich zu ergänzen.
Eine weitere Zielgruppe bilden junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind und keinen oder
keinen anerkannten Schulabschluss mitbringen: Sie besuchen derzeit im Rahmen des Projektes ei-
nen einjährigen Deutschintensivkurs am Vormittag und können am Nachmittag und in den Ferien das
vielfältige Programm mit Lern-, Beratungs-, Sport- und Kulturangeboten in Anspruch nehmen.
Das Projekt ist eng verzahnt mit und eingebunden in die Angebote der im Rahmen der Neukonzepti-
on der Beschulung neu Zugewanderter entwickelten Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. Bildungs-
1 Für die Berufskollegs wurden im Zuge der Neuverteilung der steuerbaren Personalressourcen zum Schuljahr
2018/2019 und 2019/2029 keine mit den anderen Schulformen vergleichbaren Indikatoren zur Bedarfs -
ermittlung herangezogen, da über 50 Prozent der Schüler/ -innen an den Berufskollegs nicht aus Münster
stammen. Aktuell verfügen die Berufskollegs über insgesamt 3,00 kommuna l finanzierte Stellen Schulsoziala r-
beit sowie 4,00 -Stellen Schulsozialarbeit für die Zielgruppe der Internationalen Förderklassen (IFK).(vgl.
V/0204/2018 „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung
und Neuverteilung der kommunalen Personalressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 “
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beratung, Fallscouts, die IFK-Schulsozialarbeit sowie die gezielten Sprachfördermaßnahmen/ -
angeboten.
Die Unterstützungsleistungen des Projektes - u.a. Kompetenzfeststellung, Sprachförderung, Berufs-
orientierung - haben eine hohe Bedeutung für die Jugendlichen, insbesondere die enge Kooperation
mit den Partnern im Übergang Schule/Beruf/Hochschule - u.a. Berufskollegs, Bildungsberatung,
Agentur für Arbeit, Jobcenter - ermöglicht eine zielgerichtete und passgenaue Beratung und Vermitt-
lung. So organisieren die Projektverantwortlichen in Absprache mit den Lehrkräften der Berufskollegs
Beratungstermine, an denen die Jugendlichen mit ihren Lehrkräften und/oder Schulsozialarbeiterin-
nen und -arbeitern die Möglichkeit haben, mit den Beraterinnen und Beratern aus den relevanten In-
stitutionen über Übergänge beziehungsweise Anschlüsse zu sprechen. Statt Mehrfachnennungen bei
verschiedensten Trägern/Fachstellen kann die Beratung systematisch angeboten und durchlaufen
werden. Die Schülerinnen und Schüler gehen zwischen den einzelnen Schritten nicht mehr so leicht
„verloren“. Haben die Jugendlichen an dem Verfahren KAoA-kompakt teilgenommen, fließen die Er-
gebnisse in den Beratungsprozess ein.
Von der Kooperation und Vernetzung profitieren auch die beteiligten Fachstellen. Die während der
Beratung erhobenen Informationen zu vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten der Jugendlichen -
schulische Bildung, Alphabetisierung, (Fremd)Sprachenkenntnisse, Stand der beruflichen Orientie-
rung und Qualifizierung, berufspraktische Erfahrungen - ermöglichen eine zielgerichtete Bedarfspla-
nung sowie die Einführung zielführender Bildungsangebote, Maßnahmen und Anschlussperspektiven.
Anfang 2018 hat die Schulverwaltung gemeinsam mit der Bezirksregierung einen Workshop mit Lehr-
kräften aller städtischen Berufskollegs sowie Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern ausgerichtet.
Ziel sollte es sein, die veränderten Bedingungen der Beschulung Zugewanderter in den Berufskollegs
- insbesondere die nach wie vor schwierige Situation im Übergang von der Sekundarstufe I Richtung
Berufskolleg - zu analysieren und weitere erforderliche Maßnahmen zur Unterstützung der Integration
von Flüchtlingen zu verabreden. Eine wesentliche Quintessenz war, dass für eine gelingende Integra-
tion ein systematisches Unterstützungsmanagement nötig ist, das so früh wie möglich einsetzt (nicht
erst am Ende der Sekundarstufe I), verbindliche Verantwortungsketten vorsieht, zielführende Angebo-
te im notwendigen Umfang bereithält und in geeignete Anschlüsse vermittelt.
Ergebnisse dieses Workshops geben wichtige Hinweise für eine Weiterentwicklung des „angekom-
men“-Konzepts unter veränderten Rahmenbedingungen.
