V/0775/2017/1
Rieselfelder - Betreuungsvertrag 2018
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage_3_zum_Betreuungsvertrag_Auszug Arbeits- und Maßnahmenplan_17_09_06
2929 Zeichen
Anlage 3 zum Betreuungsvertrag Auszug aus dem Arbeits- und Maßnahmenplan (AMP) der Biologischen Station Rieselfelder Münster e. V. Die Verteilung der Verrechungseinheiten (VE, s. auch § 8 des Betreuungsvertrages) kann je nach Jahr aufgrund unterschiedlicher Arbeitsschwerpunkte variieren. Beispielhaft ist die Zuordnung für das Jahr 2018 dargestellt. Die Gliederung erfolgt nach den Vorgaben des Landes zum AMP. Aufgaben / Gebietsangaben Tätigkeitsbereiche stichwortartige Angabe der Tätigkeiten VE Schutzgebiet Rieselfelder (ca. 431 ha) Nr. 2.1 Erstellung Pflege- und Ent- wicklungspläne einschließl. Maßnahmenplänen für Einzelvorhaben Koordination, Arbeitspläne, Fortschreibung Vogelschutzmaß- nahmenplan: Maßnahmenpläne: 440 50 Fachliche Begleitung und praktische Durchführung von Maßnahmen a) Bewässerung inkl. Unterhaltung der Bewässerungswege und des Bewässerungssystems: b) Durchführung von Entlandungsmaßnahmen: c) Unterhaltung und Pflege der Wege, Ableiter und Beobachtungseinrichtungen: d) Winterlicher Gehölzrückschnitt: e) Unterhalt der Wiesen und Weiden: f) Gewinnung von Winterfutter: g) Pflege und Entwicklung von Sonderbiotopen (z. B. Heide, Kleingewässer) 1.474 200 210 220 100 120 20 Nr. 2.2 Vertragsnaturschutz Nicht relevant, da das Betreuungs- gebiet im Eigentum der Stadt Münster ist 0 Nr. 2.3 Artenschutzprogramme und -maßnahmen Wartung der Flöße für Möwen und Seeschwalben, der Storchenhorste, der Uferschwalbenwand und der Kiesinseln 40 Nr. 2.4 Gebietsbezogene Datener- hebung einschließlich Mit- arbeit im Rahmen der FFH- Berichtsfristen (Art. 11 und 17) und Effizienzkontrollen Fauna: Avifauna Durchzügler und Wintergäste: 4 x pro Woche Brutvögel: 1 x wöchentl. Mitte März bis Mitte April und 2 x wöchentl. Mitte April bis Mitte Juli Weitere Artengruppen Herpetofauna: Ringelnatter: jährlich andere Amphibien: alle 5 Jahre Fledermäuse: alle 5 Jahre Makrozoobenthos: alle 5 Jahre Fische: alle 5 Jahre Prädatoren: alle 5 Jahre 1.248 126 200, davon in 2018 136 64 0 0 0 0 Flora /Vegetation : Erfassungen bestandsbildender Arten im Gesamtgebiet, Vegetations- kartierung 172 Nr. 2.4 Wissenschaftliche und beratende Aufgaben Beratung von Behörden usw. Beratung der Stadt Münst er zu Planungen und Vorhaben im Wirkungsbereich der Rieselfelder 20 Betreuung von Studenten, Schülerpraktikanten, Anfragen aus der Öffentlichkeit: 180 Nr. 2.5 Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit Infozentrum-Betreuung 300 Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Funk, Fernsehen, Internet) und Beratung interessierter Bürger 250 Exkursionen/Vorträge, Besucherlenkung 100 Dokumentation Gesamtbericht, Darstellung mit geographischen Informationssystemen (GIS) 230 Summe aller Aufgaben 5.700
Anlage_2_zum_Betreuungsvertrag_Leistungsverzeichnis_17_09_06
15250 Zeichen
Anlage 2 zum Betreuungsvertrag Leistungsverzeichnis Gliederung gemäß des vom Land vorgegebenen Arbeits- und Maßnahmenplans (AMP) 2.1. Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen einschließlich Maßnahmen- plänen für Einzelvorhaben Koordination, Arbeitspläne Tägliche Arbeitskoordination der Angestellten, FÖJ’ler, BUFDI’s und fallweise die Integration der Schul- und Hochschulpraktikanten sowie der Ehrenamt lichen (Obstbaumpflege, Bestandserfas- sung der Vögel, Beringungsaktionen, Unterhaltung der neueren Hütten und Lehrpfade usw.) Fortschreibung Vogelschutzmaßnahmenplan (VMP) Grundlage für das Management ist der VMP, den das L ANUV federführend unter Einbeziehung der Biologischen Station Rieselfelder und der Natur schutzbehörden erarbeitet. Basis sind u. a. die Zielsetzungen des Landschaftsplanes „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“. Die Fortschrei- bung erfolgt aufgrund aktueller Kartierungsergebnisse. Maßnahmenpläne Maßnahmenpläne werden erstellt für - die Planung der Vegetationskontrollmaßnahmen - die Planung der Arbeiten während des Ablassens de r beiden Stauteiche (meist ab Anfang De- zember) - die Planung des winterlichen Gehölzschnitts. Fachliche Begleitung und praktische Durchführung von Maßnahmen Hierunter werden alle Betreuungsleistungen zusammen gefasst, die für ein dynamisches Ge- bietsmanagement - wie es sich aus den im Landschaft splan festgesetzten Entwicklungszielen, dem Vogelschutzmaßnahmenplan sowie den Anforderunge n internationaler Übereinkommen (RAMSAR-Konvention, FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) ergibt - notwendig sind. Im Einzelnen umfassen die praktischen Maßnahmen folgende Punkte: a) Bewässerung inkl. Unterhaltung der Bewässerungsw ege und des Bewässerungssystems Instandhaltung des Bewässerungssystems und Aufrechterhaltung der Bewässerung Das Bewässerungssystem zur Herstellung des Wasserre gimes besteht aus einem Netz von Druckrohrleitungen, über das alle periodisch oder dauerhaft mit Wasser bespannten Flächen des Schutzgebietes individuell mit Wasser beschickt werden können und einem Pumpwerk mit vier Tauchpumpen mit einer Gesamtkapazität von 72.000 m³/Tag geklärtem Abwasser. Im Laufe des Jahres auftretende Schäden am Bewässerungssystem sind durch die erforderlichen Reparaturen an Druckrohrleitungen, Pumpen und den Wehranlagen am Ems- und Aa-Ableiter zu beseitigen. Die Dammanlagen sind mit Blick auf ihre Funktionsfähigkeit regelmäßig zu kontrollieren, Unterhal- tungsarbeiten sind im erforderlichen Umfang durchzu führen. Soweit durch Witterungseinflüsse oder Sickerwasser Undichtigkeiten an den Dammanlage n auftreten, sind diese durch entspre- chenden Maschineneinsatz zu beseitigen. In