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V/0627/2018

Anpassung der Unterstützungssysteme für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler

Vorlagen 18.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 19

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

20386 Zeichen

V/0627/2018 
V/0627/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anpassung der Unterstützungssysteme für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.11.2018 Integrationsrat Anhörung 
   21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt einer Weiterführung und Anpassung der Unterstützungsmaßnahmen für zuge-
wanderte Schülerinnen und Schüler und ihren Familien in den Bereichen 
 Fallscouts für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler 
 Schulsozialarbeit an den Berufskollegs 
 angekommen in deiner Stadt Münster 
zu. 
 
2. Die Finanzierung der bei einem freien Träger angesiedelten 3,50 Stellen „Fallscouts für neu zu-
gewanderte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen“ wird zum 01.08.2019 entfris-
tet. Die Zielgruppe der „Fallscouts für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ wird erwei-
tert. 
 
3. Die Finanzierung der bei einem freien Träger angesiedelten 4,00 Stellen Schulsozialarbeit für die 
Internationalen Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs wird entfristet und diese Schulsozialar-
beiterinnen und Schulsozialarbeiter ergänzend in den Berufskollegs im Rahmen der allgemeinen 
Schulsozialarbeit eingesetzt. 
 
4. Der Rat stimmt der Verlängerung und Öffnung des Projektes „angekommen in deiner Stadt 
Münster“ für weitere Zielgruppen im Übergang Schule-Beruf für weitere 3 Jahre (01.02.2019 bis 
31.01.2022) zu. 
 
5.  Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Walter Blüchert Stiftung und dem Land 
Nordrhein-Westfalen aufzunehmen mit dem Ziel einer Verlängerung des Projektes  „angekom-
men in deiner Stadt Münster“ um weitere drei Jahre. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
15.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Grosse 
Herr Palm 
Telefon: 492-4063 
Telefon: 492-2883 
Grosse@stadt-muenster.de 
PalmJ@stadt-muenster.de

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V/0627/2018 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die in der Vorlage zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen (Beschlussziffern 2., 3., 4. ) sind 
im Haushaltsplanentwurf 2019 ff wie folgt veranschlagt: 
 
Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen" 
Zeile TEP Bezeichnung TEP 2019 2020 2021 2022 
13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 113.600,00 € 272.640,00 € 272.640,00 € 272.640,00 € 
Aufwand gesamt 113.600,00 € 272.640,00 € 272.640,00 € 272.640,00 € 
Zuschuss gesamt 113.600,00 € 272.640,00 € 272.640,00 € 272.640,00 € 
 
 
Produktgruppe 0302 „Zentrale Leistungen für SuS / am Schulleben Beteiligte"  
Zeile TEP Bezeichnung TEP 2019 2020 2021 2022 
02 Zuwendungen und allge-
meine Umlagen 137.500,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 12.500,00 € 
Erträge gesamt 137.500,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 12.500,00 € 
13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 236.900,00 € 388.560,00 € 388.560,00 € 251.060,00 € 
Aufwand gesamt 236.900,00 € 388.560,00 € 388.560,00 € 251.060,00 € 
Zuschuss gesamt 99.400,00 € 238.560,00 € 238.560,00 € 238.560,00 € 
 
Hinweis:  Die insgesamt veranschlagten Beträge in 2019 weichen von den o.g. Beträgen ab, da auch 
die bereits befristet beschlossenen Zeiträume in 2019 im Etatentwurf enthalten sind.

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V/0627/2018 
Begründung: 
 
 
Ausgangslage 
 
Die Stadt Münster hat mit der Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und 
Jugendlichen in Regelschulen seit 2015 ein differenziertes, auf die Bedürfnisse neu zugewanderter 
Kinder und Jugendlicher und ihrer Familien zugeschnittenes Maßnahmenpaket entwickelt. 
 
 
Fallscouts 
 
Im Rahmen der Neukonzeption unterstützen, beraten und begleiten seit 2015 Fallscouts zugewander-
te Familien und Schulen in Fragen rund um Schule und Bildung individuell. 3,50 Stellen Fallscouts 
sind als Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und der Berufs-
kollegs befristet bis zum 31.07.2019 bei einem freien Träger angesiedelt. Komplettiert wird das Team 
durch 1,50 Fallscoutstellen für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, angestellt beim Amt für 
Schule und Weiterbildung. 
 
