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V/0560/2014

Taxientgelte

Vorlagen 16.09.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 14.1

Beschlussvorlage

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Vorlage Nr. 560-2014-Anlage1-

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Vorlage Nr. 560-2014-Anlage2_1

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Beschlussvorlage

5643 Zeichen

V/0560/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Taxientgelte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und            Vorberatung 
                     E-Government  
23.10.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen 
für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
1. Aktuelle Entgelte und Antrag des Taxi-Verbandes Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
Die Beförderungsentgelte für Münster wurden zuletzt imJuli 2012 erhöht (Vorlage V/0207/2012). 
Zurzeit sind folgende Entgelte gültig: 
 
 
6:00 Uhr bis 22:00 Uhr 
 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie 
an Sonn- und Feiertagen 
Grundbetrag 2,70 €     Grundbetrag 2,80 € 
je Kilometer 1,60 €  je Kilometer 1,70 € 
     
Wartezeitgebühr  22,20 €/Stunde 
zusätzlicher Grundbetrag für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen durch ein 
Großraumfahrzeug 
5,-- € 
Zuschlag für die Mitnahme eines oder mehrerer Fahrräder auf einem Tragesystem 3,-- € 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0560/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Recker 
Ruf: 
492-3266 
E-Mail: 
Recker@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0560/2014 
 
Der Taxiverband Nordrhein -Westfalen e.V. , vertreten durch die Taxi -Zentrale Münster e. G.,  hat 
mit seinem Schreiben vom 09.07.2014 folgende neuen Entgelte beantragt: 
 
 
 
6:00 Uhr bis 22:00 Uhr 
 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie 
an Sonn- und Feiertagen 
Grundbetrag 3,50 €     Grundbetrag 3,80 € 
je Kilometer 1,90 €  je Kilometer 2,10 € 
     
Wartezeitgebühr 26,-- €/Stunde 
zusätzlicher Grundbetrag für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen durch ein 
Großraumfahrzeug 
5,-- € 
Zuschlag für die Mitnahme eines oder mehrerer Fahrräder auf einem Tragesystem 3,-- € 
 
 
 
2. Begründung 
 
Gemäß § 39 Abs.2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der gemäß § 51  Absatz 3 PBefG auch 
auf die Festsetzung der Beförderungsentgelte entsprechend anzuwenden ist, hat die Genehm i-
gungsbehörde zu prüfen, ob die Beförderungsentgelte mit der wirtschaftlichen Lage i m Einklang 
stehen. Die aktuellen Beförderungsentgelte sind seit dem 27.07.2012 unverändert gültig.  
 
Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestloh n-
gesetz – MiLoG) vom 11.08.2014 die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 01.01.2015 
beschlossen. Mit dem MiLoG, das auch für das Taxengewerbe gilt, beträgt die Höhe des Mindes t-
lohns je Zeitstunde zukünftig 8,50 € 
 
Ausgehend von aktuellen Stundenentgelten im Taxengewerbe in Höhe von durchschnittlich 6,00 € 
bis 6,50 € ist allein im Bereich der Lohnkosten ein extremer Kostenanstieg um etwa 36 Prozent zu 
verzeichnen. Damit kommt auf das Taxigewerbe eine erhebliche Kostensteigerung zu.  
Die durch den gesetzlichen Mindestlohn entstehenden Mehrkosten können o hne eine Anheb ung 
der Taxientgelte nicht aufgefangen werden. 
Das Münsteraner Taxigewerbe ist sich seiner Verantwortung für eine umfassende Mobilitätsve r-
sorgung bewusst.  
Die beantragte Erhöhung der Taxientgelte  bleibt hinter der Erhöhung der Stu ndenlöhne zurück. In 
einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen werden die Münsteraner Taxib etriebe alle Anstrengungen 
ergreifen, in Ihren betrieblichen Abläufen Einsparungen zu realisieren  und somit die Kostensteige-
rungen in einem nicht unerheblichen Teil aufzufangen. 
In nahezu jedem Tax ibetrieb gibt es angestellte Fahrer /Innen. Hier gilt es auch, für den Erhalt der 
Arbeitsplätze einzutreten.  
 
