0497/2026
Ergebnis der Wohnraumförderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56/561/1 Vorlagen-Nummer 0497/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 26.02.2026 Liegenschaftsausschuss 03.03.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen 10.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 Ergebnis der Wohnraumförderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 Im Förderjahr 2025 erhielt die Stadt Köln durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen (MHKBD) erneut ein Globalbudget. In diesem Rahmen wurden 100 Millionen Euro zugeteilt. Anwendbar ist dieses für Maßnah- men des allgemeinen Mietwohnungsbaus, der Förderung von Eigentumsmaßnahmen sowie der allgemeinen Modernisierungsförderung. Aus den Sonderkontingenten „Wohnraum für Auszubildende und Studierende“, „Quartiers- maßnahmen“ und „Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen“ wurden nach Beantragung durch die Bewilligungsbehörde zusätzliche Mittel durch das MHKBD zugeteilt. Für das Förderjahr 2025 wurden 1.075 Wohneinheiten (WE), davon 1.066 im Mietwohnungs- bau, mit einem Gesamtfördervolumen von circa 184 Millionen Euro gefördert. Eine Priorisierung der Förderanträge erfolgte weiterhin. Erfreulicherweise musste kein Antrag abgelehnt werden. Die Mittel wurden wie folgt verwendet: Mietwohnungsbau Allgemeiner Mietwohnungsbau Für zehn Neubauprojekte mit 172 Wohnungen wurde eine Förderzusage erteilt. Insgesamt sind für diesen Förderbaustein Mittel in Höhe von rund 39 Millionen Euro verausgabt worden. Aus Vorjahren liegen weitere Anträge vor, die im Förderjahr 2026 bewilligt werden sollen. Modernisierungsmaßnahmen Mietwohnungsbau Im Jahr 2025 wurden für neun Projekte mit insgesamt 154 Wohneinheiten Förderzusagen er- teilt. Die Fördersumme belief sich auf rund 31,1 Millionen Euro. Quartiersmaßnahmen 2 Hier wurden Förderzusagen für vier Anträge mit 365 Wohnungen und einem Fördervolumen in Höhe von 94,6 Millionen Euro erteilt. Davon wurden 267 Wohnungen neu gebaut und 98 Woh- nungen modernisiert. Weitere Anträge liegen vor. Da die Mindestunterlagen noch nicht vorge- legen haben, ist beabsichtigt, diese im Förderjahr 2026 zu bewilligen. Wohnraum für Auszubildende und Studierende Aus diesem Förderbaustein wurde ein Fördervolumen in Höhe von rund 5 Millionen Euro ver- ausgabt. Damit konnten 41 neue Studierendenwohnplätze bewilligt werden. Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen Aus diesem Fördertopf wurde für einen Antrag über 52 WE mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 9,8 Millionen Euro eine Förderzusage erteilt. Eigentumsförderung Modernisierungsförderung Eigentum Insgesamt lagen vier Anträge für Modernisierungsförderungen vor. Davon konnten zwei An- träge (zwei WE) bewilligt werden. Hierbei handelte es sich um Eigenheimförderungen. Noch nicht bewilligt wurden zwei Anträge für zwei WE. Auch hier lagen unvollständige Unterlagen vor. Eine Bewilligung wird im Jahr 2026 angestrebt. Für diesen Förderbaustein wurden insgesamt rund 421.000 Euro verausgabt. Eigentumsmaßnahmen Neubau und Erwerb Im Jahr 2025 lagen 59 Anträge vor. Davon wurden 13 Anträge zurückgezogen. Sieben An- träge mit sieben WE wurden bewilligt. Ob die Anspruchsvoraussetzungen bei den übrigen 39 Anträgen vorliegen, wird geprüft. Für diesen Förderbaustein wurden rund 1,4 Millionen Euro verausgabt. Bindungserwerb und Bindungsverlängerung Insgesamt lagen sieben Anträge auf Bindungserwerb beziehungsweise Bindungsverlängerung vor. Alle Anträge konnten bewilligt werden, so dass für 282 Mietwohnungen eine Zweckbin- dung gesichert werden konnte. Diese Maßnahmen wurden mit 3,3 Mio. Euro gefördert. Für 21 Wohnungen (ein Antrag) wurde eine Bindungsverlängerung für 15 Jahre erteilt. Der Bindungserwerb (sechs Anträge) wurde für 261 Wohnungen für zehn Jahre ausgesprochen. Weitere Anträge auf Bindungserwerb werden erwartet. Die Anzahl der Mietwohnungen, die aus der Bindung