Die Integration ins Schulsystem, eine erfolgreiche Schullaufbahn und der gelingende Übergang in 
Ausbildung und Beruf/Hochschule stehen im Vordergrund der Fallscoutarbeit. Als Partner der Eltern, 
Ratgeber der Schülerinnen und Schüler und Ansprechpartner der Lehrkräfte bieten die Fallscouts ein 
niedrigschwelliges, mobiles Angebot außerhalb von Schule, um Familien aus ihrer Lebenswelt heraus 
zu unterstützen. Die Stärkung von Eltern in ihrer Elternverantwortung bildet einen zentralen Schwer-
punkt der Arbeit. 
 
Ziel ist es, an der individuellen Lebenssituation und der Bildungsbiographie der Zugewanderten anzu-
knüpfen, um so Chancengerechtigkeit und Teilhabe in Schule und Gesellschaft zu ermöglichen. Ne-
ben der sozialräumlichen Verortung stellt die enge Zusammenarbeit und Verzahnung der Fallscouts 
mit Fachstellen verschiedenster Träger, Ehrenamtlichen bzw. Helferkreisen sowie den Lehrkräften 
und den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern der kooperierenden Schulen ein wichtiges 
Netzwerk für die Schülerinnen und Schüler und deren Familien dar. Integration und gelungene Bil-
dungsbiographien stehen in direktem Zusammenhang. 
 
Im Laufe der vergangenen Monate zeigte sich, dass Fallscouts nicht mehr nur von der zu Beginn de-
finierten Zielgruppe der Flüchtlinge in Anspruch genommen werden. Es konnten zahlreiche Migran-
tinnen und Migranten mit unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichem Status und unterschiedlichen 
Anliegen (z.B. auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, (Neu-)Zugewanderte über Familiennachzug und 
-zusammenführung) informiert, unterstützt und an Fachstellen vermittelt werden. 
 
Der Aufbau von Vertrauensbeziehungen zu den Ratsuchenden sowie Unabhängigkeit, Flexibilität, 
Niederschwelligkeit und Freiwilligkeit sind zentrale Prinzipien der Arbeitsweise der Fallscouts. Dabei 
stehen auch die Förderung des Selbstmanagements und die Stärkung der Selbstverantwortung der 
Zielgruppe im Fokus. Durch die Arbeit der Fallscouts erhalten Neuzugewanderte u nabhängig davon, 
ob sie als Flüchtling nach Münster gekommen sind, einen Orientierungsrahmen, um sich besser im 
Bildungssystem zurechtzufinden und selbstbestimmt den Verlauf ihres Bildungsweges mitzugestalten. 
Die Arbeit der Fallscouts hat sich als wichtig es unterstützendes Element der Bildungsintegration von 
Menschen mit Zuwanderungsbiografie erwiesen und ist daher ein bedeutsamer Baustein im komm u-
nalen Bildungsmanagement. 
 
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die 3,50 bei einem freien Träger angesiedelten Fallscout-Stellen 
zu entfristen. Der hierfür im Etatentwurf 2019 ff veranschlagte Aufwand beläuft sich kalenderjährlich 
auf 238.560,00 €.

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V/0627/2018 
Die im Rahmen des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ eingerichtete Projektgruppe „Erfolgre i-
cher Schulbesuch“ hat empfohlen, das Fallscoutkonzept und seine Umsetzung auch  für die Zielgrup-
pe „Langzeitgeduldete mit hohem Integrationsbedarf“ zu öffnen. 
 
Um auch diese Zielgruppe   adäquat zu begleiten, sind jedoch zusätzliche Stellen notwendig, auf die 
im Zwischenbericht d er Vorlage V/0896/2018 „Projekt Einwanderung gestalten NRW“ hingewiesen 
wird. 
 
 
Schulsozialarbeit an den Berufskollegs 
 
Seit 2015 bieten die städtischen Berufskollegs Internationale Förderklassen (IFK) für Jugendliche ab 
dem 16. Lebensjahr mit Zuwanderungsgeschichte an. Wesentlich für die Arbeit in den IFK ist und war 
neben dem Spracherwerb, der Berufsorientierung und dem Erwerb eines Schulabschlusses vor allem 
die qualifizierte, systematische und individuelle Schulsozialarbeit. Diese Unterstützung durch 
Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter umfasst nicht nur die Aufgabe, die neu zugewanderten Schü-
ler/-innen zu informieren, zu beraten und zu begleiten, sondern bedeutet vor allem auch, in dem brei-
ten Netzwerk derjenigen Partnerinnen und Partner vermittelnd zu agieren, die mit ihren Angeboten zu 
gelingenden Bildungsbiografien der neu zugewanderten Schüler/-innen beitragen. 
 
