V/0723/2023/1
Integriertes Freiraumentwicklungskonzept Kinderbachtal (IFEK Kinderbachtal) sowie zukünftige Umsetzung von Einzelmaßnahmen
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0723/2023/1 V/0723/2023/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Integriertes Freiraumentwicklungskonzept Kinderbachtal (IFEK Kinderbachtal) sowie zukünftige Umsetzung von Einzelmaßnahmen Beratungsfolge 03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 05.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.09.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das vorliegende Integrierte Freiraumentwicklungskonzept Kinderbachtal (Anlage 1) wird be- schlossen. 2. Die vorgestellte Priorisierung von Initialmaßnahmen des IFEK Kinderbachtal wird zur Kenntnis genommen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das IFEK Kinderbachtal ein informelles Planungs- konzept darstellt, welches den Rahmen für eine mögliche Entwicklung des Betrach- tungsraumes vorgibt. Die Ziele und Maßnahmen des IFEK Kinderbachtal sind bei allen frei- raumrelevanten Fachplanungen zu berücksichtigen. Eine konkrete Ausgestaltung der Ein- zelmaßnahmen erfolgt in weiteren Planungsprozessen nach Beauftragung durch den Rat. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den für die Realisierung der in Anlage 1 aufgeführten IFEK- Maßnahmen benötigten Finanzbedarf unter Berücksichtigung möglicher Fördermittel zu kon- kretisieren und mit einem haushaltsneutralen Deckungsvorschlag zu verbinden. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Konkretisierung der Maßnahmenvor- schläge die Beteiligungsprozesse dauerhaft aufrecht zu erhalten und entsprechend der Erforderlichkeiten zu erweitern. Insbesondere sind die landwirtschaftlichen Ak- teur*innen und Eigentümer*innen vor Ort, sowie die Interessenverbände der Landwirt- Amt für Grünflächen, Umw elt und Nachhaltigkeit 27.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Klammer Telefon: 492-6751 Klammer@stadt- muenster.de - 2 - V/0723/2023/1 schaft sowie der Umweltverbände frühzeitig mit einzubeziehen. 6. Die Einzelmaßnahme „Konzept der Mikro Landwirtschaft“ des IFEK Kinderbachtal hat das Ziel, gemeinschaftsgärtnerische Angebote im Betrachtungsraum zu schaffen. Der Antrag A-W/0067/2021 an die Bezirksvertretung West wird damit aufgegriffen und ist mit der Be- schlussfassung zu dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung der in Anlage 1 aufgeführten IFEK-Maßnahmen wird mit einem zusätzlichen Finanz- bedarf verbunden sein, der unter dem Vorbehalt einer haushaltsneutralen Veranschlagung steht. Der zusätzliche Finanzbedarf unter Berücksichtigung möglicher Fördermittel ist weiter zu konkretisie- ren und dem Rat mit einem Deckungsvorschlag zur haushaltsneutralen Veranschlagung zur Be- schlussfassung im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2025 ff. vorzulegen. Begründung Zu Beschlusspunkt 3 Analog zu anderen städtebaulichen Entwicklungskonzepten der Stadt Münster wird das IFEK Kinderbachtal als informelles, nicht rechtlich bindendes Planungskonzept beschlossen. Das IFEK stellt grundsätzlich einen mithilfe von Öffentlichkeitsbeteiligungen abgestimmten Rah- menplan zur langfristigen und nachhaltigen Entwicklung des Betrachtungsraumes dar. Die Stadt Münster und ihre Bewohnerschaft profitieren dauerhaft von einer qualitativen und gleichbe- rechtigten Siedlungs-, Landschafts- und Freiraumplanung. Ein Abgleich von Fachplanungen und de- ren Entwicklungszielen sind demnach Grundvoraussetzung für ein effizientes und zielgerichtetes Handeln. Das IFEK Kinderbachtal soll für alle freiraumrelevanten Fachplanungen (bspw. Siedlungs-, Verkehrs-, Gewässerentwicklung) als planerische Grundlage herangezogen werden, wodurch ein frühzeitiges Erreichen seiner Ziele unterstützt wird. Der Einbezug des Konzeptes sowie seines Umsetzungsma- nagements verhindert nicht reversible Beeinträchtigungen lokaler, natürlicher Strukturen. Ziel ist ein fortführender, interdisziplinärer Austausch, um Projekte verschiedenster Professionen ge- meinsam zu entwickeln und nachhaltig zu gestalten. Umsetzungsfähige Einzelmaßnahmen kön- nen, nach der Ermittlung und Vorstellung von Finanzbedarfen und weit eren Abhängigkeiten, über nachfolgende Beschlussvorlagen vom Rat beauftragt werden. Zu Beschlusspunkt 5 (neu) Die Erarbeitung des IFEK Kinderbachtal wurde von einem breit angelegten Beteiligungspro- zess begleitet. Neben der direkten Ansprache von räumlich betroffenen Akteur*innen (u.a. Landwirtschaft, Umweltverbände, Bildungs- und soziale Einrichtungen, Kleingartenvereine) in Stakeholder-Terminen wurden ebenfalls öffentliche Beteiligungstermine sowie niedrigschwel- lige, digitale Beteiligungsformate durchgeführt. Die Ergebnisse der Werkstätten sowie der On- linebeteiligung sind in die Ausarbeitung des Konzeptes eingeflossen. Die Stadtverwaltung wird weiterhin aktiv mit den betroffenen Interessengruppen im Austausch bleiben. Insbesondere soll der fachliche Aust ausch mit den örtlichen Umweltverbänden und den landwirtschaftlichen Interessenvertretern zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen ausge- baut werden. Hierbei seien insbesondere der Kreisverband des WLV e.V. sowie die lokalen Verbände vom BUND und NABU zu nennen, d ie im Zuge der Vorberatung Vorbehalte gegen- - 3 - V/0723/2023/1 über dem Konzept geäußert haben. Da einige Maßnahmen des IFEK (bspw. eine teilräumliche Strukturaufwertung) abschnittsweise auf privaten Flächen umzusetzen sind, sollen gemein- schaftliche Lösungen gefunden werden, die allen Seiten einen Mehrwert bieten. i. V. gez. Minas Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0723/2023/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.08.2024
- Erstellt
- 16.08.2024 10:28