Einzelfällen sind die kompletten Dammanlagen einer Parzelle nach Trockenlegung zu erneuern. Das Pumpwerk ist einmal jährlich durch die Herstellerfirma zu warten. ... - 2 - Durchführung der Bewässerung Im Rahmen des Managements ist das Angebot an geeign eten Rast-, Mauser- und Brutflächen (Schlamm-, Flach- und Tiefwasserflächen) für die Wat- und Wasservögel innerhalb weniger Tage durch individuelle Bewässerung jeder einzelnen Parzelle an die Bedürfnisse der jeweils vorhande- nen Vogelbestände anzupassen. Unterhaltung der Ableiter und sonstigen Gräben Um den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu gewährleisten und Schäden zu vermeiden, sind die Böschungen des Ems-Ableiters einmal jährlich, die der sonstigen Gräben nur bei Bedarf zu mä- hen. Ablagerungen, die die Funktionsfähigkeit der Ableiter beeinträchtigen, sind rechtzeitig zu be- seitigen. Die Befahrbarkeit der Ableiterseitenwege ist durch eine mindestens zweimalige Mahd/Jahr sicher- gestellt, der Wegebelag ist bei Bedarf auszubessern. Unterhalt der Steuerungssysteme und Wehre Die Wehranlagen und das Pumpwerk werden mit Hilfe v erschiedener Sensoren für die Wasser- höhe in den Anstauflächen, für den Wasserabfluss im Ems- und Aa-Ableiter, für Durchfluss und Druck in den Rohrleitungen sowie durch verschiedene elektrische Schieber über eine zentrale Steuersoftware angesteuert. Die ordnungsgemäße Funktion der technischen Anlagen ist durch regelmäßige Kontrollen sicher- zustellen. b) Durchführung von Entlandungsmaßnahmen Da ein Großteil der rastenden Wat- und Wasservögel offene Wasserflächen mit geringen Anteilen von Verlandungszonen bevorzugt, ist ein ausgewogenes Verhältnis von offenen Wasserflächen einerseits und Verlandungszonen für Brutvögel und andere Tier- und Pflanzengruppen anderer- seits zu gewährleisten. In jährlich wechselndem Umfang sind daher Maßnahmen zur Vegetationskontrolle durchzuführen, die von personalintensiver Handarbeit bis zum Einsa tz von schweren Maschinen (Raupe bzw. Schlepper mit Fräse und Mäher) reichen. In Einzelfällen sind stark verlandete Flächen trockenzu- legen und anschließend durch maschinelle Bearbeitung wiederherzustellen. c) Unterhaltung und Pflege der Wege, Ableiter und B eobachtungseinrichtungen Für die vertraglich übernommenen Wege werden alle e rforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Dies gilt für das Wegenetz im Naturer lebnisgebiet sowie für öffentlich zugängliche Straßen und Wege im NSG-Bereich. Zur Sicherung des Straßen- / Wegekörpers sind die S eitenstreifen und -gräben mindestens zweimal jährlich zu mähen oder zu mulchen. Schäden an Seitenstreifen und Wegedecken sind auszubessern, Schäden am Grabenprofil, die den ordnungsgemäßen Wasserabfluss behindern, sind durch Wiederherstellung der Böschungen zu beseitigen. Die Straßenbäume und wegebegleitenden Hecken sind bei Bedarf zurückzuschneiden. Die Beobachtungseinrichtungen sind regelmäßig auf Schäden zu überprüfen und fachgerecht zu reparieren. d) Winterlicher Gehölzrückschnitt Seit Umsetzung des EU-Life-Projektes 1997 - 2000 breiten sich vor allem Weiden, aber auch an- dere Baum- und Straucharten sehr stark aus. Dies würde auf Dauer den weitgehend offenen Cha- rakter des Gebietes zerstören. Deshalb ist regelmäßig im Winterhalbjahr ein erheblicher Teil des ... - 3 - Baum- und Strauchaufwuchses zu entfernen. Die Obstb aumbestände sind regelmäßig fachge- recht zu schneiden. e) Unterhaltung der Wiesen und Weiden Die Grünlandflächen, soweit sie nicht an Landwirte verpachtet oder von den Heckrindern bewei- det sind, sind ein- bis zweimal jährlich zu mähen. Zäune, Tore und Unterstände auf den Heckrinderweideflächen sind in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, schadhafte Zaunpfähle und Drähte sind umgehend zu ersetzen. f) Gewinnung von Winterfutter Ein Teil des Mähgutes ist zu Heu- oder Silageballen für die Winterfütterung der Heckrinderherde zu pressen. Dies erfolgt zum Teil durch externe Dienstleister. g) Pflege und Entwicklung von Sonderbiotopen Durch regelmäßiges Freistellen sind die vorhandenen Heidereste im NSG Gelmerheide zu pfle- gen und zu entwicklen. Einige relativ nährstoffarme Gewässer z. B. im NSG Gelmerheide und im NSG Huronensee sind in mehrjährigem Abstand zu entschlammen. Die Uferbereiche im NSG Huroensee sind abschnittsweise freizustellen, um die Entwicklung von Uferstauden und Röhricht zu ermöglichen. Die Durchführung der Arbeiten - insbesondere zu den Punkten a, c, e, - ist regelmäßig zu do- kumentieren. 2.2 Vertragsnaturschutz In den Rieselfeldern nicht relevant, da die Betreuungsfläche im Eigentum der Stadt Münster ist. 2.3 Artenschutzprogramme und Artenschutzmaßnahmen Wartung der Flöße für Möwen und Seeschwalben Die Flöße sind vor der jeweils neuen Brutzeit wieder herzurichten oder zu erneuern, da sie im Regelfall durch Sturmeinwirkungen in jeder Brutsaison Schäden davon getragen haben. Storchenhorste Die Storchenhorste sind bei Bedarf nach der Brutzeit (ab etwa Mitte bis Ende August) zu reini- gen und ggf. mit Weidenmaterial zu ergänzen. Dazu ist die Anmietung eines Hubwagens erfor- derlich. Uferschwalbenwand Die Uferschwalbenwand ist während des Ablassens des Großen Stauteiches von Hand abzu- stechen und das abgestochene Material mit dem Kettenbagger zu entfernen. Kiesinseln Die Kiesinseln sind von Pflanzenaufwuchs regelmäßig im Winterhalbjahr zu befreien, damit sie z.B. als Brutplatz für den Flussregenpfeifer dienen können. 