Unter den Neuzugewanderten haben sich Jugendliche ohne altersgemäße Bildungsvoraussetzungen 
und heranwachsende junge Männer als Gruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf herausge-
stellt. Vor allem Jugendliche, die in fortgeschrittenem Alter nach Deutschland kommen, sind aufgrund 
ihrer Biografie - Aufwachsen im Kontext zwischen Krieg und Flucht, bildungsferne Milieus, fehlende 
schulische Sozialisation, Zeitpunkt des Einstiegs ins Schulsystem - am Ende der Schulpflicht noch 
nicht in der Lage, ihre vorhandenen Potenziale voll auszuschöpfen und die Integration in Ausbildung 
und Arbeitsmarkt ohne Brüche zu bewerkstelligen. 
 
Mit dem Beginn des Schuljahres 2017/2018 sind die Zuwanderungszahlen in Münster und somit auch 
die Anzahl der IFK-Schüler/innen deutlich zurückgegangen. Die ersten Absolvent/innen der IFK ha-
ben den Übergang in die weiterführenden Bildungsgänge der Berufskollegs wie Berufsfachschule 
(BFS) und Fachoberschule (FOS) bzw. in die duale Ausbildung begonnen. Diese Übergänge gilt es 
durch Schulsozialarbeit zu begleiten, um die Jugendlichen in der für sie neuen Situation zu festigen. 
 
Die Erkenntnisse und Praxiserfahrungen der Lehrkräfte und der Schulsozialarbeiter/-innen der weiter-
führenden Schulen und der Berufskollegs zeigen darüber hinaus, dass ein erheblicher Teil der Schü-
lerinnen und Schüler im Übergangssystem - Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung - über nied-
rige bzw. keine Schulabschlüsse verfügt. 
Immer häufiger erlangen Jugendliche - nicht nur junge Flüchtlinge - die Ausbildungsreife nicht mit 
Ende der Sekundarstufe I. Gleichzeitig steigen die beruflichen Anforderungen und damit die erforder-
lichen Ausbildungsqualifikationen stetig an. 
 
An den Berufskollegs finden sich besonders viele Jugendliche, denen die Voraussetzungen für die 
Integration in Ausbildung und Arbeit fehlen. Die gezielte Förderung dieser Schülerinnen und Schüler 
ist und bleibt eine große Herausforderung. Die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt muss wei-
terhin wirksam unterstützt und begleitet werden. Das Unterstützungsmanagement am Übergang von 
der Schule in den Beruf durch die Schulsozialarbeit ist breit gefächert. „Ausbildungsreife“ der Ju-
gendlichen umfasst basale Fähigkeiten, wie Lesen, Schreiben, Rechnen und arbeits weltrelevante 
Kompetenzen, wie z. B. Verantwo rtung, Teamfähigkeit, Motivation, Kommunikationskompetenz und 
Zuverlässigkeit. Darüber hinaus gilt es, die Jugendlichen über die un terschiedlichen Berufsfelder zu 
informieren, mit ihnen die Entscheidungsfindung zu gestalten und die Entscheidungsfähigkeit zu 
entwickeln. Die Selbst - und die Fremdwahrnehmungen , Eignungen und Potenziale der Jugendli-
chen müssen aufeinander bezogen und Betr iebe für eine Zusammenarbeit gewonnen werden,  um 
einerseits Schülerinnen und Schülern ein frühzeitiges Kennenlernen der Berufswelt und Arbeitskultur 
zu ermöglichen und andererseits Kontakte zwischen Lehrkräften und Personalentscheidern in Betrie-
ben zu ermöglichen, damit auch hier ein Austausch und Abgleich von Erwartungen erfolgen kann;

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V/0627/2018 
Alternativen zur beruflichen Ausbildung wie Maßnahmen müssen in ihrem Potenzial für bestimmte 
Schülerinnen und Schüler eingeschätzt und, nicht zuletzt, Eltern in ihrer Mitarbeit gestärkt werden. 
 
