V/0560/2014
Taxientgelte
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Beschlussvorlage
5643 Zeichen
V/0560/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Taxientgelte
Beratungsfolge
22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und Vorberatung
E-Government
23.10.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.11.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen
für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen (Anlage 1) wird beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
1. Aktuelle Entgelte und Antrag des Taxi-Verbandes Nordrhein-Westfalen e.V.
Die Beförderungsentgelte für Münster wurden zuletzt imJuli 2012 erhöht (Vorlage V/0207/2012).
Zurzeit sind folgende Entgelte gültig:
6:00 Uhr bis 22:00 Uhr
22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie
an Sonn- und Feiertagen
Grundbetrag 2,70 € Grundbetrag 2,80 €
je Kilometer 1,60 € je Kilometer 1,70 €
Wartezeitgebühr 22,20 €/Stunde
zusätzlicher Grundbetrag für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen durch ein
Großraumfahrzeug
5,-- €
Zuschlag für die Mitnahme eines oder mehrerer Fahrräder auf einem Tragesystem 3,-- €
Vorlagen-Nr.:
V/0560/2014
Auskunft erteilt:
Herr Recker
Ruf:
492-3266
E-Mail:
Recker@stadt-muenster.de
Datum:
22.09.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0560/2014
Der Taxiverband Nordrhein -Westfalen e.V. , vertreten durch die Taxi -Zentrale Münster e. G., hat
mit seinem Schreiben vom 09.07.2014 folgende neuen Entgelte beantragt:
6:00 Uhr bis 22:00 Uhr
22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie
an Sonn- und Feiertagen
Grundbetrag 3,50 € Grundbetrag 3,80 €
je Kilometer 1,90 € je Kilometer 2,10 €
Wartezeitgebühr 26,-- €/Stunde
zusätzlicher Grundbetrag für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen durch ein
Großraumfahrzeug
5,-- €
Zuschlag für die Mitnahme eines oder mehrerer Fahrräder auf einem Tragesystem 3,-- €
2. Begründung
Gemäß § 39 Abs.2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der gemäß § 51 Absatz 3 PBefG auch
auf die Festsetzung der Beförderungsentgelte entsprechend anzuwenden ist, hat die Genehm i-
gungsbehörde zu prüfen, ob die Beförderungsentgelte mit der wirtschaftlichen Lage i m Einklang
stehen. Die aktuellen Beförderungsentgelte sind seit dem 27.07.2012 unverändert gültig.
Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestloh n-
gesetz – MiLoG) vom 11.08.2014 die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 01.01.2015
beschlossen. Mit dem MiLoG, das auch für das Taxengewerbe gilt, beträgt die Höhe des Mindes t-
lohns je Zeitstunde zukünftig 8,50 €
Ausgehend von aktuellen Stundenentgelten im Taxengewerbe in Höhe von durchschnittlich 6,00 €
bis 6,50 € ist allein im Bereich der Lohnkosten ein extremer Kostenanstieg um etwa 36 Prozent zu
verzeichnen. Damit kommt auf das Taxigewerbe eine erhebliche Kostensteigerung zu.
Die durch den gesetzlichen Mindestlohn entstehenden Mehrkosten können o hne eine Anheb ung
der Taxientgelte nicht aufgefangen werden.
Das Münsteraner Taxigewerbe ist sich seiner Verantwortung für eine umfassende Mobilitätsve r-
sorgung bewusst.
Die beantragte Erhöhung der Taxientgelte bleibt hinter der Erhöhung der Stu ndenlöhne zurück. In
einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen werden die Münsteraner Taxib etriebe alle Anstrengungen
ergreifen, in Ihren betrieblichen Abläufen Einsparungen zu realisieren und somit die Kostensteige-
rungen in einem nicht unerheblichen Teil aufzufangen.
In nahezu jedem Tax ibetrieb gibt es angestellte Fahrer /Innen. Hier gilt es auch, für den Erhalt der
Arbeitsplätze einzutreten.
Der beigefügten Gegenüberstellung de r aktuellen mit den beantragten Entgelten (Anlage 2) kö n-
nen die jeweiligen Steigerungen im Detail entnommen werden.
Durchschnittlich erhöht sich das Taxientgelt tagsüber um 21,26 %, wobei die Erhöhung der Durc h-
schnittsfahrt (5 km Besetztstrecke) 21,50 % beträgt.
Im Bereich der Sonn -, Feiertags- und Nachtentgelte erhöhen sich die durchschnittlichen Entgelte
um 20,81 % (Durchschnittsfahrt 20,98 %).
Die vorgeschlagene Entgeltanpassung wirkt in Ihrer prozentualen Größe hoch, bezogen auf die
tatsächlichen Entgelte allerdings moderat.
- 3 -
V/0560/2014
3. Anhörungsverfahren
Im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren wurden der Verband des privaten gewerbl i-
chen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein -Westfalen e.V. (VSPV), die Industrie - und Handel s-
kammer Nord Westfalen Münster (IHK) und die Gewerkschaft ver.di um Stellungnahme gebeten.
Der VSPV hat keine Bedenken gegen eine positive Bescheidung des Antrags des Taxiverbandes
NRW e. V.. Eine Entgeltanpassung in der beantragten Höhe wird durch die IHK und die Funkve r-
mittlungszentrale Taxiruf Münster GmbH unterstützt. Ver.di hat keine Stellungnahme abgegeben.
4. Bewertung der Anregung
Die wirtschaftliche Situation des Taxigewerbes kann durchaus als angespannt bezeichnet werden.