2.4 Gebietsbezogene Datenerfassung einschließlich Mitarbeit im Rahmen der FFH-Berichtsfristen (Art. 11 und 17) und Effizienzkontrollen Avifauna Erfassung der Wintergäste und Durchzügler ... - 4 - Die Bedeutung der Rieselfelder liegt in der Funktio n als Rast-, Mauser- und Brutgebiet für Wat- und Wasservögel. Hierzu zählen insbesondere folgende Artengruppen: Limikolen, Enten, Gänse, Rallen, Möwen, Reiher und weitere an Feuchtgebiete gebundenen Greif- und Singvogelarten wie Weihen, Rohrsänger etc. Aufgrund hoher Fluktuationen in den Rastbeständen erfolgt während der Zugzeiten (März bis Ok- tober) eine werktägliche Erfassung (Mo. bis Sa.) aller für Feuchtgebiete typischen Vogelarten an 4 - 5 Tagen pro Woche, außerhalb der Zugzeiten erfolg t die Erfassung der überwiegend überwin- ternden Vogelarten mit geringerem Aufwand an mindestens 3 Tagen in der Woche, (im Mittel 4 x pro Woche). Je nach verfügbarem ehrenamtlichem Personal laufen begleitend zu den Kartierungen Program- me zur Beringung. Die innerhalb dieser Programme erfassten Daten dienen zusammen mit den Kartierungsdaten zur Ermittlung von Bestandsentwick lungen, Aufenthaltsdauer, "Turn-over"- Raten etc., um fachlich abgesicherte Aussagen über den ökologischen Wert des Gebietes (Rast, Mauser, Überwinterung) zu erhalten. Diese Arbeiten sind jedoch nicht Bestandteil des AMP. Erfassung der Brutvogelbestände Neben der Funktion als Rast- und Mausergebiet feuch tgebietstypischer Vogelarten haben die Rieselfelder eine erhebliche Bedeutung als Brutgebi et für eine Vielzahl "Rote-Liste-Arten". Die Erfassung dieser Bestände von etwa 45 Arten erfolgt 1 x wöchentl. Mitte März bis Mitte April und 2 x wöchentl. Mitte April bis Mitte Juli. Herpetofauna Ein positiver Effekt der Verbesserung der Wasserqualität ist die seit Beginn der neunziger Jahre massive Vermehrung der Amphibien und Reptilien. Die se Entwicklung wird durch regelmäßige Kartierungen dokumentiert. Reptilien, insbesondere Ringelnatter Ermittlung der Populationsstärke und -struktur durch Auslegen von rund 30 Schlangenbrettern. Diese werden von April bis Oktober etwa 15-mal kontrolliert; es werden Fotos zur Individualer- kennung der Ringelnattern gemacht, sie werden gemessen und gewogen. Zudem werden Zu- fallsbeobachtungen dokumentiert, die das Bild über die räumliche Verbreitung der Ringelnattern im Gebiet ergänzen; jährlich. Amphibien Erfassung der Amphibien (vor allem Erdkröte, Grasfrosch, Grünfrösche sowie Molche), 2 Bege- hungen pro Monat in der Zeit von April bis Juni, alle 5 Jahre. Fledermäuse Ermittlung des Artenspektrums durch Bat-Detektor-Begehungen, zusätzlich 2 Netzfänge (6 Näch- te von Mitte April bis September, witterungsabhängig), alle 5 Jahre Makrozoobenthos Quantitative Erfassung des Makrozoobenthos, das als Hauptnahrungsquelle der meisten der in den Rieselfeldern anzutreffenden Vogelarten dient, auf 4 Probeflächen je 3 x im April, Juni und September, alle 5 Jahre Dabei werden auch folgende chemisch-physikalische Wasserparameter erhoben: O 2-Gehalt, pH- Wert, Leitfähigkeit; Phosphat- und Nitratgehalt des zugeleiteten geklärten Abwassers werden von der Kläranlage kostenfrei zur Verfügung gestellt. ... - 5 - Fische Durch die Verbesserung der Wasserqualität konnte sich seit den 1990er Jahren in Bereichen mit ausreichender Wassertiefe und ganzjähriger Wasserführung eine Fischpopulation entwickeln, die auch Nahrungsgrundlage für einige Vogelarten ist. Nachweis des Artenspektrums durch Elektrobefischung auf 5 Probeflächen, alle 5 Jahre Prädatoren Da vor allem Fuchs und Marderartige sich als Nesträuber betätigen und es einzelne Waschbär- sowie Wildschweinnachweise auf der gegenüberliegenden Kanal- und Emsseite gibt, sollen die- se und ggf. weitere auftretende Prädatoren durch nächtlichen Einsatz von 3 - 4 Wildkameras und Sichtbeobachtungen mit Nachtsichtgeräten erfasst werden, alle 5 Jahre Flora/Vegetation Durch die Verbesserung der Abwasserqualität hat sic h die Zusammensetzung der Vegetation stark gewandelt. Ein Augenmerk der Kartierung liegt in der Dokumentation dieses Wandels und seiner Auswirkung auf die Entwicklungsziele im EU-V ogelschutzgebiet (Erfolgskontrolle, Ma- nagement). Jährliche Erfassung der in den Rieselfeldern bestan dsbildenden Arten und typischen Vegeta- tionseinheiten anhand einer flächendeckenden Erfassung im August und September, die jeweils durch Luftaufnahmen unterstützt wird. Qualitative E rfassung der übrigen Pflanzenarten; ggf. Durchführung von Grünlandkartierungen auf Wunsch und nach den Vorgaben des LANUV. 2.4 Wissenschaftliche und beratende Aufgaben Beratung der Stadt Münster und anderer Behörden bei Planungs- oder Eingriffsverfahren Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben im Wirkungsbereich der Rieselfelder Betreuung von Studenten, Praktikanten, Anfragen aus der Öffentlichkeit Die Betreuung umfasst sowohl die wissenschaftliche wie die praktische Begleitung, die zur Verfü- gungstellung der Einrichtungen der Biologischen Station wie das Computernetz (mit Zugriffsmög- lichkeiten auf Auswertungsprogramme) sowie die Bereitstellung von Arbeitsplätzen und allgemei- nen Verbrauchsmaterialien. Es sind im Jahresverlauf etwa 10 - 20 Personen, die für einige Wo- chen oder Monate im Gebiet mitarbeiten . 