Ein weiteres wesentliches Element zur beruflichen Orientierung ist KAoA -kompakt. Dieses Angebot 
im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ richtet sich an Neuzuge-
wanderte, die noch keine Erstberufsorientierung erhalten haben. Im Rahmen von KAoA-kompakt er-
halten die Jugendlichen die Möglichkeit, zentrale Bausteine von KAoA nachzuholen. Angeboten 
werden eine Potenzialanalyse, Berufsfelderkundungen und Praxiskurse zur beruflichen Orienti e-
rung. Alle drei Elemente werden bei einem Bildungsträger durchgeführt, der über speziell für die Ziel-
gruppe ausgewiesene interkulturelle Kompetenzen verfügt. Zur Vor- und Nachbereitung des Beruf s-
orientierungsprozesses und zur Steuerung von geeigneten Anschlussoptionen ist profes sionelle 
Begleitung durch die Schule erforderlich.  
 
Im Rahmen der allgemeinen Schulsozialarbeit wurden und werden die 6 städtischen Berufskollegs 
aktuell mit insgesamt 3,00 Stellen Schulsozialarbeit unterstützt. Die Verstärkung um die 4,00 Ste l-
len für die Schulsozialarbeit in den Internationalen Förderklassen (IFK) hat sich als überaus hilfreich 
erwiesen und stellt eine große Unterstützung für die Berufskollegs und die Stärkung der Bildung s-
beziehungen dar. Die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler finden sich aber eben nicht 
mehr nur in den zahlenmäßig deutlich zurückgegangenen Internationalen Förderklassen, sondern 
in den unterschiedlichsten Bildungsgängen. Daher findet vor Ort eine Unterscheidung in allgemeine 
Schulsozialarbeit und IFK -Schulsozialarbeit nicht mehr statt. Deshalb ist es aus Sicht der Verwal-
tung geboten und konsequent, die 4,00 Stellen Schulsozialarbeit für die Internationalen Förderklassen 
(IFK) an den Berufskollegs zu entfristen und in den Berufskollegs im Rahmen der allgemeinen 
Schulsozialarbeit einzusetzen1. Der hierfür im Etatentwurf 2019 ff veranschlagte Aufwand beläuft sich 
auf jährlich 272.640,00 €. 
 
 
angekommen in deiner Stadt Münster 
 
Im Februar 2016 startete in den Räumlichkeiten des Jugendausbildungszentrums (JAZ) das auf drei 
Jahre angelegte Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“. Das Projekt ist ein Kooperationspro-
jekt zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Amt für 
Schule und Weiterbildung der Stadt Münster und der Walter Blüchert Stiftung. http://www.an-ge-
kommen.de/neu-angekommen/angekommen-in-muenster/ 
 
Es richtet sich an zugewanderte, schulpflichtige Jugendliche in der Altersgruppe zwischen 15 und 25 
Jahren, die in den Internationalen Förderklassen der städtischen Berufskollegs beschult werden, so-
wie an Jugendliche, die weiterführende Bildungsgänge an den Berufskollegs besuchen. Im Rahmen 
von „angekommen in deiner Stadt Münster“ gelingt es, die Angebote am Vormittag in den Berufskol-
legs zu vertiefen und sinnvoll im Nachmittagsbereich zu ergänzen. 
 
Eine weitere Zielgruppe bilden junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind und keinen oder 
keinen anerkannten Schulabschluss mitbringen: Sie besuchen derzeit im Rahmen des Projektes ei-
nen einjährigen Deutschintensivkurs am Vormittag und können am Nachmittag und in den Ferien das 
vielfältige Programm mit Lern-, Beratungs-, Sport- und Kulturangeboten in Anspruch nehmen. 
 
Das Projekt ist eng verzahnt mit und eingebunden in die Angebote der im Rahmen der Neukonzepti-
on der Beschulung neu Zugewanderter entwickelten Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. Bildungs-
                                                
1 Für die Berufskollegs wurden im Zuge der Neuverteilung der steuerbaren Personalressourcen zum Schuljahr 
2018/2019 und 2019/2029 keine mit den anderen Schulformen vergleichbaren Indikatoren zur Bedarfs -
ermittlung herangezogen, da über 50 Prozent der Schüler/ -innen an den Berufskollegs nicht aus Münster 
stammen. Aktuell verfügen die Berufskollegs über insgesamt 3,00 kommuna l finanzierte Stellen Schulsoziala r-
beit sowie 4,00 -Stellen Schulsozialarbeit für die Zielgruppe der Internationalen Förderklassen (IFK).(vgl. 
V/0204/2018 „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Teilprojekt Schulsozialarbeit: Erweiterung 
und Neuverteilung der kommunalen Personalressourcen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 “

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V/0627/2018 
beratung, Fallscouts, die IFK-Schulsozialarbeit sowie die gezielten Sprachfördermaßnahmen/ -
angeboten. 
 