Zentrale Forderungen des Workshops:
1. Mehr Deutsch-Fördermaßnahmen für SuS und Daz-Fortbildungen Fachkolleg/innen
2. Ausweitung der sozialpädagogischen Begleitung in der Schule und außerschulisch (z.B. Un-
terstützung durch Mentoring)
3. Stärkere berufsorientierende und berufspraktische Unterstützung / Intensivieren der Koopera-
tion mit dem Jobcenter, aber auch Kammern und Betrieben
4. Reagieren auf Heterogenität der Schülerschaft in den IFK durch Einrichtung von Klassen und
Maßnahmen, die die Neigung der Jugendlichen und ihre spezifischen Bedarfe berücksichtigen
5. Zielorientierte Beratung zu Bildungswegen
6. Entlastung von Lehrkräften
7. Projekt „angekommen“ als mobile Ressource, die ihren Einsatzort auch in die Schulen verla-
gert
8. Bewerbungs-Workshops und „Talente“-Workshops zur beruflichen Orientierung
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Das Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ ist von Beginn an als dynamisches Projekt ange-
legt worden, das sich mit den sich verändernden Anforderungen permanent weiterentwickelt und den
Bedarfen anpasst. Die Schulverwaltung schlägt deshalb vor, die in dem Projekt begonnene rechts-
kreisübergreifende Beratung der Jugendlichen im Übergang Schule/Beruf fortzuführen und als einen
Baustein perspektivisch mit in die Überlegungen einer künftigen rechtskreisübergreifenden Bera-
tungsstelle für alle Jugendlichen im Übergang Schule/Beruf einzubeziehen. Die Verwaltung wird zu
diesem Zweck Gespräche mit der Walter Blüchert Stiftung und dem Land Nordrhein-Westfalen mit
dem Ziel einer Verlängerung des Projektes „angekommen in deiner Stadt Münster“ um weitere drei
Jahre aufnehmen, eben mit dem Ziel der Zusammenführung der Unterstützungssysteme.
Der hierfür im Etatentwurf 2019 ff veranschlagte Ertrag bzw. Aufwand beläuft sich jeweils auf kalen-
derjährlich 150.00,00 €, so dass die Maßnahme kostenneutral ist.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlage A
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Anlage A zur V/0627/2018 Kurzüberblick Die Stadt Münster hat mit der Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen seit 2015 ein differenziertes, auf die Bedürfnisse neu zuge- wanderter Kinder und Jugendlicher und ihrer Familien zugeschnittenes Maßnahmenpaket entwi- ckelt. Die Maßnahmen „Fallscouts für zugewanderte Schülerinnen und Schüler“, „Schulsozialar- beit für Internationale Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs“ und „angekommen in deiner Stadt Münster“ sollen entfristet bzw. verlängert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die folgenden Leitbildorientierungen aus dem ISM-Prozess aufgegriffen: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Das relevante Ziel aus dem Haushaltsplanentwurf 2019 zu der Produktgruppe 0301 - hier Produkt 030106 „Berufskollegs“- (hier enthalten: „Schulsozialarbeit für Internationale Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs“) lautet: - Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität schulischer Arbeit werden bedarfsorien- tiert Schulsozialarbeiter/innen für die Bereiche Inklusion / gemeinsamer Unterricht, Abbau von Bildungsarmut und sozialer Exklusion und Übergang Schule/Beruf eingesetzt. Das relevante Ziel aus dem Haushaltsplanentwurf 2019 zu der Produktgruppe 0302 - hier Produkt 030201 „Zielgruppenspezifisches Bildungsmanagement, Bildungsberatung“ - (hier enthalten: „Fallscouts für zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ und Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“) lautet: - Die Zahl der Schulabgänger/innen ohne Abschluss soll sich jedes Jahr verringern. Teilziel: - Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration eines jeden Kindes und Jugendlichen so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen auszugle i- chen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiographien zu eröffnen. Zudem hat sich die Stadt Münster entsprechend dem münsterschen Flüchtlingskonzept „Integra- tion von Anfang an“ der Aufgabe gestellt, neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und Familien aktiv, von Anfang an und unabhängig von der Dauer des Aufenthalts zu integrieren. Finanzierung Produktgrup- pen: PG 0301 + 0302 „Leistungen für Schulen“ + „Zentrale Leistungen für SuS / am Schulleben Beteiligte“ Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Die Unterstützungsangebote „Fallscouts für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“, „Schulsozialarbeit für die Internationalen Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs“ und angekom- men in deiner Stadt Münster“ wurden vom Rat mit den Vorlagen V/0697/2014, V/0759/2015, V/0016/2016, V/0803/2016, V/0589/2016 und V/0889/2017 entschieden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt hat grundsätzliche Relevanz für das Quer- schnittsthema Migration; es geht um Unterstützungsmaßnahmen für eine erfolgreiche Bildungs- und Ausbildungsbiografie von zugewanderten jungen Menschen.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0627/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37