2.5 Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit Zu den im Rahmen des Betreuungsvertrages zu erbringenden Leistungen gehören: Infozentrum-Betreuung - Betreuung der Ausstellung im Rieselfeldhof und in der Biologischen Station - Instandhaltung der für die Reservatsbesucher ers tellten Einrichtungen (Beobachtungskanzeln, Schau- und Lehrpfade, Ausstellungen) Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und Beratung interessierter Bürger - Ausarbeitung von Informationsmaterialien zum Betr euungsgebiet - Übernahme der Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Schaffung eines breiten öffentlichen Be- wusstseins für den Feuchtgebietsschutz (Homepage, P resseveröffentlichungen, Faltblätter, Prospekte, Jahresbericht, Teilnahme an Filmaufnahmen etc.) Exkursionen/Vorträge, Besucherlenkung - Leitung von Besuchergruppen, öffentliche Führunge n etc. - Integration von Bildungsangeboten (schulische Ver anstaltungen, etc.) ... - 6 - Dokumentation Gesamtbericht, GIS-Darstellung Die Erfassung und Auswertung der beschriebenen Kart ierungsaufgaben erfolgt computerge- stützt in den Datenbanken der Biologischen Station. Die Darstellung der Ergebnisse ist soweit erforderlich kartografisch aufzuarbeiten (GIS). Für die Erhebung, Erfassung und EDV-mäßige Aufbereitung der Daten sind die durch das Land vorgegebenen methodischen Standards einzuhalten und für die Datenerfassung, Dateneingabe und zur Gewährleistung des Datenaustausches die dur ch das Land vorgegebene Datenfach- schale zu benutzen. Alle durchgeführten Arbeiten sind durch einen Jahresbericht zu dokumentieren.
Anlage_1_Betreuungsvertrag_Abgrenzung des Betreuungsgebiets_17_09_19
437 Zeichen
Bereich des Grenze XQPDVWlEOLFK Wald Legende:Betreuungsvertrages Naturschutzgebiet 6WUDHQXQWHUKDOWXQJ9HUNHKUVVLFKHUKHLWVSIOLFKW6WDGW0QVWHU*HZlVVHUXQWHUKDOWXQJ6WDGW0QVWHUE]Z8QWHUKDOWXQJVYHUEDQG Abgrenzung des Betreuungsgebietesder Biologischen Station Rieselfelder ca. 430 ha Anlage 1 zum Betreuungsvertrag %UFNHQ8QWHUKDOWXQJ6WDGW0QVWHU Stand: September 2017 Reitweg8QWHUKDOWXQJ6WDGW0QVWHU 8QWHUKDOWXQJ6WDGW0QVWHU
Anlage Betreuungsvertrag Rieselfelder Stand 16.11.2017
25060 Zeichen
1 Betreuungsvertrag Rieselfelder zwischen der Stadt Münster, vertreten durch und dem Verein Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. (Trägerverein), vertreten durch Präambel Die Entstehung der Rieselfelder reicht zurück in da s Jahr 1901, als die Stadt Münster begann, ihre Abwässer in der Coerheide und Gelmerheide zu verrie seln. Trotz einer immensen Ausdehnung der Verrieselungsflächen führten ständig steigende Abwa ssermengen sowie Bildung von Verseifungs- horizonten Ende der 60er Jahre zur dauerhaften großflächigen Überstauung der Flächen. Diese gesundheitspolitisch unbefriedigende Situatio n war zum einen der Auslöser für den Bau einer neuen Hauptkläranlage, zum anderen war sie Geburtss tunde für die Entwicklung der Rieselfelder zum Vogelschutzgebiet. Aufgrund der dauerhaften Überstauung mit Abwässern waren großflächige Flachwasserpolder ent- standen, die mit ihrem reichen Nahrungsangebot eine hohe Anziehungskraft auf durchziehende Vo- gelarten dieser Lebensräume ausübten. 1974 wurde de r Verein Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. gegründet, der die Rieselfelder im Laufe der Jahre nicht nur zum größten binnenlän- dischen Rast- und Mauserplatz für Wat- und Entenvög el entwickelt hat, sondern auch zu einem Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. In der Folge wurden die Rieselfelder zur RAMSAR- Konvention sowie als besonderes Schutzgebiet gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU gemel- det. Mit Inbetriebnahme der Hauptkläranlage 1975 war ein e Verrieselung der Abwässer nicht mehr er- forderlich. Damit drohte diesem Lebensraum aus zwei ter Hand das Aus. Mit Blick auf die zwischen- zeitliche Entwicklung pachtete das Land NRW Ende 19 76 ca. 233 ha der ehemaligen Rieselfelder als Vogelschutzgebiet und übertrug die Betreuung der Bi ologischen Station Rieselfelder Münster e.V. . Die Stadt Münster verpflichtete sich in diesem Zusa mmenhang, auch weiterhin das für den Fortbe- stand des Vogelschutzgebietes lebensnotwendige Wass er zu liefern. Dieser Pachtvertrag endete am 31.10.1996. Das Ende des Pachtvertrages mit dem Land NRW, aber auch die Umsetzung des Landschaftsplanes als Pflichtaufgabe der Stadt Münster machten 1996 e ine grundlegende Neuordnung der Betreuung erforderlich. Auf Grund der besonderen Bedeutung der Rieselfelder vereinbarten das Land NRW, die Stadt Müns- ter und die Biologische Station, gemeinsam die weit ere Entwicklung der Rieselfelder zu unterstützen und zu fördern. Daraufhin wurden 1997 vertragliche Vereinbarungen geschlossen, die eine Fortfüh- rung der Betreuung, aber auch die planerische Umset zung des Landschaftsplanes „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ durch die Biologische Station v orsehen. Das gestufte Optimierungskonzept wurde im Wesentlichen durch die folgenden Eckpunkte bestimmt: 2 • Sicherung der vorhandenen biotopspezifischen Strukturen durch Ausweisung als Natur- schutzgebiet (NSG) und Auslagerung der Besucherströme, • Schaffung und Erweiterung des Spektrums feuchtgebietstypischer Strukturen im südöstli- chen Bereich und Entwicklung als Naturerlebnisgebiet im Sinne der Besucherlenkung, • Konzeption einer abnehmenden Schutzintensität mit einer Kernzone (NSG) und umgeben- den Pufferzonen (Landschaftsschutzgebiet) zum Schutz gegen Beeinträchtigungen, • Verwirklichung des Zieles „Pufferung“ durch ein Bündel räumlich und zeitlich dynamischer Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen. Bereits 1998, also vor Abschluss der Optimierungsma ßnahmen wurden die Rieselfelder auf Grund ihres hohen Stellenwertes im europäischen Verbundsy stem NATURA 2000 als Vogelschutzgebiet gemäß EG-Vogelschutzrichtlinie gemeldet. Zur Optimi erung der Rieselfelder als bedeutsamer Rast- platz für den europäischen Vogelzug wurden mit Unte rstützung der EU im Rahmen des LIFE- Förderprogramms in den Jahren 1997-2001 weitere Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Nach Beendigung der Ausbauarbeiten haben sich die R ieselfelder zu einem herausragenden Besu- chermagnet entwickelt, dessen besondere Anziehungskraft auf Vögel und Besucher ungebrochen ist, wobei die Besucher nicht nur aus der näheren Umgebu ng, sondern aus ganz Deutschland und dem europäischen Ausland