Die Unterstützungsleistungen des Projektes - u.a. Kompetenzfeststellung, Sprachförderung, Berufs-
orientierung - haben eine hohe Bedeutung für die Jugendlichen, insbesondere die enge Kooperation 
mit den Partnern im Übergang Schule/Beruf/Hochschule - u.a. Berufskollegs, Bildungsberatung, 
Agentur für Arbeit, Jobcenter - ermöglicht eine zielgerichtete und passgenaue Beratung und Vermitt-
lung. So organisieren die Projektverantwortlichen in Absprache mit den Lehrkräften der Berufskollegs 
Beratungstermine, an denen die Jugendlichen mit ihren Lehrkräften und/oder Schulsozialarbeiterin-
nen und -arbeitern die Möglichkeit haben, mit den Beraterinnen und Beratern aus den relevanten In-
stitutionen über Übergänge beziehungsweise Anschlüsse zu sprechen. Statt Mehrfachnennungen bei 
verschiedensten Trägern/Fachstellen kann die Beratung systematisch angeboten und durchlaufen 
werden. Die Schülerinnen und Schüler gehen zwischen den einzelnen Schritten nicht mehr so leicht 
„verloren“. Haben die Jugendlichen an dem Verfahren KAoA-kompakt teilgenommen, fließen die Er-
gebnisse in den Beratungsprozess ein. 
 
Von der Kooperation und Vernetzung profitieren auch die beteiligten Fachstellen. Die während der 
Beratung erhobenen Informationen zu vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten der Jugendlichen - 
schulische Bildung, Alphabetisierung, (Fremd)Sprachenkenntnisse, Stand der beruflichen Orientie-
rung und Qualifizierung, berufspraktische Erfahrungen - ermöglichen eine zielgerichtete Bedarfspla-
nung sowie die Einführung zielführender Bildungsangebote, Maßnahmen und Anschlussperspektiven. 
 
Anfang 2018 hat die Schulverwaltung gemeinsam mit der Bezirksregierung einen Workshop mit Lehr-
kräften aller städtischen Berufskollegs sowie Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern ausgerichtet. 
Ziel sollte es sein, die veränderten Bedingungen der Beschulung Zugewanderter in den Berufskollegs 
- insbesondere die nach wie vor schwierige Situation im Übergang von der Sekundarstufe I Richtung 
Berufskolleg - zu analysieren und weitere erforderliche Maßnahmen zur Unterstützung der Integration 
von Flüchtlingen zu verabreden. Eine wesentliche Quintessenz war, dass für eine gelingende Integra-
tion ein systematisches Unterstützungsmanagement nötig ist, das so früh wie möglich einsetzt (nicht 
erst am Ende der Sekundarstufe I), verbindliche Verantwortungsketten vorsieht, zielführende Angebo-
te im notwendigen Umfang bereithält und in geeignete Anschlüsse vermittelt. 
 
Ergebnisse dieses Workshops geben wichtige Hinweise für eine Weiterentwicklung des „angekom-
men“-Konzepts unter veränderten Rahmenbedingungen. 
 
Zentrale Forderungen des Workshops: 
 
1. Mehr Deutsch-Fördermaßnahmen für SuS und Daz-Fortbildungen Fachkolleg/innen 
2. Ausweitung der sozialpädagogischen Begleitung in der Schule und außerschulisch (z.B. Un-
terstützung durch Mentoring) 
3. Stärkere berufsorientierende und berufspraktische Unterstützung / Intensivieren der Koopera-
tion mit dem Jobcenter, aber auch Kammern und Betrieben 
4. Reagieren auf Heterogenität der Schülerschaft in den IFK durch Einrichtung von Klassen und 
Maßnahmen, die die Neigung der Jugendlichen und ihre spezifischen Bedarfe berücksichtigen 
5. Zielorientierte Beratung zu Bildungswegen 
6. Entlastung von Lehrkräften 
7. Projekt „angekommen“ als mobile Ressource, die ihren Einsatzort auch in die Schulen verla-
gert 
8. Bewerbungs-Workshops und „Talente“-Workshops zur beruflichen Orientierung

