252926-01 ST
Bürgerantrag: Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße "Am Draitschbusch" in 53177 Bonn - Bad Godesberg
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Sammeldokument öffentlich
3245 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252926-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße "Am Draitschbusch" in 53177 Bonn - Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die Situation vor Ort geprüft. Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen richtet sich nach den Bestimmungen der StVO sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift. Hierbei gibt es sowohl bauliche als auch verkehrliche Voraussetzungen. So müssen verkehrsberuhigte Bereiche durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Ein von der Regel abweichender Fall liegt hier aus Sicht der Verwaltung nicht vor. Bereits anhand der dem Bürgerantrag anliegenden Bilder ist die Teilung der Straße in Fahrbahn und Gehwege erkennbar, auch wenn der Bordstein abgesenkt ist. Insbesondere liegt eine Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg vor, wenn der Gehweg aufgrund der baulichen Gestaltung erkennbar zur Benutzung durch Fußgänger bestimmt ist. Dies ist sogar ohne Vorhandensein einer Absetzung durch Bordsteine dann der Fall, wenn durch eine gehwegtypische Oberflächengestaltung der Gehweg als solcher erkennbar ist. Ein verkehrsberuhigter Bereich soll aber gerade auch Kindern das gefahrlose Spielen auf der Straße ermöglichen. Die Aufenthaltsfunktion steht hier im Vordergrund. Für Autofahrer und Kinder ist aber der typische Charakter eines verkehrsberuhigten Bereichs angesichts der Tatsache, dass Fahrbahn und Gehwege so klar voneinander getrennt sind, nicht erkennbar. Dies könnte Autofahrer dazu verleiten schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Kombiniert man dies mit markierten Parklücken auf einer oder beiden Seiten, hinter deren Autos Kinder spielen, führt dies zu einer nicht unerheblichen Gefahr. Im Ergebnis sind daher bereits die baulichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht erfüllt. Seite 1 von 2 Seite 2 — — Die Verwaltung kann aber zur Verbesserung der Situation eine eingeschränkte Haltverbotszone einrichten und hierzu einseitig gekippt auf dem Gehweg Parkflächen markieren. Diese Maßnahme stellt bereits eine deutliche Verbesserung der Ist-Situation dar, da das derzeit praktizierte beidseitige Parken auf den Gehwegen nicht gestattet ist. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die BV Bad Godesberg nimmt jedoch Kenntnis von dem Vorschlag der Verwaltung und befürwortet diese Vorgehensweise. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Am Draitschbusch
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 252926-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 14.08.2025
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40