anreisen. Die dargestellte Bedeutung der Rieselfelder Münster als Europäisches Vogelschutzgebiet, Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes „NATURA 2000“ sowie Feuchtgebiet internationaler Bedeu- tung gemäß RAMSAR-Konvention verdankt das Gebiet le tztendlich der naturschutzfachlichen Be- treuung durch die Biologische Station Rieselfelder Münster e. V. . Es besteht daher ein erhebliches Interesse daran, dass diese bewährte Zusammenarbeit fortgesetzt wird. § 1 Gegenstand des Vertrages (1) Die Stadt Münster überträgt der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. die Betreuung der Rieselfelder Münster. (2) Das Betreuungsgebiet (Anlage 1) umfasst das Vogelschutzgebiet "Rieselfelder Münster" (DE 3911-401), bestehend u.a. aus dem Naturschutzgebiet (NSG) Rieselfelder, dem sog. „Naturer- lebnisgebiet“ südöstlich der Coermühle einschließlich der NSGe "Huronensee" und "Gelmer- heide" sowie dem geschützten Landschaftsbestandteil "Feuchtbrache Gelmerheide" gemäß Landschaftsplan „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ (LP 2). Ausgenommen sind die Hofstelle Wöstebach 51, das Grundstück Hessenweg 231 sowie die Grundstücke Coermühle 181 und 183 und Coerheide 89, die aus dem NSG ausgegliedert und damit nicht Bestandteil des Betreuungsgebietes sind. Für das Grundstück Coermühle 181 besteht ein Grundstücksmietvertrag zwischen der Biolo- gischen Station Rieselfelder Münster e.V. und der Stadt Münster. Die neu ins Betreuungsgebiet gekommenen Flächen südlich des Huronensees mit einer Grö- ße von ca. 12 ha gehen erst nach Realisierung der dort geplanten Ausgleichsmaßnahmen in die Betreuung der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. über. Die Fläche des Betreuungsgebiets beträgt ca. 430 ha. 3 (3) Die innerhalb des Betreuungsgebietes liegenden Waldflächen (s. Anlage 1) verbleiben in der waldbaulichen Nutzung und Pflege der Stadt Münster. Grundlage waldbaulicher Maßnahmen sind die entsprechenden forstlichen Festsetzungen des LP 2. Sollen waldbauliche Maßnah- men durchgeführt werden, wird der Zeitpunkt der Durchführung mit der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. abgestimmt; ausgenommen hiervon sind Maßnahmen zur Ver- kehrssicherung. Maßnahmen der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. innerhalb der Waldflächen bedürfen des vorherigen Einverständnisses der Stadt Münster. § 2 Grundlagen und Rechtswirksamkeit (1) Fachliche Grundlagen sind die im Landschaftsplan „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ (LP 2) getroffenen Festsetzungen. Den rechtlichen Rahmen bilden die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW). (2) Sollte der LP 2 inhaltliche Änderungen erfahren, die sich wesentlich auf diesen Betreuungs- vertrag auswirken, so werden die Parteien eine an den Zielen dieses Vertrages orientierte Änderungsvereinbarung abschließen. (3) Die Betreuung erfolgt grundsätzlich auf der Basis der durch die Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS) vorgegebenen Fördergegenstände. (4) Nicht unter die FöBS-Förderung fallen Maßnahmen, zu denen bereits eine gesetzliche Ver- pflichtung (z. B. Verkehrssicherungspflicht, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen i. S. d. § 31 LNatSchG NRW) oder eine anderweitige vertragliche Verpflichtung besteht bzw. für die Zweckbindungsfristen aus früheren Förderungen existieren (z.B. aus FöNa, LIFE, ELER, Natur- erleben). § 3 Aufgaben/Pflichten des Trägervereins (1) Die Betreuung der in § 1 Nr. 2 dieses Vertrages benannten Gebiete durch die Biologische Sta- tion Rieselfelder Münster e.V. umfasst die in der Anlage 2 benannten Arbeiten und Maßnah- men. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Vertrages. (2) Die Betreuung umfasst auch die Teilnahme an Gesprächen mit der Stadt Münster und ggf. weiteren Institutionen. (3) Die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. führt die von ihr übernommenen Arbeiten und Maßnahmen eigenverantwortlich fachlich einwandfrei nach dem Stand der Wissenschaft und den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus. Für die Erhebung, Erfassung und EDV-mäßige Aufbereitung der Daten sind die durch das Land vorgegebenen methodischen Standards einzuhalten und für die Datenerfassung, Dateneingabe und zur Gewährleistung des Datenaustausches die durch das Land vorgegebene Datenfachschale zu benutzen. 4 Die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. bedient sich zur Erfüllung der Arbeiten und Maßnahmen qualifizierter Mitarbeiter in eigener Verantwortung. Die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. verpflichtet sich, die gesetzlichen Vor- schriften zu beachten und ggf. erforderliche Genehmigungen, Befreiungen, Erlaubnisse, Zu- stimmungen, Prüfzertifikate usw. einzuholen sowie die Erfordernisse der Verkehrssiche- rungspflicht (u. a. regelmäßige Kontrollen, unverzügliche Schadensbeseitigung, Dokumenta- tion) im gesamten Betreuungsgebiet zu erfüllen. Die Vergabe von Arbeiten und Maßnahmen an Dritte soll in eigener Verantwortung erfolgen; die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. stellt die fachliche bzw. technische Qualifika- tion des jeweiligen Auftragnehmers sicher. (4) Für Straßen und Wege, die primär für die Betreuung des Gebietes notwendig sind oder die dem Besucherverkehr dienen, übernimmt die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht. Die übrigen Straßen und Wege bleiben in der Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der Stadt Münster (s. Anlage 1). Die Sperrung von Straßen und Wegen bedarf der Genehmigung der Stadt Münster. Die Sper- rung der Straßen „An der Schlüppe“ (westlich „Wöstebach“), „Coermühle“, „Hessenweg“ und „Wöstebach“ (südlich „An der