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V/0627/2018 
 
Das Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ ist von Beginn an als dynamisches Projekt ange-
legt worden, das sich mit den sich verändernden Anforderungen permanent weiterentwickelt und den 
Bedarfen anpasst. Die Schulverwaltung schlägt deshalb vor, die in dem Projekt begonnene rechts-
kreisübergreifende Beratung der Jugendlichen im Übergang Schule/Beruf fortzuführen und als einen 
Baustein perspektivisch mit in die Überlegungen einer künftigen rechtskreisübergreifenden Bera-
tungsstelle für alle Jugendlichen im Übergang Schule/Beruf einzubeziehen. Die Verwaltung wird zu 
diesem Zweck Gespräche mit der Walter Blüchert Stiftung und dem Land Nordrhein-Westfalen mit 
dem Ziel einer Verlängerung des Projektes „angekommen in deiner Stadt Münster“ um weitere drei 
Jahre aufnehmen, eben mit dem Ziel der Zusammenführung der Unterstützungssysteme. 
 
Der hierfür im Etatentwurf 2019 ff veranschlagte Ertrag bzw. Aufwand beläuft sich jeweils auf kalen-
derjährlich 150.00,00 €, so dass die Maßnahme kostenneutral ist. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Anlage A

3813 Zeichen

Anlage A zur V/0627/2018 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster hat mit der Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern 
und Jugendlichen in Regelschulen seit 2015 ein differenziertes, auf die Bedürfnisse neu zuge-
wanderter Kinder und Jugendlicher und ihrer Familien zugeschnittenes Maßnahmenpaket entwi-
ckelt. Die Maßnahmen „Fallscouts für zugewanderte Schülerinnen und Schüler“, „Schulsozialar-
beit für Internationale Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs“ und „angekommen in deiner 
Stadt Münster“ sollen entfristet bzw. verlängert werden. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die folgenden Leitbildorientierungen aus dem ISM-Prozess aufgegriffen: 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
Das relevante Ziel aus dem Haushaltsplanentwurf 2019 zu der Produktgruppe 0301 - hier Produkt  
030106 „Berufskollegs“- (hier enthalten: „Schulsozialarbeit für Internationale Förderklassen (IFK) 
an den Berufskollegs“) lautet: 
- Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität schulischer Arbeit werden bedarfsorien-
tiert Schulsozialarbeiter/innen für die Bereiche Inklusion / gemeinsamer Unterricht, Abbau 
von Bildungsarmut und sozialer Exklusion und Übergang Schule/Beruf eingesetzt.   
 
Das relevante Ziel aus dem Haushaltsplanentwurf 2019 zu der Produktgruppe 0302 - hier Produkt  
030201 „Zielgruppenspezifisches Bildungsmanagement, Bildungsberatung“ -  (hier enthalten: 
„Fallscouts für zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ und Projekt „angekommen in deiner 
Stadt Münster“) lautet: 
- Die Zahl der Schulabgänger/innen ohne Abschluss soll sich jedes Jahr verringern. 
Teilziel:  
- Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration eines jeden 
Kindes und Jugendlichen so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen auszugle i-
chen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiographien zu eröffnen. 
 
Zudem hat sich die Stadt Münster entsprechend dem münsterschen Flüchtlingskonzept „Integra-
tion von Anfang an“ der Aufgabe gestellt, neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und Familien 
aktiv, von Anfang an und unabhängig von der Dauer des Aufenthalts zu integrieren. 
 
Finanzierung 
Produktgrup-
pen: 
PG 0301 + 0302 „Leistungen für Schulen“ + „Zentrale Leistungen für SuS 
/ am Schulleben Beteiligte“ 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein

Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Die Unterstützungsangebote „Fallscouts für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“, 
„Schulsozialarbeit für die Internationalen Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs“ und angekom-
men in deiner Stadt Münster“ wurden vom Rat mit den Vorlagen V/0697/2014, V/0759/2015, 
V/0016/2016, V/0803/2016, V/0589/2016  und V/0889/2017 entschieden.   
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt hat grundsätzliche Relevanz für das Quer-
schnittsthema Migration; es geht um Unterstützungsmaßnahmen für eine erfolgreiche Bildungs- 
und Ausbildungsbiografie von zugewanderten jungen Menschen.

Beratungsverlauf (5)

15.11.2018 Integrationsrat
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0627/2018
Typ
Vorlagen
Datum
18.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37