In einem überwiegend schwierigen Marktumfeld stellen in zunehmendem Maße eine sich verschär-
fende Wettbewerbssituation, der Versuch eines massiven Vordringens von alternativen Beförd e-
rungsangeboten, der Einsatz moderner Kommunikationstechnologien sowie letztlich der Mindes t-
lohn weitere erhebliche Belastungen der Gewinnsituation dar. Daher kann die beantragte En tgel-
tänderung als angemessen angesehen werden.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen
Vorlage Nr. 560-2014-Anlage1-
1961 Zeichen
Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0560/2014 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen vom Auf Grund des § 51 Abs. 1 - 5 des Personenbeförderu ngsgesetzes vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1691), zu- letzt geändert durch Artikel 292 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I. 2407), und des § 4 Nr. 2 der Ver- ordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 30.03.1990 (SGV. NW. 92) hat der Rat der Stadt Münster am 05.11.2014 die nachfolgende Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und –bedingungen für die von der Stadt Münster zugelass enen Taxen vom 29.06.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 Nr. 13 S. 89) beschlossen. Artikel 1 Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und – bedingungen für die von der Stadt Münster zugelas- senen Taxen vom 29.06.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 Nr. 13 S. 89) wird wie folgt geändert: § 2 Abs. 1 Nr. 1 – 5 erhält folgende Fassung: Als Beförderungsentgelte sind unter Verwendung eine s geeichten Fahrpreisanzeigers (Taxameteruhr) zu berechnen: 1. In der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr a) ein Grundbetrag von 3,50 €, b) zusätzlich 1,90 € je gefahrenen Kilometer. 2. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen a) ein Grundbetrag von 3,80 €, b) zusätzlich 2,10 € je gefahrenen Kilometer. 3. Für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen d urch ein Großraumfahrzeug erhöht sich der Grundbetrag um 5,-- €. 4. Für die Mitnahme eines oder mehrerer Fahrräder auf einem Tragesystem wird ein Zuschlag in Hö- he von 3,-- € erhoben. 5. Für eine Wartezeit beträgt die Gebühr 26,-- €/Stu nde. Es erfolgt eine minutengenaue Abrechnung. Artikel 2 Diese Verordnung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
Vorlage Nr. 560-2014-Anlage2_1
1971 Zeichen
Anlage 2 zur öffentllichen Beschlussvorlage an den Rat V/0560/2014
Anfahrt 2,70 Anfahrt 3,50
Preis/km Kilometer Fahrpreis inkl.
Grundpreis Preis/km Kilometer Fahrpreis inkl.
Grundpreis
Unterschied alter
zum neuen
Tarif
1,0 4,30 € 1,0 5,40 € 25,58%
2,0 5,90 € 2,0 7,30 € 23,73%
3,0 7,50 € 3,0 9,20 € 22,67%
4,0 9,10 € 4,0 11,10 € 21,98%
5,0 10,70 € 5,0 13,00 € 21,50%
6,0 12,30 € 6,0 14,90 € 21,14%
7,0 13,90 € 7,0 16,80 € 20,86%
8,0 15,50 € 8,0 18,70 € 20,65%
9,0 17,10 € 9,0 20,60 € 20,47%
10,0 18,70 € 10,0 22,50 € 20,32%
11,0 20,30 € 11,0 24,40 € 20,20%
12,0 21,90 € 12,0 26,30 € 20,09%
13,0 23,50 € 13,0 28,20 € 20,00%
14,0 25,10 € 14,0 30,10 € 19,92%
15,0 26,70 € 15,0 32,00 € 19,85%
durchschn. 21,26%
Anfahrt 2,80 Anfahrt 3,80 Unterschied
Preis/km Kilometer Fahrpreis inkl.
Grundpreis Preis/km Kilometer Fahrpreis inkl.
Grundpreis
Unterschied alter
zum neuen
Tarif
Tag- zum
Nachttarif
2015
1,0 4,50 € 1,0 5,90 € 23,73% 9,26%
2,0 6,20 € 2,0 8,00 € 22,50% 9,59%
3,0 7,90 € 3,0 10,10 € 21,78% 9,78%
4,0 9,60 € 4,0 12,20 € 21,31% 9,91%
5,0 11,30 € 5,0 14,30 € 20,98% 10,00%
6,0 13,00 € 6,0 16,40 € 20,73% 10,07%
7,0 14,70 € 7,0 18,50 € 20,54% 10,12%
8,0 16,40 € 8,0 20,60 € 20,39% 10,16%
9,0 18,10 € 9,0 22,70 € 20,26% 10,19%
10,0 19,80 € 10,0 24,80 € 20,16% 10,22%
11,0 21,50 € 11,0 26,90 € 20,07% 10,25%
12,0 23,20 € 12,0 29,00 € 20,00% 10,27%
13,0 24,90 € 13,0 31,10 € 19,94% 10,28%
14,0 26,60 € 14,0 33,20 € 19,88% 10,30%
15,0 28,30 € 15,0 35,30 € 19,83% 10,31%
durchschn. 20,81%
Wartezeit pro Stunde
aktuell ab 2015 Erhöhung
22,20 € 26,00 € 17,12%
Zuschläge (keine Veränderung)
Fahrrad Großraumtaxi
3,00 € 5,00 €
gültig ab 2012 gültig ab 2015
1,60 €
Gegenüberstellung Taxientgelte 2012 - 2015
1,70 €
1,90 €
2,10 €
gültig ab 2012
Neues Nachtentgelt Aktuelles Nachtentgelt
gültig ab 2015
Aktuelles Tagesentgelt Neues Tag esentgelt
September 2014
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0560/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37