Schlüppe) ist ausgeschlossen. Die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. stimmt jährlich mit der Stadt Münster (Tief- bauamt) ab, welche Unterhaltungsmaßnahmen an den Seitengräben und Durchlässen der gesperrten Straßen und Wege erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit der öffentlich zu- gänglichen Straßen und Wege zu erhalten und führt diese entsprechend durch. Bei diesem Abstimmungstermin werden Nachweise über die bereits durchgeführten Unterhaltungsar- beiten und Kontrollen zur Verkehrsicherungspflicht vorgelegt. Die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht für alle Gehölzbestände außerhalb des Wal- des liegt ebenfalls bei der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. (5) Die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. übernimmt unabhängig von der Gewässer- eigenschaft die fachgerechte Unterhaltung der im Betreuungsgebiet liegenden Ablei- ter/Gräben mit Ausnahme der Verbandsgewässer und der weiterhin von der Stadt Münster unterhaltenen Abschnitte (siehe Anlage 1). Unabhängig von der Gewässereigenschaft sind Ableiter/Gräben, die das Betreuungsgebiet gegenüber Flächen im Fremdeigentum /-besitz abgrenzen oder als Vorfluter für landwirt- schaftliche Flächen oder öffentlich zugängliche Straßen und Wege dienen, bei Bedarf oder nach Aufforderung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu unterhalten. Die erforderli- chen Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern sind mit der Stadt Münster (Tiefbauamt) ab- zustimmen und in den jährlich aufzustellenden Gewässerunterhaltungsplan der Stadt Müns- ter aufzunehmen; der Unterhaltungsplan bedarf der Zustimmung der zuständigen Wasser- behörde. 5 Ableiter, die gemäß Entwicklungskonzept nicht verfüllt oder angestaut werden, und ehemali- ge Zuleiter, die als denkmalwerte Anlagen auf Dauer erhalten werden sollen, sind von der Bi- ologischen Station Rieselfelder Münster e.V. entsprechend zu unterhalten; sie sind dem LP 2 zu entnehmen. Werden Verbandsgewässer durch Betreuungsmaßnahmen betroffen, sind diese mit der zu- ständigen Wasserbehörde und dem jeweiligen Unterhaltungsverband vor der Durchführung abzustimmen. (6) Der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. obliegt die Pflicht, bei Arbeiten im Betreu- ungsgebiet die Fläche vor Bodenarbeiten auf eventuell vorhandene Ver- und Entsorgungslei- tungen, auf Altlasten sowie eventuell vorhandene Kampfmittelüberreste zu überprüfen. (7) Den Beauftragten der Stadt Münster ist jederzeit das Betreten des Betreuungsgebietes ge- stattet. (8) Sollten Versorgungsleitungen etc. durch das Betreuungsgebiet gelegt bzw. unterhalten wer- den müssen, so wird die benötigte Fläche unverzüglich nach Aufforderung durch die Biologi- sche Station Rieselfelder Münster e.V . zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung der Maß- nahmen wird die Fläche von der Stadt Münster wieder ordnungsgemäß hergestellt. (9) Weitere Aufgaben und Pflichten der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. regeln die nachfolgenden §§ 5 und 6. § 4 Pflichten der Stadt Münster (1) Die Stadt Münster stellt die zum Betreuungsgebiet gehörenden Grundstücke entgeltfrei zur Verfügung. Unbeschadet des Erfordernisses einer wasserrechtlichen Genehmigung gestattet die Stadt Münster dem Trägerverein, die für die Wasserbespannung der Flächen erforderlichen Wassermengen entsprechend dem jeweiligen Bedarf aus dem Ems-Ableiter der Hauptkläranlage zu entnehmen. Entnahme und Anstau sind nur zulässig, soweit sie ohne Beeinträchtigung städtischer Anlagen oder des Eigentums Dritter erfolgen. Eine Verpflichtung zur Wasserlieferung, insbesondere bestimmter Mengen, besteht nicht. Für die Qualität des aus der Hauptkläranlage kommenden Wassers kann mit Blick auf mögliche Betriebsstörungen keine Garantie übernommen werden. (2) Diejenigen Flächen in den E-Zonen IV und V, die auf Grund der Festsetzungen des LP 2 der ex- tensiven landwirtschaftlichen Grünlandnutzung vorbehalten sind, sollen gemäß den Festset- zungen des LP 2 an Landwirte verpachtet werden. Der Abschluss der Pachtverträge obliegt der Stadt Münster, Pachteinnahmen stehen der Stadt Münster zu. 6 Die verpachteten Flächen sollen weiterhin vorrangig zur extensiven Nutzung durch Landwirte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass eine Verpachtung an Landwirte nicht möglich ist, sol- len diese Flächen von der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. bewirtschaftet wer- den. (3) Die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht Brückenbauwerke (s. Anlage 1) verbleibt bei der Stadt Münster. Die Stadt Münster übernimmt die erforderlichen Aufgaben der DIN 1076 (Prüfungen, Besichtigungen und laufende Beobachtungen) und die bauliche Unterhaltung. Die Besichtigungen und laufenden Beobachtungen werden 2 - 3 pro Jahr durchgeführt. Die in einem dreijährigen Intervall erforderlichen Prüfungen und erforderliche Baumaßnahmen an den Bauwerken werden im Vorfeld mit der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V . ab- gesprochen. Die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V . sichert der Stadt Münster den Zugang für die oben aufgeführten Arbeiten zu. (4) Darüber hinaus obliegt die Unterhaltung und Ver kehrssicherungspflicht der in Anlage 1 dar- gestellten Straßen und Wege (grün), des Reitweges (braun) sowie der Waldflächen (schraf- fiert) der Stadt Münster. Die blau markierten Gewässerabschnitte werden von der Stadt Münster oder dem Unterhaltungsverband unterhalten. Für alle übrigen Bereich liegt die Ver- kehrssicherungspflicht und Unterhaltung bei der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V.. (5) Die Stadt Münster verzichtet auf die