Der beigefügten Gegenüberstellung de r aktuellen mit den beantragten Entgelten  (Anlage 2) kö n-
nen die jeweiligen Steigerungen im Detail entnommen werden. 
 
Durchschnittlich erhöht sich das Taxientgelt tagsüber um 21,26 %, wobei die Erhöhung der Durc h-
schnittsfahrt (5 km Besetztstrecke) 21,50 % beträgt. 
 
Im Bereich der Sonn -, Feiertags- und Nachtentgelte erhöhen sich die durchschnittlichen Entgelte 
um 20,81 % (Durchschnittsfahrt 20,98 %). 
 
Die vorgeschlagene Entgeltanpassung wirkt in Ihrer prozentualen Größe hoch, bezogen auf die 
tatsächlichen Entgelte allerdings moderat.

- 3 - 
V/0560/2014 
 
3. Anhörungsverfahren 
 
Im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren wurden der Verband des privaten gewerbl i-
chen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein -Westfalen e.V. (VSPV), die Industrie - und Handel s-
kammer Nord Westfalen Münster (IHK) und die Gewerkschaft ver.di um Stellungnahme gebeten. 
 
Der VSPV hat keine Bedenken gegen eine positive Bescheidung des Antrags des Taxiverbandes 
NRW e. V.. Eine Entgeltanpassung in der beantragten Höhe wird durch die IHK und die Funkve r-
mittlungszentrale Taxiruf Münster GmbH unterstützt. Ver.di hat keine Stellungnahme abgegeben. 
 
 
 
4. Bewertung der Anregung 
 
Die wirtschaftliche Situation des Taxigewerbes kann durchaus als angespannt bezeichnet werden. 
In einem überwiegend schwierigen Marktumfeld stellen in zunehmendem Maße eine sich verschär-
fende Wettbewerbssituation, der Versuch eines massiven Vordringens von alternativen Beförd e-
rungsangeboten, der Einsatz moderner Kommunikationstechnologien sowie letztlich der Mindes t-
lohn weitere erhebliche Belastungen der Gewinnsituation dar. Daher kann die beantragte En tgel-
tänderung als angemessen angesehen werden. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen

Vorlage Nr. 560-2014-Anlage1-

1961 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0560/2014 
 
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen 
für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen vom  
 
Auf Grund des § 51 Abs. 1 - 5 des Personenbeförderu ngsgesetzes vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1691), zu- 
letzt geändert durch Artikel 292 der Verordnung vom  31.10.2006 (BGBl. I. 2407), und des § 4 Nr. 2 der Ver- 
ordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen 
nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 30.03.1990 (SGV. NW. 92) hat der Rat der Stadt Münster am 
05.11.2014 die nachfolgende Verordnung zur Änderung  der Verordnung über die Beförderungsentgelte und 
–bedingungen für die von der Stadt Münster zugelass enen Taxen vom 29.06.2012 (Amtsblatt der Stadt 
Münster 2012 Nr. 13 S. 89) beschlossen. 
 
 
 
Artikel 1 
 
Die  Verordnung über die Beförderungsentgelte und – bedingungen für die von der Stadt Münster zugelas- 
senen Taxen vom 29.06.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 Nr. 13 S. 89) wird wie folgt geändert: 
 
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 – 5 erhält folgende Fassung: 
 
Als Beförderungsentgelte sind unter Verwendung eine s geeichten Fahrpreisanzeigers (Taxameteruhr) zu 
berechnen: 
 
 1. In der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 
 a) ein Grundbetrag von 3,50 €,  
 b) zusätzlich 1,90 € je gefahrenen Kilometer. 
 
 2. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an  Sonn- und Feiertagen  
 a) ein Grundbetrag von 3,80 €,  
 b) zusätzlich 2,10 € je gefahrenen Kilometer. 
 
3. Für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen d urch ein Großraumfahrzeug erhöht sich der 
Grundbetrag um 5,-- €. 
 
