V/0169/2011
Überprüfung der weitgespannten Tragwerke in Städtischen Gebäuden
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Beschlussvorlage
5357 Zeichen
V/0169/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Überprüfung der weitgespannten Tragwerke in Städtischen Gebäuden Beratungsfolge 29.03.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 05.04.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der extremen Wetterlage zum Jahreswechsel 2010/2011 erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, Schneelasten vorsorglich von Dach- flächen zu entfernen. Die Verwaltung wird beauftragt alle weitgespannten Tragwerke der im städtischen Eigentum ste- henden Gebäude auf ihre Standsicherheit und Belastungsfähigkeit zu überprüfen. II. Finanzelle Auswirkungen: Für die Überprüfung werden aus heutiger Sicht Kosten in Höhe von 1.500.000,00 € entstehen. Die Finanzierung dieses zusätzlichen Bedarfs wird zunächst aus dem Gesamtbudget der Produktgrup- pe „0111 Immobilienmanagement“ getragen. Es ist vorgesehen, die zusätzlichen Finanzmittel über den Nachtrag zum Haushaltsplan 2011 bereit zu stellen. Begründung: Am 24.12.2010 ist bei bzw. nach ergiebigen Schneefä llen die Dachkonstruktion der Sporthalle SC 08, ein weitgespanntes Tragwerk, eingestürzt. Wie sich im Rahmen der Ursachenforschung her- ausgestellt hat, war nicht der Schnee sondern eine mit Mängeln behaftete Konstruktion Ursache des Versagens der Tragkonstruktion. Dieses fü hrte dann zum Einsturz des gesamten Dachtrag- werkes. Vor diesem Hintergrund und der ggf. künftig zu erwartenden Schneebelastungen, bzw. besonderer Wetterlagen, ist es erforderlich, alle städtischen Gebäude mit weitgespannten Tragwerken intensiv zu untersuchen. Vorlagen-Nr.: V/0169/2011 Auskunft erteilt: Herr Schniedenharn Ruf: 492-2438 E-Mail: SchniedenharnRoland@stadt- muenster.de Datum: 10.03.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0169/2011 Die Bauministerkonferenz der für Städtebau-, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Landesmi- nister und Senatoren hat Hinweise für die Prüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten herausgegeben, die für eine solche Überprüfung herangezogen werden können. Hiernach sind Gebäude und Gebäudeteile mit Stützweiten von mehr als 12,00 m und/oder Auskragungen von mehr als 6,00 m regelmäßig und in verschiedenen Intensitätsstufen zu prüfen. Nach den Hinweisen der Bauministerkonferenz hat der Eigentümer in einem Zeitintervall von 2 bis 3 Jahren eine Sichtprüfung durch eine fachkundige Person durchzuführen. Diese Sichtprüfung wird seit 2006 regelmäßig von Mitarbeitern des Amtes für Immobilienmanagement mit einem abge- schlossenen Architekturstudium und langjähriger Erfahrung in der Bauleitung durchgeführt. Wer- den bei diesen Sichtprüfungen Unregelmäßigkeiten, Schäden am Tragwerk festgestellt, wird eine besonders fachkundige Person, in der Regel ein externer Tragwerksplaner, eingeschaltet. In einem Zeitintervall von 12 – 15 Jahren, so die Hinweise der Bauministerkonferenz, sind weitge- spannte Tragwerke von einer besonders fachkundigen Person zu überprüfen. Eine solche flächen- deckende Überprüfung hat es bisher bei städtischen Gebäuden nicht gegeben und soll nun vorge- nommen werden. Besonders fachkundige Personen sind u. a. Bauingenieure, die mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen nachweisen können. Da die Architekten und Ingenieure im Amt für Immobilienmanagement nicht über diese Spezialqualifikation und Erfahrung verfügen, soll diese Aufgabe an externe Ingenieurbüros verge- ben werden. Hierzu werden 7 bis 10 Ingenieurbüros für Tragwerksplanung vom Amt für Immobilienmanagement beauftragt werden. Diese sichten zunächst die vorhandenen statischen Unterlagen (Berechnun- gen, Zeichnungen, Detailplanung, etc.). Danach wird ein Abgleich der geplanten, berechneten, geprüft und genehmigten Konstruktion mit der vor Ort vorhandenen Konstruktion erfolgen. Hierzu ist auch ein Abgleich der berechneten Belastungen und Einwirkungen mit den tatsächlich, nach jahrzehntelanger Nutzung vorhandenen Belastungen, erforderlich. Für diese Überprüfung kann es erforderlich sein, Unterdecken / abgehängte Decken in Teilen oder in Ausnahmefällen sogar ganz zu demontieren, was nicht unerhebliche Kosten nach sich zieht. Abschließend soll vom prüfenden Ingenieurbüro ein Abschlussbericht je Gebäude erstellt werden, in dem der Zustand des Tragwerkes sowie die maximal zulässige Schneelast beschrieben ist. Die- se muss unter der Berücksichtigung der eventuell eingebrachten zusätzlichen Lasten wie Decken- strahlheizungen, zusätzliche Dämmungen, etc., bzw. der Entlastungen durch Rückbau von Bautei- len und Baustoffen ggfs. neu berechnet werden. Diese Berechnung ist dem Amt für Immobilien- management und dem Bauordnungsamt zur Verfügung zu stellen. Auf der Grundlage dieser Berechnungen wird ein Handlungskonzept für die weitgespannten Trag- werke bei besonderen Wetterlagen erstellt. Es ist beabsichtigt, dass dieses Programm - Überprüfung der weitgespannten Tragwerke - ohne zusätzliches Personal im Amt für Immobilienmanagement abgewickelt wird. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0169/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37