Verpachtun g der Jagd im Bereich südöstlich der Coer- mühle. Die verbleibenden erforderlichen jagdlichen Maßnahmen werden entsprechend den jagdgesetzlichen Bestimmungen durch den städtischen Forstbeamten sichergestellt. Dieser kann einen bestätigten Jagdaufseher i.S. des Landesjagdgesetzes NRW bestellen und mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betrauen. Die Stadt Münster bemüht sich um eine einvernehmliche Bestellung mit der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. . (6) Die Stadt Münster verzichtet bei den Wasserfläc hen im Betreuungsgebiet auf die Vergabe von Fischereiberechtigungen. (7) Die Stadt Münster informiert, soweit gesetzlich e Vorschriften dem nicht entgegenstehen, die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. frühzeitig über Planungen, die Betreuungsgebiet und Pufferzonen betreffen und wesentlichen Einfluss auf diese haben können. § 5 Arbeits- und Maßnahmenplan und Antragstellung (1) Die Erstellung des Arbeits- und Maßnahmenplanes richtet sich nach Nr. 2.1 der FöBS. Zum Zwecke der einvernehmlichen Abstimmung des Arbeits- und Maßnahmenplanes nach Nr. 5.2 der FöBS lädt die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. im Spätsommer jedes Jahres, spätestens bis zum 15. September, zu einer Besprechung zwischen der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. , der Stadt Münster, dem LANUV NRW und der Bezirksregierung Münster ein. 7 Inhalt der Besprechung sind die Vorstellung der im laufenden Jahr durchgeführten Betreu- ungsarbeiten und -maßnahmen sowie die inhaltliche, zeitliche und kostenmäßige Abstim- mung der erforderlichen Arbeiten und Optimierungsmaßnahmen für das folgende Jahr. Zu diesem Zweck legt die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. spätestens eine Woche vor dem Besprechungstermin den Entwurf eines Arbeits- und Maßnahmenplanes nach den Förderrichtlinien FöBS vor. (2) Dieser Arbeits- und Maßnahmenplan ist Grundlage für den jährlichen spätestens bis zum 15. Oktober von der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. zu stellenden Förderantrag gemäß FöBS. § 6 Berichterstattung Die Berichterstattung richtet sich nach dem Zuwendungsbescheid des Landes NRW, der auf der Grundlage der FöBS (u.a. Nr. 5.4) in Verbindung mit den dazu ergangenen Erlassen erstellt wird. (1) Der Jahresbericht enthält mindestens folgende Gliederungspunkte: - durchgeführte technische Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Betreuungsgebiet, - Ergebnisse der fachlichen Betreuung einschließlich einer zusammenfassenden Darstellung der Ergebnisse des Monitoring im Betreuungsgebiet, - Öffentlichkeitsarbeit wie Führungen und Veröffentlichungen, - Schäden und negative Entwicklungen einschließlich Vorschlägen zu ihrer Beseitigung, - Benennung der Arbeitsschwerpunkte für das folgende Jahr einschließlich Vorschlägen zu Optimierungsmaßnahmen, - sonstige Maßnahmen. Neben der Bezirksregierung Münster und dem LANUV NR W erhält auch die Stadt Münster eine Ausfertigung des Jahresberichts. (2) Aufgrund einer entsprechenden Anfrage des Rates, ei nes Fachausschusses oder der be- troffenen Bezirksvertretungen der Stadt Münster ver pflichtet sich die Station, den Jahresbe- richt dort vorzutragen und zu erläutern. (3) Die Abnahme der durchgeführten Betreuungsleistu ngen erfolgt jährlich bei einem gemein- samen Termin mit der unteren Naturschutzbehörde. Da bei werden auch Nachweise über die durchgeführten Kontrollen zur Verkehrsicherungspflicht vorgelegt. § 7 Nutzung/Weitergabe von Daten (1) Die Stadt Münster und das Land NRW haben das Recht zur kostenlosen Nutzung aller im Rahmen der FöBs von der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. erhobenen Daten. (2) Die Verwendung aller von der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. erhobenen und ausgewerteten Daten für fachliche und wissenschaftliche Zwecke durch die Biologische Stati- on Rieselfelder Münster e.V. bleibt unberührt. (3) Die Vorschriften des Datenschutzes sind zu beachten. 8 § 8 Finanzierung (1) Die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. erhält für die Betreuung der Rieselfelder nach Anlage 2 eine jährliche Aufwandsentschädigung auf der Grundlage von 5.700 Verrech- nungseinheiten (VE) gemäß FöBS. Von den daraus ermittelten Gesamtausgaben von zu Be- ginn der Vertragslaufzeit 324.672,00 Euro (5.700 VE x 56,96 Euro) übernimmt das Land NRW im Rahmen der Förderung nach den Förderrichtlinien FöBS 80 % = 259.737,60 Euro und die Stadt Münster 20 % = 64.934,40 Euro. (2) In der Förderung enthalten sind die Ausgaben für Pumpenreparaturen, für die Ersatzbeschaf- fung defekter Pumpen einschließlich zugehöriger Nebenanlagen, für Reparaturen an der 10 KV-Trafostation sowie für Reparaturen an Steuerungsgeräten und Wehranlagen soweit sie jährlich 5.000,00 Euro nicht übersteigen. Die darüber hinausgehenden Kosten können nach Nr. 2.1.6 der FöBS im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel von der Biologischen Station Rie- selfelder Münster e.V. über die Stadt Münster beim Land NRW unter Anwendung der Förder- richtlinien Naturschutz (FöNa) gesondert beantragt werden. Es gilt dafür ein Fördersatz von 80 % Land NRW und 20 % Stadt Münster. (3) Ebenfalls in der Förderung enthalten sind die Kosten für Betriebsmittel und Strom sowie für die jährliche Wartung der Pumpen. (4) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung ist abhängig von der Zahlung der Landeszuwen- dung. Sollte innerhalb der Vertragsdauer eine Verringerung der Förderung des Landes NRW erfolgen, so ist die Stadt Münster nicht zur Bereitstellung zusätzlicher Eigenmittel verpflich- tet. Insofern ist die Zahlung der Landeszuwendung der Bezirksregierung Münster nach FöBS