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252926-01 ST

Bürgerantrag: Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße "Am Draitschbusch" in 53177 Bonn - Bad Godesberg

Stellungnahme der Verwaltung 14.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bad Godesberg, Sitzung am 27.08.2025, TOP 6.6.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

3245 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
252926-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
33 Bürgerdienste 
Dezernat: 
Dez. I 
 
 
 
 
 
Bürgerantrag: Einrichtung einer verkehrsberuhigten 
Zone in der Straße "Am Draitschbusch" in 53177 
Bonn - Bad Godesberg 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
  
Die Verwaltung hat die Situation vor Ort geprüft. 
  
Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen richtet sich nach den 
Bestimmungen der StVO sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift. 
Hierbei gibt es sowohl bauliche als auch verkehrliche Voraussetzungen. 
  
So müssen verkehrsberuhigte Bereiche durch ihre besondere Gestaltung den 
Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der 
Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist ein 
niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Ein von der 
Regel abweichender Fall liegt hier aus Sicht der Verwaltung nicht vor. 
  
Bereits anhand der dem Bürgerantrag anliegenden Bilder ist die Teilung der 
Straße in Fahrbahn und Gehwege erkennbar, auch wenn der Bordstein 
abgesenkt ist. Insbesondere liegt eine Trennung zwischen Fahrbahn und 
Gehweg vor, wenn der Gehweg aufgrund der baulichen Gestaltung erkennbar 
zur Benutzung durch Fußgänger bestimmt ist. Dies ist sogar ohne 
Vorhandensein einer Absetzung durch Bordsteine dann der Fall, wenn durch 
eine gehwegtypische Oberflächengestaltung der Gehweg als solcher erkennbar 
ist. 
  
Ein verkehrsberuhigter Bereich soll aber gerade auch Kindern das gefahrlose 
Spielen auf der Straße ermöglichen. Die Aufenthaltsfunktion steht hier im 
Vordergrund. Für Autofahrer und Kinder ist aber der typische Charakter eines 
verkehrsberuhigten Bereichs angesichts der Tatsache, dass Fahrbahn und 
Gehwege so klar voneinander getrennt sind, nicht erkennbar. Dies könnte 
Autofahrer dazu verleiten schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren. 
Kombiniert man dies mit markierten Parklücken auf einer oder beiden Seiten, 
hinter deren Autos Kinder spielen, führt dies zu einer nicht unerheblichen 
Gefahr. 
  
Im Ergebnis sind daher bereits die baulichen Voraussetzungen zur Einrichtung 
eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht erfüllt. 
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Seite 2  
 
 
—
—
  
Die Verwaltung kann aber zur Verbesserung der Situation eine eingeschränkte 
Haltverbotszone einrichten und hierzu einseitig gekippt auf dem Gehweg 
Parkflächen markieren. Diese Maßnahme stellt bereits eine deutliche 
Verbesserung der Ist-Situation dar, da das derzeit praktizierte beidseitige 
Parken auf den Gehwegen nicht gestattet ist. 
  
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:  
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die BV Bad Godesberg nimmt jedoch 
Kenntnis von dem Vorschlag der Verwaltung und befürwortet diese 
Vorgehensweise. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen 
der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe 
unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad 
Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von 
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

27.08.2025 Bezirksvertretung Bad Godesberg
TOP 6.6.1 Kenntnisnahme

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Draitschbusch

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Details

Vorlagen-Nr.
252926-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
14.08.2025
Erstellt
08.02.2026 04:40