4. Für die Mitnahme eines oder mehrerer Fahrräder auf  einem Tragesystem wird ein Zuschlag in Hö- 
he von 3,-- € erhoben. 
 
5. Für eine Wartezeit beträgt die Gebühr 26,-- €/Stu nde. Es erfolgt eine minutengenaue Abrechnung. 
 
 
Artikel 2 
 
Diese Verordnung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

Vorlage Nr. 560-2014-Anlage2_1

1971 Zeichen

Anlage 2 zur öffentllichen Beschlussvorlage an den Rat V/0560/2014 
Anfahrt 2,70 Anfahrt 3,50 
Preis/km Kilometer Fahrpreis inkl. 
Grundpreis Preis/km Kilometer Fahrpreis inkl. 
Grundpreis 
Unterschied alter 
zum         neuen 
Tarif 
1,0 4,30 € 1,0 5,40 € 25,58% 
2,0 5,90 € 2,0 7,30 € 23,73% 
3,0 7,50 € 3,0 9,20 € 22,67% 
4,0 9,10 € 4,0 11,10 € 21,98% 
5,0 10,70 € 5,0 13,00 € 21,50% 
6,0 12,30 € 6,0 14,90 € 21,14% 
7,0 13,90 € 7,0 16,80 € 20,86% 
8,0 15,50 € 8,0 18,70 € 20,65% 
9,0 17,10 € 9,0 20,60 € 20,47% 
10,0 18,70 € 10,0 22,50 € 20,32% 
11,0 20,30 € 11,0 24,40 € 20,20% 
12,0 21,90 € 12,0 26,30 € 20,09% 
13,0 23,50 € 13,0 28,20 € 20,00% 
14,0 25,10 € 14,0 30,10 € 19,92% 
15,0 26,70 € 15,0 32,00 € 19,85% 
durchschn. 21,26% 
Anfahrt 2,80 Anfahrt 3,80 Unterschied 
Preis/km Kilometer Fahrpreis inkl. 
Grundpreis Preis/km Kilometer Fahrpreis inkl. 
Grundpreis 
Unterschied alter 
zum         neuen 
Tarif 
Tag- zum 
Nachttarif 
2015 
1,0 4,50 € 1,0 5,90 € 23,73% 9,26% 
2,0 6,20 € 2,0 8,00 € 22,50% 9,59% 
3,0 7,90 € 3,0 10,10 € 21,78% 9,78% 
4,0 9,60 € 4,0 12,20 € 21,31% 9,91% 
5,0 11,30 € 5,0 14,30 € 20,98% 10,00% 
6,0 13,00 € 6,0 16,40 € 20,73% 10,07% 
7,0 14,70 € 7,0 18,50 € 20,54% 10,12% 
8,0 16,40 € 8,0 20,60 € 20,39% 10,16% 
9,0 18,10 € 9,0 22,70 € 20,26% 10,19% 
10,0 19,80 € 10,0 24,80 € 20,16% 10,22% 
11,0 21,50 € 11,0 26,90 € 20,07% 10,25% 
12,0 23,20 € 12,0 29,00 € 20,00% 10,27% 
13,0 24,90 € 13,0 31,10 € 19,94% 10,28% 
14,0 26,60 € 14,0 33,20 € 19,88% 10,30% 
15,0 28,30 € 15,0 35,30 € 19,83% 10,31% 
durchschn. 20,81% 
Wartezeit pro Stunde 
aktuell ab 2015 Erhöhung 
22,20 € 26,00 € 17,12% 
 
 
Zuschläge (keine Veränderung) 
Fahrrad Großraumtaxi 
3,00 € 5,00 €
gültig ab 2012 gültig ab 2015 
1,60 €
Gegenüberstellung Taxientgelte 2012 - 2015 
1,70 €
1,90 €
2,10 €
gültig ab 2012 
            Neues Nachtentgelt         Aktuelles Nachtentgelt 
gültig ab 2015 
        Aktuelles Tagesentgelt             Neues Tag esentgelt 
September 2014

Beratungsverlauf (4)

22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.10.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 14.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0560/2014
Typ
Vorlagen
Datum
16.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37