an die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. Geschäftsgrundlage dieses Vertrages. (5) Sofern weitere Finanzierungsmittel von Seiten Dritter für die vertraglich vereinbarten Be- treuungsarbeiten (s. Anlage 2) bereitgestellt werden, werden diese von den Gesamtausgaben abgesetzt und die danach verbleibenden zuwendungsfähigen Gesamtausgaben im Verhältnis 80 % Land NRW und 20 % Stadt Münster aufgeteilt. (6) Der Anteil der Stadt Münster an der Aufwandsentschädigung wird in vier Teilbeträgen je- weils zu Beginn eines jeden Quartals, beginnend zum ersten Quartal 2018 auf das Konto der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. überwiesen. § 9 Vertragsdauer, Kündigung (1) Der Vertrag beginnt am 01.01.2018 und endet am 31.12.2018. (2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt ist. (3) Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn das Vertrauensverhältnis durch schwerwiegende Verstöße gegen Vertragsbestimmungen wie die Einvernehmensregelung, 9 Festsetzungen des LP 2, Auflagen oder Nebenbestimmungen von Bewilligungsbescheiden oder ähnliches erheblich gestört ist. In diesem Falle kann die Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Quartals ausgesprochen werden, die Gründe sind schriftlich zu benennen. (4) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, einschlie ßlich der Auflösung der Biologischen Sta- tion Rieselfelder Münster e.V. , hat diese die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen nachzuweisen und abzurechnen. Fehlbet räge werden angewiesen, Über- zahlungen sind zu erstatten. Darüber hinaus verpflichtet sich die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. , die nach- weislich nicht aus öffentlichen Mitteln finanzierten baulichen Anlagen der Stadt Münster zum Zeitwert anzubieten. Ist die Stadt Münster an einer Übernahme nicht interessiert, entfernt die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. diese Anlagen innerhalb von 3 Monaten, an- sonsten trägt die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. die Kosten der Beseitigung. § 10 Änderung/Ergänzung des Vertrages (1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfordern das Einvernehmen der Vertragspar- teien; sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. (2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, über eine dem Sinn und Zweck des Vertrages nahekommende Änderung der entsprechenden Bestimmung zu verhandeln. § 11 Haftung, Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Sachmängelhaftung und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vor- schriften. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Arbeiten der Biologischen Station Rieselfelder Münster e.V. als ordnungsgemäß anerkannt wurden. (2) Die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. verpflichtet sich, die Stadt Münster von Schadensersatzansprüchen Dritter, die sich aus der Erfüllung des Vertrages ergeben, freizu- stellen. Die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. schließt zur Deckung der o .g. Risiken eine entsprechende Versicherung ab (1,0 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden), die jedoch nicht Gegenstand der Förderung nach FöBS ist. (3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster. 10 Münster, den Für die Stadt Münster Für die Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. Anlagen Anlage 1: Abgrenzung des Betreuungsgebietes Anlage 2: Leistungsverzeichnis Anlage 3: Auszug Arbeits- und Maßnahmenplan
Ergänzungsvorlage Beschluss
2384 Zeichen
V/0775/2017/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Betrifft Rieselfelder - Betreuungsvertrag 2018 Beratungsfolge 21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.12.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt dem anliegenden Betreuungsvertrag mit der Biologischen Station Riesel- felder Münster e. V. zu. 2. Die Stadt Münster beteilig t sich weiterhin im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haus - haltsmittel an den Betreuungskosten im Verhältnis 80 % zu 20 % (Land / Stadt). Die seitens der Stadt Münster erforderlichen Haushaltsmittel werden im Ergebnisplan d es Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bereitgestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 130 3 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2018 bis 2023 65.000,- Anteil Stadt Münster Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2018 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfüh- rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Vorlagen-Nr.: V/0775/2017/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Dreier Ruf: 492-6727 E-Mail: DreierD@stadt-muenster.de Datum: 15.11.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0775/2017/1 Hinweis zur 1. Erg.: Parallel zum bisherigen Beratungsgang der Vorlage V/0775/2017 hat das Land NRW den Wunsch geäußert, die Laufzeit des Vertrages zunächst auf 1 Jahr zu begrenzen, damit dort eine mittelfristige Haushaltsdisposition erfolgen kann. Diesen Vorschlag hat die Verwal- tung aufgegriffen. Der Betreuungsvertrag Rieselfelder Münster wurde in § 9 „Vertragsdau- er, Kündigung“ entsprechend geändert. Begründung: Die Begründung ist der Vorlage V/0775/2017 zu entnehmen. I.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen Betreuungsvertrag Rieselfelder Münster mit den Anlagen 1 - 3 Abgrenzung des Betreuungsgebietes Leistungsverzeichnis Auszug Arbeits- und Maßnahmenplan
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Hessenweg 231
- An der Schlüppe
- Vorbergs Hügel
- Coerheide 89
- Gelmerheide
- Coermühle 181
- Wöstebach 51
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0775/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37