fallen, ist in der Anlage 1 dargestellt. Verteilung, Rückblick und Ausblick Die Abbildung der Anlage 2 zeigt die Verteilung der Förderzusagen für Mietwohnungen 2025 auf die Stadtbezirke. Im rechtsrheinischen Köln werden 379 Mietwohnungen, im linksrheini- schen Köln 687 Wohnungen gefördert. In den Jahren 2006 bis 2025 konnten insgesamt 16.340 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen gefördert werden (siehe Anlage 3) Dies ergibt einen Jahresdurchschnitt von rund 817 WE. Eine Übersicht der seit 2017 mit öffentlicher Wohnraumförderung fertiggestellten Wohnungen ist als Anlage 4 beigefügt. Für das Jahr 2026 ist keine neue Förderrichtlinie des Landes geplant. Die Bewilligungsbehör- den können seit der Mittelzuteilung am 11. Februar 2026 auf der Basis der Förderrichtlinie für das Förderjahr 2025 Mittel bewilligen. Das Land plant geringfügige Änderungen, die über ei- nen Änderungserlass mitgeteilt werden. Wann dies erfolgen wird, ist noch nicht bekannt. Bewilligungsschluss ist der 30. November 2026. Anlagen 3 1 Übersicht über die Anzahl der Mietwohnungen, die aus der Bindung fallen 2012-2035 2 Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen – Verteilung auf Stadtbezirke 3 Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2006 – 2025 4 Übersicht über die Bezugsfertigkeiten 2017 – 2025
Anlage 1 Bindungen
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Anlage 1
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Jahr
Status
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 202 5 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
mit öffentlichen Mitteln gefördert +
vereinbarte Förderung EK A +
vereinbarte Förderung EK B
1.135 809 1.712 1.625 545 347 528 780 615 828 809 914 4.455 1.69 2 2.039 1.679 1.043 2.487 3.876 1.364 576 588 634 237
Anzahl Mietwohnungen, die aus der Bindung fallen - 27.01.2026
1.135
809
1.712 1.625
545
347
528
780
615
828 809
914
4.455
1.692
2.039
1.679
1.043
2.487
3.876
1.364
576 588 634
237
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 202 5 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Anzahl Mietwohnungen, die aus der Bindung fallen
mit öffentlichen Mitteln gefördert + vereinbarte Förderung EK A + vereinbarte Förderung EK B
Anlage 3 geförderte Wohnungen
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Anlage 3 0 500 1000 1500 2000 2500 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Geförderte Neubau-und modernisierte Wohnungen mit Mietpreis-und Belegungsbindung 2006-2025 Datenreihen1 Datenreihen2 0 500 1000 1500 2000 2500 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Diagrammtitel Datenreihen1 Datenreihen2 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Diagrammtitel 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Diagrammtitel 802 857 471 993 642 663 210 537 609 1016 871 841 950 1139 1073 1254 1327 531 769 784 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 201 8 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Geförderte Neubau-und modernisierte Wohnungen mit Mietpreis-und Belegungsbindung 2006-2025 Datenreihen2
Anlage 4 Übersicht über die Bezugsfertigkeiten bis 2025
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Anlage 4 601 647 695 580 486 498 476 634 566 72 156 147 146 411 42 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 FERTIGSTELLUNG VON NEUBAUTEN UND MODERNISIERTEN WOHNEINHEITEN 2017 - 2025 Bezugsfertig MOD Bezugsfertig Neubau
Anlage 2 Aufteilung nach Stadtbezirken
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Anlage 2 158 114 55 199 109 169 47 163 16 36 0 50 100 150 200 250 1 Innenstadt 2 Rodenkirchen 3 Lindenthal 4 Ehrenfeld 5 Nippes 6 Chorweiler 7 Porz 8 Kalk 9 Mülheim Förderzusagen Mietwohnungen (mit Mietpreis-und Belegungsbindungen) 2025 Verteilung nach Stadtbezirken Typ A Typ B
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0497/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.02.2026
- Erstellt
- 20.02.2026 16:07